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            "text": "18\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n  (2) Im Nichtklinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz bestehen folgende\n       Organisationseinheiten als „Institute“:\n       1. Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie\n       2. Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n       3. Institut für Pflegewissenschaft\n       4. Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung\n       5. Institut für Ausbildungsforschung und Didaktik in der Medizin\n                               § 7 Organisationsplan für den Klinischen Bereich\n  (1) Die Medizinische Universität hat mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt nach\n       Zustimmung der*des Bundesministerin*Bundesministers unter Bedachtnahme auf die\n       Leistungsvereinbarung gem. § 13 UG eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim\n       Betrieb der einzelnen zum Klinischen Bereich der Medizinischen Universität gehörenden\n       und       gleichzeitig         einen       Teil     der       öffentlichen         Krankenanstalt            bildenden\n       Organisationseinheiten zu treffen, die auch die wechselseitigen Leistungen und deren\n       Bewertung enthält.\n  (2) Im Klinischen Bereich                  der    Medizinischen        Universität        Graz      bestehen       folgende\n       Organisationseinheiten:\n       Universitätskliniken\n       1. Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n       2. Universitäts-Augenklinik\n       3. Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n       4. Universitätsklinik für Chirurgie\n       5. Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n       6. Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n       7. Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde\n       8. Universitätsklinik für Innere Medizin\n       9. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendchirurgie\n       10. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n       11. Universitätsklinik für Neurochirurgie\n       12. Universitätsklinik für Neurologie\n       13. Universitätsklinik für Orthopädie und Traumatologie\n       14. Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie\n       15. Universitätsklinik für Radiologie\n       16. Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\n       17. Universitätsklinik für Urologie\n       18. Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n       Klinische Institute\n       19. Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\n           Seite 5 von 13                                      Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "19\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n      (3) Von den in Abs. 2 genannten Universitätskliniken sind folgende zum Zwecke der\n           Forschung und Lehre sowie der Patient*innenversorgung in Klinische Abteilungen\n           gegliedert:\n       1. Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n            - Klinische Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 1\n            - Klinische Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2\n       2. Universitätsklinik für Chirurgie\n            - Klinische Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n            - Klinische Abteilung für Gefäßchirurgie\n            - Klinische Abteilung für Herzchirurgie\n            - Klinische Abteilung für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie\n            - Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie\n       3. Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n            - Klinische Abteilung für Gynäkologie\n            - Klinische Abteilung für Geburtshilfe\n       4. Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde\n            - Klinische Abteilung für allgemeine HNO\n            - Klinische Abteilung für Phoniatrie\n       5. Universitätsklinik für Innere Medizin\n            - Klinische Abteilung für Angiologie\n            - Klinische Abteilung für Endokrinologie und Diabetologie\n            - Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n            - Klinische Abteilung für Hämatologie\n            - Klinische Abteilung für Infektiologie\n            - Klinische Abteilung für Kardiologie\n            - Klinische Abteilung für Nephrologie\n            - Klinische Abteilung für Onkologie\n            - Klinische Abteilung für Rheumatologie und Immunologie\n            - Klinische Abteilung für Pneumologie\n       6. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n            - Klinische Abteilung für allgemeine Pädiatrie\n            - Klinische Abteilung für pädiatrische Hämato-Onkologie\n            - Klinische Abteilung für pädiatrische Kardiologie\n            - Klinische Abteilung für Neonatologie\n            - Klinische Abteilung für pädiatrische Pulmonologie und Allergologie\n      7. Universitätsklinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie\n            - Klinische Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin\n           Seite 6 von 13                                      Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "22\n                       ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n       g. Organisationseinheit Universitätsbibliothek\n       h. Organisationseinheit Finanzen\n       i. Organisationseinheit Recht und Risikomanagement\n       j. Organisationseinheit Informationstechnologie und Digitalisierung\n       k. Organisationseinheit Einkauf und Beschaffung\n       l. Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement\n  (2) An der Medizinischen Universität Graz werden folgende Stabsstellen eingerichtet:\n       a. Stabsstelle Büro des Universitätsrates\n       b. Stabsstelle Büro des Senates\n       c. Stabsstelle Büro der*des Rektorin*Rektors\n       d. Stabsstellen Büros der Vizerektorinnen/Vizerektoren\n       e. Stabsstelle Qualitäts- und Wissensmanagement\n       f. Stabsstelle Interne Revision\n       g. Stabsstelle Compliance\n       h. Stabsstelle Lehre mit Medien\n       i. Stabsstelle Büro der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten\n       j. Stabsstelle Büro der Dekanin*des Dekans für Doktoratsstudien\n       k. Stabsstelle Studienleistungen und Abschlüsse\n       l. Stabsstelle Clinical Skills Center\n       m. Stabsstelle SAP\n       n. Stabsstelle Campusentwicklung und Immobilienstrategie\n  (3) Darüber hinaus gibt es neben den nichtwissenschaftlichen Organisationseinheiten und\n       Stabsstellen folgende ex lege eingerichtete Organe und Gremien:\n        a. Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen zuständiges monokratisches\n            Organ\n        b. Dekan*in für Doktorratsstudien\n        c. Ethikkommission\n        d. Schiedskommission\n        e. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen\n  (4) a. Die        Organisationseinheiten            Finanzen,        Recht        und       Risikomanagement              und\n        Informationstechnologie und Digitalisierung nehmen die administrative, kaufmännische,\n        organisatorische und technische Verwaltung für die gesamte Medizinische Universität Graz\n        wahr.\n       b. Die Organisationseinheit Human Resources ist fachkundiger Ansprechpartner für alle\n       personalrelevanten Anfragen, deren administrative Verwaltung und ist für die\n       Weiterentwicklung der Personalstrategie für die Medizinische Universität Graz zuständig.\n       Neben der Personalplanung und Stellenbewirtschaftung ist sie für die Nachwuchsförderung\n       verantwortlich.\n            Seite 9 von 13                                     Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "23\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n       c. Die GENDER:UNIT nimmt konzeptionelle, vernetzende und betreuende Aufgaben in den\n       Bereichen Gleichstellung, Frauenförderung und Diversity Management wahr. Die\n       organisatorische Ausgestaltung der GENDER:UNIT legt deren Leiter*in zweckmäßig\n       gemeinsam mit dem nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitglied des Rektorats in\n       Abstimmung mit der*dem Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen\n       fest. Nähere Regelungen zur organisatorischen Ausgestaltung der GENDER:UNIT werden im\n       Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität Graz getroffen.\n       d. Die Organisationseinheiten Forschungsinfrastruktur und Forschungsmanagement stellen\n       gemeinsam zu nutzende Forschungsressourcen sowie Dienstleistungen bereit. Für das\n       Zentrum für Medizinische Forschung (ZMF I) gelten hierbei die im Vertrag mit der KAGes\n       festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Bereitstellung der Infrastruktur für den\n       Klinischen Bereich.\n       e. Die Organisationseinheit Studienmanagement nimmt die für die Planung, Organisation\n       und Evaluierung des Studien- und Prüfungsbetriebs erforderlichen zentralen Aufgaben\n       wahr.\n       f. Der       Organisationseinheit            Facilitymanagement              obliegen        folgende        Bereiche:\n       Gebäudeservice und -sicherheit, Technik und Bau. Hinsichtlich der baulichen Tätigkeiten\n       erfolgen diese auf Basis der von Seiten der Stabsstelle Campusentwicklung und\n       Immobilienstrategie durchgeführten Projektentwicklungen.\n       g. Die Organisationseinheit Universitätsbibliothek ist für die Organisation und den Betrieb\n       der Zentralbibliothek und des angeschlossenen Lernzentrums der Medizinischen Universität\n       Graz zuständig. Der Aufgabenbereich umfasst darüber hinaus den Erwerb und die\n       Erschließung wissenschaftlicher Informationsquellen für die gesamte Universität, die\n       Pflege bibliotheksspezifischer Datenbanken und Kataloge, Medienarchivierung und -pflege,\n       Literaturservice sowie Kundenberatung und Schulung.