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Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 32, "text": "33\nAnhang V\nFalls auf die vorliegende Arbeit nicht anwendbar, ist ein aussagekräftiges\nGutachten zu erstellen.\n Beurteilung der Abschlussarbeit\n Gemäß § 81 UG 2002, § 54 Satzung der Medizinischen Universität Graz\nName der*des\nStudierenden:\nStudienrichtung: UO-\nTitel der Arbeit:\nGutachter*in\nBitte geben Sie anhand des folgenden Bewertungsschlüssels Ihre Bewertungen an:\n Bewertungsschlüssel Punkte\n Sehr gut, vollständig entsprechend, keine Mängel 5\n Gut entsprechend, geringfügige Mängel 4\n Befriedigend entsprechend, gewisse Mängel 3\n Genügend entsprechend, deutliche Mängel 2\n Knapp genügend entsprechend, mit signifikanten 1\n Mängeln\n Nicht entsprechend, mit signifikanten Mängeln 0\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN210\n Seite 31 von 34" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 33, "text": "34\n Gesamtpunkte-\n1. Aufgabenstellung Einzelbewertung\n anzahl\nIst die Aufgabenstellung verstanden worden? 0\nSind alle wesentlichen Aspekte erfasst worden? 0\nIst der fachlich übergeordnete Zusammenhang klar? 0 0\nIst das Thema klar definiert? 0\nSind die Arbeitshypothesen/Forschungsfragen adäquat? 0\n Gesamtpunkte-\n2. Wissenschaftliches Arbeiten Einzelbewertung\n anzahl\nSind die relevanten, auch fremdsprachigen\nLiteraturquellen, sonstigen Quellen und Materialien verarbeitet worden? 0\nSind diese Quellen vollständig, korrekt belegt und zitiert worden? 0\nWird auf Kenntnislücken, basierend auf der Literaturanalyse, hingewiesen\nund somit die Relevanz begründet? 0\nIst das Vorgehen (Recherche, Selektion der Studien) nachvollziehbar\nbeschrieben? 0\nWird die Wahl des Review-Designs (Realist Review, Systematisches\nReview, Scoping Review…) begründet und dieses für die Forschungsfrage 0\n 0\nangemessen?\nWurden die Möglichkeiten und Grenzen der angewandten Methoden\nerkannt? 0\nWurden die Arbeiten (Recherchen, Studienselektion Beurteilungen) mit\nder notwendigen Sorgfalt und Vollständigkeit ausgeführt? 0\nWurden die Resultate adäquat synthetisiert (ggf. statistisch) und\ndargestellt? 0\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN210\n Seite 32 von 34" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 34, "text": "35\n Gesamtpunkte-\n3. Struktur und Logik des Aufbaus, wissenschaftliche Einzelbewertung\n anzahl\nDiskussionsführung\nIst die Problemstellung klar dargelegt und die Zielsetzung folgerichtig\n 0\nformuliert?\nIst die Gliederung der Problemstellung dem Konzept der Arbeit\n 0\nangepasst?\nSind die Resultate und die Folgerungen aus der Arbeit klar und in\n 0\nlogischer Abfolge dargestellt?\nWurden die Fragen der Problemstellung beantwortet? 0\nSind die Ergebnisse mit Literaturdaten verglichen und in einen größeren\n 0\nZusammenhang gestellt? 0\nSind die getroffenen Verallgemeinerungen mit Fakten belegt? 0\nSind Fakten sprachlich klar von Hypothesen und Mutmaßungen getrennt? 0\nSind offene, nicht behandelte Fragen erwähnt? 0\nEnthält die Diplomarbeit eigenständige Denkansätze? 0\nWerden die Ergebnisse der Abschlussarbeit in einen Kontext zur klinischen\n 0\nPraxis gestellt?\n Gesamtpunkte-\n4. Formale Qualität der Darstellung Einzelbewertung\n anzahl\nSind die formalen Anforderungen bezüglich Graphiken, Tabellen,\nLiteraturzitate erfüllt? 0\nGibt es eine vollständige und informative Zusammenfassung? 0\nIst der Text wissenschaftlich sauber und verständlich korrekt? 0\n 0\nIst der Text orthographisch und grammatikalisch korrekt? 0\nIst das Layout lesefreundlich? 0\nGesamtpunkteanzahl 0\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN210\n Seite 33 von 34" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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RN210\n Seite 34 von 34" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 19.06.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Humanmedizin vom 28.05.2024 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 26.06.2024, StJ 2023/24, 39. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ." }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210\n 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. 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Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 38, "text": "39\nCurriculumsweiterentwicklung 2013\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n 01 26.06.2001 Neuer Studienplan für das Diplomstudium 01.10.2002\n Humanmedizin mit Änderungen vom 12.03.2002,\n 28.05.2002,\n 02 Änderungen vom 11.06.2003, 25.06.2003, 27.10.2004 01.10.2004\n 23.11.2004 und 15.12.2004\n 03 07.06.2005 22.06.05 Neues Reihungsverfahren für Platzvergabe; Inhalte 1. bis 01.10.2005\n 3. Semester, Neubewertung der ECTS-\n Anrechnungspunkte\n 04 29.11.2005 14.12.05 Zulassungsvoraussetzung zum Auswahlverfahren 21.12.2005\n 10.01.2006 11.01.2006 Anhang 2: Modul 03 SU 1,4 SSt.