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Weiters werden die Grundzü-\nge wissenschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten Voraus-\nsetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle Ausbil-\ndung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne\neines lebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit kritisch ausein-\nander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung, um\nein in sich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen.\n1.1.2 Art des Studiums\nDas Studium Humanmedizin ist ein Diplomstudium, das mit dem Titel eines Dr.med.univ. abschließt.\nDie Möglichkeit für ein anschließendes Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft ist vorgesehen.\nDer erste Studienabschnitt des Diplomstudiums Humanmedizin ist mindestens zu 90 % identisch mit dem\nersten Studienabschnitt der Studienrichtung Zahnmedizin.\nDas Studium ist in 3 Abschnitte gegliedert (der 1. Abschnitt dauert 2 Semester, der 2. Abschnitt dauert\n8 Semester und der 3. Abschnitt dauert 2 Semester).\n1.1.3 Aktualität\nDas Studium Humanmedizin, das in den bisherigen Studienordnungen in wesentlichen Teilen seit Beginn\ndes 20. Jahrhunderts nicht verändert worden ist, bedarf für eine zeitgemäße ärztliche Ausbildung einer\ngrundlegenden Reform, der mit dieser Studienordnung Rechnung getragen wird. Der gesetzliche Auftrag,\nein neues Curriculum zu planen, besteht gemäß UniStG 1997.\n1.1.4 Bezug zu Praxis in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft\nDem Arzt/Ärztinnenberuf kommt eine zentrale Stelle im Rahmen der Gesundheitserhaltung, der Wieder-\nerlangung der Gesundheit und der Betreuung chronisch und unheilbar kranker Menschen zu. Das Studi-\num bezieht die wissenschaftlichen Grundlagen der ärztlichen Tätigkeit ebenso wie die Bedürfnisse von\nGesellschaft und Wirtschaft ein. Letztere umfassen u. a. besondere psychosoziale Qualifikationen in Hin-\nblick auf die zwischenmenschliche Kommunikation und auf die besonderen Bedürfnisse von alten, chro-\nnisch kranken oder behinderten Menschen als auch Kenntnisse über die gesellschaftlichen und wirtschaft-\nlichen Aspekte des Gesundheitswesens.\n1.1.5 Grundsatz von Gleichwertigkeit von Frauen- und Geschlechterforschung\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt. Weiters wird ein Spezielles Studienmodul (SSM) zur\nFrauen- und Geschlechterforschung (Gender Medicine) angeboten.\n1.2 Begründung\n1.2.1 Notwendigkeit des Studienplans\nDas derzeitige Studium ist in seinen Grundzügen während der letzten Jahrzehnte nicht verändert worden.\nSehr wohl haben sich durch die rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Forschung und durch gesell-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "6\nschaftliche Veränderungen die Anforderungen an die AbsolventInnen des Medizinstudiums gewandelt.\nDie gesetzliche Notwendigkeit eines neuen Studienplans ist durch die Implementierung des UOG 93, das\njede Fakultät zur Erstellung eines spezifischen Studienplans verpflichtet, gegeben.\n1.2.2 Unterscheidung und positive Abgrenzung gegenüber früherer Studienordnungen\nWichtigste Änderungen gegenüber früheren Studienordnungen für das Studium Humanmedizin sind der\nthemenzentrierte, fächerübergreifende Unterricht, der frühzeitige Praxisbezug, die stärkere Betonung der\npsychosozialen Dimension und die Einführung innovativer Lernformen.\n1.3 Bedeutung und Einbindung der Studienrichtung\n1.3.1 Bedeutung für die Medizinische Universität Graz\nDer überwiegende Teil der Studierenden der Medizinischen Universität Graz belegt die Studienrichtung\nHumanmedizin. Weitere angebotene Studienrichtungen sind Zahnmedizin und seit Wintersemester\n2004/05 Pflegewissenschaft.\n1.3.2 Übergreifende Bedeutung für andere Universitäten\nEnge Kooperationen bestehen mit der Technischen Universität in Graz, insbesondere mit den biomedizini-\nschen Fächern. Internationale Kooperation erfolgt u. a. mit Universitäten in den südlichen und östlichen\nNachbarländern.\n1.3.3 Bedeutung für Standort und Region\nDie Studienrichtung Humanmedizin ist ein wesentlicher Teil des Universitätsstandortes Graz. Eine eigen-\nständige Ärzte/Ärztinnenausbildung für den Südosten Österreichs ist für die regionale Förderung von\nGesundheitspflege und biomedizinischen Wissenschaften unabdingbar. Zusammen mit dem hoch entwi-\nckelten Krankenhaussystem des Bundeslandes Steiermark, insbesondere des Landeskrankenhauses-\nUniversitätsklinikums Graz, sind in Graz, in Relation zur Zahl der Studierenden, besonders günstige Vor-\naussetzungen für eine praxisgerechte, patienten-orientierte Ausbildung gegeben.\n1.4 Interdisziplinarität und Wechselwirkung\n1.4.1 Einfluss auf andere Studienrichtungen\nDie Studienrichtung Humanmedizin ist eng mit der Studienrichtung Zahnmedizin verknüpft. Der erste\nStudienabschnitt ist weitgehend gleich.\n1.4.3 Institutsübergreifende Lehrveranstaltungen\nDurch die Modul/Trackstruktur und das Prinzip des fächerübergreifenden, themenzentrierten, patien-\nten/innenorientierten Unterrichts wird das Curriculum vorwiegend auf solchen Lehrveranstaltungen auf-\ngebaut.\n1.4.4 Kooperationen mit anderen Universitäten\nAngestrebt wird eine Kooperation mit der Karl-Franzens-Universität Graz und den übrigen österreichi-\nschen Medizinischen Universitäten vor allem im Bereich der Speziellen Studienmodule (SSM). Internatio-\nnal ist insbesondere eine Kooperation im Alpe-Adria-Raum über die bereits bestehenden Kontakte vorge-\nsehen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "7\n1.5 Ausbildungs- und Bildungsziele\n1.5.1 Gesamtziele\nZiel des Diplomstudiums Humanmedizin ist die Vermittlung von theoretischem Wissen, dem Einüben und\nFördern von psychosozialen Fähigkeiten, von praktischen Fertigkeiten und die Formung von ethischen\nGrundhaltungen. (detaillierter in 1.6)\nEs besteht aus einem Core-Curriculum (Pflichtfächer) und aus Wahlelementen (Wahlpflichtfächer und\nfreie Wahlfächer). Die Definition des Core-Curriculums erfolgt an Hand von klinischen Präsentationen,\nderen Auswahl nach folgenden Kriterien getroffen wird:\n - Epidemiologie\n - Dringlichkeit der Behandlung\n - Schweregrad und\n - Prototypie\nDie Lernziele der einzelnen klinischen Präsentationen werden nach dem biopsychosozialem Modell der\nMedizin in folgenden Dimensionen definiert: Wissen (biomedizinisch/psychosozial), Fertigkei-\nten/Fähigkeiten (aktuelle, apparative und instrumentelle Verfahrenstechnik) und Einstellun-\ngen/Haltungen, wobei Inhalte aus den Bereichen der Prävention, Rehabilitation, Ethik, Geriatrie und Palli-\nativmedizin besonders berücksichtigt werden.\nFür die medizinische Ethik heißt dies, ethisch relevante Themenstellungen in die einzelnen Module zu\nintegrieren und gleichzeitig als solche erkenntlich zu machen. Diese Themenstellungen werden aufeinan-\nder aufgebaut:\n- Klärung, Vermittlung und Diskussion des theoretischen Bezugsrahmens, der Grundbegriffe, begriffli-\n chen Werkzeuge und des methodischen Vorgehens\n- Anwendung der Grundbegriffe und vereinbarten Verfahrensregeln auf konkrete Fälle oder Probleme\n- Beschreibung, Reflexion und Bewertung des Prozesses und der Ergebnisse.\n1.5.2 Ziele der einzelnen Studienabschnitte\nErster Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 1. – 2. Semester)\nDer erste Studienabschnitt vermittelt Wissen und grundlegendes Verständnis des menschlichen Organis-\nmus und soll den theoretischen Unterbau für das Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Im\nRahmen der Studieneingangsphase finden erste Trainings ärztlicher Fertigkeiten, psychosozialer Fähigkei-\nten mit Schwerpunkt Kommunikation und Grundzüge des ärztlichen Handelns ebenso Platz wie die Ein-\nführung in die Allgemeinmedizin und in weitere für das Medizinstudium wesentliche Fächer. Insbesonde-\nre finden bereits in dieser Phase des Studiums ein Stationspraktikum und eine Berufsfelderkundung statt,\nwodurch ein frühzeitiger Patientenkontakt gewährleistet wird.