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            "text": "-2-\n153.\nRichtlinie des Rektorates: Richtlinie für Anfragen an die Abteilung Recht (A-RE) der Medizinischen Uni-\nversität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sit-\nzung am 31.05.2007 gemäß § 22 Abs. 1, 2. Satz, UG 2002 idgF nachfolgende Richtlinie beschlossen hat:\n                      RICHTLINIE FÜR ANFRAGEN AN DIE ABTEILUNG RECHT (A-RE)\n                                 DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n§ 1 Präambel\nDiese Richtlinie regelt die Prozesse für Anfragen an die Abteilung Recht (A-RE) der Medizinischen Univer-\nsität Graz (MUG).\n§ 2 Ansprechpartner/innen in der A-RE\n(1) Anfragen sind grundsätzlich an die Email-Adresse der A-RE unter rechtsabteilung@meduni-graz.at zu\nrichten.\n(2) In der A-RE ist Hauptansprechpartner/in jeweils die von der A-RE aufgrund der abteilungs-internen\ninhaltlich-materiellen Aufgabenaufteilung hierfür auf der Homepage der MUG namhaft gemachte Per-\nson. Ist für eine Anfrage an die A-RE die entsprechend zuständige Person bereits bekannt, so sind die\nAnfragen an diese persönlich zu richten.\n§ 3 Anfragen durch Organe/Gremien\n(1) Anfragen an die A-RE durch Organe/Gremien der MUG sind schriftlich/elektronisch über die jeweilige\nVorsitzende/den jeweiligen Vorsitzenden im Wege des Büros des betreffenden Organs/Gremiums an die\nin § 2 Abs. 1 genannte Email-Adresse bzw. an die von der A-RE namhaft gemachte Ansprechperson zu\nrichten.\n(2) Sofern ein Organ nach dem Organisationsplan der MUG in der jeweils geltenden Fassung über kein\neigenes Büro verfügt, erfolgen Anfragen an die A-RE schriftlich/elektronisch durch das Organ persönlich\nbzw. über die für dieses tätigen Mitarbeiter/innen bei der in § 2 Abs. 1 genannten Email-Adresse bzw.\nbei der von der A-RE namhaft gemachten Ansprechperson.\n(3) Bei Vertragsprüfungen ist von der anfragenden, prozessverantwortlichen Stelle (PVS), im Rahmen\neiner qualifizierten Eigenprüfung, das Musteranforderungsformular (Anlage I) vorab auszufüllen und mit-\nzusenden.\n(4) Bei Anfragen durch Organe/Gremien sind Ansprechpartner/innen der A-RE stets die Vorsitzende/der\nVorsitzende des Organs/Gremiums.\n§ 4 Sonstige Anfragen\n(1) Nicht unter § 3 fallende Anfragen an die A-RE sind schriftlich/elektronisch an die in § 2 Abs. 1 ge-\nnannte Email-Adresse bzw. an die von der A-RE namhaft gemachte Ansprechperson zu richten. In jedem\nFall sind die jeweiligen Dienst- und/oder Fachvorgesetzten der anfragenden, prozessverantwortlichen\nStelle (PVS) von der Anfrage nachweislich in Kenntnis zu setzen.\n(2) Bei Vertragsprüfungen ist von der anfragenden, prozessverantwortlichen Stelle (PVS), nach Durchfüh-\nrung einer qualifizierten Eigenprüfung, das Musteranforderungsformular (Anlage I) vorab auszufüllen und\nmitzusenden.\n(3) Bei nicht unter § 3 fallende Anfragen an die A-RE ist Ansprechpartner/in der A-RE stets die anfragen-\nde, prozessverantwortliche Stelle (PVS). Die jeweiligen Dienst- und/oder Fachvorgesetzten der entspre-\nchenden Organisationseinheit sind nachweislich von der Anfrage in Kenntnis zu setzen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "-3-\n§ 5 Bearbeitung durch die A-RE\n(1) Die Ansprechperson in der A-RE hat der anfragenden, prozessverantwortlichen Stelle (PVS) gegen-\nüber das Einlangen der Anfrage schriftlich/elektronisch zu bestätigen, sowie gleichzeitig der Leiterin/dem\nLeiter der A-RE und den jeweiligen Dienst- und/oder Fachvorgesetzten der anfragenden, prozessverant-\nwortlichen Stelle (PVS) das Einlangen der Anfrage zur Kenntnis zu bringen.\n(2) Die Bearbeitungsdauer für Anfragen an die A-RE beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Einlangen der An-\nfrage bei der in der A-RE zuständigen Ansprechperson. Bei Einbringen von Folgeanfragen in derselben\nSache an die A-RE erfolgt die Bearbeitung ehest möglich.\n(3) Ist aus Sicht der A-RE eine wesentliche Überschreitung der 14-tägigen Bearbeitungsdauer zu erken-\nnen, hat die in der A-RE zuständige Ansprechperson der anfragenden, prozessverantwortlichen Stelle\n(PVS) sowie gleichzeitig der Leiterin/dem Leiter der A-RE und den jeweiligen Dienst- und/oder Fachvor-\ngesetzten der anfragenden, prozessverantwortlichen Stelle (PVS umgehend eine Prognose über die vor-\naussichtliche Bearbeitungsdauer zukommen zu lassen.\n(4) Jede Beantwortung einer Anfrage ist von der A-RE an die anfragende, prozessverantwortliche Stelle\n(PVS), sowie zur Kenntnis an die jeweilige Dienstvorgesetzte/den jeweiligen Dienstvorgesetzten der an-\nfragenden Stelle sowie an die Leiterin/den Leiter der A-RE zu übermitteln. Fällt der Inhalt der Anfrage\noffensichtlich auch in den Wirkungs- und Zuständigkeitsbereich einer weiteren Stelle, so ist die Beantwor-\ntung auch dieser zu übermitteln.\n§ 6 Sonstiges\nDiese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz in Kraft.\nAnlage I - Musteranforderungsformular\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                              MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "-6-\nUniversité René Déscartes, Paris. Nach der Approbation zum Arzt 1997 folgte eine dreijährige wissen-\nschaftliche Tätigkeit an der LMU München und am National Children´s Research Institute, Tokio, Japan.\nVon 1990-1998 ärztliche Tätigkeit an der Medizinischen Klinik der Albrecht-Ludwigs-Universität Frei-\nburg/Breisgau, seit 1997 als Facharzt für Innere Medizin und Oberarzt der Abteilung für Kardiologie und\nAngiologie. 