Bulletin Page List
List official bulletin pages with extracted text from CAMPUSonline.
BulletinPage(id, bulletin, index, text, clean, harvest)
Filters
To filter for exact value matches:
?<fieldname>=<value>
For advanced filtering use lookups:
?<fieldname>__<lookup>=<value>
Possible lookups:
bulletin:gte,gt,lte,ltindex:gte,gt,lte,lt
GET /v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&offset=22480
{ "count": 23726, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=22500", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=22460", "results": [ { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 19, "text": "20\n beantragten Studium zuzulassen, wenn\n 1. er*sie die Zulassungsvoraussetzungen nach §§ 63 ff UG erfüllt,\n 2. nach Maßgabe des jeweiligen Curriculums freie Plätze in den Lehrveranstaltungen mit\n beschränkter Platzzahl verfügbar sind und\n 3. an den*die Studienwerber*in im Rahmen des gemäß Abs. 2 festgelegten Verfahrens ein\n freier Platz vergeben wurde.\n (2) Die Vergabe von Studienplätzen an Studienwerber*innen in Ausbildung zum Facharzt*zur\n Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie wird im Fall, dass freie Plätze in den\n Lehrveranstaltungen mit beschränkter Platzzahl verfügbar sind, durch eine Verordnung des\n Rektorates geregelt.\n VIII. Wiederholte Beteiligung am Aufnahmeverfahren\n § 17. Studienwerber*innen, die in einem Studienjahr nicht zum Studium zugelassen werden,\n können sich am Aufnahmeverfahren in den folgenden Studienjahren neuerlich beteiligen. Die\n neuerliche Beteiligung am Aufnahmeverfahren ist Studienwerber*innen, die in einem\n Studienjahr nicht zum Studium zugelassen werden, unbegrenzt möglich. Sie werden gleich\n behandelt wie Studienwerber*innen, die sich erstmals am Aufnahmeverfahren beteiligen.\n IX. Zuständigkeit, In-Kraft-Treten\n § 18. Zuständig für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens an der Medizinischen Universität\n Graz ist das Rektorat der Medizinischen Universität Graz. Das Rektorat kann durch Verordnung\n COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen für die Durchführung des\n Aufnahmeverfahrens für das Studienjahr 2025/26 festlegen, die zusätzlich zu den allgemeinen\n Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen, die die ordnungsgemäße Durchführung des\n Aufnahmeverfahrens sicherstellen sollen, gelten. Die Studienwerber*innen sind zeitgerecht\n über die anzuwendenden COVID-19-Sicherheitsvorkehrungen und Hygienemaßnahmen zu\n informieren.\n § 19. Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\n Universität Graz in Kraft und gilt bis zur Kundmachung einer neuen Verordnung über die\n Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN90\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des im\nMTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 20, "text": "21\n91. Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und\n Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den\n Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz gemäß § 71c in Verbindung mit § 63 Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBI.I Nr. 120/2002,\nidgF, folgende Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und\nZahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien\nHumanmedizin und Zahnmedizin, die am 09.01.2025 vom Universitätsrat genehmigt worden ist,\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 21, "text": "22\n Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin\n und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den\n Diplomstudien Human- und Zahnmedizin\n Die Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der\n Medizinischen Universität Graz gemäß § 71c in Verbindung mit § 63 Universitätsgesetz\n 2002 (UG), BGBI.I Nr. 120/2002, idgF, folgende Verordnung über die Testinhalte und -\n auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der Verordnung\n über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Humanmedizin und Zahnmedizin,\n die am 09.01.2025 vom Universitätsrat genehmigt worden ist, beschlossen hat:\n Präambel\n Diese Verordnung regelt die Testinhalte und Testauswertung der Aufnahmetests\n Humanmedizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 10 der\n Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\n Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk (im\n Folgenden: ZulassungsV).\n § 1. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4 ZulassungsV) für das Diplomstudium\n Humanmedizin erfolgt durch den Aufnahmetest Humanmedizin – MedAT-H, welcher aus\n einer Gruppentestung besteht.\n (2) Testinhalte:\n a. Basiskenntnistest Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-\n Format, anhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante\n Grundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst\n wird.\n b. Textverständnis (TV)\n Durch diesen, ebenfalls im Multiple-Choice-Format angebotenen, Testteil werden\n die Lesekompetenz und das Verständnis von Texten überprüft.\n c. Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n Dieser Testteil besteht aus 5 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und\n umfasst jene kognitiven Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die aufgrund rezenter\n wissenschaftlicher Ergebnisse hohe prädiktive Validität für den erfolgreichen\n Abschluss des Diplomstudiums der Humanmedizin aufweisen:\n • Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine\n Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische\n Schlüsse zu ziehen. Sie erfasst damit eine der Grundlagen der\n Studierfähigkeit.\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die\n kognitive Fähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art\n einzuprägen, sodass auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann,\n indem sie in einer mittelbar anschließenden Testphase wiedererkannt und\n richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 22, "text": "23\n Fähigkeit, visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen\n der räumlichen Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des\n Abrufs von Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n • Implikationen erkennen (IMP): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit,\n aus Aussagen logisch zwingende Schlussfolgerungen ziehen zu können.\n d. Sozial-emotionale Kompetenzen (SEK)\n Dieser Testteil besteht aus 3 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format, die\n wesentliche Aspekte sozial-emotionaler Kompetenzen erfassen.\n • Emotionen regulieren (ER): Erfasst die Kenntnisse der Studienwerber*innen\n über die Effektivität verschiedener Arten des Umgangs mit Emotionen in\n unterschiedlichen Situationen, in denen bestimmte Ziele erreicht werden\n müssen. Hierzu sollen die Studienwerber*innen aus vier angebotenen\n Alternativen jene Art des Umgangs mit Emotionen auswählen, mit der die\n vorgegebenen Ziele am besten zu erreichen sind.\n • Emotionen erkennen (EE): Diese Aufgabengruppe erfasst die Fähigkeit, auf\n der Grundlage einer Beschreibung von Personen und Situationen, zu\n erkennen, was eine bestimmte Person in einer gegebenen Situation\n wahrscheinlich fühlt.\n • Soziales Entscheiden (SE): Diese Aufgabengruppe misst die Eigenschaft,\n Entscheidungen in sozialen Kontexten hinsichtlich ihrer Bedeutung zu\n reihen. Erfasst wird ein Bereich, der besonders in der Medizin eine hohe\n handlungsleitende Relevanz hat.\n § 2. (1) Die Vergabe der Studienplätze (§ 4 ZulassungsV) für das Diplomstudium\n Zahnmedizin erfolgt durch den Aufnahmetest Zahnmedizin – MedAT-Z, welcher aus einer\n Gruppentestung besteht. Die Testinhalte des MedAT-Z decken sich großteils mit den\n Testinhalten des MedAT-H. Anstelle der Prüfung des Textverständnisses (TV) und der KFF\n Aufgabengruppe Implikationen erkennen (IMP) erfolgt eine Überprüfung der manuellen\n Fertigkeiten (MF).\n (2) Testinhalte:\n a. Basiskenntnistest Medizinische Studien der Medizinischen Universität Graz (BMS)\n Der BMS besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im Multiple-Choice-Format,\n anhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer,\n insbesondere Biologie, Chemie, Physik und Mathematik, erfasst wird.\n b. Manuelle Fertigkeiten (MF)\n Mit diesem Testteil werden wesentliche, für das Diplomstudium Zahnmedizin\n erforderliche praktische Fertigkeiten gemessen. Er besteht aus den Untertests Draht\n biegen und Formen spiegeln.\n c. Kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten (KFF)\n Dieser Testteil besteht aus 4 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format und umfasst\n jene kognitiven Basisfähigkeiten und -fertigkeiten, die aufgrund rezenter\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 23, "text": "24\n wissenschaftlicher Ergebnisse hohe prädiktive Validität für den erfolgreichen\n Abschluss des Diplomstudiums aufweisen:\n • Zahlenfolgen (ZF): Diese Aufgabengruppe misst die Fähigkeit, allgemeine\n Gesetzmäßigkeiten zu erkennen, Implikationen zu verstehen und logische\n Schlüsse zu ziehen. Sie erfasst damit eine der Grundlagen der\n Studierfähigkeit.