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SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 96, "text": "97\nVersion 5\nBeschluss und Änderungshistorie\n Version Datum des Beschlusses Datum der Kurzbeschreibung Datum des\n der Genehmigung der Änderung Inkrafttretens\n Curricularkommission durch den Senat\n Humanmedizin\n 01 16.6.2020 24.6.2020 Erstellung 1.10.2020\n Ergänzung in § 6:\n 02 14.6.2021 23.6.2021 Aufbau und 1.10.2021\n Gliederung\n Redaktionelle\n 03 2.5.2022 22.06.2022 1.10.2022\n Änderungen\n Änderung LV\n „Medizinisches\n Lernen mit neuen\n 04 30.5.2023 21.06.2023 Medien“ auf 1.10.2023\n „Telemedizin und\n Kommunikation“,\n Äquivalenzliste\n Voraussetzungen\n Änderung LV\n „Telemedizin und\n 05 27.5.2025 25.06.2025 Kommunikation“ auf 1.10.2025\n „Ärtzliche\n Kommunikation mit\n digitalen Medien,\n Äquivalenzliste\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 2 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 97, "text": "98\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt\nmännlicher und weiblicher Form den Genderstern um Geschlechtervielfalt\nauszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder\n„Asterisk“ vorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nInhalt\n§1 Allgemeines .................................................................................................................4\n§2 Gegenstand des Erweiterungsstudiums und Zielgruppen .............................................4\n§3 Qualifikationsprofil und Relevanz des Erweiterungsstudiums ......................................4\n§4 Umfang ........................................................................................................................5\n§5 Voraussetzungen für die Zulassung ..............................................................................5\n§6 Aufbau und Gliederung ................................................................................................6\n§7 Lehr- und Lernformen..................................................................................................7\n§8 Lehrveranstaltungen ....................................................................................................7\n§9 Prüfungsordnung ........................................................................................................12\n§ 10 Abschluss ...................................................................................................................12\n§ 11 Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen ................................................................12\n§ 12 Übergangsbestimmungen ...........................................................................................12\n§ 13 Evaluierung/Qualitätssicherung ....................................................................................13\n§ 14 Inkrafttreten ..............................................................................................................13\nAnhang I Äquivalenzliste ......................................................................................................14\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 3 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 98, "text": "99\n§1 Allgemeines\nDas Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin ist gemäß § 54 Abs. 1 Z. 9\nUniversitätsgesetz 2002 (UG) der Gruppe der Medizinischen Studien zugeordnet und wird\nbegleitend zum Diplomstudium Humanmedizin bzw. Zahnmedizin angeboten.\n§2 Gegenstand des Erweiterungsstudiums und Zielgruppen\nDas Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin dient zur Vertiefung bereits vor-\nhandener und zum Erwerb von neuen Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der\nData/Information literacy, also für die systematische Verwendung von Daten und Information\nin der Medizin, deren Analyse, Visualisierung und Kommunikation als Basis für medizinische\nEntscheidungen und ärztliches Handeln.\nAufbauend auf dem universitären Grundsatz der forschungsgeleiteten Lehre richtet sich das\nErweiterungsstudium an Studierende, die ihr Qualifikationsprofil durch eine wissenschaftlich\nfundierte Zusatzausbildung im Bereich der digitalen Medizin erweitern möchten. Insbe-\nsondere sollen Studierende an ein algorithmisches Denken in der Medizin herangeführt\nwerden, so dass allgemeine wie auch individuelle medizinische Frage- und\nProblemstellungen unter Zuhilfenahme der Informationstechnologie erfolgreich bearbeitet\nund effektive und effiziente Lösungen und Vorgehen gefunden werden. Es verfolgt somit das\nZiel, die Studierenden mit zusätzlichen Handlungskompetenzen für ihre berufliche Karriere\nauszu-statten.\n§3 Qualifikationsprofil und Relevanz des Erweiterungsstudiums\nAbsolvent*innen des Erweiterungsstudiums Digitalisierung in der Medizin sind in der Lage,\nDaten und Information:\n • effektiv und effizient zu erheben und zu verwalten,\n • akkurat und konstruktiv zu analysieren,\n • kritisch und kompetent zu visualisieren und zu bewerten, sowie\n • offen und verantwortungsbewusst zu kommunizieren.\nDie Absolvent*innen sind weiters in der Lage:\n • die Bedeutung von Daten und Information für die Medizin und für das Gesundheits-\n wesen zu erkennen,\n • die Transformation der Medizin durch Digitalisierung voranzutreiben,\n • die Translation von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen in die medizinische\n Praxis durchzuführen,\n • ein Bewusstsein für Heterogenität und Kontextbezug klinischer Daten zu entwickeln\n und dies bei der Analyse dieser Daten zu berücksichtigen,\n • medizinische Fragestellungen als berechenbare Konzepte zu formulieren,\n • aktiv Informations- und Wissensbasen mit hoher Evidenz und Qualität aufzubauen,\n • diese Informations- und Wissensbasen bei medizinischen Entscheidungen und ärzt-\n lichem Handeln zu nutzen, und\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 4 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 99, "text": "100\n • die Patient*innen in die Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen (Patient\n empowerment),\n • an den klinischen Grundlagen für eine personalisierte/stratifizierte Medizin\n gestaltend mitzuarbeiten,\n • die Möglichkeiten und Grenzen von Systemen, die künstliche Intelligenz verwenden,\n zu erkennen und anzuwenden und\n • die ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Daten- und Informations-\n verwendung einzuhalten.