- neu: 0,5 SSt. 18.01.2006\n 4.10.2005 21.06.2006 Umbenennung Modul 20 01.10.2006\n 8.11.2005 Richtlinien 01 – 08\n 21.3.2006 Ergänzung – Anerkennungsrichtlinien\n 13.6.2006 Zuordnung von Tracklehrinhalten zu Modulen\n 21.9.2006 25.9.2006 Anpassung der Trackstunden\n 7.11.2006 8.11.2006 Redaktionelle Überarbeitung und inhaltliche Anpassung 15.11.2006\n 16.01.2007 24.01.2007 Richtlinie XIII VMC 12.02.2007\n 21.03.2007 28.3.2007 Studienplananhänge : OSCE und AMSA\n 05 12.06.2007 20.6.2007 Überarbeitung des 6. Jahres 1.10.2007\n Korrekturen und Wiederverlautbarung\n 06 10.6.2008 25.6.2008 Redaktionelle Überarbeitung zu Version 06: 1.10.2008\n Formative Prüfungen\n Semester 1 – 3 (Module 01 – 08).\n Anhang: Äquivalenzliste (Se, Ue, SU) der Module 01 – 08\n von Version 05 auf Version 06\n Berücksichtigung Vorbereitungskurse OSCE (19.12.2007)\n NBI IVb; AMSA-Funktionen\n 07 10.3.2009 25.3.2009 Redaktionelle Überarbeitung zu Version 06: 25.3.2009\n Streichung der Diplomarbeitsrichtlinie\n Ergänzungen/Abänderungen Anhang V: OSCE\n 9.6.2009 24.6.2009 Anhang Anrechnungsrichtlinie KSR 1.10.2009\n Aufteilung ÄF II\n Änderung Studienplananhang Vb: Sonderregelungen\n Studierendenvertreter/innen\n Änderung KSR\n 08 16.6.2010 30.6.2010 Änderungen der Anhänge, Notfallmedizin 1.10.2010\n 09 15.6.2011 22.6.2011 Neuer Anhang VII, überarbeiteter Anhang III 1.10.2011\n1 Beschluss durch die Curricularkommission für Humanmedizin\n2 Genehmigung des Senates\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 2 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 39, "text": "40\nVersion Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n Redaktionelle Änderungen\n10 19.6.2012 27.6.2012 Praktisch-klinische Fertigkeiten\n Redaktionelle Änderungen 1.10.2012\n PTM Neu\n11 11.6.2013 19.6.2013 KPJ Neu 1.10.2013\n Überarbeitung Famulaturlizenz\n Redaktionelle Änderungen\n11.a 17.6.2014 25.6.2014 Überarbeitung OSCE, Diplomarbeit, freiwillige 1.10.2014\n Famulatur, KPJ\n Redaktionelle Änderungen\n12 16.12.2013 18.12.2013 Weiterentwickeltes Curriculum für das Diplomstudium 01.10.2014\n Humanmedizin\n13 17.6.2014 25.6.2014 Weiterentwickeltes Curriculum für das Diplomstudium 01.10. 2014\n Humanmedizin\n14 15.6.2015 24.6.2015 Zusammenführung der Studienplanversionen und 01.10.2015\n Differenzierung nach Kohorten\n Reduktion Famulaturen & Freie Wahlfächer Kohorte\n 2013/14\n Äquivalenzlisten\n Lernzielverschiebung Zahnmedizin\n Anpassungen Lehrveranstaltungen Anästhesie, Erste\n Hilfe und Notfallmedizin\n Lernzielverschiebung Chirurgie\n Anpassung Anhang IV an HSG 2014\n Sonderregelung für Studierende mit Betreuungspflichten\n Anpassungen Tracks im 6. Studienjahr/ KPJ\n Anpassungen M23, M29\n Redaktionelle Änderungen\n15 13.6.2016 22.6.2016 Redaktionelle Änderungen 1.10.2016\n16 12.6.2017 21.6.2017 Redaktionelle Änderungen 1.10.2017\n Neuplanung Symptomentrack / Clinical Reasoning\n17 18.6.2018 20.6.2018 Redaktionelle Änderungen 1.10.2018\n KPJ-Abschluss/OSCE II\n18 17.6.2019 26.6.2019 Redaktionelle Änderungen 1.10.2019\n19 16.6.2020 24.6.2020 Redaktionelle Änderungen 1.10.2020\n20 14.6.2021 23.6.2021 Redaktionelle Änderungen 1.10.2021\n Anpassung PM XX\n Anpassung Pflichtfamulaturen\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 3 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 40, "text": "41\nVersion Datum des Datum der Datum des\n Beschlusses1 Genehmigung2 Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum Inkrafttretens\n21 13.6.2022 22.6.2022 Richtlinie virtuelle Lehre 1.10.2022\n Anpassung PM IV und PM V\n Anpassung wissenschaftliches Arbeiten I\n Aufnahme 1.11.6: Allgemeine Regeln für die Einteilung\n von Pflichtmodulen und Pflichttracks im 2. Abschnitt des\n Diplomstudiums Humanmedizin\n Anhang 6.5: Regelung für die Umstellung vom\n Rigorosenstudium Medizin (UO 201) auf das Curriculum\n des Diplomstudiums Humanmedizin (UO 202)\n Redaktionelle Änderungen\n22 30.05.2023 21.06.2023 Umstrukturierung Lehre Gerichtsmedizin und 1.10.2023\n Neugestaltung Pflicht-Track Wissenschaftliches Arbeiten I\n Umgestaltung der Symptomentracks I – III\n Rollenbilder neu\n Redaktionelle Änderungen\n23 28.05.2024 19.06.2024 Namensänderung: Lehrveranstaltung 1.10.2024\n „Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten I“\n in „Pflichttrack Wissenschaftliches Arbeiten“\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 4 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 41, "text": "42\nDer folgende Text verwendet bei Anreden und Personenbezeichnungen statt männlicher\nund weiblicher Form den Genderstern um Geschlechtervielfalt auszudrücken. Der\nGenderstern wird vom Screenreader als „Stern“, „Pause“ oder „Asterisk“ vorgelesen,\noder auch gar nicht gelesen.