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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "text": "50\n b. Abgesehen vom Zitieren der Quelle müssen Doktoratsstudierende die explizite\n     Zustimmung der Urheberrechtsinhaber*innen zur Reproduktion von\n     Abbildungen/Fotos/Bildern/Tabellen in der Dissertation einholen. Publikationen in Open-\n     Access-Zeitschriften sind möglicherweise von einer solchen Zustimmung befreit, jedoch\n     haben Doktoratsstudierende immer die Veröffentlichungsvereinbarung zwischen Verlag\n     und Autor*innen bzw. die Webseite des Verlags bezüglich der Wiederverwendung von\n     Materialien zur Einhaltung der Reproduktionsrechte zu konsultieren.\n c. In der Legende der reproduzierten Abbildungen/Fotos/Bilder/Tabellen muss entweder\n     folgendes angegeben werden: „Reproduziert von (Quelle angeben) mit Zustimmung des\n     Verlags (Name angeben)“ , oder es sind die Anweisungen der jeweiligen\n     Urheberrechtsinhaber*innen zu befolgen.\n d. In den meisten Fällen ist RightsLink for Permissions – Copyright Clearance Center3 ein\n     einfacher Weg, die Zustimmung zur Reproduktion von Materialien zu erhalten. Verlage\n     (z.B. Elsevier4) bieten ebenfalls Anleitungen zur Einholung von Zustimmungen.\n e. Doktoratsstudierende sollten die Wiederverwendung von bereits veröffentlichten\n     Texten in der Dissertation so weit wie möglich vermeiden. In jedem Fall muss die Quelle\n     des bereits veröffentlichten Textes und Inhalts in der gesamten Dissertation\n     angegeben werden.\nZitieren anderer Veröffentlichung(en) in der Dissertation\n a. Die für die Wiederverwendung von Materialien aus eigenen Publikationen geltenden\n     Regelungen sind ebenfalls für die Wiederverwendung von Materialien aus anderen\n     Publikationen gültig.\n b. Um Plagiate zu vermeiden, müssen Doktoratsstudierende für alle von anderen Autor*innen\n     erstellten Texte, Abbildungen, Fotos, Bilder, Tabellen, Hypothesen, Daten und\n     Interpretationen, auf die sie sich beziehen, die entsprechende Quelle angeben.\n c. Wenn Abbildungen/Fotos/Bilder/Tabellen reproduziert werden, muss der*die\n     Doktoratsstudierende die Zustimmung zur Reproduktion des Materials von den\n     Urheberrechtsinhaber*innen einholen (z.B. über den RightsLink for Permission – Copyright\n     Clearance Center3)*\n d. In der Legende der reproduzierten Abbildungen/Fotos/Bilder/Tabellen muss entweder\n     folgendes angegeben werden: „Reproduziert von (Quelle angeben) mit Zustimmung des\n     Verlags (Name angeben)“, oder es sind die Anweisungen der jeweiligen\n     Urheberrechtsinhaber*innen zu befolgen.\n e. Änderungen an den reproduzierten Abbildungen oder Bildern sind zu vermeiden. Da\n                                              Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                                           Seite 11 von 17"
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                "issue": "11",
                "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "text": "51\n     das Urheberrecht auch bestimmte Urheberschutzrechte für Originalautor*innen\n     beinhaltet, ist für jede Veränderung des Materials die Zustimmung der\n     Urheberrechtsinhaber*innen einzuholen.\n f. In der Legende der reproduzierten und geänderten Abbildungen/Bilder muss entweder\n     folgendes angegeben werden: „Mit Änderungen reproduziert von (Quelle angeben) mit\n     Zustimmung des Autors bzw. der Autorin (Name angeben) und des Herausgebers bzw.\n     der Herausgeberin (Name angeben)“, oder es sind die Anweisungen der jeweiligen\n     Urheberrechtsinhaber*innen zu befolgen.\n g. Es dürfen KEINE Abbildungen/Fotos/Bilder/Texte aus Internetquellen zitiert/reproduziert\n     werden, die nicht den Kriterien für von Expert*innen überprüfte (peer-reviewed)\n     wissenschaftliche Inhalte entsprechen.\nZitierweise\n a. Diese „Richtlinien zur Abfassung einer Dissertation“ für Doktoratsstudien an der\n     Medizinischen Universität Graz legt fest, dass Quellen nach Vancouver- oder Harvard-\n     Zitierweise zu zitieren sind.\n b. Eine nützliche Anleitung zur Vancouver-Zitierweise wurde von der U.S. National Library of\n     Medicine7 und der University of Leicester8 bereitgestellt.\n c. Eine nützliche Anleitung zur Harvard-Zitierweise wurde von der Anglia Ruskin University9\n     bereitgestellt.\n Aufbau der Dissertation\n Der Aufbau der Dissertation soll im Wesentlichen der Vancouver- bzw. Harvard-Konvention\n zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten entsprechen:\n     1. Titelblatt (siehe Muster)\n     2. Eidesstattliche Erklärung\n     3. Offenlegungen\n     4. Vorwort (optional)\n     5. Danksagungen\n     6. Inhaltsverzeichnis\n     7. Abkürzungen und Definitionen\n     8. Abbildungsverzeichnis (optional)\n     9. Tabellenverzeichnis (optional)\n                                              Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                                           Seite 12 von 17"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "index": 51,
