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BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 12.03.2008 gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002\nidgF auf Beschluss der Studienkommission Doktoratsstudien vom 05.03.2008 nachfolgenden Studienplan\nbeschlossen hat:\n STUDIENPLAN\n für das\n DOKTORATSSTUDIUM DER MEDIZINISCHEN WISSENSCHAFT\n an der Medizinischen Universität Graz\n Ziele und Qualifikationsprofil\n§ 1. Ziele und Qualifikationsprofil der Absolventinnen und Absolventen des Doktoratsstudiums der\nMedizinischen Wissenschaft\n(1) Das Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft dient der Ausbildung der Fähigkeit, durch\nselbständige Forschung und Erreichen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Entwicklung der\nMedizinischen Wissenschaften beizutragen, und bezweckt somit die Heranbildung des wissenschaftlichen\nNachwuchses im Bereich der medizinischen Forschung.\n(2) Doktorandinnen/Doktoranden erlangen die Qualifikation des selbständigen wissenschaftlichen\nArbeitens auf einem Forschungsgebiet der medizinischen Wissenschaft. Durch eine umfassende wie auch\nvertiefende Ausbildung werden sie befähigt, aus aktuellen Fragestellungen der Medizin eigenständige\nForschungsprojekte zu formulieren, diese selbständig durchzuführen und durch die gewonnenen\nErkenntnisse den Wissenstand ihres Fachgebietes zu erweitern. Doktorandinnen/Doktoranden werden zur\nkritischen Analyse, Bewertung und Weiterentwicklung von gegenwärtigen wissenschaftlichen Thesen und\nneuen Konzepten in den medizinischen Wissenschaften befähigt. Absolventinnen/Absolventen sind\ndemnach Nachwuchskräfte der medizinischen Wissenschaft, die sowohl in universitären als auch\naußeruniversitären Tätigkeitsfeldern zur Entwicklung der Medizin beitragen können.\n Zulassungsvoraussetzungen\n§ 2. Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft\n(1) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft setzt den Abschluss des\nDiplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin oder eines facheinschlägigen\nnaturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums voraus.\n(2) Die Zulassung zum Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft kann auch auf Grund des\nAbschlusses eines Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären\nBildungseinrichtung, das den in Abs. 1 genannten Diplom-/Masterstudien gleichwertig ist, erfolgen. Die\nGleichwertigkeit ist vom studienrechtlichen Organ im Rahmen des Zulassungsverfahrens festzustellen.\n Dauer des Studiums\n§ 3. Dauer des Doktoratsstudiums\nDas Doktoratsstudium der Medizinischen Wissenschaft besteht aus einem Studienabschnitt mit einer\nStudiendauer von 6 Semestern.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n Organisation\n§ 4. Doctoral Schools\n(1) Das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaft an der Medizinischen Universität Graz ist in\nDoctoral Schools organisiert. Doctoral Schools sind größere Fachgebiete, die nach Maßgabe des\nStudienplans für ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsprogramm verantwortlich sind. Dazu zählt\ninsbesondere die inhaltliche Gestaltung der Lehrveranstaltungen. Dabei ist jedes Institut/jede Klinik einer\nDoctoral School zugeordnet.\n(2) Jede Doctoral School umfasst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zugeordneten\nInstitute/Kliniken mit Lehrbefugnis, die Dissertationen betreuen und/oder einen wichtigen Beitrag für das\nAusbildungsprogramm leisten, sowie die zugeordneten Doktorandinnen und Doktoranden. Aus fachlichen\nGründen kann eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter auf Antrag von der PhD-Dekanin/vom PhD-Dekan einer\nanderen Doctoral School, als jener, der das Institut/die Klinik angehört, zugeordnet werden.\n(3) Die Mitglieder einer Doctoral School wählen eine/einen Sprecherin/Sprecher und eine/einen\nStellvertreterin/Stellvertreter. Die/der Sprecherin/Sprecher ist für die interne Koordination der Doctoral\nSchool verantwortlich und vertritt die Doctoral School nach außen.\n(4) Die Doctoral Schools werden nach Vorlage eines Ausbildungsprogramms von der PhD-Dekanin/vom\nPhD-Dekan nach Stellungnahme der Studienkommission eingerichtet.\n(5) Die Zuordnung neuer Institute/Kliniken bzw. die Änderung der Zuordnung wird von einem Kollegium\naus PhD-Dekan/in, Studienrektor/in, Vizerektor/in für Studium und Lehre und Sprecher/in der\nStudienkommission für Doktoratsstudien beschlossen.\n(6) Doctoral Schools können auch interdisziplinär und/oder in Kooperation mit anderen Universitäten\neingerichtet werden. In diesem Fall sind im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Aufteilung der\nLehraufgaben festzulegen sowie die sonstige Zusammenarbeit zu definieren.\n Lehrveranstaltungen\n§ 5. Lehrveranstaltungen\n(1) Während des Doktoratsstudiums sind Lehrveranstaltungen in folgendem Ausmaß erfolgreich zu\nabsolvieren:\na) Pflichtfach:\ni. Methodisch/Naturwissenschaftliche Grundlagen für Mediziner/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines Diplomstudiums der Humanmedizin oder der Zahnmedizin sind\nLehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen des empirischen Arbeitens in\nder medizinisch-naturwissenschaftlichen Wissenschaft zu absolvieren.\nii. Medizinische Grundlagen für Naturwissenschafter/innen und Techniker/innen:\nFür Absolventinnen/Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/Masterstudiums\nsind Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 Semesterstunden zu den Grundlagen der Medizin zu\nabsolvieren. Die Lehrveranstaltungen sollen die für das medizinisch-wissenschaftliche Arbeiten\nnotwendigen Grundbegriffe der Anatomie, Physiologie, Immunologie/Pathophysiologie, Pathologie und\nPharmakologie, sowie die Aufgabengebiete der wichtigsten klinischen Fächer, vermitteln.\niii. Wissenschaftliche Grundlagen und allgemeine Fähigkeiten:\nIm Umfang von 4 Semesterstunden sind wahlweise Lehrveranstaltungen aus den Gebieten\nWissenschaftstheorie, Ethik, Einsatz statistischer Verfahren, Methoden zur Planung, Dokumentation,\nAuswertung und (Meta)Analyse medizinischer Studien und Experimente, Schreiben wissenschaftlicher\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nArbeiten, Vortragstechnik, universitäre Didaktik, wissenschaftliches Englisch, Organisation\nwissenschaftlicher Projekte, etc. zu absolvieren.\niv. Dissertationsseminare:\nAuf dem Gebiet, dem das Thema der Dissertation zuzuordnen ist, sind vertiefende Lehrveranstaltungen für\nDissertantinnen/Dissertanten im Ausmaß von 8 Semesterstunden zu belegen.