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            "text": "2\n147.       Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen\n           klinischen Bereich\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen der §§ 20 Abs. 5, 32 UG idgF sowie des § 4 des Organisationsplanes der Medizinischen\nUniversität Graz idgF\n      •     Frau Univ.-Prof.in Dr.in Juliana MAROTTI GROSSHAUSEN\n            zur Leiterin der Klinischen Abteilung für Zahnerhaltung,\n            Parodontologie und Zahnersatzkunde\n            mit Wirkung ab 01.04.2024 bis zum 31.03.2026,\n            vorbehaltlich struktureller Änderungen,\nbestellt hat.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 27.03.2024, StJ 2023/24, 26. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "3\n148.       Geschäftsordnung des Rektorats\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr. in Andrea KURZ, gibt nach Genehmigung des Universitätsrates vom\n25.3.2024 nachfolgende Geschäftsordnung des Rektorats bekannt:\n                                                                                                 MTBl. vom 27.03.2024, StJ 2023/24, 26. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "4\n GESCHÄFTSORDNUNG DES REKTORATES DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ gemäß § 22\n Abs. 6 UG\n § 1 Aufbau des Rektorates und Vertretungsregelungen\n      (1) Das Rektorat besteht aus der*dem Rektor*in und vier Vizerektor*innen. Die*Der\n           Rektor*in ist Vorsitzende*r des Rektorates und gleichzeitig dessen Sprecher*in. Folgende\n           Vizerektor*innen wurden gewählt:\n                1.    Vizerektor*in      für Forschung und Internationales\n                2.    Vizerektor*in      für Studium und Lehre\n                3.    Vizerektor*in      für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n                4.    Vizerektor*in      für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n      (2) Die*Der Rektor*in wird im Falle der Verhinderung in folgender Reihenfolge vertreten:\n                1.    Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n                2.    Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n                3.    Vizerektor*in für Studium und Lehre\n                4.    Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n      (3) Die*Der Vizerektor*in für Forschung und Internationales wird im Falle der Verhinderung\n           in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n                1.    Rektor*in\n                2.    Vizerektor*in für Studium und Lehre\n                3.    Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n                4.    Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n      (4) Die*Der Vizerektor*in für Studium und Lehre wird im Falle der Verhinderung in\n           nachstehender Reihenfolge vertreten:\n                1.    Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n                2.    Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n                3.    Rektor*in\n                4.    Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n      (5) Die*Der Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit wird\n           im Falle der Verhinderung in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n                1. Rektor*in\n                2. Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n                3. Vizerektor*in für Studium und Lehre\n                4.    Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n                Seite 1 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "5\n      (6) Die*Der Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung wird im Falle\n           der Verhinderung in nachstehender Reihenfolge vertreten:\n                1.    Rektor*in\n                2.    Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit\n                3.    Vizerektor*in für Forschung und Internationales\n                4.    Vizerektor*in für Studium und Lehre\n § 2 Geschäftsführung\n      (1) Das Rektorat leitet die Universität unter eigener Verantwortung aufgrund der\n           anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen sowie dieser Geschäftsordnung und vertritt\n           die Medizinischen Universität Graz nach außen. Das Rektorat trägt gemeinsam die\n           Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und diese erfolgt nach den\n           Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und\n           Transparenz.\n      (2) Die Mitglieder des Rektorates arbeiten kollegial zusammen und unterrichten einander\n           laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge sowie nennenswerte Abweichungen von\n           den geplanten Entwicklungen in ihren Verantwortungsbereichen.\n      (3) Jedes Mitglied des Rektorates ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken in einer\n           Angelegenheit, auch wenn ihm diese nach der im Anhang befindlichen\n           Geschäftsverteilung nicht zugewiesen ist, eine Behandlung in einer Rektoratssitzung\n           herbeizuführen.