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                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 192,
            "text": "193\nLiteraturclubs und Gastvorträge*\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 8\nSemesterstunden für das Fach relevante Literatur kritisch präsentiert und besprochen wird. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\nProjektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde werden Projektberichte\nder laufenden Dissertation vor den Studierenden und Faculty Mitgliedern des jeweiligen Programms\npräsentiert und gemeinsam diskutiert. Die Bestätigung der positiv absolvierten\nProjektpräsentationen ist an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\nWahlfach\nStatt den entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen (*) können unter Beachtung des\nthematischen Zusammenhanges mit der Dissertation und einer dem Doktoratsstudium\nangemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer absolviert werden. Als Wahlfächer sind\nLehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MEDonline veröffentlichten Liste von an der\nMedizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt werden, oder an\njeder anderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Dekanin*dem Dekan für\nstudienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren - nach positiver Stellungnahme der\nSprecherin*des Sprechers des Programms – genehmigt werden.\nPräsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\nIm ersten Semester ist in diesem Seminar eine Präsentation des Dissertationsthemas und des\nArbeitsplans vor dem Dissertationskomitee im Ausmaß von 0,5 Semesterstunden vorzubereiten und\nzu absolvieren. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist entsprechend dem Curriculum mit dem\nDissertationskomitee zu vereinbaren. Die Präsentation und eine schriftliche Bewertung durch das\nDissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher des Programms an die Dekanin*den\nDekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\nZwischenbericht an das Dissertationskomitee\nIm dritten und fünften Semester sind in diesem Seminar schriftliche Zwischenberichte im Ausmaß\nvon jeweils 0,5 Semesterstunden zu verfassen und vor dem Dissertationskomitee zu präsentieren.\nDer Bericht und eine schriftliche Bewertung durch das Dissertationskomitee sind über die\nSprecherin*den Sprecher des Programms an die Dekanin*den Dekan für Doktoratstudien zu\nübermitteln.\nÖffentliche Präsentation (z.B. Doctoral Day)\nWährend des Studiums sind 3 öffentliche Präsentationen im Ausmaß von jeweils 0,5\nSemesterstunden vorzubereiten und beim Doctoral Day der Medizinischen Universität Graz oder bei\nwissenschaftlichen Kongressen zu präsentieren. Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doctoral\nDay während des PhD Studiums ist verpflichtend. Diese Lehrveranstaltung ist ein Seminar.\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                             Seite 8 von 15"
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            "bulletin": {
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                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 193,
            "text": "194\nTabelle 1\n  Vorgeschlagene Semestereinteilung                                                          Semester-\n                                                                                             stunden\n  1. Semester\n  Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium                              2\n  Einführung in das Forschungsthema des jeweiligen PhD Programms                               1\n  Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem                            0,5\n  Dissertationskomitee\n  2. Semester\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                               2\n  Dissertationsseminar*                                                                        2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                             2\n  3. Semester\n  Dissertationsseminar*                                                                        2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                             2\n  Projektpräsentation                                                                          0,5\n  Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                                  0,5\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**                   0,5\n  4. Semester\n  Dissertationsseminar*                                                                        2\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                               2\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**                   0,5\n  5. Semester\n  Dissertationsseminar*                                                                        2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                             2\n  Projektpräsentation                                                                          0,5\n  Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                                  0,5\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**                   0,5\n  6. Semester\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                             2\n  Summe                                                                                        27,0\n* Diese Lehrveranstaltungen können auch als Wahlfächer absolviert werden.\n** Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doc Day ist verpflichtend.\n(2)     Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten.\n(3) Die Lehrveranstaltungen werden von den Programmen vorgeschlagen und von der Dekanin*vom\nDekan für Doktoratsstudien genehmigt. Diese werden gemäß der in der Satzung der Medizinischen\nUniversität Graz festgelegten Lehrveranstaltungsarten ausgestaltet, insbesondere als Seminar,\nSeminar mit Übung oder Praktikum.\n(4)     Mindestens 50% der Lehrveranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Graz zu\nabsolvieren. Die Präsentation des Dissertationsthemas und der Zwischenberichte muss an der\nMedizinischen Universität Graz erfolgen.\n(5)     Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen stellt in Summe den ersten Teil des\nRigorosums dar.\n(6)     Übergangsbestimmungen. Die neuen Lehrveranstaltungen im 1. Semester („Grundlagen der\nwissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium“, „Einführung in das Forschungsthema der\njeweiligen Doctoral School“) ersetzen ab Wintersemester 2020/21 die bisherige Lehrveranstaltung\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                             Seite 9 von 15"
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 194,