\n       h. Die Organisationseinheit Einkauf und Beschaffung ist für den strategischen und den\n       operativen Einkauf von Materialien, Hilfs- und Betriebsstoffen in Abstimmung mit den\n       zuständigen Organisationseinheiten verantwortlich.\n       i. Die Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement ist für die\n       strategische und operative Umsetzung der internen und externen Kommunikation der\n       Medizinischen            Universität        Graz      inklusive        des       zugehörigen         Portfolios        an\n       Kommunikationsmaßnahmen zuständig.\n   (5) Die organisatorische Ausgestaltung der Organisationseinheiten nach Abs. 4 lit. a, b, d, e,\n        f, g, h und i legen deren Leiter*in gemeinsam mit dem nach der Geschäftsverteilung des\n        Rektorats zuständigen Mitglied, unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und\n        Effizienz, fest.\n   (6) Für die Tätigkeiten der in Abs. 3 lit. a und b genannten Organe wird entsprechend den\n       gesetzlich übertragenen Aufgaben administratives Personal aus der Organisationseinheit\n       gemäß § 11 Abs. 2 lit. d zur administrativen Unterstützung zur Verfügung gestellt. Dieses\n       ist den Organen gemäß Abs. 3 lit. a und b fachlich/inhaltlich unterstellt, weisungsgebunden\n       und verantwortlich. Sie sind in dieser Tätigkeit zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.\n                                                        5. ABSCHNITT\n                                          § 12 ZUORDNUNG DES PERSONALS\n  (1) Den in den §§ 6 und 7 genannten Organisationseinheiten werden jeweils die\n       Universitätsangehörigen zugeordnet, die bis zum Stichtag 31.12.2003 den gleichartigen\n       Nichtklinischen oder Klinischen organisatorischen Einrichtungen zugeordnet waren.\n            Seite 10 von 13                                     Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                            Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "24\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n  (2) Die         Zuordnung            aller      übrigen         Universitätsangehörigen,                besonders           im\n       nichtwissenschaftlichen Bereich, geschieht durch das Rektorat und wird im Mitteilungsblatt\n       der Medizinischen Universität Graz kundgemacht.\n                                                       6. ABSCHNITT\n                     INTERUNIVERSITÄRE ORGANISATIONSEINHEITEN GEMÄß § 20c UG\n         Ignaz Semmelweis Institut (ISI) – Interuniversitäres Institut für Infektionsforschung\n         (Ignaz Semmelweis Institute (ISI) – Interuniversity Institute for Infection Research)\n                                                         § 13 Zweck\n  (1) Das „Ignaz Semmelweis Institut (ISI) – Interuniversitäres Institut für Infektionsforschung“\n       ist eine gemeinsame (interuniversitäre) Organisationseinheit der Medizinischen Universität\n       Graz, der Medizinischen Universität Innsbruck, der Medizinischen Universität Wien, der\n       Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Johannes Kepler Universität Linz gemäß\n       § 20c Universitätsgesetz 2002, mit dem die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem\n       infektiologischen, mikrobiologischen und epidemiologischen Gebiet weiter gestärkt und\n       institutionalisiert werden soll. Die Beteiligung weiterer Universitäten bedarf einer\n       Änderung des Organisationsplans.\n  (2) Andere Universitäten und außeruniversitäre Einrichtungen können auf Basis von\n       Kooperationsvereinbarungen als assoziierte Einrichtungen in das ISI aufgenommen werden.\n                                               § 14 Organisationsstruktur\n  (1) Zum*Zur Leiter*in des ISI („Direktor*in“) ist für eine Dauer von vier Jahren durch\n       übereinstimmende Beschlüsse der Rektorate der beteiligten Universitäten auf Vorschlag\n       der Universitätsprofessor*innen der interuniversitären Organisationseinheit ein*e\n       Universitätsprofessor*in oder eine sonst entsprechend qualifizierte Person mit einem\n       aufrechten Dienstverhältnis zum Bund, die*der einer der beteiligten Universitäten zur\n       Dienstleistung zugewiesen ist, oder mit einem aufrechten Arbeitsverhältnis zu einer\n       beteiligten Universität zu bestellen (§ 20c Abs UG). Wiederbestellungen sind grundsätzlich\n       zulässig.\n  (2) Die Rektorate der anderen beteiligten Universitäten sind berechtigt, jeweils die Funktion\n       eines*einer stellvertretende*n Leiter:*in in Anspruch zu nehmen. Diese bis zu vier\n       stellvertretenden Leiter*innen werden durch übereinstimmende Beschlüsse der Rektorate\n       der beteiligten Universitäten auf Vorschlag des*der Leiter*in des ISI aus dem Kreis der\n       Universitätsprofessor*innen (gemäß § 98 bzw § 99 UG) oder sonst entsprechend\n       qualifizierter Personen bestellt.