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{ "count": 24184, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=1420", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=1380", "results": [ { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\nDen einzelnen Studienleistungen sind ECTS-Anrechnungspunkte im Sinne vom § 51 UG 2002 idgF zuzu-\nteilen.\n 2. Organisation/Ressourcen\nDer/die Antragsteller/in hat die notwendigen räumlichen, apparativen und personellen Ressourcen aufzu-\nlisten und den Nachweis der Verfügbarkeit dieser Ressourcen beizulegen.\nDie Formulare dazu:\n □ 3M_Personalbedarfsmeldung_in der aktuellen Version\n □ 3M_Investitionsplan_idaV\n □ 3M_Hörsaalbedarf_idaV\n □ Leitung\n □ Ort/Raum\n Information: Ansprechpartner und Adressen\nAlle Formulare finden Sie online:\n im LKH-Univ.Klinikum auf dem Laufwerk G unter „Vorlagen_MUG“/“MUG_Drittmittel“\n im Campusbereich auf dem Exchange Server unter\n „Öffentliche Ordner“/Alle öffentliche Ordner“/ “MEDUNI“/ Vorlagen_MUG“/\n “MUG_Drittmittel“\n 3. Finanzierungsplan\nLehrgangsgebühr: Unterrichtsgeld, Prüfungsgebühr\nDer Finanzierungsplan, der in Absprache mit der Abteilung Controlling der Medizinischen Universität\nGraz entsprechend den Richtlinien erstellt wurde, soll dem Antrag beigelegt werden.\nFormular:\n □ 3M_Projektkalkulation_und_Finanzplan_idaV\nAls Hilfe bzw. Anhaltspunkt für die Kalkulation:\n □ 2_Kalkulationsrichtlinien_idaV\nNach erfolgreicher Einreichung des Curriculums wird von der Studienkommission Postgraduale Ausbil-\ndungen eine schriftliche Stellungnahme durch einen von der Kommission ausgewählte/n Gutachter/in\neingeholt. Der/die Antragsteller/in wird eingeladen, nach Vorliegen dieser Stellungnahme für noch offene\nFragen der postgradualen Kommission zur Verfügung zu stehen. Im Falle einer positiven Erledigung durch\ndie postgraduale Kommission erfolgt die Weiterleitung des Antrags an den Senat. Nach positivem Be-\nschluss des Senats wird der Universitätslehrgang gemäß § 27 in der Satzung der Medizinischen Universi-\ntät, Studienrecht im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Graz verlautbart und ist damit einge-\nrichtet.\nFür Informationen stehen zur Verfügung:\nUniv. Prof. Dr. Helfried Metzler (Sprecher der Postgradualen Kommission) – Tel. Nr. 385-4663\nUniv. Prof. Dr. Hermann Toplak (Schriftführer) – Tel. Nr. 385-80246\nBüro des Senats:\nMag.a Beate Emminger – Tel. Nr. 385-72037\nAndrea Vallant – Tel. Nr.: 385-72041\nInternationales und Postgraduales Zentrum (IPZ)\nIng.in Gerlinde Theissl Mag.a Christina Schönbacher\nAuenbruggerplatz 2, 8036 Graz Mozartgasse 12/2, 8010 Graz\nTel. Nr.: 385-72044 gerlinde.theissl@meduni-graz.at Tel. Nr.: 380-4078\n christina.schoenbacher@meduni-graz.at\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\noder direkte Anfrage an:\nFragen zu Verträgen, Dienstgeberbeiträgen etc.:\nClaudia Lendl, Personalabteilung\nTel. Nr.: 380-4086 claudia.lendl@meduni-graz.at\nFragen zu Finanzplänen:\nMag.a Michaela Schubel, Controlling\nTel. Nr.: 380-4026 michaela.schubel@meduni-graz.at\n VORLAGE FÜR EINEN\n UNIVERSITÄTSLEHRGANG (ULG) – STUDIENPLAN\n Version 2.0\n NAME DES UNIVERSITÄTSLEHRGANGES\n Gemäß § 56 Universitätsgesetz (UG) 2002\n BGBI. I Nr. 120/2002 i.d.g.F.\n Version: (Nr.)\nHinweis: Der kursiv geschriebene Text soll als Hinweis verstanden werden. Für jeden ULG muss der Stu-\n dienplan individuell formuliert werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n Inhalt\n§ 1 Zielsetzung/Zielgruppe\n§ 2 Dauer und Gliederung\n§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung\n§ 4 Inhalt, Rationale und Relevanz\n§ 5 Curriculum: Bezeichnung und Stundenausmaß der Pflicht- und Wahlfächer\n§ 6 Geplante Liste der Lehrbeauftragten\n§ 7 Prüfungsordnung\n§ 8 Abschluss\n§ 9 Leitung\n§ 10 Veranstalter\nANHANG\nFächerverteilung\nGeplante Liste der Lehrbeauftragten mit ihren Themen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n Statuten\nDer Senat der Medizinischen Universität Graz hat in seiner Sitzung vom (Datum) die Verordnung betref-\nfend den Universitätslehrgang (Titel), von der Studienkommission für postgraduale Ausbildungen an der\nMedizinischen Universität Graz in ihrer Sitzung vom (Datum) beschlossen, in nachstehender Fassung\nnicht untersagt.\n§ 1 Zielsetzung/Zielgruppe\n Angabe zu den Zielen und zur Zielgruppe des Lehrganges.\n§ 2 Dauer und Gliederung\n Der Lehrgang dauert (Anzahl) Semester und umfasst insgesamt (Anzahl) Unterrichtseinheiten.\n Das entspricht einem Gesamtausmaß von (Anzahl) Semesterstunden bzw. (Anzahl) ECTS\n Credits. Studienjahr und Semestereinteilung basieren auf den Bestimmungen des UG 2002 idgF.\n§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung\n Mögliche Zulassungsvoraussetzungen sind: Nachweise besonderer Vorkenntnisse, z.B. fachein-\n schlägige Eignung durch den Beruf, Matura oder Studienberechtigungsprüfung, möglicherweise\n ein abgeschlossenes Studium, persönliche Eignung für diesen ULG, facheinschlägige Kenntnisse,\n einschlägige Praxis, Mindestalter\n§ 4 Inhalt, Rationale und Relevanz\n Warum soll dieser ULG eingerichtet werden? Gibt es einen Bedarf für diesen ULG? Wodurch\n kann der Bedarf für diesen ULG aufgezeigt werden? Was lernen die TeilnehmerInnen und wo\n werden die AbsolventInnen eingesetzt? Zu welchen Tätigkeiten werden die TeilnehmerInnen\n befähigt?\n§ 5 Curriculum:\nBezeichnung und Stundenausmaß der Pflicht- und Wahlfächer\n Beschreibung der Semester/Abschnitte/Module und deren Inhalt. Eine detaillierte Fächervertei-\n lung mit Semesterstunden und ECTS Credits kann im Anhang angeführt sein.\n§ 6 Geplante Liste der Lehrbeauftragten mit ihren Themen ist beizufügen\n Die geplante Liste der Lehrbeauftragten mit ihren Themen ist beizufügen.\n§ 7 Prüfungsordnung\n Beschreibung der Prüfungsordnung und der Abschlussprüfung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n§ 8 Abschluss\n Beschreibung, wodurch der Abschluss des ULG erlangt wird und ob ein akademischer Grad\n oder eine Bezeichnung verliehen wird.\n Akademische Grad „Master of (Bezeichnung)“:\n Im Curriculum eines Universitätslehrgangs dürfen im jeweiligen Fach international gebräuchli-\n che Mastergrade festgelegt werden, die den Absolventinnen und Absolventen jener Universitäts-\n lehrgänge zu verleihen sind, deren Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen entspre-\n chender internationaler Masterstudien vergleichbar sind (mindestens 120 ECTS).