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Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\n Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie\n Kennung UK-AUGEN-2025-003172\n Universitäts-Augenklinik\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf die Dauer der Abwesenheit\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n • Selbständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n • Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet Augenheilkunde und\n Optometrie\n • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n Studien/wissenschaftlichen Projekten\n • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n • EDV-Kenntnisse (SPSS)\n • hohe Belastbarkeit und Flexibilität\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Teamorientierung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 75.381,88\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\n Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Allgemein-, Viszeral- und\n Transplantationschirurgie\n Kennung KA-ALLGC-2025-003188\n Universitätsklinik für Chirurgie\n Klinische Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n • Tätigkeiten im OP (OP-Assistenz und assistierte Eingriffe abhängig vom Ausbildungsstand)\n • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n • Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n Universitätsklinik für Chirurgie der Klinischen Abteilung für Allgemeinchirurgie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Klinische Erfahrung in Chirurgie und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie\n • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen\n Studien/wissenschaftlichen Projekten\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium\n • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Hohe Belastbarkeit\n • Teamorientierung und Lernbereitschaft\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 75.381,88\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/ Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\n Hilfskraft im Bereich Digitale Pathologie\n Kennung DFI-PATHOL-2025-003177\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf die Dauer der Abwesenheit\n vorerst befristet auf 3 Monate mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Betreuung der digitalen Pathologie-Scanner\n • Unterstützung bei allgemeinen Laborarbeiten, Vorbereitung von Materialien und Geräten\n • Organisation und systematische Ablage von Proben nach Vorgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Positiver Pflichtschulabschluss\n • EDV-Kenntnisse\n • Grundlegende Deutschkenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Verlässlichkeit: Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind essenziell\n • Technisches Verständnis\n • Teamfähigkeit und Flexibilität\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 31.945,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n Hilfskraft im Bereich zahnärztlicher Assistenz\n Kennung UK-ZMK-2025-003186\n Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit\n Beschäftigungsausmaß 60%\n befristet auf 1 Jahr mit Option auf unbefristete Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Aufbereitung von Medizinprodukten in enger Kooperation mit einem interprofessionellen Team\n inkl. Versorgung von Behandlungsräumen mit Sterilgut bzw. Transport von Instrumentarien von\n und in die AEMP\n • Unterstützung bei Tätigkeiten im Rahmen des Reinigungs-, Desinfektions- und\n Sterilisationsprozesses\n • Dokumentation zur Medizinprodukteaufbereitung\n • Mitwirkung von qualitätssichernden Maßnahmen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Hohes Hygieneverständnis\n • Gute Deutschkenntnisse\n • Gute EDV-Kenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Initiative und Flexibilität bei der Bewältigung neuer Aufgaben\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Teamfähigkeit und Einsatzfreude\n • Gute kommunikative Fähigkeiten\n • Bereitschaft zur Fortbildung/Weiterbildung\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 31.945,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\nWiederholung der Ausschreibung:\n Kreditoren-Buchhalter*in\n Kennung A-FI-2025-003201\n Abteilung Finanzbuchhaltung\n Beschäftigungsausmaß 50%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Unterstützung bei der Bearbeitung \"elektronischer Rechnungseingang\"\n • Formelle Prüfung, Vorerfassung und Verbuchung von Eingangsrechnungen\n • Offene Posten Management im Kreditorenbereich\n • Prüfung und Verbuchung von Refundierungsanträgen und Aufwandsentschädigungen\n • Kreditkartenabrechnungen\n • Kassenführung und Kassenbuchung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (z. B. HAK-Absolvent*in)\n • Praktische Berufserfahrung als Kreditoren-Buchhalter*in\n • Gute EDV-Anwender*innen-Kenntnisse in SAP/R3 und MS-Office\n • Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Eigenständigkeit u. Teamfähigkeit\n • Sorgfältige, analytische und strukturierte Arbeitsweise\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n • Organisationsgeschick und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 37.788,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\nWiederholung der Ausschreibung:\n Biomedizinische*r Analytiker*in\n Kennung KA-ALLGC-2025-003202\n Universitätsklinik für Chirurgie\n Klinische Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n Befristung auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes\n und einer eventuell anschließenden Karenz\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten der Arbeitsgruppen \"Transplantation\n Research\"\n • Laborarbeit (S1 und S2 Labor), Arbeit mit humanen und tierischen Proben (zB Blut, Plasma),\n Zellkultur, Gewebe\n • Tierversuche (Großtiere und Nager), molekularbiologische und histologische Methoden\n • Dokumentation von Ergebnissen, inkl. Auswertung, graphischer Aufarbeitung\n • Selbständiges Erarbeiten und implementieren von Protokollen und SOPs\n • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung und Probenlogistik\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in\n • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n • Erfahrung in Transplantationsforschung (Arbeit im OP)\n • Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\n • FELASA B Zertifikat oder Äquivalent\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Erfahrung mit Maschinenperfusion der Leber und Niere\n • Erfahrung in der Aufbearbeitung von Knochenmaterial\n • Kenntnisse/Erfahrung in der Anwendung und Etablierung von zusätzlichen Methoden\n • Erfahrung mit Zellkultur, (q)PCR, Flow Zytometrie, ELISA Western Blot sowie andere\n molekularbiologischen und histologischen Methoden\n • Grundkenntnisse mit chirurgischen Instrumentenlehre\n • Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n • Ausgezeichnete soziale und organisatorische Fähigkeiten sowie lösungsorientierte Arbeitsweise\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 53.691,96\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n20. März 2025.\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12976, "academic_year": "2024/25", "issue": "21", "published": "2025-03-05T00:00:00+01:00", "teaser": "Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter der Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bestellung zur Barrierefreiheitsbeauftragten; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12976&pDocNr=1609979&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 05.03.2025, StJ 2024/25, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2024/2025 Ausgegeben am 12.03.2025 22. Stück\n140. Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung\n141. Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für\n Forschung“\n142. Ausschreibung von Stellen\n 142.1 Ausschreibung von Professuren\n 142.2 Tenure Track Professuren\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19. März 2025\n Redaktionsschluss: Donnerstag 13.03.2025\n E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "2\n140. Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung\nDie im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz vom 24.01.2024, StJ 2023/24, 17. Stk RN98\nveröffentlichte Richtlinie:\nRichtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung wird wie folgt berichtigt:\nPunkt 7: „Form der Antragstellung“\nWiedereinreichung:\nBei einer Wiedereinreichung eines bereits abgelehnten Antrags sind jene Stellen im Antrag, die\nüberarbeitet bzw. neu hinzugefügt wurden deutlich hervorzuheben (zB farblich durch gelbe Markierung).\n MTBl. vom 12.03.2025, StJ 2024/25, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "3\n Richtlinie für das Förderprogramm „Startförderung“\n English version starts on page 7\n1. Ziel\nDas Programm „Startförderung“ wird von der Medizinischen Universität Graz mit Unterstützung des Vereins\nMEFOgraz vergeben und zielt darauf ab, jungen Forscher*innen an der Medizinischen Universität Graz die\nDurchführung eines eigenständig konzipierten und beantragten Forschungsprojektes zu ermöglichen. Damit\nsoll ihnen der Einstieg in eine längerfristige Forschungstätigkeit und in das wettbewerbsbasierte Einwerben\nvon Forschungsmitteln von externen Fördergebern erleichtert werden.\n2. Gegenstand der Förderung\nGefördert werden Forschungsprojekte, die an einer nicht-klinischen oder klinischen Organisationseinheit der\nMedizinischen Universität Graz durchgeführt werden. Die Projektdauer kann für max. 24 Monate beantragt\nwerden. Die maximale Fördersumme beträgt EUR 40.000 p.a. Es können alle wissenschaftlichen\nThemengebiete und Fragestellungen aus der nicht-klinischen oder klinischen biomedizinischen Forschung\ngefördert werden. Es werden jedoch keine Projekte gefördert, die primär der Erlernung von Arbeitsmethoden\noder der Einführung neuer Methoden dienen.\nWenn ein Projekt, das nach dem Evaluierungsprozess aufgrund seiner wissenschaftlichen Qualität in der\nengeren Auswahl ist, auch Ansätze von Citizen Science beinhaltet, wird dieses Projekt bevorzugt gefördert.\nErläuterungen des Konzepts “Citizen Science” sind unter\nhttps://muniverse.medunigraz.at/Seiten/Startförderung.aspx verfügbar.\nDie Förderung kann nicht als Stipendium für einen Auslandsaufenthalt verwendet werden. Es ist möglich, dem\nForschungszweck dienende Reisen und Aufenthalte aus den Projektmitteln zu finanzieren, um Kooperationen\naufzubauen und zu nutzen. Das Projekt muss jedoch zeitlich überwiegend an der Medizinischen Universität\nGraz als primärer Forschungsstätte stattfinden.\n3. Antragsberechtigte\nAntragsberechtigt sind Forscher*innen, die zum Zeitpunkt des Projektstarts* und für die Dauer des\nbeantragten Projektes in einem Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen. Dieses Kriterium\ngilt als erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein Dienstverhältnis über diese Dauer besteht oder\nvon Seiten der Universität ein solches Dienstverhältnis verbindlich geplant ist. Als Basis dient der Status quo\nlt. Auskunft der OE Human Resources oder ein Bestätigungsschreiben des*der Vorgesetzten des*der\nAntragssteller*in. In diesem Schreiben muss bestätigt werden, dass eine Anstellung über die Laufzeit des\nProjektes zugesichert wird und konkret angegeben werden, aus welchen Mitteln die Finanzierung des\nAnstellungsverhältnisses erfolgt (Angabe des Innenauftrages bzw. konkrete Angabe der geplanten\nMittelherkunft). Eine allfällige Bewilligung der Startförderung erfolgt in solchen Fällen jeweils vorbehaltlich\nder tatsächlichen Finanzierung der Anstellung. Falls zum Zeitpunkt der Antragsstellung kein Dienstverhältnis\nüber die geplante Projektdauer besteht und kein den o.a. Kriterien entsprechendes Schreiben miteingereicht\nwird, wird der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt. Das Beschäftigungsausmaß dieses Dienstverhältnisses\nmuss für die gesamte Dauer des beantragten Projektes mindestens 25% betragen. Ist das Dienstverhältnis\nbefristet, so kann die Dauer des beantragten Projektes nicht über das Ende der Befristung hinausgehen.