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Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 110, "text": "großer Fachgebiete bündeln, stellen universitäre Kompetenzeinheiten Subspezialisierungen\ndes jeweiligen Fachgebietes dar und bündeln die Kompetenzen eines Spezialgebiets.\n◼ Universitäre Zentren:\n • Univ. CCC Graz – Universitäres Comprehensive Cancer Center Graz mit\n Univ. Subzentren (maligne Erkrankungen): Bauch, Brust, Gynäkologische Tumore,\n Haut, Kopf-Hals | Neuro, Molekulare Onkologie, Sarkome, Thorax;\n - in Planung: Hämato-Onkologie, Prostata | Urologie\n • Univ. Herzzentrum Graz\n • Univ. Schlaganfallzentrum Graz\n • Univ. Transplant Center Graz\n • Univ. Überregionales Traumazentrum Graz\n - in Planung: Akutmedizin\n◼ Universitäre Kompetenzeinheiten für:\n • Endometriose\n • Endoskopische Schädelbasischirurgie\n • Kontinenz- und Beckenbodenerkrankungen\n • Pädiatrische Genetische Erkrankungen\n • Schwerbrandverletzte Erwachsene\n • Schwerbrandverletzte Kinder und Jugendliche\n • Vaskulitiserkrankungen\n - in Planung: Univ. Kompetenzeinheit für Ösophaguserkrankungen\nIm Unterschied zur universitären Zentrumsstruktur basiert das Kinderzentrum am LKH-Univ.\nKlinikum auf der räumlichen Nähe und der intensiven Kooperation aller Kliniken bzw.\nKlinischen Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin inklusive dem kinderchirurgischen\nZentrum, das alle chirurgischen Fächer sowie die Traumatologie für das Kindes- und\nJugendalter abdeckt, und der kürzlich etablierten Klinischen Abteilung für Kinder- und\nJugendpsychiatrie.\nFür die 2025 voraussichtlich in Betrieb gehende zentrale Notaufnahme für das gesamte LKH-\nUniv. Klinikum laufen die strukturellen Vorbereitungen und Abstimmungen gemeinsam mit\nder KAGes zur Errichtung eines interdisziplinären universitären Zentrums für Akutmedizin als\nÜbergangslösung für die mögliche Gründung einer Universitätsklinik für Akutmedizin.\nDie Med Uni Graz verfolgt nicht nur in ihrem Beitrag zur Patient*innenbetreuung, sondern\nauch in der Umsetzung ihrer Lehr- und Forschungsaufgaben einen ganzheitlichen Ansatz der\nMedizin. Studierende, Lehrende und Mitarbeiter*innen lernen und arbeiten nach den\nGrundsätzen des biopsychosozialen Modells, welches den Menschen mit all seinen\nBedürfnissen in den Mittelpunkt stellt und auch Versorgungsbereiche wie Prävention,\nAltersmedizin und Rehabilitation umfasst. Dieser Grundsatz sowie nachhaltige\nGesundheitsforschung als eines der zentralen Themen an der Med Uni Graz kennzeichnen die\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 86" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 111, "text": "steirische Gesundheitsuniversität und bilden die Voraussetzung, um Aufgaben im\nöffentlichen Gesundheitswesen wahrzunehmen und bestmöglich zu erfüllen.\nDie breite Expertise der Mitarbeiter*innen kommt dabei nicht nur Studierenden, sondern der\ngesamten Bevölkerung zugute. Dies hat sich auch im Rahmen der COVID-19-Pandemie\nbestätigt, während welcher Expert*innen der Med Uni Graz in Krisenstäben und beratenden\nGremien auf Landes- und Bundesebene eingebunden waren.\nDie Med Uni Graz verfügt auch im niedergelassenen Bereich über Kooperationen mit\nÄrzt*innen der Allgemeinmedizin, deren Ordinationen für Studierende im Klinisch-\nPraktischen Jahr als Lehrordinationen zur Verfügung stehen. Zusätzlich bietet die Med Uni\nGraz mehrere postgraduelle Weiterbildungen für Mediziner*innen und auch andere\nZielgruppen, die im Gesundheitswesen tätig sind, an. (siehe auch: Kapitel Lehre und Kapitel\nPersonal)\nZiel 1\nMehrwert der universitären Medizin hervorheben\nAusgangslage und Potenziale\nDas von der Med Uni Graz gemeinsam mit der KAGes gestaltete LKH-Univ. Klinikum Graz\nstellt als universitäres tertiäres Zentrum für Südösterreich eine unverzichtbare Einrichtung\ndar. 24 Stunden, 7 Tage die Woche werden schwerste Erkrankungen und Verletzungen mit\nhöchster Versorgungsqualität behandelt, in allen Disziplinen Ärzt*innen ausgebildet sowie\ninternational anerkannte klinische Forschung betrieben. Vor allem für eine breite\nBevölkerung ist es oft nicht einfach, die Bedeutung der Med Uni Graz als\nGesundheitsuniversität richtig zu deuten, da im allgemeinen Sprachgebrauch meist nur vom\nLKH Graz gesprochen wird. Daher wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit verstärkt an der\ninternen und externen Wahrnehmung der Bedeutung der Med Uni Graz für das LKH-Univ.\nKlinikum Graz gearbeitet.\nDie Leitung sämtlicher Universitätskliniken sowie Klinischer Abteilungen und Institute bzw.\nLehrstühle obliegt Universitätsprofessor*innen (§ 98 UG), welche gemeinsam mit ihren\nMitarbeiter*innen Medizin, unter Zugrundelegung des aktuellen Standes der jeweiligen\nWissenschaft, für die ihnen anvertrauten Patient*innen anbieten.