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Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\nFreie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Abteilung Personal der Medizinischen Universität Graz,\nUniversitätsplatz 3, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (analog Abgeltungsgesetz bzw. analog VBG 491) an der Universitätsklinik für\nRadiologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet auf 3 bzw. 2 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Diplom- oder Doktoratsstudium der Physik, Telematik oder Elektrotechnik\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Spezialisierung auf Biomedizinische Technik. Der Aufgabenbereich umfasst unter anderem in-\n vitro und in-vivo MR-Untersuchungen im Bereich der Gefäß- und Gefäßwanddiagnostik sowie\n Aufgaben der nachbereitenden Bildverarbeitung und Analyse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W166 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Psychiatrie,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrung in stationärer Akutpsychiatrie, vor allem auch Versorgung psychisch schwer Kranker im\n geschlossenen Bereich\n • Psychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse erwünscht\n • Interesse an wissenschaftlichen Projekten und eigener wissenschaftlicher Aktivität im Bereich bi-\n polarer Patienten wird erwartet\n • Jus practicandi\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W211 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Innere Medi-\nzin, Klinische Abteilung für Nephrologie und Hämodialyse, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur\nBeendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Erfahrungen in Nephrologie\n • Erfahrung mir klinischen Studien\n • Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W212 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 221, "academic_year": "2006/07", "issue": "27", "published": "2007-06-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=221&pDocNr=5243&pOrgNr=1" }, "index": 35, "text": "- 36 -\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardio-\nlogie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes grundlagenwissenschaftliches Studium (Schwerpunkt Biologie/Biophysik) mit\n abgeschlossenem Doktorat oder eine dem Doktorat gleichzuhaltende wissenschaftliche Qualifi-\n kation\nAufgabenbereich:\n • Die/der Stelleninhaberin/Stelleninhaber soll die Funktion einer Laborleiterin/eines Laborleiters\n übernehmen\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit im Schwerpunkt Herz-Kreislauf-\n Physiologie/Pathophysiologie der Herzinsuffizienz auf zellulärem und subzellulärem Gebiet\nZusätzlich erwünschte Qualifikationen:\n • Auslandserfahrung in einem grundlagenwissenschaftlichen Labor\n • Erfahrung in wissenschaftlicher Publikation und Antragstellung sowie der Koordination inter-\n nationaler Forschungsprojekte\n • Bereitschaft zur Studierendenausbildung (Lehrtätigkeit erwünscht)\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W213 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Kardiologie, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort, zeitlich befristet bis 30. September 2008.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Kardiologische Funktionsdiagnostik (Echokardiographiekenntnisse einschließlich diastolische\n Funktion von Vorteil)\n • Erfahrung in der Organisation/Durchführung klinischer Multizenter-Studien\n • Grundlagenwissenschaftliche Kenntnisse vorteilhaft\n • Bereitschaft zur Studierendenausbildung (Lehrtätigkeit erwünscht)\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W214 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. September 2007, zeitlich befristet bis 31. August 2010.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin/Facharzt für Kinderchirurgie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Nachweis von EDV- sowie Fremdsprachenkenntnissen\n • Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Tätigkeit\n • Erfahrungen auf dem Gebiet der Traumatologie sowie der Unfallverhütung\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. Juli 2007 (Kennzahl: W215 ex 2006/07)\nKorrektur der Ausschreibung vom 06.06.2007:\nEine ½ Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb am Institut für Physiologische Chemie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. Juli 2007, befristet auf 1 Jahr.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie oder eine dem Doktorat gleich zu wertende wis-\n senschaftliche Befähigung\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Nachweis von Lehre in Medizinischer Chemie von Vorteil\n • Vorerfahrung in biochemisch-analytischen Verfahren der Proteinchemie\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 221, "academic_year": "2006/07", "issue": "27", "published": "2007-06-20T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=221&pDocNr=5243&pOrgNr=1" }, "index": 36, "text": "- 37 -\n • Erfahrung in der HPLC-Analytik von Stoffwechselprodukten\n • Forschungserfahrung in pathophysiologischen Fragestellungen\n • Auslandserfahrung\n Ende der Bewerbungsfrist: 27. Juni 2007 (Kennzahl: W184 ex 2006/07)\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 241, "academic_year": "2006/07", "issue": "28", "published": "2007-07-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=241&pDocNr=5270&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 10. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 02.07.2007 28. Stück\n137. Neuausschreibung der Stelle der Rektorin bzw. des Rektors an der Medizinischen Universität Graz\n137.\nNeuausschreibung der Stelle der Rektorin bzw. des Rektors an der Medizinischen Universität Graz\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat in\nseiner Sitzung am 20.06.2007 gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 des Universitätsgesetzes 2002 idgF folgende\nAusschreibung beschlossen hat:\nAusschreibung der Stelle der Rektorin bzw. des Rektors gemäß Universitätsgesetz 2002\nAn der Medizinischen Universität Graz ist die Stelle einer/eines hauptamtlichen Rektorin/Rektors für die\nFunktionsperiode vom 1. Oktober 2007 bis 30. September 2011 zu besetzen.