\nDas Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin entspricht der Stufe 7 des\nEuropäischen Qualifikationsrahmens.\nDie im Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin erworbenen Kompetenzen sollen\nStudierende bzw. Absolvent*innen:\n • eine datenorientierte und evidenzbasierte Arbeitsweise nahelegen,\n • für neue Formen der Kommunikation, des Wissenstransfer und zur Kooperation\n öffnen,\n • die Dimension „Erfahrung“ in der Medizin „greifbar“ machen..\n§4 Umfang\nDer Arbeitsaufwand für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin beträgt\n32 ECTS-Punkte.\nAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte\nzugeteilt. ECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche Lern-\naktivitäten (inklusive aller Vor- und Nachbereitungen) die Studierende typischerweise auf-\nwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 1 ECTS- Anrechnungspunkt\nentspricht 25 Echtstunden.\n§5 Voraussetzungen für die Zulassung\nVoraussetzung für die Zulassung zum Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin\nist/sind:\n a) Jedenfalls (gemäß § 54a UG idgF) die Zulassung zum ordentlichen Studium Human-\n medizin oder Zahnmedizin und die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtmodule der\n ersten drei Studienjahre des Diplomsstudiums Humanmedizin oder Zahnmedizin, oder\n b) die erfolgreiche Absolvierung eines Bachelorstudiums Humanmedizin oder Zahn-\n medizin, oder\n c) die erfolgreiche Absolvierung eines ordentlichen Studiums Humanmedizin oder Zahn-\n medizin.\nErlischt die Zulassung zum ordentlichen Studium Humanmedizin oder Zahnmedizin aufgrund\ndes § 68 Abs. 1 Z. 1–5, 7f oder Abs. 2 UG, erlischt auch gleichzeitig die Zulassung zum\nErweiterungsstudium.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 5 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 100, "text": "101\n§6 Aufbau und Gliederung\nDas Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin wird studien- bzw. berufsbegleitend\nangeboten. Es gliedert sich in vier Module, wobei Modul 4 als spezielles Forschungsmodul\ninklusive eines Literature Clubs konzipiert ist. Das in den Modulen 1–3 zu absolvierende\nLehrprogramm setzt sich aus Pflichtlehrveranstaltungen, bestehend aus Blended Learning\nund Seminaren zusammen.\nDie Abfolge der Lehrveranstaltungen ist aufbauend. Die Lehrveranstaltungen\n„Datenorientierte Programmierung“ und „Medizinisches Daten- und\nInformationsmanagement“ werden jeweils nur im Wintersemester angeboten und sind\nVoraussetzung für die weiteren Lehrveranstaltungen des jeweiligen Moduls.\nStatt den vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen\n 1.3 Visual Analytics,\n 1.4 „Data Governance“ und „Data Curation“, sowie\n 3.3 Ärztliche Kommunikation mit digitalen Medien\nkönnen unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit dem eigenen Forschungs-\ninteresse und einer angemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer im Gesamt-\nausmaß von höchstens 4 ECTS-Punkten absolviert werden. Als Wahlfächer sind\nLehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MedOnline veröffentlichten Liste von an der\nMedizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt, oder an jeder\nanderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Dekanin*dem Dekan für\nStudienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren genehmigt werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 6 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 101, "text": "102\n§7 Lehr- und Lernformen\nSeminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die der\nReflexion und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen dienen;\nSeminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und können z.B. mit\neiner schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht Anwesenheitspflicht;\nSeminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\nin denen Seminare und Übungen kombiniert sind und können z.B. mit einer schriftlichen\nPrüfungsarbeit abschließen; es besteht Anwesenheitspflicht;\nBlended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen\nlehrveranstaltungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem\nPräsenzunterricht und Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht.\n§8 Lehrveranstaltungen\nWährend des Erweiterungsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolg-\nreich zu absolvieren:\n ECTS-\n Modul/Lehrveranstaltungen LV-Typ\n Punkte\n Modul 1: Biomedizinische Datenwissenschaft (Data Science)\n 1.1 Datenorientierte Programmierung BL 4\n 1.2 Data Analytics BL 2\n 1.3 Visual Analytics SE 1\n 1.4 „Data Governance“ und „Data Curation“ SE 1\n Summe 8\n Modul 2: Biomedizinische Informatik\n 2.1 Medizinisches Daten- und Informationsmanagement BL 4\n 2.2 Biomedizinische Informatik BL 2\n 2.3 Qualität in der Medizin SE 1\n 2.4 Telemedizin und eHealth SE 1\n Summe 8\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 7 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 102, "text": "103\n ECTS-\n Modul/Lehrveranstaltungen LV-Typ\n Punkte\n Modul 3: Entscheidungsunterstützung (Decision Support)\n 3.1 Wissensrepräsentation in der Medizin BL 4\n Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen in der\n 3.2 BL 2\n Medizin\n 3.3 Ärztliche Kommunikation mit digitalen Medien SE 2\n Summe 8\n Modul 4: Spezielles Forschungsmodul\n 4.1 Projektlabor/Spezielles Forschungsmodul SU 6\n 4.2 Literature Clubs SE 2\n Summe 8\n Gesamtsumme 32\nDie Lehrveranstaltungen im Detail sind:\n1.1 Datenorientierte Programmierung\nIm Rahmen der Lehrveranstaltung (4 ECTS-Punkte) wird in das Paradigma des\ndatenorientierten Programmierens eingeführt. Die Bearbeitung der Lerninhalte erfolgt in\nsogenannten Notebooks. Ein Notebook ist ein aktives Dokument bestehend aus Zellen, die\nDaten, mathematische Berechnungen und symbolische Programme, Visualisierungen,\nerläuternden Text und vieles mehr enthalten können. Durch eine Sequenz von Zellen wird\nein Workflow definiert. Die Studierenden erlernen durch die Interaktion mit Notebooks nicht\nnur die theoretischen Konzepte des datenorientierten Programmierens, sondern üben dabei\nauch gleichzeitig die praktische Verwendung.\n1.2 Data Analytics\nData Analytics umfasst die Untersuchung von Daten zur Entscheidungsfindung. Die Lehrver-\nanstaltung (2 ECTS-Punkte) erläutert explorative Methoden, um Muster und Beziehungen in\nDatensätzen zu finden, und bestätigende Analysen, also um Hypothesen über Daten zu\nprüfen. Nach einer Einführung in die Werkzeuge für die Datenerhebung und in Survey-\nMethoden (cross-sectional, longitudinal, retrospektiv) werden experimentelles Datendesign,\nRegression und Klassifikation und deren statistische Berechnung behandelt. Praktische\nEinblicke geben Beispiele für mögliche datenorientierte Transformationen in der Medizin.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Aufgaben sind als Notebooks online verfügbar.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 8 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 103, "text": "104\n1.3 Visual Analytics\nFür die Perzeption von Daten und von Analyseergebnissen bei ständig wachsenden Daten-\nmengen in der Medizin ist deren Visualisierung von zentraler Bedeutung. In dem Seminar\n(1 ECTS-Punkt) werden die kognitiven Grundlagen, Visualisierungstechniken, das Design und\ndie Evaluierung von Visualisierungen, Human-Computer-Interaktion und medizinische\nAnwendungen der Visual Data Science vermittelt. In Zukunft werden medizinische Daten\nvermehrt in graphischer Form kommuniziert. Diesem Trend wird Rechnung getragen, indem\nThemen wie „Trust“ und die korrekte Interpretation graphischer Daten behandelt werden.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Beispiele sind als Notebooks online verfügbar.\n1.4 „Data Governance“ und „Data Curation”\nDatenanalysen sind nur so gut, wie es die Qualität der Daten erlaubt. Datenqualität ist das\nzentrale Thema des Seminars (1 ECTS-Punkt). Data Governance beschreibt die „Pflege“ von\nDaten, also die Verfügbarkeit, Relevanz, Verwendbarkeit, Integrität und Sicherheit: Was\nwissen wir über die Daten? Woher kommen diese? Wer ist für die Daten verantwortlich? Sind\ndie Daten vollständig? Wie sind Recall und Precision der Daten? Unter Data Curation versteht\nman das Sammeln und die Integration von Daten aus unterschiedlichen Quellen: die\nKonvertierung/Formatierung von Daten, Annotation, Reuse und added Value. Als praktisches\nBeispiel wird der Aufbau von Registern in der medizinischen Forschung diskutiert.\n2.1 Medizinisches Daten- und Informationsmanagement\nFür eine maßgebende Transformation der Medizin durch Digitalisierung genügt es nicht, dass\nDaten und Information elektronisch verfügbar sind. Diese müssen auch berechenbar sein. In\nder Lehrveranstaltung (4 ECTS-Punkte) werden die Grundlagen von Datenobjekten, deren\ninnere Struktur sowie der Aufbau von Informations- bzw. Wissensbasen durch Strukturen von\nDatenobjekten vermittelt. Wie sollen digitale Entsprechungen von „Patient*in“, „Krankheit“\noder „Prozedur“ aussehen und welche Operationen sollen dabei ausführbar sein?\nDataframes, Tabellen und Relationen formen eine Gruppe von Konzepten zur Realisierung,\nmit SQL als Definitions- und Manipulationssprache. Verbundene Daten (Graphen) bilden die\nandere Konzeptfamilie, mit GQL für deren Management. Die Studierenden erlernen anhand\nvon praktischen Beispielen den Umgang mit diesen Methoden. Metadaten für das inhaltliche\nErschließen von komplexen Informationsobjekten runden das Bild ab.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Aufgaben sind als Notebooks online verfügbar.\n2.2 Biomedizinische Informatik\nDie Lehrveranstaltung (2 ECTS-Punkte) behandelt ausgewählte Kapitel der Biomedizinischen\nInformatik:\n • Im Bereich der Bioinformatik werden genomische Daten und deren Relevanz für eine\n personalisierte Medizin vorgestellt. Unter Verwendung der Genome Database (GDB)\n als offizielles Repositorium von genomischen Mappings (quasi die Enzyklopädie des\n menschlichen Genoms) werden Methoden und Werkzeuge für die Annotation, Suche\n und Darstellung erlernt und erprobt (Genome Data Viewer), sowie Möglichkeiten zur\n Integration in klinische Informationssysteme diskutiert (z.B. Biobanken etc.).\n • In der medizinischen Bildverarbeitung werden bildgebende Verfahren in der digitalen\n Radiologie und der digitalen Pathologie präsentiert und grundlegende Funktionen auf\n Bilddaten wie Punkt- und Nachbarschaftsoperationen (Filter) untersucht. Im Bereich\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 9 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 104, "text": "105\n der Bildanaylse sind Segmentierung, Morphologie, weiters Formrepäsentation und\n Klassifikationsverfahren zur Merkmalsextraktion das Lehr-/Lernziel.\n • Klinische Informationssysteme und die Möglichkeit zur Gestaltung von Versorgungs-\n prozessen in der Medizin (arbeitsteilig, interdisziplinär, organisationsübergreifend)\n sind der dritte und letzte Themenbereich. Die elektronische Patient*innenakte als\n „Datendrehscheibe“ sowie die neuen Möglichkeiten der digitalen Kommunikation von\n Daten und Information stehen im Mittelpunkt der praktischen Arbeit der\n Studierenden.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Beispiele sind als Notebooks online verfügbar.\n2.3 Qualität in der Medizin\nIm Seminar (1 ECTS-Punkt) werden die Begriffe Prozess- und Ergebnisqualität für\nmedizinische Vorgehensmodelle (i.e. Entscheidungen und Handlungen) beleuchtet.\nAusgehend von der Definition von Zielen und Kennzahlen als quantitative Maße wird Qualität\nals Grad der Zielerreichung eingeführt, um damit Vorgehensalternativen und Handlungs-\noptionen zu analysieren und zu bewerten. Darauf aufbauend werden Goldstandards in der\nMedizin behandelt und „Continuity of Care“ als zeitabhängige Qualitätsfunktion dargestellt.\nIm angewandten Teil des Seminars erheben die Studierenden Ziele und Kennzahlen von\nrealen Vorgehensmodellen im medizinischen Alltag und vergleichen diese mit Ergebnissen in\nder Literatur.\n2.4 Telemedizin und eHealth\nComputergestützte Kommunikation und Kollaboration sind die Themen in diesem Seminar\n(1 ETCS-Punkt). Es werden die unterschiedlichen Kommunikationsszenarien\n(synchron/asynchron, lokal/distribuiert) vorgestellt und wesentliche Anforderungen für eine\nerfolgreiche Verwendung diskutiert (Autonomy, Trust, Sense of Place etc.). Weitere\ninhaltliche Themen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen (Datenschutz-Grundverordnung\n(DSGVO), Medizinproduktegesetz 2021 (MPG 2021) und das Gesundheitstelematikgesetz 2012\n(GTelG 2012)), sowie kryptographische Grundbegriffe. Praktische Beispiele sind\nTelekonferenzen, Telekonsultation, Tumorboards, Telemonitoring und Assisted Living. Die\nIntegration von klinischen Informationssystemen (ELGA) sowie die automatisierte\nDatenerfassung mittels Personal Health Devices sind praktische Anwendungen im Bereich e-\nHealth. Dazu erarbeiten die Studierenden einen Workflow im Bereich der telemedizinischen\nVersorgung.\n3.1 Wissensrepräsentation in der Medizin\nDie Notwendigkeit interoperabler Repräsentationen klinischer Informationen im\nAllgemeinen, sowie Methoden und Systeme von Clinical Reasoning und\nEntscheidungsunterstützung im Speziellen sind der thematische Fokus in dieser\nLehrveranstaltung (4 ECTS-Punkte) mit einer Einführung in Fragen der Semantik in der\nMedizin. Hierbei werden sowohl Ansätze zur formalen Beschreibung und Standardisierung\nvon medizinischen Bedeutungseinheiten in Ontologien vorgestellt, als auch die damit oft eng\nverbundenen medizinischen Vokabularien, Terminologien und Thesauren. Das Unified\nMedical Language System (UMLS) als Quelle unterschiedlichster Repräsentationssysteme\n(ICD-10, MeSH, SNOMED CT) ist hierbei ein Schwerpunkt praktischer Übungen. Axiomatische\nRepräsentationsansätze (Deskriptionslogiken) werden graph-basierten (Knowledge Graphs)\ngegenübergestellt. Schließlich wird auch auf die Normierung von semantisch expliziter\nInformation im Sinne von Informationsmodellen eingegangen (FHIR). In einem weiteren Teil\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 10 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 105, "text": "106\npraktischer Übungen vergleichen Studierende die Empfehlungen und Leitlinien von\nFachgesellschaften mit Recommender-Systemen in der Medizin.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Aufgaben sind als Notebooks online verfügbar.\n3.2 Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen in der Medizin\nUnter maschinellem Lernen versteht man eine Gruppe von statistischen Verfahren, die ein\nanalytisches Modell anhand von Beispieldaten approximieren. Es handelt sich also um\nSysteme, die Konzepte aus Daten ohne explizite Programmierung lernen. Im Rahmen der\nLehrveranstaltung (2 ECTS-Punkte) werden medizinische Anwendungen zu folgenden\nMethoden vorgestellt:\n • Regression und Klassifikation für klinische Behandlungspfade,\n • Supervised Learning für Image Classification, Estimation und Diagnose,\n • Unsupervised Learning bei Clustering, Dimensionsreduktion, Big Data Visualisierung,\n Struktursuche und Merkmalsausprägung, sowie\n • Neuronale Netze und Deep Learning für die Bildverarbeitung, die Analyse natürlicher\n Sprache und automatisches Kodieren.\nWeitere Themen in diesem Zusammenhang sind Sicherheit, Datenschutz und Explainability\nin Artificial Intelligence.\nAlle von den Studierenden zu bearbeitenden Beispiele sind als Notebooks online verfügbar.\n3.3 Ärztliche Kommunikation mit digitalen Medizin\nIn der Lehrveranstaltung werden Theorie und Praxis der ärztlichen Gesprächsführung\nspeziell in telemedizinischen Settings vermittelt. Ausgehend von den Grundlagen der\nKommunikation behandelt die theoretische Wissensvermittlung die Unterschiede zwischen\non-site und online sowie zwischen synchroner und asynchroner Kommunikation. Weiters\nwerden die Herausforderungen und die notwendigen Kommunikationsskills in einem\ndigitalen Setting beleuchtet und die ethischen, rechtlichen und sozialen Aspekte der\nKommunikation in einem digitalen Framing gelehrt. Die praktischen Übungen umfassen\nRollenspiel-Szenarien zwischen den Studierenden (on-site vs. digitale Kommunikation)\nsowie die Simulation von digital unterstützten Gesprächen mit Schauspielpatient*innen\n(etwa durch ein kollaboratives White Board).\n4.1 Projektlabor/Spezielles Forschungsmodul\nDie Studierenden absolvieren ein etwa fünfwöchiges Praktikum in einem experimentellen\noder klinischen Forschungslabor im Ausmaß von 6 ECTS-Punkten. Das Ziel dabei ist nicht so\nsehr die Durchführung eines Forschungsprojektes, sondern das praktische Üben der\nangewandten Methodik im Spektrum des jeweiligen Labors, die Erarbeitung der\ntheoretischen Grundlagen der Forschungsfrage und das Begreifen von möglichen\nexperimentellen und analytischen Strategien, um die Forschungsfrage beantworten zu\nkönnen. Alle Aktivitäten (Literaturrecherche, Besprechungen, experimentelle Protokolle,\nDaten, Analysen und vorläufige Resultate) sind dabei in einem Laborbuch zu dokumentieren.