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Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n15. August 2024.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n Biomedizinische*r Analytiker*in\n Kennung KA-KARDI-2024-002887\n Universitätsklinik für Innere Medizin\n Klinische Abteilung für Kardiologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n Befristung auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und einer eventuell anschließenden Karenz\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Organisations- und Administrationsaufgaben\n • Organisation des Laborablaufs, Einweisung von neuen Mitarbeiter*innen und Studierenden\n • Beschaffung, Bestellung, Inventarisierung Koordinierung, Durchführung und Auswertung\n moderner molekularbiologischer Experimente, einschließlich Western blot, PCR, ELISAs\n • Mitarbeit in der Zellkultur, Betreuung konventioneller Zellkulturen und Primärzellkulturen,\n Arbeit am Mikroskop, Organisation des Labor- und Qualitätsmanagement und Etablierung neuer\n Technologien und Methoden\n • Herstellung, Beladung und Auswertung von Agarosegelen, DNA Isolierung und Genotypisierung\n von Versuchstieren\n • Probenahme und Durchführung von Versuchen am Kleintier einschließlich Assistenz und\n Vorbereitung von chirurgischen Eingriffen zur Erstellung von kardiovaskulären\n Erkrankungsmodellen\n • Archivierung und Auswertung biologischer Daten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in\n • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n • Kenntnisse in der DNA-Isolierung, PCR, qPCR und Genotypisierung sowie Grundkenntnisse des\n molekularbiologischen Arbeitens inklusive Proteinisolation und Western blot\n • EDV-Kenntnisse (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation) und EDV-gestützte Datenarchivierung\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Kleintieren, einschließlich\n Probengewinnung, Chirurgie, Analgesie und Anästhesie sowie Euthanasie und Hygiene\n • Grundkenntnisse in der Histologie einschließlich Immunostaining\n • Fähigkeit mit tierischen und menschlichen Blut-, Urin- und Gewebeproben zu arbeiten\n • Teamfähigkeit\n • Fähigkeit eigenverantwortlich zu handeln\n • Belastbarkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 51.726,92\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n29. August 2024.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n Biomedizinische*r Analytiker*in\n Kennung DFI-PATHOL-2024-002888\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Erstellung histologischer Schnittpräparate Mitwirkung bei diversen Labortätigkeiten\n (intraoperative Schnellschnittdiagnostik, Präparateannahme, Makropathologie,\n Immunhistologie, in situ Hybridisierung etc.)\n • Mitarbeit bei der Etablierung neuer Methoden\n • Mitarbeit bei der Qualitätssicherung\n • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n • Organisations- und Administrationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Zum Zeitpunkt der Besetzung abgeschlossene Ausbildung zum*zur Biomedizinischen Analytiker*in\n • Eintrag in das Gesundheitsberuferegister\n • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n • Gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Erfahrung in der Erstellung histologischer Schnittpräparate\n • Kenntnisse/Erfahrung in der Anwendung und Etablierung von zusätzlichen Methoden\n • Erfahrung in der Qualitätssicherung\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n • Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n • Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 48.868,96\n(inkl. Zulagen) bzw. nach Erreichen der institutsintern festgelegten Basiskompetenzen in Höhe von EUR\n51.726,92. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n15. August 2024.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "14\n Schreibkraft\n Kennung DFI-PATHOL-2024-002891\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Schreiben von Befunden Eigenverantwortliche Datenerfassung: Patient*innen- Einsender*innen\n (Krankenkasse, Privatverrechnung etc.) mittels spezieller Computerprogramme\n • Ablageverwaltung, Telefonbetreuung\n • Befund- und Materialversand\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Büroarbeitskenntnisse (administrative Bürotätigkeiten, einfache Bürotätigkeiten)\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\n • Ausgezeichnete Deutschkenntnisse (v.a. schriftlich und verstehen)\n • 10-Finger-System oder ausgezeichnete Schreibtechnik\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Ausbildung zum*zur Medizinisch-technischen Sekretär*in und/oder abgeschlossene Ausbildung\n Ordinationsassistent*in\n • Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ambulanz oder Ordination\n • Kenntnisse von medizinischen Fachbegriffen\n • Gute Englischkenntnisse\n • Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\n • Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n • Hohe Belastbarkeit bei Stress, Zuverlässigkeit\n • Hohes Maß an Flexibilität und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 30.545,20\nbzw. nach erfolgreicher Einschulung in Höhe von EUR 32.492,60. Anrechenbare Vordienstzeiten führen\nzu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n15. August 2024.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\nWiederholung der Ausschreibung:\n Leitung Organisationseinheit Finanzen\n Kennung BVR-FRP-2024-002895\n Büro der Vizerektorin für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Leitung der Organisationseinheit (bestehend aus Controlling und Finanzbuchhaltung), Förderung\n und Entwicklung des Teams\n • Fachliche und disziplinare Gesamtverantwortung für das Rechnungswesen, das Controlling, die\n Buchhaltung, das Liquiditätsmanagement der Med Uni Graz und ihrer Mehrheitsbeteiligungen\n • Weiterentwicklung der Organisationseinheit in Abstimmung mit der Vizerektorin für\n Finanzmanagement\n • Beratung des Rektorats in strategischen und unternehmerischen Entscheidungen\n • Erarbeitung der Finanzstrategie in enger Abstimmung mit der Vizerektorin für\n Finanzmanagement\n • Optimierung der Geschäftsprozesse sowie deren Abbildung in der IT-Landschaft\n • Berichtswesen (Budget, Finanzen, etc.)\n • Projekttätigkeiten (Initiierung, Leitung und Mitarbeit)\n • Prüfwesen (Wirtschaftsprüfungen, 2nd-Level-Prüfungen, Audits, etc.)\n • Interne und externe Teilnahmen an Sitzungen/Besprechungen\n • Strategisches Controlling\n • Business Development für die Diagnostik- & Forschungsinstitute\n • Vernetzungsfunktion zwischen Universitäten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Exzellente kaufmännische Vorbildung sowie abgeschlossenes Wirtschaftsstudium oder\n vergleichbare Ausbildung\n • Mindestens 5-jährige Berufserfahrung in gleichwertiger Führungsposition, idealerweise im\n öffentlichen Sektor oder Gesundheitswesen\n • Fundierte Fachkenntnisse im Finanz- und Steuerrecht, Rechnungswesen, in der Buchhaltung und\n im (Projekt-)Controlling\n • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse (SAP, MS Office) mit starkem Interesse an Digitalisierungsprozessen\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten\n • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise, Zahlenaffinität\n • Teamorientierung\n • Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit\n • Hohes Maß an Diskretion\nEinstufung in die Verwendungsgruppe V nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nzu veröffentlichenden Textes verantwortlich. Wir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt\nauf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 54.475,40. Die Einstufung erfolgt in die Verwendungsgruppe V für die\nDauer der (vorerst befristeten) Leitungsfunktion. In Abhängigkeit Ihrer positionsspezifischen\nQualifikation besteht die Bereitschaft zur Überzahlung. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem\nhöheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n15. August 2024.\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12415, "academic_year": "2023/24", "issue": "44", "published": "2024-07-31T00:00:00+02:00", "teaser": "Widerruf der Bestellung zur supplierenden Leiterin der Klinischen Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2; Leitungen: Bestellung zur supplierenden Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2024 an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Leistungsstipendien an der Medizinischen Universität Graz für das Studienjahr 2023/24; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12415&pDocNr=1524349&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\nZuordnung des Personals zu den Organisationseinheiten gemäß § 11 Abs. 2 des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n Rektorin\n MTBl. vom 31.07.2024, StJ 2023/24, 44. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2023/2024 Ausgegeben am 07.08.2024 45. Stück\n249. Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz\n250. Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 14. August 2024\n Redaktionsschluss: Donnerstag 08.08.2024\n E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "2\n249. Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der\n Medizinischen Universität Graz\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n16.07.2024 folgende Richtlinie beschlossen hat:\n MTBl. vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "3\n Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von\n Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen\n Universität Graz\nI. Einrichtung eines Universitätslehrgangs (ULG)\n a) Die Einrichtung eines ULGs erfolgt gemäß dem im Qualitätsmanagementsystem der\n Medizinischen Universität Graz definierten Prozesses, welcher die Genehmigung der\n Errichtung durch das Rektorat, die Erlassung des Curriculums durch den Senat, die\n Festsetzung der Lehrgangsbeiträge durch das Rektorat, sowie die Unterzeichnung\n eines allfälligen Kooperationsvertrages durch die zuständigen Rektoratsmitglieder\n umfasst.\n b) Die Erlassung neuer Curricula erfolgt aufgrund universitätsrechtlicher Vorgaben nach\n Beschluss durch die Curricularkommission für Postgraduale Ausbildung und\n Genehmigung durch den Senat. Die Curricula werden im Mitteilungsblatt\n veröffentlicht.\n c) Das Curriculum sowie die Grunddaten und Berechtigungen jedes eingerichteten ULGs\n werden in MEDonline erfasst.\nII. Kooperationen\n a) ULG können gemäß § 56 UG idgF in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen\n durchgeführt werden. In einem solchen Fall ist zwingend ein Kooperationsvertrag zu\n schließen, in dem die Durchführung, die Finanzierung, die Zuständigkeiten\n (insbesondere für Zulassung, Zeugnisse, etc.) sowie alle Rechte und Pflichten\n (insbesondere Haftungsfragen), zu regeln sind. Kooperationsverträge können nur auf\n Rektoratsebene gemäß der jeweiligen Geschäftsordnung des Rektorates\n abgeschlossen werden.\n b) Im Falle von Kooperationen wird das Curriculum an der den Abschluss vergebenden\n Universität erstellt und veröffentlicht, es sei denn es handelt sich um ein\n gemeinsames Studienprogramm (§ 54d UG) oder ein gemeinsam eingerichtetes\n Studium (§ 54e UG).\n c) Eine Veröffentlichung des Kooperationsvertrags erfolgt nur insoweit die Universität\n dazu gesetzlich verpflichtet ist (§ 56 Abs 4 letzter Satz UG idgF).\nIII. Lehrgangsleitung\n a) Die Bestellung zur*zum Lehrgangsleiter*in bzw. deren Stellvertretung erfolgt gemäß\n der Geschäftsordnung des Rektorats bis auf Widerruf und ist mittels Bestellschreiben,\n das auch die Rechte und Pflichten definiert, zu beurkunden.\n b) Die Rechte und Pflichten der Lehrgangsleitung sind in Punkt V. sowie Anhang III zu\n dieser Richtlinie definiert.\n c) Die Bestellung ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "4\n d) Für jeden ULG an der Medizinischen Universität Graz ist als wissenschaftliche*r\n Leiter*in ein*e Angehörige*r der Medizinischen Universität Graz mit einer Habilitation\n iSd § 103 UG idgF oder einer gleichwertigen Qualifikation zu bestellen.\n e) Die Funktionen werden in MEDonline hinterlegt.\n f) Die Honorierung sämtlicher Mitglieder der Lehrgangsleitung erfolgt ausschließlich aus\n Finanzmitteln des jeweiligen ULG.\nIV. Lehrende\n a) Die Lehrenden werden von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung gemäß ihrer\n fachlichen Eignung vorgeschlagen und vom für Studium und Lehre zuständigen\n Rektoratsmitglied betraut.\n b) Externe Lehrende erhalten die Entlohnung auf Werkvertragsbasis.\n c) Die Honorierung aller Lehrenden erfolgt ausschließlich aus Finanzmitteln des\n jeweiligen ULG.\nV. Ausübung von Leitungsfunktionen und/oder Lehrtätigkeiten durch\nMitarbeiter*innen\n a) Mitarbeiter*innen mit einem Dienstverhältnis zur Medizinischen Universität Graz\n erhalten für die Ausübung von ULG-Leitungsfunktionen sowie für ULG-Lehrtätigkeiten\n entsprechende Zusätze zu ihren Dienstverträgen und haben die Leitungsfunktion bzw.\n Lehrtätigkeiten außerhalb der Dienstzeit ihres Grunddienstverhältnisses auszuüben.\n b) Sofern die ULG-Tätigkeit an Wochentagen während der üblichen Arbeitszeit des\n Grunddienstverhältnisses auszuüben ist, haben die Mitarbeiter*innen darüber genau\n Aufzeichnungen zu führen, die belegen, dass die Lehrtätigkeit in der Freizeit\n stattgefunden hat. Die Arbeitszeit des Grunddienstverhältnisses ist jedenfalls im\n Durchrechnungszeitrum einzuhalten.\n c) Sämtliche ULG-Tätigkeiten sind von der*dem Mitarbeiter*in eigenständig nach den\n internen Vorgaben analog zur Meldung einer Nebenbeschäftigung zu melden.\n d) Lit a) bis c) gelten nicht für jene Mitarbeiter*innen, deren Dienstnehmereigenschaft\n allein durch die Anstellung aus ULG-Mitteln begründet ist.\nVI. Finanzgebarung\nDie Finanzgebarung erfolgt an der Medizinischen Universität Graz, sofern nicht in einem\nKooperationsvertrag anderes vereinbart wurde. Nachfolgende Regelungen gelten für alle\nULG mit Finanzgebarung an der Medizinischen Universität Graz:\n a) Die Lehrgangsbeiträge werden entsprechend der Kostenkalkulation für\n Universitätslehrgänge (Anhang II) unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten,\n des Mitbewerbs und der angesprochenen Zielgruppe gemäß § 56 Abs. 5 UG idgF vom\n Rektorat festgesetzt.\n b) Jeder ULG-Durchgang wird von der Lehrgangsleitung separat mit allen zu\n erwartenden Ein- und Ausgängen gemäß Kostenkalkulation (Anhang II) in der jeweils\n gültigen Fassung vorab kalkuliert. Dabei sind die Grundsätze der Rechtmäßigkeit,\n Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Transparenz zu beachten.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "5\n c) Alle ULGe sind gemäß ihrer Kalkulation durchgangsweise in SAP erfasst, in dem alle\n Ein- und Ausgaben nachvollziehbar und nach Ausgabenart unterteilt, ersichtlich und\n auswertbar sind.\n d) Die Abgeltung der Lehrenden sowie der Lehrgangsleitung und allfälliger\n administrativer und wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen ist gemäß Kostenkalkulation\n darzustellen und nach den jeweils anzuwendenden dienstrechtlichen Vorschriften\n durchzuführen.\n e) Nach Finanzabschluss eines jeden Durchganges erfolgt die Analyse der Einnahmen\n und Ausgaben, deren Ergebnis in die weiteren Planungen des ULGs einfließt. Im Zuge\n der Nachkalkulation ist ein SOLL-IST-Vergleich von der Lehrgangsleitung\n durchzuführen. Die im Plan aufgestellten Prämissen sind im Rahmen der IST-Analyse\n zu überprüfen. Über- sowie Unterschreitungen sind darzustellen. Die Erkenntnisse\n der vorgenommenen Analyse müssen Eingang in die Kalkulation der Folge-ULG finden.\n Die Nachkalkulation ist am Ende jedes Durchgangs durchzuführen und dem\n Controlling von der Lehrgangsleitung zu übermitteln.\n f) Es gelten die universitätsweit einheitlichen Durchführungsbestimmungen für\n Universitätslehrgänge gemäß Anhang I, insbesondere bezüglich Zahlungs- und\n Stornobedingungen, die auch in jedem Anmeldeformular anzuschließen sind.\nVII. Kostenersätze\n a) Alle ULG mit Finanzgebarung an der Medizinischen Universität Graz entrichten einen\n Kostenersatz für zentrale Serviceleistungen. Diese ist gemäß Kostenkalkulation\n (Anhang 2) mit ein zu kalkulieren und wird dem jeweiligen Universitätslehrgang\n automatisch angelastet.\n b) Alle ULG mit Finanzgebarung bei einer*m Kooperationspartner*in entrichten einen\n Unkostenbeitrag („Servicepauschale“) gemäß den im Kooperationsvertrag\n festgelegten Kriterien.\nVIII. Raumnutzung\n a) Im Rahmen der Serviceleistungen sind die Raumnutzungskosten an der Med Uni Graz\n berücksichtigt.\n b) Die Lehrräume der Medizinischen Universität Graz stehen für ULG zur Verfügung\n soweit die hierfür genutzten Räumlichkeiten nicht für Lehrveranstaltungen und\n Prüfungen im Rahmen der ordentlichen Studien benötigt werden.\nIX. Ergebnisverwendung\n a) Nach dem Finanzabschluss jedes Durchganges mit Finanzgebarung an der Med Uni\n Graz werden Überschüsse auf ein Sammelkonto pro ULG übertragen und als Rücklage\n (zB. Für etwaige negativ bilanzierende Folgedurchgänge desselben Lehrgangs)\n verwendet.\n b) Schließt ein Durchgang negativ ab, wird das Negativergebnis aus den Rücklagen\n ausgeglichen. Wenn (noch) keine Rücklagen für einen ULG bestehen, kommt analog\n das sogenannte „Eskalations-Prinzip“ der jeweils gültigen Drittmittel-Richtlinie der\n Medizinischen Universität Graz zur Anwendung.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "6\n c) Wird ein ULG nicht mehr fortgeführt, können Überschüsse auf Beschluss der*des für\n Studium und Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds als Prämie ausbezahlt werden. Es\n besteht kein Rechtsanspruch. Wird eine Prämie ausbezahlt, kommt folgender\n Schlüssel zur Anwendung:\n - 35% können an die Lehrgangsleitung und an Mitglieder des Lehrgangsteams\n ausgeschüttet werden, solange sie ein aufrechtes Dienstverhältnis zur\n Medizinischen Universität Graz haben, wobei nicht nur eine Person profitieren\n darf. Es ist darauf zu achten, dass die Höhe der Prämie in Relation zur\n Arbeitsleistung steht.\n - 35% nicht zweckgebunden an das Rektorat\n - 30% dienen zur Deckung der allfälligen Nachforderungen\n d) Wird ein ULG eingestellt und gibt es ein finanzielles Guthaben, dessen Aufteilung\n nicht durch einen Kooperationsvertrag geregelt ist und nicht als Prämie ausgeschüttet\n wird, so entscheidet das Rektorat über dessen weitere Verwendung.\nX. Qualitätssicherung\n a) Masterarbeiten sind entsprechend der „Richtlinie für die Erstellung einer\n Masterarbeit in einem Universitätslehrgang“ idgF zu verfassen und via MEDonline zu\n veröffentlichen.