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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "113\n212.       Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz –\n           Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Humanmedizin vom 28.05.2024 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "115\nInhaltsverzeichnis\n § 1 Qualifikationsprofil . . . . .  . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3\n § 2 Aufbau und Gliederung . . .     . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4\n § 3 Pflichtfächer/-module . . . .   . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5\n § 4 Wahlfächer/-module . . . .      . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  7\n § 5 Lehrveranstaltungen . . . .     . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8\n § 6 Bachelorarbeit . . . . . . .    . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  8\n § 7 Prüfungsordnung . . . . . .     . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9\n § 8 Akademischer Grad . . . .       . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 9 Inkrafttreten . . . . . . . . . . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n § 10 Übergangsbestimmungen          . . . . . . . .  . .  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10\n                                                 Seite 2 von 15"
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            "text": "117\n                                   § 2 Aufbau und Gliederung\n       (1) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird gemeinsam von der Johannes Kepler\nUniversität Linz und der Medizinischen Universität Graz durchgeführt. Es dauert sechs Semester\nund umfasst 180 ECTS-Punkte.\n       (2) Das Bachelorstudium Humanmedizin ist gemäß § 54 Abs. 1 UG der Gruppe der\nMedizinischen Studien zugeordnet.\n       (3) Die Studienanfänger*innen des Bachelorstudiums Humanmedizin werden nach Maßgabe\nder diesbezüglichen Vorgaben in der Art. 15a-Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb\neiner Medizinischen Fakultät an der Universität Linz sowie in der jeweiligen Leistungsvereinbarung\nin zwei Gruppen geteilt und entweder der Gruppe Graz-Linz oder der Gruppe Linz zugeteilt. Die\nZuteilung erfolgt automationsunterstützt unter Bedachtnahme auf die Nähe des bei der\nRegistrierung für das Aufnahmeverfahren bekannt gegebenen Wohnorts zu einem der beiden\nStudienstandorte sowie auf eine bekannt gegebene Präferenz - wobei Letzterer in Abhängigkeit vom\nErfolg beim Aufnahmetest größere oder kleinere Bedeutung beigemessen wird. Sollten durch\nAnwendung der genannten Kriterien Kandidat*innen nicht eindeutig zugeteilt werden können,\nentscheidet das Zufallsprinzip.\n       (3a) Abweichend von den Zuteilungsregelungen gemäß Abs. 3 werden Studienplätze, die\ngemäß § 71c Abs. 5a UG für Aufgaben im öffentlichen Interesse gewidmet sind, der Gruppe Linz\nzugeteilt.\n       (4) Für Studierende der Gruppe Graz-Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n  Bezeichnung                                                                                 ECTS\n  Pflichtfächer/-module                                                                        162\n  Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar)                                                  6\n  Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)           10\n  Gesamtprüfungen                                                                                2\n  Gesamt                                                                                       180\n       Die in § 3 Abs. 1 definierten Pflichtfächer/-module sind von ihnen an der Medizinischen\nUniversität Graz, die in § 3 Abs. 3 definierten Pflichtfächer/-module an der Johannes Kepler\nUniversität Linz zu absolvieren.\n       (5) Für Studierende der Gruppe Linz verteilen sich die 180 ECTS-Punkte ihres\nBachelorstudiums auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:\n  Bezeichnung                                                                                 ECTS\n  Pflichtfächer/-module                                                                        154\n  Wahlfächer/-module (\"Wahlpflichtfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)                4\n  Bachelorarbeit (inkl. Bachelorarbeitsseminar)                                                  6\n  Freie Studienleistungen (\"freie Wahlfächer\" iSd der Medizinischen Universität Graz)           10\n  Gesamtprüfungen                                                                                6\n  Gesamt                                                                                       180\n                                                Seite 4 von 15"
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            "index": 117,
            "text": "118\n       Mit Ausnahme des Studienmoduls Makroskopische Anatomie, das an der Medizinischen\nUniversität Graz zu absolvieren ist, haben sie die in § 3 Abs. 2 und 3 definierten\nPflichtfächer/-module gleichermaßen wie die in § 4 definierten Wahlfächer/-module an der Johannes\nKepler Universität Linz zu absolvieren.\n       (6) Im Rahmen der freien Studienleistungen sind von den Studierenden Prüfungen\n(einschließlich Lehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang von 10 ECTS zu absolvieren. Diese\nkönnen aus dem gesamten Prüfungsangebot aller in- und ausländischen anerkannten\npostsekundären Bildungseinrichtungen gewählt werden und dienen vor allem dem Erwerb von\nZusatzqualifikationen, die über das Fachgebiet dieses Bachelorstudiums hinausgehen. Sie können\nwährend des gesamten Zeitraums des Studiums absolviert werden.\n       (7) Als idealtypischer Studienverlauf wird für Studierende der Gruppe Graz-Linz der in Anhang\n1 und für Studierende der Gruppe Linz der in Anhang 2 angegebene empfohlen. Diese Empfehlung\norientiert sich an einem Vollzeitstudium. Das Studium ist wegen der strikten Taktung des\nStudienverlaufs neben einer Berufstätigkeit oder Betreuungspflichten nicht sinnvoll studierbar, wenn\ndiese nicht sowohl fachlich einschlägig sind als auch einen zeitlich nur untergeordneten Umfang\n(maximal 10 Wochenstunden) aufweisen.\n                                     § 3 Pflichtfächer/-module\n       (1) Studierende der Gruppe Graz-Linz haben in den Semestern 1 bis 4 folgende\nPflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code                    Bezeichnung                                                              ECTS\n 303GRMDATO14            Anatomische Terminologie und Osteologie                                         3\n 303GRMDPAG14            Basics der professionellen ärztlichen Gesprächsführung                          1\n 303GRMDBEA22            Bewegungsapparat                                                                9\n 303GRMDBCS14            Biochemie des Stoffwechsels                                                     5\n 303GRMDBIP14            Biochemische und physiologische praktische Einheiten                         2,5\n 303GRMDEFW14            Einführungswoche                                                                1\n 303GRMDERH16            Erste Hilfe                                                                  1,5\n 303GRMDFAL14            Famulaturlizenz                                                                 1\n 303GRMDGAS14            Gastrointestinaltrakt und Stoffwechsel                                       3,5\n 303GRMDHKR14            Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt                                      4\n 303GRMDKEL14            Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und                          