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Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 52, "text": "53\nIntegration der Studierenden in Forschungsaktivitäten der Medizinischen Universität Graz,\ndie idealerweise in der Diplomarbeit vertieft wird.\n1.11.5 EINSATZ VIRTUELLER LERNUNTERLAGEN\nDie Struktur des Studiums und die Lernziele der einzelnen Lehrveranstaltungen werden im\nVirtuellen Medizinischen Campus (VMC) abgebildet. Optional werden den Studierenden\ndarüber hinaus auch virtuelle Lernunterlagen zur Verfügung gestellt.\nDie virtuelle Lehre unterstützt den selbstständigen Erwerb kognitiver Lerninhalte. Die\nVirtualisierung einer Lehrveranstaltung oder Teilen davon ist nur nach den Vorgaben der\nRichtlinie im Anhang des Curriculums möglich.\n1.11.6 ALLGEMEINE REGELN FÜR DIE EINTEILUNG VON\n PFLICHTMODULEN UND PFLICHTTRACKS IM 2. ABSCHNITT DES\n DIPLOMSTUDIUMS HUMANMEDIZIN:\nDie Leistungsvereinbarung gemäß § 13 UG gibt die Anzahl an Studienplätzen für jedes\nStudienjahr und damit für diese Beginnkohorte durchgängig über die Studienjahre hinweg\nvor. Die Anzahl der Plätze in Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl an\nTeilnehmer*innen wird entsprechend § 2 Z 12 UG an die tatsächliche Kohorte der\nStudierenden im entsprechenden Studienjahr angepasst.\nDie Vergabe der Plätze für Lehrveranstaltungen im klinischen Bereich ist aus\nKapazitätsgründen in Schienen organisiert. Diese Organisationsform ermöglicht eine\noptimale Nutzung der vorhandenen Plätze und garantiert den Studierenden, bei\nentsprechender Leistung, die Absolvierung der Lehrveranstaltungen in dem nach dem\nCurriculum vorgesehenen Zeitraum. Die Bewertung der Leistung erfolgt auf der Grundlage\nder bereits absolvierten Modulprüfungen des zweiten Abschnittes (Studienfortschritt) sowie\ndes dabei erzielten Notendurchschnittes.\nJahresschienenanmeldung\n • Wenn der Aufstieg in den zweiten Studienabschnitt studienplankonform stattfindet,\n werden die Studierenden im August des jeweiligen Jahres in MEDonline in Form einer\n Standardgruppe angemeldet, innerhalb der sie sich am Anmeldetag selbständig für\n eine der Schienen des folgenden Studienjahres anmelden können. Dies umfasst die\n Anmeldung zu allen Pflichtmodulen und Pflichtracks einer Schiene.\n • Die Vergabe der Plätze in den Schienen erfolgt nach dem First-Come-First-Served-\n Prinzip, wobei sichergestellt wird, dass alle Studierenden einen Platz in einer der\n Jahresschienen erhalten. Jede*r Studierende*r bekommt 2 Pflichtmodule und 1\n SSM/SFM pro Semester (bzw. 3 Pflichtmodule im 5. und 6. Semester) sowie die jeweils\n mitgeplanten Pflichttracks. Die Studierenden werden im darauffolgenden\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 16 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 53, "text": "54\n Sommersemester automatisch für dieselbe Schiene und dieselbe Gruppe\n weiterangemeldet.\n • Wenn im jeweiligen Studienjahr ein Auslandsaufenthalt geplant ist und daher nicht\n das gesamte Studienjahr an der Med Uni Graz absolviert wird, kann für dieses Jahr\n keine Jahresschienenanmeldung erfolgen. Somit ist es notwendig, dass der*die\n Studierende in die Semesteranmeldung wechselt, da nur die Anmeldung zu den\n Lehrveranstaltungen für ein Semester benötigt wird.\nSemesterschienenanmeldung\n • Wenn eine Jahresschienenzuteilung nicht erfolgen kann, weil der Aufstieg in den\n zweiten Studienabschnitt erst im Lauf des Studienjahres erfolgt ist, oder ein\n Auslandsaufenthalt im kommenden Studienjahr geplant wird, wird eine\n Semesterschienenanmeldung vorgenommen. Dazu melden sich die Studierenden im\n Anmeldezeitraum, der frühzeitig im Intranet bekannt gegeben wird, im VMC nur für\n das jeweilige Semester an. Dabei geben sie alle benötigten Pflichtmodule und\n Pflichttracks und zusätzlich eine Wunschschiene an, nach der sie die\n Lehrveranstaltungen absolvieren möchten.\n • Jede*r Studierende*r bekommt 2 Pflichtmodule und 1 SSM/SFM pro Semester (bzw. 3\n Pflichtmodule im 5. und 6. Semester) sowie die jeweils mitgeplanten Pflichttracks.\n • Erfolgt der Aufstieg in den 2. Studienabschnitt nach Beginn eines Studienjahres,\n werden die Studierenden nach dem Ausstellen des Abschnittszeugnisses automatisch\n für die Einteilung in das 3. Studienjahr freigegeben. Wenn ein Schienenwunsch\n geäußert wurde und es zum Zeitpunkt des Aufstiegs in den 2. Studienabschnitt in\n dieser Schiene noch freie Plätze gibt, werden die Studierenden für diese Schiene\n eingeteilt. Sind in der Wunschschiene keine Plätze mehr vorhanden oder wurde kein\n Schienenwunsch geäußert, erfolgt die Zuteilung auf Basis der noch freien Plätze.\n • Für die darauffolgenden Semester ist es notwendig, dass die Studierenden die\n Anmeldung fristgerecht vornehmen. Für das Wintersemester erfolgt die Anmeldung\n Ende Mai und für das Sommersemester erfolgt die Anmeldung Ende Oktober. Die\n konkreten Anmeldetage werden im Intranet rechtzeitig bekannt gegeben. Bei nicht\n fristgerechter Anmeldung kann nicht garantiert werden, dass der*die Studierende die\n benötigten Module erhält.\n • Die Zuteilung zu den Modulen, SSMen/SFMen und Pflichttracks wird entsprechend der\n getätigten Semesteranmeldung je nach Studienfortschritt vorgenommen. Die\n Bewertung des Studienfortschrittes erfolgt auf der Grundlage der bereits absolvierten\n Modulprüfungen des zweiten Abschnittes sowie des dabei erzielten\n Notendurchschnittes.