\n • Gedächtnis & Merkfähigkeit (GM): Diese Aufgabengruppe misst die\n kognitive Fähigkeit, sich Inhalte figuraler, numerischer und verbaler Art\n einzuprägen, sodass auf diese bei Bedarf flexibel zugegriffen werden kann,\n indem sie in einer mittelbar anschließenden Testphase wiedererkannt und\n richtig zugeordnet werden.\n • Figuren zusammensetzen (FZ): Diese Aufgabengruppe misst die kognitive\n Fähigkeit, visuoanalytische sowie visuokonstruktive Leistungen im Rahmen\n der räumlichen Vorstellungsfähigkeit zu erbringen.\n • Wortflüssigkeit (WF): Diese Aufgabengruppe misst die Flexibilität des\n Abrufs von Wissensinhalten aus dem semantischen Gedächtnis.\n d. Sozial-emotionale Kompetenzen (SEK)\n Dieser Testteil besteht aus 3 Aufgabengruppen im Multiple-Choice-Format, die\n wesentliche Aspekte sozial-emotionaler Kompetenzen erfassen.\n • Emotionen regulieren (ER): Erfasst die Kenntnisse der Studienwerber*innen\n über die Effektivität verschiedener Arten des Umgangs mit Emotionen in\n unterschiedlichen Situationen, in denen bestimmte Ziele erreicht werden\n müssen. Hierzu sollen die Studienwerber*innen aus vier angebotenen\n Alternativen jene Art des Umgangs mit Emotionen auswählen, mit der die\n vorgegebenen Ziele am besten zu erreichen sind.\n • Emotionen erkennen (EE): Diese Aufgabengruppe erfasst die Fähigkeit, auf\n der Grundlage einer Beschreibung von Personen und Situationen, zu\n erkennen, was eine bestimmte Person in einer gegebenen Situation\n wahrscheinlich fühlt.\n • Soziales Entscheiden (SE): Diese Aufgabengruppe misst die Eigenschaft,\n Entscheidungen in sozialen Kontexten hinsichtlich ihrer Bedeutung zu\n reihen. Erfasst wird ein Bereich, der besonders in der Medizin eine hohe\n handlungsleitende Relevanz hat.\n § 3. Bei den Aufnahmetests handelt es sich um keine Prüfung im Sinne der §§ 72 ff UG. Die\n Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG finden keine Anwendung.\n § 4. Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist untersagt.\n Dieses Recht steht ausschließlich dem*der Urheber*in der Aufnahmetests zu. Bei Verstoß\n gegen diese Bestimmung ist die Medizinische Universität Graz berechtigt, sich schad- und\n klaglos zu halten.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 24, "text": "25\n Auswertung\n § 5. (1) Die Auswertung der Testteile des MedAT-H für das Diplomstudium der\n Humanmedizin erfolgt automatisiert in folgender Form:\n • Richtige Antworten in den Testteilen BMS, TV und KFF werden mit einem Punkt,\n falsche Antworten mit null Punkten verrechnet.\n • Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das\n Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil TV werden die erzielten Punkte addiert und durch die Zahl der\n Testaufgaben dividiert. Das Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster\n Aufgaben.\n • Im Testteil KFF werden die in den fünf Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert. Das\n Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der drei\n Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung der drei\n Aufgabengruppen mit den von theoretischen Modellen und empirischen Befunden\n als richtig erkannten Lösungen wider. Hierbei werden in der Aufgabengruppe SE die\n Werte in Abhängigkeit von der optimalen Rangreihung der Wichtigkeit der\n Überlegungen errechnet. Der Maximalwert wird erreicht, wenn für alle Aufgaben\n dieser Aufgabengruppe die optimale Rangreihung erkannt wurde. In den\n Aufgabengruppen EE und ER werden die Antworten pro Aufgabe als richtig gelöst\n verrechnet, wenn sie jeweils insgesamt mit den aus den theoretischen Modellen und\n empirischen Befunden ableitbaren Antworten übereinstimmen.\n Der für die Rangreihung der Studienwerber*innen maßgebliche Gesamtwert ergibt\n sich aus der gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach folgendem\n Schlüssel:\n • Testteilwert BMS: 40%\n • Testteilwert TV: 10%\n • Testteilwert KFF: 40%\n • Testteilwert SEK: 10%\n (2) Die Auswertung der Testteile des MedAT-Z für das Diplomstudium Zahnmedizin erfolgt\n automatisiert in folgender Form:\n • Richtige Antworten in den Testteilen BMS und KFF werden mit einem Punkt,\n falsche Antworten mit null Punkten verrechnet.