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                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 156,
            "text": "157\n6.5.4       Äquivalenzliste Zahnmedizin: Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14 – Studienjahr 2014/15\nKohorten „Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14“ auf Kohorte „Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15“ erster & zweiter Studienabschnitt.\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorgehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender Tabelle\n(Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 12                                                              Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 14\n absolvierte                                    Lehrveranstaltungen/Module\n                                                                     LV-    Sem.     ECTS   Lehrveranstaltungen/Module                                   LV-      ECTS\n Kohorte „Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14“                     Typ    St.             Kohorte „Studienbeginn ab Studienjahr 2014/15“               Typ\n Einführung in die Zahnmedizin                                       UE      2       2      PT - Einführungswoche                                        SE        1\n Einführung in die Zahnmedizin                                       UE      2       2      PT – Hospitation                                             SU        3\n Einführung in die Zahnmedizin                                       VO      2       2      PT – Einführung in die Zahnmedizin                           SE        1\n Einführung in die Zahnmedizin                                       VO      2       2      PT – Einführung in die Zahnmedizin (Version 13)              SE        2\n                                                                                            Der PT – Einführung in die Zahnmedizin in der aktuellen Version und\n                                                                                            vorhergehenden Versionen ist ebenfalls als äquivalent zu betrachten.\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I - Erste Hilfe I          UE      0,3     0,6    PT – Erste Hilfe                                             VU        1\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I – Physikalischer         UE      0,2     0,4                                                                 UE        0,5\n Status und praktisch ärztliche Grundfertigkeiten\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I - Erste Hilfe I          UE      0,3     0,6    PT – Erste Hilfe (Version 13)                                VU        2,5\n Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I – Physikalischer         UE      0,2     0,4\n Status und praktisch ärztliche Grundfertigkeiten\n                                                                                            Der PT – Erste Hilfe in der aktuellen Version und vorhergehenden Versionen ist\n                                                                                            ebenfalls als äquivalent zu betrachten.\n Vom Naturgesetz zum Leben                                           FA      3,8     4      PM II – Naturwissenschaftliche Grundlagen                    FA        7\n Bausteine des Lebens                                                FA      2,8     4\n Vom Naturgesetz zum Leben                                           SU      1,8     2      PT – Naturwissenschaftliche praktische                       SU        1,5\n                                                                                            Einheiten I\n Struktur und Funktion des Bewegungsapparates                        SE      0,6     1      PT – Anatomische Terminologie und Osteologie                 VU        3\n Bausteine des Lebens                                                SU      2,8     3      PT – Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II          SU        2,5\n Zelle, Gewebe, Gesundheit                                           FA      4,8     5      PM I – Zelle und Gewebe                                      FA        4\n Zelle, Gewebe, Gesundheit                                           SU      3,1     3      PT – Praktische Einheiten zu Histologie,                     SU        2\n                                                                                             Humangenetik und Physiologie\n                                                                                            Famulaturlizenz                                              UE        1\n                                                                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                            Seite 47 von 54"
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            "text": "158\nStruktur und Funktion des Bewegungsapparates         FA 4,1      4,5    PM IV – Bewegungsapparat                                      FA       6\nStruktur und Funktion des Bewegungsapparates         UE 2,3      2      PM IV – Bewegungsapparat                                      UE       2\nBiologische Kommunikationssysteme                    FA 5        5      PM V – Nervensystem                                           FA       5\nBiologische Kommunikationssystem                     SU 2,9      3,5    PM V – Nervensystem                                           SU       4\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel  UE 2,7      3      PT – Praktische Einheiten zu Biochemie,                       SU       2,5\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel  SE 0,7      1      Physiologie und Biophysik\nBiomoleküle: Biosynthese, Funktion und               FA 3,5      3      PM III – Biochemie des Stoffwechsels                          FA       5\nStoffwechsel\nVererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe      FP 4,5      4      ZPM VI Funktion und Struktur der Eingeweide                   FP       5\nSauerstoff-Transportsystem des Menschen              FP 4,2      4                                                                    VU       5\nPathophysiologie                                     LP 3        4\nSauerstoff-Transportsystem des Menschen              UE 1,5      2      ZPT Histologie und Physiologie                                UE       1\n                                                     SE 0,8      1                                                                    SU       3\nVererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe      UE 1,3      1\n                                                     SE 0,6      1\nÄrztliche Fertigkeiten II (Zahn)                     SU 1,7      2      PT - Notfallmedizin I                                         VU       1\nPathologie                                           LP 5        7      ZPM VIII Pathologie                                           LP       7\nPharmakologie                                        FP 2        3      ZPM VII Pharmakologie                                         FP       3\nPharmakologie                                        SU 0,8      1      ZPM VII Pharmakologie                                         SU       1\nHämatologie und Immunologie                          FP 0,8      1      ZPM X Innere Medizin                                          FP       8\nInterne Medizin                                      FP 4,4      6\nHämatologie und Immunologie                          SU 0,4      0,5    ZPM X Innere Medizin                                          SU       3,5\nInterne Medizin                                      SU 2,7      3,5\nSozialmedizin und Präventivmedizin für Zahnmediziner FP 1,3      1,5    ZPM  XIII Sozial- und Präventivmedizin                        FP       1,5\nSozialmedizin und Präventivmedizin für Zahnmediziner SU 0,7      1      ZPM  XIII Sozial- und Präventivmedizin                        VU       1\nÄrztliche Fertigkeiten III                           SU 6        6      ZPM  XVI Anatomie des Kopf-Hals-Bereichs                      VU       6\nHygiene und Infektionskrankheiten                    FP 2        2,5    ZPM  IX Hygiene                                               FP       1,5\nHygiene und Infektionskrankheiten                    SU 1        1,5    ZPM  IX Hygiene                                               SU       0,5\nKinderheilkunde und Humangenetik                     FP 2,1      2,5    ZPM  XI Kinderheilkunde, und Humangenetik                     FP       2,5\nKinderheilkunde und Humangenetik                     SU 1,3      2      ZPM  XI Kinderheilkunde, und Humangenetik                     SU       2\nAnästhesiologie, Chirurgie, Radiologie               FP 4,4      5,5                                                                  FP       9\n                                                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                        Seite 48 von 54"
