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März 2007 (Kennzahl: A78 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters für die Abteilung „ZIS-Zentrales Informatik Service“ im\nBereich Technik, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • HTL-Matura (EDV) oder vergleichbare Ausbildung\n • sehr gute Software-Kenntnisse: relationale Datenbank (Oracle), XML\n • Betriebssystem-Kenntnisse: MS-Windows und Solaris\n • gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift\n • genaue Arbeitsweise\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n • gute Kommunikationsfähigkeiten\n • Erfahrung im Projektmanagement\nIhre Aufgaben:\nMEDonline ist die zentrale Datenbank- und Applikationslösung der Medizinischen Universität Graz. Sie\ndient zum Datenaustausch verschiedenster Anwendungen innerhalb der Forschung und Lehre. Gleichzei-\ntig ist sie die Basis für Informationen über Inter-, Intra- und Extranet.\nSie werden nach einer Einarbeitungszeit Schnittstellen zwischen den einzelnen internen und externen Ver-\nwaltungsapplikationen definieren und implementieren. Weiters führen sie 2nd-Level-Supports bei den\nVerwaltungsapplikationen durch. Außerdem nehmen sie neue Teilapplikationen in Betrieb und sind für\nImplementierung, Schulung und Dokumentation dieser verantwortlich.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: A79 ex 2006/07)\nWiederholung der Ausschreibung der Stelle D8 ex 2006/07\n1 halbe Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für klinische Arzneimittelprüfungen an der\nMedizinischen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Rheumatologie, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort, vorerst befristet auf die Dauer eines Jahres.\nAnforderungsprofil:\nPC-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint), praktische Erfahrung im Umgang mit dem Arzneimittelgesetz\nund der universitären Forschungsorganisation, Erfahrungen im organisatorischen Umfeld einer Universi-\ntätsklinik sind von Vorteil, Englischkenntnisse in Wort und Schrift.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: D8 ex 2006/07)\n1 Stelle einer biomedizinischen Analytikerin oder eines biomedizinischen Analytikers an der Universitäts-\nklinik für Orthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zum/r biomedizinischen Analytiker/in\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n • Mehrjährige Erfahrung in wissenschaftlicher Mitarbeit\n • Kenntnisse in molekularbiologischen Methoden und biochemischen Analysen\n • Erfahrung in der Etablierung von Zellkulturen aus Primärzellen mit Schwerpunkt Stammzellen und\n Monozyten\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n • Englisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: A87 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Referentin oder eines Referenten in der Stabsstelle für Organisationsentwicklung, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort.\nAufgaben:\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 764, "academic_year": "2006/07", "issue": "20", "published": "2007-03-07T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=764&pDocNr=7973&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\nSie unterstützen die Bereiche Organisations- und Personalentwicklung in allen administrativen und orga-\nnisatorischen Belangen. Konzeptionelle Arbeiten wie z.B. das Erstellen von Vorlagen und Ablaufplänen,\nPräsentationen, die organisatorische Begleitung von Projektaufträgen sowie allgemeine Office-Korrespon-\ndenz fallen u. a. in Ihr abwechslungsreiches Aufgabengebiet. Nach einer Einarbeitungszeit übernehmen\nSie – gemäß Ihrem Stärkenprofil – eigenständig einzelne Projektbereiche.\nAnforderungsprofil:\n • Kaufmännische Ausbildung (z.B.: HAK-Matura)\n • 2 – 3 Jahre Berufserfahrung\n • ausgezeichnete MS-Office-Kenntnisse\nErwünschte Fähigkeiten:\n • Selbstständiges Arbeiten und Organisationsgeschick\n • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit\n • Kommunikative Kompetenz und persönliches Engagement\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: A 88 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Personalverrechnerin oder eines Personalverrechners für die Abteilung Personal, voraussicht-\nlich zu besetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\n • Abgelegte Personalverrechnungsprüfung\n • Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung\n • Sehr gute Kenntnisse im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes\n • SAP-Kenntnisse\n • Sorgfältige und genaue Arbeitsweise\n • Umfassende MS-Office-Kenntnisse\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n • Gutes Kommunikations- und Kooperationsvermögen\n • Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung von Vorteil\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: A89 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs am Institut für Anatomie, voraussichtlich zu besetzen\nab 01. April 2007.\nAnforderungsprofil:\nEinschlägige Ausbildung für Sekretärinnen/Sekretäre, hohes Maß an Selbstständigkeit, Kommunikations-\nund Teamfähigkeit\nIhre Aufgaben:\nBüroadministration, Unterstützung bei der Koordination von Veranstaltungen sowie Studierenden-\nParteienverkehr, Belastbarkeit, Flexibilität, EDV-ECDL bzw. sehr gute EDV-Kenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: A90 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Patho-\nlogie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. April 2007.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU\n oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossene Ausbildung als Biomedizinische Analytikerin oder als Biomedizinischer Analytiker\n • Flexibilität und Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: D91 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Prosekturgehilfin oder eines Prosekturgehilfen am Institut für Pathologie, voraussichtlich zu\nbesetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU\n oder des EWR\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 764, "academic_year": "2006/07", "issue": "20", "published": "2007-03-07T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=764&pDocNr=7973&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Ausbildung zur Prosekturgehilfin oder zum Prosekturgehilfen oder ähnliche Eignung im medizi-\n nischen Bereich\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Leistungsfähigkeit und Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: D92 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs am Institut für Pathologie, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU\n oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Handelsschule oder gleichwertige Qualifikation\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Kenntnisse in medizinischer Terminologie von Vorteil\n • EDV-Kenntnisse\n • Englischkenntnisse\n • Integrations- und Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: D93 ex 2006/07)\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 21.03.2007 21. Stück\n95. Berichtigung der Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz\n96. Ausschreibung von Stellen\n97. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\n95.