\nb) Wahlfach:\nLehrveranstaltungen sind unter Beachtung des thematischen Zusammenhanges mit der Dissertation zu\nwählen und im Ausmaß von 4 Semesterstunden als Wahlfach zu absolvieren. Die Lehrveranstaltungen des\nWahlfaches können dem Gebiet des jeweiligen Doktoratsstudiums (z.B. Literaturclubs), einem nahe\nverwandten Gebiet/Teilgebiet sowie zwecks einer interdisziplinären Ausbildung oder\nhumanwissenschaftlichen (wie z.B. Psychotherapieforschung), sozialwissenschaftlichen (wie z.B. Public-\nHealth-Forschung) beziehungsweise wissenschaftstheoretischen Vertiefung auch einschlägigen anderen\nGebieten entnommen werden.\n(2) Die erfolgreiche Absolvierung der Pflicht- und Wahlfächer besteht in der positiven Ablegung von\nLehrveranstaltungsprüfungen und Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter. Die Summe\naller Lehrveranstaltungsprüfungen aus dem Pflicht- und Wahlfach stellt den ersten Teil des Rigorosums dar.\n(3) Für das Doktoratsstudium der medizinischen Wissenschaften werden insgesamt 180 ECTS Punkte\nvergeben.\nTab. 1\nRichtlinie Semestereinteilung, SWS = Semesterwochenstunde SStd. ECTS\n1. Semester\nGrundlagen für Mediziner/innen bzw. Naturwissenschafter/innen 4 8\nPräsentation des Dissertationsthemas und des Arbeitsplans vor dem 1\nDissertationskomitee\n2. Semester\nWissenschaftliche Grundlagen und allgemeine Fähigkeiten 2 4\nDissertationsseminar 2 4\nInformationsgespräch mit Dissertationskomitee, Zwischenbericht 1\n3. Semester\nWissenschaftliche Grundlagen und allgemeine Fähigkeiten 2 4\nDissertationsseminar 2 4\nFreies Wahlfach 2 3\n4. Semester\nDissertationsseminar 2 4\nFreies Wahlfach 2 3\nInformationsgespräch mit Dissertationskomitee, Zwischenbericht 1\n5. Semester\nDissertationsseminar 2 4\n6. Semester\nZwischensumme 20 41\nPositiv beurteilte Dissertation 139\nGesamt ECTS 180\n Dissertation\n§ 6. Dissertation\n(1) Die/Der Studierende erbringt durch die Dissertation den Nachweis, dass sie/er die Befähigung zur\nselbständigen Lösung von wesentlichen Fragestellungen der aktuellen wissenschaftlichen Forschung\nerworben hat. Die Dissertation muss daher eine eigenständige Originalarbeit darstellen, die von der/dem\nStudierenden selbständig angefertigt und abgefasst worden ist; letzteres ist von der/dem Studierenden in\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\neiner Präambel zur Dissertation zu bestätigen. Die/der Studierende muss weiters bestätigen, dass bei der\nArbeit für die Dissertation und bei daraus entstehenden Publikationen die Good Scientific Practice Regeln\nder Medizinischen Universität Graz eingehalten wurden. Die Dissertation kann in deutscher oder englischer\nSprache abgefasst sein. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig,\nwobei der eigene Beitrag der/des Doktorandin/Doktoranden deutlich abzugrenzen ist, und jede/r beteiligte\nDoktorandin/Doktorand eine eigene Dissertation anfertigen muss.\n(2) Beim Ansuchen um Zulassung muss die/der Studierende eine/einen Betreuerin/Betreuer aus den\nMitgliedern einer Doctoral School, sowie ein Dissertationsthema und Lehrveranstaltungen entsprechend\ndem Studienplan im Einvernehmen mit der/dem Betreuerin/Betreuer vorschlagen. Das Thema der\nDissertation muss einem Gebiet/Teilgebiet, das an der Medizinischen Universität Graz zumindest an einem\nInstitut/einer Klinik vertreten ist, entnommen werden. Erfordert die Bearbeitung des Dissertationsthemas\ndie Verwendung von PatientInnendaten, Personalressourcen, Geld- oder Sachmitteln des Instituts/der\nKlinik, so ist die Festlegung nur zulässig, wenn die Leiterin/der Leiter dieses Instituts/dieser Klinik über die\nbeabsichtigte Arbeit schriftlich informiert wurde und diese nicht binnen eines Monats wegen einer\nwesentlichen Beeinträchtigung des Klinik-, Lehr- und Forschungsbetriebs untersagt hat. Überdies muss\nsichergestellt sein, dass PatientInnendaten ohne Verletzung von Datenschutzbestimmungen der/dem\nStudierenden in für die Dissertation notwendigen und geeigneten Form zugänglich gemacht werden\nkönnen.\n(3) Im Rahmen der Zulassung wird eine Dissertationsvereinbarung abgeschlossen, die die Rechte und\nPflichten von Betreuenden und Studierenden regelt.\n(4) Zu den Aufgaben der Betreuerin/des Betreuers gehört es, die Doktorandin/den Doktoranden zur\nselbständigen wissenschaftlichen Tätigkeit anzuleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch die Förderung\neiner eigenständigen wissenschaftlichen Publikationstätigkeit. Die Betreuung der/des Studierenden endet\nmit der Ablegung des Abschlussrigorosums, grundsätzlich jedoch nach vier Jahren. Bei Vorliegen\nberücksichtigungswürdiger Umstände oder einer entsprechenden Regelung in der\nDissertationsvereinbarung kann die Dauer der Betreuung auf Antrag der/des Studierenden und mit\nZustimmung der Betreuerin/des Betreuers von der PhD-Dekanin/vom PhD-Dekan verlängert werden.\n(5) Für jede Dissertation wird von der PhD-Dekanin/vom PhD-Dekan ein dreiköpfiges Dissertationskomitee\neingesetzt, wobei die Betreuerin oder der Betreuer dem Komitee vorsteht. Ein Mitglied hat von außerhalb\ndes Institutes oder der Klinik, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, zu sein. Das Dissertationskomitee\nunterstützt und berät die Studierende/den Studierenden fachlich und lädt sie/ihn mindestens einmal\njährlich zu einem persönlichen Informationsgespräch ein. Das Dissertationskomitee hat in regelmäßigen\nAbständen, jedoch mindestens ein Mal jährlich den Fortschritt der Arbeiten zu evaluieren. Die Evaluation ist\nder/dem Studierenden, der Sprecherin/dem Sprecher der Doctoral School und der PhD-Dekanin/dem PhD-\nDekan vorzulegen. Eine außerordentliche Sitzung des Dissertationskomitees kann von der Betreuerin/dem\nBetreuer, einem Mitglied, oder der/dem Studierenden beantragt werden. Vor Beginn der Arbeit an der\nDissertation muss ein gemeinsam mit der Betreuerin/dem Betreuer ausgearbeiteter Dissertationsplan von\nder/dem Studierenden vor dem Dissertationskomitee verteidigt werden.\n(6) Ein begründeter Wechsel der Betreuerin/des Betreuers ist bis zur Einreichung der Dissertation möglich.\nHierfür ist die Zustimmung der/des Studienrektorin/Studienrektors erforderlich.\n(7) Die abgeschlossene Dissertation ist im Wege der/des PhD-Dekanin/des PhD Dekans bei der/dem\nStudienrektorin/Studienrektor einzureichen und von dieser/diesem den Gutachterinnen/Gutachtern\nvorzulegen. Die Dissertation ist von den Gutachterinnen/Gutachtern innerhalb eines Zeitraums von\nhöchstens vier Monaten zu beurteilen.\n(8) Die Gutachten und das Ergebnis der Beurteilungen sind der/dem Studierenden und dem\nDissertationskomitee schriftlich auszuhändigen.\n(9) Die/Der Studierende hat die positiv beurteilte Dissertation vor Verleihung des akademischen Grades\nnach den Bestimmungen des §86 UG 2002 idgF. zu veröffentlichen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n Prüfungsordnung\n§ 7. Prüfungsordnung\n(1) Die/Der Studierende ist berechtigt, sich bei der/dem Studienrektorin/dem Studienrektor zum\nAbschlussrigorosum in Form einer öffentlichen kommissionellen Gesamtprüfung anzumelden, wenn\nfolgende Voraussetzungen erfüllt sind:\n a) Die positive Ablegung sämtlicher Lehrveranstaltungsprüfungen über die Pflicht- und Wahlfächer\n als ersten Teils des Rigorosums.