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            "text": "- 55 -\n   4. Inkrafttreten                                                                                   - 71 -\n   Anhang                                                                                             - 72 -\n   Anhang I: Qualifikationsprofil                                                                     - 72 -\n   Anhang II: Lehrveranstaltungsübersicht inkl. SSt und ECTS-Punkte                                   - 74 -\n   Anhang III: Richtlinie für die Erstellung einer Diplomarbeit                                       - 78 -\n   Anhang IV: Richtlinie virtuelle Lehre                                                              - 80 -\n   Anhang V: OSKE des 2. Studienabschnitts                                                            - 81 -\n   Anhang VI: Sonderregelungen von Studierendenvertreterinnen/Studierendenvertreter                   - 87 -\n      Anhang VIa: Regelungen für Studierendenvertreterinnen/Studierendenvertreter lt. HSG             - 87 -\n      Anhang VIb: Wahlfachstunden für Studierendentätigkeit im Zuge der Austrian Medical Students\n      Organisation (AMSA) und achtung°liebe                                                           - 88 -\n   Anhang VII: Anrechnungsrichtlinien                                                                 - 89 -\n      Anhang VIIa: Ältere Anrechnungsrichtlinien                                                      - 89 -\n      Anhang VIIb: Anrechnung Diplom V04 auf Diplom V05                                               - 89 -\n      Anhang VIIc: Richtlinien Rigorosumsstudium (O 201)– Diplomstudium V05                           - 90 -\n      Anhang VIId: Anrechnungsrichtlinien Medizinische Universität Wien                               - 93 -\n      Anhang VIIe: Anrechnungsrichtlinien Medizinische Universität Innsbruck                          - 94 -\n      Anhang VIIf: Anrechnungsrichtlinien Modul-Fächer-ECTS für Erasmus                               - 95 -\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                          MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "index": 55,
            "text": "- 56 -\n1. Allgemeiner Teil\n1.1 Inhaltliche Beschreibung\n1.1.1 Inhaltliches Konzept\nDas Diplomstudium Humanmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Arzt/Ärztin\nfür alle Fachrichtungen vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrati-\nver, themenzentrierter und patientinnen/patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert\nnehmen humanwissenschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden\ndie Grundzüge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten Voraus-\nsetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle Ausbil-\ndung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne\neines lebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch ausein-\nander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung, um\nein in sich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen.\n1.1.2 Art des Studiums\nDas Studium Humanmedizin ist ein Diplomstudium, das mit dem Titel einer/eines Dr.med.univ. ab-\nschließt.\nDer erste Studienabschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist mindestens zu 90 % identisch mit dem\nersten Studienabschnitt der Studienrichtung Zahnmedizin.\nDas Studium ist in 3 Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 2 Semester, der 2. Abschnitt dauert\n8 Semester und der 3. Abschnitt dauert 2 Semester).\n1.1.3 Grundsatz von Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt. Weiters wird ein Spezielles Studienmodul (SSM) zur\nFrauen- und Geschlechterforschung (Gender Medicine) angeboten.\n1.3 Ausbildungs- und Bildungsziele\n1.3.1 Gesamtziele\nZiel des Diplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, dem Einüben und\nFördern von psychosozialen Fähigkeiten, von praktischen Fertigkeiten und die Formung von ethischen\nGrundhaltungen. (detaillierter in 1.4)\nEs besteht aus einem Core-Curriculum (Pflichtfächer) und aus Wahlelementen (Wahlpflichtfächer und\nfreie Wahlfächer). Die Definition des Core-Curriculums erfolgt an Hand von klinischen Präsentationen,\nderen Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen wird:\n          - Epidemiologie\n          - Dringlichkeit der Behandlung\n          - Schweregrad und\n          - Prototypie\nDie Lernziele der einzelnen klinischen Präsentationen werden nach dem biopsychosozialem Modell der\nMedizin in folgenden Dimensionen definiert: Wissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkei-\nten/Fähigkeiten (aktuelle, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellun-\ngen/Haltungen, wobei Inhalte aus den Bereichen der Prävention, Rehabilitation, Ethik, Geriatrie und Palli-\nativmedizin besonders berücksichtigt werden.\nFür die medizinische Ethik heißt dies, ethisch relevante Themenstellungen in die einzelnen Module zu\nintegrieren und gleichzeitig als solche erkenntlich zu machen. Diese Themenstellungen werden aufeinan-\nder aufgebaut:\n- Klärung, Vermittlung und Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens, der Grundbegriffe, begriffli-\n     chen Werkzeuge und des methodischen Vorgehens\n- Anwendung der Grundbegriffe und vereinbarten Verfahrensregeln auf konkrete Fälle oder Probleme\n- Beschreibung, Reflexion und Bewertung des Prozesses und der Ergebnisse.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 57 -\n1.3.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organis-\nmus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im\nRahmen der Studieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkei-\nten mit Schwerpunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Ein-\nführung in die Allgemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesonde-\nre finden bereits in dieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt,\nwodurch ein frühzeitiger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und kran-\nken Organismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifende\nUnterricht unter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen\nwie dem Problem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten\ngewährleistet durchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In\ndiesem Studienabschnitt ist spätestens eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.4 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.4.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang I\n1.4.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\nInsbesondere im Rahmen der Tracks Kommunikation/Supervision/Reflexion und Naturwissenschaften/\nBiomedizinische Technik/Informationswissenschaften sowie durch die integrativen Lehrformen - wie für\ndie medizinische Ethik - wird die fächerübergreifende Kompetenz gefördert.\n1.5 Internationalisierung\n1.5.1 European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden\nu.a. mittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte-Vergabe zu den einzel-\nnen Lehrveranstaltungen aufgelistet.\n1.5.2 Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch\nAusgewählte Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, es wird ein Anteil von 10%\nangestrebt.\n1.5.3 Integrierte Auslandsstudien\nDen Studierenden wird durch die Teilnahme am „Austrian American Medical Education Program (AA-\nMEP)“ im Rahmen von Speziellen Studienmodule (SSM), Famulaturen und Wahlfächern die Möglichkeit\nzur Vorbereitung auf die Zulassung zur Erlangung des \"Educational Commission for Foreign Medical Gra-\nduates (ECFMG) Certificate“ gegeben.