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Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 212, "text": "213\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung\nsämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation\nsowie die Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin*der Dekan für studien-\nrechtliche Angelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören.\nEin Mitglied ist zur*zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüfer*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der\nDissertation vorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen.\nEine*r der Prüfer*innen muss an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität\nGraz beschäftigt sein. Der*die Betreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees\nkönnen nicht als Prüfer*innen fungieren.\n(6) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer*innen ist\nder*dem Studierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\nOrt und Termin des Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung\nauf der Internetseite der Medizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n(7) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den\ngesamten Prüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb\nStunden abzuhalten. Die Prüfungssprache ist grundsätzlich Englisch. Im Rahmen der Prüfung\nhat eine Kurzpräsentation der Dissertation sowie die Verteidigung der erzielten Ergebnisse\nzu erfolgen (defensio dissertationis).\n(8) Die Kandidatin*der Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre*seine wissen-\nschaftliche Befähigung sowie ihre*seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen des\nwissenschaftlichen Gebiets der Dissertation nachzuweisen.\n(9) Die*der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des Abschluss-\nrigorosums zu sorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die Prüfungsgegen-\nstände, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, der\nName der*des Studierenden, die gestellten Fragen und die jeweils erteilten Beurteilungen,\ndie Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse festzu-\nhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich\naller Prüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenats nach\neiner Aussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats\nwerden mit Stimmenmehrheit gefasst, wobei die*der Vorsitzende das Stimmrecht wie die\nübrigen Mitglieder ausübt, aber zuletzt abzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats\nhat bei der Abstimmung über die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsgegenständen auch\nden Gesamteindruck des Abschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den\nMitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 12 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 213, "text": "214\nder Mitglieder zu dividieren und das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige\nBeurteilung mathematisch zu runden. Das Abschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg\nabgelegt, wenn jeder Prüfungsgegenstand gemäß Abs. 4 zumindest mit der Note \"genügend\"\nbeurteilt wurde. Wurde in mehr als einem Prüfungsgegenstand die Note \"nicht genügend\"\nerteilt, so ist das Abschlussrigorosum zur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt sich die\nWiederholung auf den nicht bestandenen Prüfungsgegenstand.\n Doktorgrad und Promotion\n§ 8. Doktorgrad und Promotion\nDie Dekanin*der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat den Absolvent*innen des\nDoktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft nach der positiven Ablegung des Ab-\nschlussrigorosums den akademischen Grad „Doktorin der Medizinischen Wissenschaft“ bzw.\n„Doktor der Medizinischen Wissenschaft“, lateinisch „Doctor scientiae medicae“, abgekürzt\n„Dr. scient. med.“ unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass von\nPromotionen durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen\nMonat nach Ablegung des Abschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen.\nIm Diploma Supplement ist das „PhD-Äquivalent“ einzutragen.\n Joint- und Double-Degree-Programme\n§ 9. Joint- und Double-Degree-Programme\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch im Rahmen eines Joint-\noder Double-Degree-Programms absolviert werden. In diesem Fall verbringt die*der Studie-\nrende mit den Arbeiten an der Dissertation mindestens ein Jahr an der jeweiligen Partneruni-\nversität. Die*der Studierende muss der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien eine\nDissertationsvereinbarung, die der Joint- oder Double-Degree-Programm-Vereinbarung\nzwischen den beteiligten Universitäten entspricht und die Verleihung des akademischen\nGrades als Joint- oder Double-Degree definiert, zur Genehmigung vorlegen. Die Anerkennung\nder im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Arbeiten und Lehrveranstaltungen, die an\nder Partneruniversität absolviert wurden, erfolgt automatisch.\n Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n§ 10. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n(1) Gegen Bescheide der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten ist die\nBeschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG iVm § 46\nAbs. 2 zulässig.