\n • Die angegebenen Schienenwünsche können nur insofern berücksichtigt werden als\n freie Plätze in den Pflichtmodulen/Pflichttracks vorhanden sind. Die Studierenden\n werden auf Basis ihres Studienfortschrittes zugeteilt. Für den Fall, dass freie Plätze\n in der Wunschschiene vorhanden sind, erfolgt eine entsprechende Zuteilung. Ist die\n Wunschschiene ausgebucht, wird der*die Studierende in eine andere Schiene\n eingeteilt.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 17 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 54, "text": "55\n • Die Pflichtmodule und Pflichttracks innerhalb einer Schiene sind so geplant, dass die\n überschneidungsfreie Absolvierung möglich ist. Die Zuteilung zu einer Schiene\n umfasst sowohl die Pflichtmodule als auch die Pflichttracks. Es ist daher keine\n gesonderte Anmeldung für Pflichttracks vorgesehen. Die Darstellung der Schienen\n (inkl. Zusammensetzung und Abfolge der Pflichtmodule und Pflichttracks) wird in\n MUniverse veröffentlicht.\n • Ist es nicht möglich die Pflichtmodule gemäß der für die jeweilige Schiene\n festgelegten zeitlichen Abfolge/Planung zu absolvieren, so werden grundsätzlich\n zumindest die Pflichttracks so zugeteilt, dass sie mit jenen Pflichtmodulen, für die\n sie ursprünglich überschneidungsfrei mitgeplant wurden, korrelieren.\n • Freie Plätze in Pflichttracks werden an jene Studierende vergeben, die diese\n unabhängig von den planerisch dazugehörigen Pflichtmodulen benötigen. Hierzu\n zählen zB. Studierende, die die entsprechenden Pflichtmodule bereits im Ausland\n absolviert und/oder anerkannt bekommen haben und nur noch den Pflichttrack einer\n Schiene benötigen. Da sie diesen Pflichttrack nicht mehr im Rahmen einer gesamten\n Schiene absolvieren können, werden einzelne freie Plätze in Pflichttracks an sie\n vergeben. Dieses Vorgehen wird auch bei Studierenden, die einen Pflichttrack nicht\n positiv abgeschlossen haben und diesen wiederholen müssen, angewendet. Aufgrund\n der Semesteranmeldungen steht fest, welche Pflichttracks noch benötigt werden, die\n Anmeldung dafür wird daher zentral durchgeführt. Die Vergabe der freien Plätze folgt\n der Dringlichkeit laut Curriculum: wer den Pflichttrack am dringendsten benötigt, um\n ins KPJ einsteigen zu können (Abstufungen: 1 Semester bis KPJ Einstieg, 2 Semester\n bis KPJ Einstieg usw.), erhält diesen mit höherer Wahrscheinlichkeit.\nSowohl für die Jahresschienenanmeldung als auch für die Semesteranmeldung gilt:\n • Der parallele Besuch von Pflichtmodulen, Speziellen Studienmodulen und Speziellen\n Forschungsmodulen (das virtuelle SSM 47, welches über das ganze Semester läuft,\n stellt die einzige Ausnahme dar) ist nicht zulässig.\n • Die Absolvierung von Speziellen Studienmodulen zu einem anderen als dem im\n Curriculum vorgesehenen Zeitpunkt (Vorziehen), berechtigt nicht zum Vorziehen von\n Pflichtmodulen oder zur Absolvierung von zusätzlichen Pflichtmodulen.\n • Für den Fall der Abmeldung von einem Pflichtmodul besteht kein Anspruch, im\n nächsten Semester erneut einen Platz in diesem zu bekommen oder dieses zu einem\n gewünschten Zeitpunkt nachholen zu können. Die neuerliche Zuteilung erfolgt in dem\n Zeitslot, in dem es noch einen freien Platz gibt.\n • Bei negativer Beurteilung besteht kein Anspruch, das Pflichtmodul noch unmittelbar\n im selben Semester wiederholen zu können. Die neuerliche Zuteilung erfolgt in dem\n Zeitslot, in dem es noch einen freien Platz gibt.\nVergabe von zusätzlichen Modulen:\n • Interessensbekundungen, die bis Freitag, in der für das jeweilige Semester\n stattfindenden SSM-Anmeldungswoche per E-Mail an\n modulanmeldung@medunigraz.at gesendet werden, werden nach dem\n Studienfortschritt gereiht und automatisch zugeteilt, sofern es freie Plätze gibt.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 18 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 55, "text": "56\n • Später eingegangene Interessensbekundungen werden den rechtzeitig eingegangenen\n nachgereiht.\n • Die Interessensbekundung kann nur für Pflichtmodule erfolgen, für die in diesem\n Semester noch keine Einteilung erfolgt ist (z.B. Wunsch ein Pflichtmodul von Zeitslot\n 3 in Zeitslot 1 zu verschieben).\n • Diese Reihung erfolgt nach Anzahl der absolvierten Pflichtmodule, Anzahl der\n bestandenen Fachprüfungen, Notendurchschnitt und der Anzahl der positiv\n absolvierten SSMe/SFMe.\n • Für die Vergabe zusätzlicher Module stehen nur Restplätze zur Verfügung. Diese\n stehen erst nach Abschluss der Jahres- bzw. Semesterschienenanmeldung fest und\n können dann entsprechend den obenstehenden Kriterien vergeben werden.\n Das heißt, dass es pro Semester nur wenige freie Plätze gibt, für die man Interesse\n bekunden kann. Ob ein*e Studierende*r genau dieses Pflichtmodul zugeteilt\n bekommt, hängt daher auch davon ab, ob sie*er dieses noch in genau diesem Zeitslot\n benötigt.\nStudierende mit besonderen Anliegen aufgrund derer ein regulärer Besuch der Pflichtmodule\nund Pflichttracks in einer Schiene nicht möglich ist, werden gebeten, sich ehestmöglich\nbezüglich der Semesterplanung mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der OE-SM via\nmodulanmeldung@medunigraz.at in Verbindung zu setzen. Im Rahmen eines\nBeratungsgesprächs wird die Modulabfolge soweit organisatorisch möglich optimiert\n(geplante Auslandsaufenthalte o.