\nDie vorrangige Zielsetzung bleibt bestehen, sowohl die breite Öffentlichkeit als auch\npolitische Entscheidungsträger*innen und Kooperationspartner*innen weiterhin verstärkt\nüber die Leistungen der Mitarbeiter*innen der Med Uni Graz zu informieren und die Med Uni\nGraz als essentielle Kooperationspartnerin im Rahmen des LKH-Univ. Klinikum Graz zu\npositionieren. Insbesondere soll die dreifache Rolle des LKH-Univ. Klinikums Graz und damit\nder Medizinischen Universität klarer transportiert werden und dadurch ein Commitment dazu\nmit der KAGes und der Landespolitik hergestellt werden: 1. Übernahme des\nVersorgungsauftrags eines tertiären Zentrums (Zentralkrankenanstalt) für die Steiermark,\ndas südliche Burgenland und Teile Kärntens; 2. eines Schwerpunktkrankenhauses für das\nGebiet südlich der Mur-Mürz-Furche und 3. die eines Standardkrankenhauses für Graz östlich\nder Mur. Aus dieser Rollenklarheit sollen Aufgaben und notwendige Rahmenbedingungen\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 87" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 112, "text": "vereinbart werden, welche für eine nachhaltige Forschung, Lehre sowie abgestimmte\nGesundheitsversorgung unbedingt notwendig sind.\nDurch gezielte Medienkooperationen wird die Wahrnehmung der Med Uni Graz in der\nÖffentlichkeit verstärkt. Durch regelmäßige Blogbeiträge in Social Media-Kanälen soll vor\nallem auch ein jüngeres Zielpublikum erreicht werden. Die klassischen PR-Instrumente wie\nPresseinformationen und Pressegespräche sowie die Vermittlung von Expert*innen auf\naktuelle Medienanfragen und die Durchführung von Veranstaltungsformaten für die breite\nÖffentlichkeit werden beibehalten. Gerade in der COVID-19-Krise wurden Expert*innen der\nMed Uni Graz verstärkt in Folge von Medienanfragen vermittelt, was ebenfalls zur\nverbesserten Sichtbarkeit beitrug.\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n◼ Gemeinsam mit der KAGes verstärkte Darstellung universitärer medizinischer\n Spitzenleistungen am Standort gegenüber Politik und Bevölkerung, z.B. gemeinsamer\n Auftritt im Rahmen einer LKH-Univ. Klinikum Graz-Homepage. (LV 2025-2027)\n◼ Positionierung der universitären Leistungen in verschiedenen Social Media-Kanälen mit\n weiterem Ausbau des Social Media-Auftrittes der Med Uni Graz. (LV 2025-2027)\n◼ Anpassung der Inhalte der Website an die Informationsbedürfnisse bestimmter\n Zielgruppen. (LV 2025-2027)\n◼ Ausbau der klassischen PR-Arbeit/Wissenschaftskommunikation durch\n Presseinformationen zu aktuellen Themen der Gesundheitspolitik mit Statements von\n Expert*innen der Med Uni Graz. (LV 2025-2027)\nZiel 2\nForschungsoutput im Rahmen der Patient*innenbetreuung steigern\nAusgangslage und Potenziale\nDie große Zahl an Patient*innen mit unterschiedlichsten Krankheitsbildern ermöglicht\nvielfältige klinisch-angewandte Forschung, insbesondere in Form klinischer Studien und\ntranslationaler Umsetzung von Forschungsergebnissen im ambulanten, tagesklinischen sowie\nstationären Sektor.\nZielsetzung ist, das Angebot an hochwertigen klinischen Studien sowie patient*innennahen\nForschungsprojekten weiter zu optimieren, um möglichst vielen Patient*innen Zugang zu\nmodernsten medizinischen Methoden zu eröffnen und damit zur wissenschaftlichen\nWeiterentwicklung von Behandlungsverfahren beizutragen. Voraussetzung für den\nnachhaltigen Patient*innen-Nutzen und die wissenschaftliche und klinische Verwertbarkeit\nvon Studienergebnissen sind die Einhaltung von höchsten Qualitätsstandards bei Planung und\nDurchführung. Gemeinsam mit den steigenden regulatorischen Anforderungen stellt dies\neine zusätzliche Herausforderung im ohnehin fordernden klinischen Alltag dar. Für die\nkonsequente Erfüllung der Qualitätsstandards ist daher eine kontinuierliche\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 88" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 113, "text": "Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und der Unterstützung für klinische Forschung\nerforderlich (siehe auch: Kapitel Forschung | Ziel 2).\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n◼ Aus- und Aufbau der Unterstützung durch das Forschungsmanagement und andere\n Service-Einrichtungen, insbesondere im Hinblick auf:\n • die Konzeption, Einreichung sowie Qualitätssicherung von Investigator Initiated\n Trials (IITs) z.B. durch Ausweitung des Supports im Bereich Datenmanagement oder\n Förderung der Aus- und Weiterbildung von Studienpersonal durch ein\n Stipendienprogramm. (LV 2025-2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf, Uni-Med-\n Impuls 2030)\n • die Einreichung von einschlägigen Forschungsanträgen (z.B. FWF Klinische\n Forschung). (LV 2025-2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf, Uni-Med-Impuls 2030)\n • den Aufbau von Know-how im Bereich der klinischen Bewertung von\n Medizinprodukten und Software. (LV 2025-2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf,\n Uni-Med-Impuls 2030)\n • Maßnahmen zur Unterstützung nicht-ärztlicher Studienmitarbeiter*innen (wie\n Studienkoordinator*innen, Study Nurses) durch Organisation von\n bedarfsorientiertem Informations- und Erfahrungsaustausch, spezifische\n Weiterbildungsangebote und Einrichtung eines Pools von Study Nurses. (LV 2025-\n 2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf, Uni-Med-Impuls 2030)\n◼ Anhebung des Bewusstseins für die mögliche Überführung klinischer\n Forschungsergebnisse in Patente, Spin-Offs und Unterstützung für die Umsetzung im\n Sinne der Entrepreneurial University. (LV 2025-2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf,\n Uni-Med-Impuls 2030)\nEs ist davon auszugehen, dass sich die klinische Forschung (auch) in Zukunft nicht\nflächendeckend quantitativ und qualitativ ausgeglichen entwickeln wird, sondern sich\nvielmehr auf eine überschaubare Zahl an klinischen Forschungsschwerpunkten konzentrieren\nwird.