\n1.5.4 Internationale Vergleichbarkeit\nDie Vergleichbarkeit ist durch die Teilnahme am ECTS–Programm gegeben. Es wird auch weiterhin jede\nTeilnahme an den EU- und anderen internationalen Austauschprogrammen gefördert.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 58 -\n1.6 Studiendauer und Studienorganisation\n1.6.1 Gesamtumfang der Studienzeit in angestrebter Semesterzahl und ECTS-Punkten\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen. Der Gesamtumfang\nbeträgt daher 360 ECTS-Punkte. Der Studienplan ist so gestaltet, dass die Pflichtlehrveranstaltungen im\nRahmen der Module und Tracks bei Studienbeginn in einem Wintersemester in ihrer zeitlichen Abfolge\ninhaltlich aufeinander abgestimmt sind.\n1.6.2 Besondere Merkmale der Studienorganisation (Mentoring, TutorInnen-System, Fernstudium, Teil-\nzeitstudium)\nDas Medizincurriculum Graz ist ein kombiniertes Modul- und Tracksystem. Der Großteil des Unterrichts\nfindet in fächerübergreifenden und themenzentrierten Blocklehrveranstaltungen (Modulen) zu je 5 Wo-\nchen statt. Die Module und Tracks sind als Pflichtfächer zu absolvieren. In Modulen werden die Inhalte\nder betroffenen Disziplinen durch die Einbeziehung von klinischen Präsentationen vermittelt. Die Module\nwerden von Lehrveranstaltungen (Tracks) begleitet, die sich über eine längere Dauer ziehen und deren\nInhalte sowohl innerhalb der Module als auch in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\nInsbesondere für Berufstätige, Studierende mit Betreuungspflichten und Teilzeitstudierende soll ein „slow\ntrack“ eingeführt werden, der für die Absolvierung der einzelnen Studienabschnitte die doppelte Zeit\nerlaubt. Nach Maßgabe der Ressourcen werden auch Lehrveranstaltungen außerhalb der Normalarbeits-\nzeit angeboten. Lehrveranstaltungen, welche sich zur virtuellen Darstellung eignen und als solche ange-\nboten werden, können zum Fernstudium herangezogen werden.\n1.7 Gestaltung der Lehre\n1.7.1 Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 66 UG 02) im 1. Semester\nstatt.\n1.7.2 Auswahl an Wahlfächern\nWährend des gesamten Studiums sind 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte als freie Wahlfächer zu\nabsolvieren. Die Studierenden können aus dem Angebot aller Universitäten wählen. Es wird empfohlen,\nLehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich zu wählen.\nIm Rahmen des Angebotes der Speziellen Studien-Module (SSM) sind die Studierenden verpflichtet\nWahlpflichtfächer mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren. Die Studierenden können dazu aus\nden von der Studienkommission beschlossenen einschlägigen Lehrveranstaltungen wählen. Insgesamt\nsind fünf SSM zu absolvieren.\nZusätzlich zu den im Studienplan bereits definierten Speziellen Studien-Modulen können Lehrpersonen\noder Gruppen von Lehrpersonen, sowie Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahl-\npflichtfächer einbringen, welche nach Approbation durch die Studienkommission absolviert werden kön-\nnen.\nEine Liste der approbierten SSM ist auf der Homepage der Organisationseinheit Studium & Lehre zu ver-\nöffentlichen.\n1.7.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre\nDie Studierenden sind sowohl in den Pflichtfächern durch die Arbeit in problem-basierten Lerngruppen\nund insbesondere durch die Mitarbeit im Track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“, als auch durch\ndie Abfassung der Diplomarbeit zur Projektarbeit verpflichtet.\n1.7.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung\nIn den Speziellen Studien-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit sich intensiv mit speziellen\nmedizinischen Gebieten zu beschäftigen und in die Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institutionen\nder Medizinischen Universität integriert zu werden. Weiters ist eine Diplomarbeit vorgesehen, die in erster\nLinie aus diesen Aktivitäten hervorgehen wird. Die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens\nwerden sowohl in eigenen Lehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt als auch in den einzel-\nnen Modulen vermittelt.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 59 -\n1.7.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten\nDie Inhalte dieses Schwerpunkts werden vorwiegend methodische Aspekte und Problemstellungen der\nFrauen- und Geschlechterforschung in der Humanmedizin behandeln. Diese Inhalte werden in den ent-\nsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß dem integrativen Charakter des Studiums besonders berück-\nsichtigt.\n1.7.6 Einsatz neuer Medien\nNeue Medien werden im Unterricht in mehrfacher Weise genutzt. Die Struktur des Studiums und die\nLehr- bzw. Lernzielkataloge für die Lehrveranstaltungen werden im „Virtual Medical Campus“ (VMC)\nabgebildet. Diese werden gleichzeitig mit den Lehr- bzw. Lernzielen der einzelnen Disziplinen verbunden\nund dienen, neben der Lernunterstützung für Studierende, auch den Planerinnen und Planern der Lehr-\nveranstaltungen bei der Zusammenstellung, Abstimmung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der\nfächerübergreifenden Lerninhalte.\nLehrveranstaltungen, oder Teile davon, insbesondere jene, die für die Vermittlung von theoretischem\nGrundlagenwissen vorgesehen sind, können virtuell nach den Vorgaben einer Richtlinie der Studienkom-\nmission durchgeführt werden. Dies ergibt einen Anteil flexiblen Zeitbudgets für die Studierenden. In wei-\nterer Folge kommt dies auch dem gesetzlichen Auftrag, Lehrveranstaltungen für ein berufsbegleitendes\nStudium einzurichten, entgegen. Die dadurch weniger gebundenen personellen Kapazitäten stehen dann\nfür den höherwertigen, praktisch orientierten Kleingruppenunterricht zur Verfügung.\n1.7.7 Besondere Lehrkonzepte\nDer Unterricht erfolgt integrativ, um ein Lernen in Zusammenhängen zu ermöglichen. Als besondere\nKonzepte sind Problem-basiertes Lernen (PBL), früher Praxisbezug, Einsatz neuer Medien für virtuelle\nLehrveranstaltungen und der Track Kommunikation/Supervision/Reflexion hervorzuheben.\n1.7.8 Definition der Lehrveranstaltungstypen\nUnter den Pflichtfächern sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen:\nVorlesungen (Vo): Sie dienen der Vermittlung von Lerninhalten für eine große Anzahl von Studierenden.\nSie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen nach Genehmigung durch die Stu-\ndienkommission angeboten werden. Für Vorlesungen besteht weder Teilnehmerzahlbeschränkung noch\nAnwesenheitspflicht.\nÜbungen (Ue): In Übungen erfolgt die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Dazu zählen insbeson-\ndere Übungen an Phantomen und Modellen, am Krankenbett und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt\nsollte zumindest die Hälfte der Übungen als Bedside-Teaching abgehalten werden. Übungen werden in\nKleingruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten.\nSeminare (Se): sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL, d.h. selbständiges Erarbeiten von Lehrinhal-\nten in kleinen Gruppen unter Betreuung durch eine Moderatorin/ einen Moderator) gewährleistet. Semi-\nnare werden in Gruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten. Der erste\nStudienabschnitt beinhaltet mindestens 2 Semesterstunden (SSt), der zweite mindestens 8 SSt Lehrveran-\nstaltungen als PBL pro Jahr.\nExkursionen (Ex): Eine Exkursion ist zur Berufsfelderkundung innerhalb der ersten Semester vorgesehen.