11,5\n                         Leitungsbahnen\n 303GRMDKT114            Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I                                10,5\n 303GRMDKT216            Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II                               15,5\n 303GRMDMBP14            Molekularbiologische praktische Einheiten                                       1\n 303GRMDNAG14            Naturwissenschaftliche Grundlagen                                               7\n 303GRMDNP114            Naturwissenschaftliche praktische Einheiten I                                1,5\n 303GRMDNP214            Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II                               2,5\n 303GRMDNSY22            Nervensystem                                                                    8\n 303GRMDNM114            Notfallmedizin I                                                                1\n 303GRMDPHP14            Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie                           2,5\n 303GRMDPHH14            Praktische Einheiten zu Histologie, Humangenetik, Physiologie                   2\n                                                                                  Fortsetzung nächste Seite\n                                                 Seite 5 von 15"
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            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "119\n                                                                                        Fortsetzung\n Code                   Bezeichnung                                                        ECTS\n 303GRMDPKT16           Praktische Einheiten zu Krankheitslehre und Therapieansätzen              3\n 303GRMDSTP14           Stationspraktikum                                                         2\n 303GRMDUEE14           Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie                           4,5\n 303GRMDZEG14           Zelle und Gewebe                                                          4\n       (2) Studierende der Gruppe Linz haben in den Semestern 1 bis 4 folgende\nPflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code                   Bezeichnung                                                        ECTS\n 303ANGR21              Anatomische Grundlagen                                                    3\n 303AGUK18              Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs                          4\n 303NAWGBSL18           Bausteine des Lebens                                                      6\n 303ORS1BEW23           Bewegungsapparat                                                          3\n 303MEKOBIA18           Blut und Immunabwehr                                                      3\n 303ORS1ENS22           Endokrinologie und Sexualität                                          2,5\n 303NAWGENW18           Entstehung und Wachstum                                                   3\n 303ORS1EVS23           Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel                                  4,5\n 303FENG18              Fachsprache Englisch                                                      3\n 303MEKOAT118           Grundlagen der Arzneimitteltherapie I                                     3\n 303ORS2AT218           Grundlagen der Arzneimitteltherapie II                                    3\n 303MEKOKRB18           Grundlagen der Krankheitsbilder                                           6\n 303MEKOPHM18           Grundlagen der Physiologie des Menschen                                   3\n 303ORS2GAL18           Grundlagen des Alterns                                                 2,5\n 303ORS2HSO23           Haut und Sinnesorgane                                                  2,5\n 303ORS1HKA22           Herz, Kreislauf und Atmung                                             5,5\n 303MEKOKUH22           Kopf und Hals                                                          2,5\n 303ORS1IPZ19           Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen                 1,5\n 303ORS2MAA23           Makroskopische Anatomie                                                8,5\n 303MIAN22              Mikroskopische Anatomie                                                4,5\n 303ORS2NES22           Nervensystem                                                           5,5\n 303ORS1NAH22           Niere und ableitende Harnwege                                          2,5\n 303NAWGORE18           Orientierung und Einführung                                            2,5\n 303NAWGSEW18           Signalentstehung und -weitergabe                                          3\n 303VHAN23              Virtuell-haptische Anatomie                                               3\n 303VAPA23              Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie                                     3\n 303NAWGZEG18           Zelle und Gewebe                                                          6\n       (3) Alle Studierenden haben in den Semestern 5 und 6 folgende Pflichtfächer/-module zu\nabsolvieren:\n                                               Seite 6 von 15"
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            "index": 119,
            "text": "120\n Code                Bezeichnung                                                        ECTS\n 303BAMMAMD16        Allgemeinmedizin                                                       3\n 303AEFF18           Ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten                                 2\n 303BAMDTF122        Diagnosemethoden und Therapieformen I                                  3\n 303ERNI17           Erkrankungen der Niere                                               2,5\n 303ERGE17           Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts und der endokrinen             5\n                     Organe\n 303ERKS17           Erkrankungen des kardiovaskulären Systems                              5\n 303ERRS17           Erkrankungen des respiratorischen Systems                            2,5\n 303ERSB17           Erkrankungen und Verletzungen des Stütz- und                           5\n                     Bewegungsapparats\n 303GEND18           Gender Medizin                                                         3\n 303HOER17           Hämatologische und Onkologische Erkrankungen                           5\n 303IMER17           Immunologische Erkrankungen                                          2,5\n 303MMHI17           Medizinische Mikrobiologie, Hygiene und Infektionserkrankungen       2,5\n 303GRMDPFA14        Pflichtfamulatur                                                       5\n 303POLE17           Problemorientiertes Lernen                                             6\n 303VEWI16           Versorgungswirksamkeit                                                 2\n                                  § 4 Wahlfächer/-module\n     (1) Für Studierende der Gruppe Graz-Linz sind keine Wahlfächer/-module vorgesehen.