\nAlle Kliniken werden angehalten sein, deren an Forschung interessierte Mitarbeiter*innen\ndie Möglichkeit einzuräumen, sich in fächerübergreifende Forschungsthemen einzubringen,\nin die entsprechenden Forschungsteams zu integrieren und die Ausübung von Forschungs-\nund Lehrtätigkeiten in einem durchschnittlichen Ausmaß von 30% über das gesamte LKH-\nUniv. Klinikum hinweg (gemäß § 29 Abs. 5 UG) zu berücksichtigen.\nIn sämtlichen Universitätskliniken/Klinischen Abteilungen sowie Klinischen Instituten wird\njedenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen curricularen Vorgaben die\nforschungsgeleitete Lehre in höchster Qualität sicherzustellen und umzusetzen sein.\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 89" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 114, "text": "Ziel 3\nInteraktion mit dem Krankenanstaltenträger (KAGes) optimieren\nAusgangslage und Potenziale\nDie Intensivierung der Zusammenarbeit und Interaktion mit der KAGes ist und bleibt auch\nlangfristig ein strategisches Ziel der Med Uni Graz. Die Weiterentwicklung und Stärkung der\nKooperation sind dabei wesentliche Schwerpunkte. Dabei gilt es nicht nur, die bestehende\nZusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger nach Bedarf in Teilaspekten\nzu ergänzen oder neu zu verhandeln (wie bereits erfolgt für neue Verträge Pathologie und\nHumangenetik), sondern auch bestmöglich gemeinsam zu agieren. Besonders in\nKrisensituationen wie der COVID-19-Pandemie oder der nach wie vor akuten Krise der Betten-\nund OP-Sperren am LKH-Univ. Klinikum aufgrund fehlender medizinscher Fachkräfte\nerfordern die bestmögliche Abstimmung zwischen Med Uni Graz und dem\nKrankenanstaltenträger. Des Weiteren sollen zusätzlich Synergiepotenziale identifiziert und\nabgestimmt sowie deren optimale Nutzung angestrebt werden. Die Inhalte der\nKooperationsvereinbarung betreffen alle Bereiche der Patient*innenbetreuung, klinischen\nForschung und Lehre sowie einen gemeinsamen Sollstellenplan für ärztliche\nMitarbeiter*innen als Basis der Zusammenarbeit im Klinischen Bereich.\nDie Situation hinsichtlich der für Forschung und Lehre erforderlichen zeitlichen Ressourcen\nim Sinne des § 29 Abs. 5 UG konnte in den letzten Jahren besser verankert werden, ist aber\nnach wie vor verbesserungsbedürftig.\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n◼ Zur Förderung und Unterstützung dieser Entwicklung ist die Klinikumsleitung intensiv\n gefordert, den ärztlichen Arbeitsalltag von nicht-ärztlichen Tätigkeiten zu entlasten,\n die Ausbildung der Ärzt*innen zu optimieren und im fachärztlichen Bereich die\n Möglichkeiten zur Ausübung von qualitativ hochwertigen Forschungs- und\n Lehrtätigkeiten in einem durchschnittlichen Ausmaß von 30% über das gesamte LKH-\n Univ. Klinikum hinweg sicherzustellen. (LV 2025-2027)\n◼ Zur Abgeltung des Mehraufwandes, welcher dem Krankenanstaltenträger durch Lehre\n und Forschung der Med Uni Graz entsteht, wird der Klinische Mehraufwand (KMA) an die\n KAGes überwiesen. Gemeinsam mit der KAGes besteht der Wunsch, in der nächsten\n Leistungsvereinbarung eine Inflationsanpassung des KMA zu verhandeln, sofern dies im\n Rahmen eines Zusatzbudgets zum Globalbudget umgesetzt werden kann. Die\n Klinikumsleitung ist gefordert, die Verwendung des KMA nicht nur transparent\n darzustellen, sondern auch dessen widmungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Die\n Verpflichtungen aus der Zusammenarbeitsvereinbarung mit der KAGes - vor allem\n betreffend KMA und ärztlicher Stellen - sind auch in den kommenden\n Leistungsvereinbarungen sicherzustellen. (LV 2025-2027, zusätzlicher\n Ressourcenbedarf)\n◼ Laufende Abstimmung der Digitalisierungsmaßnahmen der Med Uni Graz mit der KAGes\n mit dem Ziel, Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und gemeinsame Synergien zu heben.