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                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 36,
            "text": "37\n      Schiene benötigen. Da sie diesen Pflichttrack nicht mehr im Rahmen einer gesamten\n      Schiene absolvieren können, werden einzelne freie Plätze in Pflichttracks an sie\n      vergeben. Dieses Vorgehen wird auch bei Studierenden, die einen Pflichttrack nicht\n      positiv abgeschlossen haben und diesen wiederholen müssen, angewendet. Aufgrund\n      der Semesteranmeldungen steht fest, welche Pflichttracks noch benötigt werden, die\n      Anmeldung dafür wird daher zentral durchgeführt. Die Vergabe der freien Plätze folgt\n      der Dringlichkeit laut Curriculum: wer den Pflichttrack am dringendsten benötigt, um\n      ins KPJ einsteigen zu können (Abstufungen: 1 Semester bis KPJ Einstieg, 2 Semester\n      bis KPJ Einstieg usw.), erhält diesen mit höherer Wahrscheinlichkeit.\nSowohl für die Jahresschienenanmeldung als auch für die Semesteranmeldung gilt:\n   •  Der parallele Besuch von Pflichtmodulen, Speziellen Studienmodulen und Speziellen\n      Forschungsmodulen ist nicht zulässig.\n   •  Die Absolvierung von Speziellen Studienmodulen zu einem anderen als dem im\n      Curriculum vorgesehenen Zeitpunkt (Vorziehen), berechtigt nicht zum Vorziehen von\n      Pflichtmodulen oder zur Absolvierung von zusätzlichen Pflichtmodulen.\n   •  Für den Fall der Abmeldung von einem Pflichtmodul besteht kein Anspruch, im\n      nächsten Semester erneut einen Platz in diesem zu bekommen oder dieses zu einem\n      gewünschten Zeitpunkt nachholen zu können. Die neuerliche Zuteilung erfolgt in dem\n      Zeitslot, in dem es noch einen freien Platz gibt.\n   •  Bei negativer Beurteilung besteht kein Anspruch, das Pflichtmodul noch unmittelbar\n      im selben Semester wiederholen zu können. Die neuerliche Zuteilung erfolgt in dem\n      Zeitslot, in dem es noch einen freien Platz gibt.\nVergabe von zusätzlichen Modulen:\n   •  Interessensbekundungen, die bis Freitag, in der für das jeweilige Semester\n      stattfindenden           SSM-Anmeldungswoche                 per            E-Mail            an\n      modulanmeldung@medunigraz.at           gesendet       werden,       werden       nach       dem\n      Studienfortschritt gereiht und automatisch zugeteilt, sofern es freie Plätze gibt.\n   •  Später eingegangene Interessensbekundungen werden den rechtzeitig eingegangenen\n      nachgereiht.\n   •  Die Interessensbekundung kann nur für Pflichtmodule erfolgen, für die in diesem\n      Semester noch keine Einteilung erfolgt ist (z.B. Wunsch ein Pflichtmodul von Zeitslot\n      3 in Zeitslot 1 zu verschieben).\n   •  Diese Reihung erfolgt nach Anzahl der absolvierten Pflichtmodule, Anzahl der\n      bestandenen Fachprüfungen, Notendurchschnitt und der Anzahl der positiv\n      absolvierten SSMs/SFMs.\n   •  Für die Vergabe zusätzlicher Module stehen nur Restplätze zur Verfügung. Diese\n      stehen erst nach Abschluss der Jahres- bzw. Semesterschienenanmeldung fest und\n      können dann entsprechend den obenstehenden Kriterien vergeben werden.\n      Das heißt, dass es pro Semester nur wenige freie Plätze gibt, für die man Interesse\n      bekunden kann. Ob ein*e Studierende*r genau dieses Pflichtmodul zugeteilt\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                       Seite 19 von 76"
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 37,
            "text": "38\n       bekommt, hängt daher auch davon ab, ob sie*er dieses noch in genau diesem Zeitslot\n       benötigt.\nStudierende mit besonderen Anliegen aufgrund derer ein regulärer Besuch der Pflichtmodule\nund Pflichttracks in einer Schiene nicht möglich ist, werden gebeten, sich ehestmöglich\nbezüglich der Semesterplanung mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der OE-SM via\nmodulanmeldung@medunigraz.at in Verbindung zu setzen. Im Rahmen eines\nBeratungsgesprächs wird die Modulabfolge soweit organisatorisch möglich optimiert\n(geplante Auslandsaufenthalte o.ä.). Für studienrechtliche Anliegen (Beurlaubungen etc.),\nbeispielsweise bei Schwangerschaft, Betreuungsverpflichtungen, geplante stationäre\nAufenthalte (z.B. Operationen) etc., wenden Sie sich bitte an die*den Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten.\nKontakte\nBeratung und Einteilung durch Mitarbeiter*innen in der OE-SM via\nmodulanmeldung@medunigraz.at\nSprechstunde Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten via\ndekan-studienrecht@medunigraz.at\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                      Seite 20 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 38,
            "text": "39\n 1.12 PRÜFUNGSORDNUNG\nDie Überprüfung des Erreichens von vordefinierten Lernzielen jeder Lehrveranstaltung ist so\nzu gestalten, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die Überprüfung der\nverschiedenen Lernzielkategorien – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – und den\njeweiligen Lernzieltiefen geeignet ist. Zu Beginn jedes PM/PT müssen die\nPrüfungsthemengebiete, entsprechend den Lernzielkatalogen der Medizinischen Universität\nGraz, in den jeweiligen Syllabi der Module und Tracks veröffentlicht werden\n(kompetenzbasiertes Roadmapping).\n1.12.1 LEHRVERANSTALTUNGEN MIT IMMANENTEM\n           PRÜFUNGSCHARAKTER\nPraktika (PR), Seminare (SE), Übungen (UE), Seminare mit Übungen (SU) sowie\nder Übungsteil von Vorlesungen mit Übungen (VU) werden nach folgendem Modus\ngeprüft: Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter\nerfolgt im Rahmen folgender Kriterien: Es sind mindestens 85% Anwesenheit für die gesamte\n– unter Umständen auch aus Beiträgen mehrerer Fächer bestehende – Lehrveranstaltung zur\npositiven Absolvierung derselben erforderlich. Zur qualitativen Bewertung wird die über die\ngesamte Dauer der Lehrveranstaltung erbrachte Gesamtleistung herangezogen. Bei\nSeminaren beinhaltet dies: Mitarbeit, Ausarbeitung von Inhalten, Präsentation von Inhalten,\nÜberprüfung des erarbeiteten Wissens. Bei Übungen beinhaltet dies: Mitarbeit, erfolgreiche\nAusübung der praktischen Tätigkeiten, Überprüfung der erlernten/erarbeiteten praktischen\nFertigkeiten bzw. des assoziierten, praxisrelevanten Wissens. Bei der Bewertung der\nLeistung von Studierenden sind jeweils die einzelnen bzw. unmittelbar zeitlich\nzusammenhängenden Einheiten zu bewerten und aus den gesammelten Bewertungen ist\naufgrund eines vor Semesterbeginn festgelegten Bewertungsschlüssels eine Note zu\nvergeben. Dies bedeutet, dass einzelne Wissensüberprüfungen keinesfalls automatisch zu\neiner negativen Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung führen können.