\n  (3) Der*Die Leiter*in kann durch übereinstimmende Beschlüsse der Rektorate der beteiligten\n       Universitäten wegen einer schweren Pflichtverletzung, einer strafgerichtlichen\n       Verurteilung, wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung oder wegen eines begründeten\n       Vertrauensverlustes von seiner*ihrer Funktion mittels Bescheides jenes Rektorats, mit dem\n       der*die Leiter*in in einem aufrechten Arbeitsverhältnis steht oder dessen Amt er*sie als\n       Beamte*r gemäß § 125 UG zugewiesen ist, abberufen werden.\n  (4) Ein*e stellvertrende*r Leiter*in kann durch übereinstimmende Beschlüsse der Rektorate\n       der beteiligten Universitäten von seiner*ihrer Funktion von jenem Rektorat, mit dem\n       der*die stellvertretende Leiter*in in einem aufrechten Arbeitsverhältnis steht oder dessen\n       Amt er*sie als Beamte*r gemäß § 125 UG zugewiesen ist, abberufen werden.\n           Seite 11 von 13                                     Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "25\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n  (5) Falls der*die Leiter*in oder eine*r seiner*ihrer Stellvertreter*innen aus seiner*ihrer\n       Funktion ausscheidet, ist unter Anwendung des Prozederes gemäß Abs. 1 bzw. Abs. 2 ein*e\n       neue*r Leiter*in bzw. stellvertretende*r Leiter*in zu bestellen.\n  (6) Der*Die Leiter*in ist der*die Sprecher*in des ISI und repräsentiert dieses nach außen. Er*Sie\n       koordiniert, organisiert und ist verantwortlich für den Aufbau des ISI und die Umsetzung\n       der gemeinsamen Ziele.\n  (7) Der*Die Leiter*in ist gegenüber den Rektoraten der beteiligten Universitäten auskunfts-\n       und rechenschaftspflichtig.\n  (8) Zu den Aufgaben des*der Leiter*in des ISI zählen die universitätsrechtlich für Leiter*innen\n       von Organisationseinheiten normierten und die in der Geschäftsordnung gemäß § 17\n       festgelegten Aufgaben.\n                                                    § 15 Lenkungsausschuss\n  (1) Der Lenkungsausschuss besteht aus den Rektor*innen der beteiligten Universitäten. Diese\n       können auch durch eine*n Vizerektor*in vertreten werden. Der Lenkungsausschuss berät\n       die*den Leiter*in des ISI und beschließt die von dem*der Leiter*in vorgeschlagene\n       strategische Ausrichtung. Der Lenkungsausschuss stimmt, nach Abstimmung in den\n       jeweiligen Rektoraten, über die Zielvereinbarung des*der Leiter*in mit dem Rektorat der\n       Universität, der der*die Leiter*in zugeordnet ist, einschließlich dem Budget für das ISI und\n       über universitäts- und organisationsrechtlich das ISI betreffende Entscheidungen ab. Der\n       Lenkungsausschuss genehmigt den Vorschlag des*der Leiter*in für den jährlichen Bericht\n       zur Zielerreichung des ISI. Der Lenkungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl\n       der Vertreter*innen der beteiligten Universitäten anwesend ist. Im Lenkungsausschuss gilt\n       das Einstimmigkeitsprinzip. Eine Stimmübertragung ist zulässig.\n                                             § 16 Scientific Advisory Board\n  (1) Ein Scientific Advisory Board mit drei externen internationalen Expert*innen auf dem\n       Gebiet der Infektiologie ist einzurichten.\n                                                  § 17 Geschäftsordnung\n  (1) Nähere Regelungen zur Leitung, zu den Aufgaben des*der Leiter*in, zu beratenden\n       Gremien, zu den Aufgaben des Lenkungsausschusses und zum Scientific Advisory Board sind\n       in einer Geschäftsordnung zu treffen, die vom Lenkungsausschuss (§ 15) beschlossen wird.\n                              § 18 Personalzuordnung, Dienst- und Fachaufsicht\n  (1) Die dem ISI zugeordneten Mitarbeiter*innen sind bzw. bleiben Angehörige jener\n       Universität, mit der sie ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder dessen Amt sie als\n       Beamte*r gemäß § 125 UG zugewiesen sind. Sie können neben dem ISI einer weiteren\n       Organisationseinheit an der betreffenden Universität zugeordnet sein. Durch die\n       Zuordnung zum ISI entsteht kein Arbeitsverhältnis zwischen den zugeordneten\n       Mitarbeiter*innen und den anderen beteiligten Universitäten.\n  (2) Die organisationsrechtliche (Doppel)Zuordnung der Mitarbeiter*innen zum ISI erfolgt durch\n       das Rektorat jener Universität, mit der sie ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder\n       dessen Amt sie als Beamte*r gemäß § 125 UG zugewiesen sind, auf Vorschlag des*der\n       Leiter*in des ISI im Einvernehmen mit dem Lenkungsausschuss. Die Ausgestaltung der\n       arbeits- bzw. dienstrechtlichen Beziehungen der dem ISI zugeordneten Mitarbeiter*innen\n       erfolgt in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Rektoraten der beteiligten\n       Universitäten (§ 20c Abs 6 Z 1 UG).