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            "text": "159\n  Bewegungsapparat                                                   FP      2,4      3      ZPM XIV Chirurgische Medizin (Anästhesiologie, Chirur-\n                                                                                             gie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Kinderchi-\n                                                                                             rurgie)\n  Anästhesiologie, Chirurgie, Radiologie                             SU      1,8      2      ZPM XIV Chirurgische Medizin (Anästhesiologie, Chirur-       SU       3\n  Bewegungsapparat                                                   SU      0,8      1      gie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Kinderchi-\n                                                                                             rurgie)\n  Kopf-Hals-Bereich                                                  FP      4,3      5,5    ZPM XVII Kopf-Hals-Bereich                                   FP       5\n  Kopf-Hals-Bereich                                                  SU      0,7      1      ZPM XVII Kopf-Hals-Bereich                                   SU       1\n  Nervensystem, Psyche                                               FP      3,1      4      ZPM XII Nervensystem und Psyche                              FP       4\n  Nervensystem, Psyche                                               SU      3,6      4,5    ZPM XII Nervensystem und Psyche                              SU       4,5\n  Harn- und Geschlechtsorgane                                        FP      1,2      1,5    ZPM XV Harn- und Geschlechtsorgane                           FP       1,5\n  Harn- und Geschlechtsorgane                                        SU      0,2      0,5    ZPM XV Harn- und Geschlechtsorgane                           SU       0,5\n  Naturwissenschaften/ Biomedizinische Technik/ Informationswissenschaf-\n                                                                     SU      1        1      Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten I                   SU       1\n  ten II\n  Zahnspezifisches Spezielles Studienmodul                           UE      2        2,5    Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung                     UE       2\n  Strahlenschutz I                                                   SE      1        1,4    Strahlenschutz I                                             SE       1\n  Praktikum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (2 Wochen)          UE      3        3      Kieferchirurgisches Praktikum (3. Abschnitt)                 UE       3\nAlle Lehrveranstaltungen, denen keine äquivalente Lehrveranstaltungen zugeordnet sind bzw. welche nur in Kombination mit anderen Lehrveranstaltungen/Modu-\nlen als äquivalent gelten, können im Rahmen der Freien Wahlfächer in der neuen Curriculumsversion verwendet werden.\n6.5.5        Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorgehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender Tabelle\n(Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 17                                                         Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 18\n  absolvierte Lehrveranstaltungen/Module                               LV-Typ   ECTS      Lehrveranstaltungen/Module                                    LV-Typ ECTS\n  ZPM  IX Hygiene                                                       VO       1,5      ZPM IX Hygiene                                                VO         3,5\n  ZPM  IX Hygiene                                                       SU       0,5      ZPM IX Hygiene                                                SU         0,5\n  ZPM  X Innere Medizin                                                 VO       8        ZPM X Innere Medizin                                          VU         6\n  ZPM  X Innere Medizin                                                 SU       3,5      ZPM X Innere Medizin                                          UE         3,5\nDie beiden Lehrveranstaltungen müssen beide in derselben Curriculumsversion absolviert worden sein um sie auf die andere Curriulumsversion anrechnen zu\nkönnen.\n                                                                                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                            Seite 49 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 159,
            "text": "160\n6.5.6       Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 18                                                   Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 19\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module                                LV-Typ ECTS       Lehrveranstaltungen/Module                                    LV-Typ ECTS\n Zahnmedizinisches Praktikum I                                          PR       34      Zahnmedizinisches Praktikum Ia                                PR         13\n                                                                                         Zahnmedizinisches Praktikum Ib                                PR         21\n Zahnmedizinisches Praktikum II                                         PR       30      Zahnmedizinisches Praktikum IIa                               PR         10\n                                                                                         Zahnmedizinisches Praktikum IIb                               PR         20\n Zahnmedizinisches Praktikum III                                        PR       37,5    Zahnmedizinisches Praktikum IIIa                              PR         25,5\n                                                                                         Zahnmedizinisches Praktikum IIIb                              PR         12\n Chirurgisches Praktikum                                                UE       1       Zahnärztlich chirurgische Übungen                             UE         1\n Gerichtl. Medizin und Rechtskunde für Zahnmediziner/innen              VO       0,5     Rechtskunde für Zahnmedizin                                   SE         0,5\n                                                                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                            Seite 50 von 54"
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            "index": 160,