1998 Habilitation in Freiburg im Fachgebiet Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie\nsowie Wechsel als Oberarzt an die Abteilung für Kardiologie und Pneumologie der Georg-August-\nUniversität Göttingen. Dort seit 2002 leitender Oberarzt. Wiederholte wissenschaftliche Aufenthalte in\nden USA, u.a. an der Harvard Medical School, Boston, der University of Seattle, und der Loyola Universi-\nty, Chicago. Professor Pieske interessiert sich wissenschaftlich besonders für die Pathophysiologie der\nHerzinsuffizienz auf zellulärer und subzellulärer Ebene. In den letzten Jahren konnte zusätzlich ein klini-\nscher Forschungsschwerpunkt v.a. zur Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen und zur Erforschung\nder diastolischen Herzinsuffizienz entwickelt werden. In diesem Zusammenhang leitet Prof. Pieske ein EU-\nProjekt zu molekularen Mechanismen von Arrhythmien sowie mehrere DFG- und BMBF-geförderte Pro-\njekte, u. a. zu Epidemiologie und klinischem Verlauf der diastolischen Dysfunktion. Er ist Mitglied zahlrei-\ncher kardiologischer Fachgesellschaften und Arbeitskreise und kooperiert mit namhaften internationalen\nForschungsgruppen. Prof. Pieske wurde mit Wirkung zum 01.07.2007 vom Rektor zum Professor für\nKardiologie berufen.\n                                  Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "-8-\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Facharztausbil-\ndung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Absolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung\n     • Fachspezifische Vorerfahrung\n     • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n     • EDV-Kenntnisse\n     • Fremdsprachenkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: W227 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Innere Medi-\nzin, Klinische Abteilung für Nephrologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, für den Zeitraum eines\nJahres, eventuelle Verlängerung des Projektes vorgesehen.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Erfahrung in Nephrologie\n     • Englisch- und EDV-Kenntnisse\nAufgabengebiet:\n     • Unterstützung des Managements von Patientinnen und Patienten mit chronischer Niereninsuf-\n         fizienz\n     • Evaluation der Patientinnen und Patienten für die Behandlungsmethoden Peritonealdialyse, Hä-\n         modialyse und Nierentransplantation\n     • Unterstützung bei der Patientinnen- und Patientenschulung\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: D228 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiolo-\ngie und Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Facharztausbil-\ndung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Absolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung\n     • Mehrjährige fachspezifische Ausbildung\n     • Notarztdiplom\n     • Wissenschaftliche Vorerfahrung\n     • Fundierte EDV-Kenntnisse\n     • Fremdsprachenkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: W230 ex 2006/07)\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardio-\nlogie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes grundlagenwissenschaftliches Studium (Schwerpunkt Biologie/Biophysik) mit\n         abgeschlossenem Doktorat oder eine dem Doktorat gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifi-\n         kation\nAufgabenbereich:\n     • Die/der Stelleninhaberin/Stelleninhaber soll die Funktion einer Laborleiterin/eines Laborleiters\n         übernehmen\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                           MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "-9-\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit im Schwerpunkt Herz-Kreislauf-\n         Physiologie/\n         Pathophysiologie der Herzinsuffizienz auf zellulärem und subzellulärem Gebiet\nZusätzlich erwünschte Qualifikationen:\n     • Auslandserfahrung in einem grundlagenwissenschaftlichen Labor\n     • Erfahrung in wissenschaftlicher Publikation und Antragstellung sowie der Koordination inter-\n         nationaler Forschungsprojekte\n     • Bereitschaft zur Studierendenausbildung (Lehrtätigkeit erwünscht)\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: W213 ex 2006/07)\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. September 2007, zeitlich befristet bis 31. August 2010.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin/Facharzt für Kinderchirurgie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Nachweis von EDV- sowie Fremdsprachenkenntnissen\n     • Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit\n     • Erfahrungen auf dem Gebiet der Traumatologie sowie der Unfallverhütung\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: W215 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Innere Medi-\nzin, Klinische Abteilung für Kardiologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der\nFacharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Vorkenntnisse in klinischer Kardiologie und in rhythmologischen Fragestellungen\n     • Kenntnisse auf dem Gebiet der Elektrophysiologie hilfreich\n     • Bereitschaft zur Studierendenausbildung (Lehrtätigkeit erwünscht)\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: W244 ex 2006/07)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "- 10 -\n155.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen samt Lebenslauf sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Uni-\nversität Graz, Universitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n¼ Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für\nMedizinische und Chemische Labordiagnostik, voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2007.\nAnforderungsprofil:\n    • Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Biomedizinischen Analytikerin/Analytiker\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • Erfahrung in der Analytik von Lipiden und Apolipoproteinen\n    • Selbstständiges, eigenverantwortliches Arbeiten\n    • Organisation von Studienabläufen\n    • Kenntnisse in der EDV (Excel, Word, LIS)\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A225 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Technischen Assistentin oder eines Technischen Assistenten am Institut für Physiologie,\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2007.\nAnforderungsprofil:\n    • Abgeschlossene Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation\n    • Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n    • PC-Kenntnisse inklusive Erstellung von Power Point Präsentationen und Datenbanken\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • MATLAB-Erfahrung\n    • Erfahrung in der Literaturverwaltung (Datenbank)\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A229 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für\nPathologie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. November 2007.