ä.). Für studienrechtliche Anliegen (Beurlaubungen etc.),\nbeispielsweise bei Schwangerschaft, Betreuungsverpflichtungen, geplante stationäre\nAufenthalte (z.B. Operationen) etc., wenden Sie sich bitte an die*den Dekan*in für\nstudienrechtliche Angelegenheiten.\nKontakte\nBeratung und Einteilung durch Mitarbeiter*innen in der OE-SM via\nmodulanmeldung@medunigraz.at\nSprechstunde Dekan*in für studienrechtliche Angelegenheiten via\ndekan-studienrecht@medunigraz.at\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 19 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 56, "text": "57\n 1.12 PRÜFUNGSORDNUNG\nDie Überprüfung des Erreichens von vordefinierten Lernzielen jedweder Lehrveranstaltung\nist so zu gestalten, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die Überprüfung\nder verschiedenen Lernzielkategorien – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – und den\njeweiligen Lernzieltiefen geeignet ist. Zu Beginn jedes PM/PT müssen die\nPrüfungsthemengebiete, entsprechend den Lernzielkatalogen der Medizinischen Universität\nGraz, in den jeweiligen Syllabi der Module und Tracks veröffentlicht werden\n(kompetenzbasiertes Roadmapping).\n1.12.1 LEHRVERANSTALTUNGEN MIT IMMANENTEM\n PRÜFUNGSCHARAKTER\nPraktika (PR), Seminare (SE), Übungen (UE), Seminare mit Übungen (SU) sowie\nder Übungsteil von Vorlesungen mit Übungen (VU) werden nach folgendem Modus\ngeprüft: Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter\nerfolgt im Rahmen folgender Kriterien: Es sind mindestens 85% Anwesenheit für die gesamte\n– unter Umständen auch aus Beiträgen mehrerer Fächer bestehende – Lehrveranstaltung zur\npositiven Absolvierung derselben erforderlich. Zur qualitativen Bewertung wird die über die\ngesamte Dauer der Lehrveranstaltung erbrachte Gesamtleistung herangezogen. Bei\nSeminaren beinhaltet dies: Mitarbeit, Ausarbeitung von Inhalten, Präsentation von Inhalten,\nÜberprüfung des erarbeiteten Wissens. Bei Übungen beinhaltet dies: Mitarbeit, erfolgreiche\nAusübung der praktischen Tätigkeiten, Überprüfung der erlernten/erarbeiteten praktischen\nFertigkeiten bzw. des assoziierten, praxisrelevanten Wissens. Bei der Bewertung der\nLeistung von Studierenden sind jeweils die einzelnen bzw. unmittelbar zeitlich\nzusammenhängenden Einheiten zu bewerten und aus den gesammelten Bewertungen ist\naufgrund eines vor Semesterbeginn festgelegten Bewertungsschlüssels eine Note zu\nvergeben. Dies bedeutet, dass einzelne Wissensüberprüfungen keinesfalls automatisch zu\neiner negativen Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung führen können.\nBei unverschuldeter Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes von 15% wird nach\nMaßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbstständigen Nacharbeit\noder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) von den zuständigen Lehrenden\ngeboten. Mit dem Ziel einer positiven Absolvierung einer Lehrveranstaltung ist den\nStudierenden zumindest zweimal die Möglichkeit zu einer Ersatzleistung während der\nlaufenden Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter oder im darauffolgenden\nSemester, unter Berücksichtigung einer – der Lehrveranstaltung hinterlegten ECTS-\nAnrechnungspunkte – angemessenen Vorbereitungszeit, einzuräumen.\nStudierende mit Betreuungspflichten können eine Reduktion der Anwesenheitspflicht bei\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter -ausgenommen Famulaturen und\nPraktika -auf 75% beantragen. Die Differenz auf die 85% Anwesenheitspflicht ist im Rahmen\nvon Ersatzleistungen zu erbringen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 20 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 57, "text": "58\nKlinisch Praktisches Jahr (KPJ):\nDie Leistungsüberprüfung der Studierenden umfasst im KPJ die folgenden\nBeurteilungselemente: MiniCEX (Mini clinical evaluation exercise) und DOPS (direct\nobservation of procedural skills), Fallberichte und KPJ-Abschluss/OSCE II.\nMiniCEX (Mini clinical evaluation exercise) und DOPS (direct observation of procedural\nskills) werden alle 2 Wochen im klinischen Bereich auf Basis der im Logbuch für den\njeweiligen Bereich definierten Lernziele durchgeführt und im Logbuch dokumentiert. Wird\nein Termin versäumt, so kann dieser in einer der folgenden Wochen innerhalb des Blocks\nnachgeholt werden. Im Anschluss ist ein Feedback-Gespräch über den Fortschritt im Logbuch\nzu dokumentieren.\nIn jenen Wochen, in welchen keine MiniCEXs oder DOPS stattfinden, ist ein Fallbericht in der\nim VMC angeführten Struktur zu verfassen. Das ergibt pro Tertial (16-Wochenblock) 8\nFallberichte. Diese fließen in die Gesamtbeurteilung des klinischen Blockes/Tertials ein.\nDie laufende Beurteilung des Praktikums erfolgt laut den im Logbuch definierten\nQualitätskriterien der einzelnen Beurteilungsformate.\nDie detaillierte Beschreibung der KPJ-Abschlussprüfung/OSCE II ist unter Pkt 1.12.3\nangeführt.\n1.12.2 MODUL-PRÜFUNGEN\nDie Modulprüfung ist die Gesamtprüfung eines Moduls, welche schriftlich oder mündlich\n(oder in Kombination von beidem) stattfindet und der Überprüfung der vorab genannten\nLernziele dient.