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            "text": "277\nAnhang IV\nFalls auf die vorliegende Arbeit nicht anwendbar, ist ein aussagekräftiges\nGutachten zu erstellen.\n                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, StJ 2024/2025, 38. Stk. RN234\n                                   Seite 26 von 31"
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            "index": 284,
            "text": "285\n   Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n                         Universitätslehrgang\n       Datum der  Kurzbeschreibung der Änderungen                  Veröffentlichung MTBL\nVers. Genehmigung\n                                                             MTBL v. 30.6.2015, StJ. 2014/15,\n01      24.6.2015 erstmalige Einreichung                     25 Stk.\n                                                             MTBL v. 29.6.2022, StJ. 2021/22,\n02     22.06.2022 Redaktionelle      Änderungen –            40. Stk.\n                  Anpassung an die Richtlinie für\n                  die Erstellung einer Diplomarbeit\n                  oder        Masterarbeit          für\n                  Diplomstudien Humanmedizin\n                  und Zahnmedizin sowie für das\n                  Masterstudium\n                  Pflegewissenschaft                und\n                  Interprofessional Health Care\n                  Studies veröffentlicht im MtBl\n                  vom 2.2.2022, StJ 2021/22, 16.\n                  Stk\n03     04.12.2024 Redaktionelle          Änderungen;         MTBL v.11.12.2024,\n                  Ergänzung zu fachhistorischen              StJ. 2024/2025, 11. Stk. RN45\n                  Studien und peer reviewten\n                  Veröffentlichungen                 als\n                  Masterthesis;     Ergänzung         zu\n                  externen           Betreuer*innen;\n                  Ergänzung      zur      Einreichung;\n                  Ergänzung                          zur\n                  Veröffentlichungspflicht;\n                  Ergänzung der Anhänge und\n                  Anpassung der Formalkriterien an\n                  ÖNORM         2662       und       die\n                  Richtlinie für die Erstellung einer\n                  Diplomarbeit oder Masterarbeit\n                  für       die        Diplomstudien\n                  Humanmedizin und Zahnmedizin,\n                  sowie für das Masterstudium\n                  Pflegewissenschaft                und\n                  Interprofessionelle\n                  Gesundheitswissenschaften,\n                  veröffentlicht im MtBl vom\n                  26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\n                  RN210;\n04     25.06.2025 Änderung der Beurteilungsbögen           MTBL v.26.06.2025,\n                  im Anhang; kleine formale                  StJ. 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                  Korrekturen\n                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                   Seite 2 von 26"
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            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 285,
            "text": "286\nInhalt:\n1. Allgemeines\n2. Formen der Masterarbeit\n3. Themenfindung\n4. Betreuende\n5. Themengenehmigung\n6. Verfassen der Masterarbeit\n7. Einreichung der Masterarbeit\n8. Beurteilung\n9. Veröffentlichungspflicht\n10. Formale Vorgaben zur Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n    10.1 Allgemeines zur Form der Masterarbeit\n    10.2. Titelblatt/Deckblatt\n    10.3 Eidesstattliche Erklärung\n    10.4. Gliederung der Masterarbeit\n    10.5 Gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen\n    10.6 Weitere Vorgaben\n11. Inkrafttreten\nANHÄNGE\n   I.      Gestaltungsvorgabe Titelblatt auf Deutsch und auf Englisch\n   II.     Praktische Hinweise zur Durchführung einer Masterarbeit\n   III.    Konzeptformular\n   IV.     Bekanntgabe der Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n   V.      Beurteilungsbogen für Erstgutachten in einem Universitätslehrgang\n   VI.     Beurteilungsbogen für Zweitgutachten\n   VII.    Protokoll Präsentation einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 3 von 26"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 286,