\nBerichtigung der Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen\nUniversität Graz\nEs wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Neuverlautbarung die Geschäftsordnung des Arbeitskreises\nfür Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität Graz in der Version des Mitteilungsblattes\nvom 07.02.2007, 16. Stück, RN 72, vollständig aufgehoben ist.\nDie Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Frau Ass.-Prof.in Dr.in Siegrid Strasser-\nFuchs, gibt bekannt, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen Universität\nGraz gemäß § 42 Abs 3 UG 2002 iVm § 1 Abs 1 Z 2 und Abs 2 des Satzungsteils „Geschäftsordnung der\nMedizinischen Universität Graz“ idgF in seiner 3. ordentlichen Sitzung vom 11. Jänner 2007 folgende\nÄnderungen der Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen der Medizinischen\nUniversität Graz beschlossen hat:\n Geschäftsordnung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen\n der Medizinischen Universität Graz\n GeO AkGl MUG\nInhaltsverzeichnis\n§ 1 Geltungsbereich 2\n§ 2 Konstituierung 2\n§ 3 Mitglieder des AkGl und Teilnahme an Sitzungen 2\n§ 4 Auskunftspersonen und Fachleute 2\n§ 5 Sitzungen 3\n§ 6 Einberufung von Sitzungen 3\n§ 7 Tagesordnung 3\n§ 8 Leitung der Sitzungen, Aufgaben der oder des Vorsitzenden 4\n§ 9 Berichterstattung und Auskünfte 4\n§ 10 Debatte 4\n§ 11 Anträge 4\n§ 12 Beschlusserfordernisse 5\n§ 13 Befangenheit 5\n§ 14 Abstimmung 5\n§ 15 Sondervotum (Votum Separatum) 6\n§ 16 Abstimmung im Umlaufwege 6\n§ 17 Sitzungsprotokoll 6\n§ 18 Wiederaufnahme von erledigten Tagesordnungspunkten 7\n§ 19 Arbeitsgruppen 7\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 04. April 2007\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 28.03.2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n§ 20 Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der oder des Vorsitzenden 7\n§ 21 Koordinationsbeauftragte 7\n§ 22 Abberufung der oder des Vorsitzenden, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, von\n Koordinationsbeauftragten und von Mitgliedern 8\n§ 23 Änderung der Geschäftsordnung 8\n§ 24 Überreichung der Geschäftsordnung an neue Mitglieder 8\n§ 25 Inkrafttreten 8\n§ 1 Geltungsbereich\nDiese Geschäftsordnung gilt für den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AkGl) der Medizinischen\nUniversität Graz (MedUniGraz) nach UG 2002.\n§ 2 Konstituierung\n(1) Nach der vollständigen Entsendung der Mitglieder durch den Senat ist der Arbeitskreis für Gleichbe-\nhandlungsfragen von der bzw dem Vorsitzenden des Senats unverzüglich zur konstituierenden Sitzung\neinzuberufen. Die oder der Vorsitzende des Senats leitet die Sitzung bis zur Wahl der bzw des Vorsitzen-\nden. Für die Dauer der Konstituierung ist sofort eine Schriftführerin oder ein Schriftführer zu wählen.\n(2) a. In der konstituierenden Sitzung wählt der AkGl die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, die 1. und\n 2. stellvertretende Vorsitzende oder den 1. oder 2. stellvertretenden Vorsitzenden, die Schriftfüh-\n rerin oder den Schriftführer sowie die stellvertretende Schriftführerin oder den stellvertretenden\n Schriftführer mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte seiner Mitglieder für die Dauer der\n Funktionsperiode des AkGl.\n b. Es ist möglich, die Schriftführerin/den Schriftführer sowie die stellvertretende Schriftführerin/der\n stellvertretende Schriftführer nur für eine bestimmte Zeitspanne zu wählen.\n(3) Die oder der Vorsitzende übernimmt unmittelbar nach den Wahlen den Vorsitz.\n(4) Die Tagesordnung (§ 7) der konstituierenden Sitzung kann auch Tagesordnungspunkte enthalten, die\nüber die eigentliche Konstituierung hinausgehen. Sie können erst nach der Wahl der oder des Vorsitzen-\nden abgehandelt werden.\n(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Hauptmitglieds ist vom Senat auf nicht verbindlichen Vorschlag des\nArbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen ein neues Haupt-, bei vorzeitigem Ausscheiden eines Ersatz-\nmitglieds ein neues Ersatzmitglied, jeweils für den Rest der Funktionsperiode, zu entsenden.\n§ 3 Mitglieder des AkGl und Teilnahme an Sitzungen\n(1) Die 15 Haupt- und 15 Ersatzmitglieder des AkGl sind gleichermaßen zur Ausübung der dem AkGl\neingeräumten Rechte (insbesondere gemäß UG 2002, B-GlBG und Frauenförderungsplan der Medizini-\nschen Universität Graz) befugt.\n(2) Mitglieder und Ersatzmitglieder haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, an der Willens-\nbildung des AkGl und an dessen Sitzungen teilzunehmen. Diese Verpflichtung geht den anderen dienstli-\nchen Verpflichtungen, die an der Universität bestehen, voran. Sie sind bei der Ausübung dieser Funktion\nan keine Weisungen oder Aufträge gebunden (§ 42 Abs 3 Satz 1 UG 2002).\n(3) Die Verhinderung an der Sitzungsteilnahme haben Mitglieder und Ersatzmitglieder dem Arbeitskreis-\nbüro spätestens vor Beginn der Sitzung mitzuteilen.\n(4) Die Mitglieder des AkGl und ebenso die beratenden Mitglieder und Auskunftspersonen sind zur Wah-\nrung der Amtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 48 UG 2002, §42 Abs 5 UG 2002).\n(5) Jedes Haupt- und Ersatzmitglied hat in Ausübung seiner Funktion das Recht, in alle Geschäftsstücke\nder Universität Einsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen, die Angelegenheiten betreffen, deren Be-\nhandlung oder Entscheidung in die Kompetenz des AkGl fallen (§ 42 Abs 4 UG 2002).\n§ 4 Auskunftspersonen und Fachleute\n(1) Der AkGl kann zu Sitzungen bzw einzelnen Gegenständen seiner Beratung Auskunftspersonen und\nFachleute mit beratender Stimme beiziehen. Sie haben kein Antrags- und Stimmrecht und sind zur Amts-\nverschwiegenheit verpflichtet (§ 42 Abs 5 UG 2002).\n(2) Ebenso wie die oder der Vorsitzende kann jedes Mitglied nach Versendung der vorläufigen Tagesord-\nnung bzw mit der Anmeldung eines Tagesordnungspunktes bei der oder dem Vorsitzenden die Ladung\nvon Auskunftspersonen und/oder Fachleuten beantragen.\n(3) Der Antrag auf Beiziehung von Auskunftspersonen und Fachleuten ist spätestens zu Beginn der jewei-\nligen Sitzung zu prüfen und mit einfacher Stimmenmehrheit zu entscheiden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n§ 5 Sitzungen\n(1) Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt mit Ausnahme von Abstimmungen im Umlaufweg (§ 16)\nin ordentlichen oder außerordentlichen Sitzungen.\n(2) Ordentliche Sitzungen dienen vornehmlich der Erledigung der laufenden Geschäfte.\n(3) Außerordentliche Sitzungen finden aus besonderen Anlässen oder zur Behandlung dringlicher Angele-\ngenheiten statt.\n§ 6 Einberufung von Sitzungen\n(1) Die oder der Vorsitzende kann jederzeit eine ordentliche Sitzung einberufen.\n(2) Mindestens einmal im Semester während der Zeit, in der Lehrveranstaltungen abgehalten werden, ist\nvon der oder dem Vorsitzenden eine ordentliche Sitzung einzuberufen.\n(3) Die Sitzungstermine für ordentliche Sitzungen sind, soweit möglich, zu Beginn des Semesters für das\njeweilige Semester festzulegen.\n(4) Der Termin einer ordentlichen Sitzung ist den Mitgliedern mindestens 12 Werktage vor der Sitzung\nschriftlich oder elektronisch unter Beifügung einer vorläufigen Tagesordnung und des Termins für die\nEinbringung von Tagesordnungspunkten aus dem Kreis der Mitglieder (spätestens 6 Werktage vor der\nSitzung) bekannt zu geben.