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                "teaser": "Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Lehrstuhlinhabers des Lehrstuhls für Medizinische Physik und Biophysik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des Lehrstuhlinhabers des Lehrstuhls für Medizinische Physik und Biophysik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des Leiters des Diagnostik- & Forschungsinstituts für Hygiene, Mikrobiologie undUmweltmedizin; Berufungskommission: Nachnominierungen; Berufungskommission: Nachnominierungen; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11955&pDocNr=1478851&pOrgNr=1"
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            "text": "6\n           Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Anästhesiologie und Intensivmedizin\n                                                      Kennung KA-AHGI-2024-002660\n                                  Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n                                Klinische Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin 2\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*innenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n      • Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n      • Erstellung                von         Publikationen              und         Präsentationen             für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n      • Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n      • Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben innerhalb der Klinischen\n            Abteilung\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n      • Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n      • Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n      • Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n      • Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n14. März 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 21.02.2024, StJ 2023/24, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11955&pDocNr=1478851&pOrgNr=1"
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            "text": "16\n                                                    Hilfskraft für die Animal Facility\n                                                       Kennung A-BMF-2024-002650\n                                                 Abteilung Biomedizinische Forschung\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 1 Jahr\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Unterstützung bei der Betreuung von Labortieren (Großtiere)\n      • Reinigungs- und Hilfstätigkeiten\n      • Dokumentation\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Interesse im Umgang mit Labortieren vor allem Großtieren (Schwein und Schaf)\n      • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau B2)\n      • EDV-Kenntnisse (MS Office)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Erfahrung mit Großtieren (Schwein und Schaf)\n      • Teamfähigkeit und Flexibilität\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Lernbereitschaft\n      • Kommunikative Kompetenz\n      • Körperliche Belastbarkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 30.545,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n14. März 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 21.02.2024, StJ 2023/24, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "17\n                                                            Vorstandssekretär*in\n                                                    Kennung UK-FHKGH-2024-002651\n                                    Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Ansprechpartner*in in organisatorischen und administrativen Belangen der Klinik\n      • Unterstützung des Vorstandes in organisatorischen und administrativen Angelegenheiten\n      • Office-Management inkl. Korrespondenz, Terminkoordination, Postbearbeitung, etc.\n      • Kontenverwaltung, Bestellwesen/Fakturierung Assistenz Budgetverwaltung (Innenaufträge,\n            Kostenstellen etc.) für Sachmittel, Bücher, Büromaterialien, Reisekosten etc.\n      • Personalverwaltung und Stellenausschreibungen\n      • Assistenz Graphischer Dienstplan Ärzt*innen\n      • Assistenz Ausbildungsoberärzt*innen\n      • Homepagebetreuung\n      • Organisation von Veranstaltungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK, HaSch, Lehrabschluss und mind. 2jährige\n            einschlägige Berufserfahrung) oder Matura und mind. 2jährige einschlägige Berufserfahrung\n      • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office)\n      • Sehr gute Deutschkenntnisse\n      • Ausgezeichnete Rechtschreibkenntnisse\n      • Gute Englischkenntnisse (mind. B1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • SAP-Kenntnisse\n      • Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n      • Kommunikative Kompetenz\n      • Gewissenhaftigkeit\n      • Organisationsgeschick\n      • Teamorientierung\n      • Sehr hohe Stressrestistenz\n      • Flexibilität\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIa nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 36.388,80.