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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                         DER\n                   MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                            http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2007/2008                           Ausgegeben am 19.12.2007                                         7. Stück\n30.    Leitungen: Bestellung zum supplierenden Vorstand im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n31.    Leitungen: Verlängerung der Bestellung zum supplierenden Vorstand im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n32.    Studienplan: Änderung im Studienplan Humanmedizin – Berichtigung\n33.    Richtlinien des Rektorates: Regelung von Drittmittelaktivitäten an der Medizinischen Universität Graz\n34.    Ausschreibung von Stellen\n30.\nLeitungen: Bestellung zum supplierenden Vorstand im wissenschaftlichen klinischen Bereich\nDer den Rektor stellvertretende Vizerektor für den Klinischen Bereich, Herr Univ.-Prof. Dr. Karlheinz\nTSCHELIESSNIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den Bestimmungen des § 20 (5) iVm § 32 (2)\nUG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz idgF\n                                              Herrn Dr. Christian FAZEKAS\n                                            zum supplierenden Vorstand der\n                              Gemeinsamen Einrichtung für Klinische Psychosomatik\nrückwirkend ab 01.09.2007 bis zur organisationsrechtlichen Auflösung dieser Gemeinsamen Einrichtung\nbestellt hat.\n                                                      Für den Rektor:\n                                      Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n                                          Vizerektor für den Klinischen Bereich\n31.\nLeitungen: Verlängerung der Bestellung zum supplierenden Vorstand im wissenschaftlichen klinischen\nBereich\nDer den Rektor stellvertretende Vizerektor für den Klinischen Bereich, Herr Univ.-Prof. Dr. Karlheinz\nTSCHELIESSNIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den Bestimmungen des § 20 (5) iVm § 32 (2)\nUG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes der Medizinischen Universität Graz idgF\n                                         Herrn Univ.-Prof. Dr. Winfried GRANINGER\n                                                zum supplierenden Vorstand der\n                                    Gemeinsamen Einrichtung für Klinische Immunologie\nrückwirkend ab 01.10.2007 bis zur organisationsrechtlichen Auflösung dieser Gemeinsamen Einrichtung\nbestellt hat.\n                                                      Für den Rektor:\n                                      Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n                                          Vizerektor für den Klinischen Bereich\n__________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 02. Jänner 2008\nRedaktionsschluss: Donnerstag, 27.12.2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "2\n32.\nStudienplan: Änderung im Studienplan Humanmedizin - Berichtigung\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt folgende Berichtigung zur\nÄnderung im Studienplan Humanmedizin, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 05.12.2007, 6. Stück,\nRN 28, bekannt:\n3. Teil\nDer 3. Teil der 2. Diplomprüfung ist eine Mündliche kommissionelle Gesamtprüfung.\nDie positive Absolvierung des 2. Teiles der 2. Diplomprüfung ist die Voraussetzung der Zulassung zur\nmündlichen kommissionellen Gesamtprüfung. Die Gesamtprüfung erfolgt in Form von OSCE (= objective\nstructured clinical examination). Vorbereitungsmöglichkeiten (Skill Center; Tutorien und/oder Kurse) sind\nfristgerecht in sinnhaftem Abstand zu jeder Abhaltung der OSCE anzubieten.\n                                                Für den Rektor:\n                                 Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n                                    Vizerektor für den Klinischen Bereich\n33.\nRichtlinien des Rektorates: Regelung von Drittmittelaktivitäten an der Medizinischen Universität Graz\nDer den Rektor stellvertretende Vizerektor für den Klinischen Bereich, Herr Univ.-Prof. Dr. Karlheinz\nTSCHELIESSNIGG, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung am 09.08.2007 gemäß § 22 Abs. 1\nUG 2002 idgF nachfolgende Richtlinie beschlossen hat:\n                                 Regelung von Drittmittelaktivitäten\n                               an der Medizinischen Universität Graz\n                                                    Version 3\n                                                    Juli 2007\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                     MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "3\n                                                                Inhaltsverzeichnis\n1.    Sicht der Universität..........................................................................................................................4\n2.    Erläuterung § 26, § 27 und § 28 UG 2002 .......................................................................................4\n   2.1.      § 26 UG 2002 .........................................................................................................................4\n   2.2.      § 27 UG 2002 .........................................................................................................................5\n   2.3.      § 28 UG 2002 .........................................................................................................................5\n3.    Kategorisierung der Drittmittelaktivitäten .........................................................................................5\n   3.1.      Sponsoring ..............................................................................................................................5\n      3.1.1. Gesamtuniversitäres Sponsoring..............................................................................................5\n      3.1.2. Sponsoring auf Ebene der Organisationseinheit/Abteilung/Arbeitsgruppe ..............................6\n   3.2.      Eigenforschung im klinischen und nichtklinischen Bereich .......................................................6\n   3.3.      Forschungsförderung ..............................................................................................................6\n   3.4.      Projektbezogenes Sponsoring..................................................................................................6\n   3.5.      