\n     (2) Studierende der Gruppe Linz haben Prüfungen (einschließlich\nLehrveranstaltungsprüfungen) im Umfang von 4 ECTS aus folgenden Wahlfächern/-modulen zu\nabsolvieren:\n Code                Bezeichnung                                                        ECTS\n 303WAHLANC18        Analytische Chemie in der Humanmedizin                                 4\n 303WAHLBIO24        Biochemistry                                                           4\n 303WAHLEGW18        Einführung in die genomischen Wissenschaften                           4\n 303WAHLENW22        Einführung in die Neurowissenschaften                                  4\n 303WAHLMMH23        Molekulare Mechanismen der Histamin-Freisetzung bei Allergien          4\n 303WAHLOFD22        Obduktion - Vom klinischen Fall zur pathologisch-anatomischen          4\n                     Diagnose\n 303WAHLPPA18        (Patho)-Physiologische Aspekte der Ca2+ Signalisierung                 4\n 303WAHLPGB22        Physikalische Grundlagen bildgebender Verfahren                        4\n 303WAHLPHY24        Phytopharmaka                                                          4\n 303WAHLVMO20        Virtuelle Morphologie                                                  4\n 303WAHLWIS22        Wissenschaftliche Studien DIY Starter Kit                              4\n 303WAHLZUN20        Zellbiologische Untersuchungen                                         4\n                                            Seite 7 von 15"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "121\n                                   § 5 Lehrveranstaltungen\n      (1) Die Bezeichnung und der Typ der einzelnen an der Johannes Kepler Universität\nangebotenen Lehrveranstaltungen der Studienfächer sowie deren Umfang in ECTS-Punkten und\nSemesterstunden, die Teilungsziffern, das Verfahren zur Ermittlung der Reihenfolge der Zuteilung in\nLehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl von TeilnehmerInnen sowie etwaige\nAnmeldevoraussetzungen sind dem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz\n(studienhandbuch.jku.at) zu entnehmen. Folgende Lehrveranstaltungstypen sind im\nBachelorstudium Humanmedizin vorgesehen:\n    • Vorlesungen (VL) geben einen Überblick über ein Fach oder eines seiner Teilgebiete. Die\n      Wissensvermittlung erfolgt primär durch den Vortrag der Lehrveranstaltungsleitung. Den\n      Studierenden wird dabei ausreichend Möglichkeit eingeräumt, Fragen an den*die\n      Vortragende*n zu stellen und zum Inhalt des Vortrags Stellung zu nehmen. In Form von\n      Spezialvorlesungen wird auf den letzten Entwicklungsstand von Wissenschaft und Praxis\n      besonders Bedacht genommen bzw. über aktuelle Forschungsergebnisse berichtet.\n    • Übungen (UE) dienen der Einführung in die wissenschaftliche Arbeitsweise und\n      Zusammenarbeit und/oder zur Lösung konkreter Aufgaben unter Anwendung des (in\n      Vorlesung/Kurs/Selbststudium) erlernten Stoffes mit Methoden und Techniken der Forschung.\n      Bei Übungen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n    • Kurse (KS) kombinieren Elemente von Vorlesung und Übung in einer untrennbaren Weise. Bei\n      Kursen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n    • Praktika (PR) dienen insbesondere in den ersten vier Semestern der Vermittlung von\n      Fertigkeiten oder Methoden zur praktischen Durchführung von überschaubaren Experimenten\n      und der Anwendung bereits weitgehend erlernter Methoden in komplexen experimentellen\n      Versuchsansätzen. Ein Praktikum dient auch der Aneignung von praktisch-ärztlichen\n      Fertigkeiten zur Vorbereitung auf die spätere berufliche Praxis. Die Studierenden erlernen\n      ärztliche Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie ärztliche Haltungen im Simulationsumfeld sowie\n      im klinischen Routinebetrieb. Bei Praktika besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n    • Problemorientiertes Lernen (PL) ist eine Sonderform des Lehrveranstaltungstyps Übung und\n      dient der Einführung in selbständiges Arbeiten in Kleingruppen zur systematisierten\n      Bearbeitung eines klinischen Patientenfalls von der Problemstellung, Hypothesenbildung,\n      Lernzielformulierung, Problemlösung, Ergebnispräsentation und Ergebnisdiskussion. Beim\n      Problemorientierten Lernen besteht durchgehend Anwesenheitspflicht.\n      (2) Für die an der Medizinischen Universität Graz zu absolvierenden Lehrveranstaltungen\nkommen die im Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität\nGraz i.d.g.F. gültigen Regelungen zur Anwendung.\n                                       § 6 Bachelorarbeit\n      (1) Im Bachelorstudium Humanmedizin ist im Rahmen der Lehrveranstaltung\n\"Bachelorarbeitsseminar\" eine Bachelorarbeit gemäß § 80 UG anzufertigen.\n      (2) Die Studienkommission kann Richtlinien für die formale Gestaltung von Bachelorarbeiten\nerlassen.\n      (3) Das Thema der Bachelorarbeit ist am Zeugnis ersichtlich zu machen.\n                                              Seite 8 von 15"
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                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "122\n                                      § 7 Prüfungsordnung\n       (1) Für Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen an der Johannes Kepler Universität gelten folgende\nRegelungen: Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten\nin einem Fach dienen. Studienfächer werden durch Fachprüfungen abgeschlossen. Modulprüfungen\nsind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Studienmodul\ndienen. Studienmodule werden durch Modulprüfungen abgeschlossen.\n    • Kumulative Fachprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten\n      Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der\n      Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienfach.\n    • Selbstständige Modulprüfungen beinhalten einen gesonderten Prüfungsvorgang, der in\n      schriftlicher und/oder mündlicher Art erfolgt und auch gesondert in ECTS zu bewerten ist.\n    • Kumulative Modulprüfungen erfordern für die Absolvierung keinen gesonderten\n      Prüfungsvorgang, sondern errechnen sich aus der gewichteten Beurteilung der\n      Lehrveranstaltungsprüfungen im jeweiligen Studienmodul.\n    • Gesamtprüfungen sind mündlich-praktische Prüfungen. Sie finden am Ende eines Semesters\n      statt und dienen dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach,\n      einem Modul und/oder einer Lehrveranstaltung im betreffenden Semester.\n       (2) Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und\nFähigkeiten dienen, die durch einzelne Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Kurse,\nPraktika, Problemorientiertes Lernen) vermittelt wurden. Lehrveranstaltungsprüfungen erfolgen\neinerseits in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs nach Absolvierung der Lehrveranstaltung,\nanderseits durch laufende Beurteilung während der Lehrveranstaltung. Für\nLehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler Universität gelten folgende Maßstäbe:\n    • Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen ohne immanentem Prüfungscharakter; sie können,\n      sofern sie nicht Teil von Studienmodulen oder eingerichteten Studienfächern sind, in Form von\n      Vorlesungsprüfungen beurteilt werden. Werden die Lehrinhalte ausschließlich im Rahmen von\n      selbständigen Modulprüfungen geprüft, erfolgt die Beurteilung aufgrund dieses gesonderten\n      Prüfungsvorgangs.\n    • Bei Kursen, Übungen, Praktika und Problemorientiertem Lernen werden typischerweise zu\n      mehreren Zeitpunkten Leistungen unterschiedlicher Art wie Übungsaufgaben, Präsentationen,\n      Diskussionsbeiträge in Wort und Schrift, Demonstrationen, Protokolle über Experimente usw.\n      neben Klausuren bzw. mündlichen Prüfungen zur Beurteilung herangezogen. Bei negativer\n      Beurteilung ist die Lehrveranstaltung insgesamt zu wiederholen.\n       Die Details zu den Prüfungsregelungen der einzelnen Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen sowie\nden Prüfungsmaßstäben für einzelne Lehrveranstaltungsprüfungen an der Johannes Kepler\nUniversität sind gemäß § 12 Abs. 1 des Satzungsteils Studienrecht der Johannes Kepler Universität\ndem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen.\n       (3) Für Prüfungen, die an der Medizinischen Universität Graz abgelegt werden, gelten die\nRegelungen im Studienplan für das Diplomstudium Humanmedizin der Medizinischen Universität\nGraz i.d.g.F.\n       (4) Das Bachelorstudium Humanmedizin wird mit einer Bachelorprüfung abgeschlossen. Die\nBachelorprüfung ist eine Gesamtprüfung, die von Studierenden der Gruppe Graz-Linz in Form von\nFach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die Pflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 1 und 3, von\nStudierenden der Gruppe Linz in Form von Fach-/Modul-/Gesamtprüfungen über die\nPflichtfächer/-module gemäß § 3 Abs. 2 und 3 sowie über die Wahlfächer/-module gemäß § 4\nabzulegen ist. Für den Studienabschluss ist auch die positive Beurteilung der Bachelorarbeit sowie\nder freien Studienleistungen Voraussetzung.\n                                              Seite 9 von 15"