\n Curriculumsweiterentwicklung 2013 ...............................................................2\n1 Allgemeiner Teil ....................................................................................7\n 1.1 Allgemeine Beschreibung ....................................................................7\n 1.2 Akademischer Grad ...........................................................................7\n 1.3 Zulassungsvoraussetzungen ..................................................................7\n 1.4 Art, Dauer und Gliederung des Studiums ..................................................8\n 1.5 Ausbildungsziele ..............................................................................9\n 1.5.1 Übergeordnete Ziele ....................................................................9\n 1.5.2 Zielsetzung der einzelnen Studienabschnitte .......................................9\n 1.6 Qualifikationsprofil der Absolvent*innen ................................................ 10\n 1.7 Unterrichtssprache ......................................................................... 12\n 1.8 Internationalisierung und internationale Vergleichbarkeit ........................... 12\n 1.9 Grundsatz von Diversity .................................................................... 12\n 1.10 Gestaltung der Lehre ....................................................................... 13\n 1.11 Definition der Lehrveranstaltungsformate .............................................. 14\n 1.11.1 Lehrveranstaltung ohne Anwesenheitspflicht ..................................... 14\n 1.11.2 Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht und immanentem\n Prüfungscharakter ................................................................................ 14\n 1.11.3 Mitwirkung von Studierenden in der Lehre ........................................ 15\n 1.11.4 Heranführen der Studierenden an und Einbindung in die Forschung........... 15\n 1.11.5 Einsatz virtueller Lernunterlagen ................................................... 16\n 1.11.6 Allgemeine Regeln für die Einteilung von Pflichtmodulen und Pflichttracks im\n 2. Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ............................................ 16\n 1.12 Prüfungsordnung ............................................................................ 20\n 1.12.1 Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ...................... 20\n 1.12.2 Modulprüfungen........................................................................ 21\n 1.12.3 OSCE (= objektives strukturiertes klinisches Examen) ........................... 22\n 1.12.4 Formative Prüfungen .................................................................. 22\n 1.12.5 Diplomarbeit ........................................................................... 23\n2 Lehrveranstaltungen der einzelnen Studienabschnitte ..................................... 23\n 2.1 Erster Studienabschnitt .................................................................... 23\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 5 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 42, "text": "43\n 2.1.1 Erstes Studienjahr ..................................................................... 24\n 2.1.2 Zweites Studienjahr ................................................................... 27\n 2.2 Zweiter Studienabschnitt .................................................................. 29\n 2.2.1 Drittes Studienjahr .................................................................... 30\n 2.2.2 Viertes Studienjahr .................................................................... 32\n 2.2.3 Fünftes Studienjahr ................................................................... 34\n 2.3 Dritter Studienabschnitt– Klinisch Praktisches Jahr (KPJ) ............................ 36\n 2.3.1 Allgemeine Bestimmungen ........................................................... 37\n 2.3.2 Zuordnung der Fach-Abteilungen zu Tertialen .................................... 38\n 2.3.3 Leistungsüberprüfung im 3. Studienabschnitt ..................................... 40\n3 Diplomprüfungen ................................................................................. 40\n 3.1.1 Die erste Diplomprüfung.............................................................. 41\n 3.1.2 Die zweite Diplomprüfung ............................................................ 42\n 3.1.3 Die dritte Diplomprüfung ............................................................. 43\n 3.1.4 Studienabschluss ....................................................................... 43\n4 Übergangsbestimmungen ........................................................................ 43\n5 Inkrafttreten ...................................................................................... 44\n6 Anhänge ........................................................................................... 