\nSeminar mit Übungen (SU): Diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar- und Übungseinheiten,\ndie jenen Bedingungen unterliegen, welche für die entsprechenden Lehrveranstaltungstypen (Se/Ue)\noben definiert wurden, wobei die Anzahl der Übungseinheiten überwiegt\nPflichtfamulatur (Fa): Im Curriculum sind 21 Wochen (960 Stunden) Pflichtfamulatur vorgeschrieben.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nPraktika (PR): Praktika dienen der Berufsvorbildung bzw. ergänzen die wissenschaftliche Ausbildung sinn-\nvoll.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 60 -\n1.7.9 Inhalte/Stichwortlisten\nVor Beginn jeder Lehrveranstaltung sind die Lehr- und Prüfungsinhalte in geeigneter Form zu veröffentli-\nchen.\n1.8 Prüfungen\n1.8.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die\nÜberprüfung der verschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Ge-\nprüft werden die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Un-\nterrichtsform finden die Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgese-\nhen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Praktika (PR), Seminare (Se), Übungen (Ue),\nSeminare mit Übungen (SU) sowie Exkursionen (Ex) werden nach folgendem Modus geprüft. Bewertet\nwerden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu ei-\nnem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes wird\nnach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur\nNachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanen-\ntem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmetho-\nden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen: Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrver-\nanstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend\nden gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch\nmündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entspre-\nchende Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fra-\ngenart sowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf nur\ndurch die Streichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verän-\ndert werden. Bei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punk-\nte/Ergebnisse in diesen für die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus\ndem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Beurteilungen der entsprechenden Lehrveranstaltun-\ngen mit immanentem Prüfungscharakter herangezogen. Diese Tracklehrveranstaltungen sind mit sehr gut\nbis nicht genügend zu beurteilen.\nMündliche kommissionelle Gesamtprüfungen finden in Form von OSKE ( = objective structured clinical\nexamination) statt und sind zur Erfassung der klinischen Problemlösungskompetenz der Studierenden in\npraktischer Hinsicht vorgesehen.\n1.8.2 Begründung der gewählten Prüfungsmodi für den Studienabschluss\nDie Abfolge von Fachprüfungen sowie die Berücksichtigung von Lehrveranstaltungsprüfungen am Ende\njedes Moduls bzw. Tracks zusammen mit den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter\nmotivieren die Studierenden zu einer kontinuierlichen Beschäftigung mit den Inhalten und Zielen des\nStudiums und gewährleisten einen kumulativen Lernfortschritt. Die kommissionellen Gesamtprüfungen\nerfassen die für den Beruf der/des Ärztin/Arztes in besonderer Weise relevanten Fähigkeiten der integrie-\nrenden Erfassung und Lösung von klinischen Problemen.\n1.8.3 Prüfungsordnung\nDie Prüfungsordnung wird im speziellen Teil des Studienplans im Detail ausgeführt.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "index": 60,
            "text": "- 61 -\n1.9 Vorgesehene Evaluierungsmaßnahmen\n1.9.1 Lehrveranstaltungsevaluierung\nRegelmäßige Lehrveranstaltungsevaluierungen werden gemäß den in der Satzung festzulegenden Evalu-\nierungsrichtlinien in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle geplant, umgesetzt und veröffentlicht.\n1.9.2 Evaluation des Curriculums\nDie Evaluation des Curriculums besteht aus folgenden drei Teilen:\n     1. wird bewertet, ob und in welchem Ausmaß die Umsetzung des Curriculums den Vorgaben aus\n         dem Konzept und dem Studienplan entspricht\n     2. ist zu überprüfen, inwieweit sich das Konzept und der vorliegende Studienplan für die Erreichung\n         der angestrebten Ausbildungsziele eignen\n     3. werden in regelmäßigen Abständen die Ausbildungsziele und das Qualifikationsprofil selbst einer\n         Bewertung unterzogen, um diese ggf. den sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Anforde-\n         rungen anpassen zu können.\nFerner soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess – basierend auf den Erfahrungen der Lehrenden und\nStudierenden – sicherstellen, dass Unstimmigkeiten und Schwachstellen bezüglich Studienplan und/oder\nUmsetzung desselben ehest möglich behoben werden und nötigenfalls der vorliegende Studienplan adap-\ntiert wird.\n1.9.3 Befragung der Absolventinnen und Absolventen\nIn weiterer Folge werden Absolventinnen und Absolventen systematisch befragt, um insbesondere zu\nerfahren, inwieweit die Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt retrospektiv als zufrieden stellend und für die\nberuflichen Erfordernisse als angemessen eingeschätzt wird, respektive welche Stärken und Verbesse-\nrungspotenziale aus der Sicht der Absolventinnen und Absolventen für das Studium der Humanmedizin\nwahrgenommen werden.\n1.10 Modus für Platzvergabe für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl\nDie Anzahl der Lehrveranstaltungsplätze für die Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen und Exkursi-\nonen sind ab dem 2. Semester limitiert.\n1.10.1 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription ab Studienjahr 2005/2006\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für Humanmedizin in\nGraz zu studieren beginnen, wobei UmsteigerInnen aus dem Rigorosenstudium O201 nach AHStG davon\nausgenommen sind, wird ein Auswahlverfahren gem. Verordnung des Rektorates durchgeführt.\nAb dem Studienjahr 2007/08 werden so lange jährlich 200 Studierende gemäß dem unter 1.10.2 be-\nschriebenen Modus – vorausgesetzt, dass sie den 1. Studienabschnitt bis zum 30.9.2008 erfolgreich ab-\nsolviert haben - zusätzlich zu Studierenden des Auswahlverfahren des vorangegangenen Studienjahres\ngem. Verordnung des Rektorates, soferne sie den 1. Studienabschnitt erfolgreich absolviert haben, in die\nLehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts aufgenommen, so-\nlange es noch Studierende gibt, die unter den unter 1.10.2 beschriebenen Modus fallen. Am Ende jedes\nWintersemesters erfolgt eine Abschätzung, wie viele Studierende voraussichtlich im darauf folgenden\n1. Oktober gemäß dem unter 1.10.2. beschriebenen Modus einen Platz in den Lehrveranstaltungen mit\nbeschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts beanspruchen werden können. Ist diese Zahl\ngeringer als das vorgesehene Kontingent von 200, so erhöht sich die Zahl der Studierenden, die per Aus-\nwahlverfahrens des Rektorates aufgenommen werden, in dem Maße, dass die Summe beider Zahlen 336\nergibt. Studierende, die unter den unter 1.10.2 beschriebenen Modus fallen und den 1. Studienabschnitt\nzum 30.9.2008 nicht abgeschlossen haben, fallen unter den unter 1.10.1 beschriebenen Modus.\n1.10.2 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription bis inkl. Sommersemester 2005\nFür Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Diplomstudium für Humanmedizin in Graz be-\ngonnen haben oder vom Rigorosenstudium 201 lt. AHStG auf das Diplomstudium für Humanmedizin\numgestellt werden (freiwillig oder im Wege einer amtlichen Umstellung), gelten bei der Vergabe von\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "index": 61,