Auftragsforschung...................................................................................................................6\n   3.6.      Gutachtertätigkeit ...................................................................................................................6\n   3.7.      Kongresse, Kurse, Symposien, Workshops und Trainings ........................................................7\n      3.7.1. Veranstalter MUG ...................................................................................................................7\n      3.7.2. Externer Veranstalter (zB Verein).............................................................................................7\n   3.8.      Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters...............................................7\n   3.9.      Wirtschaftliche Tätigkeiten resultierend aus wissenschaftlichem Interesse ...............................7\n   3.10.     Privatgutachten, Vortragshonorare, Honorare für Autorinnen und Autoren ............................7\n   3.11.     Wirtschaftliche Verwertung von Geistigem Eigentum..............................................................7\n4.    Zuständigkeit, Einreichung und Entscheidungsfindung .....................................................................8\n   4.1.      Zuständigkeit für Projektbetreuung und Entscheidungsfindung...............................................8\n   4.2.      Projektphasen .........................................................................................................................8\n      4.2.1. Vorprojektphase......................................................................................................................8\n      4.2.2. Entscheidungsphase ................................................................................................................9\n      4.2.3. Projektabwicklungsphase ......................................................................................................10\n      4.2.4. Projektbeendigung................................................................................................................11\n5.    Kostenersätze .................................................................................................................................12\n   5.1.      Gesetzliche Grundlage...........................................................................................................12\n   5.2.      Infrastruktur und Serviceleistungen der MUG........................................................................12\n      5.2.1. Nutzung bereits bestehender Infrastruktur ............................................................................12\n      5.2.2. Serviceleistungen...................................................................................................................12\n   5.3.      Kostenersätze je Drittmittelaktivität.......................................................................................12\n6.    Kalkulationsschema ........................................................................................................................13\n7.    Ergebnisverwendung ......................................................................................................................13\n8.    Gültigkeit und Anwendung ............................................................................................................14\n9.    Anhang ..........................................................................................................................................15\n  ____________________________________________________________________________________________________\n  Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                                  MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "4\n     1. Sicht der Universität\nDie Medizinische Universität Graz dient der wissenschaftlichen Forschung, der Lehre sowie der\nKrankenbetreuung auf qualitativ höchstem Niveau.\nDeshalb betrachtet das Rektorat der MUG die Forschung und Lehre als Kernaufgabe der Universität. Es\nwerden alle Anstrengungen unternommen, die Forschung und Lehre qualitativ auf höchstmögliches Niveau\nzu bringen und dort zu halten. Deshalb ist es ein essentielles Anliegen, die universitäre Forschung und\nLehre weitestgehend innerhalb der MUG, unter den Bestimmungen des § 27 UG 2002 oder § 28 UG 2002\nabzuwickeln. In diesem Fall wird das Projekt seitens der MUG kaufmännisch, rechtlich, organisatorisch und\nfinanziell betreut.\n„Ad personam“-Forschungsvorhaben unter den Bestimmungen des §26 UG 2002 werden\nselbstverständlich, soweit sie der Forschungsförderung staatlicher oder staatlich anerkannter\nFörderinstitutionen unterliegen, durch die MUG unterstützt. Projekte dieser Art sind für die MUG von\nessentiellem Interesse, deshalb wird hier jede Unterstützung, auch kaufmännisch und rechtlich gegeben.\n     2. Erläuterung § 26, § 27 und § 28 UG 2002\nDer § 26 UG 2002 regelt die Forschungsförderung, Auftragsforschung und Vollmachten von „ad\npersonam“-Projekten. Der § 27 UG 2002 regelt die ex lege Vollmachten der LeiterInnen von\nOrganisationseinheiten. Im § 28 UG 2002 wird die Bevollmächtigungsermächtigung des Rektors/der\nRektorin beschrieben.\n     2.1.     § 26 UG 2002\nGemäß § 26 UG 2002 sind Angehörige des wissenschaftlichen Universitätspersonals berechtigt, in ihrem\nFach auch Forschungsvorhaben an der Universität durchzuführen, die nicht aus dem Budget der\nUniversität, sondern aus Forschungsaufträgen Dritter, aus Mitteln der Forschungsförderung oder aus\nanderen Zuwendungen Dritter finanziert werden.\nVoraussetzung für die Durchführung eines solchen Vorhabens an der MUG ist, dass\n     -    die Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis\n     -    die Erfüllung der Aufgaben der betreffenden Organisationseinheit der MUG in der Forschung\n          sowie im Lehrbetrieb und\n     -    die Rechte und Pflichten anderer Universitätsangehöriger\nnicht beeinträchtigt werden.\nDies impliziert:\n     -    VertragspartnerIn ist der/die ForscherIn.\n     -    Die Verantwortung und damit die Haftung und das Risiko für die vertragsgemäße Erbringung der\n          Forschungsleistung liegen ausschließlich beim/bei der ForscherIn.\n     -    Die MUG verwaltet die Forschungsgelder zu treuen Handen und führt die Abrechnung derselben\n          durch. Darüber hinaus übernimmt die MUG keinerlei Verantwortung, Haftung und Risiko.\n          Projektergebnisse werden dem/der ProjektleiterIn zugerechnet und sind nicht Gelder der MUG.