\n • Im Testteil BMS werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten\n Punkte addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert.\n Das Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil MF werden jeweils die Abweichungen von der Vorlage mittels\n gewichteter binärer Rasterfeldbewertung als Prozentsatz der Abweichung\n errechnet. Für die Testwerterstellung wird dieser Wert in einen Punktwert\n transformiert. Die in den zwei Aufgabengruppen jeweils erzielten Punkte\n werden addiert und durch die Zahl der Messpunkte dieses Testteils dividiert.\n • Im Testteil KFF werden die in den vier Aufgabengruppen jeweils erzielten\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 25, "text": "26\n Punkte addiert und durch die Zahl der Testaufgaben dieses Testteils dividiert.\n Das Ergebnis ist pro Testteil der Anteil richtig gelöster Aufgaben.\n • Im Testteil SEK ergibt sich der Gesamtwert aus dem Durchschnitt der Werte der\n drei Aufgabengruppen; das Ergebnis spiegelt den Anteil an Übereinstimmung der\n drei Aufgabengruppen mit den von theoretischen Modellen und empirischen\n Befunden als richtig erkannten Lösungen wider. Hierbei werden in der\n Aufgabengruppe SE die Werte in Abhängigkeit von der optimalen Rangreihung\n der Wichtigkeit der Überlegungen errechnet. Der Maximalwert wird erreicht,\n wenn für alle Aufgaben dieser Aufgabengruppe die optimale Rangreihung\n erkannt wurde. In den Aufgabengruppen EE und ER werden die Antworten pro\n Aufgabe als richtig gelöst verrechnet, wenn sie jeweils insgesamt mit den aus\n den theoretischen Modellen und empirischen Befunden ableitbaren Antworten\n übereinstimmen.\n Der für die Rangreihung der Studienwerber*innen maßgebliche Gesamtwert ergibt\n sich aus der gewichteten Summe der vier Testteilwerte und erfolgt nach\n folgendem Schlüssel:\n • Testteilwert BMS: 40%\n • Testteilwert MF: 20%\n • Testteilwert KFF: 30%\n • Testteilwert SEK: 10%\n (3) Wird die Durchführung des Aufnahmetests MedAT-H und/oder MedAT-Z am 04. Juli\n 2025 aufgrund von höherer Gewalt oder auf eine andere Weise verhindert, sodass\n nicht einmal ein Testteil (Vormittags-Teil oder Nachmittags-Teil) für die Auswertung\n in einer für die Ermittlung von Testergebnissen brauchbaren Form vorliegt, so\n entscheidet das Los über die Verteilung der Studienplätze unter allen\n Studienwerber*innen, die über eine gültige Internet-Anmeldung (§ 6 ZulassungsV)\n verfügen.\n (4) Für das Diplomstudium Humanmedizin ist bei der Durchführung des Losverfahrens\n auch auf die Vorgaben der Quotenregelung (§ 4 Abs. 2 ZulassungsV) sowie die\n gewidmeten Studienplätze (§ 4 Abs. 3 ZulassungsV) Bedacht zu nehmen. Die zur\n Verfügung stehenden Studienplätze (§ 4 Abs. 1 ZulassungsV) werden grundsätzlich an\n jene Studienwerber*innen vergeben, die in der jeweiligen durch Losverfahren\n ermittelten Rangliste auf den ersten 364 (Humanmedizin) bzw. 24 (Zahnmedizin)\n Plätzen aufscheinen. Entspricht die Zusammensetzung der ersten 364 Plätze der\n Rangliste für das Studium der Humanmedizin nicht den in § 4 Abs. 2 ZulassungsV\n normierten Anforderungen, ist die Rangliste unter größtmöglicher Wahrung der sich\n aus dem Losverfahren ergebenden Reihenfolge der Studienwerber*innen so lange\n durch den Austausch von Studienwerber*innen, die das/die zu wenig stark\n repräsentierte/n Kriterium/Kriterien nicht erfüllen, durch Studienwerber*innen, die\n in der Rangliste zwar nachgereiht sind, das/die zu wenig stark repräsentierte/n\n Kriterium/Kriterien jedoch erfüllen, zu modifizieren, bis von den ersten 364\n (Humanmedizin) Plätzen mindestens 95 vH auf EU-Bürger*innen und ihnen im Hinblick\n auf den Studienzugang gleichgestellte Personen sowie mindestens 75 vH auf\n Inhaber*innen in Österreich ausgestellter Reifezeugnisse entfallen.\n (5) Wird die Durchführung des Aufnahmetests MedAT-H und/oder MedAT-Z am 04. Juli\n 2025 aufgrund von höherer Gewalt oder auf eine andere Weise derart verhindert, dass\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\ndes im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 26, "text": "27\n zumindest der Vormittags-Teil oder zumindest der Nachmittags-Teil des jeweiligen\n Aufnahmetests für die Auswertung in einer für die Ermittlung von Testergebnissen\n brauchbaren Form vorliegt, so wird das Ergebnis und die Rangliste für alle\n teilnehmenden Studienwerber*innen mit den vorliegenden Daten des Vormittags-Teils\n bzw. des Nachmittags-Teils erhoben.