\n      (4) Die Mitglieder des Rektorates bedienen sich zur Erfüllung der ihnen gemäß\n           Geschäftsverteilung             übertragenen           Aufgaben          der      nicht      wissenschaftlichen\n           Organisationseinheiten und Stabsstellen gemäß Organisationsplan.\n      (5) Jedes Mitglied des Rektorates hat in Ausübung seiner Funktion das Recht, in alle\n           Schriftstücke der Medizinischen Universität Graz Einsicht zu nehmen und von\n           Mitarbeiter*innen der Medizinischen Universität Auskünfte zu erhalten.\n      (6) Die Mitglieder des Rektorates sowie allfällig beigezogene Auskunftspersonen sind zur\n           Verschwiegenheit verpflichtet.\n § 3 Willensbildung im Rektorat\n      (1) Die Willensbildung im Rektorat erfolgt durch Beschlüsse. Grundsätzlich erfolgt die\n           Beschlussfassung in den Rektoratssitzungen.\n      (2) Präsenzquorum: Für die Beschlussfähigkeit ist erforderlich, dass zumindest drei\n           Mitglieder des Rektorates an der Beschlussfassung im Rahmen der Sitzungen teilnehmen.\n                Seite 2 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "6\n      (3) Das Rektorat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern nicht explizit\n           Einstimmigkeit gefordert wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der\n           Rektorin*des Rektors.\n      (4) Beschlüsse über Änderungen der Geschäftsordnung und/oder der Geschäftsverteilung\n           sind mit Anwesenheitsquorum des gesamten Rektorats und einstimmig zu fassen.\n      (5) In dringenden Fällen können auch Umlaufbeschlüsse gefasst werden. Für diese ist\n           Einstimmigkeit erforderlich. Die Abstimmung erfolgt mittels E-Mail vom persönlichen\n           Account des Mitglieds des Rektorates. Das Ergebnis ist in das Protokoll der nächsten\n           Rektoratssitzung aufzunehmen.\n § 4 Regeln für Interessenskonflikte und Eigengeschäfte (Compliance)\n      (1) Rektoratsmitglieder müssen wesentliche persönliche Interessen an Rechtsgeschäften\n           der       Medizinischen           Universität         Graz        sowie        deren       Beteiligungen           an\n           Gesellschaften/Unternehmen, sowie sonstige Interessenskonflikte vor Abschluss\n           gegenüber dem Rektorat offenlegen und haben sich bei den entsprechenden\n           Beschlussfassungen ihrer Stimme zu enthalten. Sie haben außerdem den Universitätsrat\n           darüber zu informieren.\n      (2) Alle Rechtsgeschäfte zwischen der Medizinischen Universität Graz und einzelnen oder\n           mehreren Mitgliedern des Rektorates sowie ihnen nahestehenden Personen oder\n           Unternehmen müssen fremdüblichen Standards entsprechen. Derartige Rechtsgeschäfte\n           und deren Konditionen müssen im Voraus unter Stimmenthaltung des*der Betroffenen\n           vom Rektorat einstimmig beschlossen werden und durch den Universitätsrat genehmigt\n           werden.\n § 5 Rektoratssitzungen\n      (1) Ordentliche Sitzungen finden grundsätzlich wöchentlich, jedenfalls aber einmal im\n           Monat statt und werden durch die*den Rektor*in spätestens drei Arbeitstage im Voraus\n           einberufen. Die Mitglieder des Rektorats haben das Recht und die Pflicht an den\n           Sitzungen teilzunehmen. Eine Verhinderung ist der*dem Rektor*in rechtzeitig bekannt\n           zu geben.\n      (2) Ordentliche Sitzungen dienen der Erledigung der laufenden Rechtsgeschäfte. Jedes\n           Mitglied des Rektorats ist berechtigt, bis spätestens drei Arbeitstage vor der nächsten\n           ordentlichen Sitzung Tagesordnungspunkte einzubringen. Die*Der Rektor*in leitet die\n           Sitzung, im Falle ihrer*seiner Verhinderung wird sie*er durch eine*n ihrer*seiner\n           Stellvertreter*innen in der in § 1 (2) angeführten Vertretungsreihenfolge vertreten.\n           Sie*Er bestimmt die Reihenfolge der Tagesordnung.\n                Seite 3 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "7\n      (3) Mit einfacher Mehrheit kann die Tagesordnung abgeändert, ergänzt oder einzelne\n           Punkte können von der Tagesordnung gestrichen werden. Das Rektorat kann durch\n           Beschluss oder auf Antrag eines Mitglieds zu einzelnen Tagesordnungspunkten\n           Auskunftspersonen oder Fachleute im Rahmen von Sitzungen beiziehen.\n      (4) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung\n           dringlicher Angelegenheiten statt. Jedes Mitglied des Rektorates kann die Einberufung\n           einer außerordentlichen Sitzung beantragen.\n      (5) Die*Der Rektor*in kann bei physischer Abwesenheit eines oder mehrerer\n           Rektoratsmitglieder oder aufgrund von behördlichen/universitären Empfehlungen bzw.