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Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. 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Biologie,\n Molekularbiologie, Biochemie oder vergleichbares Studium)\n • Mehrjährige Erfahrung in der Etablierung, Durchführung und Optimierung von Analysen zur\n Funktion von Mitochondrien\n • Erfahrung in der Wissenschaftskommunikation (z.B. Vorträge, Medien-Beiträge, Outreach-\n Projekte)\n • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau mindestens C1)\n • Fundierte IT-Kenntnisse, insbesondere in MS Office und GraphPad Prism (von Vorteil) sowie im\n Umgang mit Datenbanken, SAP oder vergleichbaren Systemen\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Qualifikationen im Bereich Präsentationstechnik und/oder Projektmanagement\n • Erfahrung in der Supervision und Anleitung von Studierenden und/oder technischen\n Mitarbeiter*innen\n • Ausgeprägte Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie hohes Interesse an alterungsbezogener\n Forschung\n • Strukturierte, eigenverantwortliche und lösungsorientierte Arbeitsweise\n • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit in einem interdisziplinären, internationalen\n Umfeld\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 47.464,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13856, "academic_year": "2025/26", "issue": "13", "published": "2025-12-10T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung -- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13856&pDocNr=1710859&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n Labormanager*in\n Kennung LS-MBBC-2025-003577\n Lehrstuhl für Molekularbiologie und Biochemie\n Beschäftigungsausmaß 75%\n befristet auf 1 Jahr mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Aktive Mitgestaltung und kontinuierliche Optimierung von Arbeitsabläufen im Labor einer\n internationalen Forschungsgruppe\n • Selbstständige Planung, Durchführung und Optimierung von Versuchen in der universitären\n Altersforschung\n • Etablierung, Durchführung und Weiterentwicklung von Methoden zur Analyse der\n Mitochondrienfunktion, inklusive Wartung und Qualitätssicherung der entsprechenden\n Messgeräte\n • Regelmäßige Konzeption und Durchführung interner Einschulungen und Trainings für Studierende\n auf Master - und PhD-Level zu Labortätigkeiten, Labororganisation und Datenmanagement\n • Mitarbeit bei der Konzeption von Drittmittelprojekten und Unterstützung bei wissenschaftlicher\n Dokumentation und Berichterstattung\n • Organisation und Leitung bereichsübergreifender Projekte zur Wissenschaftskommunikation\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Diplom- oder Masterstudium (z.B. Biologie,\n Molekularbiologie, Biochemie oder vergleichbares Studium)\n • Mehrjährige Erfahrung in der Etablierung, Durchführung und Optimierung von Analysen zur\n Funktion von Mitochondrien\n • Erfahrung in der Wissenschaftskommunikation (z.B. Vorträge, Medien-Beiträge, Outreach-\n Projekte)\n • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau mindestens C1)\n • Fundierte IT-Kenntnisse, insbesondere in MS Office und GraphPad Prism (von Vorteil) sowie im\n Umgang mit Datenbanken, SAP oder vergleichbaren Systemen\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Qualifikationen im Bereich Präsentationstechnik und/oder Projektmanagement\n • Erfahrung in der Supervision und Anleitung von Studierenden und/oder technischen\n Mitarbeiter*innen\n • Ausgeprägte Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie hohes Interesse an alterungsbezogener\n Forschung\n • Strukturierte, eigenverantwortliche und lösungsorientierte Arbeitsweise\n • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit in einem interdisziplinären, internationalen\n Umfeld\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 47.464,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. 