\n (6) In allen Fällen (Abs. 3 bis 5) wird der geleistete Kostenbeitrag nicht refundiert. Die\n §§ 11 – 13 ZulassungsV sind sinngemäß anzuwenden.\n (7) Findet das Losverfahren Anwendung, werden die Studienwerber*innen am Beginn der\n Kalenderwoche 32 über das ANV-Webtool informiert, ob ein Studienplatz angeboten\n werden kann.\n§ 6. Diese Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen\nUniversität Graz in Kraft und gilt bis zur Kundmachung einer neuen Verordnung „Testinhalte\nund -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund der\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin“.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk, RN91\n Für die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger\n des im MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 27, "text": "28\n92. Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt nach Zustimmung des Senates vom 04.12.2024\nund nach Genehmigung des Universitätsrates vom 09.01.2025 die Änderungen des Entwicklungsplans 2025\n- 2030, betreffend den Anhang – Widmung von Professor*innenstellen, Zahl der Universitätsprofessuren\ngemäß § 99 Abs. 1 UG, befristet auf 5 Jahre - bekannt:\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 28, "text": "29\nZahl der Universitätsprofessuren gemäß § 99 Abs. 1 UG, befristet auf 5 Jahre\n 83\n Ist-Bestand Planungsstand\n Fachliche Widmung82 zum Ende der\n 2022 LV-Periode 2025-202784 2028-2030\n 2022-2024\n Health Economics 0 0 1 1\n Patient*innensicherheit\n und Nachhaltigkeit in der 1 1\n Chirurgie\n Geplante weitere\n 3\n Professuren\nTabelle 3: Gesamtübersicht geplanter Entwicklungen bei den § 99 Abs. 3-6 und § 99a\nUG (Kopfzahlen, nicht gewichtet)\n Ist-Bestand Planungsstand86\n Kategorie85 zum Ende der\n 202287 LV-Periode 2025-2027 2028-2030\n 2022-2024\n Stichtag\n §99 Abs. 388 10 9 8\n 31.12.2030: 1\n Stichtag\n §99 Abs. 489 8 15 max. 30 31.12.2030:\n max. 50\n davon assoziierte max. 50\n 8 15 max. 30\n Professuren\n davon Dozent*innen 0 0 0 0\n §99 Abs. 6 1 Siehe Tabelle 4\n § 99a90 0 1 2 3\n82 Soweit bekannt/geplant.\n83 Stichtag 31. Dezember 2022\n84 Stichtag 31. Dezember 2025\n85 Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im UG 2002.\n86 Planung der Universität gemäß EP-Angaben. Der geplante Stand betreffend Ziele aus der laufenden LV-Periode wäre mit Stichtag 31.12.2023 anzugeben. Der geplante\nStand betreffend der LVP 2025-2027 bzw. 2028-30 wäre jeweils für das Ende des zweiten Jahres der Periode anzugeben. (z.B. LVP 2025-2027: Stand mit Stichtag\n31.12.2026). Der Stand zur Periode 2028-2030 kann in einer Bandbreite angegeben werden.\n87 Ist-Stand zum Stichtag 31.12.2022. Der Ist-Bestand sollte mit der Erhebung gem. UHSBV korrelieren. Abweichungen sollten dargestellt werden.\n88 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 13b Abs. 2 UG\n89 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99 Abs. 4 UG. Dies erstreckt sich auch auf die Unterkategorien.\n90 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99a Abs. 1 im maximalen Ausmaß von 5 vH der Professuren\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 97" }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 29, "text": "30\n93. Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach\n Pensionierung oder Ruhestand\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat der Medizinischen\nUniversität Graz in seiner Sitzung am 10.12.2024 die Richtlinie Möglichkeiten für Weiter-\n/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand wie folgt beschlossen hat:\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 30, "text": "31\nRichtlinie\nMöglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand\nDie Med Uni Graz legt im Hinblick auf inhaltliche und organisatorische Zukunftssicherung großen\nWert auf eine vorausschauende Personal- und Nachfolgeplanung sowie auf Innovation und\nWeiterentwicklung in allen Bereichen.\nDurch transparente Entwicklungsmöglichkeiten soll insbesondere jungen Mitarbeiter*innen eine\nattraktive Perspektive geboten werden, sodass diese engagiert eine langfristige universitäre\nKarriere verfolgen können. Verlässlichkeit und Planbarkeit sind hier wesentliche Parameter\ngleichermaßen für den Einzelnen wie auch für die Med Uni Graz als Organisation.