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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "314\nTitel                       Interprofessionelles Capstone Projekt 2\nTitel (englisch)             Interprofessional capstone project part 2\nAbkürzung                    ICP 2\nLehrveranstaltungstyp        Capstone Learning (CP)\nArbeitsaufwand (ECTS)        5 ECTS-Punkte\nSemester                     3. Semester\nTeilnahmevoraussetzungen     Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                             Gesundheitswissenschaften\n                             Positive Absolvierung des Moduls ICP 1\nHäufigkeit des Angebots      Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\nInhalte                       •  Planung und/oder Erweiterung eines gemeinsamen\n                                 interprofessionellen Projektes (ggf. aus ICP 1) zur\n                                 (interaktiven) Lösung eines Praxisproblems/Verbesserung\n                                 der Praxis\n                              •  Zusammenführung relevanter Lehr-und Lerninhalte der\n                                 Module des Masterstudiums\n                              •  Zusammenführung erworbener Fähigkeiten/Kompetenzen\n                              •  Präsentation des Projektes\nInhaltliche Voraussetzungen   Gute Englischkenntnisse\n(erwartete Kenntnisse)\n                              Statistische Grundlagen\n                              Umfassende Kenntnisse/Fertigkeiten in der Nutzung\n                              von Literaturdatenbanken + Internet\n                              Gute Kenntnisse aus allen Modulen des 1.-2. Semesters\n                              Absolvierung des Moduls „Interprofessionelles Capstone\n                              Projekt 1“\nQualifikationsziele           •  Studierende sind in der Lage, Verbindung von theoretischen\n                                 und praktischen Kenntnissen und Erfahrungen herzustellen\n                              •  Studierende können erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten\n                                 zusammenführen, nutzen und anwenden und ein\n                                 gemeinsames interprofessionelles (Praxis-)projekt planen,\n                                 durchführen und evaluieren\n                              •  Studierende erwerben die Fertigkeit, die bisher erlernten\n                                 Fähigkeiten und Kompetenzen zu synthetisieren, zu\n                                 integrieren und auf ein Problem der öffentlichen\n                                 Gesundheit anzuwenden\n                              •  Studierende können Vorteile und Nutzen des Projekts für\n                                 die öffentliche Gesundheit benennen/evaluieren\n                              •  Studierende wägen als interprofessionelles Team die beste\n                                 Disseminationsmöglichkeit ihres Projektes ab\n                              •  Studierende bearbeiten ihr Projekt/Ergebnisse des\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                         Seite 30 von 50"
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            "text": "316\nTitel                    Analyseverfahren\nTitel (englisch)         Analysis methods\nAbkürzung                AM\nLehrveranstaltungstyp    Seminar mit Übung (SU)\nArbeitsaufwand (ECTS)    5 ECTS-Punkte\nSemester                 3. Semester\nTeilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                         Gesundheitswissenschaften\n                         Positive Absolvierung des Moduls Statistik\nHäufigkeit des Angebots  Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\nInhalte                   •  Anwendung von SPSS/Excel\n                          •  Auseinandersetzung mit realen Datensätzen\n                          •  Auswertung und Interpretation quantitativer Daten\n                          •  Erstellung von Tabellen/Grafiken mit unterschiedlichen\n                             Programmen (z.B. Excel, Word, PowerPoint, SPSS)\nInhaltliche              Gute Englischkenntnisse\nVoraussetzungen\n                         Grundkenntnisse in SPSS und Microsoft Office,\n(erwartete Kenntnisse)\n                         Statistische Grundkenntnisse\nQualifikationsziele       •  Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse im Auswerten\n                             von quantitativen Daten\n                          •  Studierende setzten sich in Kleingruppen intensiv mit\n                             realen Datensätzen auseinander und erkennen\n                             Möglichkeiten und Grenzen in der Auswertung solcher\n                             Daten\n                          •  Studierende sind in der Lage, SPSS sowie EXCEL zur\n                             quantitativen Datenanalyse anzuwenden\n                          •  Studierende können Forschungsergebnisse in ihren\n                             unterschiedlichen Darstellungsformen interpretieren\nSprache                  Deutsch und/oder Englisch\nPrüfungsmodus            Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n                                       Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                   Seite 32 von 50"
