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SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 176, "text": "177\nder*dem Studierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\nOrt und Termin des Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung\nauf der Internetseite der Medizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n(7) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den\ngesamten Prüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb\nStunden abzuhalten. Die Prüfungssprache ist grundsätzlich Englisch. Im Rahmen der Prüfung\nhat eine Kurzpräsentation der Dissertation sowie die Verteidigung der erzielten Ergebnisse\nzu erfolgen (defensio dissertationis).\n(8) Die Kandidatin*der Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre*seine wissen-\nschaftliche Befähigung sowie ihre*seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen des\nwissenschaftlichen Gebiets der Dissertation nachzuweisen.\n(9) Die*der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des Abschluss-\nrigorosums zu sorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die Prüfungsgegen-\nstände, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, der\nName der*des Studierenden, die gestellten Fragen und die jeweils erteilten Beurteilungen,\ndie Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse festzu-\nhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich\naller Prüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenats nach\neiner Aussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats\nwerden mit Stimmenmehrheit gefasst, wobei die*der Vorsitzende das Stimmrecht wie die\nübrigen Mitglieder ausübt, aber zuletzt abzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats\nhat bei der Abstimmung über die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsgegenständen auch\nden Gesamteindruck des Abschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den\nMitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der\nMitglieder zu dividieren und das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige\nBeurteilung mathematisch zu runden. Das Abschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg\nabgelegt, wenn jeder Prüfungsgegenstand gemäß Abs. 4 zumindest mit der Note \"genügend\"\nbeurteilt wurde. Wurde in mehr als einem Prüfungsgegenstand die Note \"nicht genügend\"\nerteilt, so ist das Abschlussrigorosum zur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt sich die\nWiederholung auf den nicht bestandenen Prüfungsgegenstand.\n Doktorgrad und Promotion\n§ 8. Doktorgrad und Promotion\nDie Dekanin*der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat den Absolvent*innen des\nDoktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft nach der positiven Ablegung des Ab-\nschlussrigorosums den akademischen Grad „Doktorin der Medizinischen Wissenschaft“ bzw.\n„Doktor der Medizinischen Wissenschaft“, lateinisch „Doctor scientiae medicae“, abgekürzt\n„Dr. scient. med.“ unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass von\nPromotionen durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen\nMonat nach Ablegung des Abschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen.\nIm Diploma Supplement ist das „PhD-Äquivalent“ einzutragen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 12 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 177, "text": "178\n Joint- und Double-Degree-Programme\n§ 9. Joint- und Double-Degree-Programme\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch im Rahmen eines Joint-\noder Double-Degree-Programms absolviert werden. In diesem Fall verbringt die*der Studie-\nrende mit den Arbeiten an der Dissertation mindestens ein Jahr an der jeweiligen Partneruni-\nversität. Die*der Studierende muss der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien eine\nDissertationsvereinbarung, die der Joint- oder Double-Degree-Programm-Vereinbarung\nzwischen den beteiligten Universitäten entspricht und die Verleihung des akademischen\nGrades als Joint- oder Double-Degree definiert, zur Genehmigung vorlegen. Die Anerkennung\nder im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Arbeiten und Lehrveranstaltungen, die an\nder Partneruniversität absolviert wurden, erfolgt automatisch.\n Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n§ 10. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n(1) Gegen Bescheide der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten ist die\nBeschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG iVm § 46\nAbs. 2 zulässig.\n(2) Die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien entscheidet in studienrechtlichen An-\ngelegenheiten, soweit dies im Curriculum vorgesehen ist, im Namen der Dekanin*des Dekans\nfür studienrechtliche Angelegenheiten. Wird ein schriftlicher Bescheid angefordert, ist\ndieser von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten auszustellen.\n(3) Für das behördliche Verfahren aufgrund dieses Curriculums ist das Allgemeine Ver-\nwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr. 51/1991 idgF, anzuwenden.\n Inkrafttreten\n§ 11. Inkrafttreten\nDieses Curriculum tritt mit 1.10.2025 in Kraft.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 13 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 178, "text": "179\nBildungsziele/Qualifikationsprofil des Studiums der Medizinischen Wissenschaft\nDie Absolvent*innen sind qualifiziert\n• auf internationalem Niveau selbständig zu forschen,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung in Publikationen in international anerkannten Zeit-\n schriften zu publizieren,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung auf internationalen Tagungen zu präsentieren und zu\n diskutieren,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung einer interessierten Öffentlichkeit verständlich vor-\n zustellen,\n• fachliche Gespräche mit anderen Wissenschafter*innen in englischer Sprache zu führen.