\nDabei ist es im Sinne einer verantwortungsvollen und tragfähigen Organisation essentiell, den\nWissenstransfer rechtzeitig geordnet sicherzustellen. Durch eine vorausschauende Planung soll\ndaher auch einem Wissens- und Kompetenzverlust durch absehbare Abgänge frühzeitig\nentgegengewirkt werden.\nEs wird daher seitens des Rektorats grundsätzlich die Strategie verfolgt, Dienstverhältnisse von\nangestellten Mitarbeiter*innen entsprechend den Bestimmungen des § 22 (2) lit.g des\nKollektivvertrages nur in Ausnahmefällen über das dort festgehaltene Alter der Mitarbeiter*innen\nvon 65 Jahren hinaus weiterzuführen. Dies wird den betroffenen Mitarbeiter*innen im Sinne der\nangesprochenen Planungssicherheit auch frühzeitig kommuniziert.\nNun hat sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen ein wenig verändert.\nZum einen können erfreulicherweise zunehmend auch internationale Berufungen von\nProfessor*innen an die Med Uni realisiert werden. Dies betrifft immer öfter Personen, die aufgrund\nIhres Lebensalters nach ihrer Berufung nur noch weniger als 15 Jahre in das österreichische\nPensionssystem einzahlen. Da in vielen europäischen Pensionssystemen (va auch in Deutschland)\ndas Pensionsantrittsalter bei 67 Jahren liegt, entsteht für diese Kolleg*innen allerdings regelmäßig\neine Lücke von 2 Jahren, wenn die Med Uni Graz das Arbeitsverhältnis, wie oben dargestellt, mit\nErreichen des 65 Lebensjahres beendet.\nEbenso gestaltet sich durch die demographische und gesellschaftliche Entwicklung eine adäquate\nNachbesetzung in vielen Bereichen zunehmend schwierig; zur Aufrechterhaltung von Leistungen\nin der geforderten Qualität ist die Expertise erfahrener Mitarbeiter*innen oft unverzichtbar.\nAus diesen Gründen ist es für die Med Uni Graz essentiell, auf besondere Konstellationen\nindividuell noch mehr Rücksicht nehmen zu können und Beschäftigungsverhältnisse über das\ngesetzliche Pensionsalter hinaus weiterzuführen. Hierfür gibt es grundsätzlich folgende\nKonstellationen:\n1) Professuren gem. § 98 UG inklusive Verlängerung der Leitungsfunktion\nFinanzierung aus Globalbudget\n Eine Weiterführung der Dienstverhältnisse von strukturverantwortlichen Professor*innen gem.\n § 98 UG über das gesetzliche Pensionsalter bzw. das vollendete 65. Lebensjahr hinausgehend\n ist möglich, wenn aufgrund der besonderen organisatorischen bzw. strukturellen\n Rahmenbedingungen/Notwendigkeiten aus Sicht des Rektorats dies geboten erscheint.\nRichtlinie Mitteilungsblatt vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14.Stk. RN93 Seite 1 von 3" }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 31, "text": "32\n Die dementsprechende Entscheidung wird durch das Rektorat getroffen, die Bereitschaft\n der*des Betroffenen zur Verlängerung eingeholt und diesem die finale Entscheidung über Dauer\n und Ausmaß der Weiterführung spätestens 6 Monate nach Vollendung des 63. Lebensjahres\n mitgeteilt.\n Jedenfalls endet das Dienstverhältnis mit Ende des vollendeten 67. Lebensjahres.\n Um eine geordnete Übergabe möglichst ohne supplierende Leitung zu ermöglichen, ist darüber\n hinaus eine Verlängerung von strukturverantwortlichen Professor*innen gem. § 98 UG möglich,\n wenn die Verhandlungen mit einer/m Kandidat*in bereits aufgenommen wurden und eine\n Neubesetzung dementsprechend (unmittelbar) absehbar ist. Die Verlängerung ist längstens für\n den Zeitraum ab Beginn der Verhandlungen mit einer/m Kandidat*in aus dem vorliegenden\n Besetzungsvorschlag des Senats bis zum Antritt der Stelle durch die*den neu berufene*n\n Professor*in möglich. Hierüber entscheidet das Rektorat.\n Berufungskommissionen werden grundsätzlich so frühzeitig eingesetzt, dass eine möglichst\n unmittelbare Nachbesetzung erfolgen kann. In Fällen, in denen das Berufungsverfahren noch\n nicht so weit gediehen ist und eine Neubesetzung nicht unmittelbar bevorsteht, wird von\n Seiten des Rektorats eine interimistische Leitung eingesetzt.\n2) Professuren gem. § 98 UG ohne Verlängerung der Leitungsfunktion\nFinanzierung aus Drittmittel\n Leitende Professor*innen können nach Übertritt in den Ruhestand (Beamte) bzw. nach\n Pensionsantritt ohne Beibehaltung der Leitungsfunktion weiter- bzw. mit einem neuen Vertrag\n wiederbeschäftigt werden, sofern dies für Aufgaben in der Forschung und Lehre erforderlich\n ist, strategisch und operativ sinnvoll erscheint, die*der neue Leiter*in das unterstützt und eine\n konkrete Finanzierung über Drittmittel für diesen Zeitraum gesichert ist.