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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "text": "197\n                       Übergangsregelung vom Dr. scient. med.-Studium\n § 10. Übergangsregelung vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (Dr. scient.\n       med.)\nStudierenden, die nach dem Curriculum der Medizinischen Wissenschaft studieren (und das Studium noch\nnicht abgeschlossen haben) und sich (gem. §2 Abs.3) erfolgreich um ein Dissertationsthema beworben\nhaben, können die curricularen Anteile des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft sowie die\nArbeiten an der Dissertation, sofern das Thema derselben ein Teilgebiet des jeweiligen PhD-Programms\nabdeckt, angerechnet werden. Ablauf und Regeln sind in der “Richtlinie Übergang vom Doktoratsstudium\nder Medizinischen Wissenschaft zum PhD-Studium“ ausgeführt.\n                           Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n § 11. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n (1) Gegen Bescheide der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten ist die\n Beschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG iVm § 46 Abs. 2\n zulässig.\n (2) Die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien entscheidet in studienrechtlichen Angelegenheiten,\n soweit dies im Curriculum vorgesehen ist, im Namen der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche\n Angelegenheiten. Wird ein schriftlicher Bescheid angefordert, ist dieser von der Dekanin*vom Dekan\n für studienrechtliche Angelegenheiten auszustellen.\n (3) Für das behördliche Verfahren aufgrund dieses Curriculums                      ist   das    Allgemeine\n Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr. 51/1991 idgF, anzuwenden.\n                                            Inkrafttreten\n § 12. Inkrafttreten\n Dieses Curriculum tritt mit 1.10.2025 in Kraft.\n                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n                                              Seite 14 von 15"
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            "text": "198\nAnhang I\n                      Bildungsziele/Qualifikationsprofil des PhD-Studiums\nDie Absolvent*innen sind qualifiziert\n• auf internationalem Niveau selbständig zu forschen\n• die Ergebnisse ihrer Forschung in Publikationen in international anerkannten Zeitschriften zu\n    publizieren\n• die Ergebnisse ihrer Forschung auf internationalen Tagungen zu präsentieren und zu diskutieren\n• die Ergebnisse ihrer Forschung einer interessierten Öffentlichkeit verständlich vorzustellen\n• fachliche Gespräche mit anderen Wissenschafter*innen in englischer Sprache zu führen\nDie Absolvent*innen kennen die ethischen Richtlinien für die Forschung (Good Scientific Practice)\nund halten diese ein.\n                                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n                                            Seite 15 von 15"
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            "text": "199\n232.       Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Doktoratsstudien vom 20.06.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "201\nVersion       4\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher Form den\nGenderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder\n„Asterisk“ vorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nBeschluss und Änderungshistorie\n Version      Datum des Beschlusses             Datum der           Kurzbeschreibung der           Datum des\n              der                               Genehmigung         Änderung                       Inkrafttretens\n              Curricularkommission              durch den\n              Doktoratsstudien                  Senat\n 01           10.6.2020                         24.6.2020           Erstellung                     1.10.2020\n 02           9.6.2021                          23.6.2021           Redaktionelle                  1.10.2021\n                                                                    Änderungen\n 03           1.6.2022                          22.6.2022           Lehrveranstaltungen            1.10.2022\n 04           20.6.2025                         25.6.2025           Anpassungen Zulassung;         1.10.2025\n                                                                    Lehrveranstaltungsform,\n                                                                    Zwischenberichte,\n                                                                    Äquivalenzliste\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                                      Seite 2 von 11"