\nNach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch praktische\nPrüfungselemente zur Anwendung kommen. Für alle Prüfungen gilt laut UG 2002 idgF, dass\nvor Beginn eines Semesters die Anzahl und Art der Fragen sowie der Notenschlüssel, der\nverbindlich für dieses Semester gilt, zu veröffentlichen sind.\nMit Mängeln behaftete Fragen müssen von der Prüferin*vom Prüfer aus der Bewertung\ngenommen werden.\nFür mündliche Anteile von Modulprüfungen gilt:\n1) Fixer Zeitrahmen der Prüfung\n2) Vordefinierte Anzahl der gestellten Fragen, welche zur Wahrung von Objektivität und\nFairness von der jeweiligen zu prüfenden Person aus einem vorgefertigten, nicht\nöffentlichen Pool von Fragen gezogen werden\n3) Öffentlichkeit der Prüfung muss gewährleistet sein\n4) Nachvollziehbarkeit der Benotung: Anfertigung eines Prüfungsprotokolls, das von den\nPrüfer*innen zu unterfertigen und ein Jahr aufzubewahren ist\nEin Modul gilt als positiv absolviert, wenn alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen des\nModuls positiv absolviert wurden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 21 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 58, "text": "59\n1.12.3 OSCE (= OBJEKTIVES STRUKTURIERTES KLINISCHES EXAMEN)\nMündliche Gesamtprüfungen der im zweiten und dritten Studienabschnitt vertretenen\nFächer finden in Form von objektiven strukturierten klinischen Examen (OSCE) am Ende des\nzweiten und dritten Studienabschnitts statt. Sie dienen der Überprüfung des\nQualifikationsprofiles des Curriculums. Entsprechend § 72 (3) UG idgF betreffend die\nBeurteilung des Studienerfolgs sind alle Teile der Gesamtprüfung positiv zu absolvieren.\nVoraussetzung zur Anmeldung der OSCE I:\nDie positive Absolvierung aller Pflichtmodule des zweiten Studienabschnitts, mit Ausnahme\nvon einem, sowie die Teilnahme am PTM im 4. Studienjahr sind die Voraussetzung für die\nZulassung zur OSCE I. Somit kann sowohl die Anmeldung, als auch der Antritt zur OSCE I\nwährend des letzten Pflichtmoduls, trotz noch fehlender Ablegung der Modulprüfung\ndesselben, erfolgen (Voraussetzung ist die positive Absolvierung aller anderen Pflichtmodule\nund die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht des letzten\nPflichtmoduls).\nVoraussetzung für die Anmeldung zum KPJ-Abschluss/OSCE II:\nFür die Anmeldung zum KPJ-Abschluss/OSCE II müssen alle Tertiale abgeschlossen sein. Die\nAnmeldung zum KPJ-Abschluss kann während der Absolvierung des letzten Tertials erfolgen,\nwobei dieses zum Prüfungszeitpunkt abgeschlossen sein muss. Eine Beurteilung durch die\nTertialkoordinatorin*den Tertialkoordinator muss noch nicht erfolgt sein.\n1.12.4 FORMATIVE PRÜFUNGEN:\n 1.12.4.1 Der Progress Test Medizin (PTM)\nDer Progress Test Medizin (PTM) ist eine formative Prüfung im Sinne einer Darstellung des\nindividuellen Lernerfolgs und Wissenszuwachses - und darüber hinaus in seiner statistischen\nAuswertung die Repräsentation des kollektiven Lernerfolges und Wissenszuwachses der\nStudierenden des Diplomstudiums Humanmedizin in Graz.\nAm PTM ist im Studium dreimal bewertbar teilzunehmen. Die Teilnahme ist am Anfang des\nzweiten und vierten Studienjahres sowie im Laufe des zehnten bis zwölften Semesters\nverpflichtend. Darüber hinaus werden freiwillige zusätzliche Teilnahmen empfohlen.\nOhne Teilnahme am PTM im ersten Studienabschnitt kann dieser nicht abgeschlossen\nwerden. Ohne zumindest eine Teilnahme am PTM im zweiten Studienabschnitt kann der\nzweite Studienabschnitt nicht abgeschlossen werden.\nOhne Absolvierung einer dritten PTM-Teilnahme im zweiten oder dritten Studienabschnitt\nkann das Studium nicht abgeschlossen werden.\nBei Studierenden, die im Zuge der Auswertung, welche durch die AG PTM an der Charité\nBerlin automatisiert durchgeführt wird, als „Musterkreuzer*in“, „Alles Weiß-Nicht“-\nKreuzer*in und/ oder Aufgeber*in identifiziert wurden, wird die Teilnahme am Progress Test\nMedizin nicht gewertet und muss im drauffolgenden Semester nachgeholt werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 22 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 59, "text": "60\nDie Ergebnisse des PTM werden intern kundgemacht und dienen als Instrument für die\nZielsteuerung und Qualitätssicherung in der Lehre.\n1.12.5 DIPLOMARBEIT\nDie Diplomarbeit umfasst 12 ECTS-Anrechnungspunkte und soll während des zweiten\nStudienabschnitts begonnen und abgeschlossen werden. Als Diplomarbeit wird eine einzelne\nwissenschaftliche Arbeit oder eine peer-reviewte Veröffentlichung in einem S(S)CI-gelisteten\nJournal (als Erstautor*in) verstanden, die von den Studierenden unter Anleitung und\nBetreuung zu verfassen ist. Nähere Vorgaben zur Erstellung der Diplomarbeit sind der\nDiplomarbeitsrichtlinie zu entnehmen. Diese ist unter dem Titel „Diplomarbeit“ der\nDekanin*dem Dekan für studienrechtliche Angelegenheiten vorzulegen, welche*r die\nBegutachtung derselben veranlasst.\n2 LEHRVERANSTALTUNGEN DER EINZELNEN STUDIENABSCHNITTE\nPflichttracks können aus organisatorischen Gründen in zwei Tranchen alternierend im\nWinter- und Sommersemester angeboten werden.\n 2.1 ERSTER STUDIENABSCHNITT\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten vier Semestern.