\n(5) Eine außerordentliche Sitzung ist von der oder dem Vorsitzenden zum erstmöglichen Termin, jeden-\nfalls aber innerhalb von 6 Werktagen, einzuberufen, wenn dies\n a) wenigstens ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder, oder\n b) alle Mitglieder einer (klinischen, nichtklinischen oder nichtwissenschaftlichen) Organisationsein-\n heit\nschriftlich unter Beifügung einer Vorlage zur Tagesordnung verlangen.\n(6) Die oder der Vorsitzende bzw im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stell-\nvertreterin/Stellvertreter kann zur Behandlung dringlicher Angelegenheiten (insbesondere wegen allfälli-\nger Beschwerdeerhebung an die Schiedskommission) spätestens 3 Werktage vor der Sitzung schriftlich\nund unter Beifügung der Tagesordnung eine außerordentliche Sitzung einberufen.\n(7) Den Mitgliedern sind spätestens 6 Werktage vor der ordentlichen Sitzung bekannt zu geben und im\nBüro des AkGl zusammen mit den Unterlagen zur Tagesordnung zur Einsichtnahme aufzulegen:\n a. Datum, Zeit und Ort der Sitzung;\n b. Vorschlag zur Tagesordnung;\n c. allfällige Vorschläge für Auskunftspersonen und/oder Fachleute.\n(8) Die Sitzungen sind nichtöffentlich.\n§ 7 Tagesordnung\n(1) Die Tagesordnung wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch\nderen oder dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertreterin oder Stellvertreter, unter Berücksichti-\ngung der von den Mitgliedern eingebrachten Tagesordnungspunkte erstellt.\n(2) Die Tagesordnung einer ordentlichen Sitzung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:\n 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;\n 2. Genehmigung der Tagesordnung;\n 3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers (dieser Tagesordnungspunkt entfällt, sofern die\n Schriftführerin oder der Schriftführer für eine Funktionsperiode oder für eine bestimmte Zeitspanne\n gewählt worden ist);\n 4. Mitteilung über das Protokoll (§ 17 Abs 6) und/oder über die Genehmigung des Protokolls der\n letzten Sitzung;\n 5. Berichte der oder des Vorsitzenden;\n 6. Berichte von Koordinationsbeauftragten und Mitgliedern des AkGl, Berichte aus dem AkGl-Büro;\n 7. Allfälliges.\n(3) Die Tagesordnung einer außerordentlichen Sitzung hat jedenfalls folgende Punkte zu enthalten:\n 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit;\n 2. Genehmigung der Tagesordnung;\n 3. Wahl der Schriftführerin oder des Schriftführers (dieser Tagesordnungspunkt entfällt, sofern die\n Schriftführerin oder der Schriftführer für eine Funktionsperiode oder für eine bestimmte Zeitspanne\n gewählt worden ist);\n 4. Allfälliges.\n(4) Tritt während einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung die Notwendigkeit auf, kann die\nTagesordnung mit Zweidrittelmehrheit erweitert oder die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geän-\ndert werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n(5) Unter den Tagesordnungspunkten „Berichte“ und „Allfälliges“ dürfen Beschlüsse nicht gefasst wer-\nden.\n§ 8 Leitung der Sitzungen, Aufgaben der oder des Vorsitzenden\n(1) Die Sitzung des AkGl ist, wenn von dieser Geschäftsordnung nicht anders bestimmt, von der oder\ndem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertrete-\nrin/Stellvertreter zu leiten.\n(2) Die oder der Vorsitzende eröffnet und schließt die Sitzung, ihr oder ihm obliegt die Aufrechterhaltung\nder Ordnung und Wahrung der Geschäftsordnung in der Sitzung. Sie oder er erteilt das Wort, ruft „zur\nSache“ und „zur Ordnung“. Sie oder er stellt die Beschlussfähigkeit fest, bringt Anträge zur Abstimmung\nund stellt das Ergebnis der Abstimmungen fest.\n(3) Die oder der Vorsitzende hat bei gegebenem Anlass, jedenfalls aber zu Beginn einer Funktionsperiode,\nauf die Pflicht aller Mitglieder wie auch der Auskunftspersonen und/oder Fachleute des AkGl zur Wah-\nrung der Amtsverschwiegenheit (§ 48 UG 2002, §42 Abs 5 UG 2002) hinzuweisen.\n(4) Vor Abschluss eines Tagesordnungspunktes hat die oder der Vorsitzende festzustellen, ob noch\nWortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen.\n(5) Die oder der Vorsitzende kann die Sitzung für die Dauer von längstens 30 Minuten unterbrechen.\n(6) Eine Sitzungsunterbrechung von längstens 60 Minuten kann von allen Angehörigen einer (klinischen,\nnichtklinischen oder nichtwissenschaftlichen) Organisationseinheit verlangt werden.\n(7) Der AkGl kann mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen,\n 1. die Sitzung für die Dauer von längstens 60 Minuten zu unterbrechen;\n 2. einen oder mehrere Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung zu vertagen.\n(8) Die oder der Vorsitzende hat vor Beginn der Sitzung, möglichst aber schon in der Einladung, die vor-\ngesehene Dauer der Sitzung mitzuteilen.\n(9) Mobiltelefone müssen während der Sitzung auf lautlos gestellt oder ausgeschalten sein.\n§ 9 Berichterstattung und Auskünfte\nDie oder der Vorsitzende hat zu Beginn jeder Sitzung in jedem Fall, wenn die betreffende Angelegenheit\nnicht Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes ist, zu berichten über:\n 1. die Führung der laufenden Geschäfte;\n 2. die Vollziehung der Beschlüsse des AkGl;\n 3. die Erledigung dringlicher Angelegenheiten;\n 4. das Ergebnis von Abstimmungen im Umlaufwege;\n 5. außenwirksame Aktivitäten.\n§ 10 Debatte\n(1) Zu jedem Tagesordnungspunkt wird von der oder dem Vorsitzenden oder der- oder demjenigen, die\noder der den Tagsordnungspunkt beantragt hat, kurz Bericht erstattet. Die jeweiligen schriftlichen Unter-\nlagen sind auf Anfrage allen Mitgliedern zur Einsicht vorzulegen.\n(2) Nach jedem Bericht und nach jedem Antrag eröffnet die oder der Vorsitzende die Debatte.\n(3) Die Beratungen erfolgen in freier Aussprache. Die oder der Vorsitzende erteilt den Mitgliedern das\nWort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die oder der Vorsitzende bzw ihre Stellvertreterin oder sein\nStellvertreter oder die Schriftführerin oder der Schriftführer führen eine der zeitlichen Reihenfolge der\nWortmeldungen entsprechende Liste der Rednerinnen oder Redner.\n(4) Ad-hoc-Wortmeldungen dürfen nur kurze Tatsachenberichtigungen enthalten und sind von der oder\nvon dem Vorsitzenden außerhalb der Liste der Rednerinnen und/oder Redner sofort zuzulassen.\n(5) Bei Wortmeldungen „zur Geschäftsordnung“ ist nach Abschluss der laufenden Wortmeldung das\nWort zur Geschäftsordnung zu erteilen. Solche Wortmeldungen dürfen sich nicht auf den Gegenstand\ndes Tagesordnungspunktes selbst, sondern nur auf Verfahrensfragen beziehen (§ 11 Abs 5 und 6).\n(6) Es kann eine Beschränkung der Redezeit der Person und/oder der Zahl der Wortmeldungen pro Per-\nson je Verhandlungsgegenstand beschlossen werden.\n§ 11 Anträge\n(1) Anträge sind zu unterscheiden in:\n 1. Anträge zur Sache;\n 2. Anträge zum Verfahren.\n(2) Anträge sind so zu stellen, dass darüber mit „ja“ oder „nein“ abgestimmt werden kann.\n(3) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann, wenn es am Wort ist, zu dem in Verhandlung stehenden Ta-\ngesordnungspunkt Anträge stellen und eigene Anträge abändern oder zurückziehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n(4) Liegen mehrere Anträge zu einem Tagesordnungspunkt vor, wird die Reihenfolge der Abstimmung\nder weiteren Anträge von der oder dem Vorsitzenden festgelegt.