\n Achtung: die Weiterbeschäftigung erfolgt bei beamteten Kolleg*innen über ein\n Angestelltendienstverhältnis und daher nicht als Professor*in.\n3) Andere Professor*innen und Mitarbeiter*innen des wissenschaftlichen und allgemeinen\n Universitätspersonals\nFinanzierung aus Globalbudget\n Mitarbeiter*innen können an der Med Uni Graz grundsätzlich für längstens 2 Jahre nach\n Pensionsantritt bzw. in Ruhestandversetzung aus dem Globalbudget finanziert weiter- bzw.\n wiederbeschäftigt werden, wenn dies aus inhaltlichen bzw. organisatorischen Gründen\n zwingend erforderlich erscheint.\n Ein entsprechender begründeter Antrag ist von der verantwortlichen OE- oder\n Abteilungsleitung hierfür zeitgerecht bei der OE HR einzubringen. Hierüber entscheidet nach\n Rücksprache mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten die Rektorin*der Rektor.\nFinanzierung aus Drittmittel\n Mitarbeiter*innen können an der Med Uni Graz weiter- bzw. mit einem neuen Vertrag\n wiederbeschäftigt werden, sofern dies für Aufgaben in der Forschung und Lehre erforderlich\n ist, strategisch und operativ sinnvoll erscheint und eine konkrete Finanzierung über Drittmittel\n Seite 2 von 3" }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 32, "text": "33\nfür diesen Zeitraum gesichert ist. Hierüber entscheidet nach Rücksprache mit der/dem\njeweiligen Vorgesetzten die Rektorin*der Rektor.\n Seite 3 von 3" }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 33, "text": "34\n94. Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) –\n Interuniversitäres Institut für Infektionsforschung\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß dem Vorschlag\nder Universitätsprofessor*innen der interuniversitären Organisationseinheit gemäß § 14 des\nOrganisationsplans\n • Herrn Univ.-Prof. Dr. Florian KRAMMER\n zum Leiter (Direktor) des Iganz Semmelweis Instituts (ISI)\n - Interuniversitäres Institut für Infektionsforschung\n rückwirkend ab 01.01.2025 bis zum 31.12.2029,\nbestellt hat.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 34, "text": "35\n95. Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 35, "text": "36\n Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde\n Kennung KA-HNO-2024-003075\n Universitätsklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde\n Klinische Abteilung für allgemeine HNO\n Beschäftigungsausmaß 100%\n bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n • Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n Fortbildungsveranstaltungen\n • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n Universitätsklinik für Hals-, Nasen-, und Ohrenheilkunde/der Klinischen Abteilung für Allgemeine\n HNO\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n • Klinische Erfahrung in HNO-Heilkunde und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n Studien/wissenschaftlichen Projekten\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet\nam 30. Januar 2025.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 36, "text": "37\n Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Innere Medizin\n und Hämatologie und Internistische Onkologie\n Kennung KA-HAEMA-2025-003104\n Universitätsklinik für Innere Medizin\n Klinische Abteilung für Hämatologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n • Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Hämatologie, insbesondere der zellulären\n Therapien (Blutstammzelltransplantation und CAR-T Zelltherapie)\n • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für Innere\n Medizin und Hämatologie und Internistische Onkologie\n • Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale und\n internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche\n Tätigkeit im Ausland etc.)\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Abgeschlossenes Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n zur*zum Research Professor, Habilitation)\n • Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n • Vertiefte klinische und wissenschaftliche Kenntnisse im Bereich der Hämatologie, insbesondere\n zelluläre Therapien (Blutstammzelltransplantation und CAR-T Therapie)\n • Sozialkompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 115.040,66\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n30. Januar 2025.