            "text": "161\n6.5.7       Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt. Die Äquivalenzliste ist in beide Richtungen, also auch für Rückrechnungen, anzuwenden.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 20                                                         Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 21\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module                                LV-Typ ECTS       Lehrveranstaltungen/Module                                    LV-Typ ECTS\n PM IV - Bewegungsapparat                                              UE        2       PM IV - Bewegungsapparat                                      UE         3\n PM V - Nervensystem                                                   SU        4       PM V - Nervensystem                                           SU         3\n ZPM VI – Funktion und Struktur der Eingeweide                         FA        5       ZPM VI – Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie           FA         5\n                                                                        VU       5                                                                     VU         5\n Strahlenschutz I                                                       SE       1       Strahlenschutzkurs 1                                          SE         1\n Zahnerhaltungskunde II                                                 VO       3       ZKPM I Zahnerhaltungskunde                                    VO, UE,    8,5\n Zahntrauma                                                             VO       0,5                                                                   VU\n Zahnerhaltung Phantomkurs                                              UE       3\n Spezielle Übungen in der Zahnerhaltung                                 UE       1\n Zahnfarbene Alternativen in der Seitenzahnversorgung I                 UE       0,5\n Praxishygiene                                                          UE       0,5\n Zahnärztliche Chirurgie I                                              VO       0,5     ZKPM II OCMR 1                                                VO, UE     6,5\n Einführung in die orale Radiologie                                     VU       0,5\n Zahnärztliche Anästhesie                                               VU       0,5\n Extraktionslehre                                                       VU       0,5\n Akuter Schmerz – Differentialdiagnostik und Therapie                   VU       0,5\n Zahnärztliche chirurgische Übungen                                     UE       1\n Zahnärztliche Dokumentation                                            UE       1\n Zahnärztliche Chirurgie II                                             VO       0,5     ZKPM III OCMR 2                                               VO, VU     2\n Orale Medizin I                                                        VU       0,5\n Strahlenschutzkurs                                                     VU       0,5     Strahlenschutzkurs 2                                          VU         0,5\n Zahnmedizinische Praktikum Ia                                          PR       13      Zahnmedizinisches Praktikum 1a                                PR         10\n Zahnärztliche Chirurgie III                                            VO       1       ZKPM IV OCMR 3                                                VO         1,5\n Orale Medizin II                                                       VO       0,5\n Kieferorthopädie Grundlagen                                            VO       1,5     Kieferorthopädie Grundlagen                                   VO         1\n Parodontologie I                                                       UE       1       Parodontologie 1                                              UE         1\n Zahnmedizinisches Praktikum Ib                                         PR       21      Zahnmedizinisches Praktikum 1b                                PR         24\n                                                                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                            Seite 51 von 54"
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            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 161,
            "text": "162\nErkrankungen der Mundschleimhaut                           VO      1       Erkrankungen der Mundschleimhaut                              VO         0,5\nParodontologie II                                          UE      1,5     Parodontologie 2                                              UE         1,5\nKieferorthopädie Übung I                                   UE      0,5     Kieferorthopädie Übungen 1                                    UE         0,5\nEinführung in die Zahnersatzkunde                          VU      1,5     ZKPM V Funktionsanalyse und –therapie                         VO, UE     4,5\nStressverarbeitung als Funktion des stomatognathen Systems VU      1,5\nFunktionsanalyse                                           UE      0,5\nFunktionsdiagnostik                                        UE      0,5\nFunktionstherapie                                          UE      0,5\nEinführung in die Biomechanik der Okklusion                UE      0,5\nAllgemeine Werkstoffkunde I                                VU      0,5     Allgemeine Werkstoffkunde                                     VU         0,5\nZahnmedizinisches Praktikum IIa                            PR      10      Zahnmedizinisches Praktikum 2a                                PR         10\nRestaurative Zahnheilkunde I                               VU      0,5     ZKPM VI Festsitzender Zahnersatz                              VO, UE     4,5\nGrundlagen der restaurativen Behandlungsplanung            VU      0,5\nGussfüllungen                                              UE      0,5\nKronenkurs und Brücken                                     UE      0,5\nInlay-Onlay Präparationstechnik                            UE      0,5\nAdhäsivprothetik                                           UE      0,5\nAdhäsivrestauration I                                      UE      0,5\nAngewandte Labortechnik                                    UE      1\nProthetische Zahnheilkunde I                               VU      0,5     ZKPM VII Abnehmbarer Zahnersatz                               VO, UE     4,5\nPräzisionsprothetik                                        VU      0,5\nImplantatprothetik I                                       VU      0,5\nEinführung in die Biomechanik der Total- und Teilprothetik UE      0,5\nTotalprothetik                                             UE      0,5\nTeil- und Modellgussprothetik                              UE      1\nAngewandte Labortechnik                                    UE      1\nZahnmedizinisches Praktikum IIb                            PR      20      Zahnmedizinisches Praktikum 2b                                PR         17\nKieferorthopädie Übung II                                  UE      2,5     Kieferorthopädie Übungen 2                                    UE         2,5\nKieferorthopädische Spezialkapitel                         VO      0,5     Kieferorthopädische Spezialkapitel                            VO         1\nImplantattherapie                                          VO      0,5     Implantatprothetik 1                                          VO         0,5\nParodontologie III                                         VO      0,5     Parodontologie 3                                              VO         0,5\nZahnmedizinisches Praktikum IIIa                           PR      25,5    Zahnmedizinisches Praktikum 3a                                PR         25\nRechtskunde für Zahnmedizin                                SE      0,5     Rechtskunde für Zahnmedizin                                   VO         0,5\n                                                                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                              Seite 52 von 54"
