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SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\nAnhang 3: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Linz (gem. §10 Abs. 2)\n 1. Semester (WS) 2. Semester (SS) 3. Semester (WS) 4. Semester (SS) 5. Semester (WS) *\n JKU Linz JKU Linz JKU Linz JKU Linz JKU Linz\n Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul EC\n Ärztliche Ärztliche Ärztliche Ärztliche\n Ärztliche Fähigkeiten und\n Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 1\n Fertigkeiten\n Untersuchungskurs Untersuchungskurs Untersuchungskurs Untersuchungskurs\n Endokrinologie und Diagnosemethoden,\nAnatomische Grundlagen 3 Blut und Immunabwehr 3 2,5 Bewegungsapparat 4,5 3\n Sexualität Therapieformen I\n Grundlagen der Ernährung, Verdauung Grundlagen der Immunologische\n Bausteine des Lebens 6 3 5 3 2,\n Arzneimitteltherapie I und Stoffwechsel Arzneimitteltherapie II Erkrankungen\n Medizinische\n Entstehung und Grundlagen der Herz, Kreislauf und Mikrobiologie, Hygiene\n 3 6 5,5 Grundlagen des Alterns 2,5 2,\n Wachstum Krankheitsbilder Atmung und Infektions-\n erkrankungen\n Grundlagen der Interprofessionelle Erkrankungen und\n Fachsprache Englisch 3 Physiologie des 3 Zusammenarbeit im 1,5 Haut und Sinnesorgane 3 Verletzungen des Stütz- 5\n Menschen Gesundheitswesen und Bewegungsapparats\n Hämatologische und\n Orientierung und Makroskopische Niere und ableitende\n 2,5 6,5 2,5 Nervensystem 5,5 Onkologische 5\n Einführung Anatomie (MedUni Graz) Harnwege\n Erkrankungen\n Signalentstehung und - Virtuelle Anatomie und Virtuelle Anatomie und\n 3 Wahlfächer Bachelor 4 2 2 Gender Medizin 1,\n weitergabe Patho-Anatomie Patho-Anatomie\n Virtuell-haptische Virtuell-haptische Problemorientiertes\n Zelle und Gewebe 6 freie Studienleistungen 2 2 2 3\n Anatomie Anatomie Lernen\n Gesamtprüfung Der\n freie Studienleistungen 1,5 1 Mikroskopische Anatomie 3 Mikroskopische Anatomie 1,5 Versorgungswirksamkeit 1\n menschliche Körper\n Gesamtprüfung\n Naturwissenschaftliche 1 freie Studienleistungen 3,5 freie Studienleistungen 3 Pflichtfamulatur 5\n Grundlagen\n Gesamtprüfung Gesamtprüfung Gesamtprüfung\n 1 1 1\n Organsysteme I Organsysteme II Krankheitsbilder\n 30 29,5 29,5 29 3\n * Semester 5 und 6 kann vertau\n Mitteilungsblat" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 17, "text": "18\n227. Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Humanmedizin vom 27.05.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 18, "text": "19\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 19, "text": "20\nCurriculumsweiterentwicklung 2013\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n 01 26.06.2001 Neuer Studienplan für das Diplomstudium 01.10.2002\n Humanmedizin mit Änderungen vom 12.03.2002,\n 28.05.2002,\n 02 Änderungen vom 11.06.2003, 25.06.2003, 27.10.2004 01.10.2004\n 23.11.2004 und 15.12.2004\n 03 07.06.2005 22.06.05 Neues Reihungsverfahren für Platzvergabe; Inhalte 1. bis 01.10.2005\n 3. Semester, Neubewertung der ECTS-\n Anrechnungspunkte\n 04 29.11.2005 14.12.05 Zulassungsvoraussetzung zum Auswahlverfahren 21.12.2005\n 10.01.2006 11.01.2006 Anhang 2: Modul 03 SU 1,4 SSt.- neu: 0,5 SSt. 18.01.2006\n 4.10.2005 21.06.2006 Umbenennung Modul 20 01.10.2006\n 8.11.2005 Richtlinien 01 – 08\n 21.3.2006 Ergänzung – Anerkennungsrichtlinien\n 13.6.2006 Zuordnung von Tracklehrinhalten zu Modulen\n 21.9.2006 25.9.2006 Anpassung der Trackstunden\n 7.11.2006 8.11.2006 Redaktionelle Überarbeitung und inhaltliche Anpassung 15.11.2006\n 16.01.2007 24.01.2007 Richtlinie XIII VMC 12.02.2007\n 21.03.2007 28.3.2007 Studienplananhänge : OSCE und AMSA\n 05 12.06.2007 20.6.2007 Überarbeitung des 6. Jahres 1.10.2007\n Korrekturen und Wiederverlautbarung\n 06 10.6.2008 25.6.2008 Redaktionelle Überarbeitung zu Version 06: 1.10.2008\n Formative Prüfungen\n Semester 1 – 3 (Module 01 – 08).\n Anhang: Äquivalenzliste (Se, Ue, SU) der Module 01 – 08\n von Version 05 auf Version 06\n Berücksichtigung Vorbereitungskurse OSCE (19.12.2007)\n NBI IVb; AMSA-Funktionen\n 07 10.3.2009 25.3.2009 Redaktionelle Überarbeitung zu Version 06: 25.3.2009\n Streichung der Diplomarbeitsrichtlinie\n Ergänzungen/Abänderungen Anhang V: OSCE\n 9.6.2009 24.6.2009 Anhang Anrechnungsrichtlinie KSR 1.10.2009\n Aufteilung ÄF II\n Änderung Studienplananhang Vb: Sonderregelungen\n Studierendenvertreter/innen\n Änderung KSR\n 08 16.6.2010 30.6.2010 Änderungen der Anhänge, Notfallmedizin 1.10.2010\n 09 15.6.2011 22.6.2011 Neuer Anhang VII, überarbeiteter Anhang III 1.10.2011\n1 Beschluss durch die Curricularkommission für Humanmedizin\n2 Genehmigung des Senates\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 2 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 20, "text": "21\nVersion Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n Redaktionelle Änderungen\n10 19.6.2012 27.6.2012 Praktisch-klinische Fertigkeiten\n Redaktionelle Änderungen 1.10.2012\n PTM Neu\n11 11.6.2013 19.6.2013 KPJ Neu 1.10.2013\n Überarbeitung Famulaturlizenz\n Redaktionelle Änderungen\n11.a 17.6.2014 25.6.2014 Überarbeitung OSCE, Diplomarbeit, freiwillige 1.10.2014\n Famulatur, KPJ\n Redaktionelle Änderungen\n12 16.12.2013 18.12.2013 Weiterentwickeltes Curriculum für das Diplomstudium 01.10.2014\n Humanmedizin\n13 17.6.2014 25.6.2014 Weiterentwickeltes Curriculum für das Diplomstudium 01.10. 