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            "text": "202\nInhalt\n§ 1 Allgemeines............................................................................................ 4\n§ 2 Gegenstand des Erweiterungsstudiums und Zielgruppen ....................................... 4\n§ 3 Qualifikationsprofil und Relevanz des Erweiterungsstudiums .................................. 4\n§ 4 Umfang ................................................................................................. 5\n§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung ................................................................ 5\n§ 6 Aufbau und Gliederung .............................................................................. 6\n§ 7 Lehrveranstaltungen ................................................................................. 6\n  1. Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung ................................................. 6\n  2. Einführung in das Forschungsthema der Doktoratsprogrammen ............................. 7\n  3. Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten ............................................... 7\n  4. Methodenseminare/Dissertationsseminare ...................................................... 7\n  5. Literaturclubs und Gastvorträge .................................................................. 7\n  6. Projektpräsentationen ............................................................................. 7\n  7. Projektlabor/Laborpraktikum ..................................................................... 8\n  8. Zwischenbericht, 9. Endbericht .................................................................. 8\n  10. Öffentliche Präsentation ......................................................................... 8\n  11. Wissenschaftskommunikation .................................................................... 8\n§ 8 Prüfungsordnung ...................................................................................... 9\n§ 9 Abschluss............................................................................................... 9\n§ 10 Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen ...................................................... 9\n§ 11 Evaluierungen/Qualitätssicherung ............................................................... 10\n§ 12 Inkrafttreten ........................................................................................ 10\nÄquivalenzliste: .......................................................................................... 11\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                              Seite 3 von 11"
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            "index": 202,
            "text": "203\n§ 1 Allgemeines\nDas Erweiterungsstudium Medizinische Forschung, gemäß § 54 Abs 1 Z 9 Universitätsgesetz\n2002 (UG) der Gruppe der Medizinischen Studien zugeordnet, wird begleitend zum\nDiplomstudium Humanmedizin bzw. Zahnmedizin angeboten.\n§ 2 Gegenstand des Erweiterungsstudiums und Zielgruppen\nDas Erweiterungsstudium Medizinische Forschung dient dem Erwerb von einschlägigem\nVorwissen und grundlegenden Kompetenzen in Bezug auf medizinische Grundlagenforschung\nund klinische Forschung und verfolgt somit das Ziel, Studierenden zu ermöglichen,\nHandlungskompetenzen für ihre weitere berufliche Karriere zu entwickeln.\nAufbauend auf dem universitären Grundsatz der forschungsgeleiteten Lehre richtet sich das\nErweiterungsstudium an Studierende, die ihr Qualifikationsprofil durch eine wissenschaftlich\nfundierte Zusatzausbildung im Bereich der medizinischen Forschung erweitern möchten.\nInsbesondere sollen Studierende auf das Doktoratsstudium (der medizinischen Wissenschaft\noder das PhD-Studium) vorbereitet werden, sodass sie das Doktoratsstudium schneller und\neffizienter absolvieren können, gegebenenfalls auch berufsbegleitend neben der\nFachärztinnen*Facharzt-ausbildung. Das Erweiterungsstudium bietet Studierenden die\nGelegenheit, sich schon frühzeitig auf eine wissenschaftliche Karriere vorzubereiten und\ndabei ihre eigenen Interessen und Forschungsschwerpunkte zu entdecken. Zusätzlich\neröffnet sich die Möglichkeit, wertvolle Kontakte zu Doktoratsstudierenden und Lehrenden\nzu knüpfen.\n§ 3 Qualifikationsprofil und Relevanz des Erweiterungsstudiums\nAbsolvent*innen des Erweiterungsstudiums Medizinische Forschung sollen befähigt werden,\neigenständig an die Bearbeitung von vorgegebenen wissenschaftlichen Fragestellungen\nheranzugehen und somit mit der Durchführung von Forschungsprojekten betraut zu werden.\nAbsolvent*innen des Erweiterungsstudiums Medizinische Forschung sind in der Lage:\n-    die       ethischen      Prinzipien     und      gesetzlichen Grundlagen von\n     medizinischen Forschungsprojekten zu verstehen und zu befolgen,\n-    die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis anzuwenden,\n-    die biostatistischen Grundlagen und wesentliche statistische Testverfahren für klinische\n     und experimentelle Studien zu erfassen,\n-    die technischen Anforderungen von tierexperimentellen Arbeiten und die Prinzipien der\n     3R zu überblicken,\n-    die Grundprinzipien und Studiendesigns der klinischen Forschung nachzuvollziehen,\n-    die wesentlichen biomedizinischen Labormethoden, ihre technischen Grundlagen und\n     ihre Bedeutung zu begreifen,\n-    wissenschaftliche Daten zu analysieren, graphisch darzustellen und zu interpretieren,\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 4 von 11"
