List official bulletin pages with extracted text from CAMPUSonline.

BulletinPage(id, bulletin, index, text, clean, harvest)

Filters

To filter for exact value matches:

?<fieldname>=<value>

For advanced filtering use lookups:

?<fieldname>__<lookup>=<value>

Possible lookups:

  • bulletin: gte, gt, lte, lt
  • index: gte, gt, lte, lt
GET /v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&offset=23260
HTTP 200 OK
  Allow: GET, HEAD, OPTIONS
  Content-Type: application/json
  Vary: Accept
  
  {
    "count": 23726,
    "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=23280",
    "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=23240",
    "results": [
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 136,
            "text": "137\nPflichtmodul ZKPM V Funktionsanalyse und -therapie\nWissensschwerpunkte: Funktionsanalyse und -therapie\nInhalt: Basiskenntnisse und -fertigkeiten im Bereich der Funktionsdiagnostik und -therapie. Diese Lehr-\nveranstaltung zielt auf die Erlangung theoretischer und praktischer Kenntnisse in Bezug auf Grundla-\ngen, Diagnostik und Therapie craniomandibulärer Dysfunktionen ab. Ein Schwerpunkt dieser Lehrver-\nanstaltung liegt in der klinischen und instrumentellen Funktionsanalyse sowie der Herstellung von Funk-\ntionsschienen. Theoretische und praktische Inhalte werden den Studierenden in Form von Vorlesungen\nund Übungen vermittelt.\nErkrankungen der Mundschleimhaut\nWissensschwerpunkte: Erkrankungen der Mundschleimhaut\nInhalt: Anhand von Fallbeispielen werden für Zahnmediziner*innen relevante dermatologische Erkran-\nkungen gelehrt.\nParodontologie 2\nWissensschwerpunkte: Parodontologie\nInhalt: Diese Lehrveranstaltung dient der praktischen Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse\ndes Gebiets der initialen Parodontalbehandlung. Studierende erlernen die Diagnostik parodontaler Er-\nkrankungen, Patient*innenaufklärung und -führung sowie die Anwendung von Handinstrumenten oder\nmaschinenbetriebenen Geräten zur Behandlung schwererer Fälle parodontaler Erkrankungen (PGU bis\n4) an einer*m zugewiesener*n Patientin*en. Weiters sollen Therapieempfehlungen bezüglich des wei-\nterführenden Behandlungsregimes selbstständig erarbeitet werden.\nKieferorthopädie Übungen 1\nWissensschwerpunkte: Kieferorthopädie\nInhalt: Praktische Durchführung einer Fall-Diagnose inklusive Vermessung. Anwendung der in den Vor-\nlesungen vermittelten Lehrinhalte in Bezug auf die Erstellung eines einfachen kieferorthopädischen\nBehandlungsablaufes bzw. Therapieplans. Biegen verschiedener Drahtteile einfacher abnehmbarer kie-\nferorthopädischer Gerätschaften.\nAllgemeine Werkstoffkunde\nWissensschwerpunkte: Werkstoffkunde\nInhalt: Diese Lehrveranstaltung hat zum Ziel, Studierenden die Grundlagen zahntechnischer Materialien\nin theoretischer und teilweise praktischer Hinsicht zu erläutern. Materialbearbeitung und Verarbeitung\nder vielfältigen Werkstoffe wird erläutert.\nZum besseren Verständnis werden zahntechnische Arbeiten herangezogen anhand derer die zu verar-\nbeitenden Werkstoffe besprochen werden. In weiterer Folge wird auf das relevante Medizinprodukte-\ngesetz eingegangen.\nZahnmedizinisches Praktikum 2a (7 Wochen)\nWissensschwerpunkte: Zahnerhaltung, Orale Chirurgie, Orale Medizin und Orale Radiologie, Mund-,\nKiefer- und Gesichtschirurgie\nInhalt: Jede*r Praktikumsteilnehmer*in wird in den laufenden Patient*innenbetrieb eingebunden und\nsoll stufenweise und dem individuellen Lernfortschritt angepasst, unter Anleitung und Aufsicht, selb-\nständig die zahnerhaltende und oralchirurgische Betreuung von Patient*innen übernehmen. Jede*r\nPraktikumsteilnehmer*in soll mund-, kiefer-, gesichtschirurgische Therapien, vor allem aus der Sicht\nder Operationsassistenz, kennenlernen.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 27 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 137,
            "text": "138\n2.3.5        Zehntes Semester\n  10. Semester                                                   ECTS-Anrechnungspunkte\n  Kurzbez. Titel                                      VO      UE    SE     SU     VU    PR        Total\n  ZKPM VI      Festsitzender Zahnersatz               1,5      3                                   4,5\n  ZKPM VII     Abnehmbarer Zahnersatz                 1,5      3                                   4,5\n               Kieferorthopädie Festsitzende          1,5                                          1,5\n               Zahnmedizinisches Praktikum 2b                                           17          17\n  DA           Anteil Diplomarbeit                                                                 1,5\n  FWF          Anteil freie Wahlfächer                                                               1\n  Gesamtergebnis                                      4,5      6                        17          30\nPflichtmodul ZKPM VI Festsitzender Zahnersatz\nWissensschwerpunkte: Festsitzender Zahnersatz\nInhalt: Dieses Lehrveranstaltungsmodul zielt auf die Erlangung theoretischer und vor allem praktischer\nKenntnisse in Bezug auf festsitzenden Zahnersatz ab. Im Speziellen soll die restaurative Zahnmedizin\nzur funktionellen und ästhetischen Wiederherstellung von Zähnen vermittelt werden. Es werden die\nUnterschiede der Präparationstechniken für Gold-, Stift- sowie Keramikversorgungen besprochen und\ngeübt. Durch die Implementierung moderner CAD/CAM-Systeme wird die Herstellung von festsitzendem\nZahnersatz demonstriert. Das Modul dient der Vorbereitung auf die Zahnmedizinischen Praktika 2b, 3a\n& 3b.\nPflichtmodul ZKPM VII Abnehmbarer Zahnersatz\nWissensschwerpunkte: Abnehmbarer Zahnersatz\nInhalt: Dieses Lehrveranstaltungsmodul zielt auf die Erlangung theoretischer und praktischer Kennt-\nnisse in Bezug auf abnehmbaren prothetischen Zahnersatz ab. Hauptziel ist die Erläuterung verschie-\ndener restaurativ-prothetischer Behandlungskonzepte des teilbezahnten und zahnlosen Ober- und Un-\nterkiefer. Die unterschiedlichen Möglichkeiten der Versorgung werden theoretisch erläutert und an-\nhand von Demopatient*innen und praktischen Übungen an Studienmodellen veranschaulicht. Dieses\nModul dient der Vorbereitung auf die Zahnmedizinischen Praktika 2b, 3a & 3b.\nKieferorthopädie Festsitzende\nWissensschwerpunkte: Kieferorthopädie\nInhalt: Vermittlung der relevanten kieferorthopädischen festsitzenden Gerätschaften (Groß- und Klein-\ngeräte, extraoral und intraoral) – sowohl den Aufbau als auch die Wirkungsweise betreffend. Einsatz-\nmöglichkeiten, Nutzung und Zeitmanagement der Geräte im Rahmen der festsitzenden Therapie.\nZahnmedizinisches Praktikum 2b (12 Wochen)\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde, Parodontologie\nInhalt: Neben der Einbindung von Praktikumsteilnehmenden in den laufenden Patient*innenbetrieb, wo\ndiese stufenweise und dem individuellen Lernfortschritt entsprechend, unter Anleitung und Aufsicht,\ndie parodontologische und restaurativ-prothetische Betreuung von Patient*innen übernehmen sollen,\nsollen die Praktikumsteilnehmenden für 2 der insgesamt 12 Wochen des Praktikums an einer akkredi-\ntierten Lehrordination hospitieren.\nKann die Hospitation aufgrund von in der Sphäre der Lehrordination liegenden Gründen nicht stattfin-\nden, sind die dafür vorgesehenen 2 Wochen von der*dem Praktikumsteilnehmenden stattdessen an der\nUniv.-Klinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit zu absolvieren. In begründeten Einzelfällen (insb.\nbei von Praktikumsteilnehmenden unverschuldetem Nichtstattfinden) wird nach Maßgabe der organi-\nsatorischen Möglichkeiten, Gelegenheit zur Absolvierung der Hospitation im Rahmen des Zahnmedizi-\nnischen Praktikum 3a eingeräumt.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                             Seite 28 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 138,