\nDie Absolvent*innen kennen die ethischen Richtlinien für die Forschung (Good Scientific\nPractice) und halten diese ein.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 14 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 179, "text": "180\nProzessbeschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungs-\nbedingungen im Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n 1. Qualitätskontrolle der Dissertationsprojekte\n 2. Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium\n 3. Zulassung der Kandidat*innen\n 4. Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche\n1. Qualitätskontrolle der Dissertationsprojekte\n 1.1. Die Betreuerin*der Betreuer stellt das Dissertationsprojekt in MUGthesis.\n 1.1.1. Folgende Angaben zum Dissertationsprojekt sind in englischer Sprache auf\n MUGthesis zu machen:\n 1.1.1.1. Doctoral School\n 1.1.1.2. Dissertationsthema\n 1.1.1.3. Hintergrund, Stand der Forschung\n 1.1.1.4. Hypothese und Neuigkeitswert\n 1.1.1.5. Ziele\n 1.1.1.6. Meilensteine für das erste, zweite und dritte Jahr\n 1.1.1.7. Zeitplan\n 1.1.1.8. Methoden und Ressourcen\n 1.1.1.9. Besonderheiten\n 1.1.1.10. Mitglieder des Dissertationskomitees\n 1.2. Die Sprecherin*der Sprecher der Doctoral School wird automatisch darüber in-\n formiert, dass ein neues Projekt hochgeladen wurde.\n 1.3. Die Doctoral School führt durch ein Komitee ihrer Wahl eine fachliche Bewertung des\n Dissertationsprojektes durch. Dabei prüft sie die wissenschaftliche Qualität,\n Durchführbarkeit und Erfolgsaussicht des Dissertationsprojektes.\n 1.3.1. Gibt es keine fachlichen Einwände kann die Sprecherin*der Sprecher der Doc-\n toral School das Projekt bestätigen.\n 1.3.1.1. In diesem Fall wird die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien auto-\n matisch darüber informiert, dass ein neues Dissertationsprojekt ver-\n öffentlicht werden soll.\n 1.3.2. Bei Vorliegen fachlicher Einwände wird das Dissertationsprojekt zurückge-\n wiesen, und die Sprecherin*der Sprecher der Doctoral School informiert die\n Betreuerin*den Betreuer über die notwendigen Änderungen bzw. Ergänzungen.\n 1.3.2.1. Die Betreuerin*der Betreuer zieht das Thema zurück und kann es in der\n überarbeiteten Version wieder in MUGthesis stellen.\n 1.4. Nach der fachlichen Zustimmung der Doctoral School führt die Dekanin*der Dekan\n für Doktoratsstudien innerhalb von 2 Wochen eine formale Kontrolle des Disser-\n tationsprojektes durch. Dabei wird festgestellt, ob die Angaben zum\n Dissertationsprojekt alle formalen Kriterien (z.B. Qualifikation der weiteren\n Betreuerinnen*Betreuer, Vorgaben des Curriculums oder der Dissertationsrichtlinie)\n erfüllen.\n 1.4.1. Sind keine formalen Korrekturen notwendig, kann die Dekanin*der Dekan für\n Doktoratsstudien die Veröffentlichung des Dissertationsprojektes freigeben. In\n diesem Fall wird die Betreuerin*der Betreuer automatisch darüber informiert,\n dass das Dissertationsprojekt veröffentlicht wird.\n 1.4.2. Bestehen formale Einwände, wird das Dissertationsprojekt zurückgewiesen,\n und die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien informiert die Betreuerin*den\n Betreuer über die notwendigen Änderungen bzw. Ergänzungen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 15 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 180, "text": "181\n 1.4.2.1. Die Betreuerin*der Betreuer zieht das Thema zurück und kann es in der\n überarbeiteten Version wieder in MUGthesis stellen.\n 1.5. Nach positiver fachlicher Bewertung durch die Doctoral School und positiver for-\n maler Kontrolle durch die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien wird das\n Dissertationsprojekt auf MUGthesis veröffentlicht.\n2. Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium\n 2.1. Jede Doctoral School organisiert zu Beginn jedes Semesters ein Aufnahmegespräch,\n bei dem sich alle Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium für die von der Doc-\n toral School angebotenen und von der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien frei-\n gegebenen Dissertationsprojekte vorstellen.\n 2.2. Das Aufnahmegremium umfasst obligatorisch alle Hauptbetreuer*innen der ange-\n botenen Dissertationsprojekte, die Sprecherin*den Sprecher oder die Vizespreche-\n rin*den Vizesprecher der Doctoral School und die Dekanin*den Dekan oder die Vize-\n dekanin*den Vizedekan für Doktoratsstudien. Die Teilnahme weiterer Facultymit-\n glieder der Doctoral School ist erwünscht. Die Vizerektorin*der Vizerektor für Stu-\n dium und Lehre oder eine Vertreterin*ein Vertreter können ebenfalls dem Auf-\n nahmegespräch beiwohnen. Die Leitung des Aufnahmegremiums obliegt der\n Sprecherin*dem Sprecher der Doctoral School oder deren Stellvertreter*in.\n 2.3. Interessierte Kandidat*innen melden sich vor Beginn des Semesters im Büro für Dok-\n toratsstudien zur persönlichen Präsentation an.\n 2.3.1. Im Zuge ihrer Anmeldung geben sie an, welche Vorbildung sie haben und\n welches Dissertationsprojekt (MUGthesis ID) sie bearbeiten möchten.\n 2.4. Die OE Studienmanagement führt auf Anfrage eine informelle Prüfung der all-\n gemeinen Zulassungsvoraussetzungen durch.\n 2.4.1. Bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen wird die\n Kandidatin*der Kandidat zur persönlichen Präsentation vor dem\n Aufnahmegremium eingeladen.\n 2.4.2. Studienwerber*innen, die die formalen Kriterien zum Zeitpunkt des Aufnahme-\n gesprächs noch nicht vollends erfüllen, können daran teilnehmen, wenn zu er-\n warten ist, dass sie diese bis zum Ende der erweiterten allgemeinen Zulassungs-\n frist für PhD- und Doktorats-Studien erfüllen werden. Eine Zulassung der Kandi-\n datin*des Kandidaten ist bis zur Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvorausset-\n zungen nicht möglich.