\nZweiter Studienabschnitt (Dauer: 4 Jahre; 3. – 10. Semester)\nIm zweiten Studienabschnitt erarbeiten sich die Studierenden das Wissen über den gesunden und\nkranken Organismus. Als Grundlage dient der themenzentrierte, patientenorientierte, fächerübergreifen-\nde Unterricht unter Einbeziehung der klinischen Präsentationen und unter Verwendung neuer Lehrformen\nwie dem Problem-basierten Lernen. Zunehmendes Training der ärztlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten\ngewährleistet durchgehend die praktische Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens.\nDritter Studienabschnitt (Dauer: 1 Jahr; 11. – 12. Semester)\nIm dritten Studienabschnitt liegt der Schwerpunkt auf der klinischen Ausbildung im Stationsbetrieb. In\ndiesem Studienabschnitt ist auch eine Diplomarbeit vorzulegen.\n1.6 Angestrebtes wissenschaftliches und berufliches Qualifikationsprofil der Absolven-\ntInnen\n1.6.1 Qualifikationsprofil\nsiehe Anhang III\n1.6.2 Besondere fachübergreifende Kompetenzen\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "8\nInsbesondere im Rahmen der Tracks Kommunikation/Supervision/Reflexion und Naturwissenschaften/\nBiomedizinische Technik/Informationswissenschaften sowie durch die integrativen Lehrformen - wie für\ndie medizinische Ethik - wird die fächerübergreifende Kompetenz gefördert.\n1.7 Arbeitsmarkt und Beschäftigungsfelder\n1.7.1 Einschätzung der Arbeitsmarktrelevanz\nDas Studium Humanmedizin haben über die letzten Dekaden ca. 240 Studierende pro Jahr absolviert. In\nHinblick auf die Kontinuität der Versorgung sowohl im Rahmen des Gesundheitswesens als auch im wis-\nsenschaftlichen Bereich geht das neue Curriculum von einer Studierendenanzahl in dieser Größenordnung\naus. Damit wird einerseits der natürlichen Fluktuation im ärztlichen Stand, andererseits auch den Anforde-\nrungen, die sich durch Änderungen der Bevölkerungsstruktur und durch Einführung neuer Schwerpunkte\n(z.B. Geriatrie, Arbeitsmedizin, Prophylaxe, Genetik) ergeben, entsprochen.\n1.8 Internationalisierung\n1.8.1 European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden\nu.a. mittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzel-\nnen Lehrveranstaltungen aufgelistet.\n1.8.2 Anerkannte weitere Unterrichtssprachen außer Deutsch\nAusgewählte Lehrveranstaltungen werden in englischer Sprache angeboten, es wird ein Anteil von 10%\nangestrebt.\n1.8.3 Integrierte Auslandsstudien\nDen Studierenden wird durch die Teilnahme am „Austrian American Medical Education Program (AA-\nMEP)“ im Rahmen von Speziellen Studienmodule (SSM), Famulaturen und Wahlfächern die Möglichkeit\nzur Vorbereitung auf die Zulassung zur Erlangung des \"Educational Commission for Foreign Medical Gra-\nduates (ECFMG) Certificate“ gegeben.\n1.8.4 Internationale Vergleichbarkeit\nDie Vergleichbarkeit ist durch die Teilnahme am ECTS – Programm gegeben. Es wird auch weiterhin\njede Teilnahme an den EU- und anderen internationalen Austauschprogrammen gefördert.\n1.9 Studiendauer und Studienorganisation\n1.9.1 Gesamtumfang der Studienzeit in angestrebter Semesterzahl und ECTS-Punkten\nFür das Diplomstudium Humanmedizin ist eine Dauer von 12 Semestern vorgesehen. Der Gesamtumfang\nbeträgt daher 360 ECTS-Punkte. Der Studienplan ist so gestaltet, dass die Pflichtlehrveranstaltungen im\nRahmen der Module und Tracks bei Studienbeginn in einem Wintersemester in ihrer zeitlichen Abfolge\ninhaltlich aufeinander abgestimmt sind. Für StudienanfängerInnen in einem Sommersemester wird emp-\nfohlen in diesem Sommersemester freie Wahlfächer zu absolvieren.\n1.9.2 Besondere Merkmale der Studienorganisation (Mentoring, TutorInnen-System, Fernstudium, Teil-\nzeitstudium)\nDas Medizincurriculum Graz ist ein kombiniertes Modul- und Tracksystem. Der Großteil des Unterrichts\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "9\nfindet in fächerübergreifenden und themenzentrierten Blocklehrveranstaltungen (Modulen) zu je 5 Wo-\nchen statt. Die Module und Tracks sind als Pflichtfächer zu absolvieren. In Modulen werden die Inhalte\nder betroffenen Disziplinen durch die Einbeziehung von klinischen Präsentationen vermittelt. Die Module\nwerden von Lehrveranstaltungen (Tracks) begleitet, die sich über eine längere Dauer ziehen und deren\nInhalte sowohl innerhalb der Module als auch in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt werden.\nInsbesondere für Berufstätige, Studierende mit Betreuungspflichten und Teilzeitstudierende soll ein „slow\ntrack“ eingeführt werden, der für die Absolvierung der einzelnen Studienabschnitte die doppelte Zeit\nerlaubt. Nach Maßgabe der Ressourcen werden auch Lehrveranstaltungen außerhalb der Normalarbeits-\nzeit angeboten. Lehrveranstaltungen, welche sich zur virtuellen Darstellung eignen und als solche ange-\nboten werden, können zum Fernstudium herangezogen werden.\n1.10 Gestaltung der Lehre\n1.10.1 Studieneingangsphase\nDie Studieneingangsphase findet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§ 66 UG 02) im 1. Semester\nstatt.\n1.10.2 Auswahl an Wahlfächern\nWährend des gesamten Studiums sind 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte als freie Wahlfächer zu\nabsolvieren. Die Studierenden können aus dem Angebot aller Universitäten wählen. Es wird empfohlen,\nLehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich.\nIm Rahmen des Angebotes der Speziellen Studien-Module (SSM) sind die Studierenden verpflichtet\nWahlpflichtfächer mit immanentem Prüfungscharakter zu absolvieren. Die Studierenden können dazu aus\nden im Studienplan aufgelisteten einschlägigen Lehrveranstaltungen wählen. Insgesamt sind fünf SSM zu\nabsolvieren.\nZusätzlich zu den im Studienplan bereits definierten Speziellen Studien-Modulen können Lehrpersonen\noder Gruppen von Lehrpersonen, sowie Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahl-\npflichtfächer einbringen, welche nach Approbation durch die Studienkommission und Aufnahme in den\nStudienplan absolviert werden können.\n1.10.3 Mitwirkung der Studierenden in der Lehre\nDie Studierenden sind sowohl in den Pflichtfächern durch die Arbeit in problem-basierten Lerngruppen\nund insbesondere durch die Mitarbeit im Track „Kommunikation/Supervision/Reflexion“, als auch durch\ndie Abfassung der Diplomarbeit zur Projektarbeit verpflichtet.\n1.10.4 Heranführen an und Einbindung in die Forschung\nIn den Speziellen Studien-Modulen erhalten die Studierenden die Möglichkeit sich intensiv mit speziellen\nmedizinischen Gebieten zu beschäftigen und in die Forschungsaktivitäten der verschiedenen Institutionen\nder Medizinischen Universität integriert zu werden. Weiters ist eine Diplomarbeit vorgesehen, die in erster\nLinie aus diesen Aktivitäten hervorgehen wird. Die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und Denkens\nwerden sowohl in eigenen Lehrveranstaltungen über das gesamte Studium verteilt als auch in den einzel-\nnen Modulen vermittelt.\n1.10.5 Einbindung von frauen- und geschlechterbezogenen Inhalten\nDie Inhalte dieses Schwerpunkts werden vorwiegend methodische Aspekte und Problemstellungen der\nFrauen- und Geschlechterforschung in der Humanmedizin behandeln. Diese Inhalte werden in den ent-\nsprechenden Lehrveranstaltungen gemäß dem integrativen Charakter des Studiums besonders berück-\nsichtigt. Weiters werden die im Rahmen der an der Karl-Franzens-Universität eingerichteten Aigner-\nRollett-Gastprofessur für Frauen- und Geschlechterforschung angebotenen Lehrveranstaltungen heran-\ngezogen und, soweit sie medizinrelevant sind (wie in 1.1.5).