\nDie Funktionsperiode beträgt vier Jahre; eine Wiederbestellung ist zulässig. Zur Rektorin/zum Rektor kann\ngemäß § 23 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 nur eine Person mit internationaler Erfahrung und der Fähigkeit\nzur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden. Die Universität strebt\neine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an und fordert deshalb qualifizierte Frauen\nnachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.\nAn der Medizinischen Universität Graz sind derzeit ca. 1.800 Mitarbeiter/innen beschäftigt; ca. 4100\nStudierende sind an der Medizinischen Universität Graz inskribiert. Nähere Informationen zur\nMedizinischen Universität Graz finden Sie auf der Internetseite www.meduni-graz.at.\nAufgaben der Rektorin/des Rektors:\nDie Rektorin/der Rektor ist Vorsitzende/Vorsitzender des Rektorats, das aus der Rektorin/dem Rektor und\nVizerektorinnen/Vizerektoren besteht. Aufgaben, Befugnisse und rechtliche Stellung ergeben sich im\nEinzelnen aus dem Universitätsgesetz 2002 (www.unigesetz.at).\nFolgende Qualifikationen sind für Bewerberinnen/Bewerber wünschenswert:\n • Vertrautheit mit Idee und Aufgaben einer Medizinischen Universität\n • Ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Einbindung in die internationale scientific community\n • Erfahrung in universitärer Lehre\n • Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Medizinischen Universität\n • Soziale Kompetenz wie Integrations- und Teamfähigkeit, Kooperations- und\n Kommunikationsfähigkeit sowie Erfahrung im Bereich der Gleichstellung\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 04. Juli 2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 241, "academic_year": "2006/07", "issue": "28", "published": "2007-07-02T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=241&pDocNr=5270&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\nDie Bewerbungen sollen ausführliche Unterlagen hinsichtlich der Bewerbungsvoraussetzungen und\nQualifikationen enthalten. Den Bewerbungen sind schriftliche Vorstellungen über die Prinzipien der\nAmtsführung als Rektorin/Rektor bzw. der Gestaltung und Aufgabenverteilung des Rektorats und der\nweiteren Entwicklung der Universität beizufügen. Es wird vorausgesetzt, dass sich die Bewerberinnen/die\nBewerber Hearings stellen.\nBewerbungen sind bis 10. August 2007 (Datum des Poststempels) an den Vorsitzenden des Senats der\nMedizinischen Universität Graz, Herrn Univ.-Prof. Dr. R.O. Bratschko, Büro des Senats, Auenbruggerplatz\n2/2, 8036 Graz (E-Mail: senat@meduni-graz.at) zu richten.\n Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO\n Vorsitzender des Senats\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\nStudienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 04.07.2007 29. Stück\n138. Leitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen nicht-klinischen Organisationseinheit\n139. Forschungseinheit: Errichtung und Bestellung der Leiterin/des Leiters\n140. Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2007 an der Medizinischen Universität Graz\n141. Organisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Physiologische Medizin\n142. Organisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Molekulare Medizin\n143. Richtlinien des Rektorates: Prozessrichtlinie für die Nutzung von Ressourcen im Zentrum für Medizinische Grundlagenfor-\n schung (ZMF)\n144. Studienplan: Verlautbarung des Studienplanes für das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der Medizini-\n schen Universität Graz\n145. Studienplan: Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplanes für das Diplomstudium Humanmedizin\n146. Studienplan Bachelorstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft: Rahmenvorgabe für Bachelorarbeiten\n147. Studienplan: Änderung des Studienplanes Zahnmedizin\n148. Mitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2008\n149. Mitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2008\n150. Ausschreibung von Stellen\n138.\nLeitungen: Bestellung zum Vorstand einer wissenschaftlichen nicht-klinischen Organisationseinheit\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den Bestimmungen\ndes § 20 (5) iVm § 32 (2) UG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes der Medizinischen Uni-\nversität Graz idgF\n Herrn Univ.-Prof. Dr. Anton SADJAK\n zum Vorstand des Institutes für Pathophysiologie und Immunologie\nmit Wirkung ab 01.07.2007 – 31.12.2008 bestellt hat.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n139.\nForschungseinheit: Errichtung und Bestellung der Leiterin/des Leiters\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über die\nErrichtung von Forschungseinheiten, veröffentlicht im 25. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen\nUniversität Graz im Studienjahr 2004/05 vom 03.08.2005, RN 103, folgende Forschungseinheiten vom\nRektorat eingerichtet wurden:\na) Forschungseinheit für anale Inkontinenz aufgrund geburtshilflich-gynäkologischer Ursachen\n (Research Unit for Anal Incontinence due to obstetric/gynaecologic events)\n Leiterin: Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Andrea FRUDINGER\n mit Wirkung ab 01.07.2007 auf unbefristete Zeit\nb) Forschungseinheit: „Clinical Obstetric Research Unit and Academical Network Graz-Klagenfurt“\n Leiter: Herr Dr. Dietmar SCHLEMBACH\n mit Wirkung ab 01.06.2007 auf unbefristete Zeit\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n____________________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. Juli 2007\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 11.07.2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n140.\nAusschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2007 an der Medizinischen Universität\nGraz\nDer Studienrektor, Herr Univ.-Prof. Dr. Walther WEGSCHEIDER, gibt folgende Ausschreibung bekannt:\n Ausschreibung von Förderungsstipendien für\n das Kalenderjahr 2007\n an der Medizinischen Universität Graz\nAufgrund des StudFG 1992, BGBl.Nr.305/1992 idF des Bundesgesetzes BGL I Nr. 75/2003, werden\nFörderungsstipendien der Medizinischen Universität Graz im selbständigen Wirkungsbereich ausge-\nschrieben.\nFörderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten\n(insbes. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden.\nEs gelten die nachfolgenden Bedingungen:\n1. Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit samt Kos-\n tenaufstellung und Finanzierungsplan.\n2. Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit.a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1\n UOG 1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung\n und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen auf die Vor-\n schläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit ü-\n berdurchschnittlichen Erfolg durchzuführen.\n3. Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines\n weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und 19 StudFG)\nBei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch die Anzahl der Teildiplom-\nprüfungen berücksichtigt.\nAnträge auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums samt seiner Dokumentation der Vorausset-\nzungen sind an den Studienrektor der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock,\n8010 Graz zu richten.\nDie Einreichtermine sind der 30. Juni 2007 für das Sommersemester 2007 und der 30. November\n2007 für das Wintersemester 2007/08.\nEin Förderungsstipendium darf Euro 700,-- nicht unter- und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.\nAuf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen\nkein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung\nDie Stipendienempfänger sind verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über\ndie widmungsgemäße Verwendung vorzulegen. Beträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstellung\nund Abrechnung oder einer nicht zweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückforderung\nderselben nach sich. 25% des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Berichts ausbe-\nzahlt.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n141.\nOrganisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Physiologische Medizin\nDas Rektorat und der Leiter des Instituts für Biophysik, Herr Univ.-Prof. Dr. Bernd KOIDL, der Leiter des\nInstituts für Physiologische Chemie, Herr Univ.-Prof. Dr. Günther JÜRGENS, und der Leiter des Instituts für\nPhysiologie, Herr Univ.-Prof. Dr. Helmut HINGHOFER-SZALKAY, geben gemeinschaftlich als leitende Or-\ngane des Zentrums gemäß § 20 Abs. 4 UG 2002 idgF, iVm. § 6 Abs. 1 lit a und § 3 Abs. 3 letzter Satz des\nOrganisationsplanes der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im 16. Stück des Mitteilungsblattes\nder Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2006/07 vom 07.02.2007, RN 63, folgende Organisati-\nons- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Physiologische Medizin bekannt:\n Organisations- und Geschäftsordnung\n für das\n Zentrum für Physiologische Medizin\n PRÄAMBEL\nNach § 20 Abs 4 UG 2002 idgF wurde ein Organisationsplan für die Medizinische Universität Graz erstellt,\nin welchem je drei Institute des Nichtklinischen Bereichs zu drei Zentren zusammengefasst werden. Das\nZentrum ist keine Organisationseinheit im Sinne des § 20 Abs 5 UG 2002 idgF.\nZum Zweck der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Zentren wird zwischen Rektorat und\nZentrumsleitung eine Organisations- und Geschäftsordnung erstellt.\n ALLGEMEINES\n§ 1 Fachlicher Geltungsbereich\nIm Sinne des § 6 Abs 1 lit. a des Organisationsplans der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im\nMitteilungsblatt 16. Stk, RN 63 vom 7. Februar 2007 sind folgende Institute zum\n Zentrum für Physiologische Medizin, Center of Physiological Medicine\nzusammengefasst.\nInstitut für Biophysik Institute of Biophysics\nInstitut für Physiologische Chemie Institute of Physiological Chemistry\nInstitut für Physiologie Institute of Physiology\n§ 2 Ziele\n(1) Ziel der Zusammenarbeit der Institute im Rahmen des Zentrums ist insbesondere die koordinierte Vorge-\nhensweise im Bereich der Forschung sowie in der Ressourcennutzung.\n(2) Ziele der Zusammenarbeit im Rahmen des Zentrums sind insbesondere:\n1. Die Stärkung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit in ausgewählten Forschungsge-\n bieten.\n2. Die Erreichung einer kritischen Masse an WissenschafterInnen in ausgewählten Forschungsgebieten,\n um vorhandenes Forschungspotential noch besser zu nutzen.\n3. Förderung der Nachwuchswissenschafter.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n4. Gemeinsame und flexiblere apparative und personelle Ressourcennutzung und –steuerung des Zent-\n rums im Bereich der Forschung und Administration.\n5. Gezielte und umfassendere Vermarktung erarbeiteter Forschungsergebnisse, bestehender Forschungs-\n kompetenzen und Ressourcen.\n6. Besserer Informationsaustausch zwischen den im Zentrum angesiedelten Instituten, mit den anderen\n Zentren und den Kliniken und klinischen Instituten im Bereich der Forschung.\n LEITUNG, AUFGABEN und KOMMUNIKATION\n§ 3 Leitende Organe des Zentrums\n(1) Leitende Organe des Zentrums sind die Zentrumsleitung und der/die Zentrumssprecher/in.\n(2) Die Zentrumsleitung setzt sich aus jenen drei Institutsvorständen, deren Institute gemeinsam ein Zent-\nrum bilden, zusammen. Im Verhinderungsfall ist der/die jeweilige Stellvertreter/in des/der Institutsleiters/in\nvorübergehend Mitglied der Zentrumsleitung.