\nMitarbeiter*innen der Med Uni Graz, die ein Teilzeit-Dienstverhältnis haben, sind berechtigt, bis zu 25% einer\nVollzeitstelle für ihre eigenen Personalkosten im Rahmen der Startförderung zu beantragen (jedoch max. bis\nzum Erreichen eines Beschäftigungsausmaßes von 100% insgesamt). Für Mitarbeiter*innen, deren\nDienstverhältnis zu 100% aus dem Globalbudget der Universität finanziert ist, besteht diese Möglichkeit der\nFinanzierung der eigenen Personalkosten nicht. Mitarbeiter*innen, die spezifisch über ein oder mehrere\nandere zweckgewidmete, öffentlich finanzierte Projekte angestellt sind und aus diesem Projekt bzw. diesen\nProjekten finanziert werden, können im Sinne der Vermeidung einer Doppelförderung ihre Dienstzeit nicht\ngleichzeitig für ein Startförderungsprojekt verwenden. Im Zweifelsfall wird empfohlen, dies mit der\nEinreichstelle rückzusprechen.\nAchtung: Als Projektstart wird standardmäßig immer der 01. Januar des Folgejahres angenommen.\n Fm_LOM_Start | Version 8 | Stand 10.03.2025 Seite 1 von 6\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140\nDa die Startförderung der MUG als Vorbereitung für die Einreichung von FWF-Anträgen dienen soll, sind die vorliegenden Richtlinien bewusst an\ndie Richtlinien für FWF-Einzelprojekte angelehnt.." }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "4\n 2\nDer*die Antragsteller*in muss bereits über Forschungserfahrung und über ein abgeschlossenes universitäres\nDoktorats- oder Ph.D.-Studium verfügen, darf jedoch noch nicht habilitiert sein. Der Abschluss eines\nBakkalaureats-, Master- oder Diplomstudiums oder eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt nicht\nzur Antragsstellung.\nWeiters muss er*sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens eine wissenschaftliche Publikation\nals Erstautor*in (bzw. joint first author) in einem Top-20-Journal (bezogen auf die Fächer gemäß JCR-\nKlassifikation oder Impact Factor >4) veröffentlicht haben, oder eine solche Arbeit muss nachweislich zur\nPublikation akzeptiert worden sein. Als Nachweis der Veröffentlichung gilt das Aufscheinen in PubMed. Als\nNachweis, dass die Arbeit akzeptiert worden ist, gilt eine entsprechende Benachrichtigung des Journals. Wenn\nkeine Erstautor*innenschaft oder joint first authorship in einem Top-20-Journal (bezogen auf die Fächer\ngemäß JCR-Klassifikation oder mit Impact Factor >4) vorliegt, ist dafür eine konkrete und aufschlussreiche\nBegründung anzuführen.\nDie Antragsstellung kann bis zu 8 Jahre nach Abschluss des letzten abgeschlossenen Doktorats- oder Ph.D.-\nStudiums erfolgen, wobei als Stichtag jeweils das Ende der Einreichfrist gilt. Nachgewiesene Kindererziehungs-\n/Pflegezeiten, Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes etc. können gesondert berücksichtigt werden.\nAntragsteller*innen, die bereits erfolgreich peer-reviewte Projekte oder Stipendien von FWF, FFG, EU, ERC\no.ä. eingeworben haben, sind nicht antragsberechtigt. Anträge, die bereits bei FWF, FFG, oder ähnlichen\nFördergebern mit Peer Review eingereicht wurden, können nicht zur Startförderung eingereicht werden.\nWenn ein Antrag auf Startförderung auch bei FWF, FFG, o.ä. (Kriterium: Peer-Review) eingereicht werden soll,\nkann dies erst nach Ablehnung im Startförderung-Programm geschehen.\nAntragsteller*innen müssen über ausreichend freie Arbeitskapazität (Zeit) und die notwendige Infrastruktur\nverfügen, um das beantragte Projekt durchzuführen. Dies muss von dem*der jeweiligen Vorgesetzten und\nLeiter*in der Organisationseinheit im Rahmen der Antragsstellung (Unterschrift auf dem Antragsformular)\nbestätigt werden. Dienstzeit, im Rahmen der der*die Antragssteller*in aus einem anderen Projekt finanziert\nwird, darf nicht herangezogen werden.\nDie Antragstellung kann nur durch eine einzelne natürliche Person erfolgen. Institute, Institutionen oder\nFirmen sind nicht antragsberechtigt.\n4. Verwendung der Förderung\nFörderbar sind nur projektspezifische Kosten, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden und über\ndie an der Medizinischen Universität Graz vorhandenen Ressourcen hinausgehen. Eine Förderung von\nInfrastruktur kann nur aufgrund einer stichhaltigen Begründung im Antrag erfolgen.\nPersonalmittel können für die Beschäftigung von zusätzlichen Mitarbeiter*innen und/oder für eine\nSelbstantragsstellung gemäß Punkt 3 eingesetzt werden. Dafür werden die jeweils geltenden\nPersonalkostensätze gemäß Kollektivvertrag zur Anwendung gebracht.\nDas beantragte Projekt muss aufgrund des tatsächlich zu erwartenden Bedarfs realistisch kalkuliert werden.\nUnangemessene (überzogene) Kalkulationen können trotz inhaltlicher Qualität des Antrags ein\nAblehnungsgrund sein.\nDoppelförderungen eines Projektes sind nicht zulässig. Das beantragte Projekt darf nicht von einer anderen\nStelle gefördert werden. Falls ein in substantiellen Teilen identischer oder ähnlicher Antrag auch bei einer\nanderen Förderstelle eingereicht wird oder eine Einreichung geplant ist oder zu einem späteren Zeitpunkt\nerfolgt, ist dies im Antrag anzugeben bzw. bei der Einreichstelle zu melden. Allfällige Überschneidungen mit\nanderen Projekten sind klar darzustellen und dabei die neuen und von anderen Projekten unabhängigen\nAspekte hervorzuheben. Wenn es zu einer Doppelförderung kommt, ist eine gegebenenfalls gewährte und\nausbezahlte Startförderung zurückzuerstatten.\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "5\n 3\n5. Gute wissenschaftliche Praxis\nDer*die Antragssteller*in ist verpflichtet, alle für das Projekt gültigen Rechts- und Sicherheitsvorschriften\neinzuhalten und alle notwendigen Genehmigungen (zB der Ethikkommission, Tierversuchskommission oder\nentsprechenden Behörden) einzuholen. Die Standards für gute wissenschaftliche Praxis an der Medizinischen\nUniversität Graz sind von allen Projektbeteiligten einzuhalten. Bei einem vermuteten Verstoß dagegen erfolgt\neine Überprüfung durch die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Medizinischen Universität\nGraz.\n6. Datenschutz\nDie Medizinische Universität ist berechtigt, alle projektspezifischen Daten IT-unterstützt zu verarbeiten und\nteilweise zu veröffentlichen bzw. in anonymisierter Form weiterzugeben. Die Projektleitung ist verpflichtet,\ndie Projektmitarbeiter*innen über die IT-unterstützte Erfassung und Bearbeitung ihrer personenbezogenen\nDaten zu informieren.\n7. Form der Antragstellung\nEin Antrag um Startförderung muss in englischer Sprache eingereicht werden und aus den unten angeführten\nTeilen und Dokumenten bestehen. Das Antragsformular ist ausgedruckt und mit allen Original-Unterschriften\nan die untenstehende Adresse zu übermitteln. Alle Unterlagen (auch das Antragsformular) sind im pdf-Format\n(zusammengeführt in einer pdf-Datei entsprechend der Reihenfolge in u.a. Liste mit folgender\nDateibenennung: „Proposal_Start_ [Nachname des/r Antragsteller/in].pdf“) an die untenstehende Adresse zu\nübermitteln:\nAusdruck: Medizinische Universität Graz\n Organisationseinheit für Forschungsmanagement\n Neue Stiftingtalstraße 6\n Med Campus – WEST/Eingang Q/7. OG\n 8010 Graz\nPdf-Version: an die im Zuge der Ausschreibung angegebene E-Mail-Adresse\nUnvollständige Anträge und Anträge, die von einer oder mehreren der genannten Vorgaben abweichen,\nwerden an den*die Antragsteller*in retourniert und nur bearbeitet, wenn die richtig gestellte Version\nrechtzeitig vor Ablauf der dafür gesetzten Frist wieder eingereicht wird.\nWiedereinreichung:\nBei einer Wiedereinreichung eines bereits abgelehnten Antrags sind jene Stellen im Antrag, die überarbeitet\nbzw. neu hinzugefügt wurden deutlich hervorzuheben (zB farblich durch gelbe Markierung).\nTeile des Antrags:\n 1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Kostenaufstellung\n 2. Projektbeschreibung inkl. Projektzusammenfassung/Summary\n (max. 10 Seiten inkl. Summary, Abbildungen und Tabellen, DIN A4, mit fortlaufenden Seitenzahlen,\n Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11pt)\n Die Projektbeschreibung muss folgende Punkte enthalten und entsprechend strukturiert sein:\n Summary, max. 1 Seite\n Wissenschaftliche Aspekte\n Stellung des Projektes im wissenschaftlichen Umfeld (Arbeitsgruppe bzw.\n Organisationseinheit) und innerhalb der MUG. Nutzen des Vorhabens für die MUG (max. 1\n Seite von den o.a. 10 Seiten, nicht zusätzlich!)\n Ziele (Hypothesen):\n o Bezug zum einschlägigen internationalen Stand der Forschung\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "6\n 4\n o Erschließung wissenschaftlichen Neulands (innovative Aspekte)\n o Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte des Gebiets aufgrund des vorliegenden\n Projekts\n o evtl. weiterreichende Auswirkungen (andere Fachgebiete, nicht-wissenschaftlicher\n Bereich)\n Methoden\n falls zutreffend: Beschreibung des Citizen Science-Ansatzes (unter Hervorhebung durch\n eine Unter-Überschrift o.ä.)\n Arbeits- und Zeitplanung\n Disseminationsstrategien\n Kooperationen (international, national, universitätsintern)\n Personelle Aspekte\n Wissenschaftliche Qualifikation der beteiligten Wissenschaftler*innen\n Beschreibung des konkreten Stellenwerts des Projekts für die Karriereentwicklung der\n Projektbeteiligten (Projektleiter*in und Mitarbeiter*innen)\n Aspekte der Frauenförderung\n Finanzielle Aspekte (ergänzend zur Kostenaufstellung im Antragsformular)\n Begründungen für das beantragte Personal [Art der Stelle(n)], Kurzbeschreibung des\n Arbeitsbereichs, Beschäftigungsausmaß und Dauer des Einsatzes)\n Begründungen für Sachmittel (Geräte, Material, Reise- und sonstige Kosten) und benötigte\n Leistungen der Core Facilities des ZMF und der Biomedizinischen Forschung (Tierhaltung).\n Werden Geräte beantragt, ist zu spezifizieren, inwiefern diese im gegebenen\n Forschungsumfeld nicht zur Grundausstattung zählen.\n Kurze Darstellung, ob und wie das Vorhaben im Falle einer Kürzung des beantragten Budgets\n mit einer geringeren Fördersumme durchgeführt werden könnte.\n 3. Wissenschaftlicher Lebenslauf des Antragstellers bzw. der Antragstellerin (max. 2 Seiten)\n 4. Liste der wissenschaftlichen (v.a. projektrelevanten) Publikationen des Antragstellers/der\n Antragstellerin) mit Hervorhebung (Fettdruck) der für die Antragsstellung als Voraussetzung\n geltenden Erstautor*innenschaft (bzw. joint first authorship). Die Literaturangaben müssen jeweils\n alle Autor*innen, die vollständigen Titel, das Publikationsorgan, das Publikationsjahr und die\n Seitenangaben umfassen. Research Papers und Reviews sollen deutlich voneinander getrennt\n angeführt werden.\n 5. Literatur und Abkürzungsverzeichnis (max. 3 Seiten)\nDarüber hinausgehende Beilagen werden nicht berücksichtigt und nicht bearbeitet. Der*die Antragssteller*in\nbestätigen mit der Unterschrift auf dem Antragsformular, dass die ausgedruckte und elektronische Version\ndes Antrags identisch sind.\nEine Nachreichung von Unterlagen oder die Einreichung von adaptierten Versionen des Antrags oder Teilen\ndes Antrags nach der Einreichfrist sind ausnahmslos nicht möglich.\n8. Bearbeitung, Begutachtung und Vergabeentscheidung\nVon der Organisationseinheit für Forschungsmanagement wird zunächst eine formale Prüfung aller\neinlangenden Anträge vorgenommen. Unvollständige Anträge oder Anträge, die nicht den vorliegenden\nRichtlinien entsprechen (zB auch bei Überschreitungen des vorgegebenen Umfangs oder Budgetrahmens),\nwerden im Zuge der formalen Prüfung ausgeschlossen und gelangen nicht zur Evaluierung.\nEinmal abgelehnte Anträge können nach wesentlicher Überarbeitung im Rahmen einer der folgenden\nAusschreibungen erneut eingereicht werden.\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\n 5\nAlle den formalen Kriterien entsprechenden Anträge werden zur Begutachtung der\nForschungsförderungskommission der Medizinischen Universität Graz vorgelegt, die Vergabeempfehlungen\nan das für Forschung zuständige Rektoratsmitglied der Med Uni Graz und den Vorstand der MEFOgraz abgibt.