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SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 156, "text": "157\n6.5.4 Äquivalenzliste Zahnmedizin: Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14 – Studienjahr 2014/15\nKohorten „Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14“ auf Kohorte „Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15“ erster & zweiter Studienabschnitt.\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorgehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender Tabelle\n(Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 12 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 14\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module\n LV- Sem. ECTS Lehrveranstaltungen/Module LV- ECTS\n Kohorte „Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14“ Typ St. Kohorte „Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15“ Typ\n Einführung in die Zahnmedizin UE 2 2 PT - Einführungswoche SE 1\n Einführung in die Zahnmedizin UE 2 2 PT – Hospitation SU 3\n Einführung in die Zahnmedizin VO 2 2 PT – Einführung in die Zahnmedizin SE 1\n Einführung in die Zahnmedizin VO 2 2 PT – Einführung in die Zahnmedizin (Version 13) SE 2\n Der PT – Einführung in die Zahnmedizin in der aktuellen Version und\n vorhergehenden Versionen ist ebenfalls als äquivalent zu betrachten.\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I - Erste Hilfe I UE 0,3 0,6 PT – Erste Hilfe VU 1\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I – Physikalischer UE 0,2 0,4 UE 0,5\n Status und praktisch ärztliche Grundfertigkeiten\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I - Erste Hilfe I UE 0,3 0,6 PT – Erste Hilfe (Version 13) VU 2,5\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I – Physikalischer UE 0,2 0,4\n Status und praktisch ärztliche Grundfertigkeiten\n Der PT – Erste Hilfe in der aktuellen Version und vorhergehenden Versionen ist\n ebenfalls als äquivalent zu betrachten.\n Vom Naturgesetz zum Leben FA 3,8 4 PM II – Naturwissenschaftliche Grundlagen FA 7\n Bausteine des Lebens FA 2,8 4\n Vom Naturgesetz zum Leben SU 1,8 2 PT – Naturwissenschaftliche praktische SU 1,5\n Einheiten I\n Struktur und Funktion des Bewegungsapparates SE 0,6 1 PT – Anatomische Terminologie und Osteologie VU 3\n Bausteine des Lebens SU 2,8 3 PT – Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II SU 2,5\n Zelle, Gewebe, Gesundheit FA 4,8 5 PM I – Zelle und Gewebe FA 4\n Zelle, Gewebe, Gesundheit SU 3,1 3 PT – Praktische Einheiten zu Histologie, SU 2\n Humangenetik und Physiologie\n Famulaturlizenz UE 1\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 47 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 157, "text": "158\nStruktur und Funktion des Bewegungsapparates FA 4,1 4,5 PM IV – Bewegungsapparat FA 6\nStruktur und Funktion des Bewegungsapparates UE 2,3 2 PM IV – Bewegungsapparat UE 2\nBiologische Kommunikationssysteme FA 5 5 PM V – Nervensystem FA 5\nBiologische Kommunikationssystem SU 2,9 3,5 PM V – Nervensystem SU 4\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel UE 2,7 3 PT – Praktische Einheiten zu Biochemie, SU 2,5\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel SE 0,7 1 Physiologie und Biophysik\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und FA 3,5 3 PM III – Biochemie des Stoffwechsels FA 5\nStoffwechsel\nVererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe FP 4,5 4 ZPM VI Funktion und Struktur der Eingeweide FP 5\nSauerstoff-Transportsystem des Menschen FP 4,2 4 VU 5\nPathophysiologie LP 3 4\nSauerstoff-Transportsystem des Menschen UE 1,5 2 ZPT Histologie und Physiologie UE 1\n SE 0,8 1 SU 3\nVererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe UE 1,3 1\n SE 0,6 1\nÄrztliche Fertigkeiten II (Zahn) SU 1,7 2 PT - Notfallmedizin I VU 1\nPathologie LP 5 7 ZPM VIII Pathologie LP 7\nPharmakologie FP 2 3 ZPM VII Pharmakologie FP 3\nPharmakologie SU 0,8 1 ZPM VII Pharmakologie SU 1\nHämatologie und Immunologie FP 0,8 1 ZPM X Innere Medizin FP 8\nInterne Medizin FP 4,4 6\nHämatologie und Immunologie SU 0,4 0,5 ZPM X Innere Medizin SU 3,5\nInterne Medizin SU 2,7 3,5\nSozialmedizin und Präventivmedizin für Zahnmediziner FP 1,3 1,5 ZPM XIII Sozial- und Präventivmedizin FP 1,5\nSozialmedizin und Präventivmedizin für Zahnmediziner SU 0,7 1 ZPM XIII Sozial- und Präventivmedizin VU 1\nÄrztliche Fertigkeiten III SU 6 6 ZPM XVI Anatomie des Kopf-Hals-Bereichs VU 6\nHygiene und Infektionskrankheiten FP 2 2,5 ZPM IX Hygiene FP 1,5\nHygiene und Infektionskrankheiten SU 1 1,5 ZPM IX Hygiene SU 0,5\nKinderheilkunde und Humangenetik FP 2,1 2,5 ZPM XI Kinderheilkunde, und Humangenetik FP 2,5\nKinderheilkunde und Humangenetik SU 1,3 2 ZPM XI Kinderheilkunde, und Humangenetik SU 2\nAnästhesiologie, Chirurgie, Radiologie FP 4,4 5,5 FP 9\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 48 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 158, "text": "159\n Bewegungsapparat FP 2,4 3 ZPM XIV Chirurgische Medizin (Anästhesiologie, Chirur-\n gie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Kinderchi-\n rurgie)\n Anästhesiologie, Chirurgie, Radiologie SU 1,8 2 ZPM XIV Chirurgische Medizin (Anästhesiologie, Chirur- SU 3\n Bewegungsapparat SU 0,8 1 gie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Kinderchi-\n rurgie)\n Kopf-Hals-Bereich FP 4,3 5,5 ZPM XVII Kopf-Hals-Bereich FP 5\n Kopf-Hals-Bereich SU 0,7 1 ZPM XVII Kopf-Hals-Bereich SU 1\n Nervensystem, Psyche FP 3,1 4 ZPM XII Nervensystem und Psyche FP 4\n Nervensystem, Psyche