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "10\n1.10.6 Einsatz neuer Medien\nNeue Medien werden im Unterricht in mehrfacher Weise genutzt. Die Struktur des Studiums und die\nLehr- bzw. Lernzielkataloge für die Lehrveranstaltungen werden im „Virtual Medical Campus“ (VMC)\nabgebildet. Diese werden gleichzeitig mit den Lehr- bzw. Lernzielen der einzelnen Disziplinen verbunden\nund dienen, neben der Lernunterstützung für Studierende, auch den Planerinnen und Planern der Lehr-\nveranstaltungen bei der Zusammenstellung, Abstimmung und kontinuierlichen Weiterentwicklung der\nfächerübergreifenden Lerninhalte.\nLehrveranstaltungen, oder Teile davon, insbesondere jene, die für die Vermittlung von theoretischem\nGrundlagenwissen vorgesehen sind, können virtuell nach den Vorgaben einer Richtlinie der Studienkom-\nmission durchgeführt werden. Dies ergibt einen Anteil flexiblen Zeitbudgets für die Studierenden. In wei-\nterer Folge kommt dies auch dem gesetzlichen Auftrag, Lehrveranstaltungen für ein berufsbegleitendes\nStudium einzurichten, entgegen. Die dadurch weniger gebundenen personellen Kapazitäten stehen dann\nfür den höherwertigen, praktisch orientierten Kleingruppenunterricht zur Verfügung.\n1.10.7 Besondere Lehrkonzepte\nDer Unterricht erfolgt integrativ, um ein Lernen in Zusammenhängen zu ermöglichen. Als besondere\nKonzepte sind Problem-basiertes Lernen (PBL), früher Praxisbezug, Einsatz neuer Medien für virtuelle\nLehrveranstaltungen und der Track Kommunikation/Supervision/Reflexion hervorzuheben.\n1.10.8 Definition der Lehrveranstaltungstypen\nUnter den Pflichtfächern sind folgende Lehrveranstaltungstypen vorgesehen:\nVorlesungen(Vo): Sie dienen der Vermittlung von Lerninhalten für eine große Anzahl von Studierenden.\nSie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen angeboten werden. Für Vorlesun-\ngen besteht weder Teilnehmerzahlbeschränkung noch Anwesenheitspflicht.\nÜbungen(Ue): In Übungen erfolgt die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Dazu zählen insbesonde-\nre Übungen an Phantomen und Modellen, am Krankenbett und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt\nsollte zumindest die Hälfte der Übungen als Bedside-Teaching abgehalten werden. Übungen werden in\nKleingruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten.\nSeminare(Se): sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL, d.h. selbständiges Erarbeiten von Lehrinhal-\nten in kleinen Gruppen unter Betreuung durch eine Moderatorin/ einen Moderator) gewährleistet. Semi-\nnare werden in Gruppen mit Teilnehmerzahlbeschränkung und Anwesenheitspflicht abgehalten. Der erste\nStudienabschnitt beinhaltet mindestens 2 Semesterstunden (SSt), der zweite mindestens 8 SSt Lehrveran-\nstaltungen als PBL pro Jahr\nExkursionen(Ex): Eine Exkursion ist zur Berufsfelderkundung innerhalb der ersten Semester vorgesehen.\nSeminar mit Übungen (SU): Diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar- und Übungseinheiten,\ndie jenen Bedingungen unterliegen, welche für die entsprechenden Lehrveranstaltungstypen (Se/Ue)\noben definiert wurden, wobei die Anzahl der Übungseinheiten überwiegt\nPflichtfamulatur (Fa): Im Curriculum sind 24 Wochen (960 Stunden) Pflichtfamulatur vorgeschrieben.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\n1.10.9 Inhalte/Stichwortlisten\nVor Beginn jeder Lehrveranstaltung sind die Lehr- und Prüfungsinhalte in geeigneter Form zu veröffentli-\nchen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "11\n1.11 Prüfungen\n1.11.1 Beschreibung der Prüfungsmethoden\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, reliabel, valide und somit für die\nÜberprüfung der verschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Ge-\nprüft werden die in den Lehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Un-\nterrichtsform finden die Prüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgese-\nhen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(Se), Übungen (Ue), Seminare mit\nÜbungen (SU) sowie Exkursionen(Ex) werden nach folgendem Modus geprüft. Bewertet werden Mitar-\nbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Abwesenheit kann bis zu einem Ausmaß\nvon 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwesenheitsausmaßes wird nach Maßga-\nbe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen Nacharbeit oder zur Nachholung\nder versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungs-\ncharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und Prüfungsmethoden) vor Be-\nginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen: Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehrver-\nanstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entsprechend\nden gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können auch\nmündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entspre-\nchende Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fra-\ngenart sowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorabdefinierte Notenschlüssel darf nur\ndurch die Streichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verän-\ndert werden. Bei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punk-\nte/Ergebnisse in diesen für die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus\ndem Gesamtpunkteergebnis zu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Beurteilungen der entsprechenden Lehrveranstaltun-\ngen mit immanentem Prüfungscharakter herangezogen. Diese Tracklehrveranstaltungen sind mit sehr gut\nbis nicht genügend zu beurteilen.\nMündliche kommissionelle Gesamtprüfungen finden in Form von OSCE ( = objective structured clinical\nexamination) statt und sind zur Erfassung der klinischen Problemlösungskompetenz der\nStudierenden in praktischer Hinsicht vorgesehen.\n1.11.2 Begründung der gewählten Prüfungsmodi für den Studienabschluss\nDie Abfolge von Fachprüfungen sowie die Berücksichtigung von Lehrveranstaltungsprüfungen am\nEnde jedes Moduls bzw. Tracks zusammen mit den Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscha-\nrakter motivieren die Studierenden zu einer kontinuierlichen Beschäftigung mit den Inhalten und Zielen\ndes Studiums und gewährleisten einen kumulativen Lernfortschritt. Die kommissionellen Gesamtprüfun-\ngen erfassen die für den Arzt/Ärztinnenberuf in besonderer Weise relevanten Fähigkeiten der integrie-\nrenden Erfassung und Lösung von klinischen Problemen.\n1.11.3 Prüfungsordnung\nDie Prüfungsordnung wird im speziellen Teil des Studienplans im Detail ausgeführt.\n1.12 Vorgesehene Evaluierungsmaßnahmen\n1.12.1 Lehrveranstaltungsevaluierung\nRegelmäßige Lehrveranstaltungsevaluierungen werden gemäß den in der Satzung festzulegenden Evalu-\nierungsrichtlinien in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle geplant, umgesetzt und veröffentlicht.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "12\n1.12.2 Evaluation des Curriculums\nDie Evaluation des Curriculums besteht aus folgenden drei Teilen:\n 1. wird bewertet, ob und in welchem Ausmaß die Umsetzung des Curriculums den Vorgaben aus\n dem Konzept und dem Studienplan entspricht\n 2. ist zu überprüfen, inwieweit sich das Konzept und der vorliegende Studienplan für die Erreichung\n der angestrebten Ausbildungsziele eignen\n 3. werden in regelmäßigen Abständen die Ausbildungsziele und das Qualifikationsprofil selbst einer\n Bewertung unterzogen, um diese ggf. den sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Anforde-\n rungen anpassen zu können.\nFerner soll ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess – basierend auf den Erfahrungen der Lehrenden und\nStudierenden – sicherstellen, dass Unstimmigkeiten und Schwachstellen bezüglich Studienplan und/oder\nUmsetzung desselben ehest möglich behoben werden und nötigenfalls der vorliegende Studienplan adap-\ntiert wird.