45\n 6.1 Änderungen der Bestimmungen der Kohorten „Studienbeginn bis Studienjahr\n 2012/13“ und „Studienbeginn im Studienjahr 2013/14“ des Curriculums V14............. 45\n 6.2 Richtlinie Virtuelle Lehre .................................................................. 46\n 6.3 Sonderregelungen für Studierendenvertreter*innen ................................... 54\n 6.4 Äquivalenzlisten ............................................................................. 57\n 6.5 Regelung für die Umstellung vom Rigorosenstudium Medizin (UO 201) auf das\n Curriculum des Diplomstudiums Humanmedizin (UO 202) .................................... 75\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 6 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 43, "text": "44\n1 ALLGEMEINER TEIL\n 1.1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG\nDas Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als\nÄrztin*Arzt für alle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen des\nwissenschaftlichen Denkens und praktische Fertigkeiten in integrativer, themenzentrierter\nund patient*innenorientierter Form vermittelt. Zentrale Grundlage der Ausbildung ist die\nVerknüpfung von wissenschaftlichem Denken und professionellem medizinischen Handeln.\nDie Vermittlung dieser Einheit erfolgt nach Richtlinien des Lebenslangen Lernens.\nBesonderen Stellenwert haben humanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des\nbiopsychosozialen Modells von Gesundheit und Krankheit. Die Auseinandersetzung mit\ndiesem Modell zielt auch darauf ab, die Studierenden dazu anzuregen, wesentliche, im\nRahmen des Berufsbildes einzunehmende Haltungen zu entwickeln.\nDie Lehre im Rahmen des Diplomstudiums Humanmedizin strebt danach, den Studierenden\nauf Basis einer breiten grundlagenwissenschaftlichen und klinisch-medizinischen Ausbildung\ndie besten Voraussetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für\ndie postgraduale Ausbildung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Im Sinne des\nAusbildungsprofils der Grazer Medizinischen Schule, werden horizontal Schwerpunkte von\nLehrinhalten (z.B. integriertes Curriculum Sonografie, Aspekte der Gesundheitsprävention,\nhandlungsorientiertes Lernen, basierend auf klinischen Leitsymptomen) vermittelt.\n 1.2 AKADEMISCHER GRAD\nNach Absolvierung des Diplomstudiums der Humanmedizin wird der akademische Grad\n„Doktorin der gesamten Heilkunde“ bzw. „Doktor der gesamten Heilkunde“, lateinisch\n„Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“ verliehen.\n 1.3 ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für\nHumanmedizin in Graz aufgenommen haben, wird ein Aufnahmeverfahren gemäß\nVerordnung des Rektorates durchgeführt. Umsteiger*innen aus dem Rigorosenstudium O 201\nnach AHStG, die durchgehend zugelassen waren, sind davon ausgenommen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 7 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 44, "text": "45\n 1.4 ART, DAUER UND GLIEDERUNG DES STUDIUMS\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen und der\nAblauf ist in drei Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 4 Semester, der 2. Abschnitt\ndauert 6 Semester, der 3. Abschnitt dauert 2 Semester und besteht aus dem Klinisch\nPraktischen Jahr (KPJ).\nDer erste Abschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist im ersten Studienjahr mindestens\nzu 90% identisch mit dem ersten Studienjahr der Studienrichtung Zahnmedizin.\nBesondere Merkmale der Studienorganisation\nDas Curriculum Humanmedizin an der Medizinischen Universität Graz ist ein kombiniertes\nModul- und Track-System. Der Großteil des Unterrichts findet im ersten und zweiten\nStudienabschnitt in integrierten, fächerübergreifenden, themenzentrierten\nPflichtlehrveranstaltungen (Pflicht-Module, PM) hintereinander in variabler Wochenlänge\nstatt. Parallel zu den Modulen laufen Track-Lehrveranstaltungen (Pflicht-Tracks (PT) mit\nAnwesenheitspflicht, deren Abhaltungen sich über ein ganzes Semester erstrecken können.\nNeben der Pflichtlehre (PM, PT) findet im zweiten Studienabschnitt Wahlpflichtlehre\n(Spezielle Studienmodule – SSMs, Spezielle Forschungsmodule – SFMs) im Ausmaß von 24\nECTS-Anrechnungspunkten statt. Als dritter Studienabschnitt folgt das Klinisch Praktische\nJahr mit praxis-orientierter Lehre in drei Tertialen.\nDie Module sind definitionsgemäß mit ECTS-Anrechnungspunkten hinterlegt. Die Verwendung\nbestimmter Lehr- und Prüfungsformate in den einzelnen Modulen folgt den darin\nvermittelten Lernzielen und deren Lerntiefe.\nEin Modul/Track ist abgeschlossen, wenn alle zum jeweiligen Modul/Track gehörenden\nLehrveranstaltungen positiv absolviert wurden.\nIn den Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes werden naturwissenschaftliche-\nInhalte sowie erste, grundlegende klinisch-praktische Fertigkeiten und Kompetenzen\nvermittelt, welche die Basis für die darauf folgenden, klinischen Studienabschnitte\ndarstellen.\nDie Diplomarbeit wird während des zweiten Studienabschnitts begonnen. Es wird empfohlen,\ndie Diplomarbeit im zweiten Abschnitt abzuschließen, sie ist spätestens im dritten\nStudienabschnitt fertig zu stellen.\nDer von den Studierenden zu leistende Gesamtumfang beträgt 360 ECTS-Anrechnungspunkte.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 8 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 45, "text": "46\n 1.5 AUSBILDUNGSZIELE\n1.5.1 ÜBERGEORDNETE ZIELE\nStudierende und Lehrende bilden eine Lehr- und Lerngemeinschaft mit dem Ziel des\nDiplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, das Erlernen\nund Ausüben praktischer Fertigkeiten im klinischen Kontext und die Formung einer ethischen\nGrundhaltung sowie der Erwerb und Ausbau psychosozialer Fähigkeiten.\nDie Lernziele der einzelnen klinischen Präsentationen werden in folgenden Kategorien\ndefiniert: Wissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkeiten/Fähigkeiten (Klinische\nFertigkeiten, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und\nEinstellungen/Haltungen gemäß den Rollenbildern des Curriculums der Humanmedizin an der\nMed UniGraz, wobei Inhalte aus den Bereichen der Prävention, Notfallmedizin,\nRehabilitation, Gender-Medizin, Ethik, Geriatrie und Palliativmedizin bzw. Public Health\nbesonders berücksichtigt werden.\n1.5.2 ZIELSETZUNG DER EINZELNEN STUDIENABSCHNITTE\nErster Studienabschnitt (Dauer: 2 Jahre, 1. bis 4. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des\nmenschlichen Organismus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der\nklinischen Präsentationen liefern. Der Aufbau und die Funktionen der menschlichen Organe\nsind genauso wie die Grundlagen der Krankheitsentstehung und das Wissen über den\ngesunden und kranken Organismus Teil dieses Studienabschnitts. Zusätzlich beginnt bereits\nin dieser Phase ein Basistraining psychosozialer und klinischer Fertigkeiten\n(Famulaturlizenz). Bereits im ersten Semester findet ein Stationspraktikum statt, wodurch\nein frühzeitiger Patient*innenkontakt gewährleistet wird. Details der Lernziele sind dem\n„Grazer Vorklinischen Lernzielkatalog“ (online abrufbar im Virtuellen Medizinischen\nCampus, VMC) zu entnehmen.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 3 Jahre; 5. bis 10. Semester)\nDer zweite Studienabschnitt bereitet Studierende zielgerichtet auf eine\npatient*innenzentrierte, klinische Tätigkeit vor. Studierende bauen ihre Kompetenzen\nschrittweise aus, um von einer primär diagnosezentrierten Krankheitslehre zur\nsymptomorientierten-patientenzentrierten Anwendung zu kommen.\nWeiters sollen Studierende Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Anwendung von theoretischem\nund praktischem Wissen, gemäß der Grazer Version des Österreichischen\nKompetenzlevelkatalogs für ärztliche Fertigkeiten erwerben. Am Ende des 2.\nStudienabschnitts sollen Studierende in der Lage sein, komplexe klinische Fragestellungen\nzu verstehen, zu analysieren und zu evaluieren, sowie die erworbenen Fertigkeiten im\nklinischen Kontext unter Aufsicht selbständig anzuwenden.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 9 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 46, "text": "47\nDritter Studienabschnitt: Klinisch-Praktisches Jahr (11. und 12.Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im\nStationsbetrieb. Am Ende des Studiums sollen so die im Qualifikationsprofil ausgeführten\nübergeordneten Lernziele erreicht worden sein.\n 1.6 QUALIFIKATIONSPROFIL DER ABSOLVENT*INNEN\nZielsetzung\nDas Profil der Medizinischen Universität Graz (Med Uni Graz) lautet: „Pioneering Minds –\nResearch and Education for Patients‘ Health and Well-being“. Es steht für unsere Haltung,\nmit Kreativität, Dynamik, Mut und Offenheit über den Tellerrand hinauszudenken, neugierig\nund tatkräftig zu agieren und dabei den möglichen Spielraum zu nutzen, um innovativ zu\nsein. Diesen Rahmen setzt sich die Med Uni Graz auch für alle ihre Curricula im Sinne der\nGrazer Medizinischen Schule.\nWir bilden Mediziner*innen aus und sind Partner*in für lebenslanges Lernen im\nGesundheitsbereich. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Studierende und Mitarbeiter*innen\nder Med Uni Graz eine besondere Wertehaltung entwickeln und festigen. Diese soll für das\nberufliche Umfeld und darüberhinausgehend als übergeordnetes Ziel erkennbar sein.