            "text": "52\n    10. Kurzfassung Deutsch (500-2000 Zeichen)\n    11. Abstract Englisch (500-2000 Zeichen)\n    12. Einleitung (15‒25 Seiten)\n            a.  Zusammenfassung des aktuellen Wissensstandes: Besonderes Augenmerk ist\n                auf wissenschaftliche Tiefe der Arbeit zu legen. Lehrbuchwissen soll an\n                dieser Stelle nicht wiederholt werden. Auch Abbildungen aus Arbeiten\n                Dritter  sollen  nicht   verwendet        werden.    Die    Einleitung     ist   als\n                wissenschaftlicher Übersichtsartikel zu gestalten, der einen Überblick über\n                das Thema gibt (und darf auch als solcher veröffentlicht werden).\n            b.  Begründung    der   Forschungsfrage,       Zielsetzung     der     Dissertation,\n                Hypothesen, Neuheitswert und Abgrenzung des Forschungsthemas.\n    13. Material und Methoden: Methoden und Protokolle sind möglichst genau zu\n        beschreiben, um die Nachvollziehbarkeit der Arbeit sicherzustellen. Der\n        Arbeitsablauf von Standardmethoden (ELISA, Durchflusszytometrie etc.) muss\n        jedoch nicht ausführlich erläutert oder dargestellt werden. Ein Verweis auf\n        entsprechende Literatur kann jedoch angebracht sein.\n    14. Ergebnisse – Erkenntnisse\n    15. Diskussion (10‒20 Seiten): Beantwortung der Forschungsfragen, Darstellung des\n        Neuheitswerts und vergleichender Erläuterungen, Schlussfolgerungen, kritische\n        Reflexion der Inhalte und Methoden, Implikationen für Theorie und Praxis,\n        Ausblick und Anregungen für weitere Forschung.\n    16. Literaturverzeichnis\n    17. Anhang (technische Dokumentation der für die Durchführung der Dissertation\n        wichtigen Methoden und Techniken, z.B. Reagenzien- und Geräteliste, Fragebögen,\n        Untersuchungsprotokolle, Messprotokolle, Fallberichtsbögen, Anamnesebögen, aus\n        der Dissertation hervorgegangene Publikationen etc.).\nVorübergehende Verzögerung der Veröffentlichung der Dissertation\n(Publikationssperre)\nWichtige Informationen hierzu finden Sie in MUNIVERSE unter der Seite\n„Benützungsbeschränkung von Abschlussarbeiten“.\n                                             Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                                          Seite 13 von 17"
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            "text": "53\n        Kumulative Dissertation\n        Die Einreichung einer kumulativen Dissertation ist in besonderen und begründeten Fällen\n        möglich, jedoch nur nach Rücksprache mit, und mit Bestätigung durch, den*die Dekan*in für\n        Doktoratsstudien.\n        Kriterien für eine kumulative Dissertation:\n                    o  Mindestens 3 Originalarbeiten zu den Ergebnissen des Dissertationsprojekts in\n                       SCI-gelisteten Fachzeitschriften\n                    o  Eine dieser Originalarbeiten kann in Form eines systematischen\n                       Übersichtsartikels im Fachbereich des Dissertationsprojekts abgefasst werden.\n                    o  Die ungeteilte Originalarbeit darf keine systematische Übersicht sein.\n                    o  Bei Publikationen mit geteilter Erstautor*innenschaft muss der Arbeitsanteil\n                       aller Erstautor*innen als Prozentsatz angegeben werden. Alle teilhabenden\n                       Erstautor*innen müssen sich bei der Einreichung der Dissertation über die\n                       prozentualen Arbeitsanteile schriftlich einigen.\nProzentuale Aufteilung der Erstautor*innenschaft\n   - muss mindestens 300% betragen\n   Mögliche Varianten:\n   a) 3 Originalarbeiten als einzige*r Erstautor*in                 → 100% + 100% + 100% = 300%\n   b) 2 Originalarbeiten als einzige*r Erstautor*in sowie\n      2 Veröffentlichungen mit geteilter Erstautor*innenschaft →100% + 100% + 50% + 50% = 300%\n   c) 1 Originalarbeit als einzige*r Erstautor*in und 4             → 100% + 50% + 50% + 50% + 50% = 300%\n      Veröffentlichungen mit geteilter Erstautor*innenschaft\n                    o  Zur Veröffentlichung angenommene Artikel sind ebenfalls zulässig (die Original-\n                       E-Mail der Annahme muss eingereicht werden - E-Mails im PDF-Format werden\n                       nicht akzeptiert)\n                    o  Die Veröffentlichungen müssen als PDF Version oder als angenommenes\n                       Manuskript in die Dissertation aufgenommen werden.