\n           Seite 12 von 13                                     Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "26\n                      ORGANISATIONSPLAN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n  (3) In der Vereinbarung gemäß Abs 2 sind auch Regelungen für das Auswahlverfahren der\n       Leiter*innen von Forschungsgruppen (Junior Principle Investigators, Adjunct Principle\n       Investigators) zu treffen.\n                                               § 19 Zuordnung des Personals\n  (1) Der*Die Leiter*in des ISI übt über das dem ISI zugeordnete Personal der beteiligten\n       Universitäten betreffend dessen Tätigkeit am ISI die Fachaufsicht hinsichtlich der\n       thematischen Ausrichtung sowie – unbeschadet der Stellung des*der jeweiligen Rektor*in\n       als oberste*r Vorgesetzte*r – die Dienstaufsicht aus. In arbeits- und dienstrechtlichen\n       Angelegenheiten untersteht der*die Leiter*in des ISI dem*der Rektor*in der jeweiligen\n       beteiligten Universität, mit der der*die Mitarbeiter*in seinen*ihren Arbeitsvertrag\n       abgeschlossen hat oder dessen Amt er*sie als Beamte*r gemäß § 125 UG zugewiesen ist.\n       Dem ISI zugeordnete Mitarbeiter*innen, die an einer anderen Universität als jener\n       Universität, mit der die Mitarbeiter*innen ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder\n       dessen Amt sie als Beamte gemäß § 125 UG zugewiesen sind, tätig werden, unterliegen\n       den Ordnungsvorschriften der jeweiligen anderen Universität. Dies gilt insbesondere für\n       Mitarbeiter*innen, die am Standort des ISI in Wien tätig sind. In die Arbeitsverträge bzw.\n       Dienstzuteilungen sind dementsprechende Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht, zu\n       den Arbeits- bzw. Dienstorten und allfällige Reisekostenabgeltungen aufzunehmen.\n                                       § 20 Finanzierung, Zielvereinbarungen\n  (1) Die Grundfinanzierung des ISI erfolgt durch Einbringung aus Mitteln des Bundes bzw. den\n       hierfür zuerkannten Mitteln und Ressourcen der beteiligten Universitäten. Dies umfasst\n       insbesondere alle mit der Errichtung und dem Betrieb des ISI verbundenen Kosten, zB\n       Gebäude/Miete inkl. sämtlicher Betriebskosten, Grundausstattung und notwendige\n       Spezialgeräte, Stammpersonal inkl. Administration, Reisekosten, Benchfees und\n       Sachmittelbudget etc.\n  (2) Der*Die Leiter*in des ISI schließt mit dem Rektorat der Universität, der er*sie zugeordnet\n       ist, eine Zielvereinbarung, die mit dem Lenkungsausschuss abgestimmt ist (§ 15) ab. Ihm\n       obliegt die Verteilung des im Rahmen der Zielvereinbarung festgelegten Budgets sowie die\n       Budgetverantwortung.\n  (3) Der*Die Leiter*in oder eine*r der stellvertretenden Leiter*innen des ISI hat mit den dem\n       ISI zugeordneten Mitarbeiter*innen Mitarbeiter*innengespräche zu führen (§ 9 Abs 4\n       Kollektivvertrag, § 45a BDG, § 5 VBG) und mit dem dem ISI zugeordneten\n       wissenschaftlichen Personal Zielvereinbarungen zu treffen.\n                                                       7. ABSCHNITT\n                                        § 21 KUNDMACHUNG/INKRAFTTRETEN\n  (1) Der Organisationsplan tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\n       Universität Graz in Kraft.\n  (2) Abschnitt 6 des Organisationsplanes tritt mit 1.1.2025 in Kraft.\n           Seite 13 von 13                                     Stand: Mitteilungsblatt vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk RN154\n                     Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n        UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "27\n155.       Einsetzung von Habilitationskommissionen\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.03.2025 gemäß § 103 Abs. 7 UG 2002 für folgende\nPersonen Habilitationskommissionen eingesetzt hat:\n                                                  Stefano Angiari, PhD, für das Fach\n                                                                 „Immunologie“\nKommissionsmitglieder Professor*innen:\nUniv.-Prof.Dr. Jens Thiel\nUniv.-Prof.Dr. Herbert Strobl\nUniv.-Prof.in Dr.in Kathrin Eller\nUniv.-Prof.in Dr.in Christine Moissl-Eichinger\nErsatz: Univ.-Prof. Dr. Armin Zebisch\nKommissionsmitglieder Mittelbau:\nPriv.-Doz.in Mag.a Dr.in Adelheid Kresse\nAo.Univ.-Prof.Dr. Hans-Peter Brezinsek\nErsatz: Assoz.-Prof.Priv.-Doz.Dr. Martin Stradner\nKommissionsmitglieder Studierende gem. HSG:\nDr.in Johanna Brehmer\nIn der konstituierenden Sitzung am 01.04.2025 wurde Univ.-Prof.in Dr.in Christine Moissl-Eichinger\nzur Vorsitzenden gewählt.\n                                       Dr.-Ing. Marco Eigenfeld, BSc., MSc., für das Fach\n                                                          „Medizinische Chemie“\nKommissionsmitglieder Professor*innen:\nUniv.-Prof. Dr. Markus Herrmann\nUniv.-Prof. PD Dr. Mag. Tobias Madl\nUniv.-Prof.in Dr.in Andrea Grisold\nUniv.-Prof.in Dipl.-Ing.in Dr.in Andrea Berghold\nErsatz: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Stauber\nKommissionsmitglieder Mittelbau:\nPriv.-Doz.in Mag.a Dr.in Dagmar Kolb\nAo.Univ.-Prof.Mag.Dr. Karl Öttl\nErsatz: Res.