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Die Auswertung der Wissensabfragen muss\nmanuell durch den*die Lehrende*n erfolgen und zB nach MEDonline von den Lehrenden übertragen werden.\nWeiterhin gibt es für Studierende eine definierte, zeitversetzte Interaktionsmöglichkeit mit den Lehrenden,\num Fragen stellen zu können (z.B. per E-Mail oder über ein Forum).\nQualitative Anforderungen: Inhaltlich gilt sinngemäß das gleiche wie unter 2.2.1 „Virtuelle asynchrone\nLehre ohne immanentem Prüfungscharakter“ angeführt.\nFormale Anforderungen: Es gelten die gleichen Anforderungen wie unter 2.2.1 „Virtuelle asynchrone Lehre\nohne immanentem Prüfungscharakter“ angeführt.\nÜberprüfung und Fristenlauf\nÜberprüfung\nGrundsätzlich werden alle Lerneinheiten, welche von Präsenz in ein virtuelles Format (hybrid, virtuell\nsynchron oder virtuell asynchron) oder von einem virtuellen Format in ein anderes gewandelt werden einer\nfachlichen, formalen und qualitativen Prüfung unterzogen.\nDie Beurteilung der Eignung obliegt der*dem Lehrenden, der Studienkoordination Pflegewissenschaft sowie\nder Institutsleitung.\nDie jeweils zuständige Curricularkommission bekommt die Liste mit den zur Umsetzung gelangten\nLerneinheiten sofern gegeben pro Semester, aber jedenfalls pro Studienjahr zur Information.\nZeitlauf\nFür die Virtualisierung von Lerneinheiten (hybrid, virtuell synchron oder virtuell asynchron) oder ein\nZurückgehen auf Präsenzlehre ist folgender Zeitlauf einzuhalten:\nAnfrage an die Lehrenden, ob Änderungen von Lehrformaten bei Lerneinheiten gewünscht werden:\nZeitlauf:\n • Anfang Juni (mit Rückmeldung bis Ende Juli) für das nächste Wintersemester\n • Anfang Jänner (mit Rückmeldung bis Ende Jänner) für das nächste Sommersemester\nWer: durch Studienkoordination Pflegewissenschaft\nRückmeldung der Lehrenden an die Studienkoordination Pflegewissenschaft\nWas:\nPro Lerneinheit, die geändert werden soll, sind folgende Angaben, wie hier beispielhaft dargestellt,\nnotwendig:\n Titel Lerneinheit LV Typ Dauer oder Anz. Lehrende*\n Unterrichtseinheiten r\n Einführung in den VO / SE / Ue 10.00 – 11.30 DI Dr.\n VMC Herwig\n Bei VU: VO oder Ue getrennt angeben oder 2\n Rehatschek\n Unterrichtseinheiten\n Bei SU: Se oder Ue getrennt angeben\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN191\n Seite 49 von 50" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 73, "text": "74\nAngabe der geplanten und der bisherigen Variante:\nAktuelle Abhaltung: ☐ Präsenz ☐ Hybrid ☐ Virtuell Synchron ☐ Virtuell Asynchron\nNeue Abhaltung: ☐ Präsenz ☐ Hybrid ☐ Virtuell Synchron ☐ Virtuell Asynchron\nPrüfung der formalen und qualitativen Anforderungen\nWer: Studienkoordination Pflegewissenschaft, Institutsleitung Pflegewissenschaft\nInformationsweitergabe an Lehrende und Curricularkommission sowie Beginn der Planung\nWer: Studienkoordination Pflegewissenschaft\nWas: Information in Bezug auf das Ergebnis der Anforderungsprüfung\nWann: Anfang September (WS) / Anfang Februar (SS)\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN191\n Seite 50 von 50" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 74, "text": "75\n192. Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 08.05.2024 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10a UG idgF auf\nBeschluss der Curricularkommission für Pflegewissenschaft vom 16.04.2024 nachfolgendes Curriculum\nbeschlossen hat:\n MTBl. vom 15.05.2024, StJ 2023/24, 33. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 75, "text": "76\n 1\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024 Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210\n 9494.\n UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 76, "text": "77\nBeschluss- und Änderungshistorie\n Version Datum des Datum der Kurzbeschreibung der Änderungen Datum des\n 1 2\n Beschlusses Genehmigung Inkrafttretens\n 01 20.04.2015 06.05.2015 Neueinrichtung 1.10.2015\n 02 30.05.2016 22.06.2016 Beschluss- und Änderungshistorie 1.10.2016\n Modul Statistik: Änderung LV-Typ\n Äquivalenzrichtlinie\n 03 10.4.2019 22.05.2019 Abstimmung der Modulinhalte, Aufnahme neuer Module 1.10.2019\n und Ausschluss überholter Module\n 04 07.06.2021 23.06.2021 Überarbeitung layout 1.10.2021\n Überarbeitung gendergerechte Sprache\n Korrektur Beherrschung