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            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 203,
            "text": "204\n-    wissenschaftliche Erkenntnisse in schriftlicher Form und in Form von Vorträgen zu\n     präsentieren,\n-    wissenschaftliche Veröffentlichungen zu verstehen und kritisch zu analysieren,\n-    Projektpläne zu erstellen und zu präsentieren und\n-    wissenschaftliche Fragestellungen und Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit gegenüber\n     zu kommunizieren.\nDas Erweiterungsstudium Medizinische Forschung entspricht der Stufe 7 des Europäischen\nQualifikationsrahmens.\nDie im Erweiterungsstudium erworbenen Kompetenzen im Bereich der medizinischen\nForschung sollen Studierende bzw. Absolvent*innen der Human- und Zahnmedizin\n    •   zu einem frühen Zeitpunkt an die Forschung heranführen, und für die Forschung\n        begeistern,\n    •   zum wissenschaftlichen Arbeiten bereits während des Diplomstudiums befähigen,\n    •   zu einem Verständnis für die evidenzbasierte Medizin verhelfen,\n    •   und für eine akademische Karriere motivieren.\n§ 4 Umfang\nDer Arbeitsaufwand für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung beträgt 32 ECTS-\nAnrechnungspunkte.\nAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte\nzugeteilt. ECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche\nLernaktivitäten (inklusive aller Vor- und Nachbereitungen), die Studierende typischerweise\naufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 1 ECTS-\nAnrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden.\n§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung\nVoraussetzung für die Zulassung zum Erweiterungsstudium Forschung ist/sind:\na) jedenfalls (gemäß § 54a UG idgF) die Zulassung zum ordentlichen Studium Humanmedizin\noder Zahnmedizin und die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtmodule der ersten\nzwei Studienjahre oder\nb) die erfolgreiche Absolvierung eines ordentlichen Studiums Humanmedizin oder\nZahnmedizin.\nErlischt die Zulassung zum ordentlichen Studium Humanmedizin oder Zahnmedizin aufgrund\ndes § 68 Abs. 1 Z 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 oder Abs 2 UG, erlischt auch gleichzeitig die Zulassung\nzum Erweiterungsstudium.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 5 von 11"
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 204,
            "text": "205\n§ 6 Aufbau und Gliederung\nDas Erweiterungsstudium Medizinische Forschung wird studien- bzw. berufsbegleitend\nangeboten. Das zu absolvierende Lehrprogramm setzt sich aus Pflichtlehrveranstaltungen,\nbestehend aus Seminaren, Seminaren mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen und\nForschungspraktika (Spezialforschungsmodul) zusammen.\nDie Abfolge der Lehrveranstaltungen ist nicht aufbauend.\n§ 7 Lehrveranstaltungen\n  Während des Erweiterungsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem\n                                                                                      ECTS\n  Ausmaß erfolgreich zu absolvieren: Lehrveranstaltungen\n  1. Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung**                                    2\n  2. Einführung in die Forschungsthemen der Doktoratsprogramme**                      1\n  3. Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten**                                  2\n  4. Methodenseminar/Dissertationsseminare**                                          4\n  5. Literaturclubs und Gastvorträge**                                                4\n  6. Projektpräsentationen                                                            1\n  7. Projektlabor/Laborpraktikum                                                      12\n  8. Zwischenbericht                                                                  1\n  9. Endbericht                                                                       2\n  10. Öffentliche Präsentation, Doctoral Day                                          2\n  11. Wissenschaftskommunikation                                                      1\n  Summe                                                                               32\n** Diese Lehrveranstaltungen können für ein späteres Doktoratsstudium an der Universität\nangerechnet werden.\n1. Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung\nIn dieser Vorlesung mit Übung von 2 ECTS-Anrechnungspunkten werden die Studierenden,\nzusammen mit Doktoratsstudierenden der Universität, mit dem Ablauf des\nwissenschaftlichen Arbeitens an der Medizinischen Universität Graz sowie allen\nforschungsrelevanten ethischen Prinzipien und Regelungen bekannt gemacht. Dadurch\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 6 von 11"