\n(5) Anträge zum Verfahren können jederzeit mit dem Ruf „zur Geschäftsordnung“ eingebracht werden.\nÜber sie ist sofort nach Beendigung der laufenden Wortmeldung abzustimmen.\n(6) Anträge zum Verfahren sind:\n 1. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Redezeit;\n 2. Antrag auf Beschränkung und Aufhebung der Beschränkung der Zahl der Wortmeldungen pro Per-\n son zu einem Tagesordnungspunkt;\n 3. Antrag auf Schluss der Liste der Rednerinnen und/oder Redner; im positiven Falle ist die noch of-\n fene Rednerinnen- und/oder Rednerliste zu verlesen; vor Abstimmung über einen Antrag auf\n Schluss der Liste der Rednerinnen und/oder Redner wird diese verlesen;\n 4. Antrag auf Vertagung von Tagesordnungspunkten;\n 5. Antrag auf Unterbrechung der Sitzung;\n 6. Antrag auf geheime Abstimmung (§ 14 Abs3);\n 7. Antrag auf Auslegung der Geschäftsordnung.\n§ 12 Beschlusserfordernisse\n(1) Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens 8 Mitglieder (Präsenzquorum) persönlich anwesend\nsind.\n(2) Stimmen mehr als die Hälfte der bei der jeweiligen Abstimmung anwesenden Mitglieder für den An-\ntrag (Konsensquorum), so gilt er als beschlossen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des\nVorsitzenden den Ausschlag. Bei Beschlüssen, die der Zweidrittelmehrheit bedürfen, gilt ein Antrag als\nbeschlossen, wenn zumindest zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dafür stimmen.\n(3) Erfolgt zur Verhandlung eines Tagesordnungspunktes, bei dem offen abzustimmen wäre, auf Anfrage\nder oder des Vorsitzenden keine Wortmeldung oder verlangt keines der anwesenden Mitglieder eine\nAbstimmung, gilt der Antrag als im Sinne der Antragstellerin oder des Antragstellers einstimmig ange-\nnommen.\n§ 13 Befangenheit\n(1) Befangenheit liegt für jedes Mitglied vor, wenn eine Angelegenheit behandelt wird, die seine persönli-\nchen Verhältnisse oder die einer oder eines gemäß Zivilprozessordnung nahen Angehörigen betrifft oder\nsonstige Gründe vorliegen, die geeignet sind, die volle Unbefangenheit in Zweifel zu ziehen. Im Zweifel\nentscheidet der AkGl über das Vorliegen von Befangenheit. Das betroffene Mitglied darf nicht mitstim-\nmen.\n(2) Das befangene Mitglied darf an der Beratung und Entscheidung nicht teilnehmen und hat für die\nDauer der Verhandlung über diesen Gegenstand den Sitzungsraum zu verlassen.\n(3) In Angelegenheiten eines befangenen Mitgliedes ist stets geheim abzustimmen.\n§ 14 Abstimmung\n(1) Die oder der Vorsitzende hat vor der Abstimmung die Anträge und die Reihenfolge, in der über sie\nabgestimmt wird, bekannt zu geben. Bei der Abstimmung sind Enthaltungen unzulässig.\n(2) Die Abstimmung kann\n 1. offen durch Handzeichen;\n 2. geheim mittels Stimmzettel erfolgen.\n(3) Geheim ist abzustimmen, wenn eine oder einer der in der Sitzung anwesenden Stimmberechtigten\ndies verlangen. In Angelegenheiten, die ein Mitglied persönlich betreffen, ist jedenfalls geheim abzustim-\nmen. Ansonsten ist offen abzustimmen.\n(4) Die Zählung der Stimmen obliegt der oder dem Vorsitzenden. Die Auszählung der Stimmen bei ge-\nheimer Abstimmung ist von der oder dem Vorsitzenden unter Beobachtung eines weiteren Arbeitskreis-\nmitglieds durchzuführen.\n(5) Die oder der Vorsitzende hat unmittelbar nach der Durchführung der Abstimmung und Auszählung\nder Stimmen das Abstimmungsergebnis unter Angabe der Zahl der Prostimmen aller abgegebenen Stim-\nmen (Gegenstimmen, ungültige Stimmen) bekannt zu geben (Prostimmenauszählung).\n(6) Über Anträge, deren Inhalt neben dem Inhalt eines in der laufenden Sitzung gefassten Beschlusses\nnicht realisiert werden kann, darf nicht abgestimmt werden.\n(7) Bei einem Antrag, der auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen zu begründenden Beschluss zur Folge\nhat, ist über den wesentlichen Inhalt der Entscheidungsgründe gesondert abzustimmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n§ 15 Sondervotum (Votum Separatum)\n(1) Jedes Mitglied kann gegen einen Beschluss, dem es nicht zugestimmt hat, ein Sondervotum spätestens\nbis zum Ende der Sitzung einlegen. Anwesende Mitglieder des Kollegialorgans können sich dem Sonder-\nvotum anschließen.\n(2) Ein Sondervotum muss noch in der Sitzung begründet werden. Die Begründung ist zumindest stich-\nwortartig im Protokoll festzuhalten.\n(3) Das Sondervotum ist, vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen, spätestens 6 Werktage nach der\nSitzung bei der oder dem Vorsitzenden schriftlich ausgefertigt einzubringen. Das Sondervotum wird dem\nProtokoll beigefügt. Wird ein angemeldetes Sondervotum nicht bis zu diesem Zeitpunkt eingebracht, gilt\nes als zurückgezogen.\n(4) Sondervoten werden, sofern es die Verschwiegenheitspflicht zulässt, bei der Weiterleitung von Be-\nschlüssen, die der Veröffentlichung zugeführt werden sollen, beigefügt.\n§ 16 Abstimmung im Umlaufwege\n(1) Beschlüsse, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern (§ 7 Abs 4, § 21 Abs 1, § 22 Abs 1, § 23), dürfen\nim Umlaufwege nicht gefasst werden.\n(2) Eine Abstimmung im Umlaufwege ist insbesondere zur Wahrung von Rechtsmittelfristen zulässig.\n(3) Jedem Mitglied ist nachweislich eine Ausfertigung des im Umlauf zu erledigenden Antrages schriftlich\noder elektronisch zur Kenntnis zu bringen (bei elektronischer Zustellung ist der Empfang zu bestätigen).\nDer Umlaufantrag muss zumindest kurz begründet und so gefasst sein, dass darüber mit „ja“ oder „nein“\nabgestimmt werden kann. Zugleich ist eine angemessene Frist von zumindest 3 Werktagen für die Ab-\nstimmung zu setzen, binnen derer der Umlaufantrag, der auch im AkGl-Büro aufliegt, abzustimmen ist.\n(4) Die Umlaufabstimmung hat zu unterbleiben, wenn im konkreten Fall ein Mitglied mit der Durchfüh-\nrung der Umlaufabstimmung nicht einverstanden ist. In diesem Fall ist über den betreffenden Antrag in\nder nächsten Sitzung abzustimmen.\n(5) Die Abstimmung ist persönlich mittels Unterschrift, per Fax oder elektronisch durchzuführen. Die Aus-\nzählung der Stimmen hat die oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Reihenfol-\nge) 1. oder 2. Stellvertreterin/Stellvertreter zusammen mit einem vom AkGl nominierten, zum Zeitpunkt\nder Abstimmung anwesenden Mitglied durchzuführen. Die diesbezüglichen Unterlagen sind mindestens\nbis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und dem Protokoll der nächstfolgenden Sitzung beizulegen.\n(6) Eine Umlaufabstimmung ist gültig, wenn zumindest 15 Mitglieder daran teilgenommen haben. Der\nAntrag ist angenommen, wenn die Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder für ihn gestimmt hat. Bei\nStimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag.\n(7) Die oder der Vorsitzende hat dem AkGl das Ergebnis der Abstimmung im Umlaufwege in dessen\nnächster Sitzung bekannt zu geben.\n§ 17 Sitzungsprotokoll\n(1) Über jede Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen.\n(2) Das Protokoll hat jedenfalls zu enthalten:\n 1. Bezeichnung als Protokoll des AkGl;\n 2. Datum und Ort, Beginn und Ende der Sitzung;\n 3. die Namen der anwesenden Mitglieder, der (stellvertretenden) Schriftführerin/des Schriftführers\n bzw stellvertretenden Schriftführerin/des stellvertretenden Schriftführers und der Auskunftsperso-\n nen;\n 4. die Namen der entschuldigt und der nichtentschuldigt abwesenden Mitglieder;\n 5. Feststellung der Beschlussfähigkeit, Mitteilung über das Protokoll (Abs 6) und/oder die Genehmi-\n gung des Protokolls der letzten Sitzung;\n 6. die Feststellung der Befangenheit von Mitgliedern zu Tagesordnungspunkten;\n 7. die endgültige Tagesordnung;\n 8. alle Anträge und Beschlüsse;\n 9. die Ergebnisse der Abstimmungen, die Prostimmen, Gegenstimmen und ungültigen Stimmen;\n 10.Protokollerklärungen und Sondervoten;\n 11.die Inhalte der Debatte, soweit dies zum Verständnis der Beschlüsse notwendig ist;\n 12.die Namen der an der Debatte Teilnehmenden (Wortmeldungen).\n 13.Dem Protokoll sind jedenfalls Tischvorlagen, schriftliche Anträge, Berichte, Anfragen, Entschuldi-\n gungen, etc sowie die schriftliche Ausführung von Sondervoten als Beilagen beizufügen.\n(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, die wörtliche Protokollierung einzelner eigener Ausführungen zu verlan-\ngen. Jedes Mitglied hat das Recht, Erklärungen eines anderen Mitglieds protokollieren zu lassen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n(4) Die Reinschrift des Protokolls ist innerhalb von 12 Werktagen anzufertigen, von der oder dem Vorsit-\nzenden und von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterfertigen, an alle Mitglieder des AkGl\nelektronisch oder in Kopie zu versenden und im AkGl-Büro aufzulegen. Das Protokoll ist in der nach Fer-\ntigstellung des Protokolls folgenden ordentlichen Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Ein allfälliger\nWiderspruch ist innerhalb von 6 Werktagen ab Zugang des Protokolls schriftlich bei der oder dem Vorsit-\nzenden einzubringen.\n(5) Unterbleibt ein Widerspruch innerhalb von 6 Werktagen ab Zugang des Protokolls so gilt es als ange-\nnommen.\n(6) Ein fristgerecht eingebrachter Widerspruch gegen das Protokoll ist in der nächsten Sitzung zu behan-\ndeln.\n(7) Die Originalprotokolle sind zusammen mit den Beilagen im AkGl-Büro aufzubewahren.\n§ 18 Wiederaufnahme von erledigten Tagesordnungspunkten\n(1) Ein durch Beschluss erledigter Tagesordnungspunkt ist wieder aufzunehmen, wenn der Beschluss tat-\nsächlich undurchführbar oder rechtlich unmöglich ist.\n(2) Sofern niemandem aus einem Beschluss ein Recht erwachsen ist, kann ein Tagesordnungspunkt durch\nBeschluss wieder aufgenommen werden, wenn neue Tatsachen und Beweismittel vorgelegt werden kön-\nnen, die für sich allein oder in Verbindung mit den sonstigen Unterlagen eine andere Entscheidung hätten\nherbeiführen können.\n§ 19 Arbeitsgruppen\n(1) Der AkGl kann zur Vorbereitung, Begutachtung und Bearbeitung von einzelnen oder von Gruppen\nseiner Beratungsgegenstände ständige und nichtständige Arbeitsgruppen aus Mitgliedern des AkGl ein-\nsetzen.\n(2) Der AkGl setzt die Größe der Arbeitsgruppen fest. Jede im AkGl vertretene (klinische, nichtklinische\noder nichtwissenschaftliche) Organisationseinheit hat das Recht, mit mindestens einem Mitglied vertreten\nzu sein, wenn darauf nicht ganz oder teilweise verzichtet wird.\n(3) Die Nominierung der Mitglieder der Arbeitsgruppen erfolgt durch die dem AkGl angehörenden Mit-\nglieder der jeweiligen Organisationseinheiten.\n(4) Die konstituierende Sitzung der eingesetzten Arbeitsgruppe ist von der oder vom Vorsitzenden einzu-\nberufen und bis zur Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zu leiten.\n(5) Für das Verfahren in den Arbeitsgruppen ist diese Geschäftsordnung sinngemäß anzuwenden.\n§ 20 Durchführung von Beschlüssen, selbständige Geschäfte der oder des Vorsitzenden\n(1) Die oder der Vorsitzende, im Verhinderungsfall deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stell-\nvertreterin/Stellvertreter, ist in ihrer oder seiner Tätigkeit an die Beschlüsse des AkGl gebunden, sofern\ndiese Geschäftsordnung oder die Satzung nichts anderes vorsehen.\n(2) Zu den Obliegenheiten der oder des Vorsitzenden gehören:\n 1. Die Besorgung der laufenden Geschäfte des AkGl;\n 2. die Vollziehung der Beschlüsse des AkGl;\n 3. die Aussetzung der Beschlüsse des AkGl, wenn die Durchführung nach Auffassung der oder des\n Vorsitzenden tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist;\n 4. die selbständige Erledigung dringlicher Angelegenheiten, dh aller unverzüglich und ohne Aufschub\n noch vor der nächsten Sitzung zu erledigenden Geschäfte und Angelegenheiten bzw bei Gefahr im\n Verzug; insbesondere zur Wahrung von Rechtsmittelfristen kann die oder der Vorsitzende jeden-\n falls Rechtsmittel einbringen; der Beschluss des AkGl kann diesfalls im Nachhinein erfolgen;\n 5. die selbständige Erledigung von Angelegenheiten auf Grundlage eines Beschlusses des AkGl;\n 6. die Vertretung des AkGl nach außen.\n(3) Beschwerden an die Schiedskommission und Rechtsmittel können von der oder dem Vorsitzenden\nbzw im Verhinderungsfall von deren/dessen (in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertreterin/Stellvertreter\neingebracht werden.\n(4) Welche Angelegenheiten zu den selbständigen Geschäften der oder des Vorsitzenden gehören ent-\nscheidet im Zweifelsfall der AkGl.\n§ 21 Koordinationsbeauftragte\n(1) Der AkGl wählt nach der Wahl der/des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden und ge-\n gebenenfalls nach der Wahl der (stellvertretenden) Schriftführerin oder des (stellvertretenden) Schrift-\n führers aus seiner Mitte mit Zweidrittelmehrheit vier Koordinationsbeauftragte.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n(2) Die Funktion der Koordinationsbeauftragten und der/des Vorsitzenden sowie der stellvertretenden\n Vorsitzenden kann nicht in Personalunion wahrgenommen werden.\n(3) Bei der Wahl der Koordinationsbeauftragten ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit zwei der\n Koordinationsbeauftragten dem wissenschaftlichen und zwei dem allgemeinen Universitätspersonal\n angehören und eine gleichmäßige Verteilung zwischen klinischem und nichtklinischem Bereich er-\n reicht wird\n(4) (a) Die oder der Koordinationsbeauftragte des wissenschaftlichen Universitätspersonals ist in allen\n Bereichen das wissenschaftliche Universitätspersonal betreffend, bei denen der AkGl kraft Geset-\n zes (insbesondere UG 2002 und B-GlBG) oder gemäß Frauenförderungsplan der Medizinischen\n Universität Graz Aufgaben und Rechte wahrzunehmen hat, entscheidungs- und zeichnungsbe-\n fugt.\n (b) Die oder der Koordinationsbeauftragte des allgemeinen Universitätspersonals ist in allen Be-\n reichen das allgemeine Universitätspersonal betreffend, bei denen der AkGl kraft Gesetzes (insbe-\n sondere UG 2002 und B-GlBG) oder gemäß Frauenförderungsplan der Medizinischen Universität\n Graz Aufgaben und Rechte wahrzunehmen hat, entscheidungs- und zeichnungsbefugt.\n(5) Koordinationsbeauftragte, die in ihnen zur Zeichnung vorliegenden Angelegenheiten befangen (§ 13\nAbs 1) sind, haben die Zeichnung der oder dem jeweils anderen Koordinationsbeauftragten ihres Bereichs\nund bei deren oder dessen Befangenheit der oder dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall deren/dessen\n(in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertreterin/Stellvertreter, zu überlassen.\n(6) Die Leistung allfälliger Unterschriften erfolgt nach der Entscheidung des betreffenden Universitätsor-\ngans und vor Vollzug der jeweiligen Maßnahme.