\nDie Forschungsförderungskommission kann zur Unterstützung der Entscheidungsfindung ein Hearing\nabhalten, an dem der Antragssteller bzw. die Antragsstellerin verpflichtend teilzunehmen hat. Das für\nForschung zuständige Mitglied des Rektorates und der Vorstand der MEFOgraz treffen auf Empfehlung der\nForschungsförderungskommission die letztgültigen Vergabe-\nentscheidungen. Die Antragsteller*innen werden per E-Mail über das Ergebnis informiert.\n9. Projektergebnis, -abschluss und -bericht\nÜber den Fortschritt des Projektes ist jährlich ein Zwischenbericht und nach Ende des Projektes ein Endbericht\nan die im Zuge der Ausschreibung angegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln. Bei Projekten, die nur für ein\nJahr oder weniger bewilligt wurden, ist nur der Endbericht nach Projektabschluss zu übermitteln.\nDer dem Projekt zugeordnete Innenauftrag wird zeitnah nach dem Projektende gesperrt und kann ab diesem\nZeitpunkt nicht mehr verwendet werden. Sollten sich nicht verbrauchte Restmittel auf dem Innenauftrag\nbefinden, stehen diese dem*der Projektleiter*in nicht mehr zur Verfügung.\nFalls der*die Projektleiter*in eine Verlängerung des Projektes wünscht, ist dafür ein formloses Ansuchen inkl.\neiner konkreten und aufschlussreichen Begründung für die Verlängerung und das gewünschte neue Projekt-\nEnddatum bis. spät. 4 Wochen vor dem ursprünglichen Projektende an die im Zuge der Ausschreibung\nangegebene E-Mail-Adresse zu übermitteln.\nVon jedem*jeder Projektleiter*in wird als Projektergebnis erwartet, dass zum Termin des Projektendes\nmindestens eine Publikation vorliegt und ein Förderantrag für ein FWF-Einzelprojekt beim FWF oder ein\nzumindest gleichwertiges Projekt beim FWF oder einem anderen Fördergeber eingereicht wurde. Das Ergebnis\ndieser Ex-post-Evaluation wird von der Universität bei der Begutachtung von späteren Anträgen in anderen\nuniversitären Förderprogrammen berücksichtigt.\nFalls das Dienstverhältnis der Projektleiterin bzw. des Projektleiters vor Ende des bewilligten und in\nBearbeitung befindlichen Projektes endet und er*sie die Medizinische Universität Graz verlässt oder das\nProjekt aus anderen Gründen abgebrochen werden muss, so ist umgehend die für die Abwicklung der\nStartförderung zuständige Stelle zu informieren. Die Mitnahme des Projektes mit den dafür zur Verfügung\ngestellten Mitteln an eine andere Institution ist nicht möglich.\n10. Verrechenbare Kosten\nDie Angemessenheit der Kostenplanung des Projektes ist durch den Antrag zu rechtfertigen und ein\nEvaluationskriterium.\nPersonalkosten\nZu beantragen ist jenes Personal (studentische Mitarbeiter*innen, technisches Personal), das zusätzlich zum\nvorhandenen und für das Projekt zur Verfügung stehenden Personal für die Durchführung des Vorhabens\nbenötigt wird. Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz, die ein Teilzeit-Dienstverhältnis haben, sind berechtigt,\nbis zu 25% einer Vollzeitstelle für ihre eigenen Personalkosten im Rahmen der Startförderung zu beantragen\n(jedoch max. bis zum Erreichen eines Beschäftigungsausmaßes von 100% insgesamt). Für Mitarbeiter*innen,\nderen Dienstverhältnis zu 100% aus dem Globalbudget der Universität finanziert ist, besteht diese Möglichkeit\nder Selbstantragsstellung nicht. Nicht förderbar ist jedoch die Beschäftigung von Dissertant*innen und\nPostDocs.\nAls Grundlage für die Einstufung werden die jeweils geltenden Personalkostensätze gemäß Kollektivvertrag\nherangezogen. Aus der Begründung für Personalkosten müssen jeweils eine konkrete Arbeitsbeschreibung\nsowie das geplante Ausmaß der Beschäftigung hervorgehen.\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\n 6\nGerätekosten\nFörderbar sind ausschließlich Geräte, die für das Projekt spezifisch notwendig und keine Komponenten der\nGrundausstattung sind. Zur Grundausstattung zählen jene Geräte (und Gerätekomponenten), die zur\nzeitgemäßen Ausstattung einer Forschungsstätte in der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin gehören, um\ninternational konkurrenzfähige Forschung durchführen zu können.\nIm Falle der Beantragung eines projektspezifisch notwendigen Gerätes erklärt der Antragsteller bzw. die\nAntragstellerin durch ihre Unterschrift auf dem Antragsformular überprüft zu haben, dass kein vergleichbares\nGerät in adäquater Entfernung vorhanden ist oder unter adäquaten Bedingungen mitbenützt werden kann\n(Med Uni Graz, BioTechMed-Graz, andere Einrichtungen) und die Möglichkeit der (Mit-)Finanzierung durch\nDritte sowie ein Interesse an der Mitbenützung überprüft wurde. Der*die Antragsteller*in ist sich der\nmöglichen Kosten, die durch Betrieb, Wartung und Instandhaltung sowie allfällige Reparaturen anfallen\nkönnen, bewusst.\nSachkosten\nUnter Sachkosten fallen Chemikalien, Verbrauchsmaterialien, Versuchstiere und Kleingeräte unter dem an der\nUniversität geltenden Anschaffungswert für geringwertige Wirtschaftsgüter.\nDie Berechnung der beantragten projektspezifischen Sachkosten ist im Zusammenhang mit dem Zeit- und\nArbeitsplan laut Projektbeschreibung zu begründen und plausibel darzustellen. Sachkosten von über EUR\n12.000 pro Jahr bedürfen einer besonderen Begründung und können nur bei hervorragender Qualität des\njeweiligen Antrages berücksichtigt werden.\nReisekosten\nEs können Kosten für projektspezifische Reisen und Aufenthalte beantragt werden. Eine Übersicht über die\ngeplanten Reisen und Reisekosten muss in der Projektbeschreibung oder in der Kostenaufstellung (gegliedert\nnach Mitarbeiter*innen) enthalten sein. Die Berechnung der Reise- und Aufenthaltskosten erfolgt nach den\nan der Universität geltenden Regelungen für Reisen von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen.\nCore Facility Leistungen\nLeistungen, die von Core Facilities des ZMF oder der Abteilung Biomedizinische Forschung (Tierhaltung) bereit\ngestellt werden sollen, sind bis zu bestimmten Grenzen kostenlos verfügbar, müssen aber im Antrag und in\nder Kostenaufstellung entsprechend aufgeführt und gegliedert ausgewiesen werden (Personalkosten,\nSachkosten, Kosten für projektspezifisch erforderliche Versuchstiere...). Ein Anbot der jeweiligen Core Facility\nist beizulegen.