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n14. März 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 21.02.2024, StJ 2023/24, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "18\nWiederholung der Ausschreibung:\n                                                                  Schreibkraft\n                                                   Kennung DFI-PATHOL-2024-002664\n                                           Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n                                                       Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n      • Schreiben von Befunden Eigenverantwortliche Datenerfassung: Patient*innen- Einsender*innen\n            (Krankenkasse, Privatverrechnung etc.) mittels spezieller Computerprogramme\n      • Ablageverwaltung, Telefonbetreuung\n      • Befund- und Materialversand\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n      • Büroarbeitskenntnisse (administrative Bürotätigkeiten, einfache Bürotätigkeiten)\n      • Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Office etc.)\n      • Ausgezeichnete Deutschkenntnisse (v.a. schriftlich und verstehen)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n      • Ausbildung zum*zur Medizinisch-technischen Sekretär*in und/oder abgeschlossene Ausbildung\n            Ordinationsassistent*in\n      • Einschlägige Berufserfahrung im Bereich Ambulanz oder Ordination\n      • Kenntnisse von medizinischen Fachbegriffen\n      • Teamfähigkeit und kommunikative Kompetenz\n      • Strukturierte und sorgfältige Arbeitsweise\n      • Hohe Belastbarkeit bei Stress, Zuverlässigkeit\n      • Hohes Maß an Flexibilität und Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe I nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 30.545,20\nbzw. nach erfolgreicher Einschulung in Höhe von EUR 32.492,60. Anrechenbare Vordienstzeiten führen\nzu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n14. März 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 21.02.2024, StJ 2023/24, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "19\nZuordnung des Personals                         zu     den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                     Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ\n                                                                     Rektorin\n                                                                                                 MTBl. vom 21.02.2024, StJ 2023/24, 21. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                        MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                  http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2023/2024                         Ausgegeben am 28.02.2024                      22. Stück\n133. SOP „IT-Infrastruktur-Roadmap“ – Umbenennung in „Regelung zur IT-Infrastruktur-Roadmap“\n134. Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                               Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 06. März 2024\n                              Redaktionsschluss: Donnerstag 29.02.2024\n                                   E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "text": "2\n133.       SOP IT-Infrastruktur-Roadmap - Umbenennung in „Regelung zur IT-Infrastruktur-Roadmap\nDie Rektorin, Frau Assoz. Prof.in Dr.in Andrea KURZ, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n13.02.2024 die Umbenennung der SOP „IT-Infrastruktur Roadmap“ in „Regelung zur IT-Infrastruktur-\nRoadmap“ beschlossen hat:\n                                                                                                 MTBl. vom 28.02.2024, StJ 2023/24, 22. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich."
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            "text": "Regelung zur „IT-Infrastruktur-Roadmap“\n                                                             der Med Uni Graz\nINHALTSVERZEICHNIS\nI. Präambel .................................................................................................................................................... 2\nII. Anwendungsbereich.................................................................................................................................. 3\nIII. Grundlegende Definitionen (Gremien, Rollen, Funktionsweisen, Begriffe) ............................................. 3\nIV. IT-Infrastruktur-Roadmap - Prozess .......................................................................................................... 7\nV. Inkrafttreten/Geltungsdauer .................................................................................................................... 9\n                                                          Mitteilungsblatt vom 28.02.2024, Stj 2023/2024, 22. Stk. RN133\n                                                                                                                                                   Seite 1 von 9"