\nSollten fremde Personen am Projekt beschäftigt werden, sind sie jedenfalls in ein Arbeitsverhältnis zur MUG\naufzunehmen.\nSämtliche Tätigkeiten, die nicht als Forschungsvorhaben gelten, wie Workshops, Kongresse, Kurse,\nSymposien, Lehrgänge etc. fallen nicht unter die Bestimmungen des §26 UG 2002 sondern sind im\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "5\nEinzelfall als Interesse der handelnden Person, der jeweiligen Organisationseinheit oder der MUG oder als\nNebenbeschäftigung mit Erwerbsabsicht zu sehen.\n    2.2.       § 27 UG 2002\nGemäß § 27 UG 2002 ist jeder/jede LeiterIn einer Organisationseinheit berechtigt, im Namen der MUG\nund im Zusammenhang mit deren Aufgaben\n    -    durch unentgeltliche Rechtsgeschäfte, wie z.B. Schenkung, Erbeinsetzung durch Testament, Legat,\n         Leihe oder Sponsoring ohne vermögenswerte Gegenleistung Vermögen und Rechte zu erwerben\n    -    Förderungen anderer Rechtsträger entgegenzunehmen\n    -    Verträge über die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten sowie über Untersuchungen und\n         Befundungen im Auftrag Dritter abzuschließen, soweit sie der wissenschaftlichen Forschung dienen\n    -    von Vermögen und Rechten, die aus den oben angeführten Rechtsgeschäften erworben werden,\n         zur Erfüllung der Zwecke der Organisationseinheit Gebrauch zu machen, wobei bei Missbrauch\n         (z.B. Überschreiten der inhaltlichen Grenzen der Vollmacht, Abschluss entgeltlicher\n         Rechtsgeschäfte über den vorhandenen finanziellen Deckungsrahmen hinaus, Missachtung\n         bestehender Buchführungsregeln) diese Berechtigung vom Rektorat entzogen werden kann.\nDies impliziert:\n    -    Da das UG 2002 keine teilrechtsfähigen Universitätseinrichtungen mehr vorsieht, ist ausschließlich\n         die MUG rechtsfähig. Vertragspartnerin ist somit die MUG.\n    -    Die MUG hat die Verantwortung für alle ihre Organisationseinheiten zu tragen. Somit liegen,\n         unbeschadet eines möglichen Regresses bei Missbrauch auf dem/der jeweiligen ForscherIn\n         und/oder dem/der LeiterIn einer Organisationseinheit, die Haftung und das Risiko für die\n         vertragsgemäße Erbringung der Forschungsleistung bei der MUG.\n    2.3.       § 28 UG 2002\nDer/Die RektorIn kann unter Beachtung der vom Rektorat erlassenen Richtlinien festlegen, welcher/welche\nArbeitnehmerInnen der Universität Rechtsgeschäfte im Namen der MUG abschließen dürfen.\nDiese Bevollmächtigungen können auf die Durchführung von Verträgen eingeschränkt sein, sie können\naber auch eine Globalbevollmächtigung entsprechend dem Umfang des § 27 UG 2002 sein.\nDer/Die RektorIn bevollmächtigt die entsprechenden Personen und teilt dies dem/der LeiterIn der\njeweiligen Organisationseinheit mit.\n    3. Kategorisierung der Drittmittelaktivitäten\nSämtliche zeitlich befristeten Drittmittelaktivitäten werden im Folgenden „Projekt“ genannt. Sämtliche\nunbefristeten Drittmittelaktivitäten werden im Folgenden „laufende Tätigkeiten“ genannt. Als\n„Kleinprojekte“ werden Drittmittelaktivitäten bezeichnet, die ein Projektvolumen von max. EUR 5.000,-\naufweisen.\n    3.1.       Sponsoring\n     3.1.1.     Gesamtuniversitäres Sponsoring\n               Finanzielle Mittel werden von einer Firma der MUG zur Verfügung gestellt. Es ist kein\n               konkretes Projekt damit verbunden und die Firma bekommt keinerlei Gegenleistung dafür,\n               außer als Sponsor der MUG erwähnt zu werden.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                   MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "6\n     3.1.2.     Sponsoring auf Ebene der Organisationseinheit/Abteilung/Arbeitsgruppe\n               Finanzielle Mittel werden von einer Firma oder einem sonstigem Fördergeber zur Verfügung\n               gestellt. Es ist kein konkretes Projekt damit verbunden und die Firma bekommt keinerlei\n               Gegenleistung dafür, außer als Sponsor der MUG erwähnt zu werden. Drittmittel aus\n               Sponsoring werden auf den Sammelauftrag des jeweiligen Empfängers innerhalb der MUG\n               gebucht. Sponsoring ist vertraglich zu regeln.\n    3.2.       Eigenforschung im klinischen und nichtklinischen Bereich\nFür Forschung im Rahmen eines Projektes im eigenen Interesse des/der ForscherIn werden Mittel aus\nSammelaufträgen zB die Ergebnisse aus bereits abgeschlossenen Projekten, Sponsoring etc. verwendet.\n    3.3.       Forschungsförderung\nAuf Initiative des/der ForscherIn werden Forschungsprojekte von staatlichen oder staatlich anerkannten\nFörderinstitutionen sowie gemeinnützigen Vereinen unterstützt. Die Arbeitsergebnisse stehen üblicherweise\nim Eigentum der Fördernehmerin/des Fördernehmers. Hiezu zählen jedenfalls Projekte die von FWF, FFG,\nNationalbank und EU gefördert werden. Für diese Projekte gelten eigene Vorgaben der jeweiligen\nFördergeberinnen und -geber.\nGenerell unterscheidet man Forschungsförderungsprojekte, bei denen (A) der Fördergeber keine\nOverheads bezahlt und (B) der Fördergeber Overheads bezahlt und diese auch angefordert werden\nmüssen.\n    3.4.       Projektbezogenes Sponsoring\nDie Initiative geht vom/von der ForscherIn aus und wird von Firmen/Fördergebern finanziell unterstützt.\nEr/Sie führt das Projekt unabhängig vom Geldgeber und in voller Eigenverantwortung durch. Die\nArbeitsergebnisse stehen im Eigentum der MUG.\n    3.5.       Auftragsforschung\nWesentlich ist das wirtschaftliche oder wissenschaftliche Interesse der Auftraggeberin/des Auftraggebers,\nunabhängig davon, ob der/die AuftraggeberIn ein Unternehmen oder ein öffentlicher Fördergeber ist.\nDer/Die AuftraggeberIn hat das Recht zur Verwertung der Forschungsergebnisse, wobei die MUG\nwirtschaftlich beteiligt sein soll. Darunter fallen Forschungsprojekte im nichtklinischen Bereich, Klinische\nPrüfung gem. Arzneimittelgesetz bzw. Medizinproduktegesetz, Anwendungsbeobachtungen (AWB),\nAnwendung neuer medizinischer Methoden und angewandte medizinische Forschung am Menschen und\ndie Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten sowie Untersuchungen und Befundungen im Auftrag Dritter.\nDie Verwendung der Ergebnisse für Forschung und Lehre, sowie das Publikationsrecht für den/die\nForscherIn muss gewährleistet sein.\n    3.6.       Gutachtertätigkeit\n    •     als interne Dienstaufgabe\nDie Aktivität ist Teil des Berufsbildes ohne faktische Ablehnungsmöglichkeit. An den Ergebnissen besteht\nsowohl ein öffentliches als auch ein wissenschaftliches Interesse. AuftraggeberIn sind staatliche oder\nstaatsnahe Institutionen. Die Tätigkeit wird von mehreren bis allen qualifizierten wissenschaftlichen\nMitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Organisationseinheit erbracht.