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            "text": "163\n Prothetische Zahnheilkunde II                                      VU       1       Restaurativ-prothetische Akutversorgung und Fallplanung        VU          1,5\n Prothetische Ambulanz I                                            UE       0,5\n Implantatprothetik II                                              VU       1       Implantatprothetik 2                                           VO          1\n Zahnmedizinisches Praktikum IIIb                                   PR       12      Zahnmedizinisches Praktikum 3b                                 PR          16\n Diplomarbeit                                                                21      Diplomarbeit                                                               20\n Mündlich-Kommissionelle Prüfung                                    FP       5,5     Mündlich-Kommissionelle Prüfung                                FP          5\n6.5.8       Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 21                                                     Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 22\n absolvierte Lehrveranstaltungen/Module                            LV-Typ ECTS       Lehrveranstaltungen/Module                                     LV-Typ ECTS\n ZPT - Notfallmedizin I                                            VU       1        ZPT Notfallmedizin                                             VU         1\n ZPT – Wissenschaftliches Arbeiten I                               SU       1        ZPT Wissenschaftliches Arbeiten 1                              SU         1\n Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie                          VO        3       ZPM XVIII Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie             VU          2\n Einführung in die initiale Parodontalbehandlung                   VU        1       ZPM XIX Parodontologie und Prophylaxe                          VO, UE      4\n Parodontologie und Prophylaxe                                     VU        1\n Parodontologie I                                                  VO        1\n Parodontologie II                                                 VO        1\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad-     VO        3       ZPM XX Zahnmorphologie und Funktion                            VO, UE      4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung)                      UE        2\n Zahnerhaltungskunde I                                             VO        3       ZPM XXI Kariologie und Prävention                              VO, UE      4\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad-     SU        7       ZPT Klinisches Propädeutikum                                   VU          4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung)\n Psychologie und Patient*innenführung                              VO        1\n Ergonomie                                                         UE        1\n Zahnmorphologie und Kauflächengestaltung (Subtraktive und ad-     SU        7       Wissenschaftliches Arbeiten 2                                  SE          4\n ditive Zahnformen- und Kauflächengestaltung)\n Diplomarbeit                                                                20      Diplomarbeit                                                               21\n                                                                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                        Seite 53 von 54"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "text": "164\n6.5.9       Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 22                                                     Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 23\n ZPM VII Pharmakologie                                              VO       3       ZPM VII Pharmakologie                                          VO,        2,5\n                                                                    SU       1                                                                      SE         1,5\n ZPM VIII Pathologie                                                VO       7       ZPM VIII Pathologie                                            VO,        3\n                                                                                                                                                    SE         4\n Parodontologie 3                                                   VO       0,5     Weiterführende Therapien parodontaler und periimplan-          VO         0,5\n                                                                                     tärer Erkrankungen\n Aspekte der Praxisgründung                                         VO       0,5     Unterschiedliche Einstiege ins zahnärztliche Berufsleben       EX         1\n                                                                                     und Grundlagen zur Praxisgründung\n Restaurativ-prothetische Akutversorgung und Fallplanung            VU       1,5     Restaurativ-prothetische Fallpräsentationen                    VU         1\n Rechtskunde für Zahnmedizin                                        VO       0,5     Rechtskunde für Zahnmedizin                                    SE         0,5\n Mündlich-Kommissionelle Prüfung                                    FP       5       Mündlich-kommissionelle Diplomprüfung                          FP         5\n6.5.10      Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin\nDie Gleichwertigkeit von positiv beurteilten Prüfungsleistungen der vorhergehenden Curriculumsversionen und des vorliegenden Curriculums sind in folgender\nTabelle (Äquivalenzliste) festgelegt.\nDiplomstudium Zahnmedizin O 203 V 23                                                     Diplomstudium Zahnmedizin O 203 V 24\n ZPM XII - Nervensystem und Psyche (Neurologie, Psychiatrie,       SU        4,5     ZPM XII - Nervensystem und Psyche (Neurologie, Psychi-         SE         4,5\n Med. Psychologie, Neurochirurgie)                                                   atrie, Med. Psychologie, Neurochirurgie)\n ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane                              FA        1,5     ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane                           FA         2\n                                                                   SU        0,5\n ZPM XVIII – Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie              VU        2       ZPM XVIII – Orale Strukturbiologie und Mikrobiologie           VO         1\n                                                                                                                                                    UE         1\n Kieferorthopädie Übungen 1                                        UE        0,5     Kieferorthopädie Übungen 1                                     SU         0,5\n Altern und Alterserkrankungen                                     VO        0,5     Gerodontologie                                                 VO         0,5\n Kieferorthopädie Übungen 2                                        UE        2,5     Kieferorthopädie Übungen 2                                     SU         2\n Diplomarbeit                                                                21      Diplomarbeit                                                              21,5\n                                                                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                        Seite 54 von 54"
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            "text": "165\n230.       Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Doktoratsstudien vom 30.05.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 166,
