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{ "count": 24184, "next": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=1300", "previous": "https://api-test.medunigraz.at/v1/campusonline/bulletin:page/?format=api&limit=20&offset=1260", "results": [ { "bulletin": { "id": 141, "academic_year": "2006/07", "issue": "3", "published": "2006-10-06T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=141&pDocNr=4944&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\nEinsichtnahme:\nDie Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerlisten durch die Wahlberechtigten kann von\n12.10.2006 bis 19.10.2006 im Büro des Senats, Eingangsgebäude - Auenbruggerplatz 2, 8036 Graz, oder\nauf der Homepage: http://www.meduni-graz.at/organisation/senat erfolgen. Einspruchfrist: 12.10.2006\nbis 19.10.2006\nWahlvorschläge:\nJede und jeder Wahlberechtigte kann einen Wahlvorschlag für die eigene Kurie einbringen. Dieser muss\nspätestens zwei Wochen (25. Oktober 2006) vor dem Wahltag schriftlich (oder elektronisch) bei der oder\ndem Vorsitzenden der Wahlkommission eingelangt sein und eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen\nZustellungsbevollmächtigten enthalten.\nJeder Wahlvorschlag muss folgenden Bestimmungen entsprechen:\nJedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten\nWahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein.\nEin Wahlvorschlag muss jedenfalls um zwei mehr passiv in der Kurie wahlberechtigte\nKandidatinnen/Kandidaten enthalten als zu vergebende Mandate zur Verteilung kommen. In jedem\nWahlvorschlag sind die wahlwerbenden Kandidatinnen/Kandidaten zu reihen. Erfolgt keine explizite\nReihung hat der/die Zustellungsbevollmächtigte eine VertreterInnenregelung bzw. Nachrückung zu\nformulieren. Jeder Wahlvorschlag für die Wahl der Mittelbaukurie hat mindestens zwei\nUniversitätsdozentinnen/Universitätsdozenten zu enthalten; die/der Bestgereihte hiervon muss zumindest\nauf dem zweiten Listenplatz des Wahlvorschlages aufscheinen.\nDie Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Eine mehrfach angeführte Person ist von\nder Wahlkommission aus allen Wahlvorschlägen zu streichen. Wahlwerberinnen und Wahlwerber, denen\ndie Wählbarkeit fehlt, sind ebenso aus dem Wahlvorschlag zu streichen.\nDie Einsichtnahme in die zugelassenen Wahlvorschläge kann im Büro des Senats, (Eingangsgebäude –\nAuenbruggerplatz 2, 8036 Graz), oder auf der Homepage: http://www.meduni-\ngraz.at/organisation/senat ab 31. Oktober 2006 erfolgen.\nStimmabgabe\nEine gültige Stimmabgabe kann nur für einen zugelassenen Wahlvorschlag erfolgen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 0, "text": "MITTEILUNGSBLATT\n DER\n MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2006/2007 Ausgegeben am 18.10.2006 5. Stück\n15. Organisation der Medizinischen Universität Graz: Änderung und Wiederverlautbarung der Subgliederung der Organisationsein-\n heit für Zentrale Infrastruktur\n16. Forschungseinheit: Errichtung und Bestellung des Leiters\n17. Studienplan: Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplanes für den Universitätslehrgang Public Health im Pflegewesen\n18. Rahmenvorgabe für Bakkalaureatsarbeiten\n19. Leitungen: Bestellungen als Bereichsleiterin/Bereichsleiter und deren Stellvertretung/en im nicht-wissenschaftlichen Bereich\n20. Leitungen: Bestellungen als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter und deren Stellvertretung im nicht-wissenschaftlichen Bereich\n21. Vollmacht für Frau Mag.a Dr.in Elke STANDEKER\n22. Vollmacht für Herrn Klaus ZÖTSCH\n23. Widerruf der Vollmacht und Leitung für Herrn Mag. Dr. Herbert RACK\n24. Ausschreibung von Stellen\n25. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\n15.\nOrganisation der Medizinischen Universität Graz: Änderung und Wiederverlautbarung der Subgliederung\nder Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass der Leiter der Organisations-\neinheit für Zentrale Infrastruktur am 16.10.2006 nach Zu- und Abstimmung mit dem Rektor in Überein-\nstimmung mit § 10 (3) Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz, veröffentlicht im 5. Stück des\nMTBl. der Medizinischen Universität Graz im Studienjahr 2004/05 vom 01.12.2004, RN 19, folgende geän-\nderte Subgliederung beschlossen hat:\n Subgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur\n an der Medizinischen Universität Graz gemäß § 10 (3) Organisationsplan\nDer Leiter der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur beschließt am 16. Oktober 2006 nach Zu- und\nAbstimmung mit dem Rektor folgende Subgliederung für die Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur\nder Medizinischen Universität Graz:\n 1. Abschnitt\n §1\n Rechtsgrundlagen\n1.1 Die Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur (im Folgenden: die „OzI“) ist eine Nichtwissen-\n schaftliche Organisationseinheit im Sinne des § 8 (2) des geltenden Organisationsplanes der Medizini-\n schen Universität Graz, veröffentlicht im Mitteilungsblatt Nr. 5 vom 1. Dezember 2004 (im Folgenden:\n der „O-Plan“). Als Nichtwissenschaftliche Organisationseinheit dient die OzI der Abwicklung administ-\n rativer Abläufe innerhalb der Medizinischen Universität Graz mit dem Ziel der effizienten und effektiven\n Unterstützung der Wissenschaftlichen Nichtklinischen und Klinischen Organisationseinheiten.