\nAnforderungsprofil:\n    • Absolvierung der MTA-Akademie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • EDV-Kenntnisse (MS-Office)\n    • Fremdsprachenkenntnisse (Englisch)\n    • Vorerfahrung bzw. Interesse an molekularpathologischen Untersuchungen (Untersuchung von\n         Gewebeproben mittels immunhistochemischer und molekularpathologisch-genetischer Methodik\n         zur Aufklärung der Pathogenese neoplastischer und metabolischer Erkrankungen)\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: D231 ex 2006/07)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                           MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete Ersatz-\nkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Pathologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis\nzur Beendigung des Mutterschutzkarenzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\n    • Flexibilität\n    • Teamfähigkeit\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: D232 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Technischen Fachkraft (weiblich/männlich) (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002\nidgF) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. November 2007, zeitlich befristet bis 31. Oktober 2009.\nAnforderungsprofil:\n    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • EDV-Kenntnisse\n    • Kenntnisse im audiovisuellen Bereich\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A233 ex 2006/07)\n1 Stelle eines Zahntechniker/innen-Lehrlings an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n    • Abgeschlossenes 9. Schuljahr\n    • Technisches Verständnis\n    • Farben- und Formensinn\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A234 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Plastische Chirurgie, voraussichtlich zu\nbesetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n    • Einschlägige Ausbildung für Sekretärinnen/Sekretäre\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, openMEDOCS)\n    • Gute Maschinschreibkenntnisse\n    • Kenntnisse der medizinischen Terminologie\n    • Gute Englischkenntnisse\n    • Organisationsfähigkeit\n    • Teamfähigkeit\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A235 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers an der Universi-\ntätsklinik für Orthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. September 2007, zeitlich befristet auf 4\nJahre.\nAnforderungsprofil:\n    • Abgeschlossene Ausbildung zum/r Biomedizinischen Analytiker/in\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • Erfahrung in wissenschaftlicher Mitarbeit\n    • Kenntnisse in molekularbiologischen Methoden und biochemischen Analysen\n    • Erfahrung in der Etablierung von Zellkulturen aus Primärzellen mit Schwerpunkt Stammzellen und\n         Monozyten\n    • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n    • Englisch- und EDV-Kenntnisse\n                Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A236 ex 2006/07)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "- 12 -\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs im Vorstandssekretariat an der Universitätsklinik für Innere\nMedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n    • Einschlägige Ausbildung für SekretärInnen (HAK oder adäquate Ausbildung)\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • Erfahrung bezüglich selbstständiger Tätigkeit in leitender Sekretariatsfunktion\n    • Sehr gute kommunikative, administrative und organisatorische Fähigkeiten\n    • Teamfähigkeit\n    • Sehr gute EDV-Kenntnisse\n    • SAP-Kenntnisse von Vorteil\n    • Gute Englischkenntnisse\n    • Erfahrung im universitären Bereich erwünscht\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A237 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF)\nan der Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische Abteilung für Herzchirurgie, voraussichtlich zu besetzen\nab sofort, bis zu Beendigung des Karenzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\n    • Einschlägige Ausbildung für Sekretärinnen/Sekretäre\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n    • Gute EDV-Kenntnisse (MS Office, openMEDOCS)\n    • Gute Maschinschreibkenntnisse\n    • Kenntnisse der medizinischen Terminologie\n    • Gute Englischkenntnisse\n    • Organisationsfähigkeit\n    • Teamfähigkeit\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A238 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs am Institut für Humangenetik, voraussichtlich zu besetzen\nab 26. August 2007.\nAnforderungsprofil:\n    • Erfahrung bezüglich selbstständiger Tätigkeit im medizinischen Bereich und mit humangeneti-\n         scher Terminologie\n    • Sehr gute kommunikative, administrative und organisatorische Fähigkeiten\n    • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n    • Bereitschaft zur Erlernung hauseigener EDV-Programme\n    • Gute Umgangsformen\n    • Englischkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: D239 ex 2006/07)\n1 Stelle (geringfügig) einer Sekretärin oder eines Sekretärs am Institut für Humangenetik, voraussichtlich\nzu besetzen ab 03. September 2007, zeitlich befristet auf 2 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n    • Erfahrung bezüglich selbstständiger Tätigkeit im medizinischen Bereich und mit humangeneti-\n         scher Terminologie\n    • Mehrjährige Erfahrung in einem humangenetischen Sekretariat\n    • Sehr gute kommunikative, administrative und organisatorische Fähigkeiten\n    • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n    • Bereitschaft zur Erlernung hauseigener EDV-Programme\n    • Gute Umgangsformen\n    • Englischkenntnisse\n                 Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: D240 ex 2006/07)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "- 13 -\n1 Lehrlingsstelle einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers am Institut für Biomedizinische Forschung,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n     • Abschluss der Pflichtschule\n     • Teamfähigkeit\n     • Überdurchschnittliche Flexibilität\n     • Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzubilden\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Interesse im Umgang mit Tieren und an naturwissenschaftlichen Fächern\n     • Grundkenntnisse in EDV\n                   Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A241 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers am Institut für Biomedizinische Forschung, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n     • Abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger/in (Abschluss der Lehre oder adäquate Ausbildung)\n     • Teamfähigkeit\n     • Überdurchschnittliche Flexibilität\n     • Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzubilden\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n     • Praktische Erfahrung\n     • EDV-Kenntnisse (MS Office)\n                   Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A242 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Chemisch-Technischen Analytikerin oder eines Chemisch-Technischen Analytikers (befris-\ntete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakolo-\ngie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes und eines eventuell\nanschließenden Mutterschutzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\n     • Rechtliche Unbescholtenheit\n     • Abgeschlossene Ausbildung als Chemisch-Technische/r Analytiker/in oder gleichzuhaltende Qua-\n          lifikation\n     • Erfahrung mit Tiermodellen\n     • Erfahrung mir Zellkulturen\n     • Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien einschließlich humaner Blut- und Gewebe-\n          proben\n     • Vertrautheit mit molekularbiologischen Methoden\n     • Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten\n     • Teamfähigkeit\n     • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit\n     • Gute Englisch und PC-Kenntnisse\nTätigkeiten:\n     • Betreuung tierexperimenteller Modelle\n     • Betreuung eines Zellkulturlabors\n     • Betreuung von Laborgeräten und Laborbereichen\n     • Mitarbeit bei wissenschaftlichen Arbeiten\n     • Organisatorische Arbeiten\n                   Ende der Bewerbungsfrist: 08. August 2007 (Kennzahl: A243 ex 2006/07)\n                                  Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 18.07.2007, 30. Stk."
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                          DER\n                  MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                            http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2006/2007                            Ausgegeben am 01.08.2007                               31. Stück\n156.   Leitungen: Bestellung zur Abteilungsleiterin im nicht-wissenschaftlichen Bereich - Berichtigung\n157.   Änderung des Entwicklungsplanes: Schwerpunktprofessur für „Experimentelle Neurogastroenterologie“\n158.   Änderung des Entwicklungsplanes: Schwerpunktprofessur für „Computational Cardiology“\n159.   Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Medizinischen Universität Graz\n160.   Ausschreibung von Stellen\n156.\nLeitungen: Bestellung zur Abteilungsleiterin im nicht-wissenschaftlichen Bereich - Berichtigung\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 7.2 der Subglie-\nderung der Organisationseinheit für zentrale Infrastruktur (OzI) an der Medizinischen Universität Graz\ngemäß § 10 (3) Organisationsplan, veröffentlicht im 16. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen\nUniversität Graz im Studienjahr 2006/07 vom 07.02.2007, RN 66, zuletzt geändert im 25. Stück des Mit-\nteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2006/07 vom 16.05.2007, RN 120,\nentsprechend dem Vorschlag des zuständigen Bereichsleiters\n                 Frau Barbara WIESNER zur Leiterin der Abteilung Finanzbuchhaltung (A-FI)\nmit Wirkung ab 01.06.2007 auf unbefristete Zeit bestellt wurde.\n                                       Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                             Rektor\n157.\nÄnderung des Entwicklungsplanes: Schwerpunktprofessur für „Experimentelle Neurogastroenterologie“\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 UG\nidgF nach Zustimmung des Senates und Genehmigung durch den Universitätsrat vom 26.01.2007 fol-\ngende Änderung des Entwicklungsplanes der Medizinischen Universität Graz veröffentlicht im 17. Stück\ndes Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2005/06 vom 29.03.2006, RN\n76, beschlossen wurde:\nAm Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie wird die Schwerpunktprofessur für „Expe-\nrimentelle Neurogastroenterologie“ eingerichtet.\n                                       Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                             Rektor\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 14. August 2007\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 08.08.2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\n158.\nÄnderung des Entwicklungsplanes: Schwerpunktprofessur für „Computational Cardiology“\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 22 Abs. 1 Z 2 UG\nidgF nach Zustimmung des Senates und Genehmigung durch den Universitätsrat vom 20.04.2007 fol-\ngende Änderung des Entwicklungsplanes der Medizinischen Universität Graz veröffentlicht im 17. Stück\ndes Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2005/06 vom 29.03.2006, RN\n76, beschlossen wurde:\nAm Institut für Biophysik wird die Schwerpunktprofessur für „Computational Cardiology“ eingerichtet.\n                                   Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n159.\nBetriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Medizinischen Universität Graz\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt die zwischen der Medizinischen Universi-\ntät Graz bzw. dem Amt der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Rektor einerseits und\ndem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal bzw. dem zuständigen Dienststellenausschuss an\nder Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den Vorsitzenden andererseits, am 20.07.2007 abge-\nschlossene Betriebsvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit an der Medizinischen Universität Graz\nbekannt:\n                                             Betriebsvereinbarung\n                                        über die gleitende Arbeitszeit\n                                    an der Medizinischen Universität Graz\nAbgeschlossen zwischen der Medizinischen Universität Graz bzw. dem Amt der Medizinischen Universität\nGraz, vertreten durch den Rektor einerseits und dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal\nbzw. dem zuständigen Dienststellenausschuss an der Medizinischen Universität Graz, vertreten durch den\nVorsitzenden andererseits.\n                        I. Grundsätzliche Regelungen und Begriffsbestimmungen\n§ 1 Persönlicher Geltungsbereich\n(1)   Diese Betriebsvereinbarung gilt für das allgemeine Universitätspersonal der Medizinischen Universi-\n      tät Graz.\n(2)   Unter „allgemeinem Universitätspersonal“ sind gemäß § 94 Abs. 3 iVm § 135 Abs. 3 UG in der\n      geltenden Fassung\n             • Beamtinnen und Beamte,\n             • Vertragsbedienstete\n             • und privatrechtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer\n      zu verstehen, die zum administrativen, technischen Personal oder zum Bibliothekspersonal zählen.\n      Um eine einheitliche Terminologie zu ermöglichen, werden im Folgenden für sämtliche genannte\n      Personengruppen die Begriffe „Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Arbeitszeitvertei-\n      lung und Arbeitsleistung“ gleichermaßen verwendet.\n(3)    Sonderregelung für die in den Anlagen I und II angeführten Organisationseinheiten:\n       1. Ausgenommen vom persönlichen Geltungsbereich dieser Betriebsvereinbarung ist das allge-\n          meine Universitätspersonal mit unmittelbarer oder mittelbarer Mitwirkung an der Krankenver-\n          sorgung der in der Anlage I und II aufgeführten Organisationseinheiten.\n          Die Anlagen I und II bilden einen integrativen Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.\n       2. Für den Fall, dass für die in den Anlagen I und II aufgeführten Organisationseinheiten eine in-\n          dividuelle arbeitszeitliche Sonderregelung eingeführt werden soll, so ist vorab das Einverneh-\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                              MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-3-\n            men mit dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal herzustellen und haben diese\n            Sonderregelungen als Anhang in die gegenständliche Betriebsvereinbarung Eingang zu finden.\n(4)     Sonderregelungen für grundsätzlich von dieser Betriebsvereinbarung erfasste Organisationseinhei-\n        ten:\n        Sind für grundsätzlich von dieser Betriebsvereinbarung erfasste Organisationseinheiten, abwei-\n        chende individuelle Regelungen erforderlich, so ist vorab das Einvernehmen mit dem Betriebsrat für\n        das allgemeine Universitätspersonal herzustellen und haben diese Sonderregelungen als Anhang in\n        die gegenständliche Betriebsvereinbarung Eingang zu finden.\n                                             II. Gleitende Arbeitszeit\n§ 2 Rechtsgrundlagen\n    Gemäß § 48 (3) BDG 1979 iVm § 49 BDG, § 20 VBG iVm § 48 (3) & § 49 BDG und § 4b AZG wird\n    an der Medizinischen Universität Graz die gleitende Arbeitszeit vereinbart.\n§ 3 Dauer und Lage der Sollzeit (fiktive Normalarbeitszeit)\n    Die Sollzeit (fiktive Normalarbeitszeit) ist jene Arbeitszeit, die als Grundlage für bezahlte Abwesenhei-\n    ten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers (insbesondere gerechtfertigte Abwesenheiten, Feiertage,\n    (Sonder-)Urlaube,…) herangezogen wird.\n    Die sich aus § 48 Abs 2 BDG, § 20 VBG iVm § 48 Abs 2 BDG und § 3 Abs 1 AZG ergebende festge-\n    legte wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden.\n    Die fiktive Normalarbeitszeit von 40 Stunden wird auf die einzelnen Wochentage folgendermaßen\n    verteilt:\n                                                      SOLLZEIT\n                        Montag bis Freitag                   8:00 bis 16.00 Uhr (inklusiver Ruhepause)\n    .\n§ 4 Istzeit\n      Die Istzeit ist jene Arbeitszeit, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an einem bestimmten\n      Arbeitstag tatsächlich leisten.\n                                                        ISTZEIT\n                           Arbeitsbeginn                                         Arbeitsende\n§ 5 Blockzeit (Kernzeit)\n      Die Blockzeit (Kernzeit) ist jener Teil der täglichen Arbeitszeit, über den die Arbeitnehmerin/der Ar-\n      beitnehmer nicht frei verfügen kann und in dem sie der Anwesenheitspflicht unterliegen.\n      Die Blockzeit (Kernzeit) ist nachfolgend festgelegt:\n                                                     BLOCKZEIT\n        Bei Vollbeschäftigung (100%):                        Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr\n        Bei Teilzeit:\n        Beschäftigungsausmaß über 50 %:                      Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr\n        Beschäftigungsausmaß bis zu 50%\n                                       Vormittagsdienst:     Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr\n                                      Nachmittagsdienst:     Montag bis Freitag von 12:00 bis 15:00 Uhr\n§ 6 Gleitzeit & Gleitzeitrahmen\n      Die Gleitzeit liegt innerhalb des Gleitzeitrahmens, jedoch außerhalb der Blockzeit (Kernzeit).\n      Der Gleitzeitrahmen ist jener zeitliche Rahmen, innerhalb dessen die Arbeitnehmerin/der Arbeitneh-\n      mer unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse den Beginn und das Ende ihrer/seiner\n      täglichen Normalarbeitszeit außerhalb der Blockzeit (Kernzeit) selbst bestimmen kann.