\n            -   die Zustimmungen der Urheberrechtsinhaber*innen (CO- Autor*innen) der Publikationen\n                müssen vorgelegt werden\n            -   die Zustimmung des jeweiligen Verlags und des Urhebers zur vollständigen\n                Reproduktion muss vorgelegt werden\n                                                       Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                                                    Seite 14 von 17"
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            "text": "54\n        Der möglicherweise geforderte Mindest- Impact- Faktor muss nur von EINEM Originalartikel\n        erreicht werden.\n        Aufbau der kumulativen Dissertation\n        Die kumulative Dissertation besteht aus einer zusammenfassenden Einleitung (aller\n        bearbeiteten Themen - max. 10 Seiten) und einer zusammenfassenden Diskussion, aus der\n        ersichtlich wird, wie die einzelnen Themen (= Papers) zusammenhängen (max. 10 Seiten).\n        Die Beschreibungen aller Beiträge der Co-Autor*innen müssen in den Offenlegungen\n        (=Disclosures) der Dissertation enthalten sein.\n        Nach dem Literaturverzeichnis sind die Publikationen als Original-PDFs der Dissertation\n        anzuhängen.\nInkrafttreten\n         Mit der Veröffentlichung dieses Dokuments verlieren alle bisher veröffentlichten\n         „Richtlinien zur Abfassung einer Dissertation“ ihre Gültigkeit.\n                                                      Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                                                   Seite 15 von 17"
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            "index": 54,
            "text": "55\nQuellen\n        1\n         Standars of Good Scientific Practice and Ombuds Committee at the Medical University of Graz\n        2\n         The European Code of Conduct for Research Integrity. Revised Edition,\n        https://allea.org/code-of-conduct/ (05 May 2017)\n        3\n         RightsLink for Permissions – Copyright Clearance Center,\n        http://www.copyright.com/rightsholders/rightslink-permissions/ (05 May 2017)\n        4\n         Elsevier: Permissions,\n        https://www.elsevier.com/about/our-business/policies/copyright/permissions (05 May 2017)\n        5\n         Publisher policies regarding graduate students’ re-use of their previously published articles in their\n        theses, and policies on accepting journal submissions that first appeared in an author’s previously released\n        thesis,     https://libraries.mit.edu/scholarly/publishing/theses-copyright/theses-and-article-publishing/\n        (05 May 2017)\n        6\n         Wiley: How to turn your thesis into journal articles,\n        https://www.wiley.com/en-us/network/publishing/research-publishing/preparing-your-article/how-to-\n        turn-your-dissertation-into-journal-articles\n        7\n         U.S. National Library of Medicine: Samples for Formatted References for Authors of Journal Articles,\n        https://www.nlm.nih.gov/bsd/uniform_requirements.html\n        8\n         University of Leicester: Vancouver (Numbered) System,\n        https://kghlibrary.koha-ptfs.co.uk/wp-content/uploads/2021/02/UoL-Vancouver-Ref-guide.pdf\n        9\n         Anglia Ruskin University: Cite Them Right\n        https://library.aru.ac.uk/referencing/ctr.html\n                                                                    Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN46\n                      Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n                  Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n        Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n                 UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                                 Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "text": "56\nAnhang\n                           Dissertation\n                             { TITEL }\n                           vorgelegt von\n         {Dr.(in) med.univ./dent. /Mag.(a) rer.nat. …}\n                      {Vorname NACHNAME}\n            zur Erlangung des akademischen Grades\n                  Doktor(in) der Medizinischen\n       Wissenschaften/Pflegewissenschaft/Philosophie\n         (Dr.(in) scient. med. / Dr.(in) rer. cur. / PhD)\n                               an der\n                Medizinischen Universität Graz\n       Institut /Abteilung / Forschungszentrum für ...\n                     unter der Betreuung von\n                {Prof. Dr. Vorname NACHNAME}\n                        Jahr der Einreichung\n                                Mitteilungsblatt vom XX.XX.2024, Stj 2024/2025, XX. Stk. RNXX\n                            Seite 17 von 17"