\n b) Universitätslehrgänge mit Zulassung an der Med Uni Graz sind in die hochschulinterne\n Qualitätssicherung und –entwicklung einzubinden. Dies gilt für alle ULG unabhängig\n davon, ob diese in der alleinigen Verantwortung der Medizinischen Universität Graz\n oder in Kooperation mit dieser durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden der\n Lehrgangsleitung rückgemeldet und diese führt Maßnahmen im eigenen\n Wirkungsbereich durch und legt dem für Studium und Lehre zuständigen\n Rektoratsmitglied auf Verlangen einen Bericht über Evaluierungsergebnisse und\n durchgeführte, sowie geplante Maßnahmen vor.\n c) Die Entscheidung über die weitere Betrauung von Lehrenden wird aufgrund der\n Ergebnisse der Evaluierung der Lehrenden getroffen.\n d) Das für Studium und Lehre zuständige Rektoratsmitglied wird über die Ergebnisse der\n Gesamtevaluierung informiert. Wird ein gesamter ULG überwiegend negativ\n beurteilt, entscheidet das Rektorat über dessen Weiterführung.\nXI. Geltung und Anwendung\nDie „Richtlinie für Universitätslehrgänge (ULG) an der Medizinischen Universität Graz“ samt\nAnhängen tritt mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität\nGraz in Kraft und ersetzt die bisher geltende „Richtlinie für Universitätslehrgänge (ULG) an\nder Medizinischen Universität Graz“ samt Anhängen vollinhaltlich.\nXII. Anhänge\nAnhang I – Durchführungsbestimmungen für Universitätslehrgänge an der Medizinischen\nUniversität Graz\nAnhang II – Kostenkalkulation für Universitätslehrgänge (ULG) der Medizinischen Universität\nGraz\nAnhang III- Rechte und Pflichten der Leiter*innen von Universitätslehrgängen\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\nAnhang I\n Durchführungsbestimmungen\n für Universitätslehrgänge an der Medizinischen Universität Graz\n§ 1 Anmeldung\n(1) Die vorliegenden Durchführungsbestimmungen gelten für alle von der Med Uni Graz\nveranstalteten Universitätslehrgänge und werden von der*dem Teilnehmer*in durch\nihre*seine verbindliche und rechtsgültige Anmeldung zum Universitätslehrgang anerkannt.\n(2) Die Lehrgangsleitung ist berechtigt nach den Zulassungskriterien im Sinne des jeweilig\ngültigen Curriculums in einem lehrgangsspezifischen Auswahlverfahren eine Auswahl der\nTeilnehmer*innen zu treffen. Bis spätestens 8 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten\nsämtliche Bewerber*innen eine Verständigung über ihre Aufnahme. Nicht aufgenommene\nBewerber*innen, welche die curricularen Zulassungskriterien erfüllen werden auf einer\nWarteliste nach der Reihenfolge ihrer Antragsstellung evident gehalten und rücken in dieser\nReihenfolge bei Ausfall einer Teilnehmerin*eines Teilnehmers nach.\n(3) Die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) behält sich das Recht vor, den\nLehrgang bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmer*innen oder aus anderen wichtigen\nGründen zu verschieben bzw. ganz abzusagen. Zu diesem Zeitpunkt bereits eingegangene\nZahlungen der Lehrgangsbeiträge werden rückerstattet.\n(4) Ebenso behält sich die Med Uni Graz das Recht vor, notwendige Änderungen\nhinsichtlich des Ortes der Abhaltung, der Zeiten und Termine, der Lehrinhalte und der*des\nVortragenden (auch kurzfristig) durchzuführen. Zudem ist die Med Uni Graz berechtigt\naufgrund höherer Gewalt und/oder behördlicher Anordnungen notwendige Änderungen der\nAbhaltungsmethode vorzunehmen. Änderungen im Sinne dieses Absatzes berechtigen weder\nzu einer Stornierung der Anmeldung, noch zu einer Minderung bzw. (teilweisen)\nRückerstattung des Lehrgangsbeitrages bzw. zu Schadenersatzansprüchen.\n§ 1a Zulassung und Meldung der Fortsetzung des Studiums\n(1) Teilnehmer*innen am Lehrgang haben für jedes Semester bis zu ihrem vollständigen\nAbschluss die Fortsetzung des Studiums iSd § 62 UG idgF zu melden, andernfalls erlischt ihre\nZulassung zum Lehrgang gemäß § 71 Abs. 1 Z 2 UG idgF.\n(2) Gemäß § 38 Abs. 4 HSG idgF ist die Entrichtung des Studierendenbeitrages der\nÖsterreichischen Hochschüler*innenschaft („ÖH-Beitrag“) Voraussetzung für die\nFortsetzungsmeldung für das betreffende Semester.\n(3) Wurde der Lehrgang nicht innerhalb der curricular festgelegten Höchststudiendauer\nerfolgreich abgeschlossen, erlischt die Zulassung gem. § 71 Abs 1 Z 6 UG idgF automatisch\nmit deren Überschreitung.\n(4) Lehrgangsteilnehmer*innen können gem. § 67 UG idgF. bei der*dem Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten der Medizinischen Universität Graz einen Antrag auf\nBeurlaubung stellen. In Semestern, für welche eine Beurlaubung genehmigt wurde, ist der\nÖH–Beitrag gem. Abs. 2. zu entrichten - jedoch kein erweiterter Lehrgangsbeitrag gem. § 2\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\nAbs. 5. Eine allfällige Ratenzahlungsvereinbarung ist während dieses Semesters pausiert.\nSemester, in denen die Lehrgangsteilnehmer*innen beurlaubt sind, werden für die\nBerechnung der Höchststudiendauer mitgezählt.\n§ 2 Verpflichtung zur Entrichtung des Lehrgangsbeitrags\n(1) Gemäß § 56 Abs 5 UG idgF sind die Teilnehmer*innen verpflichtet, für den Besuch eines\nUniversitätslehrganges einen Lehrgangsbeitrag zu entrichten. Dieser ist unter\nBerücksichtigung der tatsächlichen Kosten des Universitätslehrgangs vom Rektorat der Med\nUni Graz festzusetzen.\n(2) Zwischen der Med Uni Graz und den Teilnehmer*innen besteht ein öffentlich-rechtliches\nRechtsverhältnis. Durch die Zahlung des gesetzlich vorgesehenen Lehrgangsbeitrages wird\nkein privatrechtliches Rechtsverhältnis begründet, da die Universitäten in\nStudienangelegenheiten gemäß § 51 Abs 1 UG idgF im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig\nwerden.\n(3) Der gesamte nach § 56 Abs 5 UG idgF vom Rektorat festgesetzte Lehrgangsbeitrag ist vor\nBeginn des Lehrganges fällig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Vereinbarung über eine\nRatenzahlung mit der Lehrgangsleitung, wobei sicherzustellen ist, dass die Bezahlung der\nletzten Rate jedenfalls vor dem Antritt zur letzten im Curriculum vorgeschriebenen Prüfung\noder bei Universitätslehrgängen mit Masterabschluss vor der Einreichung der Masterarbeit\nerfolgt ist.\n(4) Der in Rechnung gestellte gesamte Lehrgangsbeitrag bzw. im Falle einer\nRatenzahlungsvereinbarung die erste in Rechnung gestellte Rate hat spätestens 4 Wochen\nvor Lehrgangsbeginn auf dem vom Lehrgangssekretariat genannten Konto einzulangen. Erst\nmit vollständiger Begleichung des in Rechnung gestellten Betrages ist die*der Teilnehmer*in\nzur Teilnahme am Lehrgang berechtigt. Im Fall eines Zahlungsverzuges ist die*der\nTeilnehmer*in nicht zur Teilnahme am Lehrgang berechtigt. Bei einer semesterweisen\nRatenzahlungsverpflichten, haben die Teilnehmer*innen die jeweilige Rate jedes Semester\ninnerhalb der Frist für die Meldung der Fortsetzung des Studiums zu entrichten.\n(5) Der Lehrgangsbeitrag bezieht sich auf die im Curriculum vorgesehene Lehrgangsdauer\nohne Toleranzsemester. Wird der Lehrgang nicht in der vom Curriculum vorgesehenen\nMindeststudienzeit abgeschlossen, fällt für jedes benötigte Toleranzsemester ein\nerweiterter Lehrgangsbeitrag in Höhe von EUR 500,00 an.\n(2) Alle Lehrgangsbeiträge verstehen sich in Euro und inkludieren das Unterlagenmaterial\n(Skripten, Handouts) in elektronischer oder haptischer Form; nicht inkludiert sind sämtliche\nanderen Ausgaben der Teilnehmer*innen, die aus der Lehrgangsteilnahme resultieren, z.B.\nBücher, Unterbringung, Anreise, Verpflegung, Ausdrucke etc.\n(3) Der Lehrgangsbeitrag ist derzeit umsatzsteuerbefreit. Stellt sich im Nachhinein heraus,\ndass dieser umsatzsteuerpflichtig ist, ist die Med Uni Graz dazu berechtigt, die Umsatzsteuer\nnachträglich in Rechnung zu stellen und erklärt sich die*der Teilnehmer*in zur\nNachentrichtung der Umsatzsteuer bereit.\n§ 3 Stornierung und Abmeldung\n(1) Ein kostenfreier Rücktritt gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG ist innerhalb von 14 Tagen nach\nBestätigung über die Aufnahme möglich Der*die Teilnehmer*in kann dafür das von der\nMedizinischen Universität Graz zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular laut\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\nAnhang II des Anmeldeformulars verwenden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die\nRücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Bereits eingezahlte\nLehrgangsbeiträge werden in diesem Fall an die*den Teilnehmer*in rückerstattet.\n(2) Bei einer Stornierung der Lehrgangsanmeldung von Seiten der Teilnehmerin*des\nTeilnehmers nach oben genannter Frist wird eine Stornogebühr von 50 % des gesamten\nLehrgangsbeitrags verrechnet und fällig.\n(3) Bricht der*die Studierende den Universitätslehrgang vor dessen Ende ab, wird der\ngesamte offene Lehrgangsbeitrag zur Zahlung fällig und von der Med Uni Graz in Rechnung\ngestellt.\n§ 4 Haftung\n(1) Die aus dem Lehrgang gewonnenen und angewendeten Kenntnisse begründen keinen\nHaftungsanspruch gegenüber der Med Uni Graz.