\nÜbersicht\nIm Folgenden werden die dahingehenden Rollen, die maßgeblich auf dem CanMEDs\nRollenmodell basieren, als Idealbild prägnant zusammengefasst. Diese sollen im\nDiplomstudium Humanmedizin vermittelt bzw. möglichst internalisiert werden und im Sinne\ndes lebenslangen Lernens und Reflektierens der eigenen Kompetenzen weiterentwickelt\nwerden:\nMedizinische Expert*innen (ME)\nÄrzt*innen in der Rolle der medizinischen Expert*innen besitzen das erforderliche evidenz-\nbasierte theoretische Wissen, die praktischen Fertigkeiten und die professionellen\nHaltungen, die zur personen-zentrierten Patient*innenbetreuung erforderlich sind. Die\nanvertrauten Patient*innen werden in ihrer Gesamtheit als Mensch unter Berücksichtigung\ndes individuellen körperlichen, psychischen, kulturellen sowie spirituellen Befindens und des\nsozialen Umfeldes betreut. Die Rolle der medizinischen Expert*innen ist zentral für die\nFunktion der Ärzt*innen und beziehen ihre Kompetenzen aus den restlichen Rollen.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 10 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 47, "text": "48\nRepräsentant*innen des ärztlichen Berufsstandes (RE)\nMediziner*innen der Med Uni Graz sind Repräsentant*innen des ärztlichen Berufsstandes und\nhandeln nach ethischen Grundsätzen, befolgen die Standesregeln und zeichnen sich durch\nhohe persönliche Verhaltensstandards aus.\nInterprofessionelle Partner*innen (IP)\nÄrzt*innen in der Rolle der interprofessionellen Partner*innen arbeiten mit den\nverschiedenen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen, um eine effiziente und\npersonenzentrierte Patient*innenbetreuung zu gewährleisten.\nGesundheitsberater*innen und Fürsprecher*innen im Gesundheitswesen (GE)\nÄrzt*innen in der Rolle der Gesundheitsberater*innen und Fürsprecher*innen im\nGesundheitswesen nutzen ihre eigene Expertise und ihren Einfluss verantwortungsvoll, um\ndie Gesundheit und das Wohlbefinden von Patient*innen und der Gesellschaft zu fördern.\nKommunikator*innen (KO)\nÄrzt*innen in der Rolle der Kommunikator*innen sind sich der kommunikativen\nAnforderungen in unterschiedlichen Versorgungssituationen bewusst und bauen eine\nwertschätzende und empathische Ärzt*innen-Patient*innen-Beziehung auf, welche die\nVersorgung der Patient*innen vor, während und nach einer medizinischen Beratung und/oder\nIntervention positiv unterstützt. Sie pflegen eine effiziente und wertschätzende\ninterprofessionelle und interdisziplinäre Kommunikation.\nLernende, Lehrende und Wissenschaftler*innen (LE)\nÄrzt*innen in der Rolle der Lernenden, Lehrenden und Wissenschaftler*innen bekennen sich\nzu lebenslangem und reflektiertem Lernen, ebenso wie zur Schaffung, Verbreitung,\nÜbersetzung und Anwendung medizinischen Wissens.\nManager*innen und Verantwortungsträger*innen (MA)\nÄrzt*innen in der Rolle der Manager*innen und Verantwortungsträger*innen organisieren und\nbetreiben nachhaltige und ressourcenoptimierte Gesundheitsversorgung unter\nfachspezifischer Anleitung zum Wohle der Patient*innen als auch der Mitarbeiter*innen im\nGesundheitssystem.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 11 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 48, "text": "49\nInnovator*innen mit Pioneering Mind (IN)\nÄrzt*innen in der Rolle als Innovator*innen generieren neugierig, mutig und mitunter auch\nunkonventionell neues Wissen nach hohen wissenschaftlichen Qualitätsansprüchen. An ihrer\nArbeitsweise und Kommunikation ist erkennbar, dass das biopsychosoziale Modell\nverinnerlicht wurde und mit Innovationsgeist gehandelt wird.\n 1.7 UNTERRICHTSSPRACHE\nDie Lehrveranstaltungen des Diplomstudiums Humanmedizin werden in deutscher Sprache\nabgehalten. Wahlweise können einzelne Lehrveranstaltungen und/oder Unterrichts-\nUnterlagen in englischer Sprache angeboten werden.\n 1.8 INTERNATIONALISIERUNG UND INTERNATIONALE VERGLEICH-\n BARKEIT\nWesentliche Basis für eine Internationalisierung des Studiums ist die Beteiligung am Bologna\nProzess. Der Bologna Prozess steht für Maßnahmen, Instrumente und Bestrebungen zur\nSchaffung und Umsetzung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes. Folgende drei\nAspekte des Bologna Prozesses werden im Curriculum berücksichtigt: (1) Transparenz und\nVergleichbarkeit in Bezug auf das zu erreichende Gesamtausbildungsziel, (2) Förderung von\nMobilität sowie (3) Externe Qualitätssicherung.\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner\nStudienleistungen in ECTS-Anrechnungspunkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen\nArbeitspensum beruhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen sowie den zum\npositiven Absolvieren von Prüfungen nötigen Lernaufwand (Selbststudium) inkludieren.\nEntsprechend dem UG 2002 idgF werden 60 ECTS-Anrechnungspunkte pro Jahr vergeben, was\neinem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Dies bedeutet, 1 ECTS-\nAnrechnungspunkt steht für 25 Echtstunden an Arbeitspensum. Die ECTS-Anrechnungspunkte\nwerden durch die Abschätzung des Zeitaufwands für einzelne Studienleistungen durch\nLehrende sowie mittels Studierendenbefragung ermittelt. Bei den Modul- bzw. Track-\nBeschreibungen im speziellen Teil des Curriculums werden die ECTS-Anrechnungspunkte\nangegeben.