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            "text": "123\n                                      § 8 Akademischer Grad\n      (1) An die Absolvent*innen des Bachelorstudiums Humanmedizin ist der akademische Grad\n„Bachelor of Science“, abgekürzt „BSc“ zu verleihen.\n      (2) Der Bescheid über den akademischen Grad wird in deutscher Sprache und englischer\nÜbersetzung ausgefertigt.\n                                           § 9 Inkrafttreten\n      (1) Dieses Curriculum tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.\n      (2) Gleichzeitig tritt das Curriculum für das Bachelorstudium Humanmedizin in der Fassung\ndes Mitteilungsblattes der Johannes Kepler Universität Linz vom 27.06.2023, 31. Stk., Pkt. 544\naußer Kraft. Darin enthaltene Übergangsbestimmungen bleiben so lange in Kraft, als sie noch einen\nsachlichen Anwendungsbereich haben.\n                                 § 10 Übergangsbestimmungen\n      (1) Für Studierende, die vor 1.10.2023 Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums\nHumanmedizin absolviert haben, gelten die im Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität\nLinz angeführten Äquivalenzen und Übergangsbestimmungen. Ergibt sich aus der Anwendung der\nim Studienhandbuch festgelegten Übergangsbestimmungen ein Überschuss an ECTS-Punkten, so\nkann dieser im Rahmen der freien Studienleistungen verwendet werden.\n      (2) Abweichend zu § 4 Abs. 2 haben Studierende der Gruppe Linz, die für das Wintersemester\n2021/22 erstmalig zum Studium Bachelor Humanmedizin zugelassen wurden und im Zeitraum\n1.10.2021 bis 30.9.2022 im Rahmen des Bachelorstudiums Humanmedizin Prüfungen absolviert\nhaben, in den Semestern 1 bis 4 folgende Pflichtfächer/-module zu absolvieren:\n Code                   Bezeichnung                                                            ECTS\n 303ANGR21              Anatomische Grundlagen                                                        3\n 303AGUK18              Ärztliche Gesprächsführung und Untersuchungskurs                              4\n 303NAWGBSL18           Bausteine des Lebens                                                          6\n 303ORS2BEW22           Bewegungsapparat                                                           4,5\n 303MEKOBIA18           Blut und Immunabwehr                                                          3\n 303ORS1ENS22           Endokrinologie und Sexualität                                              2,5\n 303NAWGENW18           Entstehung und Wachstum                                                       3\n 303ORS1EVS22           Ernährung, Verdauung und Stoffwechsel                                         5\n 303FENG18              Fachsprache Englisch                                                          3\n 303MEKOAT118           Grundlagen der Arzneimitteltherapie I                                         3\n 303ORS2AT218           Grundlagen der Arzneimitteltherapie II                                        3\n 303MEKOKRB18           Grundlagen der Krankheitsbilder                                               6\n 303MEKOPHM18           Grundlagen der Physiologie des Menschen                                       3\n 303ORS2GAL18           Grundlagen des Alterns                                                     2,5\n 303ORS2HSO18           Haut und Sinnesorgane                                                         3\n 303ORS1HKA22           Herz, Kreislauf und Atmung                                                 5,5\n                                                                               Fortsetzung nächste Seite\n                                                Seite 10 von 15"
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "124\n                                                                                           Fortsetzung\n  Code                  Bezeichnung                                                           ECTS\n  303ORS1IPZ19          Interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheitswesen                    1,5\n  303MEKOMAA18          Makroskopische Anatomie                                                   6,5\n  303MIAN22             Mikroskopische Anatomie                                                   4,5\n  303ORS2NES22          Nervensystem                                                              5,5\n  303ORS1NAH22          Niere und ableitende Harnwege                                             2,5\n  303NAWGORE18          Orientierung und Einführung                                               2,5\n  303NAWGSEW18          Signalentstehung und -weitergabe                                             3\n  303VHAN18             Virtuell-haptische Anatomie                                                  4\n  303VAPA21             Virtuelle Anatomie und Patho-Anatomie                                        4\n  303NAWGZEG18          Zelle und Gewebe                                                             6\n       Es gilt folgende Äquivalenztabelle:\n  Fächer/Module Bachelor Humanmedizin                   äquivalente Fächer/Module im Bachelor\n  2022 gem. Übergangsbestimmung                         Humanmedizin 2023\n  303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und                303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und\n  Sexualität (2,5 ECTS) +                               Sexualität (2,5 ECTS) +\n  303ORS1EVS22: Modul Ernährung,                        303ORS1EVS23: Modul Ernährung,\n  Verdauung und Stoffwechsel (5 ECTS) +                 Verdauung und Stoffwechsel (4,5 ECTS) +\n  303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und               303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und\n  Atmung (5,5 ECTS) +                                   Atmung (5,5 ECTS) +\n  303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende              303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende\n  Harnwege (2,5 ECTS) +                                 Harnwege (2,5 ECTS) +\n  303ORS2BEW22: Modul Bewegungsapparat                  303ORS1BEW23: Modul Bewegungsapparat\n  (4,5 ECTS) +                                          (3 ECTS) +\n  303ORS2HSO18: Modul Haut und                          303ORS2HSO23: Modul Haut und\n  Sinnesorgane (3 ECTS) +                               Sinnesorgane (2,5 ECTS) +\n  303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5                 303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5\n  ECTS) +                                               ECTS) +\n  303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie               303MEKOKUH22: Modul Kopf und Hals (2,5\n  (4,5 ECTS)                                            ECTS) +\n                                                        303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie\n                                                        (4,5 ECTS)\n       Für diese Studierenden ist das Modul Kopf und Hals nicht Anmeldevoraussetzung und nicht\nPrüfungsinhalt der Gesamtprüfung Der menschliche Körper. Als idealtypischer Studienverlauf wird\nder in Anhang 3 angegebene empfohlen.\n       (3) Für Studierende, die vor dem 1.10.2021 Prüfungen im Rahmen des Bachelorstudiums\nHumanmedizin absolviert haben, gilt neben den im Studienhandbuch angeführten Äquivalenzen\nfolgende Äquivalenztabelle:\n                                              Seite 11 von 15"