\n    •     als externe Dienstaufgabe\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "7\nDie Aktivität ist Teil des Berufsbildes und wird als Zusatztätigkeit erbracht. An den Ergebnissen besteht\nsowohl ein öffentliches als auch ein wissenschaftliches Interesse. Die Tätigkeit wird von mehreren bis allen\nqualifizierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Organisationseinheit ausgeführt.\n     3.7.     Kongresse, Kurse, Symposien, Workshops und Trainings\nUnter diese Kategorie fallen Kongresse, Kurse, Symposien, Workshops und Trainings, bei denen\nTeilnahmegebühren eingehoben werden bzw. die durch Firmen gefördert werden. Veranstaltungen die\nkeine Einnahmen lukrieren müssen an die zuständige Stelle gemeldet werden. Von einem Kostenersatz wird\nin diesem Fall abgesehen.\n     3.7.1.   Veranstalter MUG\nDie Abhaltung dieser Veranstaltungen liegt im wissenschaftlichen aber auch geschäftlichen Interesse der\nhandelnden Personen, der jeweiligen Organisationseinheit oder der MUG insgesamt. Diese Aktivitäten sind\nausdrücklich als MUG-Veranstaltungen auszuweisen.\n     3.7.2.   Externer Veranstalter (zB Verein)\nDie Abhaltung dieser Veranstaltungen erfolgt im Namen und auf Rechnung Dritter (zB eines Vereins).\nDiese Aktivitäten können ebenfalls, vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung durch das Rektorat, als\nMUG - Veranstaltungen ausgewiesen werden. Nur im Fall einer Genehmigung werden diese externen\nVeranstaltungen in der MUG News und auf der MUG Website bekannt gemacht. Eine Haftung durch die\nMUG ist jedoch ausgeschlossen.\n     3.8.     Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters\nDie Abhaltung dieser Veranstaltungen liegt im Interesse der Lehre und erfolgt auf Initiative der handelnden\nPersonen, der jeweiligen Organisationseinheit oder der MUG insgesamt. Diese Aktivitäten sind ausdrücklich\nals MUG-Veranstaltungen auszuweisen.\n     3.9.     Wirtschaftliche Tätigkeiten resultierend aus wissenschaftlichem Interesse\nDiese Tätigkeiten entstehen aus der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Arbeit der Organisationseinheit\nund werden zu einer Geschäftstätigkeit ausgebaut, die dauerhaft auf Gelderwerb ausgerichtet ist. Hierzu\nzählen nicht die Verwertung von Patenten und Lizenzen.\n     3.10.    Privatgutachten, Vortragshonorare, Honorare für Autorinnen und Autoren\nDiese privatrechtlichen Tätigkeiten liegen ausschließlich im Interesse und Verantwortungsbereich der\nhandelnden Person.\nFür in der Dienstzeit erstellte Privatgutachten, sowie Inanspruchnahme der Ressourcen der MUG ist voller\nKostenersatz zu leisten.\nDiese Tätigkeit hat nicht im Rahmen der Universität zu erfolgen. Es darf kein Briefkopf und kein Stempel\nder MUG verwendet werden.\n     3.11. Wirtschaftliche Verwertung von Geistigem Eigentum\nSämtliche Einnahmen, die aus der Verwertung von Geistigem Eigentum (z.B. Patente und Lizenzen)\nresultieren, sind in den „Richtlinien für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen an der\nMedizinischen Universität Graz“ separat geregelt.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "8\n    4. Zuständigkeit, Einreichung und Entscheidungsfindung\n    4.1.      Zuständigkeit für Projektbetreuung und Entscheidungsfindung\nZuständigkeit: Für Forschung zuständiges Mitglied des Rektorats\nEinreichung: Bereich Forschungsmanagement\n    • Sponsoring auf Ebene der Organisationseinheiten/Abteilungen/Arbeitsgruppe im nichtklinischen\n         Bereich\n    • Eigenforschung nichtklinischer Bereich\n    • Forschungsförderung (A) Fördergeber bezahlt keine Overheads und Forschungsförderung (B)\n         Fördergeber bezahlt Overheads\n    • Projektbezogenes Sponsoring nichtklinischer Bereich\n    • Auftragsforschung nichtklinischer Bereich\n    • Wirtschaftliche Verwertung von Geistigem Eigentum (z.B. Patente)\nZuständigkeit: VR für den Klinischen Bereich\nEinreichung: Büro des VR für den Klinischen Bereich\n    • Sponsoring auf Ebene der Organisationseinheiten/Abteilungen/Arbeitsgruppe im klinischen\n         Bereich\n    • Eigenforschung klinischer Bereich\n    • Projektbezogenes Sponsoring im klinischen Bereich\n    • Auftragsforschung klinischer Bereich\n         Klinische Prüfungen gem. Arzneimittelgesetz bzw. Medizinproduktegesetz\n         Anwendungsbeobachtungen\n         Anwendung neuer medizinischer Methoden und angewandte medizinische Forschung am\n         Menschen\n         Sonstige Auftragsforschung im Klinischen Bereich\nZuständigkeit: VR für Studium und Lehre\nEinreichung: Internationales und Postgraduales Zentrum (IPZ)\n    • Universitätslehrgänge und Lehrgänge universitären Charakters\n    • Kongresse, Kurse, Symposien, Workshops, Trainings\nZuständigkeit: UniversitätsdirektorIn\nEinreichung: UniversitätsdirektorIn\n    • Gesamtuniversitäres Sponsoring\n    • Gutachtertätigkeit\n    • Wirtschaftliche Tätigkeiten resultierend aus wissenschaftlichem Interesse\n    • Privatgutachten, Vortragshonorare, Honorare für Autorinnen und Autoren zur Abstimmung eines\n         allfälligen Vollkostenersatzes\nDiese Stellen sind die AnsprechpartnerInnen für die Projektleitung in der Entwicklung des Projekts oder der\nlaufenden Tätigkeit. Sie übernehmen die Koordination und begleitende Betreuung bis zur Beendigung und\nAbrechnung des Projekts. Hier sind auch die erforderlichen Projektunterlagen zur Entscheidungsfindung\neinzureichen und auch Änderungen die Projektleitung betreffend aufgrund von Austritten bekannt zu\ngeben.\n    4.2.      Projektphasen\n    4.2.1.    Vorprojektphase\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "9\nIn der Vorprojektphase erfolgen seitens der Projektleiterin/des Projektleiters sämtliche vorbereitende\nTätigkeiten, die bis zur Einreichung des Projektes zur Entscheidungsfindung im Rektorat erforderlich sind.\nDies umfasst die Bereitstellung sämtlicher projektbezogener Verträge und Unterlagen einschließlich der\nErmittlung der kostenmäßigen Bedeckung.\nBereits in dieser Phase sind die im Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen für die ProjektleiterInnen\nunterstützend tätig.\nDa bei Vertragsverhandlungen bereits Eckpunkte des späteren Vertrags festgelegt werden, ist es sinnvoll,\ndie AnsprechpartnerInnen rechtzeitig einzubeziehen, damit größere Vertragsänderungen, die im Regelfall\nzu spürbaren Zeitverzögerungen und Kosten führen, zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden\nkönnen. So vorhanden und möglich, sollen jedenfalls Musterverträge der MUG verwendet werden, da\ndadurch der Prüfungs- und Abklärungsaufwand erheblich reduziert wird.