\n      Der Gleitzeitrahmen ist folgendermaßen festgelegt:\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                 MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-4-\n                                            GLEITZEITRAHMEN\n                 GLEITZEIT                           BLOCKZEIT                     GLEITZEIT\n      Arbeitsbeginn (Eingleitzeit):                                      Arbeitsende (Ausgleitzeit):\n               Montag bis Freitag                                                Montag bis Freitag\n              ab 06:00 bis 9:00Uhr                                            ab 13:00 bis 19:00 Uhr\n     In betrieblich notwendigen Ausnahmefällen behält sich der Arbeitgeber die Beschränkung der\n     Gleitmöglichkeit durch die jeweilige Vorgesetzte/den jeweiligen Vorgesetzten ausdrücklich vor.\n     Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Anord-\n     nung durch die jeweilige/den jeweiligen Vorgesetzten gestattet.\n§ 7 Gleitzeitperiode\n     Die Gleitzeitperiode ist jener Zeitraum, in dem die durchschnittlich geleistete wöchentliche Normal-\n     arbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf.\n     Als Gleitzeitperiode wird das Kalenderjahr festgesetzt und dauert daher jeweils von 01.01. bis 31.12.\n     Die erste Gleitzeitperiode beginnt am 01.08.2007 und endet am 31.12.2007.\n§ 8 Dauer der täglichen Ruhepause\n     Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei einer Gesamtdauer ihrer/seiner Tagesar-\n     beitszeit von mehr als 6 Stunden die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten\n     zu unterbrechen.\n     Die Ruhepause gilt bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 6 Stunden pro Tag im Ausmaß einer\n     halben Stunde als Istzeit. Sie dient der Erholung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht\n     der Verkürzung der täglichen Istzeit. Aus diesem Grund darf die Pause weder am Beginn noch am\n     Ende der tatsächlichen Arbeitszeit in Anspruch genommen werden.\n     Für die Inanspruchnahme der Ruhepause besteht auch in der Blockzeit (Kernzeit) keine Anwesen-\n     heitspflicht am Arbeitsplatz.\n§ 9 Höchstgrenzen der Arbeitszeit\n     Die Höchstgrenzen der Arbeitszeit richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.\n§ 10 Maßgebende Grundsätze für die gleitende Arbeitszeit\n(1) Eigenverantwortliche Zeiterfassung\n    Die tägliche Zeiterfassung ist von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer selbst in das dafür\n    vorgesehene Zeiterfassungssystem einzutragen. Die Eintragungen sind der tatsächlichen Arbeitszeit\n    entsprechend vorzunehmen.\n    Die Aufzeichnungen haben tagesaktuell zu erfolgen. Bei dienstlich begründeten Abwesenheiten vom\n    Arbeitsplatz ist auch eine nachträgliche Eintragung zulässig.\n    Arbeitsbeginn und Arbeitsende sind in aufgerundeten 5-Minuten-Werten anzugeben.\n    Bis zur allfälligen Einführung universitätsweit einheitlicher Erfassungsmethoden hat die Vorgesetz-\n    te/der Vorgesetzte eine einheitliche Erfassungsmethode für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-\n    mer der betreffenden Einheit festzulegen. Hierfür kommen je nach technischen Möglichkeiten die\n    Eintragung in ein Tabellenkalkulations- oder Textverarbeitungsprogramm oder die händische Eintra-\n    gung in Bücher, Hefte, Zeitkarten oder ähnliches in Frage.\n(2) Kontrolle der Zeitaufzeichnungen\n    Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer hat die Aufzeichnungen für Kontrollen durch die Leiterin oder\n    den Leiter der Organisations- bzw. Subeinheit bzw. die von dieser oder diesem bestimmten Person\n    am Arbeitsplatz jederzeit bereitzuhalten und den Übertrag auf den nächsten Monat aus Eigenem vor-\n    zunehmen.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-5-\n     Die Aufzeichnungen zur Zeiterfassung sind bis zum 5. Arbeitstag des Folgemonats von der Arbeit-\n     nehmerin oder dem Arbeitnehmer zu unterzeichnen. Die Leiterin oder der Leiter der Organisations-\n     bzw. Subeinheiten bzw. die von dieser oder diesem beauftragte Person hat die Aufzeichnungen zu\n     kontrollieren und die Richtigkeit mit ihrer oder seiner Unterschrift zu bestätigen.\n     Alle Arbeitszeitaufzeichnungen müssen bis spätestens 10. Arbeitstag des Folgemonats an die Abtei-\n     lung Personal weitergeleitet und dort zumindest drei Jahre aufbewahrt werden.\n(3) Ausgleich von Gleitzeitguthaben/-schulden\n    Gleitzeitguthaben bzw. Gleitzeitschulden sind grundsätzlich innerhalb der Gleitzeitperiode zu verbrau-\n    chen bzw. einzuarbeiten, in welchem sie angefallen sind.\n    Ein Gleitzeitguthaben kann stundenweise, in halben oder ganzen Tagen verbraucht werden. Der\n    stundenweise Verbrauch von Gleitzeitguthaben hat im Allgemeinen während der Gleitzeit zu erfol-\n    gen.\n    Ein stundenweiser Verbrauch von Gleitzeitguthaben in der Blockzeit (Kernzeit) ist mit der Vorgeset-\n    zen/dem Vorgesetzten abzustimmen.\n     Die Arbeitnehmerin/der Arbeiternehmer kann bis zu sechs Gleitzeittage pro Kalenderjahr frei wählen.\n     Für die Anmeldung, Genehmigung und Inanspruchnahme dieser frei wählbaren Gleitzeittage gelten\n     analoge Regelungen wie für Urlaubstage, d.h. insbesondere, dass eine Ablehnung nur wegen zwin-\n     gender dienstlicher Gründe erfolgen kann.\n     Der Rektor kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal festle-\n     gen, dass bis zum Ausmaß von 3 Tagen Gleitzeitguthaben an bestimmten Tagen zu verbrauchen\n     sind.\n    Bei der Festlegung des Verbrauchs/der Einarbeitung von Gleitzeitstunden ist auf die Bedürfnisse und\n    Notwendigkeiten der jeweiligen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer und des Dienstbetriebs\n    Rücksicht zu nehmen.\n(4) Übertragungsmöglichkeit von Gleitzeitguthaben/-schulden\n    Der Abrechnungszeitraum zwischen der zu leistenden und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ist\n    jeweils der Kalendermonat (Erster bis Letzter eines Monats).