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https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=220", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=180", "results": [ { "bulletin": { "id": 33, "academic_year": "2003/04", "issue": "21", "published": "2004-01-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=33&pDocNr=4708&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nHerrn Dr. med. univ. Norbert WATZINGER, Assistenzprofessor an der Medizinischen Universitätskli-\nnik, für Innere Medizin\nHerrn Dr. med. univ. Richard ZIGEUNER, Assistenzprofessor an der Universitätsklinik für Urologie, für\nUrologie\nEhrungen, Auszeichnungen, Preise:\nFrau Univ.-Prof. Dr. Andrea BERGHOLD, Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Dokumen-\ntation, wurde im Rahmen des ROeS-Seminars 2003 in St. Gallen für die Periode vom 1. Jänner 2004\nbis zum 31. Dezember 2005 zur Präsidentin der Region Österreich-Schweiz (ROeS) der Internationa-\nlen Biometrischen Gesellschaft (IBC) gewählt.\nHerr Univ.-Prof. Dr. Gerhard FRIEDRICH, Hals-, Nasen-Ohren-Universitätsklinik, wurde als erster\nÖsterreicher in die American Laryngological Association und die American Broncho-Esophagological\nAssociation als Corresponding Fellow aufgenommen.\nAußerdem wurde er von der Klinischen Abteilung für Phoniatrie der Hals-, Nasen-, Ohren-\nUniversitätsklinik zum Honorary Professor am Department of Otolatyngology, Friendship Hospital,\nCapital University of Medical Sciencies Beijing, China, ernannt.\nHerr Ing. MMag. Dr. Andreas HOLZINGER, Institut für Medizinische Informatik, Statistik und Doku-\nmentation, wurde als ordentliches Mitglied in die WG 13.2 (User Centered Design Methodology) der\nInternatonial Federation for Information Processing aufgenommen.\nAußerdem wurde er als ordentliches ERCIM-Mitglied (European Research Consortium of Informatics\nand Mathematics) und als Reviewer in das Programmkommitee der ERCIM Workgroup „User Inter-\nfaces for All“ aufgenommen.\nHerr Mag. Christian WINDPASSINGER, Institut für Medizinische Biologie und Humangenetik, erhielt\nden von der Tom-Wahlig-Stiftung und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie vergebenen Förde-\nrungpreis für seine Arbeiten über vererbbare periphere Neuropathien." }, { "bulletin": { "id": 33, "academic_year": "2003/04", "issue": "21", "published": "2004-01-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=33&pDocNr=4708&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n51.\nAusschreibung von AssistentInnenstellen\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) an der Universi-\ntätsklinik für Kinderchirurgie zu besetzen ab sofort.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Interesse an wissenschaftlichem Arbeiten, sowie\nFremdsprachen- und EDV-Kenntnisse erwünscht.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Februar 2004 (Kennzahl: 23/27/99)\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Der Rektor:\n Walter\n51.\nAusschreibung von Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft, v2/2) an der Universitäts-\nklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2004.\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Sehr gute Kenntnisse in Textverarbeitung und Stenoty-\npie, gute Englisch-Kenntnisse, Fähigkeit zu selbständigen Arbeiten.\nEnde der Bewerbungsfrist: 11. Februar 2004 (Kennzahl: 24/24/99)\nBewerbungen sind unter der jeweiligen Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Univer-\nsität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Der Rektor:\n Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 34, "academic_year": "2003/04", "issue": "22", "published": "2004-02-04T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=34&pDocNr=4710&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 4. 2.2004 22. Stück\n 53. Satzungsteil; Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Berufungsverfahren (§ 98) - § 25 (8) 2\n 54. Satzungsteil; Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Habilitationsverfahren (§ 103) - § 25 (8) 1\n 55. Ausschreibung von AssistentInnenstellen\n 56. Ausschreibung von Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals; Berichtigung\n 53.\n Satzungsteil; Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Berufungsverfahren\n (§ 98) - § 25 (8) 2\n (Beschluss des Senates vom 28. Jänner 2004)\n § 1. Größe und Zusammensetzung einer Berufungskommission\n (1) Der Senat hat eine entscheidungsbefugte Berufungskommission, die aus neun Mitgliedern\n besteht, einzusetzen (§ 98 (4)).\n (2) Es sind dem Senat fünf Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, drei Vertrete-\n rinnen und Vertreter gem. § 94 (2) 2 und ein Studierender § 94 (1) 1 zu nennen.\n (3) Die Nominierung der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren erfolgt für zwei\n Mitglieder aus einem Pool, der sich aus je drei Nichtklinikerinnen und Nichtklinikern und drei\n Klinikerinnen und Klinikern zusammensetzt. Die drei weiteren Mitglieder werden aus dem\n Fachbereich und dem fachlich nahe stehenden Bereich nominiert.