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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "273\n§1       Allgemeines\nDer Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt wird berufsbegleitend angeboten und\numfasst zwei Semester. Studienjahr- und Semestereinteilung richten sich nach den\nBestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) idgF. Es werden 30 ECTS-\nAnrechnungspunkte vergeben. Absolvent*innen des Universitätslehrgangs erhalten ein\nAbschlusszeugnis.\nAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte\nzugeteilt. ECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche\nLernaktivitäten (inklusive aller Vor- und Nachbereitungen), die Studierende typischerweise\naufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 1 ECTS-Anrechnungspunkt\nentspricht 25 Echtstunden. 1500 Echtstunden entsprechen dem Arbeitsaufwand von einem Jahr\nVollzeitstudium, wobei diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden\n(vgl § 54 Abs 2 UG idgF iVm § 14 Abs 7 Satzungsteil Studienrecht der Medizinischen Universität\nGraz idgF).\nFür den Besuch des Universitätslehrgangs Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt ist von den\nTeilnehmer*innen ein Lehrgangsbeitrag zu entrichten (vgl § 56 Abs 5 UG idgF). Nähere\nBestimmungen sind in der Richtlinie für Universitätslehrgänge der Medizinischen Universität\nGraz idgF geregelt.\n§2       Voraussetzungen für die Zulassung\n(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt\n     ist ein abgeschlossenes Diplomstudium in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin oder\n     ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären\n     Bildungseinrichtung abgeschlossenes Studium.\n(2) Die Lehrgangsleitung kann jeden*jede               Bewerber*in      zu    einem     persönlichen\n     Zulassungsgespräch auffordern.\n(3) Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze. Die Vergabe von\n     Studienplätzen erfolgt in der Reihenfolge verbindlicher Anmeldungen nach Nachweis der\n     Erbringung sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen.\n(4) Über die Zulassung entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Lehrgangsleitung.\n(5) Die Absolvierung von einzelnen Modulen als Weiterbildungsveranstaltung ist nach\n     Maßgabe freier Kapazitäten möglich. Die Auswahl und Zustimmung obliegt der\n     Lehrgangsleitung.\n§3       Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\nA. Gegenstand des Universitätslehrgangs\nIm Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt werden jene Kenntnisse vermittelt, die\nerforderlich sind, um klinische Prüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach\ninternationalen Qualitätsanforderungen durchführen zu können. Dazu gehören rechtliche und\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                          Seite 3 von 13"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "274\nethische Aspekte, Kenntnisse experimenteller und klinischer Forschung, organisatorisches\nWissen sowie biostatistische Grundkenntnisse.\nB. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\nDie Absolvent*innen erhalten die Qualifikation, klinische Studien insbesondere klinischen\nPrüfungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten nach internationalen Standards (ICH-GCP)\ndurchzuführen.\nAbsolvent*innen des Universitätslehrgangs Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt sind in der Lage:\n       •  klinische Studien    unter   Berücksichtigung      der    Regularien     zu   planen      und\n          durchzuführen,\n       •  wissenschaftliche Methodik in die Arbeit zu implementieren,\n       •  Kommunikation mit Sponsor, Contract Research Organisation und Ethikkommission,\n       •  Hauptverantwortung für Dokumentation wahrzunehmen und\n       •  Audits und Inspektionen abzuwickeln.\nDas Studium entspricht der Stufe 4 des Europäischen Qualifikationsrahmens.\nC. Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft,\n     Gesellschaft und Arbeitsmarkt\nDie Planung, Durchführung und Auswertung von klinischen Studien muss nach internationalen\nStandards und gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden. Personen, die an der Durchführung\nklinischer Studien beteiligt sind, müssen über ausreichende Kenntnisse in medizinisch-\nwissenschaftlichen, ethischen, rechtlichen, administrativen und methodischen Bereichen\nverfügen.\nFür die Absolvent*innen des Universitätslehrgangs Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt sind\nbeispielsweise folgende Berufsfelder relevant:\n       •  Einrichtungen im Gesundheitswesen;\n       •  universitäre Einrichtungen;\n       •  pharmazeutische Industrie;\n       •  Medizinprodukt-Unternehmen.\nD. Zielgruppe\nDer Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt richtet sich an Absolvent*innen eines\nDiplomstudiums der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin.\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                          Seite 4 von 13"
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            "text": "275\n§4      Aufbau und Gliederung\nDer Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt umfasst 2 Semester und gliedert sich\nin fünf Module für welche insgesamt 30 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben werden.\nDie Abfolge der Module ist aufbauend.\n§5      Lehrveranstaltungsformate und Lernformen\nDer Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt wird berufsbegleitend angeboten. Um\nBerufstätigkeit und Studium zu ermöglichen, ergeben sich hinsichtlich der Organisation des\ngegenständlichen Universitätslehrgangs die folgenden angeführten Lehr- und Lernformen (vgl.\n§ 22 Abs 3 Satzungsteil Studienrecht idgF).\nLehrveranstaltungen können auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-\ntechnologien als virtuelle Lehreinheiten angeboten werden. Virtuelle Lehre kann Präsenzlehre\nin gewissen Bereichen ergänzen bzw. ersetzen.\nIm Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten:\n(1) Vorlesung (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei denen die\n     Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt;\n(2) Vorlesung mit Übung (VU): Vorlesungen mit Übung sind Lehrveranstaltungen, bei welchen\n     im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den\n     praktisch-beruflichen Zielen des Universitätslehrgangs entsprechend, konkrete Aufgaben\n     und ihre Lösung behandelt werden, es besteht Anwesenheitspflicht;\nDer unter (2) genannte Lehrveranstaltungstyp gilt als Lehrveranstaltung mit immanentem\nPrüfungscharakter.\nFolgende Lernformen kommen zum Einsatz:\n(1) Blended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen\n     lehrveranstaltungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem\n     Präsenzunterricht und Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht;\n(2) Selbststudium (ST): Die Studierenden setzen sich mit Fragestellungen der Lehrenden\n     auseinander und erwerben Kompetenzen zur selbständigen Durchführung berufsrelevanter\n     Aufgaben.\n§6      Unterrichtssprache\nDer Lehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten.\nFachliteratur kann in deutscher und englischer Sprache angeboten werden.\n§7      Bezeichnung der Pflicht- und Wahlfächer\nDie Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel,\nLehrveranstaltungstyp (LV-Typ), Unterrichtseinheiten (UEH), ECTS-Anrechnungspunkten\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                          Seite 5 von 13"
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            "index": 275,
            "text": "276\n(ECTS) und der Art der Leistungsüberprüfung genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich\nin Anhang I.\n   Modul            Modul/Lehrveranstaltung                  LV-Typ     UEH      ECTS      Leistungs-\n                                                                                         überprüfung\n           Modul 01: Gesetze, Richtlinien und ethische Aspekte\n  01.1     Einführung in klinische Studien                     VO         4        1             s\n  01.2     Gesetzliche Grundlagen I                            VO        12        3             s\n  01.3     Ethische Aspekte und internationale                 VO         8        2             s\n           Richtlinien\n           Modul 02: Klinische Studien I\n  02.1     Planung klinischer Studien                          VU         7        2             i\n  02.2     Praktische Studienorganisation I -                  VU        11        3             i\n           Planungsphase\n  02.3     Einführung in die Biostatistik                      VO         4        1             s\n           Modul 03: Klinische Studien II\n  03.1     Qualitätsmanagement                                 VU         4        2             i\n  03.2     Praktische Studienorganisation II –                 VU        10        4             i\n           Durchführung und Abschluss\n           Modul 04: Präklinische und wissenschaftlich-klinische Grundlagen\n  04.1     Pharmakologische Grundlagen                         VO        10        2             s\n  04.2     Evidenzbasierte Medizin                             VU        10        2             i\n  04.3     Vertiefung Biostatistik                             VU        10        2             i\n           Modul 05: Verantwortung der*des Prüfärztin*Prüfarztes\n  05.1     Gesetzliche Grundlagen II                           VO        10        2             s\n  05.2     Administrative Planungsvoraussetzungen              VU        15        3             i\n  05.3     Internationale und nationale Neuerungen             VO         5        1             s\n§8      Prüfungsordnung\n(1) Es gelten die Bestimmungen der §§ 72 ff UG idgF und die Bestimmungen des\n    studienrechtlichen Teils der Satzung der Medizinischen Universität Graz idgF.\n(2) Bei den Präsenzlehrveranstaltungen ist eine Anwesenheit von 90 % erforderlich.\n(3) Lehrveranstaltungsprüfungen\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                           Seite 6 von 13"
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            "index": 276,
            "text": "277\n    Bei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in\n    einem einzigen Prüfungsakt statt, der schriftlich oder mündlich oder schriftlich und\n    mündlich stattfinden kann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen\n    immanenten Prüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen\n    Mitarbeit und weiteren Anforderungen, die vor Beginn des Semesters durch den*die\n    Lehrveranstaltungsleiter*in gem. § 76 Abs 2 UG idgF bekannt gegeben werden,\n    abgeschlossen. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs 2 UG idgF\n    bestimmten Notenskala.\n(4) Wiederholung von Prüfungen\n    Die Wiederholung von Prüfungen ist in § 41 Abs 10 Satzungsteil Studienrechtliche\n    Bestimmungen idgF geregelt.\n§ 10 Abschluss\nNach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener\nLeistungsnachweise wird den Absolvent*innen des Universitätslehrgangs ein Abschlusszeugnis\nder Medizinischen Universität Graz ausgestellt.\n§ 11 Höchststudiendauer\nDie Höchststudiendauer beträgt 4 Semester (§ 56 Abs 7 UG idgF).\n§ 12 Leitung\nDie Bestellung der wissenschaftlichen und organisatorischen Lehrgangsleitung und deren\nStellvertretung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie für die Errichtung und Abwicklung von\nUniversitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz idgF.\n§ 13 Veranstalter*in\nDer Universitätslehrgang Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt wird von der Medizinischen\nUniversität Graz durchgeführt.\n§ 14 Qualitätssicherung\nDer      Universitätslehrgang     Klinische*r         Prüfärztin*Prüfarzt        ist      in        das\nQualitätsmanagementsystem der Medizinischen Universität Graz eingebunden. Unter\nMitwirkung der Teilnehmer*innen, der Lehrenden, der Lehrgangsleitung sowie des für Studium\nund    Lehre     zuständigen    Rektoratsmitglieds,       werden      Lehrveranstaltungen           des\nUniversitätslehrgangs sowie der gesamte Lehrgang evaluiert (vgl ULG-Richtlinie Medizinische\nUniversität Graz idgF).\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                          Seite 7 von 13"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "278\n§ 15 Übergangsbestimmungen\nStudierende, welche ihr Studium im SS 2023 begonnen haben, schließen den\nUniversitätslehrgang nach den Vorgaben der Curriculumsversion 04 samt den entsprechenden\nAnlagen, verlautbart im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz vom 24.01.2018,\nStJ 2017/18, 13. Stk ab.\n§ 16 Inkrafttreten\nDas Curriculum tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität\nGraz in Kraft.\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                          Seite 8 von 13"
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            "text": "279\nAnhang I - Modulbeschreibungen\n Modulbezeichnung  01 – Gesetze, Richtlinien und ethische Aspekte\n Arbeitsaufwand    6 ECTS\n Inhalte               •   Einführung in Klinische Studien\n                       •   Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz\n                       •   Gentechnikgesetz\n                       •   Datenschutz\n                       •   Patient*innenrechte\n                       •   Ethik in der biomedizinischen Forschung\n                       •   Ethikkommission und internationale ethische Richtlinien\n                       •   Zulassungsbehörden\n Learning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage:\n                       • die nationalen und internationalen Regularien zuzuordnen,\n                       • für die Praxis wesentliche Elemente wiederzugeben,\n                       • die Grundlagen des Datenschutzes zu beschreiben,\n                       • Patient*innenrechte im Kontext klinischer Studien zu\n                           benennen,\n                       • die wichtigsten Aspekte der Ethik in der biomedizinischen\n                       • Forschung aufzulisten und\n                       • die Funktion und Aufgabe einer Ethikkommission zu\n                           charakterisieren.\n Lehr- und         VO, BL, ST\n Lernaktivitäten,\n -methoden\n Voraussetzungen\n für die Teilnahme keine\n Modulbezeichnung  02 – Klinische Studien I\n Arbeitsaufwand    6 ECTS\n Inhalte               •   Planung Klinischer Studien\n                       •   Erstellung eines Prüfplans/Prüfbogens\n                       •   Praktische Studienorganisation - Planungsphase\n                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                  Seite 9 von 13"
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            "text": "280\n                      •   Aufklärung der Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer\n                      •   ICH-GCP Verantwortlichkeiten\n                      •   Datenmanagement\n                      •   Einführung in die Biostatistik\nLearning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage:\n                      • verschiedene Studiendesigns zu benennen,\n                      • den Ablauf einer klinischen Studie zu erklären,\n                      • einen Prüfbogen vorzubereiten,\n                      • wesentliche Aspekte der Aufklärung der\n                      • Studienteilnehmerinnen/Studienteilnehmer zu berichten,\n                      • die Rolle unterschiedlicher Stakeholder in der klinischen\n                      • Prüfung zu identifizieren und\n                      • wesentliche biostatistische Begriffe zu erklären.\nLehr- und         VO, VU, BL, ST\nLernaktivitäten,\n-methoden\nVoraussetzungen\nfür die Teilnahme\n                  Modul 01\nModulbezeichnung  03 – Klinische Studien II\nArbeitsaufwand    6 ECTS\nInhalte               •   Risikomanagement und Umgang mit unerwünschten\n                          Ereignissen\n                      •   Inspektion und Audit\n                      •   Monitoring\n                      •   Qualitätssicherung\n                      •   Abschlussbericht\n                      •   Praktische Studienorganisation-Durchführung und Abschluss\nLearning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage:\n                      • wesentliche Aspekte des Risikomanagement zu beschreiben,\n                      • Unterschiede eines Audits und der Inspektion zu diskutieren,\n                      • Elemente der Qualitätssicherung zu benennen und\n                      • den Abschlussberichte zu erstellen.\n                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                Seite 10 von 13"
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            "text": "281\nLehr- und         VU, BL, ST\nLernaktivitäten,\n-methoden\nVoraussetzungen\nfür die Teilnahme\n                  Modul 02\nModulbezeichnung  04 – Präklinische und wissenschaftlich-klinische Grundlagen\nArbeitsaufwand    6 ECTS\nInhalte               •   Pharmakologische Grundlagen\n                      •   Präklinische Daten\n                      •   Evidenzbasierte Medizin\n                      •   Biostatistik\n                      •   Publikationsrichtlinien\nLearning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage:\n                      • pharmakologische Zusammenhänge zu diskutieren,\n                      • die Vorgehensweise der evidenzbasierten Medizin\n                          anzuwenden,\n                      • die Wertigkeit verschiedener biostatistischer Methoden\n                          einzuschätzen,\n                      • die wesentlichen Publikationsrichtlinien zu benennen.\nLehr- und         VO, VU, BL, ST\nLernaktivitäten,\n-methoden\nEmpfohlene\nVoraussetzungen\nfür die Teilnahme Modul 03\nModulbezeichnung  05 – Verantwortung der*des Prüfärztin*Prüfarztes\nArbeitsaufwand    6 ECTS\nInhalte               •   Medizinrecht\n                      •   Studienvertragsrecht\n                      •   Behörden und Genehmigungen\n                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                Seite 11 von 13"
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            "text": "282\n                     •   Verantwortung der*des Prüfärztin*des Prüfarztes\n                     •   Kooperation Sponsorin*Sponsor-Prüfärztin*Prüfarzt\n                     •   Prüfplan\n                     •   EU und Forschung\n                     •   Clinical Trial Regulation\nLearning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage:\n                     • haftungsrelevante Fragestellungen zu verstehen,\n                     • einen Prüfplan zu erstellen,\n                     • Forschungsanträge einzubringen und\n                     • Neuerungen in forschungsrelevanten Bereichen zu erkennen.\nLehr- und         VO, VU, BL, ST\nLernaktivitäten,\n-methoden\nEmpfohlene        Modul 04\nVoraussetzungen\nfür die Teilnahme\n                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                               Seite 12 von 13"
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            "text": "283\nAnhang II - Verzeichnis der Abkürzungen\nAbs         Absatz\nBGBl        Bundesgesetzblatt\nBL          Blended Learning\nECTS        European Credit Transfer and Accumulation System\ngem         gemäß\ni           immanent\nICH-GCP     International Conference on Harmonization – Good Clinical Practice\nidgF        in der geltenden Fassung\niSd         im Sinne des\niVm         in Verbindung mit\nMtBl        Mitteilungsblatt\nRN          Randnummer\ns           schriftlich und/oder mündlich\nST          Selbststudium\nStk         Stück\nUEH         Unterrichtseinheit\nULG         Universitätslehrgang\nUG          Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien\n            (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl I 2002/120 idgF\nvgl         Vergleich\nVO          Vorlesung\nVU          Vorlesung mit Übung\nZ           Ziffer\nzB          zum Beispiel\n                                  Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN218\n                                    Seite 13 von 13"
