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            "text": "19\n                       Tenure Track Professor of Structural Biology of Emerging Drug Targets\n                  Otto Loewi Research Center for Vascular Biology, Immunology and Inflammation\n                                                     Division of Medicinal Chemistry\n                                     Full-time position (100%); initially limited to 6 years,\n                          becoming a tenured position when the qualification agreement is met\nWe are looking for an excellent candidate with great potential to develop an internationally recognized\nresearch and teaching agenda in the field of structural biology of emerging drug targets with a focus on\nthe role of molecular mechanisms in diseases related to vascular biology, immunology or inflammation.\nThe primary objective of research and teaching activities at the Division of Medicinal Chemistry of the\nOtto Loewi Research Center for Vascular Biology, Immunology and Inflammation is to advance the\nunderstanding of mechanisms that involve protein targets currently considered undruggable. Excellent\nresearch infrastructure and state-of-the-art equipment including a protein expression and purification\nplatform, interaction assays (e.g., ITC, FP, SPR), integrative structural biology (NMR spectroscopy, in-\nhouse XRD/SAXS) and high-performance computing provide an optimal foundation for the implementation\nof high-level scientific projects. The division’s well-established network of national and international\npartners from academia and industry supports the development of innovative research initiatives and\npromotes interdisciplinary exchange.\nThe initial appointment is limited to six years. After the conclusion of a qualification agreement, the\ncareer advancement goal is to transfer to a tenured position as an associate professor (tenure track\nprofessor pursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). If the candidate demonstrates\noutstanding and remarkable achievements, the qualification agreement may be fulfilled more quickly.\nYour responsibilities:\n      •    Conducting cutting-edge research in the field of medicinal chemistry with a focus on structural\n           biology of emerging drug targets\n      •    Producing high-quality scientific publications on a regular basis\n      •    Leading an internationally recognized research group and acquiring third-party funding\n      •    Networking through national and international research collaborations\n      •    Teaching undergraduate and graduate courses, supervising diploma and PhD students and\n           mentoring and promoting junior researchers\n      •    Supporting scientific and public outreach in the research area\nYour qualifications and skills:\n      • PhD or MD or equivalent doctoral degree in biology, bioinformatics, biotechnology, chemistry,\n           structural biology, pharmacy, pharmacology or a related field\n      • Profound research expertise in the field of structural biology\n      • Previous research experience in studying protein structure and dynamics, preferably using NMR\n           spectroscopy, bioinformatics and/or molecular modeling\n      • Previous research experience in investigating protein targets in one of the following areas: i)\n           autophagy or lysosome, ii) RNA-binding proteins or protein condensates, iii) membrane proteins\n           or signal transduction, iv) epigenetic regulators, v) ubiquitin ligases or proteasome\n      • Proven track record of high-quality publications and peer-reviewed research grants or other\n           third-party funding as a lead or principal investigator\n      • Previous experience in teaching and/or (co)supervising pre- or postgraduate students\n      • Postdoctoral research stay abroad or at a different institution than where the PhD was completed\n           (at least six months)\n      • High level of proficiency in both written and spoken English (equivalent to proficiency level C1\n           of the Common European Framework of Reference for Languages) and written commitment to\n           teach in German within three years\nYour ideal profile:\n      • Experience in leading a research group\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "20\n      •    Willingness to cooperate, open-mindedness and ability to work in a team\n      •    Responsible work habits, problem-solving skills and an outstanding level of motivation\n      •    Communication and social skills\n      •    Management and leadership skills\n      •    Gender and diversity competence\nApplication:\nWe are looking forward to your application via our online job portal:\nhttps://www.medunigraz.at/en/job-openings/tenure-track-professorships\nApplication deadline: 21 August 2015\nPlease note that we can only consider complete applications that have been received by the application\ndeadline. A list of the documents to be submitted can be found here.\nStatutory information: The minimum remuneration is based on the collective agreement for university\nemployees (KV § 49.2).\nScheduled date for job interviews: 16 October 2025\nContact: rektorin@medunigraz.at\nThe Medical University of Graz is committed to increasing the proportion of women in management\npositions and encourages qualified women to apply. Among applicants with equal qualifications,\nfemale applicants will be given priority. We also welcome applications from qualified individuals with\ndisabilities and encourage them to apply.\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "21\n                            Tenure Track Professur für Klinisch-experimentelle Rhinologie\n                                    Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde\n                                               Klinische Abteilung für allgemeine HNO\n                                   Beschäftigungsausmaß 100%; initial befristet auf 6 Jahre,\n                                   Entfristung bei Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung\nWir suchen eine exzellente Fachärztin bzw. einen exzellenten Facharzt und Wissenschafter*in, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für das Fachgebiet Hals-, Nasen- und\nOhrenheilkunde weiter auszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene Expertise im Bereich der Rhinologie mitbringen\nund diese in Forschung, Lehre und Patient*innenbetreuung vertreten.\nAn der Klinischen Abteilung für allgemeine HNO kommt dem Forschungsschwerpunkt Rhinologie eine\nzentrale Rolle zu. Ziel der Forschungsarbeit ist es, die sinunasale Gesundheit langfristig und nachhaltig\nzu verbessern. Exzellente Forschungsbedingungen und eine moderne Ausstattung, wie funktionelle\nRhinometrie-Einheiten, olfaktorische Testverfahren und mukoziliäre Transportmesssysteme, schaffen\ndafür die optimale Grundlage. Darüber hinaus bietet die Abteilung ein umfangreiches Netzwerk mit\nnationalen und internationalen Partnern aus Wissenschaft und Industrie auf das zurückgegriffen werden\nkann, um innovative Projekte ins Leben zu rufen, sowie interdisziplinären Austausch zu fördern.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte Professorin*Assoziierter Professor. Bei\nherausragenden                und         außergewöhnlichen                Leistungen           kann        eine      Evaluierung          der\nQualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      •    Innovative Weiterentwicklung der Forschung im Bereich der Rhinologie mit Schwerpunkt\n           Pathomechanismen der chronischen Rhinosinusitis\n      •    Kontinuierliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit im Bereich Rhinologie\n      •    Konzeption, Einwerbung, Umsetzung und Leitung von geförderten Forschungsprojekten\n      •    Aufbau und Leitung eines national und international anerkannten multidisziplinären Teams und\n           Förderung des wissenschaftlichen und klinischen Nachwuchses\n      •    Nationale und internationale Vernetzung durch den Auf-                                                    und Ausbau von\n           Forschungskooperationen\n      •    Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen entsprechend einer modernen\n           biopsychosozialen und personalisierten Medizin sowie die Bereitschaft zur Leistung von\n           Journaldiensten\n      •    Lehrtätigkeit im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin und in Doktoratsstudien, Betreuung\n           von Diplomarbeiten und Dissertationen\n      •    Beteiligung an einer wirksamen Wissenschaftskommunikation im Forschungsbereich\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n      • Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs als Fachärztin*Facharzt für Hals-,\n           Nasen- und Ohrenheilkunde oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n      • Umfassende klinische und chirurgische Erfahrung in der Patient*innenbetreuung im Bereich der\n           Rhinologie, insbesondere von Patient*innen mit chronischer Rhinosinusitis\n      • Profunde Forschungsexpertise (hochrangige Publikationen und Drittmitteleinwerbung) im Bereich\n           der Rhinologie\n      • Leitung einer wissenschaftlichen Arbeitsgruppe\n      • Erfahrung in der universitären Lehre und/oder in der (Mit-)Betreuung von Diplomand*innen,\n           Doktorand*innen bzw. in der Ausbildung von Postdoktorand*innen\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "22\n      •    Nachweis von internationaler Vernetzung\n      •    Mehrmonatiger Forschungsaufenthalt an einer anderen Forschungsinstitution als jener, an der\n           die bisherige Ausbildung/die Ausbildung zum Sonderfach erfolgt ist\n      •    Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift entsprechend Sprachniveau C1\n           (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Teamfähigkeit und Fähigkeit zur Motivation von Kolleg*innen und Studierenden\n      • Verantwortungsbewusste Arbeitsweise und Problemlösungsfähigkeit\n      • Empathie sowie hohe kommunikative und soziale Kompetenz\n      • Management- und Führungskompetenz\n      • Gender- und Diversitätskompetenz\nBewerbung:\nWir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der Medizinischen Universität\nGraz:\nhttps://www.medunigraz.at/offene-stellen/tenure-track-professur\nEnde der Bewerbungsfrist: 21 August 2025\nBitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Bewerbungen berücksichtigen können, die bis zum Ende der\nBewerbungsfrist eingelangt sind. Eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.\nMindestentgelt auf Basis der Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der\nUniversitäten gemäß § 49 Abs. 2 KollV.\nVoraussichtlicher Termin für das Hearing: 23 Oktober 2025 an der Medizinischen Universität Graz\nKontakt: rektorin@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen\nmit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und freuen uns über diesbezügliche\nBewerbungen.\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "23\n                            Tenure Track Professor of Clinical and Experimental Rhinology\n                                                   Department of Otorhinolaryngology\n                                               Division of General Otorhinolaryngology\n                                     Full-time position (100%); initially limited to 6 years,\n                         becoming a tenured position when the qualification agreement is met\nWe are looking for an excellent specialist and researcher to expand our internationally recognized\nscientific and research agenda in the field of otorhinolaryngology.\nThe successful candidate should be a proven expert in the field of rhinology and represent it in research,\nteaching and patient care.\nThe research area rhinology is central to the Division of General Otorhinolaryngology. The goal of\nresearch is the long-term and sustainable improvement of sinonasal health. Excellent research conditions\nand modern infrastructure, such as functional rhinometry systems, olfactory testing procedures and\nsystems for mucociliary transport measurement, provide an optimal foundation. In addition, the division\nhas an extensive network of national and international partners in science and industry that can be relied\nupon to promote innovative projects as well as interdisciplinary exchange.\nThe initial appointment is limited to six years with a qualification agreement (tenure track model\npursuant to § 99 para. 5 and 6 of the Universities Act). The career advancement goal is to transfer to a\ntenured position as an associate professor. If the candidate demonstrates outstanding and remarkable\nachievements, the qualification agreement may be fulfilled more quickly.\nYour responsibilities:\n      •    Innovatively advancing research in the field of rhinology with an emphasis on pathomechanisms\n           of chronic rhinosinusitis\n      • Producing scientific publications in the field of rhinology on a regular basis\n      • Designing, acquiring, implementing and managing funded research projects\n      • Establishing and leading a nationally and internationally recognized multidisciplinary team and\n           promoting junior researchers and clinicians\n      • Networking through national and international research collaborations\n      • Providing inpatient and outpatient care according to modern biopsychosocial and personalized\n           medicine and being on call\n      • Teaching undergraduate and graduate courses in medicine, supervising diploma and PhD students\n      • Participating in effective science communication in the research area\nYour qualifications and skills:\n      • Degree in medicine and a relevant doctoral degree\n      • Authorization to practice as a specialist in otorhinolaryngology or the equivalent qualification\n           from another country\n      • Extensive clinical and surgical experience in caring for rhinology patients, especially patients\n           with chronic rhinosinusitis\n      • Profound research expertise (high-ranking publications and third-party funding acquisition) in\n           the field of rhinology\n      • Experience in managing a scientific working group\n      • Experience in university teaching and/or (co)supervising diploma/doctoral students and/or\n           training postdoctoral scholars\n      • Proven track record of international networking\n      • Research stay abroad of several months at a different research institution than the one where\n           s/he received specialist training\n      • C1 level of proficiency in both spoken and written German and English (Common European\n           Framework of Reference for Languages)\nYour ideal profile:\n      • Team player able to motivate colleagues and students\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "24\n      •    Responsible work habits and problem-solving skills\n      •    Empathy as well as good communication and social skills\n      •    Management and leadership skills\n      •    Gender and diversity skills\nApplication:\nMed Uni Graz invites all applicants to submit their application online.\nhttps://www.medunigraz.at/en/job-openings/tenure-track-professorships\nApplication deadline: 21 August 2025\nPlease note that we can only consider complete applications that have been received by the application\ndeadline. A list of the documents to be submitted can be found here.\nStatutory information: The minimum remuneration is based on the collective agreement for university\nemployees (KV § 49.2).\nScheduled date for the job interview: 23 October 2025 at the Medical University of Graz\nContact: rektorin@medunigraz.at\nThe Medical University of Graz is committed to increasing the proportion of women in management\npositions and encourages qualified women to apply. Among applicants with equal qualifications,\nfemale applicants will be given priority. We also welcome applications from qualified individuals with\ndisabilities and encourage them to apply.\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "issue": "40",
                "published": "2025-07-09T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Einsetzung von Habilitationskommissionen; Personalnachrichten; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Umgang mit künstlicher Intelligenz der Medizinischen Universität Graz; Vollmacht für Herrn Univ. FA Dr. Thomas Wegscheider; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13356&pDocNr=1643929&pOrgNr=1"
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            "index": 24,
            "text": "25\nZuordnung des Personals                        zu      den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 09.07.2025, StJ 2024/25, 40. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "issue": "41",
                "published": "2025-07-16T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13376&pDocNr=1646645&pOrgNr=1"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                               DER\n                         MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                        http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2024/2025                               Ausgegeben am 16.07.2025                                       41. Stück\n252. Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen für\n      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz\n253. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen\n254. Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                                  Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 23. Juli 2025\n                               Redaktionsschluss: Donnerstag 17.07.2025\n                                      E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "text": "2\n252.       Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen\n           und Reisekostenzuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen\n           Universität Graz\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat folgende Änderung\nder „Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen für\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz“ beschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 16.07.2025, StJ 2024/25, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "id": 13376,
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                "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und Reisekostenzuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Universität Graz; Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "3\n                                                                                                                        1\n      Richtlinie für die Antragstellung und Gewährung von Freistellungen und\n               Reisekostenzuschüssen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter\n                                 der Medizinischen Universität Graz\n                                                    § 1 Präambel\nDie Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) unterstützt die Initiierung und Pflege von Kooperationen\nmit      anderen        Universitäten,     Hochschulen      und/oder          wissenschaftlich           orientierten\nEinrichtungen/Organisationen sowie die aktive und passive Teilnahme an wissenschaftlichen\nVeranstaltungen im In- und Ausland. Die damit verbundenen Reisen sind unter dem Grundsatz der\nWirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzunehmen.\nAuf Antrag der in den Geltungsbereich dieser Richtlinie fallenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können\ndafür Freistellungen und gegebenenfalls Reisekostenzuschüsse (RKZ) gewährt werden.\n                                                § 2 Geltungsbereich\nDiese Richtlinie gilt für das gesamte Universitätspersonal der Med Uni Graz.\n                                 § 3 Begriffsklärung - Abgrenzung zur Dienstreise\nBei Abwesenheiten aufgrund der Teilnahme an Veranstaltungen, die Zwecken der Forschung bzw. Lehre\noder der sonstigen Fortbildung dienen und deren Besuch in den Aufgaben der Mitarbeiterin*des\nMitarbeiters begründet ist und aus eigenem Antrieb (etwa wissenschaftliches Fortkommen) erfolgen, ist\nein Antrag auf Freistellung entsprechend dieser Richtlinie zu stellen. Aktivitäten gemäß § 5 dieser Richtlinie\nsind daher nicht als Dienstreisen zu werten, da diese nicht ausdrücklich von der Arbeitgeberin angeordnet\nwerden.\nEs besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Ersatzes der Aufwendungen. Diese können\naber als RKZ gezahlt werden. Soweit RKZ ausbezahlt werden, richtet sich der Vergütungsanspruch selbst\nwie auch die Höhe der Zuschüsse ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Richtlinie.\nDetails zu Dienstreisen sind hingegen in der Betriebsvereinbarung über die Voraussetzungen und\nModalitäten sowie Höhe der Abgeltungen für Dienstreisen gem. § 4 Z 19 iVm § 62 Abs. 3 des\nKollektivvertrages für die Arbeitnehmerinnen der Universitäten (Dienstreise-BV) geregelt.\n                                   § 4 Freistellung mit Beibehaltung der Bezüge\nGem. § 160 BDG idjgF bzw. § 53 VBG idjgF ist eine Freistellung unter Beibehaltung der Bezüge für die\nPersonengruppe der Beamtinnen*Beamten und Vertragsbediensteten gegeben, wenn ihre Abwesenheit im\nZusammenhang mit ihren Dienstpflichten aus Forschung bzw. Lehre steht und sie diesen nicht an der Med\nUni Graz, sondern außerhalb nachgehen. Analoges gilt gem. § 10 des Uni-KollV idgF für die\nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Kollektivvertrag der Arbeitnehmer*innen der Universitäten (Uni-\nKollV) unterliegen.\nDas bedeutet, dass die Med Uni Graz bis zu einem Monat pro Kalenderjahr auf die Arbeitsleistungen der\nMitarbeiterin*des Mitarbeiters vor Ort verzichtet und die Bezüge aus dem Dienstverhältnis zur Med Uni\nGraz bzw. zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf) weiter bezahlt. Die\nKranken-, Unfall- und Pensionsversicherung bleiben für die Dauer der Freistellung aufrecht.\nFür Tage an denen die Mitarbeiterin*der Mitarbeiter freigestellt ist, wird die Sollarbeitszeit des jeweiligen\nTages in der Zeitaufzeichnung erfasst, nicht jedoch Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden.\n                                                                                                  Richtlinie für Freistellung und RKZ\n                                                                    Mitteilungsblatt vom 16.07.2025, StJ 2024/2025, 41. Stk. RN252"
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            "text": "4\n                                                                                                                       2\n                                                   § 5 Aktivitäten\nFolgende Freistellungen sind zulässig, sofern nicht dienstliche Obliegenheiten entgegenstehen:\n •      die aktive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen (Kongressen, Tagungen, Symposien,\n        Projekttreffen etc.) im In- und Ausland, bedingt insbesondere durch Vortragstätigkeiten und/oder\n        die Ausübung einer Kongressfunktion;\n •      die passive Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder zu Fortbildungszwecken\n        in Zusammenhang mit Forschung bzw. Lehre bzw. anderen Aufgaben der Mitarbeiterin*des\n        Mitarbeiters (Kongressen, Tagungen, Symposien etc.) im In- und Ausland im Höchstausmaß von\n        10 Werktagen pro Jahr;\n •      Forschungs-, Lehr- bzw. sonstige Fortbildungsaufenthalte, sofern sie jeweils im Interesse der Med\n        Uni Graz sind.\n Passive Freistellungen von mehr als drei Mitarbeiter*innen einer Einheit aus demselben Anlass\n (gemeinsamer Besuch einer Veranstaltung, Tagung, eines Kongresses, eines Symposiums etc.) im\n Ausland sind nur mit vorheriger Genehmigung durch die*den für Forschung zuständigen Vizerektor*in\n zulässig.\n Eine Teilnahmebestätigung der Aktivität (Veranstaltung, Tagung, Kongress, Symposium, Seminar etc) ist\n jedenfalls einzuholen. Wird eine Reisekostenabrechnung vorgenommen, ist die Bestätigung im SAP-\n Workflow hochzuladen.\n Freistellungen für externe Lehrgänge und Vortragstätigkeiten, die nicht im Interesse der Med Uni Graz\n sind, werden nicht gewährt. Für nicht gewährte Freistellungen (Einzelfallprüfung durch die unmittelbare\n Vorgesetzte*den unmittelbaren Vorgesetzten notwendig) hat die betroffene Mitarbeiterin*der betroffene\n Mitarbeiter Urlaub oder Zeitausgleich zu konsumieren.\n                                                § 6 Antragstellung\nAnträge auf Freistellung sind ausschließlich über den elektronischen Reisemanagement-Workflow\nspätestens 2 Wochen vor Stattfinden der entsprechenden Aktivität bzw. vor Reiseantritt einzureichen.\n                                § 7 Verbindung Freistellung und Erholungsurlaub\nVoraussetzung für die Erstattung der Fahrkosten für die An- und Abreise ist, dass der Anteil an\nErholungsurlaubstagen nicht größer sein darf als der Anteil an Freistellungstagen, bezogen auf die\ngesamte durchgehende Abwesenheit. Ist der Anteil an Erholungsurlaubstagen größer als der Anteil an\nFreistellungstagen und liegt der Erholungsurlaub vor der Aufnahme der dienstlichen Tätigkeit am Zielort\nsind die Anreisekosten von dem*der Arbeitnehmer*in zu tragen; liegt der Erholungsurlaub nach der\nAufnahme der dienstlichen Tätigkeit am Zielort sind die Abreisekosten von dem*der Arbeitnehmer*in zu\ntragen.\n                                                 § 8 Höhe der RKZ\nSofern ein Vertragspartner (wie z.B. Fördergeber, Kongressveranstalter, Zuwendungen Dritter zur\nAbdeckung der Reisekosten) keine Refundierung von Reisekosten, Nächtigungskosten,\nKongressgebühren, Verpflegungskosten etc. entsprechend den anzuwendenden vertraglichen\nRegelungen gewährt, gilt Folgendes:\nRKZ kann für Reise- und Nächtigungskosten sowie für Kongressgebühren gewährt werden. Da es sich bei\nAktivitäten gem. § 5 dieser Richtlinie um keine Dienstreisen handelt, können weder Taggelder noch\nVerpflegungskosten (Ausnahmen siehe Tabelle) beansprucht werden.\nRKZ kann weiters nur für den Anteil der Kosten bezahlt werden, der nicht von anderen Stellen getragen\nwird.\n                                                                                                 Richtlinie für Freistellung und RKZ\n                                                                   Mitteilungsblatt vom 16.07.2025, StJ 2024/2025, 41. Stk. RN252"
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            "text": "5\n                                                                                                           3\n Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kostenkategorien,\n                 die geltend gemacht werden können:\nDefinition  Spesenart\n                                                      Beschreibung\nFahrtkosten\n                          Nach Möglichkeit ist für die Reise die günstigste Ticketvariante zu\n                          wählen. Wird beim Antrag ein Ticket angefordert, wird ein Business\n                          Ticket gebucht.. . Verwendet der*die Arbeitnehmer*in sein privat\n            Bahn          gekauftes Ticket nachweislich für Dienstreisen, können die fiktiven\n                          Kosten für das günstigste öffentliche Verkehrsmittel, maximal bis\n                          zu den Kosten des Klimaticket Österreich Classic pro Kalenderjahr,\n                          ersetzt werden.\n                          Bei sachlicher Begründung (z.B. kein öffentliches Verkehrsmittel\n                          vorhanden), können die tatsächlich zurückgelegten Kilometer\n                          (kürzeste bzw. direkte Wegstrecke) abgerechnet werden.\n                          Die Begründung ist im Anmerkungsfeld der Wegstrecken-\n                          abrechnung anzugeben.\n            PKW\n                          Liegt keine sachliche Begründung vor, wird der Gegenwert des\n                          ÖBB Business Card Tickets 2. Klasse erstattet.\n                          Mit der Verrechnung des amtlichen Kilometer-Geldes sind\n                          sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Maut, Vignette, Parkgebühren,\n                          Versicherungen und Treibstoff abgegolten.\n                          Bei Flugreisen ist grundsätzlich die Economy Class zu benutzen.\n                          Bei drittmittelfinanzierten Flügen können, wenn mit den Vorgaben\n                          des Fördergebers/Projektpartners vereinbart und budgetär\n                          bedeckt, max. Business Class Flüge erstattet werden. In diesem\n                          Fall ist ein Schreiben des Fördergebers bei Abrechnung der\n                          Reisekosten an der Med Uni Graz nötig. Darüber hinaus ist bei\n            Flug          Interkontinentalflügen eine Kostenrefundierung für Business Class\n                          Flügen           über        Drittmittelsammelkonten                 möglich.\n                          Arbeitnehmer*innen, die im Zuge von dienstlichen Flugreisen an\n                          sog. Vielflieger-programmen teilnehmen und dabei Bonusmeilen\n                          erwerben, sind verpflichtet, diese nur für dienstliche Zwecke\n                          heranzuziehen. Eine private Nutzung von dienstlich erworbenen\n                          Bonusmeilen ist nicht erlaubt.\n                          Sofern die Benützung eines Mietwagens (Gruppenreisen) günstiger\n                          als andere zur Verfügung stehende (öffentliche) Verkehrsmittel ist,\n                          ist eine Refundierung der vollen Kosten möglich (eine Begründung\n            Mietwagen\n                          ist der Abrechnung beizulegen).\n                          Ansonsten findet nur der Gegenwert des günstigsten\n                          Verkehrsmittels Berücksichtigung.\n                          Anreisekosten vom Wohnsitz zum Dienstort (auch bei\n                          Forschungsaufenthalten) können nicht zur Abrechnung gebracht\n            Fahrtkosten\n                          werden. Gegebenenfalls können diese Kosten von der*dem\n            zum Dienstort\n                          Arbeitnehmer*in im Zuge der Arbeitnehmer*innenveranlagung\n                          („Steuererklärung“) steuerlich geltend gemacht werden.\n                                                                                     Richtlinie für Freistellung und RKZ\n                                                       Mitteilungsblatt vom 16.07.2025, StJ 2024/2025, 41. Stk. RN252"
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            "text": "8\n                                                                                                             6\n    Reisekosten im Rahmen von Auslandsaufenthalten länger als 1\n           Monat (QV-Vereinbarungen, PhD Studierende u.Ä.):\nDefinition    Spesenart\n                                                          Beschreibung\nAn/Abreise\n                                  Jeweiliges Verkehrsmittel im gleichem Ausmaß wie in\n              Flug, Bahn, o.Ä.    Abschnitt 1 ausgeführt, für erstmalige An/Abreise des\n                                  Forschungsaufenthaltes.\n                                  Während eines Forschungsaufenthaltes mit einer Dauer von\n              Andere\n                                  mehr als 6 Monaten können die Kosten für eine Heimreise\n              Reisebewegungen\n                                  ersetzt werden. Die Grundsätze der Sparsamkeit sind\n              (private Heimreise)\n                                  einzuhalten.\nKosten für\n                                                           Beschreibung\nUnterkunft\n                                  Die Refundierung von Kosten (inkl. allfälliger Betriebskosten,\n                                  Versicherung o.Ä.) in Zusammenhang mit Wohnungen ist nur\n              Anmietung           bei längeren Forschungsaufenthalten im Ausland, unter\n              Wohnung             Nachweis der Kosten mittels Belegen möglich. Vom/Von der\n                                  Antragsteller*in ist nachzuweisen, dass dies günstiger ist, als\n                                  die Unterbringung im Hotel.\n                                  Es werden die Kosten für ein gehobenes Mittelklassehotel\n                                  refundiert. Pro Nächtigung ist ein Betrag von max. 350,00 EUR\n              Hotel\n                                  abrechenbar. Kosten für Verpflegung (außer Frühstück)\n                                  werden nicht refundiert.\nNebenkosten                                                Beschreibung\n                                  Z.B. Monatskarten Öffentlicher Verkehrsmittel, Taxi gegen\n              Verkehrsmittel vor\n                                  Vorlage des Beleges. Die Grundsätze der Sparsamkeit sind\n              Ort\n                                  einzuhalten.\n                                  Kosten für Visum (inkl. Reisekosten zur Botschaft; für die Fahrt\n                                  zur Botschaft ist die gleiche Abwesenheitsart - Dienstreise\n              Visum\n                                  oder Freistellung - wie für die Reise, die der Grund für das\n                                  Visum ist, zu verwenden)\n                                  Es können nur Impfkosten, welche länderspezifisch oder\n              Impfungen           aufgrund der Tätigkeit vor Ort notwendig sind, refundiert\n                                  werden.\n                                  Kosten für Stornoversicherungen für Flüge, Hotelkosten etc.\n              Reiseversicherung für konkrete Reise können bei Vorlage des Beleges refundiert\n                                  werden.\n                                  Bei sachlicher Begründung können Kosten, welche für\n                                  Übergepäck im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit\n              Übergepäck\n                                  vor Ort stehen, refundiert werden.\n                                  Kosten für Krankenversicherung oder medizinische\n              Krankenver-         Untersuchungen können, wenn sie länderspezifisch sind und\n              sicherung           bei Nachweis der Notwendigkeit unter Vorlage der Belege\n                                  refundiert werden.\n                                  Kosten für Telefon/Internet während des Aufenthalts bei\n              Telefon/Internet\n                                  dienstlicher Notwendigkeit können refundiert werden.\n                                  Kosten für Lebensmittel und Verpflegung können nicht\n              Verpflegung\n                                  abgerechnet werden.\n                                                                                       Richtlinie für Freistellung und RKZ\n                                                         Mitteilungsblatt vom 16.07.2025, StJ 2024/2025, 41. Stk. RN252"
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            "text": "10\n253.       Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Nachnominierungen\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz per Beschluss am 14.07.2025 gemäß § 42 Abs. 2 UG idgF, folgende Person\nfür den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nachnominiert hat:\nstatt: Lena Stanschus\nneu: Rebekka Maitz\n                                                    Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN\n                                                          Vorsitzender des Senats\n                                                                                                 MTBl. vom 16.07.2025, StJ 2024/25, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "11\n254.       Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                 MTBl. vom 16.07.2025, StJ 2024/25, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "12\n             Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Innere Medizin und Pneumologie\n                                                    Kennung KA-PULMO-2025-003319\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                Klinische Abteilung für Pneumonologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                               befristet auf die Dauer der Abwesenheit\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n           Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch -und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Absolvierte               Basisausbildung           gemäß         §     6a      Ärztegesetz          1998     und      §     6     der\n           Ärztinnen/Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich Innere Medizin/Pneumologie\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien\n           /wissenschaftlichen Projekten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 75.381,88\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n31. Juli 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 16.07.2025, StJ 2024/25, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "13\n               Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Gerichtsmedizin und/oder Rechtsmedizin\n                                     mit Leitung des Fachbereiches Postmortale Medizin\n                                                   Kennung DFI-GERMED-2025-003380\n                                   Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin\n                                                     Beschäftigungsausmaß 60-100%\n                                        befristet auf 6 Jahre mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Fachliche, organisatorische und personelle Leitung des Fachbereichs Postmortale\n           Gerichtsmedizin\n      • Mitarbeit bei der Implementierung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der\n           Qualitätssicherung im Bereich der Postmortalen Gerichtsmedizin inklusive Erstellung von SOPs\n           und Verfahrensanweisungen\n      • Durchführung von gerichtlichen und sanitätspolizeilichen Obduktionen, Leichenschauen und\n           gerichtsmedizinischen Untersuchungen im Zuge der fachärztlichen Tätigkeit, einschließlich\n           histologischer Analysen und Erstellung von Gutachten\n      • Tatort- und Leichenfundortuntersuchungen\n      • Anleitung und Supervision von ärztlichem und nicht ärztlichem Fachpersonal (z.B.\n           Präparator*innen, Assistenzärzt*innen, Studierende)\n      • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen ihres Diplomstudiums oder\n           Doktorats\n      • Beteiligung am vergüteten Rufbereitschaftsdienst\n      • Selbstständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für nationale und internationale\n           Fortbildungsveranstaltungen\n      • Gerichtsmedizinische Untersuchungen von Kindern und Erwachsenen nach körperlicher und\n           sexualisierter Gewalt\n      • Beratung von Justiz und Polizei in gerichtsmedizinischen Fragestellungen\n      • Sachverständigentätigkeit vor Gericht\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n           Gerichtsmedizin/Rechtsmedizin mit mehrjähriger Berufserfahrung inkl. Kenntnisse spezieller\n           Präparationstechniken\n      • Leitungserfahrung im Umgang mit medizinischen Teams oder vergleichbare Führungserfahrung\n      • Fundierte Kenntnisse in der Durchführung postmortaler und klinischer Untersuchungen und in der\n           Erstellung gerichtsmedizinischer Gutachten\n      • Interesse an gerichtsmedizinischer Forschung und Lehre\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n      • Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge (Führerscheinklasse B)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Entscheidungsfähigkeit\n      • Kommunikationsstärke, Teamorientierung und interdisziplinäres Denken\n      • Eigener PKW\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 112.292,74\n(inkl. Zulage). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n                                                                                                 MTBl. vom 16.07.2025, StJ 2024/25, 41. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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