SU 3,6 4,5 ZPM XII Nervensystem und Psyche SU 4,5\n Harn- und Geschlechtsorgane FP 1,2 1,5 ZPM XV Harn- und Geschlechtsorgane FP 1,5\n Harn- und Geschlechtsorgane SU 0,2 0,5 ZPM XV Harn- und Geschlechtsorgane SU 0,5\n Naturwissenschaften/ Biomedizinische Technik/ Informationswissenschaf-\n SU 1 1 Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten I SU 1\n ten II\n Zahnspezifisches Spezielles Studienmodul UE 2 2,5 Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung UE 2\n Strahlenschutz I SE 1 1,4 Strahlenschutz I SE 1\n Praktikum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (2 Wochen) UE 3 3 Kieferchirurgisches Praktikum (3. Abschnitt) UE 3\nAlle Lehrveranstaltungen, denen keine äquivalente Lehrveranstaltungen zugeordnet sind bzw. welche nur in Kombination mit anderen Lehrveranstaltungen/Modu-\nlen als äquivalent gelten, können im Rahmen der Freien Wahlfächer in der neuen Curriculumsversion verwendet werden.\n6.5.5 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorgehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender Tabelle\n(Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 17 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 18\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS\n ZPM IX Hygiene VO 1,5 ZPM IX Hygiene VO 3,5\n ZPM IX Hygiene SU 0,5 ZPM IX Hygiene SU 0,5\n ZPM X Innere Medizin VO 8 ZPM X Innere Medizin VU 6\n ZPM X Innere Medizin SU 3,5 ZPM X Innere Medizin UE 3,5\nDie beiden Lehrveranstaltungen müssen beide in derselben Curriculumsversion absolviert worden sein um sie auf die andere Curriulumsversion anrechnen zu\nkönnen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 49 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 159, "text": "160\n6.5.6 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 18 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 19\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS\n Zahnmedizinisches Praktikum I PR 34 Zahnmedizinisches Praktikum Ia PR 13\n Zahnmedizinisches Praktikum Ib PR 21\n Zahnmedizinisches Praktikum II PR 30 Zahnmedizinisches Praktikum IIa PR 10\n Zahnmedizinisches Praktikum IIb PR 20\n Zahnmedizinisches Praktikum III PR 37,5 Zahnmedizinisches Praktikum IIIa PR 25,5\n Zahnmedizinisches Praktikum IIIb PR 12\n Chirurgisches Praktikum UE 1 Zahnärztlich chirurgische Übungen UE 1\n Gerichtl. Medizin und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen VO 0,5 Rechtskunde für Zahnmedizin SE 0,5\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 50 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 160, "text": "161\n6.5.7 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 20 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 21\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS\n PM IV - Bewegungsapparat UE 2 PM IV - Bewegungsapparat UE 3\n PM V - Nervensystem SU 4 PM V - Nervensystem SU 3\n ZPM VI – Funktion und Struktur der Eingeweide FA 5 ZPM VI – Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie FA 5\n VU 5 VU 5\n Strahlenschutz I SE 1 Strahlenschutzkurs 1 SE 1\n Zahnerhaltungskunde II VO 3 ZKPM I Zahnerhaltungskunde VO, UE, 8,5\n Zahntrauma VO 0,5 VU\n Zahnerhaltung Phantomkurs UE 3\n Spezielle Übungen in der Zahnerhaltung UE 1\n Zahnfarbene Alternativen in der Seitenzahnversorgung I UE 0,5\n Praxishygiene UE 0,5\n Zahnärztliche Chirurgie I VO 0,5 ZKPM II OCMR 1 VO, UE 6,5\n Einführung in die orale Radiologie VU 0,5\n Zahnärztliche Anästhesie VU 0,5\n Extraktionslehre VU 0,5\n Akuter Schmerz – Differentialdiagnostik und Therapie VU 0,5\n Zahnärztliche chirurgische Übungen UE 1\n Zahnärztliche Dokumentation UE 1\n Zahnärztliche Chirurgie II VO 0,5 ZKPM III OCMR 2 VO, VU 2\n Orale Medizin I VU 0,5\n Strahlenschutzkurs VU 0,5 Strahlenschutzkurs 2 VU 0,5\n Zahnmedizinische Praktikum Ia PR 13 Zahnmedizinisches Praktikum 1a PR 10\n Zahnärztliche Chirurgie III VO 1 ZKPM IV OCMR 3 VO 1,5\n Orale Medizin II VO 0,5\n Kieferorthopädie Grundlagen VO 1,5 Kieferorthopädie Grundlagen VO 1\n Parodontologie I UE 1 Parodontologie 1 UE 1\n Zahnmedizinisches Praktikum Ib PR 21 Zahnmedizinisches Praktikum 1b PR 24\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 51 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 161, "text": "162\nErkrankungen der Mundschleimhaut VO 1 Erkrankungen der Mundschleimhaut VO 0,5\nParodontologie II UE 1,5 Parodontologie 2 UE 1,5\nKieferorthopädie Übung I UE 0,5 Kieferorthopädie Übungen 1 UE 0,5\nEinführung in die Zahnersatzkunde VU 1,5 ZKPM V Funktionsanalyse und –therapie VO, UE 4,5\nStressverarbeitung als Funktion des stomatognathen Systems VU 1,5\nFunktionsanalyse UE 0,5\nFunktionsdiagnostik UE 0,5\nFunktionstherapie UE 0,5\nEinführung in die Biomechanik der Okklusion UE 0,5\nAllgemeine Werkstoffkunde I VU 0,5 Allgemeine Werkstoffkunde VU 0,5\nZahnmedizinisches Praktikum IIa PR 10 Zahnmedizinisches Praktikum 2a PR 10\nRestaurative Zahnheilkunde I VU 0,5 ZKPM VI Festsitzender Zahnersatz VO, UE 4,5\nGrundlagen der restaurativen Behandlungsplanung VU 0,5\nGussfüllungen UE 0,5\nKronenkurs und Brücken UE 0,5\nInlay-Onlay Präparationstechnik UE 0,5\nAdhäsivprothetik UE 0,5\nAdhäsivrestauration I UE 0,5\nAngewandte Labortechnik UE 1\nProthetische Zahnheilkunde I VU 0,5 ZKPM VII Abnehmbarer Zahnersatz VO, UE 4,5\nPräzisionsprothetik VU 0,5\nImplantatprothetik I VU 0,5\nEinführung in die Biomechanik der Total- und Teilprothetik UE 0,5\nTotalprothetik UE 0,5\nTeil- und Modellgussprothetik UE 1\nAngewandte Labortechnik UE 1\nZahnmedizinisches Praktikum