            "text": "- 62 -\nPlätzen bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl unverändert folgende Kriterien, außer\njemand unterstellt sich freiwillig dem Auswahlverfahren gem. Verordnung des Rektorates:\nVoraussetzung für die Aufnahme in den 2. Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des\n1. Studienabschnittes.\nHaben mehr als gemäß Pkt. 1.10.1 den ersten Abschnitt positiv absolviert, gilt:\n     1) Die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt erfolgt nach dem Prüfungstermin, an dem die\n          Aufnahmevoraussetzungen erfüllt worden sind.\n     2) Bei gleichem Prüfungstermin entscheidet die erreichte Punkteanzahl.\n         In die Ermittlung der Punktezahl gehen die Gesamtprüfungsleistungen (Gesamtnote) der fünf\n         Module des ersten Studienjahres mit 65% (Prüfungen der Module 1 und 3: 26%, Prüfungen der\n         Module 4, 5 und 6: 39%), die Beurteilung der Tracks „Ärztliche Fertigkeiten I“ mit 5%, „Natur-\n         wissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I“ mit 2% und „Einführung\n         in die Medizin“ mit 13% und die des Stationspraktikums mit 15% ein.\n     3) Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Vergabe der Plätze.\nStudierende, denen trotz positiven Abschlusses des 1. Studienabschnittes kein Platz in den Pflichtlehrver-\nanstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 2. Studienabschnittes zur Verfügung gestellt werden\nkonnte, werden bei nächster Möglichkeit berücksichtigt. Diese Studierenden können an sämtlichen Lehr-\nveranstaltungen des 2. Abschnittes ohne beschränkte Teilnehmerzahl teilnehmen.\nDabei sind gem. den Anrechnungsrichtlinien der Studienkommission (bezüglich unterschiedlicher Stu-\ndienplanfassungen) die Punkte sinngemäß zu ermitteln. Punkteregelinterpretationen müssen der Studien-\nkommission zur Genehmigung vorgelegt werden.\n2. Spezieller Teil\nEntsprechend der im allgemeinen Teil dargelegten Struktur des Studienplanes werden die themenzentrier-\nten und fächerübergreifenden Module in 5-Wochen-Blöcken abgehalten. Im Folgenden werden alle Mo-\ndule und Tracks, die als Pflichtfächer zu absolvieren sind aufgelistet. Im Anhang befindet sich zusätzlich\neine Aufstellung der im Rahmen des Diplomstudiums für Humanmedizin zu erbringenden Studienleistun-\ngen je Lehrveranstaltungstyp.\n2.1. Erster Studienabschnitt\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten beiden Semestern und beinhaltet insbesondere den\nTrack „Einführung in die Medizin“, der als Studieneingangsphase definiert wurde.\n1. Semester und 2. Semester\nTrack EM - Einführung in die Medizin\nStationspraktikum mit Seminarbegleitung und Grundlagen der Kommunikation; Einführung in unter-\nschiedliche medizinische Fächer insbesondere der Allgemeinmedizin, Einblick in die Medizinische Ethik, die\n„Evidence based medicine“, den Umgang mit negativen Ausgängen ärztlicher Tätigkeiten, der Traditio-\nnellen Chinesischen Medizin, Erste Hilfe, Bestimmung des Physikalischer Status und das Lernen selbst\nwerden thematisiert\nDabei werden in mindestens 9 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Erste Hilfe, Physi-\nkalischer Status.\nModul 01 - Vom Naturgesetz zum Leben\nPhysikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzung für ein medizinisches Verständ-\nnis im Kontext naturwissenschaftlichen Denkens; Einführung in die Anatomische Terminologie.\nModul 02 - Bausteine des Lebens\nMedizinisch relevante Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie, als Grundlage für Be-\nstandteile (Naturstoffe) von Zellen, Gewebe und Skelett; physikalische Grundlagen der Optik, physiologi-\nsche Wärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik sowie die Anatomie von Wirbel und Stützge-\nwebe\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "index": 62,
            "text": "- 63 -\nModul 03 - Zelle, Gewebe, Gesundheit\nEinblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der Humangenetik; Entstehung, Bau\nund Vorkommen von verschiedenen Geweben aus denen der Körper zusammensetzt ist; Erhaltung der\nGesundheit des Menschen\nModul 04 - Struktur und Funktion des Bewegungsapparats\nStruktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats (Arthrologie, Myologie, Osteologie\ndes Schädels, Gewebelehre und Biomechanik)\nModul 05 - Biologische Kommunikationssysteme\nStruktur (Makro- und Mikromorphologie) und Funktion (Physik und Physiologie) des peripheren und\nzentralen Nervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr)\nModul 06 – Biomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel\nBiochemisch-physiologische Grundlagen der Ernährung und Verdauung. Anatomie und Histologie der\nBauchorgane inklusive deren Entwicklung\nTrack ÄF I - Ärztliche Fertigkeiten I\nBerufsfelderkundung mit Begleitseminar\n2.2. Zweiter Studienabschnitt\nDer 2. Studienabschnitt umfasst 8 Semester. Innerhalb dieses Abschnitts sind 5 Spezielle Studienmodule\nzu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils eines im 2., 3. und 4. Studienjahr und zwei im 5. Studienjahr\nabzuschließen. Die Module 9, 18, 24, 27 und 30 sind als solche geplant und werden hier nicht aufge-\nführt.\n3. Semester und 4. Semester\nModul 07 – Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe\nGrundlagen der Vererbung; Aufbau und Funktion von DNA und Genom; Protein-Biosynthese; Anatomie\nund Histologie des Urogenitaltraktes, der lymphatischen Organe und der endokrinen Organe; Wirkungs-\nweise der Hormone\nModul 08 - Sauerstoff-Transportsystem des Menschen\nAnatomie und Histologie (Makro- bzw. Mikrostruktur) des Respirationssystems, des Herzens und der\nBlutgefäße; Funktion der Atmung für die Sauerstoffaufnahme; Charakterisierung des Herzens von Seiten\nder Elektrophysiologie und Herzmechanik als Pumporgan, sowie des Kreislaufs als Transportsystem\nModul 10 - Krankheitsdynamik\nPathophysiologische Konzepte häufiger Krankheiten;\nModul 11 - Grundkonzepte zur Krankheitslehre\nBasiskonzepte zu strukturellen und funktionellen Aspekten krankhafter Prozesse; Klinische Aspekte an-\nhand ausgewählter Beispiele;\nModul 12 - Therapeutische Intervention\nGrundzüge der Pharmakotherapie\nTrack ÄF II - Ärztliche Fertigkeiten II\nDie Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten Studienjahr setzen sich zusammen aus Stunden der Ersten Hilfe II\n(davon werden Teile in Form einer Einführung vor dem Plenum und Teile davon als Übung abgehalten)\nund der Ersten Hilfe III (Rettungspraktikum).\nTrack KSR I – Kommunikation / Supervision / Reflexion I\nPsychosoziale und Psychosomatische Medizin\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 64 -\n5. Semester und 6. Semester\nModul 13 - Toleranz, Abwehr, Regulation\nErregerbedingte Erkrankungen; Abwehrsysteme; Immundefizienz; Autoimmunkrankheiten; Allergien.\nModul 14 - Wissensgewinnung, Information und Visualisierung\nBildgebende diagnostische Verfahren; Informationsverarbeitung; Grundzüge der Statistik;\nModul 15 - Gesundheit und Gesellschaft\nInteraktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit; Gesundheitswesen; Grundzüge der\nEpidemiologie; Grundzüge der Prävention, Zahnmedizin;\nDabei werden in mindestens 15 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Konservierende\nZahnbehandlung, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Oralchirurgie, Paradontologie, restaurative\nZahnheilkunde\nModul 16 – Viszerale Funktion und Modulation\nViszerale Erkrankungen mit überwiegend funktionellen Veränderungen und konservativer Therapieopti-\non; Endokrinologische Erkrankungen;\nDabei werden in mindestens 34 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Blickdiagnose,\nHerzauskultation, Lungenauskultation, Leitungen legen, Statuserhebung\nModul 17 – Viszerale Struktur und Intervention\nErkrankungen mit makroskopisch strukturellen Organveränderungen und chirurgischer Option;\nDabei werden in mindestens 21 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Thorax, Punkti-\non, chirurgisches Nähen\nTrack KSR II – Kommunikation / Supervision / Reflexion II\nEthik in der Medizin I\nTrack NBI II – Naturwissenschaften / Biomed. Technik / Informationswissenschaften II\nVon den Seminaren werden 4 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum abgehalten.