\n (LV 2025-2027 und LV 2028-2030)\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 90" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 115, "text": "Ziel 4\nDatensammlungen für die Forschung nutzbar machen\nAusgangslage und Potenziale\nZiel dieses Vorhabens ist es, Datensammlungen (medizinisch-klinische, translationale und\npräklinische Daten aus der Grundlagenforschung) organisationsübergreifend zu vernetzen,\nzu strukturieren und optimiert für die Patient*innenbetreuung und für Forschungszwecke\naufzubereiten sowie qualitätsgesichert zur Verfügung zu stellen. Dies stellt auch eine\nVorbereitung auf die Anschlussfähigkeit an den zukünftigen European Health Data Space dar\nund beinhaltet außerdem die Weiterentwicklung des Trusted Data Environments. Unter\nEinbindung der wesentlichen Stakeholder (LKH-Univ. Klinikum, KAGes sowie der klinischen\nund nicht-klinischen Organisationseinheiten, der Biobank sowie dem ZMF der Med Uni Graz)\nsoll ein international anerkannter Knotenpunkt für innovative Health Data Research errichtet\nwerden, der mittels moderner Technologien, insbesondere unter Verwendung von AI, die\nDaten- und Informationsverfügbarkeit sowie deren Qualität für Forschungsprojekte und im\nSinne einer verbesserten Patient*innenbetreuung steigert (siehe auch: Kapitel Forschung |\nZiel 2).\nUmsetzungsstrategie und Maßnahmen\n◼ Dazu soll ein Health Data Hub errichtet werden, der die rechtlichen, organisatorischen\n und die technischen Fragestellungen klärt und den organisationsübergreifenden Aufbau\n der Datensammlungen inklusive der erforderlichen Prozesse koordiniert. (LV 2025-2027,\n zusätzlicher Ressourcenbedarf)\n◼ Die Weiterentwicklung eines modernen Trusted Data Environment zur umfassenden\n integrierten Analyse der Daten wird unter den Stakeholdern abgestimmt und\n organisatorisch wie technisch realisiert. (LV 2025-2027, zusätzlicher Ressourcenbedarf)\n◼ Durch effiziente Kooperationen mit Expert*innen aus wesentlichen Bereichen der\n lokalen Gesundheitsversorgung und –forschung sowie komplementären Strukturen und\n Einrichtungen für medizinische Informatik, Biobanking, biomedizinische Analytik, etc.\n wird ein effektives multidimensionales Leistungsspektrum mit Schwerpunkt im Bereich\n Service erarbeitet und organisationsübergreifend zur Verfügung gestellt. (LV 2025-2027\n und LV 2028-2030)\nZiel 5\nNeue externe Kooperationspartner*innen\nAusgangslage und Potenziale\nVon Seiten der Kärntner Landesregierung wurde der Wunsch an die Med Uni Graz\nherangetragen, das bestehende LKH Klagenfurt zu einem Universitätsklinikum Klagenfurt\nunter dem rechtlichen „Dach“ der Med Uni Graz zu entwickeln. Von Seiten der Med Uni Graz\nwurden in einem ersten Schritt Vor- und Nachteile geprüft und hierdurch ein Potenzial für\ndie Ausweitung im Bereich klinischer Lehre aber auch für erweiterte Forschung festgestellt.\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 91" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 116, "text": "Umsetzungsstrategie und Maßnahmen\n◼ Nach Präsentation und Diskussion der geleisteten Vorarbeiten und erhobenen Fakten in\n den entsprechenden universitären Gremien sind in enger Abstimmung mit dem BMBWF\n weitere Klärungsschritte zu setzen, dies insbesondere hinsichtlich der Sicherstellung des\n zusätzlichen umfänglichen Ressourcenbedarfs für die Med Uni Graz. (LV 2025 – 2027,\n zusätzlicher Ressourcenbedarf)\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 92" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 117, "text": "Anhang\nWidmung von Professor*innenstellen\nEs ist das Ziel, nachstehende Professor*innenstellen zur Erfüllung der Lehraufgaben, unter\nBezugnahme auf die bestehenden Stärkefelder in der Forschung der Med Uni Graz und der\nklinischen Notwendigkeit, unter Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit, zu widmen und zu\nbesetzen. Jede Professur ist einer wissenschaftlichen Organisationseinheit zugeordnet. Die\norganisatorische Zuordnung ist Inhalt des Organisationsplanes in der jeweils geltenden\nFassung der Med Uni Graz.\nDarstellung der Professuren nach § 98 UG im Klinischen Bereich (Kopfzahlen, nicht gewichtet)\n Ist-Bestand74 Planungsstand\n Fachliche Widmung zum Ende der\n (Name der Professur)73 2022 LV-Periode 2025-202776 2028-2030\n 2022-202475\n Allgemeine Anästhesiologie,\n 1 1 1 1\n Notfall- und Intensivmedizin\n Anästhesiologie und\n Intensivmedizin mit 1\n 1 1 1\n Schwerpunkt Herz, Thorax\n sowie Kopf-Hals\n Experimentelle\n 1 1 1 1\n Anästhesiologie\n Augenheilkunde und\n 1 1 1 1\n Optometrie\n Blutgruppenserologie und\n 1 1 1 1\n Transfusionsmedizin\n Allgemeinchirurgie und 1\n 1 1 1\n Viszeralchirurgie\n Plastische, Rekonstruktive\n 1 1 1 1\n und Ästhetische Chirurgie\n Herzchirurgie 0 1 1 1\n Thoraxchirurgie 1 1 1 1\n Gefäßchirurgie 1 1 1 1\n Transplantationschirurgie 1 0 0 0\n Dermatologie mit\n besonderer Berücksichtigung\n 1 1 1 1\n der Photobiologie und\n Bioimmuntherapie\n Frauenheilkunde und\n 2 2 2 2\n Geburtshilfe\n Hals-, Nasen-\n 1 1 1 1\n Ohrenheilkunde\n73 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 98 Abs. 1 UG.\n74 Stichtag 31. Dezember 2022\n75 Antizipierter Planungsstand zum 31. Dezember 2024\n76 Stichtag 31.Dezember 2025\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 93" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 118, "text": "Hals-, Nasen-\n Ohrenheilkunde m. b. B. d. 0 1 1 1\n Phoniatrie\n Innere Medizin m.b.B.d.\n Gastroenterologie und 1 1 1 1\n Hepatologie\n Innere Medizin und\n 0 1 1 1\n Angiologie\n Innere Medizin m.b.B.d.