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            "index": 317,
            "text": "318\n                            Kolloquium zur Masterarbeit inkl. wiss. Schreiben als\nTitel\n                            Schwerpunkt\nTitel (englisch)            Masterthesis Tutorial\nAbkürzung                   MTT\nLehrveranstaltungstyp       Wissenschaftliches Konversatorium (WK)\nArbeitsaufwand (ECTS)       4 ECTS-Punkte\nSemester                    4. Semester\nTeilnahmevoraussetzungen    Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                            Gesundheitswissenschaften\n                            Positive Absolvierung aller (Wahl-)Pflichtmodule aus Semester 1-3\n                            des Masterstudiums\nHäufigkeit des Angebots     Das Modul wird jeweils im Sommersemester angeboten.\nInhalte                      •  Vertiefung wissenschaftliches Schreiben\n                             •  Formulierung der Forschungsfrage(n) für die Masterarbeit\n                                und Wahl der Methode\n                             •  Erstellung der Suchstrategien für Literaturrecherchen\n                             •  Festlegung der Inhalte und der Struktur der Masterarbeit\n                             •  Vertiefung wissenschaftlicher Grundlagen\n                             •  Datenerhebung/-analyse\n                             •  Reflektion über eigene\n                                Kenntnisse/Fähigkeiten/Fertigkeiten für die Erstellung\n                                einer Masterarbeit\n                             •  Präsentationen der einzelnen Schritte der Masterarbeit\n                             •  Wissenschaftlicher Diskurs über Themen der einzelnen\n                                Masterarbeiten\nInhaltliche Voraussetzungen Gute Englischkenntnisse\n(erwartete Kenntnisse)      Umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten der\n                            Literaturrecherche\nQualifikationsziele          •  Studierende sind in der Lage, konkrete Forschungsfragen\n                                zu formulieren und die entsprechende Methode zu wählen\n                             •  Studierende können Suchstrategien für umfangreiche\n                                Recherchen in verschiedenen adäquaten Datenbanken und\n                                im Internet entwickeln und durchführen\n                             •  Studierende sind in der Lage, Ergebnisse aus den\n                                Recherchen bzw. der Datenerhebung zu bewerten,\n                                angemessen zu nutzen/analysieren und adäquat\n                                darzustellen\n                             •  Studierende sind in der Lage, den inhaltlichen und\n                                strukturellen „roten Faden“ ihrer Masterarbeit zu erstellen\n                             •  Studierende sind in der Lage, wissenschaftliche Kenntnisse\n                                für die Masterarbeit zu nutzen\n                             •  Studierende sind in der Lage, über ihre Kenntnisse zu\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                        Seite 34 von 50"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 318,
            "text": "319\n                 reflektieren und sich fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten\n                 anzueignen\n               • Studierende können in der Gruppe wissenschaftlich\n                 diskutieren und konstruktive Kritik üben\n               • Studierende können ihre Arbeit/Arbeitsschritte adäquat\n                 präsentieren und verteidigen\nSprache       Deutsch und/oder Englisch\nPrüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                          Seite 35 von 50"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 319,
            "text": "320\n(2) Wahlpflichtmodule\n  Titel                       Epidemiologie & Public Health\n  Titel (englisch)            Epidemiology & Public Health\n  Abkürzung                   EPIP\n  Lehrveranstaltungstyp       Vorlesung (VO) und Team Based Learning (TL)\n  Arbeitsaufwand (ECTS)       5 ECTS-Punkte (1,5 ECTS-Punkte VO / 3,5 ECTS-Punkte TL)\n  Semester                    2. Semester\n  Teilnahmevoraussetzungen    Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                              Gesundheitswissenschaften\n  Häufigkeit des Angebots     Das Modul wird jeweils im Sommersemester angeboten.