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            "text": "125\n Fächer/Module Bachelor Humanmedizin                äquivalente Fächer/Module im Bachelor\n 2021                                               Humanmedizin 2023\n 303ORS2ENS18: Modul Endokrinologie und             303ORS1ENS22: Modul Endokrinologie und\n Sexualität (3 ECTS) +                              Sexualität (2,5 ECTS) +\n 303ORS1EVS18: Modul Ernährung,                     303ORS1EVS23: Modul Ernährung,\n Verdauung und Stoffwechsel (6 ECTS) +              Verdauung und Stoffwechsel (4,5 ECTS) +\n 303ORS1HKA18: Modul Herz, Kreislauf und            303ORS1HKA22: Modul Herz, Kreislauf und\n Atmung (6 ECTS) +                                  Atmung (5,5 ECTS) +\n 303ORS1NAH18: Modul Niere und ableitende           303ORS1NAH22: Modul Niere und ableitende\n Harnwege (3 ECTS) +                                Harnwege (2,5 ECTS) +\n 303ORS2BEW18: Modul Bewegungsapparat               303ORS1BEW23: Modul Bewegungsapparat\n (6 ECTS) +                                         (3 ECTS) +\n 303ORS2HSO18: Modul Haut und                       303ORS2HSO23: Modul Haut und\n Sinnesorgane (3 ECTS) +                            Sinnesorgane (2,5 ECTS) +\n 303ORS2NES18: Modul Nervensystem (6                303ORS2NES22: Modul Nervensystem (5,5\n ECTS)                                              ECTS) +\n                                                    303MEKOKUH22: Modul Kopf und Hals (2,5\n                                                    ECTS) +\n                                                    303MIAN22: Fach Mikroskopische Anatomie\n                                                    (4,5 ECTS)\n     Für diese Studierende ist das Modul Kopf und Hals nicht Anmeldevoraussetzung und nicht\nPrüfungsinhalt der Gesamtprüfung Der menschliche Körper.\n                                          Seite 12 von 15"
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            "text": "126\nAnhang 1: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Graz-Linz\n          1. Semester (WS)                 2. Semester (SS)                 3. Semester (WS)                 4. Semester (SS)                 5. Semester (WS) *\n            MedUni Graz                      MedUni Graz                       MedUni Graz                     MedUni Graz                         JKU Linz\n    Studienfach/-modul     ECTS      Studienfach/-modul     ECTS       Studienfach/-modul     ECTS      Studienfach/-modul     ECTS     Studienfach/-modul       ECTS\n                                                                           Basics der\n                                       Biochemie des                                                   Krankheitslehre und           Ärztliche Fähigkeiten und           Ä\n    Einführungswoche         1                                5    professionellen ärztlichen   1                              10,5                                1\n                                        Stoffwechsels                                                therapeutische Ansätze I                Fertigkeiten\n                                                                       Gesprächsführung\n                                                                        Gastrointestinal-              Krankheitslehre und              Diagnosemethoden,\n    Stationspraktikum        2      Bewegungsapparat          9                                3,5                             15,5                                3\n                                                                    trakt und Stoffwechsel           therapeutische Ansätze II            Therapieformen I\n                                                                                                      Praktische Einheiten zu\n                                                                   Herz-Kreislaufsystem und                                               Immunologische\n     Zelle und Gewebe        4          Nervensystem          8                                 4      Krankheitslehre und      3                                 2,5    G\n                                                                        Respirationstrakt                                                   Erkrankungen\n                                                                                                         Therapieansätzen\n                                                                                                                                            Medizinische\n           Natur-                    Biochemische und                    Urogenitaltrakt,\n                                                                                                                                       Mikrobiologie, Hygiene\n    wissenschaftliche        7         physiologische        2,5          Embryologie,         4,5        Notfallmedizin I      1                                 2,5\n                                                                                                                                           und Infektions-\n        Grundlagen                  praktische Einheiten                 Endokrinologie\n                                                                                                                                            erkrankungen\n Praktische Einheiten zu                                            Praktische Einheiten zu                                              Erkrankungen und\n                                  Naturwissenschaftliche\nHistologie, Humangenetik     2                               2,5         Histologie und        2,5                                    Verletzungen des Stütz-      5\n                                  praktische Einheiten II\n      und Physiologie                                                      Physiologie                                                und Bewegungsapparats\n                                                                                                                                        Hämatologische und\n Naturwissenschaftliche                                              Molekularbiologische\n                            1,5    freie Studienleistungen    2                                 1                                           Onkologische           5\n  praktische Einheiten I                                              praktische Einheiten                                                                               r\n                                                                                                                                            Erkrankungen\n                                                                    Klinisch-topografische\n         Erste Hilfe        1,5                                    Anatomie der Eingeweide    11,5                                         Gender Medizin         1,5\n                                                                      und Leitungsbahnen\n       