\n 2.5. Im Aufnahmegespräch stellen die Kandidat*innen ihre wissenschaftliche Vorbildung\n und die Ergebnisse ihrer Diplom-/Masterarbeit vor, erläutern ihre Motivation für das\n Doktoratsstudium, legen dar, wie sie das gewählte Dissertationsprojekt bearbeiten\n wollen, und stellen sich dem Aufnahmegremium der Diskussion.\n 2.6. Die Kandidat*innen werden im Anschluss an das Aufnahmegespräch vom Aufnahme-\n gremium entsprechend ihrer Präsentation hinsichtlich ihrer Eignung zum Doktorats-\n studium bewertet. Die ausgewählten Kandidat*innen werden von der Spreche-\n rin*dem Sprecher der Doctoral School oder deren Stellvertreter*in an das Büro für\n Doktoratsstudien gemeldet.\n 2.7. Das Büro für Doktoratsstudien erstellt eine Liste der ausgewählten Kandidat*innen\n aller Doctoral Schools und leitet diese an die OE Studienmanagement weiter.\n 2.8. Die OE Studienmanagement informiert alle ausgewählten Kandidat*innen und fordert\n sie auf, die erforderlichen Dokumente für eine Zulassung einzureichen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 16 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 181, "text": "182\n3. Zulassung der Kandidat*innen\n 3.1.1. Allgemeine Zulassungsfristen/Fristen für Vorerfassung von Studienwerber*in-\n nen aus Drittstaaten\n 3.1.1.1. Wintersemester: 05. September\n 3.1.1.2. Sommersemester: 05. Februar\n 3.1.2. Fristen für eine Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissen-\n schaft:\n 3.1.2.1. Wintersemester: 30. November\n 3.1.2.2. Sommersemester: 30. April\n4. Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche\n 4.1. Als Deadline für die fachliche und formale Freigabe der Dissertationsprojekte wird\n für die Zulassung zum Wintersemester die zweite Woche im September und für die\n Zulassung zum Sommersemester die dritte Woche im Jänner festgesetzt. Die ge-\n nauen Daten werden ein Studienjahr im Voraus auf der Homepage der Doktoratsstu-\n dien veröffentlicht.\n 4.2. Die Aufnahmegespräche der Doctoral Schools finden für die Zulassung zum Winter-\n semester in der dritten und vierten Woche im September und für die Zulassung zum\n Sommersemester in der dritten und vierten Woche im Februar statt. Die Anmeldung\n zum Aufnahmegespräch muss bis zu einem definierten Termin erfolgen. Eine Anmel-\n dung ist nur für jene Dissertationsprojekte möglich, die entsprechend der Frist fach-\n lich und formal freigegeben wurden. Genaue Daten werden ein Studienjahr im Vo-\n raus auf der Homepage veröffentlicht.\n5. Themenänderung bei bereits zugelassenen Studierenden\n 5.1. Die Qualität des neuen Dissertationsprojektes muss erneut festgestellt werden (siehe\n Punkt 1)\n 5.2. Eine Teilnahme am Aufnahmegespräch der*des Studierenden ist jedoch nicht mehr\n notwendig.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 17 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 182, "text": "183\n231. Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Doktoratsstudien vom 30.05.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 183, "text": "184\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 184, "text": "185\nVersion 15\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher Form den Genderstern um\nGeschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen, oder\nauch gar nicht gelesen.\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen Inkrafttretens\n 01 7.12.2005 11.1.2006 Einrichtung des Studiums 1.5.2006\n 02 14.3.2006 15.3.2006 Anpassung an UG-Novelle 1.5.2006\n 03 16.5.2007 23.5.2007 Erweiterung des § 4 6.6.2007\n 5.3.2008 12.3.2008 Redaktionelle Änderungen (Dissertationskomitee) 12.3.2008\n 4.3.2009 25.3.2009 Neuer Absatz 5 in § 6 1.10.2009\n 04 8.6.2011 22.6.2011 Straffung des § 4, Lehrveranstaltungen, Entfall von ECTS- 1.10.2011\n Punkten für den curricularen Teil, redaktionelle\n Änderungen\n 05 13.6.2012 27.6.2012 Joint-PhD 1.10.2012\n 06 4.6.2014 25.6.2014 Externe Begutachtung der Dissertation, Prüfungsordnung 1.10.2014\n 07 10.6.2015 24.6.2015 Einrichtung von PhD-Programmen, Joint-PhD, 1.10.2015\n Lehrveranstaltungen, Dissertation\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 2 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 185, "text": "186\n 08 1.6.2016 22.6.2016 Redaktionelle Änderungen 1.10.2016\n 09 6.6.2018 20.6.2018 Redaktionelle Änderungen 1.10.2018\n 10 5.6.2018 26.6.2018 Redaktionelle Änderungen 1.10.2019\n 11 10.6.2020 24.6.2020 Änderungen in den Lehrveranstaltungen 1.10.2020\n 12 9.6.2021 23.6.2021 Redaktionelle Änderungen 1.10.2021\n 13 1.6.2022 22.6.2022 Zulassungsvoraussetzungen, Lehrveranstaltungen 01.10.2022\n 14 07.06.2024 19.06.2024 Regelung Betreuer*innen 01.10.2024\n 15 30.05.2025 25.06.2025 Aufnahme ECTS-Anrechnungspunkte, Streichung Checkliste 01.10.2025\n----------------------------------------------------\n1\n Beschluss durch die Curricularkommission für Doktoratsstudien\n2\n Genehmigung des Senates\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 3 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 186, "text": "187\nZiele ...................................................................................................................... 5\n § 1. Ziel und Zweck des PhD-Studiums ......................................................................... 5\nZulassungsvoraussetzungen ........................................................................................... 5\n § 2. Zulassung zum PhD-Studium ................................................................................ 5\nDauer des PhD-Studiums ............................................................................................... 5\n § 3. Dauer des PhD-Studiums .................................................................................... 5\nProgramme .............................................................................................................. 6\n § 4. Programme.................................................................................................... 