            "text": "195\n„Grundlagen für Mediziner*innen bzw. Naturwissenschafter*innen und Techniker*innen“. Wenn\ndiese Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert wurde, wird sie anstelle der beiden neuen\nLehrveranstaltungen angerechnet. Die vollständige Absolvierung aller Lehrveranstaltungen nach\nCurriculum Version 10 wird ebenfalls als erster Teil des Rigorosums anerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsichtlich der\nLehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ folgende Regelungen.\nFehlende „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ sind durch ebenso viele\n„Literaturclubs und Gastvorträge“ zu ersetzen. Der Nachweis separater „Projektpräsentationen“ (2\noder 1 Lehrveranstaltung) ist dann erforderlich, wenn keine oder nur eine Lehrveranstaltung\n„Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ absolviert wurde. In jedem Fall sind 3\n„Öffentliche Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ nachzuweisen.\n                                           Dissertation\n§ 6. Dissertation\n(1)     Die*Der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie*er die Befähigung\nzur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wissenschaftlichen\nForschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige Originalarbeit darstellen,\ndie von der*dem Studierenden selbständig angefertigt und abgefasst worden ist; letzteres ist von\nder*dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation zu bestätigen.\nDie*Der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und bei daraus\nentstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über Standards für\ngute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie und der\n„Checklist for Students and Supervisors” ausgeführt. Eine kumulative Dissertation ist in\nbegründeten Einzelfällen und nach vorhergehender Rücksprache mit der Dekanin*dem Dekan für\nDoktoratsstudien in Übereinstimmung mit der Dissertationsrichtlinie möglich. Die gemeinsame\nBearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wobei der eigene Beitrag der\nDoktorandin*des Doktoranden deutlich abzugrenzen ist und jede beteiligte Doktorandin*jeder\nbeteiligte Doktorand eine eigene Dissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation muss in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Zusammenfassung der Dissertation\nist in Englisch und Deutsch vorzulegen.\n(2)     Zu Beginn des Studiums wird eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen, die die Rechte\nund Pflichten der*des Betreuenden und der*des Studierenden regelt. Die Dissertationsvereinbarung\nist spätestens bis zum Ende des ersten gemeldeten Semesters an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\n(3)     Während des PhD-Studiums wird die*der Studierende von einer Hauptbetreuerin*einem\nHauptbetreuer unterstützt und angeleitet. Zu den Aufgaben der Hauptbetreuerin*des\nHauptbetreuers gehört es, die Doktorandin*den Doktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen\nTätigkeit anzuleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch die Förderung einer eigenständigen\nwissenschaftlichen Publikationstätigkeit. Die Betreuung der*des Studierenden endet mit der\nAblegung des Abschlussrigorosums, spätestens jedoch nach vier Jahren. Bei Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der*des\nStudierenden und mit Zustimmung der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers von der Dekanin*vom\nDekan für Doktoratsstudien verlängert werden.\n(4)     Als Hauptbetreuer*in wird grundsätzlich eine Universitätslehrerin*ein Universitätslehrer mit\nLehrbefugnis (gem. § 103 UG 2002) bestellt.\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                             Seite 10 von 15"
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                "academic_year": "2023/24",
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 195,
            "text": "196\nAls Ersatz für eine Lehrbefugnis können auch weitere Qualifikationen für die Betreuung einer\nDissertation anerkannt werden. Diese verpflichtenden Qualifikationen für den*die Betreuer*in\nwerden in den PhD Programm-Faculties festgelegt und müssen der Curricularkommission zur\nZustimmung vorgelegt werden.\n(5)     Für jede Dissertation wird von der Dekanin*vom Dekan für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuer*innen eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuer*in dem Komitee vorsteht. Ein Mitglied hat von außerhalb des Instituts, Lehrstuhls,\nder Klinischen Abteilung oder Klinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), an\ndem/der die Arbeiten durchgeführt werden, zu sein. Zwei Mitglieder des Komitees müssen eine\nLehrbefugnis vorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist ein wissenschaftliches Doktorat\nausreichend. Das Dissertationskomitee unterstützt und berät die Studierende*den Studierenden\nfachlich und lädt sie*ihn mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch\nein, bei dem die*der Studierende ihren*seinen Zwischenbericht vorstellt. Das Dissertationskomitee\nhat in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich den Fortschritt der Arbeiten zu\nevaluieren.\nEine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der Hauptbetreuerin*dem\nHauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der*dem Studierenden oder der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n(6)     Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin*des Dekans für Doktoratsstudien,\ndie*der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertationsrichtlinie und\n„Checklist for Students and Supervisors” durchführt, bei der Dekanin*dem Dekan für\nstudienrechtliche Angelegenheiten einzureichen. Von dieser*diesem sind zwei Gutachter*innen zu\nnominieren. Voraussetzung für die Weiterleitung der Dissertation an die Gutachter*innen ist die\nAnnahme zum Druck oder das Vorliegen zumindest einer Veröffentlichung über die Resultate der\nDissertation mit der*dem Studierenden als Erstautor*in in einer SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachter*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder eine\ndieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen können, an einer\nanderen Universität als der Medizinischen Universität Graz beschäftigt sind und nicht in irgendeiner\nWeise einer Befangenheit unterliegen. Der*Die Hauptbetreuer*in sowie die Mitglieder des\nDissertationskomitees können nicht als Gutachter*innen fungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten innerhalb\neines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Abschließend wird die\nDissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.\n (7)    Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der*dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(8)     Die*der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen\nGrades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n                                        Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1)     Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können nach\nMaßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80% ist erforderlich.\n(2)     Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissioneller\nGesamtprüfung abgeschlossen.\n                                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                              Seite 11 von 15"