\n b) Die positive Beurteilung der Dissertation.\n(2) Das Doktoratsstudium wird mit dem Abschlussrigorosum abgeschlossen.\n(3) Prüfungsgegenstände des Abschlussrigorosums sind die Verteidigung der Dissertation, sowie die\nPrüfung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation zuzuordnen ist.\n(4) Für die Abhaltung des Abschlussrigorosums hat die/der Studienrektorin/Studienrektor einen\nPrüfungssenat zu bilden, dem drei Personen angehören. Für jedes Prüfungsfach ist eine/ein Prüferin/Prüfer\neinzuteilen. Ein Mitglied ist zur/zum Vorsitzenden des Prüfungssenats zu bestellen. Die dem Prüfungssenat\nangehörenden Prüferinnen/Prüfer sind von der/dem Studienrektorin/Studienrektor aus dem Kreis der\nUniversitätslehrer/innen mit einer das jeweilige Prüfungsfach umfassenden Lehrbefugnis gem. § 103 UG\n2002 idgF. an der Medizinischen Universität Graz zu wählen. Im Bedarfsfall können auch Personen mit\nLehrbefugnis an anderen österreichischen Universitäten und an anerkannten ausländischen Universitäten\noder Hochschulen als Prüferinnen/Prüfer herangezogen werden, wenn deren Lehrbefugnis einer\nLehrbefugnis an der Medizinischen Universität Graz gleichwertig ist und diese das Prüfungsfach umfasst.\nDie Betreuerin/der Betreuer der Dissertation ist als eine/ein Prüferin/Prüfer zu bestellen, sofern nicht\nschwerwiegende Gründe dagegen sprechen.\n(5) Die Zusammensetzung des Prüfungssenats und die Einteilung der Prüferinnen/Prüfer ist der/dem\nStudierenden spätestens vier Wochen vor Abhaltung der Prüfung bekannt zu geben.\n(6) Das Abschlussrigorosum ist in Form einer öffentlichen mündlichen Prüfung durch den gesamten\nPrüfungssenat unter Beachtung einer maximalen Prüfungsdauer von eineinhalb Stunden abzuhalten. Im\nRahmen der Prüfung hat eine Kurzpräsentation der Dissertation sowie die Verteidigung der erzielten\nErgebnisse zu erfolgen (defensio dissertationis). Im Rahmen der Prüfung des Dissertationsfaches können\nneben den dafür eingeteilten Prüferinnen/Prüfern auch alle anderen Mitglieder des Prüfungssenats fragend\nmitwirken, soweit deren Lehrbefugnis das jeweilige Prüfungsfach einschließt.\n(7) Die/Der Kandidatin/Kandidat hat beim Abschlussrigorosum ihre/seine wissenschaftliche Befähigung\nsowie ihre/seine gründliche Vertrautheit mit den Hauptproblemen der Prüfungsgegenstände\nnachzuweisen.\n(8) Die/Der Vorsitzende des Prüfungssenats hat für den geordneten Ablauf des Abschlussrigorosums zu\nsorgen und ein Prüfungsprotokoll zu führen. In diesem sind die Prüfungsgegenstände, der Ort und die Zeit\nder Prüfung, die Namen der Mitglieder des Prüfungssenats, der Name der/des Studierenden, die gestellten\nFragen und die jeweils erteilten Beurteilungen, die Gründe für eine negative Beurteilung sowie allfällige\nbesondere Vorkommnisse festzuhalten.\n(9) Die Beratung und Abstimmung über das Ergebnis des Abschlussrigorosums hinsichtlich aller\nPrüfungsgegenstände hat in einer nichtöffentlichen Sitzung des Prüfungssenates nach einer Aussprache\nzwischen den Mitgliedern zu erfolgen. Die Beschlüsse des Prüfungssenats werden mit Stimmenmehrheit\ngefasst, wobei die/der Vorsitzende das Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder ausübt, aber zuletzt\nabzustimmen hat. Jedes Mitglied des Prüfungssenats hat bei der Abstimmung über die Ergebnisse in den\neinzelnen Prüfungsgegenständen auch den Gesamteindruck des Abschlussrigorosums zu berücksichtigen.\n(10) Gelangt der Prüfungssenat zu keinem Beschluss über die Beurteilung, sind die von den Mitgliedern\nvorgeschlagenen Beurteilungen zu addieren, die Summe durch die Anzahl der Mitglieder zu dividieren und\ndas Ergebnis gegebenenfalls auf eine ganzzahlige Beurteilung mathematisch zu runden. Das\nAbschlussrigorosum gilt nur dann als mit Erfolg abgelegt, wenn jeder Prüfungsgegenstand gemäß Abs. 3\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\nzumindest mit der Note \"genügend\" beurteilt wurde. Wurde in mehr als einem Prüfungsgegenstand die\nNote \"nicht genügend\" erteilt, so ist das Abschlussrigorosum zur Gänze zu wiederholen.\n Doktorgrade und Promotion\n§ 8. Doktorgrade und Promotion\n(1) Die/Der Studienrektorin/Studienrektor hat den Absolventinnen/Absolventen des Doktoratsstudiums der\nMedizinischen Wissenschaft nach der positiven Ablegung des Abschlussrigorosums folgende akademische\nGrade unbeschadet der Abhaltung akademischer Feiern aus Anlass von Promotionen durch einen\nschriftlichen Bescheid unverzüglich, jedoch bis spätestens einen Monat nach Ablegung des\nAbschlussrigorosums von Amts wegen zu verleihen:\n a) Für Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Humanmedizin anstelle des bereits\n verliehenen akademischen Grades den ergänzten akademischen Grad „Doktorin der gesamten\n Heilkunde und der medizinischen Wissenschaft“ bzw. „Doktor der gesamten Heilkunde und der\n medizinischen Wissenschaft“, lateinisch „Doctor medicinae universae et scientiae medicae“\n abgekürzt „Dr. med. univ. et scient. med“.\n b) Für Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin anstelle des bereits\n verliehenen akademischen Grades den ergänzten akademischen Grad „Doktorin der Zahnmedizin\n und der medizinischen Wissenschaft“ bzw. „Doktor der Zahnmedizin und der medizinischen\n Wissenschaft“, lateinisch „Doctor medicinae dentalis et scientiae medicae“, abgekürzt „Dr. med.\n dent. et scient. med.“ zu lauten.\nAnlässlich der Verleihung des ergänzten akademischen Grades nach a) und b) ist die Verleihung des bereits\nverliehenen akademischen Grades zu widerrufen und die Einziehung der Verleihungsurkunde mit Bescheid\nauszusprechen.\n c) Für Absolventinnen und Absolventen eines naturwissenschaftlichen oder technischen Diplom-/\n Masterstudiums den akademischen Grad „Doktorin der medizinischen Wissenschaft“ bzw.\n „Doktor der medizinischen Wissenschaft“, lateinisch „Doctor scientiae medicae“, abgekürzt „Dr.\n scient. med.“ zu lauten.\n(2) Der Verleihungsbescheid hat jedenfalls Angaben über\n a) Familiennamen, Vornamen, bislang erlangte akademische Grade und Geburtsnamen falls vom\n Familiennamen verschieden,\n b) Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit,\n c) das abgeschlossene Studium mit Bezeichnung des Gebietes/Teilgebietes, dem die Dissertation\n zuzurechnen ist, sowie der Pflicht- und Wahlfächer und Nennung des Titels der Dissertation, und\n d) den verliehenen (ergänzten) akademischen Grad\nzu enthalten.