\n 1 1 1 1\n Nephrologie\n Innere Medizin m.b.B.d.\n 1 1 1 1\n Kardiologie\n Innere Medizin m.b.B.d.\n Endokrinologie und 1 1 1 1\n Diabetologie\n Internistische Onkologie 1 1 1 1\n Innere Medizin und\n 1 1 1 1\n Hämatologie\n Innere Medizin und\n 1 1 1 1\n Rheumatologie\n Innere Medizin und\n 1 1 1 1\n Pneumologie\n Innere Medizin und\n 1 1 1 1\n Infektiologie\n Allgemeine Pädiatrie 1 1 1 1\n Kinder- und Jugendheilkunde\n m.b.B.d. pädiatrischen 1 1 1 1\n Kardiologie\n Kinder- und Jugendheilkunde\n 1 1 1 1\n m.b.B.d. Neonatologie\n Kinder- und Jugendheilkunde\n m.b.B.d. pädiatrischen 1 1 1 1\n Hämato-/Onkologie\n Kinder- und Jugendheilkunde\n m.b.B.d. pädiatrischen\n 1 1 1 1\n Pulmonologie und\n Allergologie\n Kinder- und Jugendchirurgie 1 1 1 1\n Neurochirurgie 1 1 1 1\n Experimentelle\n 1 0 0 0\n Neurotraumatologie\n Neurologie 1 1 1 1\n Neurogeriatrie 1 0 0 0\n Orthopädie und\n 1 1 1 1\n Traumatologie\n Psychiatrie und\n Psychotherapeutische 1 1 1 1\n Medizin\n Medizinische Psychologie,\n Psychosomatik und 0 1 1 1\n Psychotherapie\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 94" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 119, "text": "Kinder- und\n Jugendpsychiatrie und\n 1 1 1 1\n Psychotherapeutische\n Medizin\n Psychosomatik 1 1 1 1\n Allgemeine Radiologie 1 1 1 1\n Vaskuläre und\n 1 1 1 1\n interventionelle Radiologie\n Kinderradiologie 0 1 1 1\n Nuklearmedizin 1 1 1 1\n Strahlentherapie-\n 1 1 1 1\n Radioonkologie\n Urologie 1 1 1 1\n Mund-, Kiefer- und\n 1 1 1 1\n Gesichtschirurgie\n Rekonstruktive Zahnmedizin\n 0 1 1 1\n und Digitale Technologien\n Orale Chirurgie 1 1 1 1\n Kieferorthopädie 0 0 1 1\n Medizinische und chemische\n 1 1 1 1\n Labordiagnostik\n Akutmedizin 0 0 1 1\n Geplante weitere klinische\n Professuren in der LV- 3\n Periode 2028 – 2030)\nDarstellung der Professuren nach § 98 UG im nicht-klinischen Bereich (Kopfzahlen,\nnicht gewichtet)\n Ist-\n Planungsstand\n Bestand78\n Fachliche Widmung zum Ende\n (Name der Professur)77 der LV-\n 2022 2025-202780 2028-2030\n Periode\n 2022-202479\n Physiologie und\n 0 1 1 1\n Pathophysiologie\n Medizinische Physik und\n 1 1 1 1\n Biophysik\n Medizinische Chemie 1 1 1 1\n77 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 98 Abs. 1 UG.\n78 Stichtag 31. Dezember 2022\n79 Antizipierter Planungsstand zum 31. Dezember 2024\n80 Stichtag 31.Dezember 2025\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 95" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 120, "text": "Ist-\n Planungsstand\n Bestand78\n Fachliche Widmung zum Ende\n (Name der Professur)77 der LV-\n 2022 2025-202780 2028-2030\n Periode\n 2022-202479\n Molekularbiologie 1 1 1 1\n Immunologie 1 1 1 1\n Zellbiologie 1 181 1 1\n Pharmakologie und\n 1 1 1 1\n Toxikologie\n Anatomie 1 1 1 1\n Gerichtliche Medizin 1 1 1 1\n Klinische Pathologie und\n 1 1 1 1\n Molekularpathologie\n 1 (neue\n Pathologie m.b.B.d. Widmung\n 1 1 1\n Molekularpathologie wird noch\n definiert)\n Klinische Humangenetik 1 1 1 1\n Hygiene und\n 1 1 1 1\n Mikrobiologie\n Sozialmedizin und\n 1 1 1 1\n Epidemiologie\n Medizinische Informatik 1 1 1 1\n Biostatistik 1 1 1 1\n Neue Medien in der\n Wissensvermittlung und – 1 0 0 0\n verarbeitung\n Pflegewissenschaft 1 1 1 1\n Allgemeinmedizin und\n evidenzbasierte 1 1 1 1\n Versorgungsforschung\n Ethik in der Medizin 0 0 1 1\n Computational Medicine 0 0 1 1\n Innovative\n 0 1 1 1\n Medizindidaktik\n Geplante weitere nicht-\n klinische Professuren in 3\n der LV-Periode 2028-2030\n81 Histologie und Embryologie wird am Lehrstuhl für Zellbiologie, Histologie und Embryologie weitergeführt\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 96" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 121, "text": "Zahl der Universitätsprofessuren gemäß § 99 Abs. 1 UG, befristet auf 5 Jahre\n 83\n Ist-Bestand Planungsstand\n Fachliche Widmung82 zum Ende der\n 2022 LV-Periode 2025-202784 2028-2030\n 2022-2024\n Health Economics 0 0 1 1\n Geplante weitere\n 3\n Professuren\nTabelle 3: Gesamtübersicht geplanter Entwicklungen bei den § 99 Abs. 3-6 und § 99a\nUG (Kopfzahlen, nicht gewichtet)\n Ist-Bestand Planungsstand86\n 85\n Kategorie zum Ende der\n 202287 LV-Periode 2025-2027 2028-2030\n 2022-2024\n Stichtag\n §99 Abs. 388 10 9 8\n 31.12.2030: 1\n Stichtag\n §99 Abs. 489 8 15 max. 30 31.12.2030:\n max. 50\n davon assoziierte max. 50\n 8 15 max. 30\n Professuren\n davon Dozent*innen 0 0 0 0\n §99 Abs. 6 1 Siehe Tabelle 4\n § 99a90 0 1 2 3\n82 Soweit bekannt/geplant.\n83 Stichtag 31. Dezember 2019\n84 Stichtag 31. Dezember 2023\n85 Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im UG 2002.\n86 Planung der Universität gemäß EP-Angaben. Der geplante Stand betreffend Ziele aus der laufenden LV-Periode wäre mit Stichtag 31.12.2023 anzugeben. Der geplante\nStand betreffend der LVP 2025-2027 bzw. 2028-30 wäre jeweils für das Ende des zweiten Jahres der Periode anzugeben. (z.B. LVP 2025-2027: Stand mit Stichtag\n31.12.2026). Der Stand zur Periode 2028-2030 kann in einer Bandbreite angegeben werden.