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                "teaser": "Einteilung des Studienjahres 2026/27; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13796&pDocNr=1704783&pOrgNr=1"
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            "text": "5\n33.        Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. DDr. Norbert JAKSE, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 12.11.2025, auf Vorschlag des Rektorates vom\n04.11.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 5,
            "text": "6\n§ 8. Bestellung und Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien\n(1) Der*die Dekan*in für Doktoratsstudien wird vom Senat nach Stellungnahme des\nRektorates für eine Funktionsperiode von drei Jahren, jedenfalls bis zum Amtsantritt des*der\nneu bestellten Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien, aus dem Kreis der habilitierten\nUniversitätsangehörigen ernannt. Die erforderliche Qualifikation ist dem Anforderungsprofil\nzu entnehmen, das vor jeder Bestellung veröffentlicht wird.\n(2) Zum Zwecke der Bestellung des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien ist eine\nAuswahlkommission einzurichten. Die Auswahlkommission besteht aus insgesamt sechs\nMitgliedern und setzt sich im Verhältnis 2:2:2 aus Vertreter*innen der folgenden Gruppen\nzusammen:\n    1. Universitätsprofessor*innen (§ 94 (2) Z 1 UG idgF);\n    2. Universitätsdozent*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (§ 94 (2) Z 2 UG idgF)\nsowie\n    3. Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG idgF.\nDie Vertreter*innen der unter Z 1 bis 3 genannten Gruppen sind von der jeweiligen Kurie zu\nnominieren.\nEin*e benannte*r Vertreter*in des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 (1) Z 5 UG idgF)\nkann an den Sitzungen der Auswahlkommission in beratender Funktion teilnehmen.\n(3) Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Senat entsendet. Dies erfolgt unter\nBerücksichtigung der fachlichen und institutionellen Anforderungen sowie der\nGeschlechterparität, soweit dies möglich ist.\n(4) Die Aufgaben der Auswahlkommission umfassen:\n        1. aktive Suche nach Kandidaten*Kandidatinnen für die Funktion des*der\n        Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien;\n        2. Überprüfung der eingelangten Bewerbungen               für  die   Funktion     des*der\n        Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien;\n        3. Erstellung eines Vorschlages für die Bestellung des*der Dekans*Dekanin für\n        Doktoratsstudien an den Senat. Der Vorschlag hat den*die für die Besetzung der\n        Funktion am besten geeignete*n Kandidaten*Kandidatin zu enthalten.\n(5) Bei der Erstellung des Vorschlages gemäß (4) Z 3 ist das Diskriminierungsverbot gemäß B-\nGlBG zu beachten.\n(6) Die Auswahlkommission hat sicherzustellen, dass die Auswahlkriterien transparent und\nnachvollziehbar dokumentiert werden.\n(7) Die Auswahlkommission entscheidet mit einfacher Mehrheit.\n(8) Die Auswahlkommission arbeitet unabhängig und ist an die Grundsätze der Objektivität,\nChancengleichheit und Vertraulichkeit gebunden.\n(9) Der Senat entscheidet über den von der Auswahlkommission vorgelegten Vorschlag für\ndie Funktion des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien durch Abstimmung. Der Senat\nentscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Wird der Vorschlag durch den Senat nicht\nangenommen, ist die Auswahlkommission verpflichtet, einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.\n                                     Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "index": 6,
            "text": "7\nDer neue Vorschlag ist dem Senat längstens binnen zwei Wochen nach Ablehnung durch den\nSenat zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Die Auswahlkommission hat bei der Erstellung\ndes neuen Vorschlags die Gründe für die Ablehnung des vorherigen Vorschlags durch den\nSenat angemessen zu berücksichtigen. Hat der Senat den Vorschlag der Auswahlkommission\nzweimal abgelehnt, so hat er selbst – ohne Beschränkung auf die zuvor erstatteten\nVorschläge – eine im Sinne des Abs. 1 geeignete Person mit einfacher Stimmenmehrheit zu\nernennen.\n(10) Der Senat übermittelt einen Besetzungsvorschlag an das Rektorat, welches das Recht\nhat, innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben.\n(11) Die Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien und der\nVizedekane*Vizedekaninnen beträgt drei Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Nach\nAuslaufen der Funktionsperiode übt der*die Dekan*in für Doktoratsstudien bzw. die\nVizedekane*Vizedekaninnen bis zur Neubestellung seine*ihre Funktion vorübergehend weiter\naus.\n§ 9. Abberufung des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien\nDer*die Dekan*in für Doktoratsstudien kann vom Senat vor Ablauf ihrer*seiner\nFunktionsperiode mit Zweidrittelmehrheit, insbesondere auf begründeten Vorschlag des*der\nRektors*Rektorin, abberufen werden.\n§ 10. Vizedekan*innen für Doktoratsstudien\n(1) Zur Vertretung bei Verhinderung des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien werden\nein bis max. zwei Vizedekane*Vizedekaninnen für Doktoratsstudien aus dem Kreis der\nhabilitierten Universitätsangehörigen vom Senat ernannt.\n(2) Für die Wahl und Abberufung der Vizedekane*Vizedekaninnen für Doktoratsstudien gelten\ndie Bestimmungen Satzung § 8 und § 9 sinngemäß.\nDer von der Auswahlkommission gemäß § 8 Abs 4 Z 3 erstellte Vorschlag für die Bestellung\ndes*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien hat bereits ein bis max. zwei für die Funktion\ndes*der Vizedekans*Vizedekanin geeignete Personen zu enthalten, über die gemäß § 8 Abs.\n9 ebenfalls abgestimmt wird.\nIm Zusammenhang mit der Aufnahme der Kandidat*innen für die Funktion der\nVizedekane*Vizedekaninnen in den Vorschlag gemäß § 8 Abs 4 Z 3 kommt dem*der im\nVorschlag für die Funktion des*der Dekans*Dekanin gelisteten Kandidaten*Kandidatin ein\nVorschlagsrecht zu.\n(3) Für den*die zweite*n Vizedekan*in Vizedekanin wird abweichend von § 8 (11) festgelegt,\ndass eine Bestellung auch während der laufenden Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin\nfür Doktoratsstudien möglich ist, wobei dessen*deren Funktionsperiode der verbleibenden\nFunktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für Doktoratsstudien entspricht.\n§ 13. Bestellung und Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche\nAngelegenheiten\n                                    Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "index": 7,
            "text": "8\n(1) Der*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten wird vom Senat nach\nStellungnahme des Rektorates für eine Funktionsperiode von drei Jahren, jedenfalls bis zum\nAmtsantritt des*der neu bestellten Dekans* Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten,\naus dem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen ernannt, wobei der*die\nVizerektor*in für Studium und Lehre jedenfalls in Frage kommt. Die geforderte Qualifikation\nist dem Anforderungsprofil zu entnehmen, das vor jeder Bestellung veröffentlicht wird.\n(2) Zum Zwecke der Bestellung des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche\nAngelegenheiten ist eine Auswahlkommission einzurichten. Die Auswahlkommission besteht\naus insgesamt sechs Mitgliedern und setzt sich im Verhältnis 2:2:2 aus Vertreter*innen der\nfolgenden Gruppen zusammen:\n    1. Universitätsprofessor*innen (§ 94 (2) Z 1 UG idgF);\n    2. Universitätsdozent*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (§ 94 (2) Z 2 UG idgF)\nsowie\n    3. Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG idgF.\nDie Vertreter*innen der unter Z 1 bis 3 genannten Gruppen sind von der jeweiligen Kurie zu\nnominieren.\nEin*e benannte*r Vertreter*in des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 (1) Z 5 UG idgF)\nkann an den Sitzungen der Auswahlkommission in beratender Funktion teilnehmen.\n(3) Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Senat entsendet. Dies erfolgt unter\nBerücksichtigung der fachlichen und institutionellen Anforderungen sowie der\nGeschlechterparität, soweit dies möglich ist.\n(4) Die Aufgaben der Auswahlkommission umfassen:\n        1. aktive Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen für die Funktion des*der Dekans*\n        Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten;\n        2. Überprüfung der eingelangten Bewerbungen für die Funktion des*der Dekans*\n        Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten;\n        3. Erstellung eines Vorschlages für die Bestellung des*der Dekans*Dekanin für\n        studienrechtliche Angelegenheiten an den Senat. Der Vorschlag hat den*die für die\n        Besetzung der Funktion am besten geeignete*n Kandidaten*Kandidatin zu enthalten.\n(5) Bei der Erstellung des Vorschlages gemäß (4) Z 3 ist das Diskriminierungsverbot gemäß B-\nGlBG zu beachten.\n(6) Die Auswahlkommission hat sicherzustellen, dass die Auswahlkriterien transparent und\nnachvollziehbar dokumentiert werden.\n(7) Die Auswahlkommission entscheidet mit einfacher Mehrheit.\n(8) Die Auswahlkommission arbeitet unabhängig und ist an die Grundsätze der Objektivität,\nChancengleichheit und Vertraulichkeit gebunden.\n(9) Der Senat entscheidet über den von der Auswahlkommission vorgelegten Vorschlag für\ndie Funktion des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten durch\nAbstimmung. Der Senat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Wird der Vorschlag\ndurch den Senat nicht angenommen, ist die Auswahlkommission verpflichtet, einen neuen\nVorschlag auszuarbeiten. Der neue Vorschlag ist dem Senat längstens binnen zwei Wochen\n                                     Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "text": "8\n(1) Der*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten wird vom Senat nach\nStellungnahme des Rektorates für eine Funktionsperiode von drei Jahren, jedenfalls bis zum\nAmtsantritt des*der neu bestellten Dekans* Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten,\naus dem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen ernannt, wobei der*die\nVizerektor*in für Studium und Lehre jedenfalls in Frage kommt. Die geforderte Qualifikation\nist dem Anforderungsprofil zu entnehmen, das vor jeder Bestellung veröffentlicht wird.\n(2) Zum Zwecke der Bestellung des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche\nAngelegenheiten ist eine Auswahlkommission einzurichten. Die Auswahlkommission besteht\naus insgesamt sechs Mitgliedern und setzt sich im Verhältnis 2:2:2 aus Vertreter*innen der\nfolgenden Gruppen zusammen:\n    1. Universitätsprofessor*innen (§ 94 (2) Z 1 UG idgF);\n    2. Universitätsdozent*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (§ 94 (2) Z 2 UG idgF)\nsowie\n    3. Studierende (§ 94 (1) Z 1 UG idgF.\nDie Vertreter*innen der unter Z 1 bis 3 genannten Gruppen sind von der jeweiligen Kurie zu\nnominieren.\nEin*e benannte*r Vertreter*in des Allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 (1) Z 5 UG idgF)\nkann an den Sitzungen der Auswahlkommission in beratender Funktion teilnehmen.\n(3) Die Mitglieder der Auswahlkommission werden vom Senat entsendet. Dies erfolgt unter\nBerücksichtigung der fachlichen und institutionellen Anforderungen sowie der\nGeschlechterparität, soweit dies möglich ist.\n(4) Die Aufgaben der Auswahlkommission umfassen:\n        1. aktive Suche nach Kandidaten und Kandidatinnen für die Funktion des*der Dekans*\n        Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten;\n        2. Überprüfung der eingelangten Bewerbungen für die Funktion des*der Dekans*\n        Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten;\n        3. Erstellung eines Vorschlages für die Bestellung des*der Dekans*Dekanin für\n        studienrechtliche Angelegenheiten an den Senat. Der Vorschlag hat den*die für die\n        Besetzung der Funktion am besten geeignete*n Kandidaten*Kandidatin zu enthalten.\n(5) Bei der Erstellung des Vorschlages gemäß (4) Z 3 ist das Diskriminierungsverbot gemäß B-\nGlBG zu beachten.\n(6) Die Auswahlkommission hat sicherzustellen, dass die Auswahlkriterien transparent und\nnachvollziehbar dokumentiert werden.\n(7) Die Auswahlkommission entscheidet mit einfacher Mehrheit.\n(8) Die Auswahlkommission arbeitet unabhängig und ist an die Grundsätze der Objektivität,\nChancengleichheit und Vertraulichkeit gebunden.\n(9) Der Senat entscheidet über den von der Auswahlkommission vorgelegten Vorschlag für\ndie Funktion des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten durch\nAbstimmung. Der Senat entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Wird der Vorschlag\ndurch den Senat nicht angenommen, ist die Auswahlkommission verpflichtet, einen neuen\nVorschlag auszuarbeiten. Der neue Vorschlag ist dem Senat längstens binnen zwei Wochen\n                                     Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "text": "9\nnach Ablehnung durch den Senat zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Die\nAuswahlkommission hat bei der Erstellung des neuen Vorschlags die Gründe für die\nAblehnung des vorherigen Vorschlags durch den Senat angemessen zu berücksichtigen. Hat\nder Senat den Vorschlag der Auswahlkommission zweimal abgelehnt, so hat er selbst – ohne\nBeschränkung auf die zuvor erstatteten Vorschläge – eine im Sinne des Abs. 1 geeignete\nPerson mit einfacher Stimmenmehrheit zu ernennen.\n(10) Der Senat übermittelt einen Besetzungsvorschlag an das Rektorat, welches das Recht\nhat, innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben.\n(11) Die Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten\nbeträgt drei Jahre. Die mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig. Nach Auslaufen der\nFunktionsperiode übt der*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten bzw. der*die\nVizedekan*innen bis zur Neubestellung seine*ihre Funktion vorübergehend weiter aus.\n§ 14. Abberufung des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten\nDer*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten kann vom Senat vor Ablauf\nseiner*ihrer Funktionsperiode mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden.\n§ 15. Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\n(1) Zur Vertretung bei Verhinderung des Dekans*der Dekanin für studienrechtliche\nAngelegenheiten werden ein bis max. zwei Vizedekan*innen für studienrechtliche\nAngelegenheiten aus dem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen vom Senat\nernannt.\n(2) Für die Wahl und Abberufung der Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\ngelten die Bestimmungen Satzung § 13 und § 14 sinngemäß.\nDer von der Auswahlkommission gemäß § 13 Abs 4 Z 3 erstellte Vorschlag für die Bestellung\ndes*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten hat bereits ein bis max. zwei\nfür die Funktion des*der Vizedekans*Vizedekanin geeignete Personen zu enthalten, über die\ngemäß § 8 Abs. 9 ebenfalls abgestimmt wird.\nIm Zusammenhang mit der Aufnahme der Kandidat*innen für die Funktion der\nVizedekane*Vizedekaninnen in den Vorschlag gemäß § 13 Abs 4 Z 3 kommt dem*der im\nVorschlag für die Funktion des Dekans gelisteten Kandidaten*Kandidatin ein Vorschlagsrecht\nzu.\n(3) Für den*die zweite*n Vizedekan*Vizedekanin für studienrechtliche Angelegenheiten wird\nabweichend von § 13 (11) festgelegt, dass eine Bestellung auch während der laufenden\nFunktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten möglich\nist, wobei deren*dessen Funktionsperiode der verbleibenden Funktionsperiode des*der\nDekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten entspricht.\n§ H.3 Die Zahl der Mitglieder des Gremiums, die Funktionsperiode, allenfalls die Art der\nBestellung durch Kurien werden gesetzlich geregelt, subsidiär gelten folgende Vorschriften:\n–       Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten nach § 19 (2) Z 2 UG iVm §§ 12 ff des\nSatzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen: Bestellung durch den Senat aus dem Kreis\n                                     Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "text": "9\nnach Ablehnung durch den Senat zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Die\nAuswahlkommission hat bei der Erstellung des neuen Vorschlags die Gründe für die\nAblehnung des vorherigen Vorschlags durch den Senat angemessen zu berücksichtigen. Hat\nder Senat den Vorschlag der Auswahlkommission zweimal abgelehnt, so hat er selbst – ohne\nBeschränkung auf die zuvor erstatteten Vorschläge – eine im Sinne des Abs. 1 geeignete\nPerson mit einfacher Stimmenmehrheit zu ernennen.\n(10) Der Senat übermittelt einen Besetzungsvorschlag an das Rektorat, welches das Recht\nhat, innerhalb von drei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben.\n(11) Die Funktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten\nbeträgt drei Jahre. Die mehrmalige Wiederbestellung ist zulässig. Nach Auslaufen der\nFunktionsperiode übt der*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten bzw. der*die\nVizedekan*innen bis zur Neubestellung seine*ihre Funktion vorübergehend weiter aus.\n§ 14. Abberufung des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten\nDer*die Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten kann vom Senat vor Ablauf\nseiner*ihrer Funktionsperiode mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden.\n§ 15. Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\n(1) Zur Vertretung bei Verhinderung des Dekans*der Dekanin für studienrechtliche\nAngelegenheiten werden ein bis max. zwei Vizedekan*innen für studienrechtliche\nAngelegenheiten aus dem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen vom Senat\nernannt.\n(2) Für die Wahl und Abberufung der Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\ngelten die Bestimmungen Satzung § 13 und § 14 sinngemäß.\nDer von der Auswahlkommission gemäß § 13 Abs 4 Z 3 erstellte Vorschlag für die Bestellung\ndes*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten hat bereits ein bis max. zwei\nfür die Funktion des*der Vizedekans*Vizedekanin geeignete Personen zu enthalten, über die\ngemäß § 8 Abs. 9 ebenfalls abgestimmt wird.\nIm Zusammenhang mit der Aufnahme der Kandidat*innen für die Funktion der\nVizedekane*Vizedekaninnen in den Vorschlag gemäß § 13 Abs 4 Z 3 kommt dem*der im\nVorschlag für die Funktion des Dekans gelisteten Kandidaten*Kandidatin ein Vorschlagsrecht\nzu.\n(3) Für den*die zweite*n Vizedekan*Vizedekanin für studienrechtliche Angelegenheiten wird\nabweichend von § 13 (11) festgelegt, dass eine Bestellung auch während der laufenden\nFunktionsperiode des*der Dekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten möglich\nist, wobei deren*dessen Funktionsperiode der verbleibenden Funktionsperiode des*der\nDekans*Dekanin für studienrechtliche Angelegenheiten entspricht.\n§ H.3 Die Zahl der Mitglieder des Gremiums, die Funktionsperiode, allenfalls die Art der\nBestellung durch Kurien werden gesetzlich geregelt, subsidiär gelten folgende Vorschriften:\n–       Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten nach § 19 (2) Z 2 UG iVm §§ 12 ff des\nSatzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen: Bestellung durch den Senat aus dem Kreis\n                                     Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "text": "10\nder qualifizierten Universitätsangehörigen einschließlich des*der Vizerektors*Vizerektorin\nfür Studium und Lehre; Funktionsperiode von 3 Jahren.\n                                   Mitteilungsblatt vom 19.11.2025, Stj 2025/2026, 10. Stk. RN33"
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            "text": "12\n                                                   Senior Scientist PostDoc (m/w/d)\n                                                    Kennung KA-PHAEM-2025-003231\n                                       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                    Klinische Abteilung für pädiatrische Hämato-Onkologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf den Gebieten der pädiatrischen\n           Onkologie und Immunogenität des Tumormetabolismus mit dem Schwerpunkt der Analyse und\n           Interpretation von Genomics , Transcriptomics, und Multiomics-Daten, Sequenzierung, sowie\n           deren          Korrelation          zu      klinischen         Daten        und      erworbenen           oder     angeborenen\n           Suszeptibilitätsfaktoren für Malignome, Infektionen, Immundefekte, und Tumorprädisposition\n      • Antragstellung zur Forschungsförderung sowie Mitwirkung bei Antragstellungen der\n           Forschungseinheit\n      • Durchführung von Lehrveranstaltungen und Betreuung von Studierenden im Rahmen der\n           Lehrveranstaltungen, Abhaltung von Prüfungen, Begutachtung von Diplomarbeiten,\n           Dissertationen und sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten\n      • Betreuung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom-/Masterstudium sowie\n           abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n      • Methodenwissen/Spezialtechnologie in allen Standardtechniken der Molekularbiologie,\n           Epigenomics, Genomics, Transcriptomics, Datenanalyse mittels R und Python; Kenntnisse in\n           Biobanking und Datenmanagament\n      • Erfahrungen in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten vorzugsweise im Bereich der\n           Identifikation molekularer Krankheitsmechanismen und neuer Therapietargets hämatologischer\n           Erkrankungen\n      • Wissenschaftliche (peer-reviewed) Publikationen in internationalen Fachzeitschriften\n      • Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Doktorats-Studierenden\n      • Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Eigenständige                  Durchführung              von         Forschungsprojekten                an      (inter-)nationalen\n           Forschungseinrichtungen\n      • Kenntnisse in der hämatopoetischen Stammzell-, T-Zell-, und Dendritischen Zellgewinnung und -\n           manipulation und Erfahrung in der Arbeit mit Tiermodellen inkl. Transplantationsmodellen\n      • Kenntnisse in organisatorische, regulatorische und prozedurale Voraussetzungen zur klinischen\n           Herstellung zellulärer Immuntherapie\n      • Erfahrung in translationaler Modellierung mutations-abhängiger hämatologischen oder\n           onkologischen Erkrankungen zur Entwicklung neuer präziser Therapieansätze\n      • Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 69.060,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "14\n                      Universitäre*r Zahnärztin*Zahnarzt mit Schwerpunkt Zahnersatzkunde\n                                                      Kennung UK-ZMK-2025-003524\n                                    Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                            befristet auf 3 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Zahnmedizinische Patient*innenversorgung im Rahmen des Lehrbetriebs der Univ.-Klinik für\n           Zahnmedizin und Mundgesundheit mit Schwerpunkt Zahnersatzkunde\n      • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums Zahnmedizin\n           im Fachbereich Zahnersatzkunde\n      • Zahnmedizinische Versorgung von Patient*innen in Narkose und im Rahmen von Journaldiensten\n      • Betreuung von Abschlussarbeiten und Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n      • Berufsbegleitendes Doktoratsstudium (Abschluss Dr.scient.med.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin\n      • Erfahrungen und/oder Fähigkeiten in der Durchführung von Lehrveranstaltungen\n      • Sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau C1) und gute Englischkenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Erfahrung und Interesse in universitärer Lehre sowie in der Betreuung von Studierenden und an\n           Weiterbildung im Bereich Zahnersatzkunde\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Kompetenz in der Betreuung von Abschlussarbeiten und in der Planung, Durchführung und\n           Publikation von Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Sorgfalt\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 95.218,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "15\n                           Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Neurochirurgie\n                                                    Kennung UK-NEUOC-2025-003532\n                                                  Universitätsklinik für Neurochirurgie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n           Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien\n           /wissenschaftlichen Projekten\n      • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n           /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 75.381,88\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "16\n                    Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten\n                                                       Kennung UK-DV-2025-003540\n                                      Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                            befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen im Bereich\n           der Angioödeme (insbesondere HAE) und Urtikaria\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\n      • Erstellung von Publikationen/Präsentationen für (inter)nationale Fortbildungsveranstaltungen\n      • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n           Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n           Dermatologie & Venerologie\n      • Abgeschlossenes Dissertationsstudium im Bereich der Psoriasis Erfahrung und Qualifikation in\n           Forschung              (Publikationen,             Vortragstätigkeiten,              nationale          und       internationale\n           Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche Tätigkeit im\n           Ausland etc.)\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n           zur*zum Research Professor, Habilitation)\n      • Vertiefte klinische Kenntnisse im Bereich Angioödeme (insbesondere HAE) und Urtikaria\n      • Wissenschaftliche Auslandserfahrung\n      • Hohe Belastbarkeit, Teamorientierung und kommunikative Kompetenz\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 119.412,44\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "17\n                                                   Universitätsassistent*in (PostDoc)\n                                                    Kennung LS-BIOPHY-2025-003545\n                                          Lehrstuhl für Medizinische Physik und Biophysik\n                                                        Beschäftigungsausmaß 50%\n                                    befristet auf die Dauer der Abwesenheit bis 08.05.2026\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet „Computer-assistierte Kardiologie“ im\n           Themenbereich „Präzisionsmedizin“ sowie in Kooperation mit anderen Arbeitsgruppen des\n           Gottfried Schatz Forschungszentrums\n      • Mitwirkung an wissenschaftlichen Projekten der Arbeitsgruppe „Computational Cardiology“\n      • Mitwirkung bei der Betreuung von Studierenden und wissenschaftlichen Abschlussarbeiten\n           (Diplomarbeiten, Dissertationen)\n      • Selbständiges Erstellen von Publikationen und Präsentationen\n      • Beteiligung an Lehraufgaben, insbesondere im Bereich der Physik des Elektrokardiogramms\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes PhD oder äquivalentes Doktoratsstudium oder Masterstudium im Bereich\n           Naturwissenschaften/Technische Wissenschaften\n      • Erfahrung in der Simulation der kardialen Elektrophysiologie insbesondere der elektrischen\n           Erregungsausbreitung und der damit einhergehenden elektrischen Potenzialfelder\n      • Profunde Kenntnisse der kardialen Simulationsoftware openCARP\n      • Kenntnisse in der Erzeugung von anatomischen Herzmodellen\n      • Aktive Publikationstätigkeit in internationalen Fachzeitschriften\n      • Programmierkenntnisse in Python\n      • Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Kenntnisse und Erfahrung in der mathematischen Modellierung und Simulation, speziell in den\n           Bereichen der patienten-spezifischen Simulation der elektrischen Herzfunktion mit Modellen des\n           humanen kardialen Reizleitungssystems\n      • Erfahrung mit der Nutzung von Hochleistungsrechnerinfrastruktur\n      • Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit in den Gebieten Kardiologie medizinische\n           Bildgebung und Analyse im Kontext einer klinisch-translationalen Erforschung von\n           Simulationstechnologien zum Zwecke der Diagnose, Stratifizierung und Therapieplanung von\n           Herzerkrankungen\n      • Hohes Qualitätsbewusstsein, Verlässlichkeit und Einsatzbereitschaft\n      • Analytische Problemlösungskompetenz, Einsatzbereitschaft und Stressresistenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 69.060,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "18\n                                  Mitarbeiter*in im Studierendensekretariat Zahnmedizin\n                                                      Kennung UK-ZMK-2025-003525\n                                    Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           befristet auf 1 Jahr mit Option auf Entfristung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Administrative und organisatorische Abwicklung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im\n           klinischen Abschnitt des Diplomstudiums Zahnmedizin - fristgerechte Planung des Lehrbetriebes\n           in Absprache mit den Koordinator*innen und Lehrverantwortlichen, Erfassung der Stundenpläne\n           und nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Teilnahme, Zuteilung der Studierenden in\n           MEDonline\n      • Betreuung und Bewirtschaftung von elektronischen Lernplattformen und Unterstützung der\n           Lehrenden bei der Erstellung von Lehrunterlagen\n      • Unterstützung der curricularen Weiterentwicklung; Allgemeine Unterstützung bei Lehraufgaben\n           und projektbezogene Assistenz\n      • Raumbewirtschaftung - Eigenverantwortliche Bearbeitung der Raumanfragen, Prüfung der\n           Verfügbarkeit und Planung der Nutzung der Raumressourcen\n      • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene                   kaufmännische              Ausbildung           (HAK,         HaSch,        Lehrabschluss          als\n           Bürokauffrau*Bürokaufmann) oder Matura und mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung\n      • Ausgezeichnete MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Excel und Access)\n      • Sehr gute Rechtschreibkenntnisse\n      • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Kenntnisse im Umgang mit MEDonline (Campusonline) und Studierenden; Einschlägige\n           Berufserfahrung im administrativen/universitären Bereich\n      • Sorgfältige, genaue, verlässliche und Arbeitsweise sowie Organisationsgeschick und\n           Lernbereitschaft;\n      • Sehr gute kommunikative, organisatorische und administrative Fähigkeiten\n      • Hohe Belastbarkeit, Durchsetzungsstärke und soziale Kompetenz auch in Stresssituationen\n      • Hohe Dienstleistungsorientierung und Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "18\n                                  Mitarbeiter*in im Studierendensekretariat Zahnmedizin\n                                                      Kennung UK-ZMK-2025-003525\n                                    Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           befristet auf 1 Jahr mit Option auf Entfristung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Administrative und organisatorische Abwicklung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen im\n           klinischen Abschnitt des Diplomstudiums Zahnmedizin - fristgerechte Planung des Lehrbetriebes\n           in Absprache mit den Koordinator*innen und Lehrverantwortlichen, Erfassung der Stundenpläne\n           und nach Überprüfung der Voraussetzungen für die Teilnahme, Zuteilung der Studierenden in\n           MEDonline\n      • Betreuung und Bewirtschaftung von elektronischen Lernplattformen und Unterstützung der\n           Lehrenden bei der Erstellung von Lehrunterlagen\n      • Unterstützung der curricularen Weiterentwicklung; Allgemeine Unterstützung bei Lehraufgaben\n           und projektbezogene Assistenz\n      • Raumbewirtschaftung - Eigenverantwortliche Bearbeitung der Raumanfragen, Prüfung der\n           Verfügbarkeit und Planung der Nutzung der Raumressourcen\n      • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene                   kaufmännische              Ausbildung           (HAK,         HaSch,        Lehrabschluss          als\n           Bürokauffrau*Bürokaufmann) oder Matura und mind. 2-jährige einschlägige Berufserfahrung\n      • Ausgezeichnete MS-Office-Kenntnisse (insbesondere Excel und Access)\n      • Sehr gute Rechtschreibkenntnisse\n      • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Kenntnisse im Umgang mit MEDonline (Campusonline) und Studierenden; Einschlägige\n           Berufserfahrung im administrativen/universitären Bereich\n      • Sorgfältige, genaue, verlässliche und Arbeitsweise sowie Organisationsgeschick und\n           Lernbereitschaft;\n      • Sehr gute kommunikative, organisatorische und administrative Fähigkeiten\n      • Hohe Belastbarkeit, Durchsetzungsstärke und soziale Kompetenz auch in Stresssituationen\n      • Hohe Dienstleistungsorientierung und Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. Dezember 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 19.11.2025, StJ 2025/26, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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