\n           Maßnahmen, die eine Teilnahme nicht möglich machen oder diese nicht tunlich werden\n           lassen, im Wege der Einberufung einer ordentlichen/außerordentlichen Sitzung\n           veranlassen, dass die Sitzung unter Verwendung technischer Hilfsmittel (Einrichtung zur\n           Wort- und Bildübertragung) abgehalten wird. Bei Teilnahme an einer ordentlichen/\n           außerordentlichen Sitzung unter Verwendung von technischen Hilfsmitteln gilt das\n           betreffende Rektoratsmitglied oder die betreffenden Rektoratsmitglieder oder das\n           gesamte Rektorat als anwesend. Für das Abhalten und die Durchführung einer derartigen\n           Sitzung gelten im Übrigen die für Sitzungen vorgesehenen Bestimmungen dieser\n           Geschäftsordnung.\n § 6 Protokoll und Beschlussausfertigung\n      (1) Über die Sitzung des Rektorates ist ein Protokoll von einer*einem Schriftführer*in\n           anzufertigen, aus dem sich Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer*innen, die\n           Tagesordnung und der Wortlaut der Beschlüsse ergeben.\n      (2) Bei allen Beschlüssen, die nicht einstimmig gefasst werden, ist die abweichende Meinung\n           im Protokoll festzuhalten.\n      (3) Das Protokoll der Rektoratssitzung wird im Entwurf den Mitgliedern des Rektorates\n           übermittelt und anlässlich der nächsten Sitzung genehmigt bzw. gegebenenfalls\n           berichtigt.\n      (4) Beschlüsse des Rektorates sind von der Rektorin*dem Rektor bzw. von der*dem\n           zuständigen Vizerektor*in via deren Assistent*innen an die Leiter*innen der von den\n           Beschlüssen betroffenen Organisationseinheiten/Stabsstellen weiterzuleiten. Die\n           Beschlussausfertigung hat zumindest den Wortlaut des Beschlusses, den Tag der\n           Beschlussfassung, die an der Beschlussfassung beteiligten Mitglieder des Rektorates\n           sowie erforderlichenfalls Beilagen und Beschlussvorlagen, auf die der Beschluss Bezug\n           nimmt, zu enthalten.\n      (5) Der Vollzug der Beschlüsse des Rektorates obliegt jenem Mitglied des Rektorates, das\n           aufgrund der Geschäftsverteilung des Rektorates zuständig ist.\n                Seite 4 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "published": "2024-03-27T00:00:00+01:00",
                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Geschäftsordnung des Rektorats; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12055&pDocNr=1491656&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "8\n § 7 Geschäftsverteilung\n      (1) Die Geschäftsverteilung im Anhang 1 stellt einen integrierten Bestandteil dieser\n           Geschäftsordnung dar.\n      (2) Der*Dem Rektor*in oder den Vizerektor*innen gemäß Geschäftsverteilung zugeordneten\n           Aufgaben werden von den jeweilig zuständigen Mitgliedern des Rektorates in eigener\n           Verantwortung wahrgenommen.\n      (3) Bei übergreifenden Themen aus unterschiedlichen Organisationseinheiten hat das\n           zuständige Mitglied des Rektorates zwingend alle anderen von der Angelegenheit\n           betroffenen Mitglieder des Rektorates - auch beim laufenden Betrieb - einzubinden.\n      (4) Jedes Mitglied des Rektorates ist verpflichtet, vorab die Zustimmung einzuholen, wenn\n           Maßnahmen, Rechtsgeschäfte oder Entscheidungen seines Verantwortungsbereiches den\n           Verantwortungsbereich bzw. mehrere Verantwortungsbereiche anderer Mitglieder des\n           Rektorates betreffen. Wird bei jenen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit von\n           mindestens zwei Mitgliedern des Rektorates fallen, keine Einigung erzielt, so geht die\n           Zuständigkeit zur Entscheidung auf das gesamte Rektorat über.\n      (5) Die in der Geschäftsverteilung zugeordneten Aufgabenbereiche sind abschließend.\n           Ergeben sich im Laufe der Funktionsperiode neue Aufgaben, welche noch nicht in der\n           Geschäftsverteilung Berücksichtigung finden konnten, obliegt die Wahrnehmung dieser\n           Aufgabe der*dem Rektor*in. Die*Der Rektor*in ist berechtigt, vorübergehend diese\n           Aufgabe einem*einer Vizerektor*in zu übertragen. Eine dauerhafte Zuordnung einer\n           Aufgabe stellt eine Ergänzung der Geschäftsverteilung dar und ist unter Einhaltung der\n           Formerfordernisse durchzuführen.\n      (6) Maßnahmen von besonderer Bedeutung eines Rektoratsmitgliedes in seinem\n           Geschäftsbereich, die für die Medizinischen Universität Graz von außerordentlicher\n           Bedeutung sind oder mit einem hohen wirtschaftlichen Risiko verbunden sind, bedürfen\n           der vorherigen Zustimmung des gesamten Rektorates. Ausgenommen von der\n           Verpflichtung einer vorab einzuholenden Zustimmung sind Maßnahmen oder\n           Rechtsgeschäfte zur Abwendung drohender Schäden bzw. bei Bedeckung durch andere\n           Budgetpositionen des jeweiligen Geschäftsbereiches. Eine Budgetüberziehung zur\n           Abwehr von drohenden Schäden darf ausschließlich im Einzelfall erfolgen und es ist wie\n           auch für die Bedeckung durch andere Budgetpositionen des jeweiligen\n           Geschäftsbereichs hierfür in der nächstfolgenden Rektoratssitzung die Genehmigung des\n           Rektorates nachträglich einzuholen.\n                Seite 5 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "bulletin": {