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 23 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 60, "text": "61\n2.1.1 ERSTES STUDIENJAHR\n 1. und 2. Semester ECTS\n Kurzbez. Titel VO UE SE SU VU PR Total\n PM I Zelle und Gewebe 4 4\n Naturwissenschaftliche\n PM II Grundlagen 7 7\n PM III Biochemie des Stoffwechsels 5 5\n PM IV Bewegungsapparat 6 3 9\n PM V Nervensystem 5 3 8\n Anatomische Terminologie und\n Osteologie 3 3\n Einführungswoche 1 1\n Erste Hilfe 0,5 1 1,5\n Famulaturlizenz 1 1\n Naturwissenschaftliche Praktische\n Einheiten I 1,5 1,5\n PT Naturwissenschaftliche Praktische\n Einheiten II 2,5 2,5\n Praktische Einheiten zu\n Biochemie, Physiologie und\n Biophysik 2,5 2,5\n Praktische Einheiten zu Histologie,\n Humangenetik und Physiologie 2 2\n Stationspraktikum 1,5 0,5 2\n DA Anteil Diplomarbeit 0\n FWF Anteil freie Wahlfächer 10\n Gesamtergebnis 27 6 1,5 11,5 4 60\n1. Semester\nEinführungswoche\nDie Einführungswoche führt die Studierenden an das Studium heran, soll über die\norganisatorischen Abläufe des Studiums informieren und vermittelt Zielsetzungen des\nDiplomstudiums Humanmedizin.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 24 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 61, "text": "62\nStationspraktikum\nErster Kontakt zu Patient*innen und Mitarbeiter*innen in verschiedenen Gesundheitsberufen,\nvertieftes Kennenlernen der Aufgaben im Pflegebereich.\nPflichtmodul I – Zelle und Gewebe\nModulinhalt: Einblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der\nHumangenetik; Entstehung, Bau und Vorkommen von verschiedenen Geweben, Blut\nPflichtmodul II – Naturwissenschaftliche Grundlagen\nModulinhalt: Physikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzungen für\nein medizinisches Verständnis im Kontext naturwissenschaftlichen Denkens; Medizinisch\nrelevante Grundbegriffe der allgemeinen und anorganischen Chemie, physikalische\nGrundlagen der Optik, physiologische Wärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik,\nElektrizität und Bioelektrizität\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Histologie, Humangenetik und Physiologie\nTrackinhalt: Auseinandersetzung mit der Methodik genetischer Diagnostik und Beratung,\nMikroskopieren gefärbter histologischer Schnittpräparate/Ausstrichpräparate; Blutbild,\nBlutgruppen\nPflichttrack Naturwissenschaftliche praktische Einheiten I\nTrackinhalt: Umgang mit klinischen Labordaten, Grundlagen der Mathematik und Physik,\nElektrizität und Bioelektrizität, sowie Ionisierende Strahlung, Naturstoffe als Säuren, Basen\nund Puffer und deren Anwendung im medizinischen Kontext\nPflichttrack Erste Hilfe\nTrackinhalt: Grundlagen der Ersten Hilfe\nPflichttrack Anatomische Terminologie und Osteologie\nTrackinhalt: Einführung in die anatomische Terminologie und Knochenlehre\nFamulaturlizenz\nAls Voraussetzung für die erste Pflichtfamulatur muss die Pflichtlehrveranstaltung\n„Famulaturlizenz“ erfolgreich abgeschlossen werden. Dazu sind vier Lehrveranstaltungsteile\nam Clinical Skills Center der Medizinischen Universität Graz zu absolvieren:\n1. Medical Skills 1: Anamneseerhebung, physikalische Untersuchung, (nicht-) invasive\n diagnostische und therapeutische Maßnahmen\n2. Medical Skills 2: Kardiologische Diagnostik und Therapie\n3. Surgical Skills: Steriles Arbeiten, chirurgische Wundversorgung\n4. Emergency Skills: Notfallmedizinische Fertigkeiten\nVoraussetzung für die Teilnahme an den einzelnen Lehrveranstaltungsteilen ist die\ntheoretische Vorbereitung auf die Lehrveranstaltungsinhalte, welche zu Beginn jedes\nLehrveranstaltungsteils überprüft wird.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 25 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 62, "text": "63\n2. Semester\nPflichtmodul III – Biochemie des Stoffwechsels\nModulinhalt: Einteilung, Struktur und Funktion der Naturstoffe sowie Grundlagen der\nBiochemie und des Intermediärstoffwechsels\nPflichtmodul IV – Bewegungsapparat\nModulinhalt: Struktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats\n(Arthrologie, Myologie), Angewandte Biomechanik, Muskel- und Knochenphysiologie\nPflichtmodul V – Nervensystem\nModulinhalt: Makro- und Mikromorphologie, Funktion des peripheren und zentralen\nNervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr), quantitative Elektrobiologie,\nkolligative Gesetze und Elektrophysiologie, allgemeine Neurophysiologie, Somatosensorik,\nSinnesphysiologie, autonomes & enterales Nervensystem\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Biochemie, Physiologie und Biophysik\nTrackinhalt: Oberflächensensibilität und allgemeine Neurophysiologie, Auge, Gehör;\nIsolierung und Charakterisierung von Proteinen; Antikörper-Antigen-Reaktion: quantitative\nBestimmung von Antigenen; Harnstoffzyklus: Harnstoffsynthese und –bestimmung;\nLeberdiagnostik: klinische Parameter bestimmen; Labordiagnostik des Lipidstoffwechsels;\nDiabetes-Diagnostik (HbA1c); kolligative Gesetze, Elektrophysiologie\nPflichttrack Naturwissenschaftliche praktische Einheiten II\nTrackinhalt: Optik, Ultraschall, angewandte Biomechanik, Chromatographie, Diagramme,\nStruktur von Naturstoffen und Medikamenten, Regulation von Enzymen, Normbereiche von\nLaborwerten, Proteinquantifizierung\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 26 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 63, "text": "64\n2.1.2 ZWEITES STUDIENJAHR\n 3. und 4. Semester ECTS\n Kurzbez. Titel VO UE SE SU VU PR Total\n Gastrointestinaltrakt und\n PM VI Stoffwechsel 3,5 3,5\n Herz-Kreislaufsystem und\n PM VII Respirationstrakt 4 4\n Urogenitaltrakt,\n Embryologie,\n