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            "text": "70\n    Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Klinische Pathologie und Molekularpathologie\n                                                   Kennung DFI-PATHOL-2024-003071\n                                           Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Mitwirkung in der Diagnostik und der klinischen Versorgung im Fachbereich der klinischen\n            Pathologie             und          Molekularpathologie:                 Histopathologische-,             zytopathologische-,\n            molekularpathologische- und Prosekturbefunde\n      • Teilnahme an Tumorboards\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Selbständige Erstellung von Publikationen und Präsentationen für (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentations- und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\n      •     Idealerweise zählen zu Ihrem Profil: Wissenschaftliches Doktorat bzw. Interesse an einem\n            berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr. scient.med.)\n      •     Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten\n      •     Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      •     Hohe Belastbarkeit\n      •     Teamorientierung\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 65.763,18\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n26. Dezember 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "72\nWiederholung der Ausschreibung:\n                               Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Radiologie\n                                                     Kennung KA-KINDR-2024-003086\n                                                     Universitätsklinik für Radiologie\n                                               Klinische Abteilung für Kinderradiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n            Universitätsklinik für Radiologie, Klinische Abteilung für Kinderradiologie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\n      • Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n      • Freude an der Arbeit mit Kindern sowie kommunikative und organisatorische Kompetenz\n      • Freude an neuen Herausforderungen sowie die Fähigkeit teamorientiert und interdisziplinär zu\n            arbeiten\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n16. Januar 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "77\n52.1       Ausschreibung von Professuren\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 99 Abs. 4 UG eine Universitätsprofessur für\nWissenschaftskommunikation und Ernährungskompetenz aus. Bewerbungsberechtigt sind ausschließlich\nAssoziierte Professor*innen und Professoren der Medizinischen Universität Graz.\n              Universitätsprofessur für Wissenschaftskommunikation und Ernährungskompetenz\n                                                      Otto Loewi Forschungszentrum\n                                                        Lehrstuhl für Immunologie\nEingebettet in die Struktur des Otto Loewi Forschungszentrums und am Lehrstuhl für Immunologie\nwidmet sich die Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG neben dem Forschungsthema „Nutritional Immunology“\nder Wissenschaftskommunikation.\nEin wesentlicher Fokus der Professur liegt auf der Förderung von Wissenschaftskommunikation im\ninterdisziplinären Kontext, insbesondere der Entwicklung und Umsetzung einer umfassenden Strategie\nzur Förderung der Wissenschaftskommunikation in den Bereichen Lehre, Forschung und gesellschaftliche\nVerantwortung. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung von Curricula sowie die Integration von\nWissenschaftskommunikation in die Lehre sowohl im Bereich „Science-to-Science“ als auch „Science-to-\nPublic“.\nEs wird von der Inhaberin*dem Inhaber erwartet, aktiv zur Weiterentwicklung des Otto Loewi\nForschungszentrums bzw. des Lehrstuhls für Immunologie beizutragen. Insbesondere soll die Professur\nden bestehenden Schwerpunkt auf humane T-Zellen stärken und die molekularen sowie zellulären\nGrundlagen der nutritiven Einflüsse auf das Darmmikrobiom und die damit verbundenen Effekte auf\nnormale und fehlgeleitete Immunantworten untersuchen.