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 196,
            "text": "197\n(3)     Die*der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt\nsind:\na) Die positive Absolvierung des ersten Teils des Rigorosums, d.h. die positive Ablegung sämtlicher\nLehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nb) Die Annahme der Dissertation.\n(4)     Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation sowie\ndie Prüfung des Gebietes/der Teilgebiete, denen die Dissertation zuzuordnen ist.\n(5)     Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die Dekanin*der Dekan für studienrechtliche\nAngelegenheiten einen Prüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Ein Mitglied ist\nzur*zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen.\nAls Prüferinnen*Prüfer werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder eine\ndieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem wissenschaftlichen Gebiet der Dissertation\nvorweisen können und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Zwei der\nPrüfer*innen müssen an einer anderen Universität als der Medizinischen Universität Graz beschäftigt\nsein. Der*die Hauptbetreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als\nPrüfer*innen fungieren.\n(6)     Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüfer*innen ist der*dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben. Ort und Termin\ndes Abschlussrigorosums sind spätestens eine Woche vor dessen Abhaltung auf der Internetseite der\nMedizinischen Universität Graz zu veröffentlichen.\n(7)     Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den\ngesamten Prüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden\nabzuhalten. Die Prüfungssprache ist Englisch. Im Rahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der\nDissertation sowie die Verteidigung der erzielten Ergebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis).\n(8)     Die Kandidatin*der Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre*seine wissenschaftliche\nBefähigung sowie ihre*seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen des\nwissenschaftlichen Gebiets der Dissertation nachzuweisen.\n(9)     Die*der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des\nAbschlussrigorosums zu sorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die\nPrüfungsgegenstände, der Ort und die Zeit der Prüfung, die Namen der Mitglieder des\nPrüfungssenats, der Name der*des Studierenden, die gestellten Fragen und die jeweils erteilten\nBeurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige besondere Vorkommnisse\nfestzuhalten.\n(10) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller\nPrüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenats nach einer\nAussprache zwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit\nStimmenmehrheit gefasst, wobei die*der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder\nausübt, aber zuletzt abzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung\nüber die Ergebnisse in den einzelnen Prüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des\nAbschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n                                                      Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                              Seite 12 von 15"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 197,
            "text": "198\n(11) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den\nMitgliedern vorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder\nzu dividieren und das Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu\nrunden. Das Abschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder\nPrüfungsgegenstand gemäß Abs. 4 zumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in\nmehr als einem Prüfungsgegenstand die Note \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum\nzur Gänze zu wiederholen, sonst beschränkt sich die Wiederholung auf den nicht bestandenen\nPrüfungsgegenstand.\n                                  Doktorgrad und Promotion\n§ 8. Doktorgrad und Promotion\nDie Dekanin*der Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten hat den Absolvent*innen des PhD-\nStudiums nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums den akademischen Grad eines\n„Doctor of Philosophy“ abgekürzt „PhD“ unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass\nvon Promotionen durch einen schriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen\nMonat nach Ablegung des Abschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen.\n                           Joint- und Double-Degree-Programme\n§ 9. Joint- und Double-Degree-Programme\nDas PhD-Studium kann auch im Rahmen eines Joint- oder Double-Degree-Programms absolviert\nwerden. In diesem Fall verbringt die*der Studierende mit den Arbeiten an der Dissertation\nmindestens ein Jahr an der jeweiligen Partneruniversität. Die*der Studierende muss der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien eine Dissertationsvereinbarung, die der Joint- oder\nDouble-Degree-Programm-Vereinbarung zwischen den beteiligten Universitäten entspricht und die\nVerleihung des akademischen Grades als Joint- oder Double-Degree definiert, zur Genehmigung\nvorlegen. Die Anerkennung der im Rahmen dieser Vereinbarung festgelegten Arbeiten und\nLehrveranstaltungen, die an der Partneruniversität absolviert wurden, erfolgt automatisch.\n                     Übergangsregelung vom Dr. scient. med.-Studium\n§ 10. Übergangsregelung vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft (Dr. scient.\n      med.)\nStudierenden, die nach dem Curriculum der Medizinischen Wissenschaft studieren (und das Studium\nnoch nicht abgeschlossen haben) und sich (gem. §2 Abs.3) erfolgreich um ein Dissertationsthema\nbeworben haben, können die curricularen Anteile des Doktoratsstudiums der Medizinischen\nWissenschaft sowie die Arbeiten an der Dissertation, sofern das Thema derselben ein Teilgebiet des\njeweiligen PhD-Programms abdeckt, angerechnet werden. Ablauf und Regeln sind in der “Richtlinie\nÜbergang vom Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft zum PhD-Studium“ ausgeführt.\n                                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                            Seite 13 von 15"
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            "index": 198,
            "text": "199\n                         Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n§ 11. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n(1) Gegen Bescheide der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten ist die\nBeschwerde an den Bundesverwaltungsgerichtshof gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG iVm § 46 Abs. 2\nzulässig.\n(2) Die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien entscheidet in studienrechtlichen Angelegenheiten,\nsoweit dies im Curriculum vorgesehen ist, im Namen der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche\nAngelegenheiten. Wird ein schriftlicher Bescheid angefordert, ist dieser von der Dekanin*vom Dekan\nfür studienrechtliche Angelegenheiten auszustellen.\n(3) Für das behördliche Verfahren aufgrund dieses Curriculums                      ist    das   Allgemeine\nVerwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl Nr. 51/1991 idgF, anzuwenden.\n                                          Inkrafttreten\n§ 12. Inkrafttreten\nDieses Curriculum tritt mit 1.10.2024 in Kraft.\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                             Seite 14 von 15"
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            "index": 199,
            "text": "200\nAnhang I\n                      Bildungsziele/Qualifikationsprofil des PhD-Studiums\nDie Absolvent*innen sind qualifiziert\n• auf internationalem Niveau selbständig zu forschen\n• die Ergebnisse ihrer Forschung in Publikationen in international anerkannten Zeitschriften zu\n    publizieren\n• die Ergebnisse ihrer Forschung auf internationalen Tagungen zu präsentieren und zu diskutieren\n• die Ergebnisse ihrer Forschung einer interessierten Öffentlichkeit verständlich vorzustellen\n• fachliche Gespräche mit anderen Wissenschafter*innen in englischer Sprache zu führen\nDie Absolvent*innen kennen die ethischen Richtlinien für die Forschung (Good Scientific Practice)\nund halten diese ein.\n                                                    Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN214\n                                            Seite 15 von 15"
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            "text": "201\n215.       Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Doktoratsstudien vom 07.06.2024 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "202\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n             Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n          Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                         Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "203\nVersion 20\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher und weiblicher Form den Gender-\nstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der Genderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“\nvorgelesen, oder auch gar nicht gelesen.\nBeschluss- und Änderungshistorie\n  Version    Datum     des    Datum der Ge-                                                                Datum des In-\n             Beschlusses1     nehmigung2        Kurzbeschreibung der Änderungen                            krafttretens\n  09         4.3.2008         12.3.2008         Einrichtung des dreijährigen Doktoratsstudiums             1.10.2008\n  10         4.3.2009         25.3.2009         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2009\n             17.6.2009        24.6.2009         Abgabe Dissertationsvereinbarung / Zwischenbericht\n  11         11.5.2011        18.5.2011         Tabelle der LV, Dissertationsvereinbarung                  01.10.2011\n  12         4.6.2014         25.6.2014         Doktorgrad und Promotion, Unterrichtssprache Englisch      01.10.2014\n  13         10.6.2015        24.6.2015         Curriculum, Begutachtung der Dissertation, Abschlussrigo-  01.10.2015\n                                                rosum\n  14         1.6.2016         22.6.2016         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2016\n  15         6.6.2018         20.6.2018         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2018\n  16         5.6.2019         26.6.2019         Redaktionelle Änderungen                                   01.10.2019\n  17         10.6.2020        24.6.2020         Änderungen in den Lehrveranstaltungen                      01.10.2020\n  18         9.6.2021         23.6.2021         Qualitative Zulassungsbedingungen, Aufnahmegespräch        01.10.2021\n  19         1.6.2022         22.6.2022         Zulassungsvoraussetzungen, Lehrveranstaltungen             01.10.2022\n  20         07.06.2024       19.06.2024        Regelung Betreuer*innen                                    01.10.2024\n1\n  Beschluss durch die Curricularkommission für Doktoratsstudien\n2\n  Genehmigung des Senates\n                                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                                        Seite 2 von 18"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 203,
            "text": "204\n  Beschluss- und Änderungshistorie ....................................................................... 2\nZiele ............................................................................................................ 4\n     § 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft .................. 4\nZulassungsvoraussetzungen ................................................................................. 4\n     § 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft ......................... 4\nDauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ........................................ 5\n     § 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft ............................. 5\nDoctoral Schools .............................................................................................. 5\n     § 4. Doctoral Schools ................................................................................... 5\nLehrveranstaltungen ......................................................................................... 6\n     § 5. Lehrveranstaltungen .............................................................................. 6\n     Tabelle 1 ................................................................................................. 8\nDissertation ................................................................................................... 9\n     § 6. Dissertation ......................................................................................... 9\nPrüfungsordnung ............................................................................................. 11\n     § 7. Prüfungsordnung .................................................................................. 11\nDoktorgrad und Promotion ................................................................................. 13\n     § 8. Doktorgrad und Promotion ...................................................................... 13\nJoint- und Double-Degree-Programme ................................................................... 13\n     § 9. Joint- und Double-Degree-Programme......................................................... 13\nZuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ............................................................. 13\n     § 10. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ................................................. 13\nInkrafttreten ................................................................................................. 14\n     § 11. Inkrafttreten ..................................................................................... 14\n     Bildungsziele/Qualifikationsprofil des Studiums der Medizinischen Wissenschaft ............ 15\n     Prozessbeschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungsbedin-\n     gungen im Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft .................................. 16\n     2.   Persönliche Präsentation der Kandidat*innen vor einem Aufnahmegremium ............ 17\n     3.   Zulassung der Kandidat*innen .................................................................. 18\n     4.   Termine für die Freigabe der Dissertationsprojekte und die Aufnahmegespräche ...... 18\n     5.   Themenänderung bei bereits zugelassenen Studierenden .................................. 18\n                                                     Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                                   Seite 3 von 18"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 204,
            "text": "205\n                                                           Ziele\n§ 1. Ziel und Zweck des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit,\nselbständig zur Entwicklung der Medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der klinischen\nForschung oder der Grundlagenforschung beizutragen, und verfolgt somit die Heranbildung\ndes wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der medizinisch-naturwissenschaftlichen\nForschung. Eine ausführliche Formulierung der Ausbildungsziele und des Qualifikationsprofils\nfindet sich in Anhang I.\nDas Doktoratsstudium als dritter Zyklus im Bologna-Prozess ist sowohl eine Ausbildung als\nauch eine produktive forscherische Tätigkeit. Die Studierenden sind zugleich Forscher*innen\nam Beginn ihrer Laufbahn im Sinne der „Europäischen Charta für Forscher“3.\n                                          Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1)        Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Ab-\nschluss eines fachlich in Frage kommenden Diplom-/Masterstudiums,\n       a.       insbesondere der Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin,\n       b.       aus dem Bereich naturwissenschaftlicher oder technischer Studien oder\n       c.       aus dem Bereich Gesundheitswissenschaften,\nvoraus.\n(2)        Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf\nGrund des Abschlusses eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens\ndesselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder auslän-\ndischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher\nUnterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des\nzweiten Semesters des Doktoratsstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, wel-\nche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Dok-\ntoratsstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.\n(3)        Weiters ist die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft auch\nauf Grund eines Abschlusses eines Bachelorstudiums mit hervorragendem Studienerfolg gem.\n§ 64 Abs 5 UG entsprechend der Richtlinie des Rektorates möglich, insbesondere in Fällen,\nin denen die Absolvierung eines kontinuierlichen Masterstudiums nicht möglich war.\n(4)        Personen, die die formalen Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1, 2 oder 3\nerfüllen, sind berechtigt, sich um eines der im Rahmen der Doctoral Schools (§ 4) ausge-\nschriebenen Dissertationsthemen zu bewerben. Im Rahmen eines Aufnahmegesprächs vor der\nFaculty der Doctoral School stellen die Kandidat*innen ihre wissenschaftliche Vorbildung und\ndie Ergebnisse ihrer Diplom-/Masterarbeit (bzw. in Fällen des Abs. 3 ihrer Bachelorarbeit)\nvor, erläutern ihre Motivation für das Doktoratsstudium und stellen sich der Diskussion zum\ngewählten Dissertationsprojekt. Über die Vergabe des Themas an die Bewerber*innen\n3\n  Abl L 75/67 vom 22.3.2005, Empfehlung der Kommission vom 11. März 2005 über die Europäische Charta für Forscher und\neinen Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern (2005/251/EG).\n                                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                                        Seite 4 von 18"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "index": 205,
            "text": "206\nentscheidet die*der Dekan*in für Doktoratsstudien auf Vorschlag der Faculty der Doc- toral\nSchool, dem das Thema zuzurechnen ist. Nähere Bestimmungen sind in der Prozessbe-\nschreibung zum Aufnahmegespräch nach den qualitativen Zulassungsbedingungen im Dokto-\nratsstudium der Medizinischen Wissenschaft zu finden.\n(5)     Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas die Verwendung von Patient*in-\nnendaten, Personalressourcen, Geld- oder Sachmitteln des Instituts, Lehrstuhls, der Klini-\nschen Abteilung oder Klinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), so ist\nder Abschluss einer Dissertationsvereinbarung nur zulässig, wenn die*der zuständige Lei-\nter*in über die beabsichtigte Dissertation schriftlich informiert wurde und diese nicht binnen\neines Monats wegen einer wesentlichen Beeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungs-\nbetriebs untersagt. Überdies muss sichergestellt sein, dass Patient*innendaten ohne Verlet-\nzung von Datenschutzbestimmungen der*dem Studierenden in der für die Dissertation not-\nwendigen Form zugänglich gemacht werden.\n            Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft umfasst als Vollzeitstudium 6 Semes-\nter und kann gegebenenfalls auch berufsbegleitend absolviert werden.\n                                      Doctoral Schools\n§ 4. Doctoral Schools\n(1)     Das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universi-\ntät Graz ist in Doctoral Schools organisiert.\n(2)     Umfang und Name der Doctoral Schools\nEine Doctoral School sollte einen nicht zu schmalen, aber deutlich definierten Fachbereich\numfassen, der einen Schwerpunkt der Forschung an der Medizinischen Universität Graz dar-\nstellt.\n(3)     Mitglieder der Doctoral School (Faculty)\nMitglieder einer Doctoral School sind qualifizierte Universitätslehrer*innen, die habilitiert\nsind, selbst im entsprechenden Bereich wissenschaftlich tätig sind und Dissertationen be-\ntreuen. Die Mitglieder einer Doctoral School werden auf Vorschlag der Sprecherin*des Spre-\nchers einer Doctoral School von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien bestätigt. Universi-\ntätslehrer*innen anderer Universitäten können Mitglieder einer Doctoral School werden.\nWenn die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind, erlischt die Mitglied-\nschaft nach drei Jahren.\nUnter Doctoral School wird im Folgenden auch die Faculty (die Mitglieder) einer Doctoral\nSchool verstanden.\n(4)     Sprecher*in der Doctoral School\nDie Mitglieder einer Doctoral School wählen eine Sprecherin*einen Sprecher und eine Stell-\nvertreterin*einen Stellvertreter. Die Sprecherin*der Sprecher ist für die interne Koordination\nder Doctoral School verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n                                             Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                          Seite 5 von 18"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 206,