\nNach Fertigstellung aller notwendigen Projektunterlagen wird das Projekt bei den in Punkt 4.1. genannten\nAnsprechpartnerinnen und Ansprechpartnern eingereicht.\n    4.2.2.    Entscheidungsphase\n    4.2.2.1.       Einzureichende Unterlagen\n  -    Projektmeldeformular\n       Schriftliche Erklärung der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin/des jeweils zuständigen\n       Abteilungsleiters sowie der Leiterin/des Leiters der jeweiligen Organisationseinheit, dass die\n       Voraussetzungen zur Durchführung des Projekts gegeben sind.\n  -    Projektbeschreibung\n       Soweit die Projektbeschreibung vom/von der FördergeberIn oder AuftraggeberIn in gesonderter\n       Form verlangt wird, ist diese beizulegen. Eine zusätzliche oder weiterführende Darstellung ist nicht\n       erforderlich. Die Projektbeschreibung ist auch dann nicht notwendig, wenn der Projektinhalt\n       eindeutig aus dem Projektvertrag ersichtlich ist.\nBei Forschungsförderungsprojekten ist dem Rektorat vor Einreichung beim Fördergeber jeweils nur die\nProjektmeldung und die Projektbeschreibung (Projektantrag) vorzulegen. Erst nach positiver Evaluierung\ndurch den Fördergeber sind die im Folgenden genannten Unterlagen nachzureichen.\n  -    Sämtliche projektbezogenen Verträge (Projektvertrag, Konsortialverträge, Nebenverträge und\n       Absprachen wie zum Beispiel Versicherungsverträge, Letters of Intent, Side Letters, Miet- und\n       Leasingverträge etc.)\nAn der MUG gelten folgende Unterschriftsregelungen für §27 Projekte:\nVerträge mit Dritten sind von dem jeweils zuständigen Mitglied des Rektorats und dem jeweiligen Leiter\nder Organisationseinheit zu unterzeichnen.\n  -    Projektkalkulation\n       Hier werden alle das Projekt betreffenden Kosten und Erträge dargestellt.\n  -    Finanzplan\n       Bei längerfristigen (Laufzeit über 6 Monate) und größeren Projekten (Projektwert über EUR 20.000,-)\n       die die MUG als Vertragspartnerin haben, ist die Angabe der Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkte\n       erforderlich, um etwaige Vor- und Zwischenfinanzierungen bereitstellen zu können.\n       Bei § 26-Projekten ist die Vorlage eines Finanzplans nur dann notwendig, wenn an der MUG\n       DienstnehmerInnen für das Projekt angestellt werden und um eine Vor- oder Zwischenfinanzierung\n       angesucht wird. In der Regel hängt die Auszahlung von Beträgen von der finanziellen Bedeckung ab.\n       Es besteht kein Anspruch auf Vor- oder Zwischenfinanzierung durch die MUG.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                      MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "index": 9,
            "text": "10\n  -    Investitionsplan\n       Auflistung aller voraussichtlich für das Projekt benötigten Investitionen unter Angabe der daraus\n       entstehenden Neben- und Folgekosten. Es ist darzustellen, ob und wie die Anschaffung nach\n       Projektabschluss weiterverwendet wird. Wird die MUG bei § 26-Projekten verpflichtet, Eigentum zu\n       erwerben, ist dies gesondert zu vermerken.\n  -    Interne Leistungsverrechnung\n       Sollen interne Dienstleistungen verrechnet werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen\n       Organisationseinheiten zu regeln, wobei die Verrechnungspreise inkl. Kostenersatzforderung an die\n       MUG sein sollen. Die intern zu verrechnenden Leistungen sind in der Projektkalkulation als Kosten\n       anzuführen.\n       Sofern im Rahmen von Auftragsforschung im Klinischen Bereich Leistungen anderer\n       Organisationseinheiten benötigt werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen\n       Organisationseinheiten abzuklären und mit dem/der AuftraggeberIn ein gesonderter Servicevertrag\n       abzuschließen. Die Einnahmen sind auf zwei gesonderte Innenaufträge aufzuteilen.\n  -    Alle weiteren aus Projektsicht relevanten Unterlagen\n       Prüfplan, Ethikkommissionsantrag, Votum der Ethikkommission, Patienteninformation, behördliche\n       Auflagen, Hörsaalanforderung, etc.\nFür die Genehmigung durch das Rektorat bei Kleinprojekten sind lediglich ein Projektmeldeformular, ein\nVertrag und eine Kalkulation notwendig.\n    4.2.2.2.      Entscheidung\nWerden alle erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig eingereicht, gilt das Projekt als\ngemeldet. Das Rektorat entscheidet innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage des Antrags. Die Entscheidung\nerfolgt vorbehaltlich von gegebenenfalls notwendigen Entscheidungen der Ethikkommission und/oder des\nKrankenanstaltenträgers.\nFür § 26-Projekte gilt:\nBei Verstreichen oben angeführter Frist ohne Antwort durch das Rektorat gilt der Antrag als nicht\nuntersagt. Bei Verletzung der gesetzlichen Voraussetzungen oder im Falle, dass der erforderliche\nKostenersatz nicht geleistet werden kann, wird das Projekt untersagt.\nFür Projekte unter den Vollmachtsbestimmungen der § 27 und § 28 gilt:\nAufgrund des Haftungsrisikos der MUG entsteht keine Genehmigung durch Fristablauf. Der Antrag gilt erst\nmit Vorliegen einer positiven schriftlichen Benachrichtigung als genehmigt. Wird der erforderliche\nKostenersatz entsprechend Punkt 5 nicht nachgewiesen oder entsteht der MUG ein nicht tragbares\nHaftungsrisiko oder werden MUG - Richtlinien verletzt, wird das Projekt nicht genehmigt.\n    4.2.3.    Projektabwicklungsphase\nDie Projektabwicklungsphase beginnt bei Projekten, in denen die MUG Vertragspartnerin ist, mit Vorliegen\nder Genehmigung und mit der rechtsgültigen Unterschrift des Projektvertrags durch Organe der MUG.\nWird ein § 26-Projekt nicht untersagt oder läuft die Entscheidungsfrist von 14 Tagen ab Einreichung der\nUnterlagen ohne Benachrichtigung ab, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Abwicklungsphase.\nBei Forschungsförderungsprojekten beginnt die Projektabwicklungsphase mit der positiven Begutachtung\ndurch den Fördergeber. Im Anschluss sind alle noch ausständigen Einreichunterlagen nachzureichen (s.\nPunkt 4.2.2.1.)\nEs wird dem Projekt ein Innenauftrag zugeordnet, auf dem alle projektbezogenen Kosten und Erlöse,\nEinzahlungen und Auszahlungen erfasst und laufend verfolgt werden.