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            "text": "8\n                        Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Innere Medizin und\n                                                  Gastroenterologie und Hepatologie\n                                                    Kennung KA-GASTR-2024-002681\n                                                  Universitätsklinik für Innere Medizin\n                                  Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben für die Klinische\n            Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Klinische Erfahrung in klinischer Gastroenterologie und Hepatologie und gastrointestinaler\n            Endoskopie und Sonographie\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. April 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "9\n                 Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                       Kennung UK-KJ-2024-002694\n                                       Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der\n            Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Klinische Erfahrung in Pädiatrie und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n      • Sozialkompetenz\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Hohe Belastbarkeit und Teamorientierung\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. April 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "10\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                  Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Thoraxchirurgie\n                                                    Kennung KA-TORAX-2024-002697\n                                                      Universitätsklinik für Chirurgie\n                                   Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung und Betreuung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet Thoraxchirurgie, Onkologie, hyperbare Chirurgie\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und Klinischen Studien\n      • Universitäre Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\n      • Selbstständige                Erstellung          von       Publikationen/Präsentationen                  für     (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n            Thoraxchirurgie\n      • Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, wissenschaftliche\n            Tätigkeit im Ausland etc.)\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Wissenschaftliches Doktoratsstudium\n      • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation                                                    (z.B.     internes\n            Karriereprogramm, Habilitation)\n      • Erfahrung in universitärer Lehre und Betreuung von Studierenden\n      • Sozialkompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 115.040,66\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. April 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "11\nKorrektur der Wiederholung der Ausschreibung:\n                                  Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Gerichtsmedizin\n                                                   Kennung DFI-GERMED-2024-002683\n                                   Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Gerichtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen inklusive histologischer\n            Analysen Aus- bzw. Aufbau neuer Versorgungsangebote in der klinischen Gerichtsmedizin, der\n            forensischen Bildgebung, der Blutspurenanalyse und der Anthropologie\n      • Gemeinsam mit der Institutsleitung begleiten Sie den Ausbau des Diagnostik- &\n            Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin\n      • Beteiligung am vergüteten Rufbereitschaftsdienst\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der\n            Gerichtsmedizin\n      • Selbstständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für nationale/internationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • (Universitäre) Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n      • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Diagnostik- und Forschungsinstituts\n            für Gerichtsmedizin\n      • Sachverständigentätigkeit vor Gericht\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n            Gerichtsmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n      • Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge (Führerschein Klasse B)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Erfahrung und Kenntnisse der postmortalen und klinisch–forensischen Diagnostik und der\n            gerichtsmedizinischen Begutachtungs– und Sachverständigentätigkeit\n      • Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale und\n            internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche\n            Tätigkeit im Ausland etc.)