            "text": "207\n(5)     Die Doctoral School ist nach Maßgabe des Curriculums für ein qualitativ hochwertiges\nAusbildungsprogramm verantwortlich. Dazu zählt insbesondere die inhaltliche Gestaltung\nder Lehrveranstaltungen.\n(6)     Einrichtung von Doctoral Schools\nAnträge zur Einrichtung einer Doctoral School können durch ein Proponent*innenkomitee bei\nder Dekanin*beim Dekan für Doktoratsstudien eingebracht werden. Die Dekanin*der Dekan\nfür Doktoratsstudien führt ein Begutachtungsverfahren durch.\nKriterien für die Beurteilung der Anträge sind:\n    • wissenschaftliche Qualität des Antrages,\n    • Zusammenhang mit der Strategie der Universität,\n    • Zukunftspotential der Doctoral School,\n    • internationale und nationale Vernetzung,\n    • vorhandenes Potential (Personen, Ressourcen, Vorarbeiten),\n    • kritische personelle Größe der Doctoral School-Faculty und\n    • Nachweis der Voraussetzungen für Betreuung und Einbindung der Doktorand*innen in\n        produktive Arbeitsgruppen.\nÜber die Einrichtung der Doctoral School entscheidet nach Vorlage eines wissenschaftlichen\nKonzeptes und eines Ausbildungsprogramms die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien\nnach Stellungnahme der Curricularkommission.\n(7)     Doctoral Schools können auch interuniversitär eingerichtet werden, und bestehende\nDoctoral Schools können sich an interuniversitären Programmen beteiligen bzw. solche vor-\nschlagen. In der Kooperationsvereinbarung ist die Aufteilung der Lehraufgaben gemäß § 5\nfestzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren. Das Verfahren verläuft analog\nzu Abs. 6.\n(8)     Die Sprecher*innen der Doctoral Schools legen der Curricularkommission und der De-\nkanin*dem Dekan für Doktoratsstudien einen jährlichen Bericht vor.\n                                   Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1)     Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß er-\nfolgreich zu absolvieren (siehe auch Tabelle 1):\nGrundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium\nIn diesem Seminar im Umfang von 2 Semesterstunden werden die Studierenden aller Doctoral\nSchools mit dem Ablauf des Doktoratsstudiums sowie allen forschungsrelevanten ethischen\nPrinzipien und Regelungen bekannt gemacht. Dadurch erfahren sie, welche Qualitätskrite-\nrien in der wissenschaftlichen Forschung gelten. Außerdem wird dargestellt, wie die Arbeit\nam Dissertationsprojekt durch technologische und organisatorische Einrichtungen an der Me-\ndizinischen Universität Graz unterstützt wird.\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                         Seite 6 von 18"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            },
            "index": 207,
            "text": "208\nEinführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School\nIn diesem Seminar im Umfang von 1 Semesterstunde stellt sich jede Doctoral School für ihre\neigenen Kandidat*innen in ihrem Arbeitsgebiet sowie in den darin bearbeiteten Forschungs-\nthemen und verwendeten Arbeitsmethoden vor.\nWissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*\nIm Gesamtumfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Ge-\nbieten Wissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung,\nDokumentation, Auswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente,\nSchreiben wissenschaftlicher Arbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaft-\nliches Englisch, Organisation wissenschaftlicher Projekte etc. zu absolvieren. In Abhängigkeit\nvon den jeweils gewählten Lehrveranstaltungen sind diese als Seminar, Seminar mit Übung\noder Praktikum ausgestaltet.\nDissertationsseminar*\nAuf dem Gebiet/Teilgebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind Seminare\nund Übungen für Dissertant*innen im Gesamtausmaß von 6 Semesterstunden zu absolvieren.\nLiteraturclubs und Gastvorträge*\nDiese sind Lehrveranstaltungen (Seminare), in denen in einem Gesamtausmaß von 4 Semes-\nterstunden für das Fach relevante Literatur kritisch präsentiert und besprochen wird. Die\nBestätigung der absolvierten Literaturclubs und Gastvorträge ist an die Dekanin*den Dekan\nfür Doktoratsstudien zu übermitteln.\nProjektpräsentationen\nIm Rahmen dieses Seminars in einem Gesamtausmaß von 0,5 Semesterstunden werden Pro-\njektberichte der laufenden Dissertation vor den Studierenden und Faculty Mitgliedern der\njeweiligen Doctoral School präsentiert und gemeinsam diskutiert. Die Bestätigung der positiv\nabsolvierten Projektpräsentationen ist an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu\nübermitteln.\nWahlfach\nStatt den entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungen (*) können unter Beachtung\ndes thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation und einer dem Doktoratsstudium\nangemessenen wissenschaftlichen Tiefe auch Wahlfächer absolviert werden. Als Wahlfächer\nsind Lehrveranstaltungen geeignet, die aus einer in MEDonline veröffentlichten Liste von an\nder Medizinischen Universität Graz angebotenen Lehrveranstaltungen ausgewählt werden,\noder an jeder anderen postsekundären Bildungseinrichtung angeboten und von der Deka-\nnin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten im Anerkennungsverfahren - nach po-\nsitiver Stellungnahme der Sprecherin*des Sprechers der Doctoral School – genehmigt werden.\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                          Seite 7 von 18"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 208,