            "text": "287\n1. Allgemeines\nMit einer Masterarbeit soll die*der Verfasser*in zeigen, dass sie*er in der Lage ist,\neine     wissenschaftliche    Fragestellung        selbstständig        unter       Verwendung\nwissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten und darzustellen.\nEin wesentlicher Nachweis besteht in der Abfassung einer schriftlichen Arbeit, die\neine Beschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen allgemeinen\nwissenschaftlichen Kontext sowie eine Darstellung und Diskussion eines möglichen\nLösungsansatzes und der eigenständig erzielten Ergebnisse enthält. Der ganzheitliche\nAnsatz der im Bio-Psycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz als\nGrundgedanke in Forschung, Lehre und Krankenbetreuung vorgegeben wird, soll auch\nim Rahmen der Masterarbeit befolgt werden.\n2. Formen der Masterarbeit\nMögliche Formen einer Masterarbeit richten sich nach der entsprechenden\nFragestellung:\na)     Arbeit mit analytischem oder experimentellem Teil: Im Rahmen der\nBearbeitung der Fragestellung ist neben der wissenschaftlichen Bearbeitung\nvorhandener Daten auch eigenes praktisches Arbeiten erforderlich.\nb)     Retrospektive Studie: Basierend auf Auswertung von Patient*innendaten oder\nProbenmaterial        mit     entsprechenden           statistischen          Analysen          und\nInterpretation/Diskussion.\nc)     Literaturreview: Profunde systematische Recherche wissenschaftlicher\nPrimärliteratur zu einer        konkreten Fragestellung              mit wissenschaftlichen\nNeuigkeitswert. Der eigenständige wissenschaftliche Teil umfasst hier eine kritische\nBewertung und Analyse der vorliegenden Literatur und der Daten sowie\nGegenüberstellung der Ergebnisse, sowie dem Aufzeigen von Unterschieden,\nWidersprüchen und entsprechende Interpretation. Eine Zusammenfassung von\nbereits bekanntem Lehrbuchwissen ist nicht zulässig.\nd)     Lehrforschung/Medizinische Didaktik (unter Berücksichtigung medizinisch\nund/oder pflegerischer Aspekte).\ne)     Fallstudie (Kasuistik): Eine wissenschaftliche Aufarbeitung von besonderen\nFällen aus der klinischen Praxis, welche für eine Publikation geeignet sind.\nf)     Fachhistorische Studie: Empirische Untersuchung zu einem fachrelevanten\nThema und dessen zeitliche/historische Entwicklung um Lösungsansätze für ein\naktuell bestehendes Problem zu erarbeiten.\ng)     Peer reviewte Veröffentlichungen in einem S(S)CI gelisteten Journal als\nErstautor*in. Details dazu sind dem Informationsblatt über Peer reviewte\nVeröffentlichungen als Diplomarbeit/Masterarbeit in MUniverse zu entnehmen.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 4 von 26"
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            "index": 287,
            "text": "288\n3. Themenfindung\nDie*der Studierende kann aus einer der Lehrgangsleitung vorliegenden Themenliste\nauswählen oder im Gespräch mit der*dem Betreuer*in ein Thema vorschlagen. Das\nThema muss sich auf einen im Curriculum genannten Themenbereich beziehen. Die\nBearbeitung von Themen aus dem eigenen beruflichen Umfeld des*r postgradual\nStudierenden wird ausdrücklich begrüßt.\n4. Betreuende\n4.1 Eigenschaften der*des Betreuers*in\nDie Betreuung einer Masterarbeit erfolgt durch Angehörige der Medizinischen\nUniversität Graz im Sinne der §§ 97, 102, 103, 104 UG und gleichwertig qualifizierte\nPersonen anderer in- und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen. Auch\nbei Personen, die nicht der Medizinischen Universität Graz angehören, hat die*der\nDekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten die Heranziehung zur Betreuung zu\nbestätigen. Die Erstbetreuung sollte im Allgemeinen durch Angehörige der\nMedizinischen Universität Graz im Sinne der §§ 97, 102, 103, 104 UG erfolgen.\nIn begründeten Ausnahmefällen ist die*der Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten berechtigt, geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gemäß §\n94 Abs 2 Z2 UG mit der Betreuung von Masterarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation\noder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes zu\nbetrauen. Die Mindestvoraussetzung für die letztverantwortliche Betreuung ist\njedenfalls der Abschluss eines Doktoratsstudiums. Die Erstbetreuung kann nach\nGenehmigung der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten auch\ndurch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gemäß § 94 Abs 2 Z 2 UG erfolgen.\nExterne Betreuer*innen, die kein aktives Dienstverhältnis an der Medizinischen\nUniversität Graz innehaben, sind verpflichtet, einen Lebenslauf und eine\nPublikationsliste zur Verfügung zu stellen.\n4.2 Aufgaben der*des Betreuers*in\nNach § 81 Abs 2 UG ist bei der Themenfindung der Umfang der Masterarbeit so zu\nwählen, dass die Bearbeitung und Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten möglich\nund zumutbar ist. Dies bedeutet nicht, dass die Masterarbeit innerhalb von 6 Monaten\nfertigzustellen ist.\nWährend der Abfassung der Masterarbeit muss die*der Betreuer*in in dem im Konzept\nvereinbarten Ausmaß (siehe Anhang III) für fachliche Unterstützung, Diskussion und\nBeratung zur Verfügung stehen, wobei für die Einreichung der Abschlussarbeit ein\nErstgespräch, ein oder mehrere Zwischengespräche und ein Abschlussgespräch zu\ndokumentieren sind.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 5 von 26"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 288,
