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                "teaser": "Ergänzung der Leistungsvereinbarung 2022 – 2024 der Medizinischen Universität Graz; Termine für den Festakt anlässlich der Verleihung akademischer Grade; Personalnachrichten; Ausschreibung von Stellen\r\n",
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            "text": "7\nDie zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Bildung,\nWissenschaft und Forschung, vertreten durch Gruppenleiter Mag. Maximilian Richter und der\nMedizinischen Universität Graz, vertreten durch Rektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg für\nden Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2024 abgeschlossene Leistungsvereinbarung\nwird wie folgt ergänzt:\nFür die Bewältigung der aktuellen Teuerungskrise erhält die Medizinische Universität Graz in\nder     Leistungsvereinbarungsperiode     2022-2024      eine     weitere    Erhöhung     des\nUniversitätsbudgets (Säule 3) um 10.722.800,00 €. Die Zuweisung des Betrages erfolgt im Jahr\n2024. Diesbezüglich gehen beide Parteien von der Annahme aus, dass damit der laufende\nBetrieb gegebenenfalls unter Einsatz eigener Mittel für das Jahr 2024 sichergestellt ist.\nWien, am ………………………………..                              Graz, am ………………………………..\nFür die                                              Für die\nRepublik Österreich                                  Medizinische Universität Graz\nBundesminister für                                   Rektor\nBildung, Wissenschaft und Forschung                  Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg\nAo. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek"
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            "text": "8\n88. Termine für den Festakt anlässlich der Verleihung akademischer Grade\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt folgende Termine anlässlich der Verleihung\nakademischer Grade bekannt:\n                                  Termine anlässlich der Verleihung akademischer Grade\n           Termine                                                                         Anmeldezeitraum\n           Mittwoch, 24. April 2024                                                        11.01.2024 – 03.04.2024\n           Donnerstag, 20. Juni 2024                                                       25.04.2024 – 30.05.2024\n                                                    Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg\n                                                                      Rektor\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "9\n89. Personalnachrichten\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt folgende Personalnachrichten bekannt:\nDie Lehrbefugnis als Privatdozent*in (PD) wurde erteilt an:\nPriv.-Doz.in Nicole Gabriele SOMMER-JAMMERNEGG, BSc., MSc., PhD, Univ.-Klinik für Orthopädie und\nTraumatologie, „theoretische und experimentelle Orthopädie und Traumatologie“, am 02.05.2023\nPriv.-Doz.in Dr.in rer.cur. Doris EGLSEER, BSc., BSc., MSc., Institut für Pflegewissenschaft,\n„Gesundheitswissenschaften“, am 06.06.2023\nPriv.-Doz.in Dr.in med.univ. Dr.in scient.med. Birgit                           SADOGHI, Univ.-Klinik für Dermatologie und\nVenerologie, „Dermatologie und Venerologie“, am 27.06.2023\nPriv.-Doz. Dr.med.univ. Dr.scient.med. Lukas KOCH, Univ.-Klinik für Dermatologie und Venerologie,\n„Dermatologie und Venerologie“, am 27.06.2023\nPriv.-Doz.in Dr.in med.univ. et scient.med. Renate KRASSNIG, Univ.-Klinik für Orthopädie und\nTraumatologie, „Orthopädie und Traumatologie“, am 28.06.2023\nPriv.-Doz.in Dr.in med.univ.Dr.in scient.med. Hanna LUZE, Univ.-Klinik für Chirurgie, Klin. Abtlg. für\nPlastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, „Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive\nChirurgie“, am 03.07.2023\nPriv.-Doz. Dr.med.univ. Dr.scient.med. Philipp JUD, Univ.-Klinik für Innere Medizin, Klin. Abtlg. für\nAngiologie, „Innere Medizin“, am 12.07.2023\nPriv.-Doz. Mag.rer.nat. Dr.scient.med. Hannes MAYERL, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie,\n„theoretisch-experimentelle Sozialmedizin und Epidemiologie“, am 04.07.2023\nPriv.-Doz. Dr.med.univ. Dr.scient.med. Christoph ARNEITZ, Univ.-Klinik für Kinder- und Jugendchirurgie,\n„Kinder- und Jugendchirurgie“, am 12.07.2023\nPriv.-Doz.in Christiane KLEC,                 BSc., MSc., PhD, Univ.-Klinik für Innere Medizin, Klin. Abtlg. für\nOnkologie, „theoretisch-experimentelle Innere Medizin im Sonderfach Onkologie“, am 19.07.2023\nPriv.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.techn. Christoph Michael AUGUSTIN, Lehrstuhl für Medizinische Physik und\nBiophysik, „Medizinische Physik und Biophysik“, am 20.07.2023\nPriv.-Doz.in Dr.in med.univ. Emina TALAKIC, Univ.-Klinik für Radiologie, Klin. Abtlg. für Allg. Radiologische\nDiagnostik, „Radiologie“, am 11.09.2023\nPriv.-Doz. Dr.med.univ. et Dr.scient.med. Raimund WINTER, Univ.-Klinik für Chirurgie, Klin. Abtlg. für\nPlastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, „Chirurgie im Sonderfach Plastische, Ästhetische\nund Rekonstruktive Chirurgie“, am 14.09.2023\nUniv.-Prof.Priv.-Doz. Dr. Jens THIEL, Univ.-Klinik für Innere Medizin, Klin. Abtlg. für Rheumatologie,\n„Klinische Immunologie“, am 20.10.2023\nPriv.-Doz. Dr.rer.nat. Gabriel Elias WAGNER-LICHTENEGGER, BSc., MSc., D & F Institut für Hygiene,\nMikrobiologie und Umweltmedizin, „Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin“, am 27.11.2023\nPriv.-Doz. Dr.med.univ. Dr.scient.med. Johannes MISCHINGER, Univ.-Klinik für Urologie, „Urologie“, am\n20.12.2023\nPriv.-Doz. Pedro. A. SANCHEZ MURCIA, PhD, Lehrstuhl für Medizinische Chemie, „Medizinische Chemie“,\nam 18.12.2023\nPriv.