der englischen Sprache: von level\n C1 auf B2\n Modul Verbesserung der Pflegepraxis:\n Teilnahmevoraussetzung: Streichung von positive\n Absolvierung der Module auf Absolvierung der Module\n 05 01.06.2022 22.06.2022 Richtlinie virtuelle Lehre 1.10.2022\n Redaktionelle Änderungen\n 06 16.04.2024 08.05.2024 Erhöhung der ECTS für EBP 2 von 5 auf 7 ECTS 1.10.2024\n Kürzung der ECTS von LSP von 5 auf 3 ECTS\n geringfügige inhaltliche Adaptierungen\n geringfügige sprachliche Adaptierungen\n1\n Beschluss durch die Curricularkommission für Pflegewissenschaft\n2\n Genehmigung des Senates\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 2 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 77, "text": "78\n Einleitung .......................................................................................................................... 5\n Qualifikationsziele ............................................................................................................. 5\n Potenzielle Berufsfelder/Tätigkeitsbereiche..................................................................... 6\n Studiendauer ..................................................................................................................... 6\n Zulassung ........................................................................................................................... 7\n Akademischer Grad ........................................................................................................... 7\n Zuteilung von ECTS-Punkten.............................................................................................. 7\nAufbau und Gliederung des Studiums ..................................................................................... 7\n Aufbau des Studiums ......................................................................................................... 7\n Lehrveranstaltungstypen ................................................................................................... 8\n Lehr- und Lernmethoden ................................................................................................... 8\n Modulübersicht .................................................................................................................. 9\n Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen ..............................................10\n Wahlpflichtmodule ...........................................................................................................10\n Freie Wahlfächer ..............................................................................................................10\n Unterrichtssprache ...........................................................................................................10\nPrüfungsordnung .................................................................................................................. 10\n Lehrveranstaltungsprüfungen ...........................................................................................10\n Module ..............................................................................................................................11\n Masterarbeit .....................................................................................................................11\n Abschluss und Gesamtbeurteilung ....................................................................................12\nIn-Kraft-Treten des Curriculums........................................................................................... 12\nAnhang I: Modulbeschreibungen ........................................................................................... 13\n I. Pflichtmodule ............................................................................................................13\nAnhang II: Äquivalenzrichtlinie ............................................................................................ 