\n(3) Auf Basis eines jährlichen Rotationsverfahrens ernennt das Rektorat auf Mehrheitsvorschlag der Zent-\nrumsleitung ein Mitglied der Zentrumsleitung zum/zur Zentrumssprecher/in und ein/e weiteres/e zu des-\nsen/deren Stellvertreter/in. Die Bestellung zum/zur Zentrumssprecher/in und dessen/deren Stellvertreter/in\nerfolgt für ein Jahr und beginnt jeweils mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober).\n(4) Die Abberufung des/der Zentrumssprechers/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in ist nur aus wichtigem\nGrund auf Antrag der jeweils beiden anderen Mitglieder der Zentrumsleitung durch das Rektorat möglich.\n(5) Die Zentrumsleitung kann einvernehmlich, unter Einhaltung des Beginns der neuen Periode mit dem\njeweiligen Wintersemester, das Rotationsverfahren einmalig für eine Funktionsperiode aussetzen und\nden/die bislang bestellten/e Zentrumssprecher/in für ein weiteres Jahr dem Rektorat zur Bestätigung vor-\nschlagen.\n§ 4 Aufgaben und Beschlussfassung der Zentrumsleitung\n(1) Die Aufgaben der Zentrumsleitung sind insbesondere:\n1. Wechselseitige Information über laufende sowie geplante institutsinterne Forschungsprojekte.\n2. Koordination der institutsübergreifenden Forschungsprojekte.\n3. Planung der Forschungsausrichtung und gemeinsame Abstimmung im Bereich der Bildung und Förde-\n rung von gemeinsamen Forschungsprojekten, von Großprojekten und Forschungsschwerpunkten des\n Zentrums.\n4. Koordination der gemeinsamen Nutzung von apparativen Einrichtungen, wobei die Nutzungsanteile\n institutsbezogen verrechnet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind bei Bedarf abzu-\n schließen. Die organisatorische und personelle Verantwortung für die apparativen Einrichtungen ver-\n bleibt unberührt bei den Instituten (Nutzungsvertrag, Servicebuch, Reparatur-Rücklage).\n5. Koordination des gemeinsamen Beschaffungsmanagements in Abstimmung mit der zentralen Beschaf-\n fung.\n6. Koordination des gemeinsamen Personaleinsatzes bei gemeinsamen Forschungsprojekten des Zent-\n rums.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n7. Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für\n Forschungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung ge-\n stellt werden.\n8. Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n9. Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n(2) Um die Aufgaben der Zentrumsleitung wahr zu nehmen, finden regelmäßig - zumindest einmal im Mo-\nnat - Zentrumsleitungssitzungen statt. Die Mitglieder der Zentrumsleitung sind verpflichtet, an den Zent-\nrumsleitungssitzungen teilzunehmen. Es steht der Zentrumsleitung frei, einvernehmlich zu beschließen, Mit-\narbeiterInnen der drei beteiligten Institute anlassbezogen oder kontinuierlich zu den Zentrumsleitungssit-\nzung beizuziehen.\n(3) Jedes Treffen der Zentrumsleitung wird mit einer Tagesordnung vorbereitet und mit einem Ergebnispro-\ntokoll nachbereitet. Die Koordination, Einberufung und Protokollführung obliegt dem Zentrumssprecher. Die\nEinladung und Übermittlung der Tagesordnung wird der Sache nach zeitgerecht, aber mindestens 5 Werk-\ntage vor Durchführung der Sitzung schriftlich bekannt gegeben.\n(4) Die Zentrumsleitung ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder anwesend sind. Die Beschlussfassungen\nder Zentrumsleitung erfolgen mehrheitlich, in Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 und Z 8 einstimmig. Wird in\nAngelegenheiten des Abs 1 Z 7 trotz zweimaliger formeller Abstimmung kein Beschluss gefasst, ist von der\nZentrumsleitung das Rektorat anzurufen, welches eine endgültige Entscheidung trifft.\n§ 5 Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in\nDie Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in sind insbesondere:\n1. Inhaltliche Abstimmung der Zielvereinbarung des Zentrums mit jenen der im Zentrum beteiligten Insti-\n tute.\n2. Abschluss einer Zielvereinbarung inkl. der jährlichen Budgetvereinbarung für das Zentrum mit dem\n Rektorat nach vorheriger Abstimmung und in Anwesenheit und Beteiligung der Zentrumsleitung.\n3. Kommunikation zwischen der Zentrumsleitung und dem Rektorat\n4. Präsentation des Zentrums als Einheit nach außen und innen. Im Innen- und Außenauftritt eines Insti-\n tuts ist das Zentrum mitzubenennen. (z.B. Publikationen, Kongresse...)\n5. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation im Bereich des Zentrums.\n6. Koordination und Leitung der Zentrumsleitungssitzungen.\n7. Koordination des Informationsaustausches über die Forschungsprojekte auf Zentrumsebene, sowie der\n Veranstaltung des Zentrumsforums nach § 6 Abs 1.\n§ 6 Kommunikation innerhalb des Zentrums\n(1) Mindestens zweimal pro Jahr findet ein Zentrumsforum statt. Teilnehmer des Zentrumsforums sind die\nZentrumsleitung und alle in der Forschung tätigen Mitarbeiter/innen, die den drei Instituten des Zentrums\nzugeordnet sind. Ziel des Zentrumsforums ist der wechselseitige Informationsaustausch über Forschungs-\nvorhaben und - projekte innerhalb des Zentrums und deren Vernetzung.\n(2) Bestehende informelle Informationsstrukturen auf Institutsebene bleiben durch die Institution des Zent-\nrumsforums unberührt.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n§ 7 Forschungsprofilbildung\nDie Zentrumsleitung hat den IST-Stand der Forschungsprojekte am Zentrum zu erheben, nach einer Stär-\nken-Schwächen-Analyse Forschungsschwerpunkte im Sinne der Profilbildung des Zentrums in Abstimmung\nzur Strategie der Med Uni Graz zu beschließen und diese jährlich zu aktualisieren.\n BUDGET, PERSONAL und LEHRE\n§ 8 Budget\n(1) Das Rektorat vergibt pro Zentrum ein Budget für allgemeine Sachmittel und allgemeine Investitionen,\nderen Verteilung nach einem vom Rektorat festgelegten Schlüssel erfolgt.\n(2) Sachmittel und Investitionen in der Lehre sowie Reisekosten sind von dieser Regelung nicht betroffen.\n§ 9 Personal\n(1) Die Personalhoheit verbleibt, hinsichtlich der Fach- und Dienstvorgesetztenfunktion, grundsätzlich auf\nder Ebene der Institute. Personalkooperationen auf Zentrumsebene werden vom Rektorat nachdrücklich\nbefürwortet.