IIb PR 20 Zahnmedizinisches Praktikum 2b PR 17\nKieferorthopädie Übung II UE 2,5 Kieferorthopädie Übungen 2 UE 2,5\nKieferorthopädische Spezialkapitel VO 0,5 Kieferorthopädische Spezialkapitel VO 1\nImplantattherapie VO 0,5 Implantatprothetik 1 VO 0,5\nParodontologie III VO 0,5 Parodontologie 3 VO 0,5\nZahnmedizinisches Praktikum IIIa PR 25,5 Zahnmedizinisches Praktikum 3a PR 25\nRechtskunde für Zahnmedizin SE 0,5 Rechtskunde für Zahnmedizin VO 0,5\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 52 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 162, "text": "163\n Prothetische Zahnheilkunde II VU 1 Restaurativ-prothetische Akutversorgung und Fallplanung VU 1,5\n Prothetische Ambulanz I UE 0,5\n Implantatprothetik II VU 1 Implantatprothetik 2 VO 1\n Zahnmedizinisches Praktikum IIIb PR 12 Zahnmedizinisches Praktikum 3b PR 16\n Diplomarbeit 21 Diplomarbeit 20\n Mündlich-Kommissionelle Prüfung FP 5,5 Mündlich-Kommissionelle Prüfung FP 5\n6.5.8 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 21 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 22\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS Lehrveranstaltungen/Module LV-Typ ECTS\n ZPT - Notfallmedizin I VU 1 ZPT Notfallmedizin VU 1\n ZPT – Wissenschaftliches Arbeiten I SU 1 ZPT Wissenschaftliches Arbeiten 1 SU 1\n Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie VO 3 ZPM XVIII Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie VU 2\n Einführung in die initiale Parodontalbehandlung VU 1 ZPM XIX Parodontologie und Prophylaxe VO, UE 4\n Parodontologie und Prophylaxe VU 1\n Parodontologie I VO 1\n Parodontologie II VO 1\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad- VO 3 ZPM XX Zahnmorphologie und Funktion VO, UE 4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung) UE 2\n Zahnerhaltungskunde I VO 3 ZPM XXI Kariologie und Prävention VO, UE 4\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad- SU 7 ZPT Klinisches Propädeutikum VU 4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung)\n Psychologie und Patient*innenführung VO 1\n Ergonomie UE 1\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad- SU 7 Wissenschaftliches Arbeiten 2 SE 4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung)\n Diplomarbeit 20 Diplomarbeit 21\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 53 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 163, "text": "164\n6.5.9 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 22 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 23\n ZPM VII Pharmakologie VO 3 ZPM VII Pharmakologie VO, 2,5\n SU 1 SE 1,5\n ZPM VIII Pathologie VO 7 ZPM VIII Pathologie VO, 3\n SE 4\n Parodontologie 3 VO 0,5 Weiterführende Therapien parodontaler und periimplan- VO 0,5\n tärer Erkrankungen\n Aspekte der Praxisgründung VO 0,5 Unterschiedliche Einstiege ins zahnärztliche Berufsleben EX 1\n und Grundlagen zur Praxisgründung\n Restaurativ-prothetische Akutversorgung und Fallplanung VU 1,5 Restaurativ-prothetische Fallpräsentationen VU 1\n Rechtskunde für Zahnmedizin VO 0,5 Rechtskunde für Zahnmedizin SE 0,5\n Mündlich-Kommissionelle Prüfung FP 5 Mündlich-kommissionelle Diplomprüfung FP 5\n6.5.10 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 23 Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 24\n ZPM XII - Nervensystem und Psyche (Neurologie, Psychiatrie, SU 4,5 ZPM XII - Nervensystem und Psyche (Neurologie, Psychi- SE 4,5\n Med. Psychologie, Neurochirurgie) atrie, Med. Psychologie, Neurochirurgie)\n ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane FA 1,5 ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane FA 2\n SU 0,5\n ZPM XVIII – Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie VU 2 ZPM XVIII – Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie VO 1\n UE 1\n Kieferorthopädie Übungen 1 UE 0,5 Kieferorthopädie Übungen 1 SU 0,5\n Altern und Alterserkrankungen VO 0,5 Gerodontologie VO 0,5\n Kieferorthopädie Übungen 2 UE 2,5 Kieferorthopädie Übungen 2 SU 2\n Diplomarbeit 21 Diplomarbeit 21,5\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 54 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 164, "text": "165\n230. Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Doktoratsstudien vom 30.05.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 165, "text": "166\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 166, "text": "167\nVersion 21\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher Form den Gender-\nstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“\nvorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Ge- Datum des In-\n Beschlusses1 nehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen krafttretens\n 09 4.3.2008 12.3.2008 Einrichtung des dreijährigen Doktoratsstudiums 1.10.2008\n 10 4.3.2009 25.3.2009 Redaktionelle Änderungen 01.10.2009\n 17.6.2009 24.6.2009 Abgabe Dissertationsvereinbarung / Zwischenbericht\n 11 11.5.2011 18.5.2011 Tabelle der LV, Dissertationsvereinbarung 01.10.2011\n 12 4.6.2014 25.6.2014 Doktorgrad und Promotion, Unterrichtssprache Englisch 01.10.2014\n 13 10.6.2015 24.6.2015 Curriculum, Begutachtung der Dissertation, Abschlussrigo- 01.10.2015\n rosum\n 14 1.6.2016 22.6.2016 Redaktionelle Änderungen 01.10.2016\n 15 6.6.2018 20.6.2018 Redaktionelle Änderungen 01.10.2018\n 16 5.6.2019 26.6.2019 Redaktionelle Änderungen 01.10.2019\n 17 10.6.2020 24.6.2020 Änderungen in den Lehrveranstaltungen 01.10.2020\n 18 9.6.2021 23.6.2021 Qualitative Zulassungsbedingungen, Aufnahmegespräch 01.10.2021\n 19 1.6.2022 22.6.2022 Zulassungsvoraussetzungen, Lehrveranstaltungen 01.10.2022\n 20 07.06.2024 19.06.2024 Regelung Betreuer*innen 01.10.2024\n 21 30.05.2025 25.06.2025 Neue Definition Hauptbetreuer*innen 01.10.2025\n Streichung Verweis zur Checkliste\n1\n Beschluss durch die Curricularkommission für Doktoratsstudien\n2\n Genehmigung des Senates\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 2 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 167, "text": "168\n Version 21................................................................................................... 