            "text": "167\nVersion 21\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher Form den Gender-\nstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“\nvorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nBeschluss- und Änderungshistorie\n  Version    Datum     des    Datum der Ge-                                                                Datum des In-\n             Beschlusses1     nehmigung2        Kurzbeschreibung der Änderungen                            krafttretens\n  09         4.3.2008         12.3.2008         Einrichtung des dreijährigen Doktoratsstudiums             1.10.2008\n  10         4.3.2009         25.3.2009         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2009\n             17.6.2009        24.6.2009         Abgabe Dissertationsvereinbarung / Zwischenbericht\n  11         11.5.2011        18.5.2011         Tabelle der LV, Dissertationsvereinbarung                  01.10.2011\n  12         4.6.2014         25.6.2014         Doktorgrad und Promotion, Unterrichtssprache Englisch      01.10.2014\n  13         10.6.2015        24.6.2015         Curriculum, Begutachtung der Dissertation, Abschlussrigo-  01.10.2015\n                                                rosum\n  14         1.6.2016         22.6.2016         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2016\n  15         6.6.2018         20.6.2018         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2018\n  16         5.6.2019         26.6.2019         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2019\n  17         10.6.2020        24.6.2020         Änderungen in den Lehrveranstaltungen                      01.10.2020\n  18         9.6.2021         23.6.2021         Qualitative Zulassungsbedingungen, Aufnahmegespräch        01.10.2021\n  19         1.6.2022         22.6.2022         Zulassungsvoraussetzungen, Lehrveranstaltungen             01.10.2022\n  20         07.06.2024       19.06.2024        Regelung Betreuer*innen                                    01.10.2024\n  21         30.05.2025       25.06.2025        Neue Definition Hauptbetreuer*innen                        01.10.2025\n                                                Streichung Verweis zur Checkliste\n1\n  Beschluss durch die Curricularkommission für Doktoratsstudien\n2\n  Genehmigung des Senates\n                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                                        Seite 2 von 17"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "text": "168\n  Version 21................................................................................................... 2\n  Beschluss- und Änderungshistorie ....................................................................... 2\nZiele ............................................................................................................ 4\n     § 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft .................. 4\nZulassungsvoraussetzungen ................................................................................. 4\n     § 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft ......................... 4\nDauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ........................................ 5\n     § 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ............................. 5\nDoctoral Schools .............................................................................................. 5\n     § 4. Doctoral Schools ................................................................................... 5\nLehrveranstaltungen ......................................................................................... 6\n     § 5. Lehrveranstaltungen .............................................................................. 6\n     Tabelle 1 ................................................................................................. 8\nDissertation ................................................................................................... 9\n     § 6. Dissertation ......................................................................................... 9\nPrüfungsordnung ............................................................................................. 11\n     § 7. Prüfungsordnung .................................................................................. 11\nDoktorgrad und Promotion ................................................................................. 12\n     § 8. Doktorgrad und Promotion ...................................................................... 12\nJoint- und Double-Degree-Programme ................................................................... 13\n     § 9. Joint- und Double-Degree-Programme......................................................... 13\nZuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ............................................................. 13\n     § 10. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ................................................. 13\nInkrafttreten ................................................................................................. 13\n     § 11. Inkrafttreten ..................................................................................... 13\n     Bildungsziele/Qualifikationsprofil des Studiums der Medizinischen Wissenschaft ............ 14\n     Prozessbeschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungs-\n     bedingungen im Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft ........................... 15\n     2.   Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium ............ 16\n     3.   Zulassung der Kandidat*innen .................................................................. 17\n     4.   Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche ...... 17\n     5.   Themenänderung bei bereits zugelassenen Studierenden .................................. 17\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                                   Seite 3 von 17"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "text": "169\n                                                           Ziele\n§ 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit,\nselbständig zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der klinischen\nForschung oder der Grundlagenforschung beizutragen, und verfolgt somit die Heranbildung\ndes wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der medizinisch-naturwissenschaftlichen\nForschung. Eine ausführliche Formulierung der Ausbildungsziele und des Qualifikationsprofils\nfindet sich in Anhang I.\nDas Doktoratsstudium als dritter Zyklus im Bologna-Prozess ist sowohl eine Ausbildung als\nauch eine produktive forscherische Tätigkeit. Die Studierenden sind zugleich Forscher*innen\nam Beginn ihrer Laufbahn im Sinne der „Europäischen Charta für Forscher“3.\n                                          Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1)        Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Ab-\nschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom-/Masterstudiums,\n       a.       insbesondere der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin,\n       b.       aus dem Bereich naturwissenschaftlicher oder technischer Studien oder\n       c.       aus dem Bereich Gesundheitswissenschaften,\nvoraus.\n(2)        Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf\nGrund des Abschlusses eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens\ndesselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder auslän-\ndischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher\nUnterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des\nzweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, wel-\nche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Dok-\ntoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.\n(3)        Weiters ist die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft auch\nauf Grund eines Abschlusses eines Bachelorstudiums mit hervorragendem Studienerfolg gem.\n§ 64 Abs 5 UG entsprechend der Richtlinie des Rektorates möglich, insbesondere in Fällen,\nin denen die Absolvierung eines kontinuierlichen Masterstudiums nicht möglich war.