PM VIII Endokrinologie 4,5 4,5\n Krankheitslehre und\n PM IX therapeutische Ansätze I 10 0,5 10,5\n Krankheitslehre und\n PM X therapeutische Ansätze II 13,5 2 15,5\n Basics der professionellen\n ärztlichen\n Gesprächsführung 1 1\n Klinisch-topografische\n Anatomie der Eingeweide\n und Leitungsbahnen 11,5 11,5\n Molekularbiologische\n PT Praktische Einheiten 1 1\n Notfallmedizin I 1 1\n Praktische Einheiten zu\n Histologie und Physiologie 2,5 2,5\n Praktische Einheiten zu\n Krankheitslehre und\n Therapieansätzen 3 3\n DA Anteil Diplomarbeit 0\n FWF Anteil freie Wahlfächer 2\n Gesamtergebnis 35,5 10 12,5 60\n3.Semester\nPflichtmodul VI – Gastrointestinaltrakt und Stoffwechsel\nModulinhalt: Histologie und Physiologie des Gastrointestinaltrakts und seiner Anhangsdrüsen,\nFunktionen und Steuerung des Verdauungssystems; Biochemisch-physiologische Grundlagen\nder Ernährung und Verdauung; Grundlagen der Molekularbiologie, der zellulären\nSignaltransduktion und von Energieprozessen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 27 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 64, "text": "65\nPflichtmodul VII – Herz-Kreislaufsystem und Respirationstrakt\nModulinhalt: Feinbau und Funktionsweise des Herzkreislaufsystems, Hämodynamik,\nlymphatische Organe, Sauerstofftransport, Atmungsphysiologie\nPflichtmodul VIII – Urogenitaltrakt, Embryologie, Endokrinologie\nModulinhalt: Feinbau und Funktionsweise des Urogenitaltrakts, Wasser- und\nElektrolythaushalt; Exkretion; Fortpflanzung und Entwicklung, Hormonphysiologie\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Histologie und Physiologie\nTrackinhalt: Mikroskopische Analyse histologischer Präparate aus dem Verdauungs- und Herz-\nKreislaufsystem sowie von lymphatischen Organen und des Urogenitalsystems; Übungen zu\nden Themen Atmung, Herz-Kreislauf\nPflichttrack Molekularbiologische praktische Einheiten\nTrackinhalt: Ausgewählte Beispiele diagnostischer Methodik: Gentest, DNA-Isolierung,\nPolymerase-Kettenreaktion, Untersuchung von Restriktionsfragmentlängen-\nPolymorphismen, Enzyme-linked immunosorbent assay\nPflichttrack Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide und Leitungsbahnen\nTrackinhalt: Morphologische Grundlagen zu den Themen der Pflichtmodule VI, VII, und VIII:\nVorlesungen und Sezierübungen, in denen die topographische Anatomie der Körperregionen\ntheoretisch und in plastischer Form und in kursrelevanter Abfolge erarbeitet wird: Cavitas\nthoracis, Cavitas abdominalis et pelvis, Regio inguinalis; Organsystematik, Blutversorgung,\nLymphabflüsse und Innervationen\nPflichttrack Basics der professionellen ärztlichen Gesprächsführung\nTrackinhalt: Grundlagen der professionellen ärztlichen Gesprächsführung\nDieser Pflichttrack wird aus organisatorischen Gründen in zwei Kohorten alternierend im 3.\nund 4. Semester abgehalten.\n4. Semester\nPflichtmodul IX – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze I\nModulinhalt: Grundzüge der Krankheitslehre und pathophysiologischer Mechanismen,\nEinführung in die Pharmakologie, Basiskonzepte zu strukturellen und funktionellen Aspekten\nkrankhafter Prozesse\nPflichtmodul X – Krankheitslehre und therapeutische Ansätze II\nModulinhalt: Schwerpunkte der Krankheitslehre und pathophysiologischer Mechanismen\nsowie der pharmakologischen Therapie von Erkrankungen des Endokrinums, des\nGastrointestinaltraktes, des Nervensystems und des Urogenitaltrakts und deren klinische\nRelevanz\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 28 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 65, "text": "66\nPflichttrack Praktische Einheiten zu Krankheitslehre und Therapieansätzen\nTrackinhalt: Einführung in die Rezeptur; Therapieansätze bei Asthma, Herzinsuffizienz,\narterieller Insuffizienz; Lipidsenker; Aggregationshemmer; Pharmaka bei gastrointestinalen\nErkrankungen; Diagnostik Fehlernährung, Stoffwechselerkrankungen, Immundiagnostik,\nTumorpathophysiologie und Grundprinzipien therapeutischer Ansätze; Diagnostik viszeraler\nRegulationsstörungen; praktische mikro- und makropathologische Aspekte zu den Inhalten\nder Pflichtmodule sowie Obduktionsübungen\nPflichttrack Notfallmedizin I\nTrackinhalt: Die Studierenden wiederholen, üben und erweitern ihre Kenntnisse und\nFertigkeiten in erweiterter erster Hilfe und notfallmedizinischen Sofortmaßnahmen.\n 2.2 ZWEITER STUDIENABSCHNITT\nDer zweite Studienabschnitt umfasst 6 Semester. Voraussetzung für den Einstieg ist der\nerfolgreich absolvierte erste Studienabschnitt.\nDie Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters sind vor allen anderen klinischen\nPflichtmodulen und Tracks zu besuchen. Voraussetzung für die Absolvierung der Module und\nTracks des 7., 8., 9. und 10. Semesters ist die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen\nmit immanentem Prüfungscharakter des 5. und 6. Semesters. In Fällen von nachgewiesener\nKrankheit, Karenzen sowie studienrelevanten Auslandsaufenthalten können bei\nentsprechendem Platzangebot einzelne Module vorgezogen werden. Die Einhaltung der\nSemesterabfolge der Module ist ab dem 7. Semester wünschenswert, jedoch nicht zwingend\nerforderlich.