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SCI\n ✓ SCI = Science Citation Index: Journal Citation Report (JCR): Subject Category\n Listing.\n ✓ Die Journale sind in der SCI-Liste nach Höhe der “Impact factors” in\n fachspezifische Kategorien geordnet.\n ✓ Top 40% bedeutet, dass das Journal in den oberen 40 % der jeweiligen Kategorie\n aufscheint. Ist ein Journal in 2 verschiedenen Kategorien gelistet, was ganz selten\n der Fall ist, so gilt die Hauptdisziplin (längere Liste).\n2. Originalarbeiten\nOriginalarbeiten sind Berichte wissenschaftlicher Arbeiten, welche in peer reviewten\nZeitschriften erschienen sind. Hierzu zählen „full length papers“, „short\ncommunications“, „rapid communications“, „letters“.\n„Review Artikel“ werden als Originalarbeiten anerkannt, sofern diese Originalarbeiten\nenthalten und peer reviewed worden sind.\n3. Review Artikel\nReview Artikel sind Übersichtsarbeiten über eigene und/oder fremde wissenschaftliche\nArbeiten und enthalten in den seltensten Fällen Originaldaten. Sie sind in den\nZeitschriften als solche gekennzeichnet.\n4. Letters, Editorials, Fallberichte\nDiese sind als solche in den Zeitschriften gekennzeichnete Arbeiten.\n5. Proceedings\nProceedings sind im Wesentlichen publizierte Vorträge, welche Originaldaten oder\nÜbersichten enthalten.\n6. Buchbeiträge\nAls Buchbeiträge gelten alle sonstigen Arbeiten in voller Länge in Fachbüchern, welche\nin keine der oberen Kategorien fallen.\n7. Abstracts\nAbstracts sind kurze Zusammenfassungen von Vorträgen oder Postern, welche in\nProgrammen von Tagungen erscheinen.\nEs wird darauf aufmerksam gemacht, dass die/der Habilitand/in seine Publikationsliste\nso abzufassen hat, dass klar daraus hervorgeht, in welche Kategorie die jeweilige Arbeit\nfällt.\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n Seite 8 von 8" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n45. Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 04.12.2024 auf Beschluss der Curricularkommission\nPostgraduale Ausbildungen vom 11.11.2024 folgende Richtlinie beschlossen hat:\n MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210\n 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n Universitätslehrgang\n Datum der Kurzbeschreibung der Änderungen Veröffentlichung MTBL\n Vers. Genehmigung\n MTBL v. 30.6.2015, StJ. 2014/15,\n 01 24.6.2015 erstmalige Einreichung 25 Stk.\n MTBL v. 29.6.2022, StJ. 2021/22,\n 02 22.06.2022 Redaktionelle Änderungen – 40. Stk.\n Anpassung an die Richtlinie für\n die Erstellung einer Diplomarbeit\n oder Masterarbeit für\n Diplomstudien Humanmedizin\n und Zahnmedizin sowie für das\n Masterstudium\n Pflegewissenschaft und\n Interprofessional Health Care\n Studies veröffentlicht im MtBl\n vom 2.2.2022, StJ 2021/22, 16.\n Stk\n 03 04.12.2024 Redaktionelle Änderungen; MTBL v.11.12.2024,\n Ergänzung zu fachhistorischen StJ. 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Studien und peer reviewten\n Veröffentlichungen als\n Masterthesis; Ergänzung zu\n externen Betreuer*innen;\n Ergänzung zur Einreichung;\n Ergänzung zur\n Veröffentlichungspflicht;\n Ergänzung der Anhänge und\n Anpassung der Formalkriterien an\n ÖNORM 2662 und die\n Richtlinie für die Erstellung einer\n Diplomarbeit oder Masterarbeit\n für die Diplomstudien\n Humanmedizin und Zahnmedizin,\n sowie für das Masterstudium\n Pflegewissenschaft und\n Interprofessionelle\n Gesundheitswissenschaften,\n veröffentlicht im MtBl vom\n 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\n RN210;\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 2 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "14\nInhalt:\n1. Allgemeines\n2. Formen der Masterarbeit\n3. Themenfindung\n4. Betreuende\n5. Themengenehmigung\n6. Verfassen der Masterarbeit\n7. Einreichung der Masterarbeit\n8. Beurteilung\n9. Veröffentlichungspflicht\n10. Formale Vorgaben zur Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n 