\n(4)        Personen, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1, 2 oder 3\nerfüllen, sind berechtigt, sich um eines der im Rahmen der Doctoral Schools (§ 4) ausge-\nschriebenen Dissertationsthemen zu bewerben. Im Rahmen eines Aufnahmegesprächs vor der\nFaculty der Doctoral School stellen die Kandidat*innen ihre wissenschaftliche Vorbildung und\ndie Ergebnisse ihrer Diplom-/Masterarbeit (bzw. in Fällen des Abs. 3 ihrer Bachelorarbeit)\nvor, erläutern ihre Motivation für das Doktoratsstudium und stellen sich der Diskussion zum\ngewählten Dissertationsprojekt. Über die Vergabe des Themas an die Bewerber*innen\n3\n  Abl L 75/67 vom 22.3.2005, Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und\neinen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005/251/EG).\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                                        Seite 4 von 17"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "text": "170\nentscheidet die*der Dekan*in für Doktoratsstudien auf Vorschlag der Faculty der Doc- toral\nSchool, dem das Thema zuzurechnen ist. Nähere Bestimmungen sind in der Prozessbe-\nschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungsbedingungen im Dokto-\nratsstudium der Medizinischen Wissenschaft zu finden.\n(5)     Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas die Verwendung von Patient*in-\nnendaten, Personalressourcen, Geld- oder Sachmitteln des Instituts, Lehrstuhls, der Klini-\nschen Abteilung oder Klinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), so ist\nder Abschluss einer Dissertationsvereinbarung nur zulässig, wenn die*der zuständige Lei-\nter*in über die beabsichtigte Dissertation schriftlich informiert wurde und diese nicht binnen\neines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungs-\nbetriebs untersagt. Überdies muss sichergestellt sein, dass Patient*innendaten ohne Verlet-\nzung von Datenschutzbestimmungen der*dem Studierenden in der für die Dissertation not-\nwendigen Form zugänglich gemacht werden.\n            Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft umfasst als Vollzeitstudium 6 Semes-\nter und kann gegebenenfalls auch berufsbegleitend absolviert werden.\n                                      Doctoral Schools\n§ 4. Doctoral Schools\n(1)     Das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universi-\ntät Graz ist in Doctoral Schools organisiert.\n(2)     Umfang und Name der Doctoral Schools\nEine Doctoral School sollte einen nicht zu schmalen, aber deutlich definierten Fachbereich\numfassen, der einen Schwerpunkt der Forschung an der Medizinischen Universität Graz dar-\nstellt.\n(3)     Mitglieder der Doctoral School (Faculty)\nMitglieder einer Doctoral School sind qualifizierte Universitätslehrer*innen, die habilitiert\nsind, selbst im entsprechenden Bereich wissenschaftlich tätig sind und Dissertationen be-\ntreuen. Die Mitglieder einer Doctoral School werden auf Vorschlag der Sprecherin*des Spre-\nchers einer Doctoral School von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien bestätigt. Universi-\ntätslehrer*innen anderer Universitäten können Mitglieder einer Doctoral School werden.\nWenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erlischt die Mitglied-\nschaft nach drei Jahren.\nUnter Doctoral School wird im Folgenden auch die Faculty (die Mitglieder) einer Doctoral\nSchool verstanden.\n(4)     Sprecher*in der Doctoral School\nDie Mitglieder einer Doctoral School wählen eine Sprecherin*einen Sprecher und eine Stell-\nvertreterin*einen Stellvertreter. Die Sprecherin*der Sprecher ist für die interne Koordination\nder Doctoral School verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                          Seite 5 von 17"
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            },
            "index": 170,
            "text": "171\n(5)     Die Doctoral School ist nach Maßgabe des Curriculums für ein qualitativ hochwertiges\nAusbildungsprogramm verantwortlich. Dazu zählt insbesondere die inhaltliche Gestaltung\nder Lehrveranstaltungen.\n(6)     Einrichtung von Doctoral Schools\nAnträge zur Einrichtung einer Doctoral School können durch ein Proponent*innenkomitee bei\nder Dekanin*beim Dekan für Doktoratsstudien eingebracht werden. Die Dekanin*der Dekan\nfür Doktoratsstudien führt ein Begutachtungsverfahren durch.\nKriterien für die Beurteilung der Anträge sind:\n    • wissenschaftliche Qualität des Antrages,\n    • Zusammenhang mit der Strategie der Universität,\n    • Zukunftspotential der Doctoral School,\n    • internationale und nationale Vernetzung,\n    • vorhandenes Potential (Personen, Ressourcen, Vorarbeiten),\n    • kritische personelle Größe der Doctoral School-Faculty und\n    • Nachweis der Voraussetzungen für Betreuung und Einbindung der Doktorand*innen in\n        produktive Arbeitsgruppen.\nÜber die Einrichtung der Doctoral School entscheidet nach Vorlage eines wissenschaftlichen\nKonzeptes und eines Ausbildungsprogramms die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien\nnach Stellungnahme der Curricularkommission.\n(7)     Doctoral Schools können auch interuniversitär eingerichtet werden, und bestehende\nDoctoral Schools können sich an interuniversitären Programmen beteiligen bzw. solche vor-\nschlagen. In der Kooperationsvereinbarung ist die Aufteilung der Lehraufgaben gemäß § 5\nfestzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren. Das Verfahren verläuft analog\nzu Abs. 6.\n(8)     Die Sprecher*innen der Doctoral Schools legen der Curricularkommission und der De-\nkanin*dem Dekan für Doktoratsstudien einen jährlichen Bericht vor.\n                                   Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1)     Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß er-\nfolgreich zu absolvieren (siehe auch Tabelle 1):\nGrundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium\nIn diesem Seminar im Umfang von 2 Semesterstunden werden die Studierenden aller Doctoral\nSchools mit dem Ablauf des Doktoratsstudiums sowie allen forschungsrelevanten ethischen\nPrinzipien und Regelungen bekannt gemacht. Dadurch erfahren sie, welche Qualitätskrite-\nrien in der wissenschaftlichen Forschung gelten. Außerdem wird dargestellt, wie die Arbeit\nam Dissertationsprojekt durch technologische und organisatorische Einrichtungen an der Me-\ndizinischen Universität Graz unterstützt wird.\nEinführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School\nIn diesem Seminar im Umfang von 1 Semesterstunde stellt sich jede Doctoral School für ihre\neigenen Kandidat*innen in ihrem Arbeitsgebiet sowie in den darin bearbeiteten Forschungs-\nthemen und verwendeten Arbeitsmethoden vor.\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                         Seite 6 von 17"
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                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 171,