6\nLehrveranstaltungen ................................................................................................... 7\n § 5. Lehrveranstaltungen......................................................................................... 7\n Tabelle 1 ........................................................................................................... 9\nDissertation ............................................................................................................. 10\n § 6. Dissertation .................................................................................................. 10\nPrüfungsordnung ....................................................................................................... 12\n § 7. Prüfungsordnung ............................................................................................ 12\nDoktorgrad und Promotion ........................................................................................... 13\n § 8. Doktorgrad und Promotion ................................................................................ 13\nJoint- und Double-Degree-Programme ............................................................................. 13\n § 9. Joint- und Double-Degree-Programme ................................................................... 13\nÜbergangsregelung vom Dr. scient. med.-Studium ............................................................... 14\n § 10. Übergangsregelung vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (Dr. scient. med.)\n ...................................................................................................................... 14\nZuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ....................................................................... 14\n § 11. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ........................................................... 14\nInkrafttreten ........................................................................................................... 14\n § 12. Inkrafttreten ............................................................................................... 14\n Bildungsziele/Qualifikationsprofil des PhD-Studiums ....................................................... 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 4 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. 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Ziel und Zweck des PhD-Studiums\nDas PhD-Studium dient der Ausbildung der Fähigkeit, selbständig zur Entwicklung der Medizinischen\nWissenschaft auf dem Gebiet der Grundlagenforschung beizutragen, und verfolgt somit die\nHeranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der medizinisch-\nnaturwissenschaftlichen Forschung. Eine ausführliche Formulierung der Ausbildungsziele und des\nQualifikationsprofils findet sich in Anhang I.\nDas Doktoratsstudium als dritter Zyklus im Bologna-Prozess ist sowohl eine Ausbildung als auch eine\nproduktive forscherische Tätigkeit. Die Studierenden sind zugleich Forscher*innen am Beginn ihrer\nLaufbahn im Sinne der „Europäischen Charta für Forscher“3.\n Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum PhD-Studium\n(1) Die Zulassung zum PhD-Studium setzt den Abschluss eines in Bezug auf das Thema der\nDissertation fachlich in Frage kommenden Diplom-/Masterstudiums,\n a. insbesondere der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, oder\n b. aus dem Bereich naturwissenschaftlicher oder technischer Studien\nvoraus.\n(2) Die Zulassung zum PhD-Studium kann auch auf Grund des Abschlusses eines anderen fachlich\nin Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer\nanerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgen. Zum\nAusgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben\nwerden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des PhD-Studiums abzulegen sind. Das Rektorat\nkann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im\nCurriculum des PhD-Studiums vorgesehenen Prüfungen sind.\n(3) Personen, die die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1 oder 2 erfüllen, sind\nberechtigt, sich um eines der im Rahmen der thematischen Programme (§ 4) ausgeschriebenen\nDissertationsthemen zu bewerben. Die Eignung der Bewerber*innen hinsichtlich wissenschaftlicher\nReife und Motivation wird anhand schriftlicher Bewerbungsunterlagen und in einem Hearing vor der\nFaculty beurteilt. Über die Vergabe des Themas an die Bewerber*innen entscheidet die Dekanin*der\nDekan für Doktoratsstudien auf Vorschlag der Faculty des Programms, dem das Thema zuzurechnen\nist.\n Dauer des PhD-Studiums\n§ 3. Dauer des PhD-Studiums\nDas PhD-Studium umfasst sechs Semester (180 ECTS-Anrechnungspunkte) und wird als Vollzeitstudium\nabsolviert.\n3\n Abl L 75/67 vom 22.3.2005, Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und einen\nVerhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005/251/EG).\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 5 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. 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Programme\n(1) Das PhD-Studium an der Medizinischen Universität Graz ist schwerpunktmäßig in der Form\ninterdisziplinärer thematischer Programme organisiert.\n(2) Umfang und Name der Programme\nEin Programm sollte einen nicht zu schmalen, aber deutlich definierten Fachbereich umfassen, der\neinen Schwerpunkt der Forschung an der Medizinischen Universität Graz darstellt.\n(3) Mitglieder der Programme (Faculty)\nMitglieder eines Programms sind qualifizierte Universitätslehrer*innen, die habilitiert sind, selbst\nim entsprechenden Bereich wissenschaftlich tätig sind und PhD-Dissertationen betreuen. Die\nMitglieder eines Programms werden auf Vorschlag der Sprecherin*des Sprechers des Programms von\nder Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien bestätigt. Universitätslehrer*innen anderer\nUniversitäten können Mitglieder eines Programms werden. Wenn die oben genannten\nVoraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erlischt die Mitgliedschaft nach drei Jahren.