35\n Version 01 / Version 02 ....................................................................................................35\n Version 01 bis 05 / Version 06 ..........................................................................................35\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 3 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 78, "text": "79\n Version 02 / Version 03 ....................................................................................................36\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 4 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 79, "text": "80\nAllgemeines\n Einleitung\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft ist nach dem mehrstufigen Modell des Bologna-\nProzesses strukturiert.\n Bachelor (180 ECTS) Master (120 ECTS) PhD\n ECTS) CECTS)\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft folgt mit seinen Schwerpunkten Forschung,\nevidenzbasierte Praxis und Verbreitung/Umsetzung von Forschungsergebnissen den\nBildungszielen der Medizinischen Universität Graz. Das Studium ermöglicht den Studierenden\neine intensive Auseinandersetzung mit der (Pflege-)Wissenschaft; es werden\nwissenschaftliche Kenntnisse und Forschungsmethoden sowie die\nMöglichkeiten/Vorgehensweisen für die Umsetzung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in\ndie (Pflege-) Praxis vermittelt.\nDas Studium ist im Sinne des Österreichischen Hochschulrechts (BM: WF, 2013)3 den\nmedizinischen Studien zuzuordnen.\n Qualifikationsziele\nStudierende des Masterstudiums Pflegewissenschaft werden dazu befähigt, (aktuelle)\nForschungsergebnisse zu recherchieren, kritisch zu bewerten, für die tägliche Praxis\naufzubereiten und zu kommunizieren, um sie in die pflegerische Praxis zu implementieren\nund die daraus resultierenden Ergebnisse zu evaluieren.\nSie erkennen Probleme in der Praxis, können Veränderungen/Verbesserungen initiieren,\ndiese im Sinne von „best practice“ durchführen und in diesem Prozess eine führende Rolle\neinnehmen.\n3\nhttp://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/publikationen/dokumentation_\nhochschulrecht.pdf, Zugriff 16.03.2014.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 5 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 80, "text": "81\nSie können an Forschungsprojekten mitwirken und statistische sowie inhaltliche Analysen\ndurchführen.\nSie können Einzelne/Teams bei der Anwendung von evidenzbasiertem Wissen anleiten und\nunterstützen, mit dem Ziel qualitativ hochwertige Pflege/Versorgung von Einzelnen,\nGruppen und Populationen zu planen und durchzuführen.\nSie können Outcome Messungen durchführen und evidenzbasierte Produkte und\nEmpfehlungen erstellen.\nEs werden Fähigkeiten erlernt und vermittelt, die als Grundlage für ein lebenslanges Lernen\ndienen.\nSoziale Kompetenzen werden durch regelmäßige Gruppenarbeiten mit wechselnden\nMitgliedern sowie mit nationalen und internationalen Studierenden/Lehrenden gefördert,\ndie Diskussionsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Umgang mit Gruppenprozessen, selbständige\nUrteilsbildung und die Fähigkeit zur Argumentation werden erlernt und vertieft. Über die\nfachlichen Qualifikationen hinaus sollen auch weitergehende Kompetenzen erreicht werden,\ndie für ein breites Berufsspektrum/Berufsfelder dienlich sind, wie beispielsweise\nKommunikations- und Teamfähigkeit, Umgang mit Medien (Datenbanken, Internet etc.) und\ninterkultureller Austausch sowie eigenverantwortliches Lernen und Selbstmanagement als\nBasis für lebenslanges Lernen.\n Potenzielle Berufsfelder/Tätigkeitsbereiche\nDas Studium befähigt die Absolvent*innen in den Gebieten Forschung und/oder\nevidenzbasierte Praxis und Beratung tätig zu werden.\nMögliche Tätigkeitsbereiche:\n• Gesundheits- und Sozialwesen, Krankenhäuser, Rehabilitationszentren,\n Pflegeeinrichtungen, Sozialzentren, extramuraler Bereich\n• Gesundheits- und pflegewissenschaftliche öffentliche oder private\n Forschungseinrichtungen\n• Politische Beratungstätigkeit für den Bereich Gesundheit und Pflege\n• Wirtschaftsunternehmen, z.B. Versicherungen\n• Spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich Gesundheit und Pflege\n• Fachhochschulen und Universitäten\n Studiendauer\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft umfasst vier Semester mit insgesamt 120 ECTS-\nPunkten.