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            "text": "I. Präambel\n   Diese Regelung zur IT-Infrastruktur-Roadmap regelt die strategische und wirtschaftliche\n   Beschaffung von IT-Infrastruktur an der Med Uni Graz. Der Begriff „IT-Infrastruktur“ umfasst\n   im Folgenden Hardware, Software und die damit in Zusammenhang stehenden\n   Dienstleistungen. Durch die Einführung eines transparenten und harmonisierten\n   Entscheidungsfindungsprozesses und die Nutzung von Synergien, soll eine zielgenaue,\n   harmonisierte, effiziente und letztlich wirtschaftlich optimierte Beschaffung und Nutzung\n   von IT-Infrastruktur erreicht werden. So kann eine leistungsfähige IT-Infrastruktur aufgebaut\n   und nachhaltig betrieben werden, die die Digitalisierung der Med Uni Graz im Rahmen der\n   „Strategie zur Digitalisierung“ ermöglicht. Damit wird die Med Uni Graz unterstützt,\n   langfristig die Stellung eines international anerkannten Forschungsstandorts zu sichern.\n   Die Beschaffung von IT-Infrastruktur, insbesondere von Systemen mit speziellen\n   Anforderungen (hohe Rechenleistung, große Speichermengen), ist ein sehr komplexer\n   Prozess, der Know-how und Kompetenz in vielen Bereichen verlangt und darüber hinaus in\n   ein technologisches Gesamtkonzept passen muss. Die Organisationseinheit (OE)\n   Informationstechnologie und Digitalisierung der Med Uni Graz unterstützt die\n   Mitarbeiter*innen bei der Planung, Finanzierung, Beschaffung und Nutzung der IT-\n   Infrastruktur. Diese Regelung stellt die Einbindung der OE Informationstechnologie und\n   Digitalisierung in diesen Prozess sicher. Durch die Einführung interdisziplinärer Gremien und\n   Plattformen soll ein effizienter Abgleich zwischen den Anforderungen der beteiligten\n   Wissens- und Entscheidungsträger*innen und den Rahmenbedingungen einer konsolidierten\n   IT-Infrastruktur sowie eine rasche, qualitätsgesicherte Entscheidungsfindung gewährleistet\n   werden.\n   Das Ergebnis dieses Entscheidungsfindungsprozesses mündet in eine IT-Infrastruktur-\n   Roadmap, welche die Beschaffungsvorhaben für einen Zeitraum von drei Jahren rollierend\n   abbildet. Die Roadmap wird damit zum zentralen Planungsinstrument für die strategische\n   Beschaffung von IT-Infrastruktur.\n   IT-Infrastruktur, die im Zuge von Neubau-/Ausbau- oder Umbauprojekten zu beschaffen ist,\n   muss aufgrund der längeren Vorlaufzeit, des typischerweise großen Volumens und des hohen\n   Planungsaufwandes unter zwingender Einbeziehung der OE Informationstechnologie und\n   Digitalisierung zu Beginn des Projektes geplant werden und wird von dieser in die IT-\n   Infrastruktur-Roadmap eingebracht.\n                                       Mitteilungsblatt vom 28.02.2024, Stj 2023/2024, 28. Stk. RN133\n                                                                                             Seite 2 von 9"
        },
        {
            "bulletin": {
                "id": 11975,
                "academic_year": "2023/24",
                "issue": "22",
                "published": "2024-02-28T00:00:00+01:00",
                "teaser": "SOP „IT-Infrastruktur-Roadmap“ – Umbenennung in „Regelung zur IT-Infrastruktur-Roadmap“; Ausschreibung von Stellen",
                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11975&pDocNr=1482225&pOrgNr=1"
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            "index": 4,
            "text": "II. Anwendungsbereich\n     1. Organisatorisch:\n        Die Regelung gilt für alle Organisations- und Subeinheiten der Med Uni Graz hinsichtlich\n        der Beschaffung und den Betrieb von IT-Infrastruktur.\n     2. Sachlich:\n        Die Regelung gilt für die Beschaffung von IT-Infrastruktur, die nicht bereits in den\n        Geltungsbereich der SOPs „Paktierte Investitionen“ und „Forschungs- und Lehr-\n        Infrastruktur-Roadmap“ fallen.\n     Ausgenommen von dieser Regelung sind:\n         • Die Beschaffung von IT-Infrastruktur, die in einer 4-Jahresbetrachtung weniger als\n           EUR 4.000,-/p.a. Anschaffungs- und Folgekosten verursacht, und deren Beschaffung für\n           die OE Informationstechnologie und Digitalisierung bzw. das Team SAP erwartbar\n           weniger als 5 Personentage internen Aufwand bedeutet.\n         • Die IT-Arbeitsplatzausstattung für neue Arbeitsplätze mit Med Uni Graz Standard-\n           Geräten, sofern die im vorigen Absatz definierten Wert- und Aufwandsgrenzen nicht\n           überschritten werden.