\n1.2 Gemäß § 10 (3) O-Plan besteht eine gesonderte Ermächtigung für die Leiterin oder den Leiter der OzI,\n diese in Abstimmung mit der Rektorin oder dem Rektor in Abteilungen und soweit notwendig in über-\n geordnete Bereiche zu gliedern. Die Struktur ist gesondert im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 31. Oktober 2006\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 25.10.2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 1, "text": "-2-\n 2. Abschnitt\n Organisatorische Aufgliederung der OzI\n §2\n Bereiche\n2.1 In der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und sinnvoller gemein-\n samer Strukturierung Bereiche eingerichtet werden.\n2.2 Die OzI wird in folgende Bereiche gegliedert: (a) der Bereich Administration (im Folgenden: „B-AD“),\n (b) der Bereich Einkauf (im Folgenden: „B-EK“), (c) der Bereich Finanzen (im Folgenden: „B-FI“), (d)\n der Bereich Studium und Lehre (im Folgenden: „B-SL“), und (e) der Bereich Technik (im Folgenden:\n „B-TE“).\n §3\n Abteilungen\n3.1 In den Bereichen der OzI können laut den Bestimmungen des O-Planes nach Zweckmäßigkeit und\n sinnvoller gemeinsamer Strukturierung auch Abteilungen eingerichtet werden.\n3.2 Der B-AD wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Bibliothek (im Folgenden: „A-BI“),\n (b) die Abteilung Personal (im Folgenden: „A-PE“) und (c) die Abteilung Recht (im Folgenden: „A-\n RE“).\n3.3 Der B-EK ist derzeit nicht in Abteilungen gegliedert.\n3.4 Der B-FI wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Controlling (im Folgenden: „A-\n CO“), (b) die Abteilung Finanzbuchhaltung (im Folgenden: „A-FB“) und (c) die Abteilung Treasury (im\n Folgenden: „A-TR“).\n3.5 Der B-SL wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung Qualitätssicherung und Organisati-\n on der Lehre (im Folgenden „A-QsO“), (b) die Abteilung Studium und Prüfung (im Folgenden: „A-\n StP“), (c) die Abteilung Internationales und Postgraduales Zentrum (im Folgenden: „A-IPZ“), (d) die\n Abteilung Virtueller Medizinischer Campus (im Folgenden: „A-VMC“) und (e) die Abteilung PhD (im\n Folgenden: „A-PhD“).\n3.6 Der B-TE wird in folgende Abteilungen gegliedert: (a) die Abteilung IT-Applikationen (im Folgenden\n „A-ITA“), (b) die Abteilung IT-Infrastruktur (im Folgenden: „A-ITI“) und (c) die Abteilung Gebäude &\n Technik (im Folgenden: „A-GT“).\n 3. Abschnitt\n Leitungen und Personal\n §4\n Leitung der Organisationseinheit\n4.1 Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit trägt den Titel Universitätsdirektorin oder Universi-\n tätsdirektor und wird gemäß § 9 (1) Organisationsplan der Medizinischen Universität Graz durch das\n Rektorat bestellt.\n4.2 Die Leiterin oder der Leiter der Organisationseinheit kann vom Rektorat oder dem Rektor, als für die\n Organisationseinheit zuständigem Mitglied des Rektorats, gemäß § 9 (3) des Organisationsplanes der\n Medizinischen Universität Graz aus wichtigem Grund abberufen werden.\n4.3 Zur Erfüllung ihrer oder seiner Leitungsaufgaben kann die Leiterin oder der Leiter der Organisationsein-\n heit eine Stabstelle mit der Bezeichnung „Büro des Universitätsdirektors“ einrichten.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 2, "text": "-3-\n §5\n Bereichsleitungen\n5.1 Bereiche gemäß Punkt 2.1 dieser Subgliederung werden von Bereichsleiterinnen oder Bereichsleitern\n geführt, so die Leiterin oder der Leiter der OzI den Bereich nicht in Personalunion führt.\n5.2 Bereichsleiterinnen oder Bereichsleiter werden von der Rektorin oder vom Rektor auf Vorschlag der\n Leiterin oder des Leiters der OzI und unter Beachtung der universitätsrechtlichen Bestimmungen unbe-\n fristet oder befristet bestellt.\n §6\n Abteilungsleitungen\n6.1 Abteilungen gemäß Punkt 3.1 dieser Subgliederung werden von Abteilungsleiterinnen oder Abteilungs-\n leitern geführt, so die jeweilige Bereichsleiterin bzw. der jeweilige Bereichsleiter die Abteilung nicht in\n Personalunion führt.\n6.2 Abteilungsleiterinnen oder Abteilungsleiter werden von der Leiterin oder vom Leiter der OzI auf Vor-\n schlag der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters, dessen Bereich die Abteilung zugeordnet ist, unbe-\n fristet oder befristet bestellt.\n §7\n Stellvertretungen\n7.1 Für die OzI kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet ein (oder mehrere) Stell-\n vertreterin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OzI bestellt werden. Stellvertrete-\n rin(nen) oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der OzI werden von der Rektorin oder vom\n Rektor auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters der OzI bestellt. Als Stellvertreterin(nen) oder Stell-\n vertreter ist (sind) eine (oder mehrere) Bereichsleiterin(nen) oder Bereichsleiter aus der OzI zu bestellen.