Anatomische\n                                                                                                                                        Problemorientiertes\n     Terminologie und        3                                       freie Studienleistungen    2                                                                  3\n                                                                                                                                                Lernen\n         Osteologie\n      Famulaturlizenz        1                                                                                                        Versorgungswirksamkeit       1\n  freie Studienleistungen    6                                                                                                             Pflichtfamulatur        5\n                                                                                                                                           Gesamtprüfung\n                                                                                                                                                                   1\n                                                                                                                                          Krankheitsbilder\n                               29                               29                                30                              30                               30,5\n                                                                                                                                     * Semester 5 und 6 kann vertauscht ab"
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            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "index": 126,
            "text": "127\nAnhang 2: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Linz\n         1. Semester (WS)                2. Semester (SS)                 3. Semester (WS)                4. Semester (SS)                 5. Semester (WS) *                 6. \n             JKU Linz                        JKU Linz                         JKU Linz                        JKU Linz                          JKU Linz\n   Studienfach/-modul     ECTS     Studienfach/-modul     ECTS     Studienfach/-modul      ECTS     Studienfach/-modul     ECTS      Studienfach/-modul       ECTS       Studie\n         Ärztliche                       Ärztliche                        Ärztliche                       Ärztliche\n                                                                                                                                  Ärztliche Fähigkeiten und           Ärztliche \n Gesprächsführung und       1    Gesprächsführung und       1    Gesprächsführung und        1    Gesprächsführung und       1                                  1\n                                                                                                                                          Fertigkeiten                       Fer\n   Untersuchungskurs               Untersuchungskurs               Untersuchungskurs                Untersuchungskurs\n                                                                   Endokrinologie und                 Makroskopische                 Diagnosemethoden,\nAnatomische Grundlagen      3    Blut und Immunabwehr       3                               2,5                             8,5                                 3         Allgem\n                                                                         Sexualität               Anatomie (MedUni Graz)               Therapieformen I\n                                                                                                                                                                          Erkran\n                                     Grundlagen der              Ernährung, Verdauung                 Grundlagen der                   Immunologische                   Gastroi\n  Bausteine des Lebens      6                               3                               4,5                              3                                 2,5\n                                  Arzneimitteltherapie I             und Stoffwechsel              Arzneimitteltherapie II               Erkrankungen                    und de\n                                                                                                                                         Medizinische\n                                                                                                                                                                          Erkran\n     Entstehung und                  Grundlagen der                 Herz, Kreislauf und                                             Mikrobiologie, Hygiene\n                            3                               6                               5,5   Grundlagen des Alterns    2,5                                2,5        kardio\n        Wachstum                     Krankheitsbilder                      Atmung                                                       und Infektions-\n                                                                                                                                                                                S\n                                                                                                                                         erkrankungen\n                                     Grundlagen der                                                                                   Erkrankungen und\n                                                                   Niere und ableitende\n  Fachsprache Englisch      3        Physiologie des        3                               2,5   Haut und Sinnesorgane     2,5    Verletzungen des Stütz-      5      Erkranku\n                                                                         Harnwege\n                                        Menschen                                                                                   und Bewegungsapparats\n                                                                                                                                     Hämatologische und\n     Orientierung und                                                                                                                                                     Erkran\n                           2,5        Kopf und Hals        2,5     Bewegungsapparat          3         Nervensystem         5,5          Onkologische           5\n        Einführung                                                                                                                                                    respirator\n                                                                                                                                         Erkrankungen\n Signalentstehung und -                                          Virtuelle Anatomie und           Virtuelle Anatomie und\n                            3      Wahlfächer Bachelor      4                                2                               1          Gender Medizin         1,5         Gend\n        weitergabe                                                    Patho-Anatomie                  Patho-Anatomie\n                                                                     Virtuell-haptische              Virtuell-haptische              Problemorientiertes                 Proble\n    Zelle und Gewebe        6    freie Studienleistungen   5,5                               2                               1                                  3\n                                                                         