\n (4) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und die Personalvertretung sind dem Verfahren\n beizuziehen. Die Art der Beiziehung wird im Frauenförderplan bzw. von der Personalvertre-\n tung geregelt.\n § 2. Gutachten und Stellungnahmen\n (1) Von den Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofes-\n soren im Senat sind zwei externe und zwei interne Gutachterinnen und Gutachter zu bestellen\n (§ 98 (3)).\n (2) Die Abgabe von Stellungnahmen zu den Gutachten ist dem berechtigten Personenkreis\n (insbesonders den Bewerberinnen und Bewerbern und dem Senat) sofort nach Einlangen der\n Gutachten seitens des Rektorats zu ermöglichen.\n § 3. Durchführung des Berufungsverfahrens\n (1) Die Bewerbung für eine ausgeschriebene Stelle ist an das Rektorat zu richten.\n (2) Die Berufungskommission wählt eine Vorsitzende, einen Vorsitzenden, sowie eine Stellvertre-\n terin, einen Stellvertreter, und eine Schriftführerin, einen Schriftführer.\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. Februar 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 10. Februar 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 34, "academic_year": "2003/04", "issue": "22", "published": "2004-02-04T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=34&pDocNr=4710&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n(3) Das Rektorat ist für den Schriftverkehr (wie z. B. Sitzungseinladungen, Sitzungsort, Benach-\n richtigung der Gutachterinnen und Gutachter) zuständig.\n(4) Das gesamte Berufungsverfahren wird vom Rektorat administrativ betreut.\n(5) Die Rektorin, der Rektor hat allen geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten die Gelegenheit\n zu geben, sich einer inneruniversitären Öffentlichkeit zu präsentieren.\n(6) Es ist ein Dreiervorschlag auf Grund der Gutachten, der Stellungnahmen zu den Gutachten\n und der Stellungnahmen der Kommissionsmitglieder zu erstellen.\n(7) Vorschläge mit weniger als drei Kandidatinnen und Kandidaten sind von der Berufungskom-\n mission besonders zu begründen.\n(8) Vorschläge für Hausberufungen sind von der Berufungskommission besonders zu begründen.\n Abgekürztes Berufungsverfahren für Universitätsprofessorinnen\n und Universitätsprofessoren (§ 99)\nIn Ergänzung zu § 99 (2) ist der Senat in das Verfahren einzubeziehen und hat eine Stellung-\nnahme abzugeben.\n54.\nSatzungsteil; Einsetzung, Zusammensetzung und Verfahrensablauf für Habilitationsverfahren\n(§ 103) - § 25 (8) 1\n(Beschluss des Senates vom 28. Jänner 2004)\n§ 1. Größe und Zusammensetzung einer Habilitationskommission\n(1) Der Senat hat eine entscheidungsbefugte Habilitationskommission, die aus sieben Mitgliedern\n besteht, einzusetzen.\n(2) Es sind dem Senat vier Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Uni-\n versitätsprofessoren (§ 103 (7)), zwei Vertreterinnen und Vertreter gem. § 94 (2) 2 und ein\n Studierender gem. § 94 (1) 1 zu nennen.\n(3) Die Nominierung der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren erfolgt für zwei\n Mitglieder aus einem Pool, der sich aus je drei Nichtklinikerinnen und Nichtklinikern und drei\n Klinikerinnen und Klinikern zusammensetzt. Die zwei weiteren Mitglieder werden aus dem\n Fachbereich nominiert.\n(4) Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist dem Verfahren beizuziehen. Die Art der Bei-\n ziehung wird im Frauenförderplan geregelt.\n§ 2. Wissenschaftliche Gutachten uns Stellungnahmen\n(1) Von den Vertreterinnen und Vertretern der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofes-\n soren im Senat sind zwei externe und zwei interne Gutachterinnen und Gutachter zu bestel-\n len (§ 103 (5)).\n(2) Zur Wahrung des Rechtes auf Stellungnahme zu den Gutachten gem. § 103 (6) hat das Rek-\n torat das Einlangen der Gutachten in geeigneter Form bekannt zu geben.\n(3) Von der Habilitationskommission sind zwei ergänzende Stellungnahmen zur Didaktik einzuho-\n len. Eine ergänzende Stellungnahme soll von den Studierenden beigebracht werden. In die-\n sen Stellungnahmen sollen Didaktikkurse sowie Evaluierungen der Lehre Berücksichtigung\n finden.\n(4) Die Habilitandinnen, der Habilitand hat das Recht weitere Gutachten und Stellungnahmen\n einzubringen." }, { "bulletin": { "id": 34, "academic_year": "2003/04", "issue": "22", "published": "2004-02-04T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=34&pDocNr=4710&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n§ 3. Durchführung des Habilitationsverfahrens\n(1) Der Antrag auf Erteilung der Lehrbefugnis ist an das Rektorat zu richten (§103 (1) 4).\n(2) Das Rektorat hat die Anträge auf Erteilung der Lehrbefugnis auf Basis der Formalerfordernis-\n se (Formblatt) zu überprüfen.