\n1.12.3 Befragung der Absolventinnen und Absolventen\nIn weiterer Folge werden Absolventinnen und Absolventen systematisch befragt, um insbesondere zu\nerfahren, inwieweit die Ausbildung zur/zum Ärztin/Arzt retrospektiv als zufrieden stellend und für die\nberuflichen Erfordernisse als angemessen eingeschätzt wird, respektive welche Stärken und Verbesse-\nrungspotenziale aus der Sicht der Absolventinnen und Absolventen für das Studium der Humanmedizin\nwahrgenommen werden.\n1.13 Berücksichtigte Evaluationsergebnisse\n1.13.1 Studierendenbefragung\nEine Fragebogenaktion im Jahr 1999, durchgeführt von der ÖH in Zusammenarbeit mit der Studienkom-\nmission, ergab als Schwerpunkte der Kritik fehlenden Praxisbezug, mangelnde Kommunikation, Ableh-\nnung des Frontalunterrichts, problematisches Prüfungswesen. Gefordert wurde vermehrter Kleingruppen-\nunterricht, interaktive Lehrmethoden, Problem-basiertes Lernen, Praxis außerhalb des Universitätskran-\nkenhauses.\nWeitere Befragung von Absolventinnen und Absolventen sowie Lehrenden in früheren Jahren kamen zu\nähnlichen Ergebnissen.\n1.13.2 Externe Expertisen\nDas Pilotprojekt der Österreichischen Rektorenkonferenz „Quality Assessment of University Medical\nEducation in Austria“, durchgeführt im Jahr 1998, ergab insbesondere, dass das in diesem Jahr aktuelle\nCurriculum teilweise nicht den Europäischen Standards und Regelungen entspricht.\nIm Einzelnen wird bemängelt, dass es zu sehr mit Theorie (enzyklopädisches Wissen) überfrachtet ist,\ndargelegt in einem Fächerkanon ohne inhaltlichen Zusammenhang und ohne Bezug zur Praxis. Es wird\nweiters zu wenig Augenmerk auf den klinischen Bezug gelegt, und der erste Patientinnen- bzw. Patien-\ntenkontakt findet viel zu spät statt - erst im 4. oder 5. Jahr der Ausbildung. Die Lehre selbst findet im\nVergleich zum Ausland in sehr traditionellem Stil statt, moderne Lehrmethoden wie Problem-basierter\nKleingruppenunterricht werden kaum, wenn überhaupt, dann im Rahmen von Wahlfächern, angeboten.\nGründe dafür werden unter anderem im Fehlen eines definierten Ausbildungszieles, einer Verpflichtung\nder Gesamtfakultät zum Stellenwert der Lehre und den Studierenden gegenüber, sowie dem international\neinzigartigen unbeschränkten Zugang zum Studium bei dann sehr hoher Drop-out Rate gesehen. Ein\nqualitativ hoch stehendes modernes Curriculum kann nur mit einer begrenzten Zahl an Studierenden in\nBezug zu den Ressourcen stattfinden.\nEs wird empfohlen, das Curriculum studierendenorientiert und themenzentriert auszurichten und den\nStudierenden die Fähigkeit zu vermitteln klinische Probleme auf der Basis eines multidisziplinären fächer-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "13\nübergreifenden Zugangs zu erkennen und zu lösen, sowie sie mit ausreichender praktischer Erfahrung\nund ärztlichen Fertigkeiten für ihren Beruf vorzubereiten..\nZu ähnlicher Einschätzung kamen auch die Mitglieder des International Advisory Board unseres Grazer\nCurriculumprojektes.\n1.14 Modus für Platzvergabe für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl\nDie Anzahl der Lehrveranstaltungsplätze für die Seminare, Übungen, Seminare mit Übungen und Exkursi-\nonen sind ab dem 2. Semester limitiert.\n1.14.1 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription ab Studienjahr 2005/2006\nFür Studierende, die im Studienjahr 2005/2006 oder später das Diplomstudium für Humanmedizin in\nGraz zu studieren beginnen, wobei UmsteigerInnen aus dem Rigorosenstudium O201 nach AHStG davon\nausgenommen sind, wird ein Auswahlverfahren gem. Verordnung des Rektorates durchgeführt.\nAb dem Studienjahr 2007/08 werden so lange jährlich 200 Studierende gemäß dem unter 1.14.2 be-\nschriebenen Modus – vorausgesetzt, dass sie den 1. Studienabschnitt bis zum 30.9.2007 erfolgreich ab-\nsolviert haben - zusätzlich zu Studierenden des Auswahlverfahren des vorangegangenen Studienjahres\ngem. Verordnung des Rektorates, soferne sie den 1. Studienabschnitt erfolgreich absolviert haben, in die\nLehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts aufgenommen, so-\nlange es noch Studierende gibt, die unter den unter 1.14.2 beschriebenen Modus fallen. Am Ende jedes\nWintersemesters erfolgt eine Abschätzung, wie viele Studierende voraussichtlich im darauf folgenden 1.\nOktober gemäß dem unter 1.14.2. beschriebenen Modus einen Platz in den Lehrveranstaltungen mit\nbeschränkter TeilnehmerInnenzahl des 2. Studienabschnitts beanspruchen werden können. Ist diese Zahl\ngeringer als das vorgesehene Kontingent von 200, so erhöht sich die Zahl der Studierenden, die per Aus-\nwahlverfahrens des Rektorates aufgenommen werden, in dem Maße, dass die Summe beider Zahlen 344\nergibt. Studierende, die unter den unter 1.14.2 beschriebenen Modus fallen und den 1. Studienabschnitt\nzum 30.9.2007 nicht abgeschlossen haben, fallen unter den unter 1.14.1 beschriebenen Modus.\n1.14.2 Platzvergabemodus für Studierende mit Erstinskription bis inkl. Sommersemester 2005\nFür Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Diplomstudium für Humanmedizin in Graz be-\ngonnen haben oder vom Rigorosenstudium 201 lt. AHStG auf das Diplomstudium für Humanmedizin\numgestellt werden (freiwillig oder im Wege einer amtlichen Umstellung), gelten bei der Vergabe von\nPlätzen bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl unverändert folgende Kriterien, außer\njemand unterstellt sich freiwillig dem Auswahlverfahren gem. Verordnung des Rektorates:\nVoraussetzung für die Aufnahme in den 2. Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des 1. Studien-\nabschnittes.\nHaben mehr als gemäß Pkt. 1.14.1 den ersten Abschnitt positiv absolviert, gilt:\n1) Die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt erfolgt nach dem Prüfungstermin, an dem die\nAufnahmevoraussetzungen erfüllt worden sind.\n2) Bei gleichem Prüfungstermin entscheidet die erreichte Punkteanzahl.\nIn die Ermittlung der Punktezahl gehen die Gesamtprüfungsleistungen (Gesamtnote) der fünf Module des\nersten Studienjahres mit 65% (Prüfungen der Module 1 und 3: 26%, Prüfungen der Module 4, 5 und 6:\n39%), die Beurteilung der Tracks „Ärztliche Fertigkeiten I“ mit 5%, „Naturwissenschaf-\nten/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I“ mit 2% und „Einführung in die Medizin“ mit\n13% und die des Stationspraktikums mit 15% ein.\n3) Bei Punktegleichstand entscheidet das Los über die Vergabe der Plätze.\nStudierende, denen trotz positiven Abschlusses des 1. Studienabschnittes kein Platz in den Pflichtlehrver-\nanstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 2. Studienabschnittes zur Verfügung gestellt werden\nkonnte, werden bei nächster Möglichkeit berücksichtigt. Diese Studierenden können an sämtlichen Lehr-\nveranstaltungen des 2. Abschnittes ohne beschränkte Teilnehmerzahl teilnehmen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "14\nDabei sind gem. den Anrechnungsrichtlinien der Studienkommission (bezüglich unterschiedlicher Stu-\ndienplanfassungen) die Punkte sinngemäß zu ermitteln. Punkteregelinterpretationen müssen der Studien-\nkommission zur Genehmigung vorgelegt werden.\n2. Spezieller Teil\nEntsprechend der im allgemeinen Teil dargelegten Struktur des Studienplanes werden die themenzentrier-\nten und fächerübergreifenden Module in 5-Wochen-Blöcken abgehalten. Im Folgenden werden alle Mo-\ndule und Tracks, die als Pflichtfächer zu absolvieren sind, inklusive der Semesterstunden (SSt) und ECTS-\nPunkten aufgelistet. Im Anhang II befindet sich zusätzlich eine Aufstellung der im Rahmen des Diplom-\nstudiums für Humanmedizin zu erbringenden Studienleistungen mit Angabe der ECTS-Punkte und SSt je\nLehrveranstaltungstyp.\n2.1. Erster Studienabschnitt\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten beiden Semestern mit 49,5 SSt (60,0 ECTS-Punkte)\nund beinhaltet insbesondere den Track „Einführung in die Medizin“, welcher 7,8 SSt 7,7 ECTS-Punkte)\numfasst und als Studieneingangsphase definiert wurde.