\nBei unverschuldeter Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes von 15% wird nach\nMaßgabe der organisatorischen Möglichkeiten und inhaltlichen Vergleichbarkeit Gelegenheit\nzur selbstständigen Nacharbeit oder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en)\nvon den zuständigen Lehrenden geboten. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist zum\nZweck der positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung den Studierenden zumindest\nzweimal die Möglichkeit zu einer Ersatzleistung während der laufenden Lehrveranstaltung\nmit immanentem Prüfungscharakter oder im darauffolgenden Semester, unter\nBerücksichtigung einer – der Lehrveranstaltung hinterlegten ECTS-Anrechnungspunkte –\nangemessenen Vorbereitungszeit, einzuräumen.\nStudierende mit Betreuungspflichten können eine Reduktion der Anwesenheitspflicht bei\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter -ausgenommen Famulaturen und\nPraktika -auf 75% beantragen. Die Differenz auf die 85% Anwesenheitspflicht ist im Rahmen\nvon Ersatzleistungen zu erbringen.\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                       Seite 21 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 39,
            "text": "40\nKlinisch Praktisches Jahr (KPJ):\nDie Leistungsüberprüfung der Studierenden umfasst im KPJ die folgenden\nBeurteilungselemente: MiniCEX (Mini clinical evaluation exercise) und DOPS (direct\nobservation of procedural skills), Fallberichte und KPJ-Abschluss/OSCE II.\nMiniCEX (Mini clinical evaluation exercise) und DOPS (direct observation of procedural\nskills) werden alle 2 Wochen im klinischen Bereich auf Basis der im Logbuch für den\njeweiligen Bereich definierten Lernziele durchgeführt und im Logbuch dokumentiert. Wird\nein Termin versäumt, so kann dieser in einer der folgenden Wochen innerhalb des Blocks\nnachgeholt werden. Im Anschluss ist ein Feedback-Gespräch über den Fortschritt im Logbuch\nzu dokumentieren.\nIn jenen Wochen, in welchen keine MiniCEXs oder DOPS stattfinden, ist ein Fallbericht in der\nim VMC angeführten Struktur zu verfassen. Das ergibt pro Tertial (16-Wochenblock) 8\nFallberichte. Diese fließen in die Gesamtbeurteilung des klinischen Blockes/Tertials ein.\nDie laufende Beurteilung des Praktikums erfolgt laut den im Logbuch definierten\nQualitätskriterien der einzelnen Beurteilungsformate.\nDie detaillierte Beschreibung der KPJ-Abschlussprüfung/OSCE II ist unter Pkt 1.12.3\nangeführt.\n1.12.2 MODUL-PRÜFUNGEN\nDie Modulprüfung ist die Gesamtprüfung eines Moduls, welche schriftlich oder mündlich\n(oder in Kombination von beidem) stattfindet und der Überprüfung der vorab genannten\nLernziele dient.\nNach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch praktische\nPrüfungselemente zur Anwendung kommen. Für alle Prüfungen gilt laut UG 2002 idgF, dass\nvor Beginn eines Semesters die Anzahl und Art der Fragen sowie der Notenschlüssel, der\nverbindlich für dieses Semester gilt, zu veröffentlichen sind.\nMit Mängeln behaftete Fragen müssen von der Prüferin*vom Prüfer aus der Bewertung\ngenommen werden.\nFür mündliche Anteile von Modulprüfungen gilt:\n1) Fixer Zeitrahmen der Prüfung\n2) Vordefinierte Anzahl der gestellten Fragen, welche zur Wahrung von Objektivität und\nFairness von der jeweiligen zu prüfenden Person aus einem vorgefertigten, nicht\nöffentlichen Pool von Fragen gezogen werden\n3) Öffentlichkeit der Prüfung muss gewährleistet sein\n4) Nachvollziehbarkeit der Benotung: Anfertigung eines Prüfungsprotokolls, das von den\nPrüfer*innen zu unterfertigen und ein Jahr aufzubewahren ist\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 22 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 40,
            "text": "41\nEin Modul gilt als positiv absolviert, wenn alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des\nModuls positiv absolviert wurden.\n1.12.3 OSCE (= OBJEKTIVES STRUKTURIERTES KLINISCHES EXAMEN)\nMündliche Gesamtprüfungen der im zweiten und dritten Studienabschnitt vertretenen\nFächer finden in Form von objektiven strukturierten klinischen Examen (OSCE) am Ende des\nzweiten und dritten Studienabschnitts statt. Sie dienen der Überprüfung des\nQualifikationsprofiles des Curriculums. Entsprechend § 72 (3) UG idgF betreffend die\nBeurteilung des Studienerfolgs sind alle Teile der Gesamtprüfung positiv zu absolvieren.\nVoraussetzung zur Anmeldung der OSCE I:\nDie positive Absolvierung aller Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts, mit Ausnahme\nvon einem, sowie die Teilnahme am Progress Test Medizin (PTM) im 4. Studienjahr sind die\nVoraussetzung für die Zulassung zur OSCE I. Somit kann sowohl die Anmeldung, als auch der\nAntritt zur OSCE I während des letzten Pflichtmoduls, trotz noch fehlender Ablegung der\nModulprüfung desselben, erfolgen (Voraussetzung ist die positive Absolvierung aller anderen\nPflichtmodule und die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht des\nletzten Pflichtmoduls).\nVoraussetzung für die Anmeldung zum KPJ-Abschluss/OSCE II:\nFür die Anmeldung zum KPJ-Abschluss/OSCE II müssen alle Tertiale abgeschlossen sein. Die\nAnmeldung zum KPJ-Abschluss kann während der Absolvierung des letzten Tertials erfolgen,\nwobei dieses zum Prüfungszeitpunkt abgeschlossen sein muss. Eine Beurteilung durch die\nTertialkoordinatorin*den Tertialkoordinator muss noch nicht erfolgt sein.\n1.12.4 FORMATIVE PRÜFUNGEN:\n        1.12.4.1 Der Progress Test Medizin (PTM)\nDer Progress Test Medizin (PTM) ist eine formative Prüfung im Sinne einer Darstellung des\nindividuellen Lernerfolgs und Wissenszuwachses - und darüber hinaus in seiner statistischen\nAuswertung die Repräsentation des kollektiven Lernerfolges und Wissenszuwachses der\nStudierenden des Diplomstudiums Humanmedizin in Graz.\nAm PTM ist im Studium dreimal bewertbar teilzunehmen. Die Teilnahme ist am Anfang des\nzweiten und vierten Studienjahres sowie im Laufe des zehnten bis zwölften Semesters\nverpflichtend. Darüber hinaus werden freiwillige zusätzliche Teilnahmen empfohlen.\nOhne Teilnahme am PTM im ersten Studienabschnitt kann dieser nicht abgeschlossen\nwerden. Ohne zumindest eine Teilnahme am PTM im zweiten Studienabschnitt kann der\nzweite Studienabschnitt nicht abgeschlossen werden.\nOhne Absolvierung einer dritten PTM-Teilnahme im zweiten oder dritten Studienabschnitt\nkann das Studium nicht abgeschlossen werden.\nBei Studierenden, die im Zuge der Auswertung, welche durch die AG PTM an der Charité\nBerlin automatisiert durchgeführt wird, als „Musterkreuzer*in“, „Alles Weiß-Nicht“-\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 23 von 76"