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            "text": "57\n47.        Einteilung des Studienjahres 2024/25\nDie Rektorin, Frau Assoz.Prof.in Dr.in Andrea KURZ und der Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr.\nAkos HEINEMANN, geben bekannt, dass das Rektorat gemäß § 61 Abs. 1 UG 2002 idgF am 05.11.2024\nfolgende allgemeine Zulassungsfristen und der Senat der Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung\nam 04.12.2024 gemäß § 52 UG idgF folgende Einteilung des Studienjahres beschlossen haben:\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "58\nEINTEILUNG DES STUDIENJAHRES 2025/26\n        Wintersemester 2025/26\n        Sommersemester 2026\nW INTERSEMESTER 2025/26\n01. Oktober 2025 bis 28. Februar 2026\n Beginn des Semesters                                      Mi. 01.10.2025\n Lehrveranstaltungszeit                                    Mi. 01.10.2025 bis Di. 03.02.2026\n Weihnachtsferien                                          Mi. 24.12.2025 bis Di. 06.01.2026\n Semesterferien                                            Mi. 04.02.2026 bis Sa. 28.02.2026\n Ende des Semesters                                        Sa. 28.02.2026\nUNTERRICHTS- UND PRÜFUNGSFREIE TAGE\n Sonntage und gesetzliche Feiertage\nS OMMERSEMESTER 2026\n01. März 2026 bis 30. September 2026\n Beginn des Semesters                                      So. 01.03.2026\n Lehrveranstaltungszeit                                    Mo. 02.03.2026 bis Fr. 10.07.2026\n Osterferien                                               Mo. 30.03.2026 bis So. 12.04.2026\n Sommerferien                                              Mo. 13.07.2026 bis Mi. 30.09.2026\n Ende des Semesters                                        Mi. 30.09.2026\nUNTERRICHTS UND PRÜFUNGSFREIE TAGE\nSonntage und gesetzliche Feiertage\n Pfingstsamstag                                            Sa. 23.05.2026\n Tag der Rektorin                                          Fr. 05.06.2026\nH UMANMEDIZIN : K LINISCH P RAKTISCHES J AHR 2025/26\n04. August 2025 bis 06. Juli 2026\nDurchgehend 48 Wochen\nZ AHNMEDIZIN : Z AHNMEDIZINISCH -K LINISCHES P RAKTIKUM J AHR 2025/26\n01. Oktober 2025 bis 30. September 2026\nEs gibt keine lehrveranstaltungsfreie Zeit\n              Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "59\nZ ULASSUNGSFRISTEN S TUDIENJAHR 2025/26\n Allgemeine Zulassungsfrist und Meldung der Fortsetzung                    Erstzulassungsfristen für PhD und\n der Studien (Rückmeldung)                                                 Dr. sci. med. Studierende\n WS 2025/26: 09.07. – 31.10.2025                                           WS 2025/26: 09.07. – 30.11.2025\n SS 2026: 07.01. – 31.03.2026                                              SS 2026: 07.01. – 30.04.2026\n Allgemeine Zulassungsfrist für Studienrichtungen mit                      Verlängerte allgemeine\n Zulassungs- und Aufnahmeverfahren                                         Zulassungsfrist für\n                                                                           Studienrichtungen mit Zulassungs-\n                                                                           und Aufnahmeverfahren bis: (PhD &\n                                                                           Dr. sci. med.)\n WS 2025/26: 18.08. – 05.09.2025                                           31.10.2025 (30.11.2025)\n SS 2026: 07.01.- 05.02.2026                                               31.03.2026 (30.04.2026)\n              Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "60\n48.        Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass mit Rektoratsbeschluss vom\n03.12.2024 die Bestellung von\n                                              Herrn Ing. Johann SEMMLER-BRUCKNER\nals Mobilitätsbeauftragten der Medizinischen Universität Graz per 31.12.2024\nwiderrufen wird.