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Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\nAbteilung Forschungsförderung und Technologietransfer der Organisationseinheit für Forschungs-\nmanagement, welche die Schutzwürdigkeit der Diensterfindung prüft und gemeinsam mit den\nErfinder*innen erarbeitet, ob und welche Schutzrechte (z.B. Patente) angestrebt werden. Die\nEntscheidung über den Aufgriff der Diensterfindung durch die Medizinische Universität Graz obliegt\ndem zuständigen Rektoratsmitglied.\nKostenübernahme: Die Medizinische Universität Graz übernimmt in der Regel die Kosten für die\nSchutzrechtsanmeldung und -aufrechterhaltung. Im Falle von Nichtverwertung durch die\nMedizinische Universität Graz können die Rechte an die Erfinder*innen zurückübertragen werden.\nDies bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung mit der Medizinischen Universität Graz.\nKonkretes Vorgehen: Jede Diensterfindung, die zur Gänze oder zum Teil von Mitarbeiter*innen der\nMedizinischen Universität Graz gemacht wurde, ist der Abteilung für Forschungsförderung und\nTechnologietransfer mittels des im Intranet zur Verfügung gestellten Formulars zur\n„Erfindungsmeldung für Diensterfindungen an der Medizinischen Universität Graz“ zu melden.\nAusgenommen sind jene Erfindungen, die unzweifelhaft keine Diensterfindungen darstellen.\nDie Medizinische Universität Graz wird möglichst rasch, jedenfalls jedoch innerhalb von drei\nMonaten nach Einlangen der vollständigen Erfindungsmeldung, über Aufgriff oder Freigabe der\ngemeldeten Diensterfindung entscheiden und diese Entscheidung den Erfinder*innen mitteilen. Die\nErfinder*innen stehen innerhalb dieser drei Monate den Mitarbeiter*innen der Abteilung für\nForschungsförderung und Technologietransfer für Rückfragen zur Verfügung.\nBis zur Entscheidung über den Aufgriff der Diensterfindung durch die Medizinische Universität Graz\nbzw. bei Aufgriff bis zur Schutzrechtsanmeldung ist die Diensterfindung von den Erfinder*innen,\nallen mit der Bearbeitung der Erfindungsmeldung betrauten Mitarbeiter*innen und externen\nExpert*innen geheim zu halten. Alle mit der Bearbeitung der Erfindungsmeldung betrauten\nMitarbeiter*innen und externen Expert*innen sind bzw. werden zur Geheimhaltung verpflichtet.\nIm Falle von Diensterfindungen, an denen Dritte aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen die\nVerwertungsrechte an diesen Diensterfindungen ganz oder teilweise haben und bei denen der\nVertragspartner fristgerecht erklärt, diese Rechte in Anspruch nehmen zu wollen, verpflichtet sich\ndie Medizinische Universität Graz, die Diensterfindung aufzugreifen und die Verwertungsrechte im\nvereinbarten Umfang an den Vertragspartner zu übertragen.\nBei einem Aufgriff durch die Medizinische Universität Graz wird gemeinsam mit den Erfinder*innen\nund evtl. unter Hinzuziehung externer Experten*innen die weitere Vorgehensweise besprochen.\nDas Recht auf Erfinder*innennennung im Sinne des Patentgesetzes wird durch den Aufgriff der\nMedizinischen Universität Graz nicht eingeschränkt. Schutzrechtskosten für eine aufgegriffene\nDiensterfindung werden von der Medizinischen Universität Graz bzw. von externen Verwertungs-\npartnern getragen.\nWird ein Schutzrecht im Namen der Medizinischen Universität Graz angemeldet, so sind die\nErfinder*innen verpflichtet, alle nötigen Unterschriften zur Aufrechterhaltung und Erlangung der\ndamit verbundenen Schutzrechte zu leisten. Die Erfinder*innen sind ebenfalls verpflichtet, die vom\nRektorat betraute Stelle (Abteilung für Forschungsförderung und Technologietransfer) über\nallfällige Adressänderungen zu informieren, damit sie erreichbar sind.\nAlle Schutzrechtsanmeldungen aufgrund von Diensterfindungen, die die Medizinische Universität\nGraz aufgreift, müssen im Namen der Medizinischen Universität Graz erfolgen. Andernfalls kann\ndie Medizinische Universität Graz auf Kosten der Anmelder*innen eine Umbenennung auf die\nMedizinische Universität Graz in die Wege leiten. Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen\nmit Dritten im Rahmen von Forschungskooperationen.\n Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nSeite 5 von 9 Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN204" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\nHat die Medizinische Universität Graz eine Diensterfindung zur Gänze freigegeben oder die Frist\ngemäß § 106 Abs 3 UG verstreichen lassen, so verbleiben die Rechte an der Diensterfindung bei\nden Erfinder*innen. Die Medizinische Universität Graz übernimmt in diesem Fall keinerlei Kosten\nim Zusammenhang mit dem Aufgriff bzw. dem Schutz der Diensterfindung.\nSind mehrere Erfinder*innen beteiligt, müssen diese die prozentuale Aufteilung der\nErfinder*innenanteile bereits in der Erfindungsmeldung schriftlich festhalten. Können sich die\nErfinder*innen nicht auf die prozentuellen Erfinder*innenanteile einigen, so wird der den\nErfinder*innen zustehende Gesamtbetrag bis zu einer Einigung einbehalten und allenfalls bei\nGericht hinterlegt.\nb) Sonstige Erfindungen\nErfindungen, die von Studierenden ohne Anstellungsverhältnis zur Medizinischen Universität Graz\nim Rahmen von z.B. Praktika, Diplomarbeiten oder Dissertationen gemacht werden, sind Eigentum\nder Studierenden. Die Studierenden können ihre Rechte an den Erfindungen an die Medizinische\nUniversität Graz abtreten und werden dann, wenn die Medizinische Universität Graz diese\nannimmt, den Dienstnehmer*innen (siehe Punkt 4.a.) gleichgestellt. Dies bedarf einer\ngesonderten, schriftlichen Vereinbarung.