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "11\n  - Personalaufnahme\n     So erforderlich, wird das jeweilige Personalaufnahmeprocedere eingeleitet. Personalaufnahmen\n     bedürfen bei unbefristetem Dienstverhältnis jedenfalls einer öffentlichen Ausschreibung. Sind die\n     Dienstverhältnisse befristet, sieht der Gesetzgeber ein qualifiziertes Auswahlverfahren vor. Dies\n     beinhaltet jedenfalls eine Prüfung und Bewertung mehrerer KandidatInnen, wobei in der Reihung die\n     beste Qualifikation begründet werden muss. Festzuhalten ist, dass gemäß § 23 (1) Z9 UG 2002\n     ausschließlich der/die RektorIn die Aufnahme von Personal sowie den Abschluss von Werkverträgen\n     veranlassen kann.\n     Sämtliche MitarbeiterInnen an durch Drittmittel finanzierten Projekten, unabhängig davon ob § 26\n     oder § 27, sind zwingend Angestellte der MUG. Deshalb sind die Entgelte entsprechend vergleichbarer\n     Positionen der MUG anzusetzen.\n    - Investitionen\n      Anschaffungen, die ins Eigentum der MUG übergehen, unterliegen der Beschaffungsrichtlinie.\n      Anschaffungen von § 26-Projekten werden, so kein Eigentum der MUG begründet wird, vom/von der\n      Projektverantwortlichen persönlich durchgeführt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist die\n      Spezifikation seitens des/der Projektverantwortlichen ausschlaggebend. Die entsprechenden Stellen\n      der MUG sind immer dann in die Spezifikation einzubinden, wenn der Universität durch die Investition\n      Neben- oder Folgekosten entstehen.\n   - Interne Leistungsverrechnung\n      Das Formular die interne Leistungsverrechnung betreffend, wird dem Controlling übermittelt,\n      kontrolliert und anschließend der Finanzbuchhaltung zur Buchung weitergeleitet. Bei\n      Leistungsverrechnungen klinischen Bereich ist zuerst das Formular an die zuständige Einreichstelle zu\n      senden. Diese leitet nach Prüfung das Formular ans Controlling weiter.\n   - Berichte\n      Die Betreuung der Projektleiterin/des Projektleiters in der Abwicklungsphase sowie die Häufigkeit und\n      Inhalte notwendiger Projektberichte werden mit den in Punkt 4.1 genannten Ansprechpartnerinnen\n      und Ansprechpartnern vereinbart. Jedenfalls sind Umstände, die vermuten lassen, dass der MUG\n      Schaden durch das Projekt droht, unverzüglich und schriftlich dem Rektorat im Wege über die\n      jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu melden.\n   - Haftung\n      Die finanzielle Abdeckung allfälliger Verpflichtungen richtet sich, unbeschadet des möglichen\n      Regresses auf den/der projektverantwortlichen DienstnehmerInnen der MUG, nach dem\n      Verursacherprinzip. Reichen die Projekteinnahmen nicht aus, um die Verpflichtungen aus dem Projekt\n      abzudecken, wird zunächst auf verfügbare Mittel der jeweiligen Suborganisationseinheit, in weiterer\n      Folge auf die verfügbaren Mittel der jeweiligen Organisationseinheit zurückgegriffen. Letztlich haftet\n      die Universität mit allen ihr verfügbaren Mitteln.\n     4.2.4. Projektbeendigung\nDas Ende des Projektes ist bei den in Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen zu melden. Erst nach\nMeldung der Projektbeendigung kann das Projekt endabgerechnet und über die Ergebnisverwendung\nentschieden werden.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                     MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "12\n     5. Kostenersätze\n     5.1.      Gesetzliche Grundlage\nGemäß § 26 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 UG 2002 ist für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln\nder MUG zur Durchführung von Aufträgen Dritter der volle Kostenersatz an die Universität zu leisten.\nKostenersätze dienen der Abdeckung der bei der MUG anfallenden Kosten, die durch die\nZurverfügungstellung der für das Projekt notwendigen Infrastruktur und der Serviceleistungen entstanden\nsind.\n     5.2.      Infrastruktur und Serviceleistungen der MUG\n     5.2.1.    Nutzung bereits bestehender Infrastruktur\n     •    Personal (ausgenommen Drittmittelpersonal)\n     •    Büros, Forschungsflächen, Labors, Hörsäle\n     •    Heizung, Strom, Reinigung etc.\n     •    EDV-Ausstattung\n     •    Kommunikationseinrichtungen wie Telefon, Fax, E-mail etc.\n     •    Geräteausstattung\n     •    Bibliothek\n     •    ZMF\nDer Kostenersatz errechnet sich bei diesem Punkt vorwiegend über Stundensätze z.B. bei der Nutzung von\nPersonalressourcen. Die genauen Sätze können der aktuellen Kalkulationsrichtlinie entnommen werden.\n     5.2.2.    Serviceleistungen\n     •    Projektberatung und -betreuung durch die jeweils zuständigen Stellen (Büro der VizerektorInnen,\n          Forschungsmanagement, Internationales und Postgraduales Zentrum, Finanzbuchhaltung,\n          Controlling, Personalabteilung, Rechtsabteilung, EDV, Beschaffung, etc.)\n     •    Information, Beratung, Training und Coaching zur Beteiligung an nationalen und internationalen\n          Forschungsfinanzierungsprogrammen, Abwicklung von Forschungsprojekten, Verwertung von\n          Forschungsergebnissen, etc.\n     •    Beteiligung der MUG an Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Kompetenzzentren, Science\n          Park und ähnlichem\n     •    Versicherungsschutz (Betriebshaftpflichtversicherung)\n     •    Risiko- und Haftungsübernahme\n     •    Verwendung der Marke MUG\n     •    Unterstützung im Bereich Marketing und PR\nDie Kosten für die Serviceleistungen der MUG werden mittels eines prozentuellen Zuschlags auf die Kosten,\nder in der aktuellen Kalkulationsrichtlinie verankert ist, ersetzt.\n     5.3.      Kostenersätze je Drittmittelaktivität\nIn jedem Fall sind zumindest die direkten Kosten zB Anstellung von Drittmittelpersonal, Sachmittel, etc. der\nMUG in gleicher Höhe zu ersetzen.\nZusätzlich werden für Infrastruktur und Serviceleistungen sogenannte Kostenersätze verrechnet (siehe\nÜbersichtstabelle im Anhang).\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "13\n     6. Kalkulationsschema\nDie Kalkulation gliedert sich in 6 Kategorien:\n     a.      Gesamte Projekteinnahmen\n     b.      Für das Projekt gesondert anzuschaffende Investitionen, Sachmittel und Leistungen:\n             - Investitionen (Anschaffungswert inklusive Neben- und Folgekosten)\n             - Sachmittel (Chemikalien, Medikamente, Büromaterial, Sonstiges)\n             - Personal (Lohn- und Gehaltskosten inklusive Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen)\n             - zusätzliche Vergütungen angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Mehrarbeit\n             - Werkleistungen (fremdbezogene Dienstleistungen, Beratung etc.)\n             - Sonstiges (Miete, Leasing, Versicherungen, Reisekosten, Porti, etc.)\n             - Kostenersätze an KAGES\n     c.      