\n Mangels Bestellungsakt gilt die Bereichsleiterin bzw. der Bereichsleiter als Stellvertreterin oder Stellver-\n treter, in deren oder dessen Bereich die meisten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dauerhaft be-\n schäftigt werden.\n7.2 Für jeden Bereich der OzI kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine (oder\n mehrere) Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters bestellt\n werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Bereichsleiterin oder des Bereichsleiters\n werden von der Leiterin oder des Leiters der OzI auf Vorschlag der jeweils vertretenen Bereichsleiters\n bzw. des jeweils vertretenen Bereichsleiters bestellt. Soweit Abteilungen in einem Bereich bestehen, ist\n (sind) eine (oder mehrere) der Abteilungsleiterinnen oder der Abteilungsleiter als Stellvertreterin(nen)\n oder Stellvertreter dieses Bereiches zu bestellen; mangels Bestellungsakt gilt die Abteilungsleiterin bzw.\n der Abteilungsleiter jener Abteilung als Stellvertreterin oder Stellvertreter der Bereichsleiterin oder des\n Bereichsleiters, in deren oder dessen Abteilung die meisten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer dau-\n erhaft beschäftigt werden.\n7.3 Für jede Abteilung jedes Bereiches kann (können) nach Zweckmäßigkeit unbefristet oder befristet eine\n (oder mehrere) Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Abteilungsleiterin bzw. des jewei-\n ligen Abteilungsleiters bestellt werden. Stellvertreterin(nen) oder Stellvertreter der jeweiligen Abtei-\n lungsleiterin oder des Abteilungsleiters werden von der jeweiligen Bereichsleiterin oder vom jeweiligen\n Bereichsleiter auf Vorschlag der jeweils vertretenen Abteilungsleiters bzw. des jeweils vertretenen Ab-\n teilungsleiters bestellt.\n § 8 Personalzuteilung\n8.1 Es wird festgehalten, dass Personal in alle Subeinheiten, somit in die OzI, die Bereiche sowie die Abtei-\n lungen direkt zugeordnet werden kann. Somit können in die OzI und die Bereiche nicht nur die jeweili-\n gen Leiterinnen und Leiter, sondern insbesondere auch administratives Personal zugeteilt werden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 3, "text": "-4-\n 4. Abschnitt\n §9\n Delegierungen\n9.1 Der Leiter der OzI überträgt mit Wirkung ab Inkrafttreten dieser Subgliederung die gesamte Fach- und\n Dienstaufsicht über den Bereich B-SL inklusive der Abteilungen A-QsO, A-StP, A-IPZ, A-VMC und A-\n PhD an den Vizerektor für Studium und Lehre, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger.\n9.2 Diese Übertragung gemäß Punkt 9.1. gilt befristet mit der Mitgliedschaft des Vizerektors für Studium\n und Lehre, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Gilbert Reibnegger, zum Rektorat der Medizinischen Universität\n Graz.\n 5. Abschnitt\n § 10\n Kundmachung und In- und Außerkrafttreten\n10.1 Diese Subgliederung der OzI gilt bis auf Widerruf ab Kundmachung im Mitteilungsblatt der Medizini-\n schen Universität Graz. Mit der Veröffentlichung dieser Subgliederung gelten alle zuvor veröffentlich-\n ten Subgliederungen der OzI als widerrufen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n16.\nForschungseinheit: Errichtung und Bestellung des Leiters\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über die\nErrichtung von Forschungseinheiten, veröffentlicht im MTBl vom 03.08.2005, Studienjahr 2004/05, 25. Stk,\nRN 103, folgende Forschungseinheit vom Rektorat mit Wirkung ab 01.10.2006 eingerichtet wurde:\nForschungseinheit: „Molekularpathologie gynäkologischer Tumoren (unter besonderer Berücksichtigung\nmesenchymaler Gebärmuttertumoren)“\nLeiter: Herr Dipl.-Ing. Dr. Andelko HRZENJAK\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 4, "text": "-5-\n17.\nStudienplan: Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplanes für den Universitätslehrgang Public\nHealth im Pflegewesen\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O.BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 04.10.2006 auf\nBeschluss der Studienkommission Postgraduale Ausbildung vom 02.10.2006 nachfolgende Änderung und\nWiederverlautbarung des Studienplanes beschlossen hat:\n UNIVERSITÄTSLEHRGANG\n Public Health im Pflegewesen\n Studienplan\n Medizinische Universität Graz\n PRÄAMBEL\nDie Europäische Union will die Anstrengungen um Public Health in den Mitgliedsstaaten verstärken. Den\nPflegefachkräften kommt dabei als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen und durch ihre Arbeit in un-\nterschiedlichsten Settings eine Schlüsselrolle zu. Im Auftrag des Permanent Committee of Nursing of the\nEuropean Union (PCN) und mittels Finanzierung des DG SANCO of the EU-Commission haben deshalb\nVertreterinnen und Vertreter aller EU-Mitgliedstaaten ein Curriculum inklusive Lehrgangsrichtlinien für die\nWeiterbildung von Pflegefachkräften in Public Health mit Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Gesund-\nheitserziehung erstellt.