                "id": 12055,
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            "index": 8,
            "text": "9\n § 8 Vertretung der Medizinischen Universität nach Außen (Unterschriftenregelung)\n      (1) Für alle Angelegenheiten, die vom Rektorat gesamtheitlich (als Kollegialorgan) gemäß\n           Geschäftsverteilung wahrzunehmen sind, ist der*die Rektor*in gemeinsam mit einem\n           weiteren Mitglied des Rektorates zeichnungsberechtigt.\n      (2) Für alle übrigen Angelegenheiten gilt das Vier-Augenprinzip: Jedes Mitglied des\n           Rektorats ist für die in der Geschäftsverteilung zugewiesenen Rechtsgeschäfte im Vier-\n           Augen-Prinzip gemeinsam mit einem anderen Mitglied des Rektorates oder einer für die\n           jeweilige Angelegenheit bevollmächtigten Person zeichnungsberechtigt.\n      (3) Für den Abschluss von Geschäften und Rechtshandlungen mit einem Betrag von mehr als\n           € 300.000.- (exkl. USt) im Einzelfall haben für eine rechtsgültige Verpflichtung der\n           Medizinischen Universität Graz jedenfalls das zuständige Mitglied des Rektorats und\n           die*der Vizerektor*in für Finanzen, Recht und Digitalisierung zu zeichnen. Ausgenommen\n           hiervon sind Drittmittelverträge im Forschungsbereich.\n      (4) Für Angelegenheiten im hoheitlichen Bereich ist das zuständige Rektoratsmitglied in\n           Vollziehung der Gesetze alleine zeichnungsberechtigt.\n § 9 Angelegenheiten, die der Zustimmung des Universitätsrats bedürfen\n Unbeschadet der Bestimmung des § 21 Abs. 1 UG ist die Zustimmung des Universitätsrats\n jedenfalls für folgende Angelegenheiten einzuholen:\n      (1) Maßnahmen oder Rechtsgeschäfte, die für die Medizinische Universität Graz von\n           außergewöhnlicher Bedeutung sind, oder mit denen ein außergewöhnliches\n           wirtschaftliches Risiko verbunden ist.\n      (2) Gründung von Gesellschaften und Stiftungen sowie Erwerb, Belastung und Veräußerung\n           von Beteiligungen daran und von Liegenschaften.\n      (3) Investitionen im Einzelfall von mehr als € 500.000 (exkl. USt), soweit sie nicht im\n           genehmigten Investitionsbudget enthalten sind und im Einzelnen dem Universitätsrat\n           bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurden.\n      (4) Aufnahme von Anleihen, Darlehen und Krediten, mit Ausnahme von kurzfristigen\n           Überbrückungskrediten bis zu einer Gesamtsumme von € 300.000 (exkl. USt).\n      (5) Abschluss von Leasing-, Miet- und Lizenzverträge, deren Kosten im Einzelfall einen\n           Betrag von € 750.000 (exkl. USt), bezogen auf einen Zeitraum von 3 Jahren,\n           überschreiten, soweit sie nicht im genehmigten Budget enthalten sind und im Einzelnen\n           dem Universitätsrat bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurden.\n                Seite 6 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 9,
            "text": "10\n      (6) Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens, deren Buchwert im Einzelfall\n           einen Betrag von € 300.000 (exkl. USt) überschreitet.\n      (7) Vergabe von Lieferungen und Leistungen der Medizinischen Universität Graz deren Wert\n           im Einzelfall einen Betrag von € 500.000 (exkl. USt) überschreitet, soweit sie nicht im\n           genehmigten Investitionsbudget enthalten sind und im Einzelnen dem Universitätsrat\n           bei der Genehmigung des Budgets vorgelegt wurde.\n § 10 Information des Rektorats an den Universitätsrat\n      (1) Das Rektorat informiert den Universitätsrat über Berufungsverfahren und Verfahren zur\n           Erteilung der Lehrbefugnis (venia docendi).\n      (2) Das Rektorat informiert den Universitätsrat über die beabsichtigte Aufnahme und\n           Aufgabe von Studienzweigen.\n      (3) Das Rektorat informiert den Universitätsrat quartalsweise über die Budgetauslastung.\n § 11 Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung\n Diese Geschäftsordnung tritt nach Genehmigung durch den Universitätsrat mit Veröffentlichung\n im Mitteilungsblatt in Kraft.\n                Seite 7 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 10,
            "text": "11\n Anhang 1 der Geschäftsordnung der Medizinischen Universität Graz\n GESCHÄFTSVERTEILUNG\n des Rektorates der Medizinischen Universität Graz\n Die Geschäftsverteilung legt die fachliche Zuständigkeit der Mitglieder des Rektorates\n abschließend fest.\n Das Organigramm der Medizinischen Universität Graz stellt einen integrierenden Bestandteil\n dieser Geschäftsverteilung dar.\n          Geschäftsbereich des Rektorates als Kollegialorgan\n          Geschäftsbereich der Rektorin*des Rektors\n          Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Klinische Angelegenheiten,\n           Innovation und Nachhaltigkeit\n          Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Forschung und Internationales\n          Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Studium und Lehre\n          Geschäftsbereich der Vizerektorin*des Vizerektors für Finanzmanagement, Recht und\n           Digitalisierung\n GESCHÄFTSBEREICH DES REKTORATES\n Folgende Angelegenheiten sind von allen Mitgliedern des Rektorates gemeinsam wahrzunehmen\n und bedürfen der Beschlussfassung des Rektorates:\n      1. Alle Agenden, die nicht ausdrücklich einem Mitglied des Rektorates oder anderem\n           Universitätsorgan zugewiesen sind\n      2. Agenden, die der Zustimmung, Genehmigung oder Stellungnahme des Universitätsrats\n           und/oder Senats bedürfen\n      3. Maßnahmen mit weitreichender oder langfristiger Auswirkung für die Universität\n           und/oder erheblicher Innen- und Außenwirkung (wie z.B. leistungsorientierte\n           Mittelvergabe, Datenschutz)\n      4. Übergeordnete Strategie der Medizinischen Universität Graz\n      5. Zielvereinbarung mit dem Universitätsrat\n      6. Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger\n      7. Geschäftsfeldentwicklung\n      8. Entscheidungen über die strategische Entwicklung des Lehr- und Studienangebots\n      9. Sponsoring und Fundraising\n                Seite 8 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 11,
            "text": "12\n      10. Strategische Vorgaben für das Qualitätsmanagement\n      11. Interne Revision\n      12. Zurückverweisen von Entscheidungen anderer Organe mit Ausnahme der Beschlüsse des\n           Universitätsrats, wenn diese im Widerspruch zu Gesetzen, Verordnungen oder der\n           Satzung stehen\n      13. Abschluss von Betriebsvereinbarungen aufgrund von Vorschlägen der jeweils fachlich\n           zuständigen Rektoratsmitglieder\n      14. Ausschreibungen von Planstellen für Universitätsprofessor*innen sowie Festlegung von\n           Richtlinien für Berufungsverfahren\n      15. Organisationsentwicklung im wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Bereich\n      16. Programm MED CAMPUS\n      17. Erstellung von Laufbahn- und Karrieremodelle sowie deren Qualitätssicherung\n      18. Erstellung eines Entwurfs der Satzung sowie von Entwürfen von Satzungsänderungen zur\n           Vorlage an den Senat\n      19. Erstellung eines Entwicklungsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den\n           Universitätsrat\n      20. Erstellung eines Organisationsplans der Universität zur Vorlage an den Senat und an den\n           Universitätsrat\n      21. Erstellung eines Entwurfs der Leistungsvereinbarung zur Vorlage an den Universitätsrat\n      22. Bestellung und Abberufung der Leiter*innen von Organisationseinheiten\n      23. Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Leiterinnen*den                                              Leitern      der\n           wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Einheiten\n      24. Zuordnung der Universitätsangehörigen (§ 94 Abs. 1 Z 2 bis 6 UG) zu den einzelnen\n           Organisationseinheiten\n      25. Erlassung von Richtlinien für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmer*innen der\n           Universität gemäß § 28 Abs. 1 UG\n      26. Bereitstellung eines Planungs- und Berichterstattungssystems, das die Erfüllung der\n           Berichterstattungspflichten durch die Universitäten nach den gesetzlichen Vorschriften\n           und den Vorgaben der Bundesministerin*des Bundesministers für Finanzen hinsichtlich\n           der Einrichtung eines Beteiligungs- und Finanzcontrolling gewährleistet\n      27. Fristsetzung bzw. Ersatzvornahme im Zusammenhang mit der Säumnis von Organen iSd\n           § 47 UG\n      28. Weitere Aufgaben, die aufgrund allfälliger zukünftiger Änderungen                                                  des\n           Universitätsgesetzes in den Zuständigkeitsbereich des Rektorates fallen\n      29. Inhaltliche Begleitung und Koordination der Aktivitäten betreffend Standortentwicklung\n                Seite 9 von 19                                 Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                           Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 12,
            "text": "13\n GESCHÄFTSBEREICH DER REKTORIN*DES REKTORS\n Der*Dem Rektor*in sind folgende Stabsstellen, Organisationseinheiten und folgendes Büro\n zugeordnet:\n          Stabsstelle Büro der Rektorin\n          Organisationseinheit Human Resources\n          Organisationseinheit GENDER:UNIT\n          Organisationseinheit Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement\n          Stabsstelle Qualitäts- und Wissensmanagement\n          Stabsstelle Interne Revision\n          Stabsstelle Compliance\n          Büro des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (AKGL)\n Folgende Angelegenheiten                  sind     von    der      Rektorin*vom         Rektor       eigenverantwortlich\n wahrzunehmen:\n      1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneten Stabsstellen und\n           Organisationseinheiten, wobei die Fachaufsicht über das Personal des Büros des AKGL\n           der*dem Vorsitzenden des AKGL zukommt\n      2. Vorsitzende*r sowie Sprecher*in des Rektorates\n      3. Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor*innen\n      4. Sämtliche Personalagenden inkl. Personaladministration,                                   -entwicklung          und     -\n           verrechnung sowie Personalplanung und -controlling\n      5. Leitung des Amts der Universität\n      6. Verhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit der*dem Bundesminister*in\n           und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat\n      7. Erteilung von Vollmachten gemäß § 28 Abs. 1 UG\n      8. Erteilung der Lehrbefugnis\n      9. Ehrungen, sofern sie nicht in der Zuständigkeit anderer universitärer Organe oder\n           Gremien liegen\n      10. Operative Personalentwicklung inklusive interner Weiterbildung und betrieblicher\n           Gesundheitsförderung\n      11. Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für\n           Universitätsprofessor*innen, Führen von Berufungsverhandlungen und Berufungen von\n           Universitätsprofessor*innen\n                Seite 10 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 13,
            "text": "14\n      12. Arbeitnehmerinnen-                und      Arbeitnehmerschutz,              Sicherungseinrichtungen                und\n           arbeitsmedizinische Betreuung (soweit diese Agenden in den Verantwortungsbereich der\n           Medizinischen Universität Graz fallen)\n      13. Gleichstellung, Frauenförderung und Diversität\n      14. Agenden bzgl. Mitarbeiter*innen mit besonderen Bedürfnissen und/oder chronisch\n           kranker Mitarbeiter*innen\n      15. Öffentlichkeitsarbeit,               externe          und          interne          Kommunikation               sowie\n           Veranstaltungsmanagement\n      16. Qualitäts- und Wissensmanagement\n      17. Vertretung der Medizinischen                       Universität        Graz       in     der      Österreichischen\n           Universitätenkonferenz\n      18. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Arbeitskreis für\n           Gleichbehandlungsfragen\n      19. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Personal der Österreichischen\n           Universitätenkonferenz\n      20. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Dachverband der Universitäten\n Folgende Angelegenheiten sind von der Rektorin*vom Rektor in Abstimmung mit einem oder\n mehreren Mitgliedern des Rektorates wahrzunehmen:\n      21. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Krankenanstaltenträger\n           (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation\n           und Nachhaltigkeit sowie mit dem jeweils fachzuständigen Mitglied des Rektorats)\n      22. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber der Ärztekammer (in\n           Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und\n           Nachhaltigkeit)\n      23. Gewährung von über die Bestimmungen des Kollektivvertrags bzw. des Gehaltsgesetzes\n           hinausgehende Bezahlungen, grundsätzliche besoldungsrechtliche Angelegenheiten von\n           Beamtinnen und Beamten bzw. Vertragsbediensteten mit längerfristigen budgetären\n           Auswirkungen sowie Gewährung von außerordentlichen Geldleistungen an Mitglieder des\n           Universitätspersonal (zB Leistungsprämien, Geldaushilfen, Belohnungen) (in\n           Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und\n           Digitalisierung)\n      24. Wissenschaftliche              und        nichtwissenschaftliche              Nachwuchsförderung                sowie\n           Qualitätssicherung der Nachwuchsförderung (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in\n           für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit und der*dem Vizerektor*in\n           für Forschung und Internationales)\n                Seite 11 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "15\n      25. Vertretung der Medizinischen Universität Graz gegenüber dem Betriebsrat für das\n           wissenschaftliche und allgemeine Universitätspersonal sowie Erarbeitung von allfälligen\n           Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für\n           Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung)\n                Seite 12 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "16\n GESCHÄFTSBEREICH                  DER         VIZEREKTORIN*DES               VIZEREKTORS              FÜR         KLINISCHE\n ANGELEGENHEITEN, INNOVATION UND NACHHALTIGKEIT\n Der*Dem Vizerektor*in für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit ist\n folgende Stabsstelle zugeordnet:\n          Stabsstelle Büro des Vizerektors für Klinische Angelegenheiten, Innovation und\n           Nachhaltigkeit\n Folgende Angelegenheiten sind von der Vizerektorin*vom Vizerektor für Klinische\n Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n      1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal der zugeordneten Stabsstelle\n      2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n           Stabsstelle\n      3. Vertretung der universitären Interessen in der Planung und Umsetzung des Programms\n           LKH-Univ. Klinikum Graz 2020 (inkl. Nachfolgeprojekt) unter besonderer\n           Berücksichtigung der Infrastruktur für Forschungs- und Lehrtätigkeiten am LKH-\n           Universitätsklinikum\n      4. Umsetzung der formulierten Zielsetzungen in der Zusammenarbeitsvereinbarung sowie\n           der gültigen Zusatzvereinbarungen mit dem Krankenanstaltenträger\n      5. Erarbeitung von allfälligen Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen\n      6. Entwicklung von Nachhaltigkeitsprinzipien und operative Umsetzung innerhalb der\n           Universität\n Folgende Angelegenheiten sind von der Vizerektorin*dem Vizerektor für Klinische\n Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit in Abstimmung mit einem oder mehreren\n Mitgliedern des Rektorates wahrzunehmen:\n      7. Paktierte Investitionen im LKH-Universitätsklinikum Graz, welche                                         primär      die\n           Patient*innenversorgung betreffen (in Abstimmung mit dem Rektorat)\n      8. Umsetzung der in § 29 Abs. 4 und 5 UG geregelten Angelegenheiten (in Abstimmung mit\n           dem Rektorat)\n      9. Entwicklung und Umsetzung innovativer Prozesse und Projekte (in Abstimmung mit dem\n           jeweils fachzuständigen Mitglied des Rektorats)\n                Seite 13 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 16,
            "text": "17\n GESCHÄFTSBEREICH                DER      VIZEREKTORIN*DES             VIZEREKTORS            FÜR      FORSCHUNG            UND\n INTERNATIONALES\n Der*Dem Vizerektor*in für Forschung und Internationales sind folgende Stabsstelle und\n Organisationseinheiten zugeordnet:\n          Stabsstelle Büro des Vizerektors für Forschung und Internationales\n          Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur\n          Organisationseinheit für Forschungsmanagement\n Folgende Angelegenheiten sind von der*dem Viezrektor*in für Forschung und Internationales\n eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n      1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneter Stabsstelle und\n           Organisationseinheiten\n      2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n           Stabsstelle und Organisationseinheiten\n      3. Koordination              der        Strategischen           Forschungsinfrastrukturentwicklung                     und\n           Investitionsentscheidungen im wissenschaftlichen Bereich\n      4. Vorschläge für die strategische Planung in der Forschung, inkl. Entwicklung von\n           Stärkefeldern\n      5. Forschungsmanagement inkl. -dokumentation und -evaluierung\n      6. Nationale und internationale Kooperationen in der Forschung sowie Sicherstellung von\n           Evaluierung der Forschungskooperationen\n      7. Verwertung von Forschungsergebnissen inkl. Patente, Erfindungen und Lizenzen\n      8. Qualitätssicherung in der Forschung inkl. Angelegenheiten der „Good Scientific\n           Practice“ und der Ethik\n      9. Projektbezogene Unterstützungen (Sponsoring) im Forschungsbereich\n      10. Erarbeitung von allfälligen Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen\n      11. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Forschung der Österreichischen\n           Universitätenkonferenz\n      12. Vertretung der Medizinischen Universität Graz in Angelegenheiten der Forschung\n                Seite 14 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 17,
            "text": "18\n Folgende Angelegenheiten sind von der*dem Vizerektor*in für Forschung und Internationales in\n Abstimmung mit einem oder mehreren Mitgliedern des Rektorates wahrzunehmen:\n      13. Klinische Studien (in Abstimmung mit der Rektorin*des Rektors und der Vizerektorin*des\n           Vizerektors für Klinische Angelegenheiten, Innovation und Nachhaltigkeit sowie der\n           Vizerektorin*des Vizerektors für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung)\n      14. Paktierte Investitionen im LKH-Univ. Klinikum Graz, welche die Forschung betreffen –\n           „Schwerpunktsetzung Med Uni“ (Grundsatzentscheidungen in Abstimmung mit dem\n           Rektorat)\n      15. Entwicklung von PhD-Programmen (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in für\n           Studium und Lehre)\n      16. Nationale und internationale Kooperationen in der Lehre sowie internationale Mobilität\n           von Wissenschaftler*innen und Studierenden (in Abstimmung mit der*dem Vizerektor*in\n           für Studium und Lehre)\n      17. Maßnahmen zur Förderung der Internationalität (in Abstimmung mit der*dem\n           Vizerektor*in für Studium und Lehre)\n                Seite 15 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 18,
