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            "text": "- 11 -\n1 halbe Stelle einer Juristin oder eines Juristen zur juristischen Betreuung der Arbeit des Universitäts-\nrates der Medizinischen Universität Graz.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Rechtswissenschaftliches Studium.\nGewünschte Qualifikationen: Fremdsprachenkenntnisse, Praxiserfahrung z.B. Gerichtsjahr, organisa-\ntorisches Talent und Teamfähigkeit.\n        Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A18).\nDie MUG schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position mit Beginn 01.04.2004 aus (unbefristetes\nPrivatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n                                      SAP Spezialistin/Spezialist\nAufgaben\n     • Laufende Betreuung des SAP-Systems (Basis-Administration)\n     • Berechtigungsverwaltung\n     • Mitarbeit bei Releasewechsel\n     • SAP Benutzer Support\n     • Betreuung der Fachabteilungen\n     • Schnittstellenbetreuung\n     • Jobsteuerung, Monitoring\n     • Prozessoptimierung\n     • Umsetzung von SAP-Projekten\nQualifikation\n     • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates\n        der Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n     • Exzellente Vorbildung im Bereich Informationstechnologie, idealerweise Studium der Informa-\n        tik.\n     • Mehrjährige SAP R/3 Erfahrung in der Beratung, Entwicklung u. Systemadministration\n     • Mehrjähriges eigenverantwortliches Entwickeln und Umsetzen von SAP-Projekten;\n     • Entwicklungskenntnisse im SAP-Umfeld: ABAP/4, Schnittstellen-, Transaktions-, Batch-Input-,\n        Formularprogrammierung SAP Script\n     • Erfahrung in universitären Bereichen/Verwaltungseinheiten ist erwünscht, nicht aber zwingend\n        vorausgesetzt;\n     • Internationalität und gute Kenntnisse der englischen Sprache; Kenntnisse einer weiteren\n        Amtssprache der EU sind von Vorteil;\n     • Fundierte betriebswirtschaftliche oder technische Ausbildung\n     • Fundierte Kenntnisse in mindestens einem Modul (HR, MM, FI, CO od. PS)\n     • Fundierte Customizing Kenntnisse\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A17 bis spätestens 10. März 2004 an die Personalabteilung\nder Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n                                               Der Rektor:\n                                                  Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                          www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                      Ausgegeben am 3. 3.2004                                           25. Stück\n 70.      Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz; Konstituierende Sitzung und Wahlen\n 71.      Information über die Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und Forschung\n          des Landes Steiermark 2004\n 72.      Information über die Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2004\n 73.      Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 74.      Freie Stellen für das allgemeine Personal\n 70.\n Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz; Konstituierende\n Sitzung und Wahlen\n Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz hat in seiner kon-\n stituierenden Sitzung am 29. 1. 2004 und in der 1. ordentlichen Sitzung am 25. 2.2004 folgende Per-\n sonen gewählt:\n Vorsitzende:                            Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea Langmann\n stellvertretende Vorsitzende:           Ao.Univ.-Prof. Dr. Siegrid Strasser-Fuchs\n                                         Ao.Univ.-Prof. Dr. Daisy Kopera\n                                         Claudia Krainer\n Schriftführerin:                        Ass.-Ärztin Dr. Ulrike Prettenhofer\n stellvertretende Schriftführerin: Ing. Barbara Kleinhappl\n                                              Der Vorsitzende des Senates:\n                                                           Stein\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 17. März 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 9. März 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "-2-\n71.\nInformation über die Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wis-\nsenschaft und Forschung des Landes Steiermark 2004\nAus der Grazer Zeitung, Stück 4, Nr. 24, herausgegeben am 23.1.2004\n     Ausschreibung des Forschungspreises bzw. Förderungspreises für Wissenschaft und\n                              Forschung des Landes Steiermark 2004\n                                           A3-14 F 1-97/294\n                                             23. Jänner 2004\nUm hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen\nund darüber hinaus junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen\nLeistungen anzuregen, wurde der „Forschungspreis des Landes Steiermark“ geschaffen.\nDer Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Forschungspreis sollen hervorragende\nLeistungen auf allen Gebieten der wissenschaftlichen Forschung ausgezeichnet werden. Der For-\nschungspreis ist als Hauptpreis für einen anerkannten Wissenschaftler und als Förderungspreis für\neinen jüngeren Wissenschaftler (bis 35 Lebensjahre) zu verleihen. Der Hauptpreis und der Förde-\nrungspreis können nicht geteilt werden. Falls keine auszeichnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der\nVerleihung des Hauptpreises bzw. Förderungspreises abzusehen.\nDer Hauptpreis und der Förderungspreis ist mit je E 10.900,– dotiert.\nBewerber um den Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österreichische Staatsbürger-\nschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren\nHauptwohnsitz haben.\nFolgende Bewerbungsunterlagen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 –\nWissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2 einzurei-\nchen:\n–   auszuzeichnende Arbeit\n    veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zei-\n–\n    len) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes\n–   institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die Arbeit\n–   Publikationsliste\n–   Lebenslauf\n–   Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)\n–   Meldezettel (Kopie)\nBei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringen-\nden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag des Bewerbers sowie sein prägen-\nder Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.\nEinsendeschluss für die Bewerbung ist der 23. April 2004.\nBewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.\nJeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an ihn\nvergeben wurde und diese Arbeit auch nicht bei einem anderen Bewerb eingereicht wurde."