\n87 Ist-Stand zum Stichtag 31.12.2022. Der Ist-Bestand sollte mit der Erhebung gem. UHSBV korrelieren. Abweichungen sollten dargestellt werden.\n88 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 13b Abs. 2 UG\n89 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99 Abs. 4 UG. Dies erstreckt sich auch auf die Unterkategorien.\n90 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gem. § 99a Abs. 1 im maximalen Ausmaß von 5 vH der Professuren\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 97" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 122, "text": "Tabelle 4: Gesamtübersicht geplanter Entwicklungen der Laufbahnstelleninhaberinnen\nund -inhaber*) sowie Dozentinnen und Dozenten in Vollzeitäquivalenten\n Ist-Bestand Planungsstand92\n 91\n Kategorie zum Ende der\n 2022 LV-Periode 2025-2027 2028-2030\n 2022-2024\n Geplante Stellen gemäß § 13b\n Stand Stand Stand\n Abs. 3, die für QV in Frage 31.12.2022\n 31.12.2023 31.12.2026 31.12.2029\n kommen93\n Assistenzprofessur 17,50 29,00 53,50 71,00\n Assoziierte Professur94 59,03 52,98 47,98 42,98\n § 99 Abs. 6 Professur 9,30 11,30 21,80 39,30\n Summe Laufbahnstellen* 85,83 93,28 123,28 153,28\n Bestandsveränderung95 7,45 30,00 30,00\n Dozent/in 94,40 82,40 52,40 22,40\n Gesamtsumme 180,23 175,68 175,68 175,68\n 22\n Bestandsveränderung -4,55 0 0\n*) Die geplanten Entwicklungen beinhalten nicht die Laufbahnstelleninhaberinnen und -inhaber im\ninternen Karriereprogramm, die für die Medizinische Universität Graz von höchster Relevanz sind.\n91 Jeweils Verwendungen analog zu UHSBV Anlage 9 Z 3.6: Geplante Stellen gemäß § 13b Abs. 3, die für QV in Frage kommen = Stellen, die für QV in Frage kommen, aber\nnoch nicht mit Person besetzt sind plus Universitätsassistent/innen auf Laufbahnstellen = 28; Assistenzprofessor/in = 83, Assoziierte/r Professor/in = 82,\nUniversitätsdozent/in = 14.\n92 Planung der Universität gemäß EP-Angaben. Der geplante Stand betreffend Ziele aus der laufenden LV-Periode wäre mit Stichtag 31.12.2023 anzugeben. Der geplante\nStand betreffend der LVP 2025-2027 bzw. 20228-2030 wäre jeweils für das Ende des zweiten Jahres der Periode anzugeben. (z.B. LVP 2025-2027: Stand mit Stichtag\n31.12.2026). Der Stand zur Periode 2025-2027 kann in einer Bandbreite angegeben werden.\n93 gesetzliche Verpflichtung zur Aufnahme in den EP gemäß § 13b Abs. 3 UG.\n94 Assoziierte/r Professor/in = 82, exklusive Verwendungskategorie 87 (Assoziierte/r Professor/in gemäß § 99 Abs. 6 UG/§ 27 KV)\n95 Dabei wäre jeweils die geplante Veränderung der Summe in Vollzeitäquivalenten im Vergleich zur Summe der Vorperiode/zum Zeitpunkt des vorherigen Stichtages\nanzugeben.\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 98" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 123, "text": "Abkürzungsverzeichnis\nACCN Austrian Comprehensive Cancer Network\nÄAO 2015 Ärzt*innenausbildungsordnung 2015\nAI Artificial Intelligence\nBBMRI Biobanking and BioMolecular resources Research Infrastructure\n Austria\nBI Business Intelligence\nBMA Biomedizinische Analytiker*innen\nbmvit Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie\nBMBWF Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung\nBSC Balanced Score Card\nBSL Labor der Biologischen Sicherheitsstufe\nCBmed Center for Biomarker Research in Medicine\nCCC Comprehensive Cancer Center\nCEEPUS Central European Exchange Program for University Studies\nCoARA Coalition on Reforming Research Assessment\nCOMET Competence Center for Excellent Technologies\nCT Computer-Tomographen\nCTIS Clinical Trials Information Sytem\nD&F-Institut Diagnostik- & Forschungsinstitut\nD&F Research Center Diagnostik- & Forschungs-Research Center\nd.h. das heißt\nDSGVO Datenschutzgrundverordnung\nECTS European Credit Transfer System\nEGZ LKH-Eingangszentrum\nEEK Entwicklung und Erschließung der Künste\nEFQM European Foundation for Quality Management\nEFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung\nEHDEN European Health Data Evidence Network\nEOSC European Open Science Cloud\nEP Entwicklungsplan\nEPA Entrustable Professional Activity\nEQR Europäischer Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 99" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 124, "text": "ERA European Research Area\nERC European Research Council\nERIC European Research Infrastructure Consortium\nERP Enterprise Resource Planning\netc. et cetera\nEU Europäische Union\nEUA-CDE European University Association-Council of Doctoral Education\nEUROSTAT Statistische Amt der Europäischen Union\nFDM Forschungsdatenmanagement\nFFG Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft\nFM Facility Management\nFWF Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (kurz:\n Wissenschaftsfonds)\ngem. gemäß\nggf. gegebenenfalls\nGUEP Gesamtösterreichischer Universitätsentwicklungsplan\nHRSM Hochschulraum-Strukturmittel\nHTS Human.technology Styria\nHZ Hauptziel\nidgF. in der geltenden Fassung\nIITs Investigator Initiated Trials\ni.S.d. im Sinne der*des\nISI Ignaz Semmelweis Institut\nISO International Standards Organisation\nIT Informationstechnologie\nIVD In-Vitro-Diagnostika\nJKU Linz Johannes Kepler Universität Linz\nKAGes Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.