            "text": "289\n5. Themengenehmigung\nIn Abstimmung und im Einverständnis mit der Lehrgangsleitung und der\nBetreuungsperson hat der*die Studierende binnen einer vom Lehrgang festgesetzten\nFrist ein Konzept anhand des Konzeptformulars (siehe Anhang III) zu erstellen und\ndieses der Lehrgangsleitung vorzulegen. Nach Zustimmung der Lehrgangsleitung wird\ndieses dem studienrechtlichen Organ zur Genehmigung übermittelt.\nDer*die Studierende wird zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf die\nRichtlinie der Medizinischen Universität Graz über Standards für gute\nwissenschaftliche Praxis hingewiesen. (siehe GCP Richtlinie in der geltenden\nFassung).\n6. Verfassen der Masterarbeit\nNach der Freigabe des Konzeptformulars durch den*die Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten kann mit der Arbeit begonnen werden.\nBei der Abfassung der Masterarbeit sind die Anforderungen an Aufbau, Gliederung\nund sprachliche Ausformulierung einzuhalten.\nDie Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Es\nmuss eine Zusammenfassung in deutscher Sprache und ein Abstract in einwandfreier\nenglischer Sprache verfasst werden. Diese werden in jedem Fall im Internet\nveröffentlicht. Bei englischen Arbeiten ist die deutsche Kurzfassung der einzige Teil\nin deutscher Sprache – Titelblatt, Eidesstattliche Erklärung, Danksagung etc. müssen\nin englischer Sprache verfasst werden. Originalmaterialien, Primärdaten und\nDokumentationen sind innerhalb der Med Uni Graz sicher und zugänglich gemäß den\nVorgaben der DSGVO für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren.\nDie Masterarbeit ist vor Ausfertigung der Beurteilung der Abschlussarbeit zu\npräsentieren.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 6 von 26"
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            "index": 289,
            "text": "290\n7. Einreichung der Masterarbeit\nVia dem*der ULG Koordinator*in sind folgende Dokumente der Stabsstelle für\nStudienleistungen und Abschlüsse zu übermitteln:\n    •    die dokumentierten Gesprächsprotokolle\n    •    das Formular „Einverständniserklärung zur Webveröffentlichung“\n    •    das Formular mit Eidesstattlicher Erklärung und Beurteilung\n    •    den Antrag auf Bewilligung einer Benutzungsbeschränkung gemäß § 86 Abs 4\n         UG (optional)\nAn der Stabsstelle für Studienleistungen und Abschlüsse wird die\nRichtlinienkonformität geprüft, eine Plagiatsprüfung durchgeführt und die Arbeit an\ndie entsprechenden Gutachter*innen ausgesendet.\nNach Einlangen der Gutachten, sowie nach bereits erfolgter Defensio, wird die\nMasterarbeit von dem*der Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten\napprobiert und die Beurteilung im MEDonline eingetragen.\n8. Beurteilung\nFür die Beurteilung gilt:\nGemäß § 54 (5) der Satzung – Studienrechtliche Bestimmungen ist die Masterarbeit\nbei der*dem Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten zur Beurteilung\neinzureichen. Diese*r teilt die Arbeit zur Beurteilung zwei Gutachter*innen zu,\nwovon eine*r der*die Betreuer*in der Masterarbeit sein kann. Gemäß § 17 (20) der\nSatzung – Studienrechtliche Bestimmungen betraut die*der Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten Personen nach §§ 97, 103 und 104 UG der\nMedizinischen Universität Graz und anderer in- und ausländischer postsekundärer\nBildungseinrichtungen, sowie externe Personen mit äquivalenter Qualifikation mit\nder    Begutachtung.      Weiters   können        auch       geeignete        wissenschaftliche\nMitarbeiter*innen gemäß § 94 Abs Z 2 UG zur Begutachtung herangezogen werden.\nDie Gutachter*innen haben die bei der*dem Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten eingereichte Masterarbeit innerhalb von vier Wochen nach\nZustellung zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt in schriftlicher Form in der Regel\nunter Verwendung des im Anhang enthaltenen Beurteilungsbogens gemäß § 54 (6),\n(7) und (8) der Satzung – Studienrechtliche Bestimmungen.\nDie Gutachter*innen nehmen die im Curriculum vorgesehene Präsentation der\nMasterarbeit entgegen. Sie sind berechtigt, sich von der Lehrgangsleitung dabei\nvertreten zu lassen.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 7 von 26"
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                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 290,
            "text": "291\n9. Veröffentlichung\nJede Masterarbeit ist nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen. Gemäß\n§ 86 Abs 4 UG kann in begründeten Fällen ein Ausschluss der Veröffentlichung für\nlängstens fünf Jahre nach der Übergabe bei der*dem Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten unter genauer Angaben der Gründe für die Sperrung beantragt\nwerden.\nBei Masterarbeiten mit Ausschluss der Benützung gemäß § 86 Abs 4 UG sind die\nZusammenfassung in deutscher Sprache und der Abstract trotzdem jederzeit\nöffentlich einsehbar. Nach Ablauf der Sperre (spätestens nach fünf Jahren ab\nÜbergabe der Arbeit) ist die gesamte wissenschaftliche Arbeit öffentlich einsehbar.\n                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                    Seite 8 von 26"
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            "bulletin": {
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                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 291,
            "text": "292\n10. Formale Vorgaben zur Masterarbeit in einem\nUniversitätslehrgang\n10.1 Allgemeines zur Form der Masterarbeit\n   o Seitenformat DIN A4, Hochformat\n   o Eine elektronische Version der Abschlussarbeit (Kurz- und Langform) zur\n       Publikation im Internet im Format PDF/A\n   o Seitenrand links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben und unten je 2,5 cm\n   o Der Text wird 1 ½ -zeilig verfasst, Standardschrift Trebuchet MS, Arial, 12\n       pt. Überschriften größer (14 bzw. 16 pt) vorzugsweise serifenlose Schrift\n   o Sprache Deutsch oder Englisch (Abstract und Titel in Deutsch und Englisch)\n   o Umfang in etwa 50 Seiten (ohne Anhang) – umfangreichere Arbeiten sind nur\n       in Absprache mit dem Betreuer möglich (Ausnahme: peer-reviewte\n       Veröffentlichungen in einem (S)SCI gelisteten Journal).\n   o Der Aufbau der Arbeit muss einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen, die\n       Literaturangaben müssen im Vancouver Style oder Harvard Style erfolgen.\n10.2. Titelblatt/Deckblatt\nDas Titelblatt sollte folgende Informationen beinhalten:\n   o Textsorte (Masterarbeit)\n   o Titel (optional Untertitel) der Hochschulschrift\n   o Name der*des Autor*in inkl bereits vorhandener akademischer Grade\n   o Angestrebter akademischer Grad\n   o Name und Ort der Universität\n   o Bezeichnung des Universitätslehrgangs\n   o Name der*des Betreuer*innen\n   o Datum und Ort der Einreichung\nDie Begutachtung kann erst nach vollständiger Erfüllung der Formalkriterien\nbeginnen.\n10.3 Eidesstattliche Erklärung\nSie dient als Nachweis der selbstständigen Leistung und der wissenschaftlichen\nRedlichkeit des*der Studierenden unter Berücksichtigung von Autor*innen– und\nUrheber*innenrechten. Eine handschriftlich unterfertigte Eidesstattliche Erklärung\nwird im elektronischen Studierendenakt hinterlegt.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                      Seite 9 von 26"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 292,
            "text": "293\nMustertext:\n                             Eidesstattliche Erklärung\nIch erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne\nfremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet\nhabe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen\nals solche kenntlich gemacht habe.\nDes Weiteren erkläre ich hiermit, dass, sofern bei der Erstellung dieser Arbeit\nKünstliche Intelligenz (KI) Werkzeuge zur Generierung und/oder Korrektur\nbestimmter Textpassagen verwendet wurden, dieser Einsatz unter Einhaltung\nethischer Grundsätze, akademischer Integrität und den Vorgaben meiner Universität\nerfolgte, sowie in Folge dies transparent gemacht und in angemessener Weise\ngekennzeichnet wurde.\nOrt, am ……                                                         Nachname Vorname\n                                            bereits vorhandene akademische Grade eh.\n                         Declaration of Academic Integrity\nI hereby confirm that the present diploma thesis is the result of my own independent\nscholarly work. I also confirm that in all cases, where material from the work of\nothers (in books, articles, essays, dissertations, and on the internet) is\nacknowledged, quotations and paraphrases are clearly indicated. No material other\nthan that cited in the reference list has been used. I have read and understood the\nMedical University’s regulations and procedures concerning plagiarism.\nFurthermore, I hereby declare that if artificial intelligence (AI) tools were used for\nthe generation and/or correction of certain text passages in the creation of this\nwork, such employment was conducted in compliance with ethical principles,\nacademic integrity, and the regulations of my university. Additionally, it was\nensured that this usage was transparently disclosed and appropriately attributed.\nplace, date                                               first name last name, m.p.\n                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                    Seite 10 von 26"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 293,