\nPersonen anderer Organisationen können nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung ihre Rechte\nan Erfindungen auf die Medizinische Universität Graz übertragen und werden dann, wenn die\nMedizinische Universität Graz diese annimmt, den Dienstnehmer*innen (siehe Punkt 4.a.)\ngleichgestellt. In diesem Fall werden Verträge mit Dritten (z.B. Lizenzverträge) im Namen der\nMedizinischen Universität Graz abgeschlossen.\nc) Software\nSoftware, die von Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz entwickelt wurde, ist urheberrechtlich\ngeschützt und fällt unter das Urheberrechtsgesetz.\nGemäß § 40b UrhG steht der Medizinischen Universität Graz an einer von einem*einer Dienst-\nnehmer*in in Erfüllung seiner*ihrer dienstlichen Obliegenheiten geschaffenen Software ein\nuneingeschränktes Werknutzungsrecht zu, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Im\nGegensatz zu Diensterfindungen ist eine Registrierung oder Anmeldung von urheberrechtlich\ngeschützten Werken nicht möglich; der urheberrechtliche Werkschutz entsteht bereits bei\nSchaffung dieses Werkes.\nDie Medizinische Universität Graz behandelt Software jedoch analog zu Diensterfindungen. Daher\nist Software von Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Graz mittels des im Intranet zur\nVerfügung gestellten Formulars zur „Erfindungsmeldung für Diensterfindungen an der\nMedizinischen Universität Graz“ zu melden.\nDie Angaben in der Softwaremeldung entsprechen jenen der Diensterfindungsmeldung und müssen\nden prozentualen Anteil der Mitarbeiter*innen an der Entwicklung der Software (analog dem\nDiensterfindungsanteil) enthalten.\n Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nSeite 6 von 9 Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN204" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\nd) Datenbanken\nDatenbanken, die von Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Graz erstellt wurden, sind\nurheberrechtlich geschützt und fallen unter das Urheberrechtsgesetz. Die Regelungen für Software\n(siehe Punkt 4.c.) gelten sinngemäß.\ne) sonstige Forschungs- und Entwicklungsergebnisse\nFür alle anderen Forschungs- und Entwicklungsergebnisse gelten die Regelungen in Punkt 3\n(universitäres Eigentum) sinngemäß.\n5. Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine möglichst breite und wirtschaftlich sinnvolle\nVerwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen an. Dazu zählen Lizenzierungen, der\nVerkauf von Schutzrechten, die Weiterentwicklung im Rahmen von Kooperationen oder\nAusgründungen von Med Uni Graz Spin-Offs (siehe Spin-off Richtlinie der Medizinischen Universität\nGraz).\nBei der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen wird ein gerechter Anteil der\nErlöse an die Innovator*innen verteilt. Die Verteilung erfolgt nach dem Grundsatz, dass die\nMedizinische Universität Graz für ihre Ressourcen und die Unterstützung durch ihre Infrastruktur\neinen angemessenen Anteil erhält.\nErlöse aus der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen werden entsprechend den\nnachstehenden Regelungen behandelt:\nVom Erlös aus Verwertungsaktivitäten werden sämtliche Kosten, die dem Schutz und der\nVerwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen zugeordnet sind, abgezogen. Diese\nAbzüge beinhalten alle Ausgaben für eine Schutzrechtsanmeldung, insbesondere Anwaltskosten,\nGebühren, Übersetzungskosten und Notariatskosten, weiters Ausgaben für Gerichtsverfahren,\nMarketing, Lizenzierung, den Erwerb von verwandten Rechten oder Genehmigungen und ähnliche\nKosten, die notwendig sind, um Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zu lizenzieren bzw. zu\nverwerten.\nDer verbleibende Erlös (= Nettoeinnahmen) wird unter Vorbehalt allfälliger gerechtfertigter\nfinanzieller Ansprüche Dritter grundsätzlich, wie folgt, aufgeteilt:\n• 35% der Nettoeinnahmen, gegebenenfalls abzüglich Dienstgeberbeiträgen, erhält der*die\n Innovator*in. Ist mehr als ein*e Innovator*in beteiligt, wird der Anteil gemäß Ziffer 4.a.\n entsprechend den Angaben der Innovator*innen in der Meldung aufgeteilt.\n• 20% erhält der*die Innovator*in zweckgewidmet zur Unterstützung seiner*ihrer Forschung auf\n seinen*ihren Innenauftrag an der Medizinischen Universität Graz. Sind mehrere Innovator*innen\n beteiligt, wird der Anteil gemäß den Beteiligungen auf die jeweiligen Innovator*innen bzw.\n deren Innenaufträge aufgeteilt. Können sich die Innovator*innen nicht auf die prozentuellen\n Anteile einigen, verbleibt dieser Anteil bei dem für Technologietransfer zuständigen\n Rektoratsmitglied zur Förderung weiterer Technologietransferaktivitäten an der Medizinischen\n Universität Graz. Im Falle des Ausscheidens eines*einer Innovators*Innovatorin, verbleibt\n Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nSeite 7 von 9 Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN204" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n sein*ihr Anteil ab diesem Zeitpunkt bei dem für Technologietransfer zuständigen Rektorats-\n mitglied zur Förderung weiterer Technologietransferaktivitäten an der Medizinischen\n Universität Graz.\n• 20% erhält zweckgewidmet zur Unterstützung der Forschung die Organisationseinheit (OE) in\n ungegliederten OEs oder die Abteilung in gegliederten OEs, welcher der*die Innovator*in\n zugeordnet ist. Ist mehr als eine OE oder Abteilung an der Diensterfindung beteiligt, wird der\n Anteil gemäß den Beteiligungen auf die jeweiligen OEs oder Abteilungen aufgeteilt. Können sich\n die Innovator*innen nicht auf die prozentuellen Anteile einigen, verbleibt dieser Anteil bei dem\n für Technologietransfer zuständigen Rektoratsmitglied zur Förderung weiterer Technologie-\n transferaktivitäten an der Medizinischen Universität Graz.