\n7. Semester und 8. Semester\nModul 19 - Entwicklung, Wachstum, Reifung\nEntwicklung und Reifung; Krankheitsbilder in Kindheit und Jugend; Angeborene Erkrankungen;\nDabei werden in mindestens 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Stationsprakti-\nkum, Erstversorgung Neugeborener, CPR von Kindern und Neugeborenen, pädiatrische Notfälle\nModul 20 - Weibliche Lebensphasen\nKonzeption, Schwangerschaft, Geburt; Physiologische Abläufe, pathologische Störungen; Intrauterine\nEntwicklung und Diagnostik; Erkrankungen des weiblichen Genitale; Andrologie;\nDabei werden in mindestens 14 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Geburt\nModul 21 - Spannungsfeld Persönlichkeit\nPsychiatrische Erkrankungen; Störungen der Persönlichkeit; Psychosomatische Störungen\nModul 22 - Netzwerk und Steuerung\nErkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems; Erkrankungen der Augen;\nDabei werden in mindestens 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: ÄF Augenklinik,\nLiquorpunktion, Op. Techniken, Elektrophysiologie, EMG/NLG, zerebrovaskuläre und vaskuläre Erkran-\nkungen\nModul 23 – Bewegung\nErkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats;\nDabei werden in mindestens 10 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Einlagen, Gipsen,\nUntersuchungstechniken Notfallsort, Arthroskopie, Schienungen, Implantate, Untersuchungstechniken\nder Extremitäten, Wundversorgung, Bursektomie\nTrack KSR III – Kommunikation / Supervision / Reflexion III\nPsychotherapeutische Medizin, Biopsychosoziale Diagnostik und Therapie in der Psychiatrie;\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                           MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 65 -\nTrack NBI IVa Medizintechnik\nTrack NBI IVb CWA (Computerunterstützes wissenschaftliches Arbeiten)\n9. Semester und 10. Semester\nModul 25 - Schmerz und Extremsituationen\nSterbende(r) Patient/in; Palliativtherapie; Intensivpflichtige(r) Patient/in; Schmerzbehandlung; Periopera-\ntive Versorgung; Notfälle; medizinrechtliche und rechtsmedizinische Aspekte;\nDabei werden in mindestens 4 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Intubation und\nBeatmung\nModul 26 - Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz\nErkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems; Rekanalisierende Maßnahmen; Transplantation;\nDabei werden in mindestens 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten geübt: Klinische Visite\nund ärztliches Gespräch.\nModul 28 - Metabolismus und Elimination\nStörungen der Homöostase; Erkrankungen der Nieren, der Harnwege und der männlichen Genitalorgane;\nRechtsmedizin.\nModul 29 - Grenzflächen\nErkrankungen der Haut, des Mundes, der Ohren, der Nase und des oberen Respirationstrakts.\nTrack ÄF V - Ärztliche Fertigkeiten V\nTrack KSR IVa – Ethik\nTrack KSR IVb - Gesundheitspsychologische Aspekte des ärztlichen Berufs\nTrack NBI V – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften V\n2.3. Dritter Studienabschnitt\nDer dritte Studienabschnitt umfasst 2 Semester. 1 SSt Seminar und die 5 Wochen Pflichtfamulatur (Fa)\nbeziehen sich auf das Fach Allgemeinmedizin. 1 SSt Übung ist reserviert zur Erlernung praktischer ärztli-\ncher diagnostischer Fertigkeiten und 1 SSt Übung sowie 1 SSt Seminar für praktische Notfallmedizin. 2\nSSt pro Fächergruppe sind SE der jeweiligen Fächergruppe zugewiesen. Die restlichen Stunden sind den\nPraktika zugeordnet, wobei jeweils ein Fach aus jeweils einer der folgenden Fächergruppen zu wählen ist,\nwobei die Fächer aus der 1. und 2. Gruppe über 10 Wochen, die Fächer aus der 3. Gruppe über 5 Wo-\nchen abgehalten werden.\n2.3.2 Bestimmungen für die Praktika der Fächergruppen\nDem Praktikum der einzelnen Fächergruppen sind die gem. Anhang angeführten SSt und ECTS zugeord-\nnet.\nDie Anwesenheit im Praktikum beträgt 3 Tage/Woche a 8 Stunden/Tag (bzw. 240 Stunden in der Fä-\nchergruppe 1 und 2 und 120 Stunden in der Fächergruppe 3). Sofern aus organisatorischen Gründen\nerforderlich kann die Anwesenheitszeit auf bis zu 12 Stunden/Tag im Zeitraum 6-18 Uhr ergänzt werden,\nwobei die Gesamtsumme an Stunden (240 für Gruppe 1 und 2, 120 für Gruppe 3) unverändert bleibt.\nEine Abwesenheit von bis zu 4 Tagen (32 Stunden) jeweils in Fächergruppe 1 und 2 bzw. 2 Tagen (16\nStunden) in Fächergruppe 3 ist zulässig, wenn diese begründet und schriftlich bestätigt wird (z.B. Krank-\nheit, Amtswege). Ein Nachholen wird empfohlen. Überschreitet die Abwesenheit die angegebene Anzahl\nvon Tagen/Stunden, ist ein Nachholen für die positive Absolvierung verpflichtend (dabei sind Wochen-\nenddienste oder Dienste bis 24 Uhr zulässig).\nZusätzlich zum oben genannten Zeitrahmen kann pro Fächergruppe ein Nachtdienst vorgeschrieben wer-\nden (zusätzliche 12 Stunden zum oben genannten Zeitkontingent pro Fächergruppe von 18-6 Uhr) für\nden kein Zeitausgleich erfolgt. Weitere zusätzliche Nachtdienste (18-6 Uhr) erfolgen ausschließlich frei-\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 66 -\nwillig und können nicht angeordnet werden (ein Zeitausgleich bei notwendigem Nachholen kann für den\nZeitraum 0-6 Uhr nicht erfolgen).\nÜberstunden werden mit Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Die Erfassung der Anwesenheit\nder/des Studierenden erfolgt durch die/den Verantwortlichen durch Unterschrift auf einer Anwesenheits-\nkarte (auf diese Weise erfolgt auch die Bestätigung und Anordnung von Überstunden).\nDen Studierenden steht eine halbe Stunde Pause pro Praktikumstag innerhalb der Praktikumszeit zu.\n2.3.3. Organisatorische Einteilung\n1. Fächergruppe:\nChirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie; Urologie; Kinderchirurgie; Akut- und Notfallmedizin\n2. Fächergruppe:\nInnere Medizin; Neurologie\n3. Fächergruppe:\nDermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde; Gynäkologie und Ge-\nburtshilfe; Psychiatrie; Medizinische Psychologie und Psychotherapie; Kinder- und Jugendheilkunde\nAllgemeinmedizin Se\nDas Seminar findet geblockt in einer Woche statt, die Pflichtfamulatur wird in einer allgemeinmedizini-\nschen Lehrpraxis absolviert.\nPraktische ärztliche diagnostische Fertigkeiten\nDie Übung vermittelt die Interpretation von Röntgenbildern, CT-Bildern, MRT-Bildern, Durchführung und\nInterpretation von Sonographien, EKG-Interpretation, Laborinterpretation.\nPraktische Notfallmedizin\nDie Seminare und Übungen sollen die noch fehlenden notfallmedizinischen Inhalte vermitteln und sich an\nden Inhalten des Notarzt-Kurses orientieren.\n2.4. Spezielle Studienmodule\nIm 2. Studienabschnitt sind insgesamt fünf Spezielle Studienmodule, jeweils im Ausmaß von mindestens\n6 Semesterstunden, zu absolvieren, davon wird empfohlen, je eines im 2., 3. und 4. Studienjahr sowie\nzwei im 5. Studienjahr abzuschließen. Angebote der Medizinischen Universität Graz können nur dann als\nspezielle Studienmodule angerechnet werden, wenn sie vor Beginn der Abhaltung durch die Studien-\nkommission anerkannt wurden.