\n(3) Wurden wesentliche Ergebnisse der Dissertation als Originalarbeit in SCI-gelisteten wissenschaftlichen\nZeitschriften mit der/dem Dissertantin/Dissertant als Erstautorin/Erstautor veröffentlicht, so ist im Diploma\nSupplement „PhD äquivalent“ einzutragen.\n Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\n§ 9. Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften\nGegen Bescheide der/des Studienrektorin/Studienrektors ist die Berufung an den Senat gemäß § 25 Abs. 1\nZ 12 UG 2002 zulässig. Der PhD-Dekanin/dem PhD-Dekan ist ein Recht zur Vorentscheidung\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\neinzuräumen, die bescheidmäßige Ausfertigung hat durch die Studienrektorin/den Studienrektor zu\nerfolgen.\nFür das behördliche Verfahren aufgrund dieses Studienplans ist das Allgemeine\nVerwaltungsverfahrensgesetz 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.\n Übergangsbestimmungen\n§ 10. Übergangsbestimmungen\n(1) Studierende des Doktoratsstudiums der Medizinischen Wissenschaft gemäß dem Studienplan in der\nFassung des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz 6. Stk. RN23 vom 15.12.2004 (alter\nStudienplan), sind berechtigt binnen einer Frist von sechs Semestern ab Inkrafttreten dieses Studienplanes\nihr Studium ohne Unterbrechung fortzusetzen und abzuschließen.\n(2) Wird das Doktoratsstudium nach dem alten Studienplan innerhalb der Frist von sechs Semestern nach\nInkrafttreten des neuen Studienplans nicht abgeschlossen, so werden die Studierenden nach Fristablauf\nautomatisch dem neuen Studienplan unterstellt. Es erfolgt die Zuordnung zu einer Doctoral School gemäß\n§ 4 Abs. 1. Die im alten Studienplan abgelegten Prüfungen sind für den curricularen Anteil gemäß § 5 in\ngeeigneter Weise anzurechnen.\n(3) Die Studierenden nach dem alten Studienplan sind berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen\nStudienplan zu unterwerfen. Dabei gelten die Regelungen von Abs. 2 sinngemäß.\n Inkrafttreten\n§ 11. Inkrafttreten\nDieser Studienplan tritt mit Beginn des Studienjahres 2008/2009, d.h. mit 1.10.2008, in Kraft.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n 73. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz\n2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n73.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Universität Graz,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung am Institut für\nHumangenetik, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Fachärztinnen-/\nFacharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Bereits angefangene Weiterbildung in der Humangenetik\n • Einschlägige Lehrerfahrung\n • Kenntnisse in der genetischen Beratung und Befunderstellung (Pränataldiagnostik, Syndromologie,\n Neurogenetik)\n • Fähigkeit und Bereitschaft zu wissenschaftlichem Arbeiten bei humangenetischen Fragestellungen\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: W115 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters (befristete Er-\nsatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) analog Abgeltungsgesetz, im Bereich Neue Medien in der\nMedizinischen Wissensvermittlung und –verarbeitung am Institut für Medizinische Informatik, Statistik\nund Dokumentation, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis 14. Februar 2012.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrung mit digitalen Medien und/oder E-Learning\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse\n • Erfahrung in Projektmanagement\n • Teamfähigkeit, Kreativität, wissenschaftliches Interesse\nIhre Aufgaben:\n • Mitarbeit bei der Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Projekten im Bereich Neue\n Medien in der Medizinischen Wissensvermittlung und –verarbeitung sowie Mitarbeit in der uni-\n versitären Lehre\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: W122 ex 2007/08)\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (analog VBG 49l) am Institut für Pflegewissenschaft, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium der Pflegewissenschaft sowie Promotion in\n Pflegewissenschaft bzw. gleichwertiger ausländischer Abschluss\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrungen in pflegewissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre\n • Pädagogische und didaktische Eignung und Methodenkompetenz, Erfahrung in problem-\n orientiertem Lernen\n • Erfahrung in E-learning erwünscht\n • Erfahrung in der Einwerbung von Drittmittel\n • Erfahrung in der Curriculumsentwicklung und –umsetzung entsprechend Bologna\n • Facheinschlägige Auslandserfahrung und sehr gute englische Sprachkenntnisse\n • Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege\n • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Organisations- und Managementfähigkeiten werden er-\n wartet\nIhre Aufgaben:\n • Mitarbeit bei der Förderung und Weiterentwicklung der Pflegeforschung/-wissenschaft\n • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung und Betreuung der Studiengänge Gesundheit- und Pflege-\n wissenschaft\n • Mitwirkung in der Lehre\n • Durchführung von pflegewissenschaftlichen Forschungsprojekten\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: W123 ex 2007/08)\n73.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen samt Lebenslauf sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen\nUniversität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an\nder Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Herzchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort, auf die Dauer des Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz bis 15. September 2010.\nAnforderungsprofil:\n • Erfahrung in Sekretariatsarbeiten\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • EDV-Kenntnisse (Windows NT, Word, Excel, Outlook, Medocs)\n • Hohe Lernbereitschaft\n • Anpassungsfähigkeit\n • Engagement\n • Flexibilität\n • Kenntnisse der medizinischen Terminologie\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A116 ex 2007/08)\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Abteilung Virtueller Medizinischer Campus, vor-\naussichtlich zu besetzen ab 02. Mai 2008.\nAnforderungsprofil:\n • Fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Grafik- und Medienentwicklung\n • Hohes kreatives Potenzial\n • Eigenständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit\n • Einsatzbereitschaft\n • Innovationsfähigkeit und Lernbereitschaft\n • Erfahrung mit Adobe CS2 oder CS3\n • SAP-Kenntnisse\n • Englisch in Wort und Schrift\nIhre Aufgaben:\n • Entwicklung von Grafiken und Schemata\n • (Weiter-) Entwicklung von Designs und Layouts für den Virtuellen Medizinischen Campus\n • Verwaltung und Ausbau der Grafik-Asset-Bibliothek\n • Selbstständige Abwicklung von Inhaltsprojekten und Mitarbeit im Team bei der Entwicklung von\n multimedialen Inhalten\n • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Virtuellen Medizinischen Campus\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A117 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Software- und Videoentwicklerin oder eines Software- und Videoentwicklers in der\nAbteilung Virtueller Medizinischer Campus, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2008.