-Doz.in Martina ZANDL-LANG, BSc., MSc., PhD, Lehrstuhl für Molekularbiologie und Biochemie,\n„Molekularbiologie und Biochemie“, am 20.12.2023\n                                                    Univ.-Prof.Dr. Hellmut SAMONIGG\n                                                                      Rektor\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "10\n90.        Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "11\n                                  Universitäre*r Fachärztin*Facharzt für Gerichtsmedizin\n                                                   Kennung DFI-GERMED-2023-002538\n                                   Diagnostik & Forschungsinstitut für Gerichtliche Medizin\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                                             befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Gerichtsmedizinische Untersuchungen und gerichtliche Obduktionen inklusive histologischer\n            Analysen Aus- bzw. Aufbau neuer Versorgungsangebote in der klinischen Gerichtsmedizin, der\n            forensischen Bildgebung, der Blutspurenanalyse und der Anthropologie\n       Gemeinsam mit der Institutsleitung begleiten Sie den Ausbau des Diagnostik- &\n            Forschungsinstituts für Gerichtliche Medizin\n       Beteiligung am vergüteten Rufbereitschaftsdienst\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der\n            Gerichtsmedizin\n       Selbstständige Erstellung von Publikationen/Präsentationen für nationale/internationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n       (Universitäre) Lehre und Betreuung von Studierenden im Rahmen des Diplomstudiums\n            Humanmedizin und im Rahmen von Doktoratsstudien\n       Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben des Diagnostik- und Forschungsinstituts\n            für Gerichtsmedizin\n       Sachverständigentätigkeit vor Gericht\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Befugnis zu selbstständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärztin*Facharzt für\n            Gerichtsmedizin\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachniveau C1)\n       Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge (Führerschein Klasse B)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Erfahrung und Kenntnisse der postmortalen und klinisch–forensischen Diagnostik und der\n            gerichtsmedizinischen Begutachtungs– und Sachverständigentätigkeit\n       Erfahrung und Qualifikation in Forschung (Publikationen, Vortragstätigkeiten, nationale und\n            internationale Forschungskooperationen, erfolgreiche Drittmitteleinwerbung, wissenschaftliche\n            Tätigkeit im Ausland etc.)\n       Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (internes Karriereprogramm\n            zur*zum Research Professor, Habilitation)\n       Strukturiert und sorgfältig Arbeitsweise\n       Interdisziplinären Teamfähigkeit sowie verbindlicher und wertschätzender Umgang mit Anderen\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 108.181,78\n(inkl. Zulage). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Februar 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "12\nWiederholung der Ausschreibung:\n                               Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Radiologie\n                                                    Kennung KA-ALGRD-2024-002576\n                                                     Universitätsklinik für Radiologie\n                                  Klinische Abteilung für allgemeine radiologische Diagnostik\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                               befristet auf die Dauer der Abwesenheit\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen\n       Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n       Erstellung                von         Publikationen              und          Präsentationen            für       (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n       Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Kenntnisse, klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kompetenz auf dem Fachgebiet der\n            Radiologie\n       Publikationen/Präsentationen                                auf              (inter-)nationalen                wissenschaftlichen\n            Fortbildungsveranstaltungen\n       Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium (Abschluss: Dr.scient.med.)\n       Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Teamorientierung und kommunikative Kompetenz\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Februar 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "13\nWiederholung der Ausschreibung:\n                           Ärztin*Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach Thoraxchirurgie\n                                                    Kennung KA-TORAX-2024-002577\n                                                      Universitätsklinik für Chirurgie\n                                   Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\n                                           bis Fachärzt*nnenabschluss, längstens 7 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Klinische Versorgung von ambulanten und stationären Patient*innen auch unter hyperbaren\n            Bedingungen\n       Mitwirkung bei Forschungsprojekten und klinischen Studien\n       Erstellung                von          Publikationen             und          Präsentationen             für      (inter-)nationale\n            Fortbildungsveranstaltungen\n       Mitwirkung und Unterstützung in der universitären Lehre/Betreuung von Studierenden\n       Übernahme von Dokumentationstätigkeiten und Organisationsaufgaben\n       Wissenschaftliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Thoraxchirurgie, Onkologie