            "text": "172\nWissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*\nIm Gesamtumfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Ge-\nbieten Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung,\nDokumentation, Auswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente,\nSchreiben wissenschaftlicher Arbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaft-\nliches Englisch, Organisation wissenschaftlicher Projekte etc. zu absolvieren. In Abhängigkeit\nvon den jeweils gewählten Lehrveranstaltungen sind diese als Seminar, Seminar mit Übung\noder Praktikum ausgestaltet.\nDissertationsseminar*\nAuf dem Gebiet/Teilgebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind Seminare\nund Übungen für Dissertant*innen im Gesamtausmaß von 6 Semesterstunden zu absolvieren.\nLiteraturclubs und Gastvorträge*\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 4 Semes-\nterstunden für das Fach relevante Literatur kritisch präsentiert und besprochen wird. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Dekanin*den Dekan\nfür Doktoratsstudien zu übermitteln.\nProjektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 0,5 Semesterstunden werden Pro-\njektberichte der laufenden Dissertation vor den Studierenden und Faculty Mitgliedern der\njeweiligen Doctoral School präsentiert und gemeinsam diskutiert. Die Bestätigung der positiv\nabsolvierten Projektpräsentationen ist an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu\nübermitteln.\nWahlfach\nStatt den entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen (*) können unter Beachtung\ndes thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation und einer dem Doktoratsstudium\nangemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer absolviert werden. Als Wahlfächer\nsind Lehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MEDonline veröffentlichten Liste von an\nder Medizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt werden,\noder an jeder anderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Deka-\nnin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren - nach po-\nsitiver Stellungnahme der Sprecherin*des Sprechers der Doctoral School – genehmigt werden.\nPräsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\nIm ersten Semester ist in diesem Seminar eine Präsentation des Dissertationsthemas und des\nArbeitsplans vor dem Dissertationskomitee im Ausmaß von 0,5 Semesterstunden vorzuberei-\nten und zu absolvieren. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist entsprechend dem Curriculum\nmit dem Dissertationskomitee zu vereinbaren. Die Präsentation und eine schriftliche Bewer-\ntung durch das Dissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral\nSchool an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\nZwischenbericht an das Dissertationskomitee\nIm dritten und fünften Semester sind in diesem Seminar schriftliche Zwischenberichte im\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                         Seite 7 von 17"
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                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 172,
            "text": "173\nAusmaß von jeweils 0,5 Semesterstunden zu verfassen und vor dem Dissertationskomitee zu\npräsentieren. Der Bericht und eine schriftliche Bewertung durch das Dissertationskomitee\nsind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral School an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\nÖffentliche Präsentation (z.B. Doctoral Day)\nWährend des Studiums sind 2 öffentliche Präsentationen im Ausmaß von jeweils 0,5 Semes-\nterstunden vorzubereiten und beim Doctoral Day der Medizinischen Universität Graz oder bei\neinem wissenschaftlichen Kongress zu präsentieren. Die aktive Teilnahme an zumindest\neinem Doctoral Day während des Doktoratsstudiums ist verpflichtend. Diese Lehrveranstal-\ntungen sind Seminare.\nTabelle 1\n  Vorgeschlagene Semestereinteilung                                                   Semester-\n                                                                                      stunden\n  1. Semester\n  Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium                     2\n  Einführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School                    1\n  Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Disser-           0,5\n  tationskomitee\n  2. Semester\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                      2\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  3. Semester\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                      2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                    2\n  Erster Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                  0,5\n  4. Semester\n  Projektpräsentation                                                                 0,5\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                    2\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**          0,5\n  5. Semester\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  Zweiter Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                 0,5\n  6. Semester\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**          0,5\n  Summe                                                                               20\n* Diese Lehrveranstaltungen können auch als Wahlfächer absolviert werden.\n** Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doc Day ist verpflichtend.\n(2)     Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten. Ausgenommen von\ndieser Regelung sind Lehrveranstaltungen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wis-\nsenschaftliche Sprache erfordert.\n(3)     Die Lehrveranstaltungen werden von den Doctoral Schools vorgeschlagen und von der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien genehmigt. Diese werden gemäß der in der Satzung\nder Medizinischen Universität Graz festgelegten Lehrveranstaltungsarten ausgestaltet, ins-\nbesondere        als    Seminar,      Seminar        mit       Übung         oder       Praktikum.\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                         Seite 8 von 17"
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                "academic_year": "2024/25",
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 173,
            "text": "174\n(4)     Mindestens 50% der Veranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Graz zu\nabsolvieren. Die Präsentation des Dissertationsthemas und der Zwischenberichte muss an der\nMedizinischen Universität Graz erfolgen.\n(5)     Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen stellt in Summe den ersten\nTeil des Rigorosums dar.\n(6)     Übergangsbestimmungen. Die neuen Lehrveranstaltungen im 1. Semester („Grundla-\ngen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium“, „Einführung in das Forschungs-\nthema der jeweiligen Doctoral School“) ersetzen ab Wintersemester 2020/21 die bisherige\nLehrveranstaltung „Grundlagen für Mediziner*innen bzw. Naturwissenschafter*innen und\nTechniker*innen“. Wenn diese Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert wurde, wird\nsie anstelle der beiden neuen Lehrveranstaltungen angerechnet. Die vollständige Absolvie-\nrung aller Lehrveranstaltungen nach Curriculum Version 16 wird ebenfalls als erster Teil des\nRigorosums anerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsicht-\nlich der Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ fol-\ngende Regelungen. Wenn schon beide Lehrveranstaltungen „Literaturclubs, Projektpräsen-\ntationen und Gastvorträge“ im Gesamtausmaß von 4 Semesterstunden absolviert wurden, ist\nkein Nachweis einer separaten „Projektpräsentation“, jedoch der Nachweis von 2 „Öffentli-\nchen Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ erforderlich.\nWenn nur eine Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“\nim Ausmaß von 2 Semesterstunden absolviert wurde, ist die Absolvierung einer Lehrveran-\nstaltung „Literaturclubs und Gastvorträge“ (2 Semesterstunden), einer „Projektpräsenta-\ntion“ (0,5. Semesterstunden) und 2 „Öffentlicher Präsentationen (wissenschaftlicher Kon-\ngress oder Doctoral Day)“ im Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde nachzuweisen.\n                                         Dissertation\n§ 6. Dissertation\n   (1) Die*der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie*er die\nBefähigung zur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wis-\nsenschaftlichen Forschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige\nOriginalarbeit darstellen, die von der*dem Studierenden selbständig angefertigt und abge-\nfasst worden ist; letzteres ist von der*dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation\nzu bestätigen.\nDie*der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und bei\ndaraus entstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über\nStandards für gute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie ausgeführt.\nEine kumulative Dissertation ist in begründeten Einzelfällen und nach vorhergehender\nRücksprache mit der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien in Übereinstimmung mit der\nDissertationsrichtlinie möglich. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere\nStudierende ist zulässig, wobei der eigene Beitrag der Doktorandin*des Doktoranden deutlich\nabzugrenzen ist, und jede beteiligte Doktorandin*jeder beteiligte Doktorand eine eigene\nDissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen. Ausgenommen von dieser\nRegelung sind Dissertationen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wissenschaftliche\nSprache erfordert. Eine Zusammenfassung der Dissertation ist in Englisch und Deutsch vor-\nzulegen.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                            Seite 9 von 17"