\n(7) Bei Abwesenheit der oder des Koordinationsbeauftragten geht die Entscheidungs- und Zeichnungsbe-\nfugnis auf die oder den Vorsitzenden des AkGl, in deren oder dessen Verhinderungsfall auf deren/dessen\n(in der Reihenfolge) 1. oder 2. Stellvertreterin/Stellvertreter über.\n§ 22 Abberufung der oder des Vorsitzenden, der Stellvertreterin oder des Stellvertreters, von Koordina-\ntionsbeauftragten und von Mitgliedern\n(1) Für die Abberufung der oder des Vorsitzenden und einer oder eines der stellvertretenden Vorsitzen-\nden, von Koordinationsbeauftragten, von Mitgliedern sowie Ersatzmitgliedern vor Ablauf der Funktions-\nperiode ist der AkGl zuständig. Der Beschluss über die Abberufung bedarf der Zweidrittelmehrheit.\n(2) Nach erfolgter Abberufung ist unverzüglich eine Neuwahl der oder des Vorsitzenden bzw Nachbestel-\nlung der Koordinationsbeauftragten zum ehest möglichen Zeitpunkt anzuberaumen. Betrifft die Abberu-\nfung Mitglieder oder Ersatzmitglieder hat der AkGl die für die Nachentsendung erforderlichen Maßnah-\nmen ehest möglich zu ergreifen.\n(3) Die Abberufung kann auf Antrag erfolgen, wenn die oder der Vorsitzende des AkGl ihre oder seine\nPflichten gröblich verletzt oder vernachlässigt hat oder nicht mehr in der Lage ist, ihre oder seine Pflichten\nzu erfüllen und der diesbezügliche Antrag bei Einberufung der Sitzung in der Tagesordnung bereits ent-\nhalten war. Dasselbe gilt für die (1., 2.) stellvertretende Vorsitzende oder den (1., 2.) stellvertretenden\nVorsitzenden, die Koordinationsbeauftragten, die Haupt- und Ersatzmitglieder.\n§ 23 Änderung der Geschäftsordnung\nÄnderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung sind mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen\ngültigen Stimmen in einer Sitzung möglich, auf deren Tagesordnung bei Einladung zur Sitzung dies als\neigener Tagesordnungspunkt vorgesehen war.\n§ 24 Überreichung der Geschäftsordnung an neue Mitglieder\nDie oder der Vorsitzende des AkGl hat jedem neu in den AkGl eintretenden Mitglied ein Exemplar der\nGeschäftsordnung zu überreichen.\n§ 25 Inkrafttreten\nDie Änderungen der Geschäftsordnung wurden am 11. Jänner 2007 beschlossen und treten mit dem auf\ndie Veröffentlichung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n 96. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n96.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Hals-, Nasen-, Ohren-\nUniversitätsklinik, Klinische Abteilung für Neurootologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, längstens\n7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nGegenfächer, Vorerfahrung in wissenschaftlichen Publikationen, Turnus abgeschlossen, gute EDV- und\nEnglischkenntnisse, Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W94 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Hals-, Nasen-, Ohren-\nUniversitätsklinik, Klinische Abteilung für Phoniatrie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, längstens 7\nJahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nVorkenntnisse in HNO, insbesondere in Phoniatrie und Laryngologie, wissenschaftliche Tätigkeit, EDV-\nKenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse, Turnus- bzw. Gegenfächer (auch teilweise)\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W95 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb am Institut für Pflegewissenschaften, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Abschluss eines oder gleichwertigen ausländischen Hochschulstudiums der Pflegewissenschaft\n • Promotion in Pflegewissenschaft oder gleichwertiger internationaler Abschluss erwünscht\n • Forschungserfahrung\n • Erfahrung in der universitären Lehre\n • Erfahrung in problemorientiertem Lernen\n • pädagogische und didaktische Methodenkompetenz\n • Erfahrung in E-learning erwünscht\n • Auslandserfahrungen\n • gute Englischkenntnisse\n • Erfahrung in der Curriculumsentwicklung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Organisations- und Managementfähigkeiten werden er-\n wartet\n • eine Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege\nAufgaben:\n • Mithilfe bei der Gestaltung und Betreuung des Studiums Pflegewissenschaft\n • Mitwirkung in der Lehre\n • Mitwirkung bei und Durchführung von Forschungsprojekten\n • Drittmitteleinwerbung\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W96 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Innere Medizin,\nKlinische Abteilung für Nephrologie und Hämodialyse, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Be-\nendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nErfahrungen in Nephrologie und Ernährungsmedizin, Erfahrung mit klinischen Studien von Vorteil, Eng-\nlisch- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W97 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Pulmonologie, vor-\naus-sichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin oder Facharzt für Pulmonologie\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nKenntnisse in der Diagnostik und Therapie der Schlafapnoe, Ausbildung im Bereich der gesamten Pneu-\nmologie von Vorteil\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W98 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Anästhesiologie\nund Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Allgemeine Anästhesiologie und Intensivmedizin, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nAbsolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung, fachspezifische Kenntnisse, Notarztdip-\nlom und wissenschaftliche Vorerfahrung von Vorteil, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W99 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einer Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für Anäs-\nthesiologie und Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Anästhesiologie für Herz- und Gefäßchirurgie\nund Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, auf die Dauer des Beschäftigungsverbotes\nbzw. eines eventuellen Mutterschutzkarenzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin und Fachärztin oder Facharzt für Anästhesiologie und In-\ntensivmedizin mit Erfahrung in Lehrtätigkeit\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nKenntnisse in der Notfallmedizin, erwünscht wissenschaftliche Tätigkeiten und Publikationen, Fremd-\nsprachen- und EDV-Kenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W103 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) analog Abgeltungsgesetz\nam Institut für Zellbiologie, Histologie und Embryologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet\nbis 31. August 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Diplomstudium der Biologie\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nErfahrung in Zell- und Gewebekulturtechniken, insbesondere Konfrontationskulturerfahrungen\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W104 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2)\nUG 2002 idgF) an der Universitätsklinik für Chirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, befristet bis\n31. August 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nAbgeschlossene Gegenfächer oder Turnus, praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie,\nEDV- und Fremdensprachenkenntnisse, Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W105 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für\nMund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossene Ausbildung zur Fachärztin / zum Fach-\narzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder abgeschlossenes Zahnmedizinstudium\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nEinschlägige Erfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W107 ex 2006/07)\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Neurochirurgie,\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort, bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nEntweder praktische Erfahrung in der Grundlagenforschung oder Erfahrung auf dem/Interesse für das\nGebiet der zerebrovasculären Erkrankungen und deren interdisziplinäre Behandlung.\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: W55 ex 2006/07)\n1 halbe Stelle einer/eines wissenschaftlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters im Forschungsbereich an der Uni-\nversitätsklinik für Neurologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Universitätsstudium in Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nInteresse an wissenschaftlicher Arbeit, Vorkenntnisse in Auswerteverfahren des Neuroimaging von Vorteil\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: D114 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n96.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle (Beschäftigungsausmaß 15 Stunden pro Woche) einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bei\nKlinischen Studien in der Senologie an der Universitätsklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Klini-\nsche Abteilung für Gynäkologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort – befristet auf 1 Jahr.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der\n EU oder des EWR\n • gute EDV-Kenntnisse in Word, Powerpoint und Excel\n • Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch\n • Eigenständigkeit und Teamfähigkeit\n • Service- und Lösungsorientiertheit\n • Flexibilität und Belastbarkeit\n • Erfahrung in der Betreuung von Klinischen Studien im Bereich der Senologie\n • Erfahrung im Umgang mit Patientinnen und Patienten\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Übertragen von Patientinnen- und Patientendaten in Studienbücher\n • Bewertung von unerwünschten Nebenwirkungen in Bezug auf ihre medizinische Relevanz\n • Literaturrecherche zu speziellen Fragestellungen\n • Ablegen von Korrespondenz und Kontrolle der Studienordner\n • Schnittstellenfunktion zum Forschungsmanagement\n • Wartung der Projektdaten\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: D100 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Schreibkraft für das Institut für Pathologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nHandelsschul-Abschluss oder gleichwertige Qualifikation\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\nKenntnisse in medizinischer Terminologie von Vorteil, Englischkenntnisse, Integrationsfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: D101 ex 2006/07)\nRichtigstellung der Wiederholung der Ausschreibung der Stelle D8 ex 2006/07\n1 Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für klinische Arzneimittelprüfungen an der Universi-\ntätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Rheumatologie, voraussichtlich zu besetzen ab so-\nfort, vorerst befristet auf die Dauer eines Jahres.\nAnforderungsprofil:\nPC-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint), praktische Erfahrung im Umgang mit dem Arzneimittelgesetz\nund der universitären Forschungsorganisation, Erfahrungen im organisatorischen Umfeld einer Universi-\ntätsklinik sind von Vorteil, Englischkenntnisse in Wort und Schrift.\n Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2007 (Kennzahl: D8 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\nWiederholung der Ausschreibung auf Grund § 24 des Frauenförderplanes:\n1 Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters als Technische Fachkraft an der Universitätsklinik für\nZahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde, voraussichtlich zu besetzen\nab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene technische Berufsausbildung\nErwünschte Kenntnisse:\nEDV-Kenntnisse und Kenntnisse im audiovisuellen Bereich\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A34 ex 2006/07)\n1 Stelle als Verantwortliche(r) für den Fachbereich quantitative Bioanalytik am Zentrum für Medizinische\nGrundlagenforschung, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossenes Diplomstudium der Chemie, Biochemie oder äquivalentes\n • Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation auf dem Gebiet der quantitativen Bioana-\n lytik unter Einsatz verschiedenster chromatographischer und massenspektrometrischer Techniken\n • Eigene Forschungserfahrung von Vorteil, Erfahrung in Serviceeinrichtungen für den wissenschaft-\n lichen Betrieb\n • Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich\n weiterzubilden\n • Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\nIhre Aufgaben:\n • Aufbau und Führung des Fachbereichs quantitative Bioanalytik in der Core Facility Massen-\n spektrometrie des ZMF; dies umfasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreu-\n ung der Gerätesysteme des Fachbereiches und deren Integration in einen gut funktionierenden\n Analyse-betrieb (z.B. HPLC/verschiedene Detektionssysteme, LC-MS/MS, GC-MS)\n • Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern bei Frage-\n stellungen zur Identifizierung und Quantifizierung von Biomolekülen\n • Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems im Fachbereich\n • Aus-, Fort- und Weiterbildung von wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbei-\n terinnen und Mitarbeitern\n • Investitionsplanung für den Fachbereich quantitative Bioanalytik und Lieferantenauswahl\n • Kosten-/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A102 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am\nInstitut für Biophysik, voraussichtlich zu besetzen ab 04. August 2007, auf die Dauer des Beschäftigungs-\nverbotes und eines eventuell anschließenden Mutterschutzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung in Sekretariatstätigkeiten\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Gute Englischkenntnisse\n • Sehr gute EDV-Kenntnisse\n • Hohe Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit\n • Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit\n • Engagement\n • Flexibilität und Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A106 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\nRichtigstellung der Ausschreibung der Stelle Kennzahl: D70 ex 2006/07:\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Hu-\nmangenetik, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Entsprechende abgeschlossene Ausbildung zur/m Biomedizinischen Analytiker/in\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Arbeiten mit Zellkulturen\n • Vertrautheit mit molekulargenetischen Methoden und Analytik\n • Erfahrung im Umgang mit biologischen Materialien\n • Gute Englisch- und PC-Kenntnisse\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n • Flexibilität und Teamfähigkeit\n • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: D108 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Zentrum für Me-\ndizinische Grundlagenforschung, voraussichtlich zu besetzen ab sofort, zeitlich befristet auf 3 Monate.