\nDie Aufgaben der Professur umfassen:\n     Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Förderung von Wissenschaftskommunikation in\n      Abstimmung mit dem Rektorat\n     Entwicklung von Curricula sowie die aktive Unterstützung der Integration von\n      Wissenschaftskommunikation sowohl im Bereich „Science-to-Science“ als auch „Science-to-Public“\n      in die Lehre\n     Entwicklung eines Sets von Indikatoren für Wissenschaftskommunikation in Zusammenarbeit mit\n      dem Rektorat, die in Entwicklungs- und Qualifizierungsvereinbarungen sowie in Evaluierungen von\n      Professor*innen zur Leistungsbeurteilung eingesetzt werden können\n     Organisation von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für wissenschaftliches Personal (zB\n      Workshops zum Thema Wissenschaftskommunikation)\n     Organisation von Tagungen zur Wissenschaftskommunikation\n     Erforschung der molekularen und zellulären Grundlagen nutritiver Einflüsse auf das Darmmikrobiom\n      und der damit verbundenen Effekte auf normale und fehlgeleitete Immunantworten (inkl.\n      Veröffentlichung der Ergebnisse in hochrangigen Fachjournalen)\n     Einwerbung und Leitung von drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten im Bereich „Nutritional\n      Immunology“ und Wissenschaftskommunikation (zB im Rahmen der Wissenschaftskommunikations-\n      programme des FWF)\n     Universitäre Lehre, insbesondere Betreuung von Doktorand*innen sowie Mentoring und Förderung des\n      wissenschaftlichen Nachwuchses\nFür diese Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n     Abgeschlossenes naturwissenschaftliches Doktorats-/PhD-Studium\n     Nachgewiesene kontinuierliche und hochqualitative Publikationstätigkeit, insbesondere im\n      Forschungsbereich „Nutritional Immunology“\n     Nachweis der Einwerbung von (inter-)nationalen Drittmitteln\n     Erfahrung in der Führung von Forschungsgruppen\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "78\n     Nachweis universitärer Lehrtätigkeit inklusive Betreuung von Abschlussarbeiten und Förderung des\n      wissenschaftlichen Nachwuchses (insbesondere Doktorand*innen und Postdocs), insbesondere auch\n      im Bereich der Wissenschaftskommunikation\n     Erfahrung in der Konzeption und Weiterentwicklung von Curricula\n     Nachgewiesene Expertise im Bereich Wissenschaftskommunikation\n     Exzellente Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit, komplexe wissenschaftliche Themen\n      verständlich und ansprechend zu vermitteln\n     Interdisziplinäre und multiprofessionelle Denkweise und Interesse an der Zusammenarbeit mit\n      unterschiedlichen Fachbereichen\n     Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift entsprechend Sprachniveau C1 (Gemeinsamer\n      Europäischer Referenzrahmen für Sprachen)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n     Visionäre, dynamische Gestaltungsmotivation\n     Organisationsgeschick, Teamorientiertheit und Kooperationsfähigkeit\n     Empathie sowie hohe kommunikative und soziale Kompetenz\n     Managementfähigkeiten\n     Führungskompetenz und Führungserfahrung\nSie werden als Universitätsprofessor*in gem. § 99 Abs. 4 UG unbefristet an der Medizinischen Universität\nGraz angestellt.\n(Gesetzliche Information: Mindestentgelt auf Basis der Einstufung nach Kollektivvertrag für die\nArbeitnehmer*innen der Universitäten gemäß § 49 Abs. 1 KV).\nWir freuen uns über Ihre Bewerbung und ersuchen Sie um Übermittlung (a) des Motivationsschreibens,\n(b) des wissenschaftlichen Lebenslaufs inkl. Publikationsliste und (c) des Forschungs- und Lehrkonzepts\nfür die Professur elektronisch an Rektorin Assoz.Prof.in Dr.in Andrea Kurz, Medizinische Universität Graz,\nAuenbruggerplatz 2, 8036 Graz, rektorin@medunigraz.at bis spätestens 02.01.2025.\nDas universitätsöffentliche Hearing findet am 13.01.2025 an der Med Uni Graz statt.\nKontakt: rektorin@medunigraz.at\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen\nmit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen und freuen uns über diesbezügliche\nBewerbungen.\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 78,
            "text": "79\nZuordnung des Personals                         zu     den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
        {
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                "id": 12815,
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                "published": "2024-12-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12815&pDocNr=1582777&pOrgNr=1"
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            "index": 0,