2\n Beschluss- und Änderungshistorie ....................................................................... 2\nZiele ............................................................................................................ 4\n § 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft .................. 4\nZulassungsvoraussetzungen ................................................................................. 4\n § 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft ......................... 4\nDauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ........................................ 5\n § 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ............................. 5\nDoctoral Schools .............................................................................................. 5\n § 4. Doctoral Schools ................................................................................... 5\nLehrveranstaltungen ......................................................................................... 6\n § 5. Lehrveranstaltungen .............................................................................. 6\n Tabelle 1 ................................................................................................. 8\nDissertation ................................................................................................... 9\n § 6. Dissertation ......................................................................................... 9\nPrüfungsordnung ............................................................................................. 11\n § 7. Prüfungsordnung .................................................................................. 11\nDoktorgrad und Promotion ................................................................................. 12\n § 8. Doktorgrad und Promotion ...................................................................... 12\nJoint- und Double-Degree-Programme ................................................................... 13\n § 9. Joint- und Double-Degree-Programme......................................................... 13\nZuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ............................................................. 13\n § 10. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ................................................. 13\nInkrafttreten ................................................................................................. 13\n § 11. Inkrafttreten ..................................................................................... 13\n Bildungsziele/Qualifikationsprofil des Studiums der Medizinischen Wissenschaft ............ 14\n Prozessbeschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungs-\n bedingungen im Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft ........................... 15\n 2. Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium ............ 16\n 3. Zulassung der Kandidat*innen .................................................................. 17\n 4. Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche ...... 17\n 5. Themenänderung bei bereits zugelassenen Studierenden .................................. 17\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 3 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 168, "text": "169\n Ziele\n§ 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit,\nselbständig zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der klinischen\nForschung oder der Grundlagenforschung beizutragen, und verfolgt somit die Heranbildung\ndes wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der medizinisch-naturwissenschaftlichen\nForschung. Eine ausführliche Formulierung der Ausbildungsziele und des Qualifikationsprofils\nfindet sich in Anhang I.\nDas Doktoratsstudium als dritter Zyklus im Bologna-Prozess ist sowohl eine Ausbildung als\nauch eine produktive forscherische Tätigkeit. Die Studierenden sind zugleich Forscher*innen\nam Beginn ihrer Laufbahn im Sinne der „Europäischen Charta für Forscher“3.\n Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Ab-\nschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom-/Masterstudiums,\n a. insbesondere der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin,\n b. aus dem Bereich naturwissenschaftlicher oder technischer Studien oder\n c. aus dem Bereich Gesundheitswissenschaften,\nvoraus.\n(2) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf\nGrund des Abschlusses eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens\ndesselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder auslän-\ndischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher\nUnterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des\nzweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, wel-\nche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Dok-\ntoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.