\nSonstige Kosten\n Werkverträge\n Kosten, die nicht den Personal-, Geräte-, Sach- und Reisekosten zuordenbar sind, wie zB:\n - Kosten für die Benützung von Forschungsanlagen, zB von Großforschungseinrichtungen („Gerätezeit“)\n aufgrund von beiliegenden Anboten;\n - Kosten für die externe Durchführung projektspezifischer Arbeiten (zB Analysen, Befragungen,\n Probennahmen, Herstellung von Dünnschnitten etc.) aufgrund von beiliegenden Anboten;\n - Kosten für die Beseitigung gefährlicher Abfallstoffe;\n - Kosten für Proband*innenhonorare\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\n Guidelines for the Start Funding Program\n1. Aims\nThe Start Funding Program is awarded by the Medical University Graz with the support of the\nassociation MEFOgraz and is designed to enable young researchers at the Medical University of Graz\nto carry out a research project which they have developed and submitted on their own. The\nproject should constitute a first step toward a longer-term research career and toward the\nacquisition of competitive research funds from external funding agencies.\n2. Type of funding\nThe Start Funding Program supports projects which are carried out at a clinical or non-clinical unit\nof the Medical University of Graz. The project can be applied for a maximum duration of 24 months.\nThe possible amount of funding is limited to a maximum of EUR 40.000 per year. It is possible to\nsubmit projects within any scientific topic (clinical or non-clinical) of biomedical sciences.\nHowever, projects that primarily aim at acquiring and/or introducing new working methods are not\neligible for funding. Among the projects short-listed after the evaluation process (due to their\nscientific quality), projects which also include a citizen science approach will be funded\npreferentially. Explanations of the Citizen Science concept are available at\nMuniverse/Startförderung.\nThe funding cannot be used for a research stay abroad. It is possible to use project funds for travel\nand accommodation costs if the respective travel activity serves the research purpose of the project\nand helps to establish and to benefit from international cooperation. However, the Medical\nUniversity of Graz must be the primary research site.\n3. Eligibility\nThe program is open for researchers who are employed by the Medical University of Graz at the\ntime of the project start date and for the duration of the planned project. This requirement is\nconsidered fulfilled if the applicant has an employment contract for this period at the time of\nsubmission or if the university warrants an employment contract for the project duration at the\ntime of submission. The decision about fulfilment of this requirement is based upon information\nprovided by the Human Resource Department or a confirmation letter from the applicant’s\nsupervisor. This confirmation letter has to confirm that the supervisor guarantees or plans to\nemploy the applicant for the duration of the planned project and has to contain specific information\nabout the financial resources from which the applicant’s employment will be paid (indication of\nthe “Innenauftragsnummer” and/or specific information about the funding source). In case an\napplication accompanied by a confirmation letter is approved in the evaluation process, the Start\nFunding project will only be granted upon actual and complete fulfilment of the commitment given\nin the confirmation letter. Applications will be rejected prior to the scientific evaluation, if the\nHuman Resource Department does not confirm the employment contract or if the application does\nnot include a confirmation letter including the information referred to above.\nThe degree of employment must be at least 25% (10 hours per week) for the whole duration of the\nproject proposed. If the employment contract is a temporary (fixed-term) contract, the duration\nof the project proposed must not exceed the end of the employment contract.\nPart-time employees of the Medical University of Graz can apply for personnel costs for their own\nemployment for up to a maximum of 10 hours per week (up to max. full-time employment in total).\nEmployees whose salary is fully paid from the University’s global budget cannot apply for personnel\ncosts for their own employment. To avoid double funding, employees who are specifically employed\nfor one or more publicly financed projects with dedicated project goals cannot dedicate the\nworking time which is covered by the salary paid from this or these projects to a project within the\nStart Funding Program. In cases of doubt, they are advised to consult with a contact person\nindicated in the section “Application Form” below.\n Fm_LOM_Start | Version 10 | Stand 10.03.2025\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140\nAs the Start Funding Program is designed as a preparation for applications to the Austrian Science Fund (FWF) these guidelines\nare geared to the guidelines of FWF-funded „stand-alone“-projects." }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n 2\nPlease note: By default, the project start date is always January 1 of the year following the\napplication.\nApplicants must have research experience and must have completed one of the following university\ndegrees: PhD or doctoral studies. Researchers who have already completed their postdoctoral\nlecture qualification (“Habilitation”) are not eligible. Also, applicants who have completed a BA,\nMaster or diploma program are not eligible. Applicants must have published at least one scientific\npublication as first author (or joint first author) in a top-20 journal (with regard to subject\ncategories according to JCR-classification or impact factor >4) at the time of application, or such\na publication must have been verifiably accepted for publication. This is verified either by the\nappearance of the publication in PubMed or a respective notification of acceptance by the Journal.