\n(3) Die Habilitationskommission wählt eine Vorsitzende, einen Vorsitzenden, die (der) nicht die\n (der) unmittelbar Dienstvorgesetzte(r) sein darf, sowie eine Stellvertreterin, einen Stellvertreter\n und eine Schriftführerin, einen Schriftführer.\n(4) Das Rektorat ist für den Schriftverkehr (wie z. B. Sitzungseinladungen, Sitzungsort, Benach-\n richtigung der Gutachterinnen und Gutachter) zuständig.\n(5) Die Habilitationsverfahren sind an „Habilitationstagen“ durchzuführen.\n(6) Es ist ein öffentliches Habilitationskolloquium abzuhalten.\n(7) Die Entscheidung über die Erteilung der Lehrbefugnis ist auf Grund der Gutachten und Stel-\n lungnahmen zu fällen (§ 103 (8)).\n(8) Zur Ausübung der venia docendi wird eine Zuordnung seitens der Habilitationskommission\n unter Berücksichtigung von Lehre und Forschung zu einer Organisationseinheit der Medizini-\n schen Universität Graz dem Rektorat vorgeschlagen." }, { "bulletin": { "id": 34, "academic_year": "2003/04", "issue": "22", "published": "2004-02-04T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=34&pDocNr=4710&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n55.\nAusschreibung von AssistentInnenstellen\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie zu\nbesetzen ab 01. März 2004\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nErfahrung auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie, vertiefte Ausbildung in Plastische Chirurgie, Dis-\nsertation oder gleichzustellende Qualifikation, wissenschaftliche Arbeiten, perfekte Computerkenntnis-\nse, Fremdsprachenkenntnisse, insbes. Englischkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 25. Februar 2004 (Kennzahl: 23/41/99).\n56.\nAusschreibung von Stellen des Allgemeinen Universitätspersonals; Berichtigung\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nBerichtigung der Ausschreibung vom 21.1.2004\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft, v3/2) an der Universitäts-\nklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. März 2004.\nErforderliche Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Sehr gute Kenntnisse in Textverarbeitung und Stenoty-\npie, gute Englisch-Kenntnisse, Fähigkeit zu selbständigen Arbeiten.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Februar 2004 (Kennzahl: 24/24/99).\nBewerbungen sind unter der jeweiligen Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Univer-\nsität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz sucht für das Vizerektorat für den Klinischen Bereich eine/n\n Betriebswirt/in\nDie Aufgaben:\n- Betriebswirtschaftliche Analysen des „Klinischen Mehraufwandes“\n- Entwicklung von Drittmittelregulierungen für den klinischen Bereich\nDie Qualifikationen:\n- abgeschlossenes BWL-Studium\n- erste Berufserfahrung mit Controllingaufgaben\n- hervorragende EDV-Anwenderkenntnisse, selbständige Arbeitsweise\nInteressierte Damen und Herren richten Ihre Bewerbung bis zum 21. Februar 2002 an Frau Mag. Lau-\nfer, Kumarweg 2, 8044 Graz, manuela.laufer@laufer.at\n Der Rektor:\n Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 36, "academic_year": "2003/04", "issue": "24", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=36&pDocNr=4714&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 18. 2.2004 24. Stück\n 67. Freie Stelle für eine/n Leiter/in des Arbeitseinheiten/Großgerätebereiches im Zentrum für Medizinische Forschung\n 68. Freie Stelle für Wiss. Assistenz Statistik, Informatik und Methodik (WASIM) im Zentrum für Medizinische Grundlagen-\n forschung\n 69. Freie Stelle für EDV-Supporter/in im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\n 67.\n Freie Stelle für eine/n Leiter/in des Arbeitseinheiten/Großgerätebereiches im Zentrum für Medi-\n zinische Forschung\n Die Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige ju-\n ristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wurde die Medizinische Fakultät aus\n der Karl – Franzens – Universität Graz in eine neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG)\n übergeleitet.\n Das Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\n änderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\n und wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\n Mit April 2004 wird auch das Zentrum für Medizinische Grundlageforschung in Betrieb gehen und die\n MUG schreibt daher folgende Position mit sofortigem Beginn aus:\n Leiter/Leiterin des Arbeitseinheiten/Grossgerätebereiches\n im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\n Verantwortungsbereich:\n • Bereitstellung der Anlagen und Geräte für das FUG\n • Betreiben von (komplexen) Geräten, z.T. mit eigenem Personal, Mitarbeit bei der Suche und\n Auswahl des Personals\n • Überprüfung und Kontrolle der Auslastung und Tauglichkeit der zur Verfügung gestellten Ge-\n räte resp. des Personals\n • Langfristige Geräte- und Personalplanung gemäß Leistungsauftrag resp. Bedarfsmeldungen\n der AE und