\n  Inhalte                      •  Hintergrund und Geschichte der Epidemiologie und Public\n                                  Health Forschung\n                               •  Ereignismaße und Altersstandardisierung\n                               •  Verhältnismaße\n                               •  Verzerrung, Confounding, Intermediärvariablen,\n                                  Effektmodifikation\n                               •  Kausalität\n                               •  Studiendesigns in der Epidemiologie\n                               •  Planung und Bewertung epidemiologischer Studien\n                               •  Screeninguntersuchungen\n                               •  Sozial- und Genderepidemiologie\n                               •  Public Health Action Cycle\n                               •  Gesundheitsberichterstattung\n  Inhaltliche Voraussetzungen Kenntnisse zu Grundlagen der Pflegewissenschaft und\n  (erwartete Kenntnisse)      Pflegeforschung\n                              Gute Englischkenntnisse\n                              Statistische Grundlagen\n  Qualifikationsziele          •  Studierende erwerben Grundkenntnisse der Epidemiologie\n                                  und Public Health Forschung\n                               •  Studierende können epidemiologische Maßzahlen, wie\n                                  beispielsweise Inzidenz, Prävalenz, Letalität, Mortalität,\n                                  Odds Ratio und Relatives Risiko berechnen und\n                                  interpretieren\n                               •  Studierende können Maßzahlen zu\n                                  Screeninguntersuchungen (z.B.: Sensitivität, Spezifität) in\n                                  Teamarbeit berechnen und interpretieren\n                               •  Studierende sind in der Lage, epidemiologische Studien in\n                                  interprofessionellen Teams zu interpretieren und kritisch\n                                  zu bewerten\n                               •  Studierende setzen sich in interprofessionellen Teams mit\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                         Seite 36 von 50"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "321\n                 Public Health Themen, die v.a. auf nationaler Ebene\n                 aktuell diskutiert werden, auseinander\n               • Studierende können den Public Health Action Cycle als\n                 Rahmenmodell für Gesundheitsförderung in der Praxis\n                 aufbereiten\n               • Studierende sind in der Lage, in Teams ein Public Health\n                 Problem in der Praxis zu erkennen und dies anhand von\n                 Primär- oder Sekundärdaten zu untersuchen. In weiterer\n                 Folge können sie eine Lösung des Problems in der Praxis\n                 entwickeln und eine Änderung entsprechend des Public\n                 Health Action Cycles planen sowie\n                 Evaluierungsmöglichkeiten vorschlagen\n               • Studierende erlernen somit Kompetenzen, um in der\n                 Praxis Verbesserungen im Gesundheitswesen zu initiieren\n                 und diese nachhaltig implementieren zu können\n               • Studierende diskutieren und interpretieren in\n                 interprofessionellen Teams aktuelle Gesundheitsberichte\n                 auf nationaler Ebene. Studierende kennen die\n                 Vorgehensweise zur Erstellung von Gesundheitsberichten\nSprache       Deutsch und/oder Englisch\nPrüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                         Seite 37 von 50"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "322\nTitel                       Primärversorgung und interprofessionelle Zusammenarbeit\nTitel (englisch)            Primary Health Care and interprofessional collaboration\nAbkürzung                   PHC\nLehrveranstaltungstyp       Vorlesung (VO) und Seminar (SE) und Team Based Learning (TL)\nArbeitsaufwand              5 ECTS-Punkte (1 ECTS-Punkte VO / 2 ECTS-Punkte SE / 2 ECTS-\n                            Punkte TL)\nSemester                    2. Semester\nTeilnahmevoraussetzungen    Zulassung        zum         Masterstudium          Interprofessionelle\n                            Gesundheitswissenschaften\nHäufigkeit des Angebots     Das Modul wird jeweils im Sommersemester angeboten\nInhalte                        •  Grundlagen zu Primary Health Care\n                               •  Systeme der sozialen Sicherheit in Österreich\n                               •  Honorierung und Kodierung in der Primärversorgung\n                               •  Interprofessionelles Team\n                               •  Evaluierung der Primärversorgung\n                               •  Versorgung chronisch kranker Menschen\n                               •  Versorgungskonzept als Grundlage zur Planung von\n                                  Primärversorgungseinheiten\nInhaltliche Voraussetzungen Kenntnisse zu Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens\n                            Gute Englischkenntnisse\nQualifikationsziele            •  Studierende kennen die wesentlichen Grundsätze zu\n                                  Primary Health Care und der österreichischen\n                                  Primärversorgung\n                               •  Studierende verstehen wesentliche Grundlagen zur\n                                  Umsetzung von Primärversorgung in Österreich\n                               •  Studierende sind in der Lage, ihr Wissen über Primary\n                                  Health Care bei der Behandlung und Versorgung chronisch\n                                  kranker und multimorbider Menschen im\n                                  interdisziplinären Kontext anzuwenden\n                               •  Studierende sind in der Lage, aktuelle Gesundheitsdaten\n                                  zu recherchieren und zu interpretieren\nSprache                     Deutsch\nPrüfungsmodus               Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                         Seite 38 von 50"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 322,