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer ist auf der Homepage der Organisationseinheit\nStudium und Lehre zu veröffentlichen. Lehrpersonen oder Gruppen von Lehrpersonen können Wahl-\npflichtfächer vorschlagen. Ebenso können Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für\nWahlpflichtfächer einbringen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Abhaltung an der Medizini-\nschen Universität Graz oder einer anderen in- oder ausländischen Medizinischen Universität respektive\nFakultät, das Mindestausmaß von 6 Semesterstunden sowie die inhaltliche Festlegung auf einen Themen-\nschwerpunkt und die Genehmigung durch die Studienkommission.\n2.5. Pflichtfamulatur\nIm zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 16 Wochen (640 Stunden) Pflichtfamulatur (auch in der vor-\nlesungsfreien Zeit möglich) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils 4-wöchige Famulaturen nach dem\n2., 3., 4. und 5. Studienjahr durchzuführen.\nIm dritten Studienabschnitt sind 5 (200 Stunden) Wochen Pflichtfamulatur in einer allgemeinmedizini-\nschen Lehrpraxis zu absolvieren (siehe 2.3)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 67 -\n2.6. Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist spätestens im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne wis-\nsenschaftliche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammenhängenden Seminararbeiten aus den spe-\nziellen Studienmodulen bestehen.\n2.7. Freie Wahlfächer\nMindestens 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte sind als freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese\nkönnen frei aus Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Graz und aller inländischen und aus-\nländischen Universitäten ausgewählt werden.\n2.8. Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen\nin der Regel in schriftlicher Form.\n2.8.1 Die erste Diplomprüfung\nDie erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\nLehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben (SU)\n⇒ Bausteine des Lebens (SU)\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit (SU)\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (Se u. Ue)\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme (Se u. Ue)\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten I (Se u. Ex)\n⇒ Einführung in die Medizin (Se u. Ue)\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒ Einführung in die Medizin (Vo);\nFür die Gesamtbeurteilung des Tracks „Einführung in die Medizin“ werden die Note aus der Lehrveran-\nstaltungsprüfung sowie die Note über die entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter gewichtet nach Semesterstunden herangezogen.\nFachprüfungen:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben\n⇒ Bausteine des Lebens\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparates\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel\nAbschluss des 1. Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abge-\nschlossen. Studierende sind sodann automatisch im zweiten Studienabschnitt.\nZulassungsvoraussetzung\nDer Besuch der Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 1. Teiles des 2. Abschnittes ist\nfür jene Studierende, die vor dem Wintersemester 2005/06 das Diplomstudium der Humanmedizin be-\ngonnen haben, dann möglich, wenn ihnen gemäß dem unter 1.10.2 beschriebenen Vergabemodus ein\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                              MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "index": 67,
            "text": "- 68 -\nPlatz zugewiesen wurde. Für Studierende, die im Wintersemester 2005/06 oder später das Studium der\nHumanmedizin in Graz begonnen haben, sind mit Abschluss des 1. Studienabschnittes, die Zulassungs-\nvoraussetzungen für alle Lehrveranstaltungen des 1. Teils des 2. Abschnittes erfüllt.\n2.8.2 Die zweite Diplomprüfung\nDie 2. Diplomprüfung wird in 3 Teile gegliedert und umfasst die im Folgenden angeführten Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und Fachprüfungen des 2. Studienabschnitts:\n1. Teil\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe (Se u. Ue)\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen (Se u. Ue)\n⇒ Krankheitsdynamik (SU)\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre (SU)\n⇒ Therapeutische Intervention (SU)\nTrack-Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten II (SU)\n⇒ Kommunikation / Supervision/Reflexion I (Se)\nFachprüfungen:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen\n⇒ Krankheitsdynamik\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre\n⇒ Therapeutische Intervention\nDer 1. Teil der 2. Diplomprüfung besteht aus den oben angeführten Fachprüfungen und Track-\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\n2. Teil\nDie positive Absolvierung des 1. Teiles der 2. Diplomprüfung berechtigt zur Teilnahme an allen Lehrver-\nanstaltungen des 2. Teils des 2. Abschnittes. Die positive Absolvierung des speziellen Studienmoduls\n(Modul 09) ist somit keine Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen des 2. Teils des 2.\nAbschnittes.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Toleranz, Abwehr, Regulation (Se u. Ue)\n⇒ Wissensgewinnung, Information und Visualisierung (Se u. Ue)\n⇒ Gesundheit und Gesellschaft (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Funktion und Modulation (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Struktur und Intervention (Se u. Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion II (Se)\n⇒ Entwicklung, Wachstum, Reifung (Se u. Ue)\n⇒ Fortpflanzung und Geburt (Se u. Ue)\n⇒ Spannungsfeld Persönlichkeit, (Se u. Ue)\n⇒ Netzwerk und Steuerung, (Se u. Ue)\n⇒ Bewegung (Se u Ue)\n⇒ Schmerz und Extremsituationen, (Se u. Ue)\n⇒ Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz (Se u Ue)\n⇒ Metabolismus und Elimination (Se u Ue)\n⇒ Grenzflächen (Se u. Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion III (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed. Technik / Informationswissenschaft II (Se)\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                             MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 69 -\n⇒    Naturwissenschaften / Biomed. Technik / Informationswissenschaft IVa (Se)\n⇒    Naturwissenschaften / Biomed. Technik / Informationswissenschaft IVb (Se)\n⇒    Ärztliche Fertigkeiten V (Ue)\n⇒    Kommunikation/Supervision/Reflexion IVa (Se)\n⇒    Kommunikation/Supervision/Reflexion IVb (Se)\n⇒    Naturwissenschaften / Biomed. Technik / Informationswissenschaft V (Se)\n⇒    5 Spezielle Studienmodule3 (SU)\nFachprüfungen:\n⇒ Toleranz, Abwehr, Regulation\n⇒ Wissensgewinnung, Information und Visualisierung\n⇒ Gesundheit und Gesellschaft\n⇒ Viszerale Funktion und Modulation\n⇒ Viszerale Struktur und Intervention\n⇒ Entwicklung, Wachstum, Reifung\n⇒ Fortpflanzung und Geburt\n⇒ Spannungsfeld Persönlichkeit\n⇒ Netzwerk und Steuerung\n⇒ Bewegung\n⇒ Schmerz und Extremsituationen\n⇒ Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz\n⇒ Metabolismus und Elimination\n⇒ Grenzflächen\nDer 2. Teil der 2. Diplomprüfung besteht aus den oben angeführten Fachprüfungen und Track-\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\n3. Teil\nDer 3. Teil der 2. Diplomprüfung ist eine Mündliche Kommissionelle Gesamtprüfung.\nDie positive Absolvierung des 2. Teiles der 2. Diplomprüfung ist die Voraussetzung der Zulassung zur\nmündlichen kommissionellen Gesamtprüfung. Die Gesamtprüfung erfolgt in Form von OSKE ( = objective\nstructured clinical examination).\nPflichtfamulaturen4:\nIm 2. Studienabschnitt sind weiters 16 Wochen (640 Stunden) an Pflichtfamulatur zu absolvieren.