            "text": "209\nPräsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Dissertationskomitee\nIm ersten Semester ist in diesem Seminar eine Präsentation des Dissertationsthemas und des\nArbeitsplans vor dem Dissertationskomitee im Ausmaß von 0,5 Semesterstunden vorzuberei-\nten und zu absolvieren. Die Wahl der Lehrveranstaltungen ist entsprechend dem Curriculum\nmit dem Dissertationskomitee zu vereinbaren. Die Präsentation und eine schriftliche Bewer-\ntung durch das Dissertationskomitee sind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral\nSchool an die Dekanin*den Dekan für Doktoratsstudien zu übermitteln.\nZwischenbericht an das Dissertationskomitee\nIm dritten und fünften Semester sind in diesem Seminar schriftliche Zwischenberichte im\nAusmaß von jeweils 0,5 Semesterstunden zu verfassen und vor dem Dissertationskomitee zu\npräsentieren. Der Bericht und eine schriftliche Bewertung durch das Dissertationskomitee\nsind über die Sprecherin*den Sprecher der Doctoral School an die Dekanin*den Dekan für\nDoktoratsstudien zu übermitteln.\nÖffentliche Präsentation (z.B. Doctoral Day)\nWährend des Studiums sind 2 öffentliche Präsentationen im Ausmaß von jeweils 0,5 Semes-\nterstunden vorzubereiten und beim Doctoral Day der Medizinischen Universität Graz oder bei\neinem wissenschaftlichen Kongress zu präsentieren. Die aktive Teilnahme an zumindest\neinem Doctoral Day während des Doktoratsstudiums ist verpflichtend. Diese Lehrveranstal-\ntungen sind Seminare.\nTabelle 1\n  Vorgeschlagene Semestereinteilung                                                   Semester-\n                                                                                      stunden\n  1. Semester\n  Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium                     2\n  Einführung in das Forschungsthema der jeweiligen Doctoral School                    1\n  Präsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem Disser-           0,5\n  tationskomitee\n  2. Semester\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                      2\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  3. Semester\n  Wissenschaftliche Grundlagen und Fertigkeiten*                                      2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                    2\n  Erster Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                  0,5\n  4. Semester\n  Projektpräsentation                                                                 0,5\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  Literaturclubs und Gastvorträge*                                                    2\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**          0,5\n  5. Semester\n  Dissertationsseminar*                                                               2\n  Zweiter Zwischenbericht an das Dissertationskomitee                                 0,5\n  6. Semester\n  Öffentliche Präsentation (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)**          0,5\n  Summe                                                                               20\n                                           Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                         Seite 8 von 18"
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            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 209,
            "text": "210\n* Diese Lehrveranstaltungen können auch als Wahlfächer absolviert werden.\n** Die aktive Teilnahme an zumindest einem Doc Day ist verpflichtend.\n(2)     Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich in Englisch abzuhalten. Ausgenommen von\ndieser Regelung sind Lehrveranstaltungen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wis-\nsenschaftliche Sprache erfordert.\n(3)     Die Lehrveranstaltungen werden von den Doctoral Schools vorgeschlagen und von der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien genehmigt. Diese werden gemäß der in der Satzung\nder Medizinischen Universität Graz festgelegten Lehrveranstaltungsarten ausgestaltet, ins-\nbesondere als Seminar, Seminar mit Übung oder Praktikum.\n(4)     Mindestens 50% der Veranstaltungen sind an der Medizinischen Universität Graz zu\nabsolvieren. Die Präsentation des Dissertationsthemas und der Zwischenberichte muss an der\nMedizinischen Universität Graz erfolgen.\n(5)     Die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltungen stellt in Summe den ersten\nTeil des Rigorosums dar.\n(6)     Übergangsbestimmungen. Die neuen Lehrveranstaltungen im 1. Semester („Grundla-\ngen der wissenschaftlichen Forschung im Doktoratsstudium“, „Einführung in das Forschungs-\nthema der jeweiligen Doctoral School“) ersetzen ab Wintersemester 2020/21 die bisherige\nLehrveranstaltung „Grundlagen für Mediziner*innen bzw. Naturwissenschafter*innen und\nTechniker*innen“. Wenn diese Lehrveranstaltung bereits erfolgreich absolviert wurde, wird\nsie anstelle der beiden neuen Lehrveranstaltungen angerechnet. Die vollständige Absolvie-\nrung aller Lehrveranstaltungen nach Curriculum Version 16 wird ebenfalls als erster Teil des\nRigorosums anerkannt.\nFür Studierende, die noch nicht alle Lehrveranstaltungen absolviert haben, gelten hinsicht-\nlich der Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“ fol-\ngende Regelungen. Wenn schon beide Lehrveranstaltungen „Literaturclubs, Projektpräsen-\ntationen und Gastvorträge“ im Gesamtausmaß von 4 Semesterstunden absolviert wurden, ist\nkein Nachweis einer separaten „Projektpräsentation“, jedoch der Nachweis von 2 „Öffentli-\nchen Präsentationen (wissenschaftlicher Kongress oder Doctoral Day)“ erforderlich.\nWenn nur eine Lehrveranstaltung „Literaturclubs, Projektpräsentationen und Gastvorträge“\nim Ausmaß von 2 Semesterstunden absolviert wurde, ist die Absolvierung einer Lehrveran-\nstaltung „Literaturclubs und Gastvorträge“ (2 Semesterstunden), einer „Projektpräsenta-\ntion“ (0,5. Semesterstunden) und 2 „Öffentlicher Präsentationen (wissenschaftlicher Kon-\ngress oder Doctoral Day)“ im Gesamtausmaß von 1 Semesterstunde nachzuweisen.\n                                        Dissertation\n§ 6. Dissertation\n(1)     Die*der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie*er die\nBefähigung zur selbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wis-\nsenschaftlichen Forschung erworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige\nOriginalarbeit darstellen, die von der*dem Studierenden selbständig angefertigt und abge-\nfasst worden ist; letzteres ist von der*dem Studierenden in einer Präambel zur Dissertation\nzu bestätigen.\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                          Seite 9 von 18"
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            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 210,