\n• 25% verbleiben bei dem für Technologietransfer zuständigen Rektoratsmitglied zur Förderung\n weiterer Technologietransferaktivitäten an der Medizinischen Universität Graz.\nDie Abrechnung erfolgt jeweils zeitnah nach Eingang der Erlöse bzw. am Ende des jeweiligen\nKalenderjahres. Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht ein Einsichtsrecht.\nInnovator*innen, welche die Medizinische Universität Graz verlassen, sind verpflichtet, der Ab-\nteilung für Forschungsförderung und Technologietransfer ihre gültige Adresse und Bankverbindung\n(wenn möglich, in Österreich) mitzuteilen. Nicht geltend gemachte Ansprüche aus Verwertungs-\naktivitäten der Medizinischen Universität Graz unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist (siehe\n§ 154 PatG).\nIm Falle von Unstimmigkeiten über die Erlösverteilung entscheidet im Rahmen dieser Richtlinie das\nzuständige Rektoratsmitglied über die Verteilung und Verwendung von Einnahmen.\nHinweis: Einnahmen im Rahmen von Kooperationen und Auftragsforschungen, die auf Dienst-\nerfindungen beruhen, werden zur Abwicklung des Kooperations- bzw. Auftragsforschungsprojekts\nverwendet und unterliegen nicht der Erlösverteilung dieser Richtlinie. Sofern möglich, ist zu\nvereinbaren, dass Schutzrechtskosten in Kooperationen bzw. Auftragsforschungen mit externen\nPartner*innen von diesen zu tragen sind.\n6. Rechte und Pflichten der Innovator*innen\nInnovator*innen sind verpflichtet, an der Anmeldung von Schutzrechten und der Verwertung von\nForschungs- und Entwicklungsergebnissen mitzuwirken. Dazu gehört auch die Offenlegung\nrelevanter Informationen und die Unterstützung bei der Vermarktung.\n7. Geheimhaltung und Veröffentlichungsrechte\nGeheimhaltungspflichten: Alle Mitarbeiter*innen, Studierenden und sonstigen Personen, die im\nRahmen ihrer Tätigkeit oder ihres Studiums an der Medizinischen Universität Graz Kenntnis von\nForschungs- und Entwicklungsergebnissen erlangen, sind verpflichtet, Forschungs- und Entwick-\nlungsergebnisse vor einer Schutzrechtsanmeldung oder Verwertung vertraulich zu behandeln.\nVeröffentlichungen: Wissenschaftliche Publikationen, die potenziell schutzfähige Forschungs- und\nEntwicklungsergebnisse betreffen, müssen in Absprache mit der Abteilung Forschungsförderung\nund Technologietransfer und unter Berücksichtigung von Schutzrechtsanforderungen sowie der\ngemeinsam erarbeiteten Schutzrechtsstrategien erfolgen.\n Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nSeite 8 von 9 Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN204" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n8. Konfliktlösung\nIm Falle von Streitigkeiten über Eigentumsrechte, Verteilung von Erträgen oder sonstige Aspekte\ndieser Richtlinie wird zunächst eine interne Schlichtung durch eine von der Medizinischen\nUniversität Graz eingesetzte Schlichtungsstelle angestrebt.\n9. Inkrafttreten\nDiese Richtlinie tritt nach Beschluss des Rektorats am Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt\nin Kraft.\n Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen\nSeite 9 von 9 Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN204" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n205. Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt nach Genehmigung des Universitätsrates vom\n26.05.2025 nachfolgende Geschäftsordnung des Rektorats bekannt:\n MTBl. vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n GESCHÄFTSORDNUNG DES REKTORATES DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ gemäß § 22\n Abs. 6 UG\n § 1 Aufbau des Rektorates und Vertretungsregelungen\n (1) Das Rektorat besteht aus der*dem Rektor*in und vier Vizerektor*innen. Die*Der\n Rektor*in ist Vorsitzende*r des Rektorates und gleichzeitig dessen Sprecher*in. Folgende\n Vizerektor*innen wurden gewählt:\n 1. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n 2. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n 3. Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n 4. Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n (2) Die*Der Rektor*in wird im Falle der Verhinderung in folgender Reihenfolge vertreten:\n 1. Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n 2. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n 3. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n 4. Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n (3) Die*Der Vizerektor*in für Forschung und Internationales wird im Falle der Verhinderung\n in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n 1. Rektor*in\n 2. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n 3. Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n 4. Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n (4) Die*Der Vizerektor*in für Studium und Lehre wird im Falle der Verhinderung in\n nachstehender Reihenfolge vertreten:\n 1. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n 2. Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n 3. Rektor*in\n 4. Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n (5) Die*Der Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit wird\n im Falle der Verhinderung in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n 1. Rektor*in\n 2. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n 3. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n 4. Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n Seite 1 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "14\n (6) Die*Der Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung wird im Falle\n der Verhinderung in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n 1. Rektor*in\n 2. Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n 3. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n 4. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n § 2 Geschäftsführung\n (1) Das Rektorat leitet die Universität unter eigener Verantwortung aufgrund der\n anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dieser Geschäftsordnung und vertritt\n die Medizinischen Universität Graz nach außen. Das Rektorat trägt gemeinsam die\n Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und diese erfolgt nach den\n Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und\n Transparenz.\n (2) Die Mitglieder des Rektorates arbeiten kollegial zusammen und unterrichten einander\n laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge sowie nennenswerte Abweichungen von\n den geplanten Entwicklungen in ihren Verantwortungsbereichen.\n (3) Jedes Mitglied des Rektorates ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken in einer\n Angelegenheit, auch wenn ihm diese nach der im Anhang befindlichen\n Geschäftsverteilung nicht zugewiesen ist, eine Behandlung in einer Rektoratssitzung\n herbeizuführen.\n (4) Die Mitglieder des Rektorates bedienen sich zur Erfüllung der ihnen gemäß\n Geschäftsverteilung übertragenen Aufgaben der nicht wissenschaftlichen\n Organisationseinheiten und Stabsstellen gemäß Organisationsplan.\n (5) Jedes Mitglied des Rektorates hat in Ausübung seiner Funktion das Recht, in alle\n Schriftstücke der Medizinischen Universität Graz Einsicht zu nehmen und von\n Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Auskünfte zu erhalten.\n (6) Die Mitglieder des Rektorates sowie allfällig beigezogene Auskunftspersonen sind zur\n Verschwiegenheit verpflichtet.\n § 3 Willensbildung im Rektorat\n (1) Die Willensbildung im Rektorat erfolgt durch Beschlüsse. Grundsätzlich erfolgt die\n Beschlussfassung in den Rektoratssitzungen.\n (2) Präsenzquorum: Für die Beschlussfähigkeit ist erforderlich, dass zumindest drei\n Mitglieder des Rektorates an der Beschlussfassung im Rahmen der Sitzungen teilnehmen.\n Seite 2 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\n (3) Das Rektorat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern nicht explizit\n Einstimmigkeit gefordert wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\n Rektorin*des Rektors.\n (4) Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung und/oder der Geschäftsverteilung\n sind mit Anwesenheitsquorum des gesamten Rektorats und einstimmig zu fassen.\n (5) In dringenden Fällen können auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden. Für diese ist\n Einstimmigkeit erforderlich. Die Abstimmung erfolgt mittels E-Mail vom persönlichen\n Account des Mitglieds des Rektorates. Das Ergebnis ist in das Protokoll der nächsten\n Rektoratssitzung aufzunehmen.\n § 4 Regeln für Interessenskonflikte und Eigengeschäfte (Compliance)\n (1) Rektoratsmitglieder müssen wesentliche persönliche Interessen an Rechtsgeschäften\n der Medizinischen Universität Graz sowie deren Beteiligungen an\n Gesellschaften/Unternehmen, sowie sonstige Interessenskonflikte vor Abschluss\n gegenüber dem Rektorat offenlegen und haben sich bei den entsprechenden\n Beschlussfassungen ihrer Stimme zu enthalten. Sie haben außerdem den Universitätsrat\n darüber zu informieren.\n (2) Alle Rechtsgeschäfte zwischen der Medizinischen Universität Graz und einzelnen oder\n mehreren Mitgliedern des Rektorates sowie ihnen nahestehenden Personen oder\n Unternehmen müssen fremdüblichen Standards entsprechen. Derartige Rechtsgeschäfte\n und deren Konditionen müssen im Voraus unter Stimmenthaltung des*der Betroffenen\n vom Rektorat einstimmig beschlossen werden und durch den Universitätsrat genehmigt\n werden.\n § 5 Rektoratssitzungen\n (1) Ordentliche Sitzungen finden grundsätzlich wöchentlich, jedenfalls aber einmal im\n Monat statt und werden durch die*den Rektor*in spätestens drei Arbeitstage im Voraus\n einberufen. Die Mitglieder des Rektorats haben das Recht und die Pflicht an den\n Sitzungen teilzunehmen. Eine Verhinderung ist der*dem Rektor*in rechtzeitig bekannt\n zu geben.\n (2) Ordentliche Sitzungen dienen der Erledigung der laufenden Rechtsgeschäfte. Jedes\n Mitglied des Rektorats ist berechtigt, bis spätestens drei Arbeitstage vor der nächsten\n ordentlichen Sitzung Tagesordnungspunkte einzubringen. Die*Der Rektor*in leitet die\n Sitzung, im Falle ihrer*seiner Verhinderung wird sie*er durch eine*n ihrer*seiner\n Stellvertreter*innen in der in § 1 (2) angeführten Vertretungsreihenfolge vertreten.\n Sie*Er bestimmt die Reihenfolge der Tagesordnung.\n Seite 3 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\n (3) Mit einfacher Mehrheit kann die Tagesordnung abgeändert, ergänzt oder einzelne\n Punkte können von der Tagesordnung gestrichen werden. Das Rektorat kann durch\n Beschluss oder auf Antrag eines Mitglieds zu einzelnen Tagesordnungspunkten\n Auskunftspersonen oder Fachleute im Rahmen von Sitzungen beiziehen.\n (4) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung\n dringlicher Angelegenheiten statt. Jedes Mitglied des Rektorates kann die Einberufung\n einer außerordentlichen Sitzung beantragen.\n (5) Die*Der Rektor*in kann bei physischer Abwesenheit eines oder mehrerer\n Rektoratsmitglieder oder aufgrund von behördlichen/universitären Empfehlungen bzw.