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 6 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 81, "text": "82\n Zulassung\nVoraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft ist nach Maßgabe\ndes § 64 Abs 3 UG idgF:\n• der Abschluss eines Bachelorstudiums der Pflege(-wissenschaft) im Umfang von\n mindestens 180 ECTS-Punkten,\noder\n• der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens\n desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder\n ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung.\nZum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen\nvorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums\nabzulegen sind.\n Akademischer Grad\nAn die Absolvent*innen des Masterstudiums Pflegewissenschaft wird der akademische Grad\n„Master of Science\", abgekürzt „MSc“, verliehen.\n Zuteilung von ECTS-Punkten\nZur internationalen Vergleichbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner\nStudienleistungen in ECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum\nberuhen und die Zeit für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die Vor- und Nachbereitung\nsowie die Selbststudienzeit inkludieren. Es werden 60 ECTS-Punkte pro Studienjahr\nvergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Dies bedeutet, 1\nECTS-Punkt steht für 25 Echtstunden an Arbeitspensum (SIT = Student Investment Time). Es\ngilt zu berücksichtigen, dass es individuelle Unterschiede geben kann entsprechend des\njeweiligen Arbeitsstils bzw. der Erfahrungen und Kompetenzen der einzelnen Studierenden.\n Aufbau und Gliederung des Studiums\n Aufbau des Studiums\nDas Masterstudium Pflegewissenschaft ist modular strukturiert.\nDie zu absolvierenden 120 ECTS-Punkte setzen sich wie folgt zusammen:\n • 65 ECTS Pflichtlehrveranstaltungen\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 7 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 82, "text": "83\n • 10 ECTS Wahlpflichtmodule\n • 15 ECTS freie Wahlfächer\n • 30 ECTS Masterarbeit (inkl. WK „Kolloquium zur Masterarbeit“)\n Lehrveranstaltungstypen\nVorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht, bei denen die\nWissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt.\nSeminare (SE) sind forschungs- bzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die der\nReflexion und/oder Diskussion spezieller wissenschaftlicher Fragestellungen dienen;\nSeminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und können z.B. mit\neiner schriftlichen Prüfungsarbeit abschließen, es besteht Anwesenheitspflicht.\nWissenschaftliches Konversatorium (WK) ist eine begleitende Lehrveranstaltung zur\nMasterarbeit und dient dem Austausch zwischen Studierenden und Lehrenden. Es handelt\nsich dabei um eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter.\nBlended Learning (BL): Die Studierenden erwerben, vertiefen und festigen\nlehrveranstaltungsrelevante Inhalte mittels einer Kombination aus traditionellem\nPräsenzunterricht und Selbstlernphasen mit technologieunterstütztem Unterricht.\n Lehr- und Lernmethoden\nLehr-, Lern- und Beurteilungsstrategien entsprechen im Masterstudium Pflegewissenschaft\nden Prinzipien der Erwachsenenbildung. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass die\nStudierenden bereits vorhandenes Wissen und Erfahrungen in den Bildungsprozess\neinbringen. Dies bedeutet auch, dass auf den Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem ersten\nUniversitätsstudium (Bachelor) aufgebaut wird.\nDie aktive Mitwirkung ist die Voraussetzung für das Gelingen des Lehr- und Lernprozesses\nund wird von den Lehrenden gefordert und gefördert. Schwerpunkt der theoretischen\nKomponenten sind daher interaktive Methoden, die in großer Bandbreite eingesetzt werden.\nDarüber hinaus werden auch neue Methoden - wie eLearning bzw. Blended learning -\neingesetzt.\nDas jeweilige aktuelle Modulbuch wird zeitnah in Moodle zur Verfügung gestellt.