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            "index": 205,
            "text": "206\nerfahren sie, welche Qualitätskriterien in der wissenschaftlichen Forschung gelten.\nAußerdem wird vermittelt, wie die Arbeit an Forschungsprojekten durch technologische und\norganisatorische Einrichtungen an der Universität unterstützt wird.\n2. Einführung in das Forschungsthema der Doktoratsprogrammen\nIn dieser Vorlesung mit Übung von 1 ECTS-Anrechnungspunkten besuchen die Studierenden,\nzusammen mit Doktoratsstudierenden der Universität, jene Seminare, in denen sich die\nDoktoratsprogramme der Medizinischen Universität Graz ihren eigenen Kandidat*innen in\nihren Arbeitsgebieten sowie in den darin bearbeiteten Forschungsthemen und verwendeten\nArbeitsmethoden vorstellen.\n3. Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten\nIm Gesamtumfang von zumindest 2 ECTS-Anrechnungspunkten sind wahlweise\nLehrveranstaltungen aus den Gebieten Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer\nVerfahren, Methoden zur Planung, Dokumentation, Auswertung und (Meta)Analyse\nmedizinischer Studien und Experimente, Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten,\nVortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaftliches Englisch, Organisation und\nManagement wissenschaftlicher Projekte etc. zu absolvieren. In Abhängigkeit von den\njeweils gewählten Lehrveranstaltungen sind diese als Seminar, Seminar mit Übung oder\nPraktikum ausgestaltet.\n4. Methodenseminare/Dissertationsseminare\nAuf den Gebieten/Teilgebieten, auf denen Dissertationen an der Medizinischen Universität\nGraz     durchgeführt werden, sind Seminare und Übungen zusammen                                    mit\nDoktoratsstudierenden der Universität im Gesamtausmaß von mindestens 4\nECTSAnrechnungspunkten zu absolvieren. In Seminaren lernen die Studierenden die\naktuellsten Forschungsfragen und die wesentlichsten Verfahren zu deren Bearbeitung kennen\nund können in Laborübungen auch praktische Erfahrungen sammeln.\n5. Literaturclubs und Gastvorträge\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von zumindest\n4 ECTS-Anrechnungspunkten für das Fach relevante Literatur zuerst selbständig und dann in\nder Gruppe, unter Anleitung von aktiven Forscher*innen der Universität, kritisch\naufgearbeitet und diskutiert wird. Ergänzend besuchen die Studierenden wissenschaftliche\nVorträge von internationalen Gastforscher*innen aus einem vorausgewähltem Angebot. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Leiterin*den Leiter\ndes Erweiterungsstudiums zu übermitteln.\n6. Projektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 1 ECTS-Anrechnungspunkten hören\ndie Studierenden die Projektberichte der laufenden Dissertationen, die vor den\nDoktoratsstudierenden und Faculty Mitgliedern des jeweiligen Doktoratsprogrammes\npräsentiert und anschließend mit den Zuhörerinnen*Zuhörern gemeinsam diskutiert werden.\nDie Bestätigung der positiv absolvierten Projektpräsentationen ist an die Leiterin*den Leiter\ndes Erweiterungsstudiums zu übermitteln.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 7 von 11"
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            "index": 206,
            "text": "207\n7. Projektlabor/Laborpraktikum\nDie Studierenden absolvieren zwei fünfwöchige Praktika, vorzugsweise in zwei\nunterschiedlichen experimentellen oder klinischen Forschungsgruppen, im Ausmaß von je 6\nECTS-Anrechnungspunkten. Das Ziel dabei ist nicht so sehr die Durchführung eines\nForschungsprojektes, sondern das praktische Üben der angewandten Methodik im Spektrum\ndes jeweiligen Labors, die Erarbeitung der theoretischen Grundlagen der Forschungsfrage\nund das Begreifen von möglichen experimentellen Strategien, um die Forschungsfrage\nbeantworten zu können. Alle Aktivitäten (Literaturrecherche, Besprechungen,\nexperimentelle Protokolle, Analysen und vorläufige Resultate) sind dabei in einem Laborbuch\ngenau zu dokumentieren. Am Ende des Projektlabors muss der Betreuerin*dem Betreuer eine\nschriftliche Projektbeschreibung (Umfang ca. 2.000 Wörter) für ein reales oder beispielhaftes\nForschungsprojekt (Hintergrund, Hypothese, Methoden, (erwartete) Ergebnisse, und deren\nBedeutung) zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Laborpraktikum kann auch an einer\nUniversität oder Forschungseinrichtung im Ausland absolviert werden.