\n(3) Weiters ist die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft auch\nauf Grund eines Abschlusses eines Bachelorstudiums mit hervorragendem Studienerfolg gem.\n§ 64 Abs 5 UG entsprechend der Richtlinie des Rektorates möglich, insbesondere in Fällen,\nin denen die Absolvierung eines kontinuierlichen Masterstudiums nicht möglich war.\n(4) Personen, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1, 2 oder 3\nerfüllen, sind berechtigt, sich um eines der im Rahmen der Doctoral Schools (§ 4) ausge-\nschriebenen Dissertationsthemen zu bewerben. Im Rahmen eines Aufnahmegesprächs vor der\nFaculty der Doctoral School stellen die Kandidat*innen ihre wissenschaftliche Vorbildung und\ndie Ergebnisse ihrer Diplom-/Masterarbeit (bzw. in Fällen des Abs. 3 ihrer Bachelorarbeit)\nvor, erläutern ihre Motivation für das Doktoratsstudium und stellen sich der Diskussion zum\ngewählten Dissertationsprojekt. Über die Vergabe des Themas an die Bewerber*innen\n3\n Abl L 75/67 vom 22.3.2005, Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und\neinen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005/251/EG).\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 4 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 169, "text": "170\nentscheidet die*der Dekan*in für Doktoratsstudien auf Vorschlag der Faculty der Doc- toral\nSchool, dem das Thema zuzurechnen ist. Nähere Bestimmungen sind in der Prozessbe-\nschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungsbedingungen im Dokto-\nratsstudium der Medizinischen Wissenschaft zu finden.\n(5) Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas die Verwendung von Patient*in-\nnendaten, Personalressourcen, Geld- oder Sachmitteln des Instituts, Lehrstuhls, der Klini-\nschen Abteilung oder Klinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), so ist\nder Abschluss einer Dissertationsvereinbarung nur zulässig, wenn die*der zuständige Lei-\nter*in über die beabsichtigte Dissertation schriftlich informiert wurde und diese nicht binnen\neines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungs-\nbetriebs untersagt. Überdies muss sichergestellt sein, dass Patient*innendaten ohne Verlet-\nzung von Datenschutzbestimmungen der*dem Studierenden in der für die Dissertation not-\nwendigen Form zugänglich gemacht werden.\n Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft umfasst als Vollzeitstudium 6 Semes-\nter und kann gegebenenfalls auch berufsbegleitend absolviert werden.\n Doctoral Schools\n§ 4. Doctoral Schools\n(1) Das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universi-\ntät Graz ist in Doctoral Schools organisiert.\n(2) Umfang und Name der Doctoral Schools\nEine Doctoral School sollte einen nicht zu schmalen, aber deutlich definierten Fachbereich\numfassen, der einen Schwerpunkt der Forschung an der Medizinischen Universität Graz dar-\nstellt.\n(3) Mitglieder der Doctoral School (Faculty)\nMitglieder einer Doctoral School sind qualifizierte Universitätslehrer*innen, die habilitiert\nsind, selbst im entsprechenden Bereich wissenschaftlich tätig sind und Dissertationen be-\ntreuen. Die Mitglieder einer Doctoral School werden auf Vorschlag der Sprecherin*des Spre-\nchers einer Doctoral School von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien bestätigt. Universi-\ntätslehrer*innen anderer Universitäten können Mitglieder einer Doctoral School werden.\nWenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erlischt die Mitglied-\nschaft nach drei Jahren.\nUnter Doctoral School wird im Folgenden auch die Faculty (die Mitglieder) einer Doctoral\nSchool verstanden.\n(4) Sprecher*in der Doctoral School\nDie Mitglieder einer Doctoral School wählen eine Sprecherin*einen Sprecher und eine Stell-\nvertreterin*einen Stellvertreter. Die Sprecherin*der Sprecher ist für die interne Koordination\nder Doctoral School verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 5 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 170, "text": "171\n(5) Die Doctoral School ist nach Maßgabe des Curriculums für ein qualitativ hochwertiges\nAusbildungsprogramm verantwortlich. Dazu zählt insbesondere die inhaltliche Gestaltung\nder Lehrveranstaltungen.\n(6) Einrichtung von Doctoral Schools\nAnträge zur Einrichtung einer Doctoral School können durch ein Proponent*innenkomitee bei\nder Dekanin*beim Dekan für Doktoratsstudien eingebracht werden. Die Dekanin*der Dekan\nfür Doktoratsstudien führt ein Begutachtungsverfahren durch.\nKriterien für die Beurteilung der Anträge sind:\n • wissenschaftliche Qualität des Antrages,\n • Zusammenhang mit der Strategie der Universität,\n • Zukunftspotential der Doctoral School,\n • internationale und nationale Vernetzung,\n • vorhandenes Potential (Personen, Ressourcen, Vorarbeiten),\n • kritische personelle Größe der Doctoral School-Faculty und\n • Nachweis der Voraussetzungen für Betreuung und Einbindung der Doktorand*innen in\n produktive Arbeitsgruppen.\nÜber die Einrichtung der Doctoral School entscheidet nach Vorlage eines wissenschaftlichen\nKonzeptes und eines Ausbildungsprogramms die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien\nnach Stellungnahme der Curricularkommission.\n(7) Doctoral Schools können auch interuniversitär eingerichtet werden, und bestehende\nDoctoral Schools können sich an interuniversitären Programmen beteiligen bzw. solche vor-\nschlagen. In der Kooperationsvereinbarung ist die Aufteilung der Lehraufgaben gemäß § 5\nfestzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren. Das Verfahren verläuft analog\nzu Abs. 6.