            "text": "323\nTitel                     Gesundheitssystem- und Versorgungsforschung\n Titel (englisch)         Health Systems Research / Health Services Research\n Abkürzung                HSR\n Lehrveranstaltungstyp    Vorlesung (VO) und Seminar (SE)\n Arbeitsaufwand           5 ECTS-Punkte (2 ECTS-Punkte VO / 3 ECTS-Punkte SE)\n Semester                 3. Semester\n Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                          Gesundheitswissenschaften\n Häufigkeit des Angebots  Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten\n Inhalte                    •  Grundlagen der Gesundheitssystem- und\n                               Versorgungsforschung\n                            •  Versorgungforschung in Österreich und Deutschland\n                            •  Themengebiete und Methoden der Versorgungsforschung\n                            •  Das österreichische Gesundheitssystem\n                            •  Spezielle Aspekte der Versorgungsforschung\n Inhaltliche              Kenntnisse zu Grundlagen zum wissenschaftlichen Arbeiten\n Voraussetzungen\n                          Gute Englischkenntnisse\n Qualifikationsziele        •  Studierende erwerben Grundkenntnisse zur Versorgungs-\n                               forschung und lernen aktuelle Projekte dazu kennen\n                            •  Studierende erwerben Kenntnisse über Themengebiete\n                               und Methoden der Versorgungsforschung\n                            •  Studierende sind in der Lage, Indikatoren zu\n                               internationalen Gesundheitssystemen zu recherchieren\n                            •  Studierende sind in der Lage, erlernte (quantitative/\n                               qualitative) Methoden der Versorgungsforschung in einem\n                               Studierendenprojekt anzuwenden und zu berichten\n                            •  Studierende sind in der Lage, das österreichische\n                               Gesundheitssystem zu verstehen und Patient*innen\n                               bestmöglich durch das System zu navigieren\n Sprache                  Deutsch\n Prüfungsmodus            Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen.\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                      Seite 39 von 50"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 323,
            "text": "324\nTitel                       Pädagogik und Didaktik für Health Care Professionals\nTitel (englisch)            Pedagogy and didactics for health professions\nAbkürzung                   PDH\nLehrveranstaltungstyp       Kompetenzlabor (KU)\nArbeitsaufwand (ECTS)       5 ECTS-Punkte\nSemester                    3. Semester\nTeilnahmevoraussetzungen    Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                            Gesundheitswissenschaften\nHäufigkeit des Angebots     Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\nInhalte                      •  Einführung in die Pädagogik mit Schwerpunkt\n                                Erwachsenenbildung\n                             •  Einführung in die Rahmenbedingungen zu Ausbildungen\n                                im Gesundheitswesen (Bologna Reform,\n                                Interdisziplinarität)\n                             •  Lehr- und Lernstrategien\n                             •  Didaktische Modelle\n                             •  Didaktische Methoden mit Schwerpunkt auf Simulation und\n                                Blended Learning\nInhaltliche Voraussetzungen     Gute Englischkenntnisse\n(erwartete Kenntnisse)\nQualifikationsziele          •  Studierende können im Kontext beruflicher Bildung\n                                verwendete Begriffe definieren und relevante\n                                pädagogisch-didaktische Kompetenzen für das Handeln\n                                als Lehrende identifizieren\n                             •  Studierende sind in der Lage, exemplarisch Lehrinhalte\n                                für den Bereich Gesundheit zu konzipieren\n                             •  Studierende kennen aktuelle Modelle und Theorien im\n                                Zusammenhang mit edukativem Handeln im Bereich\n                                Gesundheit und Pflege\n                             •  Studierende können adäquat didaktische Methoden im\n                                Rahmen von Blended Learning einsetzen\n                             •  Studierende sind in der Lage, eine interprofessionelle\n                                (modularisierte) Weiterbildung zu konzipieren\nSprache                     Deutsch und/oder Englisch\nPrüfungsmodus               Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                       Seite 40 von 50"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 324,
            "text": "325\n(3) Empfohlenes freies Wahlfach\n Titel                       Lesen wissenschaftlicher Literatur\n  Titel (englisch)           Reading Scientific Literature\n  Abkürzung                  RSL\n  Lehrveranstaltungstyp      Seminar (SE)\n  Arbeitsaufwand             5 ECTS-Punkte\n  Semester                   1. Semester\n  Teilnahmevoraussetzungen   Zulassung zum Masterstudium Interprofessionelle\n                             Gesundheitswissenschaften\n  Häufigkeit des Angebots    Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten\n  Inhalte                       •  Kennzeichen wissenschaftlicher Schriften\n                                •  Aufbau und Gliederung wissenschaftlicher Artikel\n                                •  Intensive Auseinandersetzung mit dem Lesen von\n                                   Forschungsartikeln\n                                •  Vertiefung der Grundlagen zu quantitativer und\n                                   qualitativer Forschung\n  Inhaltliche                Gute Englischkenntnisse\n  Voraussetzungen\n  Qualifikationsziele           •  Studierende kennen das wissenschaftliche\n                                   Forschungsvokabular\n                                •  Studierende setzen sich intensiv und kritisch mit dem\n                                   Lesen, Verstehen sowie dem Aufbau wissenschaftlicher\n                                   Artikel auseinander\n                                •  Sie erwerben ein Verständnis für wichtige Inhalte eines\n                                   Forschungsartikels und lernen unterschiedliche Tools zum\n                                   Verständnis von Forschungsartikeln kennen\n  Sprache                    Deutsch\n  Prüfungsmodus              Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                          Seite 41 von 50"
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            "text": "326\n    Anhang I: Äquivalenzrichtlinie\n(3) Version 01 / Version 02\n    Die Lehrveranstaltungsprüfungen über die\n         • VO „Statistik“ (2 ECTS) und\n         • SE „Statistik“ (3 ECTS)\n    entsprechen der Lehrveranstaltungsprüfung gemäß Studienplan ab dem WS 2022/23\n         • SE „Statistik“ (5 ECTS)\n(4) Version 01 und 02 / Version 03\n    Die Lehrveranstaltungsprüfungen über die\n         • VO „Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 2“ (1,5 ECTS)\n    entsprechen der Lehrveranstaltungsprüfung gemäß Studienplan ab dem WS 2024/25\n         • VO „Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 2“ (2 ECTS)\n    Die Lehrveranstaltungsprüfungen über das\n         • SE „Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 2“ (3,5 ECTS)\n    entsprechen der Lehrveranstaltungsprüfung gemäß Studienplan ab dem WS 2024/25\n         • SE „Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 2“ (5 ECTS)\n    Die Lehrveranstaltungsprüfungen über das\n         • CP „Interprofessionelles Capstone Projekt 1“ (5 ECTS)\n    entsprechen der Lehrveranstaltungsprüfung gemäß Studienplan ab dem WS 2024/25\n         • CP „Interprofessionelles Capstone Projekt 1“ (3 ECTS)\n                                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                                Seite 42 von 50"
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            "text": "327\nAnhang II Richtlinie Virtuelle Lehre\nInhaltsverzeichnis\n1     Wichtige Hinweise zu diesem Dokument\n2     Präambel\n3     Begriffsdefinitionen\n3.1   Virtuelle Synchrone Lehre\n3.2   Hybride Lehre\n3.3   Virtuell asynchrone betreute Lehre\n3.4   Virtuell asynchrone unbetreute Lehre\n4     Varianten zur Realisierung virtueller Lehre\n4.1   Virtuelle Anreicherung von Präsenzlehre\n4.2   Hybride Lehre\n4.3   Virtuelle synchrone Lehre\n    4.3.1 Virtuelle synchrone Lehre ohne immanentem Prüfungscharakter (z.B. Vorlesungen)\n    4.3.2 Virtuelle synchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter\n4.4   Virtuelle asynchrone Lehre\n    4.4.1 Virtuelle asynchrone Lehre ohne immanenten Prüfungscharakter (z.B. Vorlesungen)\n    4.4.2 Virtuelle asynchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter\n5     Überprüfung und Fristenlauf\n5.1   Überprüfung\n5.2   Zeitlauf\n    5.2.1 Anfrage an die Modul-/Trackkoordinator*innen, ob Änderungen von Lehrformaten bei\n           Lerneinheiten gewünscht werden:\n    5.2.2 Rückmeldung der Modul-/Trackkoordinator*innen an die OE-SM\n    5.2.3 Prüfung der formalen und qualitativen Anforderungen\n    5.2.4 Informationsweitergabe an Modul-/Trackkoordinator*innen und Curricularkommission sowie\n           Beginn der Planung\n                                                 Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                             Seite 43 von 50"
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            "index": 327,
            "text": "328\nPräambel\nDie Medizinische Universität Graz hat es sich schon seit Etablierung der Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin im Jahr 2002 zum Ziel gesetzt, Blended Learning als Kombination von Präsenzlehre und\nvirtueller Lehr-/Lerninhalte zur optimalen Lernzielerreichung für die Studierenden anzuwenden.\nNach 20 Jahren der Erprobung und Umsetzung, in der eine solide Basis an digitalen Lehr-/Lernangeboten\ngeschaffen werden konnte, ist es – auch aufgrund des pandemiebedingten Entwicklungsschubs – unerlässlich,\ndiese – teilweise neu geschaffenen Möglichkeiten – an der Med Uni Graz zu verankern, um damit virtuelle\nLehre in seiner Vielschichtigkeit nutzen zu können.\nDiese Richtlinie definiert die Rahmenbedingungen und Kriterien für die Realisierung virtueller Lehre mit der\nBereitstellung von entsprechenden Unterlagen in digitaler Form.\nEs wird dabei zwischen Größenordnungen von Änderungen unterschieden:\na) Virtualisierung von Lehrveranstaltungen, die eine curriculare Änderung bedeuten:\n         Änderungen von Lehrveranstaltungstypen, Hinzufügen oder Entfernen von einer solch großen Anzahl\n         von Terminen, dass es zu einer ECTS-Punkte-Veränderung kommt sowie inhaltliche Änderungen\n         (Änderungen,     die    im    gültigen    Curriculum       abgebildete    inhaltliche     Schwerpunkte\n         verschieben/verändern würden).\nb) Virtualisierung von ausgewählten Lehrveranstaltungsinhalten oder –einheiten. Kommt es zu einer\nunverhältnismäßig großen Anzahl von Änderungen von Präsenz zu virtuell asynchron, wird dies bei der\nStudienkoordination Pflegewissenschaft und der*dem Lehrenden hinterfragt und nur dann geändert, wenn\ndies didaktisch und inhaltlich gut begründbar ist.\nIm Sinne der Qualitätssicherung von virtueller Lehre an der Med Uni Graz durchlaufen Änderungen beider\nKategorien einen Überprüfungsprozess, der unter Punkt 4 dargelegt wird. Handelt es sich um curriculare\nÄnderungen sind diese in weiterer Folge durch die zuständige Curricularkommission zu beschließen.\nDiese Richtlinie wurde in enger Anlehnung an die Ergebnisse, Erkenntnisse und Empfehlungen der\nArbeitsgruppe der Österreichischen Hochschulkonferenz „Empfehlungen der Hochschulkonferenz – Digitales\nLehren, Lernen und Prüfen am Hochschulen“ (Dez. 2021) sowie den Ergebnissen der Arbeitsgruppe\n„Klassifikation der (virtuellen Lehre)“ (Jun. 2021) vom Forum neue Medien Austria erstellt.\nBegriffsdefinitionen\nGemäß Abbildung 1 werden grundsätzlich folgende Arten der virtuellen Lehre unterschieden:\n    •    Virtuelle Synchrone Lehre\n    •    Hybride Lehre\n    •    Virtuell asynchrone betreute Lehre\n    •    Virtuell asynchrone unbetreute Lehre\n                                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                                Seite 44 von 50"
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                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 328,
            "text": "329\nAbbildung 1: Klassifikation der (virtuellen Lehre) - Fallmann I et al.: „Quantifizierung von virtueller Lehre\nan österreichischen Hochschulen“, Whitepaper CC BY, Forum neue Medien Austria,  (Jun. 2021) sowie auch im Ergebnis der Arbeitsgruppe\nder Österreichischen Hochschulkonferenz „Empfehlungen der Hochschulkonferenz – Digitales Lehren, Lernen\nund Prüfen am Hochschulen“ (Dez. 2021).\nVirtuelle Synchrone Lehre\nBei der Abhaltung von virtuell synchroner Lehre befinden sich Studierende und Lehrende im selben\nZeitfenster, jedoch nicht am selben Ort. Ein typisches Beispiel für virtuelle synchrone Lehre ist die\nAbhaltung mittels Videokonferenz.\nHybride Lehre\nBei der Abhaltung von virtuell synchroner Lehre befinden sich Studierende und Lehrende im selben\nZeitfenster, Studierende jedoch nur teilweise am selben Ort wie die/der Lehrende. Ein typisches Beispiel\nvon hybrider Lehre ist die Verwendung des VITAL Livestreaming Systems, dass in den Hörsälen am\nMEDCAMPUS zur Verfügung steht. Es gestattet den Vortrag im Hörsaal live über das Portal VITAL\nStudierenden, die sich an anderen Ort befinden zugänglich zu machen, inklusive einer\nInteraktionsmöglichkeit via Chat.\nVirtuell asynchrone betreute Lehre\nVirtuell asynchrone betreute Lehre bedeutet, dass Lehrende und Studierende sich weder im selben\nZeitfenster befinden noch am selben Ort. Dennoch gibt es für Studierende eine definierte, zeitversetzte\nInteraktionsmöglichkeit mit den Lehrenden, um Fragen zu stellen (zB per E-Mail).\nVirtuell asynchrone betreute Lehre hat an der Med Uni Graz bereits eine lange Tradition und wird schon seit\ndem Jahr 2006 erfolgreich praktiziert. Die Umsetzung wird technisch durch eine MEDonline / Moodle\nSchnittstelle (MOMOS) unterstützt, Studierende bekommen hierbei elektronische „Pflichtaufgaben“ welche\n                                                   Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                               Seite 45 von 50"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 329,
            "text": "330\nin einem bestimmten Zeitraum erfüllt werden müssen. Gleichzeitig haben Studierende die Möglichkeit die\nLehrenden bei Fragen zu kontaktieren.\nVirtuell asynchrone unbetreute Lehre\nBei virtuell asynchroner unbetreuter Lehre handelt es sich um Selbstlernphasen auf Basis von\nbereitgestelltem Material, bei denen keinerlei Unterstützung vonseiten der Lehrenden bzw. Interaktion zur\nBegleitung des Lernprozesses vorgesehen ist. Daher kann diese Form nicht als Lehrleistung gezählt werden.\nVarianten zur Realisierung virtueller Lehre\nVirtuelle Anreicherung von Präsenzlehre\nCharakteristika: Präsenzunterricht der durch digitale Inhalte, die den Studierenden zur Verfügung gestellt\nwerden, angereichert wird. Derartige Inhalte können der Vor- und Nachbereitung, zur Prüfungsvorbereitung\nsowie der über den Präsenzunterricht hinausgehenden Beschäftigung mit den Inhalten dienen.\nQualitative Anforderungen: Es wird empfohlen, für diese Unterlagen die hierfür von der Med Uni Graz\nbereitgestellten Plattformen (VMC/Moodle, Microlearning/KnowledgeFox, VITAL-Server) zu verwenden.\nAllfällige externe Inhalte sollen im VMC/Moodle verlinkt werden.\nFormale Anforderungen: Unterlageneinreichung über die Stabsstelle Lehre mit Medien für die hierfür von\nder Med Uni Graz bereitgestellten Plattformen (VMC/Moodle, Microlearning/KnowledgeFox, VITAL-Server).\nAlternativ bietet die Stabsstelle auch Schulungen für Lehrende an, sodass Unterlagen auch selbst in\nVMC/Moodle und Microlearning/KnowledgeFox eingestellt werden können.\nHybride Lehre\nCharakteristika: Bei der Abhaltung von hybrider Lehre sind Studierende und Lehrende zeitgleich bei jeder\nLehrveranstaltung, Studierende jedoch nicht alle am selben Ort wie die Lehrenden. Im typischen Fall halten\ndie Lehrenden eine Vorlesung in einem Hörsaal, wobei sich ein Teil der Studierenden in diesem Hörsaal\naufhält, ein anderer Teil dagegen zur gleichen Zeit (synchron) die Lehrveranstaltung über das Internet an\neinem beliebigen anderen Ort verfolgen kann.\nQualitative Anforderungen: Für die hybride Lehre wird das VITAL Livestreaming System verwendet, das in\nden Hörsälen am MED CAMPUS zur Verfügung steht. Es gestattet, den Vortrag im Hörsaal live über das Portal\nVITAL Studierenden, die sich an einem anderen Ort befinden, zugänglich zu machen.\nBei der Abhaltung von hybriden Lehrveranstaltungen ist für eine Interaktionsmöglichkeit auch mit den\nStudierenden, welche sich nicht im Hörsaal befinden, Sorge zu tragen. Dies kann etwa durch Verwendung\ndes VITAL Livestreaming Systems mit integriertem Chatkanal, welches in den Hörsälen am MEDCAMPUS\nverfügbar ist, umgesetzt werden.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der*dem Modulkoordinator*in entscheiden,\nob sie ihre Lehrveranstaltungstermine auf eine Hybrid-Abhaltung umstellen. Die rechtzeitige Koordination\nmit der Studienkoordination Pflegewissenschaft ist erforderlich (siehe Pkt. 0).\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über diese Abhaltungsform in MEDonline zu informieren. Dies\nerfolgt     im   Kommentarfeld       der  betroffenen      Termine      in   der     Form:     „hybrid;     Link:\nhttps://vital.medunigraz.at/#/livestreams“.\n                                                   Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                               Seite 46 von 50"
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            "index": 330,
            "text": "331\nVirtuelle synchrone Lehre\nVirtuelle synchrone Lehre ohne immanentem Prüfungscharakter (z.B. Vorlesungen)\nCharakteristika: Bei der Abhaltung von virtueller synchroner Lehre sind Studierende und Lehrende zeitgleich\nbei der Lehrveranstaltung, jedoch nicht am gleichen Ort.\nQualitative Anforderungen: Die Lehrenden verwenden das von der Med Uni Graz bereitgestellte System\nCisco WebEx als Videokonferenz-Werkzeug. Alternativ kann auch das in den Hörsälen am MEDCAMPUS\nverfügbare Livestreaming System verwendet werden. Dies ist nur sinnvoll, wenn die Liveübertragung\nzusätzlich auch noch hochqualitativ aufgezeichnet werden soll. Um den Studierenden die Lehrinhalte\nnachhaltig zur Verfügung zu stellen, wird eine zusätzliche Aufzeichnung des Livestreams ausdrücklich\nempfohlen.\nVoraussetzung ist die Interaktionsmöglichkeit mit den Studierenden, zumindest via Chat oder – vor allem\nbei kleineren Gruppen – durch unmittelbare mündliche Kommunikation.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der Studienkoordination Pflegewissenschaft\nentscheiden, ob sie ihre Lehrveranstaltungstermine als virtuelle synchrone Lehre abhalten.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über diese Abhaltungsform in MEDonline zu informieren. Dies\nerfolgt in MEDonline in der folgenden Form. Ereignis: Abhaltung fix, Ort: virtuell, Kommentar zum Termin:\nWebinar (optional mit konkretem Link – ansonsten ist der Link von den Lehrenden rechtzeitig vorab an die\nStudierenden per E-Mail zu senden).\nVirtuelle synchrone Lehre mit immanentem Prüfungscharakter\nCharakteristika: Lehrende und Studierende sind zeitgleich bei der Lehrveranstaltung, jedoch nicht am\ngleichen Ort. Virtuelle synchrone Abhaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind insbesondere für\nden Lehrveranstaltungstyp Seminar und ggf. Seminar/Übung geeignet. Für Übungen ist das Format nur\nanwendbar, wenn keine haptischen Fertigkeiten vermittelt werden.\nQualitative Anforderungen: Die Lehrenden verwenden das von der Med Uni Graz bereitgestellte System\nCisco WebEx als Videokonferenz-Werkzeug. Voraussetzung ist die Interaktionsmöglichkeit mit den\nStudierenden, zumindest via Chat oder der Verwendung von einem interaktiven Werkzeug (zB Mentimeter).\nVor allem bei kleineren Gruppen durch unmittelbare mündliche Kommunikation. Weiters ist entsprechend\ndem immanentem Prüfungscharakter darauf zu achten, dass die Studierenden kontinuierlich per Kamera\nVideo Präsenz zeigen, dass das von den Lehrenden überprüft werden kann und dass die Studierenden aktiv\nteilnehmen. Grundsätzlich gelten Studierende, die mittels Videokonferenz teilnehmen, als persönlich\nanwesend, solange sie über eine audio-visuelle Verbindung für die Lehrenden sichtbar kommunikationsbereit\nsind.