\nDie Besonderheit des Lehrgangs liegt im europäischen Charakter. Dieses Trainingsprogramm sollte möglichst\nin allen EU-Staaten im Rahmen eines durch die EU begleiteten Modellprojektes implementiert werden. Der\nerste österreichische Lehrgang wurde 2002 an der Medizinischen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz\ndurchgeführt. Er hat 230 Unterrichtseinheiten umfasst und wurde berufsbegleitend mit modularem Aufbau\ndurchgeführt.\n 1. Teil\n Allgemeine Bestimmungen\n§ 1 Durchführung des Universitätslehrganges\nDer Universitätslehrgang wird von der Medizinischen Universität Graz unter Mitfinanzierung der Fachabtei-\nlung 8B Gesundheitswesen (Sanitätsdirektion) des Landes Steiermark und dem Österreichischen Gesund-\nheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) durchgeführt.\n§ 2 Zielsetzung des Universitätslehrganges\nZiel des Universitätslehrganges ist die Weiterbildung von Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern\nund -pflegern im Bereich Public Health mit den Schwerpunkten Gesundheitsförderung und Gesundheitser-\nziehung.\nDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen befähigt werden, folgende Aufgaben kompetent zu erfüllen:\n• Intergration der gesellschaftlichen und politischen Zusammenhänge in die pflegerische Arbeit\n• Ermöglichung gesundheitsförderlichen Handelns auf der Basis von Evidenz sowohl bei Einzelpersonen als\n auch in Gruppen und unterschiedlichen Settings\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 5, "text": "-6-\n• Intra- und interprofessionelle Entwicklung der Rolle der Pflege in Public Health\n• Integration der europäischen Dimension von Public Health in die professionelle Gesundheitsarbeit.\nPflegepersonen müssen daher befähigt werden:\n• Die gesundheitlichen Bedürfnisse von Einzelpersonen/Gruppen/Gemeinden zu identifizieren und zu ana-\n lysieren\n• Public Health Projekte/Aktionen in verschiedenen Settings zu initiieren bzw. bei deren Umsetzung mit-\n zuhelfen\n• Einzelpersonen/Gruppen/Gemeinden zu ermächtigen und zu befähigen, eine aktivere und selbstbestimm-\n tere Kontrolle über Determinanten von Gesundheit zu erlangen\n• interprofessionelle und intersektorale Zusammenarbeit weiter zu entwickeln\n• Durch aktives, anwaltschaftliches Eintreten die Gesundheit von Einzelpersonen/Gruppen/ Gemeinden\n positiv zu beeinflussen\n• Bei der Auswertung von gesundheitsfördernden Programmen und Aktivitäten mitzuwirken\n• Wissen über die Aktivitäten der EU im Bereich Public Health erwerben.\n§ 3 Studienform\nDer Universitätslehrgang wird als Präsenzstudium angeboten.\n 2. Teil\n Zulassung\n§ 4 Zulassungsvoraussetzungen\nVoraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist ein Abschluss/ein Diplom in der allgemeinen\nKrankenpflege, in der Kinderkrankenpflege oder in der psychiatrischen Krankenpflege im Sinne des Gesund-\nheits- und Krankenpflegegesetzes/GuKG 1997. Zur Feststellung der Eignung einer Bewerberin/eines Bewer-\nbers sind schriftliche Bewerbungen einzubringen. Über die Aufnahme entscheidet die wissenschaftliche Leite-\nrin bzw. einer von der wissenschaftlichen Leitung beauftrage Person aus dem Pool der Referentin-\nnen/Referenten. Überdies kann von der wissenschaftlichen Leitung ein persönliches Aufnahmegespräch\nabgehalten werden. Falls mehr Anmeldungen sind als Studienplätze erfolgt die Auswahl aufgrund des Le-\nbenslaufes und der beruflichen Perspektiven.\nIm Hinblick auf den europäischen Charakter des Lehrganges ist die wissenschaftliche Leitung ermächtigt,\nTeilnehmerinnen/Teilnehmer von entsprechenden Kursen aus den EU Ländern zu Veranstaltungen, insbe-\nsondere zum Praktikum zuzulassen.\n 3. Teil\n Dauer und Gliederung\n§ 5 Dauer und Gliederung des Universitätslehrganges\nDer Universitätslehrgang „Public Health im Pflegewesen“ umfasst insgesamt 230 Unterrichtseinheiten. Er\ngliedert sich in drei Abschnitte: EU-spezifischer Teil, länderspezifischer Teil und Praktikum.\nDer Inhalt des EU-spezifischen Abschnitts wurde von einer europäischen Arbeitsgruppe erstellt und dient der\nVermittlung von theoretischem Public Health - Wissen. Dieser Abschnitt besteht aus sechs Modulen von\njeweils 15 - 30 Unterrichtseinheiten und umfasst in Summe 130 Unterrichtseinheiten.\nDer länderspezifische Abschnitt wurde von einer nationalen Arbeitsgruppe erstellt und umfasst 70 Unter-\nrichtseinheiten mit nationaler Schwerpunktsetzung. Dieser Teil vermittelt Wissen über den nationalen Public\nHealth Kontext mit der Möglichkeit für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer sich aktiv mit spezifischen Themen\nintensiv auseinander zu setzen. 15 Unterrichtseinheiten aus diesem Abschnitt dienen zur Vertiefung von EU-\nspezifischen Themenstellungen.