der Forscherteams\n • Budgetierung der zu beschaffenden Geräte und des benötigten Personals\n • Modernisierung, Investitionsplanung\n • Mitarbeit bei Suche und Auswahl von Mitarbeitern\n • Ausbildung und Führung der direkt unterstellten Mitarbeitern\n • Mitarbeit bei der Suche und Auswahl von Lieferanten unter den Richtlinien und der Federfüh-\n rung der zentralen Beschaffung der Medizinischen Universität Graz\n • Überwachung der Installation und Inbetriebnahme der Geräte\n • Schulung der Mitarbeitern\n • Schulung und Unterstützung von Projektmitarbeitern im Zusammenhang mit der Gerätenut-\n zung\n • Organisatorische Zuordnung ein oder mehrerer Arbeitseinheiten (AE) und deren Leitung" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n www.uni-graz.at/zvwww/miblatt.html\nStudienjahr 2003/2004 Ausgegeben am 18. 2.2004 23. Stück\n 57. Richtlinien des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002\n 58. Vollmacht an Frau Vizerektorin Dipl.-Ing. Dr. Sabine Herlitschka\n 59. Vollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnig\n 60. Vollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg\n 61. Vollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger\n 62. Vollmacht an Herrn Kanzler Mag. Dr. Gerald Walland\n 63. Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch\n 64 Einsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Marianne Brodmann\n 65. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\n 66. Freie Stellen für das allgemeine Personal\n 57.\n Richtlinien des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen gemäß § 28 UG 2002\n Richtlinien des Rektorats\n für die Vergabe von Bevollmächtigungen\n gemäß § 28 UG 2002\n beschlossen vom Rektorat am 5.2.2004\n gemäß § 22 (1) Z 16 UG 2002\n genehmigt vom Universitätsrat am 6.2.2004\n gemäß § 21 (1) Z 13 UG 2002\n § 1 Rechtsgrundlagen\n Der Rektorin/dem Rektor obliegt gemäß § 23 (1) Z 10 die Erteilung von Vollmachten gemäß § 28 (1)\n UG 2002 an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden:\n „MUG“) aufgrund von Richtlinien, die das Rektorat gemäß § 22 (1) Z 16 UG 2002 zu beschließen und\n der Universitätsrat gemäß § 21 (1) Z 13 UG 2002 zu genehmigen hat.\n § 2 Definitionen\n (1) Eine Vollmacht im Sinne dieser Richtlinie ist die von der Rektorin/vom Rektor erteilte Befugnis\n an eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer der MUG, die MUG im Rahmen des erteilten Um-\n fanges der Vollmacht gegenüber Dritten rechtswirksam zu verpflichten (im Folgenden: die\n „Vollmacht“).\n Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 3. März 2004.\n Redaktionsschluss: Dienstag, 24. Februar 2004.\n E-mail-Adresse: mitteilungsblatt@uni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n(2) Mit der Vollmacht kann – muss aber nicht – der Auftrag ergehen, eine Angelegenheit selbstver-\n antwortlich für die MUG einfach oder dauerhaft zu erledigen (im Folgenden: ein „Auftrag“).\n(3) Diese Richtlinie regelt nicht Vollmachten gemäß § 27(2) UG.\n § 3 Erteilung einer Vollmacht\n(1) Vollmachten können (a) ohne Antrag auf Anordnung der Rektorin/des Rektors oder (b) aufgrund\n eines begründeten Antrages einer Vizerektorin/eines Vizerektors oder der Kanzlerin/des Kanz-\n lers oder der Leiterin/des Leiters einer Organisationseinheit nach freiem Ermessen von der Rek-\n torin/vom Rektors ausgestellt werden.\n(2) Anträge auf Erteilungen von Vollmachten nach § 28 UG sind im Dienstweg vorzulegen. Der vorzu-\n legende begründete Antrag hat insbesondere die Geschäftsfelder der beantragten Vollmacht zu\n bezeichnen und zu begründen.\n(3) Es ist von der Rektorin/vom Rektor eine Urkunde zu erstellen, die dem Bevollmächtigten ausge-\n folgt wird. Diese Urkunde regelt den Umfang der Vertretungsmacht gemäß § 4 dieser Richtli-\n nien.\n(4) Die Vollmacht ist unverzüglich im Mitteilungsblatt der MUG zu veröffentlichen. Sie ist weiters auf\n der Internet-Website der MUG so lange zur Verfügung zu stellen, bis sie nach § 6 dieser Richtli-\n nien endet.\n(5) Die Rektorin/der Rektor hat jederzeit alle Vollmachten evident zu halten. Er kann damit eine Sub-\n Einheit betrauen.\n § 4 Umfang der Vertretungsmacht\n(1) Es obliegt der Rektorin/dem Rektor, den Umfang der Vollmacht nach § 28 UG im Einzelfall nach\n Zweckmäßigkeit festzulegen. Dabei sind folgende Punkte jedenfalls festzulegen:\n • Umfang der Vollmacht;\n • Zeitliche oder sonstige Beschränkungen der Vollmacht;\n • Festlegung, ob der Bevollmächtigte alleine für die MUG zeichnen darf oder nur gemein-\n sam mit einem anderen Bevollmächtigten; im letzteren Falle auch mit wem.\n(2) Soweit die Vollmacht nicht auch explizit einen spezifischen Auftrag enthält, hat sich der Bevoll-\n mächtigte an die internen Freigabemechanismen und –prozesse zu halten. In jedem Fall hat\n sich der Bevollmächtigte an die gesetzlichen und universitätsinternen Verfahrensvorschriften,\n insbesondere Ausschreibungspflichten, zu halten.