\nFormale Anforderungen: Lehrende können in Abstimmung mit der Studienkoordination Pflegewissenschaft\nentscheiden, ob sie ihre Lehrveranstaltungstermine virtuell synchron abhalten.\nStudierende sind vor Beginn des Semesters über die Abhaltungsform in MEDonline zu informieren. Dies\nerfolgt in MEDonline in der folgenden Form. Ereignis: Abhaltung fix, Ort: virtuell, Kommentar zum Termin:\nWebinar (optional mit konkretem Link – ansonsten ist der Link von den Lehrenden rechtzeitig vorab an die\nStudierenden per E-Mail zu senden).\nVirtuelle asynchrone Lehre\nWenn das Format der virtuell asynchronen Lehre mit oder ohne immanentem Prüfungscharakter gewählt ist,\nsind die zugehörigen digitalen Lernobjekte (insbesondere Lehrveranstaltungsaufzeichnungen) jedenfalls bis\nzum Ende der Lehrveranstaltung und allen folgenden Prüfungsterminen zur Verfügung zu stellen.\n                                                   Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                               Seite 47 von 50"
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            "index": 331,
            "text": "332\nVirtuelle asynchrone Lehre ohne immanenten Prüfungscharakter (z.B. Vorlesungen)\nCharakteristika: Virtuelle asynchrone Lehre bedeutet, dass Lehrende und Studierende weder zeitgleich bei\nder Lehrveranstaltung sind, noch am selben Ort. Dennoch gibt es für Studierende eine definierte,\nzeitversetzte Interaktionsmöglichkeit mit den Lehrenden, um Fragen stellen zu können (z.B. per E-Mail oder\nüber ein Forum).\nQualitative Anforderungen: Die virtuelle Lerneinheit muss im Virtuellen Medizinischen Campus\n(VMC)/Moodle explizit als „virtuell“ gekennzeichnet sein. Die virtuelle Lerneinheit muss im VMC/Moodle mit\ndem gleichen Titel hinterlegt werden wie in MEDonline, die dazugehörigen Lernunterlagen müssen auch\ndementsprechend benannt werden.\nDie zuständige Lehrperson und ihre digitale Erreichbarkeit müssen ausgewiesen sein. Hierfür werden die\nDaten aus der MEDonline-Visitenkarte herangezogen.\nDie digitale Erreichbarkeit (per E-Mail, Ask-your-teacher-Einheiten, moderierte Diskussionsforen, etc.) der\nzuständigen Lehrperson muss zur Beantwortung etwaiger Fragen von Studierenden während der Laufzeiten\nder digitalen asynchronen Lehre (in der Regel innerhalb der Lehrveranstaltungs--Laufzeiten) gewährleistet\nsein.\nDie virtuellen Lernunterlagen müssen einen Umfang haben, der ihre Bearbeitung im Rahmen der virtuellen\nLerneinheit zugewiesenen Zeit ermöglicht.\nDie Lehrenden und Fachverantwortlichen haben idR einmal pro Semester, aber mindestens einmal pro\nStudienjahr, die Aktualität der digitalen Unterlagen zu prüfen und ggf. für eine Aktualisierung zu sorgen.\nDie virtuellen Lernunterlagen müssen dazu geeignet sein, Wissen zu vermitteln und über interaktive\nAufgabenstellungen eine Selbstüberprüfung des Wissens durch die Studierenden zu ermöglichen. Jede\nvirtuelle asynchrone Lerneinheit muss somit zumindest ein Lernobjekt zur Wissensvermittlung und ein\nLernobjekt zur Wissensüberprüfung enthalten.\nFolgende Lernobjekt-Typen sind zur Wissensvermittlung geeignet:\n    •    eLecture (Folien kombiniert mit einer erklärenden Audiodatei) zusammen mit den zugehörigen\n         Folien als Handout, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos)\n    •    Lehrveranstaltungs-Aufzeichnungen mit dem von der Med Uni Graz in den Hörsälen am MEDCAMPUS\n         bereitgestellten professionellen Aufzeichnungssystem in Kombination mit den zugehörigen Folien\n         als Handout, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos).\n    •    Skriptum, vorzugsweise angereichert mit grafischen Elementen, ggf. ergänzt mit anderen digitalen\n         Inhalten (Animationen, Simulationen, Videos).\n    •    PowerPoint-Präsentationen oä. mit einem für das Verständnis der Inhalte ausreichend\n         ausformulierten Text, ggf. ergänzt mit anderen digitalen Inhalten (Animationen, Simulationen,\n         Videos).\nZur Wissensüberprüfung sind Lernobjekt-Typen geeignet, die eine digitale Interaktion der Studierenden mit\ndem Lernobjekt erlauben. Dazu stehen folgende Werkzeuge bereit:\n    •    Lernobjekttyp „Lektion“ oder Lernobjekttyp „Test“: Beides ist im VMC/Moodle angelegt und\n         entspricht funktionell den WBTs (Web-based Trainings). Inhaltlich müssen folgende Voraussetzungen\n         erfüllt sein:\n             o    Die Lernkarten müssen in einer didaktisch sinnvollen Reihenfolge angeordnet sein.\n             o    Zu jeder richtigen und falschen Antwortoption ist eine erläuternde Erklärung bereit zu\n                  stellen.\n    •    Lernobjekttyp „Microlearning-Kurs“: Dieser Lernobjekttyp ist in Microlearning/KnowledgeFox\n         angelegt. Inhaltlich gelten die gleichen Anforderungen wie für die Lernobjekttypen Lektion und Test\n         in VMC/Moodle. Der Microlearning-Kurs muss im VMC/Moodle verlinkt sein.\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                                 Seite 48 von 50"
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