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 37, "text": "38\n Senior Scientist\n Kennung LS-PHYSIO-2024-003097\n Otto Loewi Forschungszentrum für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung\n Lehrstuhl für Physiologie & Pathophysiologie\n Beschäftigungsausmaß 80-100%\n befristet auf 2 Jahre mit der Option auf Stellenverlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf dem Gebiet der\n Durchflusszytometrie, Seepferdchenmessungen, Isolierung von Endothelzellen und Adipozyten,\n Metabolismus und Funktion, Einzelzell-RNA-Sequenzierung, Myographie-Gefäßstudien,\n fortschrittliche Bildgebungstechniken, d.h. Echokardiographie\n • Beteiligung an der experimentellen Arbeit mit Tieren und klinischen Zweigen der Studie sowie\n eine enge Interaktion/Betreuung von Masterstudierenden und Doktorand*innen\n • Mitwirkung bei der Antragstellung zur Forschungsförderung sowie Einwerbung eigener Drittmittel\n • Durchführen von Lehrveranstaltungen bis zu maximal 6 Semesterstunden im Rahmen des\n Diplomstudiums Humanmedizin und Betreuung von Studierenden\n • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom-/Masterstudium bzw.\n Medizinstudium sowie abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n • Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten\n • Erfahrung mit experimenteller Arbeit mit Ratten und Mäusen (FELASA-Zertifizierung)\n • Wissenschaftliche (peer-reviewed) Publikationen in internationalen Fachzeitschriften\n • Erfahrung in universitärer Lehre\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Methodenwissen/Spezialtechnologie/Labortechniken im Bereich kardiovaskulärer (Endothel- und\n Gefäßbiologie) und/oder metabolischer Erkrankungen (Adipositas und insb. Adipozytenbiologie)\n • Vorkenntnisse in der primären Endothel- und Adipozytenforschung\n • Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 66.532,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n30. Januar 2025.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12855, "academic_year": "2024/25", "issue": "14", "published": "2025-01-15T00:00:00+01:00", "teaser": "Personalnachrichten; Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Universitätsrat; Geschäftsordnung des Universitätsrates der Medizinischen Universität Graz; Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Verordnung über die Testinhalte und -auswertung der Aufnahmetests Humanmedizin und Zahnmedizin aufgrund\r\nder Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin; Entwicklungsplan 2025-2030 – Änderung; Richtlinie des Rektorates: Möglichkeiten für Weiter-/Wiederbeschäftigung nach Pensionierung oder Ruhestand; Leitungen: Bestellung zum Leiter (Direktor) des Ignaz Semmelweis Instituts (ISI) – Interuniversitäres Institut\r\nfür Infektionsforschung; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12855&pDocNr=1588577&pOrgNr=1" }, "index": 38, "text": "39\n Administrative*r Mitarbeiter*in für die Geschäftsstelle der Ethikkommission\n Kennung KO-ET-2024-003101\n Ethikkommission\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Administrative Bearbeitung des Workflows von Anfragen, Anträgen an und Beurteilungen durch\n die Ethikkommission (der IT-Systeme: ECS, CTIS)\n • Erfassung und Prüfung der eingehenden Anträge und sonstiger Schriftstücke\n • Kommunikation mit Antragsteller*innen, Prüfer*innen, Sponsor*innen und anderen\n Ethikkommissionen\n • Mitarbeit an der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen\n • Verwaltung der Mitglieder der Ethikkommission und der externen Gutachter*innen\n • Dokumentenverwaltung und –archivierung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Matura (HAK, AHS)\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (mindestens B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Sehr gute Kenntnisse der medizinischen Terminologie\n • Berufserfahrung in einem ähnlichen beruflichen Umfeld\n • Hohe Belastbarkeit\n • Hohe Auffassungsgabe\n • Genauigkeit und Zuverlässigkeit\n • Teamorientierung und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 34.441,40.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n30. Januar 2025.\n MTBl. vom 15.01.2025, StJ 2024/25, 14. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." } ] }