\nUnter Programm wird im Folgenden auch die Faculty (die Mitglieder) eines Programms verstanden.\n(4) Sprecher*in des Programms\nDie Mitglieder eines Programms wählen eine Sprecherin*einen Sprecher und eine\nStellvertreterin*einen Stellvertreter. Die*Der Sprecher*in ist für die interne Koordination des\nProgramms verantwortlich und vertritt das Programm nach außen.\n(5) Das Programm ist nach Maßgabe des Curriculums für ein qualitativ hochwertiges\nAusbildungsprogramm verantwortlich. Dazu zählt insbesondere die inhaltliche Gestaltung der\nLehrveranstaltungen.\n(6) Einrichtung von Programmen\nAnträge zur Einrichtung eines Programms können durch ein Proponent*innenkomitee bei der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien eingebracht werden. Die Dekanin*der Dekan für\nDoktoratsstudien führt ein Begutachtungsverfahren mit externen Expert*innen durch. Bei der\nErstellung des Antrages ist die „Richtlinie über die Einrichtung bzw. Weiterführung eines PhD-\nProgramms an der Medizinischen Universität Graz“ zu beachten.\nKriterien für die Beurteilung der Anträge sind:\n • wissenschaftliche Qualität des Antrages,\n • Zusammenhang mit der Strategie der Universität,\n • Zukunftspotential des Programms,\n • internationale und nationale Vernetzung,\n • vorhandenes Potential (Personen, Ressourcen, Vorarbeiten),\n • kritische personelle Größe der Programm-Faculty,\n • Nachweis der Voraussetzungen für Betreuung und Einbindung der PhD-Studierenden in\n produktive Arbeitsgruppen, und\n • ausreichende Grundfinanzierung des Programms über Drittmittelprojekte.\nÜber die Zulassung des Programms entscheidet ein Kollegium aus Dekan*in für Doktoratsstudien,\nDekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten, Vizerektor*in für Studium und Lehre und\nSprecher*in der Curricularkommission für Doktoratsstudien. Bei Stimmengleichheit entscheidet die\nDekanin*der Dekan für Doktoratsstudien.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 6 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 189, "text": "190\n(7) Programme können auch interuniversitär eingerichtet werden, und bestehende Programme\nkönnen sich an interuniversitären Programmen beteiligen bzw. solche vorschlagen. In der\nKooperationsvereinbarung ist die Aufteilung der Lehraufgaben gemäß § 5 festzulegen sowie die\nsonstige Zusammenarbeit zu definieren. Das Verfahren verläuft analog zu Abs. 6.\n(8) Die Sprecher*innen der Programme legen der Curricularkommission für Doktoratsstudien und\nder Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien einen jährlichen Bericht vor.\n Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich\nzu absolvieren (siehe auch Tabelle 1):\n a) Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium\nIn diesem Seminar im Umfang von 2 Semesterstunden (2 ECTS) werden die Studierenden aller PhD\nProgramme mit dem Ablauf des Doktoratsstudiums sowie allen forschungsrelevanten ethischen\nPrinzipien und Regelungen bekannt gemacht. Dadurch erfahren sie, welche Qualitätskriterien in\nder wissenschaftlichen Forschung gelten. Außerdem wird dargestellt, wie die Arbeit am\nDissertationsprojekt durch technologische und organisatorische Einrichtungen an der Medizinischen\nUniversität Graz unterstützt wird.\n b) Einführung in das Forschungsthema des jeweiligen PhD Programms\nIn diesem Seminar im Umfang von 1 Semesterstunde (1 ECTS) stellt sich jedes Programm für seine\neigenen Kandidat*innen in seinem Arbeitsgebiet sowie in den darin bearbeiteten Forschungsthemen\nund verwendeten Arbeitsmethoden vor.\n c) Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*\nIm Gesamtumfang von 4 Semesterstunden (4 ECTS) sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den\nGebieten Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung,\nDokumentation, Auswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente, Schreiben\nwissenschaftlicher Arbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaftliches Englisch,\nOrganisation wissenschaftlicher Projekte etc. zu absolvieren. In Abhängigkeit von den jeweils\ngewählten Lehrveranstaltungen sind diese als Seminar, Seminar mit Übung oder Praktikum\nausgestaltet.\nSofern die Studierenden aus ihrem Vorstudium keine entsprechende Lehrveranstaltung vorweisen\nkönnen, ist im Rahmen des Doktoratsstudiums eine Lehrveranstaltung zu den Grundlagen der\nBiostatistik im Ausmaß von 2 Semesterstunden verpflichtend zu absolvieren.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 7 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 190, "text": "191\n d) Dissertationsseminar*\nAuf dem Gebiet/Teilgebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind Seminare und Übungen\nfür Dissertant*innen im Gesamtausmaß von 8 Semesterstunden (12 ECTS-Anrechnungspunkte) zu\nabsolvieren.\n e) Literaturclubs und Gastvorträge*\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 8\nSemesterstunden (12 ECTS-Anrechnungspunkte) für das Fach relevante Literatur kritisch präsentiert\nund besprochen wird. Die Bestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die\nDekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\n f) Projektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde (2 ECTS-Anrechnungspunkte)\nwerden Projektberichte der laufenden Dissertation vor den Studierenden und Faculty Mitgliedern des\njeweiligen Programms präsentiert und gemeinsam diskutiert. Die Bestätigung der positiv\nabsolvierten Projektpräsentationen ist an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu\nübermitteln.