Anatomie                         Anatomie                           Lernen\n                                   Gesamtprüfung Der                  Mikroskopische                  Mikroskopische\n freie Studienleistungen   1,5                              1                                3                              1,5    Versorgungswirksamkeit       1     Versorgu\n                                   menschliche Körper                    Anatomie                         Anatomie\n      Gesamtprüfung                                                 Interprofessionelle\n Naturwissenschaftliche     1                                      Zusammenarbeit im        1,5   freie Studienleistungen    2          Pflichtfamulatur        5           Bach\n        Grundlagen                                                  Gesundheitswesen\n                                                                                                                                                                            Gesa\n                                                                                                      Gesamtprüfung                     Gesamtprüfung\n                                                                 freie Studienleistungen     1                               1                                  1         Organ\n                                                                                                      Organsysteme II                  Krankheitsbilder\n                                                                                                                                                                           inner\n                                                                      Gesamtprüfung\n                                                                                             1\n                                                                      Organsysteme I\n                              30                              29                             29,5                            29,5                               30,5\n                                                                                                                                  * Semester 5 und 6 kann vertauscht absolviert w"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
            },
            "index": 127,
            "text": "128\nAnhang 3: Idealtypischer Studienverlauf - Bachelorstudium Humanmedizin - Gruppe Linz (gem. §10 Abs. 2)\n         1. Semester (WS)                2. Semester (SS)                  3. Semester (WS)                 4. Semester (SS)                 5. Semester (WS) *\n             JKU Linz                        JKU Linz                          JKU Linz                         JKU Linz                          JKU Linz\n   Studienfach/-modul     ECTS     Studienfach/-modul     ECTS      Studienfach/-modul      ECTS      Studienfach/-modul     ECTS      Studienfach/-modul       EC\n         Ärztliche                       Ärztliche                         Ärztliche                        Ärztliche\n                                                                                                                                    Ärztliche Fähigkeiten und\n Gesprächsführung und       1    Gesprächsführung und       1     Gesprächsführung und        1     Gesprächsführung und       1                                  1\n                                                                                                                                            Fertigkeiten\n   Untersuchungskurs               Untersuchungskurs                Untersuchungskurs                 Untersuchungskurs\n                                                                    Endokrinologie und                                                 Diagnosemethoden,\nAnatomische Grundlagen      3    Blut und Immunabwehr       3                                2,5      Bewegungsapparat        4,5                                 3\n                                                                          Sexualität                                                     Therapieformen I\n                                     Grundlagen der               Ernährung, Verdauung                  Grundlagen der                   Immunologische\n  Bausteine des Lebens      6                               3                                 5                                3                                 2,\n                                  Arzneimitteltherapie I              und Stoffwechsel               Arzneimitteltherapie II               Erkrankungen\n                                                                                                                                           Medizinische\n     Entstehung und                  Grundlagen der                  Herz, Kreislauf und                                              Mikrobiologie, Hygiene\n                            3                               6                                5,5    Grundlagen des Alterns    2,5                                2,\n        Wachstum                     Krankheitsbilder                       Atmung                                                        und Infektions-\n                                                                                                                                           erkrankungen\n                                     Grundlagen der                  Interprofessionelle                                                Erkrankungen und\n  Fachsprache Englisch      3        Physiologie des        3       Zusammenarbeit im        1,5    Haut und Sinnesorgane      3     Verletzungen des Stütz-      5\n                                        Menschen                     Gesundheitswesen                                                und Bewegungsapparats\n                                                                                                                                       Hämatologische und\n     Orientierung und                Makroskopische                 Niere und ableitende\n                           2,5                             6,5                               2,5         Nervensystem         5,5          Onkologische           5\n        Einführung               Anatomie (MedUni Graz)                   Harnwege\n                                                                                                                                           Erkrankungen\n Signalentstehung und -                                           Virtuelle Anatomie und            Virtuelle Anatomie und\n                            3      Wahlfächer Bachelor      4                                 2                                2          Gender Medizin         1,\n        weitergabe                                                     Patho-Anatomie                   Patho-Anatomie\n                                                                      Virtuell-haptische               Virtuell-haptische              Problemorientiertes\n    Zelle und Gewebe        6    freie Studienleistungen    2                                 2                                2                                  3\n                                                                          Anatomie                          Anatomie                           Lernen\n                                   Gesamtprüfung Der\n freie Studienleistungen   1,5                              1    Mikroskopische Anatomie      3    Mikroskopische Anatomie    1,5    Versorgungswirksamkeit       1\n                                   menschliche Körper\n     Gesamtprüfung\n Naturwissenschaftliche     1                                     freie Studienleistungen    3,5    freie Studienleistungen    3          Pflichtfamulatur        5\n       Grundlagen\n                                                                       Gesamtprüfung                    Gesamtprüfung                     Gesamtprüfung\n                                                                                              1                                1                                  1\n                                                                       Organsysteme I                   Organsysteme II                  Krankheitsbilder\n                              30                            29,5                              29,5                               29                               3\n                                                                                                                                    * Semester 5 und 6 kann vertau"
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                "academic_year": "2023/24",
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                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "129\n213.       Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Zahnmedizin vom 23.05.2024 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "131\nVersion 23\nBeschluss- und Änderungshistorie\n  Version    Datum      des    Datum der Ge-                                                                  Datum des In-\n             Beschlusses1      nehmigung2         Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum                     krafttretens\n  03         25.06.2003                           Änderungen vom 25.06.2003                                   01.10.2003\n  04         22.06.2004        06.10.2004                                                                     01.10.2004\n   05        14.06.2005        22.06.2005         Änderungen vom 14.06.2005; Neues Reihungsverfahren für      01.10.2005\n                                                  die Platzvergabe, Änderungen im 2. Studienabschnitt\n  06         13.06.2006        21.06.2006         Änderungen im 3. Studienabschnitt                           01.10.2006\n  07         12.06.2007        20.06.2007         Modul 08 (ohne NBi);ÄFII 1,7SSt.;Angleichung der Pflichtfä- 1.10.2007\n                                                  cher im III. Studienabschnitt\n  08         17.6.2008         25.6.2008          Redaktionelle Überarbeitung zu Version 03:                  1.10.2008\n                                                  Semester 1 – 3 (Module 01 – 08).\n                                                  Anhang: Äquivalenzliste (Se, UE, SU) der Module 01 – 08 von\n                                                  Version 02 auf Version 03\n                                                  Umbenennung von Lehrveranstaltungen\n  09         16.6.2009         24.6.2009          Lehrveranstaltungsumbenennungen,                            1.10.2009\n                                                  Verankerung des Strahlenschutzes\n  10         8.6.2010          30.6.2010          Umstellung der ECTS – Punkte auf halbe und ganze ECTS.      1.10.2010\n  11                           22.6.2011          Redaktionelle Änderungen                                    1.10.2011\n                                                  Anhang 4\n                                                  Anhang 5\n  12         12.6.2012         27.6.2012          Redaktionelle Änderungen                                    1.10.2012\n1\n  Beschluss durch die Curricularkommission für Zahnmedizin\n2\n  Genehmigung des Senates\n                                                        Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN213\n                                                        Seite 2 von 55"
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            "bulletin": {
                "id": 12315,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "39",
                "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00",
                "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1"
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            "text": "132\nVersion Datum     des Datum der Ge-                                                              Datum des In-\n                   1            2\n        Beschlusses   nehmigung     Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum                      krafttretens\n13      03.06.2014    25.06.2014    Anpassung des Curriculums Zahnmedizin 1. und 2. Semester     01.10.2014\n                                    an das 1. Studienjahr Humanmedizin neu\n14      16.6.2015     24.6.2015     Neuorganisation der Semester 3-5 für Studierende mit Stu-    01.10.2015\n                                    dienbeginn ab Studienjahr 2014/15, Neu §24 Diploma Supple-\n                                    ment, Neu Anhang 7, Neu Anhang 8 Äquivalenzliste, redakti-\n                                    onelle Änderungen\n15      14.6.2016     22.6.2016     Neuorganisation des 6. Semesters für Studierende mit Stu-    1.10.2016\n                                    dienbeginn ab Studienjahr 2014/15\n                                    Redaktionelle Änderungen\n16      13.6.2017     21.6.2017     6tes Semester, 3. Studienabschnitt                           1.10.2017\n                                    Redaktionelle Änderungen\n17      19.6.2018     20.6.2018     3. Studienabschnitt                                          1.10.2018\n                                    Redaktionelle Änderungen, Umbenennung von Lehrveranstal-\n                                    tungen (zahnmedizinisches Praktikum I bis III)\n18      18.6.2019     26.6.2019     3. Studienabschnitt                                          1.10.2019\n                                    Redaktionelle Änderungen, neue Lehrveranstaltungen\n19      28.5.2020     24.6.2020     3. Studienabschnitt                                          1.10.2020\n                                    Redaktionelle Änderungen, Umbenennung von Lehrveranstal-\n                                    tungen\n20      20.5.2021     23.6.2021     2. Studienabschnitt                                          1.10.2021\n                                    Ergänzung § 12 (3), neu § 12 (4)\n                                    redaktionelle Änderungen; Änderung Übergangsbestimmung\n                                    1. auf 2. Abschnitt; Voraussetzungen 6. Semester\n21      03.06.2022    22.06.2022    Neuorganisation 3. Studienabschnitt in Modulstruktur, neue   1.10.2022\n                                    Richtlinien virtuelle Lehre, redaktionelle Änderungen\n22      07.06.2023    21.06.2023    Neuorganisation des 6. Semesters in Modulstruktur, redaktio- 1.10.2023\n                                    nelle Änderungen; Änderung Übergangsbestimmung 3. auf 4.\n                                    Semester; Änderungen Voraussetzungen Zahnmedizinische\n                                    Praktika\n23      23.05.2024    19.06.2024    Änderung Übergangsbestimmung 3. auf 4. Semester, Ände-       1.10.2024\n                                    rung von LV-Formaten, Umbenennung von Lehrveranstaltun-\n                                    gen, Änderung Voraussetzungen Zahnmedizinische Praktika,\n                                    redaktionelle Änderungen\n                                          Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN213\n                                          Seite 3 von 55"
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