\n(8) Die Sprecher*innen der Doctoral Schools legen der Curricularkommission und der De-\nkanin*dem Dekan für Doktoratsstudien einen jährlichen Bericht vor.\n Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß er-\nfolgreich zu absolvieren (siehe auch Tabelle 1):\nGrundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium\nIn diesem Seminar im Umfang von 2 Semesterstunden werden die Studierenden aller Doctoral\nSchools mit dem Ablauf des Doktoratsstudiums sowie allen forschungsrelevanten ethischen\nPrinzipien und Regelungen bekannt gemacht. Dadurch erfahren sie, welche Qualitätskrite-\nrien in der wissenschaftlichen Forschung gelten. Außerdem wird dargestellt, wie die Arbeit\nam Dissertationsprojekt durch technologische und organisatorische Einrichtungen an der Me-\ndizinischen Universität Graz unterstützt wird.\nEinführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School\nIn diesem Seminar im Umfang von 1 Semesterstunde stellt sich jede Doctoral School für ihre\neigenen Kandidat*innen in ihrem Arbeitsgebiet sowie in den darin bearbeiteten Forschungs-\nthemen und verwendeten Arbeitsmethoden vor.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 6 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 171, "text": "172\nWissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*\nIm Gesamtumfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Ge-\nbieten Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung,\nDokumentation, Auswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente,\nSchreiben wissenschaftlicher Arbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaft-\nliches Englisch, Organisation wissenschaftlicher Projekte etc. zu absolvieren. In Abhängigkeit\nvon den jeweils gewählten Lehrveranstaltungen sind diese als Seminar, Seminar mit Übung\noder Praktikum ausgestaltet.\nDissertationsseminar*\nAuf dem Gebiet/Teilgebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind Seminare\nund Übungen für Dissertant*innen im Gesamtausmaß von 6 Semesterstunden zu absolvieren.\nLiteraturclubs und Gastvorträge*\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 4 Semes-\nterstunden für das Fach relevante Literatur kritisch präsentiert und besprochen wird. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Dekanin*den Dekan\nfür Doktoratsstudien zu übermitteln.\nProjektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 0,5 Semesterstunden werden Pro-\njektberichte der laufenden Dissertation vor den Studierenden und Faculty Mitgliedern der\njeweiligen Doctoral School präsentiert und gemeinsam diskutiert. Die Bestätigung der positiv\nabsolvierten Projektpräsentationen ist an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu\nübermitteln.\nWahlfach\nStatt den entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen (*) können unter Beachtung\ndes thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation und einer dem Doktoratsstudium\nangemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer absolviert werden. Als Wahlfächer\nsind Lehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MEDonline veröffentlichten Liste von an\nder Medizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt werden,\noder an jeder anderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Deka-\nnin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren - nach po-\nsitiver Stellungnahme der Sprecherin*des Sprechers der Doctoral School – genehmigt werden.\nPräsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\nIm ersten Semester ist in diesem Seminar eine Präsentation des Dissertationsthemas und des\nArbeitsplans vor dem Dissertationskomitee im Ausmaß von 0,5 Semesterstunden vorzuberei-\nten und zu absolvieren. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist entsprechend dem Curriculum\nmit dem Dissertationskomitee zu vereinbaren. Die Präsentation und eine schriftliche Bewer-\ntung durch das Dissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral\nSchool an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\nZwischenbericht an das Dissertationskomitee\nIm dritten und fünften Semester sind in diesem Seminar schriftliche Zwischenberichte im\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 7 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 172, "text": "173\nAusmaß von jeweils 0,5 Semesterstunden zu verfassen und vor dem Dissertationskomitee zu\npräsentieren. Der Bericht und eine schriftliche Bewertung durch das Dissertationskomitee\nsind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral School an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\nÖffentliche Präsentation (z.B. Doctoral Day)\nWährend des Studiums sind 2 öffentliche Präsentationen im Ausmaß von jeweils 0,5 Semes-\nterstunden vorzubereiten und beim Doctoral Day der Medizinischen Universität Graz oder bei\neinem wissenschaftlichen Kongress zu präsentieren. Die aktive Teilnahme an zumindest\neinem Doctoral Day während des Doktoratsstudiums ist verpflichtend. Diese Lehrveranstal-\ntungen sind Seminare.