\nIf an applicant does not have a first authorship or joint first authorship in a top-20 journal (with\nregard to subject categories according to JCR-classification or with an impact factor >4), a\nreasonable justification has to be provided in the application.\nThe applicant’s most recent degree (doctoral degree, PhD) must have been completed no longer\nthan eight years ago (cut-off date: deadline for submission). Allowances will be made for periods\nof child care, other types of home care or military service/civilian service.\nResearchers who have already been granted peer-reviewed projects or fellowships from institutions\nsuch as the Austrian Science Fund (FWF), the Austrian Research Promotion Agency (FFG), the\nEuropean Union (EU), the European Research Council (ERC) or similar institutions are not eligible.\nProject proposals which have already been submitted to the Austrian Science Fund, the Austrian\nResearch Promotion Agency, the Austrian National Bank or similar institutions using a peer-review\nprocess cannot be submitted for the Start Funding Program. If an applicant plans to submit his/her\nStart Funding Proposal to the Austrian Science Fund, the Austrian Research Promotion Agency, the\nAustrian National Bank or similar institutions (criterion: peer review), s/he can do so only after the\nproposal has been rejected by the Start Funding Program.\nApplicants must have sufficient working capacity (time) and access to the infrastructure necessary\nto carry out the project. The applicant’s superior and the Head of the respective Institute/Division\nor Clinic must confirm this with their signature(s) on the application form. Work hours which are\nfinanced through other projects cannot be used.\nApplications may only be submitted by individuals. Applications from institutes, institutions or\ncompanies are not permitted.\n4. Use of Funding\nOnly project-specific costs may be requested, i.e. costs that are necessary to carry out the project\nand that go beyond the resources made available at the Medical University of Graz. The funding of\ninfrastructure is only possible on the basis of a substantive justification in the application.\nPersonnel costs can be used for the employment of additional staff or – under the conditions\ndescribed in Section 3 – for the applicant’s own employment. Personnel costs will be based upon\nthe regulations of the collective agreement. The proposed project must be calculated realistically\non the basis of the actual necessities. Exaggerated costs may represent a reason for rejecting an\napplication even if it is scientifically excellent.\n“Double funding” is not permitted. A project for which support from the Start Funding Program is\nrequested may not receive full funding from another source. If a researcher submits or plans to\nsubmit an identical or similar application to another funding source – also at a later point in time –\nhe or she has to indicate this in the application and/or report. Applicants have to describe possible\noverlaps with other projects clearly and have to highlight those aspects which are new and\nindependent in relation to other projects. If double-funding occurs, the funding granted from the\nStart Funding Program will have to be paid back to the University.\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n 3\n5. Good Scientific Practice\nApplicants must adhere to all legal and security regulations relevant to the project and are obliged\nto secure all necessary permissions (eg approval of the ethics committee, permission to conduct\nanimal experiments, permissions granted by other relevant agencies). Every person involved in the\nproject must adhere to the Standards for Good Scientific Practice of the Medical University of Graz.\nIn suspected cases of violation an investigation by the Ombuds Committee for Good Scientific\nPractice will be carried out.\n6. Data Protection\nThe Medical University of Graz is entitled to digitally process all project-related data, to publish\nexcerpts of them, and to pass them on to third parties in anonymous form. The principal\ninvestigator is responsible for informing the co-workers in the project that their personnel data will\nbe digitally stored and processed.\nApplicants are informed that – if funding is granted – a summary of the final project report will\nhave to be provided by the principal investigator and will be published on the website of the Medical\nUniversity of Graz. The principal investigator must ensure that these summaries are written in such\na way that they do not lead to restrictions regarding any possible patent applications that might\narise from the project. Should this not be possible, two different versions of the summaries must\nbe provided: one for scientific review and one for the University’s public relations activities.\n7. Application form\nThe application for the Start Funding Program has to be written in English and must contain the\ndetails and documents mentioned below. The application form has to be fully signed and sent in\nprint (1 copy) to the address below. All documents (including the application form) must be sent in\nPDF-format (consolidated into one pdf-file containing the parts listed below in the corresponding\norder and named “Proposal_Start_ [Applicant’s last name].pdf”) to the following address:\nPrint version: Medical University of Graz\n Research Management Unit\n Neue Stiftingtalstraße 6\n Med Campus – WEST/Entrance Q/Floor 7\n 8010 Graz\nPdf-Version: to be sent to the e-mail address specified in the call for applications\nIncomplete applications and applications which do not fully conform to the specifications will be\nrejected in the course of the formal check and will not be passed on to scientific evaluation by the\nUniversity’s Research Promotion Committee.\nResubmission:\nWhen resubmitting a previously rejected application, sections that have been revised or newly\nadded must be clearly highlighted (e.g. with yellow marking).