Nutzung bereits bestehender Infrastruktur:\n             - Sachmittel (Chemikalien, Medikamente, Büromaterial, Sonstiges)\n             - Personal (Dienstzeit: Stunden x Stundensatz)\n             - Sonstiges (Raumsätze für Labor, Büro, Hörsaal, Gerätemieten etc.)\n     d.      Serviceleistung der MUG (als prozentueller Zuschlag auf o.a. Einzelkosten)\n     e.      Risiko (ist gesondert festzulegen) z.B. Auszahlung/Übertrag für nicht konsumierten Urlaub\n     f.      Ergebnis (a – Summe aus b,c,d,e)\nKalkulationsrichtlinien siehe Anhang\nAlle unter Punkt b. angeführten Aufwendungen und Investitionen sind sogenannte Durchläufer. Diese\nKosten werden für das Projekt, in der betreffenden Organisationseinheit, durch das in die MUG eingezahlte\nDrittmittelgeld bezahlt.\nDie Kosten für die unter Punkt c. angeführte Infrastruktur werden bereits im Rahmen des Globalbudgets\nvon der MUG getragen und sind dieser zweckfrei zu ersetzen.\nDie Kosten für die unter Punkt d. angeführten Serviceleistungen werden ebenfalls im Rahmen des\nGlobalbudgets von der MUG bezahlt und sind deshalb dieser zweckfrei zu ersetzen.\nUnter dem Titel Risiko in Punkt e. werden Projektwagnisse und –risken antizipiert. Nach Beendigung des\nProjekts wandelt sich diese Position entweder in tatsächliche Kosten um oder erhöht das Ergebnis. Die\nKosten sind entsprechend der Haftungsregelung unter Punkt 4.2.3. zu tragen.\n     7. Ergebnisverwendung\nIst das Ergebnis positiv, kann der/die Projektverantwortliche entweder das gesamte oder Teile des\nErgebnisses für Forschung und Lehre (zB für Reisekosten, Investitionen, …) verwenden bzw. Prämien für\nsich und seine MitarbeiterInnen ausschütten.\nAls Prämien gelten sämtliche Auszahlungen aus dem Ergebnis an MitarbeiterInnen der MUG. Die\nAbgeltung von Überstunden und erbrachten Leistungen von nichtwissenschaftlichem Personal bzw.\nLandesbediensteten fällt hingegen nicht unter diesen Begriff, sondern ist bereits in der Projektkalkulation\nunter Punkt b. als Kosten des Projektes anzusetzen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "14\nPrämien können gemäß nachstehender Verteilung aus dem positiven Projektergebnis ausgeschüttet\nwerden.\nBis zu 25 %           für Prämien ProjektleiterInnen und MitarbeiterInnen\n20 %                  Sammelauftrag ProjektleiterInnen\n20 %                  Abteilungssammler bzw. für die OE falls keine Abteilung\n10 %                  am Projekt beteiligte Organisationseinheit, unter anderem zur Etablierung eines\n                      Haftungsfonds\nBis zu 25 %           für die MUG zur Dotierung eines Forschungsförderungsfonds\nSollten weniger als 25 % Prämie für den Forscher ausbezahlt werden, so ändert sich auch der Anteil der\nMUG. Der verbleibende Prozentsatz wird dann dem Sammelauftrag des Forschers zugerechnet.\nWerden keine Prämien ausbezahlt, so gehen 100 % des Ergebnisses auf den Sammelauftrag der\nProjektleiterin bzw. des Projekleiters.\nPrämienauszahlungen können nur aus abgeschlossenen Projekten für die Drittmittelaktivitäten gemäß den\nPunkten 3.5. Auftragsforschung, 3.7.1. Veranstaltungen MUG (ausgenommen Trainings und geförderte\nVeranstaltungen welche durch die öffentliche Hand oder gemeinnützige Geldgeber finanziert werden),\nsowie 3.9. Wirtschaftliche Tätigkeiten resultierend aus wissenschaftlichem Interesse gemäß vorstehender\nAuflistung vorgenommen werden.\nBeim Punkt 3.6. Gutachtertätigkeit gibt es gesonderte Einzelvereinbarungen mit den entsprechenden\nOrganisationseinheiten. Der Punkt 3.11. Wirtschaftliche Verwertung von Geistigem Eigentum ist ebenfalls\ngesondert geregelt.\nFür die verbleibenden Drittmittelaktivitäten können keine Prämienauszahlungen vorgenommen werden.\nEin Rechtsanspruch auf die Auszahlung von Prämien für die Zukunft entsteht hiermit nicht.\nDa Forschungsförderungsprojekte üblicherweise nicht mit einem positiven finanziellen Ergebnis im Sinne\neines Überschusses abgeschlossen werden bzw. allfällige Restmittel dem Fördergeber rücküberwiesen\nwerden müssen, können aus Forschungsförderungsmitteln keine Prämien ausbezahlt werden. Als\nAnerkennung für die erfolgreiche Einwerbung von extern evaluierten Forschungsförderungsprojekten\nermöglicht die MUG jedoch die Gewährung einer gesonderten Erfolgsprämie aus dem Globalbudget.\nDetails darüber sind den „Vergaberichtlinien: Erfolgsprämie der Medizinischen Universität Graz“ zu\nentnehmen.\n     8. Gültigkeit und Anwendung\nDiese Regelung gilt ab Datum der Veröffentlichung. Laufende Projekte sind mit den Ansprechpartnerinnen\nund den Ansprechpartnern unter Punkt 4.1. abzuklären.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "15\n    9. Anhang\nÜbersicht Kostenersatzmodelle an der MUG\nKalkulationsrichtlinien (veröffentlicht im MTBl vom 16.08.2006, StJ 2005/06, 30. Stk, RN 139, S. 17 ff)\nFormulare:\n    •    Projektmeldeformular an Für Forschung zuständiges Mitglied des Rektorats\n    •    Projektmeldeformular an VR für den klinischen Bereich\n    •    Projektmeldeformular an VR für Studium und Lehre\n    •    Projektmeldeformular an den/die UniversitätsdirektorIn\n    •    Projektkalkulation\n    •    Finanzplan\n    •    Investitionsplan\n    •    Bedarfsmeldung Hörsäle und Seminarräume\n    •    Benachrichtigung der Genehmigung/Nicht-Untersagung\n    •    Monatliche Projektzeiterfassung\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                   MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "17\n                                                 Für den Rektor:\n                                 Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIGG\n                                    Vizerektor für den Klinischen Bereich\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "18\n                                        34. Ausschreibung von Stellen\nDer den Rektor stellvertretende Vizerektor für den Klinischen Bereich, Herr Univ.-Prof. Dr. Karlheinz\nTSCHELIESSNIGG, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen\nausschreibt:\n34.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Universität Graz,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische\nAbteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet auf 6\nJahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossenes Zahnmedizinstudium bzw.