\n      • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n            zur*zum Research Professor, Habilitation)\n      • Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n      • Interdisziplinären Teamfähigkeit sowie verbindlicher und wertschätzender Umgang mit Anderen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 108.181,78\n(inkl. Zulage). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/.                                       Die Bewerbungsfrist endet am\n28. März 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "12\n                                               Leitung Organisationseinheit Finanzen\n                                                      Kennung BVR-FRP-2024-002667\n                        Büro der Vizerektorin für Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Leitung der Organisationseinheit (bestehend aus Controlling und Finanzbuchhaltung), Förderung\n            und Entwicklung des Teams\n      • Fachliche und disziplinare Gesamtverantwortung für das Rechnungswesen, das Controlling, die\n            Buchhaltung, das Liquiditätsmanagement der Med Uni Graz und ihrer Mehrheitsbeteiligungen\n      • Weiterentwicklung der Organisationseinheit in Abstimmung mit der Vizerektorin für\n            Finanzmanagement\n      • Beratung des Rektorats in strategischen und unternehmerischen Entscheidungen\n      • Erarbeitung der Finanzstrategie in enger Abstimmung mit der Vizerektorin für\n            Finanzmanagement\n      • Optimierung der Geschäftsprozesse sowie deren Abbildung in der IT-Landschaft\n      • Berichtswesen (Budget, Finanzen, etc.)\n      • Projekttätigkeiten (Initiierung, Leitung und Mitarbeit)\n      • Prüfwesen (Wirtschaftsprüfungen, 2nd-Level-Prüfungen, Audits, etc.)\n      • Interne und externe Teilnahmen an Sitzungen/Besprechungen\n      • Strategisches Controlling\n      • Business Development für die Diagnostik- & Forschungsinstitute\n      • Vernetzungsfunktion zwischen Universitäten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Exzellente kaufmännische Vorbildung sowie abgeschlossenes Wirtschaftsstudium oder\n            vergleichbare Ausbildung\n      • Mindestens 5-jährige Berufserfahrung in gleichwertiger Führungsposition, idealerweise im\n            öffentlichen Sektor oder Gesundheitswesen\n      • Fundierte Fachkenntnisse im Finanz- und Steuerrecht, Rechnungswesen, in der Buchhaltung und\n            im (Projekt-)Controlling\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n      • Sehr gute EDV-Kenntnisse (SAP, MS Office) mit starkem Interesse an Digitalisierungsprozessen\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise, Zahlenaffinität\n      • Teamorientierung\n      • Kommunikative und organisatorische Kompetenz\n      • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit\n      • Hohes Maß an Diskretion\nEinstufung in die Verwendungsgruppe V nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 54.475,40.\nDie Einstufung erfolgt in die Verwendungsgruppe V für die Dauer der (vorerst befristeten)\nLeitungsfunktion. In Abhängigkeit Ihrer positionsspezifischen Qualifikation besteht die Bereitschaft zur\nÜberzahlung. Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "13\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n04. April 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "16\nZuordnung des Personals                         zu     den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 13.03.2024, StJ 2023/24, 24. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                         MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                     http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2023/2024                              Ausgegeben am 20.03.2024                                  25. Stück\n142.  Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen - Änderung\n143.  Senat: Wahl des zweiten Vizedekans für Doktoratsstudien\n144.  Geschäftsordnung des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz gem. § 21 Tierversuchsgesetz\n145.  Geschäftsordnung der Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten der Medizinischen Universität Graz\n146.  Ausschreibung von Stellen\n      146.1 Tenure Track Professuren\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                                  Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 27. März 2024\n                                Redaktionsschluss: Donnerstag 21.03.2024\n                                      E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "index": 1,
            "text": "2\n142.       Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen - Änderung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner 4.o. Sitzung am 13.03.2023 auf Vorschlag des Rektorates\nfolgende Satzungsänderung beschlossen hat:\nSatzungsteil A. Studienrechtliche Bestimmungen:\n§ 10. Vizedekan*innen für Doktoratsstudien\n(1) Zur Vertretung bei Verhinderung der Dekanin*des Dekans für Doktoratsstudien werden ein bis max.\nzwei Vizedekan*innen für Doktoratsstudien aus dem Kreis der habilitierten Universitätsangehörigen\ngewählt, wobei die Dekanin*der Dekan für Doktoratsstudien ein Vorschlagsrecht hat.\n(2) Für die Wahl und Abberufung die*der Vizedekan*innen für Doktoratsstudien gelten die\nBestimmungen Satzung § 8 und § 9 sinngemäß.\n(3) Für die zweite Stellvertreterin*den zweiten Stellvertreter der Dekanin*des Dekans für\nDoktoratsstudien wird abweichend von § 8 (3) festgelegt, dass eine Bestellung auch während der\nlaufenden Funktionsperiode der Dekanin*des Dekans für Doktoratsstudien möglich ist, wobei\nderen*dessen Funktionsperiode der verbleibenden Funktionsperiode der Dekanin*des Dekans für\nDoktoratsstudien entspricht.\n§ 15. Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\n(1) Zur Vertretung bei Verhinderung der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche\nAngelegenheiten werden ein bis max. zwei Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten aus\ndem Kreis der qualifizierten Universitätsangehörigen gewählt, wobei die Dekanin*der Dekan für\nstudienrechtliche Angelegenheiten ein Vorschlagsrecht hat.\n(2)        Für die Wahl und Abberufung die*der Vizedekan*innen für studienrechtliche Angelegenheiten\ngelten die Bestimmungen Satzung § 12 und § 13 sinngemäß.\n(3)        Für die zweite Stellvertreterin*den zweiten Stellvertreter der Dekanin*des Dekans für\nstudienrechtliche Angelegenheiten wird abweichend von § 13 (4) festgelegt, dass eine Bestellung auch\nwährend der laufenden Funktionsperiode der Dekanin*des Dekans für studienrechtliche Angelegenheiten\nmöglich ist, wobei deren*dessen Funktionsperiode der verbleibenden Funktionsperiode der Dekanin*des\nDekans für studienrechtliche Angelegenheiten entspricht.\n                                                     Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN\n                                                         Vorsitzender des Senates\n143.       Senat: Wahl des zweiten Vizedekans für Doktoratsstudien\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 13.03.2024 gemäß § 10 des Satzungsteiles\nStudienrechtliche Bestimmungen\nHerrn Research Prof.Priv.-Doz.Amin El-Heliebi, MSc., PhD zum zweiten Vizedekan für Doktoratsstudien\nfür die Funktionsperiode 20.03.2024 bis 12.03.2027\ngewählt hat.\n                                                     Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN\n                                                         Vorsitzender des Senates\n                                                                                                 MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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                "teaser": "Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen - Änderung; Senat: Wahl des zweiten Vizedekans für Doktoratsstudien; Geschäftsordnung des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz gem. § 21 Tierversuchsgesetz; Geschäftsordnung der Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12035&pDocNr=1489459&pOrgNr=1"