\nKFU Karl-Franzens-Universität Graz\nKLIF Klinische Forschung\nKMA Klinischer Mehraufwand\nKMU Kleine und mittlere Unternehmen\nKKS Koordinierungszentrum für Klinische Studien\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 100" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 125, "text": "KPJ Klinisch Praktisches Jahr\nLBI Ludwig-Boltzmann-Institut\nLKH-Univ. Klinikum Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz\nLV Leistungsvereinbarung\nMED SCG Medical Science City Graz\nMSC Fellowship Marie Skłodowska-Curie Fellowship\nm.b.B.d. mit besonderer Berücksichtigung der\nMed Uni Graz Medizinische Universität Graz\nMED SCG Medical Science City Graz\nMEDSCI Medical Science City Graz Innovation Hub\nMOOCs Massive Open Online Course\nNQR Nationalen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen\nNUTS Nomenclature des unités territoriales statistiques\no.ä. oder ähnlich\nOE Organisationseinheit\nÖAW Österreichische Akademie der Wissenschaften\nÖGNI Österreichische Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft\nÖH Österreichische Hochschüler*innenschaft\nÖPPM Österreichische Plattform für Personalisierte Medizin\nOER Open Educational Resources\nOHDSI Observational Health Data Sciences and Informatics\nOI Open Innovation\nOrpheus Organization for PhD Education in Biomedicine and Health Sciences in\n the European System\nPRIDE Professional in Doctoral Education\nPTM Progress Test Medizin\nRT Research Technician\nS. Seite\nSDGs Sustainable Development Goals\nSFB Sonderforschungsbereich\nSFG Steirische Wirtschaftsförderung\nSWOT Strengths-Weaknesses-Opportunities-Threats\nTU Technische Universität Graz\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 101" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 126, "text": "u.a. unter anderem\nUG Universitätsgesetz 2002\nUSP Unique Selling Point\nUniv. CCC Universitäres Comprehensive Cancer Center\nVMC Virtueller Medizinischer Campus\nVZÄ Vollzeitäquivalent\nWFME World Federation of Medical Education\nWTZ Süd Wissenstransferzentrum Süd\nz.B. zum Beispiel\nZMF Zentrum für Medizinische Forschung\nZWT Zentrum für Wissens- und Technologietransfer in der Medizin\nWWW.MEDUNIGRAZ.AT 102" }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 127, "text": "8\n75. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG, gibt bekannt, dass die Medizinische Universität Graz\ngemäß § 107 UG idgF folgende Stellen als Privatangestelltenverhältnisse auf Grundlage des\nKollektivvertrages ausschreibt:\n1) Übermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen.\n2) Die Medizinische Universität Graz erhöht den Anteil von Frauen in Bereichen und\nOrganisationseinheiten, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere beim wissenschaftlichen\nUniversitätspersonal und in Leitungsfunktionen. Daher laden wir qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.\nBei gleicher Qualifikation wie der bestgeeignete Mitbewerber werden, sofern nicht in der Person eines\nMitbewerbers liegende Gründe überwiegen, Frauen vorrangig aufgenommen.\n3) Darüber hinaus sind wir bemüht, Personen mit Behinderungen bei geeigneter Qualifikation einzustellen\nund freuen uns über diesbezügliche Bewerbungen.\n4) Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthaltskosten.\n MTBl. vom 20.12.2023, StJ 2023/24, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 128, "text": "9\n Universitätsassistent*in PostDoc\n Kennung LS-HISTO-2023-002529\n Lehrstuhl für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 6 Jahre\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Projektmitarbeit im Forschungsgebiet Liquid Biopsie\n • Erstellung von Publikationen und Forschungsförderungsanträgen\n • Lehre im Diplomstudium Human- und Zahnmedizin im Fach Zellbiologie, Histologie und\n Embryologie\n • Betreuung von Diplomand*innen und Dissertant*innen\n • Übernahme von Organisations- und Verwaltungsaufgaben\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes natur- oder gesundheitswissenschaftliches Diplom/Masterstudium sowie bei\n Antritt der Stelle abgeschlossenes Doktorats-/PhD-Studium\n • Wissenschaftliche peer reviewed Publikationen optimalerweise im Bereich Liquid Biopsy sowie\n Image Analysis\n • Vertiefte Kenntnisse im Bereich Liquid Biopsy und Machine Learning\n • Vertiefte Kenntnisse und Erfahrung in Bildanalyse Software Erfahrung wie z.B.: Cell Profiler\n Image Analysis, Fluoreszenz Mikroskopie mit Multi-Colour Expertise\n • Kenntnisse in Zellkultur, in situ Methoden, Einzellzellanalyse und Gewebeanalysen\n • Fertigkeiten in den Programmiersprachen Python und R\n • Ausgezeichnete Deutsch (C2) und sehr gute Englisch (C1) Kenntnisse\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Ausgeprägtes Interesse an der Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten im Bereich Liquid\n Biopsie\n • Erfahrung in der Konzeption und Umsetzung neuer Methoden im Bereich Liquid Biopsy und\n Datenanalyse von komplexen histologischen und zellbiologischen Bilddaten\n • Erfahrung in der Durchführung von Trainings von Bildanalyse\n • Interesse an der eigenen wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Habilitation, internes\n Karrieremodell)\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 60.926,60.