\n1. Semester und 2. Semester\nTrack EM - Einführung in die Medizin : - 7,8 SSt (7,7 ECTS-Punkte)\nStationspraktikum mit Seminarbegleitung und Grundlagen der Kommunikation; Einführung in unter-\nschiedliche medizinische Fächer insbesondere der Allgemeinmedizin, Einblick in die Medizinische Ethik, die\n„Evidence based medicine“, den Umgang mit negativen Ausgängen ärztlicher Tätigkeiten, der Traditio-\nnellen Chinesischen Medizin, Erste Hilfe, Bestimmung des Physikalischer Status und das Lernen selbst\nwerden thematisiert.\nDabei werden in min 9 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Erste Hilfe, Physikalischer\nStatus.\nModul 01 - Vom Naturgesetz zum Leben: - 4,7 SSt (5,1 ECTS-Punkte)\nPhysikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzung für ein medizinisches Verständ-\nnis im Kontext naturwissenschaftlichen Denkens; Einführung in die Anatomische Terminologie.\nModul 02 - Bausteine des Lebens: - 4,8 SSt (4,7 ECTS-Punkte)\nMedizinisch relevante Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie, als Grundlage für Be-\nstandteile (Naturstoffe) von Zellen, Gewebe und Skelett; physikalische Grundlagen der Optik, physiologi-\nsche Wärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik sowie die Anatomie von Wirbel und Stützge-\nwebe\nModul 03 - Zelle, Gewebe, Gesundheit: - 6,6 SSt (7,2 ECTS-Punkte)\nEinblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der Humangenetik; Entstehung, Bau\nund Vorkommen von verschiedenen Geweben aus denen der Körper zusammensetzt ist; Erhaltung der\nGesundheit des Menschen\nModul 04 - Struktur und Funktion des Bewegungsapparats: - 8,2 SSt (8,2 ECTS-Punkte)\nStruktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats (Arthrologie, Myologie, Osteologie\ndes Schädels, Gewebelehre und Biomechanik)\nModul 05 - Biologische Kommunikationssysteme:- 8,0 SSt (8,0 ECTS-Punkte)\nStruktur (Makro- und Mikromorphologie) und Funktion (Physik und Physiologie) des peripheren und\nzentralen Nervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr)\nModul 06 – Biomoleküle: Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel: 7,4 SSt ( 7,5 ECTS-Punkte)\nBiochemisch-physiologische Grundlagen der Ernährung und Verdauung. Anatomie und Histologie der\nBauchorgane inklusive deren Entwicklung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "15\nTrack ÄF I - Ärztliche Fertigkeiten I: - 2,0 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nBerufsfelderkundung mit Begleitseminar\n2.2. Zweiter Studienabschnitt\nDer 2. Studienabschnitt umfasst 8 Semester mit 167,3 SSt (157,8 ECTS-Punkte) Pflichtlehrveranstaltun-\ngen zuzüglich 16 Wochen Pflichtfamulatur (25,6 ECTS).Weiters sind 5 Spezielle Studienmodule mit insge-\nsamt 30,0 SSt (27,0 ECTS-Punkte) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils eines im 2., 3. und 4. Stu-\ndienjahr und zwei im 5. Studienjahr abzuschließen. Module 9, 18, 24, 27 und 30 sind als solche geplant\nund werden hier nicht aufgeführt.\n3. Semester und 4. Semester\nModul 07 – Vererbung Urogenitaltrakt und endokrine Organe - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nGrundlagen der Vererbung; Aufbau und Funktion von DNA und Genom; Protein-Biosynthese; Anatomie\nund Histologie des Urogenitaltraktes, der Lymphatischen Organe und der Endokrinen Organe; Wir-\nkungsweise der Hormone\nModul 08 - Sauerstoff-Transportsystem des Menschen: - 7,4 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nAnatomie und Histologie (Makro- bzw. Mikrostruktur) des Respirationssystems, des Herzens und der\nBlutgefäße; Funktion der Atmung für die Sauerstoffaufnahme; Charakterisierung des Herzens von Seiten\nder Elektrophysiologie und Herzmechanik als Pumporgan, sowie des Kreislaufs als Transportsystem\nIm Studienjahr 2005/06 finden die Module 7 – 8 noch nach folgender Version statt:\n7. Biologische Kommunikationssysteme und Regelkreise (VO 4, SU 3) (8 ECTS-Punkte):\nNervensystem, Sinnesorgane, Abwehrorgane, endokrine Organe. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2)\n8. Vom Molekül zum Organismus (VO 4, SU 3) (8 ECTS-Punkte):\nGrundzüge wichtiger biochemischer Prozesse und Regelmechanismen. (SU 3 beinhalten SE 1 und UE 2)\nModul 10 - Krankheitsdynamik: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nPathophysiologische Konzepte häufiger Krankheiten;\nModul 11 - Grundkonzepte zur Krankheitslehre: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nBasiskonzepte zu strukturellen und funktionellen Aspekten krankhafter Prozesse; Klinische Aspekte an-\nhand ausgewählter Beispiele;\nModul 12 - Therapeutische Intervention: - 7,0 SSt (7,1 ECTS-Punkte)\nGrundzüge der Pharmakotherapie\nTrack ÄF II - Ärztliche Fertigkeiten II: - 3,5 SSt (3,2 ECTS-Punkte)\nDie Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten Studienjahr (SU 4,5) setzen sich zusammen aus Stunden der\nErsten Hilfe II (SU 1,7; davon werden 15 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Plenum und\n10 Einzelstunden als Übung abgehalten) und der Ersten Hilfe III (SU 0,5; Rettungspraktikum) sowie\naus Stunden (SU 2,3), die im Sinne eines Portfoliosystems assoziiert zu den Modulen 7, 10, 11 und\n12 angeboten werden (siehe Anhang IV zum Studienplan).\nTrack KSR I – Kommunikation / Supervision / Reflexion I: 2 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nPsychosoziale und Psychosomatische Medizin;\nTrack NBI II – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften II: -\n1 SSt (0,9 ECTS-Punkte) Von den Se 1 werden 4 Einzelstunden in Form einer Einführung vor dem Ple-\nnum und 11 Einzelstunden als Seminar abgehalten.\n5. Semester und 6. Semester\nModul 13 - Toleranz, Abwehr, Regulation: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErregerbedingte Erkrankungen; Abwehrsysteme; Immundefizienz; Autoimmunkrankheiten; Allergien.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "16\nModul 14 - Wissensgewinnung, Information und Visualisierung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nBildgebende diagnostische Verfahren; Informationsverarbeitung; Grundzüge der Statistik;\nModul 15 - Gesundheit und Gesellschaft: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nInteraktion von Mensch und Gesellschaft; Öffentliche Gesundheit; Gesundheitswesen; Grundzüge der\nEpidemiologie; Grundzüge der Prävention, Zahnmedizin;\nDabei werden in min 15 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Konsevierende Zahnbe-\nhandlung, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Oralchirurgie, Paradontologie, restaurative Zahnheil-\nkunde\nModul 16 – Viszerale Funktion und Modulation: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nViszerale Erkrankungen mit überwiegend funktionellen Veränderungen und konservativer Therapieopti-\non; Endokrinologische Erkrankungen;\nDabei werden in min 34 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Blickdiagnose, Her-\nzauskultation, Lungenauskultation, Leitungen legen, Statuserhebung\nModul 17 – Viszerale Struktur und Intervention: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen mit makroskopisch strukturellen Organveränderungen und chirurgischer Option;\nDabei werden in min. 21 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Thorax, Punktion, chi-\nrurgisches Nähen\nTrack ÄF III - Ärztliche Fertigkeiten III: - 5,0 SSt (4,5 ECTS-Punkte)\nTrack KSR II – Kommunikation / Supervision / Reflexion II: - 2,0 SSt (1,8 ECTS-Punkte)\nEthik in der Medizin I;\nTrack NBI III – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften III: - 1,5 SSt\n(1,4 ECTS-Punkte)\n7. Semester und 8. Semester\nModul 19 - Entwicklung, Wachstum, Reifung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nEntwicklung und Reifung; Krankheitsbilder in Kindheit und Jugend; Angeborene Erkrankungen;\nDabei werden in