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            "text": "-3-\nDie Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer\nbisherigen Leistungen Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereichten\nArbeiten bieten.\nFür ein abgeschlossenes Lebenswerk, eine Dissertation oder eine Diplomarbeit wird der Preis nicht\nvergeben.\nDie Wiedereinreichung einer für einen der steirischen Forschungspreise bereits zuvor eingereichten\nArbeit ist zulässig.\nAlle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in männlicher Form verwendet werden,\ngelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.\n(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987, LGBl., Stück\n13, Nr. 65.)\n                             Für die Steiermärkische Landesregierung:\n                                 Der Landeshauptmannstellvertreter:\n                                               Schöggl\n                            Informative Bekanntgabe durch den Rektor:\n                                                Walter\n72.\nInformation über die Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes\nSteiermark 2004\nAus der Grazer Zeitung, Stück 4, Nr. 25, herausgegeben am 23.1.2004\n     Ausschreibung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises des Landes Steiermark 2004\n                                           A3-13 E 1-97/90\n                                           23. Jänner 2004\nUm hervorragenden Leistungen auf dem Gebiet der Forschung sichtbare Anerkennung zu verschaffen\nund darüber hinaus junge steirische Wissenschaftler im verstärkten Maße zu wissenschaftlichen\nLeistungen anzuregen, wurde der „Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark“ ge-\nschaffen.\nDer Erzherzog-Johann-Forschungspreis wird einmal im Jahr verliehen. Durch den Erzherzog-Johann-\nForschungspreis sollen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Geistes- oder Naturwissen-\nschaften, die zur besseren Kenntnis und Erforschung des Landes Steiermark beitragen, ausgezeich-\nnet werden. Der Erzherzog-Johann-Forschungspreis kann nicht geteilt werden. Falls keine auszeich-\nnungswürdige Arbeit vorliegt, ist von der Verleihung des Erzherzog-Johann-Forschungspreises Ab-\nstand zu nehmen.\nDer Erzherzog-Johann-Forschungspreis ist mit E 10.900,– dotiert.\nBewerber um den Erzherzog-Johann-Forschungspreis des Landes Steiermark müssen die österrei-\nchische oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, im Land Steiermark geboren sein oder dort ihren\nHauptwohnsitz haben.\nFolgende Bewerbungsunterlagen sind beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 –\nWissenschaft und Forschung, Palais Trauttmansdorff, 8011 Graz, Trauttmansdorffgasse 2 einzurei-\nchen:"
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            "text": "-4-\n–   auszuzeichnende Arbeit\n    veröffentlichungsfähige, populärwissenschaftliche Kurzfassung der eingereichten Arbeit (15 Zei-\n–\n    len) sowie eine anschauliche Darstellung des eigenen wissenschaftlichen Umfeldes\n–   institutsexternes, wissenschaftlich qualifiziertes Gutachten über die eingereichte Arbeit\n–   Publikationsliste bzw. Werkliste\n–   Lebenslauf\n–   Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie)\n–   Meldezettel (Kopie)\nBei Arbeiten einer kollektiven Autorenschaft sind sowohl in der Bewerbung als auch im beizubringen-\nden wissenschaftlichen Gutachten der substanziell eigene Beitrag des Bewerbers sowie sein prägen-\nder Anteil am Gesamtwerk klar erkennbar auszuweisen.\nEinsendeschluss für die Bewerbung ist der 23. April 2004.\nBewerber können auch von Dritten vorgeschlagen werden.\nJeder Bewerber hat eine Erklärung abzugeben, dass für die vorgelegte Arbeit bisher kein Preis an ihn\nvergeben wurde und diese Arbeit auch bei keinem anderen Bewerb eingereicht wurde.\nDie Bewerber müssen in der wissenschaftlichen Forschung tätig gewesen sein und auf Grund ihrer\nbisherigen Leistungen die Gewähr für weitere Forschungsergebnisse auf dem Gebiet der eingereich-\nten Arbeiten bieten.\nFür ein abgeschlossenes Lebenswerk, eine Dissertation oder eine Diplomarbeit wird der Preis nicht\nvergeben.\nDie Wiedereinreichung einer für einen der steirischen Forschungspreise bereits zuvor eingereichten\nArbeit ist zulässig.\nAlle Personenbezeichnungen, die in diesem Statut sprachlich in männlicher Form verwendet werden,\ngelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.\n(Auszug aus der Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 1987, LGBl.,\nStück 13, Nr. 65.)\n                               Für die Steiermärkische Landesregierung:\n                                  Der Landeshauptmannstellvertreter:\n                                                  Schöggl\n                              Informative Bekanntgabe durch den Rektor:\n                                                   Walter"
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            "text": "-5-\n73.\nFreie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus\n(Privatangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) befristet für die Dauer von 4 Jahren an der Universitätsklinik\nfür Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Facharzt für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde bzw. abgeschlossene universitäre Zahnmedizinausbildung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: W20)\n2 halbe Stellen einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 31. März 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Facharzt für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde bzw. Doktorat der Zahnmedizin.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: W21)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Orthopädie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nEinschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung, Erfahrung in der konservativen und chir. Behandlung\ndes Bewegungsapparates, absolvierte Nebenfächer.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: W22)\n74.\nFreie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer leitenden Sekretärin oder eines leitenden Sekretärs (v3/3) an der Universitären Pallia-\ntivmedizinischen Einrichtung der Medizinischen Universitätsklinik zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Vorerfahrung bezüglich selbständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion,\nausgezeichnete EDV Kenntnisse, Englisch in Wort und Schrift, sehr gute kommunikative,\norganisatorische und administrative Fähigkeiten, perfekte Rechtschreibkenntnisse, gute\nSelbstorganisation, Flexibilität, Engagement, Teamfähigkeit, kommunikativ.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: A7)"
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            "text": "-6-\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft, v4/2) an der Universitätsklinik für\nNeurologie voraussichtlich zu besetzen ab 06. Juni 2004.\nAnforderungsprofil: EDV- und Rechtschreibkenntnisse, Kenntnisse der Medizinischen Terminologie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: A19)\n0,75 Stellen einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analyti-\nkers (befristete Ersatzkraft, k2) am Institut für Pathophysiologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:     Abgeschlossene         Diplomausbildung     für  den    medizinisch-technischen\nLaboratoriumsdienst. Kenntnisse und Vorerfahrungen im Arbeiten mit bzw. Analyse von lebenden\nZellen sowie in biochemischen Analyse- und Trennverfahren. Basiskenntnisse in Englisch in Wort und\nSchrift.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: A11)\n1 Stelle einer Chemotechnischen Assistentin oder eines Chemotechnischen Assistenten (befristete\nErsatzkraft, v2/2) am Institut für Medizinische Physik und Biophysik voraussichtlich zu besetzen\nab 25. April 2004.\nAnforderungsprofil: Dokumentation der Forschungsdaten sowie Literatursuche, Labor-Management,\nKorrespondenz mit Textsystem, Präparation und Kultivierung von Herzmuskelzellen, Oozyten,\nInsektenzellen. Mikroinjektion von mRNA in die Oozyten. Isolierung von Dann und c-RNA-Synthesen.\nMutation von cDNA und Herstellung von cDNA Kostrukten. Herstellung und Aufreinigung von\nrekombinanten Proteinen, Zellkultur.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2004 (Kennzahl: A23)\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft, K/k2) am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nzu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Absolvierte MTA-Akademie, Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Interesse an\nwissenschaftlicher Arbeit, praktische Erfahrung mit molekularbiologischen Arbeitstechniken, EDV-\nKenntnisse (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation).\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: A24)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Vizerektorat für den Klinischen Bereich zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil:\n    • Assistenz und Korrespondenz\n    • Büroorganisation sowie Sonderaufgaben für die Bereichsleitung des Vizerektorates\n    • Vorbereitung der Rektoratssitzungen, Betreuung der Homepage für den Bereich des\n         Rektorates\n    • kfm. Lehre, HASCH oder Fachschule für wirtschaftliche Berufe\n    • gute EDV-Anwenderkenntnisse (vor allem Microsoft, Excel, Adobe Photoshop, Adobe\n         GoLive),\n    • Innovationsfähigkeit\n    • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\nEnde der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: A25)\n                                                  Der Rektor:\n                                                    Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n               MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                         www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                    Ausgegeben am 17. 3.2004                                       26. Stück\n 75.     Wahl des Studienrektors der Medizinischen Universität gemäß § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht\n 76.     Entsendung zweier Mitglieder durch den Senat in die Schiedskommission der Medizinischen Universität gemäß § 43\n         Abs. 9 UG 2002\n 77.     Kategorie für die Zweckwidmung der Studienbeiträge\n 78.     Kategorie der studentischen Kurie für die Zweckwidmung der Studienbeiträge\n 79.     Vollmacht für Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg\n 80.     Vollmacht für Kanzler Mag. Dr. Gerald Walland\n 81      Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Wolfgang Helmberg\n 82.     Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Florian Fankhauser\n 83.     Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Heimo Wenzl\n 84.     Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Andrea Obernosterer\n 85.     Einsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. Cord Langner\n 86.     Mitteilungen\n 87.     Ausschreibung von Stellen\n 75.\n Wahl des Studienrektors der Medizinischen Universität gemäß § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht\n Der Senat hat in seiner Sitzung am 3. 3.2004 gem. § 7 lt. Satzungsteil Studienrecht Herrn\n                                      Ao.Univ.-Prof. Dr. Walther Wegscheider\n zum Studienrektor der Medizinischen Universität gewählt.\n                                              Der Vorsitzende des Senats:\n                                                             Stein\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 7. April 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 30. März 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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            "text": "-2-\n76.\nEntsendung zweier Mitglieder durch den Senat in die Schiedskommission der Medizinischen\nUniversität gemäß § 43 Abs. 9 UG 2002\nDer Senat hat in seiner Sitzung am 3.3.2004 gem. § 43 Abs. 9 UG 2002 folgende Personen in die\nSchiedskommission entsendet:\nWeibliches Mitglied:     Dr. Cattina Leitner (Richterin)\nMännliches Mitglied:     Ao.Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg\n                         (Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Karl-Franzens-Universität Graz)\n                                        Der Vorsitzende des Senats:\n                                                     Stein\n77.\nKategorie für die Zweckwidmung der Studienbeiträge\nMindestens 10 % für die Verbesserung der Sachmittel und der technischen Infrastruktur für\ndie Lehre\n    • Ausstattung geeigneter Seminarräume mit Notebooks für computergestützte Lehre\n    • Ausstattung von Instituten und Kliniken mit der für das neue Curriculum erforderlichen Infra-\n        struktur (Geräte, Labor-/Raumausstattung, Lehrmittel, etc.)\n    • Ausweitung der Lehrbuchsammlung und Anschaffung geeigneter virtueller Lehrmittel für die\n        neue Bibliothek im ZMF 1\n    • ...\nMindestens 10 % für die Verbesserung der personellen Ressourcen für die Lehre\n    • Mittel für eine allfällige Ausweitung der Übungsgruppen für die Pflichtübungen im \"alten\" Cur-\n        riculum bei entsprechendem Bedarf\n    • Mittel für eine verstärkte Rekrutierung von StudienassistentInnen für diverse Zwecke wie län-\n        gere Öffnungszeiten in Übungssälen, Entlastung der Hochschullehrer/innen durch Mitwirkung bei\n        Übungen, etc.\n    • Finanzielle Absicherung der Weiterentwicklung des Virtual Medical Campus (Contentmediato-\n        ren)\n    • ...\nMindestens 10 % für die Didaktische Weiterbildung der Lehrenden\n    • Kurse, Workshops etc. über allgemeine Didaktik\n    • Kurse, Workshops etc. über moderne Lehrformen (PBL,...)\n    • Kurse, Workshops etc. für Präsentationstechniken\n    • Ausbildung von SchauspielerInnen und/oder studentischen TutorInnen für OSCE´s (objektive\n        structured clinical examination)\n    • ...\nMindestens 10 % für die Förderung spezieller Projekte im Rahmen der Lehre\n    • Förderstipendien für kurzfristige wissenschaftliche Aufenthalte von Studierenden im Rahmen\n        von Diplomarbeiten/Dissertationen\n    • Förderstipendien für Diplomarbeiten/Dissertationen (Verbrauchsgüter, etc.)\n    • Studienreisen von Lehrenden/Studierenden im Auftrag der Studienkommission\n    • ...\nEinrichtung einer Studiengebührenkontrollkommission\n                                        Der Vorsitzende des Senats:\n                                                     Stein"
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            "text": "-3-\n78.\nKategorie der studentischen Kurie für die Zweckwidmung der Studienbeiträge\nGemäß § 25 Abs. 11 UG 2002 und § 1 Abs. 2 und 3 des Satzungsteils betreffend die “Zweck-\nwidmung der Studienbeiträge” nennen die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat der\nMedizinischen Universität Graz folgende Kategorie:\nKurztitel: „Vermehrte Praktika, Essensgeld, DemonstratorInnen usw. (ÖH Vorschlag)“\nUm der Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wie im § 1 und § 3 Z 4 des\nUG 2002 festgelegt, zu dienen, werden die Studienbeiträge für folgende Dinge in der angeführten\nReihenfolge verwendet:\n    1. ÖH Mikroskope und Präparate (Euro 45.000,--): Es werden Mikroskope (binokular), sowie his-\n         tologische und pathologische Mikroskopiersätze im Wert von Euro 45.000,-- zum Verleih an\n         Studierende der ÖH zum Betrag von Euro 1,-- verkauft, oder falls gesetzlich möglich, ge-\n         schenkt.\n    2. DemonstratorInnen für\n               a. Anatomie\n               b. Histologie\n               c. Pathologie\n         Mit dem damit zugewiesenen Geld sollen Studierende der Medizinischen Universität Graz\n         (MUG) als DemonstratorInnen bezahlt werden, wobei damit erweiterte Öffnungszeiten des\n         Studierlokales der Anatomie, des Histo-Mikroskopiersaales und des Patho-Mikroskopiersaales\n         sichergestellt werden soll, inkl. Präparatetausch/abgabe/abholmöglichkeit mind. einmal pro\n         Stunde. Dafür werden Euro 18.000,-- bereitgestellt – für jedes oben angeführte Institut Euro\n         6.000,--.\n    3. Lehrbücher für 25.000,-- Euro. Diese Lehrbücher dürfen keiner Instituts-/Klinikbibliothek zuge-\n         teilt werden, sondern der Hauptbibliothek oder einer ev. Lehrbuchsammlung. Alle damit ge-\n         kauften Bücher müssen Studierenden zur Entlehnung zur Verfügung stehen. Die gekauften\n         Bücher dürfen nur empfohlene Lernliteratur zu einem Pflichtprüfungsfach der an der MUG\n         existierenden Curricula sein.\nDie Untergruppen 1-3 dieser Kategorie sind mit absoluten Eurobeträgen festgesetzt. Stehen für die\ngesamte Kategorie weniger Euro zur Verfügung, wird das Geld von Untergruppe 1 vollständig für die-\nse zur Verfügung gestellt, dann erst Geld für Unterkategorie 2 usw. Für die Untergruppe 4-6 gilt, dass\nder restliche Betrag, der dieser Kategorie zugeteilt wird, (nach Abzug der fixen Beträge der Unter-\ngruppen 1-3) prozentuell nach einem in den Untergruppen angegebenen Schlüssel verteilt werden.\n    4. Essensgeld (3 %): Dieses Geld soll zu gleichen Teilen dafür verwendet werden, um die Kos-\n         ten für das Mittagessen in Landeskrankenhäusern der Steiermark und dem Universitätsklini-\n         kum Graz für Studierende beim Stationspraktikum und für alle FamulantInnen als auch Prakti-\n         kantInnen zu senken. Die Höhe der Senkung ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden\n         Mitteln.\n    5. Parallellehrveranstaltungen von LV mit immanentem Prüfungscharakter (PFLICHTpraktika) für\n         B201/B203 (auslaufendes Doktoratsstudium bzw. Zahnmedizin) (67 %). Damit sollen vermehrt\n         Praktika für das „alte“ Studium angeboten werden. Das Rektorat hat die Umsetzung mittels\n         Vergleichszahlen von Praktikumsplätzen mit denen des Vorjahres nachzuweisen und auch die\n         Kosten darzustellen. Für einen ev. erhöhten Verwaltungsaufwand dürfen max. 2 % des Betra-\n         ges für die Untergruppe 5 verwendet werden. Der Rest darf nur für Personalkosten für Univer-\n         sitätslehrerInnen bzw. Habilitierte oder Lehraufträge verwendet werden. Das für diese Unter-\n         gruppe zur Verfügung stehende Geld (abzüglich des ev. zulässigen Verwaltungsaufwandes)\n         wird folgendermaßen verteilt:\n               a. 1. Abschnitt: 15 %\n               b. 2. Abschnitt: 35 %\n               c. 3. Abschnitt: 40 %\n               d. Zahnmedizin 3. Abschnitt: 10%"
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            "text": "-4-\n        Im 1. Abschnitt hat die Abhaltung von Biochemie- und Physiologie-Praktika Priorität, im 2. Ab-\n        schnitt der Pathologie-Sezierkurs und im 3. Abschnitt das Praktikum aus Innerer Medizin, wo-\n        bei die Erhebung des Bedarfs der Erhöhung aus den Anmeldungswünschen der Studierenden\n        zu den Praktika erfolgt.\n        Im 3. Abschnitt Zahnmedizin hat der Phantomkurs Priorität.\n        Es ist das Geld möglichst so zu verwenden, dass jede(r) Studierende(r) die von ihr/ihm ange-\n        gebenen/gewünschten (ersten drei) Praktika pro Semester erhält.\n    6. Parallellehrveranstaltungen für LV mit immanenten Prüfungscharakter (UE/SE/SU etc.) der\n        Module 7 und 8 gem. § 54 Abs. 8 UG 2002 – falls notwendig auch in der lehrveranstaltungs-\n        freien Zeit (30 %). Das Rektorat hat die Umsetzung mittels Vergleichszahlen von Prakti-\n        kumsplätzen mit denen des Vorjahres nachzuweisen und auch die Kosten darzustellen. Für\n        einen ev. erhöhten Verwaltungsaufwand dürfen max. 2 % des Betrages für die Untergruppe 6\n        verwendet werden. Der Rest darf nur für Personalkosten für UniversitätslehrerInnen bzw. Ha-\n        bilitierte oder Lehraufträge verwendet werden.\nNicht zur Auszahlung gelangende Gelder oder Gelder, die nicht in dem vorgeschriebenen Sinne ver-\nwendet werden (können), werden auf die Berechnungssumme des darauf folgenden Semesters auf-\ngeschlagen.\nAbweichungen von den festgeschriebenen Beträgen oder den angegebenen Prozentzahlen sind\ndurch eine vom Rektorat einzurichtende Studiengebührenkontrollkommission zu genehmigen, wobei\nder Kommission folgende Mitglieder angehören (und keine weiteren stimmberechtigten Mitglieder\nzulässig sind): Rektor, Vorsitzender des Senats, Vizerektor für Studium und Lehre, Vorsitzender der\nÖH der MUG, zwei von der Universitätsvertretung der ÖH der MUG entsendete Mitglieder. Diese\nKommission ist nur beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und ent-\nscheidet nur einstimmig. Eine Änderung der Untergruppen 1-3 um mehr als 50 % ist nicht zulässig,\neine Änderung der relativen Verteilung (Prozentangaben) der Untergruppen 4-6 von mehr als 50 % ist\nebenfalls nicht zulässig.\nSollte der letzte Absatz (Einrichtung der Studiengebührenkontrollkommission mit allen Bestimmungen)\nnicht gesetzeskonform sein oder sonstigen höherwertigen Bestimmungen nicht entsprechen, ist er\nnicht anzuwenden, während die Kategorie trotzdem als solche ohne diesen Absatz als eingebracht zu\nsehen ist und die Verteilung in diesem Fall endgültig ist.\n                                       Der Vorsitzende des Senats:\n                                                    Stein\n79.\nVollmacht für Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnigg\n                                               VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n                               Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n                             (im Folgenden: „die/der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                          geboren am 24.12.1946\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MEDUNI-GRAZ."
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            "text": "-5-\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n    •    Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n         grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n         personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/einem anderen Vizerektor\noder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist die BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 13.2.2004 wird hiermit widerrufen.\n                                               Der Rektor:\n                                                 Walter\n80.\nVollmacht für Kanzler Mag. Dr. Gerald Walland\n                                             VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n                                       Mag. Dr. Gerald WALLAND\n                               (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                        geboren am 21.09.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Kanzler der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n    • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n         grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n         personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin/einem Vizerektor zu zeichnen\nund die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht."
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            "text": "-6-\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 13.2.2004 wird hiermit widerrufen.\n                                               Der Rektor:\n                                                   Walter\n81.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Wolfgang Helmberg\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Herrn\n                                    Dr. med. univ. Wolfgang Helmberg\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         Univ.-Prof. Dr. Gerhard Lanzer\n         Univ.-Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner\n         Univ.-Prof. Dr. Winfried März\n         O.Univ.-Prof. Dr. Konrad Schauenstein\n         O.Univ.-Prof. DDr. Wolfgang R. Mayr (Universität Wien)\n         Prof. Dr. Ekkehard Albert (Universität München)\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Harald Kessler\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Gabriele Halwachs-Baumann\n         Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner\ndie Studierenden:\n         Andrea Seebacher\n         Margaux Lassacher\n         Maziar Teymurzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 12. Dezember 2003 wurde Herr\n                                       Univ.-Prof. Dr. Winfried März\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n82.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Florian Fankhauser\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Herrn\n                                    Dr. med. univ. Florian Fankhauser\neingesetzt."