\n8. Zwischenbericht, 9. Endbericht\nEin schriftlicher Zwischenbericht und ein schriftlicher Endbericht sind in diesem Seminar im\nAusmaß von 1 bzw. 2 ECTS-Anrechnungspunkten zu verfassen und der Leiterin*dem Leiter\ndes Erweiterungsstudiums vorzulegen. Im Sinne eines wissenschaftlichen Tagebuchs\nprotokollieren die Studierenden in diesem Bericht ihre im Erweiterungsstudium besuchten\nLehrveranstaltungen und Vorträge, fassen das dabei gewonnene Wissen zusammen, und\ndokumentieren ihre wissenschaftlichen Aktivitäten und Ergebnisse im Labor. Der jeweilige\nBericht soll in einer strukturierteren Form aufbereitet und in gegliederten Abschnitten\nunterteilt werden. Ziel ist es, eine übersichtliche Darstellung zu schaffen. (Umfang ca.\n1.500 Wörter für den Zwischenbericht, 3.000 Wörter für den Endbericht).\n10. Öffentliche Präsentation\nWährend des Erweiterungsstudiums ist ein wissenschaftlicher Kongress im Ausmaß von 2\nECTS-Anrechnungspunkten mit einer aktiven, öffentlichen Präsentation (Poster, Vortrag) des\neigenen Forschungsprojektes zu absolvieren. Gelegenheit dafür wird beim Doctoral Day der\nUniversität gewährleistet. Diese Lehrveranstaltung ist ein Seminar.\n11. Wissenschaftskommunikation\nDie Studierenden kontaktieren eine*einen anerkannte*n Forscherin* Forscher, der im\nthematischen Zusammenhang mit dem eigenen Forschungsinteresse steht, und ersuchen\nsie*ihn     zusammen      im     Ausmaß      von       1     ECTS-Anrechnungspunkten             einen\nallgemeinverständlichen (Audio)beitrag für die Öffentlichkeit zu gestalten. Der Beitrag wird\nals Podcast (bspw. auf AirCampus) oder als Artikel veröffentlicht. Verantwortlichkeiten und\nZuständigkeiten sind der aktuell gültigen Kommunikationsrichtlinie der Med Uni Graz zu\nentnehmen. Zuständig hierfür ist die Organisationseinheit für Öffentlichkeitsarbeit und\nVeranstaltungsmanagement,         die   die     Studierenden        dabei      unterstützt.       Diese\nLehrveranstaltung ist ein Seminar.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 8 von 11"
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            "index": 207,
            "text": "208\n(1) Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten. Ausgenommen von\n     dieser Regelung sind Lehrveranstaltungen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als\n     wissenschaftliche Sprache erfordert.\n(2) Die        Lehrveranstaltungen werden            von     der      Leiterin*dem Leiter des\n     Erweiterungsstudiums genehmigt.\n(3)     Mindestens 50 % aller Lehrveranstaltungen sind an der Medizinischen Universität\nGraz zu absolvieren.\n§ 8 Prüfungsordnung\n(1)     Es gelten die Bestimmungen der §§ 72ff UG idgF und die Bestimmungen des\nstudienrechtlichen Teils der Satzung der Medizinischen Universität Graz.\n(2)     Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können\nnach Maßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist erforderlich.\n§ 9 Abschluss\nNach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener\nLeistungsnachweise wird        den Absolvent*innen           des     Erweiterungsstudiums          ein\nAbschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt. Mit dem Abschluss des\nErweiterungsstudiums wird kein Recht auf Verleihung eines akademischen Grades erworben.\nDer Abschluss des Erweiterungsstudiums setzt den Abschluss des ordentlichen Studiums\nHumanmedizin oder Zahnmedizin voraus.\n§ 10 Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen\nJene Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Erweiterungsstudiums Medizinische Forschung\nan der Medizinischen Universität Graz absolviert wurden und auch im Rahmen der\nDoktoratsstudien der Medizinischen Wissenschaft und dem PhD-Studium angeboten werden,\nkönnen auf Antrag von der Dekanin*dem Dekan für Studienrechtliche Angelegenheiten in\ndiesen Doktoratsstudien angerechnet werden. Eine Anrechnung ist auch im umgekehrten\nSinne möglich.\nEine Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Erweiterungsstudiums\nMedizinische     Forschung     absolviert     wurden,       ist     für     das       Diplomstudium\nHumanmedizin/Zahnmedizin nicht möglich. Ebenso können umgekehrt Lehrveranstaltungen,\ndie im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin/Zahnmedizin absolviert wurden, oder\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                         Seite 9 von 11"
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 208,
            "text": "209\nbereits für diese angerechnet wurden oder angerechnet werden sollen, nicht für das\nErweiterungsstudium Medizinische Forschung angerechnet werden.\n§ 11 Evaluierungen/Qualitätssicherung\nDas Erweiterungsstudium Medizinische Forschung ist in das Qualitätsmanagementsystem der\nMedizinischen Universität Graz eingebunden. Unter Mitwirkung der Teilnehmer*innen und\nder Lehrenden, sowie des für Studium und Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds, werden\nLehrveranstaltungen des Erweiterungsstudiums, sowie das Gesamtstudium evaluiert.\n§ 12 Inkrafttreten\nDas Curriculum tritt mit 1.10.2025 in Kraft.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                        Seite 10 von 11"