min 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Stationspraktikum, Erst-\nversorgung Neugeborener, CPR von Kindern und Neugeborenen, pädiatrische Notfälle\nModul 20 - Weibliche Lebensphasen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nKonzeption, Schwangerschaft, Geburt; Physiologische Abläufe, pathologische Störungen; Intrauterine\nEntwicklung und Diagnostik; Erkrankungen des weiblichen Genitale; Andrologie;\nDabei werden in min 14 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Geburt\nModul 21 - Spannungsfeld Persönlichkeit: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nPsychiatrische Erkrankungen; Störungen der Persönlichkeit; Psychosomatische Störungen;\nModul 22 - Netzwerk und Steuerung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen des zentralen und peripheren Nervensystems; Erkrankungen der Augen;\nDabei werden in min 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: ÄF Augenklinik, Liquor-\npunktion, Op. Techniken, Elektrophysiologie, EMG/NLG, zerebrovaskuläre und vaskuläre Erkrankungen\nModul 23 – Bewegung: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen und Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparats;\nDabei werden in min. 10 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Einlagen, Gipsen, Un-\ntersuchungstechniken Notfallsort, Arthroskopie, Schienungen, Implantate, Untersuchungstechniken der\nExtremitäten, Wundversorgung, Bursektomie\nTrack ÄF IV - Ärztliche Fertigkeiten IV: - 3,3 SSt (3,0 ECTS-Punkte)\nTrack KSR III – Kommunikation / Supervision / Reflexion III: - 3,0 SSt (2,7 ECTS-Punkte)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "17\nPsychotherapeutische Medizin, Biopsychosoziale Diagnostik und Therapie in der Psychiatrie;\nTrack NBI IVa Medizintechnik 0,8 SSt (0,6 ECTS-Punkte)\n NBI IVb CWA 1 SSt (0,8 ECTS-Punkte)\n9. Semester und 10. Semester\nModul 25 - Schmerz und Extremsituationen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nSterbende(r) Patient/in; Palliativtherapie; Intensivpflichtige(r) Patient/in; Schmerzbehandlung; Periopera-\ntive Versorgung; Notfälle; medizinrechtliche und rechtsmedizinische Aspekte;\nDabei werden in min 4 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Intubation\nModul 26 - Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nErkrankungen des Herzens und des Kreislaufsystems; Rekanalisierende Maßnahmen; Transplantation;\nDabei werden in min 13 Übungsstunden folgende praktische Fertigkeiten beübt: Klinische Visite und\närztliches Gespräch.\nModul 28 - Metabolismus und Elimination: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\nStörungen der Homöostase; Erkrankungen der Nieren, der Harnwege und der männlichen Genitalorgane;\nRechtsmedizin;\nModul 29 - Grenzflächen: - 7,0 SSt (6,9 ECTS-Punkte)\n Erkrankungen der Haut, des Mundes, der Ohren, der Nase und des oberen Respirationstrakts;\nTrack ÄF V - Ärztliche Fertigkeiten V- 3,0 SSt (2,7 ECTS-Punkte)\nTrack KSR IVa – Ethik - 1,0 SSt (0,45 ECTS-Punkte)\nTrack KSR IVb - Gesundheitspsychologische Aspekte des ärztlichen Berufs 1 SSt ( 0,45 ECTS-Punkte)\nTrack NBI V – Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaften V: - 1,5 SSt (1,4\nECTS-Punkte)\n2.3. Dritter Studienabschnitt\nDer dritte Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 31 SSt (27,9 ECTS-Punkte), zuzüglich 8 Wochen\n(12,8 ECTS-Punkte) Pflichtfamulatur. 1 SSt Seminar und die 8 Wochen Pflichtfamulatur (Fa) beziehen\nsich auf das Fach Allgemeinmedizin. Für die restlichen 30 Stunden ist jeweils ein Fach aus den folgenden\nFächergruppen zu wählen, wobei die Fächer aus der 1. und 2. Gruppe über 10 Wochen, die Fächer aus\nder 3. Gruppe über 5 Wochen abgehalten werden.\n1. Fächergruppe: 12 SSt (10,8 ECTS-Punkte)\nChirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie; Urologie; Kinderchirurgie, akut und Notfallmedizin.\n2. Fächergruppe: 12 SSt (10,8 ECTS-Punkte)\nInnere Medizin; Psychiatrie; Medizinische Psychologie und Psychotherapie; Neurologie; Kinder- und Ju-\ngendheilkunde\n3. Fächergruppe: 6 SSt (5,4 ECTS-Punkte)\nDermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde; Gynäkologie und Ge-\nburtshilfe\nAllgemeinmedizin Se 1 SSt (0,9 ECTS-Punkte)\nDas Seminar findet geblockt in einer Woche statt, die Pflichtfamulatur wird in einer allgemeinmedizini-\nschen Lehrpraxis absolviert.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 17, "text": "18\n2.4. Spezielle Studienmodule\nIm 2. Studienabschnitt sind insgesamt fünf Spezielle Studienmodule, jeweils im Ausmaß von mindestens 6\nSemesterstunden, zu absolvieren, davon wird empfohlen, je eines im 2., 3. und 4. Studienjahr sowie zwei\nim 5. Studienjahr abzuschließen. Angebote der Medizinischen Universität Graz können nur dann als spe-\nzielle Studienmodule angerechnet werden, wenn sie vor Beginn der Abhaltung durch die Studienkommis-\nsion anerkannt wurden.\nEine aktuelle Liste der genehmigten Wahlpflichtfächer wird spätestens am 30. Juni jedes Jahres im Mittei-\nlungsblatt veröffentlicht. Lehrpersonen oder Gruppen von Lehrpersonen können Wahlpflichtfächer vor-\nschlagen. Ebenso können Studierende zusammen mit Lehrpersonen Vorschläge für Wahlpflichtfächer\neinbringen. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Abhaltung an der Medizinischen Universität Graz\noder einer anderen in- oder ausländischen Medizinischen Universität respektive Fakultät, das Mindest-\nausmaß von 6 Semesterstunden sowie die inhaltliche Festlegung auf einen Themenschwerpunkt.\n2.5. Pflichtfamulatur\nIm zweiten Studienabschnitt sind insgesamt 16 Wochen (640 Stunden) Pflichtfamulatur (auch in der vor-\nlesungsfreien Zeit möglich) zu absolvieren. Es wird empfohlen, jeweils 4-wöchige Famulaturen nach dem\n2., 3., 4. und 5. Studienjahr durchzuführen. Im dritten Studienabschnitt sind 8 (320 Stunden) Wochen\nPflichtfamulatur in einer allgemeinmedizinischen Lehrpraxis zu absolvieren (siehe 2.3)\n2.6. Diplomarbeit\nDie Diplomarbeit ist spätestens im dritten Studienabschnitt fertig zu stellen. Diese kann als einzelne\nwissenschaftliche Arbeit oder kumulativ aus thematisch zusammenhängenden Seminararbeiten aus\nden speziellen Studienmodulen bestehen.\n2.7. Freie Wahlfächer\nMindestens 28 Semesterstunden oder 36 ECTS-Punkte sind als freie Wahlfächer zu absolvieren. Diese\nkönnen frei aus Lehrveranstaltungen der Medizinischen Universität Graz und aller inländischen und aus-\nländischen Universitäten ausgewählt werden.\n2.8. Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen\nin der Regel in schriftlicher Form.\n2.8.1 Die erste Diplomprüfung\n⇒ Die erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\n Lehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts: Lehrveranstaltungen\n mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben (SU)\n⇒ Bausteine des Lebens (SU)\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit (SU)\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (Se u. Ue)\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme (Se u. Ue)\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten I (Se u. Ex)\n⇒ Einführung in die Medizin (Se u. Ue)\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒ Einführung in die Medizin (Vo);\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 18, "text": "19\nFür die Gesamtbeurteilung des Tracks „Einführung in die Medizin“ werden die Note aus der Lehrveran-\nstaltungsprüfung sowie die Note über die entsprechenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter gewichtet nach Semesterstunden herangezogen. Die Gesamtbeurteilung entfällt für die\nDauer des virtuellen Unterrichts.\nFachprüfungen:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben\n⇒ Bausteine des Lebens\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparates\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme\n⇒ Biomoleküle: Funktion und Stoffwechsel\nAbschluss des 1. Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abge-\nschlossen. Studierende sind sodann automatisch im zweiten Studienabschnitt.\nZulassungsvoraussetzung\nDer Besuch der Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl des 1. Teiles des 2. Abschnittes ist\nfür jene Studierende, die vor dem Wintersemester 2005/06 das Diplomstudium der Humanmedizin be-\ngonnen haben, dann möglich, wenn ihnen gemäß dem unter 1.14.2 beschriebenen Vergabemodus ein\nPlatz zugewiesen wurde. Für Studierende, die im Wintersemester 2005/06 oder später zu das Studium\nder Humanmedizin in Graz begonnen haben, sind mit Abschluss des 1. Studienabschnittes, die Zulas-\nsungsvoraussetzungen für alle Lehrveranstaltungen des 1. Teils des 2. Abschnittes erfüllt.\nDie Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft. Sie gelten für alle Studie-\nrenden, die zu diesem Zeitpunkt das Grobauswahl- und Reihungsverfahren noch nicht beendet haben,\nausgenommen der Studierenden, die unter die Regelungen von 1.14.2 bzw. die unter 1.14.1 ausgeführ-\nten Übergangsregelungen fallen.\n2.8.2 Die zweite Diplomprüfung\nDie 2. Diplomprüfung wird in 3 Teile gegliedert und umfasst die im Folgenden angeführten Lehrveran-\nstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter und Fachprüfungen des 2. Studienabschnitts:\n1. Teil\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe (Se u. Ue)\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen (Se u. Ue)\n⇒ Krankheitsdynamik (SU)\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre (SU)\n⇒ Therapeutische Intervention (SU)\nTrack-Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten II (SU)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion I (Se)\n⇒ Naturwissenschaften/Biomed.Technik/Informationswi. II (Se)\nFachprüfungen:\n⇒ Vererbung, Urogenitaltrakt und endokrine Organe\n⇒ Sauerstoff-Transportsystem des Menschen\n⇒ Krankheitsdynamik\n⇒ Grundkonzepte zur Krankheitslehre\n⇒ Therapeutische Intervention\nDer 1. Teil der 2. Diplomprüfung besteht aus den oben angeführten Fachprüfungen und\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 19, "text": "20\nTrack-Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\nFür das Studienjahr 2005/06 siehe 2.2., 3. und 4. Semester und Anhang\n2. Teil\nDie positive Absolvierung des 1. Teiles der 2. Diplomprüfung berechtigt zur Teilnahme an allen Lehrver-\nanstaltungen des 2. Teils des 2. Abschnittes. Die positive Absolvierung des speziellen Studienmoduls\n(Modul 09) ist somit keine Voraussetzung für den Besuch der Lehrveranstaltungen des 2. Teils des 2.\nAbschnittes.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Toleranz, Abwehr, Regulation (Se u. Ue)\n⇒ Wissensgewinnung, Information und Visualisierung (Se u. Ue)\n⇒ Gesundheit und Gesellschaft (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Funktion und Modulation (Se u. Ue)\n⇒ Viszerale Struktur und Intervention (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten III (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion II (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft III (Se)\n⇒ Entwicklung, Wachstum, Reifung (Se u. Ue)\n⇒ Fortpflanzung und Geburt (Se u. Ue)\n⇒ Spannungsfeld Persönlichkeit, (Se u. Ue)\n⇒ Netzwerk und Steuerung, (Se u. Ue)\n⇒ Bewegung (Se u Ue)\n⇒ Schmerz und Extremsituationen, (Se u. Ue)\n⇒ Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz (Se u Ue)\n⇒ Metabolismus und Elimination (Se u Ue)\n⇒ Grenzflächen (Se u. Ue)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten IV (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion III (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft IV (Se)\n⇒ Ärztliche Fertigkeiten V (Ue)\n⇒ Kommunikation/Supervision/Reflexion IV (Se)\n⇒ Naturwissenschaften / Biomed.Technik / Informationswissenschaft V (Se)\n⇒ 5 Spezielle Studienmodule3 (SU)\nFachprüfungen:\n⇒ Toleranz, Abwehr, Regulation\n⇒ Wissensgewinnung, Information und Visualisierung\n⇒ Gesundheit und Gesellschaft\n⇒ Viszerale Funktion und Modulation\n⇒ Viszerale Struktur und Intervention\n⇒ Entwicklung, Wachstum, Reifung\n⇒ Fortpflanzung und Geburt\n⇒ Spannungsfeld Persönlichkeit\n⇒ Netzwerk und Steuerung\n⇒ Bewegung\n⇒ Schmerz und Extremsituationen\n⇒ Zirkulation, Rekonstruktion und Ersatz\n⇒ Metabolismus und Elimination\n⇒ Grenzflächen\nDer 2. Teil der 2. Diplomprüfung besteht aus den oben angeführten Fachprüfungen und\n3\n Empfohlen wird jeweils ein Spezielles Studienmodul im 2., 3. und 4. Studienjahr und zwei im 5. Studienjahr zu absolvieren\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 20, "text": "21\nTrack-Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter.\n3. Teil\nDer 3. Teil der 2. Diplomprüfung ist eine Mündliche Kommissionelle Gesamtprüfung.\nDie positive Absolvierung des 2. Teiles der 2. Diplomprüfung ist die Voraussetzung der Zulassung\nzur mündlichen kommissionellen Gesamtprüfung. Die Gesamtprüfung erfolgt in Form von OSKE ( = ob-\njective structured clinical examination).\nPflichtfamulaturen4:\nIm 2. Studienabschnitt sind weiters 16 Wochen (640 Stunden) an Pflichtfamulatur zu absolvieren.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nAbschluss des 2. Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung aller Teile der 2. Diplomprüfung und der Absolvierung der 16 Wochen\nPflichtfamulatur wird der 2. Studienabschnitt abgeschlossen. Studierende sind damit automatisch im\n3. Studienabschnitt und berechtigt an Lehrveranstaltungen des 3. Studienabschnittes teilzunehmen.\n2.8.3 Die dritte Diplomprüfung\nDie 3. Diplomprüfung umfasst eine Gesamtprüfung und die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prü-\nfungscharakter zu einem Fach je Fächergruppe. Zusätzlich ist eine Lehrveranstaltung mit immanentem\nPrüfungscharakter zur Allgemeinmedizin zu absolvieren.\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ 1. Fächergruppe: Chirurgie; Unfallchirurgie; Orthopädie, Urologie, Kinderchirurgie, Akut- und\n Notfallmedizin (jew. Se u. Ue)\n⇒ 2. Fächergruppe: Innere Medizin; Psychiatrie; Medizinische Psychologie und Psychotherapie\n Neurologie, Kinder- und Jugendheilkunde (jew. Se u. Ue)\n⇒ 3. Fächergruppe: Dermatologie und Venerologie; Augenheilkunde; Hals-, Nasen- und Ohren-\n heilkunde; Gynäkologie und Geburtshilfe (jew. Se u. Ue)\n⇒ Allgemeinmedizin (Se)\nGesamtprüfung\nDie Gesamtprüfung erfolgt einerseits in Form einer OSKE ( = objective structured clinical examination)),\nandererseits in einer Beurteilung der Diplomarbeit sowie einer mündlichen Prüfung zum Gegenstand der\nDiplomarbeit.\nDie positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter des\n3 Studienabschnittes ist die Voraussetzung der Zulassung zur Gesamtprüfung.\nPflichtfamulaturen:\nIm 3. Studienabschnitt sind 8 Wochen (320 Stunden) Pflichtfamulatur in einer allgemeinmedizinischen\nLehrpraxis zu absolvieren.\nFreiwillige Famulaturen über dieses Ausmaß sind möglich und können als freie Wahlfächer angerechnet\nwerden.\nAbschluss des dritten Studienabschnittes\nMit der positiven Beurteilung der Gesamtprüfung des 3. Studienabschnittes und der Absolvierung der o.\na. Pflichtfamulatur sowie mit dem Nachweis über die absolvierten freien Wahlfächer im Ausmaß von 28\nSemesterstunden oder 36 ECTS-Punkte ist der dritte Studienabschnitt und damit das Diplomstudium Hu-\nmanmedizin abgeschlossen.\n4\n Empfohlen wird nach dem 2.,3.,4. und 5. Studienjahr jeweils 4 Wochen Pflichtfamulatur zu absolvieren\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 21, "text": "22\n3. Übergangsbestimmungen\n3.1 Fristerstreckung gemäß § 80 Abs. 2 UniStG\nAm 1. Oktober 2002 ist der neue Studienplan für das Diplomstudium der Humanmedizin (Studienkenn-\nzahl 202) in Kraft getreten.