10.1 Allgemeines zur Form der Masterarbeit\n 10.2. Titelblatt/Deckblatt\n 10.3 Eidesstattliche Erklärung\n 10.4. Gliederung der Masterarbeit\n 10.5 Gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen\n 10.6 Weitere Vorgaben\n11. Inkrafttreten\nANHÄNGE\n I. Gestaltungsvorgabe Titelblatt auf Deutsch und auf Englisch\n II. Praktische Hinweise zur Durchführung einer Masterarbeit\n III. Konzeptformular\n IV. Bekanntgabe der Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n V. Beurteilungsbogen für Erstgutachten in einem Universitätslehrgang\n VI. Beurteilungsbogen für Zweitgutachten\n VII. Protokoll Präsentation einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 3 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\n1. Allgemeines\nMit einer Masterarbeit soll die*der Verfasser*in zeigen, dass sie*er in der Lage ist,\neine wissenschaftliche Fragestellung selbstständig unter Verwendung\nwissenschaftlicher Methoden zu bearbeiten und darzustellen.\nEin wesentlicher Nachweis besteht in der Abfassung einer schriftlichen Arbeit, die\neine Beschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen allgemeinen\nwissenschaftlichen Kontext sowie eine Darstellung und Diskussion eines möglichen\nLösungsansatzes und der eigenständig erzielten Ergebnisse enthält. Der ganzheitliche\nAnsatz der im Bio-Psycho-Sozialen Modell der Medizinischen Universität Graz als\nGrundgedanke in Forschung, Lehre und Krankenbetreuung vorgegeben wird, soll auch\nim Rahmen der Masterarbeit befolgt werden.\n2. Formen der Masterarbeit\nMögliche Formen einer Masterarbeit richten sich nach der entsprechenden\nFragestellung:\na) Arbeit mit analytischem oder experimentellem Teil: Im Rahmen der\nBearbeitung der Fragestellung ist neben der wissenschaftlichen Bearbeitung\nvorhandener Daten auch eigenes praktisches Arbeiten erforderlich.\nb) Retrospektive Studie: Basierend auf Auswertung von Patient*innendaten oder\nProbenmaterial mit entsprechenden statistischen Analysen und\nInterpretation/Diskussion.\nc) Literaturreview: Profunde systematische Recherche wissenschaftlicher\nPrimärliteratur zu einer konkreten Fragestellung mit wissenschaftlichen\nNeuigkeitswert. Der eigenständige wissenschaftliche Teil umfasst hier eine kritische\nBewertung und Analyse der vorliegenden Literatur und der Daten sowie\nGegenüberstellung der Ergebnisse, sowie dem Aufzeigen von Unterschieden,\nWidersprüchen und entsprechende Interpretation. Eine Zusammenfassung von\nbereits bekanntem Lehrbuchwissen ist nicht zulässig.\nd) Lehrforschung/Medizinische Didaktik (unter Berücksichtigung medizinisch\nund/oder pflegerischer Aspekte).\ne) Fallstudie (Kasuistik): Eine wissenschaftliche Aufarbeitung von besonderen\nFällen aus der klinischen Praxis, welche für eine Publikation geeignet sind.\nf) Fachhistorische Studie: Empirische Untersuchung zu einem fachrelevanten\nThema und dessen zeitliche/historische Entwicklung um Lösungsansätze für ein\naktuell bestehendes Problem zu erarbeiten.\ng) Peer reviewte Veröffentlichungen in einem S(S)CI gelisteten Journal als\nErstautor*in. Details dazu sind dem Informationsblatt über Peer reviewte\nVeröffentlichungen als Diplomarbeit/Masterarbeit in MUniverse zu entnehmen.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 4 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\n3. Themenfindung\nDie*der Studierende kann aus einer der Lehrgangsleitung vorliegenden Themenliste\nauswählen oder im Gespräch mit der*dem Betreuer*in ein Thema vorschlagen. Das\nThema muss sich auf einen im Curriculum genannten Themenbereich beziehen. Die\nBearbeitung von Themen aus dem eigenen beruflichen Umfeld des*r postgradual\nStudierenden wird ausdrücklich begrüßt.