\n 1.9 GRUNDSATZ VON DIVERSITY\nDie Gleichstellung der Geschlechter, verschiedener ethnischer und religiöser\nZugehörigkeiten sowie die Gleichstellung bezüglich Alter, Behinderung und sexueller\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 12 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 49, "text": "50\nOrientierung wird bei Lehrenden und Studierenden in allen Aspekten der sozialen Interaktion\nund Bewertung gelebt.\nGeschlechts- und diversity-spezifische Aspekte in der Medizin sind im Diplomstudium\nHumanmedizin in Lehrinhalte eingebettet und werden während des gesamten Studiums\nvermittelt. Diese Inhalte werden in den entsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß des\nintegrativen Charakters des Studiums berücksichtigt.\n 1.10 GESTALTUNG DER LEHRE\nLehreinheit (LE):\nEine Lehreinheit beträgt 45 Minuten.\nSemesterstunde (SST):\nEine Semesterstunde besteht aus 15 Lehreinheiten (Semesterlänge angenommen mit 15\nWochen).\nPflichtmodul (PM):\nPflichtmodul ist die Bezeichnung für eine thematisch abgegrenzte, in der Regel im\nintegrativen Zusammenwirken mehrerer Disziplinen in sich geschlossene Lehr- und\nLerneinheit des Diplomstudiums Humanmedizin. Sie kann in unterschiedlichen\nLehrveranstaltungen ausgestaltet sein.\nPflichttrack (PT):\nEin Track ist eine Pflichtlehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter, welche sich\nlongitudinal über maximal ein Semester erstreckt.\nSpezielles Studienmodul (SSM):\nIn speziellen Studienmodulen werden ausgewählte medizinische Themen vertiefend gelehrt.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer ist auf der Homepage veröffentlicht.\nSpezielle Studienmodule werden als Seminar mit Übung abgehalten. Voraussetzung für die\nZuordnung der Studienleistung ist die Abhaltung an der Medizinischen Universität Graz oder\nan einer anderen anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,\ndas Ausmaß von 6 ECTS-Anrechnungspunkten sowie die inhaltliche Festlegung auf einen\nThemenschwerpunkt.\nSpezielles Forschungsmodul (SFM):\nDas Spezielle Forschungsmodul dient der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einer\nspeziellen Themenstellung, welche im Idealfall als Einführung in das Thema einer\nDiplomarbeit und im Rahmen einer 1:1-Betreuung umgesetzt wird.\nDie*Der Lehrbeauftragte legt gemeinsam mit der*dem Studierenden im Rahmen eines\nprotokollierten Anfangsgesprächs die individuellen Zielvorgaben und Arbeitsschritte des\nSFMs fest, sodass das Ausmaß der zu erbringenden Leistungen 6 ECTS-Anrechnungspunkten\nentspricht. Im Laufe des SFMs haben zumindest zwei protokollierte Zwischengespräche zum\nMonitoring der Ziele stattzufinden. Am Ende des SFMs erfolgt ein protokolliertes\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 13 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 50, "text": "51\nAbschlussgespräch, in dem das Erreichen der Ziele evaluiert wird, die Benotung erfolgt bzw.\nFeedback gegeben wird. Die Studierenden haben außerdem einen kurzen Abschlussbericht\nmit den erworbenen Kompetenzen bzw. dem (zu erwartenden) wissenschaftlichen Ergebnis\nihrer Arbeit während des SFMs zu verfassen, welcher im Rahmen des Abschlussgesprächs der\nBetreuerin*dem Betreuer vorgelegt wird und von dieser*diesem bestätigt wird.\nFreie Wahlfächer (FWF)\nDie Studierenden können Leistungsnachweise aus dem Lehrveranstaltungsangebot der\nMedizinischen Universität Graz, sowie als Mitbeleger*innen des gesamten postsekundären\nBildungssektors im In- und Ausland erbringen. Es wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus\ndem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich zu wählen.\n 1.11 DEFINITION DER LEHRVERANSTALTUNGSFORMATE\n1.11.1 LEHRVERANSTALTUNG OHNE ANWESENHEITSPFLICHT\nVorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei denen\ndie Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Sie können gem. der\nRichtlinie für virtuelle Lehre teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen\nangeboten werden.\n1.11.2 LEHRVERANSTALTUNGEN MIT ANWESENHEITSPFLICHT UND\n IMMANENTEM PRÜFUNGSCHARAKTER\nSeminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die\nder Reflexion und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen\ndienen; Seminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und\nkönnen z.B. mit einer schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht\nAnwesenheitspflicht. Seminare werden in jahrgangsweisen zugeteilten Gruppen mit\nBeschränkung der Teilnehmer*innenzahl abgehalten.