            "text": "19\n GESCHÄFTSBEREICH DER VIZEREKTORIN*DES VIZEREKTORS FÜR FINANZMANAGEMENT,\n RECHT UND DIGITALISIERUNG\n Die*Der Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung sind folgende\n Stabsstellen und Organisationseinheiten zugeordnet:\n          Stabsstelle Büro der Vizerektorin für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n          Stabsstelle SAP\n          Stabsstelle Campusentwicklung und Immobilienstrategie\n          Organisationseinheit Facilitymanagement\n          Organisationseinheit Finanzen\n          Organisationseinheit Recht und Risikomanagement\n          Organisationseinheit Informationstechnologie und Digitalisierung\n          Organisationseinheit Einkauf und Beschaffung\n Folgende Angelegenheiten sind von der*dem Vizerektor*in für Finanzmanagement, Recht und\n Digitalisierung eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n      1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneten Stabsstellen und\n           Organisationseinheiten\n      2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n           Stabsstellen und Organisationseinheiten\n      3. Finanzmanagement inkl.                   Budgetierung,        Liquiditätsplanung           und      Erstellung      des\n           Rechnungsabschlusses\n      4. Controlling und Berichtswesen in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten\n      5. Finanzkommunikation\n      6. Beteiligungscontrolling\n      7. Versicherungswesen\n      8. Rechts- und Vertragsmanagement\n      9. Risikomanagement\n      10. Internes Kontrollsystem (IKS)\n      11. Datenschutz\n      12. Informationstechnologie und Digitalisierung\n      13. Beschaffungsmanagement\n                Seite 16 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 19,
            "text": "20\n      14. Kosten- und Leistungsrechnung\n      15. Bau-/Facilitymanagement sowie sicherheitstechnischer Bereich\n      16. Erarbeitung von allfälligen Vorschlägen für Betriebsvereinbarungen\n      17. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Budget der Österreichischen\n           Universitätenkonferenz\n      18. Vertretung der Medizinischen Universität Graz im Forum Digitalisierung der\n           Österreichischen Universitätenkonferenz\n                Seite 17 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "teaser": "Leitungen: Bestellung zur Leiterin einer Klinischen Abteilung im wissenschaftlichen klinischen Bereich; Geschäftsordnung des Rektorats; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professur",
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            "text": "21\n GESCHÄFTSBEREICH DER/S VIZEREKTORS:IN FÜR STUDIUM UND LEHRE\n Der*Dem Vizerektor*in für Studium                         und      Lehre      sind      folgende       Stabsstellen         und\n Organisationseinheiten zugeordnet:\n          Stabsstelle Büro des Vizerektors für Studium und Lehre\n          Organisationseinheit für Studienmanagement\n          Organisationseinheit Universitätsbibliothek\n          Stabsstelle Lehre mit Medien\n          Stabsstelle Studienleistungen und Abschlüsse\n          Stabsstelle Clinical Skills Center\n Folgende Angelegenheiten sind von der*dem Vizerektor*in für Studium und Lehre\n eigenverantwortlich wahrzunehmen:\n      1. Dienst- und Fachaufsicht über das Personal in zugeordneten Stabsstellen und\n           Organisationseinheiten\n      2. Personal- und Investitionsentscheidungen für die der*dem Vizerektor*in zugeordneten\n           Stabsstellen und Organisationseinheiten\n      3. Zulassung der Studierenden (inklusive Studienberechtigungsprüfung)\n      4. Bedarfsplanung für die Lehre\n      5. Entscheidung über die Erteilung von Lehraufträgen\n      6. Koordination des Lehr- und Prüfungswesens inkl. Lehrkrankenhäuser und -praxen\n      7. Kommunikation mit den verschiedenen Studienkommissionen\n      8. Kommunikation und Optimierung der Rahmenbedingungen für Lehrende und Studierende\n      9. Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluierung in der Lehre\n      10. Erstellung und Implementierung bereit gestellter Lehrunterlagen, Stundenpläne und\n           weiterer relevanter Unterlagen in die an der Med Uni vorgesehenen elektronischen\n           Medien\n      11. Vorbereitung von Investitionsentscheidungen für die Lehre und die Bibliothek\n      12. Abwicklung der Universitätsbibliotheksagenden\n      13. Organisation von Universitätslehrgängen und weiterer postgradualer Aus- und\n           Weiterbildungsangebote\n      14. Bestellung von Leiter*innen von Universitätslehrgängen\n      15. Erarbeitung des Lehr- und Studienangebots inkl. Universitätslehrgänge\n                Seite 18 von 19                               Stand: Mitteilungsblatt vom 27.03.2024, StJ 2023/2024, 26.Stk. RN148\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\nRechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n         UID: ATU 575 111 79. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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