\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" }, { "bulletin": { "id": 12996, "academic_year": "2024/25", "issue": "22", "published": "2025-03-12T00:00:00+01:00", "teaser": "Korrektur: Richtlinie des Rektorates: Richtlinie zur Startförderung; Außerkraftsetzung der Richtlinie „Mobilitätszuschüsse für Forschung“; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren; Tenure Track Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12996&pDocNr=1612819&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n 4\nApplication details:\n 1. Completed application form incl. the form “itemization of costs”\n 2. Project description including a summary of the project\n (max. 10 pages including summary, illustrations and tables, DIN A 4, printed on one side\n only, numbered pages, line spacing 1,5, font size 11 pt)\n The project description must contain the following parts and has to be structured\n accordingly:\n Summary (max. 1 page)\n Scientific aspects\n Position of the project within the research environment (research group and/or\n organizational unit) and within the University and benefits of the project for the\n university (max. 1 page out of the above mentioned 10 pages, not in addition!)\n Hypotheses & Aims:\n o Relevance to international research in the field (international state of\n research)\n o Description of the project’s level of originality or scientific/scholarly\n innovation\n o Importance of the expected results for the discipline\n o Implications for other scientific fields and/or non-scientific areas\n Methods\n if applicable: Description of citizen science approach (highlighted by e.g. a sub-\n heading)\n Work plan, timeline\n Dissemination strategy\n Intended cooperation arrangements (international, national, within the University)\n Description of all potential ethical, safety-related, or regulatory aspects of the\n submitted project and how these aspects will be handled\n Human resources\n Scientific qualifications of the scientists involved\n Description of the concrete value of the project for the career development of the\n persons involved (principal investigator and staff)\n Aspects of the advancement of women\n Financial aspects (in addition to the itemization form)\n Justification for additional staff applied for (type of position(s), brief job\n description in the project, extent and duration of employment)\n Justification for material costs (equipment, materials, travel and other costs) and\n services provided by ZMF Core Facilities, the Division of Biomedical Research\n (services regarding in-vivo models) or BioBank Graz. If equipment is applied for,\n applicants must specify why this is not part of the basic/existing infrastructure.\n Short description of how the project could be conducted with a lower funding\n amount than the amount requested (in case of a budget cut).\n 3. Scientific CV of the applicant (max. 2 pages)\n 4. List of scientific (especially project relevant) publications of the applicant, highlighting\n (bold type) the first authorship (or joint first authorship) which is a prerequisite for the\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. 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It is not\npossible to hand in new documents or additional documents or adapted versions of the application\nor parts of the application after the deadline.\n8. Processing, evaluation and funding decision\nThe Research Management Unit performs a formal check of all applications. Incomplete\napplications or applications which do not conform to the regulations (including applications that\nexceed the page limits or budget framework) will be rejected in the course of the formal check\nand will not be passed on to scientific evaluation by the University’s Research Promotion\nCommittee.\nApplications that were previously rejected can be re-submitted under one of the following calls if\nsubstantially revised.\nAll applications that pass the formal check are submitted for review to the University’s Research\nPromotion Committee. Based on their evaluation, the Committee recommends a funding decision\nto the Rectorate member of Med Uni Graz responsible for research and to the Board of MEFOgraz .\nIn order to support the evaluation process, the Research Promotion Committee can organize a\nhearing, in which the invited applicants are obliged to participate. The Rectorate member\nresponsible for research and the Board of MEFOgraz make the final valid funding decision based on\nthe recommendation of the Research Promotion Committee.\nApplicants will be informed about the decision by e-email.\n9. Project result, closure and reporting\nAn interim report on the progress of the project must be provided annually and a final report at\nthe end of the project must be submitted to the e-mail address specified in the call for applications.\nFor projects that have been approved for a duration of one year or less, only the final report must\nbe submitted after the end of the project.\nThe internal order (“Innenauftrag”) allocated to the project is closed shortly after the end of the\nproject and can no longer be used from this point onwards. If there are any unused remaining funds\non the internal order, these are no longer available to the project manager.\nIf the project manager wishes to extend the project duration, an informal application for extension\nincluding a concrete and informative justification and the desired new project end date must be\nsubmitted no later than 4 weeks before the original project end date to the e-mail address specified\nin the call for applications.\nBy the end of the project duration, each grantee is expected to have produced at least one\npublication as a project result and to have submitted an application for a stand-alone or equivalent\nproject either to the Austrian Science Fund (FWF) or another funding agency. The University will\ntake the result of this ex-post evaluation into account when evaluating further applications in other\nfunding programs of the University.\n Mitteilungsblatt vom 12.03.2025, Stj 2024/2025, 22. Stk. RN140" } ] }