            "text": "139\n2.3.6        Elftes Semester\n  11. Semester                                                  ECTS-Anrechnungspunkte\n  Kurzbez.      Titel                                VO     UE     SE    SU      VU     PR       Total\n                Gerodontologie                       0,5                                          0,5\n                Implantatprothetik 1                 0,5                                          0,5\n                Kieferorthopädie Übungen 2                                2                         2\n                Kieferorthopädische Spezialka-\n                                                      1                                             1\n                pitel\n                Weiterführende Therapien paro-\n                dontaler und periimplantärer Er-     0,5                                          0,5\n                krankungen\n                Zahnmedizinisches Praktikum 3a                                          25         25\n  DA            Anteil Diplomarbeit                                                               0,5\n  FWF           Anteil freie Wahlfächer                                                             0\n  Gesamtergebnis                                     2,5    2,5                         25         30\nKieferorthopädie Übungen 2\nWissensschwerpunkte: Kieferorthopädie\nInhalt: Praktische Durchführung einer Fall-Diagnose inklusive Vermessung. Anwendung der in den Vor-\nlesungen vermittelten Lehrinhalte in Bezug auf die Erstellung eines einfachen kieferorthopädischen\nBehandlungsablaufes bzw. Therapieplans. Biegen verschiedener Drahtteile einfacher abnehmbarer kie-\nferorthopädischer Gerätschaften inklusive Assistenzen am Behandlungsstuhl der kieferorthopädischen\nAbteilung.\nKieferorthopädische Spezialkapitel\nWissensschwerpunkte: Kieferorthopädie\nInhalt: Vermittlung der physiologischen pränatalen Entwicklung (physiologisch wie pathologisch, aus\nskelettaler Sicht und jener dentalen Entwicklungsprobleme, die kieferorthopädisch relevant sind).\nTraumatologische, parodontale und praeprothetische Überlegungen im Rahmen der KFO. Dysgnathie\nskelettal und dentoalveolär, die dentoalveoläre Kompensationen skelettaler Dysgnathien, mögliche Ri-\nsiken von kieferorthopädischen Zahnbewegungen, skelettale Verankerungen, Operationstechniken mit\nRezidivtendenzen, iatrogene Effekte, Biomechanik bei parodontal geschädigten Patient*innen und pro-\nphylaktische Maßnahmen.\nGerodontologie\nWissensschwerpunkte: Altersmedizin\nInhalt: Basiskenntnisse im Bereich der allgemeinmedizinischen Erkrankungen, die gehäuft mit zuneh-\nmenden Alter in Erscheinung treten, und deren Auswirkungen auf die Strukturen des Kauapparates und\nauf die Mundgesundheit. Es umfasst das Erkennen von altersbedingten Krankheitsbildern und die Be-\nrücksichtigung dieser im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung älterer Patient*Innen. Zusätzlich\nwerden Therapiekonzepte entsprechend dem Fortschritt des physiologischen Alters vorgestellt.\nImplantatprothetik 1\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde\nInhalt: Diese Lehrveranstaltung zielt auf die Erlangung theoretischer und praktischer Kenntnisse in\nBezug auf festsitzenden und abnehmbaren implantatretinierten Zahnersatz ab. Die Studierenden er-\nlernen anhand von Fallbeispielen und theoretischen Grundlagen die Indikation für eine implantatge-\nstützte prothetische Versorgung unter besonderer Berücksichtigung des Seitzahnbereiches. Des Weite-\nren werden unterschiedliche Implantatsysteme, verschiedene Suprastrukturen sowie prothetische Kom-\nponenten erläutert. Konventionelle und digitale Abformtechnologien werden unter anderem anhand\nvon Lehrvideos demonstriert.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                            Seite 29 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 139,
            "text": "140\nWeiterführende Therapien parodontaler und periimplantärer Erkrankungen\nWissensschwerpunkte: Parodontologie\nInhalt: Diese Lehrveranstaltung dient der Erlangung theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet der Pa-\nrodontologie. Im Rahmen dieser Vorlesung wird erweitertes Wissen in Bezug auf parodontales Risi-\nkoprofil, parodontale Regeneration, regenerative und resektive parodontalchirurgische Behandlungen\nvermittelt.\nZahnmedizinisches Praktikum 3a (18 Wochen)\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde, Parodontologie, Orale Chirurgie, Kieferorthopädie\nInhalt: Praktikumsteilnehmende werden in den laufenden Patient*innenbetrieb eingebunden und sollen\nstufenweise und dem individuellen Lernfortschritt angepasst, unter Anleitung und Aufsicht, die oral-\nchirurgische, parodontologische und restaurativ-prothetische Betreuung von Patient*innen überneh-\nmen, sowie bei kieferorthopädischen Zahnbehandlungen und bei zahnmedizinischen Eingriffen unter\nNarkose an der Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und der Abteilung für Kinderchirurgie\nmitwirken.\nBei Nichtstattfinden der 2-wöchigen Hospitation in einer Lehrordination im Rahmen des Zahnmedizini-\nschen Praktikums 2b (siehe 2.3.5) kann diese nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten im\nZuge des Zahnmedizinischen Praktikums 3a nachgeholt werden.\n2.3.7        Zwölftes Semester\n  12. Semester                                                      ECTS-Anrechnungspunkte\n  Kurzbez.     Titel                              VO     UE     SE    SU    VU      EX PR          Total\n               Unterschiedliche Einstiege ins\n               zahnärztliche Berufsleben und\n                                                                                     1               1\n               Grundlagen zur Praxisgrün-\n               dung\n               Implantatprothetik 2                1                                                 1\n               Rechtskunde für Zahnmedizin                      0,5                                 0,5\n               Restaurativ-prothetische Fall-\n                                                                             1                       1\n               präsentationen\n               Zahnmedizinisches Praktikum\n                                                                                          16        16\n               3b\n  DA           Anteil Diplomarbeit                                                                  5,5\n  FWF          Anteil freie Wahlfächer                                                               0\n  DP           Diplomprüfung                                                                         5\n  Gesamtergebnis                                   1            0,5          1       1    16        30\nRechtskunde für Zahnmedizin\nWissensschwerpunkte: Recht\nInhalt: Anhand von Fallbeispielen werden die Rechtsgrundlagen für eine zivil- und strafrechtliche Haf-\ntung erarbeitet. Im Speziellen wird auf die Risikoprävention wertgelegt und insbesondere auf die kor-\nrekte Patient*innenaufklärung eingegangen.\nUnterschiedliche Einstiege ins zahnärztliche Berufsleben und Grundlagen zur Praxisgründung\nWissensschwerpunkte: Betriebswirtschaftslehre, Recht\nInhalt: Vorstellung möglicher zahnärztlicher Berufseinstiege, Karrieremodelle und wissenschaftliche\nLaufbahn; Grundlegendes für den Weg zu einer selbständigen Zahnarztpraxis: Ansprechpersonen, be-\ntriebliche/ wirtschaftliche Selbständigkeit inklusive Steuerrecht, betriebswirtschaftliche Grundinfor-\nmationen, Rechtsformen für einen Praxisbetrieb, Grundlagen des Arbeitsrechts; Abschließend wird ein\nBusinessplan erstellt und beurteilt/besprochen.\nRestaurativ-prothetische Fallpräsentationen\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde\nInhalt: Anhand des bereits erlernten und bestehenden Wissens der anerkannt restaurativen und pro-\nthetischen Behandlungsmöglichkeiten in der Zahnmedizin werden die Anamnese und zahnmedizini-\nschen Befunde unterschiedlicher Patient*innenfälle analysiert und die verschiedenen Behandlungsmög-\nlichkeiten unter Berücksichtigung der individuellen Parameter der Patient*innen erörtert. Dabei erar-\nbeiten die Studierenden selbstständig Behandlungspläne, die dann gemeinsam diskutiert werden.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                             Seite 30 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 140,
            "text": "141\nImplantatprothetik 2\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde\nInhalt: Diese Lehrveranstaltung zielt auf die Erlangung theoretischer und praktischer Kenntnisse in\nBezug auf festsitzenden und abnehmbaren implantatretinierten Zahnersatz bei komplexen Behand-\nlungsfällen ab. Die Studierenden erlernen anhand von Fallbeispielen ein „Step by Step Procedure“ von\nder Implantatfreilegung bis zur Implantatnachsorge. Des Weiteren werden chirurgische und protheti-\nsche Aspekte der ästhetischen Zone besprochen. Durch diese Lehrveranstaltung soll der Konnex pro-\nthetischer Behandlungsmöglichkeiten bei komplexen Fällen, am Beispiel von Implantaten hergestellt\nwerden.\nZahnmedizinisches Praktikum 3b (11 Wochen)\nWissensschwerpunkte: Zahnersatzkunde, Parodontologie, Orale Chirurgie, Kieferorthopädie\nInhalt: Praktikumsteilnehmende werden in den laufenden Patient*innenbetrieb an der Univ.-Klinik für\nZahnmedizin und Mundgesundheit eingebunden und sollen stufenweise und dem individuellen Lernfort-\nschritt angepasst, unter Anleitung und Aufsicht, die oralchirurgische, parodontologische und restaura-\ntiv-prothetische Betreuung von Patient*innen übernehmen, sowie bei kieferorthopädischen Zahnbe-\nhandlungen und bei zahnmedizinischen Eingriffen unter Narkose an der Abteilung für Mund-, Kiefer-\nund Gesichtschirurgie und an der Abteilung für Kinderchirurgie mitwirken.\n2.3.8        Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im dritten\n   Studienabschnitt\nFür die Lehrveranstaltungen, welche mit arabischen Ziffern bezeichnet sind, gilt, dass die Lehrveran-\nstaltungen in aufsteigender Reihenfolge positiv zu absolvieren sind. Dies gilt auch für nachfolgende\nalphabetische Nummerierungen. Davon ausgenommen sind die Modulprüfungen OCMR 1, 2 und 3 sowie\nImplantatprothetik 1 und 2.\nDa das Diplomstudium Zahnmedizin zur selbstständigen Ausübung des Berufs einer Zahnärztin*eines\nZahnarztes berechtigt, ist dieses nach fachdidaktischen Gegebenheiten aufbauend in studienjahres-\nweisen Themenblöcken gegliedert, d.h. die Lehrveranstaltungen eines Jahres können erst nach voll-\nständig und erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen des vorhergehenden Studienjahres besucht\nwerden.