            "text": "294\n10.4 Gliederung der Masterarbeit\nDie Gliederung der Master/Diplomarbeit sollte im Wesentlichen dem EMED-Format\nentsprechen (Einleitung – Methoden – Ergebnisse – Diskussion; detaillierte Angaben\nsiehe Vancouver Style und Harvard Style)\n     1. Deckblatt (siehe Anhang 1)\n     2. Eidesstattliche Erklärung\n     3. Danksagungen (optional)\n     4. Zusammenfassung in Deutsch (maximal 2000 Zeichen)\n     5. Abstract in Englisch (maximal 2000 Zeichen)\n     6. Angaben von bereits erfolgten Veröffentlichungen (Publikationen, die\n         während der Masterarbeit entstanden sind)\n     7. Inhaltsverzeichnis\n     8. Abkürzungen und deren Erklärung\n     9. Glossar (bei Bedarf)\n     10. Abbildungsverzeichnis (bei Bedarf)\n     11. Tabellenverzeichnis (bei Bedarf)\n     12. Einleitung (Hinführung zum Thema, Aufzeigen der Kenntnis-\n         /Forschungslücke, Begründung der Fragestellung, Zielsetzung und\n         Einschränkungen/Abgrenzungen)\n     13. Material und Methoden, gegebenenfalls Angabe des Ethikvotums\n     14. Ergebnisse / Resultate mit graphischen Darstellungen\n     15. Diskussion (Antworten auf die Forschungsfragen,                          vergleichende\n         Erläuterungen, Schlussfolgerungen, kritische Reflexion/Einschränkungen zu\n         Inhalt und Methode, Implikationen für Theorie und Praxis, Ausblick und\n         Anregungen für weiterführende Arbeiten)\n     16. Literaturverzeichnis\n     17. Anhang (technische Dokumentationen, die für die Durchführung der\n         Masterarbeit wichtig waren, z.B. Fragebögen, Projektplan, Messprotokolle,\n         Case Report Forms, Anamnesebögen, u. a.)\n10.5 Gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen\nUniversitätsgesetz 2002 (UG) idgF und Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen\nder Medizinischen Universität Graz idgF.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                     Seite 11 von 26"
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            "index": 294,
            "text": "295\n10.6 Weitere Vorgaben\nBei der Erstellung einer Masterarbeit sind weiters folgende gesetzlichen Vorgaben\neinzuhalten, insbesondere:\n     o das Urheberrecht und Copyrightbestimmungen\n     o die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, insbesondere sind bei der\n         Verwendung von Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, die\n         Bilddateien durch eine adäquate Verpixelung der Gesichter zu\n         anonymisieren.\n     o Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktgesetzes, des\n         Gentechnikgesetzes, des Tierversuchsgesetzes\n     o die Deklaration von Helsinki, die Regeln der Good Scientific Practice der\n         Medizinischen Universität Graz (Englische Version)\n   o Guideline on Standards for Good Scientific Practice der Medizinischen\n       Universität Graz: GCP Richtlinie in der geltenden Fassung\n     o “Good Scientific Practice“/Ethik in Wissenschaft und Forschung: Richtlinien\n         der Medizinischen Universität Wien (Deutsche Version), Vorgaben der\n         Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz\n     o International Council of Nurses: “Guidelines for Writing Grant Proposals“\n         International Council of Nurses: Position Statement\n     o Vancouver oder Harvard Style\n11. Inkrafttreten\nDie Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang tritt\nmit 1. Oktober 2025 in Kraft.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                       Seite 12 von 26"
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            "index": 295,
            "text": "296\nAnhang I – Gestaltungsvorgabe Titelblatt\n                              Masterarbeit\n                                  TITEL\n                      Untertitel (optional)\n                            eingereicht von\n                 Akad. Grad Vorname Zuname\n               zur Erlangung des akademischen Grades\n            Master of Science (Continuing Education)\n                                MSc (CE)\n                                   an der\n                 Medizinischen Universität Graz\n                               ausgeführt im\n                       Universitätslehrgang NN\n                    unter der Anleitung von Betreuer*in\n                                       …\nOrt, Datum …………………………..\n                                  Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN235\n                                Seite 13 von 26"
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