\n Maßnahmen, die eine Teilnahme nicht möglich machen oder diese nicht tunlich werden\n lassen, im Wege der Einberufung einer ordentlichen/außerordentlichen Sitzung\n veranlassen, dass die Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Einrichtung zur\n Wort- und Bildübertragung) abgehalten wird. Bei Teilnahme an einer ordentlichen/\n außerordentlichen Sitzung unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln gilt das\n betreffende Rektoratsmitglied oder die betreffenden Rektoratsmitglieder oder das\n gesamte Rektorat als anwesend. Für das Abhalten und die Durchführung einer derartigen\n Sitzung gelten im Übrigen die für Sitzungen vorgesehenen Bestimmungen dieser\n Geschäftsordnung.\n § 6 Protokoll und Beschlussausfertigung\n (1) Über die Sitzung des Rektorates ist ein Protokoll von einer*einem Schriftführer*in\n anzufertigen, aus dem sich Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer*innen, die\n Tagesordnung und der Wortlaut der Beschlüsse ergeben.\n (2) Bei allen Beschlüssen, die nicht einstimmig gefasst werden, ist die abweichende Meinung\n im Protokoll festzuhalten.\n (3) Das Protokoll der Rektoratssitzung wird im Entwurf den Mitgliedern des Rektorates\n übermittelt und anlässlich der nächsten Sitzung genehmigt bzw. gegebenenfalls\n berichtigt.\n (4) Beschlüsse des Rektorates sind von der Rektorin*dem Rektor bzw. von der*dem\n zuständigen Vizerektor*in via deren Assistent*innen an die Leiter*innen der von den\n Beschlüssen betroffenen Organisationseinheiten/Stabsstellen weiterzuleiten. Die\n Beschlussausfertigung hat zumindest den Wortlaut des Beschlusses, den Tag der\n Beschlussfassung, die an der Beschlussfassung beteiligten Mitglieder des Rektorates\n sowie erforderlichenfalls Beilagen und Beschlussvorlagen, auf die der Beschluss Bezug\n nimmt, zu enthalten.\n (5) Der Vollzug der Beschlüsse des Rektorates obliegt jenem Mitglied des Rektorates, das\n aufgrund der Geschäftsverteilung des Rektorates zuständig ist.\n Seite 4 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\n § 7 Geschäftsverteilung\n (1) Die Geschäftsverteilung im Anhang 1 stellt einen integrierten Bestandteil dieser\n Geschäftsordnung dar.\n (2) Der*Dem Rektor*in oder den Vizerektor*innen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten\n Aufgaben werden von den jeweilig zuständigen Mitgliedern des Rektorates in eigener\n Verantwortung wahrgenommen.\n (3) Bei übergreifenden Themen aus unterschiedlichen Organisationseinheiten hat das\n zuständige Mitglied des Rektorates zwingend alle anderen von der Angelegenheit\n betroffenen Mitglieder des Rektorates - auch beim laufenden Betrieb - einzubinden.\n (4) Jedes Mitglied des Rektorates ist verpflichtet, vorab die Zustimmung einzuholen, wenn\n Maßnahmen, Rechtsgeschäfte oder Entscheidungen seines Verantwortungsbereiches den\n Verantwortungsbereich bzw. mehrere Verantwortungsbereiche anderer Mitglieder des\n Rektorates betreffen. Wird bei jenen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit von\n mindestens zwei Mitgliedern des Rektorates fallen, keine Einigung erzielt, so geht die\n Zuständigkeit zur Entscheidung auf das gesamte Rektorat über.\n (5) Die in der Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgabenbereiche sind abschließend.\n Ergeben sich im Laufe der Funktionsperiode neue Aufgaben, welche noch nicht in der\n Geschäftsverteilung Berücksichtigung finden konnten, obliegt die Wahrnehmung dieser\n Aufgabe der*dem Rektor*in. Die*Der Rektor*in ist berechtigt, vorübergehend diese\n Aufgabe einem*einer Vizerektor*in zu übertragen. Eine dauerhafte Zuordnung einer\n Aufgabe stellt eine Ergänzung der Geschäftsverteilung dar und ist unter Einhaltung der\n Formerfordernisse durchzuführen.\n (6) Maßnahmen von besonderer Bedeutung eines Rektoratsmitgliedes in seinem\n Geschäftsbereich, die für die Medizinischen Universität Graz von außerordentlicher\n Bedeutung sind oder mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, bedürfen\n der vorherigen Zustimmung des gesamten Rektorates. Ausgenommen von der\n Verpflichtung einer vorab einzuholenden Zustimmung sind Maßnahmen oder\n Rechtsgeschäfte zur Abwendung drohender Schäden bzw. bei Bedeckung durch andere\n Budgetpositionen des jeweiligen Geschäftsbereiches. Eine Budgetüberziehung zur\n Abwehr von drohenden Schäden darf ausschließlich im Einzelfall erfolgen und es ist wie\n auch für die Bedeckung durch andere Budgetpositionen des jeweiligen\n Geschäftsbereichs hierfür in der nächstfolgenden Rektoratssitzung die Genehmigung des\n Rektorates nachträglich einzuholen.\n Seite 5 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 17, "text": "18\n § 8 Vertretung der Medizinischen Universität nach Außen (Unterschriftenregelung)\n (1) Für alle Angelegenheiten, die vom Rektorat gesamtheitlich (als Kollegialorgan) gemäß\n Geschäftsverteilung wahrzunehmen sind, ist der*die Rektor*in gemeinsam mit einem\n weiteren Mitglied des Rektorates zeichnungsberechtigt.\n (2) Für alle übrigen Angelegenheiten gilt das Vier-Augenprinzip: Jedes Mitglied des\n Rektorats ist für die in der Geschäftsverteilung zugewiesenen Rechtsgeschäfte im Vier-\n Augen-Prinzip gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Rektorates oder einer für die\n jeweilige Angelegenheit bevollmächtigten Person zeichnungsberechtigt.\n (3) Für den Abschluss von Geschäften und Rechtshandlungen mit einem Betrag von mehr als\n € 300.000.