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n11. Januar 2024.\n MTBl. vom 20.12.2023, StJ 2023/24, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." }, { "bulletin": { "id": 11775, "academic_year": "2023/24", "issue": "12", "published": "2023-12-20T00:00:00+01:00", "teaser": "Richtlinie des Rektorates: Richtlinie für die Medizinische Universität Graz (Med Uni Graz) betreffend den Umgang mit Nebenbeschäftigungen von MitarbeiterInnen; Leitungen: Widerruf der Bestellung zum 2. Stellvertreter des Leiters der Klinischen Abteilung für allgemeine radiologischeDiagnostik; Leitungen: Bestellung zum 1. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Leitungen: Bestellung zum 2. Stellvertreter des supplierenden Leiters des Diagnostik- und Forschungs- (D&F) Instituts fürHumangenetik; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG; Richtlinie des Rektorates: Richtlinie des Rektorates „Standards für gute wissenschaftliche Praxis“ - Änderung; Widerruf der Vollmacht von Frau MMag.a Ulrike Maria Ossegger; Einsetzung von Habilitationskommissionen; Entwicklungsplan: Entwicklungsplan 2025-2030; Ausschreibung von Stellen", "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=11775&pDocNr=1459049&pOrgNr=1" }, "index": 129, "text": "10\n Wissenschaftliche*r Projektmitarbeiter*in für künstliche Intelligenz\n und medizinische Datenverarbeitung\n Kennung DFI-PATHOL-2023-002557\n Diagnostik & Forschungsinstitut für Pathologie\n Beschäftigungsausmaß 100%\n befristet auf 1 Jahr mit Option auf Verlängerung\nIhre Aufgaben in dieser Position beinhalten:\n • Planung, Umsetzung und Koordination wissenschaftlicher Projekte in den Bereichen Künstlicher\n Intelligenz und medizinischer Datenverarbeitung (FAIR Data Management)\n • Selbstständige Erarbeitung und Anwendung projektrelevanter Algorithmen für die Digitale\n Pathologie und Datenanalyse\n • (Mit-)Verfassung wissenschaftlicher Publikationen, Mitarbeit bei der Antragstellung von\n Forschungsprojekten, sowie eigenständige Antragstellung zur Forschungsförderung\n • Mitarbeit im Forschungsbetrieb und an Forschungsprojekten auf dem Gebiet der Erklärbarkeit\n algorithmischer Entscheidungen\nFür diese vielseitige Position bringen Sie folgende Qualifikationen und Kenntnisse mit:\n • Abgeschlossenes Masterstudium vorzugsweise im Bereich Informatik\n • Kenntnisse und Fertigkeiten in der Entwicklung von KI Algorithmen\n • Fortgeschrittene Kenntnisse in der Software Entwicklung (Python und/oder Java)\n • Praktische Erfahrung in medizinischer Datenverarbeitung\n • Facheinschlägige wissenschaftliche Publikationstätigkeit\n • Sehr gute Englischkenntnisse (Sprachniveau C1)\nIdealerweise zählen zu Ihrem Profil:\n • Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Projekten, vorzugsweise im Bereich\n medizinischer Bildverarbeitung und Künstlicher Intelligenz\n • Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit wie auch zur Arbeit im Team\n • Hohe Bereitschaft zur interdisziplinären, sowie zur interprofessionellen Zusammenarbeit\n • Ausgeprägtes, analytisches Verständnis und ganzheitliches Denken\n • Sorgfältige und effiziente Arbeitsweise\n • Hohe Belastbarkeit und Teamfähigkeit\n • Verantwortungsbewusstes Arbeiten und Problemlösungskompetenz\n • Organisatorische und kommunikative Kompetenz\n • Kontaktfreudigkeit und Verlässlichkeit\n • Ausgezeichnetes persönliches Auftreten\nEinstufung in die Verwendungsgruppe B1 nach Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten.\nWir bieten ein kollektivvertragliches Jahresbruttogehalt auf Basis Vollzeit in Höhe von EUR 45.882,20.\nAnrechenbare Vordienstzeiten führen zu einem höheren Grundgehalt.\nWir bieten Ihnen ein offenes und freundliches Arbeitsumfeld, eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem\nengagierten Team und ein herausforderndes Aufgabengebiet. Ein umfassendes Weiterbildungsangebot\neröffnet Ihnen langfristige persönliche Entwicklungsmöglichkeiten.\nDie Med Uni Graz ist bemüht, Menschen mit Behinderung in allen Bereichen einzustellen, daher werden\nPersonen mit ausschreibungsadäquater Qualifikation besonders ermutigt, sich zu bewerben.\nÜbermitteln Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen bitte innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist über\nunser Online-Portal https://www.medunigraz.at/offene-stellen/. Die Bewerbungsfrist endet am\n11. Januar 2024.\n MTBl. vom 20.12.2023, StJ 2023/24, 12. Stk\nFür die inhaltliche Richtigkeit sowie die sprachliche und grafische Ausgestaltung zeichnet das/der verfassende Gremium/Organ/Funktionsträger des\nim MTBl. zu veröffentlichenden Textes verantwortlich." } ] }