\n         Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichts-\n         chirurgie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Erfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W377 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiologie\nund Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie und Intensivmedizin, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. März 2008, bis zur Beendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung,\nlängstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Absolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung\n     • Fachspezifische Vorerfahrung\n     • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n     • EDV-Kenntnisse\n     • Fremdsprachenkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W378 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\nKlinische Abteilung für Angiologie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Februar 2008, bis zur Beendigung\nder Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Vorerfahrungen in der Inneren Medizin\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                   MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "19\n     •   Kenntnisse auf dem Gebiet der Angiologie\n     •   Erfahrung in der Durchführung von klinischen Studien und wissenschaftlichen Projekten\n     •   EDV-Fertigkeiten\n     •   Englischkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W379 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung, an der Universitätsklinik für Psychiatrie, vor-\naussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens\n7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Möglichst Erfahrung in stationärer Akutpsychiatrie, vor allem auch Versorgung psychisch schwer\n         Kranker im geschlossenen Bereich\n     • Psychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse erwünscht\n     • Interesse an wissenschaftlichen Projekten und eigene wissenschaftliche Aktivität werden erwartet\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W382 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung, an der Universitätsklinik für Anästhesiologie\nund Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie und Intensivmedizin, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Fachärztinnen-/Facharztausbildung, längstens\n7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Absolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung\n     • Fachspezifische Vorerfahrung\n     • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n     • EDV-Kenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W383 ex 2007/08)\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im\nForschungs- und Lehrbetrieb, an der Universitätsklinik für Unfallchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. März 2008, auf die Dauer von 6 Jahren.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossene Facharztausbildung für\n         Unfallchirurgie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Fähigkeiten zu selbstständigen unfallchirurgisch-operativen Eingriffen\n     • Kenntnisse und Befähigungsnachweis in Forschung und Lehre mit Schwerpunkt Curriculum\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: W364 ex 2007/08)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                    MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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            "text": "20\n34.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in\nLeitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher\nQualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen samt Lebenslauf sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen\nUniversität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und\nAufenthaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt folgende Positionen aus (Privatangestelltenverhältnis auf\nGrundlage des VBG):\n5 Stellen (geringfügig Beschäftigte für max. 35 Stunden im Monat), in der Abteilung Zentrales Informatik-\nservice, voraussichtlich zu besetzen ab Februar 2008, befristet auf die Dauer von 12 Monaten.\nAnforderungsprofil:\n     • Rechtliche Unbescholtenheit\n     • Matura\n     • Sehr gute Kenntnisse in MS-Office-Anwendungen\n     • Linux- und Novell-Kenntnisse sind wünschenswert\n     • Kenntnisse von webbasierten Informationssystemen\n     • Hohe soziale, sprachliche und kommunikative Kompetenz\n     • Gut ausgebildete Fähigkeiten in Problemklassifikation und Problemmanagement\n     • Teamfähigkeit, Interesse an neuen Technologien, Bereitschaft zu selbstständiger Arbeit\n     • Kenntnisse von Universitätsstrukturen (MedUni) sind erwünscht\nIhr Tätigkeitsbereich:\n     • Sie arbeiten im ServiceLine-Team der Medizinischen Universität Graz und haben Bedienstete und\n         Studierende als KundInnen. Ziel dieses First-Level-Supports für alle IT-Fragen am Arbeitsplatz ist\n         es, schon beim ersten Kontakt prompte Hilfestellungen anzubieten und so die Qualität des IT-\n         Supports an der Medizinischen Universität Graz deutlich zu heben.\n         Als ServiceLine-MitarbeiterIn leisten Sie kompetenten und professionellen Telefon-Support in IT-\n         technischen Fragen, lösen IT-Probleme am Arbeitsplatz sofort und leiten Jobs an das Vor-Ort-\n         Service oder den Second-Level-Support weiter.\n         Bei diesen Tätigkeiten werden Sie durch ein modernes leistungsstarkes Ticketsystem unterstützt. Zu\n         Ihren Aufgaben gehören auch angewandtes Wissensmanagement, Community-Building und\n         Knowledge-Transfer zwischen der ServiceLine, ihren KundInnen und dem Second-Level-Support.\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: A380 ex 2007/08)\n1 Stelle einer Radiologietechnologin oder eines Radiologietechnologen für Volumen-Computertomogafie-\nForschung an der Universitätsklinik für Radiologie, voraussichtlich zu besetzen ab 18. Februar 2008,\nbefristet auf 1 Jahr.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossene Ausbildung zur Radiologietechnologin/zum Radiologietechnologen\n     • Diplom gemäß BGBl. 460/MTD\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Erweiterte Kenntnisse in Computertomografie\n     • Kenntnisse in CT-Dosimetrie\n     • Kenntnisse in CT-Datenverarbeitung\n     • Erweiterte EDV-Kenntnisse\n     • Technisches Verständnis und räumliches Vorstellungsvermögen\n     • Eigenverantwortliches, systematisches Arbeiten\n     • Hohe Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft\n     • Belastbarkeit und Flexibilität (auch zeitlich)\n     • Freude an wissenschaftlicher Arbeit\n     • Neugier\n                  Ende der Bewerbungsfrist: 09. Jänner 2008 (Kennzahl: D381 ex 2007/08)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                     MTBl. vom 19.12.2007, StJ 2007/08, 7. Stk."
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