\n4. Betreuende4.1 Eigenschaften der*des Betreuers*in\nDie Betreuung einer Masterarbeit erfolgt durch Angehörige der Medizinischen\nUniversität Graz im Sinne der §§ 97, 102, 103, 104 UG und gleichwertig qualifizierte\nPersonen anderer in- und ausländischer postsekundärer Bildungseinrichtungen. Auch\nbei Personen, die nicht der Medizinischen Universität Graz angehören, hat die*der\nDekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten die Heranziehung zur Betreuung zu\nbestätigen. Die Erstbetreuung sollte im Allgemeinen durch Angehörige der\nMedizinischen Universität Graz im Sinne der §§ 97, 102, 103, 104 UG erfolgen.\nIn begründeten Ausnahmefällen ist die*der Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten berechtigt, geeignete wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gemäß §\n94 Abs 2 Z2 UG mit der Betreuung von Masterarbeiten aus dem Fach ihrer Dissertation\noder ihres nach der Verleihung des Doktorgrades bearbeiteten Forschungsgebietes zu\nbetrauen. Die Mindestvoraussetzung für die letztverantwortliche Betreuung ist\njedenfalls der Abschluss eines Doktoratsstudiums. Die Erstbetreuung kann nach\nGenehmigung der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten auch\ndurch wissenschaftliche Mitarbeiter*innen gemäß § 94 Abs 2 Z 2 UG erfolgen.\nExterne Betreuer*innen, die kein aktives Dienstverhältnis an der Medizinischen\nUniversität Graz innehaben, sind verpflichtet, einen Lebenslauf und eine\nPublikationsliste zur Verfügung zu stellen.\n4.2 Aufgaben der*des Betreuers*in\nNach § 81 Abs 2 UG ist bei der Themenfindung der Umfang der Masterarbeit so zu\nwählen, dass die Bearbeitung und Fertigstellung innerhalb von 6 Monaten möglich\nund zumutbar ist. Dies bedeutet nicht, dass die Masterarbeit innerhalb von 6 Monaten\nfertigzustellen ist.\nWährend der Abfassung der Masterarbeit muss die*der Betreuer*in in dem im Konzept\nvereinbarten Ausmaß (siehe Anhang III) für fachliche Unterstützung, Diskussion und\nBeratung zur Verfügung stehen, wobei für die Einreichung der Abschlussarbeit ein\nErstgespräch, ein oder mehrere Zwischengespräche und ein Abschlussgespräch zu\ndokumentieren sind.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 5 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\n5. Themengenehmigung\nIn Abstimmung und im Einverständnis mit der Lehrgangsleitung und der\nBetreuungsperson hat der*die Studierende binnen einer vom Lehrgang festgesetzten\nFrist ein Konzept anhand des Konzeptformulars (siehe Anhang III) zu erstellen und\ndieses der Lehrgangsleitung vorzulegen. Nach Zustimmung der Lehrgangsleitung wird\ndieses dem studienrechtlichen Organ zur Genehmigung übermittelt.\nDer*die Studierende wird zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf die\nRichtlinie der Medizinischen Universität Graz über Standards für gute\nwissenschaftliche Praxis hingewiesen. (siehe GCP Richtlinie in der geltenden\nFassung).\n6. Verfassen der Masterarbeit\nNach der Freigabe des Konzeptformulars durch den*die Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten kann mit der Arbeit begonnen werden.\nBei der Abfassung der Masterarbeit sind die Anforderungen an Aufbau, Gliederung\nund sprachliche Ausformulierung einzuhalten.\nDie Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache abgefasst werden. Es\nmuss eine Zusammenfassung in deutscher Sprache und ein Abstract in einwandfreier\nenglischer Sprache verfasst werden. Diese werden in jedem Fall im Internet\nveröffentlicht. Bei englischen Arbeiten ist die deutsche Kurzfassung der einzige Teil\nin deutscher Sprache – Titelblatt, Eidesstattliche Erklärung, Danksagung etc. müssen\nin englischer Sprache verfasst werden. Originalmaterialien, Primärdaten und\nDokumentationen sind innerhalb der Med Uni Graz sicher und zugänglich gemäß den\nVorgaben der DSGVO für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren.\nDie Masterarbeit ist vor Ausfertigung der Beurteilung der Abschlussarbeit zu\npräsentieren.