\nInnerhalb des 2. Studienabschnitts sind maximal drei Spezielle Studienmodule (SSMs) zu\nabsolvieren. Zusätzlich muss mindestens ein Spezielles Forschungsmodul (SFM) absolviert\nwerden. Alternativ kann eines der drei Speziellen Studienmodule (SSMs) durch die\nAbsolvierung eines 2. Speziellen Forschungsmoduls (SFM) ersetzt werden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 29 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 66, "text": "67\n2.2.1 DRITTES STUDIENJAHR\n 5. und 6. Semester ECTS\n Kurzbez. Titel VO UE SE SU VU PR Total\n Medizinische\n Mikrobiologie und\n PM XI Infektionskrankheiten 4 2 1 7\n Grundlagen der Inneren\n PM XII Medizin I 6 0,5 0,5 7\n Grundlagen der\n PM XIII Chirurgie I 4 3 7\n Grundlagen der Inneren\n PM XIV Medizin II 6 0,5 0,5 7\n Grundlagen der\n PM XV Chirurgie II 4 3 7\n Sozial,- Familien und\n PM XVI Präventivmedizin 4,5 1,5 6\n Wissenschaftliches\n PT Arbeiten 1 1\n Notfallmedizin II 2 2\n DA Anteil Diplomarbeit 5\n FWF Anteil freie Wahlfächer 5\n Pflichtfamulatur 4\n PFR Wochen 6 6\n Gesamtergebnis 28,5 3 4,5 6 2 6 60\n5. Semester\nPflichtmodul XI – Medizinische Mikrobiologie und Infektionskrankheiten\nModulinhalt: Wirkmechanismen von Krankheitserregern und Umwelteinflüssen auf den\nmenschlichen Organismus, Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und\nschädlichen Umwelteinflüssen, therapeutische Maßnahmen zur Behandlung von\nInfektionskrankheiten\nPflichtmodul XII – Grundlagen der Inneren Medizin I\nModulinhalt: Grundlegende pathologische und pathophysiologische Veränderungen und\nErkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, Respiratorischen Systems, der Nieren- und des\nEndokrinen Systems, Harnwege und Genitalorgane, Störungen der Hämostase mit\nüberwiegend funktionellen Veränderungen und deren Bildgebung und Diagnostik sowie\nVermittlung von konservativen Therapieoptionen; praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 30 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 67, "text": "68\nPflichtmodul XIII – Grundlagen der Chirurgie I\nModulinhalt: Grundlegende strukturelle pathologische Veränderungen und Erkrankungen des\nGastrointestinaltrakts, der viszeralen Organe, der Nieren, Harnwege und Genitalorgane.\nBildgebung und Diagnostik sowie interventionelle Therapieoptionen inklusive\nStrahlentherapie. Grundlagen der Transplantationschirurgie. Grundlagen der\nrekonstruktiven und ästhetischen Chirurgie. Praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen.\nPflichttrack Notfallmedizin II\nTrackinhalt: Die Studierenden wiederholen, üben und erweitern ihre Kenntnisse und\nFertigkeiten in notfallmedizinischen Sofortmaßnahmen.\n6. Semester\nPflichtmodul XIV – Grundlagen der Inneren Medizin II\nModulinhalt: Grundlegende pathologische und pathophysiologische Veränderungen und\nErkrankungen des Endokrinums und Stoffwechsels, des Gastrointestinaltrakts und der\nviszeralen Organe, des muskuloskelettalen und Immun- Systems, sowie hämato-onkologische\nVeränderungen und Erkrankungen und deren Bildgebung und Diagnostik sowie konservative\nund interventionelle Therapieoptionen inklusive Strahlentherapie; praktische Fertigkeiten\ngemäß den spezifischen klinischen Lernzielen, labormedizinische Diagnostik im\nErwachsenenalter\nPflichtmodul XV – Grundlagen der Chirurgie II\nModulinhalt: Grundlegende strukturelle pathologische Veränderungen und Erkrankungen des\nGefäßsystems, des Herz-Kreislaufsystems, der Atmungsorgane, des muskuloskelettalen\nSystems. Assoziierte Onkologie inkl. Strahlentherapie. Assoziierte Diagnostik und\nBildgebung. Rehabilitative Maßnahmen und praktische Fertigkeiten gemäß den\nthemenorientierten, klinischen Lernzielen.\nPflichtmodul XVI – Sozial-, Familien- und Präventivmedizin\nModulinhalt: Interaktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit,\nGesundheitswesen, Grundzüge der Epidemiologie und Prävention; arbeitsmedizinische\nAspekte, Haus- und Reiseapotheke; praktische Fertigkeiten gemäß den spezifischen\nklinischen Lernzielen\nPflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten\nTrackinhalt: Wissenschaftliche Methode und Wissenschaftliches Denken, Planung der\nDiplomarbeit (Literarturrecherche, Zitierregeln, etc.), Ethik, Datenschutz und Urheberrecht\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 31 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 68, "text": "69\n2.2.2 VIERTES STUDIENJAHR\n 7. und 8. Semester ECTS\n Kurzbez. Titel VO UE SE SU VU PR Total\n Bildgebung und\n PM XVII Biostatistik 4 1 3 8\n Erkrankungen des\n PM XVIII Nervensystems 2,5 2,5 2 7\n Frauenheilkunde und\n PM XIX frühe Lebensphase 2,5 2,5 2 7\n Medizin des Kindes- und\n PM XX Jugendalters 4 2 1 7\n PT Ethik 1 1\n Gerichtsmedizin 1 1\n Recht 1 1\n Symptome und\n Differntialdiagnosen I 2 2\n Symptome und\n Differntialdiagnosen II 2 2\n DA Anteil Diplomarbeit 1\n FWF Anteil freie Wahlfächer 5\n Spezielles Studienmodul/\n Spezielles\n SSM/SFM Forschungsmodul 12 12\n Pflichtfamulatur 4\n PFR Wochen 6 6\n Gesamtergebnis 13 9 10 12 4 6 60\n7. Semester\nPflichtmodul XVII – Bildgebung und Biostatistik\nModulinhalt: Grundprinzipien der Biostatistik und Informationsverarbeitung, Statistische\nMethoden zum Verständnis medizinischer Publikationen sowie zur Durchführung einfacher\nAuswertungen, elektronische multimediale Krankenakte, Potentiale und Risiken von IT in der\nMedizin, Grundlagen der verschiedenen bildgebenden Verfahren sowie deren Indikationen\nund Kontraindikationen, rationeller Einsatz bildgebender Verfahren und deren Einfluss auf\ndas diagnostische und therapeutische Denken, Aufgaben und Funktionen der einzelnen\nradiologischen Spezialgebiete im Kontext eines modernen Patient*innenmanagements,\npraktische Fertigkeiten gemäß den zugeordneten klinischen Lernzielen\nPflichtmodul XVIII – Erkrankungen des Nervensystems\nModulinhalt: Erkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems inklusive deren\nDiagnose; konservative und invasive Therapieoptionen einschließlich Prävention;\nphysiologische und pathophysiologische Veränderungen des Alterns sowie rehabilitierende\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 32 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 69, "text": "70\nund sozialpsychologische Aspekte der Altersmedizin/Geriatrie; praktische Fertigkeiten\ngemäß den modulbezogenen, klinischen Lernzielen\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Ethik\nTrackinhalt: Ethik in der Medizin\nPflichttrack Gerichtsmedizin\nTrackinhalt: Grundlagen der Gerichtsmedizin, Totenbeschau, sichere Todeszeichen,\ngerichtsmedizinische Beurteilung von Wunden, Verletzungen, Obduktionstechnik, Basics\nklinischer Forensik inkl. Toxikologie und Mikrobiologie.\nPflichttrack Recht\nTrackinhalt: Recht in der Medizin\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen I\nTrackinhalt: Aufarbeitung klinischer Lehrinhalte des symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, Vorbereitung auf praxis-bezogene Handlungsalgorithmen\n8. Semester\nPflichtmodul XIX – Frauenheilkunde und frühe Lebensphase\nModulinhalt: Physiologische und pathophysiologische Abläufe im Bereich des weiblichen\nGenitaltrakts und der Brust inklusive Diagnostik, konservative und invasive Therapieoptionen\ninklusive strahlentherapeutischer Ansätze; intrauterine Entwicklung und Diagnostik,\nErkrankungen der weiblichen Organe; Konzeption, Schwangerschaft und Geburt, Aspekte der\nNeonatologie und Humangenetik; praktische Fertigkeiten gemäß den zugeordneten\nklinischen Lernzielen\nPflichtmodul XX – Medizin des Kindes- und Jugendalters\nModulinhalt: Entwicklung, Wachstum, Reifung; praktische Fertigkeiten gemäß den\nzugeordneten klinischen Lernzielen, labor-medizinische Diagnostik im Kindes- und\nJugendalter\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen II\nTrackinhalt: Aufarbeitung klinischer Lehrinhalte des symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, mit Fokus auf praxisbezogene Vorbereitung auf Handlungsalgorithmen .\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 33 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 70, "text": "71\n2.2.3 FÜNFTES STUDIENJAHR\n 9. und 10. Semester ECTS\n Kurzbez. Titel VO UE SE SU VU PR Total\n Anästhesie und\n interdisziplinäre\n Versorgung\n PM XXI Schwerkranker 4 1,5 1,5 7\n PM XXII Menschliche Psyche 3,5 1,5 2 7\n Sinnesorgane und ihre\n Erkrankungen I und\n PM XXIII Allgemeinmedizin 3 1 3 7\n Sinnesorgane und ihre\n PM XXIV Erkrankungen II 4,5 2 0,5 7\n Kommunikative\n PT Kompetenzen 1 1\n Symptome und\n Differentialdiagnosen III 2 2\n Symptome und\n Differentialdiagnosen IV 2 2\n DA Anteil Diplomarbeit 6\n FWF Anteil freie Wahlfächer 0\n Spezielles Studienmodul/\n Spezielles\n SSM/SFM Forschungsmodul 12 12\n Pflichtfamulatur 4\n PFR Wochen 6 6\n Objective Structured\n OSCE I Clinical Examination 3\n Gesamtergebnis 15 6 7 13 4 6 60\n9. Semester\nPflichtmodul XXI – Anästhesie und interdisziplinäre Versorgung Schwerkranker\nModulinhalt: Intensivpflichtige und sterbende Patient*innen; Palliativtherapie und\nSchmerzbehandlung; perioperatives Management und Notfallsituationen inklusive\nGrundlagen der Transfusionsmedizin\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 34 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 71, "text": "72\nPflichtmodul XXII – Menschliche Psyche\nModulinhalt: Psychiatrische Erkrankungen und Störungen der Persönlichkeit;\npsychosomatische Störungen; praktische Fertigkeiten gemäß den themenorientierten,\nklinischen Lernzielen\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: Inhalte können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Kommunikative Kompetenzen\nTrackinhalt: Grundlagen der Kommunikationstechnik, kommunikative Fertigkeiten im\nUmgang mit Patient*innen und Mitarbeiter*innen, Grundlagen der Selbstreflexion\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen III\nTrackinhalt: Aufarbeitung klinischer Lehrinhalte des symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, mit Fokus auf praxisbezogene Vorbereitung auf Handlungsalgorithmen\n10. Semester\nPflichtmodul XXIII – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen I und Allgemeinmedizin\nModulinhalt: Erkrankungen des Mundes, der Zähne, der Ohren, der Nase, Chronic Care\nManagement unterschiedlicher Lebensphasen im Primärversorgungsbereich\nPflichtmodul XXIV – Sinnesorgane und ihre Erkrankungen II\nModulinhalt: Erkrankungen der Haut sowie der Augen.\nSpezielles Studienmodul/Spezielles Forschungsmodul\nModulinhalt: Inhalte können der Liste der an der Medizinischen Universität Graz angebotenen\nSpezialstudienmodule entnommen werden\nPflichttrack Symptome und Differentialdiagnosen IV\nTrackinhalt: Aufarbeitung klinischer Lehrinhalte des symptomenzentrierten\nLernzielkatalogs, Vorbereitung auf praxisbezogene Handlungsalgorithmen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 35 von 75" } ] }