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            },
            "index": 41,
            "text": "42\nKreuzer*in und/ oder Aufgeber*in identifiziert wurden, wird die Teilnahme am Progress Test\nMedizin nicht gewertet und muss im drauffolgenden Semester nachgeholt werden.\nDie Ergebnisse des PTM werden intern kundgemacht und dienen als Instrument für die\nZielsteuerung und Qualitätssicherung in der Lehre.\n1.12.5 DIPLOMARBEIT\nDie Diplomarbeit umfasst 12 ECTS-Anrechnungspunkte und soll während des zweiten\nStudienabschnitts begonnen und abgeschlossen werden. Als Diplomarbeit wird eine einzelne\nwissenschaftliche Arbeit oder eine peer-reviewte Veröffentlichung in einem S(S)CI-gelisteten\nJournal (als Erstautor*in) verstanden, die von den Studierenden unter Anleitung und\nBetreuung zu verfassen ist. Nähere Vorgaben zur Erstellung der Diplomarbeit sind der\nDiplomarbeitsrichtlinie zu entnehmen. Diese ist unter dem Titel „Diplomarbeit“ der\nDekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten vorzulegen, welche*r die\nBegutachtung derselben veranlasst.\n2 LEHRVERANSTALTUNGEN DER EINZELNEN STUDIENABSCHNITTE\nPflichttracks können aus organisatorischen Gründen in zwei Tranchen alternierend im\nWinter- und Sommersemester angeboten werden.\n 2.1 ERSTER STUDIENABSCHNITT\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten vier Semestern.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 24 von 76"
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                "id": 13316,
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 42,
            "text": "43\n2.1.1        ERSTES STUDIENJAHR\n 1. und 2. Semester                                                     ECTS\n Kurzbez. Titel                                      VO UE        SE     SU     VU    PR Total\n PM I        Zelle und Gewebe                          4                                          4\n             Naturwissenschaftliche\n PM  II      Grundlagen                                7                                          7\n PM  III     Biochemie des Stoffwechsels               5                                          5\n PM  IV      Bewegungsapparat                          6     3                                    9\n PM  V       Nervensystem                              5                     3                    8\n             Anatomische Terminologie und\n             Osteologie                                                            3              3\n             Einführungswoche                                       1                             1\n             Erste Hilfe                                   0,5                     1           1,5\n             Famulaturlizenz                                 1                                    1\n             Naturwissenschaftliche Praktische\n             Einheiten I                                                  1,5                  1,5\n PT          Naturwissenschaftliche Praktische\n             Einheiten II                                                 2,5                  2,5\n             Praktische Einheiten zu\n             Biochemie, Physiologie und\n             Biophysik                                                    2,5                  2,5\n             Praktische Einheiten zu Histologie,\n             Humangenetik und Physiologie                                    2                    2\n             Stationspraktikum                             1,5    0,5                             2\n DA          Anteil Diplomarbeit                                                                  0\n FWF         Anteil freie Wahlfächer                                                             10\n Gesamtergebnis                                       27     6 1,5 11,5           4              60\n1. Semester\nEinführungswoche\nDie Einführungswoche führt die Studierenden an das Studium heran, soll über die\norganisatorischen Abläufe des Studiums informieren und vermittelt Zielsetzungen des\nDiplomstudiums Humanmedizin.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 25 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 43,
            "text": "44\nStationspraktikum\nErster Kontakt zu Patient*innen und Mitarbeiter*innen in verschiedenen Gesundheitsberufen,\nvertieftes Kennenlernen der Aufgaben im Pflegebereich.\nPflichtmodul I – Zelle und Gewebe\nModulinhalt: Einblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der\nHumangenetik; Entstehung, Bau und Vorkommen von verschiedenen Geweben, Blut\nPflichtmodul II – Naturwissenschaftliche Grundlagen\nModulinhalt: Physikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzungen für\nein medizinisches Verständnis im Kontext naturwissenschaftlichen Denkens; Medizinisch\nrelevante Grundbegriffe der allgemeinen und anorganischen Chemie, physikalische\nGrundlagen der Optik, physiologische Wärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik,\nElektrizität und Bioelektrizität\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Histologie, Humangenetik und Physiologie\nTrackinhalt: Auseinandersetzung mit der Methodik genetischer Diagnostik und Beratung,\nMikroskopieren gefärbter histologischer Schnittpräparate/Ausstrichpräparate; Blutbild,\nBlutgruppen\nPflichttrack Naturwissenschaftliche praktische Einheiten I\nTrackinhalt: Umgang mit klinischen Labordaten, Grundlagen der Mathematik und Physik,\nElektrizität und Bioelektrizität, sowie Ionisierende Strahlung, Naturstoffe als Säuren, Basen\nund Puffer und deren Anwendung im medizinischen Kontext\nPflichttrack Erste Hilfe\nTrackinhalt: Grundlagen der Ersten Hilfe\nPflichttrack Anatomische Terminologie und Osteologie\nTrackinhalt: Einführung in die anatomische Terminologie und Knochenlehre\nFamulaturlizenz\nAls Voraussetzung für die erste Pflichtfamulatur muss die Pflichtlehrveranstaltung\n„Famulaturlizenz“ erfolgreich abgeschlossen werden. Dazu sind vier Lehrveranstaltungsteile\nam Clinical Skills Center der Medizinischen Universität Graz zu absolvieren:\n1. Medical Skills 1:    Anamneseerhebung, physikalische Untersuchung, (nicht-) invasive\n                                diagnostische und therapeutische Maßnahmen\n2. Medical Skills 2:    Kardiologische Diagnostik und Therapie\n3. Surgical Skills:     Steriles Arbeiten, chirurgische Wundversorgung\n4. Emergency Skills: Notfallmedizinische Fertigkeiten\nVoraussetzung für die Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungsteilen ist die\ntheoretische Vorbereitung auf die Lehrveranstaltungsinhalte, welche zu Beginn jedes\nLehrveranstaltungsteils überprüft wird.\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 26 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "index": 44,