\n(2) Die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien entscheidet in studienrechtlichen An-\ngelegenheiten, soweit dies im Curriculum vorgesehen ist, im Namen der Dekanin*des Dekans\nfür studienrechtliche Angelegenheiten. Wird ein schriftlicher Bescheid angefordert, ist\ndieser von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten auszustellen.\n(3) Für das behördliche Verfahren aufgrund dieses Curriculums ist das Allgemeine Ver-\nwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr. 51/1991 idgF, anzuwenden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 13 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 214, "text": "215\n Inkrafttreten\n§ 11. Inkrafttreten\nDieses Curriculum tritt mit 1.10.2024 in Kraft.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 14 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 215, "text": "216\nBildungsziele/Qualifikationsprofil des Studiums der Medizinischen Wissenschaft\nDie Absolvent*innen sind qualifiziert\n• auf internationalem Niveau selbständig zu forschen,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung in Publikationen in international anerkannten Zeit-\n schriften zu publizieren,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung auf internationalen Tagungen zu präsentieren und zu\n diskutieren,\n• die Ergebnisse ihrer Forschung einer interessierten Öffentlichkeit verständlich vor-\n zustellen,\n• fachliche Gespräche mit anderen Wissenschafter*innen in englischer Sprache zu führen.\nDie Absolvent*innen kennen die ethischen Richtlinien für die Forschung (Good Scientific\nPractice) und halten diese ein.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 15 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche\n1. Qualitätskontrolle der Dissertationsprojekte\n 1.1. Die Betreuerin*der Betreuer stellt das Dissertationsprojekt in MUGthesis.\n 1.1.1. Folgende Angaben zum Dissertationsprojekt sind in englischer Sprache auf\n MUGthesis zu machen:\n 1.1.1.1. Doctoral School\n 1.1.1.2. Dissertationsthema\n 1.1.1.3. Hintergrund, Stand der Forschung\n 1.1.1.4. Hypothese und Neuigkeitswert\n 1.1.1.5. Ziele\n 1.1.1.6. Meilensteine für das erste, zweite und dritte Jahr\n 1.1.1.7. Zeitplan\n 1.1.1.8. Methoden und Ressourcen\n 1.1.1.9. Besonderheiten\n 1.1.1.10. Mitglieder des Dissertationskomitees\n 1.2. Die Sprecherin*der Sprecher der Doctoral School wird automatisch darüber in-\n formiert, dass ein neues Projekt hochgeladen wurde.\n 1.3. Die Doctoral School führt durch ein Komitee ihrer Wahl eine fachliche Bewertung des\n Dissertationsprojektes durch. Dabei prüft sie die wissenschaftliche Qualität,\n Durchführbarkeit und Erfolgsaussicht des Dissertationsprojektes.\n 1.3.1. Gibt es keine fachlichen Einwände kann die Sprecherin*der Sprecher der Doc-\n toral School das Projekt bestätigen.\n 1.3.1.1. In diesem Fall wird die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien auto-\n matisch darüber informiert, dass ein neues Dissertationsprojekt ver-\n öffentlicht werden soll.\n 1.3.2. Bei Vorliegen fachlicher Einwände wird das Dissertationsprojekt zurückge-\n wiesen, und die Sprecherin*der Sprecher der Doctoral School informiert die\n Betreuerin*den Betreuer über die notwendigen Änderungen bzw. Ergänzungen.\n 1.3.2.1. Die Betreuerin*der Betreuer zieht das Thema zurück und kann es in der\n überarbeiteten Version wieder in MUGthesis stellen.\n 1.4. Nach der fachlichen Zustimmung der Doctoral School führt die Dekanin*der Dekan\n für Doktoratsstudien innerhalb von 2 Wochen eine formale Kontrolle des Disser-\n tationsprojektes durch. Dabei wird festgestellt, ob die Angaben zum\n Dissertationsprojekt alle formalen Kriterien (z.B. Qualifikation der weiteren\n Betreuerinnen*Betreuer, Vorgaben des Curriculums oder der Dissertationsrichtlinie)\n erfüllen.\n 1.4.1. Sind keine formalen Korrekturen notwendig, kann die Dekanin*der Dekan für\n Doktoratsstudien die Veröffentlichung des Dissertationsprojektes freigeben. In\n diesem Fall wird die Betreuerin*der Betreuer automatisch darüber informiert,\n dass das Dissertationsprojekt veröffentlicht wird.\n 1.4.2. Bestehen formale Einwände, wird das Dissertationsprojekt zurückgewiesen,\n und die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien informiert die Betreuerin*den\n Betreuer über die notwendigen Änderungen bzw. Ergänzungen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 16 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Nach positiver fachlicher Bewertung durch die Doctoral School und positiver for-\n maler Kontrolle durch die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien wird das\n Dissertationsprojekt auf MUGthesis veröffentlicht.\n2. Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium\n 2.1. Jede Doctoral School organisiert zu Beginn jedes Semesters ein Aufnahmegespräch,\n bei dem sich alle Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium für die von der Doc-\n toral School angebotenen und von der Dekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien frei-\n gegebenen Dissertationsprojekte vorstellen.\n 2.2. Das Aufnahmegremium umfasst obligatorisch alle Hauptbetreuer*innen der ange-\n botenen Dissertationsprojekte, die Sprecherin*den Sprecher oder die Vizespreche-\n rin*den Vizesprecher der Doctoral School und die Dekanin*den Dekan oder die Vize-\n dekanin*den Vizedekan für Doktoratsstudien. Die Teilnahme weiterer Facultymit-\n glieder der Doctoral School ist erwünscht. Die Vizerektorin*der Vizerektor für Stu-\n dium und Lehre oder eine Vertreterin*ein Vertreter können ebenfalls dem Auf-\n nahmegespräch beiwohnen. Die Leitung des Aufnahmegremiums obliegt der\n Sprecherin*dem Sprecher der Doctoral School oder deren Stellvertreter*in.\n 2.3. Interessierte Kandidat*innen melden sich vor Beginn des Semesters im Büro für Dok-\n toratsstudien zur persönlichen Präsentation an.\n 2.3.1. Im Zuge ihrer Anmeldung geben sie an, welche Vorbildung sie haben und\n welches Dissertationsprojekt (MUGthesis ID) sie bearbeiten möchten.\n 2.4. Die OE Studienmanagement führt auf Anfrage eine informelle Prüfung der all-\n gemeinen Zulassungsvoraussetzungen durch.\n 2.4.1. Bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen wird die\n Kandidatin*der Kandidat zur persönlichen Präsentation vor dem\n Aufnahmegremium eingeladen.\n 2.4.2. Studienwerber*innen, die die formalen Kriterien zum Zeitpunkt des Aufnahme-\n gesprächs noch nicht vollends erfüllen, können daran teilnehmen, wenn zu er-\n warten ist, dass sie diese bis zum Ende der erweiterten allgemeinen Zulassungs-\n frist für PhD- und Doktorats-Studien erfüllen werden. Eine Zulassung der Kandi-\n datin*des Kandidaten ist bis zur Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvorausset-\n zungen nicht möglich.\n 2.5. Im Aufnahmegespräch stellen die Kandidat*innen ihre wissenschaftliche Vorbildung\n und die Ergebnisse ihrer Diplom-/Masterarbeit vor, erläutern ihre Motivation für das\n Doktoratsstudium, legen dar, wie sie das gewählte Dissertationsprojekt bearbeiten\n wollen, und stellen sich dem Aufnahmegremium der Diskussion.\n 2.6. Die Kandidat*innen werden im Anschluss an das Aufnahmegespräch vom Aufnahme-\n gremium entsprechend ihrer Präsentation hinsichtlich ihrer Eignung zum Doktorats-\n studium bewertet. Die ausgewählten Kandidat*innen werden von der Spreche-\n rin*dem Sprecher der Doctoral School oder deren Stellvertreter*in an das Büro für\n Doktoratsstudien gemeldet.\n 2.7. Das Büro für Doktoratsstudien erstellt eine Liste der ausgewählten Kandidat*innen\n aller Doctoral Schools und leitet diese an die OE Studienmanagement weiter.\n 2.8. Die OE Studienmanagement informiert alle ausgewählten Kandidat*innen und fordert\n sie auf, die erforderlichen Dokumente für eine Zulassung einzureichen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 17 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 218, "text": "219\n3. Zulassung der Kandidat*innen\n 3.1.1. Allgemeine Zulassungsfristen/Fristen für Vorerfassung von Studienwerber*in-\n nen aus Drittstaaten\n 3.1.1.1. Wintersemester: 05. September\n 3.1.1.2. Sommersemester: 05. Februar\n 3.1.2. Fristen für eine Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissen-\n schaft:\n 3.1.2.1. Wintersemester: 30. November\n 3.1.2.2. Sommersemester: 30. April\n4. Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche\n 4.1. Als Deadline für die fachliche und formale Freigabe der Dissertationsprojekte wird\n für die Zulassung zum Wintersemester die zweite Woche im September und für die\n Zulassung zum Sommersemester die dritte Woche im Jänner festgesetzt. Die ge-\n nauen Daten werden ein Studienjahr im Voraus auf der Homepage der Doktoratsstu-\n dien veröffentlicht.\n 4.2. Die Aufnahmegespräche der Doctoral Schools finden für die Zulassung zum Winter-\n semester in der dritten und vierten Woche im September und für die Zulassung zum\n Sommersemester in der dritten und vierten Woche im Februar statt. Die Anmeldung\n zum Aufnahmegespräch muss bis zu einem definierten Termin erfolgen. Eine Anmel-\n dung ist nur für jene Dissertationsprojekte möglich, die entsprechend der Frist fach-\n lich und formal freigegeben wurden. Genaue Daten werden ein Studienjahr im Vo-\n raus auf der Homepage veröffentlicht.\n5. Themenänderung bei bereits zugelassenen Studierenden\n 5.1. Die Qualität des neuen Dissertationsprojektes muss erneut festgestellt werden (siehe\n Punkt 1)\n 5.2. Eine Teilnahme am Aufnahmegespräch der*des Studierenden ist jedoch nicht mehr\n notwendig.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n Seite 18 von 18" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 219, "text": "220\n216. Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf Beschluss der\nCurricularkommission für Postgraduale Ausbildungen vom 27.05.2024 folgendes Curriculum beschlossen\nhat:\n MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 220, "text": "221\nCurriculum für den Universitätslehrgang (ULG)\nFachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie\nMaster of Science (Continuing Education) – abgekürzt MSc (CE)\ngemäß §§ 56 iVm 54d Universitätsgesetz 2002 (UG) BGBl I 2002/120 idgF iVm\nZahnärztegesetz (ZÄG), BGBl I 2005/126 idgF und\nKieferorthopädie-Ausbildungsverordnung (KFO-AV) BGBl I 2023/249idgF\nVersion 01\nBeschluss und Änderungshistorie\nVersion Datum des Datum der Kurzbeschreibung der Änderung Datum des\n Beschlusses der Genehmigung Inkrafttretens\n Curricularkommission durch den\n Postgraduale Senat\n Ausbildung\n 01 27.5.2024 19.6.2024 Erstmalige Einreichung 26.6.2024\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 221, "text": "222\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und\nweiblicher Form den Genderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird\nvom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nInhalt\n§ 1 Allgemeines\n§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung\n§ 3 Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\n A. Gegenstand des Universitätslehrgangs\n B. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\n C. Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft, Gesellschaft und\n Arbeitsmarkt\n D. Zielgruppe\n§ 4 Aufbau und Gliederung\n§ 5 Lehrveranstaltungsformate und Lernformen\n§ 6 Lehrgangsinhalt\n§ 7 Praktische Ausbildung\n§ 8 Prüfungsordnung\n§ 9 Studienrecht\n§ 10 Masterarbeit und Verteidigung 10 Masterarbeit und Verteidigung\n§ 11 Abschluss\n§ 12 Höchststudiendauer\n§ 13 Leitung\n§ 14 Veranstalter*in\n§ 15 Qualitätssicherung\n§ 16 Inkrafttreten\nAnhang I - Abkürzungsverzeichnis\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 2 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 222, "text": "223\n§ 1 Allgemeines\nDer Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ wird als\ngemeinsames Studienprogramm mit der Medizinischen Universität Wien und der Medizinischen\nUniversität Innsbruck durchgeführt (§ 54d UG idgF). Der Universitätslehrgang wird als\nVollzeitstudium angeboten und umfasst 6 Semester. Studienjahr und Semestereinteilung richten\nsich nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) idgF. Es werden insgesamt 180\nECTS-Anrechnungspunkte vergeben. Absolvent*innen wird der akademische Grad Master of Science\n(Continuing Education), abgekürzt „MSc (CE)“, verliehen. Darüber hinausgehend erhalten die\nAbsolvent*innen (unter Berücksichtigung der Vorgaben des Zahnärztegesetzes – ZÄG idgF und der\nKieferorthopädie-Ausbildungsverordnung – KFO-AV idgF) eine Abschlussurkunde, die einen\nAusbildungsnachweis zum Fachzahnarzt*zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie gemäß Anhang V\nNummer 5.3.3 der Richtlinie 2005/36/EG darstellt und auf der vermerkt ist, dass die absolvierte\nAusbildung den Mindestanforderungen einer fachzahnärztlichen Ausbildung gemäß Artikel 35 der\nRichtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.\nAllen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte\nzugeteilt. ECTS-Anrechnungspunkte beruhen auf dem Arbeitsaufwand für sämtliche\nLernaktivitäten (inklusive aller Vor- und Nachbereitungen), die Studierende typischerweise\naufwenden müssen, um die erwarteten Lernergebnisse zu erzielen. 1 ECTS-Anrechnungspunkt\nentspricht 25 Echtstunden. 1500 Echtstunden entsprechen dem Arbeitsaufwand von einem Jahr\nVollzeitstudium, wobei diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte zugeteilt werden.\nFür den Besuch des Universitätslehrgangs ist von den Teilnehmer*innen ein Lehrgangsbeitrag zu\nentrichten (vgl § 56 Abs 5 UG idgF). Nähere Bestimmungen sind in der Richtlinie für die Einrichtung\nund Abwicklung von Universitätslehrgängen (ULG) an der Medizinischen Universität Graz idgF\ngeregelt.\n§ 2 Voraussetzungen für die Zulassung\n(1) Nach Maßgabe des § 70 Abs 1 Z 3 UG idgF iVm § 2 KFO-AV idgF können zur fachzahnärztlichen\n Ausbildung in der Kieferorthopädie Angehörige des zahnärztlichen Berufs zugelassen werden,\n die über folgende Nachweise verfügen:\n • ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 300\n ECTS-Anrechnungspunkten (oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder\n ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgeschlossenes Studium) in der\n Disziplin Zahnmedizin,\n und\n • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung,\n sowie\n • Qualifikationsnachweis als Zahnarzt*Zahnärztin gemäß §§ 7 ff ZÄG idgF, ausgenommen\n bei partiellem Berufszugang,\n oder\n • Facharzt*Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferkeilkunde gemäß § 53 ZÄG idgF.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 3 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 223, "text": "224\n(2) Die Studienwerber*innen haben die für den erfolgreichen Studienfortgang notwendigen\n Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen\n Referenzrahmens für Sprachen entweder durch international anerkannte Sprachzertifikate/-\n diplome oder Abschlusszeugnisse (z.B. Reifeprüfungszeugnis auf Grund des Unterrichts in\n dieser Sprache, Abschluss eines Studiums in der betreffenden Unterrichtssprache) oder im\n Rahmen einer Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung nachzuweisen. Von\n Nachweisen kann abgesehen werden, wenn es sich bei der Unterrichtssprache um die\n Erstsprache des Studienwerbers bzw. der Studienwerberin handelt\n(3) Die Fähigkeit zum Studium englischsprachiger Unterlagen beziehungsweise zur Teilnahme an\n Unterrichtseinheiten in englischer Sprache werden vorausgesetzt.\n(4) Vorausgesetzt werden weiters Computerkenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer\n Lehr- und Lernplattform sowie die Benützung von Literaturdatenbanken ermöglichen.\n(5) Dem Antrag auf Zulassung ist ein Bewerbungsschreiben und ein Curriculum Vitae beizulegen.\n(6) Die Lehrgangsleitung kann jede*n Bewerber*in zu einem persönlichen Zulassungsgespräch\n auffordern.\n(7) Der*die wissenschaftliche Lehrgangsleiter*in legt die maximale Zahl der Teilnehmer*innen\n pro Universitätslehrgang unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Studienplätze\n fest.\n(8) Die Zulassung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Studienplätze (Med Uni Graz: 1\n Studienplatz) und der Qualifikation der Bewerber*innen.\n(9) Gemäß § 70 Abs. 1 iVm § 51 Abs. 2 Z 22 UG haben die Teilnehmer*innen die Zulassung zum\n Universitätslehrgang als außerordentliche Studierende zu beantragen. Über die Zulassung\n entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der Lehrgangsleitung.\n(10) Die Zulassung zum gemeinsamen Studienprogramm ist von den einzelnen am gemeinsamen\n Studienprogramm beteiligten Universitäten für eine vorab festgelegte Anzahl von\n Studierenden als Heimatuniversität durchzuführen. Die Studierenden, die an der\n Medizinischen Universität als ihre Heimatuniversität zugelassen sind, bleiben während der\n gesamten Studiendauer an der Medizinischen Universität Graz inskribiert. Die\n Partneruniversitäten nehmen die Studierenden für die Dauer des Studiums als amtliche\n Mitbeleger*innen auf.\n§ 3 Qualifikationsprofil, Berufsfelder und Zielgruppen\nA. Gegenstand des Universitätslehrgangs\nGegenstand des Universitätslehrganges „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ ist\ndie Vermittlung eines profunden Expert*innenwissens in der Kieferorthopädie und Orthodontie.\nTeilnehmer*innen des Universitätslehrgangs erhalten gemäß einer Spezialisierung zum*zur\nFachzahnarzt*Fachzahnärztin ein fundiertes, handlungsorientiertes Wissen und umfassende\nKompetenzen sowie Fertigkeiten auf höchstem Niveau zur eigenständigen Bewältigung sämtlicher\nfachlichen Fragestellungen im Bereich der Kieferorthopädie und Orthodontie.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 4 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 224, "text": "225\nB. Qualifikationsprofil und Learning Outcomes\nDas zahnärztliche Fachgebiet Kieferorthopädie und Orthodontie umfasst die Erkennung, Verhütung\nund Behandlung von Anomalien der Zähne, der Zahnstellung, der Okklusion, der Kieferform und\nder Kieferlage. Mit dem postpromotionellen Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung\nin der Kieferorthopädie“ sollen Zahnärzt*innen vertiefte fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten\nerlangen, die sie befähigen, in eigener Verantwortung im Spezialgebiet Kieferorthopädie und\nOrthodontie tätig zu sein.\nAbsolvent*innen des Universitätslehrgangs „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“\nsind befähigt,\n• eigenständig sämtliche Zahn- und Kieferstellungsanomalien sowie deren Ätiologie und\n Pathogenese zu erkennen,\n• die Behandlungsnotwendigkeit aus medizinischen und/oder ästhetischen Gründen kritisch zu\n bewerten,\n• die kieferorthopädische Nomenklatur zu beherrschen,\n• die für kieferorthopädische Behandlungen erforderlichen psychologischen Fertigkeiten\n anzuwenden (Motivation, unterschiedliche psychologische Aspekte beim Kleinkind,\n Jugendlichen oder Erwachsenen, bei kieferchirurgischen Maßnahmen etc.),\n• alle wissenschaftlich anerkannten Methoden der systematischen morphologischen,\n funktionellen und radiologischen Diagnostik zu beherrschen,\n• eine umfassende und für die Behandlung relevante Dokumentation zu erstellen,\n• konsiliarische Beratungen durchzuführen,\n• den therapeutisch optimalen Behandlungszeitpunkt zu beurteilen,\n• kieferorthopädische Behandlungen nach wissenschaftlich anerkannten\n Behandlungsmethoden durchzuführen und die Zwischen- und Endresultate epikritisch zu\n bewerten,\n• die Stabilität der Behandlungen im Rahmen der gegebenen Optionen zu sichern,\n• die Möglichkeiten, Wirkungen und Nebenwirkungen der zum Einsatz gelangenden Mittel und\n Apparaturen umfassend zu kennen und diese angemessen anzuwenden,\n• das werkstoffkundliche und biomechanische Wissen sowie die handwerklichen\n feinmotorischen Fertigkeiten für die zum Einsatz gelangenden Apparaturen zu beherrschen,\n• das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen der diagnostischen, prophylaktischen und\n therapeutischen Maßnahmen in der Kieferorthopädie richtig einzuschätzen und diese ethisch\n verantwortungsvoll gegenüber dem Patienten/der Patientin anzuwenden,\n• die Grenzen der kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten zu erkennen,\n• die Fälle, welche einer kombiniert kieferchirurgisch-kieferorthopädischen Behandlung\n bedürfen, zu erkennen, diese zu planen und entsprechend vorzubereiten,\n• durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zahnmedizinische und medizinische Probleme\n außerhalb des Fachgebietes miteinzubeziehen (insbesondere im Zusammenhang mit\n präprothetischer und prächirurgischer Kieferorthopädie sowie orthognather Chirurgie),\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 5 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 225, "text": "226\n• eine Praxis im Sinne einer professionellen Betriebsführung einschließlich Bestellwesen und\n Personalmanagement zu führen,\n• entsprechend den spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen zu handeln,\n• die entsprechenden abrechnungstechnischen Aufgaben durchzuführen,\n• wissenschaftliche Arbeiten selbständig zu analysieren und zu interpretieren und\n• an Forschungsprojekten mitzuwirken.