\nDas Praktikum umfasst 30 Stunden in einer Public Health– und Gesundheitsförderungseinrichtung. Die Or-\nganisation des Praktikums erfolgt in Selbstorganisation, d.h. die Teilnehmerinnen/Teilnehmer organisieren\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 6, "text": "-7-\n sich die Praktikumsstellen. Diese müssen aber seitens der Leitung des Universitätslehrganges genehmigt\n werden. Das Praktikum soll den Teilnehmerinnen/Teilnehmern auch die Möglichkeit geben, sich mit ihren\n Kolleginnen/Kollegen in der Europäischen Union und in europäischen Ländern auszutauschen und zusam-\n menzuarbeiten. Das Praktikum kann gegebenenfalls auch verlängert werden.\n Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend und wird innerhalb von zehn Monaten abgeschlossen. Die\n Module werden in Form von Zwei- bis Dreitagesblöcken bzw. in Form von Wochenendblöcken (Donnerstag\n bis Samstag) durchgeführt.\nModule Kurzbeschreibung Unterrichts- ECTS*\n stunden\nEU-spezifischer Teil\n1. Public Health Konzepte Einführung in Schlüsselkonzepte von Public 25 4\n Health\n2. Gesetzliches, wirtschaftliches Aufzeigen des Einflusses der Gesetzgebung, 20 3\nund administratives Umfeld von der Politik und der Ökonomie auf die Ge-\nPublic Health sundheit\n3. Human- und Sozialwissenschaf- Vermittlung wichtiger wissenschaftlicher 20 3\nten in Public Health Grundlagen (Psychologie, Anthropologie,\n Soziologie) für Public Health\n4. Gesundheitsbedarfsermittlung/ Aufzeigen von unterschiedlichen Methoden 15 2\nEpidemiologie wie Daten erhoben werden und wie epide-\n miologische Basisdaten interpretiert und\n genutzt werden können\n5. Gesundheitsförderung und Erlernen von Methoden und Strategien der 30 3\nGesundheitserziehung Gesundheitsförderung\n Erstellung eines Projektplans für ein Ge-\n sundheitsförderungsprojekt\n6. Pflege und Public Health Aufzeigen von Public Health Handlungsfel- 20 3\n dern in der Pflege zur Unterstützung der\n Bevölkerungsgesundheit im eigenen Land\n sowie in anderen EU-Mitgliedstaaten\nLänderspezifischer Teil\n7. Kolloquium Auseinandersetzung mit kontroversen Ge- 55 7\n sundheitsthemen im Bereich Public Health\n8. Vertiefung Modul 3 und Modul 4 Siehe Modul 3 und 4 15 2\nPraktikum\n9. Praktikum Kennen lernen einer Gesundheitseinrichtung 30 3\nGESAMT 130 30\n ECTS* = European Credit Transfer System\n 4. Teil\n Unterrichtsprogramm und Prüfungen\n § 6 Unterrichtsprogramm\n Modul 1: Public Health Konzepte (25 Unterrichtsstunden)\n Gesundheit (5 Unterrichtsstunden)\n Gesundheitsdeterminanten (6 Unterrichtsstunden)\n Theorie und Praxis von Public Health (5 Unterrichtsstunden)\n Primäre Gesundheitspflege (3 Unterrichtsstunden)\n __________________________________________________________________________________________\n Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 7, "text": "-8-\n Settingansatz in der Gesundheitsförderung (6 Unterrichtsstunden)\nModul 2: Gesetzliches, wirtschaftliches und administratives Umfeld von Public\n Health (20 Unterrichtsstunden)\n Public Health - relevante Initiativen auf regionaler und europäischer Ebene\n (4 Unterrichtsstunden)\n Struktur und Steuerung des Gesundheits- und Sozialsystems (6 Unterrichtsstunden)\n Gesundheitsökonomie (6 Unterrichtsstunden)\n Gesundheitliche Lage in der EU und Österreich (4 Unterrichtsstunden)\nModul 3. Human- und Sozialwissenschaften in Public Health\n (25* Unterrichtsstunden)\n Fachliche Einzeldisziplinen der Gesundheitswissenschaften (5 Unterrichtsstunden)\n Grundlagen für die Erstellung eines Fragebogens (4 Unterrichtsstunden)\n Kommunikation (16 Unterrichtsstunden)\n* inklusive 5 Unterrichtsstunden vom Länderspezifischen Teil\nModul 4. Gesundheitsbedarfsermittlung/Epidemiologie (25* Unterrichtseinheiten)\n Grundlagen der Epidemiologie und Demografie (1 Unterrichtsstunde)\n Methoden und Instrumente (6 Unterrichtsstunden)\n Datenquellen (6 Unterrichtsstunden)\n Messung von Gesundheit (3 Unterrichtsstunden)\n Screening (3 Unterrichtsstunden)\n Gesundheitsbedarfsermittlung in der Gemeinde (6 Unterrichtsstunden)\n* inklusive 10 Unterrichtsstunden von Länderspezifischen Teil\nModul 5: Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung (30 Unterrichtsstunden)\n Modelle/Theorien (5 Unterrichtsstunden)\n Salutogenetisches Modell der Gesundheitsförderung (4 Unterrichtsstunden)\n Empowerment (1 Unterrichtsstunde)\n Gesundheitsförderungsprojekt (20 Unterrichtsstunden)\nModul 6: Pflege und Public Health (20 Unterrichtsstunden)\n Ethische Dimensionen von Pflege in Public Health (3 Unterrichtsstunden)\n Public Health – Pflege Praxis (17 Unterrichtsstunden)\nModul 7: Österreichspezifischer Teil (55 Unterrichtsstunden)\n Kolloquium (30 Unterrichtsstunden)\n Präsentationstechniken (5 Unterrichtsstunden)\n Internet – Literatursuche (8 Unterrichtsstunden)\n Begleitseminar und Abschlussprüfung (12 Unterrichtseinheiten)\nModul 8: Praktikum\n Kennen lernen einer Gesundheitseinrichtung (30 Unterrichtseinheiten)\n§ 7 Prüfungsordnung\nDie einzelnen Themenbereiche der Module 1-7 werden jeweils in schriftlicher oder mündlicher Form geprüft.\nÜber das Praktikum muss ein Bericht erstellt werden.