\n(3) Die Rektorin/der Rektor hat bei der Erteilung der Vollmacht soweit als möglich und/oder zweck-\n mäßig das Vieraugenprinzip einzuführen; dies vor allem dann, wenn der Umfang einer Voll-\n macht zur Verpflichtung der MUG gegenüber Dritten sehr weit ist.\n(4) Es dürfen keineswegs Vollmachten ausgestellt werden für Rechtsgeschäfte, die der MUG ins-\n gesamt verboten sind.\n(5) Soweit mit der Vollmacht ein Auftrag einhergeht, kann die Rektorin/der Rektor der Bevollmäch-\n tigten/dem Bevollmächtigten eine Berichtspflicht über die Erledigung von Aufgaben des Auftra-\n ges auferlegen. Das gilt besonders für die Abwicklung von Einzelvorhaben (Projekte)." }, { "bulletin": { "id": 36, "academic_year": "2003/04", "issue": "24", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=36&pDocNr=4714&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n • Mitarbeit bei der Ressourcenplanung zusammen mit dem FUG-Leiter\n • Evaluierung und Einführung moderner Forschungs-, Analyse und Testmethoden im Zusam-\n menhang mit der infrastrukturellen Grundausstattung\n • Erarbeiten und Umsetzung von abteilungsspezifischen Sicherheits- und QM-Standards.\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Mehrjährige erfolgreiche Führungstätigkeit\n • Kenntnisse in den Bereichen Bedarfsplanung, Budgetierung und Lieferantenauswahl nach An-\n forderungskatalog\n • Befähigung eigene Forschungsprojekte zu planen und durchzuführen\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Dienstleistungsgrundhaltung\n • Planungs- und Koordinationsfähigkeit\n • Führungsfähigkeit\n • Flexibilität\n • Kenntnisse der Didaktik und Kommunikationsfähigkeit\n • vorteilhaft: Erfahrung in der analytischen, experimentellen und präperativen Vorbereitung,\n Durchführung und Auswertung von Laboruntersuchungen im Rahmen von Forschungsprojek-\n ten\nHierbei handelt es sich um ein auf 3 Jahre befristetes Angestelltenverhältnis zur Steiermärkischen\nKrankenanstaltengesmbH (KAGes). Bei Eignung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen im Anschluss die\nMedizinische Universität Graz ein Dienstverhältnis als PrivatangestellteR anbietet.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf den Universitäten\nwerden besonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A13 bis spätestens 10. März 2004 an die Personalabteilung\nder Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Der Rektor:\n Walter\n68.\nFreie Stelle für Wiss. Assistenz Statistik, Informatik und Methodik (WASIM) im Zentrum für Me-\ndizinische Grundlagenforschung\nDie Universitäten werden durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige\njuristische Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig wurde die Medizinische Fakultät\naus der Karl – Franzens – Universität Graz in eine neu gegründete Medizinische Universität Graz\n(MUG) übergeleitet.\nDas Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\nänderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\nund wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\nMit April 2004 wird auch das Zentrum für Medizinische Grundlageforschung in Betrieb gehen und die\nMUG schreibt daher folgende Position mit sofortigem Beginn aus." }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n § 5 Haftung\nDie Bevollmächtigte/der Bevollmächtigte haftet gegenüber der MUG für die nach den arbeits- bzw.\ndienstrechtlichen Vorschriften.\n § 6 Beendigung einer Vollmacht\n(1) Die Vollmacht endet jedenfalls mit:\n • Tod des Bevollmächtigen;\n • Zeitablauf, so eine Befristung in der Vollmacht angegeben war;\n • Widerruf;\n • Entzug.\n(2) Die Rektorin/der Rektor kann eine Vollmacht nach § 28 (1) UG jederzeit und ohne Angabe von\n Gründen widerrufen. Bei Missbrauch der Vertretungsmacht hat die Rektorin/der Rektor die\n Vollmacht zu entziehen.\n(3) Jede Beendigung einer Vollmacht ist im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Sie ist weiters auf\n der Internet-Website der MUG zu löschen. Für Dritte soll jederzeit klar erkennbar sein, ob sie mit\n vertretungsbefugten Personen der MUG sprechen oder nicht.\n § 7 Inkrafttreten\nDie vorliegende Richtlinie tritt nach Genehmigung durch den Universitätsrat am Tag der Veröffentli-\nchung im Mitteilungsblatt der MUG in Kraft.\n Der Rektor:\n Walter\n58.\nVollmacht an Frau Vizerektorin Dipl.-Ing. Dr. Sabine Herlitschka\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n DI Dr. Sabine HERLITSCHKA\n (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 1.2.1966\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektorin der MEDUNI-GRAZ.