\n g) Wahlfach\nStatt den entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen (*) können unter Beachtung des\nthematischen Zusammenhanges mit der Dissertation und einer dem Doktoratsstudium\nangemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer absolviert werden. Als Wahlfächer sind\nLehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MEDonline veröffentlichten Liste von an der\nMedizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt werden, oder an\njeder anderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Dekanin*dem Dekan für\nstudienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren - nach positiver Stellungnahme der\nSprecherin*des Sprechers des Programms – genehmigt werden.\n h) Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\nIm ersten Semester ist in diesem Seminar eine Präsentation des Dissertationsthemas und des\nArbeitsplans vor dem Dissertationskomitee im Ausmaß von 0,5 Semesterstunden (1 ECTS-\nAnrechnungspunkt) vorzubereiten und zu absolvieren. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist\nentsprechend dem Curriculum mit dem Dissertationskomitee zu vereinbaren. Die Präsentation und\neine schriftliche Bewertung durch das Dissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher\ndes Programms an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\n i) Zwischenbericht an das Dissertationskomitee\nIm dritten und fünften Semester sind in diesem Seminar schriftliche Zwischenberichte im Ausmaß\nvon jeweils 0,5 Semesterstunden (insgesamt 2 ECTS-Anrechnungspunkte) zu verfassen und vor dem\nDissertationskomitee zu präsentieren. Der Bericht und eine schriftliche Bewertung durch das\nDissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher des Programms an die Dekanin*den\nDekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 8 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 191, "text": "192\n j) Öffentliche Präsentation (z.B. Doctoral Day)\nWährend des Studiums sind 3 öffentliche Präsentationen im Ausmaß von jeweils 0,5\nSemesterstunden (insgesamt 3 ECTS-Anrechnungspunkte) vorzubereiten und beim Doctoral Day der\nMedizinischen Universität Graz oder bei wissenschaftlichen Kongressen zu präsentieren. Die aktive\nTeilnahme an zumindest einem Doctoral Day während des PhD Studiums ist verpflichtend. Diese\nLehrveranstaltung ist ein Seminar.\nTabelle 1\n Vorgeschlagene Semestereinteilung Semester ECTS\n - stunden\n 1. Semester\n Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im 2 2\n Doktoratsstudium\n Einführung in das Forschungsthema des jeweiligen PhD 1 1\n Programms\n Präsentation des Dissertationsthemas und des 0,5 1\n Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\n 2. Semester\n Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten* 2 2\n Dissertationsseminar* 2 3\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2 3\n 3. Semester\n Dissertationsseminar* 2 3\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2 3\n Projektpräsentation 0,5 1\n Zwischenbericht an das Dissertationskomitee 0,5 1\n Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder 0,5 1\n Doctoral Day)**\n 4. Semester\n Dissertationsseminar* 2 3\n Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten* 2 2\n Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder 0,5 1\n Doctoral Day)**\n 5. Semester\n Dissertationsseminar* 2 3\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2 3\n Projektpräsentation 0,5 1\n Zwischenbericht an das Dissertationskomitee 0,5 1\n Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder 0,5 1\n Doctoral Day)**\n 6. Semester\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2 3\n Summe 27,0 39,0\n* Diese Lehrveranstaltungen können auch als Wahlfächer absolviert werden.\n** Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doc Day ist verpflichtend.\n(2) Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten.\n(3) Die Lehrveranstaltungen werden von den Programmen vorgeschlagen und von der Dekanin*vom\nDekan für Doktoratsstudien genehmigt. Diese werden gemäß der in der Satzung der Medizinischen\nUniversität Graz festgelegten Lehrveranstaltungsarten ausgestaltet, insbesondere als Seminar,\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 9 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 192, "text": "193\nSeminar mit Übung oder Praktikum.\n(4) Mindestens 50 % der Lehrveranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Graz zu\nabsolvieren. Die Präsentation des Dissertationsthemas und der Zwischenberichte muss an der\nMedizinischen Universität Graz erfolgen.\n(5) Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen stellt in Summe den ersten Teil des\nRigorosums dar.\n(6) Übergangsbestimmungen. Die neuen Lehrveranstaltungen im 1. Semester („Grundlagen der\nwissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium“, „Einführung in das Forschungsthema der\njeweiligen Doctoral School“) ersetzen ab Wintersemester 2020/21 die bisherige\nLehrveranstaltung.„Grundlagen für Mediziner*innen bzw. Naturwissenschafter*innen und\nTechniker*innen“. Wenn diese Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert wurde, wird sie\nanstelle der beiden neuen Lehrveranstaltungen angerechnet. Die vollständige Absolvierung aller\nLehrveranstaltungen nach Curriculum Version 10 wird ebenfalls als erster Teil des Rigorosums\nanerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsichtlich der\nLehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ folgende Regelungen.\nFehlende „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ sind durch ebenso viele\n„Literaturclubs und Gastvorträge“ zu ersetzen. Der Nachweis separater „Projektpräsentationen“\n(2 oder 1 Lehrveranstaltung) ist dann erforderlich, wenn keine oder nur eine Lehrveranstaltung\n„Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ absolviert wurde. In jedem Fall sind 3\n„Öffentliche Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ nachzuweisen.