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            "text": "3\n144.       Geschäftsordnung des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz gem. § 21\n           Tierversuchsgesetz\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n06.02.2024 folgende Geschäftsordnung beschlossen hat und somit die im MTBl. vom 26.06.2019, StJ 2018/19,\n37. Stk. veröffentlichte Geschäftsordnung des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz gem.\n§ 21 Tierversuchsgesetz widerrufen wird:\n                                                                                                 MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
        },
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            "index": 3,
            "text": "Geschäftsordnung\n    des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz\n                                    gem. § 21 Tierversuchsgesetz\n                                  § 1 Rechtsgrundlage des Tierschutzgremiums\n(1.)     Mit In-Kraft-Treten der Novelle BGBl. I Nr. 114/2012 des Tierversuchsgesetzes 2012 (TVG\n         2012) am 01.01.2013 wurden Züchter, Lieferanten und Verwender dazu verpflichtet ein\n         Tierschutzgremium (TSG) einzurichten.\n(2.)     Die Medizinische Universität Graz ist Verwender gem. § 21 Abs 1 Z 3 TVG und kommt mit\n         der Einrichtung des Gremiums dem Willen des Gesetzgebers nach.\n                                                    § 2 Geltungsbereich\nDie vorliegende Geschäftsordnung gilt für jene Bereiche an der Medizinischen Universität, in\nwelchen, zum Zwecke der Lehre und Forschung, auf Tierversuche im Geltungsbereich des § 1 iVm\n§ 2 Z 1 TVG zurückgegriffen wird. Dabei handelt es sich um die im Anhang angeführten Bereiche\ninklusive übergeordnete Organisationseinheiten.\n                                                 § 3 Aufgaben des Gremiums\n(1.)     Zu den Aufgaben des TSG zählen gem. § 21 TVG:\n    a.) die Beratung des Personals, das mit den Tieren befasst ist, im Hinblick auf das Wohlergehen\n         der Tiere, in Bezug auf deren Erwerb, Unterbringung, Pflege und Verwendung,\n    b.) die Beratung des Personals im Hinblick auf die Anwendung der Anforderungen von\n         Vermeidung, Verminderung und Verbesserung sowie die Bereitstellung von Informationen\n         über technische und wissenschaftliche Entwicklungen betreffend der Anforderungen,\n    c.) die Festlegung und Überprüfung interner Arbeitsabläufe hinsichtlich Überwachung,\n         Berichterstattung und Folgemaßnahmen im Hinblick auf das Wohlergehen der Tiere, die in\n         der Einrichtung untergebracht sind oder verwendet werden,\n    d.) das Verfolgen der Entwicklung und Ergebnisse von Projekten unter Berücksichtigung der\n         Auswirkung auf die verwendeten Tiere,\n    e.) die Ermittlung und Empfehlung von Faktoren, die zu einer weitergehenden Vermeidung,\n         Verminderung und Verbesserung beitragen, sowie\n    f.) die Beratung zu Programmen für die private Unterbringung, einschließlich der\n         angemessenen Sozialisierung der privat unterzubringenden Tiere.\n(2.)     Die Aufzeichnungen zu allen Empfehlungen des TSG und zu allen Entscheidungen, die im\n         Hinblick auf diese Empfehlung getroffen wurden, sind zumindest drei Jahre aufzubewahren\n         und in dieser Zeit der zuständigen Behörde auf Anfrage vorzulegen.\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN144                                                            Seite 1 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 4,
            "text": "(3.)       Bei Meldungen von Zwischenfällen 1 hat das TSG folgende Maßnahmen umzusetzen:\n                   a) Kontaktaufnahme mit der betreffenden Projektleitung, Einforderung einer\n                        Stellungnahme\n                   b) Beobachtung der Versuchsdurchführung vor Ort, wenn notwendig im Beisein eines\n                        Tierarztes/ einer Tierärztin\n                   c) Kontrolle der betroffenen Einrichtung des Verwenders\n                   d) Dokumentation\n(4.)       Das TSG hat die Aufgabe allgemein gültige Empfehlungen zum Wohle des Tieres\n           auszuarbeiten und diese dem Rektorat zur Genehmigung vorzulegen.\n(5.)       Das TSG sendet einmal jährlich einen Bericht seiner Tätigkeiten an die zuständige Behörde.\n(6.)       Kommt das Tierschutzgremium zu dem Schluss die Anforderungen des Gesetzgebers nicht\n           hinreichend erfüllen zu können, hat es dies unverzüglich dem Rektorat der Medizinischen\n           Universität Graz mitzuteilen.