\n7. Einreichung der Masterarbeit\nVia dem*der ULG Koordinator*in sind folgende Dokumente der Stabsstelle für\nStudienleistungen und Abschlüsse zu übermitteln:\n • die dokumentierten Gesprächsprotokolle\n • das Formular „Einverständniserklärung zur Webveröffentlichung“\n • das Formular mit Eidesstattlicher Erklärung und Beurteilung\n • den Antrag auf Bewilligung einer Benutzungsbeschränkung gemäß § 86 Abs 4\n UG (optional)\nAn der Stabsstelle für Studienleistungen und Abschlüsse wird die\nRichtlinienkonformität geprüft, eine Plagiatsprüfung durchgeführt und die Arbeit an\ndie entsprechenden Gutachter*innen ausgesendet.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 6 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 17, "text": "18\nNach Einlangen der Gutachten, sowie nach bereits erfolgter Defensio, wird die\nMasterarbeit von dem*der Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten\napprobiert und die Beurteilung im MEDonline eingetragen.\n8. Beurteilung\nFür die Beurteilung gilt:\nGemäß § 54 (5) der Satzung – Studienrechtliche Bestimmungen ist die Masterarbeit\nbei der*dem Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten zur Beurteilung\neinzureichen. Diese*r teilt die Arbeit zur Beurteilung zwei Gutachter*innen zu,\nwovon eine*r der*die Betreuer*in der Masterarbeit sein kann. Gemäß § 17 (20) der\nSatzung – Studienrechtliche Bestimmungen betraut die*der Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten Personen nach §§ 97, 103 und 104 UG der\nMedizinischen Universität Graz und anderer in- und ausländischer postsekundärer\nBildungseinrichtungen, sowie externe Personen mit äquivalenter Qualifikation mit\nder Begutachtung. Weiters können auch geeignete wissenschaftliche\nMitarbeiter*innen gemäß § 94 Abs Z 2 UG zur Begutachtung herangezogen werden.\nDie Gutachter*innen haben die bei der*dem Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten eingereichte Masterarbeit innerhalb von vier Wochen nach\nZustellung zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt in schriftlicher Form in der Regel\nunter Verwendung des im Anhang enthaltenen Beurteilungsbogens gemäß § 54 (6),\n(7) und (8) der Satzung – Studienrechtliche Bestimmungen.\nDie Gutachter*innen nehmen die im Curriculum vorgesehene Präsentation der\nMasterarbeit entgegen. Sie sind berechtigt, sich von der Lehrgangsleitung dabei\nvertreten zu lassen.\n9. Veröffentlichung\nJede Masterarbeit ist nach den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen. Gemäß\n§ 86 Abs 4 UG kann in begründeten Fällen ein Ausschluss der Veröffentlichung für\nlängstens fünf Jahre nach der Übergabe bei der*dem Dekan*in für studienrechtliche\nAngelegenheiten unter genauer Angaben der Gründe für die Sperrung beantragt\nwerden.\nBei Masterarbeiten mit Ausschluss der Benützung gemäß § 86 Abs 4 UG sind die\nZusammenfassung in deutscher Sprache und der Abstract trotzdem jederzeit\nöffentlich einsehbar. Nach Ablauf der Sperre (spätestens nach fünf Jahren ab\nÜbergabe der Arbeit) ist die gesamte wissenschaftliche Arbeit öffentlich einsehbar.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 7 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 18, "text": "19\n10. Formale Vorgaben zur Masterarbeit in einem\nUniversitätslehrgang\n10.1 Allgemeines zur Form der Masterarbeit\n o Seitenformat DIN A4, Hochformat\n o Eine elektronische Version der Abschlussarbeit (Kurz- und Langform) zur\n Publikation im Internet im Format PDF/A\n o Seitenrand links 3 cm, rechts 2,5 cm, oben und unten je 2,5 cm\n o Der Text wird 1 ½ -zeilig verfasst, Standardschrift Times New Roman, Arial,\n 12 pt. Überschriften größer (14 bzw. 16 pt) vorzugsweise serifenlose Schrift\n o Sprache Deutsch oder Englisch (Abstract und Titel in Deutsch und Englisch)\n o Umfang in etwa 50 Seiten (ohne Anhang) – umfangreichere Arbeiten sind nur\n in Absprache mit dem Betreuer möglich (Ausnahme: peer-reviewte\n Veröffentlichungen in einem (S)SCI gelisteten Journal).\n o Der Aufbau der Arbeit muss einer wissenschaftlichen Arbeit entsprechen, die\n Literaturangaben müssen im Vancouver Style oder Harvard Style erfolgen.