\n    Ein Gleitzeitguthaben ist grundsätzlich nur bis zu einem maximalen Ausmaß von 24 Gutstunden, im\n    Fall von nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu maximal 12 Gutstun-\n    den und zwar aliquot dem entsprechenden Beschäftigungsausmaß, in den nächsten Kalendermonat\n    übertragbar.\n    Die monatlichen Gleitzeitguthaben sind innerhalb einer Gleitzeitperiode (= das Kalenderjahr) bis zu\n    einem Höchstausmaß von 48 Stunden kumulierbar, das bedeutet, dass diese bis maximal 48 Stunden\n    aufsummiert werden können. Im Fall von nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-\n    mern sind diese bis zu maximal 24 Gutstunden kumulierbar und zwar aliquot dem entsprechenden\n    Beschäftigungsausmaß, in das nächste Kalenderjahr übertragbar.\n    Zeitguthaben, die über diese genannte Obergrenze hinausgehen, verfallen. Sofern jedoch der\n    Verbrauch dieser Zeitguthaben aus dienstlichen oder persönlichen Gründen nicht möglich oder nicht\n    zumutbar war, kann die Vorgesetzte/der Vorgesetzte einen Übertrag in den nächsten Monat bzw. in\n    die nächste Gleitzeitperiode (= Kalenderjahr) genehmigen. Deren Verbrauch ist in Absprache mit den\n    jeweiligen Vorgesetzten bis 28. (29.) Februar des Folgejahres zu planen und durchzuführen.\n    Eine Gleitzeitschuld ist grundsätzlich nur bis zu einem maximalen Ausmaß von 16 Stunden, im Fall\n    von nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu maximal 8 Gutstunden und\n    zwar aliquot dem entsprechenden Beschäftigungsausmaß, in den nächsten Kalendermonat übertrag-\n    bar.\n    Die monatlichen Gleitzeitschulden sind innerhalb einer Gleitzeitperiode (= das Kalenderjahr) bis zu ei-\n    nem Höchstausmaß von 24 Stunden kumulierbar, das bedeutet, dass diese bis maximal 24 Stunden\n    aufsummiert werden können. Im Fall von nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-\n    mern sind diese bis zu maximal 12 Gutstunden kumulierbar und zwar aliquot dem entsprechenden\n    Beschäftigungsausmaß, in das nächste Kalenderjahr übertragbar.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-6-\n    Werden Gleitzeitschulden, aus von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen,\n    bis Ende des Dienstverhältnisses nicht ausgeglichen, so werden diese im Zuge der Endabrechnung in\n    Abzug gebracht.\n    Unter „nicht vollbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ sind jene zu verstehen, die laut\n    Dienstvertrag weniger als 40 Stunden an Normalarbeitszeit leisten.\n(5) Überstunden\n    Gleitzeitguthaben, die dadurch entstehen, dass die/der Arbeitnehmer/in diese freiwillig und ohne\n    Anordnung seitens der/des Vorgesetzten erbringt, gelten nicht als Überstunden.\n    Arbeitszeiten innerhalb des Gleitzeitrahmens gelten als Überstunden, wenn diese die tägliche oder\n    wöchentliche Normalarbeitszeit überschreiten und angeordnet wurden.\n    Arbeitszeiten außerhalb des Gleitzeitrahmens - also vor 06:00 oder nach 19:00 Uhr- sind ohne An-\n    ordnung durch die Vorgesetzte/den Vorgesetzten nicht zulässig.\n    Wurden diese jedoch angeordnet oder ist deren Erbringung dringend dienstlich notwendig (z.B. zur\n    Abwendung eines Schadens oder bei Gefahr in Verzug) und wurden sie innerhalb von 5 Arbeitsta-\n    gen nach deren Erbringung von der Vorgesetzen/dem Vorgesetzen genehmigt, gelten diese als Über-\n    stunden.\n    Im Rahmen der genannten Anordnung bzw. nachträglichen Bestätigung ist gleichzeitig festzulegen,\n    ob und in welchem Zeitraum die dadurch entstandenen Überstunden durch Freizeit auszugleichen\n    sind, oder ob dafür eine Überstundenvergütung gebühren soll.\n    Die am Ende der in § 10 Abs. 4 genannten Frist (28. bzw. 29.02.) nicht verbrauchten Gleitzeitgutha-\n    ben werden zu Überstunden, sofern der Verbrauch dieser Zeitguthaben aus dienstlichen oder per-\n    sönlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war. Dies ist von den jeweiligen Vorgesetzten\n    zu bestätigen.\n    Überstunden und Gleitzeitguthaben sind als getrennte Guthaben am monatlichen Zeitblatt zu führen\n    bzw. zu kennzeichnen.\n    Strittige Ansprüche hinsichtlich der Abgeltung von Überstunden sind binnen 6 Monaten ab deren\n    Entstehen bei sonstigem Verfall gerichtlich geltend zu machen.\n(6) Gerechtfertigte Abwesenheiten\n    Bei ganztägig gerechtfertigten Abwesenheiten gilt die Regelarbeitszeit als Istzeit.\n    Bei stundenweisen gerechtfertigen Abwesenheiten während der Regelarbeitszeit gilt die Dauer dieser\n    Abwesenheit als Istzeit.\n(7) Teilzeitarbeit\n    Für Teilzeitbeschäftigte gilt die in § 5 festgelegte Blockzeit (Kernzeit), oder die mit der oder dem Vor-\n    gesetzten vereinbarte Einteilung, für die im Genehmigungsverfahren das Einvernehmen mit dem Be-\n    triebsrat herzustellen ist.\n    Für Teilzeitbeschäftigte stellt die Differenz zwischen der vereinbarten kürzeren Arbeitszeit und der ge-\n    setzlichen Normalarbeitszeit Mehrarbeit dar. Es liegt daher keine Überstunde vor, wenn die mit der\n    oder dem Teilzeitbeschäftigten individuell vereinbarte kürzere Arbeitszeit überschritten wird.\n    Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern liegen Überstunden erst dann vor,\n    wenn ihre Arbeitszeit die Normalarbeitszeit von vergleichbaren Vollbeschäftigten, überschreitet, oder\n    es sich um angeordnete Überstunden außerhalb des Gleitzeitrahmens handelt.\n    Teilzeitbeschäftigte dürfen über die mit ihnen vereinbarte Arbeitszeit hinaus nur dann herangezogen\n    werden, wenn\n                  •   ArbeitnehmerInnen, deren regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht herabgesetzt wur-\n                      de, nicht zur Verfügung stehen,\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-7-\n                  •    die Arbeiten dringend notwendig sind, und\n                  •    berücksichtigungswürdige Interessen der ArbeitnehmerIn dem nicht entgegenstehen\n                                        III. Datenschutzbestimmungen\n    Bei zentraler EDV-gestützter Erfassung der Zeiten muss durch geeignete technisch-organisatorische\n    Maßnahmen sichergestellt sein, dass ausschließlich die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeit-\n    nehmer sowie die Leiterin oder der Leiter der Organisations- bzw. Subeinheit und der Betriebsrat (nur\n    mit Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) Zugriff auf die Daten haben\n    und die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet ist.