\n(7) ECTS-ANRECHNUNGSPUNKTE: Im Sinne des europäischen Systems zur Anrechnung von\nStudienleistungen (European Credit Transfer System, ECTS) wird der Anteil des Studienaufwandes für\ndie unter lit. a, b und c genannten Lehrveranstaltungen mit je 1 ECTS-Anrechnungspunkt pro\nSemesterstunde, die unter lit. d und e genannten Lehrveranstaltungen mit je 1,5 ECTS-\nAnrechnungspunkten pro Semesterstunde, und die unter lit. f, h, i und j genannten\nLehrveranstaltungen mit 2 ECTS-Anrechnungspunkten pro Semesterstunde festgelegt. Somit werden\ndie Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium mit 2, die Einführung in das\nForschungsthema der jeweiligen Doctoral School mit 1, die Wissenschaftliche Grundlagen und\nFertigkeiten mit 4, die Dissertationsseminare mit 12, die Literaturclubs und Gastvorträge mit 12, die\nProjektpräsentationen mit 2, die Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem\nDissertationskomitee mit 1, die Zwischenberichte an das Dissertationskomitee mit 2 und die\nöffentlichen Präsentationen mit 3 ECTS-Anrechnungspunkten, insgesamt also 39 ECTS-\nAnrechnungspunkte bewertet. Die Bearbeitung des Dissertationsthemas stellt den Hauptteil der\nStudienleistungen dar und wird mit insgesamt 141 ECTS-Anrechnungspunkten bemessen.\n Dissertation\n§ 6. Dissertation\n(1) Die*Der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie*er die Befähigung\nzur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wissenschaftlichen\nForschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige Originalarbeit darstellen,\ndie von der*dem Studierenden selbständig angefertigt und abgefasst worden ist; letzteres ist von\nder*dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation zu bestätigen.\nDie*Der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und bei daraus\nentstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über Standards für\ngute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie ausgeführt.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 10 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 193, "text": "194\nEine kumulative Dissertation ist in begründeten Einzelfällen und nach vorhergehender Rücksprache mit\nder Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien in Übereinstimmung mit der Dissertationsrichtlinie\nmöglich. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wobei der\neigene Beitrag der Doktorandin*des Doktoranden deutlich abzugrenzen ist und jede beteiligte\nDoktorandin*jeder beteiligte Doktorand eine eigene Dissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation muss in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Zusammenfassung der Dissertation\nist in Englisch und Deutsch vorzulegen.\n(2) Zu Beginn des Studiums wird eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen, die die Rechte\nund Pflichten der*des Betreuenden und der*des Studierenden regelt. Die Dissertationsvereinbarung\nist spätestens bis zum Ende des ersten gemeldeten Semesters an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\n(3) Während des PhD-Studiums wird die*der Studierende von einer Hauptbetreuerin*einem\nHauptbetreuer unterstützt und angeleitet. Zu den Aufgaben der Hauptbetreuerin*des\nHauptbetreuers gehört es, die Doktorandin*den Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen\nTätigkeit anzuleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch die Förderung einer eigenständigen\nwissenschaftlichen Publikationstätigkeit. Die Betreuung der*des Studierenden endet mit der\nAblegung des Abschlussrigorosums, spätestens jedoch nach vier Jahren. Bei Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der*des\nStudierenden und mit Zustimmung der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers von der Dekanin*vom\nDekan für Doktoratsstudien verlängert werden.\n(4) Als Hauptbetreuer*in wird grundsätzlich eine Universitätslehrerin*ein Universitätslehrer mit\nLehrbefugnis (gem. § 103 UG 2002) bestellt.\nAls Ersatz für eine Lehrbefugnis können auch weitere Qualifikationen für die Betreuung einer\nDissertation anerkannt werden. Diese verpflichtenden Qualifikationen für den*die Betreuer*in\nwerden in den PhD Programm-Faculties festgelegt und müssen der Curricularkommission zur\nZustimmung vorgelegt werden.\n(5) Für jede Dissertation wird von der Dekanin*vom Dekan für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuer*innen eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuer*in dem Komitee vorsteht. Ein Mitglied hat von außerhalb des Instituts, Lehrstuhls,\nder Klinischen Abteilung oder Klinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), an\ndem/der die Arbeiten durchgeführt werden, zu sein. Zwei Mitglieder des Komitees müssen eine\nLehrbefugnis vorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist ein wissenschaftliches Doktorat\nausreichend. Das Dissertationskomitee unterstützt und berät die Studierende*den Studierenden\nfachlich und lädt sie*ihn mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch\nein, bei dem die*der Studierende ihren*seinen Zwischenbericht vorstellt. Das Dissertationskomitee\nhat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich den Fortschritt der Arbeiten zu\nevaluieren.\nEine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der Hauptbetreuerin*dem\nHauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der*dem Studierenden oder der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n(6) Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin*des Dekans für Doktoratsstudien,\ndie*der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertationsrichtlinie\ndurchführt, bei der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten einzureichen. Von\ndieser*diesem sind zwei Gutachter*innen zu nominieren. Voraussetzung für die Weiterleitung der\nDissertation an die Gutachter*innen ist die Annahme zum Druck oder das Vorliegen zumindest einer\nVeröffentlichung über die Resultate der Dissertation mit der*dem Studierenden als Erstautor*in in\neiner SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachter*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder eine\ndieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen können, an einer\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 11 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 194, "text": "195\nanderen Universität als der Medizinischen Universität Graz beschäftigt sind und nicht in irgendeiner\nWeise einer Befangenheit unterliegen. Der*Die Hauptbetreuer*in sowie die Mitglieder des\nDissertationskomitees können nicht als Gutachter*innen fungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten innerhalb\neines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Abschließend wird die\nDissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.\n (7) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der*dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(8) Die*der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen\nGrades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1) Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können nach\nMaßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80% ist erforderlich.\n(2) Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissioneller\nGesamtprüfung abgeschlossen.\n(3) Die*der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt\nsind:\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung sämtlicher\nLehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation sowie\ndie Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin*der Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Ein Mitglied ist\nzur*zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüferinnen*Prüfer werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder eine\ndieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der Dissertation\nvorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Zwei der\nPrüfer*innen müssen an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität Graz beschäftigt\nsein. Der*die Hauptbetreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als\nPrüfer*innen fungieren.\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer*innen ist der*dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben. Ort und Termin\ndes Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung auf der Internetseite der\nMedizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n(7) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den\ngesamten Prüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden\nabzuhalten. Die Prüfungssprache ist Englisch. Im Rahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 12 von 15" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 195, "text": "196\nDissertation sowie die Verteidigung der erzielten Ergebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis).\n(8) Die Kandidatin*der Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre*seine wissenschaftliche\nBefähigung sowie ihre*seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen des\nwissenschaftlichen Gebiets der Dissertation nachzuweisen.\n(9) Die*der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des\nAbschlussrigorosums zu sorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die\nPrüfungsgegenstände, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des\nPrüfungssenats, der Name der*des Studierenden, die gestellten Fragen und die jeweils erteilten\nBeurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse\nfestzuhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller\nPrüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenats nach einer\nAussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit\nStimmenmehrheit gefasst, wobei die*der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder\nausübt, aber zuletzt abzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung\nüber die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des\nAbschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den\nMitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder\nzu dividieren und das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu\nrunden. Das Abschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder\nPrüfungsgegenstand gemäß Abs. 4 zumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in\nmehr als einem Prüfungsgegenstand die Note \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum\nzur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt sich die Wiederholung auf den nicht bestandenen\nPrüfungsgegenstand.\n Doktorgrad und Promotion\n§ 8. Doktorgrad und Promotion\nDie Dekanin*der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat den Absolvent*innen des PhD-\nStudiums nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums den akademischen Grad eines\n„Doctor of Philosophy“ abgekürzt „PhD“ unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass\nvon Promotionen durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen\nMonat nach Ablegung des Abschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen.\n Joint- und Double-Degree-Programme\n§ 9. Joint- und Double-Degree-Programme\nDas PhD-Studium kann auch im Rahmen eines Joint- oder Double-Degree-Programms absolviert\nwerden. In diesem Fall verbringt die*der Studierende mit den Arbeiten an der Dissertation\nmindestens ein Jahr an der jeweiligen Partneruniversität. Die*der Studierende muss der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien eine Dissertationsvereinbarung, die der Joint- oder\nDouble-Degree-Programm-Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten entspricht und die\nVerleihung des akademischen Grades als Joint- oder Double-Degree definiert, zur Genehmigung\nvorlegen. Die Anerkennung der im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Arbeiten und\nLehrveranstaltungen, die an der Partneruniversität absolviert wurden, erfolgt automatisch.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/25, 38. Stk. RN231\n Seite 13 von 15" } ] }