\n10.2. Titelblatt/Deckblatt\nDas Titelblatt sollte folgende Informationen beinhalten:\n o Textsorte (Masterarbeit)\n o Titel (optional Untertitel) der Hochschulschrift\n o Name der*des Autor*in inkl bereits vorhandener akademischer Grade\n o Angestrebter akademischer Grad\n o Name und Ort der Universität\n o Bezeichnung des Universitätslehrgangs\n o Name der*des Betreuer*innen\n o Datum und Ort der Einreichung\nDie Begutachtung kann erst nach vollständiger Erfüllung der Formalkriterien\nbeginnen.\n10.3 Eidesstattliche Erklärung\nSie dient als Nachweis der selbstständigen Leistung und der wissenschaftlichen\nRedlichkeit des*der Studierenden unter Berücksichtigung von Autor*innen– und\nUrheber*innenrechten. Eine handschriftlich unterfertigte Eidesstattliche Erklärung\nwird im elektronischen Studierendenakt hinterlegt.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 8 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 19, "text": "20\nMustertext:\n Eidesstattliche Erklärung\nIch erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne\nfremde Hilfe verfasst habe, andere als die angegebenen Quellen nicht verwendet\nhabe und die den benutzten Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen\nals solche kenntlich gemacht habe.\nDes Weiteren erkläre ich hiermit, dass, sofern bei der Erstellung dieser Arbeit\nKünstliche Intelligenz (KI) Werkzeuge zur Generierung und/oder Korrektur\nbestimmter Textpassagen verwendet wurden, dieser Einsatz unter Einhaltung\nethischer Grundsätze, akademischer Integrität und den Vorgaben meiner Universität\nerfolgte, sowie in Folge dies transparent gemacht und in angemessener Weise\ngekennzeichnet wurde.\nOrt, am …… Nachname Vorname\n bereits vorhandene akademische Grade eh.\n Declaration of Academic Integrity\nI hereby confirm that the present diploma thesis is the result of my own independent\nscholarly work. I also confirm that in all cases, where material from the work of\nothers (in books, articles, essays, dissertations, and on the internet) is\nacknowledged, quotations and paraphrases are clearly indicated. No material other\nthan that cited in the reference list has been used. I have read and understood the\nMedical University’s regulations and procedures concerning plagiarism.\nFurthermore, I hereby declare that if artificial intelligence (AI) tools were used for\nthe generation and/or correction of certain text passages in the creation of this\nwork, such employment was conducted in compliance with ethical principles,\nacademic integrity, and the regulations of my university. Additionally, it was\nensured that this usage was transparently disclosed and appropriately attributed.\nplace, date first name last name, m.p.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 9 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 20, "text": "21\n10.4 Gliederung der Masterarbeit\nDie Gliederung der Master/Diplomarbeit sollte im Wesentlichen dem EMED-Format\nentsprechen (Einleitung – Methoden – Ergebnisse – Diskussion; detaillierte Angaben\nsiehe Vancouver Style und Harvard Style)\n 1. Deckblatt (siehe Anhang 1)\n 2. Eidesstattliche Erklärung\n 3. Danksagungen (optional)\n 4. Zusammenfassung in Deutsch (maximal 2000 Zeichen)\n 5. Abstract in Englisch (maximal 2000 Zeichen)\n 6. Angaben von bereits erfolgten Veröffentlichungen (Publikationen, die\n während der Masterarbeit entstanden sind)\n 7. Inhaltsverzeichnis\n 8. Abkürzungen und deren Erklärung\n 9. Glossar (bei Bedarf)\n 10. Abbildungsverzeichnis (bei Bedarf)\n 11. Tabellenverzeichnis (bei Bedarf)\n 12. Einleitung (Hinführung zum Thema, Aufzeigen der Kenntnis-\n /Forschungslücke, Begründung der Fragestellung, Zielsetzung und\n Einschränkungen/Abgrenzungen)\n 13. Material und Methoden, gegebenenfalls Angabe des Ethikvotums\n 14. Ergebnisse / Resultate mit graphischen Darstellungen\n 15. Diskussion (Antworten auf die Forschungsfragen, vergleichende\n Erläuterungen, Schlussfolgerungen, kritische Reflexion/Einschränkungen zu\n Inhalt und Methode, Implikationen für Theorie und Praxis, Ausblick und\n Anregungen für weiterführende Arbeiten)\n 16. Literaturverzeichnis\n 17. Anhang (technische Dokumentationen, die für die Durchführung der\n Masterarbeit wichtig waren, z.B. Fragebögen, Projektplan, Messprotokolle,\n Case Report Forms, Anamnesebögen, u. a.)