-Prof.Priv.-Doz.Mag.Dr. Alexander Avian\nKommissionsmitglieder Studierende gem. HSG:\nLukas Jager\nIn der konstituierenden Sitzung am 01.04.2025 wurde Univ.-Prof.in Dr.in Andrea Grisold\nzur Vorsitzenden gewählt.\n                               Dr.med.univ.Dr.scient.med.Dr.med.dent. Alwin Sokolowski\n                                                       für das Fach „Zahnmedizin“\nKommissionsmitglieder Professor*innen:\nUniv.-Prof. Dr. Norbert Jakse\nUniv.-Prof.in Dr.in Juliana Marotti Großhausen\nUniv.-Prof. Dr. Niels Hammer\nUniv.-Prof.in Priv.-Doz.in Dr.in Jolana Wagner-Skacel\nErsatz:Univ.-Prof. Priv.-Doz.Dr. Markus Seidel\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "28\nKommissionsmitglieder Mittelbau:\nMag.a Ingrida Mischitz\nDr.in Elisabeth Steyer\nErsatz: Priv.-Doz.in DDr.in Maria Anna Smolle\nKommissionsmitglieder Studierende gem. HSG:\nLaurissa Skorianz\nIn der konstituierenden Sitzung am 01.04.2025 wurde Univ.-Prof.in Priv.-Doz.in Dr.in Jolana Wagner-Skacel\nzur Vorsitzenden gewählt.\n                                                     Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN\n                                                         Vorsitzender des Senates\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "29\n156.       Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "30\n                                       Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach\n                                          Klinische Pathologie und Molekularpathologie\n                                                   Kennung DFI-PATHOL-2025-003228\n                                           Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Mitwirkung in der Diagnostik im Fachbereich der klinischen Pathologie und Molekularpathologie:\n            Histopathologische-, zytopathologische-, molekularpathologische- und Prosekturbefunde\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Pathologie\n      • Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Wissenschaftliches Doktorat bzw. Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium\n            (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Hohe Belastbarkeit\n      • Teamorientierung\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 68.262,18\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n17. April 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "32\n                                                      Mitarbeiter*in für IT Support\n                                                       Kennung A-BMF-2025-003205\n                                                 Abteilung Biomedizinische Forschung\n                                                        Beschäftigungsausmaß 50%\n                                                             befristet auf 2 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Vor Ort IT-Support (Windows); MS-Office\n      • Betreuung und Mitentwicklung der vor Ort laufenden Datenbank, PyRAT\n      • Schnittstelle zum Team der OE Informationstechnik und Digitalisierung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene IT-Ausbildung (Lehre Informationstechnologie, HTL Informatik, etc.)\n      • Fundierte Kenntnisse im Hardware- und Software- Bereich\n      • Kenntnisse im Bereich Phyton – Programmiersprache\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Berufserfahrung\n      • Gute analytische Fähigkeiten, sowie hohe Problemlösungskompetenz\n      • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit\n      • Selbständige Arbeitsweise\n      • Hohe Belastbarkeit\n      • Kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Mai 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "33\n                                                               Modulassistent*in\n                                                       Kennung UK-AI-2025-003218\n                                  Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 60%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Wartung von Datenbanken (MEDonline, Forschungsportal)\n      • Allgemeine Unterstützung bei Lehr- und Forschungsaufgaben\n      • Assistenz bei der Organisation von Lehrveranstaltungen\n      • Administrative Betreuung der Studierenden\n      • Allgemeine Büroverwaltung (Korrespondenz, Teamorganisation)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK, HaSch, Lehrabschluss und mind. 2jährige\n            einschlägige Berufserfahrung) oder Matura und mind. 2jährige einschlägige Berufserfahrung\n      • EDV-Kenntnisse (MS Office)\n      • Ausgezeichnete Rechtschreibkenntnisse\n      • Gute Englischkenntnisse (mindestens B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Teamfähigkeit\n      • Hohe kommunikative und soziale Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 35.841,40.