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 8 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 83, "text": "84\n Modulübersicht\n Titel Art ECTS\n 1. Semester\n Evidenzbasierte Praxis 1 VO + SE 5\n Forschungsmethoden und Techniken 1 VO + SE 5\n Verbreitung und Umsetzung von Forschungsergebnissen 1 VO + SE 5\n Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren SE 3\n Literaturrecherche SE 2\n Philosophie VO + SE 5\n Freie Wahlfächer 5\n 2. Semester\n Evidenzbasierte Praxis 2 VO + SE 7\n Forschungsmethoden und Techniken 2 VO + SE 5\n Führung in der (Pflege-)Praxis VO + SE 3\n Statistik SE 5\n Wahlpflichtmodul: Epidemiologie VO + SE 5\n Wahlpflichtmodul: Qualitative Forschung VO + SE 5\n Freie Wahlfächer 5\n 3. Semester\n Forschungsmethoden und Techniken 3 SE 5\n Verbesserung der Pflegepraxis SE 5\n Analyseverfahren SE 5\n Verbreitung und Umsetzung von Forschungsergebnissen 2 SE 5\n Wahlpflichtmodul: Gesundheitskompetenz VO + SE 5\n Wahlpflichtmodul: Fragebogenentwicklung VO + SE 5\n Freie Wahlfächer 5\n 4. Semester\n Kolloquium zur Masterarbeit WK 2\n Masterarbeit 28\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 9 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 84, "text": "85\n Voraussetzungen für den Besuch von Lehrveranstaltungen\nDie Voraussetzungen für den Besuch der einzelnen Lehrveranstaltungen sind den\nModulbeschreibungen (Anhang I) zu entnehmen.\n Wahlpflichtmodule\nIm Masterstudium Pflegewissenschaft sind zwei Wahlpflichtmodule im Ausmaß von jeweils 5\nECTS-Punkten im Rahmen des Angebotes zu absolvieren.\nZusätzlich zu den im Curriculum bereits definierten Wahlpflichtmodulen können Vorschläge\nfür weitere Wahlpflichtmodule eingebracht werden, welche nach Genehmigung durch die\nCurricularkommission absolviert werden können.\n Freie Wahlfächer\nWährend der gesamten Dauer des Masterstudiums Pflegewissenschaft sind frei zu wählende\nLehrveranstaltungen im Ausmaß von 15 ECTS-Punkten zu absolvieren. Diese können frei aus\ndem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen postsekundären\nBildungseinrichtungen gewählt werden.\nStudienwerber*innen, die nicht das Bachelorstudium Pflegewissenschaft an der\nMedizinischen Universität Graz absolviert haben, wird die Absolvierung der folgenden\nLehrveranstaltungen als freie Wahlfächer im 1. Semester dringend empfohlen:\n • SE Lesen und Verstehen von Forschung 3 ECTS\n • SE Einführung in die Statistik 2 ECTS\n Unterrichtssprache\nDie Unterrichtssprache ist Deutsch und/oder Englisch.\nKenntnisse der deutschen und englischen Sprache zumindest auf Niveau B2 werden\nvorausgesetzt.\n Prüfungsordnung\n Lehrveranstaltungsprüfungen\nBei Vorlesungen erfolgt die Beurteilung durch eine Lehrveranstaltungsprüfung in Form eines\neinzigen mündlichen oder schriftlichen Prüfungsakts nach Abschluss der Lehrveranstaltung.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 10 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 85, "text": "86\nDer positive Erfolg von Vorlesungsprüfungen ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“\n(3) oder „genügend“ (4); der negative Erfolg mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen.\nSeminare sind Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Für eine positive\nAbsolvierung ist die verpflichtende 80%ige Teilnahme und die regelmäßige Mitarbeit mit\nselbstständigen, schriftlichen/mündlichen Beiträgen der Studierenden notwendig. Eine\nPräsentation, Seminararbeit sowie Zwischen- und/oder Abschlussprüfungen können als\nweitere Grundlage für die Beurteilung herangezogen werden. Sollte die Anwesenheit unter\nden geforderten 80% liegen, so kann unter Umständen, in Abstimmung mit der\nLehrveranstaltungsleitung eine dem Umfang der Fehlzeiten angemessene Hausarbeit verfasst\nwerden. Andernfalls muss die Lehrveranstaltung wiederholt werden.\nDie positive Absolvierung von Seminaren ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3)\noder „genügend“ (4); die negative Absolvierung mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen.\nWissenschaftliche Konversatorien sind Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter. Für eine positive Absolvierung ist die verpflichtende 80%ige Teilnahme\nund die regelmäßige Mitarbeit mit selbstständigen, schriftlichen/mündlichen Beiträgen der\nStudierenden notwendig. Sollte die Anwesenheit unter den geforderten 80% liegen, so kann\nunter Umständen in Abstimmung mit der Lehrveranstaltungsleitung eine dem Umfang der\nFehlzeiten angemessene Hausarbeit verfasst werden. Andernfalls muss die Lehrveranstaltung\nwiederholt werden.\nDie positive Absolvierung von Wissenschaftlichen Konversatorien ist mit „mit Erfolg\nteilgenommen“; die negative Absolvierung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ zu beurteilen.\n Module\nEin Modul wird positiv abgeschlossen durch die positive Absolvierung aller\nLehrveranstaltungen, die dem Modul zugeordnet sind.