\nAm Ende des Projektlabors muss der Betreuerin *dem Betreuer eine schriftliche\nProjektbeschreibung (Notebook) für ein beispielhaftes Forschungsprojekt (Hintergrund,\nHypothese, Methoden, erwartete Ergebnisse und deren Bedeutung) zur Genehmigung\nvorgelegt werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 11 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 106, "text": "107\n4.2 Literature Clubs\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 2 ECTS-\nPunkten für das Fach relevante Literatur zuerst selbständig und dann in der Gruppe, unter\nAnleitung von aktiven Forscher*innen der Universität, kritisch aufgearbeitet und diskutiert\nwird.\n§9 Prüfungsordnung\nAlle Lehrveranstaltungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Eine Anwesenheit von\nmindestens 80% ist erforderlich. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen\nMitarbeit und nach weiteren Beurteilungskriterien, die gemäß § 76 Abs 2 UG idgF zu Beginn\ndes Semesters durch die*den Lehrveranstaltungsleiter*in bekannt zu geben sind,\nabgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs 2 UG idgF\nbestimmten Notenskala.\n§ 10 Abschluss\nNach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener\nLeistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Erweiterungsstudiums ein\nAbschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt. Mit dem Abschluss des\nErweiterungsstudiums wird kein Recht auf Verleihung eines akademischen Grades erworben.\nDer Abschluss des Erweiterungsstudiums setzt den Abschluss des ordentlichen Studiums\nHumanmedizin oder Zahnmedizin voraus.\n§ 11 Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen\nEine Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Erweiterungsstudiums\nDigitalisierung in der Medizin absolviert wurden, ist für das Diplomstudium Humanmedizin/\nZahnmedizin nicht möglich. Ebenso können umgekehrt Lehrveranstaltungen, die im Rahmen\ndes Diplomstudiums Humanmedizin/Zahnmedizin absolviert wurden, oder bereits für diese\nangerechnet wurden oder angerechnet werden sollen, nicht für das Erweiterungsstudium\nangerechnet werden.\n§ 12 Übergangsbestimmungen\nStudierende, die ihr Studium bis einschließlich Sommersemester 2023 begonnen haben,\nwerden von Amts wegen in die aktuell gültige Version des Curriculums überführt. Die\nUmstellung bisher erbrachter Studienleistungen erfolgt laut beigefügter Äquivalenzliste\nvon Amts wegen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 12 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 107, "text": "108\n§ 13 Evaluierung/Qualitätssicherung\nDas Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin ist in das Qualitätsmanagement-\nsystem der Medizinischen Universität Graz eingebunden. Unter Mitwirkung der Teil-\nnehmenden und der Lehrenden, sowie des für Studium und Lehre zuständigen Rektorats-\nmitglieds, werden Lehrveranstaltungen des Erweiterungsstudiums, sowie das Gesamtstudium\nevaluiert.\n§ 14 Inkrafttreten\nDas Curriculum tritt mit 1.10.2025 in Kraft.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 13 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 108, "text": "109\nAnhang I Äquivalenzliste\n Studienplan ab LV Studienplan LV\nKurzbez. ECTS Kurzbez. ECTS\n V04 Art V03 Art\n Medizinisches\n Telemedizin und\nModul 3.3 SE 2 Modul 3.3 Lernen mit SE 2\n Kommunikation\n neuen Medien\n Studienplan ab LV Studienplan LV\nKurzbez. ECTS Kurzbez. ECTS\n V05 Art V04 Art\n Ärztliche\n Kommunikation Telemedizin und\nModul 3.3 SE 2 Modul 3.3 SE 2\n mit digitalen Kommunikation\n Medien\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN228\n Seite 14 von 14" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 109, "text": "110\n229. Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Zahnmedizin vom 22.05.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 110, "text": "111\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210\n 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 111, "text": "112\nVersion 24\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Ge- Datum des In-\n Beschlusses1 nehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum krafttretens\n 03 25.06.2003 Änderungen vom 25.06.2003 01.10.2003\n 04 22.06.2004 06.10.2004 01.10.2004\n 05 14.06.2005 22.06.2005 Änderungen vom 14.06.2005; Neues Reihungsverfahren für 01.10.2005\n die Platzvergabe, Änderungen im 2. Studienabschnitt\n 06 13.06.2006 21.06.2006 Änderungen im 3. Studienabschnitt 01.10.2006\n 07 12.06.2007 20.06.2007 Modul 08 (ohne NBi);ÄFII 1,7SSt.;Angleichung der Pflichtfä- 1.10.2007\n cher im III. Studienabschnitt\n 08 17.6.2008 25.6.2008 Redaktionelle Überarbeitung zu Version 03: 1.10.2008\n Semester 1 – 3 (Module 01 – 08).\n Anhang: Äquivalenzliste (Se, UE, SU) der Module 01 – 08 von\n Version 02 auf Version 03\n Umbenennung von Lehrveranstaltungen\n 09 16.6.2009 24.6.2009 Lehrveranstaltungsumbenennungen, 1.10.2009\n Verankerung des Strahlenschutzes\n 10 8.6.2010 30.6.2010 Umstellung der ECTS – Punkte auf halbe und ganze ECTS. 1.10.2010\n 11 22.6.2011 Redaktionelle Änderungen 1.10.2011\n Anhang 4\n Anhang 5\n 12 12.6.2012 27.6.2012 Redaktionelle Änderungen 1.10.2012\n1\n Beschluss durch die Curricularkommission für Zahnmedizin\n2\n Genehmigung des Senates\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 2 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 112, "text": "113\nVersion Datum des Datum der Ge- Datum des In-\n 1 2\n Beschlusses nehmigung Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum krafttretens\n13 03.06.2014 25.06.2014 Anpassung des Curriculums Zahnmedizin 1. und 2. Semester 01.10.2014\n an das 1. Studienjahr Humanmedizin neu\n14 16.6.2015 24.6.2015 Neuorganisation der Semester 3-5 für Studierende mit Stu- 01.10.2015\n dienbeginn ab Studienjahr 2014/15, Neu §24 Diploma Supple-\n ment, Neu Anhang 7, Neu Anhang 8 Äquivalenzliste, redakti-\n onelle Änderungen\n15 14.6.2016 22.6.2016 Neuorganisation des 6. Semesters für Studierende mit Stu- 1.10.2016\n dienbeginn ab Studienjahr 2014/15\n Redaktionelle Änderungen\n16 13.6.2017 21.6.2017 6tes Semester, 3. Studienabschnitt 1.10.2017\n Redaktionelle Änderungen\n17 19.6.2018 20.6.2018 3. Studienabschnitt 1.10.2018\n Redaktionelle Änderungen, Umbenennung von Lehrveranstal-\n tungen (zahnmedizinisches Praktikum I bis III)\n18 18.6.2019 26.6.2019 3. Studienabschnitt 1.10.2019\n Redaktionelle Änderungen, neue Lehrveranstaltungen\n19 28.5.2020 24.6.2020 3. Studienabschnitt 1.10.2020\n Redaktionelle Änderungen, Umbenennung von Lehrveranstal-\n tungen\n20 20.5.2021 23.6.2021 2. Studienabschnitt 1.10.2021\n Ergänzung § 12 (3), neu § 12 (4)\n redaktionelle Änderungen; Änderung Übergangsbestimmung\n 1. auf 2. Abschnitt; Voraussetzungen 6. Semester\n21 03.06.2022 22.06.2022 Neuorganisation 3. Studienabschnitt in Modulstruktur, neue 1.10.2022\n Richtlinien virtuelle Lehre, redaktionelle Änderungen\n22 07.06.2023 21.06.2023 Neuorganisation des 6. Semesters in Modulstruktur, redaktio- 1.10.2023\n nelle Änderungen; Änderung Übergangsbestimmung 3. auf 4.\n Semester; Änderungen Voraussetzungen Zahnmedizinische\n Praktika\n23 23.05.2024 19.06.2024 Änderung Übergangsbestimmung 3. auf 4. Semester, Ände- 1.10.2024\n rung von LV-Formaten, Umbenennung von Lehrveranstaltun-\n gen, Änderung Voraussetzungen Zahnmedizinische Praktika,\n redaktionelle Änderungen\n24 21.05.2025 25.06.2025 Änderung Übergangsbestimmung 5. auf 6. Semester, Ände- 1.10.2025\n rung von LV-Formaten und Umfang, Umbenennung von Lehr-\n veranstaltungen, extramurale Lehrordinationen während\n Zahnmedizinischer Praktika, redaktionelle Änderungen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 3 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 113, "text": "114\nINHALTSVERZEICHNIS\n1. ALLGEMEINER TEIL...................................................................................................................................... 6\n ALLGEMEINE BESCHREIBUNG .............................................................................................................................6\n AKADEMISCHER GRAD ......................................................................................................................................6\n ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN .......................................................................................................................6\n STUDIENDAUER UND AUFBAU DES STUDIUMS .......................................................................................................6\n ZIELE DES STUDIUMS ........................................................................................................................................7\n 1.5.1 Zielsetzung der einzelnen Studienabschnitte ......................................................................................7\n 1.5.2 Qualifikationsprofil der Absolvent*innen ...........................................................................................7\n GRUNDSATZ VON DIVERSITY ..............................................................................................................................9\n GESTALTUNG DER LEHRE...................................................................................................................................9\n DEFINITION DER LEHRVERANSTALTUNGSFORMATE ...............................................................................................10\n 1.8.1 Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht ..............................................................................10\n 1.8.2 Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht und immanentem Prüfungscharakter .....................10\n UNTERRICHTSSPRACHE ...................................................................................................................................10\n EINSATZ VIRTUELLER LERNUNTERLAGEN .............................................................................................................10\n VERGABEMODUS VON PLÄTZEN IN LEHRVERANSTALTUNGEN MIT EINER BESCHRÄNKTEN ZAHL VON TEILNEHMER*INNEN ...11\n PRÜFUNGSORDNUNG .....................................................................................................................................11\n 1.12.1 Lehrveranstaltungsprüfungen ..........................................................................................................11\n 1.12.2 Mündlich-kommissionelle Diplomprüfung ........................................................................................11\n 1.12.3 Modul- (MP) bzw. Fachprüfungen (FP) .............................................................................................12\n 1.12.4 Diplomarbeit .....................................................................................................................................12\n 1.12.5 Beurteilung des Studienerfolges .......................................................................................................12\n 1.12.6 Prüfungstermine ...............................................................................................................................12\n2. SPEZIELLER TEIL ........................................................................................................................................ 13\n ERSTER STUDIENABSCHNITT.............................................................................................................................13\n 2.1.1 Erstes Semester ................................................................................................................................13\n 2.1.2 Zweites Semester ..............................................................................................................................14\n 2.1.3 Erste Diplomprüfung ........................................................................................................................16\n ZWEITER STUDIENABSCHNITT ...........................................................................................................................17\n 2.2.1 Drittes Semester ...............................................................................................................................17\n 2.2.2 Viertes Semester ...............................................................................................................................18\n 2.2.3 Fünftes Semester ..............................................................................................................................19\n 2.2.4 Sechstes Semester ............................................................................................................................20\n 2.2.5 Zweite Diplomprüfung ......................................................................................................................22\n DRITTER STUDIENABSCHNITT ...........................................................................................................................23\n 2.3.1 Fächer- und Themenübersicht dritter Studienabschnitt ...................................................................23\n 2.3.2 Siebentes Semester...........................................................................................................................24\n 2.3.3 Achtes Semester ...............................................................................................................................25\n 2.3.4 Neuntes Semester .............................................................................................................................26\n 2.3.5 Zehntes Semester .............................................................................................................................28\n 2.3.6 Elftes Semester .................................................................................................................................29\n 2.3.7 Zwölftes Semester ............................................................................................................................30\n 2.3.8 Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im dritten Studienabschnitt .............31\n 2.3.9 Dritte Diplomprüfung .......................................................................................................................32\n 2.3.10 Studienabschluss ..............................................................................................................................33\n3. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN .................................................................................................................. 33\n4. DIPLOMA SUPPLEMENT ............................................................................................................................ 34\n5. INKRAFTTRETEN ....................................................................................................................................... 34\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 4 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 114, "text": "115\n6. ANHÄNGE ................................................................................................................................................. 34\n BEDARFSBERECHNUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES 72-WÖCHIGEN ZAHNMEDIZINISCHEN PRAKTIKUMS.......................34\n RICHTLINIE VIRTUELLE LEHRE ...........................................................................................................................34\n 6.2.1 Präambel ..........................................................................................................................................34\n 6.2.2 Begriffsdefinitionen ..........................................................................................................................34\n 6.2.2.1 Virtuelle Synchrone Lehre .............................................................................................................................35\n 6.2.2.2 Hybride Lehre ...............................................................................................................................................35\n 6.2.2.3 Virtuell asynchrone betreute Lehre ..............................................................................................................35\n 6.2.2.4 Virtuell asynchrone unbetreute Lehre ..........................................................................................................36\n 6.2.3 Varianten zur Realisierung virtueller Lehre ......................................................................................36\n 6.2.3.1 Virtuelle Anreicherung von Präsenzlehre .....................................................................................................36\n 6.2.3.2 Hybride Lehre ...............................................................................................................................................36\n 6.2.3.3 Virtuelle synchrone Lehre .............................................................................................................................36\n 6.2.3.4 Virtuelle asynchrone Lehre ...........................................................................................................................37\n 6.2.4 Überprüfung und Fristenlauf ............................................................................................................39\n 6.2.4.1 Überprüfung .................................................................................................................................................39\n 6.2.4.2 Zeitlauf ..........................................................................................................................................................39\n SONDERREGELUNGEN FÜR STUDIERENDENVERTRETER*INNEN ................................................................................41\n WAHLFACHSTUNDEN FÜR STUDIERENDENTÄTIGKEIT IM ZUGE DER AUSTRIAN MEDICAL STUDENTS ASSOCIATION (AMSA) AN\n DER MED UNI GRAZ UND ACHTUNG°LIEBE .....................................................................................................................41\n ANERKENNUNGSRICHTLINIEN UND ÄQUIVALENZLISTEN .........................................................................................42\n 6.5.1 Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin ..................................................................42\n 6.5.2 Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin ..................................................................44\n 6.5.3 Anerkennungsrichtlinie Diplomstudium Humanmedizin ..................................................................46\n 6.5.4 Äquivalenzliste Zahnmedizin: Studienbeginn bis Studienjahr 2013/14 – Studienjahr 2014/15 .......47\n 6.5.5 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................49\n 6.5.6 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................50\n 6.5.7 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................51\n 6.5.8 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................53\n 6.5.9 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................54\n 6.5.10 Äquivalenzliste Diplomstudium Zahnmedizin ...................................................................................54\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher\nForm den Genderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader\nals „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 5 von 54" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 115, "text": "116\n1. ALLGEMEINER TEIL\n Allgemeine Beschreibung\nDas Diplomstudium Zahnmedizin wurde eingeführt um die Vergleichbarkeit der Studiendauer mit der\nMehrzahl der europäischen Staaten herzustellen. Es löste in seinen Grundzügen die ehemalige Ausbil-\ndung zum Facharzt*zur Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ab und orientiert sich in seinen\nZielen an der dreijährigen Ausbildung.\nDas Diplomstudium Zahnmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Zahn-\narzt*Zahnärztin vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer,\nthemenzentrierter und patient*innen-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen\nhumanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die\nGrundzüge wissenschaftlichen Denkens vermittelt. Es wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis\neiner breiten medizinischen Bildung die besten Voraussetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und\noptimale Grundlagen für die postgraduale Ausbildung in allen zahnärztlichen Fachbereichen zu schaf-\nfen. Zugleich sollen sie befähigt werden, sich im Sinne eines lebenslangen Lernens mit den medizini-\nschen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch auseinander setzen zu können.\nDas Curriculum des Diplomstudium Zahnmedizin erfordert auch eine inhaltliche Integration der post-\ngradualen Weiterbildung, um ein in sich konsistentes Konzept der gesamten zahnmedizinischen Ausbil-\ndung zu schaffen. Es dient somit auch als Voraussetzung für die wünschenswerte Aufnahme eines Dok-\ntoratsstudiums der medizinischen Wissenschaft.\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Anrechnungspunkten angegeben. Die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte zu den einzelnen\nStudienleistungen erfolgt im Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen\n(European Credit Transfer System – ECTS, 253/2000/EG, Amtsblatt Nr. L 28 vom 3. Februar 2000).\nECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche Lernaktivitäten (inklusive al-\nler Vor- und Nachbereitungen), die Studierende typischerweise aufwenden müssen, um die erwarteten\nLernergebnisse zu erzielen. Ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht 25 Echtstunden. 1500 Echtstunden\nentsprechen dem Arbeitsaufwand von einem Jahr Vollzeitstudium, wobei diesem Arbeitspensum 60\nECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden (vgl § 54 Abs 2 UG idgF).\n Akademischer Grad\nDen Absolvent*innen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad „Doktorin der Zahn-\nmedizin“ bzw. „Doktor der Zahnmedizin“, lateinisch „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt\n„Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n Zulassungsvoraussetzungen\nStudierende haben seit der Zulassung für das Studienjahr 2005/2006 ein Aufnahmeverfahren gemäß der\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin idgF zu\nabsolvieren.\n Studiendauer und Aufbau des Studiums\nDas Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von ins-\ngesamt zwölf Semestern. Es umfasst 360 ECTS-Anrechnungspunkte an Lehrveranstaltungen einschließ-\nlich zahnmedizinischer Praktika im Gesamtausmaß von 102 ECTS-Anrechnungspunkten, freie Wahlfä-\ncher im Ausmaß von 25 ECTS-Anrechnungspunkten, eine Diplomarbeit im Ausmaß von 21,5 ECTS-An-\nrechnungspunkten und eine mündlich-kommissionelle Diplomprüfung über den dritten Studienabschnitt\nim Ausmaß von 5 ECTS-Anrechnungspunkten.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN229\n Seite 6 von 54" } ] }