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n49.        Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat mit\nRektoratsbeschluss vom 03.12.2024\n      •     Frau Dr.in Heidi SCHMITT\n            als Mobilitätsbeauftragte\n            befristet für die Periode 01.01.2025 bis zum 31.12.2029,\nbestellt hat.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "61\n50.        Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz)\n           betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines\n           Universitätsprofessors\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 04.12.2024 folgende geänderte Richtlinie beschlossen\nhat:\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 61,
            "text": "62\n           Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz)\n      betreffend das Verfahren für die Verleihung des Berufstitels einer\n                    Universitätsprofessorin*eines Universitätsprofessors\nPräambel\nDie Verleihung erfolgt an hervorragende Angehörige der Med Uni Graz und in\nAusnahmefällen an externe Personen mit besonderem Bezug zur Med Uni Graz. Es wird\nausdrücklich darauf hingewiesen, dass – auch wenn die Titelwerberin*der Titelwerber die\nunten angeführten Voraussetzungen erfüllt – kein Rechtsanspruch auf die Verleihung eines\nBerufstitels besteht.\n§ 1 Allgemeines\nGrundlage dieser Richtlinie sind die Satzung der Med Uni Graz, insbesondere der\nSatzungsteil „Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin oder eines\nUniversitätsprofessors“, sowie die in der Entschließung des Bundespräsidenten betreffend\ndie Schaffung von Berufstiteln (BGBl II Nr. 261/2002) festgelegten Erfordernisse für die\nVerleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin*Universitätsprofessor.\n§ 2 Formale Verleihungserfordernisse\n(1) Die Verleihung kann an Personen, die in wissenschaftlicher Verwendung an der Med Uni\n     Graz tätig sind, nach mehrjähriger Forschungs- und Lehrtätigkeit (einschließlich\n     Betreuung und Begutachtung von Abschlussarbeiten) erfolgen.\n(2) Antragsberechtigt sind alle Personen mit einem aktiven Beschäftigungsverhältnis zur\n     Med Uni Graz, sowie KAGes-Bedienstete mit Dienstort am Univ.-Klinikum Graz (sog.\n     „interne Antragsteller*innen“) bei Erfüllung folgender Voraussetzungen:\n         a. Die Vollendung mind. des 45. Lebensjahres;\n         b. das Vorliegen einer mind. 15-jährigen durchgängigen, facheinschlägigen\n              Forschungs- und Lehrtätigkeit ab der Habilitation,\n         c. der Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Verleihung einer Auszeichnung der\n              Republik Österreich,\n         d. das Vorliegen eines durchgängigen Beschäftigungsausmaßes von mind. 20 % in den\n              letzten fünf Jahren.\n(3) In Ausnahmefällen kann eine Verleihung auch Wissenschaftlerinnen*Wissenschaftler,\n     die kein Beschäftigungsverhältnis zur Med Uni Graz haben, aber dennoch in Forschung\n     und/oder Lehre an dieser tätig sind (sog. „externe Antragsteller*innen“), erfolgen. Die\n     in Abs. 2 normierten Voraussetzungen gelten auch für diese Personen.\n(4) Ausländische Staatsangehörige können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn sie\n     den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen für einen Zeitraum vom mindestens 20 Jahren\n     in Österreich haben.\n                                                               Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN50\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n            Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n  Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n           UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "academic_year": "2024/25",
                "issue": "11",
                "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1"
            },
            "index": 62,
