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                "published": "2024-12-04T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Widerruf der Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Gesamt-Wahlergebnis vom 27./28. November 2024 für den Zentralausschuss für die Universitätslehrer*innen beim BMBWF für die Periode 2024-2029; Senat: Ausscheiden eines Hauptmitglieds aus dem Senat; Senat: Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den Senat; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12775&pDocNr=1578597&pOrgNr=1"
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            "text": "3\n40. Gesamt-Wahlergebnis vom 27./28. November 2024 für den Zentralausschuss für die\n       Universitätslehrer*innen beim BMBWF für die Periode 2024-2029\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "4\n41. Senat: Ausscheiden eines Hauptmitglieds aus dem Senat\nDer Senatsvorsitzende Professor Heinemann gibt gem. § B.60 der Wahlordnung der Satzung der Med Uni\nGraz bekannt, dass Frau Assoz.-Prof.in Priv.-Doz.in Dr.in Julia Mader mit 30.11.2024 aus der Mittelbaukurie\nausgeschieden ist.\n                                                     Univ.-Prof.Dr. Akos HEINEMANN\n                                                              Senatsvorsitzender\n42. Senat: Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den Senat\nDie Wahlkommissionsvorsitzende Assoz.-Prof.in Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Sandra Holasek gibt bekannt, dass\nFrau Priv.-Doz.in Dr.in Ariane Aigelsreiter ab 1.12.2024 für die restl. Funktionsperiode als Hauptmitglied\nin den Senat nachrückt.\n                                      Assoz.-Prof.in Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in Sandra HOLASEK\n                                                    Vorsitzende der Wahlkommission\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "5\n43.        Ausschreibung von Stellen\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "6\n                           Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Nuklearmedizin\n                                                    Kennung KA-NUKLR-2024-003032\n                                                     Universitätsklinik für Radiologie\n                                                Klinische Abteilung für Nuklearmedizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n      • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Hohe Belastbarkeit und kommunikative Kompetenz\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n19. Dezember 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "Widerruf der Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Gesamt-Wahlergebnis vom 27./28. November 2024 für den Zentralausschuss für die Universitätslehrer*innen beim BMBWF für die Periode 2024-2029; Senat: Ausscheiden eines Hauptmitglieds aus dem Senat; Senat: Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den Senat; Ausschreibung von Stellen",
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                "teaser": "Widerruf der Bestellung zur 1. Stellvertreterin des Leiters der Klinischen Abteilung für Phoniatrie; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Gesamt-Wahlergebnis vom 27./28. November 2024 für den Zentralausschuss für die Universitätslehrer*innen beim BMBWF für die Periode 2024-2029; Senat: Ausscheiden eines Hauptmitglieds aus dem Senat; Senat: Nachrücken eines Ersatzmitglieds in den Senat; Ausschreibung von Stellen",
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            "text": "11\n                                   HR- Manager*in mit Schwerpunkt Karriereentwicklung\n                                                        Kennung O-HR-2024-003069\n                                                            OE Human Resources\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Begleitung des Recruitingprozesses für Tenure Track Professuren\n      • Begleitung der Vergabe und Umsetzung der Visiting Scientist Fellowships\n      • Design und Weiterentwicklung von Karrieremodellen, um die langfristige Karriereentwicklung\n            und Bindung von Talenten zu fördern\n      • Unterstützung bei der Digitalisierung von Prozessen im Bereich der Karriereentwicklung, um\n            effiziente und zukunftsfähige Strukturen zu schaffen\n      • Mitwirkung an Projekten in der Personalentwicklung, wie z. B. die Implementierung von\n            Trainingsmaßnahmen, Organisation von