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n personam gezeichnet werden müssen." }, { "bulletin": { "id": 36, "academic_year": "2003/04", "issue": "24", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=36&pDocNr=4714&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n Wiss. Assistenz Statistik, Informatik und Methodik (WASIM)\n im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\nVerantwortungsbereich:\n • Wissenschaftliche Unterstützung der Projekte mit modernen statistischen und informations-\n technischen Methoden\n • Permanente Fort- und Weiterbildung der Bereichsleiter in der Anwendung von statistischen\n und informationstechnischen Methoden in Naturwissenschaft und Medizin\n • Fachliche Auskünfte und Beratung\n • Aktive Mitarbeit in den zugewiesenen Projekten\n • Beratung und aktive Mitarbeit bei Konzept und Realisation der Forschungsberichte\n • Eigene Fort- und Weiterbildung\n • Planung und Budgetierung der benötigten Informatikmittel\nProfil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates\n der EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes akademisches Studium in Statistik oder Informatik\n • Zusatzausbildung Informatik (je nach Studienabschluss)\n • bevorzugt: Erfahrung aus Tätigkeit im wissenschaftlichen Umfeld\n • Kenntnisse der angewandten Statistik oder Informatik in der (naturwissenschaftli-\n chen/medizinischen) Forschung\n • Fremdsprachenkenntnis, insbesondere Englisch\n • Dienstleistungsgrundhaltung\n • Sicheres Auftreten\n • Exaktes und zuverlässiges Arbeiten\n • Kenntnisse der Didaktik und Kommunikationsfähigkeit\nHierbei handelt es sich um ein auf 3 Jahre befristetes Angestelltenverhältnis zur Steiermärkischen\nKrankenanstaltengesmbH (KAGes). Bei Eignung besteht die Möglichkeit, dass Ihnen im Anschluss die\nMedizinische Universität Graz ein Dienstverhältnis als PrivatangestellteR anbietet.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf den Universitäten\nwerden besonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher\nQualifikation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A15 bis spätestens 10. März 2004 an die Personalabteilung\nder Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Der Rektor:\n Walter\n69.\nFreie Stelle für EDV-Supporter/in im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\nDie Universitäten sind durch das UG 2002 aus der hoheitlichen Verwaltung in vollrechtsfähige juristi-\nsche Personen öffentlichen Rechtes übergeführt. Gleichzeitig ist die Medizinische Fakultät aus der\nKarl-Franzens-Universität Graz in die neu gegründete Medizinische Universität Graz (MUG) übergelei-\ntet." }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nDabei ist die BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/ einem anderen Vizerek-\ntor oder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist die BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter\n59.\nVollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Tscheliessnig\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Karlheinz TSCHELIESSNIG\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 24.12.1946\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/ einem anderen Vizerek-\ntor oder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter" }, { "bulletin": { "id": 36, "academic_year": "2003/04", "issue": "24", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=36&pDocNr=4714&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nDas Ziel der MUG ist die optimale Forschung, Lehre und Patientenbetreuung. Um dies in einem ge-\nänderten wirtschaftlichen Spannungsfeld zu gewährleisten, werden entsprechende organisatorische\nund wirtschaftliche Strukturen aufgebaut.\nMit April 2004 wird auch das Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung in Betrieb gehen und die\nMUG schreibt daher folgende Position mit sofortigem Beginn aus:\n EDV-Supporter/in\n im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\nAufgaben\n • Mitwirkung bei Planung, Beschaffung, Organisation der EDV am ZMF\n • EDV-Systeme nach Vorgaben oder Richtlinien installieren und warten\n • Mitwirkung bei der Netzwerkplanung\n • Sicherstellen der reibungslosen Funktionsfähigkeit der informationstechnischen Infrastruktur\n • EDV-Support für Mitarbeiter\n • Druckerbetreuung\n • Mitarbeiterschulungen\n • Web Site Betreuung\n • Koordination zwischen ZMF und zentralen Bereich IT\nQualifikation\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates\n der Europäischen Union oder EWR, Unbescholtenheit;\n • Mehrjährige erfolgreiche EDV-Tätigkeit, bevorzugt im Support\n • Exaktes und sicheres Arbeiten\n • Technikorientierung\n • Dienstleistungsgrundhaltung\n • Planungs- und Koordinationsfähigkeit\n • Flexibilität\n • Sicheres Auftreten\n • Kenntnisse der Didaktik und Kommunikationsfähigkeit\nHierbei handelt es sich um ein auf 3 Jahre befristetes Angestelltenverhältnis zur Steiermärkischen\nKrankenanstaltengesmbH (KAGes). Bei Eignung besteht die Möglichkeit, dass ihnen im Anschluss die\nMedizinische Universität Graz ein Dienstverhältnis als PrivatangestellteR anbietet.