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            "index": 209,
            "text": "210\nÄquivalenzliste:\n   Studienplan ab V04      LV Art ECTS     Kurzbez.          Studienplan V03           LV Art    ECTS\n Öffentliche Präsentation,                               Öffentliche Präsentation,\n                             SE    2                                                     SE        1\n      Doctoral Day                                             Doctoral Day\n        Endbericht           SE    2                            Endbericht               SE        1\n                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN232\n                                     Seite 11 von 11"
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            "text": "211\n233.       Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Pflegewissenschaft vom 16.06.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 212,
            "text": "213\nBeschluss- und Änderungshistorie\n  Version      Datum des          Datum der                     Kurzbeschreibung der Änderungen                 Datum des\n                           1                  2\n              Beschlusses       Genehmigung                                                                   Inkrafttretens\n  01          20.04.2015       06.05.2015            Neueinrichtung                                           1.10.2015\n  02          30.05.2016       22.06.2016            Beschluss- und Änderungshistorie                         1.10.2016\n                                                     Modul Statistik: Änderung LV-Typ\n                                                     Äquivalenzrichtlinie\n  03          10.4.2019        22.05.2019            Abstimmung der Modulinhalte, Aufnahme neuer Module       1.10.2019\n                                                     und Ausschluss überholter Module\n  04          07.06.2021       23.06.2021            Überarbeitung Layout                                     1.10.2021\n                                                     Überarbeitung gendergerechte Sprache\n                                                     Korrektur Beherrschung der englischen Sprache: von Level\n                                                     C1 auf B2\n                                                     Modul Verbesserung der Pflegepraxis:\n                                                     Teilnahmevoraussetzung: Streichung von positive\n                                                     Absolvierung der Module auf Absolvierung der Module\n  05          01.06.2022       22.06.2022            Richtlinie virtuelle Lehre                               1.10.2022\n                                                     Redaktionelle Änderungen\n  06          16.04.2024       08.05.2024            Erhöhung der ECTS für EBP 2 von 5 auf 7 ECTS             1.10.2024\n                                                     Kürzung der ECTS von LSP von 5 auf 3 ECTS\n                                                     geringfügige inhaltliche Adaptierungen\n                                                     geringfügige sprachliche Adaptierungen\n              16.06.2025       25.06.2025            Redaktionelle Änderungen                                 01.10.2025\n1\n  Beschluss durch die Curricularkommission für Pflegewissenschaft\n2\n  Genehmigung des Senates\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN233\n                                                          Seite 2 von 39"
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            "text": "214\n   Einleitung .......................................................................................................................... 5\n   Qualifikationsziele ............................................................................................................. 5\n   Potenzielle Berufsfelder/Tätigkeitsbereiche..................................................................... 6\n   Studiendauer ..................................................................................................................... 6\n   Zulassung ........................................................................................................................... 7\n   Akademischer Grad ........................................................................................................... 7\n   Zuteilung von ECTS-Punkten.............................................................................................. 7\nAufbau und Gliederung des Studiums ..................................................................................... 7\n   Aufbau des Studiums ......................................................................................................... 