\n(2) Bei Personalbesetzungen ist auch auf die Profilbildung des Zentrums Bedacht zu nehmen.\n SCHLUSSBESTIMMUNG\n§ 10 Inkrafttreten\nDie Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der drei Institutsleiter und nach Genehmigung durch das Rektorat\nmit dem der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz folgenden Tag in\nKraft.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n142.\nOrganisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum für Molekulare Medizin\nDas Rektorat und der Leiter des Instituts für Molekularbiologie und Biochemie, Herr Univ.-Prof. Dr. Gerhard\nKOSTNER, der Leiter des Instituts für Pathophysiologie und Immunologie, Herr Univ.-Prof. Dr. Konrad\nSCHAUENSTEIN, und der Leiter des Instituts für Zellbiologie, Histologie und Embryologie, Herr Univ.-Prof.\nDr. Gottfried DOHR, geben gemeinschaftlich als leitende Organe des Zentrums gemäß § 20 Abs. 4 UG\n2002 idgF, iVm. § 6 Abs. 1 lit b und § 3 Abs. 3 letzter Satz des Organisationsplanes der Medizinischen Uni-\nversität Graz, veröffentlicht im 16. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Universität Graz im Stu-\ndienjahr 2006/07 vom 07.02.2007, RN 63, folgende Organisations- und Geschäftsordnung für das Zentrum\nfür Molekulare Medizin bekannt:\n Organisations- und Geschäftsordnung\n für das\n Zentrum für Molekulare Medizin\n PRÄAMBEL\nNach § 20 Abs 4 UG 2002 idgF wurde ein Organisationsplan für die Medizinische Universität Graz erstellt,\nin welchem je drei Institute des Nichtklinischen Bereichs zu drei Zentren zusammengefasst werden. Das\nZentrum ist keine Organisationseinheit im Sinne des § 20 Abs 5 UG 2002 idgF.\nZum Zweck der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung der Zentren wird zwischen Rektorat und\nZentrumsleitung eine Organisations- und Geschäftsordnung erstellt.\n ALLGEMEINES\n§ 1 Fachlicher Geltungsbereich\nIm Sinne des § 6 Abs 1 lit b des Organisationsplans der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im\nMitteilungsblatt 16. Stück, RN 63 vom 7. Februar 2007, sind folgende Institute zum\n zum Zentrum für Molekulare Medizin, Center of Molecular Medicine\nzusammengefasst.\nInstitut für Molekularbiologie und Biochemie\nInstitut für Pathophysiologie und Immunologie\nInstitut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie\nInstitute of Molecular Biology and Biochemistry\nInstitute of Pathophysiology and Immunology\nInstitute of Cell Biology, Histology and Embryology\n§ 2 Ziele\n(1) Ziel der Zusammenarbeit der Institute im Rahmen des Zentrums ist insbesondere die koordinierte Vorge-\nhensweise im Bereich der Forschung sowie in der Ressourcennutzung.\n(2) Ziele der Zusammenarbeit im Rahmen des Zentrums sind insbesondere:\n1. Die Stärkung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit in ausgewählten Forschungsge-\n bieten.\n2. Die Erreichung einer kritischen Masse an WissenschafterInnen in ausgewählten Forschungsgebieten,\n um vorhandenes Forschungspotential noch besser zu nutzen.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n3. Förderung der Nachwuchswissenschafter.\n4. Gemeinsame und flexiblere apparative und personelle Ressourcennutzung und –steuerung des Zent-\n rums im Bereich der Forschung und Administration.\n5. Gezielte und umfassendere Vermarktung erarbeiteter Forschungsergebnisse, bestehender Forschungs-\n kompetenzen und Ressourcen.\n6. Besserer Informationsaustausch zwischen den im Zentrum angesiedelten Instituten, mit den anderen\n Zentren und den Kliniken und klinischen Instituten im Bereich der Forschung.\n LEITUNG, AUFGABEN und KOMMUNIKATION\n§ 3 Leitende Organe des Zentrums\n(1) Leitende Organe des Zentrums sind die Zentrumsleitung und der/die Zentrumssprecher/in.\n(2) Die Zentrumsleitung setzt sich aus jenen drei Institutsvorständen, deren Institute gemeinsam ein Zent-\nrum bilden, zusammen. Im Verhinderungsfall ist der/die jeweilige Stellvertreter/in des/der Institutsleiters/in\nvorübergehend Mitglied der Zentrumsleitung.\n(3) Auf Basis eines jährlichen Rotationsverfahrens ernennt das Rektorat auf Mehrheitsvorschlag der Zent-\nrumsleitung ein Mitglied der Zentrumsleitung zum/zur Zentrumssprecher/in und ein/e weiteres/e zu des-\nsen/deren Stellvertreter/in. Die Bestellung zum/zur Zentrumssprecher/in und dessen/deren Stellvertreter/in\nerfolgt für ein Jahr und beginnt jeweils mit Beginn des Wintersemesters (1. Oktober).\n(4) Die Abberufung des/der Zentrumssprechers/in bzw. dessen/deren Stellvertreter/in ist nur aus wichtigem\nGrund auf Antrag der jeweils beiden anderen Mitglieder der Zentrumsleitung durch das Rektorat möglich.\n(5) Die Zentrumsleitung kann einvernehmlich, unter Einhaltung des Beginns der neuen Periode mit dem\njeweiligen Wintersemester, das Rotationsverfahren einmalig für eine Funktionsperiode aussetzen und\nden/die bislang bestellten/e Zentrumssprecher/in für ein weiteres Jahr dem Rektorat zur Bestätigung vor-\nschlagen.\n§ 4 Aufgaben und Beschlussfassung der Zentrumsleitung\n(1) Die Aufgaben der Zentrumsleitung sind insbesondere:\n1. Wechselseitige Information über laufende sowie geplante institutsinterne Forschungsprojekte.\n2. Koordination der institutsübergreifenden Forschungsprojekte.\n3. Planung der Forschungsausrichtung und gemeinsame Abstimmung im Bereich der Bildung und Förde-\n rung von gemeinsamen Forschungsprojekten, von Großprojekten und Forschungsschwerpunkten des\n Zentrums.\n4. Koordination der gemeinsamen Nutzung von apparativen Einrichtungen, wobei die Nutzungsanteile\n institutsbezogen verrechnet werden. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind bei Bedarf abzu-\n schließen. Die organisatorische und personelle Verantwortung für die apparativen Einrichtungen ver-\n bleibt unberührt bei den Instituten (Nutzungsvertrag, Servicebuch, Reparatur-Rücklage).\n5. Koordination des gemeinsamen Beschaffungsmanagements in Abstimmung mit der zentralen Beschaf-\n fung.\n6. Koordination des gemeinsamen Personaleinsatzes bei gemeinsamen Forschungsprojekten des Zent-\n rums.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n7. Interne Budgetverteilung für instituts- und zentrumsübergreifende Investitionen und Sachmittel, für\n Forschungsprojekte oder für sonstige Budgetmittel, die vom Rektorat dem Zentrum zur Verfügung ge-\n stellt werden.\n8. Vorschlag zur Änderung dieser Organisations- und Geschäftsordnung.\n9. Die Verantwortung für die Abhaltung und Koordination der Lehre bleibt ausschließlich den Instituten\n vorbehalten. Der institutsübergreifende Informationsaustausch ist erwünscht.\n(2) Um die Aufgaben der Zentrumsleitung wahr zu nehmen, finden regelmäßig - zumindest einmal im Mo-\nnat - Zentrumsleitungssitzungen statt. Die Mitglieder der Zentrumsleitung sind verpflichtet, an den Zent-\nrumsleitungssitzungen teilzunehmen. Es steht der Zentrumsleitung frei, einvernehmlich zu beschließen, Mit-\narbeiterInnen der drei beteiligten Institute anlassbezogen oder kontinuierlich zu den Zentrumsleitungssit-\nzung beizuziehen.\n(3) Jedes Treffen der Zentrumsleitung wird mit einer Tagesordnung vorbereitet und mit einem Ergebnispro-\ntokoll nachbereitet. Die Koordination, Einberufung und Protokollführung obliegt dem Zentrumssprecher. Die\nEinladung und Übermittlung der Tagesordnung wird der Sache nach zeitgerecht, aber mindestens 5 Werk-\ntage vor Durchführung der Sitzung schriftlich bekannt gegeben.\n(4) Die Zentrumsleitung ist beschlussfähig, wenn alle drei Mitglieder anwesend sind, Die Beschlussfassungen\nder Zentrumsleitung erfolgen mehrheitlich, in Angelegenheiten des Abs 1 Z 7 und Z 8 einstimmig. Wird in\nAngelegenheiten des Abs 1 Z 7 trotz zweimaliger formeller Abstimmung kein Beschluss gefasst, ist von der\nZentrumsleitung das Rektorat anzurufen, welches eine endgültige Entscheidung trifft.\n§ 5 Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in\nDie Aufgaben des/der Zentrumssprechers/in sind insbesondere:\n1. Inhaltliche Abstimmung der Zielvereinbarung des Zentrums mit jenen der im Zentrum beteiligten Insti-\n tute.\n2. Abschluss einer Zielvereinbarung inkl. der jährlichen Budgetvereinbarung für das Zentrum mit dem\n Rektorat nach vorheriger Abstimmung und in Anwesenheit und Mitbeteiligung der Zentrumsleitung.\n3. Kommunikation zwischen der Zentrumsleitung und dem Rektorat\n4. Präsentation des Zentrums als Einheit nach außen und innen. Im Innen- und Außenauftritt eines Insti-\n tuts ist das Zentrum mitzubenennen. (z.B. Publikationen, Kongresse...)\n5. Koordination der Öffentlichkeitsarbeit und der internen Kommunikation im Bereich des Zentrums.\n6. Koordination und Leitung der Zentrumsleitungssitzungen.\n7. Koordination des Informationsaustausches über die Forschungsprojekte auf Zentrumsebene, insbeson-\n dere der Veranstaltung der Zentrumskonferenzen und –foren nach § 6.\n§ 6 Kommunikation innerhalb des Zentrums\n(1) Mindestens einmal pro Semester findet unter Beteiligung der Zentrumsleitung, aller Universitätsprofesso-\nren/innen und Forschungsprojektleitern/innen von im Jahr laufenden und bewilligten Projekten im Rahmen\ndes FWF, EU, bm:bwk oder von Drittmittel- oder Industrieprojekten von mindestens 50.000 € pro Jahr eine\nZentrumskonferenz statt. Die Organisation, Struktur und Koordination der Zentrumskonferenz obliegt\ndem/der Zentrumssprecher/in. Ziel der Zentrumskonferenz ist der Informations- und Wissensaustausch zu\nallen in der Geschäftsordnung genannten Punkten.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n(2) Mindestens einmal pro Jahr findet die Zentrumskonferenz als Zentrumsforum statt. Teilnehmer des Zent-\nrumsforums sind die Zentrumsleitung und alle in der Forschung tätigen Mitarbeiter/innen, die den drei Insti-\ntuten des Zentrums zugeordnet sind. Ziel des Zentrumsforums ist der wechselseitige Informationsaustausch\nüber Forschungsvorhaben und - projekte innerhalb des Zentrums und deren Vernetzung.\n(3) Bestehende informelle Informationsstrukturen auf Institutsebene bleiben durch die Institution des Zent-\nrumsforums unberührt.\n§ 7 Forschungsprofilbildung\nDie Zentrumsleitung hat den IST-Stand der Forschungsprojekte am Zentrum zu erheben, nach einer Stär-\nken-Schwächen-Analyse Forschungsschwerpunkte im Sinne der Profilbildung des Zentrums in Abstimmung\nzur Strategie der Med Uni Graz zu beschließen und diese jährlich zu aktualisieren.\n BUDGET, PERSONAL und LEHRE\n§ 8 Budget\n(1) Das Rektorat vergibt pro Zentrum ein Budget für allgemeine Sachmittel und allgemeine Investitionen,\nderen Verteilung nach einem vom Rektorat festgelegten Schlüssel erfolgt.\n(2) Sachmittel und Investitionen in der Lehre sowie Reisekosten sind von dieser Regelung nicht betroffen.\n§ 9 Personal\n(1) Die Personalhoheit verbleibt, hinsichtlich der Fach- und Dienstvorgesetztenfunktion, grundsätzlich auf\nder Ebene der Institute. Personalkooperationen auf Zentrumsebene werden vom Rektorat nachdrücklich\nbefürwortet.\n(2) Bei Personalbesetzungen ist auch auf die Profilbildung des Zentrums Bedacht zu nehmen.\n SCHLUSSBESTIMMUNG\n§ 10 Inkrafttreten\nDie Geschäftsordnung tritt nach Beschluss der drei Institutsleiter und nach Genehmigung durch das Rektorat\nmit dem der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz folgenden Tag in\nKraft.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n143.\nRichtlinien des Rektorates: Prozessrichtlinie für die Nutzung von Ressourcen im Zentrum für Medizinische\nGrundlagenforschung (ZMF)\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat in seiner Sitzung\nam 28.06.2007 gemäß § 22 Abs. 1, 2. Satz, UG 2002 idgF nachfolgende Richtlinien beschlossen hat:\n Prozessrichtlinie für die Nutzung von Ressourcen im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung\n (ZMF)\nPräambel\nDiese Prozessrichtlinie hat das Ziel, die Vergabe von Forschungsflächen und Ressourcen des Zentrums für\nMedizinische Grundlagenforschung für Forschungsprojekte des Klinikums zu regeln. Dabei wurden folgende\nGrundsätze beachtet: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Flexibilität der Verfügbarkeit und Auslastung der\nRessourcen und möglichst geringer administrativer Aufwand.