\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl A14 bis spätestens 10. März 2004 an die Personalabteilung\nder Medizinischen Universität Graz, Halbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\n Der Rektor:\n Walter\nDruck und Verlag der Zentralen Verwaltung der Karl-Franzens-Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n60.\nVollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Hellmut Samonigg\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Hellmut SAMONIGG\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 8.10.1951\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/ einem anderen Vizerek-\ntor oder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter\n61.\nVollmacht an Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.-Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Univ.-Prof. Dr. Gilbert REIBNEGGER\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 18.8.1955\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Vizerektor der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/ einem anderen Vizerek-\ntor oder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter\n62.\nVollmacht an Herrn Kanzler Mag. Dr. Gerald Walland\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MEDUNI-GRAZ“), Hr. Univ.Prof. DDr.\nGerhard Franz Walter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 i.V.m. den Richtlinien des\nRektorats der MEDUNI-GRAZ vom Februar 2004 an\n Mag. Dr. Gerald WALLAND\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 21.09.1960\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Kanzler der MEDUNI-GRAZ.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MEDUNI-GRAZ erlaubt sind und die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad\n personam gezeichnet werden müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für\ndie MEDUNI-GRAZ gemeinsam mit dem Rektor, einer anderen Vizerektorin/ einem anderen Vizerek-\ntor oder dem Kanzler zu zeichnen und die MEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten.\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“\noder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die\nMEDUNI-GRAZ daraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im\nMitteilungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mittei-\nlungsblatt der MEDUNI-GRAZ sowie im Internet veröffentlicht.\n Der Rektor:\n Walter" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n63.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Andrea Siebenhofer-\nKroitzsch\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Frau\n Dr. med. univ. Andrea Siebenhofer-Kroitzsch\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren:\n O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n Univ.-Prof. Dr. Richard Fotter\n O.Univ.-Prof. Dr. Helmut Kerl\n Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\n Prof. Dr. Peter T. Sawicki (Universität Köln)\n Univ.-Prof. Dr. Josef Patsch (Universität Innsbruck)\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Christof Pertl\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Doris Pieber\ndie Studierenden:\n Andrea Seebacher\n Margaux Lassacher\n Maziar Teymurzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2003 wurde Herr\n O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n Der Rektor:\n Walter\n64.\nEinsetzung einer Habilitationskommission für Frau Dr. med. univ. Marianne Brodmann\nDer Dekan der Medizinischen Fakultät hat gemäß § 28 Abs. 2 UOG 1993 eine Habilitationskommis-\nsion für Frau\n Dr. med. univ. Marianne Brodmann\neingesetzt.\nDieser Kommission gehören an:\ndie Professoren/in:\n O.Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\n Univ.-Prof. Dr. Ernst Pilger\n Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner\n Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Urdl\n Univ.-Prof. Dr. Peter Polterauer (Universität Wien)\n Univ.-Prof. Dr. Josef Patsch (Universität Innsbruck)" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\ndie Mittelbauvertreter/innen:\n Ass.-Ärztin Dr. Brigitte Santner\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Sabine Horn\n Ao.Univ.-Prof. Dr. Rainer Amann\ndie Studierenden:\n Andrea Seebacher\n Margaux Lassacher\n Maziar Teymurzadeh\nIn der konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2003 wurde Herr\n Univ.-Prof. Dr. Günter Krejs\nzum Vorsitzenden der Kommission gewählt.\n Der Rektor:\n Walter" }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n65. Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Urologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nNachweisliche klinische Kenntnisse aus Urologie sowie nachweisliche wissenschaftliche Tätigkeit in\ndiesem Fach.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W1).\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesio-\nlogie und Intensivmedizin zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAbsolvierte Gegenfächer bzw. abgeschlossene Turnusausbildung, Notarztdiplom, einschlägige wis-\nsenschaftliche Vorerfahrung, EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W2).