\nC. Bedarf und Relevanz des Universitätslehrgangs für Wissenschaft,\n Gesellschaft und Arbeitsmarkt\nDie gesetzliche Verankerung des Fachzahnarztes*der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in\nÖsterreich entspricht internationalen Standards einer zunehmenden Spezialisierung in der\nZahnmedizin. Mit der Etablierung der Spezialisierung für Kieferorthopädie wird eine postgraduelle\nWeiterbildungsperspektive für die Absolvent*innen des Zahnmedizinstudiums geschaffen und die\nwissenschaftliche Entwicklung im Fachbereich gefördert.\nZiel dieses Universitätslehrgangs ist es, eine hochqualitative Ausbildung im Sinne einer\nforschungsgeleiteten Lehre anzubieten, um die Versorgung der Gesellschaft mit entsprechend\nhoher Qualität im Bereich der Kieferorthopädie und Orthodontie nachhaltig sicherzustellen.\nD. Zielgruppe\nDer Universitätslehrgang richtet sich an Angehörige des zahnärztlichen Berufs, die über einen\nQualifikationsnachweis als Zahnärzt*innen gemäß §§ 7 ff ZÄG idgF, ausgenommen bei partiellem\nBerufszugang, oder als Fachärzt*innen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde gemäß § 53 ZÄG idgF\nverfügen.\n§ 4 Aufbau und Gliederung\nDer Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ wird als\nVollzeitstudium angeboten, umfasst 6 Semester und gliedert sich in 6 Module und Tracks,\nwissenschaftliches Arbeiten und kieferorthopädische Praktika mit insgesamt 180 ECTS-\nAnrechnungspunkten, welche 72 ECTS-Anrechnungspunkte theoretische Ausbildung inklusive einer\nMasterarbeit, 108 ECTS-Anrechnungspunkte praktische Ausbildung sowie ein Evaluierungsgespräch\ngemäß § 5 KFO-AV idgF beinhalten.\nEin Modul bezeichnet eine thematisch abgegrenzte, in der Regel im integrativen Zusammenwirken\nmehrerer Disziplinen in sich geschlossene Lehr- und Lerneinheit. Sie kann in unterschiedlichen\nLehrveranstaltungen ausgestaltet sein.\nEin Track ist eine Pflichtlehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, welche sich\nlongitudinal über maximal ein Semester erstreckt.\nDie Modul-/Lehrveranstaltungsabfolge ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung\ngeändert werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 6 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 226, "text": "227\n Der Lehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten. Nach Maßgabe der Möglichkeiten können\n einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden.\n Fachliteratur kann in deutscher und englischer Sprache angeboten werden.\n § 5 Lehrveranstaltungsformate und Lernformen\n Nachfolgende Beschreibungen beziehen sich auf Lehrveranstaltungen, die an der Medizinischen\n Universität Graz angeboten werden.\n Der Universitätslehrgang „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“ wird als\n Vollzeitstudium angeboten und beinhaltet die nachfolgend angeführten Lehr- und Lernformen (vgl.\n § 22 Abs 3 Satzungsteil Studienrecht).\n Lehrveranstaltungen können auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikations-\n technologien als virtuelle Lehreinheiten angeboten werden. Virtuelle Lehre kann Präsenzlehre in\n gewissen Bereichen ergänzen bzw. ersetzen.\n Im Curriculum werden folgende Lehrveranstaltungsformate angeboten:\n(1) Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei denen die Wis-\n sensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt;\n(2) Vorlesung mit Übung (VU): Vorlesungen mit Übung sind Lehrveranstaltungen, bei welchen im\n unmittelbaren Zusammenhang mit einer Wissensvermittlung durch Vortrag den praktisch-\n beruflichen Zielen des Universitätslehrgangs entsprechend konkrete Aufgaben und ihre Lösung\n behandelt werden, für den Übungsanteil besteht Anwesenheitspflicht;\n(3) Übung (UE): Übungen dienen der Vertiefung von bereits bekannten Lehrstoffen durch\n Vermittlung von praktischen/theoretischen Fertigkeiten und stellen Lehrveranstaltungen mit\n immanentem Prüfungscharakter dar;\n (4) Seminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die der Reflexion\n und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen dienen; Seminare sind\n Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und können z.B. mit einer\n schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht Anwesenheitspflicht;\n (5) Seminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, in\n denen Seminare und Übungen kombiniert sind und können z.B. mit einer schriftlichen\n Prüfungsarbeit abschließen; es besteht Anwesenheitspflicht;\n (6) Praktika (PR) dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die wissenschaftliche Ausbildung\n sinnvoll, nähere Bestimmungen sind in den Curricula festzuhalten;\n Alle unter (2) bis (6) genannten Lehrveranstaltungstypen gelten als Lehrveranstaltungen mit\n immanentem Prüfungscharakter.\n Folgende Lernformen kommen zum Einsatz:\n (1) E-Learning: Formen von Lernen bei denen elektronische oder digitale Medien für die Präsenta-\n tion und Distribution von Lernmaterialien und/oder die Unterstützung zwischenmenschlicher\n Kommunikation zum Einsatz kommt;\n (2) Blended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen lehrveranstal-\n tungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem Präsenzunterricht und\n Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht;\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 7 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 227, "text": "228\n(3) Problemorientiertes Lernen (POL): ist eine Lernform, deren Charakteristikum es ist, dass die\n Studierenden weitgehend selbständig eine Lösung für ein vorgegebenes Problem finden sollen.\n Die Studierenden lernen ein Thema oder eine Frage zu analysieren, geeignete Informa-\n tionsquellen zu finden und zu nutzen und schließlich Lösungen zu vergleichen, auszuwählen und\n umzusetzen.\n(4) Selbststudium (ST): Die Studierenden setzen sich mit Fragestellungen der Lehrenden\n auseinander und erwerben Kompetenzen zur selbständigen Durchführung berufsrelevanter\n Aufgaben.\n § 6 Lehrgangsinhalt\n (1) Der Universitätslehrgang wird von folgenden drei Universitäten (alphabetische Aufzählung)\n bestritten, die sich durch schriftliche Vereinbarungen zur gemeinsamen Durchführung\n verpflichtet haben:\n • Med Uni Graz Medizinische Universität Graz\n • Med Uni Innsbruck Medizinische Universität Innsbruck\n • Med Uni Wien Medizinische Universität Wien\n (2) Die an den beteiligten Universitäten erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen bzw.\n Module gelten von allen Hochschulen durch das jeweils studienrechtlich zuständige Organ für\n dieses Curriculum als erbracht und sind zu akzeptieren.\n (3) Die Module und Prüfungen sind im Folgenden mit Modultitel, Lehrveranstaltungstitel,\n Lehrveranstaltungstyp (LV-Typ), ECTS-Anrechnungspunkten (ECTS) und der Art der\n Leistungsüberprüfung (Leistungsüberprüfung) genannt.\n (4) Die Modul-/Lehrveranstaltungsabfolge ist nicht aufbauend und kann von der Lehrgangsleitung\n geändert werden.\n Modul Modul/Lehrveranstaltung LV- akadem. ST2 ECTS Leistungs-\n Typ Stunden überprüfung\n (aS)1\n Modul 1: Kieferorthopädische Diagnostik - Verantwortlich: Med Uni Wien\n 01.1 Diagnostische Verfahren VO 8 31 1,5 s\n Orale und maxillo-faziale i\n 01.2 Radiologie und andere VU 6 20 1\n bildgebende Verfahren\n 01.3 Fernröntgen VU 8 31 1,5 i\n Wachstums- und i\n 01.4 VU 12 41 2\n Behandlungsanalyse\n Befundbeurteilung, i\n 01.5 Behandlungsziele, VU 12 41 2\n Behandlungsplanung\n 01.6 Orale Pathologie VU 6 20 1 i\n Wissenschaftliches Arbeiten 1 – Verantwortlich: Med Uni Wien\n Wissenschaftliche\n Track SU 6 8 0,5\n Methodologie, Biostatistik und i\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 8 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 228, "text": "229\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 1\nMasterarbeit – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nMA Anteil Masterarbeit 62,5 2,5 s\nPraktische Ausbildung – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nTrack Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\nGesamtergebnis 30\nModul 2: Dentofaziale Entwicklung – Verantwortlich: Med Uni Innsbruck\n Anatomie und Embryologie\n02.1 VU 12 41 2 i\n kraniofazialer Strukturen\n Normale und abnormale\n02.2 Entwicklung von Wechsel- und VO 4 47 2 s\n bleibendem Gebiss\n02.3 Gesichtswachstum VO 4 47 2 s\n02.4 Kraniofaziale Syndrome VU 8 31 1,5 i\nWissenschaftliches Arbeiten 2 – Verantwortlich: Med Uni Innsbruck\n Wissenschaftliche\n Methodologie, Biostatistik und i\nTrack SU 6 8 0,5\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 2\nMasterarbeit – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nMA Anteil Masterarbeit 100 4 s\nPraktische Ausbildung – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nTrack Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\nGesamtergebnis 30\nModul 3: Genetik und Ätiologie von Fehlbildungen – Verantwortlich: Med Uni Graz\n Zell- und Molekular Biologie,\n03.1 VO 8 31 1,5 s\n Immunologie und Mikrobiologie\n03.2 Genetische Grundlagen VU 8 31 1,5 i\n Physiologie und\n03.3 Pathophysiologie des VU 8 31 1,5 i\n stomatognathen Systems\n Ätiologie und Epidemiologie\n03.4 VO 8 31 1,5 s\n von Malokklusionen\n Pädiatrische Grundlagen für die\n03.5 VU 12 53 2,5 i\n Kieferorthopädie\nWissenschaftliches Arbeiten 3 – Verantwortlich: Med Uni Graz\n Wissenschaftliche\n Methodologie, Biostatistik und\nTrack SU 6 8 0,5 i\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 3\nMasterarbeit – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nMA Anteil Masterarbeit 75 3 s\nPraktische Ausbildung – jeweilige Heimatuniversität\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 9 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 229, "text": "230\nTrack Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\nGesamtergebnis 30\nModul 4: Materialkunde und Biomechanik – Verantwortlich: Med Uni Innsbruck\n Kieferorthopädische\n04.1 VU 8 31 1,5 i\n Materialien\n04.2 Biomechanik VU 16 63 3 i\n Aspekte der Zahnbewegung und\n04.3 VU 16 63 3 i\n dentofaziale Orthopädie\n Risikominimierung im Rahmen\n04.4 der kieferorthopädischen VU 4 22 1 i\n Behandlung\nWissenschaftliches Arbeiten 4 – Verantwortlich: Med Uni Innsbruck\n Wissenschaftliche\n Methodologie, Biostatistik und\nTrack SU 6 8 0,5 i\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 4\nMasterthese – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nMA Anteil Masterarbeit 75 3 s\nPraktische Ausbildung – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nTrack Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\nGesamtergebnis 30\nModul 5: Behandlungstechniken und Effekte – Verantwortlich: Med Uni Wien\n Bedarf und Nachfrage an\n05.1 kieferorthopädischen VU 4 9 0,5 i\n Behandlungen\n Kieferorthopädische\n05.2 VU 32 151 7 i\n Behandlungstechniken\n Iatrogene Effekte von\n05.3 kieferorthopädischer VU 4 9 0,5 i\n Behandlung\n Langzeiteffekte von\n05.4 kieferorthopädischer VU 4 9 0,5 i\n Behandlung\nWissenschaftliches Arbeiten 5 – Verantwortlich: Med Uni Wien\n Wissenschaftliche\n Methodologie, Biostatistik und\nTrack SU 6 8 0,5 i\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 5\nMasterthese – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nMA Anteil Masterarbeit 75 3 s\nPraktische Ausbildung – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\nTrack Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\nGesamtergebnis 30\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 10 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 230, "text": "231\n Modul 6: Interdisziplinäre KFO – Verantwortlich: Med Uni Graz\n Kieferorthopädische\n 06.1 VU 8 19 1 i\n Behandlung bei Erwachsenen\n Kombiniert kieferorthopädisch-\n 06.2 VU 8 31 1,5 i\n chirurgische Behandlungen\n Kombiniert kieferorthopädisch-\n 06.3 VU 6 8 0,5 i\n restaurative Behandlungen\n Kombiniert kieferorthopädisch-\n 06.4 VU 6 8 0,5 i\n parodontale Behandlungen\n Behandlungen von\n Patient*innen mit orafazialen\n 06.5 VU 8 19 1 i\n Spalten oder kraniofazialen\n Anomalien\n Kraniomandibuläre\n 06.6 UE 4 9 0,5 i\n Dysfunktionen\n 06.7 Sprache und Logopädie VU 4 9 0,5 i\n Psychologie des Kindes,\n 06.8 Jugendlichen und VU 8 31 1,5 i\n Erwachsenen, Kommunikation\n Hals-, Nasen- und\n 06.9 Ohrenheilkundliche Grundlagen VO 4 9 0,5 s\n für die Kieferorthopädie\n 06.10 Pharmakologie VO 4 9 0,5 s\n Rechtliche und wirtschaftliche,\n 06.11 ergonomische und ethische VU 8 19 1 i\n Grundlagen\n Wissenschaftliches Arbeiten 6 – Verantwortlich: Med Uni Graz\n Wissenschaftliche\n Methodologie, Biostatistik und\n Track SU 6 8 0,5 i\n Literatur zu Themen der\n Kieferorthopädie 6\n Masterthese – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\n MA Anteil Masterarbeit 62,5 2 s\n Praktische Ausbildung – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\n Track Kieferorthopädisches Praktikum PR 18 i\n Evaluierungsgespräch – Verantwortlich: jeweilige Heimatuniversität\n Evaluierungsgespräch gemäß § 5 KFO-AV 0,5 m\n Gesamtergebnis 30\n1 Eine akademische Stunde (aS) dauert 45 Minuten.\n2 Die Angabe der Zeiten für das Selbststudium erfolgt in (Echtzeit-)Stunden (60 Minuten).\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 11 von 17" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Oberkiefervorlage mit nach vorne geneigten\n Oberkieferfrontzähnen) – kieferorthopädisch OHNE Zahnextraktionen behandelt\n• Klasse II/1 – Distalbiss (Unterkieferrücklage u./o. Oberkiefervorlage mit vorstehenden\n Oberkieferfrontzähnen) – kieferorthopädisch MIT Zahnextraktionen behandelt\n• Klasse II/2 – Deckbiss (Unterkieferrücklage u./o. Oberkiefervorlage mit steilstehenden\n Oberkieferfrontzähnen)\n• Klasse III – Progenie/verkehrter Überbiss (Unterkiefervorlage u./o. Oberkieferrücklage)\n• Jugendlicher im Wechselgebiss (nicht abgeschlossene Zahn- und Kieferentwicklung)\n• Erwachsener nach abgeschlossener Zahn- und Kieferentwicklung\nZusätzlich andere kieferorthopädische Fälle, je nach Aufkommen in der Abteilung.\n§ 8 Prüfungsordnung\nDie folgenden Regeln gelten für die Medizinische Universität Graz; an den Partneruniversitäten\nkönnen andere Regeln gelten.\n(1) Es gelten die Bestimmungen der §§ 72 ff UG idgF und die Bestimmungen des studienrechtlichen\n Teils der Satzung der Medizinischen Universität Graz. Zusätzlich dazu sind die speziellen\n Bestimmungen des § 5 der KFO-AV idgF anwendbar.\n(2) Vor der Beurteilung der Masterarbeit muss ein positiver Abschluss aller Module des\n Universitätslehrgangs - bis auf das Evaluierungsgespräch – vorliegen.\n(3) Lehrveranstaltungsprüfungen\nBei Lehrveranstaltungen ohne immanenten Prüfungscharakter (VO) findet die Prüfung in einem\neinzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden\nkann. Alle Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen besitzen immanenten Prüfungscharakter. Sie\nwerden durch die Beurteilung der kontinuierlichen Mitarbeit und weitere Anforderungen, die vor\nBeginn des Semesters durch den*die Lehrveranstaltungsleiter*in gem. § 76 Abs 2 UG idgF bekannt\ngegeben werden, abgeschlossen. Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist eine\nAnwesenheit von 85 % erforderlich. Die Beurteilung der Leistungen richtet sich nach der in § 72\nAbs 2 UG idgF bestimmten Notenskala.\n(4) Wiederholung von Prüfungen\nDie Wiederholung von Prüfungen ist in § 41 Abs 10 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen\ngeregelt.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN216\n Seite 12 von 17" } ] }