\n10.5 Gesetzliche Vorgaben und Bestimmungen\nUniversitätsgesetz 2002 (UG) idgF und Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen\nder Medizinischen Universität Graz idgF.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 10 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 21, "text": "22\n10.6 Weitere Vorgaben\nBei der Erstellung einer Masterarbeit sind weiters folgende gesetzlichen Vorgaben\neinzuhalten, insbesondere:\n o das Urheberrecht und Copyrightbestimmungen\n o die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen, insbesondere sind bei der\n Verwendung von Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, die\n Bilddateien durch eine adäquate Verpixelung der Gesichter zu\n anonymisieren.\n o Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Medizinproduktgesetzes, des\n Gentechnikgesetzes, des Tierversuchsgesetzes\n o die Deklaration von Helsinki, die Regeln der Good Scientific Practice der\n Medizinischen Universität Graz (Englische Version)\n o Guideline on Standards for Good Scientific Practice der Medizinischen\n Universität Graz: GCP Richtlinie in der geltenden Fassung\n o “Good Scientific Practice“/Ethik in Wissenschaft und Forschung: Richtlinien\n der Medizinischen Universität Wien (Deutsche Version), Vorgaben der\n Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz\n o International Council of Nurses: “Guidelines for Writing Grant\n Proposals“ International Council of Nurses: Position Statement\n o Vancouver oder Harvard Style\n11. Inkrafttreten\nDie Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang tritt\nmit 1. März 2025 in Kraft.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 11 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 22, "text": "23\nAnhang I – Gestaltungsvorgabe Titelblatt\n Masterarbeit\n TITEL\n Untertitel (optional)\n eingereicht von\n Akad. Grad Vorname Zuname\n zur Erlangung des akademischen Grades\n Master of Science (Continuing Education)\n MSc (CE)\n an der\n Medizinischen Universität Graz\n ausgeführt im\n Universitätslehrgang NN\n unter der Anleitung von Betreuer*in\n …\nOrt, Datum …………………………..\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 12 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 23, "text": "24\n Master Thesis\n TITLE\n Subtitle (optional)\n submitted by\n first name last name, academic degrees\n in partial fulfillment of the requirements for the degree of\n Master of Science (Continuing Education)\n MSc (CE)\n at the\n Medical University of Graz\n executed in the\n Universitarian postgraduate degree program NN\n under the supervision of first name, last name, degree\nLocation, date …………………………..\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 13 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 24, "text": "25\nAnhang II - Praktische Hinweise zur Durchführung einer\nMasterarbeit\nAMERICAN PSYCHOLOGICAL ASSOCIATION (APA) 2020. Concise Guide to APA Style,\n American Psychological Association.\nCREATIVECLOUD PUBLICATIONS 2020. Full Student Guide to Harvard Referencing\n Style: Easy Harvard Formatting Step by Step, CreativeCloud Publications.\nCREATIVECLOUD PUBLICATIONS 2020. Full Student Guide to the Vancouver\n Referencing / Citation Style: Easy Vancouver Formatting Step by Step,\n CreativeCloud Publications.\nECO, U. 2015. How to Write a Thesis, The MIT Press.\nECO, U. 2020. Wie man eine wissenschaftliche Abschlußarbeit schreibt, Stuttgart,\n UBT.