\nTabelle 1\n Vorgeschlagene Semestereinteilung Semester-\n stunden\n 1. Semester\n Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium 2\n Einführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School 1\n Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Disser- 0,5\n tationskomitee\n 2. Semester\n Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten* 2\n Dissertationsseminar* 2\n 3. Semester\n Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten* 2\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2\n Erster Zwischenbericht an das Dissertationskomitee 0,5\n 4. Semester\n Projektpräsentation 0,5\n Dissertationsseminar* 2\n Literaturclubs und Gastvorträge* 2\n Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)** 0,5\n 5. Semester\n Dissertationsseminar* 2\n Zweiter Zwischenbericht an das Dissertationskomitee 0,5\n 6. Semester\n Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)** 0,5\n Summe 20\n* Diese Lehrveranstaltungen können auch als Wahlfächer absolviert werden.\n** Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doc Day ist verpflichtend.\n(2) Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten. Ausgenommen von\ndieser Regelung sind Lehrveranstaltungen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wis-\nsenschaftliche Sprache erfordert.\n(3) Die Lehrveranstaltungen werden von den Doctoral Schools vorgeschlagen und von der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien genehmigt. Diese werden gemäß der in der Satzung\nder Medizinischen Universität Graz festgelegten Lehrveranstaltungsarten ausgestaltet, ins-\nbesondere als Seminar, Seminar mit Übung oder Praktikum.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 8 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 173, "text": "174\n(4) Mindestens 50% der Veranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Graz zu\nabsolvieren. Die Präsentation des Dissertationsthemas und der Zwischenberichte muss an der\nMedizinischen Universität Graz erfolgen.\n(5) Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen stellt in Summe den ersten\nTeil des Rigorosums dar.\n(6) Übergangsbestimmungen. Die neuen Lehrveranstaltungen im 1. Semester („Grundla-\ngen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium“, „Einführung in das Forschungs-\nthema der jeweiligen Doctoral School“) ersetzen ab Wintersemester 2020/21 die bisherige\nLehrveranstaltung „Grundlagen für Mediziner*innen bzw. Naturwissenschafter*innen und\nTechniker*innen“. Wenn diese Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert wurde, wird\nsie anstelle der beiden neuen Lehrveranstaltungen angerechnet. Die vollständige Absolvie-\nrung aller Lehrveranstaltungen nach Curriculum Version 16 wird ebenfalls als erster Teil des\nRigorosums anerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsicht-\nlich der Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ fol-\ngende Regelungen. Wenn schon beide Lehrveranstaltungen „Literaturclubs, Projektpräsen-\ntationen und Gastvorträge“ im Gesamtausmaß von 4 Semesterstunden absolviert wurden, ist\nkein Nachweis einer separaten „Projektpräsentation“, jedoch der Nachweis von 2 „Öffentli-\nchen Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ erforderlich.\nWenn nur eine Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“\nim Ausmaß von 2 Semesterstunden absolviert wurde, ist die Absolvierung einer Lehrveran-\nstaltung „Literaturclubs und Gastvorträge“ (2 Semesterstunden), einer „Projektpräsenta-\ntion“ (0,5. Semesterstunden) und 2 „Öffentlicher Präsentationen (wissenschaftlicher Kon-\ngress oder Doctoral Day)“ im Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde nachzuweisen.\n Dissertation\n§ 6. Dissertation\n (1) Die*der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie*er die\nBefähigung zur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wis-\nsenschaftlichen Forschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige\nOriginalarbeit darstellen, die von der*dem Studierenden selbständig angefertigt und abge-\nfasst worden ist; letzteres ist von der*dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation\nzu bestätigen.\nDie*der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und bei\ndaraus entstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über\nStandards für gute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie ausgeführt.\nEine kumulative Dissertation ist in begründeten Einzelfällen und nach vorhergehender\nRücksprache mit der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien in Übereinstimmung mit der\nDissertationsrichtlinie möglich. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere\nStudierende ist zulässig, wobei der eigene Beitrag der Doktorandin*des Doktoranden deutlich\nabzugrenzen ist, und jede beteiligte Doktorandin*jeder beteiligte Doktorand eine eigene\nDissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen. Ausgenommen von dieser\nRegelung sind Dissertationen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wissenschaftliche\nSprache erfordert. Eine Zusammenfassung der Dissertation ist in Englisch und Deutsch vor-\nzulegen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 9 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 174, "text": "175\n (2) Im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium wird eine Dissertationsvereinbarung\nabgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der*des Betreuenden und der*des Studierenden\nregelt.\n (3) Während des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft wird die*der Studie-\nrende von einer Hauptbetreuerin*einem Hauptbetreuer unterstützt und angeleitet. Zu den\nAufgaben der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers gehört es, die Doktorandin*den\nDoktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit anzuleiten und zu unterstützen.\nDazu gehört auch die Förderung einer eigenständigen wissenschaftlichen\nPublikationstätigkeit. Die Betreuung der*des Studierenden endet mit der Ablegung des\nAbschlussrigorosums, spätestens jedoch nach vier Jahren. Bei Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der*des\nStudierenden und mit Zustimmung der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers von der\nDekanin*vom Dekan für Doktoratsstudien verlängert werden.\n (4) „Als Hauptbetreuer*in kann grundsätzlich eine Universitätslehrerin*ein\nUniversitätslehrer mit Lehrbefugnis (gemäß § 97 bzw. § 103 Abs. 1 UG idgF) sowie eine\nUniversitätsprofessorin*ein Universitätsprofessor im Ruhestand der Medizinischen Universität\nGraz (gemäß § 104 UG idgF) gewählt werden, sofern die Lehrbefugnis der betreffenden\nUniversitätslehrerin*des betreffenden Universitätslehrers jenes Gebiet/Teilgebiet umfasst,\ndem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist. Darüber hinaus kann auch eine fachlich\nqualifizierte Expertin*ein fachlich qualifizierter Experte als Hauptbetreuer*in herangezogen\nwerden (vgl. § 11 Abs 5 Satzung). Dabei handelt es sich um eine Universitätsangehörige*einen\nUniversitätsangehörigen, mit der*dem zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung eine\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 des Kollektivvertrages der Universitäten idgF (vgl. §\n99 Abs 5 UG idgF) oder eine Entwicklungsvereinbarung im internen Karriereprogramm\ngetroffen wurde oder die*der diese bereits erreicht hat.\n (5) Für jede Dissertation wird von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuer*innen eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuerin*der Hauptbetreuer dem Komitee vorsteht. Eine Mitbetreuerin*ein\nMitbetreuer hat von außerhalb des Instituts, des Lehrstuhls, der Klinischen Abteilung oder\nKlinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), an dem/der die Arbeiten\ndurchgeführt werden, zu sein. Zwei Mitglieder des Komitees müssen eine Lehrbefugnis\nvorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist ein wissenschaftliches Doktorat ausreichend.\nDas Dissertationskomitee unterstützt und berät die Studierende*den Studierenden fachlich\nund lädt sie*ihn mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch ein,\nbei dem die*der Studierende ihren*seinen Zwischenbericht vorstellt. Das\nDissertationskomitee hat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich den\nFortschritt der Arbeiten zu evaluieren.\n (6) Eine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der\nHauptbetreuerin*dem Hauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der*dem\nStudierenden oder der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n (7) Ein begründeter Wechsel der Betreuerin*des Betreuers ist bis zur Einreichung der\nDissertation möglich. Hierfür ist die Zustimmung der Dekanin*des Dekans für\nDoktoratsstudien erforderlich.\n (8) Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin*des Dekans für Doktorats-\nstudien, die*der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertations-\nrichtlinie durchführt, bei der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\neinzureichen. Von dieser*diesem sind zwei Gutachterinnen*Gutachter zu nominieren.\nVoraussetzung für die Weiterleitung der Dissertation an die Gutachter*innen ist die Annahme\nzum Druck oder das Vorliegen zumindest einer Veröffentlichung über die Resultate der\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 10 von 17" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 175, "text": "176\nDissertation mit der*dem Studierenden als Erstautor*in in einer SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachter*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen\nkönnen und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Der*Die Hauptbe-\ntreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als Gutachter*innen\nfungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\ninnerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Ab-\nschließend wird die Dissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teil-\ngenommen“ beurteilt.\n (9) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der*dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(10) Die*der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des\nakademischen Grades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1) Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können\nnach Maßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80% ist erforderlich.\n(2) Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissio-\nneller Gesamtprüfung abgeschlossen.\n(3) Die*der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin*dem Dekan für studienrecht-\nliche Angelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraus-\nsetzungen erfüllt sind:\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung\nsämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation\nsowie die Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin*der Dekan für studien-\nrechtliche Angelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören.\nEin Mitglied ist zur*zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüfer*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der\nDissertation vorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen.\nEine*r der Prüfer*innen muss an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität\nGraz beschäftigt sein. Der*die Betreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees\nkönnen nicht als Prüfer*innen fungieren.\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer*innen ist\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n Seite 11 von 17" } ] }