            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                        MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                    http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2024/2025                            Ausgegeben am 18.12.2024                                         12. Stück\n53. Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen\n    von Mitarbeiter*innen\n54. Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von\n    Mitarbeiter*innen\n55. Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat\n56. Konstituierung Zentralausschuss\n57. Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz\n58. Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin\n59. Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik\n60. Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion,\n    Stoffwechsel und Altern\n61. Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung\n62. Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n63. Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n64. Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n65. Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n66. Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n67. Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n68. Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n69. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n70. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n71. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n72. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n73. Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n74. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n75. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n76. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n77. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n78. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n79. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n80. Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027\n81. Einsetzung von Habilitationskommissionen\n82. Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal\n83. Ausschreibung von Stellen\n                               Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 08. Jänner 2025\n                              Redaktionsschluss: Donnerstag 19.12.2024\n                                     E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12815&pDocNr=1582777&pOrgNr=1"
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            "index": 1,
            "text": "2\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste"
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                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12815&pDocNr=1582777&pOrgNr=1"
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            "text": "3\n53.    Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit\n       Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n15.10.2024 folgende Richtlinie beschlossen hat:"
        },
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            "index": 3,
            "text": "4\n   Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den\n                Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen\ngültig ab 01.01.2025\n1. Allgemeines\nZiel\nDiese Richtlinie hat das Ziel, die Handhabung der Meldungen von Nebenbeschäftigungen\ntransparent und einheitlich festzulegen, um die diesbezüglichen Interessen des Arbeitgebers und\nder Mitarbeiter*innen klar nachvollziehbar und korrekt in Ausgleich zu bringen.\nGeltungsbereich der Richtlinie\nDiese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter*innen und Bediensteten der Med Uni Graz für\nNebenbeschäftigungen ab 01.01.2025 für alle neu zu meldenden Nebenbeschäftigungen bzw.\nÄnderungen bestehender Nebenbeschäftigungen.\nBegriffserläuterung\nNebenbeschäftigung: Eine Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung iSd § 56 BDG bzw. § 12 des\nanzuwendenden Kollektivvertrages, welche die/der Mitarbeiter*in außerhalb ihres/seines\nDienstverhältnisses in der Freizeit ausübt.\nFreizeit: Freizeit ist Zeit außerhalb der Dienstzeit (vor Dienstbeginn oder nach Dienstende,\nWochenenden, Feiertage), im Urlaub, Zeitausgleich oder Karenzierung ohne Bezüge.\nErwerbsmäßigkeit: Erwerbsmäßig sind jene Nebenbeschäftigungen, die auf die Schaffung von\nnennenswerten Einkünften in Geld- oder Güterform abzielen. Nennenswert sind nach § 41 EStG\nEinkünfte in einem Ausmaß von € 730,- btto /Jahr (Wert 2024).\nWesentliche Änderung: Eine wesentliche Änderung von laufenden Nebenbeschäftigungen sind alle\nÄnderungen, die Umfang, Art, Ausmaß und/oder Ort der Nebenbeschäftigung betreffen.\nGesetzliche Bestimmungen\n       Beamte\nGem. § 56 BDG ist die*der Beamte verpflichtet, jede erwerbsmäßige Nebenbeschäftigung und jede\nÄnderung einer solchen sowie eine Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in\neinem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person des privaten Rechts\nihrer*seiner Dienststelle (Amt der Medizinischen Universität Graz) unverzüglich zu melden.