\n Bezeichnung „Akademische(r ) (Titel)“:\n Die Bezeichnung „Akademische …“ bzw. „Akademischer …“ mit einem die Inhalte des jeweili-\n gen Universitätslehrganges charakterisierenden Zusatz kann den Absolventinnen und Absolven-\n ten jener Universitätslehrgänge verliehen werden, die Lehrveranstaltungen im Ausmaß von min-\n destens 60 ECTS umfassen.\n Abschlusszeugnis:\n Alle ULG, die nicht in oben genannte Rubriken fallen, schließen mit einem Universitätslehrgang-\n Abschlusszeugnis ab.\n§ 9 Leitung\nDie wissenschaftliche Leiterin bzw. der wissenschaftliche Leiter und seine Stellvertreterin bzw. sein Stell-\nvertreter werden von der Rektorin/vom Rektor der Medizinischen Universität Graz jeweils für zwei Jahre\nbestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.\n§ 10 Veranstalter\n Medizinische Universität Graz\n Wenn der Lehrgang in Kooperation mit einer anderen Einrichtung durchgeführt wird:\n Der Lehrgang wird gemäß § 56 UG 2002 idgF zur wirtschaftlichen und organisatorischen Un-\n terstützung in Zusammenarbeit mit (Institution) durchgeführt. Die Rechte und Pflichten der Ko-\n operationspartner werden in einem Kooperationsvertrag geregelt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n ANHANG\n Fächerverteilung\n Genaue Übersicht über alle Fächer pro Semester inklusive Angabe der Lehrveranstaltungstypen,\n Semesterwochenstunden und ECTS Credits.\n Definition Semesterwochenstunde:\n An der Medizinischen Universität Graz beschreibt eine (1) Semesterwochenstunde 15 Unter-\n richtsstunden.\n Lehrveranstaltungstypen:\n VORLESUNGEN(VO)\n Vorlesungen dienen der einführenden oder vertiefenden Darstellung allgemeiner oder spezieller\n Themenbereiche. Der Leistungsnachweis ist in mündlicher und/oder schriftlicher Form (Klausur)\n zu erbringen.\n SEMINARE(SE)\n Seminare dienen der vertieften wissenschaftlichen Auseinandersetzung der Studierenden mit\n konkreten Fragestellungen des Faches.\n ÜBUNGEN(UE)\n dienen der wissenschaftlich fundierten Vermittlung von Fertigkeiten (z.B. Gutachtenerstellung)\n und/oder der Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden.\n PRAKTIKA(PR)\n sollen die Berufsvorbildung oder die wissenschaftliche Ausbildung auf sinnvolle Weise ergän-\n zen.\n EXKURSIONEN(EX)\n dienen der in den Studienplänen vorgeschriebenen, innerhalb der Universität nicht möglichen,\n Veranschaulichung vor Ort von authentischen Gegenständen und Anlässen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n57.\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen: Wahl zur Vorsitzenden\nDie Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen, Frau Ass.-Prof.in Dr.in Siegrid Strasser-\nFuchs, gibt bekannt, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in seiner 3. ordentlichen Sitzung\nvom 11. Jänner 2007 im Wintersemester 2006/2007, aufgrund des Ausscheidens von Frau Ao.Univ.-\nProf.in Dr.in Andrea Langmann aus dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen am 12. Dezember\n2006,\nFrau Ass-Prof.in Dr.in Siegrid Strasser-Fuchs\nzur Vorsitzenden des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen gewählt hat.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n 58. Personalnachrichten\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Personalnachrichten bekannt:\n Personalnachrichten / Veröffentlichung Jänner 07\nDie Lehrbefugnis als Privatdozentin/Privatdozent (PD) wurde erteilt:\nHerr Dr.med. Christian Boldin, Universitätsklinik für Unfallchirurgie „Unfallchirurgie“\nFrau Univ.-Ass. Mag.a Dr.in rer.nat. Dagmar Kratky, Institut für Molekularbiologie und Biochemie „Mole-\nkularbiologie und Biochemie“\nHerr Dr.med. Sebastian Leibl, Institut für Pathologie „Pathologie“\nHerr Dr.med. Manfred Modl, „Kinder- und Jugendheilkunde“\nFrau Dr.in med.univ. Ingrid Wolf, „Dermatologie und Venerologie“\nÄnderungen der Amtstitel nach dem BDG\nOberrat DI Karlheinz Dominikus\nAmtsrätin Sabine Pfandl\nAmtsrätin Michaela Unterlechner\nEhrungen, Auszeichnungen, Preise:\nHerrn Univ.-Prof. Dr. phil. Anton Sadjak, Institut für Pathophysiologie, wurde per Entschließung des Bun-\ndespräsidenten der Republik Österreich vom 14.07.2006 das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft\nund Kunst 1. Klasse verliehen.\nHerrn ao.Univ.-Prof. Dr.med.univ. Andreas Sandner-Kiesling, Universitätsklinik für Anästhesiologie und\nIntensivmedizin, wurde per Entschließung der Ärztekammer für Steiermark vom 23.11.2006 das Silberne\nEhrenzeichen der Ärztekammer Steiermark verliehen.\nHerrn Ass.-Prof. Dr.med.univ. Wolf-Dieter Schneeweiß i.R., Geburtshilflich-Gynäkologische Universitäts-\nklinik, wurde per Entschließung des Bundespräsidenten der Republik Österreich vom 01.12.2006 das\nGroße Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\n 59. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universi-\ntätsgesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n59.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privat-\nangestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Urologie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Mai 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin bzw. Facharzt für Urologie\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Kenntnisse in der klinischen und urologischen Forschung,\nLehre und Statistik, PC-Kenntnisse, Fremdsprachen: Englisch, wünschenswert: italienisch und französisch.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W10 ex 2006/07)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01.\nMärz 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrungen und wissenschaftliche Kompetenz im Bereich\nder Pädiatrie.\n Ende der Bewerbungsfirst: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W11 ex 2006/07)\n½ Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Universitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Abgeschlossene Gegenfächer oder abgeschlossener Turnus,\npraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung in Chirurgie, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Team-\nfähigkeit.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W12 ex 2006/07)\n½ Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Allgemeine HNO, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin, abgeschlossener Turnus\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten\nEDV, Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen in HNO-relevanten ande-\nren klinisch-medizinischen Fächern, gute Teamfähigkeit, Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten, insbe-\nsondere auf dem Bereich der Immunologie und Onkologie, Vorkenntnisse in diesen Bereichen vorteilhaft.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W13 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) an der Geburtshilflich-Gynäkologischen Universitätsklinik voraussichtlich zu besetzen ab so-\nfort.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Vorkenntnisse in Gynäkologie und Geburtshilfe, Gegenfä-\ncher, EDV- und Fremdsprachenkenntnisse, Teamfähigkeit, Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit und\nvorbestehende Erfahrung im Umgang mit wissenschaftlichen Themen.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: W14 ex 2006/07)\n59.2 Freie Stelle für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunkti-\nonen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Position aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Medizinisch-Technischen Analytikerin oder eines Medizinisch-Technischen Analytikers an\nder Medizinischen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Hämatologie, voraussichtlich zu besetzen ab\nsofort befristet für die Dauer eines Jahres mit Verlängerungsoption.\nTätigkeiten:\n• Durchführung grundlegender molekularbiologischer Tätigkeiten (DNA-, RNA-, Protein Extraktion,\n cDNA-Synthese, PCR)\n• Western-blot, Northern-blot und q(RT)-PCR\n• Zellkultur\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der EU\n oder EWR\n• rechtliche Unbescholtenheit\n• abgeschlossene Ausbildung als Medizinisch-Technische(r) Analytiker(in)/Biomedizinische(r) Analyti-\n ker(in)\n• gute organisatorische Fähigkeiten\n• Erfahrung in den oben genannten Bereichen\n• Interesse an Etablierung neuer Methoden\n• Bereitschaft zur Zusammenarbeit und Ausbildung von Diplomanden\n• PC-Grundkenntnisse (MS-Office)\n• Englisch (Maturaniveau)\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: D9 ex 2006/07)\n½ Stelle einer Koordinatorin oder eines Koordinators für klinische Arzneimittelprüfungen an der Medizini-\nschen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Rheumatologie, voraussichtlich zu besetzen ab sofort\nbefristet für die Dauer eines Jahres.\nAnforderungsprofil:\nPC-Kenntnisse (Word, Excel, Powerpoint) praktische Erfahrung im Umgang mit dem Arzneimittelgesetz\nund der universitären Forschungsorganisation, Erfahrungen im organisatorischen Umfeld einer Universi-\ntätsklinik sind von Vorteil, Englischkenntnisse in Wort und Schrift.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: D8 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs an der Universitätsklinik für Chirurgie voraussichtlich zu be-\nsetzen ab sofort vorerst befristet auf die Dauer eines Jahres.\nAnforderungsprofil:\nErfahrung in Sekretariatstätigkeiten, gute Englischkenntnisse, EDV-Kenntnisse (Windows NT, Word, Ex-\ncel, Outlook), hohe Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit, Engagement, Flexibilität, wünschenswert\nKenntnisse der medizinischen Terminologie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: A15 ex 2006/07)\nDie Zuständigkeit des Büros des Vizerektors für Strategie und Innovation erstreckt sich von der Strategie-\nentwicklung (insbesondere Projekt Campus der MUG), der Forschungsevaluierung und Forschungsdoku-\nmentation bis zum Bereich der Internen Kommunikation. Zur Unterstützung des Teams suchen wir zum\nehestmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung einer halben Stelle eine/einen\n Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zur Betreuung der Internen Kommunikation\n im Büro des Vizerektors für Strategie und Innovation\nAls eigenständigen Bereich übernehmen Sie die überwiegend organisatorische sowie inhaltliche Gestal-\ntung der Internen Kommunikation innerhalb der Universität. Ihre Aufgaben liegen zum einen in der Auf-\nbereitung etablierter Kommunikationsmedien (NEWS und NEWS-Flash) und zum anderen in der Organi-\nsation von regelmäßigen Veranstaltungen. Die Aktualisierung der Homepage in den Bereichen des Vize-\nrektors zählt ebenfalls zu Ihren Tätigkeiten.\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\n • Einschlägige fundierte Ausbildung (Abschluss einer Fachhochschule, gegebenenfalls Abschluss ei-\n nes Universitätsstudiums oder gleichwertige Ausbildung)\n • Berufliche Erfahrungen im Kommunikationsbereich und in der Veranstaltungsorganisation von\n Vorteil\n • Beherrschung des MS Office Pakets\n • Grundlegende Kenntnisse von Graphik Programmen von Vorteil\n • Englisch auf Maturaniveau\n • Organisationstalent, genaue Arbeitsweise und hohe Serviceorientierung\n • Flexibilität\n • Teamfähigkeit\n • Begeisterungsfähigkeit für die aktive Mitgestaltung am Unternehmenserfolg\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: A16 ex 2006/07)\nZur Unterstützung des Teams suchen wir zum ehestmöglichen Zeitpunkt zur Besetzung einer Stelle ei-\nne/einen\n Teamassistentin oder Teamassistenten im Büro des Vizerektors für Strategie und Innovation\nZu Ihren Aufgaben gehört die administrative und organisatorische Unterstützung der dem Vizerektor\nzuarbeitenden Stabstellen insbesondere im Projekt Campus der MUG. Ihre Tätigkeiten liegen in der Büro-\norganisation, Terminkoordination, Korrespondenz sowie in der Organisation von Meetings und Sitzun-\ngen, Protokollführung, Protokollerstellung und der graphischen Aufbereitung von Berichten.\nAnforderungsprofil:\n • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der EU oder EWR und rechtliche Unbescholtenheit\n • HAK oder Hasch Abschluss oder Abschluss einer gleichwertigen einschlägigen Berufsausbildung\n • Ausgezeichnete Kenntnisse des MS Office Pakets\n • Beherrschung des 10-Finger Systems\n • Erfahrungen im Sekretariatsbereich; Vorerfahrung im Baubereich von Vorteil\n • Englisch auf Maturaniveau\n • Organisationstalent und genaue Arbeitsweise\n • Hohe Serviceorientiertheit\n • Flexibilität und Teamfähigkeit\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: A17 ex 2006/07)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\n1 Stelle einer Leiterin oder eines Leiters für die Abteilung Internationales Postgraduales Zentrum (IPZ)\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAufgaben- und Verantwortungsbereich:\n • Leitung des Internationalen und Postgradualen Zentrums mit Budget- und Personalverantwor-\n tung\nBereich Internationales:\n • Auf- und Ausbau von internationalen Kooperationen im Bereich des Studierenden- und Lehren-\n denaustausches\n • Marketingaktivitäten zum Teil in Zusammenarbeit mit der Presse/Marketing-Abteilung (Vertre-\n tung der MUG auf internationalen Messen, Directs-Maillings, PR)\n • Verwaltung von Austauschprogrammen\n • Aufbau einer Servicestelle für alle internationalen Ärztinnen und Ärzte, die ein Training an der\n Medizinischen Universität Graz absolvieren möchten\nBereich Postgraduales:\n • Aufbau und Entwicklung der Weiterbildungsmarke/Servicestelle „Postgraduate School“ (konzep-\n tionelle Planung und Umsetzung)\n • Planung der Marketingaktivitäten der Postgraduate School, zum Teil in Zusammenarbeit mit der\n Presse/Marketing-Abteilung\n • Beratung beim Aufbau von Universitätslehrgängen\n • Beratung von an Weiterbildung interessierten Personen\nAnforderungsprofil:\n • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der\n EU oder EWR\n • Rechtliche Unbescholtenheit\n • abgeschlossenes Sprachenstudium: Englisch, Französisch, Spanisch oder Italienisch, gute Kennt-\n nisse in einer zweiten Fremdsprache erwünscht\n • Auslandserfahrung (Studium oder Tätigkeit im Ausland)\n • mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, davon mindestens 1 Jahr in einer leitenden Position\n • gute EDV-Kenntnisse (MS Office, HTML, etc.)\n • Marketingerfahrung\n • strategisches und konzeptionelles Denkvermögen\n • Teamfähigkeit\n • Kommunikationsstärke\n • zielstrebige, loyale und kreative Persönlichkeit\n • belastbar, Bereitschaft zu Überstunden, Weiterbildung und Auslandsreisen\n Ende der Bewerbungsfrist: 07. Februar 2007 (Kennzahl: A18 ex 2006/07)\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 152, "academic_year": "2006/07", "issue": "14", "published": "2007-01-17T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=152&pDocNr=4966&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\n 60. Mitteilung über Stellenausschreibungen Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Mitteilung über Stellenaus-\nschreibungen Dritter bekannt:\n60.1\nAusschreibung der Funktion der Rektorin/des Rektors der Akademie der bildenden Künste Wien für die\nFunktionsperiode 01.10.2007 bis 30.09.2011.\nNähere Informationen zur Akademie der bildenden Künste Wien sind unter folgendem Link auf der Ho-\nmepage zu entnehmen:\n http://www.akbild.ac.at/?l=de&a=1625\nBewerbungen sind bis spätestens 09. Februar 2007 (Datum des Poststempels) an die Vorsitzende des\nSenats, Mag.a Bettina Henkel, im Wege des Büros des Senats der Akademie der bildenden Künste Wien,\nSchillerplatz 3, 1010 Wien zu richten, diese sind auch per E-Mail (senat@akbild.ac.at) und FAX\n(0043/1/58816-298) möglich.\n60.2\nDas Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die EU-JOB Information des Bundes-\nkanzleramtes weist auf folgende Ausschreibungen hin:\n2 ExpertInnenstellen in der Direktion C – Europäischer Forschungsraum - Wissensbestimmte Wirt-\nschaft/Referat C.1- Strategie des Europäischen Forschungsraumes,\n2 ExpertInnenstellen in der Direktion D – Internationale Zusammenarbeit/Referat D.3 - Spezielle Maß-\nnahmen der internationalen Zusammenarbeit,\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion E - Biotechnologien - Landwirtschaft und Ernährung/Referat E.2 –\nBiotechnologien sowie um\n1 ExpertInnenstelle in der Direktion F – Gesundheit/Referat F 2 – Forschung im Bereich Medizin und Ge-\nsundheitswesen.\nBewerbungen sind elektronisch bis 14.02.2007 an die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäi-\nschen Union entweder an walter.grahammer@bmaa.gv.at oder ruth.mair@bmaa.gv.at zu übermitteln.\nAlle Details sind unter: http://www.bundeskanzleramt.at/eu-jobs (Rubrik: Aktuelle Ausschreibungen für\nabgeordnete nationale Sachverständige) zu entnehmen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n 7. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 31.1.2007 15. Stück\n61. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das Studienjahr 2007/2008\n62. Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das Studienjahr 2007/2008\n61.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das\nStudienjahr 2007/2008\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gemäß § 124b UG 2002 idgF, per Beschluss\nnach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium\nHumanmedizin (O 202) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige Regelung über\nden Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Diskriminierung aus\nGründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nationalrat am\n8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005 zuletzt geändert in BGBl I Nr. 74/2006) sowie die\nVerordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend\ngestört ist (BGBl II Nr. 238/2006 idgF) beschlossen, mit der es u.a. für die Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder durch die Auswahl der\nStudierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken. Sinn dieser Verordnung ist die\nklare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG 2002 idgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für\ndas Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an der MUG.\n§ 2 Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für alle StudienwerberInnen,\n • die im Studienjahr 2007/2008 erstmals zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der\n Medizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen werden wollen,\n • die aufgrund der Auswahlverfahren der Studienjahre 2005/2006 und/oder 2006/2007 nicht\n zulassungsfähig waren.\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\nZahl der Studienplätze\n§ 3 (1) Die Zahl der Studienplätze ist gem. § 124b Abs. 2 UG 2002 idgF jedenfalls so zu bemessen, dass im\njeweiligen Studium mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.\n(2) Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Grobauswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren\numgesetzt. Für das Studienjahr 2007/2008 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 idgF 276 Studienplätze\nvergeben, davon 207 Plätze an StudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 07. Februar 2007\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\nGruppe 1, 55 Plätze an StudienwerberInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf den\nStudienzugang gleichgestellte Personen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 2,\nund 14 Plätze an sonstige ausländische StudienwerberInnen, die weder in Gruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\nTEIL II - Verfahren\n§ 4 Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n01.02.2007 beginnt und am 23.02.2007 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung über\ndie vom Rektorat eingerichtete Website im Internet teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die Anerkennung des Bewerbungsschreibens\ngem. § 5 dieser Verordnung sowie die Zulassung zur Teilnahme am Auswahlverfahren. Eine elektronische\nVoranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne Benützung der vom Rektorat\neingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig ausgefüllte, wahrheitswidrige,\nnicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmeldung ist ungültig und bleibt\nunberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist nicht zulässig.\n§ 5 Anmeldung und Bewerbungsschreiben\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen haben für die\nAnmeldung zum Auswahlverfahren nach der elektronischen Voranmeldung ausschließlich folgende\nBewerbungsunterlagen bis 30.04.2007 (Datum des Poststempels) auf dem Postweg an das Rektorat der\nMedizinischen Universität Graz, per Adresse: Vizerektor für Studium und Lehre, o. Univ.Prof. Dr. Gilbert\nReibnegger, Harrachgasse 21, 8010 Graz zu übermitteln:\n - Reifezeugnis (Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Übersetzung) oder\n Schulbesuchsbestätigung aus dem aktuellen Schuljahr (Original, bei ausländischen Reifezeugnissen\n in deutscher Übersetzung)\n - Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Staatszugehörigkeit hervorgeht oder Kopie\n des Staatsbürgerschaftsnachweises\n - Bewerbungsschreiben im Umfang von mindestens einer und maximal zwei DIN-A4-Seiten, das\n folgende Informationen zu enthalten hat:\n o Die sechsstellige Bearbeitungsnummer aus der elektronischen Voranmeldung, Name,\n Anschrift, e-Mail-Adresse, Geschlecht\n o Motivation für die Wahl des Diplomstudiums Humanmedizin\n o Gründe für die Entscheidung, an der MUG zu studieren\n o (Aus-)Bildungshintergrund\n o Außerschulische Interessensgebiete und ggf. bisheriges Engagement im\n sozialen/medizinischen Bereich\n o Bisherige berufliche Erfahrungen (sofern vorhanden)\n o Berufliche Zukunftspläne\n(2) Die Anmeldung im Wege der Zusendung der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die\nTeilnahme am Aufnahmeverfahren und damit für die Zulassung zum Diplomstudium der Humanmedizin\n(O 202) an der MUG.\n(3) Eine andere Übermittlung der Bewerbungsunterlagen als auf dem Postweg ist unzulässig. Werden die\nBewerbungsunterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt, führt dies zum Ausschluss vom\nAufnahmeverfahren. Eine Fristerstreckung zur Anmeldung und Einsendung des Bewerbungsschreibens ist\nnicht zulässig.\n§ 6 Verfahrensablauf\n(1) Das Grobauswahlverfahren findet gemeinsam, zeitgleich und unter einem mit dem Reihungsverfahren\nzu dem vom Rektorat festgesetzten Termin am 06.07.2007 statt.\n(2) Weder das Grobauswahlverfahren noch das Reihungsverfahren sind Prüfungen iSd. §§ 72 ff UG 2002\nidgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG 2002 idgF finden keine Anwendung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n(3) Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im\nMultiple Choice-Format, anhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante\nGrundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie, Physik und Mathematik erfasst wird.\n(4) Für die einzelnen Teilbereiche des Multiple-Choice-Tests werden Punkte vergeben und zu einer\nGesamtpunkteanzahl addiert.\n(5) Nutzt eine Kandidatin/ein Kandidat unerlaubte Hilfsmittel oder wird auf andere Weise versucht, das\nErgebnis zu beeinflussen, ist dies vom Aufsichtspersonal genauestens zu dokumentieren. Die\nKandidatin/Der Kandidat ist jedoch berechtigt, das Auswahlverfahren komplett abzuschließen; sie/er wird\njedoch unabhängig von den erreichten Punkten nicht in die Reihungsliste aufgenommen. Eine Berufung iSd\n§ 7 Abs. 2 dieser Verordnung ist zulässig.\n§ 7 provisorische Reihungsliste, Einsprüche, Reihungsliste und Nachrückung\n(1) Bis spätestens 20.07.2007 wird eine provisorische Reihungsliste aller TeilnehmerInnen unter\nTransparentmachung des Zustandekommens der Punkteanzahl ausgehängt und im Internet allgemein\nzugänglich veröffentlicht; gleichzeitig ist zu veröffentlichen, bei welchem Organ Einsprüche eingebracht\nwerden können. Die Erhebung von Einsprüchen ist ausschließlich für TeilnehmerInnen des Grobauswahl-\nund Reihungsverfahrens möglich. Ein anderer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einspruch hat bis\nspätestens 03.08.2007, 24:00 Uhr zu erfolgen. Über die Einsprüche entscheidet die zweitinstanzliche\nBehörde schnellstmöglich, aber jedenfalls bis zum 17.08.2007.\n(2) Einsprüche zum Ablauf des Verfahrens, Einsprüche zu einzelnen Fragen sowie Einsprüche über Fehler in\nder Punkteermittlung haben der zweitinstanzlichen Behörde anonymisiert zum Beschluss vorgelegt zu\nwerden. Die zweitinstanzliche Behörde erhält ausschließlich folgende Informationen von den Einsprüchen\nzu Testfragen\n a. Anzahl der Einsprüche zu einzelnen Fragen\n b. Die Begründungen aller Einsprüche zu den einzelnen Fragen\n(3) Die zweitinstanzliche Behörde beschließt die Reihungsliste, die wie die provisorische veröffentlicht wird,\nnach den in dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen. Die Reihungsliste erlangt mit Veröffentlichung\nRechtskraft.\n(4) Die KandidatInnen werden nach der Gesamtpunkteanzahl gereiht.\n(5) Die in dieser Verordnung genannte Studienplatzzahl kann durch einstimmigen Beschluss des Rektorates\nfür das Studienjahr 2007/2008 erhöht werden.\n(6) Nach den Verfahrensschritten dieser Verordnung werden die in den jeweiligen Gruppen gem. § 3 dieser\nVerordnung erstgereihten Personen der Humanmedizinliste zum Diplomstudium Humanmedizin (O 202)\nan der MUG aufgenommen.\n(7) StudienwerberInnen, die aufgrund der Reihungsliste einen Studienplatz erhalten, müssen spätestens bis\n31.08.2007 nachweislich und schriftlich erklären, dass sie ihren Studienplatz in Anspruch nehmen.\nUnterbleibt eine fristgerechte Erklärung verfällt der Studienplatz und wird an die/den in der Reihungsliste\nnächstgereihte/nächstgereihten Studienwerberin/Studienwerber vergeben, welche/welcher noch keinen\nStudienplatz erhalten hat (Nachrückung).\n§ 8 Konsequenz des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\n(1) Die Zulassung zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG setzt voraus, dass die\nStudienwerberin/der Studienwerber einen Studienplatz aufgrund der Reihungsliste erhalten hat und die\nZulassungsvoraussetzungen gem. §§ 60 ff UG 2002 erfüllt.\n(2) Jene StudienwerberInnen, die nicht gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung das Grobauswahl-\nund Reihungsverfahren positiv abgeschlossen haben und sich daher nicht auf der Reihungsliste befinden,\nsind für das Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG nicht zulassungsfähig. Eine\nAufnahme von StudienwerberInnen erfolgt ausschließlich zu Beginn eines Studienjahres; eine Zulassung\nwährend des laufenden Studienjahres erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind jene StudienwerberInnen,\ndie in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\n(3) Den StudienwerberInnen nach Abs. 2 steht die Möglichkeit offen, im darauf folgenden Wintersemester\n2008/2009 zum nächsten Termin des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens anzutreten.\nDiesbezüglich gelten alle Regelungen wie bei einer/einem im Wintersemester 2008/09 für das\nDiplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG erstinskribierenden Studierenden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\nTeil III – Sonderregelungen\n§ 9 Erasmusstudierende\n(1) Studierende aus dem ERASMUS-Mobilitätsprogramm oder aus gleichwertigen, internationalen, zeitlich\nbefristeten Austauschprogrammen müssen, unter der Voraussetzung, dass sie nach spätestens zwei\nSemestern die Medizinische Universität Graz wieder verlassen, nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren teilnehmen.\n§ 9a – StudienwerberInnen mit einer Mitteilung der A-StP sowie Vorleistungen\n(1) StudienwerberInnen, welche das Diplomstudium der Humanmedizin antreten wollen und die einen\nVorstudienlehrgang an der MUG zu besuchen haben/hatten, müssen dann nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren für das Studienjahr 2007/2008 teilnehmen, wenn sie eine Mitteilung der Studien- und\nPrüfungsabteilung der Medizinischen Universität Graz (A-StP), welche keinen expliziten Hinweis auf die\nNotwendigkeit der Teilnahme am Auswahlverfahren enthält, erhalten haben und Vorleistungen aus einem\nhuman- oder zahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 100 Semesterstunden\nund/oder 120 ECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können.\n(2) Darüber hinaus kann das Rektorat durch einstimmigen Beschluss einzelne StudienwerberInnen, deren\npersönliche und studienrechtliche Situation dies rechtfertigt, und welche Vorleistungen aus einem human-\noder zahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 150 Semesterstunden und/oder\n180 ECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können, ohne Teilnahme am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren zulassen. Vor einer Entscheidung des Rektorates ist eine Stellungnahme des\nArbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Graz einzuholen.\nTeil IV – Behörden\n§ 10 Erstinstanzliche Behörde\n(1) In erster Instanz entscheidet gem. geltender Geschäftsordnung des Rektorates, veröffentlicht im MTBl\n19. Stk, RN 66 (Studienjahr 2004/2005) vom 1.6.2005, der Vizerektor für Studium und Lehre für das zu-\nständige Rektorat. Er entscheidet abschließend über die provisorische Reihungsliste.\n§ 11 Zweitinstanzliche Behörde\n(1) Diesbezüglich wird auf die §§ 15 bis 18 und 38 der Satzung der MUG, veröffentlicht im MTBl 23.Stk,\nRN 88 (Studienjahr 2004/2005) vom 6.7.2005 in der Fassung von MTBl 8. Stk, RN 38 (Studienjahr\n2005/2006) vom 21.12.2005, verwiesen.\n(2) Die zweitinstanzliche Behörde entscheidet über die Reihungsliste als zweite Instanz endgültig.\nTeil V - Allgemeine Bestimmungen\n§ 12 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen oder einzelne Teile dieser Verordnung ganz oder teilweise\nunwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen\nBestimmungen nicht berührt.\n§ 13 (1) Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt gem. § 124b UG\n2002 idgF bis 31.12.2007.\n(2) Diese direkt auf der gesetzlichen Bestimmung des § 124b UG 2002 idgF beruhende Verordnung\nüberschreibt während ihrer Gültigkeitsdauer sämtliche widersprechende Bestimmungen der Satzung der\nMUG – insbesondere die §§ 1 bis 14 sowie 19 bis 37 und 39 bis 40 des Satzungsteiles Reihungsverfahren -\nsowie des Studienplanes Humanmedizin, veröffentlicht im MTBl 8. Stk, RN 35 (Studienjahr 2006/2007)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\nvom 15.11.2006 idgF .\n(3) Es wird festgestellt, dass es sich bei der Bestimmung des § 13 Abs. 2 dieser Verordnung um eine zeitlich\nbefristete Überschreibung, somit weder um eine Abänderung noch um eine Streichung iSd. § 40 des\nSatzungsteiles Reihungsverfahren handelt.\n(4) Mit In-Kraft-treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im\nDiplomstudium Humanmedizin an der MUG, veröffentlicht im MTBl 25. Stk. RN 107 (Studienjahr\n2005/2006) vom 14.06.2006 außer Kraft.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n62.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das\nStudienjahr 2007/2008\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gem. § 124b UG 2002 idgF per Beschluss\nnach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium\nZahnmedizin (O 203) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige Regelung über\nden Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Diskriminierung aus\nGründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nationalrat am\n8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005 zuletzt geändert in BGBl I Nr. 74/2006) sowie die\nVerordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend\ngestört ist (BGBl II Nr. 238/2006 idgF) beschlossen, mit der es u.a. für die Diplomstudien Human- und\nZahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder durch die Auswahl der\nStudierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken. Sinn dieser Verordnung ist die\nklare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG 2002 idgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1 Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für\ndas Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an der MUG.\n§ 2 Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für alle StudienwerberInnen,\n • die im Studienjahr 2007/2008 erstmals zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der\n Medizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen werden wollen,\n • die aufgrund der Auswahlverfahren der Studienjahre 2005/2006 und/oder 2006/2007 nicht\n zulassungsfähig waren.\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\nZahl der Studienplätze\n§ 3 (1) Die Zahl der Studienplätze ist gem. § 124b Abs. 2 UG 2002 idgF jedenfalls so zu bemessen, dass im\njeweiligen Studium mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.\n(2) Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Grobauswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren\numgesetzt. Für das Studienjahr 2007/2008 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 idgF 24 Studienplätze\nvergeben, davon 18 Plätze an StudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als\nGruppe 1, 5 Plätze an StudienwerberInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf den\nStudienzugang gleichgestellte Personen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 2,\nund 1 Platz an sonstige ausländische StudienwerberInnen, die weder in Gruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\nTEIL II - Verfahren\n§ 4 Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n01.02.2007 beginnt und am 23.02.2007 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung über\ndie vom Rektorat eingerichtete Website im Internet teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die Anerkennung des Bewerbungsschreibens\ngem. § 5 dieser Verordnung sowie die Zulassung zur Teilnahme am Auswahlverfahren. Eine elektronische\nVoranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne Benützung der vom Rektorat\neingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig ausgefüllte, wahrheitswidrige,\nnicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmeldung ist ungültig und bleibt\nunberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist nicht zulässig.\n§ 5 Anmeldung und Bewerbungsschreiben\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen haben für die\nAnmeldung zum Auswahlverfahren nach der elektronischen Voranmeldung ausschließlich folgende\nBewerbungsunterlagen bis 30.04.2007 (Datum des Poststempels) auf dem Postweg an das Rektorat der\nMedizinischen Universität Graz, per Adresse: Vizerektor für Studium und Lehre, o. Univ.Prof. Dr. Gilbert\nReibnegger, Harrachgasse 21, 8010 Graz zu übermitteln:\n - Reifezeugnis (Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Übersetzung) oder\n Schulbesuchsbestätigung aus dem aktuellen Schuljahr (Original, bei ausländischen Reifezeugnissen\n in deutscher Übersetzung)\n - Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Staatszugehörigkeit hervorgeht oder Kopie\n des Staatsbürgerschaftsnachweises\n - Bewerbungsschreiben im Umfang von mindestens einer und maximal zwei DIN-A4-Seiten, das\n folgende Informationen zu enthalten hat:\n o Die sechsstellige Bearbeitungsnummer aus der elektronischen Voranmeldung, Name,\n Anschrift, e-Mail-Adresse, Geschlecht\n o Motivation für die Wahl des Diplomstudiums Zahnmedizin\n o Gründe für die Entscheidung, an der MUG zu studieren\n o (Aus-)Bildungshintergrund\n o Außerschulische Interessensgebiete und ggf. bisheriges Engagement im\n sozialen/medizinischen Bereich\n o Bisherige berufliche Erfahrungen (sofern vorhanden)\n o Berufliche Zukunftspläne\n(2) Die Anmeldung im Wege der Zusendung der Bewerbungsunterlagen ist Voraussetzung für die\nTeilnahme am Aufnahmeverfahren und damit für die Zulassung zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O\n203) an der MUG.\n(3) Eine andere Übermittlung der Bewerbungsunterlagen als auf dem Postweg ist unzulässig. Werden die\nBewerbungsunterlagen nicht vollständig oder nicht fristgerecht übermittelt, führt dies zum Ausschluss vom\nAufnahmeverfahren. Eine Fristerstreckung zur Anmeldung und Einsendung des Bewerbungsschreibens ist\nnicht zulässig.\n§ 6 Verfahrensablauf\n(1) Das Grobauswahlverfahren findet gemeinsam, zeitgleich und unter einem mit dem Reihungsverfahren\nzu dem vom Rektorat festgesetzten Termin am 06.07.2007 statt.\n(2) Weder das Grobauswahlverfahren noch das Reihungsverfahren sind Prüfungen iSd. §§ 72 ff UG 2002\nidgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG 2002 idgF finden keine Anwendung.\n(3) Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren besteht aus einem standardisierten Kenntnistest im\nMultiple Choice-Format, anhand dessen das schulische Vorwissen über medizinrelevante\nGrundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie, Physik und Mathematik erfasst wird.\n(4) Für die einzelnen Teilbereiche des Multiple-Choice-Tests werden Punkte vergeben und zu einer\nGesamtpunkteanzahl addiert.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n(5) Nutzt eine Kandidatin/ein Kandidat unerlaubte Hilfsmittel oder wird auf andere Weise versucht, das\nErgebnis zu beeinflussen, ist dies vom Aufsichtspersonal genauestens zu dokumentieren. Die\nKandidatin/Der Kandidat ist jedoch berechtigt, das Auswahlverfahren komplett abzuschließen; sie/er wird\njedoch unabhängig von den erreichten Punkten nicht in die Reihungsliste aufgenommen. Eine Berufung iSd\n§ 7 Abs. 2 dieser Verordnung ist zulässig.\n§ 7 provisorische Reihungsliste, Einsprüche, Reihungsliste und Nachrückung\n(1) Bis spätestens 20.07.2007 wird eine provisorische Reihungsliste aller TeilnehmerInnen unter\nTransparentmachung des Zustandekommens der Punkteanzahl ausgehängt und im Internet allgemein\nzugänglich veröffentlicht; gleichzeitig ist zu veröffentlichen, bei welchem Organ Einsprüche eingebracht\nwerden können. Die Erhebung von Einsprüchen ist ausschließlich für TeilnehmerInnen des Grobauswahl-\nund Reihungsverfahrens möglich. Ein anderer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einspruch hat bis\nspätestens 03.08.2007, 24:00 Uhr zu erfolgen. Über die Einsprüche entscheidet die zweitinstanzliche\nBehörde schnellstmöglich, aber jedenfalls bis zum 17.08.2007.\n(2) Einsprüche zum Ablauf des Verfahrens, Einsprüche zu einzelnen Fragen sowie Einsprüche über Fehler in\nder Punkteermittlung haben der zweitinstanzlichen Behörde anonymisiert zum Beschluss vorgelegt zu\nwerden. Die zweitinstanzliche Behörde erhält ausschließlich folgende Informationen von den Einsprüchen\nzu Testfragen\n a. Anzahl der Einsprüche zu einzelnen Frage\n b. Die Begründungen aller Einsprüche zu den einzelnen Fragen\n(3) Die zweitinstanzliche Behörde beschließt die Reihungsliste, die wie die provisorische veröffentlicht wird,\nnach den in dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen. Die Reihungsliste erlangt mit Veröffentlichung\nRechtskraft.\n(4) Die KandidatInnen werden nach der Gesamtpunkteanzahl gereiht.\n(5) Die in dieser Verordnung genannte Studienplatzzahl kann durch einstimmigen Beschluss des Rektorates\nfür das Studienjahr 2007/2008 erhöht werden.\n(6) Nach den Verfahrensschritten dieser Verordnung werden die in den jeweiligen Gruppen gem. § 3 dieser\nVerordnung erstgereihten Personen der Zahnmedizinliste zum Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an der\nMUG aufgenommen.\n(7) StudienwerberInnen, die aufgrund der Reihungsliste einen Studienplatz erhalten, müssen spätestens bis\n31.08.2007 nachweislich und schriftlich erklären, dass sie ihren Studienplatz in Anspruch nehmen.\nUnterbleibt eine fristgerechte Erklärung verfällt der Studienplatz und wird an die/den in der Reihungsliste\nnächstgereihte/nächstgereihten Studienwerberin/Studienwerber vergeben, welche/welcher noch keinen\nStudienplatz erhalten hat (Nachrückung).\n§ 8 Konsequenz des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\n(1) Die Zulassung zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG setzt voraus, dass die\nStudienwerberin/der Studienwerber einen Studienplatz aufgrund der Reihungsliste erhalten hat und die\nZulassungsvoraussetzungen gem. §§ 60 ff UG 2002 erfüllt.\n(2) Jene StudienwerberInnen, die nicht gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung das Grobauswahl-\nund Reihungsverfahren positiv abgeschlossen haben und sich daher nicht auf der Reihungsliste befinden,\nsind für das Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG nicht zulassungsfähig. Eine Aufnahme\nvon StudienwerberInnen erfolgt ausschließlich zu Beginn eines Studienjahres; eine Zulassung während des\nlaufenden Studienjahres erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III\ndieser Verordnung beschrieben werden.\n(3) Den StudienwerberInnen nach Abs. 2 steht die Möglichkeit offen, im darauf folgenden Wintersemester\n2008/2009 zum nächsten Termin des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens anzutreten.\nDiesbezüglich gelten alle Regelungen wie bei einer/einem im Wintersemester 2008/09 für das\nDiplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG erstinskribierenden Studierenden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 153, "academic_year": "2006/07", "issue": "15", "published": "2007-01-31T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=153&pDocNr=4968&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\nTeil III – Sonderregelungen\n§ 9 Erasmusstudierende\n(1) Studierende aus dem ERASMUS-Mobilitätsprogramm oder aus gleichwertigen, internationalen, zeitlich\nbefristeten Austauschprogrammen müssen, unter der Voraussetzung, dass sie nach spätestens zwei\nSemestern die Medizinische Universität Graz wieder verlassen, nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren teilnehmen.\n§ 9a – StudienwerberInnen mit einer Mitteilung der A-StP sowie Vorleistungen\n(1) StudienwerberInnen, welche das Diplomstudium der Zahnmedizin antreten wollen und die einen\nVorstudienlehrgang an der MUG zu besuchen haben/hatten, müssen dann nicht am Grobauswahl- und\nReihungsverfahren für das Studienjahr 2007/2008 teilnehmen, wenn sie eine Mitteilung der Studien- und\nPrüfungsabteilung der Medizinischen Universität Graz (A-StP), welche keinen expliziten Hinweis auf die\nNotwendigkeit der Teilnahme am Auswahlverfahren enthält, erhalten haben und Vorleistungen aus einem\nhuman- oder zahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 100 Semesterstunden\nund/oder 120 ECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können.\n(2) Darüber hinaus kann das Rektorat durch einstimmigen Beschluss einzelne StudienwerberInnen, deren\npersönliche und studienrechtliche Situation dies rechtfertigt und die Vorleistungen aus einem human- oder\nzahnmedizinischen Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 150 Semesterstunden und/oder 180\nECTS-Anrechnungspunkten vorweisen können, ohne Teilnahme am Grobauswahl- und Reihungsverfahren\nzulassen. Vor einer Entscheidung des Rektorates ist eine Stellungnahme des Arbeitskreises für\nGleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Graz einzuholen.\nTeil IV – Behörden\n§ 10 Erstinstanzliche Behörde\n(1) In erster Instanz entscheidet gem. geltender Geschäftsordnung des Rektorates, veröffentlicht im MTBl\n19. Stk, RN 66 (Studienjahr 2004/2005) vom 1.6.2005, der Vizerektor für Studium und Lehre für das\nzuständige Rektorat. Er entscheidet abschließend über die provisorische Reihungsliste.\n§ 11 Zweitinstanzliche Behörde\n(1) Diesbezüglich wird auf die §§ 15 bis 18 und 38 der Satzung der MUG, veröffentlicht im MTBl 23.Stk,\nRN 88 (Studienjahr 2004/2005) vom 6.7.2005 in der Fassung von MTBl 8. Stk, RN 38 (Studienjahr\n2005/2006) vom 21.12.2005, verwiesen.\n(2) Die zweitinstanzliche Behörde entscheidet über die Reihungsliste als zweite Instanz endgültig.\nTeil V - Allgemeine Bestimmungen\n§ 12 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen oder einzelne Teile dieser Verordnung ganz oder teilweise\nunwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen\nBestimmungen nicht berührt.\n§ 13 (1) Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt gem. § 124b UG\n2002 idgF bis 31.12.2007.\n(2) Diese direkt auf der gesetzlichen Bestimmung des § 124b UG 2002 idgF beruhende Verordnung\nüberschreibt während ihrer Gültigkeitsdauer sämtliche widersprechende Bestimmungen der Satzung der\nMUG – insbesondere die §§ 1 bis 14 sowie 19 bis 37 und 39 bis 40 des Satzungsteiles Reihungsverfahren -\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }