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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 232,
            "text": "233\n(5) Evaluierungsgespräch gemäß § 5 KFO-AV idgF\nNach erfolgreicher Absolvierung aller Lehrveranstaltungen und der Masterarbeit ist der Abschluss\ndes Universitätslehrganges „Fachzahnärztlichen Ausbildung in der Kieferorthopädie“ im Rahmen\neines Evaluierungsgesprächs vor einer externen Prüfungskommission festzustellen.\nDer Prüfungskommission gehören zwei Vertreter*innen anderer österreichischer Universitäten aus\ndem Fachgebiet Kieferorthopädie sowie ein Vertreter*eine Vertreterin der Österreichischen\nZahnärztekammer an.\nDas Evaluierungsgespräch beinhaltet einen fachlichen Diskurs, eigenständige Fallplanungen und\neine Präsentation von durchgeführten Patient*innenbehandlungen.\n§ 9 Studienrecht\n(1) Den zuständigen Organen der zulassenden Heimatuniversität (vgl. § 2 [6]) obliegt die\n    Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in allen Angelegenheiten, die nicht bloß\n    eine oder mehrere konkret bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen betreffen.\n    Hierzu zählen insbesondere die Durchführung der Fortsetzungsmeldungen, die Ausstellung der\n    das Studium betreffenden Bestätigungen, Bescheinigungen und Nachweise sowie der\n    abschließenden Zeugnisse, die Verleihung des vorgesehenen akademischen Grades, die\n    Beurlaubung, der Studienbeitrag, die Genehmigung der Ablegung von Prüfungen an einer\n    anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule, das Erlöschen der Zulassung sowie der\n    Widerruf von akademischen Graden.\n(2) Die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in allen Angelegenheiten, die lediglich\n    eine oder mehrere konkret bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen betreffen,\n    obliegt den zuständigen Organen jener Bildungseinrichtung, der die jeweilige\n    Lehrveranstaltung oder Prüfung zugeordnet ist (vgl. § 7). Hierzu zählen insbesondere auch die\n    Vorschriften über das Recht der Studierenden auf eine abweichende Prüfungsmethode sowie\n    auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüfer*innen, über die Wiederholung von Prüfungen,\n    die Anerkennung von Prüfungen, den Rechtsschutz bei Prüfungen und die Nichtigerklärung von\n    Beurteilungen.\n(3) Bei der Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen kommen die geltenden\n    studienrechtlichen Bestimmungen jener Bildungseinrichtung zur Anwendung, deren zuständige\n    Organe gemäß (1) und (2) die betreffende Angelegenheit zu besorgen haben.\n§ 10 Masterarbeit und Verteidigung 10                 Masterarbeit und Verteidigung\n(1) Jede*r Lehrgangsteilnehmer*in hat eine Masterarbeit zu einem ausbildungsspezifischen\n     Thema, welche der Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n     Universitätslehrgang der Medizinischen Universität Graz idgF entspricht, zu verfassen und\n     diese zu verteidigen.\n(2) Für die Masterarbeit und deren Verteidigung werden 17,5 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben.\n(3) Als Masterarbeit wird eine einzelne wissenschaftliche Arbeit oder eine peer-reviewte\n     Veröffentlichung in einem S(S)CI-gelisteten Journal (als Erstautor*in) verstanden. (vgl\n     Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem Universitätslehrgang der\n     Medizinischen Universität Graz idgF, Seite 3)\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n                                           Seite 13 von 17"
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            "bulletin": {
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 233,
            "text": "234\n(4) Die Masterarbeit hat theoretische und anwendungsorientierte Teile zu enthalten und dient\n     dem Nachweis der Befähigung wissenschaftliche Themen aus dem Gebiet der Kieferorthopädie\n     eigenständig, entsprechend der aktuellen inhaltlichen, wissenschaftlichen und methodischen\n     Standards, zu erarbeiten.\n(5) Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu stellen, dass eine Bearbeitung durch die*den\n     Studierende*n innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.\n(6) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Masterarbeit sind gesetzliche\n     Bestimmungen und die Vorgaben der „Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n     Universitätslehrgang“ der Medizinischen Universität Graz idgF zu beachten.\n(7) Die Verteidigung der Masterarbeit erfolgt im Rahmen einer universitätsbezogenen,\n     öffentlichen Veranstaltung (z.B. Journal Club).\n§ 11 Abschluss\n(1) Nach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener\n    Leistungsnachweise und der positiv beurteilten und verteidigten Masterarbeit sowie des\n    Evaluierungsgespräches erhält der*die Studierende ein Abschlusszeugnis, das den Abschluss des\n    Universitätslehrgangs bestätigt.\n(2) Der erfolgreiche Abschluss des Universitätslehrgangs wird durch ein Abschlusszeugnis\n    beurkundet und der akademische Grad „Master of Science (Continuing Education)“ – abgekürzt\n    „MSc (CE)“ gemäß § 54d iVm § 87 Abs 2 UG idgF von der Medizinischen Universität Graz\n    bescheidmäßig verliehen.\n(3) Absolvent*innen sind gemäß § 87 Abs 2 UG idgF berechtigt, folgenden akademischen Grad zu\n    führen.\n                 Master of Science (Continuing Education) – abgekürzt MSc (CE)\n(4) Personen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs berechtigt sind und eine\n    fachzahnärztliche Qualifikation in der Kieferorthopädie gemäß § 42a ZÄG idgF erworben haben,\n    sind berechtigt, zusätzlich zur Berufsbezeichnung gemäß § 5 Abs 1 ZÄG idgF die\n    Berufsbezeichnung „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie * Fachzahnärztin für Kieferorthopädie“\n    zu führen (vgl. § 5 Abs 1a ZÄG idgF), wobei dies zusätzlich noch der Bescheinigung durch die\n    Österreichische Zahnärztekammer gemäß § 42b Abs 4 ZÄG idgF bedarf.\n(5) Das Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt\n    zum Doktorat.\n§ 12 Höchststudiendauer\nDie Höchststudiendauer beträgt 8 Semester. (vgl § 56 Abs 7 UG idgF).\n§ 13 Leitung\nDie Bestellung der wissenschaftlichen und organisatorischen Lehrgangsleitung und deren\nStellvertretung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie für die Errichtung und Abwicklung von\nUniversitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz idgF.\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n                                            Seite 14 von 17"
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            "index": 234,
            "text": "235\n§ 14 Veranstalter*in\n(1) Der Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ wird gemäß\n    § 56 Abs 3 iVm 54d UG idgF als gemeinsames Studienprogramm mit der Medizinischen\n    Universität Wien und der Medizinischen Universität Innsbruck durchgeführt. Die Rechte und\n    Pflichten der Kooperationspartner*innen sind in einem Kooperationsvertrag geregelt.\n(2) Zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung insbesondere hinsichtlich der\n    Durchführung der 108 ECTS-Anrechnungspunkte praktische Ausbildung (klinische\n    Ausbildungsstellen) kann die Medizinische Universität Graz auch mit der Steiermärkischen\n    Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. zusammenarbeiten, wobei nähere Bestimmungen in\n    einem Kooperationsvertrag geregelt werden.\n§ 15 Qualitätssicherung\n(1) Der Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ ist in das\n    Qualitätsmanagementsystem der Medizinischen Universität Graz eingebunden. Unter\n    Mitwirkung der Studierenden, der Lehrenden, der Lehrgangsleitung sowie des für Studium und\n    Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds werden Lehrveranstaltungen des Universitätslehrgangs\n    sowie der Gesamtlehrgang evaluiert (vgl ULG-Richtlinie Medizinische Universität Graz idgF).\n(2) Das Qualitätsmanagement erfolgt hinsichtlich der an den jeweiligen Partneruniversitäten\n    abgehaltenen Lehrveranstaltungen entsprechend den jeweiligen Bestimmungen der beteiligten\n    Universitäten.\n§ 16 Inkrafttreten\nDas Curriculum tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz\nin Kraft.\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n                                          Seite 15 von 17"
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            "index": 235,
            "text": "236\nAnhang I - Abkürzungsverzeichnis\nAbs               Absatz\naS                Akademische Stunde\nBGBl              Bundesgesetzblatt\nBL                Blended Learning\nECTS              European Credit Transfer and Accumulation System\netc               et cetera (und die übrigen (Dinge))\nff                fortfolgend(e)\ngem               gemäß\ni                 immanenter Prüfungscharakter\nidgF              in der geltenden Fassung\niSd               im Sinne des\niVm               in Verbindung mit\nKFO-AV            Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und\n                  Konsumentenschutz betreffend fachzahnärztliche Ausbildungen und\n                  Qualifikationen in der Kieferorthopädie (Kieferorthopädie-\n                  Ausbildungsverordnung – KFO-AV) BGBl I 2023/249idgF\nm                 mündlich\nMA                Masterarbeit\nMed Uni Graz      Medizinische Universität Graz\nMed Uni Innsbruck Medizinische Universität Innsbruck\nMed Uni Wien      Medizinische Universität Wien\nMtBl              Mitteilungsblatt\nPOL               Problem Oriented Learning\nPR                Praktikum\ns                 schriftlich\nSE                Seminar\nST                Selbststudium\nStk               Stück\nSU                Seminar mit Übung\nUE                Übung\nULG               Universitätslehrgang\nUG                        Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre\n                  Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG), BGBl I 2002/120 idgF\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n                                       Seite 16 von 17"
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            "text": "237\nvgl vergleiche\nVO  Vorlesung\nVU  Vorlesung mit Übung\nZ   Ziffer\nZÄG Bundesgesetz über die Ausübung des zahnärztlichen Berufs und des\n    Dentistenberufs (Zahnärztegesetz – ZÄG), BGBl I 2005/126 idgF\nzB  zum Beispiel\n                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n                        Seite 17 von 17"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 238,
            "text": "239\nCurriculum für den Universitätslehrgang (ULG)\nEntrepreneurship in Digital Health [EDITH]\nMaster of Science (Continuing Education) – abgekürzt MSc (CE)\ngemäß §§ 56 iVm 54d Universitätsgesetz 2002 (UG)\nBGBl I 2002/120 idgF\nVersion 02\nBeschluss und Änderungshistorie\nVersion    Datum des                     Datum der            Kurzbeschreibung der Änderung                   Datum des\n           Beschlusses der               Genehmigung                                                          Inkrafttretens\n           Curricularkommission          durch den\n           Postgraduale                  Senat\n           Ausbildung\n  01       29.12.2023                    29.12.2023          Erstmalige Einreichung                           03.01.2024\n  02       27.05.2024                    19.06.2024          Beitritt von Institut Mines-Télékom\n                                                             als zusätzlicher Kooperationspartner             26.06.2024\n                                                             im Rahmen des gemeinsamen\n                                                             Studienprogrammes gem. § 54d UG;\n                                                             redaktionelle Änderungen\n                                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n             Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                         Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 239,
            "text": "240\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und\nweiblicher Form den Genderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird\nvom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nInhalt\n§ 1 Allgemeines\n§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung\n§ 3 Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\n        A. Gegenstand des Universitätslehrgangs\n        B. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\n        C. Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft, Gesellschaft und\n        Arbeitsmarkt\n        D. Zielgruppe\n§ 4 Aufbau und Gliederung\n§ 5 Lehrveranstaltungsformate und Lernformen\n§ 6 Unterrichtssprache\n§ 7 Bezeichnung der Pflicht- und Wahlfächer\n§ 8 Prüfungsordnung\n§ 9 Studienrecht\n§ 10 Masterarbeit\n§ 11 Abschluss\n§ 12 Höchststudiendauer\n§ 13 Leitung\n§ 14 Veranstalter*in\n§ 15 Qualitätssicherung\n§ 16 Übergangsbestimmung\n§ 17 Inkrafttreten\nAnhang I – Modulbeschreibungen\nAnhang II - Abkürzungsverzeichnis\n                                                  Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                            Seite 2 von 31"
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            "index": 240,
            "text": "241\n  § 1 Allgemeines\n  Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] wird international als\n  gemeinsames Studienprogramm mit der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität\n  Krems), der Medical University of Lodz (Polen), der Università degli Studi di Napoli Federico II\n  (Italien) und dem Institut Mines-Télékom (Frankreich) durchgeführt (§ 54d UG idgF). Die Leitung\n  des Konsortiums obliegt der Medizinischen Universität Graz. Der Universitätslehrgang basiert auf\n  dem Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002 idgF, den studienrechtlichen\n  Bestimmungen der Satzung der Medizinischen Universität Graz, der Richtlinie für\n  Universitätslehrgänge der Medizinischen Universität Graz idgF sowie dem geltenden Recht der\n  beteiligten Länder bzw. Partneruniversitäten.\n  Der Arbeitsaufwand für den Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]\n  beträgt 120 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern.\n  Studienjahr und Semestereinteilung richten sich nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes\n  2002 (UG) idgF. Den Absolvent*innen wird der akademische Grad Master of Science (Continuing\n  Education), abgekürzt „MSc (CE)“ verliehen.\n  Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte\n  zugeteilt. ECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche\n  Lernaktivitäten (inklusive aller Vor- und Nachbereitungen), die Studierende typischerweise\n  aufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 1 ECTS-Anrechnungspunkt\n  entspricht 25 Echtstunden.\n  § 2 Voraussetzungen für die Zulassung\n(1) Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health\n     [EDITH] sind:\n     •    der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums mit mindestens 180\n          ECTS-Anrechnungspunkten,\n  oder\n      •   der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben\n          hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen\n          postsekundären Bildungseinrichtung.\n(2) Die Unterrichtssprache ist Englisch. Das Studium setzt jedenfalls Kenntnisse der englischen\n     Sprache auf dem Niveau B2 (gemeinsamer europäischer Referenzrahmen) voraus.\n(3) Die Lehrgangsleitung kann jede*n Bewerber*in zu einem persönlichen Zulassungsgespräch\n     auffordern.\n(4) Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze. Die Vergabe von\n     Studienplätzen erfolgt in der Reihenfolge verbindlicher Anmeldungen nach Nachweis der\n     Erbringung sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen.\n(5) Über die Zulassung entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Lehrgangsleitung bzw. eines\n     Selection Commitees von EIT Health – European Institute of Innovation and Technology.\n(6) Die Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm ist von den einzelnen am gemeinsamen\n     Studienprogramm beteiligten Universitäten für eine vorab festgelegte Anzahl von Studierenden\n     als Heimatuniversität durchzuführen. Die Studierenden, die an der Medizinischen Universität\n                                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                              Seite 3 von 31"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 241,
            "text": "242\n     Graz als ihre Heimatuniversität zugelassen sind, bleiben während der gesamten Studiendauer\n     an der Medizinischen Universität Graz inskribiert. Für die Teile des Universitätslehrganges, die\n     unter der Verantwortung einer Partneruniversität durchgeführt werden, werden die\n     Studierenden von der Heimatuniversität nominiert und zusätzlich an der jeweiligen\n     Partneruniversität zugelassen.\n(7) Die Absolvierung von einzelnen Modulen als Weiterbildungsveranstaltung ist nach Maßgabe\n     freier Kapazitäten möglich. Die Auswahl und Zustimmung obliegt der Lehrgangsleitung.\n   § 3 Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\n          A. Gegenstand des Universitätslehrgangs\n  Digitale Lösungen für den Erhalt, die Verbesserung oder Wiederherstellung von Gesundheit und\n  Behandlungsqualität sind dringende Bedarfe des Gesundheitswesens und werden weltweit forciert.\n  Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] trägt dieser Entwicklung\n  Rechnung und vermittelt Wissen, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Digital Health,\n  Innovation und Entrepreneurship. Durch den praxisorientierten Ansatz, die Kombination von\n  Fachwissen, Coaching und Vernetzungsmöglichkeiten wird erfolgreiches Unternehmertum im\n  Bereich Digital Health ermöglicht.\n          B. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\n  Ziel des Lehrgangs ist es, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben, die zu einer\n  Tätigkeit im interdisziplinären Bereich von Digital Health befähigen und / oder Unternehmertum\n  in diesem Bereich ermöglichen.\n  Absolvent*innen des Universitätslehrgangs Entrepreneurship in Digital Health sind in der Lage:\n      •   die digitale Transformation von Gesundheitssystemen beziehungsweise den Einsatz von\n          Datenanalyse, künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen zur Optimierung von\n          Arbeitsabläufen und der Verbesserung von Patient*innenergebnissen zu analysieren,\n      •   Kenntnisse über die wichtigsten Geschäftsmodelle im Bereich der digitalen Gesundheit im\n          Rahmen der Entwicklung von Strategieszenarien für Gesundheitsunternehmen anzuwenden\n          und umzusetzen,\n      •   die Bedeutung der Datenorganisation für die Verbesserung der Entscheidungsfindung und\n          Wertschöpfung aus Daten zu kommunizieren und Verbesserungsmöglichkeiten unter Einsatz\n          neuer Technologien zu identifizieren,\n      •   ihr Wissen über Risikomanagement und Risikobewältigung mittels innovativer Strategien,\n          Produkte oder Dienstleistungen anzuwenden und Konzepte für Unternehmenswachstum\n          und Wettbewerbsfähigkeit durch geeignetes Innovationsmanagement zu entwickeln,\n      •   ihr kulturelles Fachwissen im Bereich der Gesundheitsversorgung zu demonstrieren und\n          externe und interne Umweltfaktoren und deren Auswirkungen auf ausländische Märkte zu\n          evaluieren und\n                                                   Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                             Seite 4 von 31"
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            "index": 242,
            "text": "243\n     •   Demonstratoren und Prototypen für innovative digitale Lösungen, einschließlich mobiler\n         Anwendungen und Dienste zu erstellen.\n         C. Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft, Gesellschaft und\n             Arbeitsmarkt\n Der Universitätslehrgang orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des Gesundheitswesens,\n insbesondere an der boomenden Branche der digitalen Gesundheitsprodukte. Viele angehende\n oder auch erfahrene Unternehmer*innen verfügen über geringe Kenntnisse im Bereich Digital\n Health, Forscher*innen über geringe Kenntnisse im Bereich Entrepreneurship. Die Ausweitung des\n digitalen Gesundheitswesens wird international als dringender Bedarf auf dem Gesundheitsmarkt\n diskutiert.\n         D. Zielgruppe\n Der Universitätslehrgang richtet sich an Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen,\n Unternehmer*innen und Innovator*innen, die ein intrinsisches Interesse daran haben, digitale\n Gesundheitsprodukte oder digitale Dienstleistungen zu entwickeln und auf den Markt zu bringen.\n § 4 Aufbau und Gliederung\n Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] umfasst 4 Semester und\n gliedert sich in 17 Module inklusive einer Abschlussarbeit. Insgesamt werden für die Leistungen\n 120 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben.\n Die Modulabfolge ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung geändert werden.\n § 5 Lehrveranstaltungsformate und Lernformen\n Folgende Beschreibungen beziehen sich auf Lehrveranstaltungen, die an der Medizinischen\n Universität Graz angeboten werden.\n Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] kann berufsbegleitend\n absolviert werden. Um Berufstätigkeit und Studium zu ermöglichen, ergeben sich hinsichtlich der\n Organisation des gegenständlichen Universitätslehrgangs die folgenden angeführten Lehr- und\n Lernformen (vgl. § 22 Abs 3 Satzungsteil Studienrecht).\n Lehrveranstaltungen können unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien als\n virtuelle Lehreinheiten angeboten werden. Virtuelle Lehre kann Präsenzlehre in gewissen\n Bereichen ergänzen bzw. ersetzen.\n Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten:\n(1) Seminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die der Reflexion\n    und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen dienen; Seminare sind\n                                                  Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                            Seite 5 von 31"
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            "index": 243,
            "text": "244\n    Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und können z.B. mit einer\n    schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht Anwesenheitspflicht;\n(2) Seminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, in\n    denen Seminare und Übungen kombiniert sind und können z.B. mit einer schriftlichen\n    Prüfungsarbeit abschließen; es besteht Anwesenheitspflicht;\n(3) Praktika (PR) dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die wissenschaftliche Ausbildung\n    sinnvoll, nähere Bestimmungen sind in den Curricula festzuhalten;\nAlle unter (1) bis (3) genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit\nimmanentem Prüfungscharakter. Die Anwesenheitspflicht kann physisch und/oder virtuell erbracht\nwerden.\n Folgende Lernformen kommen zum Einsatz:\n(1) E-Learning: Formen von Lernen bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsenta-\n    tion und Distribution von Lernmaterialien und/oder die Unterstützung zwischenmenschlicher\n    Kommunikation zum Einsatz kommt;\n(2) Problemorientiertes Lernen (POL): ist eine Lernform, deren Charakteristikum es ist, dass die\n    Studierenden weitgehend selbständig eine Lösung für ein vorgegebenes Problem finden sollen.\n    Die Studierenden lernen ein Thema oder eine Frage zu analysieren, geeignete Informa-\n    tionsquellen zu finden und zu nutzen und schließlich Lösungen zu vergleichen, auszuwählen und\n    umzusetzen.\n § 6 Unterrichtssprache\n Der Lehrgang wird in englischer Sprache abgehalten.\n Fachliteratur wird in englischer Sprache angeboten.\n § 7 Bezeichnung der Pflicht- und Wahlfächer\n(1) Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] wird von folgenden vier\n    Universitäten bestritten, die sich im Rahmen von “EIT Health – European Institute of Innovation\n    and Technology” durch schriftliche Vereinbarungen zur Durchführung verpflichtet haben:\n                MUG           Medizinische Universität Graz\n                UWK           Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems)\n                MUL           Medical University of Lodz\n                UNINA         Università degli Studi di Napoli Federico II\n                IMT           Institut Mines-Télékom\n(2) Die an den beteiligten Universitäten erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bzw.\n    Module gelten von allen Hochschulen durch das jeweils studienrechtlich zuständige Organ für\n    dieses Curriculum als erbracht und sind zu akzeptieren.\n(3) Die Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel,\n    Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und der Art der\n                                                   Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                             Seite 6 von 31"
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                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 244,
            "text": "245\nLeistungsüberprüfung (Leistungsüberprüfung) genannt. Die Modulbeschreibungen befinden sich\nin Anhang I.\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                      Seite 7 von 31"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 245,
            "text": "246\nModul              Modul/Lehrveranstaltung                         LV-     UE* ECTS          Leistungs-\n                                                                  Typ                      überprüfung\n      Modul 01: The healthcare system & the use of data – Verantwortlich: MUL\n01.1  Overview of the health system, current trends\n                                                                 SE        12     2        i\n      and challenges\n01.2  New technologies and data in the health system             SE        12     2        i\n01.3  Regulatory framework and data protection                   SE        6      1        i\n      Modul 02: Business models for digital healthcare – Verantwortlich: IMT\n02.1  Business model: from theory to practice                    SE        24     3        i\n02.2  Design and appraisal of business models in\n                                                                 SE        16     2        i\n      digital health\n      Modul 03: Healthcare data management – Verantwortlich: UNINA\n03.1  Introduction to data management                            SE        6      1        i\n03.2  Healthcare data management: from theory to\n                                                                 SE        6      1        i\n      practice\n03.3  Developing a data strategy                                 SE        9      1,5      i\n03.4  Data Processes and technology                              SE        9      1,5      i\n      Modul 04: New technologies in health I – Verantwortlich: IMT\n04.1  Diffusion and regulation of new technologies in\n                                                                 SE        20     2,5      i\n      health\n04.2  Additive manufacturing, digital twin and\n                                                                 SE        20     2,5      i\n      augmented operating room\n      Modul 05: New technologies in health II – Verantwortlich: MUL\n05.1  Overview of the role of technology in healthcare\n                                                                 SE        6      1        i\n      innovation and its impact on the industry\n05.2  Digital twins and companion app: applications\n                                                                 SE        6      1        i\n      and implications in healthcare\n05.3  Strategies for patient-centric design and\n                                                                 SE        6      1        i\n      development\n05.4  Application of virtual reality in healthcare:\n                                                                 SE        6      1        i\n      potential and limitations\n05.5  Growth hacking in the healthcare industry:\n                                                                 SE        6      1        i\n      principles and strategies\n      Modul 06: Cross cultural competence in digital health – Verantwortlich: UWK\n06.1  Dimensions/Aspects of CCC                                  SE        30     5        i\n      Modul 07: Digital transformation and innovation for healthcare sustainability –\n      Verantwortlich: UNINA\n07.1  Digital transformation: the role of innovation             SE        6      1        i\n07.2  Introduction to digital health                             SE        9      1,5      i\n07.3  Digital platforms for a patient centeredness               SE        9      1,5      i\n07.4  Digital technologies for healthcare resilience\n                                                                 SE        6      1        i\n      and sustainability\n      Modul 08:\n      Methods of collaboration and valorisation of innovation – Verantwortlich: MUL\n08.1  From the industrial company to the digital\n                                                                 SE        6      1        i\n      startup: the emergence of collaboration\n08.2  The digital transformation of traditional                  SE        6      1        i\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                         Seite 8 von 31"
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            "text": "247\n      companies: a new form of transformation\n      through innovative project management\n08.3  New forms of governance and organization in\n                                                                 SE        6      1        i\n      the company\n08.4  The future of innovative project management:\n                                                                 SE        6      1        i\n      an open, participatory and ephemeral model\n08.5  Resourcing the means necessary for successful\n                                                                 SE        6      1        i\n      innovation\n      Modul 09: Leadership, sustainability, ethics & data – Verantwortlich: MUL\n09.1  The different management styles through the\n      major phases of management history, from the\n                                                                 SE        6      1        i\n      1960s to 2020 and the major differences\n      between management and leadership\n09.2  How to create a feedback culture in a team &\n                                                                 SE        6      1        i\n      behavioural profiles\n09.3  Self-marketing, through the rules of building a\n                                                                 SE        6      1        i\n      resume and improving your linked In profile\n09.4  Understanding sustainable development goals\n      (SDGs) and the role of innovation in achieving             SE        6      1        i\n      SDGs\n09.5  Ethics and social responsibility in professional\n                                                                 SE        6      1        i\n      activities\n      Modul 10: International entrepreneurship – Verantwortlich: UWK\n10.1  Dimensions/Aspects of international\n                                                                 SE        30     5        i\n      entrepreneurship\n      Modul 11: Go to market strategies – Verantwortlich: UNINA\n11.1  Trends, scenarios, and challenges of healthcare\n                                                                 SE        9      1,5      i\n      go to market\n11.2. How to develop and implement a healthcare go\n                                                                 SE        9      1,5      i\n      to market strategy\n11.3  Analysing the pillar of go to market strategy              SE        12     2        i\n      Modul 12: Digital health prototyping – Verantwortlich: MUL\n12.1  Fast prototyping and product validation                    SE        6      1        i\n12.2  Prototyping techniques                                     SE        12     2        i\n12.3  Prototyping techniques workshops                           SU        12     2        i\n      Modul 13: Business Lab – Verantwortlich: MUG\n13.1  Real-World Challenges in health & solutions                SE        6      1        i\n13.2  Pitch training and pitch presentation                      SE        12     2        i\n      Modul 14: Summer School – Verantwortlich: MUL\n14.1  Theory revision                                            SE        6      1        i\n14.2  Practical prototyping of digital solutions                 SU        24     4        i\n      Modul 15: Citizens & patients activities – Verantwortlich: jeweilige\n      Heimatuniversität\n15.1  Citizens & patients activities                             SU        12     2        i\n      Modul 16: Project development – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\n16.1  Internship                                                 PR               20       i\n      Modul 17: Master thesis including defensio – Verantwortlich: jeweilige\n      Heimatuniversität\n17.1  Master thesis including defensio                                            30       s\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                         Seite 9 von 31"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 247,
            "text": "248\n§ 8 Prüfungsordnung\nDie folgenden Regeln gelten für die Medizinische Universität Graz; an den Partneruniversitäten\nkönnen andere Regeln gelten.\n(1) Es gelten die Bestimmungen der §§ 72 ff UG idgF und die Bestimmungen des studienrechtlichen\n    Teils der Satzung der Medizinischen Universität Graz.\n(2) Vor der Beurteilung der Masterarbeit muss ein positiver Abschluss aller anderen Prüfungsfächer\n    des Universitätslehrgangs vorliegen.\n(3) Lehrveranstaltungsprüfungen\nAlle im vorliegenden ULG angeführten Lehrveranstaltungen besitzen immanenten\nPrüfungscharakter. Sie werden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und weitere\nAnforderungen, die vor Beginn des Semesters durch den*die Lehrveranstaltungsleiter*in gem. § 76\nAbs 2 UG idgF bekannt gegeben werden, abgeschlossen. Bei prüfungsimmanenten\nLehrveranstaltungen ist eine physische und/oder virtuelle Anwesenheit von 85 % erforderlich. Die\nBeurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72 Abs 2 UG idgF bestimmten Notenskala.\n(4) Wiederholung von Prüfungen\nDie Wiederholung von Prüfungen ist in § 41 Abs 10 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen\ngeregelt.\n(5) Anerkennung von Prüfungen\nDie Anerkennung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen erfolgt gemäß § 78 UG auf Antrag des*der\nStudierenden an das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ. Voraussetzung für\ndie Anerkennung von Prüfungen ist jedenfalls, dass keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich\nder erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen. Die Anerkennung einer\nwissenschaftlichen Abschlussarbeit ist ausgeschlossen.\n§ 9 Studienrecht\n(1) Den zuständigen Organen der zulassenden Heimatuniversität (vgl. § 2 [6]) obliegt die\n    Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in allen Angelegenheiten, die nicht bloß\n    eine oder mehrere konkret bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen betreffen.\n    Hierzu zählen insbesondere die Durchführung der Fortsetzungsmeldungen, die Ausstellung der\n    das Studium betreffenden Bestätigungen, Bescheinigungen und Nachweise sowie der\n    abschließenden Zeugnisse, die Verleihung des vorgesehenen akademischen Grades, die\n    Beurlaubung, der Studienbeitrag, die Genehmigung der Ablegung von Prüfungen an einer\n    anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule, das Erlöschen der Zulassung sowie der\n    Widerruf von akademischen Graden.\n(2) Die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in allen Angelegenheiten, die lediglich\n    eine oder mehrere konkret bestimmte Lehrveranstaltungen und/oder Prüfungen betreffen,\n    obliegt den zuständigen Organen jener Bildungseinrichtung, der die jeweilige\n    Lehrveranstaltung oder Prüfung zugeordnet ist (vgl. § 7 [3]). Hierzu zählen insbesondere auch\n    die Vorschriften über das Recht der Studierenden auf eine abweichende Prüfungsmethode\n    sowie auf Anträge hinsichtlich der Person der Prüfer*innen, über die Wiederholung von\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                          Seite 10 von 31"
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 248,
            "text": "249\n    Prüfungen, die Anerkennung von Prüfungen, den Rechtsschutz bei Prüfungen und die\n    Nichtigerklärung von Beurteilungen.\n(3) Bei der Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen kommen die geltenden\n    studienrechtlichen Bestimmungen jener Bildungseinrichtung zur Anwendung, deren zuständige\n    Organe gemäß (1) und (2) die betreffende Angelegenheit zu besorgen haben.\n§ 10 Masterarbeit\n (1) Zum Zwecke der gemeinsamen Betreuung der Masterarbeit durch die am gemeinsamen\n     Studienprogramm beteiligten Universitäten wählen die Studierenden eine*n Hauptbetreuer*in\n     aus der Heimatuniversität und eine*n weitere*n Betreuer*in aus einer der beteiligten\n     Partneruniversitäten nach Zustimmung beider Universitäten aus.\n(2) Für die Betreuung, Einreichung zur Beurteilung und Beurteilung der Masterarbeit gelten die\n     studienrechtlichen Bestimmungen jener Partneruniversität, welcher der*die Hauptbetreuer*in\n     der Masterarbeit zugeordnet ist, dh. der Heimatuniversität. Für die Vollziehung der\n     studienrechtlichen Bestimmungen ist das studienrechtliche Organ der Heimatuniversität\n     zuständig.\nDie folgenden Regeln gelten für Masterarbeiten an der Medizinische Universität Graz; an den\nPartneruniversitäten können andere Regeln gelten.\n(3) Jede*r Lehrgangsteilnehmer*in hat eine Masterarbeit zu einem ausbildungsspezifischen\n     Thema, welche der Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n     Universitätslehrgang der Medizinischen Universität Graz idgF entspricht, zu verfassen und\n     diese zu verteidigen.\n(4) Die Verteidigung der Masterarbeit kann in Präsenz und/oder unter den Voraussetzungen des §\n     44 Abs 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen idgF unter Verwendung technischer\n     Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung durchgeführt werden.\n(5) Für die Masterarbeit und deren Verteidigung werden 30 ECTS-Anrechnungspunkte vergeben.\n(6) Die Masterarbeit hat theoretische und anwendungsorientierte Teile zu enthalten und dient\n     dem Nachweis der Befähigung wissenschaftliche Themen aus dem Gebiet des Entrepreneurship\n     in Digital Health eigenständig, entsprechend der aktuellen inhaltlichen, wissenschaftlichen\n     und methodischen Standards, zu erarbeiten.\n(7) Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu stellen, dass eine Bearbeitung durch die*den\n     Studierende*n innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.\n(8) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Masterarbeit sind gesetzliche\n     Bestimmungen und die Vorgaben der „Richtlinie für die Erstellung einer Masterarbeit in einem\n     Universitätslehrgang“ der Medizinischen Universität Graz idgF zu beachten.\n§ 11 Abschluss\nNach positiver Erbringung sämtlicher, im gegenständlichen Curriculum vorgesehener\nLeistungsnachweise und der positiv beurteilten und verteidigten Masterarbeit erhält der*die\nStudierende ein Abschlusszeugnis, das den Abschluss des Universitätslehrgangs bestätigt. Den\nAbsolvent*innen wird von der Medizinischen Universität Graz gemäß § 87 Abs 2 UG idgF folgender\nakademische Grad verliehen:\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                          Seite 11 von 31"
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 249,
            "text": "250\n                 Master of Science (Continuing Education) – abgekürzt MSc (CE)\nDas Studium entspricht der Stufe 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens und berechtigt zum\nZugang zum Doktorat.\n(3) Der nach Abschluss des Universitätslehrganges Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]\nverliehene akademische Grad MSc (CE) ist äquivalent zu den an den Partneruniversitäten\nverliehenen nationalen akademischen Graden.\n§ 12 Höchststudiendauer\nDie Höchststudiendauer beträgt 6 Semester (vgl § 56 Abs 7 UG idgF).\n§ 13 Leitung\nDie Bestellung der wissenschaftlichen und organisatorischen Lehrgangsleitung und deren Stellver-\ntretung, sowie die (für interdisziplinäre Lehrgänge) fachspezifische Lehrgangsleitung und deren\nStellvertretung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie für die Errichtung und Abwicklung von Univer-\nsitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz idgF.\n§ 14 Veranstalter*in\nDer Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] wird gem. § 56 Abs 3 iVm 54d\nUG idgF als gemeinsames Studienprogramm mit der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-\nUniversität Krems), der Medical University of Lodz, der Università degli Studi di Napoli Federico II\nund dem Institut Mines-Télékom durchgeführt. Darüber hinaus wird mit den außerhochschulischen\nRechtsträgern Boehringer Ingelheim RCV GmbH & Co KG und Digital Pharma Lab (d2a) kooperiert.\nDie Rechte und Pflichten der Kooperationspartner*innen sind in einem Kooperationsvertrag (Joint\nAgreement) geregelt.\n§ 15 Qualitätssicherung\n (1) Der Universitätslehrgang Entrepreneurship in Digital Health [EDITH] ist in das\n     Qualitätsmanagementsystem der Medizinischen Universität Graz eingebunden. Unter\n     Mitwirkung der Studierenden, der Lehrenden, der Lehrgangsleitung sowie des für Studium und\n     Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds werden Lehrveranstaltungen des Universitätslehrgangs\n     sowie der Gesamtlehrgang evaluiert (vgl ULG-Richtlinie Medizinische Universität Graz idgF).\n (2) Das Qualitätsmanagement des Universitätslehrganges Entrepreneurship in Digital Health\n     [EDITH] erfolgt hinsichtlich der an den jeweiligen Partneruniversitäten abgehaltenen\n     Lehrveranstaltungen entsprechend den jeweiligen Bestimmungen der beteiligten\n     Universitäten.\n§ 16 Übergangsbestimmung\nStudierende, welche ihr Studium im SS 2024 begonnen haben, schließen den Universitätslehrgang\n                                                Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                          Seite 12 von 31"
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            "index": 250,
            "text": "251\nnach den Vorgaben der Curriculumsversion 01 samt den entsprechenden Anlagen, verlautbart im\nMitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz vom 03.01.2024, Stj 2023/2024, 14. Stk. RN85,\nab.\n§ 17 Inkrafttreten\nDas Curriculum tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz\nin Kraft.\n                                               Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                         Seite 13 von 31"
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            "index": 251,
            "text": "252\nAnhang I - Modulbeschreibungen\n Modulbezeichnung  01-The health system & the use of data\n Arbeitsaufwand    5 ECTS\n Inhalte           Grundlagenwissen zu Digital Health:\n                       • Gesundheitssysteme und ihre Infrastruktur\n                       • Digitale Technologien im Gesundheitswesen und ihre\n                          Auswirkungen auf Interessengruppen\n                       • Big Data, maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz\n                          zur Optimierung von Arbeitsabläufen und zur Verbesserung\n                          von Behandlungsergebnissen\n                       • neue Akteur*innen im Gesundheitswesen\n                       • Wirtschaftliche Auswirkungen digitaler Technologien\n                       • Datenschutz-            und          Sicherheitsaspekte            im\n                          Gesundheitssystem\n Learning Outcomes Studierende sind nach der Absolvierung des Moduls in der Lage,\n                       • digitale Technologien und ihre Auswirkungen zu skizzieren,\n                       • die digitale Transformation bzw. den Einsatz von\n                          Datenanalyse, künstlicher Intelligenz und maschinellem\n                          Lernen zu analysieren,\n                       • neue Technologien im Gesundheitssystem zu klassifizieren,\n                       • die wirtschaftlichen Auswirkungen digitaler Technologien\n                          im Gesundheitswesen, einschließlich der Möglichkeiten zur\n                          Kostensenkung und Umsatzsteigerung zu beurteilen,\n                       • die Herausforderungen bei der Verwaltung und Sicherung\n                          sensibler Gesundheitsdaten zu bewerten,\n                       • Konzepte der Datengenerierung und des Datenschutzes zu\n                          evaluieren,\n                       • die      Durchführung          bewährter        Verfahren         des\n                          Datenmanagements           unter      Einhaltung       rechtlicher\n                          Bestimmungen exemplarisch zu organisieren\n Lehr- und         E-Learning, interaktives Seminar\n Lernaktivitäten,  Gruppenarbeit zu Fallstudien mit Ergebnispräsentation,\n -methoden         aktive Mitarbeit\n Empfohlene\n Voraussetzungen   keine\n für die Teilnahme\n Verantwortliche\n Hochschule        MUL\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN217\n                                    Seite 14 von 31"
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