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            "text": "4\n       Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Allgemein- Viszeral- und Transplantationschirurgie\n                                                    Kennung KA-ALLGC-2025-003465\n                                                      Universitätsklinik für Chirurgie\n                      Klinische Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Allgemein- Viszeral und Transplantationschirurgie\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien insbesondere auf dem Gebiet der\n           Allgemein - Viszeral und Transplantationschirurgie\n      • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n           Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin *Facharzt für\n           Allgemein-Viszeral und Transplantationschirurgie\n      • Erfahrung in Forschung und Lehre, insbesondere in der Abwicklung von klinischen Studien und\n           Forschungsprojekten\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n           zur*zum Research Professor, Habilitation)\n      • Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n      • Hohe Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit und Teamorientierung\n      • Kommunikative Kompetenz und Gestaltungsmotivation\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 119.412,44\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n09. Oktober 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 24.09.2025, StJ 2024/25, 51. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "7\n282.1 Tenure Track Professur\n                                   Tenure Track Professor of Cardiovascular Engineering\n                                                          Department of Surgery\n                                                       Division of Cardiac Surgery\n     Full-time position (100%); initially limited to 6 years, becoming a tenured position when the\n                                                    qualification agreement is met\nWe are looking for an excellent researcher with great potential to develop an internationally recognized\nresearch agenda in the field of cardiovascular engineering.\nThe successful candidate is expected to conduct research and teaching in the field of heart surgery and\nstructural interventions with a focus on heart valve replacement and repair.\nThe unique Division of Cardiac Surgery offers the full spectrum of surgical and interventional treatment\noptions for heart disease. It is embedded in the University Heart Center Graz with very strong and\nsignificant cooperation between heart surgery and cardiology. The new head of the Division of Cardiac\nSurgery should be an expert in surgical and interventional therapies for heart valve disease and a\nreknown international scientist with an outstanding publication track record. The division is also the\nhome of the Christian Doppler Laboratory for Microinvasive Heart Surgery, whose budget is EUR 5\nmillion. The successful applicant will be expected to work in close cooperation with this laboratory and\nwill have access to research funding. The Department of Cardiology has four tenure track\nprofessorships in different basic research areas related to heart medicine that harmonize perfectly\nwith this planned professorship.\nExcellent research infrastructure and state-of-the-art equipment, including mock circulation loops,\ncadavers and animal facilities with hybrid rooms and 3D visualization, provide an optimal foundation for\nthe implementation of high-level scientific projects. Furthermore, the department benefits from a well-\nestablished network of national and international partners from academia and industry, which supports\nthe development of innovative research initiatives and promotes interdisciplinary exchange.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement, the\ncareer advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate professor (tenure track\nprofessor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate demonstrates\noutstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled more quickly.