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            "text": "-7-\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         O.Univ.-Prof. Dr. Rudolf Szyszkowitz\n         Univ.-Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner\n         O.Univ.-Prof. Dr. Michael Moser\n         O.Univ.-Prof. Dr. Reinhard Windhager\n         Univ.-Prof. Dr. Michael Blauth (Universität Innsbruck)\n         Prof. Dr. Olaf Thetter (Universität München)\ndie Mittelbauvertreter/in:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Herwig Hofer\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Selman Uranüs\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Pia Reittner\ndie Studierenden:\n         Andrea Seebacher\n         Margaux Lassacher\n         Maziar Teymuzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 12. Dezember 2003 wurde Frau\n                                Univ.-Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner\nzur Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n83.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. med. univ. Heimo Wenzl\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Herrn\n                                        Dr. med. univ. Heimo Wenzl\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n         O.Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Mischinger\n         Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\n         O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Anderhuber\n         O.Univ.-Prof. Dr. Alfred Gangl (Universität Wien)\n         Prof. Dr. Eduard F. Stange (Universität Stuttgart)\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Sabine Horn\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer Amann\n         Ass-Ärztin Dr. Brigitte Santner\ndie Studierenden:\n         Andrea Seebacher\n         Margaux Lassacher\n         Maziar Teymurzadeh"
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            "text": "-8-\nIn der konstituierenden Sitzung am 12. Dezember 2003 wurde Frau\n                                      Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\nzur Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n84.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Andrea Obernosterer\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Frau\n                                   Dr. med. univ. Andrea Obernosterer\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n         O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n         Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger\n         Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\n         O.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Anderhuber\n         Univ.-Prof. Dr. Peter Polterauer (Universität Wien)\n         Prof. Dr. Renate Koppensteiner (Universität Zürich)\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Sabine Horn\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer Amann\n         Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner\ndie Studierenden:\n         Andrea Seebacher\n         Margaux Lassacher\n         Maziar Teymurzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 12. Dezember 2003 wurde Herr\n                                      O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\nzum Vorsitzenden der Kommission eingesetzt.\n85.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Herrn Dr. Cord Langner\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Herrn\n                                             Dr. Cord Langner\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n         O.Univ.-Prof. Dr. Gerhart Hubmer\n         Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n         O.Univ.-Prof. Dr. Hans-Jörg Mischinger"
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            "text": "-9-\n         O.Univ.-Prof. Dr. Helmut Denk\n         O.Univ.-Prof. Dr. Gregor Mikuz (Universität Innsbruck)\n         Prof. Dr. R. Buettner (Universität Bonn)\ndie Mittelbauvertreter/in:\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Sigrid Regauer\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Peter Kroisel\n         Ao.Univ.-Prof. Dr. Andreas Weiglein\ndie Studierenden:\n         Andrea Seebacher\n         Margaux Lassacher\n         Maziar Teymurzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 18. Dezember 2003 wurde Herr\n                                     O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\nzum Vorsitzenden der Kommission eingesetzt.\n                                             86. Mitteilungen\n86.1 Novartis-Preis 2004; Ausschreibung\nDrei WissenschaftlerInnen werden je EUR 10.000,-- für herausragende Leistungen auf den Gebieten\nChemie, Biologie oder Medizin erhalten.\nFörderungswürdig sind Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium bis zum/zur Ao. Univ.-\nProfessorIn, die einen signifikanten Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in Österreich\ndurchgeführt und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kindererziehungszeiten bis max. 3\nJahre werden berücksichtigt. Eine wiederholte Bewerbung ist zulässig, sofern dem/der Bewerber/in\nein Novartis-Preis noch nicht zuerkannt worden ist. Die Zugehörigkeit zu einer Universität ist nicht\nVoraussetzung.\nDie PreisträgerInnen werden von einem unabhängigen Kuratorium ausgewählt.\nWissenschaftlerInnen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, ihre\nBewerbungen bis 30. April 2004 einzureichen.\nBeilagen zur Bewerbung: Lebenslauf (zweifach), Publikationsliste (zweifach), zusammenfassende\nDarstellung der Forschungsschwerpunkte (2-3 Seiten, zweifach), wesentliche Publikationen (einfach).\nNOVARTIS Forschungsinstitut\nGesellschaft m.b.H.\nRückfragen/Einreichung:\nNovartis Forschungsinstitut GmbH\nz.Hd. Frau Gerhild Fürnsinn\nBrunner Straße 59\n1235 Wien\nTel.: +43 1 86 634 301\nFax: +43 1 86 634 354\nGerhild.fuernsinn@pharma.novartis.com\nwww.at.novartis.com"
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            "text": "- 10 -\n86.2 Ausschreibung des Preises der Aventis Stiftung:\n    1. Die Aventis Stiftung zur Förderung der medizinischen Forschung in Österreich stellt den drei\n       Medizinischen Universitäten für das Jahr 2004 einen Betrag von EUR 40.000 für die Aus-\n       zeichnung besonderer wissenschaftlicher Leistungen und Publikationen zur Verfügung. Auf\n       die Medizinische Universität Graz entfällt ein Anteil von EUR 10.400. Die Aventis Stiftung führt\n       den Preis der früheren Hoechst Stiftung fort.\n    2. Die BewerberInnen für diesen Preis müssen DoktorInnen der Medizin oder akademisch\n       graduierte NaturwissenschaftlerInnen sein. Der Preis ist nur für Arbeiten bestimmt, die\n       überwiegend an der Medizinischen Universität Graz entstanden sind. BewerberInnen, die zum\n       Zeitpunkt der Einreichung nicht mehr an dieser Universität tätig sind, müssen eine/n\n       korrespondierende/n AutorIn mit Adresse an dieser Universität angeben.\n       Vom/Von der BewerberIn kann in einem Jahr nur eine Arbeit eingereicht werden. Die Publika-\n       tion muss im Jahr der Ausschreibung oder im Jahr davor erfolgt sein. Noch nicht veröffentlich-\n       te Manuskripte können nur nach Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Verlages, dass\n       diese zum Druck angenommen wurden, berücksichtigt werden. Die Einsendung von Gemein-\n       schaftsarbeiten ist möglich, in diesem Fall muss bekannt gegeben werden, welche/r der Auto-\n       rInnen den Preis empfangen soll. Der/Die PreisträgerIn kann eine Verteilung an die Mitauto-\n       rInnen nach seinem/ihrem Ermessen vornehmen.\n       Es ist nicht möglich, dass sich UniversitätsprofessorInnen oder habilitierte WissenschaftlerIn-\n       nen als AutorInnen um den Preis bewerben. Sind unter den KoautorInnen Universitätsprofes-\n       sorInnen oder Habilitierte, müssen sie im Bewerbungsschreiben ausdrücklich auf ihren finan-\n       ziellen Anteil am Preis verzichten.\n    3. Die Bewerbungen sind mit genauer Angabe des Vor- und Zunamens, des akademischen Gra-\n       des, der Dienststellung und des Dienstortes zu versehen. Diese Angaben müssen auch für die\n       MitautorInnen genauestens gemacht werden.\n       Die Arbeit ist mit einem Bewerbungsschreiben zu versehen, das in 5-facher Ausfertigung\n       vom/von der AutorIn und von den MitautorInnen zu unterzeichnen ist,\n       und\n                                         bis längstens 30. April 2004\n       im Vizerektorat für Forschungsmanagement und Internationale Kooperation der Medizinischen\n       Universität Graz, Auenbruggerplatz 2/4, 8036 Graz, Tel.: 385-72012, einzureichen.\n    4. Die PreisträgerInnen werden durch das Kuratorium unter Ausschluss des Rechtsweges be-\n       stimmt und von der Entscheidung schriftlich verständigt."
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            "text": "- 11 -\n                                     87. Ausschreibung von Stellen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nFreie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nBerichtigung der Ausschreibung vom 03.03.2004\n2 halbe Stellen einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) (befristete Ersatzkraft) an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 31. März 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Facharzt für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde bzw. Doktorat der Zahnmedizin.\nWissenschaftliches Interesse und fundierte Erfahrung im Bereich der Oralchirurgie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 24. März 2004 (Kennzahl: W21)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Neurologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Einschlägige Vorerfahrungen in\nder Lehre, einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrungen, praktische Kenntnisse in der Neurologie,\nEDV- und Fremdsprachenkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. April 2004 (Kennzahl: W27)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) befristet für die Dauer von 4 Jahren am Institut für Medizini-\nsche Biochemie und Medizinische Molekularbiologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktorat. Studium eines naturwissenschaftlichen Faches wie\nChemie, Biochemie, Pharmazie, Mikrobiologie, Molekularbiologie oder Medizin.\nI. Spezielle Methoden der Zellbiologie:\n    1. Umgang und Interpretation von Konfokalmikroskopie und quantitativer zellbiologischer Fluo-\n        reszenztechniken, wie z.B. FRET (Fluoreszenz, Resonanz, Energie-Transfer)\n    2. Elektrophysiologische Messungen an Einzelzellen, patch clamp\n    3. Design von Proteinsensoren für die Zellbiologie\nII. Organbadstudien an Blutgefäßen bzw. anderen Organen\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. April 2004 (Kennzahl: W26)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) befristet für die Dauer von 6 Jahren an der Hals-, Nasen- Oh-\nren- Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 03. Mai 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktoratsstudium aus Physik oder einem anderen engverwand-\nten technischen Fach."
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            "text": "- 12 -\nVon den BewerberInnen werden einschlägige Erfahrungen in medizinischer und Computer-Technik,\nwissenschaftlicher EDV, Fähigkeiten im Umgang mit moderner Bildverarbeitung, audiovisuellen Ein-\nheiten, Multimedia, Statistik- sowie ausgezeichnete Fremdsprachenkenntnisse erwartet.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. April 2004 (Kennzahl: W28)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Erfahrung in Pädiatrie, einschlägi-\nge wissenschaftliche Mitarbeit und Erfahrung in der Lehre, Gegenfächer.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 07. April 2004 (Kennzahl: W29)\n                                              Der Rektor:\n                                                Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                          www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004                      Ausgegeben am 23. 3.2004                         27. Stück\n 88.      Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 89.      Freie Stellen für das allgemeine Personal\n 88.\n Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n Im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\n besonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\n kation vorrangig aufgenommen.\n Bewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\n Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Die Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\n stelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n 1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesio-\n logie und Intensivmedizin voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2004.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Absolvierte Gegenfächer bzw.\n abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung,\n EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 13. April 2004 (Kennzahl: W33)\n 1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Uni-\n versitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juli 2004 bis 31. Dezember 2005.\n Anforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin. Praktische und wissenschaftliche\n Vorerfahrung in Chirurgie, insbesondere der Transplantationschirurgie, EDV- und Fremdsprachen-\n kenntnisse, Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 13. April 2004 (Kennzahl: W34)\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 7. April 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 30. März 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at"
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