            "text": "45\n2. Semester\nPflichtmodul III – Biochemie des Stoffwechsels\nModulinhalt: Einteilung, Struktur und Funktion der Naturstoffe sowie Grundlagen der\nBiochemie und des Intermediärstoffwechsels\nPflichtmodul IV – Bewegungsapparat\nModulinhalt: Struktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats\n(Arthrologie, Myologie), Angewandte Biomechanik, Muskel- und Knochenphysiologie\nPflichtmodul V – Nervensystem\nModulinhalt: Makro- und Mikromorphologie, Funktion des peripheren und zentralen\nNervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr), quantitative Elektrobiologie,\nkolligative Gesetze und Elektrophysiologie, allgemeine Neurophysiologie, Somatosensorik,\nSinnesphysiologie, autonomes & enterales Nervensystem\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Biochemie, Physiologie und Biophysik\nTrackinhalt: Oberflächensensibilität und allgemeine Neurophysiologie, Auge, Gehör;\nIsolierung und Charakterisierung von Proteinen; Antikörper-Antigen-Reaktion: quantitative\nBestimmung von Antigenen; Harnstoffzyklus: Harnstoffsynthese und –bestimmung;\nLeberdiagnostik: klinische Parameter bestimmen; Labordiagnostik des Lipidstoffwechsels;\nDiabetes-Diagnostik (HbA1c); kolligative Gesetze, Elektrophysiologie\nPflichttrack Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II\nTrackinhalt: Optik, Ultraschall, angewandte Biomechanik, Chromatographie, Diagramme,\nStruktur von Naturstoffen und Medikamenten, Regulation von Enzymen, Normbereiche von\nLaborwerten, Proteinquantifizierung\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                       Seite 27 von 76"
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            "index": 45,
            "text": "46\n2.1.2        ZWEITES STUDIENJAHR\n 3. und 4. Semester                                                   ECTS\n Kurzbez.           Titel                           VO     UE    SE SU        VU    PR Total\n                    Gastrointestinaltrakt und\n PM VI              Stoffwechsel                     3,5                                     3,5\n                    Herz-Kreislaufsystem und\n PM VII             Respirationstrakt                  4                                        4\n                    Urogenitaltrakt,\n                    Embryologie,\n PM VIII            Endokrinologie                   4,5                                     4,5\n                    Krankheitslehre und\n PM IX              therapeutische Ansätze I          10              0,5                  10,5\n                    Krankheitslehre und\n PM X               therapeutische Ansätze II      13,5                 2                  15,5\n                    Basics der professionellen\n                    ärztlichen\n                    Gesprächsführung                                    1                       1\n                    Klinisch-topografische\n                    Anatomie der Eingeweide\n                    und Leitungsbahnen                                        11,5         11,5\n                    Molekularbiologische\n PT                 Praktische Einheiten                                1                       1\n                    Notfallmedizin I                                             1              1\n                    Praktische Einheiten zu\n                    Histologie und Physiologie                        2,5                    2,5\n                    Praktische Einheiten zu\n                    Krankheitslehre und\n                    Therapieansätzen                                    3                       3\n DA                 Anteil Diplomarbeit                                                         0\n FWF                Anteil freie Wahlfächer                                                     2\n Gesamtergebnis                                    35,5               10 12,5                 60\n3.Semester\nPflichtmodul VI – Gastrointestinaltrakt und Stoffwechsel\nModulinhalt: Histologie und Physiologie des Gastrointestinaltrakts und seiner Anhangsdrüsen,\nFunktionen und Steuerung des Verdauungssystems; Biochemisch-physiologische Grundlagen\nder Ernährung und Verdauung; Grundlagen der Molekularbiologie, der zellulären\nSignaltransduktion und von Energieprozessen\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 28 von 76"
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                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 46,
            "text": "47\nPflichtmodul VII – Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt\nModulinhalt: Feinbau und Funktionsweise des Herzkreislaufsystems, Hämodynamik,\nlymphatische Organe, Sauerstofftransport, Atmungsphysiologie\nPflichtmodul VIII – Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie\nModulinhalt: Feinbau und Funktionsweise des Urogenitaltrakts, Wasser- und\nElektrolythaushalt; Exkretion; Fortpflanzung und Entwicklung, Hormonphysiologie\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie\nTrackinhalt: Mikroskopische Analyse histologischer Präparate aus dem Verdauungs- und Herz-\nKreislaufsystem sowie von lymphatischen Organen und des Urogenitalsystems; Übungen zu\nden Themen Atmung, Herz-Kreislauf\nPflichttrack Molekularbiologische praktische Einheiten\nTrackinhalt: Ausgewählte Beispiele diagnostischer Methodik: Gentest, DNA-Isolierung,\nPolymerase-Kettenreaktion,        Untersuchung            von       Restriktionsfragmentlängen-\nPolymorphismen, Enzyme-linked immunosorbent assay\nPflichttrack Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und Leitungsbahnen\nTrackinhalt: Morphologische Grundlagen zu den Themen der Pflichtmodule VI, VII, und VIII:\nVorlesungen und Sezierübungen, in denen die topographische Anatomie der Körperregionen\ntheoretisch und in plastischer Form und in kursrelevanter Abfolge erarbeitet wird: Cavitas\nthoracis, Cavitas abdominalis et pelvis, Regio inguinalis; Organsystematik, Blutversorgung,\nLymphabflüsse und Innervationen\nPflichttrack Basics der professionellen ärztlichen Gesprächsführung\nTrackinhalt: Grundlagen der professionellen ärztlichen Gesprächsführung\nDieser Pflichttrack wird aus organisatorischen Gründen in zwei Kohorten alternierend im 3.