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            "text": "284\n219.       Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 08.05.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Pflegewissenschaft vom 16.04.2024 folgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 284,
            "text": "285\n                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024 Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n      Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n   Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n  UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                    Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 285,
            "text": "286\nInterprofessionelle Gesundheitswissenschaften\nBeschluss- und Änderungshistorie\n  Version     Datum des           Datum der           Kurzbeschreibung der Änderungen           Datum des Inkrafttretens\n             Beschlusses1       Genehmigung2\n  01         07.06.2021        23.06.2021          Neueinrichtung                             01.10.2021\n  02         01.06.2022        22.06.2022          Richtlinie virtuelle Lehre                 01.10.2022\n                                                   redaktionelle Änderung\n  03         18.01.2023        25.01.2023          Änderung der Bezeichnung des               1.10.2023\n             23.03.2023        21.06.2023          Masterstudiums in „Interprofessionelle\n                                                   Gesundheitswissenschaften“\n                                                   Änderung bzgl. Anwesenheit bei LV mit\n                                                   immanentem Prüfungscharakter\n  04         16.04.2024        08.05.2024          Verlegung des Moduls IS vom 1. Semester    01.10.2024\n                                                   in das 3. Semester\n                                                   Erweiterung des Moduls EBP 2 von 5 ECTS\n                                                   auf / ECTS\n                                                   Kürzung des Moduls ICP 1 von 5 ECTS auf\n                                                   3 ECTS\n                                                   Geringfügige inhaltliche Adaptierungen in\n                                                   einzelnen Modulen\n                                                   Geringfügige sprachliche Adaptierungen\n                                                   in einzelnen Modulen\n                                                   redaktionelle Änderungen\n1\n  Beschluss durch die Curricularkommission für Pflegewissenschaft\n2\n  Genehmigung des Senates\n                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                                        Seite 2 von 50"
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            "index": 286,
            "text": "287\n§ 1 Allgemeines ...................................................................................................................... 4\n   (1)   Einleitung ................................................................................................................ 4\n   (2)   Organisation des Studiums ...................................................................................... 4\n§ 2 Qualifikationsprofil und Berufsfelder ............................................................................... 5\n§ 3 Studiendauer und Umfang ................................................................................................ 6\n§ 4 Zulassungsvoraussetzungen............................................................................................... 7\n§ 5 Akademischer Grad ........................................................................................................... 7\n§ 6 Aufbau und Gliederung ..................................................................................................... 8\n§ 7 Lehr- und Lernformen ..................................................................................................... 11\n   (1)   Lehrveranstaltungstypen ........................................................................................11\n   (2)   Lehr- und Lernmethoden........................................................................................12\n§ 8 Prüfungsordnung ............................................................................................................. 14\n   (1)   Lehrveranstaltungsprüfungen .................................................................................14\n   (2)   Module ...................................................................................................................14\n   (3)   Masterarbeit ...........................................................................................................14\n   (4)   Abschluss ................................................................................................................15\n§ 9 Inkrafttreten ................................................................................................................... 15\nAnhang I: Modulbeschreibungen ........................................................................................... 16\n   (1)   Pflichtmodule .........................................................................................................16\n   (2)   Wahlpflichtmodule .................................................................................................36\n   (3)   Empfohlenes freies Wahlfach .................................................................................41\nAnhang I: Äquivalenzrichtlinie ............................................................................................. 42\n   (3)   Version 01 / Version 02 ..........................................................................................42\n   (4)   Version 01 und 02 / Version 03 ..............................................................................42\nAnhang II Richtlinie Virtuelle Lehre ..................................................................................... 43\n                                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                                       Seite 3 von 50"
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            "index": 287,
            "text": "288\n§ 1 Allgemeines\n(1) Einleitung\nDas Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften                   ist   nach      dem\nmehrstufigen Modell des Bologna-Prozesses strukturiert.\n              Bachelor                               Master                       PhD\nDas Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften richtet sich an\nBachelorabsolvent*innen unterschiedlicher Gesundheitsberufe mit einer umfassenden\nfachlichen Kompetenz. Das Studium zielt darauf ab, die Studierenden für eine\ninterprofessionelle Zusammenarbeit in einem herausfordernden und sich stetig wandelnden\nGesundheitswesen zu qualifizieren. Sie erwerben dafür umfassende Kenntnisse aus\nWissenschaft, Forschung, Forschungsmethodik, Implementierungswissenschaft sowie aus den\nBereichen Gesundheits- und Versorgungsforschung und Gesundheitskompetenz. Ein\nbesonderer Schwerpunkt im Studium soll der interprofessionelle Austausch sein, um die\nStudierenden zu qualifizieren, berufsgruppenübergreifend ihre Kenntnisse und Fähigkeiten\nfür eine evidenzbasierte Praxis zu nutzen.\nInterprofessionelle    Zusammenarbeit      ist     im      gegenwärtigen        und     zukünftigen\nGesundheitswesen von enormem Interesse, um den komplexen Bedürfnissen der\nGesundheitsversorgung gerecht zu werden und Qualität sowie Patient*innensicherheit in der\nGesundheitsversorgung zu bieten und stetig zu verbessern. Eine interprofessionelle\nZusammenarbeit im Gesundheitswesen ist vielseitig und erfordert umfassende und\nkollaborative Kompetenzen. Das Studium ist daher auf innovative Lern- und Lehrformate und\nTeamarbeit ausgerichtet. Dies ermöglicht Studierenden - im Sinne des interaktiven Lehr- und\nLernansatzes und auf Basis des Bio-Psycho-Sozialen Modells – mit-, von- und übereinander zu\nlernen.\nHierbei folgt das Masterstudium dem Bildungsziel der Medizinischen Universität Graz.\n(2) Organisation des Studiums\nDie     Verantwortung      und     Organisation        des      Studiums        Interprofessionelle\nGesundheitswissenschaften obliegt dem Institut für Pflegewissenschaft in Kooperation mit\nweiteren Instituten, Lehrstühlen und Universitätskliniken der Medizinischen Universität\nGraz.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                        Seite 4 von 50"
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            "index": 288,
            "text": "289\nDas Studium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften wird berufsermöglichend an\nWerktagen angeboten. Ein Semester wird in drei Modulfenster eingeteilt und in der Regel\nfinden zwei bis drei Module parallel und aufbauend statt. Dies ermöglicht den Studierenden,\nsich umfassend auf wenige Themenbereiche gleichzeitig konzentrieren zu können.\n§ 2 Qualifikationsprofil und Berufsfelder\n(1) Qualifikationsprofil\nStudierende des Masterstudiums Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften werden\ndazu befähigt, (aktuelle) Forschungsergebnisse zu recherchieren, kritisch zu bewerten, für\ndie tägliche Praxis aufzubereiten und zu kommunizieren, um sie im Gesundheitswesen zu\nimplementieren und die daraus resultierenden Ergebnisse adäquat zu evaluieren.\nAbsolvent*innen verfügen darüber hinaus über folgende Kompetenzen:\n    •  Sie erkennen Probleme in der Praxis aus unterschiedlichen Perspektiven, können\n       Veränderungen/Verbesserungen initiieren, diese im Sinne von „best practice“\n       implementieren, um in diesem Prozess interprofessionell evidenzbasiert zu agieren.\n    •  Sie können an (interdisziplinären) Forschungsprojekten mitwirken und statistische\n       sowie inhaltliche Analysen durchführen und interpretieren.\n    •  Sie können mit Einzelnen oder in Teams nach Kriterien der evidenzbasierten Praxis\n       arbeiten     bzw.    diese     bei     der     Umsetzung        einer      evidenzbasierten\n       Gesundheitsversorgung anleiten und unterstützen. Sie sind in der Lage, in einen\n       interdisziplinären/interprofessionellen fachlichen und wissenschaftlichen Austausch\n       zu treten, mit dem Ziel, qualitativ hochwertige Versorgung von Einzelnen, Gruppen\n       und Populationen zu planen und durchzuführen.\n    •  Sie können Outcome-Messungen durchführen und evidenzbasierte Produkte und\n       Empfehlungen für alle Akteur*innen im Gesundheitswesen systematisch entwickeln\n       und evaluieren.\n    •  Sie erwerben umfangreiche Fähigkeiten und Kompetenzen, die als Grundlage für ein\n       lebenslanges Lernen dienen.\n    •  Sie lernen, effektiv in interprofessionellen Teams zu kooperieren, gemeinsam\n       (aktuelle) Probleme und Fragestellungen im Gesundheitsbereich zu identifizieren,\n       adäquat (wissenschaftlich) zu bearbeiten und entsprechende Lösungen zu erarbeiten.\n    •  Sie sind in der Lage, verschiedene – für tägliche interprofessionelle\n       Gesundheitsversorgung - konkrete (forschungsbasierte) Outcomes zu entwickeln und\n       zur Verfügung zu stellen.\n    •  Sie sind in der Lage, in einen interkulturellen Austausch mit Studierenden und\n       (internationalen) Lehrenden zu treten, können über ihre kulturellen Kompetenzen\n       reflektieren und diese einschätzen. Der adäquate Umgang mit Patient*innen (cultural\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                         Seite 5 von 50"
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            "index": 289,
            "text": "290\n        competencies) im Gesundheitsbereich wird im sog. Kommunikationslabor trainiert,\n        unter besonderer Berücksichtigung der Diversität (diversity).\n    •   Die Studierenden erwerben Kenntnisse zur Gesprächsführung und Kommunikation mit\n        verschiedenen Patient*innengruppen, z.B. Hochaltrige, und erlernen/trainieren den\n        gezielten Einsatz verschiedener Medien für z.B. online Beratung im\n        Kommunikationslabor.\nSoziale Kompetenzen werden durch regelmäßige Kleingruppenarbeiten/Moderationen mit\nwechselnden Mitgliedern sowie mit nationalen und internationalen Studierenden/Lehrenden\ngefördert; Diskussionsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Umgang mit Gruppenprozessen,\nselbstständige Urteilsbildung und die Fähigkeit zur Argumentation werden erlernt und\nvertieft.\nÜber die fachlichen Qualifikationen hinaus sollen auch weitergehende Kompetenzen erreicht\nwerden,        die     für      ein     breites         (interdisziplinäres/interprofessionelles)\nBerufsspektrum/Berufsfeld dienlich sind, wie beispielsweise Kommunikations- und\nTeamfähigkeit, Umgang mit Medien (Datenbanken, Internet, Online(Meeting)-Tools etc.) und\ninterkultureller Austausch, sowie eigenverantwortliches Lernen und Selbstmanagement als\nBasis für lebenslanges Lernen.\n(2) Potenzielle Berufsfelder / Tätigkeitsbereiche\nDas Studium befähigt die Absolventen*innen, in den Gebieten Forschung und/oder\nevidenzbasierte Gesundheitsversorgung und Beratung im Gesundheitswesen tätig zu werden.\nMögliche Tätigkeitsbereiche:\n• Gesundheits- und Sozialeinrichtungen\n• Primärversorgung/extramuraler Bereich\n• Medizinische, gesundheits- und pflegewissenschaftlich öffentliche oder private\n    Forschungseinrichtungen\n• Beratungstätigkeit im gesamten Gesundheitsbereich\n• Universitäten und Fachhochschulen\n• Wirtschaftsunternehmen, z.B. Versicherungen\n• Entwicklungs- und Planungsinstitute für Gesundheit\n• Spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Gesundheit\n• Arbeit auf selbstständiger Basis\n§ 3 Studiendauer und Umfang\n(1) Der       Arbeitsaufwand        für      das         Masterstudium          Interprofessionelle\n     Gesundheitswissenschaften beträgt 120 ECTS-Punkte. Dies entspricht einer\n     vorgesehenen Studiendauer von vier Semestern.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                        Seite 6 von 50"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 290,