\n§ 1 Allgemeines\nNachfolgend der „Prozessrichtlinie für die Nutzung von Ressourcen im Forschungszentrum im ZMF (FZ) lt.\nBeschluss des Rektorats der MUG vom 21.07.2005“ wird diese Prozessrichtlinie über die Vergabe von Res-\nsourcen im Zentrum für Medizinische Grundlagenforschung (ZMF) erlassen.\nTeil A: Erlangung von Forschungsressourcen bzw. Benutzungsberechtigungen\n§ 2 Forschungsprojekte und kurzfristige Ressourcennutzung\n(1) Prinzipiell sind zu unterscheiden:\n 1. ZMF-Projekte, d.s. zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben mit einer konkreten Fragestellung, die\n über einen längeren Zeitraum eine kontinuierliche Nutzung von Ressourcen im Forschungszent-\n rum erforderlich machen. Beantragte ZMF-Projekte sind nach § 3 durch die ZMF-Kommission zu\n begutachten.\n 2. kurzfristige Nutzung von Ressourcen des ZMF und Dienstleistungen, die durch Core Facilities\n und Speziallaborbereiche erbracht werden; darunter versteht man Tätigkeiten, die bestehende\n Projekte weder be- noch verhindern. Über die kurzfristige Nutzung von Ressourcen des ZMF\n und Dienstleistungen, die durch Core Facilities und Speziallaborbereiche erbracht werden, ent-\n scheidet direkt die Leitung des ZMF im Einvernehmen mit dem Rektorat, vertreten durch den zu-\n ständigen Vizerektor.\n§ 3 Verfahren zur Bewilligung von ZMF-Projekten\n (1) Anmeldungen für die Nutzung von ZMF-Ressourcen sind bei der Leitung des ZMF einzubringen.\n Die Leitung formuliert dafür entsprechende Vorgaben und Formulare.\n (2) Die Anmeldungen sind in der Reihenfolge ihres Einlangens von der Leitung des ZMF auf die for-\n male Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und gleichzeitig ist der Auslastungsgrad des\n ZMF durch die Leitung des ZMF festzustellen. Die eingereichten Forschungsprojekte werden dar-\n auf hin geprüft, ob allfällig notwendige Genehmigungen vorliegen (z.B. der Ethikkommission, im\n Rahmen von Tierversuchen, Verwendung spezieller Materialien usw). Die Anmeldung kann we-\n gen Unvollständigkeit des Antrages zur Komplettierung rückverwiesen werden.\n (3) Die Leitung des ZMF bereitet die Unterlagen für die Begutachtung der eingereichten Projekte\n gemäß den Kriterien des § 4 dieser Richtlinien durch die ZMF-Kommission vor.\n (4) Auf Basis dieser Vorbegutachtung erstellt die „ZMF-Kommission“ gutachterisch begründete\n Empfehlungen über die Vergabe von Forschungsressourcen bzw. allfällige Reihungen. Die ZMF-\n Kommission ist ein Ad-Hoc-Gremium, welches aus fünf Mitgliedern besteht, die aus dem Kreis\n der habilitierten Universitätslehrer der Medizinischen Universität Graz (MUG) vom Rektorat auf\n Vorschlag des zuständigen Vizerektors einberufen werden. Kriterien für die Nominierung der\n Mitglieder sind Erfahrung in der Leitung von Forschungsprojekten und erfolgreiche, eigene For-\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n schungstätigkeit. Grundlage für die Auswahl bildet die Forschungsevaluation der MUG. Die Zu-\n sammensetzung der Mitglieder der ZMF-Kommission unterliegt einem Rotationsprinzip: Beste-\n hende Mitglieder werden jedes Jahr zu rund 25% durch neue Mitglieder ersetzt, jedes Mitglied\n wird daher max. vier Jahre in der ZMF-Kommission tätig sein. Die ZMF-Kommission dient zur Si-\n cherstellung einer qualifizierten Empfehlung und Vorentscheidung.\n (5) Die Einberufung von Kommissionssitzungen erfolgt bei Bedarf durch die Leitung des ZMF. Die\n Leitung des ZMF ist beratendes Mitglied der Kommission ohne Stimme, fungiert als Sitzungsleiter\n und erstellt das Protokoll.\n (6) Die Entscheidung über die Vergabe der Forschungsressourcen im ZMF wird vom Rektorat, vertre-\n ten durch den zuständigen Vizerektor auf Basis der Empfehlung der ZMF-Kommission getroffen.\n Die Entscheidung kann von der Empfehlung der ZMF-Kommission abweichen, wenn besondere\n Gründe allgemeiner universitärer Natur von wesentlichem Gewicht vorliegen und ist dann auf\n Vorschlag des zuständigen Vizerektors vom Rektorat zu treffen.\n (7) Die Beschlüsse werden durch die Leitung des ZMF umgesetzt.\n (8) Nach Entscheidung entsteht ein Anspruch der/des Projektverantwortlichen auf Benützung der\n Einrichtungen des Forschungszentrums. Die Details über die Rechte und Pflichten des Projektver-\n antwortlichen und seiner Projektmitarbeiter, Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Ein-\n richtungen des Forschungszentrums, Modalitäten der Verbrauchsmaterialbeschaffung usw. wer-\n den in einer (standardisierten) Projektvereinbarung mit der Leitung des Forschungszentrums fest-\n gehalten.\n (9) Die Verfügungsdauer ist jene ununterbrochene Zeitspanne, in der dem Projekt Einrichtungen des\n ZMF für die Durchführung des Projekts zur Verfügung gestellt werden. Sie kann abhängig von\n der Projektplanung kürzer als die Dauer des Gesamtprojektes sein, und bezieht sich nur auf die\n Nutzung von Einrichtungen des ZMF. Die Verfügungsdauer ist bei der Genehmigung festzuhal-\n ten.\n (10)Anträge auf Verlängerung der Verfügungsdauer sind mit einer entsprechenden Begründung bei\n der Leitung des ZMF einzubringen, die Entscheidung über die Verlängerung der Benutzungsbe-\n rechtigung wird wie bei Neuanträgen analog § 3 (4)-(7) getroffen.\n (11)Mit der Unterzeichnung der Projektvereinbarung bestätigt der Projektverantwortliche resp. Pro-\n jektleiter, dass mit der Leitung an seiner Organisationseinheit alle erforderlichen Maßnahmen zur\n zügigen Durchführung des Forschungsprojekts abgestimmt sind, vor allem allfällige Freisetzungen\n von Arbeitszeitressourcen für die Erfüllung der Dienstpflichten im Bereich Wissenschaft und For-\n schung iSd § 180 Abs. 1 (3) BDG 79.\n§ 4 Kriterien zur Vergabe von Forschungsressourcen des ZMF\n(1) Die Berechtigung für die Nutzung von Einrichtungen des ZMF für eigene Forschungsvorhaben kommt\n den Universitätslehrern des Klinikums und nach Maßgabe bestehender Ressourcen anderen wissen-\n schaftlichen Kooperationspartnern sowie dem akademischen Stammpersonal des Forschungszentrums\n zu. Forschungsprojekte der Universitätslehrer des Klinikums sind jedenfalls prioritär zu behandeln. In-\n nerhalb der Projekte sind Kooperationen mit universitären und nichtuniversitären Institutionen möglich\n und offen zu legen.\n(2) Die Beurteilung der Forschungsprojekte erfolgt zweistufig, zuerst nach inhaltlich - wissenschaftlichen\n Kriterien, danach nach organisatorischen und ressourcenbezogenen Kriterien:\n 1. Inhaltlich – wissenschaftliche Beurteilung\n Die eingereichten Forschungsprojekte werden nach einem Bewertungsschema objektiv, transparent\n und nachvollziehbar beurteilt. Zur Beurteilung des Forschungsvorhabens sind zumindest folgende\n Faktoren zu bewerten:\n • wissenschaftliche Bedeutung des Themas (Aktualität, Originalität)\n • Qualität der Projektplanung (wissenschaftlicher Inhalt),\n • Durchführbarkeit,\n • gesicherte Finanzierung,\n • realistische Zeitplanung.\n Forschungsprojekte, die bei Forschungsförderungsinstitutionen einer qualifizierten Begutachtung un-\n terzogen wurden (FWF, Jubiläumsfonds, EC, NIH u.a.), werden nicht zusätzlich begutachtet. Allen-\n falls können vom Anmelder Informationen bzw. Unterlagen verlangt werden, die die qualifizierte Be-\n gutachtung dokumentieren.\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n 2. Organisatorisch – ressourcenbezogene Beurteilung\n Bei der Beurteilung nach organisatorischen und ressourcenbezogenen Kriterien sind zusätzlich folgen-\n de Kriterien zu bewerten:\n • Verfügbarkeit der vom Projekt benötigten Ressourcen innerhalb eines akzeptablen Zeitraumes\n • Durchführbarkeit des Forschungsprojektes außerhalb des ZMF\n • Inanspruchnahme von Core Facilities oder Speziallaborbereichen im ZMF\n • Folgeprojekt zu einem bestehenden Projekt\n • Verhältnis des zu erwartenden Nutzens in der Forschung zu dafür aufzuwendenden Ressourcen\n des Forschungszentrums\n(3) Für jedes einzelne Projekt ist auf Basis der o.a. zweistufigen Bewertung eine Empfehlung für eine Ent-\n scheidung zu erstellen. Gibt es mehr Projektanfragen als ZMF-Ressourcen verfügbar sind, ist gemäß\n zu erstellender Prioritätenreihung die Empfehlung auszusprechen.\n Teil B: Bewilligte Benutzungen\n § 5 – Durchführung und Berichtspflichten\n (1) Die Projektdurchführung und Benutzung hat im Einklang mit der Projektvereinbarung, den beste-\n henden einschlägigen Gesetzen und sonstigen Vorschriften, der Haus- und Laborordnungen im\n ZMF und unter möglichster Nichtstörung der übrigen Nutzer des Gebäudes zu erfolgen.\n (2) Mit der Genehmigung einer Anmeldung ist – zusätzlich zu allfälligen Pflichten aus der Projektver-\n einbarung – die Verpflichtung des/der Projektverantwortlichen verbunden, auf Aufforderung bin-\n nen 4 Wochen einen Bericht über den Projektfortschritt zu geben. Jedenfalls ist regelmäßig min-\n destens einmal in 12 Monaten ein Bericht abzugeben. Dieser Bericht dient ausschließlich der Kon-\n trolle der zielorientierten und widmungsgemäßen Verwendung der Einrichtungen des Forschungs-\n zentrums.\n (3) Kommt die Leitung des ZMF im Rahmen einer Vorbegutachtung zum Ergebnis, dass die Einrich-\n tungen nicht widmungsgemäß oder unzureichend verwendet werden oder ein plangemäßer Ab-\n schluss des Projekts nicht zu erwarten ist, hat die Leitung des Forschungszentrums unverzüglich an\n die ZMF-Kommission zu berichten. Diese hat den Fall zu untersuchen und kann empfehlen, die\n Genehmigung zur Verwendung der Einrichtungen des Forschungszentrums zurückzuziehen.\n (4) Für die Entscheidung des Rektorats, über den Entzug der Benutzungsberechtigung gilt § 3 (7) ana-\n log. Der Leitung des Forschungszentrums ist im Fall des Entzuges der Auftrag zu erteilen, diese Ein-\n richtungen sobald als möglich für andere Projekte verfügbar zu machen.\n (5) Nach Ablauf der Verfügungsdauer eines Projektes sind die Einrichtungen des ZMF unverzüglich für\n andere Projekte verfügbar zu machen. Binnen 3 Monaten ist der Leitung des Forschungszentrums\n ein schriftlicher Abschlussbericht zu erstatten.\n (6) Mit der Genehmigung einer Anmeldung ist die Verpflichtung des Projektverantwortlichen verbun-\n den, auf Aufforderung an einer öffentlichen Präsentation des Projektes und seiner Ergebnisse teil-\n zunehmen.\n § 6 In- und Außerkrafttreten\n Diese Richtlinie gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der MUG.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n_______________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." }, { "bulletin": { "id": 242, "academic_year": "2006/07", "issue": "29", "published": "2007-07-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=242&pDocNr=5288&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\n144.\nStudienplan: Verlautbarung des Studienplanes für das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissen-\nschaft an der Medizinischen Universität Graz\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat\nder Medizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am\n20.06.2007 auf Beschluss der Studienkommission für Gesundheits- und Pflegewissenschaft vom\n13.06.2007 folgenden Studienplan für das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft be-\nschlossen hat:\n Studienplan für das Masterstudium Gesundheits- und Pflegewissenschaft an der\n Medizinischen Universität Graz\nVersion 01\nBeschluss- und Änderungshistorie\nVersion Datum des Datum der Ge- Kurzbeschreibung der Ände- Datum des In-\n Beschlusses in nehmigung im rungen / Datum krafttretens\n Studien- Senat\n kommission\n01 09.05.2007 Neuer Studienplan für das 01.10.2007\n 18.06.2007 Masterstudium Gesundheits-\n und Pflegewissenschaft\n____________________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz MTBl. vom 04.07.2007, 29. Stk." } ] }