und hyperbaren\n            Chirurgie\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n       Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Interesse an einem berufsbegleitenden Doktoratsstudium\n       Klinische Erfahrung und wissenschaftliche Kenntnisse im Fachgebiet\n       Wissenschaftliches Interesse und Erfahrung in der Durchführung von Klinischen\n            Studien/wissenschaftlichen Projekten\n       Absolvierte Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-\n            /Ärzteausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015)\n       Hohe Belastbarkeit, Gewissenhaftigkeit, Teamorientierung und Lernbereitschaft\nDie Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015\n(ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 72.622,06\n(inkl. Zulagen). Anrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen\nausdrücklich zur Bewerbung auf. Dies gilt insbesondere für Leitungsfunktionen sowie für\nwissenschaftliche Stellen. Bei Unterrepräsentation werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig\naufgenommen.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Februar 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "14\n                                                            Research Technician\n                                                       Kennung KI-MCL-2024-002572\n                            Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\n                                                        Beschäftigungsausmaß 100%\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n       Selbständige Durchführung von Laboranalysen im Bereich der Molekularbiologie und der\n            medizinischen Biochemie\n       Selbständige Durchführung von Zellkulturexperimenten nach entsprechender vorheriger\n            Einschulung\n       Unterstützende Mitarbeit bei tierexperimentellen Studien\n       Dokumentation wissenschaftlicher Ergebnisse nach entsprechender Einschulung\n       Etablierung von neuen Analysemethoden\n       Mitarbeit an Forschungsprojekten\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n       Abgeschlossenes Studium der Molekularbiologie auf Bachelorniveau\n       Praktische Laborerfahrung in der Durchführung klinisch-chemischer Laboranalysen und\n            weiterführende praktische und theoretische Kenntnisse in der medizinischen Biochemie\n       Praktische Laborerfahrung im Bereich der Molekularbiologie\n       Erfahrung im Bereich der medizinischen Forschung\n       Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS Excel, MS Word, Laborinformationssystem)\n       Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau B2)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n       Sorgfältige, genaue und verlässliche Arbeitsweise\n       Gutes technisches Verständnis\n       Lern- und Reflexionsbereitschaft sowie Forschungsinteresse\n       Teamfähigkeit\nEinstufung in die Verwendungsgruppe IIIb nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 41.424,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n01. Februar 2024.\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "15\nZuordnung des Personals                         zu     den       Organisationseinheiten              gemäß        §   11    Abs.     2     des\nOrganisationsplans idgF\nDie aktuelle Zuordnung der Universitätsangehörigen der Medizinischen Universität Graz ist in MEDonline\nabgebildet.\n                                                   Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG\n                                                                      Rektor\n                                                                                                 MTBl. vom 10.01.2024, StJ 2023/24, 15. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                           DER\n                         MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                                    http://www.medunigraz.at/mitteilungsblatt\n Studienjahr 2023/2024                            Ausgegeben am 17.01.2024                16. Stück\n91.   Geschäftsordnung der Biobank der Medizinischen Universität Graz\n92.   Ausschreibung von Stellen\nVollmacht gemäß § 27 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 (Projektleitung)\nDie Medizinische Universität Graz verlautbart gemäß § 27 Abs. 2 UG, dass die unter folgendem URL\nangeführten Universitätsangehörigen zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen\nRechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus dem jeweiligen\nVertrag ermächtigt sind. Die Bevollmächtigung umfasst nicht die Unterzeichnung des jeweiligen, dem\nProjekt zugrunde liegenden Vertrages oder weiterer Verträge oder Amendments. Die Bevollmächtigung\ngilt jeweils für die angeführte Laufzeit.\nhttps://forschung.medunigraz.at/fodok/projekte_vollmachten.liste\n                                Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 24. Jänner 2024\n                               Redaktionsschluss: Donnerstag 18.01.2024\n                                     E-Mail-Adresse: mitteilungsblatt@medunigraz.at"
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            "text": "2\n91. Geschäftsordnung der Biobank der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am\n28.11.2023, folgende Geschäftsordnung beschlossen hat und somit die im MTBl. vom 19.05.2010,\nStJ 2009/10, 22. Stk. veröffentlichte Betriebsordnung für den Betrieb der Biobank der Medizinischen\nUniversität Graz widerrufen wird:\n                                                                                                 MTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/24, 16. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich ."