\n         • Der Ersatz/die Erneuerung von existierenden Standard-Geräten.\nIII. Grundlegende Definitionen (Gremien, Rollen, Funktionsweisen,\n     Begriffe)\n     3.   Das IT Board hat die Aufgabe, die Umsetzung und Einhaltung der gegenständlichen\n          Regelung sicherzustellen. Folgende Personen sind ständige Mitglieder des IT Boards:\n           •    Rektor*in (Vorsitz)\n           •    Alle Vizerektor*innen\n           •    Leiter*in OE Informationstechnologie und Digitalisierung\n           •    Leiter*in Team SAP\n           •    Digital Officer\n        Die Mitarbeit ist an die jeweilige, oben genannte Funktion gebunden und bedarf keiner\n        gesonderten Bestellung. Den Vorsitz führt der*die Rektor*in bzw. bei Abwesenheit die*der\n        von ihm*ihr benannte stellvertretende Vizerektor*in. Das IT Board soll bei Beschlüssen\n        vorrangig Einstimmigkeit anstreben, erforderlich für die Entscheidung ist aber zumindest\n        eine 2/3-Mehrheit, bei Anwesenheit von zumindest der Hälfte der stimmberechtigten\n        Mitglieder, wovon zumindest eines dem Rektorat angehören muss. Die Übertragung des\n        Stimmrechts ist möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet\n        die Stimme der*des Vorsitzenden. Sitzungen können auch als Videokonferenz abgehalten\n        werden, die Beschlussfassung ist zudem auch im Umlaufwege möglich. Das IT Board hat\n        die Letzt-Entscheidungskompetenz in Fragen, die auf Ebene der IT Executive Circles nicht\n        gelöst werden konnten bzw. im Falle von widersprüchlichen Anforderungen (finanziell,\n                                        Mitteilungsblatt vom 28.02.2024, Stj 2023/2024, 28. Stk. RN133\n                                                                                              Seite 3 von 9"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11975&pDocNr=1482225&pOrgNr=1"
            },
            "index": 5,
            "text": "technisch/organisatorisch, zeitlich). Im IT Board erfolgt nach Abschluss der\n   Budgetierungsphase der finale Beschluss der IT-Infrastruktur-Roadmap. Das IT Board hat\n   die Möglichkeit – insbesondere bei veränderten strategischen Schwerpunktsetzungen,\n   maßgeblich veränderten Bedingungen und Anforderungen – die aktuelle IT-Infrastruktur-\n   Roadmap in finanzieller Ausprägung und zeitlicher Dimension anzupassen. Die Einberufung\n   des IT Boards erfolgt grundsätzlich durch die für die Digitalisierung zuständige\n   Vizerektor*in. Anlassbezogen kann der*die Leiter*in eines IT Executive Circles das IT-Board\n   einberufen.\n4.  Die IT Executive Circles sind thematische Abstimmungsgremien. Die IT Executive Circles\n    bündeln die Anforderungen der zugehörigen IT Round Tables und stimmen\n    widersprüchliche Anforderungen ab. Widersprüche, die im IT Executive Circle nicht\n    aufgelöst werden können, werden an das IT Board eskaliert. Die IT Executive Circles\n    sollen bei Beschlüssen vorrangig Einstimmigkeit anstreben, erforderlich für die\n    Entscheidung ist aber zumindest eine 2/3-Mehrheit, bei Anwesenheit von zumindest der\n    Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder, wobei der*die ressortverantwortliche\n    Vizerektor*in anwesend sein muss. Die Übertragung des Stimmrechts ist möglich und\n    muss schriftlich erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der*des\n    Vorsitzenden. Sitzungen können auch als Videokonferenz abgehalten werden, die\n    Beschlussfassung ist zudem auch im Umlaufwege möglich.\n   Folgende Personen sind ständige Mitglieder in den IT Executive Circles:\n       •   Vizerektor*in Finanzmanagement, Recht und Digitalisierung\n       •   Leiter*in OE Informationstechnologie und Digitalisierung\n       •   Leiter*in Team SAP\n       •   Digital Officer\n   Folgende IT Executive Circles existieren an der Med Uni Graz und sind wie folgt\n   zusammengesetzt:\n       1.    Klinischer Bereich\n          a) Vizerektor*in Klinische Agenden (Vorsitz)\n          b) Leiter*in OE Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n          c) Leiter*in OE Forschungsinfrastruktur\n          d) Ständige Mitglieder (s.o.)\n       2.    Vorklinischer Bereich\n          a) Vizerektor*in Forschung und Internationales (Vorsitz)\n          b) Leiter*in OE Forschungsinfrastruktur\n          c) Ständige Mitglieder (s.o.)\n       3.    Studium und Lehre\n          a) Vizerektor*in Studium und Lehre (Vorsitz)\n          b) Ständige Mitglieder (s.o.)\n                                     Mitteilungsblatt vom 28.02.2024, Stj 2023/2024, 28. Stk. RN133\n                                                                                           Seite 4 von 9"
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