2014\n Humanmedizin\n14 15.6.2015 24.6.2015 Zusammenführung der Studienplanversionen und 01.10.2015\n Differenzierung nach Kohorten\n Reduktion Famulaturen & Freie Wahlfächer Kohorte\n 2013/14\n Äquivalenzlisten\n Lernzielverschiebung Zahnmedizin\n Anpassungen Lehrveranstaltungen Anästhesie, Erste\n Hilfe und Notfallmedizin\n Lernzielverschiebung Chirurgie\n Anpassung Anhang IV an HSG 2014\n Sonderregelung für Studierende mit Betreuungspflichten\n Anpassungen Tracks im 6. Studienjahr/ KPJ\n Anpassungen M23, M29\n Redaktionelle Änderungen\n15 13.6.2016 22.6.2016 Redaktionelle Änderungen 1.10.2016\n16 12.6.2017 21.6.2017 Redaktionelle Änderungen 1.10.2017\n Neuplanung Symptomentrack / Clinical Reasoning\n17 18.6.2018 20.6.2018 Redaktionelle Änderungen 1.10.2018\n KPJ-Abschluss/OSCE II\n18 17.6.2019 26.6.2019 Redaktionelle Änderungen 1.10.2019\n19 16.6.2020 24.6.2020 Redaktionelle Änderungen 1.10.2020\n20 14.6.2021 23.6.2021 Redaktionelle Änderungen 1.10.2021\n Anpassung PM XX\n Anpassung Pflichtfamulaturen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 3 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 21, "text": "22\nVersion Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n21 13.6.2022 22.6.2022 Richtlinie virtuelle Lehre 1.10.2022\n Anpassung PM IV und PM V\n Anpassung wissenschaftliches Arbeiten I\n Aufnahme 1.11.6: Allgemeine Regeln für die Einteilung\n von Pflichtmodulen und Pflichttracks im 2. Abschnitt des\n Diplomstudiums Humanmedizin\n Anhang 6.5: Regelung für die Umstellung vom\n Rigorosenstudium Medizin (UO 201) auf das Curriculum\n des Diplomstudiums Humanmedizin (UO 202)\n Redaktionelle Änderungen\n22 30.05.2023 21.06.2023 Umstrukturierung Lehre Gerichtsmedizin und 1.10.2023\n Neugestaltung Pflicht-Track Wissenschaftliches Arbeiten I\n Umgestaltung der Symptomentracks I – III\n Rollenbilder neu\n Aufnahme – integriertes Curriculum Sonographie\n Redaktionelle Änderungen\n23 28.05.2024 19.06.2024 Namensänderung: Lehrveranstaltung 1.10.2024\n „Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten I“\n in „Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten“\n24 27.05.2025 25.6.2025 Aufnahme – integriertes Curriculum Ernährungsmedizin 1.10.2025\n Aufnahme – integriertes Curriculum Digitalisierung in der\n Medizin\n Aufnahme - Entrusted Professional Activities (EPAs)\n Anpassung Qualifikationsprofil der Absolvent*innen\n Anpassung Pflichtfamulaturen / Famulaturlogbuch\n Redaktionelle Änderungen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 4 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 22, "text": "23\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher\nund weiblicher Form den Genderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der\nGenderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen,\noder auch gar nicht gelesen.\n Curriculumsweiterentwicklung 2013 ...............................................................2\n1 Allgemeiner Teil ....................................................................................7\n 1.1 Allgemeine Beschreibung ....................................................................7\n 1.2 Akademischer Grad ...........................................................................7\n 1.3 Zulassungsvoraussetzungen ..................................................................7\n 1.4 Art, Dauer und Gliederung des Studiums ..................................................8\n 1.5 Ausbildungsziele ..............................................................................9\n 1.5.1 Übergeordnete Ziele ....................................................................9\n 1.5.2 Zielsetzung der einzelnen Studienabschnitte .......................................9\n 1.6 Qualifikationsprofil der Absolvent*innen ................................................ 10\n 1.7 Unterrichtssprache ......................................................................... 12\n 1.8 Internationalisierung und internationale Vergleichbarkeit ........................... 12\n 1.9 Grundsatz von Diversity .................................................................... 13\n 1.10 Gestaltung der Lehre ....................................................................... 13\n 1.11 Definition der Lehrveranstaltungsformate .............................................. 14\n 1.11.1 Lehrveranstaltung ohne Anwesenheitspflicht ..................................... 14\n 1.11.2 Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht und immanentem\n Prüfungscharakter ................................................................................ 15\n 1.11.3 Mitwirkung von Studierenden in der Lehre ........................................ 16\n 1.11.4 Heranführen der Studierenden an und Einbindung in die Forschung........... 16\n 1.11.5 Einsatz virtueller Lernunterlagen ................................................... 16\n 1.11.6 Allgemeine Regeln für die Einteilung von Pflichtmodulen und Pflichttracks im\n 2. Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ............................................ 17\n 1.12 Prüfungsordnung ............................................................................ 21\n 1.12.1 Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ...................... 21\n 1.12.2 Modulprüfungen........................................................................ 22\n 1.12.3 OSCE (= objektives strukturiertes klinisches Examen) ........................... 23\n 1.12.4 Formative Prüfungen .................................................................. 23\n 1.12.5 Diplomarbeit ........................................................................... 24\n2 Lehrveranstaltungen der einzelnen Studienabschnitte ..................................... 24\n 2.1 Erster Studienabschnitt .................................................................... 24\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 5 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 23, "text": "24\n 2.1.1 Erstes Studienjahr ..................................................................... 25\n 2.1.2 Zweites Studienjahr ................................................................... 28\n 2.2 Zweiter Studienabschnitt .................................................................. 30\n 2.2.1 Drittes Studienjahr .................................................................... 31\n 2.2.2 Viertes Studienjahr .................................................................... 33\n 2.2.3 Fünftes Studienjahr ................................................................... 35\n 2.3 Dritter Studienabschnitt– Klinisch Praktisches Jahr (KPJ) ............................ 37\n 2.3.1 Allgemeine Bestimmungen ........................................................... 38\n 2.3.2 Zuordnung der Fach-Abteilungen zu Tertialen .................................... 39\n 2.3.3 Leistungsüberprüfung im 3. Studienabschnitt ..................................... 41\n3 Diplomprüfungen ................................................................................. 41\n 3.1.1 Die erste Diplomprüfung.............................................................. 42\n 3.1.2 Die zweite Diplomprüfung ............................................................ 43\n 3.1.3 Die dritte Diplomprüfung ............................................................. 44\n 3.1.4 Studienabschluss ....................................................................... 44\n4 Übergangsbestimmungen ........................................................................ 44\n5 Inkrafttreten ...................................................................................... 45\n6 Anhänge ........................................................................................... 46\n 6.1 Änderungen der Bestimmungen der Kohorten „Studienbeginn bis Studienjahr\n 2012/13“ und „Studienbeginn im Studienjahr 2013/14“ des Curriculums V14............. 46\n 6.2 Richtlinie Virtuelle Lehre .................................................................. 47\n 6.3 Sonderregelungen für Studierendenvertreter*innen ................................... 55\n 6.4 Äquivalenzlisten............................................................................. 58\n 6.5 Regelung für die Umstellung vom Rigorosenstudium Medizin (UO 201) auf das\n Curriculum des Diplomstudiums Humanmedizin (UO 202) .................................... 76\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 6 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 24, "text": "25\n1 ALLGEMEINER TEIL\n 1.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG\nDas Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als\nÄrztin*Arzt für alle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen des\nwissenschaftlichen Denkens und praktische Fertigkeiten in integrativer, themenzentrierter\nund patient*innenorientierter Form sowie clinical reasoning vermittelt. Zentrale Grundlage\nder Ausbildung ist die Verknüpfung von wissenschaftlichem Denken und professionellem\nmedizinischen Handeln. Die Vermittlung dieser Einheit erfolgt nach Richtlinien des\nLebenslangen Lernens.\nBesonderen Stellenwert haben humanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des\nbiopsychosozialen Modells von Gesundheit und Krankheit. Die Auseinandersetzung mit\ndiesem Modell zielt auch darauf ab, die Studierenden dazu anzuregen, wesentliche, im\nRahmen des Berufsbildes einzunehmende Haltungen zu entwickeln.\nDie Lehre im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin strebt danach, den Studierenden\nauf Basis einer breiten grundlagenwissenschaftlichen und klinisch-medizinischen Ausbildung\ndie besten Voraussetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für\ndie postgraduale Ausbildung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Im Sinne des\nAusbildungsprofils der Grazer Medizinischen Schule werden horizontal Schwerpunkte von\nLehrinhalten (z.B. integriertes Curriculum Ernährungsmedizin, integriertes Curriculum\nSonografie, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Aspekte der Gesundheitsprävention, sowie\nhandlungsorientiertes Lernen, basierend auf klinischen Leitsymptomen) vermittelt.\n 1.2 AKADEMISCHER GRAD\nNach Absolvierung des Diplomstudiums der Humanmedizin wird der akademische Grad\n„Doktorin der gesamten Heilkunde“ bzw. „Doktor der gesamten Heilkunde“, lateinisch\n„Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“ verliehen.\n 1.3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für\nHumanmedizin in Graz aufgenommen haben, wird ein Aufnahmeverfahren gemäß\nVerordnung des Rektorates durchgeführt. Umsteiger*innen aus dem Rigorosenstudium O 201\nnach AHStG, die durchgehend zugelassen waren, sind davon ausgenommen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 7 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 25, "text": "26\n 1.4 ART, DAUER UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen und der\nAblauf ist in drei Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 4 Semester, der 2. Abschnitt\ndauert 6 Semester, der 3. Abschnitt dauert 2 Semester und besteht aus dem Klinisch\nPraktischen Jahr (KPJ).\nDer erste Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist im ersten Studienjahr mindestens\nzu 90% identisch mit dem ersten Studienjahr der Studienrichtung Zahnmedizin.\nBesondere Merkmale der Studienorganisation\nDas Curriculum Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz ist ein kombiniertes\nModul- und Track-System. Der Großteil des Unterrichts findet im ersten und zweiten\nStudienabschnitt in integrierten, fächerübergreifenden, themenzentrierten\nPflichtlehrveranstaltungen (Pflicht-Module, PM) hintereinander in variabler Wochenlänge\nstatt. Parallel zu den Modulen laufen Track-Lehrveranstaltungen (Pflicht-Tracks, PT) mit\nAnwesenheitspflicht, deren Abhaltungen sich über ein ganzes Semester erstrecken können.\nNeben der Pflichtlehre (PM, PT) findet im zweiten Studienabschnitt Wahlpflichtlehre\n(Spezielle Studienmodule – SSMs, Spezielle Forschungsmodule – SFMs) im Ausmaß von 24\nECTS-Anrechnungspunkten statt. Als dritter Studienabschnitt folgt das Klinisch Praktische\nJahr mit praxis-orientierter Lehre in drei Tertialen.\nDie Module/Tracks sind definitionsgemäß mit ECTS-Anrechnungspunkten hinterlegt. Die\nVerwendung bestimmter Lehr- und Prüfungsformate in den einzelnen Modulen folgt den\ndarin vermittelten Lernzielen und deren Lerntiefe.\nEin Modul/Track ist abgeschlossen, wenn alle zum jeweiligen Modul/Track gehörenden\nLehrveranstaltungen positiv absolviert wurden.\nIn den Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes werden naturwissenschaftliche-\nInhalte sowie erste, grundlegende klinisch-praktische Fertigkeiten und Kompetenzen\nvermittelt, welche die Basis für die darauf folgenden, klinischen Studienabschnitte\ndarstellen.\nDie Diplomarbeit wird während des zweiten Studienabschnitts begonnen. Es wird empfohlen,\ndie Diplomarbeit im zweiten Abschnitt abzuschließen, sie ist spätestens im dritten\nStudienabschnitt fertig zu stellen.\nDer von den Studierenden zu leistende Gesamtumfang beträgt 360 ECTS-Anrechnungspunkte.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 8 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 26, "text": "27\n 1.5 AUSBILDUNGSZIELE\n1.5.1 ÜBERGEORDNETE ZIELE\nZiel des Diplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, das\nErlernen und Ausüben praktischer Fertigkeiten im klinischen Kontext und die Formung einer\nethischen Grundhaltung sowie der Erwerb und Ausbau psychosozialer Fähigkeiten. Diese\nwerden auf Basis von Entrusted Professional Activities (EPAs) im klinisch-praktischen\nStudienjahr ausgewiesen.\nDie Lernziele, die den EPAs zugeordnet sind, werden in folgenden Kategorien definiert:\nWissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkeiten/Fähigkeiten (Klinische Fertigkeiten,\napparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellungen/Haltungen gemäß den\nRollenbildern des Curriculums der Humanmedizin an der Med Uni Graz, wobei Inhalte aus\nden Bereichen der Prävention, Notfallmedizin, Rehabilitation, Gender-Medizin, Ethik,\nGeriatrie und Palliativmedizin bzw. Public Health besonders berücksichtigt werden.\nStudierende und Lehrende bilden zur Erreichung der vordefinierten Lernziele eine Lehr- und\nLerngemeinschaft.\n1.5.2 ZIELSETZUNG DER EINZELNEN STUDIENABSCHNITTE\nErster Studienabschnitt (Dauer: 2 Jahre, 1. bis 4. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des\nmenschlichen Organismus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der\nklinischen Präsentationen liefern. Der Aufbau und die Funktionen der menschlichen Organe\nsind genauso wie die Grundlagen der Krankheitsentstehung und das Wissen über den\ngesunden und kranken Organismus Teil dieses Studienabschnitts. Zusätzlich beginnt bereits\nin dieser Phase ein Basistraining psychosozialer und klinischer Fertigkeiten\n(Famulaturlizenz). Bereits im ersten Semester findet ein Stationspraktikum statt, wodurch\nein frühzeitiger Patient*innenkontakt gewährleistet wird. Details der Lernziele sind dem\n„Grazer Vorklinischen Lernzielkatalog“ (online abrufbar im Virtuellen Medizinischen\nCampus, VMC) zu entnehmen.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 3 Jahre; 5. bis 10. Semester)\nDer zweite Studienabschnitt bereitet Studierende zielgerichtet auf eine\npatient*innenzentrierte, klinische Tätigkeit vor. Studierende bauen ihre Kompetenzen\nschrittweise aus, um von einer primär diagnosezentrierten Krankheitslehre zur\nsymptomorientierten-patientenzentrierten Anwendung zu kommen.\nWeiters sollen Studierende Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Anwendung von theoretischem\nund praktischem Wissen, gemäß der Grazer Version des Österreichischen\nKompetenzlevelkatalogs für ärztliche Fertigkeiten erwerben. Am Ende des 2.\nStudienabschnitts sollen Studierende in der Lage sein, komplexe klinische Fragestellungen\nzu verstehen, zu analysieren und zu evaluieren, sowie die erworbenen Fertigkeiten im\nklinischen Kontext unter Aufsicht selbständig anzuwenden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 9 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 27, "text": "28\nDritter Studienabschnitt: Klinisch-Praktisches Jahr (11. und 12.Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im\nStationsbetrieb. Am Ende des Studiums sollen so die im Qualifikationsprofil ausgeführten\nübergeordneten Lernziele (EPAs) erreicht worden sein.\n 1.6 QUALIFIKATIONSPROFIL DER ABSOLVENT*INNEN\nZielsetzung\nDas Profil der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) lautet: „Pioneering Minds –\nResearch and Education for Patients‘ Health and Well-being“. Es steht für unsere Haltung,\nmit Kreativität, Dynamik, Mut und Offenheit über den Tellerrand hinauszudenken, neugierig\nund tatkräftig zu agieren und dabei den möglichen Spielraum zu nutzen, um innovativ zu\nsein. Diesen Rahmen setzt sich die Med Uni Graz auch für alle ihre Curricula im Sinne der\nGrazer Medizinischen Schule.\nWir bilden Mediziner*innen outcome orientiert, d.h. bedarfs- und bedürfnisgerecht auf die\npostgraduale Ausbildung aus und sind Partner*in für lebenslanges wissenschaftsgeleitetes\nLernen im Gesundheitsbereich. Absolvent*innen des Diplomstudiums Humanmedizin sind in\nder Lage, unter einem vordefinierten Betreuungsgrad (Supervision) grundlegende ärztliche\nTätigkeiten sicher und verantwortungsvoll durchzuführen. Sie verfügen über evidenzbasierte\nklinische Kenntnisse, praktisches Können, clinical reasoning und professionelle Haltung, um\nals Ärztin oder Arzt in der postgradualen Ausbildung tätig zu sein. Dies umfasst insbesondere\ndie großteils eigenständige Durchführung ausgewählter entrustable professional activities\n(EPAs), wie:\n 1. Durchführung einer personenzentrierten Anamnese nach dem biopsychosozialen Modell\n 2. Durchführung einer situationsadäquaten klinischen Untersuchung (körperlich, mental)\n unabhängig vom Lebensalter der Patient*in\n 3. Zusammenfassung der Ergebnisse und Priorisierung möglicher Differentialdiagnosen\n (clinical reasoning)\n 4. Patient*innenzentriertes Einholen des Einverständnis für Untersuchungen und\n Prozeduren\n 5. Anordnen und Interpretieren der häufigsten diagnostischen Verfahren\n 6. Durchführung allgemeiner ärztlicher Prozeduren\n 7. Interpretation der Untersuchungsergebnisse, Erkennen von Notfallsituationen und\n Einleiten von Erstmaßnahmen\n 8. Erstellung und Diskussion eines Therapieplans nach den Prinzipien der evidenzbasierten\n Medizin (EBM) und klinische Entscheidungsfindung für häufige klinische Beschwerdebilder\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 10 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 28, "text": "29\n 9. Zusammenfassung, Dokumentation und zielgerichtete Kommunikation der erhobenen\n Befunde und Maßnahmen im Sinne des multiprofessionellen Managements\n 10. Beitragen zu Patient*innensicherheit und Qualität in der Versorgung\n 11. Informieren von Personen und Patient*innen unabhängig vom Lebensalter über den\n Umgang mit Erkrankungen, gesundem Lebensstil und Vorsorgemaßnahmen in allen\n Präventionsebenen\nDarüber hinaus ist es unser gemeinsames Ziel, dass Studierende und Mitarbeiter*innen der\nMed Uni Graz eine besondere Wertehaltung entwickeln und festigen. Diese soll für das\nberufliche Umfeld und darüberhinausgehend als übergeordnetes Ziel erkennbar sein.\nÜbersicht\nIm Folgenden werden die dahingehenden Rollen, die maßgeblich auf dem CanMEDs\nRollenmodell basieren, als Idealbild prägnant zusammengefasst. Diese sollen im\nDiplomstudium Humanmedizin vermittelt bzw. möglichst internalisiert werden und im Sinne\ndes lebenslangen Lernens und Reflektierens der eigenen Kompetenzen weiterentwickelt\nwerden:\nMedizinische Expert*innen (ME)\nÄrzt*innen in der Rolle der medizinischen Expert*innen besitzen das erforderliche evidenz-\nbasierte theoretische Wissen, die praktischen Fertigkeiten und die professionellen\nHaltungen, die zur personen-zentrierten Patient*innenbetreuung erforderlich sind. Die\nanvertrauten Patient*innen werden in ihrer Gesamtheit als Mensch unter Berücksichtigung\ndes individuellen körperlichen, psychischen, kulturellen sowie spirituellen Befindens und des\nsozialen Umfelds betreut. Die Rolle der medizinischen Expert*innen ist zentral für die\nFunktion der Ärzt*innen und beziehen ihre Kompetenzen aus allen anderen, nachfolgend\ndargestellten Rollen.\nRepräsentant*innen des ärztlichen Berufsstandes (RE)\nMediziner*innen der Med Uni Graz sind Repräsentant*innen des ärztlichen Berufsstandes und\nhandeln nach ethischen Grundsätzen, befolgen die Standesregeln und zeichnen sich durch\nhohe persönliche Verhaltensstandards aus.\nInterprofessionelle Partner*innen (IP)\nÄrzt*innen in der Rolle der interprofessionellen Partner*innen arbeiten mit den\nverschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen, um eine effiziente und\npersonenzentrierte Patient*innenbetreuung zu gewährleisten.\nGesundheitsberater*innen und Fürsprecher*innen im Gesundheitswesen (GE)\nÄrzt*innen in der Rolle der Gesundheitsberater*innen und Fürsprecher*innen im\nGesundheitswesen nutzen ihre eigene Expertise und ihren Einfluss verantwortungsvoll, um\ndie Gesundheit und das Wohlbefinden von Patient*innen und der Gesellschaft zu fördern.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 11 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 29, "text": "30\nKommunikator*innen (KO)\nÄrzt*innen in der Rolle der Kommunikator*innen sind sich der kommunikativen\nAnforderungen in unterschiedlichen Versorgungssituationen bewusst und bauen eine\nwertschätzende und empathische Ärzt*innen-Patient*innen-Beziehung auf, welche die\nVersorgung der Patient*innen vor, während und nach einer medizinischen Beratung und/oder\nIntervention positiv unterstützt. Sie pflegen eine effiziente und wertschätzende\ninterprofessionelle und interdisziplinäre Kommunikation.\nLernende, Lehrende und Wissenschaftler*innen (LE)\nÄrzt*innen in der Rolle der Lernenden, Lehrenden und Wissenschaftler*innen bekennen sich\nzu lebenslangem und reflektiertem Lernen, ebenso wie zur Schaffung, Verbreitung,\nÜbersetzung und Anwendung medizinischen Wissens.\nManager*innen und Verantwortungsträger*innen (MA)\nÄrzt*innen in der Rolle der Manager*innen und Verantwortungsträger*innen organisieren und\nbetreiben nachhaltige und ressourcenoptimierte Gesundheitsversorgung unter\nfachspezifischer Anleitung zum Wohle der Patient*innen als auch der Mitarbeiter*innen im\nGesundheitssystem.\nInnovator*innen mit Pioneering Mind (IN)\nÄrzt*innen in der Rolle als Innovator*innen generieren neugierig, mutig und mitunter auch\nunkonventionell neues Wissen nach hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen. An ihrer\nArbeitsweise und Kommunikation ist erkennbar, dass das biopsychosoziale Modell\nverinnerlicht wurde und mit Innovationsgeist gehandelt wird.\n 1.7 UNTERRICHTSSPRACHE\nDie Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Humanmedizin werden in deutscher Sprache\nabgehalten. Wahlweise können einzelne Lehrveranstaltungen und/oder Unterrichts-\nUnterlagen in englischer Sprache angeboten werden.\n 1.8 INTERNATIONALISIERUNG UND INTERNATIONALE VERGLEICH-\n BARKEIT\nWesentliche Basis für eine Internationalisierung des Studiums ist die Beteiligung am Bologna\nProzess. Der Bologna Prozess steht für Maßnahmen, Instrumente und Bestrebungen zur\nSchaffung und Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes. Folgende drei\nAspekte des Bologna Prozesses werden im Curriculum berücksichtigt: (1) Transparenz und\nVergleichbarkeit in Bezug auf das zu erreichende Gesamtausbildungsziel, (2) Förderung von\nMobilität sowie (3) Externe Qualitätssicherung.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 12 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 30, "text": "31\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner\nStudienleistungen in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen\nArbeitspensum beruhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie den zum\npositiven Absolvieren von Prüfungen nötigen Lernaufwand (Selbststudium) inkludieren.\nEntsprechend dem UG 2002 idgF werden 60 ECTS-Anrechnungspunkte pro Jahr vergeben, was\neinem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Dies bedeutet, 1 ECTS-\nAnrechnungspunkt steht für 25 Echtstunden an Arbeitspensum. Die ECTS-Anrechnungspunkte\nwerden durch die Abschätzung des Zeitaufwands für einzelne Studienleistungen durch\nLehrende sowie mittels Studierendenbefragungen ermittelt. Bei den Modul- bzw. Track-\nBeschreibungen im speziellen Teil des Curriculums werden die ECTS-Anrechnungspunkte\nangegeben.\n 1.9 GRUNDSATZ VON DIVERSITY\nDie Gleichstellung der Geschlechter, verschiedener ethnischer und religiöser\nZugehörigkeiten sowie die Gleichstellung bezüglich Alter, Behinderung und sexueller\nOrientierung wird bei Lehrenden und Studierenden in allen Aspekten der sozialen Interaktion\nund Bewertung gelebt.\nGeschlechts- und diversity-spezifische Aspekte in der Medizin sind im Diplomstudium\nHumanmedizin in Lehrinhalte eingebettet und werden während des gesamten Studiums\nvermittelt. Diese Inhalte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß des\nintegrativen Charakters des Studiums berücksichtigt.\n 1.10 GESTALTUNG DER LEHRE\nLehreinheit (LE):\nEine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.\nSemesterstunde (SST):\nEine Semesterstunde besteht aus 15 Lehreinheiten (Semesterlänge angenommen mit 15\nWochen).\nPflichtmodul (PM):\nPflichtmodul ist die Bezeichnung für eine thematisch abgegrenzte, in der Regel im\nintegrativen Zusammenwirken mehrerer Disziplinen in sich geschlossene Lehr- und\nLerneinheit des Diplomstudiums Humanmedizin. Sie kann in unterschiedlichen\nLehrveranstaltungen ausgestaltet sein.\nPflichttrack (PT):\nEin Track ist eine Pflichtlehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, welche sich\nlongitudinal über maximal ein Semester erstreckt.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 13 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 31, "text": "32\nSpezielles Studienmodul (SSM):\nIn speziellen Studienmodulen werden ausgewählte medizinische Themen vertiefend gelehrt.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer ist auf der Homepage veröffentlicht.\nSpezielle Studienmodule werden als Seminar mit Übung abgehalten. Voraussetzung für die\nZuordnung der Studienleistung ist die Abhaltung an der Medizinischen Universität Graz oder\nan einer anderen anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,\ndas Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten sowie die inhaltliche Festlegung auf einen\nThemenschwerpunkt.\nSpezielles Forschungsmodul (SFM):\nDas Spezielle Forschungsmodul dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer\nspeziellen Themenstellung, welche im Idealfall als Einführung in das Thema einer\nDiplomarbeit und im Rahmen einer 1:1-Betreuung umgesetzt wird.\nDie*Der Lehrbeauftragte legt gemeinsam mit der*dem Studierenden im Rahmen eines\nprotokollierten Anfangsgesprächs die individuellen Zielvorgaben und Arbeitsschritte des\nSFMs fest, sodass das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen 6 ECTS-Anrechnungspunkten\nentspricht. Im Laufe des SFMs haben zumindest zwei protokollierte Zwischengespräche zum\nMonitoring der Ziele stattzufinden. Am Ende des SFMs erfolgt ein protokolliertes\nAbschlussgespräch, in dem das Erreichen der Ziele evaluiert wird, die Benotung erfolgt bzw.\nFeedback gegeben wird. Die Studierenden haben außerdem einen kurzen Abschlussbericht\nmit den erworbenen Kompetenzen bzw. dem (zu erwartenden) wissenschaftlichen Ergebnis\nihrer Arbeit während des SFMs zu verfassen, welcher im Rahmen des Abschlussgesprächs der\nBetreuerin*dem Betreuer vorgelegt wird und von dieser*diesem bestätigt wird.\nFreie Wahlfächer (FWF)\nDie Studierenden können Leistungsnachweise aus dem Lehrveranstaltungsangebot der\nMedizinischen Universität Graz, sowie als Mitbeleger*innen des gesamten postsekundären\nBildungssektors im In- und Ausland erbringen. Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus\ndem humanmedizinischen oder naturwissenschaftlichen Bereich zu wählen.\n 1.11 DEFINITION DER LEHRVERANSTALTUNGSFORMATE\n1.11.1 LEHRVERANSTALTUNG OHNE ANWESENHEITSPFLICHT\nVorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei denen\ndie Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Sie können gem. der\nRichtlinie für virtuelle Lehre teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen\nangeboten werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 14 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 32, "text": "33\n1.11.2 LEHRVERANSTALTUNGEN MIT ANWESENHEITSPFLICHT UND\n IMMANENTEM PRÜFUNGSCHARAKTER\nSeminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die\nder Reflexion und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen\ndienen; Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und\nkönnen z.B. mit einer schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht\nAnwesenheitspflicht. Seminare werden in jahrgangsweisen zugeteilten Gruppen mit\nBeschränkung der Teilnehmer*innenzahl abgehalten.\nÜbungen (UE) dienen der Vertiefung von bereits bekannten Lehrstoffen durch\nVermittlung von praktischen/theoretischen Fertigkeiten und stellen\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter dar. Dazu zählen im ersten\nStudienabschnitt Laborübungen der Grundlagenforschung, Sezierkurse sowie bereits das\nErwerben grundlegender klinischer Fertigkeiten an Phantomen und Modellen. Im zweiten\nStudienabschnitt werden die Lehrformate patient*innenorientierter und zusätzlich im\nRahmen von Case-Based-Learning und Bed-Side-Teaching, in praktischen Übungen- auch im\nim Clinical Skills Center, sowie im Umgang mit Simulationspatient*innen angeboten.\nÜbungen werden in Kleingruppen mit Teilnehmer*innenzahlbeschränkung abgehalten.\nVorlesungen mit Übungen (VU) werden abgehalten, wenn es im Rahmen einer\nthematischen Einheit sinnvoll erscheint, bestimmten Übungseinheiten im\nKleingruppenunterricht zunächst allgemeine theoretische Grundlagen/Einleitungen im\nAusmaß von einer oder wenigen Vorlesungseinheiten voranzustellen. Für den Übungsteil gilt\nAnwesenheitspflicht.\nSeminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter, in denen Seminare und Übungen kombiniert sind und können z.B.\nmit einer schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen; es besteht Anwesenheitspflicht.\nPraktika (PR) dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die wissenschaftliche Ausbildung.\n(Pflicht)famulaturen (PFR) sind Praktika gemäß § 49 (4) Ärztegesetz idgF und sind in\nLehrkrankenhäusern der Medizinischen Universität Graz, sowie in den von der\nÖsterreichischen Ärztekammer als Ausbildungsstätten anerkannten Abteilungen von\nKrankenanstalten, Universitätskliniken und Universitätsinstituten zu absolvieren. Werden\nPraktika oder Pflichtfamulaturen im Ausland absolviert, gelten für diese die lokalen,\ngleichzusetzenden Vorschriften. Darüber hinaus sind Famulaturen in universitären\nLehrordinationen möglich. Jeder Teil der Pflichtfamulatur wird „mit Erfolg teilgenommen“\noder „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.\nIm Rahmen der Pflichtfamulatur müssen zumindest sechs Wochen an Betten führenden\nStationen absolviert werden.\nFür Studierende ab dem Studienjahr 2020/21 ist ferner zu beachten, dass mindestens drei\nWochen an einer chirurgischen Abteilung (Chirurgie oder perioperative Fächer) und\nmindestens drei Wochen an einer internistischen oder neurologischen Abteilung absolviert\nwerden müssen.\nFür Studierende mit Studienbeginn ab Studienjahr 2025/26 gilt:\nInnerhalb der ersten 6 Semester des Studiums ist eine dreiwöchige Famulatur mit\nSchwerpunkt Primärversorgung zu absolvieren. Mögliche Ausbildungsstätten sind\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 15 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 33, "text": "34\nallgemeinmedizinische Ordinationen, Primärversorgungszentren sowie interdisziplinäre bzw.\nfachspezifische Notaufnahmen in Krankenanstalten.\nWeiterführend sind mindestens drei Wochen an einer internistischen Abteilung sowie\nmindestens drei Wochen an einer chirurgischen Abteilung (Chirurgische Sonderfächer gem.\nÄAO 2015 - Anlage 6 oder Orthopädie und Traumatologie) zu absolvieren. Dies ist nach\nAbsolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter der\nentsprechenden Pflichtmodule; für Innere Medizin PM XII und PM IV; für Chirurgie PM XIII und\nPMV, zulässig. Alle weiteren Pflichtfamulaturwochen können an allen klinischen Abteilungen\nund Instituten, die Fachärzt*innen ausbilden absolviert werden.\nFreiwillige Famulaturen über das im Curriculum vorgesehene Ausmaß sind möglich und\nkönnen als freie Wahlfächer angerechnet werden. Für die Absolvierung von zusätzlichen,\nfreiwilligen Famulaturen erhalten Studierende 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte pro Woche im\nRahmen der freien Wahlfachstunden (LV: „Freiwillige Famulatur“).\nAls Voraussetzung für die Pflichtfamulatur muss die Pflichtlehrveranstaltung\n„Famulaturlizenz“ erfolgreich abgeschlossen werden.\n1.11.3 MITWIRKUNG VON STUDIERENDEN IN DER LEHRE\nAktive Mitwirkung („peer teaching“) an Pflichtlehrveranstaltungen und SSMs als studentische\nMitarbeiter*innen (z.B. im Clinical Skills Center) ist möglich und wird gefördert. Darüber\nhinaus werden Studierende ermutigt im Rahmen von Freien Wahlfächern und in Kooperation\nmit Lehrenden, welche über eine Venia Docendi verfügen, die Rolle des „Medizinischen\nGelehrten“ zu entwickeln und zur Ausgestaltung von Freien Wahlfächern aktiv beizutragen.\n1.11.4 HERANFÜHREN DER STUDIERENDEN AN UND EINBINDUNG IN\n DIE FORSCHUNG\nDie Grundlagen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens werden sowohl in eigenen Pflicht-\nLehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt, als auch themenbezogen in den\neinzelnen Modulen vermittelt. Vor allem in den Speziellen Studienmodulen und Speziellen\nForschungsmodulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, sich auf unterschiedlichen\nThemengebieten ihres individuellen Interesses mit speziellen Fragestellungen der\nGrundlagen- oder klinischen Forschung auseinander zu setzen. Ziel ist die frühzeitige\nIntegration der Studierenden in Forschungsaktivitäten der Medizinischen Universität Graz,\ndie idealerweise in der Diplomarbeit vertieft wird.\n1.11.5 EINSATZ VIRTUELLER LERNUNTERLAGEN\nDie Struktur des Studiums und die Lernziele der einzelnen Lehrveranstaltungen werden im\nVirtuellen Medizinischen Campus (VMC) abgebildet. Optional werden den Studierenden\ndarüber hinaus auch virtuelle Lernunterlagen zur Verfügung gestellt.\nDie virtuelle Lehre unterstützt den selbstständigen Erwerb kognitiver Lerninhalte. Die\nVirtualisierung einer Lehrveranstaltung oder Teilen davon ist nur nach den Vorgaben der\nRichtlinie im Anhang des Curriculums möglich.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 16 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 34, "text": "35\n1.11.6 ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE EINTEILUNG VON\n PFLICHTMODULEN UND PFLICHTTRACKS IM 2. ABSCHNITT DES\n DIPLOMSTUDIUMS HUMANMEDIZIN:\nDie Leistungsvereinbarung gemäß § 13 UG gibt die Anzahl an Studienplätzen für jedes\nStudienjahr und damit für diese Beginnkohorte durchgängig über die Studienjahre hinweg\nvor. Die Anzahl der Plätze in Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl an\nTeilnehmer*innen wird entsprechend § 2 Z 12 UG an die tatsächliche Kohorte der\nStudierenden im entsprechenden Studienjahr angepasst.\nDie Vergabe der Plätze für Lehrveranstaltungen im klinischen Bereich ist aus\nKapazitätsgründen in Schienen organisiert. Diese Organisationsform ermöglicht eine\noptimale Nutzung der vorhandenen Plätze und garantiert den Studierenden, bei\nentsprechender Leistung, die Absolvierung der Lehrveranstaltungen in dem nach dem\nCurriculum vorgesehenen Zeitraum. Die Bewertung der Leistung erfolgt auf der Grundlage\nder bereits absolvierten Modulprüfungen des zweiten Abschnittes (Studienfortschritt) sowie\ndes dabei erzielten Notendurchschnittes.\nJahresschienenanmeldung\n • Wenn der Aufstieg in den zweiten Studienabschnitt studienplankonform stattfindet,\n werden die Studierenden im August des jeweiligen Jahres in MEDonline in Form einer\n Standardgruppe angemeldet, innerhalb der sie sich am Anmeldetag selbständig für\n eine der Schienen des folgenden Studienjahres anmelden können. Dies umfasst die\n Anmeldung zu allen Pflichtmodulen und Pflichtracks einer Schiene.\n • Die Vergabe der Plätze in den Schienen erfolgt nach dem First-Come-First-Served-\n Prinzip, wobei sichergestellt wird, dass alle Studierenden einen Platz in einer der\n Jahresschienen erhalten. Jede*r Studierende*r bekommt 2 Pflichtmodule und 1\n SSM/SFM pro Semester (bzw. 3 Pflichtmodule im 5. und 6. Semester) sowie die jeweils\n mitgeplanten Pflichttracks. Die Studierenden werden im darauffolgenden\n Sommersemester automatisch für dieselbe Schiene und dieselbe Gruppe\n weiterangemeldet.\n • Wenn im jeweiligen Studienjahr ein Auslandsaufenthalt geplant ist und daher nicht\n das gesamte Studienjahr an der Med Uni Graz absolviert wird, kann für dieses Jahr\n keine Jahresschienenanmeldung erfolgen. Somit ist es notwendig, dass der*die\n Studierende in die Semesteranmeldung wechselt, da nur die Anmeldung zu den\n Lehrveranstaltungen für ein Semester benötigt wird.\nSemesterschienenanmeldung\n • Wenn eine Jahresschienenzuteilung nicht erfolgen kann, weil der Aufstieg in den\n zweiten Studienabschnitt erst im Lauf des Studienjahres erfolgt ist, oder ein\n Auslandsaufenthalt im kommenden Studienjahr geplant wird, wird eine\n Semesterschienenanmeldung vorgenommen. Dazu melden sich die Studierenden im\n Anmeldezeitraum, der frühzeitig im Intranet bekannt gegeben wird, im VMC nur für\n das jeweilige Semester an. Dabei geben sie alle benötigten Pflichtmodule und\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 17 von 76" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 35, "text": "36\n Pflichttracks und zusätzlich eine Wunschschiene an, nach der sie die\n Lehrveranstaltungen absolvieren möchten.\n• Jede*r Studierende*r bekommt 2 Pflichtmodule und 1 SSM/SFM pro Semester (bzw. 3\n Pflichtmodule im 5. und 6. Semester) sowie die jeweils mitgeplanten Pflichttracks.\n• Erfolgt der Aufstieg in den 2. Studienabschnitt nach Beginn eines Studienjahres,\n werden die Studierenden nach dem Ausstellen des Abschnittszeugnisses automatisch\n für die Einteilung in das 3. Studienjahr freigegeben. Wenn ein Schienenwunsch\n geäußert wurde und es zum Zeitpunkt des Aufstiegs in den 2. Studienabschnitt in\n dieser Schiene noch freie Plätze gibt, werden die Studierenden für diese Schiene\n eingeteilt. Sind in der Wunschschiene keine Plätze mehr vorhanden oder wurde kein\n Schienenwunsch geäußert, erfolgt die Zuteilung auf Basis der noch freien Plätze.\n• Für die darauffolgenden Semester ist es notwendig, dass die Studierenden die\n Anmeldung fristgerecht vornehmen. Für das Wintersemester erfolgt die Anmeldung\n Ende Mai und für das Sommersemester erfolgt die Anmeldung Ende Oktober. Die\n konkreten Anmeldetage werden im Intranet rechtzeitig bekannt gegeben. Bei nicht\n fristgerechter Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass der*die Studierende die\n benötigten Module erhält.\n• Die Zuteilung zu den Modulen, SSMs/SFMs und Pflichttracks wird entsprechend der\n getätigten Semesteranmeldung je nach Studienfortschritt vorgenommen. Die\n Bewertung des Studienfortschrittes erfolgt auf der Grundlage der bereits absolvierten\n Modulprüfungen des zweiten Abschnittes sowie des dabei erzielten\n Notendurchschnittes.\n• Die angegebenen Schienenwünsche können nur insofern berücksichtigt werden als\n freie Plätze in den Pflichtmodulen/Pflichttracks vorhanden sind. Die Studierenden\n werden auf Basis ihres Studienfortschrittes zugeteilt. Für den Fall, dass freie Plätze\n in der Wunschschiene vorhanden sind, erfolgt eine entsprechende Zuteilung. Ist die\n Wunschschiene ausgebucht, wird der*die Studierende in eine andere Schiene\n eingeteilt.\n• Die Pflichtmodule und Pflichttracks innerhalb einer Schiene sind so geplant, dass die\n überschneidungsfreie Absolvierung möglich ist. Die Zuteilung zu einer Schiene\n umfasst sowohl die Pflichtmodule als auch die Pflichttracks. Es ist daher keine\n gesonderte Anmeldung für Pflichttracks vorgesehen. Die Darstellung der Schienen\n (inkl. Zusammensetzung und Abfolge der Pflichtmodule und Pflichttracks) wird in\n MUniverse veröffentlicht.\n• Ist es nicht möglich die Pflichtmodule gemäß der für die jeweilige Schiene\n festgelegten zeitlichen Abfolge/Planung zu absolvieren, so werden grundsätzlich\n zumindest die Pflichttracks so zugeteilt, dass sie mit jenen Pflichtmodulen, für die\n sie ursprünglich überschneidungsfrei mitgeplant wurden, korrelieren.\n• Freie Plätze in Pflichttracks werden an jene Studierende vergeben, die diese\n unabhängig von den planerisch dazugehörigen Pflichtmodulen benötigen. Hierzu\n zählen zB. Studierende, die die entsprechenden Pflichtmodule bereits im Ausland\n absolviert und/oder anerkannt bekommen haben und nur noch den Pflichttrack einer\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN227\n Seite 18 von 76" } ] }