Netzwerkveranstaltungen, Coaching-Angeboten und\n            Entwicklungsmöglichkeiten für verschiedene Karrierestufen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Diplom/Masterstudium, vorzugsweise mit Schwerpunkt Personalmanagement\n      • Berufserfahrung im Bereich HR, idealerweise mit einem Fokus auf Karriereentwicklung und/oder\n            Recruitingprozessen\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Erfahrung im Umgang mit digitalen Tools und Prozessen in der Personalentwicklung und/oder im\n            Recruiting\n      • Sehr gute Grundkenntnisse in Arbeitsrecht\n      • Ausgeprägte Kommunikations- und Beratungskompetenz sowie die Fähigkeit, auf verschiedenen\n            Ebenen zu agieren – sowohl mit Führungskräften als auch mit Mitarbeiter*innen\n      • Strukturierte, selbstständige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IVa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 45.726,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n19. Dezember 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "12\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                Forschungslabor Manager*in für host-pathogen interaction\n                                                     Kennung KA-INFEK-2024-003077\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                                  Klinische Abteilung für Infektiologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 3 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • In der neu etablierten Host-Immune Fungal Pathogen Interaction Forschungsgruppe (Prof. Subhra\n            K. Biswas; double affiliated: Abteilung für Infektiologie der Medizinischen Universität Graz und\n            interuniversitäres Ignaz Semmelweis Institut) wird eine Forschungslabor Manager*in Position\n            ausgeschrieben\n      • Übernahme von Koordinations- und Organisationsaufgaben der Forschungsgruppe, Aktive\n            Durchführung und Unterstützung bei der Umsetzung von Forschungsprojekten, Unterstützung bei\n            der Einführung neuer Labormitarbeiter*innen, Training von neuen Durchführung\n            Labormitarbeiter*innen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium in einem naturwissenschaftlichen Fach (mind. Bachelor-Niveau)\n      • Mehrjährige Expertise im Management eines Forschungslabors (u.a. Bestellmanagement,\n            Standardisierung von Laborprotokollen, Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen)\n      • Forschungserfahrung in Immunologie (Innate immunity von Vorteil)\n      • Expertise in tierischen und menschlichen Zellkulturen (inkl. Isolation von Immunzellen aus\n            Gewebe und Blut)\n      • Expertise in molekularen und immununlogischen Techniken (u.a. qPCR, ELISA, flow cytometry,\n            immunoblots)\n      • Gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Expertise in der Bearbeitung von menschlichem Blut oder Gewebe; Isolation und Sortierung von\n            Immunzellen, Expertise in high-dimensional flow cytometry und sorting (e.g. Symphony, Aria,\n            Cytek), Expertise in präklinischen Infektions-Mausmodellen oder ex vivo Infektionsmodellen mit\n            humanen Zellen\n      • Nachweis der Leistungsfähigkeit durch peer review Publikationen; Team player mit\n            Unterstützung anderer Labormitarbeiter*innen und des Labor Leiters zur reibungslosen\n            Durchführung der Forschungsprojekte\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 41.424,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen. Die Bewerbungsfrist endet am\n16. Januar 2025.\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "13\nZuordnung des Personals                         zu     den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 04.12.2024, StJ 2024/25, 10. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                                DER\n                          MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                      http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2024/2025                                Ausgegeben am 11.12.2024                                        11. Stück\n44.   Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung\n45.   Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit\n46.   Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen\n      Universität Graz\n47.   Einteilung des Studienjahres 2024/25\n48.   Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten\n49.   Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten\n50.   Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die\n      Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors\n51.   Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung\n52.   Ausschreibung von Stellen\n      52.1 Ausschreibung von Professuren\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                               Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. Dezember 2024\n                                Redaktionsschluss: Donnerstag 12.12.2024\n                                       E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "text": "2\n44.        Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung\n           und Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 04.12.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 15 UG idgF folgende\nHabilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz beschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 11.12.2024, StJ 2024/25, 11. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
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            "text": "3\n         Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz\nInhalt\n   I. ABSCHNITT - ALLGEMEINES .............................................................................. 1\n      Wissenschaftliche Gutachter*innentätigkeit: ......................................................... 2\n   II. ABSCHNITT - HERVORRAGENDE WISSENSCHAFTLICHE QUALIFIKATION............................ 3\n      Wissenschaftliche Publikationen und Projekte ....................................................... 3\n      Habilitationsschrift ....................................................................................... 5\n      Form der Habilitationsschrift ........................................................................... 5\n      Darstellung der zukünftigen Kooperation in Lehre und Forschung an der Medizinischen\n      Universität Graz: .......................................................................................... 5\n   III. ABSCHNITT – DIDAKTISCHE FÄHIGKEITEN............................................................. 5\n      Zielsetzung................................................................................................. 5\n      Lehre und Fortbildung.................................................................................... 7\n   IV. ABSCHNITT – IN KRAFT TRETEN ........................................................................ 7\n   ANHANG ....................................................................................................... 8\n      Erklärungen ................................................................................................ 8\n                                          I. ABSCHNITT - ALLGEMEINES\nDie       Habilitationsrichtlinien                 stellen         eine         Entscheidungshilfe                  für        die\nHabilitationskommission dar, deren Aufgabe es ist, laut § 103 Abs. 2 UG 2002\nwissenschaftliche und didaktische Qualifikation und pädagogische Eignung des/der\nHabilitationswerber*in zu prüfen. Dabei ist es die Aufgabe der Kommission, das\nwissenschaftliche Gesamtwerk im Sinne des § 103 Abs. 3 UG 2002 auf die\nwissenschaftliche Durchdringung des Habilitationsfaches zu prüfen. Für\nNichtmediziner*innen erfolgt eine Habilitation in klinischen Fächern mit dem Zusatz\n„theoretisch-experimentell.“ Ferner sind auch Faktoren in Betracht zu ziehen, die in\neinem Punktesystem nur ungenügend erfasst werden können, wie z. B. Leistungen in der\nEtablierung neuer Methoden etc.\nEin Doktoratsstudium ist Grundvoraussetzung für die Antragstellung, ein Diplomstudium\nist nicht ausreichend.\n                                                             Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n              Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "4\nHabilitationswerber*innen\nInterne Habilitationswerber*innen:\nAls „interne Habilitationswerber*innen“ gelten alle mit einem Beschäftigungsverhältnis\nder Medizinischen Universität Graz, sowie KAGES-Bedienstete mit Dienstort am Univ.-\nKlinikum Graz.\nExterne Habilitationswerber*innen:\nBei externen Habilitationswerber*innen sind die Motivation an der Medizinischen\nUniversität Graz zu habilitieren, die nachgewiesene mehrjährige evaluierte Lehrtätigkeit\nund Forschungstätigkeit an der Medizinischen Universität, wissenschaftliche\nZusammenarbeit mit der Medizinischen Universität Graz sowie die konkreten bisherigen\nund zukünftigen Aktivitäten in Lehre und Forschung entsprechend den aktuellen\nSchwerpunkten der Medizinischen Universität Graz darzustellen.\nExterne Habilitationswerber*innen, welche Angehörige anderer Universitäten mit\nHabilitationsrecht sind, müssen im Vorfeld der Einreichung an der Medizinischen\nUniversität Graz auch die Habilitationsvoraussetzungen ihrer Heimatuniversität erfüllen.\nVon den an der Medizinischen Universität Graz Habilitierten, die nicht in einem\nDienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz stehen, wird erwartet, dass sie sich\nbei Bedarf und gesonderter Beauftragung für die Forschung und Lehre an der Medizinischen\nUniversität Graz zur Verfügung stellen.\nWissenschaftliche Gutachter*innentätigkeit:\nVoraussetzung für die Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten gem. § 103 (5) UG ist\ndie Habilitation:\n    1.) Interne Gutachter*innen sind wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der\n        Medizinischen Universität Graz, sowie KAGES-Bedienstete mit Dienstort am Univ.-\n        Klinikum Graz.\n    2.) Externe Gutachter*innen haben kein Dienstverhältnis zur Medizinischen\n        Universität Graz, sowie sind keine KAGES-Bedienstete mit Dienstort am Univ.-\n        Klinikum Graz.\n                                             Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                         Seite 2 von 8"
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            "index": 4,
            "text": "5\n      II. ABSCHNITT - HERVORRAGENDE WISSENSCHAFTLICHE QUALIFIKATION\nWissenschaftliche Publikationen und Projekte\nWissenschaftliche Publikationen & Projekte         Minimum 30 Punkte\n   (1) Wissenschaftliche Publikationen\n   Grundvoraussetzung ist, mindestens zwei Publikationen in Zusammenarbeit mit einer\n   Organisationseinheit der Medizinischen Universität Graz veröffentlicht zu haben.\n   Als ein Hilfsmittel zur Bewertung der Qualität einer wissenschaftlichen Publikation soll\n   der Stellenwert des verwendeten Publikationsmediums (definiert anhand des jährlich\n   publizierten Impact-factors) verwendet werden.\n   Für jedes Habilitationsfach erfolgt eine Reihung der Zeitschriften nach deren Impact-\n   factor (IF) anhand der aktuellen, für das angestrebte Habilitationsfach spezifischen\n   JCR-Kategorie in 4 Bereiche. Eine publizierte Arbeit wird je nach Position der Zeitschrift\n   mit Punkten bewertet. Dabei gilt die Position der Zeitschrift zur Zeit der Annahme. Für\n   Journale, die nicht in der dem Habilitationsfach entsprechenden JCR Kategorie\n   aufscheinen, gilt die IF Position innerhalb der JCR Kategorie des betreffenden Journals.\n           IF                   Position der Zeitschrift                     Punkte\n           obere 20 %    =      Top                                              5\n           21 - 40 %     =      Standard 1                                       3\n           41 - 60 %     =      Standard 2                                       1\n           darunter      =       Standard 3                                      0.5\nDiese Bewertung gilt für die Originalarbeiten (Full length articles, short communications).\nFür Fallstudien und Reviews werden jeweils 50 % der Punktezahl entsprechend der\njeweiligen IF Position in der JCR Kategorie vergeben. Letters to the editor werden\ngrundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie Originaldaten enthalten und peer reviewed\nworden sind. In den Spitzenjournalen Nature, Science, werden solche letters als\nOriginalarbeiten voll angerechnet. In allen anderen Journalen werden sie mit 50% der\nPunktezahl entsprechend der jeweiligen IF Position in der JCR Kategorie veranschlagt.\nBei Unklarheit der Zuordnung zu einem Fachgebiet wird als Orientierungshilfe der\nnormierte Impactfaktor herangezogen.\nAus dem Bereich Standard 3 werden maximal 6 Punkte anerkannt.\n                                              Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                          Seite 3 von 8"
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            "text": "6\n   (2) Projekte\nTeilnahme an einem EU-Projekt als lokale/r ProjektleiterIn                              (10 Punkte)\nLeitung eines FWF Projekts                                                              (10 Punkte)\nLeitung und Abschluss von Projekten und Förderungsagenturen und öffentlicher Hand\nzum Beispiel OeNB-Projekte, Zukunftsfonds, Fonds gesundes Österreich, …. (5 Punkte)\nSchrödinger Stipendium, Max Kade Stiftung, oder gleichwertige reviewte\nAuslandsstipendien                                                                      (10 Punkte)\nIm Bereich Projekte werden max.15 Punkte vergeben.\nFolgende Bedingungen müssen erfüllt werden:\n    1) 30 Punkte aus\n        - Impact Factor-fähigen Publikationen (SCI gelistet, PubMed, Web of Science\n        usw.),\n        - 3 Punkte für maximal eine veröffentlichte Patentanmeldung in einem Land mit\n        amtlichem Prüfungsverfahren und einem Erfindungsanteil von mindestens 20%.\n        - 5 Punkte für maximal ein erteiltes Patent in einem Land mit amtlichen\n        Prüfungsverfahren und einem Erfindungsanteil von mindestens 20%.\nJedes Patent kann entweder nur als veröffentlichte Patentanmeldung oder erteiltes\nPatent eingereicht werden.\nDer Erfinderanteil muss mittels Erfindungsmeldungsformular bzw. Bestätigung aller\nMiterfinder*innen nachgewiesen werden, sofern dies nicht aus der Patentanmeldung\noder dem Patent selbst eindeutig ersichtlich ist.\n        - und aus den oben gelisteten Projekten\n2) Zwei Originalarbeiten in Top Journalen (davon mindestens eine in ungeteilter Erst-/\nKorrespondierender Autor*innenschaft)\n3) 15 Punkte als Erst-/Korrespondierender Autor*in, für maximal eine wissenschaftliche\nMonografie mit ISBN Nummer ebenfalls 5 Punkte zählen\n4) 15 Kongressbeiträge, davon 7 international\n                                             Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                         Seite 4 von 8"
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            "index": 6,
            "text": "7\nHabilitationsschrift\n(1) Eine Habilitationsschrift besteht aus\na. einer Ummantelungsschrift im Umfang von mind. 5-10 DIN A4-Seiten und\nb. 1-5 ausgewählten thematisch zusammenhängenden Originalpublikationen, die in\ninternationalen einschlägigen Journalen mit peer review-Verfahren publiziert worden\nsind. Als Originalpublikation im Sinne dieser Bestimmung zählen nur Publikationen in\nführenden Autor*innenschaften.\nc. Arbeiten, die noch nicht publiziert, aber zum Druck angenommen sind, müssen\nentsprechend gekennzeichnet sein. Die Annahmebestätigung durch den Editor des\nJournals ist der Publikationsliste beizufügen.\n(2) Die Ummantelungsschrift gemäß Abs. 1 lit a besteht aus einer Einleitung, die in das\nHabilitationsfach einführt und den Stand der Forschung erörtert. Im zweiten Teil sind die\nausgewählten        thematisch        zusammenhängenden               Originalpublikationen             kurz\nzusammengefasst darzustellen. Diese Zusammenfassung hat die wesentlichen\nmethodischen Gesichtspunkte der jeweiligen Originalpublikation sowie deren Ergebnisse\ndarzulegen.\nForm der Habilitationsschrift\no Seitenformat DIN A4, Hochformat\no Seitenrand links 2,5 cm, rechts 2,5 cm, oben und unten je 2,5 cm\no der Text wird 1 ½ -zeilig verfasst, Standardschrift Trebuchet MS oder Arial,\no 12 pt. Überschriften größer (14 bzw. 16 pt)\no Sprache Deutsch oder Englisch\nDarstellung der zukünftigen Kooperation in Lehre und Forschung an der\nMedizinischen Universität Graz:\n* Lehrkonzept\n* Forschungskonzept\nfür die künftigen drei Jahre\n                       III. ABSCHNITT – DIDAKTISCHE FÄHIGKEITEN\nZielsetzung\nUm universitäre Lehre auf höchstem Niveau zu gewährleisten, sollen Habilitierte der\nMedizinischen Universität Graz nachweislich über gute Kenntnisse der Hochschuldidaktik\nund reiche Erfahrung in evaluierter Lehre sowie der Betreuung von Abschlussarbeiten\naufweisen. Darüber hinaus erwartet die Medizinische Universität Graz von allen\n                                                Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                            Seite 5 von 8"
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                "issue": "11",
                "published": "2024-12-11T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Habilitationsrichtlinien der Medizinischen Universität Graz – Änderung und Wiederverlautbarung; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer ULG Masterarbeit; Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Dissertation für die Doktoratsstudien an der Medizinischen Universität Graz; Einteilung des Studienjahres 2024/25; Widerruf der Bestellung zum Mobilitätsbeauftragten; Leitungen: Bestellung zur Mobilitätsbeauftragten; Richtlinie des Senates: Richtlinie der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend das Verfahren für die Verleihung des Titels einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors; Ethikkommission: Ergänzung - Wiederverlautbarung; Ausschreibung von Stellen; Ausschreibung von Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12795&pDocNr=1580617&pOrgNr=1"