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n17. April 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "34\n                                   Lehrstelle Labortechniker*in - Hauptmodul Biochemie\n                                                     Kennung LS-MBBC-2025-003214\n                                           Lehrstuhl für Molekularbiologie und Biochemie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                           befristet auf die Dauer der Lehrzeit mit anschließender Behaltefrist\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Praxisbezogene Ausbildung in biochemischen, molekularbiologischen, zellbiologischen und\n            genetischen Arbeitsgebieten im Rahmen wissenschaftlicher Projekte\n      • Besuch der Berufsschule\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • positiver Abschluss der Pflichtschule\n      • EDV Kenntnisse\n      • Englischkenntnisse (Niveau A1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Begabung für naturwissenschaftliche Fächer und Mathematik\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Gewissenhaftigkeit\n      • Teamorientierung\n      • Lernbereitschaft\nEinstufung in die Verwendungsgruppe 1. Lehrjahr nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der\nUniversitäten. Für diese Position ist eine monatliche Lehrlingsentschädigung (auf Basis\nVollzeitbeschäftigung) von EUR 1.042,60 (14x jährlich) vorgesehen. Das Bruttogehalt kann sich\ngegebenenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung\ntätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen bzw. zuzüglich allfälliger, den Besonderheiten des Arbeitsplatzes\nentsprechender, Zulagen erhöhen.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n17. April 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "35\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                                 2 Biomedizinische Analytiker*innen\n                                                   Kennung DFI-PATHOL-2025-003248\n                                           Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Erstellung histologischer Schnittpräparate\n      • Mitwirkung               bei       diversen        Labortätigkeiten            (intraoperative          Schnellschnittdiagnostik,\n            Präparateannahme, Makropathologie, Immunhistologie, in situ Hybridisierung etc.)\n      • Mitarbeit bei der Etablierung neuer Methoden\n      • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung\n      • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n      • Organisations- und Administrationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in (spätestens zum Zeitpunkt\n            der Stellenbesetzung)\n      • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n      • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n      • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Erfahrung in der Erstellung histologischer Schnittpräparate\n      • Kenntnisse/Erfahrung in der Anwendung und Etablierung von zusätzlichen Methoden\n      • Erfahrung in der Qualitätssicherung\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n      • Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 50.725,36\n(inkl. Zulagen) bzw. nach Erreichen der institutsintern festgelegten Basiskompetenzen in Höhe von EUR\n53.691,96. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n17. April 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "36\n156.1 Tenure Track Professuren\n          Tenure Track Professur für translationale interventionelle und strukturelle Kardiologie\n                                                Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                  Klinische Abteilung für Kardiologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%;\n                                                       initial befristet auf 6 Jahre,\n                                   Entfristung bei Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung\nWir suchen eine exzellente Fachärztin bzw. einen exzellenten Facharzt und Wissenschafter*in, um die\ninternational anerkannte Wissenschafts- und Forschungsagenda für das Fachgebiet Kardiologie weiter\nauszubauen.\nDie*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll ausgewiesene Expertise im Bereich der translationalen\ninterventionellen und strukturellen Kardiologie mitbringen und diese in Forschung, Lehre und\nPatient*innenbetreuung vertreten.\nDie Universitätsklinik für Innere Medizin verfolgt für ihre Patient*innen ein gesamtheitliches\nVersorgungskonzept nach dem biopsychosozialen Modell. Die*Der zukünftige Stelleninhaber*in soll eine\nhohe Bereitschaft zur interdisziplinären und zur interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen\nverschiedenen Fachrichtungen, sowie zu Berufsgruppen der Pflege und medizinisch-technischen Diensten\nmitbringen.\nDie Besetzung erfolgt zunächst befristet auf 6 Jahre mit Qualifizierungsvereinbarung (Tenure Track\nProfessur gemäß § 99 Abs. 5 und 6 Universitätsgesetz). Karriereziel ist die Überleitung in ein\nArbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als Assoziierte Professorin*Assoziierter Professor. Bei\nherausragenden                und         außergewöhnlichen                Leistungen           kann        eine      Evaluierung          der\nQualifizierungsvereinbarung auf schnellstem Weg erfolgen.