\nund 4. Semester abgehalten.\n4. Semester\nPflichtmodul IX – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I\nModulinhalt: Grundzüge der Krankheitslehre und pathophysiologischer Mechanismen,\nEinführung in die Pharmakologie, Basiskonzepte zu strukturellen und funktionellen Aspekten\nkrankhafter Prozesse\nPflichtmodul X – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II\nModulinhalt: Schwerpunkte der Krankheitslehre und pathophysiologischer Mechanismen\nsowie der pharmakologischen Therapie von Erkrankungen des Endokrinums, des\nGastrointestinaltraktes, des Nervensystems und des Urogenitaltrakts und deren klinische\nRelevanz\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 29 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
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            "text": "48\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Krankheitslehre und Therapieansätzen\nTrackinhalt: Einführung in die Rezeptur; Therapieansätze bei Asthma, Herzinsuffizienz,\narterieller Insuffizienz; Lipidsenker; Aggregationshemmer; Pharmaka bei gastrointestinalen\nErkrankungen; Diagnostik Fehlernährung, Stoffwechselerkrankungen, Immundiagnostik,\nTumorpathophysiologie und Grundprinzipien therapeutischer Ansätze; Diagnostik viszeraler\nRegulationsstörungen; praktische mikro- und makropathologische Aspekte zu den Inhalten\nder Pflichtmodule sowie Obduktionsübungen\nPflichttrack Notfallmedizin I\nTrackinhalt: Die Studierenden wiederholen, üben und erweitern ihre Kenntnisse und\nFertigkeiten in erweiterter erster Hilfe und notfallmedizinischen Sofortmaßnahmen.\n 2.2 ZWEITER STUDIENABSCHNITT\nDer zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester. Voraussetzung für den Einstieg ist der\nerfolgreich absolvierte erste Studienabschnitt.\nDie Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters sind vor allen anderen klinischen\nPflichtmodulen und Tracks zu besuchen. Voraussetzung für die Absolvierung der Module und\nTracks des 7., 8., 9. und 10. Semesters ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen\nmit immanentem Prüfungscharakter des 5. und 6. Semesters. In Fällen von nachgewiesener\nKrankheit, Karenzen sowie studienrelevanten Auslandsaufenthalten können bei\nentsprechendem Platzangebot einzelne Module vorgezogen werden. Die Einhaltung der\nSemesterabfolge der Module ist ab dem 7. Semester wünschenswert, jedoch nicht zwingend\nerforderlich.\nInnerhalb des 2. Studienabschnitts sind maximal drei Spezielle Studienmodule (SSMs) zu\nabsolvieren. Zusätzlich muss mindestens ein Spezielles Forschungsmodul (SFM) absolviert\nwerden. Alternativ kann eines der drei Speziellen Studienmodule (SSMs) durch die\nAbsolvierung eines 2. Speziellen Forschungsmoduls (SFM) ersetzt werden.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 30 von 76"
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            "text": "49\n2.2.1        DRITTES STUDIENJAHR\n 5. und 6. Semester                                                   ECTS\n Kurzbez.            Titel                          VO     UE     SE    SU     VU   PR    Total\n                     Medizinische\n                     Mikrobiologie und\n PM XI               Infektionskrankheiten             4     2      1                           7\n                     Grundlagen der Inneren\n PM XII              Medizin I                         6 0,5      0,5                           7\n                     Grundlagen der\n PM XIII             Chirurgie I                       4                  3                     7\n                     Grundlagen der Inneren\n PM XIV              Medizin II                        6 0,5      0,5                           7\n                     Grundlagen der\n PM XV               Chirurgie II                      4                  3                     7\n                     Sozial,- Familien und\n PM XVI              Präventivmedizin                4,5          1,5                           6\n                     Wissenschaftliches\n PT                  Arbeiten                                     1                             1\n                     Notfallmedizin II                                           2              2\n DA                  Anteil Diplomarbeit                                                        5\n FWF                 Anteil freie Wahlfächer                                                    5\n                     Pflichtfamulatur 4\n PFR                 Wochen                                                           6         6\n Gesamtergebnis                                    28,5      3 4,5        6      2    6       60\n5. Semester\nPflichtmodul XI – Medizinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten\nModulinhalt: Wirkmechanismen von Krankheitserregern und Umwelteinflüssen auf den\nmenschlichen Organismus, Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und\nschädlichen Umwelteinflüssen, therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von\nInfektionskrankheiten\nPflichtmodul XII – Grundlagen der Inneren Medizin I\nModulinhalt: Grundlegende pathologische und pathophysiologische Veränderungen und\nErkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Respiratorischen Systems, der Nieren- und des\nEndokrinen Systems, Harnwege und Genitalorgane, Störungen der Hämostase mit\nüberwiegend funktionellen Veränderungen und deren Bildgebung und Diagnostik sowie\nVermittlung von konservativen Therapieoptionen; praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 31 von 76"