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            "index": 7,
            "text": "8\nLehrenden, insbesondere aber von Habilitationswerber*innen, folgende Fähigkeiten und\nEigenschaften:\n   •  Umfassende Kenntnis des vertretenen Faches\n   •  Rhetorische und didaktische Expertise zur optimalen Vermittlung der Lehrinhalte\n   •  Aktuelle, ausgewogene, objektive und wissenschaftsgeleitete Darstellung der\n      Lehrinhalte\n   •  Korrekter Umgang mit allen Studierenden und Patient*innen\n   •  Diskussion- und Kritikfähigkeit\n   •  Kontinuierliche Verbesserung, basierend auf Evaluierungsergebnissen und\n      didaktischer Fortbildung\n                                          Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                      Seite 6 von 8"
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                "id": 12795,
                "academic_year": "2024/25",
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            "text": "9\nLehre und Fortbildung\nBasiserfordernis für eine Habilitation sind in diesem Bereich 30 Punkte.\nVerpflichtend ist die Teilnahme am Basismodul Lehre und am Basismodul Forschung.\nDie Ausbildung zum Master of Medical Education entspricht 30 Punkten.\n    (1) Im Bereich Lehrtätigkeit werden mindestens 20 Punkte verlangt:\n 5 Punkte für Durchführung personenbezogener evaluierter Lehre in Umfang von                max. 15\n 15 akademischen Stunden (Lehrveranstaltungen zum Thema Gender Medicine                     Punkte\n und Gleichstellung bewirken einen Multiplikator der akad. Stunde mit 1,5)\n 3 Punkte für eine evaluierte und dokumentierte Zweitbetreuung einer                        max. 6\n Diplomarbeit oder Masterarbeit (Gesundheits- und Pflegewissenschaft) -                     Punkte\n 4 Punkte für eine evaluierte und dokumentierte Zweit/Drittbetreuung einer                  max. 8\n Dissertation                                                                               Punkte\n 2 Punkte für 15 akad. Stunden Lehre in naturwissenschaftlichen od.                         max.6\n medizinischen Fächern an Hochschulen                                                       Punkte\n je ein Punkt für eine nachweisliche Tutor*innenschaft oder Betreuung im KPJ                max. 3\n                                                                                            Punkte\n 1 Punkt für die Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen (8 DFP-Punkte) der max. 2\n Ärztekammer, innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung                       Punkte\n    (2) Im Bereich Fortbildung werden mindestens 10 Punkte verlangt:\n 2 Punkte für einen Vortrag oder ein Poster zum Thema „Hochschuldidaktik“                   max. 6\n                                                                                            Punkte\n 2 Punkte für die Teilnahme an der „Grazer Konferenz – Qualität der Lehre“                  max. 4\n oder gleichwertige Veranstaltung                                                           Punkte\n 2 Punkte für die Absolvierung des Basismoduls Forschung                                    max. 2\n                                                                                            Punkte\n 1 Punkt für die Teilnahme an einem eintägigen Aufbaumodul Forschung                        max. 4\n                                                                                            Punkte\n 6 Punkte für die Absolvierung des Basismoduls Lehre                                        6 Punkte\n 1 Punkt für die Teilnahme an einem eintägigen Aufbaumodul Lehre - max. 4\n oder für Modulkoordination pro Modul                                                       Punkte\n                            IV. ABSCHNITT – IN KRAFT TRETEN\nMit der Veröffentlichung gelten alle zuvor veröffentlichten Habilitationsrichtlinien der\nMedizinischen Universität Graz als widerrufen.\n                                               Mitteilungsblatt vom 11.12.2024, Stj 2024/2025, 11. Stk. RN44\n                                           Seite 7 von 8"
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