            "text": "211\nDie*der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der Arbeit für die Dissertation und bei\ndaraus entstehenden Publikationen die Richtlinie der Medizinischen Universität Graz über\nStandards für gute wissenschaftliche Praxis eingehalten wurden.\nRegeln und Form der zu erstellenden Dissertation sind in der Dissertationsrichtlinie und der\n„Checklist for Students and Supervisors” ausgeführt. Eine kumulative Dissertation ist in be-\ngründeten Einzelfällen und nach vorhergehender Rücksprache mit der Dekanin*dem Dekan\nfür Doktoratsstudien in Übereinstimmung mit der Dissertationsrichtlinie möglich. Die ge-\nmeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wobei der ei-\ngene Beitrag der Doktorandin*des Doktoranden deutlich abzugrenzen ist, und jede beteiligte\nDoktorandin*jeder beteiligte Doktorand eine eigene Dissertation anfertigen muss.\nDie Dissertation ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen. Ausgenommen von dieser\nRegelung sind Dissertationen, deren thematische Ausrichtung Deutsch als wissenschaftliche\nSprache erfordert. Eine Zusammenfassung der Dissertation ist in Englisch und Deutsch vor-\nzulegen.\n(2)     Im Rahmen der Zulassung zum Doktoratsstudium wird eine Dissertationsvereinbarung\nabgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der*des Betreuenden und der*des Studierenden\nregelt.\n(3)     Während des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft wird die*der Studie-\nrende von einer Hauptbetreuerin*einem Hauptbetreuer unterstützt und angeleitet. Zu den\nAufgaben der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers gehört es, die Doktorandin*den\nDoktoranden zur selbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit anzuleiten und zu unterstützen.\nDazu gehört auch           die    Förderung       einer      eigenständigen        wissenschaftlichen\nPublikationstätigkeit. Die Betreuung der*des Studierenden endet mit der Ablegung des\nAbschlussrigorosums,      spätestens     jedoch       nach      vier    Jahren.       Bei    Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der*des\nStudierenden und mit Zustimmung der Hauptbetreuerin*des Hauptbetreuers von der\nDekanin*vom Dekan für Doktoratsstudien verlängert werden.\n(4)     Als Hauptbetreuer*in kann grundsätzlich eine Universitätslehrerin*ein Universitätslehrer\nmit Lehrbefugnis (gem. § 103 Abs. 1, UG 02) sowie eine Universitätsprofessorin*ein\nUniversitätsprofessor im Ruhestand der Medizinischen Universität Graz gewählt werden,\nsofern die Lehrbefugnis der betreffenden Universitätslehrerin*des betreffenden\nUniversitätslehrers jenes Gebiet/Teilgebiet umfasst, dem das Thema der Dissertation\nzuzuordnen ist. Als Ersatz für eine Lehrbefugnis können auch weitere Qualifikationen für die\nBetreuung einer Dissertation anerkannt werden. Diese verpflichtenden Qualifikationen für\nden/die Betreuer*in werden in den DocSchool-Faculties festgelegt und müssen der\nCurricularkommission zur Zustimmung vorgelegt werden.\nWenn die Betreuung durch eine andere Universitätsangehörige*einen anderen Universitäts-\nangehörigen oder eine nicht universitätsangehörige Person mit Lehrbefugnis sinnvoll er-\nscheint, kann für die Betreuung einer Dissertation diese Person als zusätzliche externe Be-\ntreuerin*zusätzlicher externer Betreuer betraut werden.\nFür jede Dissertation wird von der*dem Dekan*in für Doktoratsstudien ein\nDissertationskomitee bestehend aus zumindest drei Betreuer*innen eingesetzt, wobei die\nHauptbetreuerin*der Hauptbetreuer dem Komitee vorsteht. Eine Mitbetreuerin*ein\nMitbetreuer hat von außerhalb des Instituts, des Lehrstuhls, der Klinischen Abteilung oder\nKlinik (wenn keine Gliederung in Klinische Abteilungen besteht), an dem/der die Arbeiten\ndurchgeführt werden, zu sein. Zwei Mitglieder des Komitees müssen eine Lehrbefugnis\nvorweisen können, bei weiteren Mitgliedern ist ein wissenschaftliches Doktorat ausreichend.\nDas Dissertationskomitee unterstützt und berät die Studierende*den Studierenden fachlich\n                                              Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                           Seite 10 von 18"
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                "academic_year": "2023/24",
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 211,
            "text": "212\nund lädt sie*ihn mindestens einmal jährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch\nein, bei dem die*der Studierende ihren*seinen Zwischenbericht vorstellt. Das\nDissertationskomitee hat in regel- mäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal jährlich\nden Fortschritt der Arbeiten zu evaluieren.\nEine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der Hauptbetreuerin*dem\nHauptbetreuer, einem Mitglied des Dissertationskomitees, der*dem Studierenden oder der\nDekanin*dem Dekan für Doktoratsstudien beantragt werden.\n(5)     Ein begründeter Wechsel der Betreuerin*des Betreuers ist bis zur Einreichung der\nDissertation möglich. Hierfür ist die Zustimmung der Dekanin*des Dekans für\nDoktoratsstudien erforderlich.\n(6)     Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der Dekanin*des Dekans für Doktorats-\nstudien, die*der eine formale Überprüfung der Dissertation entsprechend der Dissertations-\nrichtlinie und „Checklist for Students and Supervisors” durchführt, bei der Dekanin*dem De-\nkan für studienrechtliche Angelegenheiten einzureichen. Von dieser*diesem sind zwei Gut-\nachterinnen*Gutachter zu nominieren. Voraussetzung für die Weiterleitung der Dissertation\nan die Gutachter*innen ist die Annahme zum Druck oder das Vorliegen zumindest einer Ver-\nöffentlichung über die Resultate der Dissertation mit der*dem Studierenden als Erstautor*in\nin einer SCI-gelisteten Zeitschrift.\nAls Gutachter*innen werden Wissenschafter*innen herangezogen, die eine Lehrbefugnis oder\neine dieser gleichzusetzenden Qualifikation auf dem Gebiet der Dissertation vorweisen\nkönnen und nicht in irgendeiner Weise einer Befangenheit unterliegen. Der*Die Hauptbe-\ntreuer*in sowie die Mitglieder des Dissertationskomitees können nicht als Gutachter*innen\nfungieren.\nDie Dissertation ist von der Dekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten\ninnerhalb eines Zeitraums von höchstens zwei Monaten anzunehmen oder abzulehnen. Ab-\nschließend wird die Dissertation als „mit Erfolg teilgenommen“ oder „ohne Erfolg teil-\ngenommen“ beurteilt.\n(7)     Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der*dem Studierenden und\ndem Dissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(8)     Die*der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des\nakademischen Grades nach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF zu veröffentlichen.\n                                     Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1)     Sämtliche Lehrveranstaltungen haben immanenten Prüfungscharakter und können\nnach Maßgabe des gemeldeten und genehmigten Lehrveranstaltungskonzeptes z.B. mit einer\nschriftlichen Prüfungsarbeit, einer Seminararbeit, einer mündlichen Präsentation oder einer\npraktischen Arbeit abschließen. Eine Anwesenheit von mindestens 80% ist erforderlich.\n(2)     Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum als öffentlicher kommissio-\nneller Gesamtprüfung abgeschlossen.\n(3)     Die*der Studierende ist berechtigt, sich bei der Dekanin*dem Dekan für studienrecht-\nliche Angelegenheiten zum Abschlussrigorosum anzumelden, wenn folgende Voraus-\nsetzungen erfüllt sind:\n                                            Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN215\n                                         Seite 11 von 18"
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