\nBei negativem Resultat einer Teilprüfung in den Modulen 1-7 ist eine einmalige Wiederholung möglich. Ein\nModul gilt als negativ beurteilt, wenn nur eine Teilprüfung negativ abgeschlossen wurde. Die wissenschaftli-\nche Leiterin setzt dann unter Bedachtnahme auf die Leistungen der Teilnehmerin/des Teilnehmers fest, ob\ndie Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Abschlussprüfung antreten darf oder den Universitätslehrgang zu wie-\nderholen hat.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 8, "text": "-9-\nDie Teilnehmerin/der Teilnehmer ist verpflichtet die gesamte praktische Ausbildung zu absolvieren und darf\nhöchstens 15% der theoretischen Ausbildung versäumen. Versäumt die Teilnehmerin/der Teilnehmer mehr\nals 15% der theoretischen Unterrichtsstunden, ist von der wissenschaftlichen Leiterin unter Bedachtnahme\nauf die versäumte theoretische Ausbildung festzusetzen, ob die Teilnehmerin/der Teilnehmer zur Abschluss-\nprüfung antreten darf oder den Universitätslehrgang zu wiederholen hat.\nDie Abschlussprüfung wird in Form einer mündlichen Prüfung durch die wissenschaftliche Leitung und einer\noder zwei Lehrbeauftragten nach Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung abgenommen.\nDie Abschlussprüfung darf höchstens einmal wiederholt werden.\n§ 8 Abschluss\nNach erfolgreicher Ablegung der Prüfungen erhalten die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer ein Abschluss-\nzeugnis, das die Teilnahme am Universitätslehrgang und die Gesamtleistung der Ausbildungsteilnehmerin-\nnen/-teilnehmer („mit Erfolg bestanden“ oder „nicht bestanden“) beurkundet. Zusätzlich vergibt das Per-\nmanent Committee of Nursing of the European Union ein Europäisches Zertifikat, für die Absolvierung des\nKurses.\nHiermit ist die Weiterbildung für Public Health im Pflegewesen an der Medizinischen Universität Graz iSd\n§ 64 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes - GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997, in der geltenden Fassung,\nabsolviert und die Prüfung bestanden, die zur Führung der Zusatzbezeichnung \"Public Health\" berechtigt.\"\n§ 9 European Credit Transfer System (ECTS)\nIm Sinne des Europäischen Systems zur Anrechnung von Studienleistungen werden ECTS-Punkte zugeteilt.\nMit diesen Anrechnungspunkten wird der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbunde-\nnen Arbeitspensums bestimmt. Insgesamt hat der Universitätslehrgang 30 ECTS.\n 5.Teil\n Organisation\n§ 10 Finanzierung des Universitätslehrgangs\nFür die Teilnahme am Universitätslehrgang ist ein Unterrichtsgeld von Euro 1.500.- zu entrichten. Die restli-\nchen Kosten des Universitätslehrganges werden durch das Amt der Steiermärkischen Landesregierung -\nFachabteilung 8B Gesundheitswesen (Landessanitätsdirektion) und dem Österreichischen Gesundheits- und\nKrankenpflegeverband (ÖGKV) getragen. Die Gesamtkosten und das Unterrichtsgeld sind je nach wirtschaft-\nlichen Erfordernissen neu festzulegen.\n§ 11 Trägerschaft und Räumlichkeiten\nDer Träger des Universitätslehrganges ist die Medizinische Universität Graz.\nDie wissenschaftliche Leitung hat Frau ao. Univ. Prof. Dr. med. Éva Rásky, MME. Die pflegerische Leitung\nund die organisatorische Koordination obliegen Frau Monika Klampfl-Kenny, MPH.\nDie Unterrichtssprache ist Deutsch. Soweit möglich, finden die Lehrveranstaltungen in den Räumen der Me-\ndizinischen Universität Graz statt.\n§ 12 Vortragende des Universitätslehrganges\nDer Unterricht erfolgt durch Universitätslehrkräfte und fachkompetente Personen aus dem Pflege- und Pub-\nlic Health Bereich.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 9, "text": "- 10 -\n 6. Teil\n Evaluierung\n§ 13 Evaluierung des Universitätslehrganges\nEine Evaluierung aller Lehrbeauftragten erfolgt durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.\nAnhang\nSpezifizierung der einzelnen Modulinhalte\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 10, "text": "- 11 -\nAnhang: Spezifizierung der einzelnen Modulinhalte\nModul 1: Public Health Konzepte (25 Unterrichtseinheiten)\nGesundheit (5 Unterrichtseinheiten)\nDefinition von Gesundheit und Krankheit, Laienkonzepte und wissenschaftliche Konzepte von Gesund-\nheit, Definition von Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung und Prävention\nGesundheitsdeterminanten (6 Unterrichtseinheiten)\nEmpirische Ergebnisse und Verbindung zwischen sozialem Status und Gesundheit, Geschlecht und Ge-\nsundheit, Kultur und Gesundheit, Alter und Gesundheit, physische Umwelt und Gesundheit\nEmpirische Ergebnisse und die Auswirkung von Einkommen, Beruf, Bildung, geografischer Region und\ndem Zugang zu Gesundheitseinrichtungen auf die Gesundheit\nAktivierende/verstärkende Faktoren für Gesundheit\nTheorie und Praxis von Public Health (5 Unterrichtseinheiten)\nBegriffsverständnis von Public Health, Geschichte von Public Health, Aufgabengebiete und Vorgehens-\nweise von Public Health\nPrimäre Gesundheitspflege (3 Unterrichtseinheiten)\nBegriffsdefinition der primären Gesundheitspflege, Alma Ata Deklaration, Beispiele einer innovativen\nPflegepraxis in der Primären Gesundheitsversorgung\nSettingansatz in der Gesundheitsförderung (6 Unterrichtseinheiten)\nAnsatz und Ziele der gemeindeorientierten bzw. gemeindenahen Gesundheitsförderung,\nErläuterung an nationalen Beispielen wie Gesunde Gemeinden, Gesunde Schulen, Gesunde Städte\nModul 2: Gesetzliches, wirtschaftliches und administratives Umfeld von Public\n Health (20 Unterrichtseinheiten)\nPublic Health - relevante Initiativen auf regionaler und europäischer Ebene\n(4 Unterrichtseinheiten)\nMaßnahmen der Weltgesundheitsorganisation und der Europäischen Union, Gesundheitsförderungsge-\nsetz, Gesundheitsförderungseinrichtungen auf regionaler/nationaler Ebene\nStruktur und Steuerung des Gesundheits- und Sozialsystems\n(6 Unterrichtseinheiten)\nGrundstruktur des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens (intra- und extramural; Bund, Land,\nGemeinden, Sozialversicherungen, privat)\nVerwaltung und Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems\nZusammenspiel/Vernetzung verschiedener Träger und Institutionen anhand von Beispielen\nBedarfs- und Entwicklungsplan, Gesundheitsstrukturgesetz\nGesundheitsökonomie – Grundlagen (6 Unterrichtseinheiten)\nAusgewählte gesundheitsökonomische Themen (z.B. Selbstbehalte, Versicherungs-\npflicht/Pflichtversicherung, Honorierungsformen und damit verbundene Anreize und Wirkungen, Mana-\nged Care, Pflege und Arbeitsmarkt)\nEvaluation im Gesundheitssystem (Ziel, Input, Output..) und Evaluationsmethoden\nGesundheitliche Lage in der EU und Österreich (4 Unterrichtseinheiten)\nÜberblick über die wichtigsten demografischen und epidemiologischen Trends in Österreich und der EU\nund Auseinandersetzung mit möglichen Determinanten\nPerspektiven einer europäischen Gesundheitspolitik\nModul 3. Human- und Sozialwissenschaften in Public Health (25 Unterrichtseinheiten)\nFachliche Einzeldisziplinen der Gesundheitswissenschaften (5 Unterrichtseinheiten)\nGesundheitspsychologie, Gesundheitssoziologie, Sozialpädagogik, Pflegewissenschaft, Medizin, Ernäh-\nrungswissenschaft, Sportwissenschaft, Ökologie\nGrundlagen für die Erstellung eines Fragebogens (4 Unterrichtseinheiten)\nKommunikation (16 Unterrichtseinheiten)\nGesundheitsberatung in der Praxis: Beratungsbeispiele – Einzelpersonen, Familien, Gruppen\nVerhandlungs- und Argumentationstechniken\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 11, "text": "- 12 -\nModul 4. Gesundheitsbedarfsermittlung/Epidemiologie (25 Unterrichtseinheiten)\nGrundlagen der Epidemiologie (1 Unterrichtseinheit)\nDefinition, Fragestellung und Ziele der epidemiologischen Forschung\nMethoden und Instrumente (6 Unterrichtseinheiten)\nQualitative und quantitative Methoden der Datengewinnung\nEpidemiologische Studientypen\nDatenquellen (6 Unterrichtseinheiten)\nNationale und relevante EU-Datenquellen\nFehlerquellen in epidemiologischen Studien und kritisches Lesen von Studien\nMessung von Gesundheit (3 Unterrichtseinheiten)\nGesundheitsberichterstattung, Globale Gesundheitsindikatoren, Möglichkeiten zur Erhebung der Lebens-\nqualität\nScreening (3 Unterrichtseinheiten)\nErläuterungen der Begriffe: falsch positiv, falsch negativ, richtig positiv, richtig negativ, Labellingeffekt,\nSensitivität und Spezifität, Vorhersagewert\nPrinzipien für ein Screening, verschiedene Screeningmethoden - Beispiele (Massenscreening, Opportunis-\ntisches Screening, Selektives Screening)\nGesundheitsbedarfsermittlung in der Gemeinde (6 Unterrichtseinheiten)\nBeispiele der Informationssammlung zur Ermittlung von Gesundheitsbedürfnissen in einer Gemeinde,\nPrioritätensetzung und Auswahl der Strategien\nModul 5: Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung (30 Unterrichtseinheiten)\nModelle/Theorien (5 Unterrichtseinheiten)\nGenaue Betrachtung von zwei ausgewählten Modellen/Theorien zur Verhaltensbeeinflussung\nSalutogenetisches Modell der Gesundheitsförderung (4 Unterrichtseinheiten)\nEmpowerment (1 Unterrichtseinheit)\nGesundheitsförderungsprojekt (20 Unterrichtseinheiten)\nKonzipierung eines Projektplans für ein Gesundheitsförderungsprojekt (inklusive Literaturanalyse)\nModul 6: Pflege und Public Health (20 Unterrichtseinheiten)\nEthische Dimensionen von Pflege in Public Health (3 Unterrichtseinheiten)\nGesellschaftliche und individuelle Werte\nKonflikt zwischen individueller Betreuung und Bevölkerungsperspektive in der Pflege, Ethikkommissio-\nnen, Ethische Regeln (WHO, ICN)\nPublic Health - Pflege Praxis (17 Unterrichtseinheiten)\nBetrachtung von nationalen und internationalen Fallbeispielen von Public Health-Nursing\nErarbeitung von möglichen Public Health Handlungsbereichen und Strategien in der Pflege\nModul 7: Österreichspezifischer Teil\nKolloquium (30 Unterrichtseinheiten ): Auseinandersetzung mit kontroversen Argumenten über ein\nGesundheitsthema von öffentlichem Interesse: Lehrkräfte identifizieren Public Health - relevante The-\nmenbereiche. Für jeden Themenbereich wird ein Debattenstatement formuliert. Jeweils zwei Personen\nziehen dasselbe Thema als Los. Jedes so identifizierte „Paar“ beschließt, welcher der beiden Partnerin-\nnen/Partner die Argumente für oder gegen das Statement im Selbststudium vorbereitet. Die Präsentation\nder Argumente erfolgt in der Gruppe, anschließend findet eine moderierte Podiumsdiskussion statt.