- (exkl. USt) im Einzelfall haben für eine rechtsgültige Verpflichtung der\n Medizinischen Universität Graz jedenfalls das zuständige Mitglied des Rektorats und\n die*der Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung zu zeichnen.\n Ausgenommen hiervon sind Drittmittelverträge im Forschungsbereich.\n (4) Für Angelegenheiten im hoheitlichen Bereich ist das zuständige Rektoratsmitglied in\n Vollziehung der Gesetze alleine zeichnungsberechtigt.\n § 9 Angelegenheiten, die der Zustimmung des Universitätsrats bedürfen\n Unbeschadet der Bestimmung des § 21 Abs. 1 UG ist die Zustimmung des Universitätsrats\n jedenfalls für folgende Angelegenheiten einzuholen:\n (1) Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte, die für die Medizinische Universität Graz von\n außergewöhnlicher Bedeutung sind, oder mit denen ein außergewöhnliches\n wirtschaftliches Risiko verbunden ist.\n (2) Gründung von Gesellschaften und Stiftungen sowie Erwerb, Belastung und Veräußerung\n von Beteiligungen daran und von Liegenschaften.\n (3) Investitionen im Einzelfall von mehr als € 500.000 (exkl. USt), soweit sie nicht im\n genehmigten Investitionsbudget enthalten sind und im Einzelnen dem Universitätsrat\n bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurden.\n (4) Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, mit Ausnahme von kurzfristigen\n Überbrückungskrediten bis zu einer Gesamtsumme von € 300.000 (exkl. USt).\n (5) Abschluss von Leasing-, Miet- und Lizenzverträge, deren Kosten im Einzelfall einen\n Betrag von € 750.000 (exkl. USt), bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren,\n überschreiten, soweit sie nicht im genehmigten Budget enthalten sind und im Einzelnen\n dem Universitätsrat bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurden.\n Seite 6 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 18, "text": "19\n (6) Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens, deren Buchwert im Einzelfall\n einen Betrag von € 300.000 (exkl. USt) überschreitet.\n (7) Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Medizinischen Universität Graz deren Wert\n im Einzelfall einen Betrag von € 500.000 (exkl. USt) überschreitet, soweit sie nicht im\n genehmigten Investitionsbudget enthalten sind und im Einzelnen dem Universitätsrat\n bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurde.\n § 10 Information des Rektorats an den Universitätsrat\n (1) Das Rektorat informiert den Universitätsrat über Berufungsverfahren und Verfahren zur\n Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi).\n (2) Das Rektorat informiert den Universitätsrat über die beabsichtigte Aufnahme und\n Aufgabe von Studienzweigen.\n (3) Das Rektorat informiert den Universitätsrat quartalsweise über die Budgetauslastung.\n § 11 Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung\n Diese Geschäftsordnung tritt nach Genehmigung durch den Universitätsrat mit Veröffentlichung\n im Mitteilungsblatt in Kraft.\n Seite 7 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 19, "text": "20\n Anhang 1 der Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz\n GESCHÄFTSVERTEILUNG\n des Rektorates der Medizinischen Universität Graz\n Die Geschäftsverteilung legt die fachliche Zuständigkeit der Mitglieder des Rektorates\n abschließend fest.\n Das Organigramm der Medizinischen Universität Graz stellt einen integrierenden Bestandteil\n dieser Geschäftsverteilung dar.\n • Geschäftsbereich des Rektorates als Kollegialorgan\n • Geschäftsbereich der Rektorin*des Rektors\n • Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Klinische Angelegenheiten,\n Innovation und Nachhaltigkeit\n • Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Forschung und Internationales\n • Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Studium und Lehre\n • Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Finanzmanagement, Recht und\n Digitalisierung\n GESCHÄFTSBEREICH DES REKTORATES\n Folgende Angelegenheiten sind von allen Mitgliedern des Rektorates gemeinsam wahrzunehmen\n und bedürfen der Beschlussfassung des Rektorates:\n 1. Alle Agenden, die nicht ausdrücklich einem Mitglied des Rektorates oder anderem\n Universitätsorgan zugewiesen sind\n 2. Agenden, die der Zustimmung, Genehmigung oder Stellungnahme des Universitätsrats\n und/oder Senats bedürfen\n 3. Maßnahmen mit weitreichender oder langfristiger Auswirkung für die Universität\n und/oder erheblicher Innen- und Außenwirkung (wie z.B. leistungsorientierte\n Mittelvergabe, Datenschutz)\n 4. Übergeordnete Strategie der Medizinischen Universität Graz\n 5. Zielvereinbarung mit dem Universitätsrat\n 6. Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger\n 7. Geschäftsfeldentwicklung\n 8. Entscheidungen über die strategische Entwicklung des Lehr- und Studienangebots\n 9. Sponsoring und Fundraising\n Seite 8 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 20, "text": "21\n 10. Strategische Vorgaben für das Qualitätsmanagement\n 11. Interne Revision\n 12. Zurückverweisen von Entscheidungen anderer Organe mit Ausnahme der Beschlüsse des\n Universitätsrats, wenn diese im Widerspruch zu Gesetzen, Verordnungen oder der\n Satzung stehen\n 13. Abschluss von Betriebsvereinbarungen aufgrund von Vorschlägen der jeweils fachlich\n zuständigen Rektoratsmitglieder\n 14. Ausschreibungen von Planstellen für Universitätsprofessor*innen sowie Festlegung von\n Richtlinien für Berufungsverfahren\n 15. Organisationsentwicklung im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich\n 16. Programm MED CAMPUS\n 17. Erstellung von Laufbahn- und Karrieremodelle sowie deren Qualitätssicherung\n 18. Erstellung eines Entwurfs der Satzung sowie von Entwürfen von Satzungsänderungen zur\n Vorlage an den Senat\n 19. Erstellung eines Entwicklungsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den\n Universitätsrat\n 20. Erstellung eines Organisationsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den\n Universitätsrat\n 21. Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung zur Vorlage an den Universitätsrat\n 22. Bestellung und Abberufung der Leiter*innen von Organisationseinheiten\n 23. Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Leiterinnen*den Leitern der\n wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Einheiten\n 24. Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs. 1 Z 2 bis 6 UG) zu den einzelnen\n Organisationseinheiten\n 25. Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmer*innen der\n Universität gemäß § 28 Abs. 1 UG\n 26. Bereitstellung eines Planungs- und Berichterstattungssystems, das die Erfüllung der\n Berichterstattungspflichten durch die Universitäten nach den gesetzlichen Vorschriften\n und den Vorgaben der Bundesministerin*des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich\n der Einrichtung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling gewährleistet\n 27. Fristsetzung bzw. Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Säumnis von Organen iSd\n § 47 UG\n 28. Weitere Aufgaben, die aufgrund allfälliger zukünftiger Änderungen des\n Universitätsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich des Rektorates fallen\n 29. Inhaltliche Begleitung und Koordination der Aktivitäten betreffend Standortentwicklung\n Seite 9 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 21, "text": "22\n GESCHÄFTSBEREICH DER REKTORIN*DES REKTORS\n Der*Dem Rektor*in sind folgende Stabsstellen, Organisationseinheiten und folgendes Büro\n zugeordnet:\n − Stabsstelle Büro der Rektorin\n − Organisationseinheit Human Resources\n − Organisationseinheit GENDER:UNIT\n − Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement\n − Stabsstelle Qualitäts- und Wissensmanagement\n − Stabsstelle Interne Revision\n − Stabsstelle Compliance\n − Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)\n Folgende Angelegenheiten sind von der Rektorin*vom Rektor eigenverantwortlich\n wahrzunehmen:\n 1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneten Stabsstellen und\n Organisationseinheiten, wobei die Fachaufsicht über das Personal des Büros des AKGL\n der*dem Vorsitzenden des AKGL zukommt\n 2. Vorsitzende*r sowie Sprecher*in des Rektorates\n 3. Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor*innen\n 4. Sämtliche Personalagenden inkl. Personaladministration, -entwicklung und -\n verrechnung sowie Personalplanung und -controlling\n 5. Leitung des Amts der Universität\n 6. Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit der*dem Bundesminister*in\n und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat\n 7. Erteilung von Vollmachten gemäß § 28 Abs. 1 UG\n 8. Erteilung der Lehrbefugnis\n 9. Ehrungen, sofern sie nicht in der Zuständigkeit anderer universitärer Organe oder\n Gremien liegen\n 10. Operative Personalentwicklung inklusive interner Weiterbildung und betrieblicher\n Gesundheitsförderung\n 11. Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für\n Universitätsprofessor*innen, Führen von Berufungsverhandlungen und Berufungen von\n Universitätsprofessor*innen\n Seite 10 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 22, "text": "23\n 12. Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz, Sicherungseinrichtungen und\n arbeitsmedizinische Betreuung (soweit diese Agenden in den Verantwortungsbereich der\n Medizinischen Universität Graz fallen)\n 13. Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität\n 14. Agenden bzgl. Mitarbeiter*innen mit besonderen Bedürfnissen und/oder chronisch\n kranker Mitarbeiter*innen\n 15. Öffentlichkeitsarbeit, externe und interne Kommunikation sowie\n Veranstaltungsmanagement\n 16. Qualitäts- und Wissensmanagement\n 17. Compliance-Management\n 18. Vertretung der Medizinischen Universität Graz in der Österreichischen\n Universitätenkonferenz\n 19. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Arbeitskreis für\n Gleichbehandlungsfragen\n 20. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Personal der Österreichischen\n Universitätenkonferenz\n 21. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Dachverband der Universitäten\n Folgende Angelegenheiten sind von der Rektorin*vom Rektor in Abstimmung mit einem oder\n mehreren Mitgliedern des Rektorates wahrzunehmen:\n 22. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Krankenanstaltenträger\n (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation\n und Nachhaltigkeit sowie mit dem jeweils fachzuständigen Mitglied des Rektorats)\n 23. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber der Ärztekammer (in\n Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und\n Nachhaltigkeit)\n 24. Gewährung von über die Bestimmungen des Kollektivvertrags bzw. des Gehaltsgesetzes\n hinausgehende Bezahlungen, grundsätzliche besoldungsrechtliche Angelegenheiten von\n Beamtinnen und Beamten bzw. Vertragsbediensteten mit längerfristigen budgetären\n Auswirkungen sowie Gewährung von außerordentlichen Geldleistungen an Mitglieder des\n Universitätspersonal (zB Leistungsprämien, Geldaushilfen, Belohnungen) (in\n Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und\n Digitalisierung)\n 25. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Nachwuchsförderung sowie\n Qualitätssicherung der Nachwuchsförderung (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in\n für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit und der*dem Vizerektor*in\n für Forschung und Internationales)\n Seite 11 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 23, "text": "24\n 26. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Betriebsrat für das\n wissenschaftliche und allgemeine Universitätspersonal sowie Erarbeitung von allfälligen\n Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für\n Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung)\n Seite 12 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. 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Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 24, "text": "25\n GESCHÄFTSBEREICH DER VIZEREKTORIN*DES VIZEREKTORS FÜR KLINISCHE\n ANGELEGENHEITEN, INNOVATION UND NACHHALTIGKEIT\n Der*Dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit ist\n folgende Stabsstelle zugeordnet:\n − Stabsstelle Büro des Vizerektors für Klinische Angelegenheiten, Innovation und\n Nachhaltigkeit\n Folgende Angelegenheiten sind von der Vizerektorin*vom Vizerektor für Klinische\n Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n 1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal der zugeordneten Stabsstelle\n 2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n Stabsstelle\n 3. Vertretung der universitären Interessen in der Planung und Umsetzung des Programms\n LKH-Univ. Klinikum Graz 2020 (inkl. Nachfolgeprojekt) unter besonderer\n Berücksichtigung der Infrastruktur für Forschungs- und Lehrtätigkeiten am LKH-\n Universitätsklinikum\n 4. Umsetzung der formulierten Zielsetzungen in der Zusammenarbeitsvereinbarung sowie\n der gültigen Zusatzvereinbarungen mit dem Krankenanstaltenträger\n 5. Erarbeitung von allfälligen Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen\n 6. Entwicklung von Nachhaltigkeitsprinzipien und operative Umsetzung innerhalb der\n Universität\n Folgende Angelegenheiten sind von der Vizerektorin*dem Vizerektor für Klinische\n Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit einem oder mehreren\n Mitgliedern des Rektorates wahrzunehmen:\n 7. Paktierte Investitionen im LKH-Universitätsklinikum Graz, welche primär die\n Patient*innenversorgung betreffen (in Abstimmung mit dem Rektorat)\n 8. Umsetzung der in § 29 Abs. 4 und 5 UG geregelten Angelegenheiten (in Abstimmung mit\n dem Rektorat)\n 9. Entwicklung und Umsetzung innovativer Prozesse und Projekte (in Abstimmung mit dem\n jeweils fachzuständigen Mitglied des Rektorats)\n Seite 13 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 13236, "academic_year": "2024/25", "issue": "34", "published": "2025-06-04T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zum Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Geschäftsordnung des Rektorats - Änderung; Organisation: Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz – Änderung; Leitungen: Bestellung zum Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Leitungen: Bestellung zum stellvertretenden Leiter der Organisationseinheit Medizindidaktik; Corporate Governance Bericht 2024; Rechnungsabschluss der Medizinischen Universität Graz zum 31.12.2024; Wissensbilanz 2024 der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung des Josef Krainer-Förderungspreises für 2026; Ausschreibung des Josef Krainer-Würdigungspreises für 2026; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Leitungen: Bestellung zur 2. Stellvertreterin der Lehrstuhlinhaberin einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=13236&pDocNr=1634770&pOrgNr=1" }, "index": 25, "text": "26\n GESCHÄFTSBEREICH DER VIZEREKTORIN*DES VIZEREKTORS FÜR FORSCHUNG UND\n INTERNATIONALES\n Der*Dem Vizerektor*in für Forschung und Internationales sind folgende Stabsstelle und\n Organisationseinheiten zugeordnet:\n − Stabsstelle Büro des Vizerektors für Forschung und Internationales\n − Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur\n − Organisationseinheit für Forschungsmanagement\n Folgende Angelegenheiten sind von der*dem Viezrektor*in für Forschung und Internationales\n eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n 1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneter Stabsstelle und\n Organisationseinheiten\n 2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n Stabsstelle und Organisationseinheiten\n 3. Koordination der Strategischen Forschungsinfrastrukturentwicklung und\n Investitionsentscheidungen im wissenschaftlichen Bereich\n 4. Vorschläge für die strategische Planung in der Forschung, inkl. Entwicklung von\n Stärkefeldern\n 5. Forschungsmanagement inkl. -dokumentation und -evaluierung\n 6. Nationale und internationale Kooperationen in der Forschung sowie Sicherstellung von\n Evaluierung der Forschungskooperationen\n 7. Verwertung von Forschungsergebnissen inkl. Patente, Erfindungen und Lizenzen\n 8. Qualitätssicherung in der Forschung inkl. Angelegenheiten der „Good Scientific\n Practice“ und der Ethik\n 9. Projektbezogene Unterstützungen (Sponsoring) im Forschungsbereich\n 10. Erarbeitung von allfälligen Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen\n 11. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Forschung der Österreichischen\n Universitätenkonferenz\n 12. Vertretung der Medizinischen Universität Graz in Angelegenheiten der Forschung\n Seite 14 von 19 Stand: Mitteilungsblatt vom 04.06.2025, StJ 2024/25, 34. Stk. RN205\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" } ] }