\nDie Beurteilung der einzelnen Module hat so zu erfolgen, dass der nach ECTS-Punkten\ngewichtete Notendurchschnitt herangezogen wird.\n Masterarbeit\nDie Studierenden haben eine eigenständige schriftliche Masterarbeit zu verfassen. Die\nAusarbeitung erfolgt im letzten Studiensemester. Masterarbeiten sind wissenschaftliche\nArbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig\nsowie inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeiten zu können. Das Thema der\nMasterarbeit ist einem der im Curriculum festgelegten Pflichtmodule zu entnehmen. Es hat\neinen engen Bezug zu pflegewissenschaftlichen Fragestellungen aufzuweisen. Die\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 11 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 86, "text": "87\nStudierenden haben das Recht, das Thema ihrer Masterarbeit selbst vorzuschlagen oder aus\neiner Anzahl von Vorschlägen zu wählen.\nDer Umfang der Masterarbeit sollte nicht mehr als 60 Seiten betragen.\nDer positive Erfolg der Masterarbeit ist mit „sehr gut“ (1), „gut“ (2), „befriedigend“ (3) oder\n„genügend“ (4); der negative Erfolg mit „nicht genügend“ (5) zu beurteilen.\nDetaillierte Bestimmungen betreffend der Verfassung von Masterarbeiten sind der\n„Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit oder Masterarbeit“ idgF zu entnehmen.\n Abschluss und Gesamtbeurteilung\nMit der positiven Beurteilung aller Pflichtmodule, der Wahlpflichtmodule, der freien\nWahlfächer und der Masterarbeit wird das Masterstudium abgeschlossen.\nZusätzlich zu den Beurteilungen der einzelnen Module ist eine Gesamtbeurteilung zu\nvergeben. Diese hat „bestanden“ zu lauten, wenn jedes Modul positiv beurteilt wurde.\nDie Gesamtbeurteilung hat „mit Auszeichnung bestanden“ zu lauten, wenn in keinem Modul\neine schlechtere Beurteilung als „gut“ und in mindestens der Hälfte der Module die\nBeurteilung „sehr gut“ erteilt wurde.\nDie freien Wahlfächer werden für die Ermittlung der Gesamtbeurteilung nicht berücksichtigt.\nAn die Absolvent*innen des Masterstudiums Pflegewissenschaft wird der akademische Grad\n„Master of Science\", abgekürzt „MSc“, verliehen.\n In-Kraft-Treten des Curriculums\nDas Curriculum tritt ab 01. Oktober 2024 in Kraft.\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 12 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 87, "text": "88\n Anhang I: Modulbeschreibungen\n I. Pflichtmodule\n Titel Evidenzbasierte Praxis 1\n Titel (englisch) Evidence Based Practice 1\n Abkürzung EBP 1\n Art Vorlesung und Seminar\n Arbeitsaufwand (ECTS) 1,5 ECTS Vorlesung / 3,5 ECTS Seminar\n Semester 1. Semester\n Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft\n Häufigkeit des Angebots Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\n Inhalte • Grundlagen der evidenzbasierten Praxis u. a.:\n ▪ EBP in der Praxis, externe versus interne Evidenz\n ▪ EBP-Methode\n ▪ Evidenzhierarchien\n ▪ PIKE Forschungsfragen und entsprechende\n Studiendesigns\n ▪ Effektschätzer und Effektstärken\n ▪ Tools zur Bewertung von Studien (u.a. ROB II)\n • Evidenzbasierte Entscheidungsfindung (inklusive Decision\n Making und Decision Aids)\n • Verstehen und kritisches Bewerten von Primärstudien\n ▪ RCTs\n ▪ Diagnosestudien\n ▪\n Inhaltliche Voraussetzungen • Gute Englischkenntnisse\n (erwartete Kenntnisse) • Statistische Grundlagen\n • Umfangreiche Kenntnisse in der Nutzung von\n Literaturdatenbanken\n Qualifikationsziele • Studierende erkennen Pflegeprobleme in der Pflegepraxis\n • Studierende können Strategien anwenden, um Lösungen\n für Praxisprobleme zu finden\n • Studierende können erworbene Kenntnisse und\n Fähigkeiten einsetzen, um Entscheidungen im Sinne einer\n evidenzbasierten Praxis zu fällen\n • Studierende sind in der Lage, verschiedene Primärstudien\n kritisch zu bewerten und Effektmaße zu verstehen\n Sprache Deutsch und/oder Englisch\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 13 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 88, "text": "89\n Prüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 14 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 89, "text": "90\n Titel Forschungsmethoden und Techniken 1\n Titel (englisch) Research Methods and Techniques 1\n Abkürzung RMT 1\n Art Vorlesung und Seminar\n Arbeitsaufwand (ECTS) 1 ECTS