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nAbschluss des 2. Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der 2. Diplomprüfung und der Absolvierung der 16 Wochen\nPflichtfamulatur wird der 2. Studienabschnitt abgeschlossen.\nStudierende welche die ersten beiden Teile der 2. Diplomprüfung positiv absolviert haben, 16 Wochen\nPflichtfamulatur nachgewiesen haben und mindestens einmal zur OSKE des 3. Teiles der 2. Diplomprü-\nfung angetreten sind, sind berechtigt an Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnittes teilzunehmen.\n3\n  Empfohlen wird jeweils ein Spezielles Studienmodul im 2., 3. und 4. Studienjahr und zwei im 5. Studienjahr zu absolvieren\n4\n  Empfohlen wird nach dem 2.,3.,4. und 5. Studienjahr jeweils 4 Wochen Pflichtfamulatur zu absolvieren\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                              MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 70 -\n2.8.3 Die dritte Diplomprüfung\nDie 3. Diplomprüfung umfasst eine Gesamtprüfung und die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter zu einem Fach je Fächergruppe. Zusätzlich sind die unten angeführten Lehrveranstaltun-\ngen mit immanentem Prüfungscharakter positiv zu absolvieren.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ 1. Fächergruppe:                 Chirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie, Urologie, Kinderchirurgie, Akut- und\n                                   Notfallmedizin (jew. Se u. Ue)\n⇒ 2. Fächergruppe:                 Innere Medizin; Neurologie, (jew. Se u. Ue)\n⇒ 3. Fächergruppe:                 Dermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen- und Ohren-\n                                   heilkunde; Gynäkologie und Geburtshilfe; Psychiatrie; Medizinische Psycho-\n                                   logie und Psychotherapie; Kinder- und Jugendheilkunde (jew. Se u. Ue)\n⇒ Allgemeinmedizin (Se)\n⇒ Praktische Notfallmedizin (Se u. Ue)\n⇒ Praktische ärztliche diagnostische Fertigkeiten (Ue)\n          Gesamtprüfung\nDie Gesamtprüfung erfolgt einerseits in Form einer OSKE ( = objective structured clinical examination),\nandererseits in einer Beurteilung der Diplomarbeit sowie einer mündlichen Prüfung zum Gegenstand der\nDiplomarbeit.\nDie positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des\n3. Studienabschnittes und der positive Abschluss aller Teile der 2. Diplomprüfung sind die Voraussetzun-\ngen der Zulassung zur Gesamtprüfung.\nPflichtfamulaturen:\nIm 3. Studienabschnitt sind 5 Wochen (200 Stunden) Pflichtfamulatur in einer allgemeinmedizinischen\nLehrpraxis zu absolvieren.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nAbschluss des dritten Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung der Gesamtprüfung des 3. Studienabschnittes und der Absolvierung der o.\na. Pflichtfamulatur sowie mit dem Nachweis über die absolvierten freien Wahlfächer im Ausmaß von\n28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte ist der dritte Studienabschnitt und damit das Diplomstudium\nHumanmedizin abgeschlossen.\n3. Übergangsbestimmungen\n3.1 Fristerstreckung gemäß § 80 Abs. 2 UniStG\nAm 1. Oktober 2002 ist der neue Studienplan für das Diplomstudium der Humanmedizin (Studienkenn-\nzahl 202) in Kraft getreten.\nStudienabschnitte des früheren Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl 201), die zum Zeitpunkt\ndes Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen waren, sind laut Gesetz (§124 U-\nnivG 2002 mit Verweis auf §80 UniStG) in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semes-\nters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Diese Frist wurde durch Beschluss der Studienkommission\nder seinerzeitigen Medizinischen Fakultät der Universität Graz vom 8.1.2002 verlängert, und zwar für den\nersten Studienabschnitt um ein und für den zweiten Studienabschnitt um zwei Semester. Dementspre-\nchend gilt für alle Studienabschnitte dieselbe Übergangsfrist von 6 Semestern.\nDieser Zeitraum endete erstmals am 30. September 2005.\nUm Härten für Studierende durch eine Umstellung in den neuen Studienplan möglichst gering zu halten,\nwird hiermit folgende Regelung getroffen:\n     A) Studierende, die sich im zweiten Studienabschnitt des Studiums O201 befinden, erhalten die\n          Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spätestens 30. September 2008 abzuschließen. Wird der zwei-\n          te Studienabschnitt innerhalb dieses Zeitraumes abgeschlossen, so kann die/der Studierende das\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                   MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 71 -\n         Studium O201 mit dem dritten Abschnitt fortsetzen, allerdings hat sie/er diesen Studienabschnitt\n         bis spätestens 30. September 2011 positiv abzuschließen.\n     B) Studierende, die sich im dritten Studienabschnitt des Studiums O201 befinden, erhalten die\n         Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spätestens 30. September 2011 abzuschließen.\n     C) Für Studierende, die umgestellt werden müssten, obliegen die weiteren Regelungen (insbeson-\n         dere für Rigorosumsprüfungen) dem Studienrektor. Folgende Fristen für prüfungsimmanente\n         Lehrveranstaltungen (Pflichtübungen) können jedoch KEINESFALLS verlängert werden.\n          2. Abschnitt (O201): 30. September 2008\n          3. Abschnitt (O201): 30. September 2011\n4. Inkrafttreten\n(1) Der Studienplan in der durch diese Verordnung geänderten Fassung tritt mit Veröffentlichung im Mit-\nteilungsblatt am 1. Oktober 2007 in Kraft.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 72 -\nAnhang\nAnhang I: Qualifikationsprofil\nQualifikationsprofil für Absolventinnen und Absolventen der medizinischen Studienrichtungen an der\nMedizinischen Universität Graz\nDie Studierenden der Medizinischen Studienrichtungen an der Medizinischen Universität Graz erfahren\nwährend ihrer universitären Ausbildung die Vermittlung von theoretischem Wissen (Kenntnisse wissen-\nschaftlicher Grundlagen und Zusammenhänge), von praktischen Fertigkeiten, Formung von ethischen\nGrundhaltungen und eine Ausbildung in kommunikativen Fähigkeiten.\nVon Absolventinnen/Absolventen medizinischer Studienrichtungen der Medizinischen Universität Graz\nwird erwartet:\n- dass sie über über eine breite Basis an theoretischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten verfü-\n    gen, welche sie für jegliche Form der weiteren postpromotionellen Ausbildung und zur Kooperation\n    mit anderen Berufsfeldern des Gesundheitswesens qualifizieren\n- dass sie über eine wissenschaftliche Denkweise und Ausbildung verfügen\n- dass sie eine ärztlich-ethische Einstellung und Grundhaltung einnehmen\n- dass sie offen sind für medizinische Weiterentwicklungen\n- dass sie die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztliche Berufsausübung und Weiterbildung erfül-\n    len und sich auf die Übernahme von ärztlicher Verantwortung vorbereitet haben\n- dass sie sich während ihrer Ausbildung eine systematische Denkweise und ein strukturiertes Heran-\n    gehen an medizinische Probleme erarbeitet haben\n- dass sie die adäquaten diagnostischen Algorithmen beherrschen\n- dass sie die adäquaten therapeutischen Entscheidungen treffen können\n- dass sie sich mit der Struktur, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Gesundheitswesens\n    auseinander gesetzt haben.