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Protokollierung)\n • Eigenverantwortliches Sekretariats- und Organisationsmanagement zur Unterstützung der\n Leitung\n • Unterstützung des Teams bei der Umsetzung von Arbeitsaufträgen und Projekten inkl. Erstellung\n von Studienordnern und Betreuung von Datenbanken\n • Unterstützung bei der Organisation von Schulungen/Veranstaltungen/Meetings Selbstständige\n und eigenverantwortliche Budgetverwaltung (Abwicklung von Einkauf, Bestellungen,\n Budgetplanung, Abrechnung) sowie Inventarverwaltung\n • Administrative Betreuung des Web-Auftrittes, Eingabe von News- und\n Veranstaltungsinformationen\n • Erstellung von Newslettern, Texten und Formularen\n • Mitarbeit im Qualitätsmanagement-System des KKS\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene höhere Ausbildung mit Matura oder abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige\n einschlägige Berufserfahrung\n • Praktische Erfahrungen in der Administration und im Organisationsmanagement\n • Sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau C2)\n • Gute Englischkenntnisse (mindestens B1)\n • Sehr gute IT-Anwendungs-Kenntnisse (vor allem MS Office und Bereitschaft, sich in\n universitätsinterne Systeme einzuarbeiten)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • SAP-Kenntnisse\n • Strukturierte, genaue und eigenverantwortliche Arbeitsweise\n • Hohe Kommunikationsfähigkeit und Sozialkompetenz\n • Teamorientierung\n • Hohe Einsatzbereitschaft und Zuverlässigkeit\n • Affinität zum Thema Forschung und Klinische Studien\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13856, "academic_year": "2025/26", "issue": "13", "published": "2025-12-10T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung -- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13856&pDocNr=1710859&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\n Sekretär*in\n Kennung DFI-PATHOL-2025-003585\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Office Management (Korrespondenz, Terminkoordination, Ablage etc.) und allgemeine\n Assistenzaufgaben\n • Organisation von Besprechungen und Veranstaltungen\n • Umfassende Unterstützung der Institutsleitung und des bestehenden Teams in organisatorischen\n und administrativen Belangen\n • Aufbereitung von Präsentationen (inkl. PowerPoint) und Dokumenten\n • Abwesenheitsadministration der Institutsmitarbeiter*innen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z. B. Lehre, HAS, HAK, HLW oder gleichwertig)\n • Ausgezeichnete Deutsch- und Rechtschreibkenntnisse (Sprachniveau C1)\n • Sehr gute IT-Anwendungskenntnisse (MS Office – insbesondere PowerPoint, Word, Excel, Outlook;\n SAP von Vorteil)\n • Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Strukturiertes, eigenständiges Arbeiten und ausgeprägtes Organisationsgeschick\n • Hohe Verlässlichkeit, Diskretion und professionelle Haltung\n • Hohe Belastbarkeit und Stressresistenz\n • Einschlägige Berufserfahrung im Office Management- oder Assistenzbereich\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 35.841,40.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13856, "academic_year": "2025/26", "issue": "13", "published": "2025-12-10T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung -- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13856&pDocNr=1710859&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\n Laborhilfskraft (m/w/d)\n Kennung DFI-HYGIE-2025-003569\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Laborbereich\n • Mitwirkung bei der Bestellung, Reinigung und Entsorgung von Laborutensilien\n • Mitarbeit bei der Entsorgung von Proben sowie Hilfestellung bei der Probenaufbereitung\n • Reinigung und Wartung diverser Geräte\n • Weitere Hilfstätigkeiten zu Gewährleistung eines reibungslosen Laborablaufs\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Positiver Pflichtschulabschluss und/oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im\n angeführten Aufgabengebiet\n • Grundkenntnisse der Hygienevorschriften\n • Gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)\n • EDV-Kenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit infektiösem Material bzw. Abfall\n • Fundierte Kenntnisse oder Ausbildung zur Benutzung von Desinfektoren\n • Handwerkliches Geschick\n • Hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Kommunikative Kompetenz und Teamorientierung\n • Lernbereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 36.705,90\n(inkl. Zulage). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13856, "academic_year": "2025/26", "issue": "13", "published": "2025-12-10T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung -- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13856&pDocNr=1710859&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\n Laborhilfskraft (m/w/d)\n Kennung DFI-HYGIE-2025-003569\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im Laborbereich\n • Mitwirkung bei der Bestellung, Reinigung und Entsorgung von Laborutensilien\n • Mitarbeit bei der Entsorgung von Proben sowie Hilfestellung bei der Probenaufbereitung\n • Reinigung und Wartung diverser Geräte\n • Weitere Hilfstätigkeiten zu Gewährleistung eines reibungslosen Laborablaufs\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Positiver Pflichtschulabschluss und/oder mehrjährige einschlägige Berufserfahrung im\n angeführten Aufgabengebiet\n • Grundkenntnisse der Hygienevorschriften\n • Gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)\n • EDV-Kenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Kenntnisse und praktische Erfahrung im Umgang mit infektiösem Material bzw. Abfall\n • Fundierte Kenntnisse oder Ausbildung zur Benutzung von Desinfektoren\n • Handwerkliches Geschick\n • Hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Kommunikative Kompetenz und Teamorientierung\n • Lernbereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 36.705,90\n(inkl. Zulage). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n25. Dezember 2025.\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13856, "academic_year": "2025/26", "issue": "13", "published": "2025-12-10T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung -- Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13856&pDocNr=1710859&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 10.12.2025, StJ 2025/26, 13. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2025/2026 Ausgegeben am 17.12.2025 14. Stück\n58. Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz\n59. Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an der\n Medizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen\n60. Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal\n61. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\n62. Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\n63. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität\n Graz und der Medizinischen Universität Graz\n64. Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium\n Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die\n Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der\n Medizinischen Universität Graz\n65. Einsetzung von Habilitationskommissionen\n66. Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit\n67. Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit\n68. Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit\n69. Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n70. Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n71. Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 7. Jänner 2026\n Redaktionsschluss: Donnerstag 18.12.2025\n E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at" }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "2\n58. Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz\nDie Rektorin, Frau Assoz.-Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die zwischen der Medizinischen\nUniversität Graz und dem Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung für den Zeitraum\n01.01.2025 bis 31.12.2027 unterzeichnete Leistungsvereinbarung, welche im Mitteilungsblatt der\nMedizinischen Universität Graz kundgemacht wurde (MTBl vom 18.12.2024, StJ 2024/25, 12. Stk),\neinvernehmlich wie folgt ergänzt wird:\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "3\n Medizinische Universität Graz\n Bundesministerium für\n Frauen, Wissenschaft und Forschung\n Leistungsvereinbarung 2025 – 2027\n 3. Ergänzung\n(Abdeckung der Gehaltserhöhungen im\n Ärztebereich an der\n Medizinischen Universität Graz)" }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "4\nDie zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Bildung,\nWissenschaft und Forschung, vertreten durch Bundesminister ao. Univ.-Prof.\nDr. Martin Polaschek und der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch die Rektorin\nAssoz. Prof.in Dr.in Andrea Kurz für den Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2027\nabgeschlossene Leistungsvereinbarung wird wie folgt ergänzt:\nUniversitätsbedienstete im medizinischen Bereich sind durch Lehre, Forschung und\nKrankenversorgung einer zunehmend größeren Belastung ausgesetzt. Im Vergleich zu den\nLandesbediensteten, die keine Verpflichtung zu lehren und zu forschen haben, liegen die\nGehälter der Universitätsbediensteten häufig niedriger.