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            "text": "50\nPflichtmodul XIII – Grundlagen der Chirurgie I\nModulinhalt: Grundlegende strukturelle pathologische Veränderungen und Erkrankungen des\nGastrointestinaltrakts, der viszeralen Organe, der Nieren, Harnwege und Genitalorgane.\nBildgebung und Diagnostik sowie interventionelle Therapieoptionen inklusive\nStrahlentherapie.     Grundlagen     der     Transplantationschirurgie.         Grundlagen         der\nrekonstruktiven und ästhetischen Chirurgie. Praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen.\nPflichttrack Notfallmedizin II\nTrackinhalt: Die Studierenden wiederholen, üben und erweitern ihre Kenntnisse und\nFertigkeiten in notfallmedizinischen Sofortmaßnahmen.\n6. Semester\nPflichtmodul XIV – Grundlagen der Inneren Medizin II\nModulinhalt: Grundlegende pathologische und pathophysiologische Veränderungen und\nErkrankungen des Endokrinums und Stoffwechsels, des Gastrointestinaltrakts und der\nviszeralen Organe, des muskuloskelettalen und Immun- Systems, sowie hämato-onkologische\nVeränderungen und Erkrankungen und deren Bildgebung und Diagnostik sowie konservative\nund interventionelle Therapieoptionen inklusive Strahlentherapie; praktische Fertigkeiten\ngemäß den spezifischen klinischen Lernzielen, labormedizinische Diagnostik im\nErwachsenenalter\nPflichtmodul XV – Grundlagen der Chirurgie II\nModulinhalt: Grundlegende strukturelle pathologische Veränderungen und Erkrankungen des\nGefäßsystems, des Herz-Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, des muskuloskelettalen\nSystems. Assoziierte Onkologie inkl. Strahlentherapie. Assoziierte Diagnostik und\nBildgebung. Rehabilitative Maßnahmen und praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen.\nPflichtmodul XVI – Sozial-, Familien- und Präventivmedizin\nModulinhalt: Interaktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit,\nGesundheitswesen, Grundzüge der Epidemiologie und Prävention; arbeitsmedizinische\nAspekte, Haus- und Reiseapotheke; praktische Fertigkeiten gemäß den spezifischen\nklinischen Lernzielen\nPflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten\nTrackinhalt: Wissenschaftliche Methode und Wissenschaftliches Denken, Planung der\nDiplomarbeit (Literarturrecherche, Zitierregeln, etc.), Ethik, Datenschutz und Urheberrecht\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 32 von 76"
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            "text": "51\n2.2.2        VIERTES STUDIENJAHR\n 7. und 8. Semester                                                    ECTS\n Kurzbez.             Titel                         VO     UE    SE   SU     VU    PR    Total\n                      Bildgebung und\n PM XVII              Biostatistik                     4     1    3                             8\n                      Erkrankungen des\n PM XVIII             Nervensystems                 2,5 2,5       2                             7\n                      Frauenheilkunde und\n PM XIX               frühe Lebensphase             2,5 2,5       2                             7\n                      Medizin des Kindes- und\n PM XX                Jugendalters                     4     2    1                             7\n PT                   Ethik                                       1                             1\n                      Gerichtsmedizin                      1                                    1\n                      Recht                                       1                             1\n                      Symptome und\n                      Differentialdiagnosen I                                   2               2\n                      Symptome und\n                      Differentialdiagnosen II                                  2               2\n DA                   Anteil Diplomarbeit                                                       1\n FWF                  Anteil freie Wahlfächer                                                   5\n                      Spezielles Studienmodul/\n                      Spezielles\n SSM/SFM              Forschungsmodul                                  12                     12\n                      Pflichtfamulatur 4\n PFR                  Wochen                                                         6          6\n Gesamtergebnis                                      13      9 10      12       4    6        60\n7. Semester\nPflichtmodul XVII – Bildgebung und Biostatistik\nModulinhalt: Grundprinzipien der Biostatistik und Informationsverarbeitung, Statistische\nMethoden zum Verständnis medizinischer Publikationen sowie zur Durchführung einfacher\nAuswertungen, elektronische multimediale Krankenakte, Potentiale und Risiken von\nInformationstechnologie (IT) in der Medizin, Grundlagen der verschiedenen bildgebenden\nVerfahren sowie deren Indikationen und Kontraindikationen, rationeller Einsatz\nbildgebender Verfahren und deren Einfluss auf das diagnostische und therapeutische Denken,\nAufgaben und Funktionen der einzelnen radiologischen Spezialgebiete im Kontext eines\nmodernen Patient*innenmanagements, praktische Fertigkeiten gemäß den zugeordneten\nklinischen Lernzielen\nPflichtmodul XVIII – Erkrankungen des Nervensystems\nModulinhalt: Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems inklusive deren\nDiagnose; konservative und invasive Therapieoptionen einschließlich Prävention;\nphysiologische und pathophysiologische Veränderungen des Alterns sowie rehabilitierende\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 33 von 76"
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                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
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            "index": 51,