\n                                   IV. Regelung von Meinungsdifferenzen\n    Bei aus dieser Betriebsvereinbarung entstehenden Meinungsdifferenzen bzw. Konflikten zwischen\n    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Vorgesetzten sind die Abteilung Personal und der\n    Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal im Sinne einer Moderation einzuschalten.\n                                           V. Übergangsbestimmung\n    Vom Rektor vor dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung bereits genehmigte Sonderregelungen betref-\n    fend der Gleitzeit sind weiterhin gültig, so sie binnen 6 Wochen nach Inkrafttreten dieser Vereinba-\n    rung in schriftlicher Form dem Betriebsrat übergeben wurden.\n                                          VI. Zeitlicher Geltungsbereich\n     Diese Betriebsvereinbarung tritt am 01.08.2007 in Kraft und verlängert sich sodann automatisch um\n     ein Jahr. Diese Betriebsvereinbarung sowie die in § 1 (3) und (4) sowie V. genannten Sonderrege-\n     lungen gelten jedoch längstens bis zum Inkrafttreten eines Kollektivvertrages für Universitäten. Im\n     beiderseitigen Einvernehmen ist eine Abänderung oder vorzeitige Auflösung dieser Betriebsvereinba-\n     rung jederzeit möglich.\n     Hinsichtlich der Regelung der gleitenden Arbeitszeit an der Medizinischen Universität Graz nach In-\n     krafttreten eines Kollektivvertrages für Universitäten kommen die Parteien überein, dass bereits in\n     der Zeit zwischen Abschluss eines Kollektivvertrages für Universitäten und Inkrafttreten desselben\n     Verhandlungen zum Zwecke der inhaltlichen Abstimmung und Vermeidung inhaltlicher Kollisionen\n     zwischen dem zukünftigen Kollektivvertrag für Universitäten und der gegenständlichen Betriebsver-\n     einbarung stattfinden werden.\n                                         VII. Örtlicher Geltungsbereich\n     Medizinische Universität Graz\n          Für den Betriebsrat für das allgemeine                    Für die Medizinische Universität Graz\n     Universitätspersonal bzw. für den zuständigen                   bzw. für das Amt der Medizinischen\n                  Dienststellenausschuss:                                      Universität Graz:\n                      Harald Werner eh.                           Univ.Prof. DDr. Gerhard Franz Walter eh.\n           Vorsitzender des Betriebsrates für das                Rektor der Medizinischen Universität Graz /\n              allgemeine Universitätspersonal                        Leiter des Amtes der Medizinischen\n                                                                               Universität Graz\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                               MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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            "text": "-8-\n                                                    ANLAGE I\nIm Wissenschaftlich - Klinischen Bereich der Medizinischen Universität Graz bestehen gemäß § 7 (2)\nOrganisationsplan der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 16 der\nMedizinischen Universität Graz, ausgegeben am 07.02.2007, in der jeweils geltenden Fassung,\n(Orgplan MUG) folgende Organisationseinheiten:\n                                              Universitätskliniken\n1. Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n2. Universitäts-Augenklinik\n3. Universitätsklinik für Blutgruppenserologie und Transfusionsmedizin\n4. Universitätsklinik für Chirurgie\n5. Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n6. Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n7. Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik\n8. Universitätsklinik für Innere Medizin\n9. Universitätsklinik für Kinderchirurgie\n10. Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde\n11. Universitätsklinik für Neurochirurgie\n12. Universitätsklinik für Neurologie\n13. Universitätsklinik für Orthopädie\n14. Universitätsklinik für Psychiatrie\n15. Universitätsklinik für Medizinische Psychologie und Psychotherapie\n16. Universitätsklinik für Radiologie\n17. Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie\n18. Universitätsklinik für Unfallchirurgie\n19. Universitätsklinik für Urologie\n20. Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde\n                                               Klinische Institute\n21. Klinisches Institut für Medizinische und Chemische Labordiagnostik\n                                          Gemeinsame Einrichtungen\n22. Gemeinsame Einrichtung für Klinische Immunologie\n23. Gemeinsame Einrichtung für Klinische Psychosomatik\n24. Gemeinsame Einrichtung für Kinder- und Jugendneuropsychiatrie (still gelegt)\nDie in § 7 (2) Orgplan MUG genannten Universitätskliniken sind gemäß § 7 (3) Orgplan MUG in fol-\ngende Klinische Abteilungen gegliedert:\n1. Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin\n- Klinische Abteilung für allgemeine Anästhesie und Intensivmedizin\n- Klinische Abteilung für Anästhesie , für Herz- und Gefäßchirurgie und Intensivmedizin\n- Klinische Abteilung für Neuro- und Gesichtschirurgische Anästhesiologie und\n- Intensivmedizin\n2. Universitätsklinik für Chirurgie\n- Klinische Abteilung für Allgemeinchirurgie\n- Klinische Abteilung für Gefäßchirurgie\n- Klinische Abteilung für Herzchirurgie\n- Klinische Abteilung für plastische und rekonstruktive Chirurgie\n- Klinische Abteilung für Thorax- und hyperbare Chirurgie\n- Klinische Abteilung für Transplantationschirurgie\n3. Universitätsklinik für Dermatologie und Venerologie\n- Klinische Abteilung für allgemeine Dermatologie\n- Klinische Abteilung für Umweltdermatologie und Venerologie\n4. Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 01.08.2007, 31. Stk."
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