7\n   Lehrveranstaltungstypen ................................................................................................... 8\n   Lehr- und Lernmethoden ................................................................................................... 8\n   Modulübersicht .................................................................................................................. 9\n   Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen ..............................................10\n   Wahlpflichtmodule ...........................................................................................................10\n   Freie Wahlfächer ..............................................................................................................10\n   Unterrichtssprache ...........................................................................................................10\nPrüfungsordnung .................................................................................................................. 10\n   Lehrveranstaltungsprüfungen ...........................................................................................10\n   Module ..............................................................................................................................11\n   Masterarbeit .....................................................................................................................11\n   Abschluss und Gesamtbeurteilung ....................................................................................12\nIn-Kraft-Treten des Curriculums........................................................................................... 12\nAnhang I: Modulbeschreibungen ........................................................................................... 13\n   I.     Pflichtmodule ............................................................................................................13\nAnhang II: Äquivalenzrichtlinie ............................................................................................ 35\n   Version 01 / Version 02 ....................................................................................................35\n   Version 01 bis 05 / Version 06 ..........................................................................................35\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN233\n                                                          Seite 3 von 39"
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                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "text": "215\n   Version 02 / Version 03 ....................................................................................................36\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN233\n                                                         Seite 4 von 39"
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            "text": "216\nAllgemeines\n     Einleitung\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft ist nach dem mehrstufigen Modell des Bologna-\nProzesses strukturiert.\n                     Bachelor (180 ECTS)                       Master (120 ECTS)                     PhD\n                                                                  ECTS) CECTS)\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft folgt mit seinen Schwerpunkten Forschung,\nevidenzbasierte Praxis und Verbreitung/Umsetzung von Forschungsergebnissen den\nBildungszielen der Medizinischen Universität Graz. Das Studium ermöglicht den Studierenden\neine intensive Auseinandersetzung mit der (Pflege-)Wissenschaft; es werden\nwissenschaftliche                Kenntnisse               und            Forschungsmethoden            sowie         die\nMöglichkeiten/Vorgehensweisen für die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in\ndie (Pflege-) Praxis vermittelt.\nDas Studium ist im Sinne des Österreichischen Hochschulrechts (BM: WF, 2013)3 den\nmedizinischen Studien zuzuordnen.\n     Qualifikationsziele\nStudierende des Masterstudiums Pflegewissenschaft werden dazu befähigt, (aktuelle)\nForschungsergebnisse zu recherchieren, kritisch zu bewerten, für die tägliche Praxis\naufzubereiten und zu kommunizieren, um sie in die pflegerische Praxis zu implementieren\nund die daraus resultierenden Ergebnisse zu evaluieren.\nSie erkennen Probleme in der Praxis, können Veränderungen/Verbesserungen initiieren,\ndiese im Sinne von „best practice“ durchführen und in diesem Prozess eine führende Rolle\neinnehmen.\n3\nhttp://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/publikationen/dokumentation_hochschulrecht.pdf,\nZugriff 16.03.2014.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN233\n                                                         Seite 5 von 39"
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