\nAnforderungsprofil:\n • Fortgeschrittene Ausbildung und Erfahrung im Bereich DCC (Digital Content Creation) für die Er-\n stellung von Simulationen und Animationen im Rahmen von Webanwendungen\n • Flash und Actionscript auf Expertenniveau\n • Fundierte Kenntnisse in der Web-Programmierung (HTML, XHTML, XML, CSS, JavaScript)\n • Erfahrung in der Videoproduktion (vom Drehbuch bis zum Final Cut)\n • Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeit\n • Einsatzbereitschaft, Innovationsfähigkeit und Lernbereitschaft\n • Bereitschaft zur Mitarbeit an Einreichungen, Anträgen und Präsentationen\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Angabe von Referenzprojekten\n • Erfahrung mit Ajax\n • Erfahrung mit Director MX\n • Kenntnisse in Quicktime VR\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A118 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators am Institut für Pflegewissenschaft, voraussichtlich zu\nbesetzen ab 05. Mai 2008.\nAnforderungsprofil:\n • HAK-Matura oder gleichwertiger Abschluss, Ausbildung im Büro- und Organisationsbereich\n • Mindestens 5-jährige Berufserfahrung mit KundInnenkontakt: praktische Erfahrung in wesentlichen\n Feldern der Büroorganisation, sehr gute PC-Kenntnisse, SAP-Kenntnisse oder Bereitschaft zur\n Einarbeitung, gute Englischkenntnisse, Koordinations- und Organisationsfähigkeiten, soziale\n Kompetenz, Flexibilität, Erfahrung im selbstständigen Arbeiten, Zuverlässigkeit\n • Kenntnisse und Erfahrung mit universitären Strukturen und Prozessen sowie Erfahrungen im Ge-\n sundheits- und/oder Pflegebereich von Vorteil\nIhre Aufgaben:\n • Parteienverkehr: Telefondienst, Kontakte mit Studierenden, Beratung und qualifizierte Information\n und Weiterverweis\n • Koordination und Organisation der Lehrveranstaltungen orientiert an Beschlüssen der Studien-\n kommission: Kontakt zur Lehrenden, Raumbedarfsorganisation, Schlüssel, Sachmittel,\n Bereitstellung von Lehrmitteln\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n • Allgemeiner Schriftverkehr im Zusammenhang mit der Durchführung des Studienganges\n • Sammlung von Problembereichen im Studiengang, Problembewältigung und Weiterleitung\n • Teilnahme an Sitzungen und Protokollführungen\n • Aktualisierung der Website\n • Einholen von Kostenvoranschlägen\n • Dokumentation, Jahresauswertung und Verwaltung\n • Allgemeine Bürotätigkeiten\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A119 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Zell-\nbiologie, Histologie und Embryologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort bis 31. März 2010\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossene Ausbildung zur Biomedizinischen Analytikerin/zum Biomedizinischen Analytiker\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Arbeiten mit Zellkulturen\n • Vertrautheit mit histologischen Methoden\n • Kenntnisse der FACS-Zellsortierung und Western-Blot-Methoden sowie Immunhistologie\n • Projekterfahrung\n • Erfahrung im Umgang mit humanem Probenmaterial\n • Gute Englisch- und PC-Kenntnisse\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit\n • Bereitschaft zur Weiterbildung\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A120 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete\nErsatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Pathologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort,\nauf die Dauer des Karenzurlaubes nach Mutterschutzgesetz bis 05. Dezember 2008.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossene Ausbildung zur Biomedizinischen Analytikerin/zum Biomedizinischen Analytiker\n oder gleichzuhaltende Ausbildung\n • Praktische Erfahrung wünschenswert\nIhre Tätigkeiten:\n • Bearbeitung von Forschungsprojekten im Bereich molekulare Pathogenese von metabolischen\n Lebererkrankungen. Dabei sind Sie an der Durchführung von vergleichenden Studien in Tier-\n modellen und erkrankten humanen Geweben beteiligt und wenden modernste Methoden der\n Genom- und Proteomforschung sowie Systembiologie an.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Gute EDV- und Englischkenntnisse\n • Flexibilität\n • Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 23. April 2008 (Kennzahl: A121 ex 2007/08)\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n 74. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nbekannt:\nEuropäische Kommission; Bekanntgabe von Vakanzen für abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)\nin der GD Forschung sowie in den Gemeinsamen Forschungsstellen\nDer Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union wurde von der Generaldirektion Personal\nund Verwaltung der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass in der Generaldirektion Forschung (RTD) in\nBrüssel 4 ANS-Posten sowie in den Gemeinsamen Forschungsstellen GFK-ITU Karlsruhe und GFK-IPTS\nSevilla jeweils eine ANS-Stelle zu besetzen sind.\nDa es aus forschungspolitischer Sicht sehr wichtig ist, die Anzahl der Österreicherinnen und Österreicher in\ndiesem Bereich in der Europäischen Kommission zu erhöhen, möchten das Bundesministerium für\nWissenschaft und Forschung Sie auch auf diese Ausschreibungen hinweisen.\nDerzeit werden im Bereich der Forschung viele nationale Expertinnen und Experten nicht zuletzt aufgrund\ndes 7. Rahmenprogramms gesucht.\nDas 7. Rahmenprogramm ist das größte Forschungsförderungsprogramm Europas mit einem\nFördervolumen von über 54 Mrd. €. Mit ihm wird Forschung in einer Vielfalt von wichtigen\nZukunftsfeldern unterstützt, von der Gesundheit über die Umwelt bis zu den Nanowissenschaften und\nmodernen Informationstechnologien. Erstmals bietet Europa durch das 7. Rahmenprogramm eine eigene\nFörderschiene für grundlagenorientierte Forschung (frontier research), die durch den eigens geschaffenen\nEuropean Research Council (ERC) gesteuert wird.\nInteressenten, die sich für diese Stellen bewerben möchten werden ersucht, ihre Bewerbungsunterlagen\n(CV und kurzes Motivationsschreiben) bis spätestens 14. Mai 2008 an die Ständige Vertretung -\nsne.bruessel-ov@bmeia.gv.at - zu übermitteln.\nDie Vertretung weißt darauf hin, dass die genannten Einsendefristen streng eingehalten werden müssen.\nBewerbungen außerhalb der Einsendefrist werden nur akzeptiert, sofern diese mit einer geeigneten\nBegründung eingesandt werden.