\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n          Ausbau und Weiterentwicklung des international wettbewerbsfähigen und innovativen\n           Forschungsprogramms in translationaler interventioneller und struktureller Kardiologie am\n           Universitären Herzzentrum Graz (UHZG)\n          Durchführung innovativer translationaler Spitzenforschung, einschließlich akademischer und\n           nicht-akademischer Forschungsprojekte\n          Einwerbung kompetitiver und industrieller Drittmittel einschließlich der Beantragung und\n           Leitung strukturierter Förderinstrumente (z. B. LBI, EU-Projekte usw.)\n         Aufbau und Leitung eines national und international anerkannten multidisziplinären Teams und\n          Förderung des wissenschaftlichen und klinischen Nachwuchses\n         Forschungskooperationen mit den bestehenden Stärkefeldern und Disziplinen der Universität\n          und des UHZG sowie Auf- und Ausbau nationaler und internationaler Vernetzung\n         Stärkung der Außenwirkung unserer Institution durch hochwertige wissenschaftliche\n          Publikationen, aktive Teilnahme an und Organisation von hochkarätigen Konferenzen\n         Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen entsprechend einer modernen\n          biopsychosozialen und personalisierten Medizin, sowie die Bereitschaft zur Leistung von\n          Journaldiensten\n         Lehrtätigkeit im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin und in Doktoratsstudien, Betreuung\n          von Diplomarbeiten und Dissertationen sowie aktive Förderung von Nachwuchsforscher*innen\n         Beteiligung an einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit im Forschungsbereich (öffentliche\n          Vorträge, Medien, usw.)\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n           Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin mit facheinschlägigem Doktorat\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "37\n           Befugnis zur selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufs als Fachärztin*Facharzt für\n            Kardiologie oder gleichwertige ausländische Qualifikation\n           Mehrjährige fachärztliche Erfahrung in der Patient*innenbetreuung im Bereich Kardiologie mit\n            Fokus auf koronaren sowie valvulären und/oder nicht-valvulären strukturellen Interventionen\n           Dokumentierte Forschungsexpertise im Bereich der interventionellen und/oder strukturellen\n            Kardiologie (relevante Publikationen und Drittmittel)\n           Erfahrung im Aufbau und in der Leitung klinischer und wissenschaftlicher Arbeitsgruppen\n           Erfahrung in der universitären Lehre und/oder in der (Mit-)Betreuung von Diplomand*innen,\n            Doktorand*innen bzw. in der Ausbildung von Postdoktorand*innen\n           Mehrmonatiger Forschungsaufenthalt an einer anderen Forschungsinstitution als jener, an der\n            die bisherige Ausbildung/die Ausbildung zum Sonderfach erfolgt ist\n           Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n           Fundierte Kenntnisse im klinischen Studiendesign und in fortgeschrittener Statistik\n           Dokumentierte Erfahrungen mit klinischen Studien und/oder Tiermodellen\n           Schlüsselpositionen in nationalen und/oder internationalen Fachgesellschaften\n           Ausgeprägte Motivation mit einer „Out-of-the-Box“-Mentalität, Kooperationsbereitschaft,\n            Aufgeschlossenheit und der Wunsch, im Team zu arbeiten\n           Empathie sowie hohe kommunikative und soziale Kompetenz\n           Management- und Führungskompetenz\nBewerbung:\nWir freuen uns über Ihre Onlinebewerbung über das Bewerbungsportal der Medizinischen Universität\nGraz:\nhttps://www.medunigraz.at/offene-stellen/tenure-track-professur\nEnde der Bewerbungsfrist: 15.05.2025\nBitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Bewerbungen berücksichtigen können, die bis zum Ende der\nBewerbungsfrist eingelangt sind. Eine Aufstellung der einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.\nMindestentgelt auf Basis der Einstufung nach Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer*innen der\nUniversitäten gemäß § 49 Abs. 2 KollV.\nVoraussichtlicher Termin für das Hearing: 25.06.2025 an der Medizinischen Universität Graz\nKontakt: rektorin@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen\nmit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und freuen uns über diesbezügliche\nBewerbungen.\n                                                                                                 MTBl. vom 02.04.2025, StJ 2024/25, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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