\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossene Ausbildung zur/m Biomedizinischen Analytiker/in oder äquivalente Ausbildung\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Durchflusszytometrie\n • Zellkultivierung\n • Hohe Teamfähigkeit, ausgeprägte (selbst-)organisatorische Fähigkeiten\n • Englischkenntnisse\nIhre Aufgaben:\n • Isolierung mononukleärer Zellen aus peripherem Blut\n • Nachweis von Antigenen mittels FACS\n • Isolierung von RNA aus Zellen und Gewebe\n • Durchführung zellulärer Assays\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: D109 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers an der Universitäts-\nklinik für Innere Medizin, Klinische Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie, voraussichtlich zu\nbesetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der\n EU oder des EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • Abgeschlossene Ausbildung zur Biomedizinischen Analytikerin oder zum Biomedizinischen Analy-\n tiker\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Praktische Laborerfahrung auf dem Gebiet der Molekularbiologie (RT-PCR, Western Blot)\n • Arbeiten mit Zellkulturen und Immuncytochemie\n • Vertrautheit mit biochemischen und immunhistologischen Methoden und Analytik\n • Erfahrungen auf dem Gebiet der experimentellen Tierversuche (Maus, Ratte)\n • Gute Englischkenntnisse\n • Kommunikationsfähigkeit\n • Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft, sich weiterzubilden\n • Hohes Maß an Selbstständigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A110 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "- 15 -\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Innere Medizin, Klinische Abtei-\nlung für Gastroenterologie und Hepatologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nEinschlägige Ausbildung (Hasch-Abschluss) oder äquivalente Ausbildung\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\nErfahrung in selbstständiger Tätigkeit, gute kommunikative, administrative und organisatorische Fähig-\nkeiten, Eigenständigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office), gute Englisch-\nkenntnisse\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A111 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers am Institut für Biomedizinische Forschung, voraussicht-\nlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger/In (Abschluss der Lehre oder adäquate Ausbildung)\n • Teamfähigkeit\n • Überdurchschnittliche Flexibilität\n • Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzubilden\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Praktische Erfahrung\n • EDV-Kenntnisse (MS-Office)\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A112 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Tierpflegerin oder eines Tierpflegers am Institut für Biomedizinische Forschung, voraussicht-\nlich zu besetzen ab 02. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\n • Abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger/In (Abschluss der Lehre oder adäquate Ausbildung)\n • Teamfähigkeit\n • Überdurchschnittliche Flexibilität\n • Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzubilden\nErwünschte Kenntnisse und Qualifikationen:\n • Praktische Erfahrung\n • EDV-Kenntnisse (MS-Office)\n Ende der Bewerbungsfrist: 11. April 2007 (Kennzahl: A113 ex 2006/07)\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 159, "academic_year": "2006/07", "issue": "21", "published": "2007-03-21T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=159&pDocNr=4980&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "- 16 -\n 97. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Mitteilung über\nStellenausschreibungen Dritter bekannt:\nDie EU-JOB Information des Bundeskanzleramtes weist auf die Stellenausschreibung für das Europäische\nGemeinsame Unternehmen ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie hin:\nDas Europäische Gemeinsame Unternehmen ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie veröffent-\nlichte die Stelle des Direktors (m/w). (ITER= International Thermonuclear Experimental Reactor)\nEinstufung: AD 14\nAlle Details dieser Ausschreibungen sind dem Amtsblatt der Europäischen Union (C 38A vom 22.2.2007),\nauf der Homepage des Bundeskanzleramtes unter www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Ausschreibungen\nder EU-Institutionen) zu entnehmen oder direkt unter dem Link\nhttp://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:038A:SOM:DE:HTML abrufbar.\nWeitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar:\nhttp://ec.europa.eu/research/energy/fu/fu_rd/article_3329_en.htm#10\nDie elektronische Bewerbung bzw. die Übermittlung per Post ist bis spätestens 22.03.2007 (maßgebend\nist das Datum des elektronischen Versands oder das Datum des Poststempels) direkt an die in der Aus-\nschreibung angegebene Adresse zu senden.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 160, "academic_year": "2006/07", "issue": "22", "published": "2007-04-04T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=160&pDocNr=4982&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 04.04.2007 22. Stück\n98. Einteilung des Studienjahres 2007/2008\n99. Einsetzung von Studienkommissionen – Mitglieder\n100. Studienplan Humanmedizin - Anhang: Wahlfachstunden für Studierendentätigkeit im Zuge der Austrian Medical Students\n Organisation (AMSA) und achtung°liebe\n101. Studienplan Humanmedizin – Anhang XV zum Studienplan – OSKE des 2. Studienabschnitts\n102. Studienplan Gesundheits- und Pflegewissenschaft – Wiederverlautbarung\n103. Wahl zur stellvertretenden PhD-Dekanin\n104. Mitteilung über die Ausschreibung der Forschungspreise des Landes Steiermark 2007 - Wiederholung\n105. Ausschreibung von Stellen\n106. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\n98.\nEinteilung des Studienjahres 2007/2008\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, und der Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-\nProf.Dr. Rudolf O.BRATSCHKO, geben bekannt, dass das Rektorat gemäß § 61 (1) UG 2002 idgF fol-\ngende allgemeine Zulassungsfristen und der Senat der Medizinischen Universität Graz in seiner Sitzung\nam 28.03.2007 gemäß § 52 UG 2002 idgF folgende Einteilung des Studienjahres beschlossen haben:\nEINTEILUNG DES STUDIENJAHRES 2007/2008\nWintersemester 2007/2008\n1. Oktober 2007 bis 2. März 2008\nEnde der Frist für die Stellung von Zulassungsanträgen von\nAusländerInnen (nicht betroffen sind BürgerInnen aus EU Sa. 01.09.2007\nund EWR Staaten)\nAllgemeine Frist für die Zulassung und Rückmeldung Mo. 03.09.2007 bis Mi. 31.10.2007\nEnde der Nachfrist für die Zulassung und Rückmeldung Fr. 30.11.2007\nBeginn des Semesters Mo. 01.10.2007\nLehrveranstaltungszeit Mo. 01.10.2007 bis Sa. 02.02.2008\nWeihnachtsferien Sa. 22.12.2007 bis Fr. 04.01.2008\nSemesterferien Mo. 04.02.2008 bis Sa. 01.03.2008\nEnde des Semesters Sa. 01.03.2008\nUnterrichts- und prüfungsfreie Tage\nSonntage und gesetzliche Feiertage sowie\nAllerseelen Fr. 02.11.2007\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 18. April 2007\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 11.04.2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" } ] }