            "text": "63\n(5) Bei Ablehnung des Antrages ist die Antragstellung noch ein weiteres Mal zulässig, wobei\n      die Erfüllung der ursprünglichen Ablehnungsgründe Voraussetzung ist und die\n      entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden müssen.\n§ 3 Inhaltliche Verleihungserfordernisse\n(1) Grundlagen für die Verleihung sind eine nach der Habilitation kontinuierlich\n      fortgesetzte, eigenständige wissenschaftliche Tätigkeit, die durch Originalarbeiten\n      dokumentiert ist, sowie eine kontinuierliche wissenschaftliche Lehre.\n(2) Die Verleihung des Berufstitels erfolgt an Personen, die befähigt sind, selbständig zu\n      lehren und zu forschen und von denen zu erwarten ist, dass sie auch in Zukunft ihren\n      beruflichen Mittelpunkt an der Med Uni Graz haben und dementsprechend ihre\n      wissenschaftliche Tätigkeit fortsetzen und für die Lehre der Med Uni Graz zur\n      Verfügung stehen werden. Sie haben ein eigenes, erkennbares wissenschaftliches\n      Profil, bevorzugt mit Bezug zu einem Forschungsfeld der Med Uni Graz.\n(3) Darstellung der zukünftigen Kooperation in Lehre und Forschung an der Medizinischen\n      Universität Graz\nA Fachliche Anforderungen\n- Habilitation im Fach (siehe Habilitationsrichtlinien)\nB I Anforderung betreffend Forschung (nach Abschluss der Habilitation)\n- Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit in Form von Publikationen:\nMindestens 15 Publikationen mit Impactfaktor. Davon mindestens 51 Originalarbeiten in\neinem Top-20-Journal (bezogen auf die Fächer gemäß JCR-Klassifikation):\nMindestens 5 Originalarbeiten in einem Top-20-Journal, als Erst,- Letzt- oder\nkorrespondierende/r Autor/in (maximal eine Originalarbeit in einem Top-20-Journal kann\ndurch zwei Originalarbeiten in einem Top-40-Journal ersetzt werden)\nB II Anforderung betreffend Forschung (nach Abschluss der Habilitation)\n- Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten\nLeitung eines bewilligten Drittmittelprojekts bzw. erfolgreiche Einwerbung von\nDrittmitteln/Fördermitteln. Es wird entweder die Leitung eines Projekts mit peer-review\nVerfahren (z.B.: FWF, ÖNB, ESF, EU) oder die Leitung von industriegeförderten Projekten\n(ab einer Fördersumme von insgesamt EUR 100.000,-- von max. zwei Projekten, EUR\n150.000,-- von mehr als zwei Projekten) vorausgesetzt.\nB III Anforderungen im Bereich Lehre (nach Abschluss der Habilitation)\n- abgeschlossene Betreuung von 3 Dissertationen (alternativ dazu 1 Dissertation und 4\nDiplomarbeiten oder 2 Dissertationen und 2 Diplomarbeiten) – mind. 1 Erstbetreuung von\nDissertationen - Nachweis personenbezogener evaluierter Lehre (auch aus Doktorats- und\nPhD-Programmen) oder\n1\n  Es werden nur bereits publizierte (oder nachweislich zur Publikation angenommene) Originalarbeiten in „peer reviewed“\nJournals gewertet. Nicht gewertet werden Letters, Case Reports, Reviews (Ausnahme: Cochrane-Analysen / Metaanalysen\nin peer-reviewed Journalen), Abstracts aller Art, Buchbeiträge, Bücher, Beiträge in Supplementen, Beiträge in\npopulärwissenschaftlichen oder Fortbildungsjournalen.\n_______________________________________________________________________________________________________\n                                                           Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN50\n                                                       Seite 2 von 4"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "index": 63,
            "text": "64\n- Nachweis aktiver Beteiligung in der postgradualen Ausbildung (Doctoral School,\nPhD Programm)\nB IV Anforderungen im Bereich „Third Mission“\nUniversitäten sind Impulsgeberinnen und Mitgestalterinnen von gesellschaftlichen,\nwirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen und tragen in diesem Zusammenhang\ngesellschaftliche Verantwortung in allen Leistungsbereichen. Daher nehmen die\nUniversitäten neben den Kernaufgaben „Lehre“ und „Forschung“ eine dritte wahr, die als\n„Third Mission“ bezeichnet wird.\nDie Dritte Mission umfasst als Querschnittsthema Aufgaben und Verantwortungen der\nUniversität im Bereich des Austauschs mit Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere in\ndiesen drei Dimensionen im Bereich Gesundheit und Krankenversorgung:\n    •  Wissens- und Technologietransfer: Hier wird die gezielte Verwertung von\n       akademischem Wissen und Erfindungen mit innovationspolitischem Fokus\n       verstanden. Leistungen in diesem Bereich sind beispielsweise die Gründung von Spin-\n       offs. Sie ermöglichen den direkten Transfer aus den Hochschulen in die Gesellschaft.\n    •  Wissenschaftskommunikation und lebensbegleitendes Lernen: Unter diesen Punkt\n       fallen alle Aktivitäten, welche das Ziel haben, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen\n       mit einer persönlichen, gesellschaftlichen, sozialen oder erwerbsbezogenen\n       Perspektive der allgemeinen Gesellschaft zu vermitteln.\n    •  Soziales Engagement im Gesundheitsbereich: Diese Dimension bezeichnet die\n       Nutzung universitären Wissens und universitärer Ressourcen zur Bereicherung\n       öffentlicher und privater Sektoren. Aktivitäten in diesem Bereich umfassen\n       beispielsweise gesellschaftlich relevante Themen, die Stärkung demokratischer\n       Werte, die Erziehung gebildeter und engagierter Bürger*innen, sowie das Ansprechen\n       gesellschaftlicher Probleme und das Leisten eines Beitrags zum öffentlichen Wohl.\n       Unter diesen Punkt fällt beispielsweise die aktive Mitarbeit in karitativen\n       Organisationen.\nVon der Antragstellerin*vom Antragsteller sind in mindestens einer dieser drei Dimensionen\naußergewöhnliche Leistungen gefordert. Von dem*der Auszuzeichnenden sind\ndiesbezügliche außergewöhnliche Leistungen, welche das Ansehen der Med Uni Graz\nnachhaltig verbessert haben, im Sinne der breiten Öffentlichkeit Voraussetzung. Der*die\nAuszuzeichnende legt zum Nachweis dieser außergewöhnlichen Leistungen ein Portfolio aus\nzum Beispiel Medienberichten, Websiteberichten, Beiträgen in sozialen Medien vor,\nwelches das Engagement im Bereich der Dritten Mission dokumentiert.\n§ 4 Antragstellung\n(1) Der Antrag ist von der*dem Antragsteller*in persönlich mit aktuellem Lebenslauf (siehe\nAntragsformular: Homepage der Medizinischen Universität Graz) an die Rektorin*den\nRektor der Med Uni Graz zu stellen. Die Unterlagen sind 1-fach in Papier sowie elektronisch\neinzureichen. Nach Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen, werden diese an den\nSenat/die Kommission für Ehrungsangelegenheiten zur Bearbeitung weitergeleitet.\n(2) Die Ehrungskommission erarbeitet innerhalb von maximal sechs Monaten eine\nStellungnahme, welche dem Senat und in der Folge dem Rektorat innerhalb der\ndarauffolgenden Woche übermittelt wird.\n_______________________________________________________________________________________________________\n                                                  Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN50\n                                              Seite 3 von 4"
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            "index": 64,
            "text": "65\n§ 5 Gutachten\n(1) Die Kommission für Ehrungsangelegenheiten schlägt nach Prüfung der Unterlagen auf\ndie Erfüllung der formalen Verleihungserfordernisse habilitierte Gutachter*innen vor, die\nvom Senat bestellt werden und die eingebrachten Unterlagen hinsichtlich der zu\nerfüllenden Anforderungen sowie die wissenschaftlichen Arbeiten gemäß dieser Richtlinie\nbewerten. Zur Erstellung der Stellungnahme durch die Kommission für\nEhrungsangelegenheiten sind mindestens zwei Gutachten (davon ein*e externe*r Gutachter\n*in und ein*e interne*r Gutachter*in) erforderlich\n(2) Die Gutachten sind von den Gutachter*innen innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab\nihrer Beauftragung zu erstellen.\n§ 6 Abstimmung\n(1) Nach Erstellung der Stellungnahme der Kommission für Ehrungsangelegenheiten erfolgt\ndie Beschlussfassung im Senat sowie Rektorat.\n(2) Nach positiver Beschlussfassung sowohl durch den Senat als auch durch das Rektorat ist\nder Antrag von der Rektorin*vom Rektor persönlich zu unterfertigen und an die zuständigen\nministeriellen Stellen weiterzuleiten.\n§ 7 Gesamtbeurteilung\nDie in § 3 definierten Anforderungen sind als Mindestanforderungen zu verstehen.\nInsgesamt erfolgt eine kritische Betrachtung der universitären Gesamtleistung (B I, II, III\nund IV). Für eine befürwortende Entscheidung des Senats sowie des Rektorats ist die\nvollständige Erfüllung von jedenfalls drei der vier Anforderungen (B I, II, III und IV)\nerforderlich.\n§ 8 In-Kraft-treten\nDiese Richtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Mit der\nVeröffentlichung gelten alle zuvor veröffentlichten Richtlinien betreffend das Verfahren\nfür     die     Verleihung       des      Berufstitels        einer       Universitätsprofessorin*eines\nUniversitätsprofessors als widerrufen.\n_______________________________________________________________________________________________________\n                                                  Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN50\n                                              Seite 4 von 4"
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            "index": 65,
            "text": "66\n51.        Ethikkommission: Ergänzung – Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat in seiner\nSitzung am 04.12.2024 gemäß § 30 Abs. 1 UG idgF iVm § H. 3 der Wahlordnung der Medizinischen\nUniversität Graz für die Funktionsperiode 01.01.2025 bis 31.12.2027, folgende Personen in die\nEthikkommission entsendet:\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "index": 66,