\nStudienabschnitte des früheren Rigorosenstudiums Medizin (Studienkennzahl 201), die zum Zeitpunkt\ndes Inkrafttretens des neuen Studienplanes noch nicht abgeschlossen waren, sind laut Gesetz (§124 U-\nnivG 2002 mit Verweis auf §80 UniStG) in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semes-\nters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Diese Frist wurde durch Beschluss der Studienkommission\nder seinerzeitigen Medizinischen Fakultät der Universität Graz vom 8.1.2002 verlängert, und zwar für den\nersten Studienabschnitt um ein und für den zweiten Studienabschnitt um zwei Semester. Dementspre-\nchend gilt für alle Studienabschnitte dieselbe Übergangsfrist von 6 Semestern.\nDieser Zeitraum endete erstmals am 30. September 2005.\nUm Härten für Studierende durch eine Umstellung in den neuen Studienplan möglichst gering zu halten,\nwird hiermit folgende Regelung getroffen:\n A) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober 2002)\n im ersten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag 30. Septem-\n ber 2005 nicht abschließen können, da eine oder maximal zwei Rigorosumsprüfungen noch\n nicht abgelegt wurden, erhalten die Möglichkeit, diese fehlenden Rigorosumsprüfungen bis spä-\n testens 28. Februar 2007 abzulegen. Werden die fehlenden Prüfungen innerhalb dieses Zeitrau-\n mes positiv absolviert, so kann die/der Studierende das Studium O201 mit dem zweiten Ab-\n schnitt fortsetzen, allerdings hat sie/er die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscha-\n rakter (Pflichtübungen) bis spätestens 30. September 2008 positiv abzuschließen.\n Eine Absolvierung von Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (Pflichtübungen)\n des ersten Studienabschnittes nach dem 30. September 2005 ist nicht möglich.\n B) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober\n 2002) im zweiten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag 30.\n September 2005 nicht abschließen können, erhalten die Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spä-\n testens 30. September 2008 abzuschließen. Wird der zweite Studienabschnitt innerhalb dieses\n Zeitraumes abgeschlossen, so kann die/der Studierende das Studium O201 mit dem dritten Ab-\n schnitt fortsetzen, allerdings hat sie/er diesen Studienabschnitt bis spätestens 30. September\n 2011 positiv abzuschließen.\n C) Studierende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Studienplans (1. Oktober 2002)\n im dritten Studienabschnitt des Studiums O201 befanden, diesen aber zum Stichtag 30. Sep-\n tember 2005 nicht abschließen können, erhalten die Möglichkeit, diesen Abschnitt bis spätestens\n 30. September 2011 abzuschließen.\n D) Für Studierende, die umgestellt werden müssten, obliegen die weiteren Regelungen (insbeson-\n dere für Rigorosumsprüfungen) dem Studienrektor. Folgende Fristen für prüfungsimmanente\n Lehrveranstaltungen (Pflichtübungen) können jedoch KEINESFALLS verlängert werden.\n 2. Abschnitt (O201): 30. September 2008\n 3. Abschnitt (O201): 30. September 2011\n4. Inkrafttreten\n(1) Der Studienplan in der durch diese Verordnung geänderten Fassung tritt mit Veröffentlichung im Mit-\nteilungsblatt in Kraft.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 22, "text": "23\nAnhang\nAnhang I - Spezielle Studienmodule\nListe der von der Studienkommission ab dem 3. Semester approbierten Speziellen Studienmodulen:\n⇒ Klinisch-topografische Anatomie der Eingeweide\n⇒ Klinisch-topografische Anatomie der Extremitäten\n⇒ Klinisch-topografische Anatomie der Kopf-Hals-Region\n⇒ Grundlagen der Ernährung, oxidativer Stress und Sport\n⇒ Modernste Methoden zur Messung der Body Composition\n⇒ Struktur und Funktion\n⇒ Medizinische Molekularbiologie\n⇒ Kardiovaskuläre Physiologie 1\n⇒ Neurophysiologie 1\n⇒ Angewandte Physiologie\n⇒ Dermatoonkologie\n⇒ Biochemie und Pathobiochemie des Bindegewebes\nSpezielle Studienmodule, die nach und nach im Zuge der stufenweisen Implementierung des Studienpla-\nnes angeboten werden\n⇒ Klinische Chirurgie\n⇒ Allgemeine Dermatologie\n⇒ Phlebologie\n⇒ Photodermatologie\n⇒ Ernährung, Stoffwechsel und Prävention\n⇒ Einführung in die Manuelle Medizin\n⇒ Psychosoziale Medizin\n⇒ Praktische Labormedizin\n⇒ Klinische Pharmakologie und Toxikologie\n⇒ Pharmakotherapie gastrointestinaler Erkrankungen\n⇒ Arbeits- und Betriebsmedizin\n⇒ Komplementärmedizin I\n⇒ Komplementärmedizin II\n⇒ Sport- und Leistungsmedizin\n⇒ Der Krebspatient im interdisziplinären Betreuungskonzept\n⇒ Klinische und Molekulare Humangenetik\n⇒ Spezielle Notfallmedizin- eine interdisziplinäre Herausforderung\n⇒ Früherkennung des Zervixkarzinoms\n⇒ Grundlagen und Klinik der Fortpflanzungsmedizin\n⇒ Neuroepidemiologie\n⇒ Experimentelle Ophthalmologie\n⇒ Psychiatrische Basisversorgung\n⇒ Allgemeinmedizin und Familienmedizin\n⇒ Notfallmedizin\n⇒ Die 2. Chance: Organersatz\n⇒ Dermatopathologie\n⇒ Sicherheit und Risiko – Umweltbelastung – Gesundheit\n⇒ Neuroimaging\n⇒ Euthanasie eine medizinethische Themenstellung\n⇒ Gewalt in der Familie: eine Herausforderung f. ÄrztInnen im ambulanten und stationären Bereich\n⇒ Strahlentherapie in Verbindung mit Chemotherapie\n⇒ Strahlentherapie in Verbindung mit Operation\n⇒ MedCom Interdisziplinäre Kooperation in der Medizin\n⇒ Evidence Based Medicine für die Praxis\n⇒ Wissenschaft und Ethik\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 146, "academic_year": "2006/07", "issue": "8", "published": "2006-11-15T00:00:00+01:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=146&pDocNr=4954&pOrgNr=1" }, "index": 23, "text": "24\n⇒ Mikrobiologische Diagnostik und Infektionsserologie\n⇒ Praeoperatives Epilepsie Monitoring\n⇒ Umweltmedizin-Umwelthygiene\n⇒ Extrapyramidale Bewegungsstörungen\n⇒ Einführung in die Zahnerhaltung\n⇒ Zahngesundheitsvorsorge\n⇒ Experimentelle und Klinische Herz-Kreislaufforschung\n⇒ Krebszellen, Invasion, Motilität und Metastasierung\n⇒ Funktionelles Imaging in den Neurowissenschaften\n Anhang II - Lehrveranstaltungsübersicht inkl. SSt und ECTS-Punkte\n 1. und 2. Semester\n Semesterstunden ECTS-Punkte5\n Kurzbez. Titel 6\n Vo Ue Se Ex SU Total Vo Ue Se Ex SU Total\n Track EM Einführung in die Medizin 2,8 4,5 0,5 7,8 3,1 4,1 0,5 7,7\n Modul 017 Vom Naturgesetz zum Leben 3,9 0,8 4,7 4,3 0,3 0,5 5,1\n Modul 028 Bausteine des Lebens 2,4 2,4 4,8 2,6 1,5 0,6 4,7\n Modul 039 Zelle, Gewebe, Gesundheit 6,1 0,5 6,6 6,7 0,4 0,1 7,2\n Struktur und Funktion des Be-\n Modul 04 4,0 3,3 0,9 8,2 4,4 3,0 0,8 8,2\n wegungsapparats\n Biologische Kommunikationssys-\n Modul 05 4,0 3,0 1,0 8,0 4,4 2,7 0,9 8,0\n teme\n Biomoleküle: Biosynethese,\n Modul 06 4,0 2,5 0,9 7,4 4,4 2,3 0,8 7,5\n Funktion u. Stoffwechsel\n Track Ärztliche Fertigkeiten I - Hospi-\n 1,0 1,0 2,0 0,9 0,9 1,8\n ÄF I tation\n freie\n Anteil / Freie Wahlfächer 9,8\n Wahlf.10\n Summe 27,2 14,3 3,3 1,0 3,7 49,5 29,9 15,2 4,2 0,9 60,0\n 3. und 4. Semester\n Semesterstunden ECTS-Punkte\n Kurzbez. Titel\n Vo Ue Se Ex SU Total Vo Ue Se Ex SU Total\n Vererbung, Urogenitaltrakt und\n Modul 07 4,0 2,0 1,0 7,0 4,4 1,8 0,9 7,1\n endokrine Organe\n Sauerstoff-Transportsystem des\n Modul 08 4,0 2,3 1,1 7,4 4,4 2,1 0,6 7,1\n Menschen\n SSM Spezielles Studienmodul 6,0 6,0 5,4 5,4\n Modul 10 Krankheitsdynamik 3,6 3,4 7,0 4,0 3,1 7,1\n Grundkonzepte zur Krankheits-\n Modul 11 3,7 3,3 7,0 4,1 3,0 7,1\n lehre\n Modul 12 Therapeutische Intervention 3,7 3,3 7,0 4,1 3,0 7,1\n Track\n Ärztliche Fertigkeiten II 3,5 3,5 3,2 3,2\n ÄF II\n5\n Die Umrechnungsfaktoren von SSt auf ECTS-Punkte sind für Vo 1,1; für Se, Ue, Ex u. SU 0,9\n6\n SU bedeutet hier, entweder Seminar- und/oder Übungseinheiten oder Seminar mit Übung\n7\n Ue 0,3; Se 0,5\n8\n Ue 1,7; Se 0,7\n9\n Ue 0,4; Se 0,1\n10\n Die freien Wahlfächer wurden nach Maßgabe noch verfügbarer ECTS-Punkte auf die ersten fünf Studienjahre aufgeteilt\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }