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{ "count": 23994, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=23140", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=23100", "results": [ { "bulletin": { "id": 13296, "academic_year": "2024/25", "issue": "37", "published": "2025-06-25T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13296&pDocNr=1640082&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n Kreditoren-Buchhalter*in\n Kennung A-FI-2025-003358\n Abteilung Finanzbuchhaltung\n Beschäftigungsausmaß 75%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Unterstützung bei der Bearbeitung \"elektronischer Rechnungseingang\"\n • Formelle Prüfung, Vorerfassung und Verbuchung von Eingangsrechnungen\n • Offene Posten Management im Kreditorenbereich\n • Prüfung und Verbuchung von Refundierungsanträgen und Aufwandsentschädigungen\n • Kreditkartenabrechnungen\n • Kassenführung und Kassenbuchung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z. B. HAK-Absolvent*in)\n • Praktische Berufserfahrung als Kreditoren-Buchhalter*in\n • Gute EDV-Anwender*innen-Kenntnisse in SAP/R3 und MS-Office\n • Sehr gute Deutschkenntnisse (Sprachniveau mind. C1)\n • Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Eigenständigkeit u. Teamfähigkeit\n • Sorgfältige, analytische und strukturierte Arbeitsweise\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n • Organisationsgeschick und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n17. Juli 2025.\n MTBl. vom 25.06.2025, StJ 2024/25, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13296, "academic_year": "2024/25", "issue": "37", "published": "2025-06-25T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13296&pDocNr=1640082&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n 2 Biomedizinische Analytiker*innen\n Kennung DFI-PATHOL-2025-003361\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Erstellung histologischer Schnittpräparate Mitwirkung bei diversen Labortätigkeiten\n (intraoperative Schnellschnittdiagnostik, Präparateannahme, Makropathologie,\n Immunhistologie, in situ Hybridisierung etc.)\n • Mitarbeit bei der Etablierung neuer Methoden\n • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung\n • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n • Organisations- und Administrationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in (spätestens zum Zeitpunkt\n der Stellenbesetzung)\n • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Erfahrung in der Erstellung histologischer Schnittpräparate\n • Kenntnisse/Erfahrung in der Anwendung und Etablierung von zusätzlichen Methoden\n • Erfahrung in der Qualitätssicherung\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n • Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 50.725,36\n(inkl. Zulagen) bzw. nach Erreichen der institutsintern festgelegten Basiskompetenzen in Höhe von EUR\n53.691,96. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n10. Juli 2025.\n MTBl. vom 25.06.2025, StJ 2024/25, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13296, "academic_year": "2024/25", "issue": "37", "published": "2025-06-25T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13296&pDocNr=1640082&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n Biomedizinische*r Analytiker*in\n Kennung DFI-PATHOL-2025-003362\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Erstellung histologischer Schnittpräparate\n • Mitwirkung bei diversen Labortätigkeiten (intraoperative Schnellschnittdiagnostik,\n Präparateannahme, Makropathologie, Immunhistologie, in situ Hybridisierung etc.)\n • Mitarbeit bei der Etablierung neuer Methoden\n • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung\n • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n • Organisations- und Administrationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in (spätestens zum Zeitpunkt\n der Stellenbesetzung)\n • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Erfahrung in der Erstellung histologischer Schnittpräparate\n • Kenntnisse/Erfahrung in der Anwendung und Etablierung von zusätzlichen Methoden\n • Erfahrung in der Qualitätssicherung\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n • Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 50.725,36\n(inkl. Zulagen) bzw. nach Erreichen der institutsintern festgelegten Basiskompetenzen in Höhe von EUR\n53.691,96. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/ Die Bewerbungsfrist endet am\n10. Juli 2025.\n MTBl. vom 25.06.2025, StJ 2024/25, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13296, "academic_year": "2024/25", "issue": "37", "published": "2025-06-25T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13296&pDocNr=1640082&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 25.06.2025, StJ 2024/25, 37. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n 1. Sondernummer\n Studienjahr 2024/2025 Ausgegeben am 26.06.2025 38. Stück\n226. Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung\n227. Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung\n228. Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung\n229. Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung\n230. Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung\n231. Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung\n232. Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung\n233. Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung\n234. Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung\n235. Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung\n236. Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung\n237. Auflassung von Universitätslehrgängen\n238. Ethikkommission – Ersatznominierung\n239. Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\n gemäß UG\n240. Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\n der Medizinischen Universität Graz gemäß UG\n241. Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\n Graz gemäß UG\n242. Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02. Juli 2025\n Redaktionsschluss: Donnerstag 26.06.2025\n E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "2\n226. Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz -\n Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Humanmedizin vom 29.4.2025 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2025, StJ 2024/25, 38. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "3\n UK 033/303\nCURRICULUM ZUM\nBACHELORSTUDIUM\nHUMANMEDIZIN.\nGemeinsam eingerichtet mit der\nMedizinischen Universität Graz.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "4\nInhaltsverzeichnis\n § 1 Qualifikationsprofil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3\n § 2 Aufbau und Gliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4\n § 3 Pflichtfächer/-module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5\n § 4 Wahlfächer/-module . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7\n § 5 Lehrveranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8\n § 6 Bachelorarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8\n § 7 Prüfungsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9\n § 8 Akademischer Grad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 9 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 10 Übergangsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n Seite 2 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "5\n § 1 Qualifikationsprofil\n Das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin der Johannes Kepler Universität Linz und\nder Medizinischen Universität Graz dient der breiten und methodisch hochwertigen\nGrundausbildung von Mediziner*innen, welche durch die Vermittlung von naturwissenschaftlichen,\ngrundlagenmedizinischen und ausgewählten klinischen sowie wissenschaftlichen Inhalten, von\nGrundlagen der Versorgungswirksamkeit, von kommunikativen Fähigkeiten und von praktischen\närztlichen Fertigkeiten gewährleistet wird. Neben der fachlichen Kompetenz werden, vor allem auch\ndurch Teamarbeit sowie Praktika, die soziale Kompetenz, die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit\nKolleg*innen und Vorgesetzten sowie Angehörigen medizinnaher Berufe wie auch die Fähigkeit zur\nwirksamen Kommunikation mit Patient*innen entwickelt.\n Fachliche und methodische Kenntnisse\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis über humanmedizinisch relevante Aspekte der\n Chemie, Physik, Biochemie, Biophysik, Molekularbiologie, Zellbiologie, Humangenetik und\n Embryologie\n • Wissen über die Strukturen und Funktionsmechanismen des menschlichen Körpers in den\n verschiedenen Entwicklungsphasen, in Gesundheit und Krankheit sowie von der molekularen\n Ebene bis zum Gesamtorganismus\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis der Fachbereiche: Statistik, wissenschaftliches\n Arbeiten, Versorgungswirksamkeit\n • Grundlegendes Wissen und Verständnis über die medizinischen Fachbereiche der\n Mikrobiologie, Hygiene und Infektiologie, Immunologie, Orthopädie und Traumatologie,\n Hämatologie und Onkologie, Kardiologie, Pneumologie, Nephrologie, Gastroenterologie und\n Endokrinologie sowie Allgemeinmedizin\n • Wissen und Verständnis über die somatischen und psychosozialen Unterschiede zwischen\n Männern und Frauen sowie die Wirkung von Geschlechternormen, -werten und -strukturen auf\n Entstehung, Wahrnehmung und Umgang mit Krankheiten (Gender-Medizin)\n • Grundlagenwissen über Diagnostik und Therapie\n Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten\n • Basis-Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der Famulaturen sowie darauf aufbauende\n Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit aus folgenden Bereichen:\n Anamneseerhebung, physikalische Untersuchung, (nicht-) invasive diagnostische und\n therapeutische Maßnahmen, organspezifische Diagnostik, Hygiene, steriles Arbeiten,\n Notfallmedizinische Fertigkeiten\n • Ausgewählte Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit insbesondere\n unter allgemeinmedizinischen Bedingungen im extramuralen Bereich\n • Fähigkeit, professionelle Kommunikation und professionelles ärztliches Verhalten zu erkennen\n und professionelle Kommunikation, Koordination und Kooperation mit einer erfolgreichen\n Diagnostik und Therapie anzuwenden\n Kognitive Fähigkeiten und Kompetenzen\n • Fähigkeit, Informationen, Situationen und Konzepte eigenständig zu bearbeiten und kritisch zu\n bewerten\n • Fähigkeit, medizinische Daten kritisch zu beurteilen, zu hinterfragen, mit Kenntnissen aus\n anderen Gebieten zu verknüpfen und kreative Lösungen zu entwickeln\n • Fähigkeit zum Selbstmanagement und Bereitschaft, sich entsprechende Unterstützung zu\n organisieren\n • Fähigkeit, die eigene Rolle als angehende Ärzt*innen sowie die der Patient*innen zu\n reflektieren und situationsbezogen adäquat zu handeln\n Seite 3 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "6\n § 2 Aufbau und Gliederung\n (1) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird gemeinsam von der Johannes Kepler\nUniversität Linz und der Medizinischen Universität Graz durchgeführt. Es dauert sechs Semester\nund umfasst 180 ECTS-Punkte.\n (2) Das Bachelorstudium Humanmedizin ist gemäß § 54 Abs. 1 UG der Gruppe der\nMedizinischen Studien zugeordnet.\n (3) Die Studienanfänger*innen des Bachelorstudiums Humanmedizin werden nach Maßgabe\nder diesbezüglichen Vorgaben in der Art. 15a-Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb\neiner Medizinischen Fakultät an der Universität Linz sowie in der jeweiligen Leistungsvereinbarung\nin zwei Gruppen geteilt und entweder der Gruppe Graz-Linz oder der Gruppe Linz zugeteilt. Die\nZuteilung erfolgt automationsunterstützt unter Bedachtnahme auf die Nähe des bei der\nRegistrierung für das Aufnahmeverfahren bekannt gegebenen Wohnorts zu einem der beiden\nStudienstandorte sowie auf eine bekannt gegebene Präferenz - wobei Letzterer in Abhängigkeit vom\nErfolg beim Aufnahmetest größere oder kleinere Bedeutung beigemessen wird. Sollten durch\nAnwendung der genannten Kriterien Kandidat*innen nicht eindeutig zugeteilt werden können,\nentscheidet das Zufallsprinzip.\n (3a) Abweichend von den Zuteilungsregelungen gemäß Abs. 3 werden Studienplätze, die\ngemäß § 71c Abs. 5a UG für Aufgaben im öffentlichen Interesse gewidmet sind, der Gruppe Linz\nzugeteilt.\n (4) Für Studierende der Gruppe Graz-Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n Bezeichnung ECTS\n Pflichtfächer/-module 162\n Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar) 6\n Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz) 10\n Gesamtprüfungen 2\n Gesamt 180\n Die in § 3 Abs. 1 definierten Pflichtfächer/-module sind von ihnen an der Medizinischen\nUniversität Graz, die in § 3 Abs. 3 definierten Pflichtfächer/-module an der Johannes Kepler\nUniversität Linz zu absolvieren.\n (5) Für Studierende der Gruppe Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n Bezeichnung ECTS\n Pflichtfächer/-module 154\n Wahlfächer/-module (\"Wahlpflichtfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz) 4\n Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar) 6\n Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz) 10\n Gesamtprüfungen 6\n Gesamt 180\n Seite 4 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\n Mit Ausnahme des Studienmoduls Makroskopische Anatomie, das an der Medizinischen\nUniversität Graz zu absolvieren ist, haben sie die in § 3 Abs. 2 und 3 definierten\nPflichtfächer/-module gleichermaßen wie die in § 4 definierten Wahlfächer/-module an der Johannes\nKepler Universität Linz zu absolvieren.\n (6) Im Rahmen der freien Studienleistungen sind von den Studierenden Prüfungen\n(einschließlich Lehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang von 10 ECTS zu absolvieren. Diese\nkönnen aus dem gesamten Prüfungsangebot aller in- und ausländischen anerkannten\npostsekundären Bildungseinrichtungen gewählt werden und dienen vor allem dem Erwerb von\nZusatzqualifikationen, die über das Fachgebiet dieses Bachelorstudiums hinausgehen. Sie können\nwährend des gesamten Zeitraums des Studiums absolviert werden.\n (7) Als idealtypischer Studienverlauf wird für Studierende der Gruppe Graz-Linz der in Anhang\n1 und für Studierende der Gruppe Linz der in Anhang 2 angegebene empfohlen. Diese Empfehlung\norientiert sich an einem Vollzeitstudium. Das Studium ist wegen der strikten Taktung des\nStudienverlaufs neben einer Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten nicht sinnvoll studierbar, wenn\ndiese nicht sowohl fachlich einschlägig sind als auch einen zeitlich nur untergeordneten Umfang\n(maximal 10 Wochenstunden) aufweisen.\n § 3 Pflichtfächer/-module\n (1) Studierende der Gruppe Graz-Linz haben in den Semestern 1 bis 4 folgende\nPflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code Bezeichnung ECTS\n 303GRMDATO14 Anatomische Terminologie und Osteologie 3\n 303GRMDPAG14 Basics der professionellen ärztlichen Gesprächsführung 1\n 303GRMDBEA22 Bewegungsapparat 9\n 303GRMDBCS14 Biochemie des Stoffwechsels 5\n 303GRMDBIP14 Biochemische und physiologische praktische Einheiten 2,5\n 303GRMDEFW14 Einführungswoche 1\n 303GRMDERH16 Erste Hilfe 1,5\n 303GRMDFAL14 Famulaturlizenz 1\n 303GRMDGAS14 Gastrointestinaltrakt und Stoffwechsel 3,5\n 303GRMDHKR14 Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt 4\n 303GRMDKEL14 Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und 11,5\n Leitungsbahnen\n 303GRMDKT114 Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I 10,5\n 303GRMDKT216 Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II 15,5\n 303GRMDMBP14 Molekularbiologische praktische Einheiten 1\n 303GRMDNAG14 Naturwissenschaftliche Grundlagen 7\n 303GRMDNP114 Naturwissenschaftliche praktische Einheiten I 1,5\n 303GRMDNP214 Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II 2,5\n 303GRMDNSY22 Nervensystem 8\n 303GRMDNM114 Notfallmedizin I 1\n 303GRMDPHP14 Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie 2,5\n 303GRMDPHH14 Praktische Einheiten zu Histologie, Humangenetik, Physiologie 2\n Fortsetzung nächste Seite\n Seite 5 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\n Fortsetzung\n Code Bezeichnung ECTS\n 303GRMDPKT16 Praktische Einheiten zu Krankheitslehre und Therapieansätzen 3\n 303GRMDSTP14 Stationspraktikum 2\n 303GRMDUEE14 Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie 4,5\n 303GRMDZEG14 Zelle und Gewebe 4\n (2) Studierende der Gruppe Linz haben in den Semestern 1 bis 4 folgende\nPflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code Bezeichnung ECTS\n 303ANGR21 Anatomische Grundlagen 3\n 303AGUK18 Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs 4\n 303NAWGBSL18 Bausteine des Lebens 6\n 303ORS1BEW23 Bewegungsapparat 3\n 303MEKOBIA18 Blut und Immunabwehr 3\n 303NAWGENW18 Entstehung und Wachstum 3\n 303ORS1EVS23 Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel 4,5\n 303FENG18 Fachsprache Englisch 3\n 303MEKOAT118 Grundlagen der Arzneimitteltherapie I 3\n 303ORS2AT218 Grundlagen der Arzneimitteltherapie II 3\n 303MEKOKRB18 Grundlagen der Krankheitsbilder 6\n 303MEKOPHM18 Grundlagen der Physiologie des Menschen 3\n 303ORS2GAL18 Grundlagen des Alterns 2,5\n 303ORS2HSO23 Haut und Sinnesorgane 2,5\n 303ORS1HKA22 Herz, Kreislauf und Atmung 5,5\n 303MEKOKUH22 Kopf und Hals 2,5\n 303ORS1IPZ19 Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen 1,5\n 303ORS2MAA23 Makroskopische Anatomie 8,5\n 303MIAN22 Mikroskopische Anatomie 4,5\n 303ORS2NES22 Nervensystem 5,5\n 303NAWGORE18 Orientierung und Einführung 2,5\n 303NAWGSEW18 Signalentstehung und -weitergabe 3\n 303ORS1UUE25 Urogenitalsystem und Endokrinologie 5\n 303VHAN23 Virtuell-haptische Anatomie 3\n 303VAPA23 Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie 3\n 303NAWGZEG18 Zelle und Gewebe 6\n (3) Alle Studierenden haben in den Semestern 5 und 6 folgende Pflichtfächer/-module zu\nabsolvieren:\n Seite 6 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\n Code Bezeichnung ECTS\n 303BAMMAMD16 Allgemeinmedizin 3\n 303AEFF18 Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten 2\n 303BAMDTF122 Diagnosemethoden und Therapieformen I 3\n 303ERNI17 Erkrankungen der Niere 2,5\n 303ERGE17 Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts und der endokrinen 5\n Organe\n 303ERKS17 Erkrankungen des kardiovaskulären Systems 5\n 303ERRS17 Erkrankungen des respiratorischen Systems 2,5\n 303ERSB17 Erkrankungen und Verletzungen des Stütz- und 5\n Bewegungsapparats\n 303GEND18 Gender Medizin 3\n 303HOER17 Hämatologische und Onkologische Erkrankungen 5\n 303IMER17 Immunologische Erkrankungen 2,5\n 303MMHI17 Medizinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionserkrankungen 2,5\n 303GRMDPFA14 Pflichtfamulatur 5\n 303POLE17 Problemorientiertes Lernen 6\n 303VEWI16 Versorgungswirksamkeit 2\n § 4 Wahlfächer/-module\n (1) Für Studierende der Gruppe Graz-Linz sind keine Wahlfächer/-module vorgesehen.\n (2) Studierende der Gruppe Linz haben Prüfungen (einschließlich\nLehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang von 4 ECTS aus folgenden Wahlfächern/-modulen zu\nabsolvieren:\n Code Bezeichnung ECTS\n 303WAHLANC18 Analytische Chemie in der Humanmedizin 4\n 303WAHLBIO24 Biochemistry 4\n 303WAHLEGW18 Einführung in die genomischen Wissenschaften 4\n 303WAHLENW22 Einführung in die Neurowissenschaften 4\n 303WAHLEZB25 Endothelzell-Biologie 4\n 303WAHLMMH23 Molekulare Mechanismen der Histamin-Freisetzung bei Allergien 4\n 303WAHLOFD22 Obduktion - Vom klinischen Fall zur pathologisch-anatomischen 4\n Diagnose\n 303WAHLPPA18 (Patho)-Physiologische Aspekte der Ca2+ Signalisierung 4\n 303WAHLPGB22 Physikalische Grundlagen bildgebender Verfahren 4\n 303WAHLPHY24 Phytopharmaka 4\n 303WAHLVMO20 Virtuelle Morphologie 4\n 303WAHLWIS22 Wissenschaftliche Studien DIY Starter Kit 4\n 303WAHLZUN20 Zellbiologische Untersuchungen 4\n Seite 7 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n § 5 Lehrveranstaltungen\n (1) Die Bezeichnung und der Typ der einzelnen an der Johannes Kepler Universität\nangebotenen Lehrveranstaltungen der Studienfächer sowie deren Umfang in ECTS-Punkten und\nSemesterstunden, die Teilungsziffern, das Verfahren zur Ermittlung der Reihenfolge der Zuteilung in\nLehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl von TeilnehmerInnen sowie etwaige\nAnmeldevoraussetzungen sind dem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz\n(studienhandbuch.jku.at) zu entnehmen. Folgende Lehrveranstaltungstypen sind im\nBachelorstudium Humanmedizin vorgesehen:\n • Vorlesungen (VL) geben einen Überblick über ein Fach oder eines seiner Teilgebiete. Die\n Wissensvermittlung erfolgt primär durch den Vortrag der Lehrveranstaltungsleitung. Den\n Studierenden wird dabei ausreichend Möglichkeit eingeräumt, Fragen an den*die\n Vortragende*n zu stellen und zum Inhalt des Vortrags Stellung zu nehmen. In Form von\n Spezialvorlesungen wird auf den letzten Entwicklungsstand von Wissenschaft und Praxis\n besonders Bedacht genommen bzw. über aktuelle Forschungsergebnisse berichtet.\n • Übungen (UE) dienen der Einführung in die wissenschaftliche Arbeitsweise und\n Zusammenarbeit und/oder zur Lösung konkreter Aufgaben unter Anwendung des (in\n Vorlesung/Kurs/Selbststudium) erlernten Stoffes mit Methoden und Techniken der Forschung.\n Bei Übungen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n • Kurse (KS) kombinieren Elemente von Vorlesung und Übung in einer untrennbaren Weise. Bei\n Kursen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n • Praktika (PR) dienen insbesondere in den ersten vier Semestern der Vermittlung von\n Fertigkeiten oder Methoden zur praktischen Durchführung von überschaubaren Experimenten\n und der Anwendung bereits weitgehend erlernter Methoden in komplexen experimentellen\n Versuchsansätzen. Ein Praktikum dient auch der Aneignung von praktisch-ärztlichen\n Fertigkeiten zur Vorbereitung auf die spätere berufliche Praxis. Die Studierenden erlernen\n ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ärztliche Haltungen im Simulationsumfeld sowie\n im klinischen Routinebetrieb. Bei Praktika besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n • Problemorientiertes Lernen (PL) ist eine Sonderform des Lehrveranstaltungstyps Übung und\n dient der Einführung in selbständiges Arbeiten in Kleingruppen zur systematisierten\n Bearbeitung eines klinischen Patientenfalls von der Problemstellung, Hypothesenbildung,\n Lernzielformulierung, Problemlösung, Ergebnispräsentation und Ergebnisdiskussion. Beim\n Problemorientierten Lernen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n (2) Für die an der Medizinischen Universität Graz zu absolvierenden Lehrveranstaltungen\nkommen die im Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität\nGraz i.d.g.F. gültigen Regelungen zur Anwendung.\n § 6 Bachelorarbeit\n (1) Im Bachelorstudium Humanmedizin ist im Rahmen der Lehrveranstaltung\n\"Bachelorarbeitsseminar\" eine Bachelorarbeit gemäß § 80 UG anzufertigen.\n (2) Die Studienkommission kann Richtlinien für die formale Gestaltung von Bachelorarbeiten\nerlassen.\n (3) Das Thema der Bachelorarbeit ist am Zeugnis ersichtlich zu machen.\n Seite 8 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n § 7 Prüfungsordnung\n (1) Für Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen an der Johannes Kepler Universität gelten folgende\nRegelungen: Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten\nin einem Fach dienen. Studienfächer werden durch Fachprüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen\nsind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Studienmodul\ndienen. Studienmodule werden durch Modulprüfungen abgeschlossen.\n • Kumulative Fachprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten\n Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der\n Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienfach.\n • Selbstständige Modulprüfungen beinhalten einen gesonderten Prüfungsvorgang, der in\n schriftlicher und/oder mündlicher Art erfolgt und auch gesondert in ECTS zu bewerten ist.\n • Kumulative Modulprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten\n Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der\n Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienmodul.\n • Gesamtprüfungen sind mündlich-praktische Prüfungen. Sie finden am Ende eines Semesters\n statt und dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach,\n einem Modul und/oder einer Lehrveranstaltung im betreffenden Semester.\n (2) Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und\nFähigkeiten dienen, die durch einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Kurse,\nPraktika, Problemorientiertes Lernen) vermittelt wurden. Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgen\neinerseits in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs nach Absolvierung der Lehrveranstaltung,\nanderseits durch laufende Beurteilung während der Lehrveranstaltung. Für\nLehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler Universität gelten folgende Maßstäbe:\n • Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne immanentem Prüfungscharakter; sie können,\n sofern sie nicht Teil von Studienmodulen oder eingerichteten Studienfächern sind, in Form von\n Vorlesungsprüfungen beurteilt werden. Werden die Lehrinhalte ausschließlich im Rahmen von\n selbständigen Modulprüfungen geprüft, erfolgt die Beurteilung aufgrund dieses gesonderten\n Prüfungsvorgangs.\n • Bei Kursen, Übungen, Praktika und Problemorientiertem Lernen werden typischerweise zu\n mehreren Zeitpunkten Leistungen unterschiedlicher Art wie Übungsaufgaben, Präsentationen,\n Diskussionsbeiträge in Wort und Schrift, Demonstrationen, Protokolle über Experimente usw.\n neben Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen zur Beurteilung herangezogen. Bei negativer\n Beurteilung ist die Lehrveranstaltung insgesamt zu wiederholen.\n Die Details zu den Prüfungsregelungen der einzelnen Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen sowie\nden Prüfungsmaßstäben für einzelne Lehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler\nUniversität sind gemäß § 12 Abs. 1 des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität\ndem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen.\n (3) Für Prüfungen, die an der Medizinischen Universität Graz abgelegt werden, gelten die\nRegelungen im Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität\nGraz i.d.g.F.\n (4) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen. Die\nBachelorprüfung ist eine Gesamtprüfung, die von Studierenden der Gruppe Graz-Linz in Form von\nFach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die Pflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 1 und 3, von\nStudierenden der Gruppe Linz in Form von Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die\nPflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 2 und 3 sowie über die Wahlfächer/-module gemäß § 4\nabzulegen ist. Für den Studienabschluss ist auch die positive Beurteilung der Bachelorarbeit sowie\nder freien Studienleistungen Voraussetzung.\n Seite 9 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n § 8 Akademischer Grad\n (1) An die Absolvent*innen des Bachelorstudiums Humanmedizin ist der akademische Grad\n„Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“ zu verleihen.\n (2) Der Bescheid über den akademischen Grad wird in deutscher Sprache und englischer\nÜbersetzung ausgefertigt.\n § 9 Inkrafttreten\n (1) Dieses Curriculum tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.\n (2) Gleichzeitig tritt das Curriculum für das Bachelorstudium Humanmedizin in der Fassung\ndes Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität Linz vom 25.06.2024, 31. Stk., Pkt. 495\naußer Kraft. Darin enthaltene Übergangsbestimmungen bleiben so lange in Kraft, als sie noch einen\nsachlichen Anwendungsbereich haben.\n § 10 Übergangsbestimmungen\n (1) Für Studierende, die vor 1.10.2023 Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums\nHumanmedizin absolviert haben, gelten die im Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität\nLinz angeführten Äquivalenzen und Übergangsbestimmungen. Ergibt sich aus der Anwendung der\nim Studienhandbuch festgelegten Übergangsbestimmungen ein Überschuss an ECTS-Punkten, so\nkann dieser im Rahmen der freien Studienleistungen verwendet werden.\n (2) Abweichend zu § 4 Abs. 2 haben Studierende der Gruppe Linz, die für das Wintersemester\n2021/22 erstmalig zum Studium Bachelor Humanmedizin zugelassen wurden und im Zeitraum\n1.10.2021 bis 30.9.2022 im Rahmen des Bachelorstudiums Humanmedizin Prüfungen absolviert\nhaben, in den Semestern 1 bis 4 folgende Pflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code Bezeichnung ECTS\n 303ANGR21 Anatomische Grundlagen 3\n 303AGUK18 Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs 4\n 303NAWGBSL18 Bausteine des Lebens 6\n 303ORS2BEW22 Bewegungsapparat 4,5\n 303MEKOBIA18 Blut und Immunabwehr 3\n 303ORS1ENS22 Endokrinologie und Sexualität 2,5\n 303NAWGENW18 Entstehung und Wachstum 3\n 303ORS1EVS22 Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel 5\n 303FENG18 Fachsprache Englisch 3\n 303MEKOAT118 Grundlagen der Arzneimitteltherapie I 3\n 303ORS2AT218 Grundlagen der Arzneimitteltherapie II 3\n 303MEKOKRB18 Grundlagen der Krankheitsbilder 6\n 303MEKOPHM18 Grundlagen der Physiologie des Menschen 3\n 303ORS2GAL18 Grundlagen des Alterns 2,5\n 303ORS2HSO18 Haut und Sinnesorgane 3\n 303ORS1HKA22 Herz, Kreislauf und Atmung 5,5\n Fortsetzung nächste Seite\n Seite 10 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n Fortsetzung\n Code Bezeichnung ECTS\n 303ORS1IPZ19 Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen 1,5\n 303MEKOMAA18 Makroskopische Anatomie 6,5\n 303MIAN22 Mikroskopische Anatomie 4,5\n 303ORS2NES22 Nervensystem 5,5\n 303ORS1NAH22 Niere und ableitende Harnwege 2,5\n 303NAWGORE18 Orientierung und Einführung 2,5\n 303NAWGSEW18 Signalentstehung und -weitergabe 3\n 303VHAN18 Virtuell-haptische Anatomie 4\n 303VAPA21 Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie 4\n 303NAWGZEG18 Zelle und Gewebe 6\n Es gilt folgende Äquivalenztabelle:\n Fächer/Module Bachelor Humanmedizin äquivalente Fächer/Module im Bachelor\n 2022 gem. Übergangsbestimmung Humanmedizin 2023\n 303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und 303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und\n Sexualität (2,5 ECTS) + Sexualität (2,5 ECTS) +\n 303ORS1EVS22: Modul Ernährung, 303ORS1EVS23: Modul Ernährung,\n Verdauung und Stoffwechsel (5 ECTS) + Verdauung und Stoffwechsel (4,5 ECTS) +\n 303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und 303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und\n Atmung (5,5 ECTS) + Atmung (5,5 ECTS) +\n 303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende 303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende\n Harnwege (2,5 ECTS) + Harnwege (2,5 ECTS) +\n 303ORS2BEW22: Modul Bewegungsapparat 303ORS1BEW23: Modul Bewegungsapparat\n (4,5 ECTS) + (3 ECTS) +\n 303ORS2HSO18: Modul Haut und 303ORS2HSO23: Modul Haut und\n Sinnesorgane (3 ECTS) + Sinnesorgane (2,5 ECTS) +\n 303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5 303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5\n ECTS) + ECTS) +\n 303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie 303MEKOKUH22: Modul Kopf und Hals (2,5\n (4,5 ECTS) ECTS) +\n 303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie\n (4,5 ECTS)\n Für diese Studierenden ist das Modul Kopf und Hals nicht Anmeldevoraussetzung und nicht\nPrüfungsinhalt der Gesamtprüfung Der menschliche Körper. Als idealtypischer Studienverlauf wird\nder in Anhang 3 angegebene empfohlen.\n (3) Für Studierende, die vor dem 1.10.2021 Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums\nHumanmedizin absolviert haben, gilt neben den im Studienhandbuch angeführten Äquivalenzen\nfolgende Äquivalenztabelle:\n Seite 11 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "14\n Fächer/Module Bachelor Humanmedizin äquivalente Fächer/Module im Bachelor\n 2021 Humanmedizin 2023\n 303ORS2ENS18: Modul Endokrinologie und 303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und\n Sexualität (3 ECTS) + Sexualität (2,5 ECTS) +\n 303ORS1EVS18: Modul Ernährung, 303ORS1EVS23: Modul Ernährung,\n Verdauung und Stoffwechsel (6 ECTS) + Verdauung und Stoffwechsel (4,5 ECTS) +\n 303ORS1HKA18: Modul Herz, Kreislauf und 303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und\n Atmung (6 ECTS) + Atmung (5,5 ECTS) +\n 303ORS1NAH18: Modul Niere und ableitende 303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende\n Harnwege (3 ECTS) + Harnwege (2,5 ECTS) +\n 303ORS2BEW18: Modul Bewegungsapparat 303ORS1BEW23: Modul Bewegungsapparat\n (6 ECTS) + (3 ECTS) +\n 303ORS2HSO18: Modul Haut und 303ORS2HSO23: Modul Haut und\n Sinnesorgane (3 ECTS) + Sinnesorgane (2,5 ECTS) +\n 303ORS2NES18: Modul Nervensystem (6 303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5\n ECTS) ECTS) +\n 303MEKOKUH22: Modul Kopf und Hals (2,5\n ECTS) +\n 303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie\n (4,5 ECTS)\n Für diese Studierende ist das Modul Kopf und Hals nicht Anmeldevoraussetzung und nicht\nPrüfungsinhalt der Gesamtprüfung Der menschliche Körper.\n (4) Für Studierende, die vor dem 1.10.2025 Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums\nHumanmedizin absolviert haben, gilt neben den im Studienhandbuch angeführten Äquivalenzen\nfolgende Äquivalenztabelle:\n Fächer/Module Bachelor Humanmedizin äquivalente Fächer/Module im Bachelor\n 2024 Humanmedizin 2025\n 303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und 303ORS1UUE25: Modul Urogenitalsystem und\n Sexualität (2,5 ECTS) + Endokrinologie (5 ECTS)\n 303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende\n Harnwege (2,5 ECTS)\n Seite 12 von 15\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2025, Stj 2024/2025, 38. Stk. RN226" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\nAnhang 1: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Graz-Linz\n 1. Semester (WS) 2. Semester (SS) 3. Semester (WS) 4. Semester (SS) 5. Semester (WS) *\n MedUni Graz MedUni Graz MedUni Graz MedUni Graz JKU Linz\n Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS\n Basics der\n Biochemie des Krankheitslehre und Ärztliche Fähigkeiten und Ä\n Einführungswoche 1 5 professionellen ärztlichen 1 10,5 1\n Stoffwechsels therapeutische Ansätze I Fertigkeiten\n Gesprächsführung\n Gastrointestinal- Krankheitslehre und Diagnosemethoden,\n Stationspraktikum 2 Bewegungsapparat 9 3,5 15,5 3\n trakt und Stoffwechsel therapeutische Ansätze II Therapieformen I\n Praktische Einheiten zu\n Herz-Kreislaufsystem und Immunologische\n Zelle und Gewebe 4 Nervensystem 8 4 Krankheitslehre und 3 2,5 G\n Respirationstrakt Erkrankungen\n Therapieansätzen\n Medizinische\n Natur- Biochemische und Urogenitaltrakt,\n Mikrobiologie, Hygiene\n wissenschaftliche 7 physiologische 2,5 Embryologie, 4,5 Notfallmedizin I 1 2,5\n und Infektions-\n Grundlagen praktische Einheiten Endokrinologie\n erkrankungen\n Praktische Einheiten zu Praktische Einheiten zu Erkrankungen und\n Naturwissenschaftliche\nHistologie, Humangenetik 2 2,5 Histologie und 2,5 Verletzungen des Stütz- 5\n praktische Einheiten II\n und Physiologie Physiologie und Bewegungsapparats\n Hämatologische und\n Naturwissenschaftliche Molekularbiologische\n 1,5 freie Studienleistungen 2 1 Onkologische 5\n praktische Einheiten I praktische Einheiten r\n Erkrankungen\n Klinisch-topografische\n Erste Hilfe 1,5 Anatomie der Eingeweide 11,5 Gender Medizin 1,5\n und Leitungsbahnen\n Anatomische\n Problemorientiertes\n Terminologie und 3 freie Studienleistungen 2 3\n Lernen\n Osteologie\n Famulaturlizenz 1 Versorgungswirksamkeit 1\n freie Studienleistungen 6 Pflichtfamulatur 5\n Gesamtprüfung\n 1\n Krankheitsbilder\n 29 29 30 30 30,5\n * Semester 5 und 6 kann vertauscht ab\n Mitteilungsblat" }, { "bulletin": { "id": 13316, "academic_year": "2024/25", "issue": "38", "published": "2025-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "1. SONDERNUMMER; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Digitalisierung in der Medizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft - Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Erweiterungsstudium Medizinische Forschung - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Diplom- bzw. Masterarbeit - Wiederverlautbarung; Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Wiederverlautbarung; Auflassung von Universitätslehrgängen; Ethikkommission – Ersatznominierung; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsprofessor*innen in den Senat der Medizinischen Universität Graz\r\ngemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Universitätsdozent*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in den Senat\r\nder Medizinischen Universität Graz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen des allgemeinen Universitätspersonals in den Senat der Medizinischen Universität\r\nGraz gemäß UG; Ergebnis der Wahl der Vertreter*innen der Ärzt*innen sowie Zahnärzt*innen gem. § 34 UG", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13316&pDocNr=1640591&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\nAnhang 2: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Linz\n 1. Semester (WS) 2. Semester (SS) 3. Semester (WS) 4. Semester (SS) 5. Semester (WS) *\n JKU Linz JKU Linz JKU Linz JKU Linz JKU Linz\n Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS Studienfach/-modul ECTS\n Ärztliche Ärztliche Ärztliche Ärztliche\n Ärztliche Fähigkeiten und\n Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 Gesprächsführung und 1 1\n Fertigkeiten\n Untersuchungskurs Untersuchungskurs Untersuchungskurs Untersuchungskurs\n Ernährung, Verdauung Makroskopische Diagnosemethoden,\nAnatomische Grundlagen 3 Blut und Immunabwehr 3 4,5 8,5 3\n und Stoffwechsel Anatomie (MedUni Graz) Therapieformen I\n Grundlagen der Herz, Kreislauf und Grundlagen der Immunologische\n Bausteine des Lebens 6 3 5,5 3 2,5\n Arzneimitteltherapie I Atmung Arzneimitteltherapie II Erkrankungen\n Medizinische\n Entstehung und Grundlagen der Mikrobiologie, Hygiene\n 3 6 Bewegungsapparat 3 Grundlagen des Alterns 2,5 2,5\n Wachstum Krankheitsbilder und Infektions- k\n erkrankungen\n Grundlagen der Erkrankungen und\n Urogenitalsystem und\n Fachsprache Englisch 3 Physiologie des 3 5 Haut und Sinnesorgane 2,5 Verletzungen des Stütz- 5\n Endokrinologie\n Menschen und Bewegungsapparats\n Hämatologische und\n Orientierung und Virtuelle Anatomie und\n 2,5 Kopf und Hals 2,5 2 Nervensystem 5,5 Onkologische 5\n Einführung Patho-Anatomie r\n Erkrankungen\n Signalentstehung und - Virtuell-haptische Virtuelle Anatomie und Problemorientiertes\n 3 Wahlfächer Bachelor 4 2 1 3\n weitergabe Anatomie Patho-Anatomie Lernen\n Virtuell-haptische\n Zelle und Gewebe 6 freie Studienleistungen 5,5 Mikroskopische Anatomie 3 1 Versorgungswirksamkeit 1\n Anatomie\n Interprofessionelle\n Gesamtprüfung Der\n freie Studienleistungen 1,5 1 Zusammenarbeit im 1,5 Mikroskopische Anatomie 1,5 Pflichtfamulatur 5\n menschliche Körper\n Gesundheitswesen\n Gesamtprüfung\n Gesamtprüfung\n Naturwissenschaftliche 1 freie Studienleistungen 1 freie Studienleistungen 2 1\n Krankheitsbilder\n Grundlagen\n Gesamtprüfung Gesamtprüfung\n 1 1\n Organsysteme I Organsysteme II\n 30 29 29,5 29,5 29\n * Semester 5 und 6 kann vertauscht a\n Mitteilungsblat" } ] }