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            "text": "3\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\n      GESCHÄFTSORDNUNG\n                                         der\n                     Biobank Graz\n            der Medizinischen\n               Universität Graz\nVersion 1.0                                        Seite 1 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "index": 3,
            "text": "4\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nInhaltsverzeichnis\nGlossar ....................................................................................................3\nPräambel ..................................................................................................4\n1. Ziele und Aufgaben ...................................................................................4\n2. Organisation ...........................................................................................4\n  2.1 Abteilungsleitung der Biobank ..................................................................5\n  2.2 Steuerungsgruppe ................................................................................6\n     2.2.1 Zusammensetzung ...........................................................................6\n     2.2.2 Aufgaben .....................................................................................6\n     2.2.3 Beschlussfassungen/Sitzungen ............................................................6\n3. Biobank Informed Consent (Einverständniserklärung) ...........................................7\n4. Einlagerung von bestehenden und zukünftig geplanten Probensammlungen ................7\n5. Ablauf der Weitergabe von Proben und/oder Daten ............................................8\n  Der Anfrageprozess für Med Uni Graz interne und externe Forscher*innen ..................9\n  Anfrage durch Probeneinbringer*in............................................................... 10\n  Methodenetablierung ............................................................................... 10\n  Zugangsbeschränkungen ........................................................................... 10\n6. Verwendung von Forschungsergebnissen ........................................................ 10\n7. Veröffentlichungen ................................................................................. 10\n8. Nachhaltigkeit der Biobank ....................................................................... 11\n9. Rechtliche und ethische Zulassung der Biobank ............................................... 11\nAnhang .................................................................................................. 11\nVersion 1.0                                                                                   Seite 2 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "text": "5\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nGlossar\n Biobank                                   Biobank Graz der Medizinischen Universität Graz\n Biobank Informed Consent (IC)             Einverständniserklärung der volljährigen\n                                           und minderjährigen Probenspender*innen\n Der*die Anfragende                        Ein*e Anfragende*r ist eine Person, die von der\n                                           Medizinischen Universität Graz (interne Anfrage)\n                                           oder eine Person aus externen\n                                           Einrichtungen/Firmen (externe Anfrage) sein\n                                           kann.\n                                            Die Anfrage kann hinsichtlich Proben und/oder\n                                           klinischen Daten erfolgen\n                                           Diese Person kann entweder selbsteingebrachten\n                                           Proben/Daten (eigene Kohorte/Sammlung) in der\n                                           Biobank anfragen oder sowohl intern als extern\n                                           eine generelle Anfrage nach Biobankproben\n                                           stellen.\n DSGVO                                     Datenschutzgrundverordnung\n FB311                                     Formblatt 311 = Projektantrag\n FB311en                                   Formblatt 311 englisch = Projektantrag in\n                                           englischer Sprache\n FB371                                     Formblatt 371 = Registrierungsformular\n FB372                                     Formblatt 372 = Probenbestellformular\n Kohorten-Profil                           Kurzer, strukturierter Überblick über eine\n                                           Proben- und Datensammlung, welche online auf\n                                           der Website der Biobank abrufbar sind\n Med Uni Graz                              Medizinische Universität Graz\n MTA                                       Material Transfer Agreement\n Probeneinbringer*in                       Forscher*in, die/der Proben in die Biobank\n                                           einbringt\n Probenspender*innen                       Patient*innen oder\n                                           Proband*innen/Studienteilnehmer*innen\n RBA                                       Research Biobank Approval\nVersion 1.0                                                                      Seite 3 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "index": 5,
            "text": "6\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nPräambel\nDie Biobank ist eine Service-Einrichtung der Med Uni Graz. Ihre Aufgabe besteht in der\nFörderung der Forschung durch qualitätsgesicherte Sammlung, Lagerung und Bereitstellung\nvon Biomaterialien (Proben) und den damit assoziierten klinischen und Probendaten. Dabei\nunterstützt die Biobank zahlreiche akademisch-wissenschaftliche Projekte und die\nAuftragsforschung an der Medizinischen Universität bzw. LKH- Univ.-Klinikum Graz, sowie\ndarüber hinaus andere Kooperationspartner*innen (externe akademische Universitäten,\nUnternehmen) bei der Auswahl, Verarbeitung und Bereitstellung von Proben und Daten. Die\nBiobank ist verantwortlich für die Etablierung und Weiterentwicklung von Methoden des\nBiobankings, wie auch für die aktive Weiterentwicklung der Datennutzung.\n1. Ziele und Aufgaben\nDie Biobank ist eine zentrale Infrastruktur, die akademische und angewandte Forschung\nsowie medizinische Innovation durch die Bereitstellung von hochqualitativen Biobankproben\nund assoziierter klinischer Daten unterstützt und Kooperationen aktiv anbahnt und fördert.\nDas Ziel der Biobank ist es, eine wertvolle Ressource weiter aufzubauen und zur Verfügung\nzu stellen, um ein breites Spektrum gesundheitsbezogener akademischer Forschung sowie\nForschung mit/von Unternehmen zu unterstützen und somit die Prävention, Diagnose und\nBehandlungen von Krankheiten zum Wohle der Allgemeinheit zu verbessern.\nDie Biobank stellt sicher, dass die\n    •   ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Biobank\n        vorliegen und eingehalten werden\n    •   die persönlichen Rechte / Sicherheit der Probenspender*innen insbesondere in Bezug\n        auf den Datenschutz gewahrt werden\n    •   Transparenz bei der Bewilligung (Ethikkommissionsantrag, MTA, FB371) und\n        Durchführung von Forschungsprojekten, die Proben und / oder Daten der Biobank\n        nutzen, sichergestellt ist\n    •   die Forschungsinteressen der einbringenden Einheiten ausreichend gesichert werden\n    •   qualitätssichernde Maßnahmen und Sicherheit der Proben bestmöglich gewährleistet\n        wird\n2. Organisation\nDie Biobank ist eine zentrale Serviceeinrichtung der Med Uni Graz. Sie steht allen\nForscher*innen zu klaren und transparenten Bedingungen zu Verfügung und ist nicht an ein\nbestimmtes Institut oder Klinik gebunden. Die Biobank ist gemäß aktuellem\nOrganisationsplan der Med Uni Graz eine Abteilung der Organisationseinheit für\nForschungsinfrastruktur (Abbildung 1).\nVersion 1.0                                                                   Seite 4 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "text": "7\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nAbbildung 1:Organigramm O-FIS\n Die Biobank hat folgende strategische und operative Gremien.\n    1. Abteilungsleitung der Biobank\n    2. Steuerungsgruppe\n2.1 Abteilungsleitung der Biobank\nDer*die Abteilungsleiter*in der Biobank übernimmt die Führung der Biobank und stellt sicher,\ndass klare Kriterien und Prioritäten für den Aufbau (d.h. die Sammelstrategie) und die\nNutzung (d.h. den Zugang), die von der Steuerungsgruppe definiert werden, von Proben- und\nDatenmaterial angewendet werden.\nDie Abteilungsleitung:\n    •   Ist für die Weiterentwicklung und Abwicklung des Zugangsprozesses und für alle\n        sammlungsspezifischen Änderungen der Zugangskriterien verantwortlich\n    •   Empfiehlt der Steuerungsgruppe Änderungen und Verbesserungen (Kriterien und\n        Verfahren) für den Aufbau von Kohorten/Sammlungen und zugangsspezifischen\n        Themen\nVersion 1.0                                                                  Seite 5 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "text": "8\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\n    •   Wird von der Steuerungsgruppe der Biobank und bei Bedarf von anderen relevanten\n        Expert*innen beraten\n    •   Informiert die Steuerungsgruppe der Biobank regelmäßig über den Stand und den\n        Fortschritt von Vor- und Projektanträgen\n    •   Berichtet die festgelegten jährlichen Kennzahlen der Biobank\n    •   Ist für das Betreiben und die Aufrechterhaltung eines geeigneten\n        Qualitätsmanagements verantwortlich\n2.2 Steuerungsgruppe\nDie Mitglieder der Steuerungsgruppe werden vom Rektorat der Med Uni Graz für jeweils vier\nJahre bestellt, die Wiederbestellung ist möglich. Sie ist damit beauftragt entlang von\ndefinierten Rahmenbedingungen, die Biobank strategisch weiterzuentwickeln.\n2.2.1 Zusammensetzung\nDie Steuerungsgruppe ist ein von der Biobank unabhängiges Gremium. Es setzt sich aus\nfolgenden Mitgliedern zusammen:\n    •   3 Vertreter*innen aus dem klinischen Bereich\n    •   1 Vertreter*in des Instituts für medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation\n        (IMI)\n    •   1 Vertreter*in des Diagnostik & Forschungsinstituts für Pathologie\n    •   1 Vertreter*in des Klinischen Instituts für Medizinische und Chemische\n        Labordiagnostik (KIMCL)\n    •   Leiter*in der Organisationseinheit für Forschungsinfrastruktur\n    •   Abteilungsleiter*in der Biobank.\n2.2.2 Aufgaben\nDie Aufgabe der Steuerungsgruppe liegt darin, Empfehlungen an das Rektorat betreffend\nstrategischer Entscheidungen zu geben z.B.\n    •   Positionierung der Biobank\n    •   Strategische Entscheidungen z.B. ressourcenaufwändige Kohorten/Sammlungen,\n        Schwerpunktsetzung, übergeordnete Kohorten/Sammlungen\n    •   Abstimmung zwischen Med Uni Graz und KAGes bzw. innerhalb der Klinikumsleitung\n    •   Prospektive Planung neuer Kohorten/Sammlung\n    •   Empfehlungen hinsichtlich der Qualitätssteigerung von Kohorten/Sammlungen\n    •   BB- Infrastrukturentwicklung (Hardware/Software/Labor-Infrastruktur und\n        Automatisation)\n    •   Optimierung von Prozessen und Kennzahlsystemen\n    •   Sonstige Verbesserungsvorschläge für die Funktionalität der Biobank\n2.2.3 Beschlussfassungen/Sitzungen\nDie Mitglieder der Steuerungsgruppe erhalten von der Abteilungsleitung der Biobank auf\nelektronischem Wege (z.B. Email) Einladungen mit Agenda und Unterlagen für die Sitzungen,\ndie einmal pro Quartal stattfinden. Alle Mitglieder behandeln die in den Sitzungen\nVersion 1.0                                                                       Seite 6 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "text": "9\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nbesprochenen Themen und Meinungen vertraulich. Die Kommunikation der Beschlüsse in\nRichtung Rektorat erfolgen durch die Abteilungsleitung der Biobank. Es wird von der\nAbteilungsleitung der Biobank ein Ergebnisprotokoll der Sitzungen erstellt und an die\nMitglieder ausgesandt. Einmal im Jahr findet eine Sitzung mit Mitgliedern des Rektorates\n(z.B. Rektoratsmitglieder welche für die Ressorts Forschung bzw. Finanzen verantwortlich\nzeichnen) statt.\n3. Biobank Informed Consent (Einverständniserklärung)\nSeit der Gründung der Biobank, repräsentiert der Biobank Informed Consent die\ngrundsätzliche Zustimmung jedes*jeder Probenspenders*Probenspenderin, dass Restmaterial\noder zusätzlich abgenommenes Blut (max. 20 ml Blut) im Rahmen einer Routine-\nBlutabnahme in der Biobank gelagert und für gesundheitsbezogene Forschung verwendet\nwerden darf, sofern das Forschungsprojekt vorab von der Ethikkommission der Med Uni Graz\ngenehmigt wurde.\nFür das Sammeln von Proben Minderjähriger gibt es den Biobank Informed Consent sprachlich\nangepasst für folgende Alterskategorien: 0-7 Jahre, 8-13 Jahre sowie 14-17 Jahre. Der\nBiobank Informed Consent für Minderjährige verliert mit dem 18. Geburtstag seine\nGültigkeit. Aus diesem Grund ist es für die weitere wissenschaftliche Nutzung der Proben\nnotwendig, den*die Probenspender*in um eine erneute Zustimmung (Reconsent) mittels\nBiobank Informed Consent zu bitten und dies mittels Unterschrift zu bestätigen.\nDurch schriftliche Zustimmung übertragen Probenspender*innen bzw. Erziehungsberechtigte\ndas Eigentum an dem biologischen Material an die Med Uni Graz. Der Zugang zu biologischem\nMaterial und/oder fallbezogenen Daten für die Forschung wird der*dem Anfragenden in\nÜbereinstimmung mit den nationalen und internationalen relevanten Gesetzen und\nVorschriften gewährt; insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem\nösterreichischen Datenschutzgesetz und dem Forschungsorganisationsgesetz.\n4. Einlagerung von bestehenden und zukünftig geplanten\nProbensammlungen\nDie Biobank, dient als zentrale Lagerstätte bestehender            wie  auch    zukünftiger\nProbensammlungen. Somit kann sichergestellt werden, dass\n        1. Proben nach einem einheitlichen Qualitätsmanagementsystem (ISO 9001:2015)\n            gehandhabt werden und somit nach definierten Prozessen (Standard Operating\n            Procedures, kurz SOPs) dokumentiert, gearbeitet und gelagert wird\n        2. die Probensicherheit, inklusive Dokumentation der Bearbeitungs- und\n            Lagerbedingungen,     durch      qualitätssichernde Maßnahmen      bestmöglich\n            gewährleistet wird\n        3. Proben im Rahmen der Möglichkeiten Kontrollen unterzogen werden, um ihre\n            Qualität zu überprüfen\nVersion 1.0                                                                   Seite 7 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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            "index": 9,
            "text": "10\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\n        4. die Weitergabe von Proben nach ethischen, einheitlichen und nachvollziehbaren\n            Grundsätzen erfolgt\n        5. Mehrkosten durch den Betrieb von verschiedenen dezentralen Probensammlungen\n            vermieden werden\n        6. eine nachhaltige und sichere Lagerung von Proben und/oder Daten auch nach\n            Ende von Projektlaufzeiten gewährleistet wird\n        7. die personenbezogenen Daten rechtmäßig entsprechend der DSGVO und\n            nationaler Datenschutzgesetzgebung verarbeitet werden\n        8. Proben aus Forschungsprojekten stammen, die nach der guten wissenschaftlichen\n            Praxis bzw. aus klinischen Studien, die nach der guten klinischen Praxis\n            durchgeführt werden/wurden\nDadurch wird ein qualitätsgesichertes Biobanking am Standort der Med Uni Graz gefördert.\n5. Ablauf der Weitergabe von Proben und/oder Daten\nAlle Anfragen für den Zugang zu Proben und/oder Daten werden von der Biobank mit den\nProbeneinbringer*innen auf ihre Machbarkeit geprüft. Zudem muss das geplante\nForschungsprojekt im Einklang mit dem Biobank Informed Consent der Probenspender*innen\nstehen, den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Probenspender*innen wahren und vor dem\nStart der Umsetzung über ein positives Ethikvotum der Ethikkommission der Med Uni Graz\nverfügen.\nDie Biobank gibt bei Projekten, bei denen Proben analysiert werden nach Möglichkeit nicht\nnur Zugang zu Probe und/oder Daten, sondern bietet auch die Organisation der Durchführung\nvon Analysen der Probe an. Die Biobank beauftragt qualifizierte Servicepartner (z.B. Core\nFacilities der Med Uni Graz oder externe Partner*innen) die Analysen/Assays durchzuführen.\nDie Ergebnisse werden dann an die Anfragenden weitergeleitet.\nDie Biobank verfügt über einen personenbezogenen Minimaldatensatz sowie assoziierte\nDaten zu jeder Probe (Stand November 2023).\nPersonenbezogener       Minimaldatensatz:       Patient*innen-Identifikationsnummer      (PID),\nAufnahmezahlen (AZ), Geschlecht, Geburtsdatum, Alter bei der Probenentnahme,\nHistonummern (Patho E-Nr.); Hauptdiagnosen, Nebendiagnosen, Pathologiediagnosen,\nSterbedatum, Todesursache ICD-10-Code sofern bekannt.\nProbenbezogene Daten: Anforderungszeitpunkt, Abnahmezeitpunkt der Probe, Einsender,\nprim Tubebarcode, Aliquotbarcode, Plattenbarcode, Position auf der Platte, Tubetype,\nMaterial (Serum, Plasma, Urin, Speichel, Kot, Liquor, etc.), Menge des Materials,\nStudienbarcode, Gefrier- und Pipettierzeitpunkt, Proben bearbeitende Person,\npräanalytischen Kennzeichen der Proben, Timestamp für die Röhrchenausgabe,\nProjektnummer und Lieferscheinnummer, ausgebende Mitarbeiter*in sowie Status des\nBiobank Informed Consents.\nZusätzliche detailliertere probenspender*innenbezogene Informationen, die gegenseitig\nvereinbart (z.B. interuniversitären MTA oder Kooperationsvertrag) und deren Weitergabe von\nder Ethikkommission der Med Uni Graz genehmigt werden, werden von den zuständigen\nVersion 1.0                                                                     Seite 8 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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                "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11855&pDocNr=1464956&pOrgNr=1"
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            "index": 10,
            "text": "11\nGeschäftsordnung der Biobank Graz\nEinheiten der Med Uni Graz aus relevanten Datenbanken extrahiert und in pseudonymisierter\nForm der Biobank übermittelt.\nDie Daten werden den Anfragenden in pseudonymisierter/anonymisierter Form zur\nVerfügung gestellt und sie dürfen diese für die im Ethikantrag angeführten\nZwecke/Forschung und für den dort spezifizierten Zeitraum, wie im interuniversitären MTA\nbzw.     Kooperationsvertrag      vereinbart,     nutzen.  Idealerweise    werden      keine\npersonenbezogenen Einzeldatensätze bereitgestellt, sondern erfolgt die Auswertung in\neinem geeigneten sicheren Portal innerhalb der Med Uni Graz und an die Anfragenden\nwerden ausschließlich aggregierte Daten/Metadaten übermittelt.\nStellt die Biobank den Anfragenden Proben seltener Erkrankungen für Forschungsprojekte\nzur Verfügung, werden nur anonymisierte Proben mit Minimaldatensatz ausgegeben.\nZusätzliche probenbezogene Daten werden den Anfragenden nach Bereitstellung der\nForschungsergebnisse (z.B. Assay-Methode, Qualitätskontrolle) übermittelt. Damit soll eine\nnachhaltige Anreicherung der Proben der Biobank mit dazugehörigen hochwertigen Daten\nsichergestellt werden.\nDer Anfrageprozess für Med Uni Graz interne und externe Forscher*innen\n    •   Anfrage an die Biobank, formlos per Mail oder ausgefüllter Projektantrag (siehe\n        Anhang FB311, FB311en)\n    •   Registrierung (siehe Anhang FB371) externer Anfragender bei erstmaliger Anfrage und\n        Überprüfung der Identität\n    •   Überprüfung des Vorhandenseins/der Machbarkeit der angefragten Proben und/oder\n        Daten und ob zu den erforderlichen Proben und/oder Daten ein Biobank Informed\n        Consent der Probenspender*innen vorliegt\n    •   Im Falle der Proben und/oder Datenverfügbarkeit: sofern noch nicht vorhanden,\n        Einholung eines Ethikvotums der Ethikkommission der Med Uni Graz durch den*die\n        Anfragenden*Anfragende\n    •   Bei positivem Ethikvotum: Interuniversitärer MTA und/oder Kooperationsvertrag\n        zwischen externen Anfragenden und der Biobank der Med Uni Graz, bei internen\n        Forschungsprojekten Kooperationsvereinbarung zwischen den Anfragenden und der\n        Biobank. Hierbei wird auch die Aufwandsentschädigung ausgewiesen, welche zu\n        entrichten ist.\n    •   Aushebung und Zusammenstellung der angeforderten Proben und zugehörigen Daten\n        durch Mitarbeiter*innen der Biobank in Absprache mit den Anfragenden:\n        Durchführung von Analysen/Assays durch vertrauenswürdige Servicepartner (z.B.\n        Core Facilities der Med Uni Graz oder externe Partner*innen) der Biobank\n    •   Ausgabe der Proben und/oder Daten und ggf. neu generierter Analysedaten\n    •   Aufstellung der Aufwandsentschädigung\n        (Die verlangte Aufwandsentschädigung ist variabel und abhängig davon, wie viele\n        Proben, Tests und/oder Daten benötigt werden. Diese Aufwandsentschädigung deckt\n        ausschließlich folgendes ab: Generierung, Lagerung und Extraktion des Materials\n        und/oder der Daten sowie genereller Overhead der Med Uni Graz)\nVersion 1.0                                                                   Seite 9 von 11\nMTBl. vom 17.01.2024, StJ 2023/2024, 16. Stk. RN91"
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