            "text": "67\n                           Mitglieder der Ethikkommission ab 01.01.2025\n              Funktion                      Hauptmitglied                          Stellvertretung\nVorsitzender                       Univ.Prof.Dr. Hans Peter Dimai\n1. Stellv. Vorsitzender                                               Univ.Prof.Dr. Thomas Griesbacher\n2. Stellv. Vorsitzender                                               Univ.Prof.Dr. Thomas Wagner\n3. Stellv. Vorsitzende                                                Univ.Prof.in Dr.in DI.in Andrea Berghold\n§ 8c KAKuG\nGehobener Dienst für Gesundheits-\n                                   Tamara Johne, BSc, BA, MA          Maria Regina Schlögl, MSc\nund Krankenpflege\nJurist*in                          Ass.Prof.Dr. Sebastian Scholz      Mag.a Cornelia Gogg\nPharmazeut*in                      Univ.Prof.Dr. Andreas Zimmer       Mag.pharm. Dr. Marianne Leitner\n                                                                      Mag.a Heidi Fortmüller\n                                                                      MMag.a Susanna Harb\n                                                                      Martina Hartner, MSc\n                                                                      Mag.a Christina Koller\n                                                                      Mag.a Catharina Neubauer-Krainer\nPatientenvertreter*in              Dr.in Michaela Wlattnig\n                                                                      Iris Leitner-Englich\n                                                                      Mag.a Monika Steinwender\n                                                                      Dr. Bernhard Strachwitz\n                                                                      MMag.a Anna Maria Weiß\n                                                                      Nadine Kirischitz\nVertreter*in einer repräsentativen\n                                   Ursula Vennemann                   Mag.a Elke Mori\nBehindertenorganisation\nVertreter*in der Senior*innen\n                                   Univ.Prof.Mag.Dr. Leopold Neuhold  Alexandra Wachtler, MSc\n(BGBl. I Nr. 84/1998)\n                                   Univ.Prof.Dr. Hans-Walter\nEthische Kompetenz                                                    Univ.Prof.in Dr.in Martina Schmidhuber\n                                   Ruckenbauer\n                                   Univ.Prof.in DI.in Dr.in Andrea\nBiometrische Expertise                                                DI.in Dr.in Regina Riedl\n                                   Berghold\nStändige Mitglieder für fachliche Stellungnahmen\n                                                                      Univ.Prof.Dr. Thomas Griesbacher\nFA/FÄ f. Pharmakologie &                     in       in\n                                   Ass.Prof. PD.Dr. PhD Aitak Farzi   Ass.Prof.PD Dr. Florian Reichmann\nToxikologie\n                                                                      Univ.Prof.Dr. Akos Heinemann\nTSB (bei Medizinprodukten)         Ing. Franz Deutschmann\nAnästhesiologie                    Univ.Prof.in Dr.in Elisabeth Mahla Univ.Prof.in Dr.in Sonja Fruhwald\n                                                                      Univ.Prof.Dr. Hermann Toplak\nInnere Medizin                     Univ.Prof.Dr. Rudolf Stauber       Univ.Prof.Dr. Kurt Weber\n                                                                      Univ.Prof. Dr. Heinz Sill\nChirurgie                          Priv. Doz. Raimund Winter          Prof. Dr. J. Lindenmann\n                                                                      Univ.FA DDr. Lukas Mileder\nKinder- und Jugendheilkunde        Univ.Prof.PD Dr. Hannes Sallmon    Univ.Prof.Dr. Bernhard Resch\n                                                                      Univ.Prof.Dr. Friedrich Reiterer\nPsychologie                        Priv.Doz.Dr. Christian Fazekas     Univ.Prof.in Dr.in Ursula Wisiak\nGenetik                            Dr.in Sarah Verheyen"
        },
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                "id": 12795,
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                "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1"
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            "index": 67,
            "text": "68\n52.        Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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