\nFür Bewerbungen ist ausschließlich das Europäische Lebenslauf-Muster, zu finden in deutscher,\nenglischer und französischer Sprache unter\nhttp://www.cedefop.eu.int/transparency/cv.asp,\nzu verwenden. Der/die BewerberIn hat im Europäischen Lebenslauf die genaue Bezeichnung der Stelle\nfür die er/sie sich bewirbt (z.B. „RTD G 2\"), anzugeben.\nUm spätere Komplikationen auszuschließen ersucht die Ständige Vertretung in Brüssel, bereits im\nVorfeld der Bewerbung das Einverständnis des zuständigen Dienstgebers zu einer allfälligen Entsendung\neinzuholen, da der ANS für die Dauer seiner Abordnung im Dienste des Arbeitgebers bleibt und weiter\nvon diesem bezahlt werden muss [siehe Regelung für zu den Kommissionsdienst- stellen abgeordnete\nnationale Sachverständige\", Beschluss vom 1. Juni 2006, Kap I, Allgem. Bestimmungen, Art.1].\nWeiters muss der Bewerber eine Bescheinung seines österreichischen Arbeitgebers/seiner\nösterreichischen Dienstelle vorlegen in der bestätigt wird, dass dieser in den letzten 12 Monaten bei\nihm beschäftigt war [siehe Regelung für zu den Kommissionsdienststellen abgeordnete nationale\nSachverständige\", Beschluss vom 1. Juni 2006, Kap I, Allgem. Bestimmungen, Art.8].\nDie Stellenausschreibung/en bzw. das vollständige Dokument KOM(2006)2003 vom 1. Juni 2006 -\n\"Regelung für zu den Kommissionsdienststellen abgeordnete nationale Sachverständige\" können auch\nauf der Homepage des Bundeskanzleramtes - http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs - abgerufen\nwerden.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\n STELLENAUSSCHREIBUNG\n ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)\n1. Generaldirektion: Forschung (FTE)\n - Direktion: B\n - Referat: 4\n - Dienstort: Brüssel\n - Referatsleiter: J.D. Malo, f.f.\n Tel.: 93842\n - Gewünschter Dienstantritt: 1.07.2008\n2. Hauptzuständigkeitsbereiche:\nDie Abteilung B4 \"Wissensorientierte Regionen und Forschungspotenzial\" innerhalb der Direktion B \"\nEuropäischer Forschungsraum – Forschungsprogramme und Forschungspotenziale\" ist verantwortlich für\nFragen der Kohäsions- und Regionalpolitik, die mit Forschung und Entwicklung im Zusammenhang stehen.\nSie koordiniert dementsprechend strategische Aspekte der regionalen Dimension des Europäischen\nForschungsraums.\nDer/Die abgeordnete(r) nationale(r) Sachverständige(r) unterstützt die Beamten der Kommission bei der\nBehandlung von Fragen, die mit der Entwicklung der regionalen Dimension des Europäischen\nForschungsraums zusammenhängen. Dies umfasst ein breites Tätigkeitsspektrum, insbesondere\n- Sammlung und Analyse der Informationen über regionale Forschungspolitiken; Erarbeitung von Beiträgen\nzur regionalen Dimension des Rahmenprogramms; Koordinierung der Aspekte regionaler Forschungspolitik\nzwischen GDForschung und GD Regionalpolitik;\n- Erarbeitung strategischer Ziele für diejenigen Bereiche regionaler Politiken, die Forschung und\ntechnologische Entwicklung betreffen;\n- Beiträge zu wissenschaftlichem Management von Projekten, die im Rahmen der Programme \"Regions of\nKnowledge\" und \"Research Potential\" finanziert werden.\n3. Wichtigste Qualifikationen:\nGute Entwurfs- und Synthesefertigkeiten, gute mündliche Kommunikationsfertigkeiten und Fähigkeit,\nsowohl unabhängig als auch im Team zu arbeiten, sind erforderlich. Der abgeordnete(r) nationale(r)\nSachverständige(r) sollte eine universitäre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.\n4. Sprachen:\nGute schriftliche und mündliche Kenntnisse in Englisch und Französisch sind erforderlich (Arbeitssprachen).\nJede weitere Sprache ist von Vorteil.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "- 15 -\n STELLENAUSSCHREIBUNG\n ABGEORDNETE(R) NATIONALE(R) SACHVERSTÄNDIGE(R)\n1. Generaldirektion: Gemeinsame Forschungsstelle\n - Direktion: Institut für Transurane\n - Referat: Grundlagenforschung Aktinide\n - Dienstort: Karlsruhe, Deutschland\n - Referatsleiter: Roberto CACIUFFO\n Joseph MAGILL, task coordinator)\n - Gewünschter Dienstantritt: so bald wie möglich\n2. Hauptzuständigkeitsbereiche: Analyse von Quelltermen und Szenarien radiologischer Ereignisse\nRadioaktive Strahlung kann auf vielfältige Weise in die Umwelt gelangen, z.B. durch Beschädigung von\nBrennelementbehältern bei Unfällen und Bränden oder durch Sabotage von Brennelementbehältern,\nkommerziellen Strahlungsquellen und von Abklingbecken. Kontamination in Folge von solchen\nradiologischen Ereignissen (radiological dispersal events – RDE) können ungünstige Auswirkungen auf die\nGesundheit haben, da die Inkorporation auf vielen Wegen, insbesondere durch Inhalation, erfolgen kann.\nDarüber hinaus haben RDE-Studien gezeigt, dass relativ große Mengen radioaktiven Materials in Form von\nAerosolen vorliegen können, welche die Gefahr der Inkorporation durch Einatmen besonders verstärken.\nDie Aufgaben umfassen im Wesentlichen:\n- Identifizierung der wichtigsten Radio-Nuklide, die bei Kontaminationsereignissen von Bedeutung sein\nkönnten, ihrer charakteristischen Mengen und Standorte\n- Identifizierung möglicher Szenarien bei denen radioaktives Material in die Umwelt oder den Wasserkreis\nlauf gelangen könnte\n- Identifizierung von Tools, die bei der Simulation solcher Szenarien von Nutzen sein könnten\n- Identifizierung der möglichen gesundheitlichen Folgen solcher Ereignisse\nZusätzlich soll im Rahmen von NUCLEONICA (nuklearwissenschaftliches Wissensportal, welches von ITU\nentwickelt wurde, www.nucleonica.net) ein benutzerfreundliches Softwaremodul entwickelt werden. Ziel\nist hierbei die Bereitstellung von schnellen Abschätzungen bezüglich der kontaminierten Region basierend\nauf Berechnungstools, die ebenfalls von ITU entwickelt werden.\nIn einem zweiten Schritt soll das Modul dahingehend erweitert werden, dass die Verknüpfung mit\ngeographischen Informationen möglich wird, um die Auswirkungen von RDEs graphisch darzustellen.\nHierfür muss entsprechendes Kartenmaterial in Zusammenarbeit mit JRC-Experten analyisiert werden. Die\nErgebnisse der Berechnungen werden dann mit bereits bestehenden Modellen verglichen.\nDas fertige Modul kann zur Unterstützung bei Entscheidungen in Notfallsituationen eingesetzt werden, da\nes kein Expertenwissen voraussetzt. Zahlreiche nationale Sachverständige und internationale\nOrganisationen (UNICRI, Europol, OSCE) haben bereits Interesse an einer engeren Zusammenarbeit mit\ndem JRC – Institut für Transurane bekundet.\n3. Wichtigste Qualifikationen :\nPhysik, Softwarenentwicklung\n4. Sprachen:\nSehr gute Englischkenntnisse sind unabdingbar, Kenntnisse in Deutsch, Französisch oder jeder anderen\nAmtsprache wären von Vorteil.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 724, "academic_year": "2007/08", "issue": "18", "published": "2008-04-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=724&pDocNr=7824&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "- 16 -\n STELLENAUSSCHREIBUNG\n ABGEORDNETER NATIONALER SACHVERSTÄNDIGE (ANS)\n1. Generaldirektion: RTD (Forschung)\n - Direktorat: G Industrial Technologies\n - Abteilung: G2 New generation of Products\n - Ort: Brüssel\n - Abteilungsleiter: Christos TOKAMANIS\n Tel. +32 (0)2 / 29 - 65 579\n - Empfohlener Beginn: 1. September 2008\n2. Hauptaufgabengebiete:\nUnterstützung beim Management und der Gestaltung von chemischen und bio-chemischen\nForschungsaktivitäten insbesondere im Bereich \"Green Chemistry\".\nUmsetzung relevanter Forschungsaktivitäten (z.B. Unterstützung bei der Organisation von\nAusschreibungen) sowie Betreuung von Forschungsprojekten im Bereich industrieller Technologien.\nSteigerung des Bekanntheitsgrades des Arbeitsprogramms und der entsprechenden Forschungsvorhaben in\nden relevanten Zielgruppen.\n3. Erforderliche Qualifikationen:\nFundiertes Wissen im Bereich Chemie, Biochemie oder dem entsprechende Themengebiete.\nFundierte Erfahrung im Bereich Projektmanagement und der Zusammenarbeit mit mehreren\nVertragspartnern.\nFundierte Erfahrung und Fähigkeiten bei der strategischen Gestaltung von Richtlinien und Methoden auf\nEuropäischer Ebene.\n4. Sprachen:\nEnglisch. Weitere Sprachkenntnisse sind ein Plus\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 02.04.2008, StJ 2007/08, 18. Stk." }, { "bulletin": { "id": 745, "academic_year": "2007/08", "issue": "19", "published": "2008-04-16T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=745&pDocNr=7948&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am 16.04.2008 19. Stück\n75. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit\n76. Forschungseinheit: Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung der Leitungen\n77. Einsetzung von Berufungskommissionen\n78. Ausschreibung von Stellen\n75.\nLeitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen nichtklinischen Organisationseinheit\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den Bestimmungen\ndes § 20 (5) UG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz\nidgF\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Wolfgang FREIDL\n zum Vorstand des Institutes für Sozialmedizin und Epidemiologie\nmit Wirkung ab 01.04.2008 bis 31.03.2009 bestellt hat.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n76.\nForschungseinheit: Errichtung von Forschungseinheiten und Bestellung der Leitungen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über die Errichtung\nvon Forschungseinheiten, veröffentlicht im 25. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität\nGraz im Studienjahr 2004/05 vom 03.08.2005, RN 103, folgende Forschungseinheiten vom Rektorat\neingerichtet wurden:\n Forschungseinheit für Immunpharmakologie\n Leiter: Herr Ao.Univ.-Prof. Dr. Akos HEINEMANN\n mit Wirkung ab 01.04.2008\n Forschungseinheit: „Bildgebende neurologische Forschung“\n Leiter: Herr Univ.-Doz. DI Dr. Stefan ROPELE\n mit Wirkung ab 01.05.2008\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 07. Mai 2008\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 30.04.2008\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 745, "academic_year": "2007/08", "issue": "19", "published": "2008-04-16T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=745&pDocNr=7948&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n77.\nEinsetzung von Berufungskommissionen\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung am 12.03.2008 gemäß § 98 Abs. 4 UG 2002 idgF\nfolgende Berufungskommissionen eingesetzt hat:\nBerufungskommission für „Pädiatrische Kardiologie“\nDieser Kommission gehören an:\nProfessoren:\n Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n Univ.-Prof. Dr. Burkert PIESKE\n Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO\n Univ.-Prof. Dr. Uwe LANG\n Univ.-Prof. Dr. Wilhelm MÜLLER\nMittelbauvertreter/in:\n Univ.-Prof. Dr. Marija TROP\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Igor KNEZ\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Erich SORANTIN\nStudierende:\n Franziska SCHMIEDHOFER\nIn der konstituierenden Sitzung am 08.04.2008 wurde Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO zum\nVorsitzenden der Kommission gewählt.\nBerufungskommission für „Spezielle Neurologie“\nDieser Kommission gehören an:\nProfessoren/innen:\n Univ.-Prof. Dr. Reingard AIGNER\n Univ.-Prof. Dr. Alain BARTH\n Univ.-Prof. DI Dr. Andrea BERGHOLD\n Univ.-Prof. Dr. Franz FAZEKAS\n Univ.-Prof. DDr. Hans-Peter KAPFHAMMER\nMittelbauvertreter/innen:\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Gudrun REITER\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Gerald LANGMANN\n Ass.-Prof. Dr. Brigitte SANTNER\nStudierender:\n Michael SACHERER\nIn der konstituierenden Sitzung am 08.04.2008 wurde Frau Univ.-Prof. DI Dr. Andrea BERGHOLD zur\nVorsitzenden der Kommission gewählt.\n Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE\n Rektor\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.04.2008, StJ 2007/08, 19. Stk." }, { "bulletin": { "id": 745, "academic_year": "2007/08", "issue": "19", "published": "2008-04-16T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=745&pDocNr=7948&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n 78. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Josef SMOLLE, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz\n2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n78.1 Freie Stelle einer Universitätsprofessorin/eines Universitätsprofessors\nAn der Medizinischen Universität Graz ist ab 01.10.2008 eine Stelle einer/eines\n Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors\n für „Psychosomatik“\nzu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des\nUniversitätsgesetzes 2002 und des Angestelltengesetzes.\nDer allgemeine Dienstort ist die Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie in Bad Aussee,\nA-8990 Bad Aussee, Steiermark.\nIn Ergänzung zur Primarärztinnen- bzw. Primararzttätigkeit an der Klinik Bad Aussee für Psychosomatik und\nPsychotherapeutische Medizin wird von der Professorin/dem Professor erwartet, dass sie/er in ständigem\nKontakt mit der Medizinischen Universität Graz und der dort das Fach vertretenden Klinik für Medizinische\nPsychologie und Psychotherapie Lehr- und Forschungsaufgaben durchführt.\nDie Anstellung erfolgt in Entsprechung zur Stiftungsvereinbarung zwischen der Medizinischen Universität\nGraz und der Trägergesellschaft.\nProfil der Stelle:\nVon der Bewerberin/dem Bewerber wird erwartet:\n • Mitvertretung des Faches Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin in Forschung und\n Lehre\n • Förderung und Weiterentwicklung der Forschung in Psychosomatik und Psychotherapie sowie\n Beitrag zur interuniversitären und interdisziplinären Schwerpunktsetzung\n • Mitvertretung des Faches Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin in Österreich\n • Kooperation mit dem Interuniversitären Fachbeirat für Psychosomatik\n Bewerbungsvoraussetzung:\n 1. Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin oder Psychiatrie; abgeschlossene Ausbildung in\n Psychotherapie bzw. Psychosomatischer und Psychotherapeutischer Medizin\n 2. Habilitation oder gleich zu haltende wissenschaftliche Qualifikation in Psychosomatik und\n Psychotherapie\n 3. Mögliche Erfahrung in der Leitung einer stationären Klinik für Psychosomatische Medizin\n 4. Pädagogische und didaktische Eignung und Erfahrung\nDie Medizinische Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils, insbesondere in Leitungsfunktionen\nan und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind ausschließlich an Hand der strukturierten Bewerbungsformulare der Medizinischen\nUniversität Graz, abrufbar unter der Adresse http://www.meduni-graz.at/karriere/, mit den üblichen\nUnterlagen (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrtätigkeit, inhaltlich gegliedert entsprechend dem Formular\nfür Bewerbungen) elektronisch zu übermitteln und in einer Ausfertigung in Papierform bis zum\n16. Mai 2008 an den Rektor der Medizinischen Universität Graz, Auenbruggerplatz 2, A-8036 Graz, zu\nrichten.\nDie Medizinische Universität Graz kann allfällige Fahrt- und Aufenthaltskosten für die Bewerberinnen/\nBewerber nicht übernehmen.\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.04.2008, StJ 2007/08, 19. Stk." }, { "bulletin": { "id": 745, "academic_year": "2007/08", "issue": "19", "published": "2008-04-16T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=745&pDocNr=7948&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n78.2 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Universität Graz,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\nVerlängerung der Bewerbungsfrist – Ausschreibung vom 02. April 2008:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (analog VBG § 49l) am Institut für Pflegewissenschaft, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort, befristet auf 6 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium der Pflegewissenschaft sowie Promotion in\n Pflegewissenschaft bzw. gleichwertiger ausländischer Abschluss\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrungen in pflegewissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre\n • Pädagogische und didaktische Eignung und Methodenkompetenz, Erfahrung in problem-\n orientiertem Lernen\n • Erfahrung in E-learning erwünscht\n • Erfahrung in der Einwerbung von Drittmittel\n • Erfahrung in der Curriculumsentwicklung und –umsetzung entsprechend Bologna\n • Facheinschlägige Auslandserfahrung und sehr gute englische Sprachkenntnisse\n • Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege\n • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Organisations- und Managementfähigkeiten werden er-\n wartet\nIhre Aufgaben:\n • Mitarbeit bei der Förderung und Weiterentwicklung der Pflegeforschung/-wissenschaft\n • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung und Betreuung der Studiengänge Gesundheit- und Pflege-\n wissenschaft\n • Mitwirkung in der Lehre\n • Durchführung von pflegewissenschaftlichen Forschungsprojekten\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W123 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung an der Hals-, Nasen-, Ohren-\nUniversitätsklinik, Klinische Abteilung für Neurootologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Be-\nendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Praktische Erfahrung auf dem Gebiet der HNO-Heilkunde\n • Gegenfächer\n • Erfahrung mit abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeiten\n • EDV-Kenntnisse\n • Englischkenntnisse\n • Teamfähigkeit\n • Vertiefte Ausbildung HNO\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W133 ex 2007/08)\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.04.2008, StJ 2007/08, 19. Stk." }, { "bulletin": { "id": 745, "academic_year": "2007/08", "issue": "19", "published": "2008-04-16T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=745&pDocNr=7948&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n1 Stelle (Beschäftigungsausmaß 80 %) einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaft-\nlichen Mitarbeiters im Forschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF)\nan der Universitätsklinik für Urologie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2008, befristet bis\n30. September 2008.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n • Abgeschlossene Facharztausbildung für Urologie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrung im Management von Blasentumoren von Vorteil\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W134 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung an der Universitätsklinik für\nInnere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2008, bis zur\nBeendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Vorkenntnisse in klinischer Kardiologie und klinischer Forschung:\n Umfangreiche Vorkenntnisse in kardiologischer Grundlagenforschung, insbesondere Molekular-\n biologie und Genetik\n • Bereitschaft zur Studierendenausbildung (Lehrtätigkeit erwünscht) sowie zur klinischen Mitarbeit\n • Der Nachweis einer eigenen erfolgreichen Forschungstätigkeit ist wünschenswert\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W135 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem.\n§ 109 (2) UG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für Radiologie, Klinische Abteilung für Nuklearmedizin,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis 07. Februar 2010.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Abgeschlossener Turnus oder absolvierte Pflichtnebenfächer oder anteilige Fachärztinnnen-/Fach-\n arztausbildung in Radiologie oder Innerer Medizin\n • Vorerfahrung in der Lehre bzw. Studierendenbetreuung\n • Einschlägige Vorleistungen\n • (Einschlägige) wissenschaftliche Vorerfahrung\n • Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch)\n • Gute PC-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W136 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Fachärztinnen-/Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem.\n§ 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Anatomie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis\n10. September 2010.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Interesse am anatomischen Unterricht und am Wissenschaftlichen Arbeiten\n • Unterrichtserfahrung\n • Gute Anatomiekenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Mai 2008 (Kennzahl: W141 ex 2007/08)\n______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 16.04.2008, StJ 2007/08, 19. Stk." } ] }