\nSILVIA, P. J. 2015. Write It Up: Practical Strategies for Writing and Publishing\n Journal Articles, Washington, DC, American Psychological Association.\nSILVIA, P. J. 2018. How to Write a Lot: A Practical Guide to Productive Academic\n Writing, Washington DC, American Psychological Association.\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 14 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 25, "text": "26\nAnhang III - Konzeptformular\nKonzeptformular für wissenschaftliche Arbeiten\n Konzeptformular für wissenschaftliche Arbeiten\n Art der Arbeit:\n Arbeit mit analytischem oder\n experimentellem Teil\n Retrospektive Studie\n Literaturreview\n Lehrforschung/Medizinische Didaktik\n Fallstudie (Kasuistik)\n Fachhistorische Studie\n Peer reviewte Veröffentlichung in einem\n S(S)CI- gelisteten Journal als Erstautor*in\n (Arbeits-) TITEL:\n Das Thema der Diplom-/Masterarbeit\n ist einem der im Curriculum\n festgelegten Prüfungsfächer zu\n entnehmen\n Der Titel sollte klar und prägnant\n sein.\n Untertitel (optional):\n Der Untertitel kann/sollte einen\n Hinweis auf die Art der Studie\n enthalten, z.B. retrospektive Analyse,\n Literaturübersicht.\n Name der*des Studierenden:\n Studienkennzahl:\n Matrikelnummer:\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 15 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 26, "text": "27\n Betreuer*in:\n Universitätsklinik/Lehrstuhl/Institut:\n Zweitbetreuer*in:\n Universitätsklinik/Lehrstuhl/Institut:\n ggf. Mitarbeiter*innen:\n Universitätsklinik/Lehrstuhl/Institut:\n Kernfrage:\n Wie lautet die Fragestellung\n und/oder Hypothese?\n Warum ist diese Frage von\n Bedeutung?\n Zielsetzung:\n Welche Ergebnisse sind im\n Wesentlichen zu erwarten?\n Worin besteht der theoretische\n Hintergrund der Arbeit?\n Sind die Forschungsfrage(n) oder die\n mit dem Review angestrebte\n Zielsetzung für m/w/d\n gleichermaßen bedeutsam?\n Kurzbeschreibung:\n Worin besteht der Neuigkeitswert,\n der Ihre Arbeit gegenüber bereits\n publizierten Arbeiten rechtfertigt?\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 16 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 27, "text": "28\n Methodenwahl:\n Quantitativ: Wenn ja: Welche\n statistischen Verfahren sind\n hauptsächlich geplant?\n Qualitativ: Wenn ja: Welche\n Auswertungsverfahren sind geplant\n (z.B. Inhaltsanalyse, Grounded\n Theory, narrativ)?\n Mixed method: Sekundärdaten\n Art des Literaturreview (z.B.\n scoping,\n systematic, integrative, narrative)\n Entsprechende Begründung und\n Beschreibung anführen.\n Ethikkommissionsvotum:\n Erforderlich\n Nicht erforderlich\n vorhanden\n Datenerhebung:\n Personenbezogen\n Population\n Welche Daten werden erhoben?\n Ein-/Ausschlusskriterien\n Ermittlung der Stichprobengröße/Fallzahl (z.B.\n Power Analyse)\n Codierung\n Ohne Personenbezug\n Laborexperimentelle Ergebnisse\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 17 von 27" }, { "bulletin": { "id": 12795, "academic_year": "2024/25", "issue": "11", "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1" }, "index": 28, "text": "29\n Literaturarbeiten:\n Suchstrategie\n Datenbanken/Internet/weitere\n Recherchemöglichkeiten\n Ein-/Ausschlusskriterien\n Geplante Beurteilungstools\n Entsprechende Begründung und\n Beschreibung anführen.\n Bitte auch nicht zutreffende Punkte explizit anführen.\n Datenanalyse:\n Quantitativ: Welche statistischen\n Verfahren sind hauptsächlich\n geplant?\n Qualitativ: Welche\n Auswertungsverfahren sind geplant\n (z.B. Inhaltsanalyse, Grounded\n Theory, narrativ)?\n Literaturreview: Welche\n Beurteilungstools (Quality\n assessment) sind geplant; Extraktion\n und Synthese der Daten (z.B.\n Metaanalyse, Aggregation, narrative\n Zusammenfassung)?\n________________________________________________________________________________________________\n Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN45\n Seite 18 von 27" } ] }