\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinderchi-\nrurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nAssistentIn zur Ausbildung zum Facharzt für Kinderchirurgie mit Nachweis wissenschaftlicher Tätig-\nkeit, Fremdsprachen- und EDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W3).\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Unfallchirur-\ngie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin.\nTeilweise bzw. vollständig abgeschlossene Gegenfächer, Praktische Kenntnisse im Fach Unfallchirur-\ngie, Einschlägige Vorerfahrung in der Lehre, Einschlägige wissenschaftliche Vorerfahrung, EDV-\nKenntnisse (Microsoft-Office), Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch)\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W4).\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (AssistentIn) an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie voraussichtlich zu\nbesetzen ab 01. Mai 2004.\nAnforderungsprofil: Facharzt für Chirurgie und/oder Unfallchirurgie mit dem Forschungsschwerpunkt\nKindertraumatologie.\nNachweis einschlägiger wissenschaftlicher Tätigkeit, Erfahrung in der Lehre, Fremdsprachen- und\nEDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W5)." }, { "bulletin": { "id": 35, "academic_year": "2003/04", "issue": "23", "published": "2004-02-18T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=35&pDocNr=4712&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft) am Institut für\nSystemphysiologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Juni 2004 voraussichtlich bis 28. Februar 2005.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Medizinstudium; Interesse und gegebenenfalls Erfahrungen in\nLehre und Forschung auf dem Gebiet der gesamten Physiologie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: W9).\n66. Freie Stellen für das allgemeine Personal\nIm Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes und der Frauenförderung auf Universitäten werden\nbesonders Frauen ermutigt, sich für diese Position zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifi-\nkation vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz zu richten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß §107 UG 2002 folgende Position aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Schreibkraft in der Personalabteilung voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2004.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Pflichtschule, gute Textverarbeitungskenntnisse sowie Recht-\nschreibkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A12).\n1 Stelle einer Chemisch-Technischen Assistentin oder Chemisch-Technischen Analytikerin oder eines\nChemisch-Technischen Assistenten oder Chemisch-Technischen Assistenten (v2/2) am Institut für\nExperimentelle und Klinische Pharmakologie zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Reifeprüfung, abgeschlossene Ausbildung zur/zum Chemotechnikerin/Chemo-\ntechniker oder Chemie-Colleg-Ausbildung. Vertrautheit mit biochemischen und immunologischen Me-\nthoden und Analytik, Interesse an experimentellen Arbeiten im Rahmen von pharmakologischen und\nklinisch-pharmakologischen Forschungsprojekten, Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien,\ngute Englisch- und PC-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A6).\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers\n(befristete Ersatzkraft, K/k2) am Klinischen Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\nvoraussichtlich zu besetzen ab 24. Mai 2005\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene Ausbildung für MTA, theoretische und praktische Kenntnisse in\nder Routinediagnostik /Nacht- und Wochenenddienst, CMV-Diagnostik (molekulare Diagnostik und\nimmunhistochemische Diagnostik), theoretische und praktische Kenntnisse Facs-Analytik und Gewe-\nbekultur, Elisa-Technik, Serumbankverwaltung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A8).\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft, v3/2) an der Geburtshilflich-\nGynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab 16. Juli 2004.\nAnforderungsprofil: EDV-Anwenderkenntnisse, Fähigkeit zur Büroorganisation, Fremdsprachen,\nTeamfähigkeit, Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten (eigenverantwortliche Erstellung der unterschrifts-\nreifen Korrespondenz)\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A10).\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Rektorat zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Assistenz, Büroorganisation sowie Sonderaufgaben für die Bereichsleitung Rekto-\nrat; kfm. Lehre oder HASCH, gute EDV-Anwenderkenntnisse, Innovationsfähigkeit, Eigenständigkeit\nund Teamfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 10. März 2004 (Kennzahl: A16)." } ] }{ "count": 23726, "next": "