Vorlesung / 4 ECTS Seminar\n Semester 1. Semester\n Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft\n Häufigkeit des Angebots Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\n Inhalte • Vertiefung von Forschungsdesigns (qualitative und/oder\n quantitative und/oder mixed-method Forschung)\n • Vertiefung der einzelnen Stufen des Forschungsprozesses\n (u.a.: Sampling, Datenerhebung)\n Inhaltliche Voraussetzungen • Grundkenntnisse der Pflegewissenschaft und\n (erwartete Kenntnisse) Pflegeforschung\n • Gute Englischkenntnisse\n • Statistische Grundlagen\n Qualifikationsziele • Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse zu den Stufen\n des Forschungsprozesses und Forschungsdesigns\n • Studierende sind in der Lage, die unterschiedlichen\n Phasen des Forschungsprozesses und Forschungsdesigns\n kritisch zu hinterfragen\n Sprache Deutsch und/oder Englisch\n Prüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 15 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 90, "text": "91\n Verbreitung und Umsetzung von\n Titel\n Forschungsergebnissen 1\n Titel (englisch) Dissemination and Transfer of Research 1\n Abkürzung DTR 1\n Art Vorlesung und Seminar\n Arbeitsaufwand (ECTS) 1 ECTS Vorlesung / 4 ECTS Seminar\n Semester 1. Semester\n Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft\n Häufigkeit des Angebots Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\n Inhalte • Einführung und theoretische Grundlagen der\n Forschungsimplementierung/Research Transfer\n (Modelle, Theorien)\n • Einführung in „Barriers“ und „Facilitators“ im\n Rahmen der Forschungsimplementierung\n • Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die\n Praxis\n •\n Inhaltliche Voraussetzungen • Gute Englischkenntnisse\n (erwartete Kenntnisse)\n Qualifikationsziele • Studierende erwerben grundlegende Kenntnisse zu\n Forschungsimplementierung und verwandte Themen\n • Studierende kennen „Barriers“ und „Facilitators“ im\n Rahmen der Forschungsimplementierung\n • Studierenden kennen Theorien, Modelle und\n Frameworks zu Forschungsimplementierung\n und Research Transfer\n Sprache Deutsch und/oder Englisch\n Prüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 16 von 39" }, { "bulletin": { "id": 12195, "academic_year": "2023/24", "issue": "33", "published": "2024-05-15T00:00:00+02:00", "teaser": "Geschäftsordnung des Senates - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Satzung der Medizinischen Universität Graz - Änderung; Curriculum für das Masterstudium Interprofessionelle Gesundheitswissenschaften – Wiederverlautbarung; Curriculum: Curriculum für das Masterstudium Pflegewissenschaft: Wiederverlautbarung; Widerruf der Leitung von Universitätslehrgängen; Leitung von Universitätslehrgängen; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12195&pDocNr=1503021&pOrgNr=1" }, "index": 91, "text": "92\n Titel Wissenschaftliches Schreiben und Präsentieren\n Titel (englisch) Scientific Writing and Presentation\n Abkürzung SWP\n Art Seminar\n Arbeitsaufwand (ECTS) 3 ECTS\n Semester 1. Semester\n Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Masterstudium Pflegewissenschaft\n Häufigkeit des Angebots Das Modul wird jeweils im Wintersemester angeboten.\n Inhalte • Wissenschaftliches Schreiben\n • Zitation insbesondere der Umgang mit elektronischen\n Zitiersystemen\n • Konstruktives Feedback\n • Umgang mit Software des maschinellen Lernens,\n insbesondere der Text- und Bildgenerierung sowie der\n Literatursuche\n • Erstellen von Tabellen und Abbildungen für\n wissenschaftliche Publikationen\n •\n •\n Inhaltliche Voraussetzungen • Gute Englischkenntnisse\n (erwartete Kenntnisse) •\n Qualifikationsziele • Die Studierenden sind in der Lage, wissenschaftliche Texte\n zu verfassen und zu beurteilen und konstruktives\n Feedback zu geben\n • Software des maschinellen Lernens kann adäquat im\n Rahmen des wissenschaftlichen Arbeitens innerhalb der\n rechtlichen Rahmenbedingungen eingesetzt werden\n • Chancen und Nutzen von KI (z.B. ChatGPT ua.)\n •\n Sprache Deutsch und/oder Englisch\n Prüfungsmodus Details sind dem jeweils aktuellen Modulbuch zu entnehmen\n© Curricularkommission Pflegewissenschaft, Medizinische Universität Graz\n Mitteilungsblatt vom 15.05.2024, Stj 2023/2024, 33. Stk. RN192\n Seite 17 von 39" } ] }