\nCore duties and responsibilities:\n      • Conducting cutting-edge research in the field of cardiovascular engineering with a focus on heart\n           valve therapy\n      •    Continuous high-quality scientific publication activity\n      •    Leading an internationally recognized research group and acquiring third-party funding\n      •    Networking through national and international research collaborations\n      •    Teaching undergraduate and graduate courses, supervising diploma and PhD students and\n           mentoring and promoting young researchers\n      •    Supporting scientific and public outreach in the research area\nYour qualifications and skills:\n      • PhD or equivalent doctoral degree in engineering or a related field\n      •    Profound research expertise in the field of cardiovascular engineering\n      •    Experience in developing heart valves or cardiac devices\n      •    Experience in developing test cycles to evaluate the hemodynamics of cardiac and vascular\n           implants\n      •    Proven track record of high-quality publications and peer-reviewed research grants or other\n           third-party funding as a lead or principal investigator\n      •    Experience in leading a research group\n                                                                                                 MTBl. vom 24.09.2025, StJ 2024/25, 51. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "8\n      •    Previous experience in teaching and/or (co)supervising pre- and postgraduate students\n      •    Work experience abroad or at a different institution than where the PhD was completed (at least\n           2 months)\n      •    High level of proficiency in both written and spoken English (equivalent to proficiency level C1\n           of the Common European Framework of Reference for Languages) and strong willingness to learn\n           German\nYour ideal profile:\n      •    Experience with ex vivo isolated heart assays\n      •    In-depth knowledge of and experience in cardiovascular measurement technology\n      •    Experience with and qualifications for conducting acute and chronic animal experimentation to\n           evaluate new implants\n      •    Industrial experience preferred\n      •    Willingness to cooperate, open-mindedness and ability to work in a team\n      •    Responsible work habits, problem-solving skills and outstanding motivation\n      •    Communication and social skills\n      •    Management and leadership skills\n      •    Gender and diversity competence\nApplication:\nWe are looking forward to your application via our online job portal:\nhttps://www.medunigraz.at/en/job-openings/tenure-track-professorships\nApplication deadline: 20 November 2025\nPlease note that we can only consider complete applications that have been received by the application\ndeadline. A list of the documents to be submitted can be found here.\nStatutory information: The minimum remuneration is based on the collective agreement for university\nemployees (KV § 49.2).\nScheduled date for job interviews: 14 January 2026 at the Medical University of Graz\nContact: rektorin@medunigraz.at\nThe Medical University of Graz is committed to increasing the proportion of women in management\npositions and encourages qualified women to apply. Among applicants with equal qualifications,\nfemale applicants will be given priority. We also welcome applications from qualified individuals with\ndisabilities and encourage them to apply.\n                                                                                                 MTBl. vom 24.09.2025, StJ 2024/25, 51. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "9\nZuordnung des Personals                        zu      den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 24.09.2025, StJ 2024/25, 51. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien; Richtlinie des Rektorates: Übergangsregelung zur Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien; Widerruf der Leitung eines Universitätslehrgangs; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                              DER\n                          MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                         http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2025/2026                               Ausgegeben am 01.10.2025                            1. Stück\n1.    Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien\n2.    Richtlinie des Rektorates: Übergangsregelung zur Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien\n3.    Widerruf der Leitung eines Universitätslehrgangs\n4.    Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                                Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 08. Oktober 2025\n                                Redaktionsschluss: Donnerstag 02.10.2025\n                                       E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "text": "2\n1.         Richtlinie des Rektorates: Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz die „Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien“ überarbeitet und am\n29.07.2025 beschlossen hat:\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "3\n                 Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien\n1. Zielsetzung\n1.1.    Die Forschungsprämie dient dem Zweck, einen Anreiz für die Einwerbung von extern evaluierten,\n        kompetitiv eingeworbenen Forschungsgeldern zu bilden und die Einwerbung durch die Ausschüttung\n        einer Prämie anzuerkennen.\n1.2.    Voraussetzung für die Ausschüttung der Forschungsprämie ist die Bewilligung eines den u.a.\n        Anspruchskriterien entsprechenden Forschungsprojektes nach Begutachtung desselben durch von der\n        jeweiligen Förderinstitution beauftragte, jedoch (gegenüber der Förderinstitution) externe und\n        unabhängige Evaluator*innen (peer-review).\n1.3.    Die Ergebnisse der Forschungsprojekte (z.B. Publikationen), für die eine Forschungsprämie\n        ausgeschüttet wird, müssen der Medizinischen Universität Graz zugutekommen.\n2. Anspruchskriterien\n2.1.    Die Ausschüttung einer Forschungsprämie ist ausschließlich für Projekte vorgesehen, die folgenden\n        Kriterien entsprechen:\n        2.1.1. Das Projekt wird durch eine jener Förderinstitutionen gefördert, die auf der „Liste der Fördergeber\n                mit Peer-Review-Verfahren“ angeführt sind, welche im Forschungsportal der Medizinischen\n                Universität Graz veröffentlicht ist.\n        2.1.2. Die eingeworbene Summe des einzelnen, für die Medizinische Universität Graz eingeworbenen\n                Projektes muss mindestens EUR 50.000 betragen. Bei Kooperationsprojekten bezieht sich diese\n                Untergrenze auf den Anteil der Medizinischen Universität Graz am Fördervolumen.\n        2.1.3. Die Medizinische Universität Graz muss Förderempfängerin sein. Im Falle von §-26-Projekten\n                muss der/die Projektleiter*in in einem Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen\n                und seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig an der Medizinischen Universität Graz haben.\n                Forschungsaufträge („Subcontracts“) aus Förderprojekten anderer Förderempfänger*innen\n                gelten mit Ausnahme von NIH-Subawards nicht als geförderte Projekte im Sinne dieser Richtlinie.\n        2.1.4. Das geförderte Projekt muss an der Medizinischen Universität Graz durchgeführt werden.\n        2.1.5. Das geförderte Projekt muss nachweislich vor der Einreichung des Projektantrages bei der\n                Förderinstitution gemäß den Regelungen der geltenden Drittmittelrichtlinie der Universität intern\n                gemeldet worden sein.\n        2.1.6. Die eingeworbenen Mittel müssen an die Medizinische Universität Graz fließen und über ein\n                Konto der Medizinischen Universität Graz abgewickelt werden.\n        2.1.7. Es muss sich um eine Förderung für die Durchführung eines Forschungsvorhabens handeln,\n                nicht primär um eine Förderung für die Anschaffung von Infrastruktur, Schulungs- oder\n                Trainingsmaßnahmen oder die Bereitstellung von Proben und/oder Daten durch die Biobank.\n2.2.    Die Forschungsprämie wird im Sinne der Nachwuchsförderung grundsätzlich auch für\n        Forschungsstipendien vergeben (z.B. Schrödinger-Stipendium, Individual Fellowships aus dem EU-\n        Programm PEOPLE, Stipendien der ÖAW etc.). Es wird jedoch zur Prämienberechnung nur jener Teil\n        der Stipendienförderung herangezogen, der über einen Innenauftrag der Med Uni Graz abgewickelt\n        wird.\n2.3.    Für Forschungspreise kann die Forschungsprämie nur vergeben werden, wenn das Preisgeld\n                                                                                 Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 1 von 4                                            Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN1"
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            "index": 3,
            "text": "4\n        hinsichtlich der Einwerbung und der Verwendung einer Projektförderung entspricht. Das bedeutet, dass\n        eine Forschungsprämie nur zuerkannt wird, wenn der Preis für die zukünftige Durchführung eines\n        Forschungsprojektes an der Medizinischen Universität Graz vergeben wird und die Kriterien gemäß 2.1.\n        dieser Richtlinie erfüllt sind.\n        Weitere Förderinstitutionen können auf Antrag und durch Rektoratsbeschluss in die „Liste der\n        Fördergeber mit Peer-Review-Verfahren“ gemäß 2.1.1 aufgenommen werden. Die Aufnahme weiterer\n        Förderinstitutionen muss unter Beilage eines Nachweises erfolgen, dass die aufzunehmende\n        Förderinstitution Forschungsprojekte aufgrund eines Peer-Review-Verfahrens mit (gegenüber der\n        Förderinstitution) externen, unabhängigen Gutachter*innen bewilligt.\n2.4.    Für den Fall von Änderungen im Evaluierungsverfahren einer Förderinstitution behält sich die\n        Medizinische Universität Graz vor, die Liste entsprechend zu adaptieren.\n3. Höhe und Verteilung\n3.1.    Die Prämienhöhe richtet sich nach dem Auszahlungsmodus und wird prinzipiell einmal pro Projekt\n        ausbezahlt (Ausnahme siehe Punkt 3.7.). Die Prämie kann auf den Sammel-Innenauftrag oder auf das\n        Gehaltskonto ausbezahlt werden.\n3.2.    Die Höhe der Forschungsprämie beträgt bei Auszahlung auf einen Sammel-Innenauftrag 5,5% der für\n        die Med Uni Graz insgesamt eingeworbenen Summe lt. Fördervertrag (inkl. Overheads), maximal\n        jedoch EUR 40.000 pro Projekt.\n3.3.    Bei Auszahlung auf das Gehaltskonto beläuft sich die Prämienhöhe auf 1,5% der für die Med Uni Graz\n        insgesamt eingeworbenen Summe lt. Fördervertrag (inkl. Overheads), maximal jedoch EUR 12.000 pro\n        Projekt.\n3.4.    Koordinationsprojekte verursachen üblicherweise einen deutlich größeren Aufwand. Daher ist die\n        Deckelung pro Projekt für Koordinator*innen erhöht: Die Prämie ist bei Auszahlung auf den Sammel-\n        Innenauftrag mit EUR 50.000/Projekt und bei Auszahlung auf das Gehaltskonto mit EUR 15.000/Projekt\n        gedeckelt. Als Koordinationsprojekte gelten Projekte unter der Koordination der Med Uni Graz mit einer\n        Gesamtfördersumme von mind. EUR 2 Mio (für alle Partner). Die erhöhte Deckelung wird nur für den*die\n        Koordinator*in (und nicht für Partner*innen) angewendet.\n3.5.    Wenn mehrere Partner der Med Uni Graz gemeinsam an einem Forschungsprojekt teilnehmen (wie z.B.\n        bei EU-Projekten oder FWF doc.funds Projekten), so erfolgt die Auszahlung der Prämie und die damit\n        verbundene Deckelung pro Leitung eines Teilprojekts. Als Basis zur Berechnung wird die eingeworbene\n        Fördersumme lt. Projektkalkulation der Med Uni Graz verwendet. Falls für die Leitung eines Teilprojekts\n        mehrere Innenaufträge erstellt werden, so wird die Gesamtfördersumme der für dieses Teilprojekt\n        angelegten Innenaufträge als Basis zur Berechnung der Forschungsprämie verwendet. (Anwendung\n        findet dies z.B. wenn ein*e Koordinator*in einen Innenauftrag für die Projektabwicklung und einen\n        Innenauftrag für die Koordinationskosten erstellen lässt).\n3.6.    Bei Auszahlung auf das Gehaltskonto ist zu beachten, dass die Prämie abzüglich der von der/vom\n        Dienstnehmer*in zu leistenden Lohnnebenkosten ausbezahlt wird. Die Dienstgeberkosten werden\n        zusätzlich von der Medizinischen Universität Graz übernommen. Mit dieser Prämie sind sämtliche\n        allfälligen Mehrleistungen für das Projekt (Über- und Mehrstunden bzw. Mehrleistungen) abgegolten.\n3.7.    In begründeten Fällen kann die Prämie auch in zwei Tranchen ausbezahlt werden, wenn davon\n        auszugehen ist, dass die Fördersumme nicht zur Gänze ausgeschöpft wird. Dies kommt zu Anwendung,\n        wenn Fördergelder eines oder mehrerer Forschungsförderungsprojekte der jeweiligen Projektleitung im\n        Ausmaß von mind. 50% der eingeworbenen Fördersumme in den letzten drei Kalenderjahren vor\n        Auszahlung der Prämie der Förderinstitution zurück überwiesen werden mussten. In diesem Fall werden\n                                                                                Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 2 von 4                                           Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN1"
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            "index": 4,
            "text": "5\n        50% der Prämie nach Projektbeginn ausbezahlt und die restlichen 50% der Prämie nach\n        Projektabschluss. Pro Auszahlung ist die Deckelung in diesem Fall ebenfalls auf die Hälfte reduziert\n        (d.h. Deckelung bei Auszahlung auf den Innenauftrag: EUR 20.000; Deckelung bei Auszahlung auf das\n        Gehaltskonto: EUR 6.000)\n3.8.    Die Projektleiter*innen haben im Falle der Nutzung der Auszahlung auf ihr Gehaltskonto gemäß 3.3. die\n        Möglichkeit, die Forschungsprämie oder Teile davon an Projektmitarbeiter*innen, die an der\n        Antragsstellung mitgewirkt haben, weiterzugeben und sind eingeladen, dies in fairer und angemessener\n        Weise zu tun.\n3.9.    Falls aus einem zu einer Prämie berechtigenden Projekt bereits eine Prämie an den/die Projektleiter*in\n        ausbezahlt wurde, so wird die Forschungsprämie gemäß dieser Richtlinie um diesen Betrag reduziert.\n3.10.   Anspruchsberechtigt ist jeweils die Person, die als Projektleiter*in in den betreffenden Projektunterlagen\n        (z.B. Projektantrag, Förderzusage, Fördervertrag) genannt ist. Sollten in den Projektunterlagen mehrere\n        Personen als Projektleiter*innen genannt sein, wird die Prämie unter diesen geteilt. Voraussetzung für\n        die Anspruchsberechtigung ist ein Dienstverhältnis des Projektleiters bzw. der Projektleiterin an der\n        Medizinischen Universität Graz zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie (als wissenschaftliche*r oder\n        nicht-wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in) und dass der/die Projektleiter*in im Jahr der Auszahlung der\n        Prämie seinen/ihren Tätigkeitsschwerpunkt eindeutig an der Medizinischen Universität Graz hat. Falls\n        Mitarbeitende zum Zeitpunkt der Auszahlung der Prämie bereits pensioniert sind, jedoch an der Med\n        Uni Graz weiterbeschäftigt werden, erfolgt ausschließlich eine Auszahlung auf den Sammel-\n        Innenauftrag.\n3.11.   Wenn die Projektleitung des betreffenden Projektes universitätsintern auf eine andere Person\n        übertragen wird, geht die Anspruchsberechtigung nicht auf die neue Projektleitung über.\n3.12.   An Projektleiter*innen von Projekten, die negative persönliche Sammelaufträge per 31.12. im Jahr vor\n        der Auszahlung der Prämie aufweisen, erfolgt keine Auszahlung der Prämie auf ihr Gehaltskonto. In\n        diesen Fällen wird die Prämie ausschließlich auf den jeweiligen Sammelauftrag der Projektleitung\n        übertragen.\n3.13.   Projektleiter*innen, die Fördermittel nicht in Anspruch genommen haben, weil sie ihre Berichts- und\n        Abrechnungspflichten nicht erfüllt haben oder in einer Weise erfüllt haben, die zu einer Nicht-\n        Anerkennung von bewilligten Fördermitteln führen (z.B. fehlende/fehlerhafte Zeitaufzeichnungen),\n        können gänzlich vom Erhalt einer Prämie ausgeschlossen werden. Es erfolgt auch keine nachträgliche\n        Auszahlung, wenn der Grund für die Nicht-Auszahlung später entfällt. Es ist dabei nicht\n        ausschlaggebend, ob es sich um ein Projekt handelt, das in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fällt.\n4. Verfahren\n4.1.    Die Forschungsprämie wird einmal jährlich ausgeschüttet. Die Auszahlung erfolgt ohne Antragstellung\n        der Projektleitungen. Prämienberechtigte Forscher*innen werden per e-mail über die Forschungsprämie\n        informiert mit der Bitte um Rückmeldung an das Forschungsmanagement, ob eine Auszahlung auf den\n        Innenauftrag oder auf das Gehaltskonto erfolgen soll.\n4.2.    All jene Projekte, die neu eingeworben wurden, die Förderkriterien erfüllen und für die die erste\n        Fördertranche bis 31.12. des Vorjahres am Innenauftrag eingelangt ist, sind berechtigt zum Bezug der\n        Prämie.\n4.3.    Grundlage für die Berechnung und Ausschüttung sind die lt. Fördervertrag oder –zusage in cash\n        eingehenden Fördergelder auf dem Innenauftrag der Med Uni Graz (inkl. Overheads). Falls es\n        nachträglich zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Fördersumme kommt, erfolgt keine Anpassung\n        der Prämienhöhe, d.h. es wird ausschließlich der nach Erstbewilligung zuerkannte Förderbetrag als\n        Basis zur Berechnung der Prämie herangezogen.\n                                                                                 Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 3 von 4                                           Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN1"
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            "index": 5,
            "text": "6\n4.4.    Falls mehrere Projektpartner am gleichen Projekt beteiligt sind, erfolgt eine Aufteilung der Prämie analog\n        der Aufteilung der Fördergelder auf die einzelnen Innenaufträge.\n4.5.    Befindet sich die prämienberechtigte Projektleitung im Jahr der Prämienauszahlung in Mütter-/Väter-\n        Karenz, so wird die Auszahlung der Prämie auf das unmittelbar folgende Jahr nach der Karenz\n        verschoben. Voraussetzung für die nachträgliche Auszahlung ist, dass im Jahr der tatsächlichen\n        Auszahlung sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Forschungsprämie erfüllt sind.\n5. Geltungsdauer\n5.1.    Diese Richtlinie gilt ab dem Datum der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität\n        Graz für ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht widerrufen wird.\n5.2.    Allfällige Änderungen oder das Außer-Kraft-Treten werden im Mitteilungsblatt der Medizinischen\n        Universität Graz veröffentlicht.\n                                                                                Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 4 von 4                                           Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN1"
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            "text": "7\n2.         Richtlinie des Rektorates: Übergangsregelung zur Richtlinie über die Vergabe von\n           Forschungsprämien\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz die „Richtlinie über die Vergabe von Forschungsprämien“ überarbeitet hat und dafür\neine „Übergangsregelung zur Richtlinie über die Vergabe den Forschungsprämien“ am 29.07.2025\nbeschlossen hat:\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "8\n              Übergangsregelung zur Richtlinie über die Vergabe von\n                                           Forschungsprämien\n1. Zielsetzung\n1.1.    Folgende Übergangsregelung gilt für Projekte, die lt.                 „Richtlinie über die Vergabe von\n        Forschungsprämien, MTBl. vom 08.02.2023, StJ 2022/23, 19. Stk RN 116 (in Folge kurz „Richtlinie ALT“)\n        bereits prämienberechtigt waren und eine Forschungsprämie erhalten haben. Weiters gilt diese\n        Übergangsregelung für jene Projekte, die lt. „Richtlinie ALT“ bisher nicht prämienberechtigt waren (d.h.\n        für Stipendien und für Projekte unter der Leitung von nicht-wissenschaftlichem Personal), vor dem\n        1.1.2025 begonnen haben und nun erstmals prämienberechtigt sind.\n2. Berücksichtigung bereits prämierter Förderanteile\n2.1.    Für Projekte, für die bereits eine Forschungsprämie gemäß der „Richtlinie ALT“ gewährt wurde, wird die\n        im Rahmen der aktuellen Richtlinie anzusetzende Fördersumme um jenen Betrag reduziert, der in den\n        Vorjahren bereits als Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie diente. Die so berechnete,\n        verminderte Fördersumme bildet die Grundlage für die Prämienberechnung nach der aktuellen Richtlinie.\n2.2.    Beispiel A – Reduktion der Bemessungsgrundlage\n         Wurde in den Vorjahren ein Betrag von EUR 300.000 auf dem Innenauftrag erfasst und im Rahmen der\n         „Richtlinie ALT“ für die Prämienberechnung berücksichtigt, und beträgt die gesamte Fördersumme laut\n         Fördervertrag EUR 400.000, ergibt sich eine Differenz von EUR 100.000. Diese Differenz wird als\n         Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß der aktuellen Richtlinie herangezogen.\n        Berechnungsbeispiel:\n        Auszahlung auf den Sammelinnenauftrag: 5,5 % von EUR 100.000 = EUR 5.500\n        Auszahlung auf das Gehaltskonto: 1,5 % von EUR 100.000 = EUR 1.500\n2.3.    Beispiel B – Anwendung von Deckelungsbeträgen\n         Wurden in den Vorjahren EUR 50.000 auf dem Innenauftrag erfasst und gemäß der „Richtlinie ALT“\n         berücksichtigt, und beträgt die laut Fördervertrag vereinbarte Gesamtfördersumme EUR 1.050.000,\n         ergibt sich eine Differenz von EUR 1.000.000, die für die Prämienberechnung gemäß der aktuellen\n         Richtlinie herangezogen wird.\n       Berechnungsbeispiel:\n         Auszahlung über Innenauftrag:\n            o   5,5 % von EUR 1.000.000 = EUR 55.000\n            o   Da dieser Betrag die maximale Prämienhöhe für die Auszahlung auf den Sammelinnenauftrag\n                übersteigt (siehe aktuelle Richtlinie Forschungsprämie), wird er auf EUR 40.000 begrenzt.\n            o   Bei Koordinationsprojekten beträgt die Deckelung EUR 50.000.\n       Auszahlung auf das Gehaltskonto:\n            o   1,5 % von EUR 1.000.000 = EUR 15.000\n            o   Dieser Betrag überschreitet die maximale Prämienhöhe für Auszahlungen auf das Gehaltskonto\n                (siehe aktuelle Richtlinie Forschungsprämie) und wird daher auf EUR 12.000 begrenzt.\n            o   Bei Koordinationsprojekten beträgt die Deckelung EUR 15.000.\n                                                          Übergangsregelung zur Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 1 von 2                                            Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN2"
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            "text": "9\n2.4.    Ausschluss weiterer Prämienauszahlungen\n       Nach Auszahlung der Forschungsprämie gemäß der aktuellen Richtlinie und vollständiger\n       Berücksichtigung der gesamten Fördersumme erfolgt keine weitere Prämienauszahlung in den\n       Folgejahren für dasselbe Projekt.\n3. Berücksichtigung von Forschungsprojekten, die nach der bisherigen „Richtlinie ALT“ keine Prämie\n   erhalten haben und nach aktueller Richtlinie erstmals prämienberechtigt sind\n3.1.    Forschungsprojekte, die gemäß der „Richtlinie ALT“ nicht prämienberechtigt waren und nach der\n        aktuellen Richtlinie erstmals als prämienberechtigt gelten (d.h. Stipendien oder Projekte unter der Leitung\n        von nicht-wissenschaftlichem Personal), sind prämienberechtigt, sofern die Projektlaufzeit über den 1.\n        Januar 2025 hinausgeht (d. h. Projektende nach dem 01.01.2025).\n3.2.    Für diese Projekte dient als Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie jener Projekterlös, der ab\n        dem 1. Januar 2025 auf dem Innenauftrag der Medizinischen Universität Graz eingeht.\n        Berechnungsbeispiel:\n        Gesamtfördersumme lt. Fördervertrag: EUR 400.000\n        Zahlungseingänge am Projekt-Innenauftrag bis 31.12.2024: EUR 150.000\n        Bemessungsgrundlage für Forschungsprämie: EUR 400.000 – EUR 150.000 = EUR 250.000\n                                                       Übergangsregelung zur Richtlinie Vergabe Forschungsprämien\n   Seite 2 von 2                                          Mitteilungsblatt vom 01.10.2025, Stj 2025/2026, 1. Stk. RN2"
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            "text": "10\n3.         Widerruf der Leitung eines Universitätslehrgangs\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass gemäß Beschluss des Vizerektors\nfür Studium und Lehre ao.Univ.-Prof. Mag. DDr. Erwin Petek vom 29.9.2025 folgende Ernennung zu\nLeiter*innen eines Universitätslehrgangs widerrufen wurde:\nKardiorespiratorische Physiotherapie, Studienkennzahl 999 010\nStellvertretende wissenschaftliche Leitung: Priv.-Doz. Dr.med.univ. Dr. scient.med. Philipp Douschan\nStellvertretende fachspezifische Leitung: Prof. (FH) Reinhard Beikircher, MAS\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "11\n4.         Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "12\n                                             Universitätsassistent*in PostDoc (m/w/d)\n                                                    Kennung LS-PHYCHE-2025-003476\n                                                   Lehrstuhl für Medizinische Chemie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                      befristet bis 31.12.2026 mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Planung, Umsetzung und Koordination wissenschaftlicher Projekte im Gebiet der Strukturbiologie\n      • Selbstständige Erarbeitung und Anwendung neuer, projektrelevanter Analysemethoden, u.a.\n           gängige molekularbiologische und biochemische Methoden, Isotopenmarkierung, NMR\n           Spektroskopie, sowie Datenauswertungen\n      • Präsentation von Ergebnissen auf nationalen und internationalen Tagungen sowie Unterstützung\n           von zu betreuenden Studenten hierbei\n      • (Mit-)Verfassung wissenschaftlicher Publikationen, Mitarbeit bei der Antragstellung von\n           Forschungsprojekten, sowie eigenständige Antragstellung zur Forschungsförderung\n      • Mitwirkung im Lehrbetrieb (PhD Programme und Doktoratsstudien) sowie Unterstützung von\n           Studierenden im Rahmen von Diplom- und Doktoratsstudien\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium in einem biomedizinisch relevanten Fach (z.B.\n           Biochemie, Strukturbiologie, etc.)\n      • Fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in der Strukturbiologie sowie vorzugsweise im Bereich der\n           integrativen Strukturbiologie (NMR Spektroskopie, Röntgenkristallographie, MD Simulationen)\n           und biophysikalischen Interaktionsstudien\n      • Facheinschlägige                  wissenschaftliche            Publikationstätigkeit,             vorzugsweise       im      Bereich\n           Strukturbiologie\n      • Erfahrung in der Erstellung von Anträgen zur Forschungsförderung sowie in der Durchführung von\n           wissenschaftlichen Projekten\n      • Erfahrung in universitärer Lehre\n      • Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\n      • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office, Datenanalyse, Grafik-Programme)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Kenntnisse               von       Standardmethoden               der       Proteinexpression/Aufreinigung               und       der\n           Isotopenmarkierung für Strukturbiologie, Molekularbiologie, und Biochemie\n      • Kenntnisse im Bereich der post-translationalen Modifikationen, der Signaltransduktion, sowie\n           angrenzender Gebiete wie Medizin und Pharmakologie\n      • Hohe persönliche Motivation zu wissenschaftlicher Exzellenz in Forschung und Lehre, sowie\n           Fähigkeit zur Inspiration von Kolleg*innen und Studierenden\n      • Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n      • Arbeitsweise und Problemlösungsfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 69.060,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n16. Oktober 2025.\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "13\n                                                   Senior Scientist PostDoc (m/w/d)\n      Core Facilities: \"Multimodale Bioinformatik\" in der Core Facility Computational Bioanalytics\n                                                       Kennung A-ZMF-2025-003451\n                                           Abteilung Zentrum für Medizinische Forschung\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                         befristet auf 1 Jahr mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Entwicklung, Optimierung und Anwendung von Auswertepipelines für bildgebende\n           Massenspektrometrie (IMS)\n      • Verarbeitung und Analyse von IMS-Rohdaten (z.B. peak picking, Normalisierung, etc.)\n      • Bildregistrierung und Integration von IMS-Daten mit hochauflösender Mikroskopie (optisch,\n           fluoreszenzbasiert, histologisch)\n      • Implementierung von Verfahren zur multimodalen Datenintegration und statistischer und\n           bioinformatischer Auswertung\n      • Entwicklung und Anpassung von Software-Skripten zur automatisierten Analyse\n      • Enge Zusammenarbeit mit interdisziplinären Forschungsgruppen\n      • Sorgfältige Dokumentation und Visualisierung von Ergebnissen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Doktorat in Data Sciences, Informatik oder einem verwandten (datenaffinen)\n           naturwissenschaftlichen Studium (z.B. Chemie, Physik)\n      • Erfahrung mit statistischen Auswertungen und multivarianten Analyseverfahren (z.B. clustering,\n           dimensionality reduction, machine learning), idealerweise in R\n      • Gute Programmierkenntnisse in Python\n      • Erfahrung in der Auswertung von biologischen integrativen big-data Datensätzen, zum Beispiel\n           multidimensionalen Daten\n      • Kenntnisse in anderen bildgebenden Techniken (z.B. Mikroskopie) und deren Daten (z.B.\n           histologische Bilder)\n      • Kenntnisse oder Erfahrung im Umgang mit HPC- oder Cloud-Umgebungen\n      • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Grundlegenden Kenntnisse im Datenmanagement gemäß FAIR-Prinzipien sowie in MS und IMS\n      • Erfahrung mit Versionskontrolle (Git) und reproduzierbaren Workflows (z.B. Docker, Snakemake,\n           Nextflow)\n      • Kenntnisse in Bildverarbeitungs- und Registrierungstechniken\n      • Ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten sowie kommunikative Kompetenz\n      • Interdisziplinäres Denken und Teamfähigkeit\n      • Präzise wissenschaftliche Arbeitsweise und hohe Eigenmotivation und Lernbereitschaft\n      • Bereitschaft, berufsbegleitend Deutschkenntnisse zu erwerben\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 69.060,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n16. Oktober 2025.\n                                                                                                   MTBl. vom 01.10.2025, StJ 2025/26, 1. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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