\nFür die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen im dritten Studienabschnitt ist zudem die positive\nAbsolvierung der darunter gelisteten Lehrveranstaltungen Voraussetzung:\nZahnmedizinisches Praktikum 1a sowie ZKPM III OCMR 2:\n         ZKPM I Zahnerhaltung                                       UE, VU             5,0\n         ZKPM II OCMR 1                                             UE                 3,5\n         Strahlenschutzkurs 2                                       VU                 0,5\nZahnmedizinisches Praktikum 1b:\n         ZKPM I Zahnerhaltung                                       VO, UE, VU         8,5\n         ZKPM II OCMR 1                                             VO, UE             6,5\n         ZKPM III OCMR 2                                            VU                 0,5\nZKPM IV OCMR 3:\n         ZKPM III OCMR 2                                            VU                 0,5\nZKPM V Funktionsanalyse und –therapie:\n         Zahnmedizinisches Praktikum 2a                             PR                 10\nZKPM VI Zahnersatzkunde Festsitzende:\n         Zahnmedizinisches Praktikum 2a                             PR                 10\nZKPM VII Zahnersatzkunde Abnehmbare:\n         Zahnmedizinisches Praktikum 2a                             PR                 10\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                            Seite 31 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 141,
            "text": "142\nZahnmedizinisches Praktikum 2b:\n         ZKPM V Funktionsanalyse und -therapie                      VO, UE             4,5\n         Allgemeine Werkstoffkunde                                  VU                 0,5\n         Zahnmedizinisches Praktikum 2a                             PR                 10\n         ZKPM VI Festsitzender Zahnersatz                           UE                 3,0\n         ZKPM VII Abnehmbarer Zahnersatz                            UE                 3,0\n2.3.9        Dritte Diplomprüfung\nDie dritte Diplomprüfung umfasst Lehrveranstaltungen, Module und Tracks sowie die Diplomprüfung in\nForm einer mündlich-kommissionellen Diplomprüfung:\n                                                            ECTS-Anrechnungspunkte         Prüfungsart\n 1.    Pflichtmodul Zahnerhaltungskunde                                        8,5             I, MP\n 2.    Pflichtmodul OCMR 1                                                     6,5             I, MP\n 3.    Pflichtmodul OCMR 2                                                      2              I, MP\n 4.    Strahlenschutzkurs 2                                                    0,5                I\n 5.    Zahnmedizinisches Praktikum 1a                                           10                I\n 6.    Pflichtmodul OCMR 3                                                     1,5               MP\n 7.    Kieferorthopädie Grundlagen                                              1                LP\n 8.    Kieferorthopädie Abnehmbare                                              1                LP\n 9.    Parodontologie 1                                                         1                 I\n 10.   Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie                                       1,5               LP\n 11.   Zahnmedizinisches Praktikum 1b                                           24                I\n 12.   Pflichtmodul Funktionsanalyse und -therapie                             4,5             I, MP\n 13.   Erkrankungen der Mundschleimhaut                                        0,5               LP\n 14.   Parodontologie 2                                                        1,5                I\n 15.   Kieferorthopädie Übungen 1                                              0,5                I\n 16.   Allgemeine Werkstoffkunde                                               0,5                I\n 17.   Zahnmedizinisches Praktikum 2a                                           10                I\n 18.   Pflichtmodul Festsitzender Zahnersatz                                   4,5             I, MP\n 19.   Pflichtmodul Abnehmbarer Zahnersatz                                     4,5             I, MP\n 20.   Kieferorthopädie Festsitzende                                           1,5               LP\n 21.   Zahnmedizinisches Praktikum 2b                                           17                I\n 22.   Kieferorthopädie Übungen 2                                               2                 I\n 23.   Kieferorthopädische Spezialkapitel                                       1                LP\n 24.   Gerodontologie                                                          0,5               LP\n 25.   Implantatprothetik 1                                                    0,5               LP\n 26.   Weiterführende Therapien parodontaler und periimplantärer Er-\n                                                                               0,5               LP\n       krankungen\n 27.   Zahnmedizinisches Praktikum 3a                                           25                I\n 28.   Rechtskunde für Zahnmedizin                                             0,5                I\n 29.   Unterschiedliche Einstiege ins zahnärztliche Berufsleben und             1                 I\n       Grundlagen zur Praxisgründung\n 30.   Restaurativ-prothetische Fallpräsentationen                              1                 I\n 31.   Implantatprothetik 2                                                     1                LP\n 32.   Zahnmedizinisches Praktikum 3b                                           16                I\n 33.   Mündlich-kommissionelle Diplomprüfung                                    5                FP\nDie mündlich-kommissionelle Diplomprüfung wird als fächerübergreifende, möglichst patient*innen-\nfallbezogene, Prüfung durchgeführt, wobei die Kommissionsmitglieder Fragestellungen aus den Teilge-\nbieten der Zahnerhaltungskunde (einschließlich zahnärztlicher Hygiene), Zahnersatzkunde, Parodonto-\nlogie, Oralen Chirurgie (einschließlich zahnmedizinischer Röntgendiagnostik, zahnmedizinischer Anäs-\nthesie sowie Zahntraumatologie) und Kieferorthopädie prüfen.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                            Seite 32 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 142,
            "text": "143\nTeil der mündlich-kommissionellen Diplomprüfung ist weiters eine Kurzpräsentation der Diplomarbeit.\nDie mündlich-kommissionelle Diplomprüfung erfolgt in Form eines einzigen Prüfungsaktes durch eine\nPrüfungskommission und ist öffentlich abzuhalten (vgl. § 79 Abs 2 UG idgF).\nDie Beurteilung der mündlich-kommissionellen Diplomprüfung erfolgt gemäß § 72 Abs 2 UG idgF iVm §\n49 Abs 5 und 6 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen idgF.\nDer Prüfungssenat der mündlich-kommissionellen Diplomprüfung setzt sich aus Fachvertreter*innen der\no.a. Teilgebiete und auf Wunsch des Studierenden aus der Betreuerin*dem Betreuer der Diplomarbeit\nzusammen und kann von den Studierenden aus der Prüfer*innenliste frei gewählt werden.\nVoraussetzung für die Anmeldung zur mündlich-kommissionellen Diplomprüfung ist die positive Absol-\nvierung der Pflichtlehrveranstaltungen, der freien Wahlfächer und die positiv beurteilte Diplomarbeit.\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der dritten Diplomprüfung, der Diplomarbeit und der freien\nWahlfächer wird der dritte Studienabschnitt abgeschlossen.\n2.3.10       Studienabschluss\nMit der positiven Beurteilung aller drei Diplomprüfungen, der Diplomarbeit und der freien Wahlfächer\nist das Diplomstudium Zahnmedizin abgeschlossen.\n3. Übergangsbestimmungen\nAb Inkrafttreten des Curriculums in der Version 24 unterstehen alle Studierenden der Curriculumsver-\nsion 24. Die Umstellung der erbrachten Studienleistungen auf die Curriculumsversion 24 erfolgt ent-\nsprechend der Äquivalenzliste im Anhang von Amts wegen. Die für die Umstellung auf die Curriculums-\nversion 22 gemäß der Äquivalenzliste zum 1.10.2023 noch erforderlichen Vorlesungsprüfungen des Cur-\nriculums in der Version 20 können weiterhin abgelegt werden. Für Lehrveranstaltungen mit immanen-\ntem Prüfungscharakter des Curriculums in der Version 20, die für die Umstellung auf die Curriculums-\nversion 21 gemäß der Äquivalenzliste zum 1.10.2022 noch erforderlich sind, erfolgt die Beurteilung als\nentsprechende Ersatzleistungen im Rahmen der regulären Module. Für diese noch nicht absolvierten\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter kann eine Ersatzlehrveranstaltung mit dem\nalten Titel angelegt werden, dessen Inhalte im Rahmen der neuen Module absolviert werden dürfen.\nStudierende welche bis einschließlich SS 2017 den dritten Studienabschnitt begonnen haben schließen\ndas Studium nach den Vorgaben der Curriculumsversion 15 samt den entsprechenden Anlagen, verlaut-\nbart im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz (28. Stück, RN 127 ausgegeben am\n29.06.2016), ab. Ihnen ist dabei der Grad „Doktorin der Zahnmedizin“ bzw. „Doktor der Zahnmedizin“,\nlateinisch „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt „Dr. med. dent.“ zu verleihen.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 33 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 143,
            "text": "144\n4. Diploma Supplement\nDie selbstständig erbrachten klinischen Behandlungsleistungen der Studierenden der Zahnmedizin sind\nim Diploma Supplement aufzunehmen.\n5. Inkrafttreten\nDas Curriculum in der durch diese Verordnung geänderten Fassung tritt mit 1. Oktober 2025 in Kraft.\n6. Anhänge\n       Bedarfsberechnung für die Durchführung des 72-wöchigen zahnmedizini-\n    schen Praktikums\nFür die Betreuung der Studierenden bei der selbständigen Patient*innenbehandlung im 72-wöchigen\nPraktikum sind 240 Wochenstunden Lehre, verteilt auf das gesamte Kalenderjahr, vorzusehen.\n       Richtlinie Virtuelle Lehre\n6.2.1        Präambel\nDie Medizinische Universität Graz hat es sich schon seit Etablierung der Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin im Jahr 2002 zum Ziel gesetzt, Blended Learning als Kombination von Präsenzlehre und\nvirtueller Lehr-/Lerninhalte zur optimalen Lernzielerreichung für die Studierenden anzuwenden.\nNach 20 Jahren der Erprobung und Umsetzung, in der eine solide Basis an digitalen Lehr-/Lernangebo-\nten geschaffen werden konnte, ist es – auch aufgrund des pandemiebedingten Entwicklungsschubs –\nunerlässlich, diese – teilweise neu geschaffenen Möglichkeiten – an der Med Uni Graz zu verankern, um\ndamit virtuelle Lehre in seiner Vielschichtigkeit nutzen zu können.\nDiese Richtlinie definiert die Rahmenbedingungen und Kriterien für die Realisierung virtueller Lehre\nmit der Bereitstellung von entsprechenden Unterlagen in digitaler Form.\nEs wird dabei zwischen Größenordnungen von Änderungen unterschieden:\na) Virtualisierung von Lehrveranstaltungen, die eine curriculare Änderung bedeuten:\n         Änderungen von Lehrveranstaltungstypen, Hinzufügen oder Entfernen von einer solch großen\n         Anzahl von Terminen, dass es zu einer ECTS-Punkte-Veränderung kommt sowie inhaltliche Än-\n         derungen (Änderungen, die im gültigen Curriculum abgebildete inhaltliche Schwerpunkte ver-\n         schieben/verändern würden).\nb) Virtualisierung von ausgewählten Lehrveranstaltungsinhalten oder –einheiten. Kommt es zu einer\nunverhältnismäßig großen Anzahl von Änderungen von Präsenz zu virtuell asynchron, wird dies bei\nder*dem betroffenen Modulkoordinator*in bzw. Lehrveranstaltungsverantwortlichen und der*dem Leh-\nrenden hinterfragt und nur dann geändert, wenn dies didaktisch und inhaltlich gut begründbar ist.\nIm Sinne der Qualitätssicherung von virtueller Lehre an der Med Uni Graz durchlaufen Änderungen\nbeider Kategorien einen Überprüfungsprozess, der unter Punkt 4 dargelegt wird. Handelt es sich um\ncurriculare Änderungen sind diese in weiterer Folge durch die zuständige Curricularkommission zu be-\nschließen.\nDiese Richtlinie wurde in enger Anlehnung an die Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen der Ar-\nbeitsgruppe der Österreichischen Hochschulkonferenz „Empfehlungen der Hochschulkonferenz – Digi-\ntales Lehren, Lernen und Prüfen an Hochschulen“ (Dez. 2021) sowie den Ergebnissen der Arbeitsgruppe\n„Klassifikation der (virtuellen Lehre)“ (Jun. 2021) vom Forum neue Medien Austria erstellt.\n6.2.2        Begriffsdefinitionen\nGemäß Abbildung 1 werden grundsätzlich folgende Arten der virtuellen Lehre unterschieden:\n    • Virtuelle Synchrone Lehre\n    •    Hybride Lehre\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 34 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 144,
            "text": "145\n     •   Virtuell asynchrone betreute Lehre\n     •   Virtuell asynchrone unbetreute Lehre\n  Abbildung 1: Klassifikation der (virtuellen Lehre) - Fallmann I et al.: „Quantifizierung von virtueller\n       Lehre an österreichischen Hochschulen“, Whitepaper CC BY, Forum neue Medien Austria,\n  https://www.fnma.at/medien/fnma-publikationen (Jun. 2021) sowie auch im Ergebnis der Arbeits-\n gruppe der Österreichischen Hochschulkonferenz „Empfehlungen der Hochschulkonferenz – Digitales\n                        Lehren, Lernen und Prüfen am Hochschulen“ (Dez. 2021).\n6.2.2.1      Virtuelle Synchrone Lehre\nBei der Abhaltung von virtuell synchroner Lehre befinden sich Studierende und Lehrende im selben\nZeitfenster, jedoch nicht am selben Ort. Ein typisches Beispiel für virtuelle synchrone Lehre ist die\nAbhaltung mittels Videokonferenz.\n6.2.2.2      Hybride Lehre\nBei der Abhaltung von virtuell synchroner Lehre befinden sich Studierende und Lehrende im selben\nZeitfenster, Studierende jedoch nur teilweise am selben Ort wie die/der Lehrende. Ein typisches Bei-\nspiel von hybrider Lehre ist die Verwendung des VITAL Livestreaming Systems, dass in den Hörsälen am\nMEDCAMPUS zur Verfügung steht. Es gestattet den Vortrag im Hörsaal live über das Portal VITAL Stu-\ndierenden, die sich an anderen Ort befinden zugänglich zu machen, inklusive einer Interaktionsmög-\nlichkeit via Chat.\n6.2.2.3      Virtuell asynchrone betreute Lehre\nVirtuell asynchrone betreute Lehre bedeutet, dass Lehrende und Studierende sich weder im selben\nZeitfenster befinden noch am selben Ort. Dennoch gibt es für Studierende eine definierte, zeitver-\nsetzte Interaktionsmöglichkeit mit den Lehrenden, um Fragen zu stellen (zB per E-Mail).\nVirtuell asynchrone betreute Lehre hat an der Med Uni Graz bereits eine lange Tradition und wird schon\nseit dem Jahr 2006 erfolgreich praktiziert. Die Umsetzung wird technisch durch eine MEDonline /\nMoodle Schnittstelle (MOMOS) unterstützt, Studierende bekommen hierbei elektronische „Pflichtauf-\ngaben“ welche in einem bestimmten Zeitraum erfüllt werden müssen. Gleichzeitig haben Studierende\ndie Möglichkeit die Lehrenden bei Fragen zu kontaktieren.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 35 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 145,
            "text": "146\n6.2.2.4      Virtuell asynchrone unbetreute Lehre\nBei virtuell asynchroner unbetreuter Lehre handelt es sich um Selbstlernphasen auf Basis von bereit-\ngestelltem Material, bei denen keinerlei Unterstützung vonseiten der Lehrenden bzw. Interaktion zur\nBegleitung des Lernprozesses vorgesehen ist. Daher kann diese Form nicht als Lehrleistung gezählt\nwerden.\n6.2.3        Varianten zur Realisierung virtueller Lehre\n6.2.3.1      Virtuelle Anreicherung von Präsenzlehre\nCharakteristika: Präsenzunterricht der durch digitale Inhalte, die den Studierenden zur Verfügung ge-\nstellt werden, angereichert wird. Derartige Inhalte können der Vor- und Nachbereitung, zur Prüfungs-\nvorbereitung sowie der über den Präsenzunterricht hinausgehenden Beschäftigung mit den Inhalten\ndienen.\nQualitative Anforderungen: Es wird empfohlen, für diese Unterlagen die hierfür von der Med Uni Graz\nbereitgestellten Plattformen (VMC/Moodle, Microlearning/KnowledgeFox, VITAL-Server) zu verwen-\nden. Allfällige externe Inhalte sollen im VMC/Moodle verlinkt werden.\nFormale Anforderungen: Unterlageneinreichung über die Stabsstelle Lehre mit Medien für die hierfür\nvon der Med Uni Graz bereitgestellten Plattformen (VMC/Moodle, Microlearning/KnowledgeFox, VITAL-\nServer). Alternativ bietet die Stabsstelle auch Schulungen für Lehrende an, sodass Unterlagen auch\nselbst in VMC/Moodle und Microlearning/KnowledgeFox eingestellt werden können.\n6.2.3.2      Hybride Lehre\nCharakteristika: Bei der Abhaltung von hybrider Lehre sind Studierende und Lehrende zeitgleich bei\njeder Lehrveranstaltung, Studierende jedoch nicht alle am selben Ort wie die Lehrenden. Im typischen\nFall halten die Lehrenden eine Vorlesung in einem Hörsaal, wobei sich ein Teil der Studierenden in\ndiesem Hörsaal aufhält, ein anderer Teil dagegen zur gleichen Zeit (synchron) die Lehrveranstaltung\nüber das Internet an einem beliebigen anderen Ort verfolgen kann. Hybride Lehrveranstaltungen sind\nauf Grund der zumeist großen Zahl an Teilnehmer*innen und der Tatsache, dass eine Kontrolle der\nvirtuellen Anwesenheit nicht möglich ist, nur für den Lehrveranstaltungstyp Vorlesung geeignet.\nQualitative Anforderungen: Für die hybride Lehre wird das VITAL Livestreaming System verwendet,\ndas in den Hörsälen am MED CAMPUS zur Verfügung steht. Es gestattet, den Vortrag im Hörsaal live\nüber das Portal VITAL Studierenden, die sich an einem anderen Ort befinden, zugänglich zu machen.\nBei der Abhaltung von hybriden Lehrveranstaltungen ist für eine Interaktionsmöglichkeit auch mit den\nStudierenden, welche sich nicht im Hörsaal befinden, Sorge zu tragen. Dies kann etwa durch Verwen-\ndung des VITAL Livestreaming Systems mit integriertem Chatkanal, welches in den Hörsälen am\nMEDCAMPUS verfügbar ist, umgesetzt werden.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der*dem Modulkoordinator*in entschei-\nden, ob sie ihre Lehrveranstaltungstermine auf eine Hybrid-Abhaltung umstellen. Die rechtzeitige Ko-\nordination mit der Organisationseinheit Studienmanagement (idF. OE-SM) bzw. für LVen ab dem 6.\nSemester mit dem Studierendensekretariat Zahnmedizin ist erforderlich.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über diese Abhaltungsform in MEDonline zu informieren.\nDies erfolgt im Kommentarfeld der betroffenen Termine in der Form: „hybrid; Link: https://vital.me-\ndunigraz.at/#/livestreams“.\n6.2.3.3      Virtuelle synchrone Lehre\n6.2.3.3.1 Virtuelle synchrone Lehre ohne immanentem Prüfungscharakter (z.B. Vorle-\n    sungen)\nCharakteristika: Bei der Abhaltung von virtueller synchroner Lehre sind Studierende und Lehrende\nzeitgleich bei der Lehrveranstaltung, jedoch nicht am gleichen Ort.\nQualitative Anforderungen: Die Lehrenden verwenden das von der Med Uni Graz bereitgestellte Sys-\ntem Cisco WebEx als Videokonferenz-Werkzeug. Alternativ kann auch das in den Hörsälen am MEDCAM-\nPUS verfügbare Livestreaming System verwendet werden. Dies ist nur sinnvoll, wenn die Liveübertra-\ngung zusätzlich auch noch hochqualitativ aufgezeichnet werden soll. Um den Studierenden die Lehrin-\nhalte nachhaltig zur Verfügung zu stellen, wird eine zusätzliche Aufzeichnung des Livestreams aus-\ndrücklich empfohlen.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                             Seite 36 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 146,
            "text": "147\nVoraussetzung ist die Interaktionsmöglichkeit mit den Studierenden, zumindest via Chat oder – vor\nallem bei kleineren Gruppen – durch unmittelbare mündliche Kommunikation.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der*dem Modulkoordinator*in bzw.\nLehrveranstaltungsverantwortlichen entscheiden, ob sie ihre Lehrveranstaltungstermine als virtuelle\nsynchrone Lehre abhalten. Die rechtzeitige Koordination mit der Organisationseinheit Studienmanage-\nment (OE-SM) bzw. mit der für das jeweilige Studium zuständigen Planungsstelle ist erforderlich.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über diese Abhaltungsform in MEDonline zu informieren.\nDies erfolgt in MEDonline in der folgenden Form. Ereignis: Abhaltung fix, Ort: virtuell, Kommentar zum\nTermin: Webinar (optional mit konkretem Link – ansonsten ist der Link von den Lehrenden rechtzeitig\nvorab an die Studierenden per E-Mail zu senden).\n6.2.3.3.2 Virtuelle synchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter\nCharakteristika: Lehrende und Studierende sind zeitgleich bei der Lehrveranstaltung, jedoch nicht am\ngleichen Ort. Virtuelle synchrone Abhaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind insbesondere\nfür den Lehrveranstaltungstyp Seminar und ggf. Seminar/Übung geeignet. Für Übungen ist das Format\nnur anwendbar, wenn keine haptischen Fertigkeiten vermittelt werden.\nQualitative Anforderungen: Die Lehrenden verwenden das von der Med Uni Graz bereitgestellte Sys-\ntem Cisco WebEx als Videokonferenz-Werkzeug. Voraussetzung ist die Interaktionsmöglichkeit mit den\nStudierenden, zumindest via Chat oder der Verwendung von einem interaktiven Werkzeug (zB Menti-\nmeter). Vor allem bei kleineren Gruppen durch unmittelbare mündliche Kommunikation. Weiters ist\nentsprechend dem immanentem Prüfungscharakter darauf zu achten, dass die Studierenden kontinu-\nierlich per Kamera Video Präsenz zeigen, dass das von den Lehrenden überprüft werden kann und dass\ndie Studierenden aktiv teilnehmen. Grundsätzlich gelten Studierende, die mittels Videokonferenz teil-\nnehmen, als persönlich anwesend, solange sie über eine audio-visuelle Verbindung für die Lehrenden\nsichtbar kommunikationsbereit sind.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der*dem Modulkoordinator*in bzw.\nLehrveranstaltungsverantwortlichen entscheiden, ob sie ihre Lehrveranstaltungstermine virtuell syn-\nchron abhalten.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über die Abhaltungsform in MEDonline zu informieren. Dies\nerfolgt in MEDonline in der folgenden Form. Ereignis: Abhaltung fix, Ort: virtuell, Kommentar zum\nTermin: Webinar (optional mit konkretem Link – ansonsten ist der Link von den Lehrenden rechtzeitig\nvorab an die Studierenden per E-Mail zu senden).\n6.2.3.4       Virtuelle asynchrone Lehre\nWenn das Format der virtuell asynchronen Lehre mit oder ohne immanentem Prüfungscharakter ge-\nwählt ist, sind die zugehörigen digitalen Lernobjekte (insbesondere Lehrveranstaltungsaufzeichnungen)\njedenfalls bis zum Ende der Lehrveranstaltung und allen folgenden Prüfungsterminen zur Verfügung zu\nstellen.\n6.2.3.4.1 Virtuelle asynchrone Lehre ohne immanenten Prüfungscharakter (z.B. Vorle-\n     sungen)\nCharakteristika: Virtuelle asynchrone Lehre bedeutet, dass Lehrende und Studierende weder zeit-\ngleich bei der Lehrveranstaltung sind, noch am selben Ort. Dennoch gibt es für Studierende eine defi-\nnierte, zeitversetzte Interaktionsmöglichkeit mit den Lehrenden, um Fragen stellen zu können (z.B.\nper E-Mail oder über ein Forum).\nQualitative Anforderungen: Die virtuelle Lerneinheit muss im Virtuellen Medizinischen Campus\n(VMC)/Moodle explizit als „virtuell“ gekennzeichnet sein. Die virtuelle Lerneinheit muss im\nVMC/Moodle mit dem gleichen Titel hinterlegt werden wie in MEDonline, die dazugehörigen Lernunter-\nlagen müssen auch dementsprechend benannt werden.\nDie zuständige Lehrperson und ihre digitale Erreichbarkeit müssen ausgewiesen sein. Hierfür werden\ndie Daten aus der MEDonline-Visitenkarte herangezogen.\nDie digitale Erreichbarkeit (per E-Mail, Ask-your-teacher-Einheiten, moderierte Diskussionsforen, etc.)\nder zuständigen Lehrperson muss zur Beantwortung etwaiger Fragen von Studierenden während der\nLaufzeiten der digitalen asynchronen Lehre (in der Regel innerhalb der Modul/Track/SSM/Lehrveran-\nstaltungs-Laufzeiten) gewährleistet sein.\nDie virtuellen Lernunterlagen müssen einen Umfang haben, der ihre Bearbeitung im Rahmen der virtu-\nellen Lerneinheit zugewiesenen Zeit ermöglicht.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 37 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 147,
            "text": "148\nDie Lehrenden und Fachverantwortlichen haben idR einmal pro Semester, aber mindestens einmal pro\nStudienjahr, die Aktualität der digitalen Unterlagen zu prüfen und ggf. für eine Aktualisierung zu sor-\ngen.\nDie virtuellen Lernunterlagen müssen dazu geeignet sein, Wissen zu vermitteln und über interaktive\nAufgabenstellungen eine Selbstüberprüfung des Wissens durch die Studierenden zu ermöglichen. Jede\nvirtuelle asynchrone Lerneinheit muss somit zumindest ein Lernobjekt zur Wissensvermittlung und ein\nLernobjekt zur Wissensüberprüfung enthalten.\nFolgende Lernobjekt-Typen sind zur Wissensvermittlung geeignet:\n    • eLecture (Folien kombiniert mit einer erklärenden Audiodatei) zusammen mit den zugehörigen\n         Folien als Handout, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen,\n         Videos)\n    •    Lehrveranstaltungs-Aufzeichnungen mit dem von der Med Uni Graz in den Hörsälen am\n         MEDCAMPUS bereitgestellten professionellen Aufzeichnungssystem in Kombination mit den zu-\n         gehörigen Folien als Handout, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simu-\n         lationen, Videos).\n    •    Skriptum, vorzugsweise angereichert mit grafischen Elementen, ggf. ergänzt mit anderen digi-\n         talen Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos).\n    •    PowerPoint-Präsentationen oä. mit einem für das Verständnis der Inhalte ausreichend ausfor-\n         mulierten Text, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen, Vi-\n         deos).\nZur Wissensüberprüfung sind Lernobjekt-Typen geeignet, die eine digitale Interaktion der Studierenden\nmit dem Lernobjekt erlauben. Dazu stehen folgende Werkzeuge bereit:\n    • Lernobjekttyp „Lektion“ oder Lernobjekttyp „Test“: Beides ist im VMC/Moodle angelegt und\n         entspricht funktionell den WBTs (Web-based Trainings). Inhaltlich müssen folgende Vorausset-\n         zungen erfüllt sein:\n              o  Die Lernkarten müssen in einer didaktisch sinnvollen Reihenfolge angeordnet sein.\n              o  Zu jeder richtigen und falschen Antwortoption ist eine erläuternde Erklärung bereit zu\n                 stellen.\n    •    Lernobjekttyp „Microlearning-Kurs“: Dieser Lernobjekttyp ist in Microlearning/KnowledgeFox\n         angelegt. Inhaltlich gelten die gleichen Anforderungen wie für die Lernobjekttypen Lektion und\n         Test in VMC/Moodle. Der Microlearning-Kurs muss im VMC/Moodle verlinkt sein.\n    •    Lernobjekttyp „Amboss Quiz“: die Med Uni Graz hat für die Plattform Amboss eine Campus\n         Lizenz. Solange diese aktiv ist besteht auch die Möglichkeit Quizze aus dieser Plattform zu\n         wählen. Das entsprechende Quiz / die entsprechende Seite muss aber in VMC/Moodle verlinkt\n         sein.\nDie Absolvierung der Lernobjekte erfolgt bei asynchroner virtueller Lehre ohne immanentem Prüfungs-\ncharakter durch die Studierenden freiwillig.\nFormale Anforderungen: Asynchrone virtuelle Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharak-\nter müssen vorab von den Lehrenden mit der*dem Modulkoordinator*in bzw. Lehrveranstaltungsverant-\nwortlichen abgestimmt werden.\nDie Erfüllung der qualitativen Anforderungen wird durch die Stabsstelle Lehre mit Medien überprüft.\nDie Freigabe zur virtuellen asynchronen Abhaltung erfolgt durch die*den zuständige*n Vizerektor*in.\nIm Falle der Freigabe startet die virtuelle asynchrone Einheit mit Beginn des folgenden Studienjahres\nund bleibt zumindest für die Dauer des folgenden Studienjahres bestehen. Wenn keine sachlichen oder\norganisatorischen Gründe dagegensprechen und von Seiten der Lehrenden keine Änderung gewünscht\nwird, verlängert sich die Freigabe automatisch jeweils um ein weiteres Studienjahr.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über die Abhaltungsform in MEDonline zu informieren. Dies\nerfolgt in MEDonline in der folgenden Form. Ereignis: CBT-Abhaltung, Ort: virtuell.\n6.2.3.4.2 Virtuelle asynchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter\nCharakteristika: Virtuelle asynchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter bedeutet, dass Leh-\nrende und Studierende weder zeitgleich bei der Lehrveranstaltung sind, noch am selben Ort. Auf Grund\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                               Seite 38 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 148,
            "text": "149\ndes immanenten Prüfungscharakters eignet sich das Format insbesondere für Seminare, Semi-\nnare/Übungen und, sofern keine haptischen Inhalte vermittelt werden, auch für Übungen.\nIm Gegensatz zur virtuellen asynchronen Lehre ohne immanentem Prüfungscharakter ist jedoch die\nAbsolvierung der Lernobjekte für die Studierenden verpflichtend. Die Auswertung der Wissensabfragen\nmuss manuell durch den*die Lehrende*n erfolgen und zB nach MEDonline von den Lehrenden übertragen\nwerden.\nWeiterhin gibt es für Studierende eine definierte, zeitversetzte Interaktionsmöglichkeit mit den Leh-\nrenden, um Fragen stellen zu können (z.B. per E-Mail oder über ein Forum).\nQualitative Anforderungen: Inhaltlich gilt sinngemäß das gleiche wie unter 2.2.1 „Virtuelle asynchrone\nLehre ohne immanentem Prüfungscharakter“ angeführt.\nFormale Anforderungen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie unter 2.2.1 „Virtuelle asynchrone\nLehre ohne immanentem Prüfungscharakter“ angeführt.\n6.2.4       Überprüfung und Fristenlauf\n6.2.4.1     Überprüfung\nGrundsätzlich werden alle Lerneinheiten, welche von Präsenz in ein virtuelles Format (hybrid, virtuell\nsynchron oder virtuell asynchron) oder von einem virtuellen Format in ein anderes umgewandelt wer-\nden einer fachlichen, formalen und qualitativen Prüfung unterzogen.\nDie Beurteilung der fachlichen Eignung obliegt der*dem Lehrenden, der*dem Fachverantwortlichen\nbzw. der*dem Modul- oder Trackkoordinator*in. Die Prüfung der formalen und qualitativen Anforderun-\ngen übernimmt operativ die Stabsstelle Lehre mit Medien auf Basis der in der Richtlinie Virtuelle Lehre\ndefinierten Kriterien.\nFormal wird geprüft, ob\n    A) die vorgeschlagene Virtualisierung eine Curriculumsänderung zur Folge hätte (insbesondere\n        Hinzufügen/Entfernen einer solch großen Anzahl von Terminen, dass sich die ECTS-Punkte ver-\n        ändern, Änderung von LV Typen, inhaltliche Änderungen [Änderungen die im gültigen Curricu-\n        lum abgebildete inhaltliche Schwerpunkte verschieben/verändern würden]; siehe auch Präam-\n        bel). Ist dies der Fall, wird dies an die zuständige Curricularkommission zum Beschluss weiter-\n        gereicht.\n    B) die Vorgaben dieser Richtlinie eingehalten werden und die entsprechenden Ressourcen gege-\n        ben sind. Die Entscheidung über eine Umsetzung und die Qualitätssicherung obliegt der*dem\n        Vizerektor*in für Studium und Lehre.\nDie jeweils zuständige Curricularkommission bekommt die Liste mit den zur Umsetzung gelangten\nLerneinheiten sofern gegeben pro Semester, aber jedenfalls pro Studienjahr zur Information.\n6.2.4.2     Zeitlauf\nFür die Virtualisierung von Lerneinheiten (hybrid, virtuell synchron oder virtuell asynchron) oder ein\nZurückgehen auf Präsenzlehre ist folgender Zeitlauf einzuhalten:\n6.2.4.2.1 Anfrage an die Modul-/ Trackkoordinator*innen / Lehrveranstaltungsverant-\n    wortlichen, ob Änderungen von Lehrformaten bei Lerneinheiten gewünscht werden:\nZeitlauf:\n    • Anfang Dezember (mit Rückmeldung bis Mitte Jänner) für das nächste Wintersemester\n    •   Anfang Juni (mit Rückmeldung bis Ende Juni) für das nächste Sommersemester\nWer: durch OE-SM bzw. für LVen ab dem 6. Semester das Studierendensekretariat Zahnmedizin\n6.2.4.2.2 Rückmeldung der Modul-/Trackkoordinator*innen an die OE-SM bzw. das Stu-\n    dierendensekretariat Zahnmedizin\nWas:\nPro Lerneinheit, die geändert werden soll, sind folgende Angaben, wie hier beispielhaft dargestellt,\nnotwendig:\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                               Seite 39 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 149,
            "text": "150\n Titel Lerneinheit    LV Typ                                     Dauer oder Anz. Un-       Lehrende*r\n                                                                 terrichtseinheiten\n Einführung in den    VO / SE / Ue                               10.00 – 11.30             M. Muster-\n VMC                  Bei VU: VO oder Ue getrennt angeben        oder 2 Unterrichtsein-    mann\n                      Bei SU: Se oder Ue getrennt angeben        heiten\nAngabe der geplanten und der bisherigen Variante:\nAktuelle Abhaltung:     ☐ Präsenz ☐ Hybrid ☐ Virtuell Synchron          ☐ Virtuell Asynchron\nNeue Abhaltung:         ☐ Präsenz ☐ Hybrid ☐ Virtuell Synchron          ☐ Virtuell Asynchron\n6.2.4.2.3 Prüfung der formalen und qualitativen Anforderungen\nWer: fachlich/inhaltlich Modul-/Trackkoordinator*innen/Lehrveranstaltungsverantwortliche, for-\nmal/qualitativ Stabsstelle Lehre mit Medien\nWann: ACHTUNG: bei curricularen Änderungen bis einen Monat vor der letzten Sitzung der zuständigen\nCurricularkommission im Wintersemester (Jänner); ansonsten nach Erhalt der Rückmeldung\n6.2.4.2.4 Informationsweitergabe an Modul- / Trackkoordinator*innen / Lehrveranstal-\n    tungs-verantwortliche und Curricularkommission sowie Beginn der Planung\nWer: OE-SM / Studierendensekretariat Zahnmedizin\nWas: Information in Bezug auf das Ergebnis der Anforderungsprüfung\nWann: Anfang Februar / Anfang September\nAb diesem Zeitpunkt beginnt die OE-SM bzw. für LVen ab dem 6. Semester das Studierendensekretariat\nZahnmedizin mit der Planung des kommenden Winter- bzw. Sommersemesters und die Stabsstelle Lehre\nmit Medien gemeinsam mit den jeweilig betroffenen Lehrenden die Umsetzung der Virtualisierungen,\nsodass die Virtuelle Lehre zeitgerecht mit Beginn des entsprechenden Semesters realisiert werden\nkann.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                            Seite 40 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 150,
            "text": "151\n       Sonderregelungen für Studierendenvertreter*innen\nRegelungen für Studierendenvertreter*innen lt. HSG\nA. Für LV mit immanentem Prüfungscharakter gilt:\n1. Die Abwesenheit aufgrund offizieller Funktion zählt nicht zur 15%-Abwesenheit gemäß Curriculum.\nDer Vertreterin*dem Vertreter dürfen im Rahmen ihrer*seiner ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nach-\nteile im Studium entstehen, sodass jedenfalls Anwesenheitspunkte sowie die Möglichkeit, einer adä-\nquaten, der Beurteilung der Lehrveranstaltung entsprechenden Kompensationsleistung zu erbringen,\nzu gewähren sind.\nDiese Regelung ist auf folgende Gremien oder Organe anzuwenden:\na. Senat der Medizinischen Universität Graz\nb. Kommissionen gem. § 25 (8) UG2002\nc. Offizielle Sitzungen des Rektorates der Medizinischen Universität Graz\nd. Universitätsrat der Medizinischen Universität Graz\ne. Sitzungen des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz\nf. Sitzungen des Behindertenbeirates\ng. Sitzung der Bundesvertretung oder deren Ausschüsse der Österreichischen Hochschüler*innenschaft\nh. Sitzung der Vorsitzendenkonferenz der Österreichischen Hochschüler*innenschaft\nj. Sitzung der Universitätsvertretung der Hochschüler*innenschaft an der Medizinischen Universität\nGraz.\ni. Sitzung der Wahlkommission der Hochschüler*innenschaft an der Medizinischen Universität Graz oder\nder Österreichischen Hochschüler*innenschaft\n2. Für Sitzung anderer Organe, Gremien oder Arbeitsgruppen besteht die Möglichkeit mit der*dem Mo-\ndulkoordinator*in oder der*dem Leiter*in der Lehrveranstaltung Einvernehmen herzustellen und eine\nRegelung über eine etwaige Nachholung oder Nacharbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Res-\nsourcen zu treffen. Es gilt dann A (1) sinngemäß.\nB. Für die Teilnahme von Studierenden an der Generalversammlung der IFMSA gilt A1 sinngemäß. Die\nStudierenden haben jeweils die Teilnahme an der jeweiligen Sitzung des Organs bestätigt durch die*den\nVorsitzenden oder Sprecher*in nachzuweisen und möglichst im Vorhinein bekannt zu geben.\n       Wahlfachstunden für Studierendentätigkeit im Zuge der Austrian Medical Stu-\n     dents Association (AMSA) an der Med Uni Graz und achtung°liebe\nFür die AMSA und achtung°liebe gilt:\n1. Aufgrund der Kooperation zwischen der AMSA und der Hochschüler*innenschaft an der Medizini-\n      schen Universität Graz wird im Sinne des § 31 (3) HSG 2014 die Tätigkeit als Studierendenvertre-\n      ter*in für freie Wahlstunden angerechnet. Die tatsächliche Festlegung der Verringerung der Wahl-\n      fachstunden gem. § 31 (4) HSG 2014 erfolgt durch die Studienrektorin*den Studienrektor gemäß\n      der nachfolgenden Auflistung. Die Vertretungsarbeit muss zumindest über ein komplettes Semes-\n      ter nachweislich erbracht worden sein und betrifft folgende Funktionen:\n         A: AMSA\n           1. Vorstand: President, Vice Presidents (Vier ECTS-Anrechnungspunkte)\n           2. Erweiterter Vorstand: National Officers, Local Presidents, Support Division, National\n           3. Coordinator der European Medical Students Association (zwei ECTS-Anrechnungspunkte)\n           4. Local Officers (ein ECTS-Anrechnungspunkt)\n         B: achtung°liebe\n           1. Local Coordinator (zwei ECTS-Anrechnungspunkte)\n           2. Kassiererin/Kassier (ein ECTS-Anrechnungspunkt)\n           3. Schulbesuchskoordination (ein ECTS-Anrechnungspunkt)\n2. Antrag auf Anerkennung\nDer Antrag auf Anerkennung der Tätigkeit nach Punkt A und B ist durch die*den Studierende*n einzu-\nbringen und vom Local President der AMSA-Graz nach sorgfältiger Prüfung bestätigt werden.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                              Seite 41 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 151,
            "text": "152\n      Anerkennungsrichtlinien und Äquivalenzlisten\n6.5.1       Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin\n Diplomstudium Humanmedizin O 202 (Kohorten „mit Studienbeginn bis Studienjahr   Diplomstudium Zahnmedizin O 203\n 2012/13“ und „mit Studienbeginn im Studienjahr 2013/14“)\n absolvierte Lehrveranstaltungen O 202:                   LV-     Sem. ECTS      Anerkennung wird beantragt als:                          LV-       ECTS\n                                                          Typ     St.                                                                     Typ\n Gesamter 1. Studienabschnitt                                                    Gesamter 1. Studienabschnitt\n                                                                                 ZPM VI – Anatomie, Physiologie und Pathophysiolo-\n M 07 – Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe   FA      4,5      4                                                              FA        5\n                                                                                 gie\n M 08 – Sauerstoff-Transportsystem des Menschen           FA      4,2      4                                                              VU        5\n M 10 – Krankheitsdynamik                                 FA      3,6      4\n M 07 – Vererbung, Urogenitaltrankt und endokrine Organe  UE      1,3      1     ZPT – Histologie und Physiologie                         UE        1\n M 07 – Vererbung, Urogenitaltrankt und endokrine Organe  SE      0,6      1                                                              SU        3\n M 08 – Sauerstoff-Transportsystem des Menschen           UE      1,5      2\n M 08 – Sauerstoff-Transportsystem des Menschen           SE      0,8      1\n M 10 – Krankheitsdynamik                                 FA      3,6      4     ZPM VII – Pharmakologie                                  FA        3\n M 10 – Krankheitsdynamik                                 SU      4,1      4     ZPM VII – Pharmakologie                                  SU        1\n M 11 – Grundkonzepte der Krankheitslehre                 FA      3,7      4     ZPM VIII – Pathologie                                    FA        3\n M 12 – Therapeutische Intervention                       FA      3,7      4\n M 11 – Grundkonzepte der Krankheitslehre                 SU      3,6      3     ZPM VIII – Pathologie                                    SE        4\n M 12 – Therapeutische Intervention                       SU      3,6      3\n M 13 – Toleranz, Abwehr, Regulation                      FA      3        3     ZPM IX – Hygiene                                         FA        1,5\n M 13 – Toleranz, Abwehr, Regulation                      UE      2,3      2     ZPM IX – Hygiene                                         SU        0,5\n M 13 – Toleranz, Abwehr, Regulation                      SE      2        2\n M 16 – Viszerale Funktion und Modulation                 FA      3        3     ZPM X – Innere Medizin                                   FA        8\n M 16 – Viszerale Funktion und Modulation                 UE      4,3      4     ZPM X – Innere Medizin                                   SU        3,5\n M 16 – Viszerale Funktion und Modulation                 SE      2        2\n M 19 – Entwicklung, Wachstum, Reifung                    FA      3        3     ZPM XI – Kinderheilkunde und Humangenetik                FA        2,5\n                                                                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                 Seite 42 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 152,
            "text": "153\n M 19 – Entwicklung, Wachstum, Reifung                          UE       2,8      3      ZPM XI – Kinderheilkunde und Humangenetik                SU        2\n M 19 – Entwicklung, Wachstum, Reifung                          SE       2        2\n M 21 – Spannungsfeld Persönlichkeit                            FA       3        3      ZPM XII – Nervensystem und Psyche                        FA        4\n M 22 – Netzwerk und Steuerung                                  FA       3        3\n M 21   – Spannungsfeld Persönlichkeit                          UE       2        2      ZPM XII – Nervensystem und Psyche                        SE        4,5\n M 21   – Spannungsfeld Persönlichkeit                          SE       3        3\n M 22   – Netzwerk und Steuerung                                UE       2,9      3\n M 22   – Netzwerk und Steuerung                                SE       2        2\n M 15 – Gesundheit und Gesellschaft                             FA       3        3      ZPM XIII – Sozial- und Präventivmedizin                  FA        1,5\n M 15 – Gesundheit und Gesellschaft                             UE       3        3      ZPM XIII – Sozial- und Präventivmedizin                  VU        1\n M 15 – Gesundheit und Gesellschaft                             SE       2        2\n Ärztliche Fertigkeiten II a – Phantomübungen                   SU       1,7      1      ZPT – Notfallmedizin                                     VU        1\n M 14 – Wissensgewinnung, Information und Visualisierung        FA       3        3      ZPM XIV – Chirurgische Medizin (Anästhesiologie,\n                                                                                                                                                  FA        9\n M 17 – Viszerale Struktur und Intervention                     FA       3        3      Chirurgie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie,\n M 25 – Schmerz und Extremsituationen                           FA       3        3      Kinderchirurgie)\n M 23 - Bewegung                                                FA       3,6      3\n M 14 – Wissensgewinnung, Information und Visualisierung        UE       2        2      ZPM XIV – Chirurgische Medizin (Anästhesiologie,\n                                                                                                                                                  SU        3\n M 14 – Wissensgewinnung, Information und Visualisierung        SE       3        3      Chirurgie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie,\n M 17 – Viszerale Struktur und Intervention                     UE       3,4      3      Kinderchirurgie)\n M 17 – Viszerale Struktur und Intervention                     SE       2,2      2\n M 25 – Schmerz und Extremsituationen                           UE       2,3      2\n M 25 – Schmerz und Extremsituationen                           SE       2,2      2\n M 23 – Bewegung                                                UE       2,5      2\n M 23 – Bewegung                                                SE       1,7      2\n M 20 – Weibliche Lebensphasen                                  FA       3        3      ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane                     FA        2\n M 28 – Metabolismus und Elimination                            FA       3        3\n NBI II                                                         SE       1        1      ZPT – Wissenschaftliches Arbeiten 1                      SU        1\nZusätzlich sind die restlichen Lehrveranstaltungen des sechsten Semesters und der dritte Studienabschnitt in der jeweils gültigen Curriculumsversion im Diplom-\nstudium Zahnmedizin zu absolvieren.\n                                                                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                        Seite 43 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 153,
            "text": "154\n6.5.2        Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin\n Diplomstudium Humanmedizin O 202 (Kohorte „mit Studienbeginn Studienjahr       Diplomstudium Zahnmedizin O 203\n 2014/15“)\n absolvierte Lehrveranstaltungen O 202:                       LV-      ECTS     Anerkennung wird beantragt als:                                 LV-      ECTS\n                                                              Typ                                                                               Typ\n Gesamter 1. Studienabschnitt                                                   Gesamter 1. Studienabschnitt\n PM VII – Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt          FA       4        ZPM VI – Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie             FA       5\n PM VIII – Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie       FA       4,5                                                                      VU       5\n PM IX – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I         FA       10\n PT – Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und      VU       11,5\n Leitungsbahnen\n PM VII – Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt          FA       4        ZPT – Histologie und Physiologie                                UE       1\n PM VIII – Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie       FA       4,5\n PT – Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie      SU       2,5                                                                      SU       3\n PM IX – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I         FA       10       ZPM  VII – Pharmakologie                                        FA       3\n PM IX – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I         SU       0,5      ZPM  VII – Pharmakologie                                        SU       1\n PM X – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II         FA       13,5     ZPM  VIII – Pathologie                                          VO       3\n PM X – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II         SU       2        ZPM  VIII – Pathologie                                          SE       4\n PT – Praktische Einheiten zu Krankheitslehre und             SU       3\n       Therapieansätzen\n PM XI – Medizinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten FA       4        ZPM IX – Hygiene                                                FA       1,5\n PM XI – Medizinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten UE       2        ZPM IX – Hygiene                                                SU       0,5\n PM XI – Medizinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten SE       1\n PM XII – Grundlagen der Inneren Medizin I                    FA       6        ZPM X – Innere Medizin                                          FA       8\n PM XIV – Grundlagen der Inneren Medizin II                   FA       6\n PM XII – Grundlagen der Inneren Medizin I                    UE       0,5      ZPM X – Innere Medizin                                          SU       3,5\n PM XII – Grundlagen der Inneren Medizin I                    SE       0,5\n PM XIV – Grundlagen der Inneren Medizin II                   UE       0,5\n PM XIV – Grundlagen der Inneren Medizin II                   SE       0,5\n PM XX – Medizin des Kindes- und Jugendalters                 FA                ZPM XI – Kinderheilkunde und Humangenetik                       FA       2,5\n PM XX – Medizin des Kindes- und Jugendalters                 UE                ZPM XI – Kinderheilkunde und Humangenetik                       SU       2\n PM XX – Medizin des Kindes- und Jugendalters                 SE\n PM XXII – Menschliche Psyche                                 FA                ZPM XII – Nervensystem und Psyche                               FA       4\n PM XVIII – Erkrankungen des Nervensystems                    FA\n                                                                                                  Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                Seite 44 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 154,
            "text": "155\nPM XXII – Menschliche Psyche                                       UE                ZPM XII – Nervensystem und Psyche                               SE       4,5\nPM XXII – Menschliche Psyche                                       SE\nPM XVIII – Erkrankungen des Nervensystems                          UE\nPM XVIII – Erkrankungen des Nervensystems                          SE\nPM XVI – Sozial-, Familien- und Präventivmedizin                   FA       4,5      ZPM XIII – Sozial- und Präventivmedizin                         FA       1,5\nPM XVI – Sozial-, Familien- und Präventivmedizin                   SE       1,5      ZPM XIII – Sozial- und Präventivmedizin                         VU       1\nPT – Notfallmedizin I                                              VU       1        ZPT – Notfallmedizin                                            VU       1\nPM XVII – Bildgebung und Biostatistik                              FA                ZPM XIV – Chirurgische Medizin (Anästhesiologie,                FA       9\nPM XIII – Grundlagen der Chirurgie I                               FA       4        Chirurgie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie,\nPM XXI – Anästhesie und interdisziplinäre Versorgung               FA                Kinderchirurgie)\n             Schwerkranker\nPM XV – Grundlagen der Chirurgie II                                FA       4\nPM XVII – Bildgebung und Biostatistik                              UE                ZPM XIV – Chirurgische Medizin (Anästhesiologie,                SU       3\nPM XVII – Bildgebung und Biostatistik                              SE                Chirurgie, Radiologie, Orthopädie, Unfallchirurgie,\nPM XIII – Grundlagen der Chirurgie I                               SU       3        Kinderchirurgie)\nPM XXI – Anästhesie und interdisziplinäre Versorgung               UE\n             Schwerkranker\nPM XXI – Anästhesie und interdisziplinäre Versorgung               SE\n             Schwerkranker\nPM XV – Grundlagen der Chirurgie II                                SU       3\nPM XIX – Frauenheilkunde und frühe Lebensphase                     FA                ZPM XV – Harn- und Geschlechtsorgane                            FA       2\nPM XII – Grundlagen der Inneren Medizin I                          FA       6\n                                                                                     ZPM XVI – Anatomie des Kopf-Hals-Bereiches                      VU       6\nPM XXIII – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen I und Allgemeinmedi- FA       3        ZPM XVII – Kopf-Hals-Bereich                                    FA       5\nzin\nPM XXIV – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen II                    FA       4,5\nPM XXIII – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen I und Allgemeinmedi- UE       1        ZPM XVII – Kopf-Hals-Bereich                                    SU       1\nzin\nPM XXIII – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen I und Allgemeinmedi- SE       3\nzin\nPM XXIV – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen II                    UE       2\nPM XXIV – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen II                    SE       0,5\nPT – Wissenschaftliches Arbeiten I                                 VU/SE    1        ZPT – Wissenschaftliches Arbeiten 1                             SU       1\n                                                                                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                     Seite 45 von 54"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 155,
            "text": "156\nZusätzlich ist das gesamte sechste Semester und der dritte Studienabschnitt in der jeweils gültigen Curriculumsversion im Diplomstudium Zahnmedizin zu absol-\nvieren.\n6.5.3        Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin\n Diplomstudium Humanmedizin O 202 (Kohorte „mit Studienbeginn Studienjahr\n                                                                                      Diplomstudium Zahnmedizin O 203 - V21\n 2014/15“)\n                                                                  LV-                                                                               LV-\n absolvierte Lehrveranstaltungen O 202:                                      ECTS     Anerkennung wird beantragt als:                                         ECTS\n                                                                  Typ                                                                               Typ\n PM IV - Bewegungsapparat                                          UE          2      PM IV - Bewegungsapparat                                      UE          3\n PM V - Nervensystem                                               SU          4      PM V - Nervensystem                                           SU          3\n                                                                                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n                                                                        Seite 46 von 54"
        }
    ]
}