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- handelt nach rational wissenschaftlichen Konzepten und Grundsätzen,\n- ist vertraut mit der Arbeitsweise wissenschaftlicher Methoden nicht nur in theoretischer Kenntnis\n    sondern auch aus praktischer Beschäftigung mit wissenschaftlicher Arbeit\n- ist imstande, wissenschaftliche Publikationen im Eigenstudium zu erarbeiten und sie kritisch zu reflek-\n    tieren\n- hat sich mit den wissenschaftstheoretischen Konzepten der bio-psycho-sozialen Medizin vertraut\n    gemacht\n- hat eine vorurteilsfreie Haltung gegenüber protowissenschaftlichen Verfahren in der Heilkunde.\nDie Absolventin/der Absolvent\n- verfügt über eine ärztlich-ethische Grundhaltung und Einstellung\n- ist bereit, sich einer ärztlichen Aufgabe zu widmen und Verantwortung für das physische, psycho-\n    mentale und soziale Wohlbefinden von Patienten/Patientinnen zu übernehmen\n- verfügt über soziale und kommunikative Fähigkeiten\n- begegnet Patientinnen/Patienten mit Respekt und ohne Ansehen von Geschlecht, Rasse, Alter, sexu-\n    eller Orientierung, sozialem und ökonomischen Status, Ausbildung, kulturellem Hintergrund, Religion\n    und Weltbild\n- ist in der Lage, sich verständlich in einer, der Auffassungsgabe der/des Patientin/Patienten angepass-\n    ten Weise auszudrücken und zu kommunizieren\n- verfügt über Empathie und Mitgefühl mit der/dem Patientin/Patienten in ihrem/seinem psychosozia-\n    len Umfeld.\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                            MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 73 -\nDie Absolventin/der Absolvent\n- hat sich damit auseinandergesetzt, Verantwortung zu übernehmen und adäquate medizinische Ent-\n    scheidungen zu treffen\n- hat sich mit Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention auseinandergesetzt und ist bereit, sie in\n    ihrer/seiner ärztlich medizinischen Tätigkeit zu fördern\n- hat sich selbstkritisch mit dem eigenen Verhalten auseinandergesetzt\n- ist bereit mit anderen Gesundheitsberufen zu kooperieren\n- ist vertraut mit der Notwendigkeit eines lebenslangen Lernens und einer kontinuierlichen Weiterbil-\n    dung\n- ist offen für Maßnahmen zur Qualitätssicherung und periodischen Überprüfung der eigenen ärztli-\n    chen Kompetenz und des Wissensstandes\nDie Absolventin/der Absolvent\n- ist offen für neue medizinische Entwicklungen\n- ist bereit, die sich ändernden sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen in ihrem/seinem ärztlichen\n    Handeln mitzuberücksichtigen\nDie Absolventin/der Absolvent\n- erfüllt die gesetzlichen Standards hinsichtlich einer kontinuierlichen theoretischen und praktischen\n    Weiterbildung\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                           MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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            "text": "- 74 -\nAnhang II: Lehrveranstaltungsübersicht inkl. SSt und ECTS-Punkte\n  1. und 2. Semester\n                                                             Semesterstunden                                ECTS-Punkte\n  Kurzbez.            Titel                                                                    5\n                                                             Vo Ue Se Ex                   SU      Total Vo Ue Se Ex SU Total\n  Track EM            Einführung in die Medizin              2,8 4,5 0,5                           7,8       3 4 1                     8\n                      Vom Naturgesetz zum Le-\n  Modul 016                                                  3,9                           0,8 4,7           4                  2      6\n                      ben\n  Modul 027           Bausteine des Lebens                   2,4                           2,4 4,8           3                  3      6\n  Modul 038           Zelle, Gewebe, Gesundheit              6,1                           0,5 6,6           6                  2      8\n                      Struktur und Funktion des\n  Modul 04                                                   4,0      3,3     0,9                  8,2       3       3 1               7\n                      Bewegungsapparats\n                      Biologische Kommunikati-\n  Modul 05                                                   4,0      3,0     1,0                  8,0       3       3 1               7\n                      onssysteme\n                      Biomoleküle: Biosynthese,\n  Modul 06                                                   4,0      2,5     0,9                  7,4       3       2 1               6\n                      Funktion u. Stoffwechsel\n                      Ärztliche Fertigkeiten I -\n  Track ÄF I                                                          1,0           1,0            2,0               1     1           2\n                      Hospitation\n  freie Wahlf.9       Anteil / Freie Wahlfächer                                                                                       10\n  Summe                                                      27,2 14,3 3,3 1,0 3,7 49,5 25 17 7                            1          60\n  3. und 4. Semester\n                                                           Semesterstunden             ECTS-Punkte\n  Kurzbez.         Titel\n                                                           Vo        Ue Se Ex SU Total Vo Ue Se Ex SU Total\n                   Vererbung, Urogenitaltrakt\n  Modul 07                                                 4,0       2,0     1,0                   7,0       4       2 1               7\n                   und endokrine Organe\n                   Sauerstoff-Transportsystem\n  Modul 08                                                 4,0       2,3     1,1                   7,4       4       2 1               7\n                   des Menschen\n  SSM              Spezielles Studienmodul                                                6,0      6,0                          6      6\n  Modul 10 Krankheitsdynamik                               3,6                            4,1      7,7       4                  4      8\n                   Grundkonzepte zur Krank-\n  Modul 11                                                 3,7                            3,6      7,3       4                  3      7\n                   heitslehre\n  Modul 12 Therapeutische Intervention                     3,7                            3,6      7,3       4                  3      7\n  Track\n                   Ärztliche Fertigkeiten II                                              2,2      2,2                          2      2\n  ÄF II\n  Track KSR Kommunikation/Supervision/\n                                                                             2,0                   2,0                 2               2\n  I                Reflexion I\n  Famulatur 4 Wochen - Pflichtfamulatur                                                                                                6\n  freie\n                   Anteil / Freie Wahlfächer                                                                                           8\n  Wahlf.\n  Summe                                                    19,0      4,3     5,1          19,5 47,9 20               4 5       18     60\n5\n   SU bedeutet hier, entweder Seminar- und/oder Übungseinheiten oder Seminar mit Übung\n6\n   Ue 0,3; Se 0,5\n7\n   Ue 1,7; Se 0,7\n8\n   Ue 0,4; Se 0,1\n9\n   Die freien Wahlfächer wurden nach Maßgabe noch verfügbarer ECTS-Punkte auf die ersten fünf Studienjahre aufgeteilt\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz                                                          MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk."
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