\n       Vertragsbedienstete\nGem. § 5 VBG iVm § 56 BDG ist die*der Vertragsbedienstete verpflichtet, jede erwerbsmäßige\nNebenbeschäftigung und jede Änderung einer solchen sowie eine Tätigkeit im Vorstand,\nAufsichtsrat, Verwaltungsrat oder in einem sonstigen Organ einer auf Gewinn gerichteten\njuristischen Person des privaten Rechts ihrer/seiner Dienststelle unverzüglich zu melden.\n       Angestellte lt. KollV\nGem. § 12 KollV ist die*der Mitarbeiter*in verpflichtet, jede beabsichtigte erwerbsmäßige\nNebenbeschäftigung und deren wesentliche Änderungen sowie die Tätigkeit im Vorstand,"
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            "index": 4,
            "text": "5\nAufsichts- oder Verwaltungsrat einer auf Gewinn gerichteten juristischen Person der Med Uni Graz\nzu melden.\nMeldung der Nebenbeschäftigung\nDie Meldung hat spätestens einen Monat vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung zu erfolgen.\nMeldepflichtig sind auch Nebenbeschäftigungen, die zwar nicht dauernd aber in regelmäßigen\nAbständen getätigt werden.\nDie Meldung der Nebenbeschäftigung muss Angaben über die Art, den Umfang (Zahl und Lage der\nArbeitsstunden), den Dienstgeber und Ort und die voraussichtliche Dauer der Nebenbeschäftigung\nenthalten.\nEbenso ist jede wesentliche Änderung vor Vornahme der geplanten Änderung und die Einstellung\neiner bereits gemeldeten Nebenbeschäftigung zu melden.\nDie Meldung erfolgt in elektronischer Form über SAP Fiori.\nProzessablauf\nSämtliche Meldungen und Änderungsmeldungen von Nebenbeschäftigungen werden ausschließlich\nin elektronischer Form über SAP Fiori abgewickelt.\nDer OE Human Resources obliegt in Abstimmung mit der*dem Rektor*in die inhaltliche Prüfung und\nFreigabe der Anträge; sie nimmt die Nebenbeschäftigung zur Kenntnis bzw. gibt diese frei oder\nuntersagt diese. Bei der Beurteilung wird ein strenger Maßstab angesetzt, zumal die Grenzen der\narbeitszeitrechtlichen Bestimmungen (insbesondere AZG, ARG, KA-AZG) jedenfalls einzuhalten\nsind und seitens des Dienstgebers ein Recht auf ausgeruhte Mitarbeiter*innen besteht.\nIn strittigen Fällen kann die OE Recht und Risikomanagement zur Einschätzung der rechtlichen\nSituation hinzugezogen werden.\nDer*Die Mitarbeiter*in wird mittels Mail automatisiert über das System über die Entscheidung\ninformiert.\nUntersagung der Nebenbeschäftigung\nDie Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist zu untersagen, wenn durch diese die\narbeitsvertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden bzw. die*der Mitarbeiter*n an der\nErfüllung ihrer*seiner dienstlichen Aufgaben behindert wird oder die Vermutung einer\nBefangenheit oder Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen gegeben ist.\nUnvereinbarkeiten sind insbesondere:\n       zeitliche Kollision (Ausübung der Nebenbeschäftigung auch nur teilweise in der Dienstzeit)\n       Beeinträchtigung der dienstlichen Inanspruchnahme\n       Arbeitsintensität, zeitliche Beanspruchung\n       Fehlerrisiko (etwa Doppelbelastung)\n       Beschränkte Arbeitsfähigkeit\n       Vermutung der Befangenheit (fundierte Zweifel an der Unparteilichkeit und Sachlichkeit\n        der Dienstverrichtung)\n       Konkurrenzierung (zB Nebenbeschäftigung im Aufgabenfeld der Universität zB Forschung,\n        Drittmittel, Lehre)"
        },
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                "issue": "12",
                "published": "2024-12-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12815&pDocNr=1582777&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "6\n       Interessenskonflikt (zB Aufträge an Firmen, an denen der*die Mitarbeiter*in beteiligt ist)\nEin besonderes Augenmerk wird auf das zeitliche Ausmaß einer Nebenbeschäftigung gelegt.\nVerletzungen arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen (AZG, ARG, KA-AZG) oder Kollisionen der\nNebenbeschäftigung mit der Dienstzeit können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.\nLehrleistungen an anderen Bildungseinrichtungen sind einer Einzelfallprüfung und –beurteilung zu\nunterziehen und in der Regel im Ausmaß von maximal 2 Semesterwochenstunden pro Semester\nmöglich.\nGemäß § 114 (1) UG bedarf die Übernahme eines öffentlichen Amtes keiner Bewilligung durch die\nUniversität, ist jedoch dem Rektorat unverzüglich zu melden.\nGenehmigungspflichtige Anträge\nNebenbeschäftigungen        von    Bediensteten/Mitarbeiter*innen,    deren    Wochendienstzeit\nherabgesetzt wurde oder die eine Teilzeitbeschäftigung nach dem MSchG bzw. VKG in Anspruch\nnehmen, oder die sich in einem Karenzurlaub zur Pflege eines behinderten Kindes befinden sowie\ndienstvertraglichen Konkurrenzverbotsklauseln, unterliegen der Genehmigungspflicht.\nAufgrund der generellen strategischen Ausrichtung der Med Uni Graz ist eine Reduktion der\nArbeitszeit zur Ausübung einer Nebenbeschäftigung grundsätzlich nicht vorgesehen. Hier ist\ngegebenenfalls eine Einzelfallprüfung und –beurteilung vorzunehmen.\nZeitliches Ausmaß\nDie Nebenbeschäftigung hat jedenfalls außerhalb der Dienstzeit an der Med Uni Graz, dh in der\nFreizeit zu erfolgen.\nDurch die Nebenbeschäftigung dürfen die arbeitszeitrechtlichen Grenzen (max. Tages- und\nWochenarbeitszeit, Wochenruhe) nicht überschritten werden.\nDas zeitliche Ausmaß der Nebenbeschäftigungen darf bei Vollbeschäftigung an der Med Uni Graz\nnachweislich in Summe acht Stunden pro Woche im Durchschnitt eines Kalenderjahres nicht\nüberschreiten.\nBei Teilzeitbeschäftigung ist ein entsprechend höheres zeitliches Ausmaß der Nebenbeschäftigung\n(bis zu einem fiktiven Beschäftigungsausmaß an der Med Uni Graz von 100% + 8 Stunden pro Woche)\nmöglich.\nUngemeldete Nebenbeschäftigungen/Widerruf\nDie Ausübung einer Nebenbeschäftigung ohne entsprechende Meldung bzw. Genehmigung stellt\neine Dienstpflichtverletzung dar, die dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, die\nbis zur Entlassung reichen können bzw. disziplinarrechtliche Folgen haben kann.\nBei Zuwiderhandeln sind bereits genehmigte bzw. zur Kenntnis genommene Nebenbeschäftigungen\nzu widerrufen.\nInanspruchnahme von universitären Ressourcen\nIm Rahmen der Ausübung von Nebenbeschäftigungen dürfen keine Ressourcen der Universität in\nAnspruch genommen werden. Wird im Ausnahmefall eine Inanspruchnahme universitärer\nRessourcen gewünscht, so ist dafür eine gesonderte Vereinbarung zu treffen."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12815,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "12",
                "published": "2024-12-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12815&pDocNr=1582777&pOrgNr=1"
            },
            "index": 6,
            "text": "7\n2. Nebenbeschäftigung von Ärzt*innen der Med Uni Graz\nAllgemeines\nNebenbeschäftigungen sind gerade im Bereich der Ärzteschaft ein Thema, welches die\nAttraktivität der Med Uni Graz als Arbeitgeberin und damit die Bindung und Motivation der\nMitarbeiter*innen wesentlich beeinflusst. Innerhalb der für den Dienstgeber verträglichen Grenzen\nwerden Nebenbeschäftigungen daher nicht prinzipiell negativ gesehen. Aufgrund der engen\nVorgaben des KA-AZG sind untenstehende Grundsätze dabei jedenfalls zu beachten.\nJedenfalls untersagt werden seitens der Med Uni Graz folgende Nebenbeschäftigungen:\n      Ordinationen mit Kassenvertrag.\n      Mehr (Anzahl) als eine Privatordination.\n      Konsiliartätigkeiten mit Ausnahme von Tätigkeiten in Einrichtungen, mit denen es\n       Kooperationen im Bereich der Lehre und Forschung gibt.\n      Doppelanstellungen bei den Dienstgebern Med Uni Graz und KAGes in ärztlicher\n       Verwendung sind grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen hiervon können beispielsweise\n       im Rahmen von Projekten/Studien erforderlich sein (zB Tätigkeit als Principal Investigator);\n       diese sind im Einzelfall zu entscheiden.\nInsbesondere folgende Nebenbeschäftigungen können nach Überprüfung und Ausschluss der\nBeeinträchtigung von wesentlichen dienstlichen Interessen im Einzelfall zustimmend zur\nKenntnis genommen werden:\n      Privatordinationen ohne Kassenvertrag, sofern dadurch die Aufgaben der\n       Dienstnehmer*innen weder in Lehre, Forschung noch in der Patient*innenbetreuung noch\n       dienstliche Erfordernisse in Hinblick auf Journaldienste und Rufbereitschaften\n       beeinträchtigt werden. Davon ist auszugehen, wenn sichergestellt ist, dass die\n       Ordinationstätigkeiten zeitlich so festgelegt sind, dass Überschneidungen mit den\n       Dienstzeiten an der Med Uni Graz ausgeschlossen sind und die zeitliche Mehrbelastung bei\n       Vollbeschäftigung an der Med Uni Graz acht Stunden pro Woche im Durchschnitt eines\n       Kalenderjahres (Abhängig vom Beschäftigungsausmaß bei Teilzeit, siehe oben; die\n       gesetzliche wöchentlich Höchstarbeitszeit darf jedenfalls nicht überschritten werden!)\n       nicht übersteigt.\n      Vertretungen in Ordinationen, sofern dadurch die Aufgaben der Dienstnehmer*innen weder\n       in Lehre, Forschung noch in der Patient*innenbetreuung noch dienstliche Erfordernisse in\n       Hinblick auf Journaldienste und Rufbereitschaften beeinträchtigt werden. Davon ist\n       auszugehen, wenn sichergestellt ist, dass die Ordinationstätigkeiten zeitlich so festgelegt\n       sind, dass Überschneidungen mit Dienstzeiten an der Med Uni Graz ausgeschlossen sind und\n       die zeitliche Mehrbelastung bei einer Vollbeschäftigung an der Med Uni Graz acht Stunden\n       pro Woche im Durchschnitt eines Kalenderjahres (Abhängig vom Beschäftigungsausmaß bei\n       Teilzeit, siehe oben; die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit darf jedenfalls nicht\n       überschritten werden!) nicht übersteigt.\n      Nebenbeschäftigung in kooperierenden Krankenanstalten: In Krankenanstalten, mit denen\n       bereits seit längerer Zeit im Interesse der Med Uni Graz die Zusammenarbeit gepflegt wird,\n       ist eine Nebenbeschäftigungsgenehmigung nach Einzelfallprüfung möglich.\n      Nebenbeschäftigung in anderen Krankenanstalten (Sanatorien):\n       Die Nebenbeschäftigung in Sanatorien kann seitens der Med Uni unter untenstehenden\n       Bedingungen gewährt werden:"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12815,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "12",
                "published": "2024-12-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 7,
            "text": "8\n           o   Das Beschäftigungsausmaß an der Med Uni Graz beträgt 100%.\n           o   Die*Der Mitarbeiter*in hat ein Karriereprogramm der Med Uni Graz erfolgreich\n               abgeschlossen. Konkret steht diese Möglichkeit daher für habilitierte Univ.\n               Oberärzt*innen, Research Professor*innen, Assoziierte Professor*innen oder\n               Professor*innen gemäß §§ 99/4 und 98 UG offen.\n           o   Alle gesetzlich vorgegebenen arbeitszeitlichen Grenzen (max.                 Tages-\n               Wochenarbeitszeit, 36 stündige Wochenruhe, etc.) werden eingehalten.\n           o   Die Einbindung in den Dienstbetrieb der Abteilung inkl. Journaldienstversorgung\n               nach Maßgabe der Abteilungserfordernisse ist weiterhin gegeben.\n           o   Die universitären Leistungen der*des Mitarbeiter*in bleiben konstant:\n                      Für die Forschungsleistung (Publikationen und Einwerbung von Drittmittel)\n                       werden hierfür als Referenz die Daten der FoDok im Durchschnitt der letzten\n                       drei Jahre vor Aufnahme der Nebenbeschäftigung herangezogen.\n                      Für die Lehrleistung bedeutet das eine konstante Betrauung mit Pflichtlehre\n                       analog zum im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Aufnahme der\n                       Nebenbeschäftigung.\n               Hierüber ist jährlich dem VR für klinische Agenden ein Kurzbericht zu übermitteln.\n           o   Die Tätigkeit wird von der*vom Vorgesetzten ausdrücklich befürwortet.\n           o   Es ist untersagt, für andere Krankenanstalten oder Sanatorien zu werben oder auf\n               Patient*innen dahingehend einzuwirken, sich einer Untersuchung oder Behandlung\n               in einer privaten Krankenanstalt statt am LKH-Univ. Klinikum Graz zu unterziehen.\n               Es dürfen in privaten Krankenanstalten nur Patient*innen behandelt werden, die\n               über die Privatordinationen der Med Uni-Ärzt*innen eingewiesen werden. Die\n               Behandlung von Patient*innen des LKH-Universitätsklinikums Graz, die sich in\n               aktueller Behandlung im LKH-Universitätsklinikum Graz befinden, ist\n               ausgeschlossen, außer die*der Patient*in entscheidet sich bewusst und ausdrücklich\n               gegen die Behandlung am LKH-Universitätsklinikum. Eine solche Entscheidung ist\n               von der*dem Patient*in schriftlich festzuhalten und in der jeweiligen\n               Patient*innenakte am Universitätsklinikum zu abzulegen.\n      Das Betreiben von Privatordinationen an Standorten von Sanatorien bzw. Krankenanstalten.\n      Lehraufträge an anderen Bildungsinstitutionen            im   Ausmaß    von   maximal     2\n       Semesterwochenstunden pro Semester.\nTätigkeiten im Vorstand, Aufsichts- oder Verwaltungsrat einer auf Gewinn gerichteten juristischen\nPerson sind der Universität zu melden.\nHinsichtlich Vortragstätigkeiten gelten die Bestimmungen der Drittmittelrichtlinie der Med Uni\nGraz.\nIm Falle einer außergewöhnlichen strategischen Bedeutung für die Medizinische Universität Graz\nkönnen im Einzelfall Ausnahmen von dieser Richtlinie durch das Rektorat beschlossen werden."
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12815,
                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "12",
                "published": "2024-12-18T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiter*innen; Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen; Senat: Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern durch den Senat; Konstituierung Zentralausschuss; Leistungsvereinbarung 2025-2027 der Medizinischen Universität Graz; Leitungen: Bestellung zur Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Humangenetik; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Gottfried Schatz Forschungszentrums für zelluläre Signaltransduktion, Stoffwechsel und Altern; Leitungen: Bestellung zum Vorstand des Otto Loewi Forschungszentrums für Gefäßbiologie, Immunologie und Entzündung; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum supplierenden Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Leiter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zur Vorständin einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Bekanntgabe AKGL-Nominierungen der Schiedskommission 2025-2027; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Richtlinie zur Vergabe von Parkberechtigungen für das allgemeine und wissenschaftliche Universitätspersonal; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 8,
            "text": "9\n54.    Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit\n       Telearbeit von Mitarbeiter*innen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n22.10.2024 folgende Richtlinie beschlossen hat:"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12815,
                "academic_year": "2024/25",
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            "index": 9,
            "text": "10\nRichtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz)\nbetreffend den Umgang mit Telearbeit von Mitarbeiter*innen\nin der Fassung vom 11.12.2025, gültig ab 1.1.2025\nPräambel\nDie Arbeitswelt insgesamt sowie die Anforderungen an Arbeit an der Medizinischen\nUniversität Graz ändern sich schneller und grundlegender als je zuvor. Die Möglichkeit,\neinen Teil der Arbeitsleistung mittels Telearbeit zu erbringen, ist spätestens seit der\nCovid-Pandemie ein wesentlicher Baustein zur Flexibilisierung und Attraktivierung von\nArbeit an sich geworden. Daher ermöglicht auch die Med Uni Graz in jenen Bereichen, in\ndenen das für die Organisation und die*den Mitarbeiter*in sinnvoll und möglich ist, einen\nTeil der Arbeitsleistung im Rahmend er Telearbeit zu leisten. Grundsätzlich erfolgt die\nErbringung der Arbeitsleistung allerdings vor Ort in den Räumlichkeiten der Med Uni Graz,\ndies nicht zuletzt aufgrund der besonderen Anforderungen der Patient*innenbetreuung\nsowie der Lehre.\nEin Anspruch auf Telearbeit besteht nicht; ebenso wenig ist ein Automatismus intendiert,\nfür jede/jeden Mitarbeiter*in Telearbeit zu vereinbaren.\nTelearbeit stellt jedenfalls sowohl Mitarbeiter*innen wie Führungskräfte vor neue\nHerausforderungen in Bezug auf Vertrauen, Delegation, IT-Kompetenz etc., die diese in\neinem jährlichen Mitarbeiter*innengespräch aktiv gemeinsam reflektieren sollen.\n1. Allgemeines\n1.1. Ziel der Regelung\nDie Med Uni Graz unterstützt Telearbeit als einen wesentlichen Baustein zum Schutz der\nMitarbeiter*innen im Rahmen allfälliger Covid-Pandemien und anderer vergleichbarer\nAusnahmesituationen, zur Attraktivierung der Med Uni Graz als Arbeitgeberin, zum\nschonenden Umgang mit zeitlichen Ressourcen der Mitarbeiter*innen sowie zur Reduktion\nvermeidbarer Wege zum und vom Arbeitsplatz, wodurch sich auch ein Beitrag zum\nUmweltschutz ergibt.\nDiese Richtlinie legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen Telearbeit für\nMitarbeiter*innen der Med Uni Graz möglich ist.\n1.2. Geltungsbereich der Richtlinie\nDiese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz in Bezug auf alle neu\nabzuschließenden Telearbeitsvereinbarungen bzw. Verlängerung oder Änderungen\nbestehender Vereinbarungen ab 1.1.2025"
        }
    ]
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