\n                                       § 4 Zusammensetzung des Tierschutzgremiums\n(1.)       Ordentliche Mitglieder des TSG sind alle für das Tierwohl verantwortlichen Personen gem.\n           § 19 Abs. 1 TVG, die für die Einhaltung des TVG 2012 verantwortliche Person sowie\n           mindestens ein wissenschaftliches Mitglied.\n(2.)       Die für das Tierwohl verantwortlichen Personen gem. § 19 Abs 1 TVG sind von der jeweiligen\n           Leitung der im Anhang genannten, beim Bund gemeldeten Einrichtungen dem Vorsitz des\n           TSG bekanntzugeben. Geht die Funktion der verantwortlichen Person auf einen anderen\n           Mitarbeitenden über, so ist dies unverzüglich an den Vorsitz des TSG zu melden. Eine gem.\n           § 19 TVG verantwortliche Person kann die Nennung als Gremiumsmitglied nicht ablehnen.\n           Ist eine im Anhang angeführte Einrichtung gem. § 3 Abs 3 TVG nicht mehr als solche tätig,\n           erlischt auch die Mitgliedschaft der als für das Tierwohl verantwortliche Person gem. § 19\n           Abs 1 TVG.\n(3.)       Jeder Bereich einer Organisationseinheit, eines Lehrstuhls, eines Diagnostik- und\n           Forschungs-Instituts, oder einer Klinischen Abteilung, welcher sich mit Tierversuchen\n           beschäftigt, kann zusätzlich ein wissenschaftliches Mitglied zur Bestellung durch das\n           Rektorat vorschlagen. Wissenschaftliche Mitglieder werden für jeweils zwei Jahre bestellt,\n           eine Wiederbestellung ist möglich.\n(4.)       Wissenschaftliche Mitglieder können jederzeit und ohne Angabe von Gründen ihre Tätigkeit\n           im TSG beenden. Dies muss dem Vorsitz des TSG gemeldet werden.\n(5.)       Während einer von der Medizinischen Universität Graz bewilligten Karenzierung, ruht die\n           Mitgliedschaft im TSG\n(6.)       Die Gesamtanzahl der Mitglieder im TSG darf zwanzig nicht überschreiten.\n(7.)       Die Mitgliedschaft im Tierschutzgremium ist unentgeltlich.\n1 Zwischenfall: Ein für das Tierwohl relevantes Vorkommnis. Dieses muss an die für das Tierwohl verantwortliche Person oder direkt an das\nTierschutzgremium gemeldet werden.\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN144                                                                             Seite 2 von 5\n                   Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n              Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n  Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n             UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                                Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "index": 5,
            "text": "(8.)     Das Quorum beträgt Zweidrittel der Mitglieder des TSG, alle Abstimmungen erfolgen mit\n         einfacher Mehrheit. Die Stimme kann auf ein anderes Mitglied des TSG übertragen werden,\n         wobei jede Person maximal zwei Stimmen tragen kann.\n(9.)     Das TSG wählt aus seinen Mitgliedern mit einfacher Mehrheit eine vorsitzende Person sowie\n         eine Stellvertretung. Die Funktionsperiode beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist\n         möglich.\n(10.)    Das TSG kann bei Bedarf (auch externe) Auskunftspersonen oder externe Beratende\n         beiziehen und kann diese - entsprechend des Umfangs der zu beurteilenden Sachlage und\n         nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung - Einsicht in Unterlagen gewähren.\n                                      § 5. Sitzungen des Tierschutzgremiums\n(1)      Die Sitzungen des TSG finden mindestens einmal jährlich statt.\n(2)      Über jede Sitzung wird ein Protokoll geführt, das den Mitgliedern zugänglich gemacht wird.\n                                                  § 6 Verschwiegenheit\nAlle Mitglieder des TSG unterliegen der Verschwiegenheit und haben die Kenntnisnahme hiervon\nbei ihrem Eintritt ins Tierschutzgremium durch Unterfertigung einer entsprechenden Erklärung zu\nbestätigen. Auch nach Beendigung der Tätigkeit ist die Verschwiegenheitspflicht bindend.\nGleichzeitig sind die Mitglieder des TSG verpflichtet, dem Rektorat Missstände zur Kenntnis zu\nbringen, sodass die Medizinische Universität Graz Verbesserungsmaßnahmen einleiten kann. Die\nAufgabenerfüllung gem. § 2 Abs 1 lit g bleibt davon unberührt.\n                                                      § 7 Befangenheit\nDie Mitglieder des TSG haben betreffend der Projekte und Versuche, die von ihnen selbst geleitet\nwerden, oder an welchen sie beteiligt sind, Ihre Befangenheit zu erklären. Sie übergeben die\nAufgaben gemäß § 4 an ein anderes ordentliches Mitglied, enthalten sich bei Abstimmungen der\nStimme oder übertragen diese an ein anderes ordentliches Mitglied und verlassen bei der Beratung\nund Abstimmung den Raum.\n                                                     § 8 Qualitätssicherung\nDas TSG ist als Teil des laufenden Qualitätsmanagementsystems der O-FIS ISO 9001:2015\nzertifiziert.\n                                          § 9 Änderung dieser Geschäftsordnung\nÄnderungen der Geschäftsordnung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Beschlussfassung durch das\nRektorat sowie der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz. Der\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN144                                                            Seite 3 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "Anhang der Geschäftsordnung „Aufzählung der beim BMBWF gemeldeten Einrichtungen“ darf\nhingegen jederzeit ohne weitere Schritte ergänzt oder geändert werden. Beschlüsse, die die\nAufgabenerfüllung des TSG derart verändert, sodass sie den gesetzlichen Ansprüchen nicht\ngenügen, sind nichtig.\n                                                     § 10 Inkrafttreten\nDiese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss des Rektorates am Tag der Veröffentlichung im\nMitteilungsblatt in Kraft.\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN144                                                            Seite 4 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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                "teaser": "Satzung: Satzungsteil – Studienrechtliche Bestimmungen - Änderung; Senat: Wahl des zweiten Vizedekans für Doktoratsstudien; Geschäftsordnung des Tierschutzgremiums der Medizinischen Universität Graz gem. § 21 Tierversuchsgesetz; Geschäftsordnung der Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten der Medizinischen Universität Graz; Ausschreibung von Stellen; Tenure Track Professuren",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=12035&pDocNr=1489459&pOrgNr=1"
            },
            "index": 7,
            "text": "Anhang:\nAufzählung der beim BMBWF gemeldeten Einrichtungen der Med Uni Graz\n     1. OE Forschungsinfrastruktur, Abteilung Biomedizinische Forschung\n     2. Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie, Sektion für\n          Chirurgische Forschung,\n     3. Diagnostik und Forschungszentrum für molekulare Biomedizin, Institut für Hygiene und\n          Umweltmedizin\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN144                                                            Seite 5 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "4\n145.       Geschäftsordnung der Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten der Medizinischen\n           Universität Graz\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n06.02.2024 folgende Geschäftsordnung beschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Geschäftsordnung\n         der Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten\n                              der Medizinischen Universität Graz\n1. Rechtsgrundlagen\nDie Medizinische Universität Graz ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Tierversuchs-\ngesetzes 2012 (TVG 2012) sowie aller anderen in Betracht kommenden einschlägigen\nRechtsvorschriften verantwortlich. Die Ethikkommission für Tierversuchsangelegenheiten (EKT)\nberät das Rektorat in allen Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und\nVerwendung von Tieren in Tierversuchen zusammenhängen. Die Entscheidungen der EKT über zur\nBegutachtung eingereichte geplante Tierversuche sind für das Rektorat verbindlich, solange nicht\nwesentliche Gründe dagegensprechen.\n2. Zweck und Aufgaben der EKT\nDer EKT obliegt die unabhängige und weisungsfreie Beurteilung und Begutachtung aller an der\nMedizinischen Universität Graz geplanten Tierversuche.\nDie EKT beurteilt die ihr vorgelegten Projekte unter Beachtung der Bestimmungen des\nTierversuchsgesetzes 2012 (TVG 2012) sowie aller anderen in Betracht kommenden einschlägigen\nRechtsvorschriften. Ihre Stellungnahmen ergehen in Beschlussform. Die EKT ist befugt, ihren\nBeschlüssen aufschiebende oder auflösende Bedingungen sowie Auflagen und Empfehlungen\nbeizusetzen oder sie zu befristen.\nFür die Forschenden der Medizinische Universität Graz stellt es eine Dienstpflicht dar, sämtliche\nProjekte, welche Tierversuche umfassen, bei der EKT zur Begutachtung einzureichen.\n3. Mitglieder der EKT\n3.1. Die Mitglieder der EKT sind Angehörige der Medizinischen Universität Graz, die vom Rektorat\nbestellt werden. Die EKT setzt sich aus Folgenden, vom Rektorat bestimmten Funktions-\nträger*innen zusammen:\n     •   Ein*e Vorsitzende*r (die für die Einhaltung des Tierversuchsgesetzes vom Rektorat\n         beauftragte verantwortliche Person)\n     •   Ein*e stellvertretende*r Vorsitzende*r (Leitender Tierarzt)\n     •   Ein*e Vertreter*in aus dem Bereich der Tierärzt*innen\n     •   Leitung Animal Facility oder Vertreter*in aus der Animal Facility\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN145                                                               Seite 1 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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            "text": "•   Ein*e Vertreter*in mit ausgewiesener Fachkompetenz in Statistik\n     •   Ein*e Vertreter*in mit ausgewiesener Fachkompetenz in alternativen Methoden zum\n         Tierversuch\n     •   Ein*e Vertreter*in mit ausgewiesener Fachkompetenz in Ethik\nFür die Leitung Animal Facility und Vertreter*innen aus den (Fach)Bereichen der Tierärzt*innen,\nStatistik und alternativen Methoden ist jeweils zumindest ein*e Stellvertreter*in zu bestellen,\ndie*der in Abwesenheit des Hauptmitglieds stimmberechtigt ist. Die Bestellung der Mitglieder und\nStellvertreter*innen durch das Rektorat erfolgt befristet für vier Jahre, kann mehrfach verlängert\naber auch vorzeitig widerrufen werden. Interne/externe Experten*innen können bei Bedarf in\nberatender Funktion hinzugezogen und zu Sitzungen eingeladen werden, sind allerdings keine\nMitglieder der Kommission und haben kein Stimmrecht.\nDie Mitwirkung in der EKT erfolgt im Rahmen der Ausübung der Dienstpflichten an der Med Uni\nGraz. Eine etwaige Auszahlung von Sitzungsgeldern für externe Expert*innen ist vom Rektorat\ngesondert festzulegen.\nZusätzlich kann eine (administrative) Mitarbeiter*in der Med Uni zum Zwecke der Protokoll-\nerstellung bei den Sitzungen anwesend sein, welche keine Stimme hat und der Verschwiegenheit\nverpflichtet ist.\n3.2. Rechte und Pflichten der Mitglieder\nDen Mitgliedern der EKT obliegt die Prüfung der zur Begutachtung eingereichten Projekte im\nHinblick auf Methodik, Statistik, Tierschutz sowie die Beachtung des 3R-Prinzips (Replace\n(Vermeiden), Reduce (Verringern) und Refine (Verbessern)) und deren Freigabe.\nDie Mitglieder sind zu den Sitzungen der EKT einzuladen. Sämtliche Mitglieder sind stimm-\nberechtigt.\nAlle Mitglieder der EKT unterliegen der Verschwiegenheit und Geheimhaltung aller im Zusammen-\nhang mit ihrer Tätigkeit in der EKT erhaltenen Unterlagen und Informationen und haben die\nKenntnisnahme hiervon bei ihrem Eintritt in die Kommission durch Unterfertigung einer\nentsprechenden Erklärung zu bestätigen.\n4. Sitzungen und Beschlussfassung\n4.1. Einberufung\nDie Sitzungen der EKT finden monatlich statt (Ausnahme: Juli, August). Die Sitzungen werden von\ndem*der Vorsitzenden einberufen und die Termine gemeinsam mit den Einreichfristen für\nProjekte, die in der jeweiligen Sitzung begutachtet werden sollen, den Forschenden bekannt\ngegeben.\nStand: MTBl. vom 20.03.2024, StJ 2023/24, 25. Stk RN145                                                               Seite 2 von 5\n               Pioneering Minds - Research and Education for Patients‘ Health and Well-Being\n           Medizinische Universität Graz, Neue Stiftingtalstraße 6, 8010 Graz, www.medunigraz.at\n Rechtsform: Juristische Person öffentlichen Rechts gem. UG 2002. Information: Mitteilungsblatt der Universität, DVR-Nr. 210 9494.\n          UID: ATU57511179. Bankverbindung: UniCredit Bank Austria AG IBAN: AT931200050094840004, BIC: BKAUATWW\n                          Raiffeisen Landesbank Steiermark IBAN: AT443800000000049510, BIC: RZSTAT2G"
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