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 174,
            "text": "175\n   (2) Im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium wird eine Dissertationsvereinbarung\nabgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der*des Betreuenden und der*des Studierenden\nregelt.\n   (3) Während des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft wird die*der Studie-\nrende von einer Hauptbetreuerin*einem Hauptbetreuer unterstützt und angeleitet. Zu den\nAufgaben der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers gehört es, die Doktorandin*den\nDoktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit anzuleiten und zu unterstützen.\nDazu     gehört    auch     die   Förderung      einer      eigenständigen        wissenschaftlichen\nPublikationstätigkeit. Die Betreuung der*des Studierenden endet mit der Ablegung des\nAbschlussrigorosums,      spätestens    jedoch       nach      vier    Jahren.       Bei    Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der*des\nStudierenden und mit Zustimmung der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers von der\nDekanin*vom          Dekan        für        Doktoratsstudien            verlängert           werden.\n   (4) „Als    Hauptbetreuer*in     kann      grundsätzlich       eine     Universitätslehrerin*ein\nUniversitätslehrer mit Lehrbefugnis (gemäß § 97 bzw. § 103 Abs. 1 UG idgF) sowie eine\nUniversitätsprofessorin*ein Universitätsprofessor im Ruhestand der Medizinischen Universität\nGraz (gemäß § 104 UG idgF) gewählt werden, sofern die Lehrbefugnis der betreffenden\nUniversitätslehrerin*des betreffenden Universitätslehrers jenes Gebiet/Teilgebiet umfasst,\ndem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist. Darüber hinaus kann auch eine fachlich\nqualifizierte Expertin*ein fachlich qualifizierter Experte als Hauptbetreuer*in herangezogen\nwerden (vgl. § 11 Abs 5 Satzung). Dabei handelt es sich um eine Universitätsangehörige*einen\nUniversitätsangehörigen, mit der*dem zum Zeitpunkt der Übernahme der Betreuung eine\nQualifizierungsvereinbarung gemäß § 27 des Kollektivvertrages der Universitäten idgF (vgl. §\n99 Abs 5 UG idgF) oder eine Entwicklungsvereinbarung im internen Karriereprogramm\ngetroffen wurde oder die*der diese bereits erreicht hat.\n   (5) Für jede Dissertation wird von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuer*innen eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuerin*der Hauptbetreuer dem Komitee vorsteht. Eine Mitbetreuerin*ein\nMitbetreuer hat von außerhalb des Instituts, des Lehrstuhls, der Klinischen Abteilung oder\nKlinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), an dem/der die Arbeiten\ndurchgeführt werden, zu sein. Zwei Mitglieder des Komitees müssen eine Lehrbefugnis\nvorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist ein wissenschaftliches Doktorat ausreichend.\nDas Dissertationskomitee unterstützt und berät die Studierende*den Studierenden fachlich\nund lädt sie*ihn mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch ein,\nbei     dem    die*der    Studierende     ihren*seinen        Zwischenbericht        vorstellt.     Das\nDissertationskomitee hat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich den\nFortschritt der Arbeiten zu evaluieren.\n   (6) Eine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der\nHauptbetreuerin*dem Hauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der*dem\nStudierenden oder der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n   (7) Ein begründeter Wechsel der Betreuerin*des Betreuers ist bis zur Einreichung der\nDissertation möglich. Hierfür ist die Zustimmung der Dekanin*des Dekans für\nDoktoratsstudien erforderlich.\n   (8) Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin*des Dekans für Doktorats-\nstudien, die*der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertations-\nrichtlinie durchführt, bei der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\neinzureichen. Von dieser*diesem sind zwei Gutachterinnen*Gutachter zu nominieren.\nVoraussetzung für die Weiterleitung der Dissertation an die Gutachter*innen ist die Annahme\nzum Druck oder das Vorliegen zumindest einer Veröffentlichung über die Resultate der\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                          Seite 10 von 17"
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                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 175,
            "text": "176\nDissertation mit der*dem Studierenden als Erstautor*in in einer SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachter*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen\nkönnen und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Der*Die Hauptbe-\ntreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als Gutachter*innen\nfungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\ninnerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Ab-\nschließend wird die Dissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teil-\ngenommen“ beurteilt.\n   (9) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der*dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(10) Die*der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des\nakademischen Grades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n                                     Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1)     Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können\nnach Maßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80% ist erforderlich.\n(2)     Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissio-\nneller Gesamtprüfung abgeschlossen.\n(3)     Die*der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin*dem Dekan für studienrecht-\nliche Angelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraus-\nsetzungen erfüllt sind:\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung\nsämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4)     Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation\nsowie die Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5)     Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin*der Dekan für studien-\nrechtliche Angelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören.\nEin Mitglied ist zur*zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüfer*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der\nDissertation vorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen.\nEine*r der Prüfer*innen muss an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität\nGraz beschäftigt sein. Der*die Betreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees\nkönnen nicht als Prüfer*innen fungieren.\n(6)     Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer*innen ist\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN230\n                                         Seite 11 von 17"
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