\n(2) Für im Rahmen des Lehrgangs auftretende Schäden wird die Haftung im Rahmen der\ngesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz\nvon Folge- und Vermögensschäden sowie von entgangenem Gewinn und von Schäden aus\nAnsprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Jede*r Teilnehmer*in handelt\neigenverantwortlich und ist verpflichtet die Med Uni Graz aus solchen Ansprüchen schad-\nund klaglos zu halten.\n(3) Im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zum Lehrgang mitgebrachten\nGegenständen, insbesondere auch Wertgegenständen, übernimmt die Med Uni Graz keine\nHaftung.\n(4) Es gilt die Hausordnung der Med Uni Graz bzw. des Veranstaltungsortes in der jeweils\ngeltenden Fassung. Ein wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung oder andere\nSicherheits- bzw. Ordnungsvorschriften können zum Ausschluss von der Lehrgangsteilnahme\nführen. Eine Rückerstattung des Lehrgangsbeitrags erfolgt in diesem Fall nicht.\n§ 5 Urheberrechtlicher Schutz\nDie Lehrinhalte sowie alle den Teilnehmer*innen überlassenen Lehr- bzw. Lernunterlagen\n(wie Skripten, elektronische Datenträger, Videos etc.) stellen das geistige und alleinige\nEigentum entweder der Med Uni Graz oder der Verfasserin*des Verfassers dar und stehen\nausschließlich nur zur persönlichen Nutzung der Teilnehmer*innen zur Verfügung. Ein über\ndie freien Werknutzungen iSd Urheberrechtsgesetzes hinausgehender Nachdruck oder\nsonstige Vervielfältigung der Lehr- bzw. Lernunterlagen ist nicht gestattet.\n§ 6 Sonstiges\n(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Durchführungsbestimmungen unwirksam oder\nundurchführbar werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht\nberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem\nangestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Im Zweifel gilt die\nunwirksame Bestimmung als durch eine gesetzliche Bestimmung ersetzt.\n(2) Außer den in diesen Durchführungsbestimmungen schriftlich niedergelegten\nBestimmungen wurden sonstige Abreden nicht getroffen. Änderungen dieser\nDurchführungsbestimmungen – auch das Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit –\nbedürfen der Schriftform.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\nAnhang II\nKostenkalkulation Universitätslehrgänge (ULG) der Medizinischen\nUniversität Graz\nKostenkategorien\n 1. Kostenersatz\n 2. direkte Personalkosten\n 3. direkte Sachmittel\n 4. direkte Investitionen\n 5. indirekte Personalkosten\n 6. indirekte Sachmittel\n 7. Risikoaufschlag\nAd 1: Kostenersatz\n13 % der Erlöse eines Lehrgangsdurchgangs sind als Kostenersatz an die Med Uni Graz für\nzentrale Serviceleistungen zu kalkulieren und werden dem jeweiligen Universitätslehrgang\n(ULG) automatisch angelastet.\nAd 2: Direkte Personalkosten\nDie direkten Personalkosten umfassen die Kosten je ULG für das Honorar der\nLehrgangsleitung, das Honorar der internen und externen Lehrenden sowie für\nwissenschaftliches und administratives Personal. Diese Personalkosten sind direkt aus den\nErlösen des jeweiligen ULG-Durchgangs (über den jeweiligen ULG Innenauftrag) zu bezahlen.\nAd 3: Direkte Sachmittel\nDirekte Sachmittel sind Ausgaben für jene Leistungen, die ein ULG direkt von einem\nLieferanten bezieht. Die direkten Sachmittel umfassen unter anderem die Anmietung von\nexternen Räumlichkeiten zur Abhaltung des jeweiligen ULGs, Büromaterial, Reisekosten,\nNächtigungsgelder für Vortragende, Marketingkosten wie Schaltung von Inseraten des\neinzelnen ULG, etc. Diese Kosten sind aus den Erlösen des jeweiligen ULGs (über den\njeweiligen ULG Innenauftrag) zu bezahlen.\nAd 4: Direkte Investitionen\nVon einer Investition spricht man, wenn die Anschaffung inkl. USt die gesetzliche Grenze für\ngeringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 13 EStG (EUR 1.000,- per 1.1.2023) übersteigt. Direkte\nInvestitionen je ULG wie z.B. die Anschaffung von Notebooks etc. sind aus den Finanzmitteln\ndes jeweiligen ULGs (über den jeweiligen ULG Innenauftrag) zu tragen.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\nAd 5: Indirekte Sachmittel\nVerwendet der ULG Sachmittel, welche primär über das Globalbudget angeschafft und\nbeglichen wurden, sind diese ebenfalls entsprechend des Verbrauchs zu ersetzen. Bsp.:\nAnteilige Druckkosten eines gemeinsam benutzten Geräts, Laborbedarf etc.\nAd 6: Risikoaufschlag\nWeiters ist ein Risikoaufschlag in Höhe von 2 Lehrgangsbeiträgen zu kalkulieren, der\nunvorhergesehene Kosten oder den Ausfall von Lehrgangsgebühren (durch Dropouts)\nabfedern soll, soweit nicht Rücklagen des ULG in Höhe von mindestens 2 Lehrgangsbeiträgen\nvorhanden sind.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\nAnhang III\nRechte und Pflichten der Leiter*innen von Universitätslehrgängen\nPräambel\nJegliche Art von Lehrgangsleitung sowie deren Stellvertretung wird gemäß Punkt III lit.a)\ndieser Richtlinie bestellt.\nArten der Lehrgangsleitung und deren Rechte und Pflichten\n1. Wissenschaftliche Lehrgangsleitung\na) Als wissenschaftliche Lehrgangsleitung werden immer Angehörige der Medizinischen\nUniversität Graz mit einer Habilitation iSd § 103 UG idgF oder einer gleichwertigen\nQualifikation bestellt.\nb) Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung ist persönlich auszuüben. Rechte und Pflichten\nhieraus können nicht an Dritte übertragen werden.\nc) Aufgaben der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung sind:\n• der Vorschlag für die Ausgestaltung und ggf. Änderung des Curriculums sowie Einreichung\n desselben in die Curricularkommission für Postgraduale Ausbildungen,\n• die wissenschaftliche Betreuung und Aufsicht des Universitätslehrganges,\n• die Auswahl der fachlich und didaktisch geeigneten Lehrenden zur Vorlage für die\n Betrauung durch das für Studium und Lehre verantwortliche Rektoratsmitglied,\n• die Abstimmung der Lehrinhalte mit den Lehrenden,\n• die Auswahl der Lehrgangsteilnehmer*innen gemäß den Zulassungsbestimmungen des\n Curriculums und Durchführung eines allfälligen Vorauswahlverfahrens,\n• der Kontakt zu Studierenden bezüglich wissenschaftlicher Agenden,\n• die Sicherstellung der Einhaltung der Qualitätsvorgaben der Med Uni Graz inklusive\n Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen bei negativen Evaluierungsergebnissen\n und Information darüber an das für Studium und Lehre verantwortliche Rektoratsmitglied,\n• die Unterschrift am Zeugnis und\n• die fachliche Letztverantwortung für Vortragende und anderes ULG Personal.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" }, { "bulletin": { "id": 12435, "academic_year": "2023/24", "issue": "45", "published": "2024-08-07T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie für die Einrichtung und Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12435&pDocNr=1528294&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\n2. Organisatorische Lehrgangsleitung\na) Die organisatorische Lehrgangsleitung kann an der Med Uni Graz angesiedelt sein, aber\nauch bei einem Kooperationspartner gemäß den Vorgaben eines gültigen\nKooperationsvertrags.\nb) Soll die organisatorische Lehrgangsleitung durch Mitarbeiter*innen eines\nKooperationspartners ausgeübt werden, erfolgt die Bestellung auf Vorschlag des\nKooperationspartners.\nc) Die organisatorische Lehrgangsleitung kann diese Aufgaben an weitere für die\nDurchführung des ULG Angestellte oder Angestellte des Kooperationspartners delegieren.\nDie Endverantwortung dafür hat jedenfalls die mit der organisatorischen Lehrgangsleitung\nbetraute Person zu tragen.\nd) Die wissenschaftliche und organisatorische Lehrgangsleitung kann in Personalunion\nausgeübt werden, wenn beide Funktionen an der Med Uni Graz angesiedelt sind.\ne) Aufgaben der organisatorischen Lehrgangsleitung sind:\n• die Finanzgebarung inkl. Kalkulationserstellung, Aufforderung zur Zahlung/\n Rechnungserstellung der Lehrgangsgebühren und Kostenverantwortung sowie Abrechnung\n mit Fördergebern und die Erstellung einer Nachkalkulation am Ende jedes ULG-\n Durchlaufs,\n• die Zeichnungsbefugnis bezüglich des Lehrgangsbudgets (Raumanmietung, Catering,\n Lehrbeauftragung etc.), nicht jedoch Angelegenheiten, die die organisatorische\n Leiterin*den organisatorischen Leiter persönlich betreffen,\n• die Verantwortung für die Organisation von Schulungsräumlichkeiten und\n Unterrichtsterminen sowie die Beantragung und Befüllung der E-Learning Plattformen,\n• die Erstellung des Stundenplans,\n• die Personalauswahl und Personalantragsstellung für die ULG Koordination und das\n Hilfspersonal,\n• die Prüfung der finanziellen Bedeckbarkeit vor Vertragsabschlüssen mit Vortragenden,\n Abschlussarbeitsbetreuenden und Mitarbeiter*innen,\n• die organisatorische Koordination der Mitarbeiter*innen,\n• die Verantwortung für das lehrgangsspezifische Marketing (ULG Folder, Inserate, etc.),\n• die Verständigung der Studierenden und Lehrenden bei diversen Belangen,\n• die Planung der Prüfungen und der damit verbundenen Aufgaben,\n• die Verantwortung für die Organisation der Abschlussfeier,\n• bei Bedarf die Organisation der Verpflegung der Studierenden und Lehrenden,\n• bei Bedarf die Organisation der Nächtigung für Lehrende,\n• die Freigabe für MEDonline Accounts für Lehrende und Abschlussarbeiten Betreuende an\n die zuständige Organisationseinheit und\n• die Verantwortung für die Administration des Lehrgangs.\n Mitteilungsblatt vom 07.08.2024, StJ 2023/24, 45. Stk RN249" } ] }