            "text": "52\nund sozialpsychologische Aspekte der Altersmedizin/Geriatrie; praktische Fertigkeiten\ngemäß den modulbezogenen, klinischen Lernzielen\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Ethik\nTrackinhalt: Ethik in der Medizin\nPflichttrack Gerichtsmedizin\nTrackinhalt: Grundlagen der Gerichtsmedizin, Totenbeschau, sichere Todeszeichen,\ngerichtsmedizinische Beurteilung von Wunden, Verletzungen, Obduktionstechnik, Basics\nklinischer Forensik inkl. Toxikologie und Mikrobiologie.\nPflichttrack Recht\nTrackinhalt: Recht in der Medizin\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen I\nTrackinhalt:    Aufarbeitung      klinischer      Lehrinhalte      des      symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, Vorbereitung auf praxis-bezogene Handlungsalgorithmen\n8. Semester\nPflichtmodul XIX – Frauenheilkunde und frühe Lebensphase\nModulinhalt: Physiologische und pathophysiologische Abläufe im Bereich des weiblichen\nGenitaltrakts und der Brust inklusive Diagnostik, konservative und invasive Therapieoptionen\ninklusive strahlentherapeutischer Ansätze; intrauterine Entwicklung und Diagnostik,\nErkrankungen der weiblichen Organe; Konzeption, Schwangerschaft und Geburt, Aspekte der\nNeonatologie und Humangenetik; praktische Fertigkeiten gemäß den zugeordneten\nklinischen Lernzielen\nPflichtmodul XX – Medizin des Kindes- und Jugendalters\nModulinhalt: Entwicklung, Wachstum, Reifung; praktische Fertigkeiten gemäß den\nzugeordneten klinischen Lernzielen, labor-medizinische Diagnostik im Kindes- und\nJugendalter\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen II\nTrackinhalt:    Aufarbeitung      klinischer      Lehrinhalte      des      symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, mit Fokus auf praxisbezogene Vorbereitung auf Handlungsalgorithmen.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 34 von 76"
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            "text": "53\n2.2.3       FÜNFTES STUDIENJAHR\n  9. und 10. Semester                                                   ECTS\n  Kurzbez.           Titel                           VO     UE     SE   SU     VU    PR    Total\n                     Anästhesie und\n                     interdisziplinäre\n                     Versorgung\n  PM XXI             Schwerkranker                      4 1,5 1,5                                7\n  PM XXII            Menschliche Psyche              3,5 1,5        2                            7\n                     Sinnesorgane und ihre\n                     Erkrankungen I und\n  PM XXIII           Allgemeinmedizin                   3     1     3                            7\n                     Sinnesorgane und ihre\n  PM XXIV            Erkrankungen II                 4,5      2 0,5                              7\n                     Kommunikative\n  PT                 Kompetenzen                                           1                     1\n                     Symptome und\n                     Differentialdiagnosen III                                   2               2\n                     Symptome und\n                     Differentialdiagnosen IV                                    2               2\n  DA                 Anteil Diplomarbeit                                                         6\n  FWF                Anteil freie Wahlfächer                                                     0\n                     Spezielles Studienmodul/\n                     Spezielles\n  SSM/SFM            Forschungsmodul                                     12                     12\n                     Pflichtfamulatur 4\n  PFR                Wochen                                                            6         6\n                     Objective Structured\n  OSCE I             Clinical Examination                                                        3\n  Gesamtergebnis                                      15      6     7    13      4     6        60\n9. Semester\nPflichtmodul XXI – Anästhesie und interdisziplinäre Versorgung Schwerkranker\nModulinhalt: Intensivpflichtige und sterbende Patient*innen; Palliativtherapie und\nSchmerzbehandlung; perioperatives Management und Notfallsituationen inklusive\nGrundlagen der Transfusionsmedizin\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                       Seite 35 von 76"
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            "index": 53,
            "text": "54\nPflichtmodul XXII – Menschliche Psyche\nModulinhalt: Psychiatrische Erkrankungen und Störungen der Persönlichkeit;\npsychosomatische Störungen; praktische Fertigkeiten gemäß den themenorientierten,\nklinischen Lernzielen\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: Inhalte können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Kommunikative Kompetenzen\nTrackinhalt: Grundlagen der Kommunikationstechnik, kommunikative Fertigkeiten im\nUmgang mit Patient*innen und Mitarbeiter*innen, Grundlagen der Selbstreflexion\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen III\nTrackinhalt:    Aufarbeitung     klinischer      Lehrinhalte      des      symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, mit Fokus auf praxisbezogene Vorbereitung auf Handlungsalgorithmen\n10. Semester\nPflichtmodul XXIII – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen I und Allgemeinmedizin\nModulinhalt: Erkrankungen des Mundes, der Zähne, der Ohren, der Nase, Chronic Care\nManagement unterschiedlicher Lebensphasen im Primärversorgungsbereich\nPflichtmodul XXIV – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen II\nModulinhalt: Erkrankungen der Haut sowie der Augen.\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: Inhalte können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen IV\nTrackinhalt:    Aufarbeitung     klinischer      Lehrinhalte      des      symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, Vorbereitung auf praxisbezogene Handlungsalgorithmen\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                        Seite 36 von 76"
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            "index": 54,
            "text": "55\n 2.3 DRITTER STUDIENABSCHNITT– KLINISCH PRAKTISCHES JAHR (KPJ)\nDer dritte Studienabschnitt umfasst die Tertiale des KPJ und den KPJ-Abschluss.\n 11. und 12. Semester KPJ                                               ECTS\n Kurzbez.             Titel                          VO     UE    SE SU       VU     PR    Total\n DA                   Anteil Diplomarbeit                                                        0\n FWF                  Anteil freie Wahlfächer                                                    0\n                      Chirurgie und\n Tertial 1            perioperative Fächer                                          18,5     18,5\n                      Innere Medizin und\n Tertial 2            Neurologie                                                    18,5     18,5\n Tertial 3            Allgemeinmedizin                                                 5         5\n                      Kinder- und\n                      Jugendheilkunde                                                4,5      4,5\n                      Wahlpflichtfach                                                4,5      4,5\n                      Psychiatrie                                                    4,5      4,5\n KPJ-Abschluss/\n OSCE II              KPJ-Abschluss/OSCE II                 4,5                               4,5\n Gesamtergebnis                                             4,5                     55,5       60\nDas KPJ dient dem Erwerb und der Vertiefung der im Österreichischen\nKompetenzlevelkatalog für ärztliche Fertigkeiten aufgeführten Kompetenzen gemäß\neuropäischer Vorgaben (Richtlinie 2013/55/EU).\nIm Vordergrund steht die Betreuung von Patient*innen unter Anleitung (siehe Abs. 4 und 5,\n§ 49 Ärztegesetz 1998 idgF). Die Integration in ein Behandlungsteam und die Übernahme von\nAufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand und den gesetzlichen Vorgaben ist\nVoraussetzung, um das klinische, problemorientierte und evidenz-/wissenschafts-basierte\närztliche Denken und Handeln bei der Betreuung von Patient*innen zu praktizieren und zu\nvertiefen. Dies inkludiert ein professionelles Verhalten sowohl gegenüber Patient*innen und\nderen Angehörigen, als auch gegenüber verschiedenen Berufsgruppen und öffentlichen\nStellen. Dieses Qualifikationsprofil ist auf Basis von 11 EPAs abgebildet (siehe 1.6\nQualifikationsprofil der Absolvent*inenn).\nDie aktive Teilnahme am klinischen Alltag in seiner gesamten Vielfalt ist ein essentieller Teil\nder Ausbildung. Eine eigenständige Vertiefung des Wissens durch selbstgesteuertes Lernen\nmit Hilfe realer Aufgabenstellungen im klinischen Alltag soll dabei – auch im Sinne des\nlebenslangen Lernens – geübt werden. Dabei wird die Eigeninitiative und Eigenverantwortung\nfür die eigene Aus- und Weiterbildung gefördert.\nStudierende sind Auszubildende, die nur in dem für das Erreichen der Ausbildungsziele\nnotwendigen Ausmaß zu Routinetätigkeiten herangezogen werden können. Gleichzeitig muss\ngewährleistet sein, dass das klinische Praktikum als Teil des Studiums die geforderte Breite\nder klinischen Ausbildung sicherstellt.\nDas Anwenden und Vertiefen des im Lernkontext an Patient*innen Erlernten muss an einer\nklinischen Abteilung, in einer Ambulanz bzw. in einer Lehrordination (Allgemeinmedizin)\nunter Supervision stattfinden. Eine Ausnahme bilden Wahlfächer in nicht-klinischen\nFachärztin*Facharzt Bereichen.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 37 von 76"
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            "bulletin": {
                "id": 13316,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "38",
                "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1"
            },
            "index": 55,
            "text": "56\nTertiale oder auch Teile davon (Tertial 1 + 2: 8 Wochen, Tertial 3: 4 Wochen) können sowohl\nim Inland, als auch im Ausland im Sinne eines Mobilitätsfensters absolviert werden unter\nErfüllung der Kriterien für Lehrkrankenhäuser und der Beurteilungen laut Kapitel 1.12.2\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, und Kapitel 2.3.2\nLeistungsüberprüfung. Allgemeinmedizin muss jedenfalls im Inland absolviert werden.\n2.3.1         ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN\nDas Klinisch-Praktische Jahr (KPJ) beginnt jeweils am ersten Montag im August und\numfasst 48 Wochen. Ein Quereinstieg ist ab diesem Zeitpunkt alle 8 Wochen möglich.\nFür KPJ-Aufenthalte im Ausland, die als Mobilitätsfenster anzusehen sind, gilt:\nEine Absolvierung außerhalb des Klinisch-Praktischen-Jahres laut § 52 (2) UG idgF. ist\nzulässig. Die Beginn- und Enddaten der Blöcke sind frei wählbar, insofern sie den Regelungen\ndes Curriculums entsprechen. Die Beurteilung erfolgt, wenn ein 16-Wochen-Block des\nTertials 1 oder 2 bzw. ein vier-Wochen-Block des Tertials 3 entsprechend der Taktung der\nzentral     organisierten   Praktika    (österreichweites        Schema        der    Medizinischen\nUniversitäten/der Fakultät zum KPJ) zu Ende ist.\nSelbstorganisierte Teile des KPJ dürfen nach Maßgabe dieser Regelung auch in Österreich im\nJuli absolviert werden, sofern das Lehrkrankenhaus dies ermöglicht.\nDie 48 Wochen sind in 3 Tertiale zu je 16 Wochen gegliedert:\nTertial 1: Chirurgie und perioperative Fächer\nTertial 2: Innere Medizin und Neurologie\nTertial 3: mit jeweils 4 Wochen Pflichtblock Allgemeinmedizin, 4 Wochen Pflichtblock\n             Kinder- und Jugendheilkunde und 4 Wochen Pflichtblock Psychiatrie sowie 4\n             Wochen Wahlpflichtfach.\nDie Tertiale 1 und 2 sind gemäß den Fachgruppen durchgehend in 16 Wochen zu absolvieren,\nwobei im Tertial 1 und 2 einmal nach 8 Wochen gewechselt werden kann. Im Tertial 3 beträgt\ndie kleinste Einheit 4 Wochen. Tertial 3 muss nicht in einem Stück absolviert werden.\nAnwesenheit in den Tertialen:\nKlare und verbindlich geregelte Anwesenheitszeiten sind ein wichtiges Qualitätskriterium im\nKlinisch-Praktischen-Jahr. Die Anwesenheitspflicht im Praktikum beträgt in Anlehnung an die\nKernarbeitszeit der jeweiligen Klinik 35 Stunden in der Woche (exklusive Mittagspausen).\nDen Studierenden steht eine halbe Stunde Pause pro Arbeitstag zu. Die\nBasisanwesenheitszeit umfasst 5 Tage pro Woche zu je 7 Stunden. Ungeachtet von durch die\nStudierenden mit den Krankenanstalten Trägern abgeschlossenen Verträgen, welche eine\nortsübliche Dienstzeit beinhalten, fließt pro Woche von der Med Uni Graz lediglich eine\nAnwesenheit im Ausmaß von 35 Stunden in die Beurteilung ein.\nAn gesetzlichen Feiertagen besteht keine Anwesenheitspflicht, eine freiwillige Anwesenheit\nist allerdings möglich und wird in das wöchentliche Stundenausmaß eingerechnet.\nSofern dies zum Erreichen spezifischer Lernziele sinnvoll ist, kann die Anwesenheitszeit an\neinzelnen Tagen auf 12 Stunden pro Tag ausgeweitet werden, wobei die anerkannte\nwöchentliche Höchstanwesenheit im Ausmaß von 35 Stunden unverändert bleibt. Verlängerte\nAnwesenheitszeiten werden durch Freizeit im Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Pro vier Wochen\ndes Praktikums kann eine Anwesenheit während der Nachtdienstzeiten angeordnet werden.\n                                         Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n                                         Seite 38 von 76"
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