            "text": "291\n(2) Zur internationalen Vergleichbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner\n     Studienleistungen in ECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen\n     Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor-\n     und Nachbereitung sowie die Selbststudienzeit inkludieren. Einem Jahr Vollzeitstudium\n     werden 60 ECTS-Punkte zugeteilt, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden\n     entspricht. Dies bedeutet, 1 ECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden an Arbeitspensum (SIT\n     = Student Investment Time). Es gilt zu berücksichtigen, dass es individuelle\n     Unterschiede geben kann entsprechend des jeweiligen Arbeitsstils bzw. der Erfahrungen\n     und Kompetenzen der einzelnen Studierenden.\n§ 4 Zulassungsvoraussetzungen\nVoraussetzung      für    die    Zulassung      zum       Masterstudium         Interprofessionelle\nGesundheitswissenschaften ist nach Maßgabe des § 64 Abs 3 UG idgF:\n•   der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums im Bereich der\n    Gesundheitsberufe im Umfang von mindestens 180 ECTS-Punkten,\noder\n•   der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens\n    desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder\n    ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.\nZum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen\nvorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums\nabzulegen sind.\n§ 5 Akademischer Grad\nAbsolvent*innen des Masterstudiums Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften wird der\nakademische Grad „Master of Science\", abgekürzt „MSc“, verliehen. Im Falle der Führung ist\nder akademische Grad dem Namen nachzustellen.\n                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                        Seite 7 von 50"
        },
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                "issue": "39",
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 291,
            "text": "292\n§ 6 Aufbau und Gliederung\n(1) Aufbau und Gliederung\nDas Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften ist modular strukturiert.\nDie zu absolvierenden 120 ECTS-Punkte setzen sich wie folgt zusammen:\n    •   65  ECTS-Punkte   Pflichtlehrveranstaltungen\n    •   10  ECTS-Punkte   Wahlpflichtmodule\n    •   15  ECTS-Punkte   freie Wahlfächer\n    •   30  ECTS-Punkte   Masterarbeit (inkl. WK „Kolloquium zur Masterarbeit“)\n(2) Modulübersicht\n                                                                                            ECTS -\n Titel                                                                          LV-Art\n                                                                                            Punkte\n      1. Semester\n Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 1                                      VO + SE          5\n Forschungsmethodik 1                                                         VO + SE          5\n Wissenschaftliches Arbeiten: Literaturrecherche                              SU               2\n Wissenschaftliches Arbeiten: Dissemination                                   SU               3\n Statistik                                                                    SE               5\n Gesundheitskompetenz und Gesprächsführung für Health Care\n                                                                              VO + KU          5\n Professionals\n Freie Wahlfächer, z. B.: Lesen wissenschaftlicher Literatur                                   5\n      2. Semester\n Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung 2                                      VO + SE          7\n Forschungsmethodik 2                                                         VO + TL          5\n Interprofessionelles Capstone Projekt 1                                      CP               3\n                                                                              VO + SE +\n Lifestyle Medicine für Health Care Professionals                                              5\n                                                                              TL\n Wahlpflichtmodul: Epidemiologie & Public Health                              VO + TL          5\n Wahlpflichtmodul: Primärversorgung und interprofessionelle                   VO + SE +\n                                                                                               5\n Zusammenarbeit                                                               TL\n Freie Wahlfächer, z. B.: spezifisch für einzelne Professionen im\n                                                                                               5\n Bereich der Logopädie, Diätologie etc.\n      3. Semester\n Forschungsmethodik 3                                                         TL               5\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN219\n                                             Seite 8 von 50"
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