\nÜbungen (UE) dienen der Vertiefung von bereits bekannten Lehrstoffen durch\nVermittlung von praktischen/theoretischen Fertigkeiten und stellen\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter dar. Dazu zählen im ersten\nStudienabschnitt Laborübungen der Grundlagenforschung, Sezierkurse sowie bereits das\nErwerben grundlegender klinischer Fertigkeiten an Phantomen und Modellen. Im zweiten\nStudienabschnitt werden die Lehrformate patient*innenorientierter und zusätzlich im\nRahmen von Case-Based-Learning und Bed-Side-Teaching, in praktischen Übungen im Clinical\nSkills Center, sowie im Umgang mit Simulationspatient*innen angeboten. Übungen werden\nin Kleingruppen mit Teilnehmer*innenzahlbeschränkung abgehalten.\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 14 von 75" }, { "bulletin": { "id": 12315, "academic_year": "2023/24", "issue": "39", "published": "2024-06-26T00:00:00+02:00", "teaser": "Richtlinie des Senates: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit; Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin - Wiederverlautbarung; Curriculum für das gemeinsame Bachelorstudium Humanmedizin mit der JKU Linz – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Diplomstudium Zahnmedizin – Wiederverlautbarung; Curriculum für das PhD Studium an der Medizinischen Universität Graz - Wiederverlautbarung; Curriculum für das Doktoratsstudium Medizinische Wissenschaft – Wiederverlautbarung; Neueinrichtung: Curriculum ULG „Fachzahnärztliche Ausbildung in der Kieferorthopädie“; Curriculum: ULG „Entrepreneurship in Digital Health [EDITH]“ – Wiederverlautbarung; Curriculum: ULG „Klinische*r Prüfärztin*Prüfarzt“ – Wiederverlautbarung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften - Korrektur\r\n220.\tLeitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Vorstandes einer Klinischen Organisationseinheit im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter der Leiterin des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen\r\n", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12315&pDocNr=1512772&pOrgNr=1" }, "index": 51, "text": "52\nVorlesungen mit Übungen (VU) werden abgehalten, wenn es im Rahmen einer\nthematischen Einheit sinnvoll erscheint, bestimmten Übungseinheiten im\nKleingruppenunterricht zunächst allgemeine theoretische Grundlagen/Einleitungen im\nAusmaß von einer oder wenigen Vorlesungseinheiten voranzustellen. Für den Übungsteil gilt\nAnwesenheitspflicht.\nSeminare mit Übungen (SU) sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter, in denen Seminare und Übungen kombiniert sind und können z.B.\nmit einer schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen; es besteht Anwesenheitspflicht.\nPraktika (PR) dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die wissenschaftliche Ausbildung.\n(Pflicht)famulaturen (PFR) sind Praktika gemäß § 49 (4) Ärztegesetz idgF und sind in\nLehrkrankenhäusern der Medizinischen Universität Graz, sowie in den von der\nÖsterreichischen Ärztekammer als Ausbildungsstätten anerkannten Abteilungen von\nKrankenanstalten, Universitätskliniken und Universitätsinstituten zu absolvieren. Werden\nPraktika oder Pflichtfamulaturen im Ausland absolviert, gelten für diese die lokalen,\ngleichzusetzenden Vorschriften. Darüber hinaus sind Famulaturen in universitären\nLehrordinationen möglich. Jeder Teil der Pflichtfamulatur wird „mit Erfolg teilgenommen“\noder „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.\nIm Rahmen der Pflichtfamulatur müssen zumindest sechs Wochen an Betten führenden\nStationen absolviert werden. Für Studierende ab dem Studienjahr 2020/21 ist ferner zu\nbeachten, dass mindestens drei Wochen an einer chirurgischen Abteilung (Chirurgie oder\nperioperative Fächer) und mindestens drei Wochen an einer internistischen oder\nneurologischen Abteilung absolviert werden müssen. Freiwillige Famulaturen über das im\nCurriculum vorgesehene Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden. Für die Absolvierung von zusätzlichen, freiwilligen Famulaturen erhalten\nStudierende 1,5 ECTS-Anrechnungspunkte pro Woche im Rahmen der freien Wahlfachstunden\n(LV: „Freiwillige Famulatur“). Als Voraussetzung für die Pflichtfamulatur muss die\nPflichtlehrveranstaltung „Famulaturlizenz“ erfolgreich abgeschlossen werden.\n1.11.3 MITWIRKUNG VON STUDIERENDEN IN DER LEHRE\nAktive Mitwirkung („peer teaching“) an Pflichtlehrveranstaltungen und SSMs als studentische\nMitarbeiter*innen (z.B. im Clinical Skills Center) ist möglich und wird gefördert.\n1.11.4 HERANFÜHREN DER STUDIERENDEN AN UND EINBINDUNG IN\n DIE FORSCHUNG\nDie Grundlagen wissenschaftlichen Denkens und Arbeitens werden sowohl in eigenen Pflicht-\nLehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt, als auch themenbezogen in den\neinzelnen Modulen vermittelt. Vor allem in den Speziellen Studienmodulen und Speziellen\nForschungsmodulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit, sich auf unterschiedlichen\nThemengebieten ihres individuellen Interesses mit speziellen Fragestellungen der\nGrundlagen- oder klinischen Forschung auseinander zu setzen. Ziel ist die frühzeitige\n Mitteilungsblatt vom 26.06.2024, Stj 2023/2024, 39. Stk. RN211\n Seite 15 von 75" } ] }