\nDie österreichischen Krankenanstalten und infolgedessen auch die Medizinischen\nUniversitäten/Fakultäten sehen sich aufgrund der langen und intensiven Ausbildung im\nBereich der Humanmedizin und der attraktiven Gehaltsangebote für medizinisches Personal\nim privaten Bereich seit einiger Zeit mit stetig steigenden Gehaltsforderungen (z.B. im Rahmen\nder KA-AZG-Debatte) einerseits und einem kleiner werdenden Pool an potenziellen\nArbeitskräften andererseits konfrontiert. So wurden 2023 zunächst Gehaltsanpassungen zur\nAttraktivierung und Sicherung des öffentlichen, stationären Gesundheitswesens\n(„Ärztepaket“) im Burgenland vorgenommen und dadurch wiederum auch in anderen\nBundesländern Begehrlichkeiten geweckt. Es war daher notwendig, Gehaltsanpassungen\ndurchzuführen, um Wechselbewegungen zu verhindern (siehe 4. LV-Ergänzung der\nMedizinischen Universität Graz in der LV-Periode 2022-2024).\nFür die anderen medizinischen Standorten wurde im Bundesfinanzgesetz 2024 eine\nÜberschreitungsermächtigung für zur Abdeckung eventueller Gehaltserhöhungen verankert.\nDamit wurde der budgetäre Mehrbedarf für Gehaltsangleichungen zur Aufrechterhaltung für\nden Lehr-, Forschungs- und Gesundheitsversorgungsbetrieb für das Jahr 2024 sichergestellt.\nAuch das Bundesfinanzgesetz 2025 sieht gemäß Art. VI Z 15 BFG 2025 eine Überschreitungs-\nermächtigung aufgrund nicht abschätzbarer Erhöhungen der Gehälter von\nArbeitnehmer:innen an Medizinischen Universitäten/Fakultäten im Finanzjahr 2025 vor.\nDamit soll die Weiterführung der Gehaltsanpassungen sowie des Lehr-, Forschungs- und\nGesundheitsversorgungsbetriebs für das Jahr 2025 an den Medizinischen\nUniversitäten/Fakultäten sichergestellt werden.\nEtwaige, über die durch die Überschreitungsermächtigung als Rahmen in Aussicht gestellten\nMittel hinausgehenden Zahlungen (beispielsweise aufgrund der Schwankungen im\nPersonalstand am Stichtag, sich ändernde Anstellungsverhältnisse etc.), werden aus dem\nlaufenden Betrieb der Medizinischen Universität Graz beglichen.\nMit der gegenständlichen Ergänzung zur Leistungsvereinbarung 2025-2027 stellt das\nBundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung der Medizinischen Universität\nGraz im Jahr 2025 einmalig einen Betrag von € 17.419.822,- zur Verfügung. Dies erfolgt unter\nder Maßgabe, dass der Bundesminister für Finanzen die Zustimmung zur Überschreitung des" }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "5\nBudgets gemäß Art. VI Z 15 BFG 2025 im Finanzjahr 2025 zeitgerecht und in voller Höhe erteilt.\nSollte der Bundesminister für Finanzen die Zustimmung zur Überschreitung des Budgets\ngemäß Art. VI Z 15 BFG 2025 nicht erteilen, sind die entstehenden Mehrkosten aus dem\nlaufenden Betrieb der Medizinischen Universität Graz zu bedecken.\nWien, am ……………………………….. Wien, am ………………………………..\nFür die Für die\nRepublik Österreich Medizinische Universität Graz\nBundesministerin für Rektorin\nFrauen, Wissenschaft und Forschung Assoz. Prof.in PDin Dr.in Andrea Kurz\nEva-Maria Holzleitner, BSc" }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "6\n59. Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4,\n § 4 KA-AZG für die an der Medizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder\n Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt folgende zwischen der Medizinischen Universität\nGraz, vertreten durch die Rektorin einerseits und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche\nUniversitätspersonal der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Vorsitzenden andererseits\nabgeschlossene Betriebsvereinbarung bekannt:\n1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an der\nMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen\nDie Betriebsvereinbarung liegt bei der Abteilung Personaladministration sowie beim Betriebsrat für das\nwissenschaftliche Universitätspersonal zur Einsichtnahme auf und ist im Intranet der Medizinischen\nUniversität Graz abrufbar.\n60. Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das\n allgemeine Universitätspersonal\nDie Vorsitzende der Behindertenvertrauenspersonen für das allgemeine Universitätspersonal,\nSandra GAMSE, gibt bekannt, dass in der konstituierenden Sitzung am 11.12.2025 für die Funktionsperiode\n2025-2030 wie folgt gewählt wurde\nSandra Gamse - Vorsitzende Behindertenvertrauensperson\nRebekka Pichler - 1. Stellvertreterin\nJosefa Maria Seitinger - 2.Stellvertreterin\n Sandra GAMSE\n Vorsitzende Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal\n61. Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\n Zahnmedizin\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz gemäß § 71c Abs. 1 in Verbindung mit § 63 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBI.I Nr.\n120/2002, idgF, nach Anhörung des Senates, folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu\nden Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin, die am 15.12.2025 vom Universitätsrat genehmigt\nworden ist, beschlossen hat:\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\n Zahnmedizin\n Die Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ gibt bekannt, dass das Rektorat der\n Medizinischen Universität Graz gemäß § 71c Abs 1 in Verbindung mit\n § 63 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr.120/2002, idgF, nach Anhörung des Senats, folgende\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und\n Zahnmedizin, die am 15.12.2025 vom Universitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen hat:\n Präambel\n Die Medizinische Universität Graz führt seit dem Kalenderjahr 2013 gemeinsam mit der\n Medizinischen Universität Wien, der Medizinischen Universität Innsbruck und der Medizinischen\n Fakultät der Johannes-Kepler-Universität Linz auf Basis des § 71c UG (ehemals § 124b UG) eine\n kapazitätsorientierte Studienplatzvergabe für die Studienwerber*innen der Diplomstudien\n Human- und Zahnmedizin und des Bachelorstudiums Humanmedizin durch.\n Das Aufnahmeverfahren beruht auf den Ergebnissen einer Delphi-Umfrage unter den Lehrenden\n der vier Medizinischen Universitäten sowie auf einer Literaturauswertung und den\n studienplanspezifischen Kompetenzen (Lernziele). Die Studienplätze werden mittels eines\n Aufnahmeverfahrens (Aufnahmetest Humanmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin –\n MedAT-Z) für das jeweilige Studium vergeben.\n Die Gestaltung des Aufnahmeverfahrens 2026 baut auf die im Zuge der bisherigen gemeinsamen\n Aufnahmeverfahren gewonnenen Erkenntnisse auf und stellt somit eine Weiterentwicklung des\n bisherigen Procederes dar. Die inhaltliche Gestaltung des Aufnahmeverfahrens wird in einer\n eigenen Verordnung des Rektorates der Medizinischen Universität Graz geregelt.\n I. Regelungsinhalt\n § 1. Diese Verordnung regelt die Beschränkung des Zugangs für die Diplomstudien Humanmedizin\n (UO 202) und Zahnmedizin (UO 203) an der Medizinischen Universität Graz aufgrund eines\n Aufnahmeverfahrens vor der Zulassung zum Studium gemäß § 71c UG.\n II. Geltungsbereich\n § 2. Die Regelung über Zugangsbeschränkungen gilt für alle Studienwerber*innen, die erstmals\n für die Diplomstudien Human- oder Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz für das\n Studienjahr 2026/2027 zugelassen werden wollen. Die Aufnahme von Studienwerber*innen\n erfolgt zum Beginn des Studienjahres. Es gilt auch für jene Studienwerber*innen, die aufgrund\n des Auswahlverfahrens 2005/06 nicht zulassungsfähig waren.\n § 3. Die Bestimmungen für das Aufnahmeverfahren gemäß §§ 5 bis 13 dieser Verordnung gelten\n nicht für:\n (1) Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum Zeitpunkt des\n Aufnahmeverfahrens zum Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202) oder\n Zahnmedizin (UO 203) zugelassen sind und das Studium, zu dem sie zugelassen sind,\n fortsetzen (§ 62 UG); Studierende an der Medizinischen Universität Graz, die zum\n Diplomstudium der Humanmedizin (UO 202) oder Zahnmedizin (UO 203) zugelassen\n waren und das Studium nach einer Unterbrechung fortsetzen.\n (2) Studierende, die zu einem Medizinstudium an einer ausländischen Universität oder\n gleichwertigen ausländischen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk, RN61\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. Zusatz zur Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit gemäß § 3 Abs 4, § 4 KA-AZG für die an derMedizinischen Universität Graz als Ärzt*innen oder Zahnärzt*innen beschäftigten Arbeitnehmer*innen; Wahlergebnis der konstituierenden Sitzung der Behindertenvertrauensperson für das allgemeine Universitätspersonal; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung des Aufnahmetests für das gemeinsam eingerichtete Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum gemeinsam eingerichteten Masterstudium Psychotherapie der Universität Graz und der Medizinischen Universität Graz; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum Lehrstuhlinhaber einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; \tAusschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13876&pDocNr=1715693&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\n zugelassen sind und im Rahmen eines internationalen Mobilitätsprogramms (z.B.\n ERASMUS) an den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck, Graz oder der\n Medizinischen Fakultät Linz studieren,\n (3) Quereinsteiger*innen iSd § 14,\n (4) Studienplatztauscher*innen iSd § 15 sowie\n (5) Studienwerber*innen in Ausbildung zum Facharzt bzw. zur Fachärztin für Mund-,\n Kiefer- und Gesichtschirurgie iSd § 16.\n III. Zahl der Studienplätze\n § 4. (1) Folgende Platzzahlen werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten und der mit\n dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geschlossenen\n Leistungsvereinbarung für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der\n Medizinischen Universität Graz festgelegt:\n Humanmedizin Zahnmedizin Gesamt\n 382 24 406\n (2) Von den in Abs. 1 festgelegten Studienplätzen für Humanmedizin sind gemäß § 71c Abs. 5 UG\n 1. 95 vH für EU-Bürger*innen und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte\n Personen und\n 2. 75 vH für Inhaber*innen von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen, den Angehörigen\n von Personengruppen im Sinn der Personengruppenverordnung sowie den Absolventinnen\n und Absolventen einer fachlich einschlägigen Studienberechtigungsprüfung nach § 64a,\n sofern diese entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor\n der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten\n oder mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen\n Unterhaltspflichtigen haben, bei der bzw. dem dies der Fall ist, vorbehalten.\n (3) Für Aufgaben im öffentlichen Interesse wird jeweils – vorbehaltlich der zu erbringenden\n Mindestleistung gemäß § 10 Abs. 4 – folgende Anzahl an Plätzen aus den 5vH der gemäß\n Abs. 2 verbleibenden Studienplätze für das Diplomstudium Humanmedizin gemäß § 71c Abs.\n 5a UG (sog. gewidmete Studienplätze) an Teilnehmer*innen der folgenden\n Studienförderungsprogramme – wonach sich die Studierenden, die einen gewidmeten\n Studienplatz erhalten, verpflichten, die Aufgaben im öffentlichen Interesse auch tatsächlich\n zu erbringen – vergeben:\n 1. maximal 1 Studienplatz an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Bundesministeriums für Landesverteidigung;\n 2. maximal 8 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Landes Steiermark;\n 3. maximal 4 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Landes Kärnten und\n 4. maximal 4 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes der\n Österreichischen Gesundheitskasse.\n Die Studienwerber*innen, die einen gewidmeten Studienplatz erhalten, verpflichten sich, die\n Aufgabe im öffentlichen Interesse auch tatsächlich zu erbringen. Es ist nicht zulässig, sich für\n mehr als ein Studienförderungsprogramm zu melden. Unzulässige Doppel- oder\n Mehrfachmeldungen führen zum Verlust der Zuordnung zu allen gewidmeten Studienplätzen.\n Besteht zum Zeitpunkt der Zulassung seitens eines Studienwerbers*einer Studienwerberin keine\n wirksame Verpflichtung zur Erbringung von Aufgaben im öffentlichen Interesse im Rahmen eines\n Studienförderungsprogrammes, kann an diese*n Studienwerber*in kein gewidmeter Studienplatz\n vergeben werden.\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk, RN61\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. 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Zahl der Studienplätze\n § 4. (1) Folgende Platzzahlen werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten und der mit\n dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geschlossenen\n Leistungsvereinbarung für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin an der\n Medizinischen Universität Graz festgelegt:\n Humanmedizin Zahnmedizin Gesamt\n 382 24 406\n (2) Von den in Abs. 1 festgelegten Studienplätzen für Humanmedizin sind gemäß § 71c Abs. 5 UG\n 1. 95 vH für EU-Bürger*innen und ihnen im Hinblick auf den Studienzugang gleichgestellte\n Personen und\n 2. 75 vH für Inhaber*innen von in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen, den Angehörigen\n von Personengruppen im Sinn der Personengruppenverordnung sowie den Absolventinnen\n und Absolventen einer fachlich einschlägigen Studienberechtigungsprüfung nach § 64a,\n sofern diese entweder selbst wenigstens fünf zusammenhängende Jahre unmittelbar vor\n der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten\n oder mindestens eine gesetzliche Unterhaltspflichtige oder einen gesetzlichen\n Unterhaltspflichtigen haben, bei der bzw. dem dies der Fall ist, vorbehalten.\n (3) Für Aufgaben im öffentlichen Interesse wird jeweils – vorbehaltlich der zu erbringenden\n Mindestleistung gemäß § 10 Abs. 4 – folgende Anzahl an Plätzen aus den 5vH der gemäß\n Abs. 2 verbleibenden Studienplätze für das Diplomstudium Humanmedizin gemäß § 71c Abs.\n 5a UG (sog. gewidmete Studienplätze) an Teilnehmer*innen der folgenden\n Studienförderungsprogramme – wonach sich die Studierenden, die einen gewidmeten\n Studienplatz erhalten, verpflichten, die Aufgaben im öffentlichen Interesse auch tatsächlich\n zu erbringen – vergeben:\n 1. maximal 1 Studienplatz an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Bundesministeriums für Landesverteidigung;\n 2. maximal 8 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Landes Steiermark;\n 3. maximal 4 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes des\n Landes Kärnten und\n 4. maximal 4 Studienplätze an Teilnehmer*innen des Studienförderungsprogrammes der\n Österreichischen Gesundheitskasse.\n Die Studienwerber*innen, die einen gewidmeten Studienplatz erhalten, verpflichten sich, die\n Aufgabe im öffentlichen Interesse auch tatsächlich zu erbringen. Es ist nicht zulässig, sich für\n mehr als ein Studienförderungsprogramm zu melden. Unzulässige Doppel- oder\n Mehrfachmeldungen führen zum Verlust der Zuordnung zu allen gewidmeten Studienplätzen.\n Besteht zum Zeitpunkt der Zulassung seitens eines Studienwerbers*einer Studienwerberin keine\n wirksame Verpflichtung zur Erbringung von Aufgaben im öffentlichen Interesse im Rahmen eines\n Studienförderungsprogrammes, kann an diese*n Studienwerber*in kein gewidmeter Studienplatz\n vergeben werden.\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk, RN61\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. 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Aufnahmeverfahren für die Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin\n § 5. (1) Die Aufnahme von Studienwerber*innen für das Diplomstudium Humanmedizin\n (einschließlich der Studienwerber*innen, die an Studienförderungsprogrammen gemäß\n § 4 Abs. 3 [gewidmete Studienplätze] teilnehmen) und für das Diplomstudium Zahnmedizin\n richtet sich nach dem Aufnahmeverfahren gemäß §§ 6 ff. Die Vergabe der Studienplätze (§ 4)\n für die Diplomstudien Human- und Zahnmedizin erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens\n mittels der für das jeweilige Studium vorgesehenen Aufnahmetests (Aufnahmetest\n Humanmedizin – MedAT-H, Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z), die der Abklärung der\n Studieneignung und damit der Überprüfung der den Ausbildungserfordernissen des Studiums der\n Humanmedizin / Zahnmedizin entsprechenden leistungsbezogenen Kriterien sowie einer\n objektiven und transparenten Auswahl von Studienwerber*innen dienen.\n (2) Zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren (§§ 6 ff) sind Personen berechtigt, die zum Zeitpunkt\n der Internet-Anmeldung\n 1. ein (Reife)Zeugnis gemäß § 64 UG besitzen,\n 2. die 12. Schulstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule gemäß\n Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 242/1962, idgF) absolvieren,\n 3. die 13. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt für\n Lehrer- und Erziehungsbildung gemäß Schulorganisationsgesetz (BGBl. Nr.242/1962,\n idgF) absolvieren,\n 4. zur Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG iVm der Verordnung über die\n Durchführung der Studienberechtigungsprüfung der jeweiligen Universität zugelassen\n sind,\n 5. zur Berufsreifeprüfung gemäß Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung (BGBl. I Nr.\n 68/1997, idgF) zugelassen sind, oder\n 6. die sich in einem den Z 2 und 3 entsprechenden Ausbildungsstand an einer ausländischen\n anerkannten Bildungseinrichtung befinden.\n (3) Die den Studienwerber*innen im Zuge des Aufnahmeverfahrens gemäß §§ 6 ff erwachsenden\n Kosten sind nicht erstattungsfähig.\n (4) Auf das gegenständliche Verfahren kommt ausschließlich die Verfahrensregelung dieser\n Verordnung sowie der Verordnung betreffend die Testinhalte (§ 10 Abs. 1) zur Anwendung.\n Internet-Anmeldung\n § 6. (1) Die Studienwerber*innen haben sich innerhalb der von den Rektoraten der Medizinischen\n Universitäten Wien, Innsbruck, Graz und der Johannes-Kepler-Universität Linz einvernehmlich\n festgelegten Anmeldefrist, die am 02. März 2026 beginnt und am 31.März 2026 um 24:00 Uhr\n endet, für den jeweiligen Aufnahmetest online, mittels Web-Formular im ANV-Webtool\n anzumelden.\n (2) Bei dieser Anmeldung sind neben allgemeinen (persönlichen) Daten, die Wahl des Studiums\n (Humanmedizin/Zahnmedizin) sowie die Wahl des Studienortes (Wien, Innsbruck, Linz oder\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk, RN61\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13876, "academic_year": "2025/26", "issue": "14", "published": "2025-12-17T00:00:00+01:00", "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Betriebsvereinbarung: 1. 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Des Weiteren werden Daten der Studienwerber*innen sowie deren Eltern im\n Sinne des § 143 Abs. 42 UG erfasst und anonymisiert sowie aggregiert für statistische und\n Evaluierungszwecke verwendet.\n (3) Die Angabe des gewünschten Studiums und des gewünschten Studienortes, für das bzw. für\n den die Zulassung erfolgen soll, ist verbindlich. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.\n (4) Eine Internet-Anmeldung nach Ende der Anmeldefrist oder eine Fristerstreckung für die\n Anmeldung ist nicht möglich. Die Internet-Anmeldung ist ausschließlich innerhalb der\n festgesetzten Frist möglich und wird erst mit Einlangen des Kostenbeitrages (§ 7) gültig.\n (5) Das ANV-Webtool, über das die Anmeldung erfolgt, wird bis spätestens Mitte Februar des\n jeweiligen Jahres im Internet auf der Website der Medizinischen Universität Graz\n veröffentlicht. Eine unvollständig ausgefüllte und/oder wahrheitswidrige und/oder nicht den\n Formvorschriften (insbes. Abs. 1- 3) entsprechende und/oder nicht fristgerechte Anmeldung ist\n ungültig und bleibt unberücksichtigt. Aufträge zur Verbesserung haben nicht zu erfolgen.\n (6) Studienwerber*innen gemäß § 4 Abs. 3 werden anhand einer – seitens der jeweiligen\n Institution bis zum 01.06.2026 übermittelten Liste, aus der die Teilnahme am jeweiligen\n Studienförderungsprogramm hervorgeht – für die im Rahmen des jeweiligen\n Studienförderungsprogrammes vergebenen Studienplätze berücksichtigt. Ergänzungen nach\n dem 01.06.2026 sind jedenfalls unzulässig und werden nicht berücksichtigt. Scheidet ein*e –\n sich auf einer Liste befindliche*r Studienwerber*in – vor wirksamer Zulassung zum\n Diplomstudium Humanmedizin an der Med Uni Graz vom jeweiligen Studienförderungsprogramm\n aus, ist die Med Uni Graz seitens der jeweiligen Institution unverzüglich darüber zu informieren.\n An die*den aus dem jeweiligen Studienförderungsprogramm ausscheidende*n Studienwerber*in\n kann damit mangels aufrechter wirksamer Verpflichtung zur Erbringung von Aufgaben im\n öffentlichen Interesse ein gewidmeter Studienplatz nicht vergeben werden. Scheint ein*e\n Studienwerber*in auf zwei oder mehreren der durch die Institutionen jeweils übermittelten\n Listen auf, wird der*die Studienwerber*in für keines der Studienförderungsprogramme\n berücksichtigt. Unterbleibt die rechtzeitige Übermittlung einer Institution, so ist das\n Studienförderungsprogramm dieser Institution nicht umzusetzen und es werden für das\n Studienförderungsprogramm dieser Institution keine gewidmeten Studienplätze vergeben. Die\n für ein Studienförderungsprogramm nicht vergebenen, gewidmeten Studienplätze werden nicht\n an Teilnehmer*innen anderer Studienförderungsprogramme vergeben.\n (7) Studienwerber*innen mit einer Behinderung gemäß § 3 BGStG können einen Antrag im Sinne\n des § 71b Abs 7 Z 5 UG bis spätestens 31. Mai 2026 per E-Mail an\n aufnahmeverfahren@medunigraz.at unter Beilage eines ärztlichen Nachweises stellen.\n Beitrag zur Deckung der Kosten\n § 7. (1) Um ein geordnetes und effizientes Aufnahmeverfahren zu gewährleisten sowie um die\n Ernsthaftigkeit der getätigten Internet-Anmeldung zu bestätigen, haben die\n Studienwerber*innen einen vom Rektorat der Medizinischen Universität Graz jährlich\n festzusetzenden Beitrag zur Deckung der Kosten zu leisten. Dieser dient dem Ordnungszweck\n und als Beitrag zur Deckung der Kosten der Testdurchführung und beträgt Euro 110.-.\n (2) Der vollständige Beitrag muss innerhalb der vom Rektorat festgelegten Frist, die am\n 02. März 2026 beginnt und am 31. März 2026 endet, mittels des von der Medizinischen\n Universität Graz zur Verfügung gestellten ePayment-Angebots bezahlt werden. Die dafür\n erforderlichen Informationen werden im Rahmen der Internet-Anmeldung (§ 6)\n bekanntgegeben. Die Studienwerber*innen haben die ausdrückliche Verpflichtung, die\n MTBl. vom 17.12.2025, StJ 2025/26, 14. Stk, RN61\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." } ] }