\nDie Teilnehmerinnen/Teilnehmer schreiben eine kurze schriftliche Zusammenfassung (in Form eines offi-\nziellen Briefes an eine politische Entscheidungsträgerin/einen politischen Entscheidungsträger) und erstel-\nlen einen Überblick der Quellenangabe über den erarbeiteten Argumentationsbereich.\nPräsentationstechniken (5 Unterrichtseinheiten)\nInternet - Literatursuche (8 Unterrichtseinheiten)\nBegleitseminar und Abschlussprüfung (12 Unterrichtseinheiten)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 12, "text": "- 13 -\nModul 8: Praktikum\nKennen lernen einer Gesundheitseinrichtung (30 Unterrichtseinheiten)\nTeilnehmerinnen/Teilnehmer arbeiten die Public Health - Komponente einer Gesundheitseinrichtung\nheraus, indem sie Public Health - Tätigkeiten, Public Health - Potenziale bzw. Hemmnisse identifizieren\nund dokumentieren. Nach Abschluss des Praktikums erfolgt eine Praxisreflexion der Teilnehmerinnen\nund Teilnehmer mit Lehrenden.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n18.\nRahmenvorgabe für Bakkalaureatsarbeiten\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof. Dr. Rudolf O.BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 04.10.2006 auf\nBeschluss der Studienkommission Pflegewissenschaft vom 05.12.2005 folgende Rahmenvorgabe beschlossen\nhat:\n Rahmenvorgabe für Bakkalaureatsarbeiten\nI. Gesetzliche Bestimmungen\n1. Universitätsgesetz 2002 (BGBl. 120/2002, 9.8.2002)\n1.1 UG 2002, II. Teil, Studienrecht, 1. Abschnitt, Allgemeine Bestimmungen:\nBegriffsbestimmungen\n§ 51. (2) Im Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:\n7. Bakkalaureatsarbeiten sind die im Bakkalaureatsstudium anzufertigenden eigenständigen schriftlichen\nArbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind.\n1.2 UG 2002, I. Teil, 5. Abschnitt, Bakkalaureatsarbeiten, Diplom- und Magisterarbeiten sowie Dissertatio-\nnen:\nBakkalaureatsarbeiten\n§ 80. (1) Im Bakkalaureatsstudium sind im Rahmen von Lehrveranstaltungen Bakkalaureatsarbeiten abzufas-\nsen. Nähere Bestimmungen über Bakkalaureatsarbeiten sind im jeweiligen Curriculum festzulegen.\n(2) Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der Studierenden sind die Bestimmungen des Urhe-\nberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, zu beachten.\n2. In der Geschäftordnung der Medizinischen Universität Uni Graz wird auf Bakkalaureatsarbeiten kein Be-\nzug genommen.\n3. Studienplan Bakkalaureat Pflegewissenschaft vom 27.09.2005\n… 2.5. Bakkalaureatsarbeiten\nIm Rahmen des Bakkalaureatsstudiums sind von den Studierenden im Rahmen der angeführten Lehrveran-\nstaltungen zwei eigenständige schriftliche Arbeiten (Bakkalaureatsarbeiten) zu verfassen. Diese Arbeiten\nwerden mit jeweils 6 ECTS Punkten bewertet.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 13, "text": "- 14 -\nThemen für Bakkalaureatsarbeiten werden von der Leiterin oder dem Leiter der einschlägigen Lehrveranstal-\ntungen vergeben, können aber auch von Studierenden vorgeschlagen werden. Die Arbeiten folgen in ihrem\nformalen Aufbau einer wissenschaftlichen Publikation.\nDie Lehrveranstaltung, in deren Rahmen die Bakkalaureatsarbeit verfasst wird, ist erfolgreich abzuschließen.\nDer Leiter/die Leiterin der Lehrveranstaltung hat über die Bakkalaureatsarbeit ein Zeugnis auszustellen.\nII. Organisation\nVoraussetzung ist, dass die Lehrveranstaltung in deren Rahmen die Bakkalaureatsarbeit verfasst wurde, posi-\ntiv abgeschlossen ist.\nEmpfohlen wird, vor Beginn der Bakkalaureatsarbeit das Pflichtfach „Grundlagen des wissenschaftlichen\nArbeitens“ positiv abzuschließen und das Buch „Wie man eine wissenschaftliche Abschlussarbeit schreibt“\nvon Umberto Eco durchzuarbeiten (Heidelberg, 2002). Die Bibliotheken der Universitäten stehen zur Verfü-\ngung. Empfohlen wird diese zu nutzen.\nDie Studierenden wenden sich jeweils an die Lehrveranstaltungsleiter/innen der betreffenden Lehrveranstal-\ntung, im Rahmen derer sie die Bakkalaureatsarbeit schreiben möchten. Es ist von Vorteil sich bereits in einem\nfrühen Zeitpunkt des Studiums mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Die/Der Lehrveranstaltungslei-\nter/in kann Themen vergeben, es können sich die Studierenden aber auch Themen frei wählen. Diese müs-\nsen allerdings von der Lehrveranstaltungsleitung akzeptiert werden.\nNach Einholen der Zustimmung der/s Lehrveranstaltungsleiterin/-leiters wird Thema, Name der Lehrveran-\nstaltung und Leiterin/Leiter sowie Name des Studierenden in der Prüfungsabteilung bekannt gegeben. Das\nVerfassen der Bakkalaureatsarbeit hat selbständig zu erfolgen. Eine Betreuung ist nicht vorgesehen. Diese ist\ninnerhalb von vier Monaten bei der Lehrveranstaltungsleiterin/beim –leiter abzugeben. Nichteinhaltung die-\nser Frist hat zur Folge, dass ein neues Thema gewählt und bearbeitet werden muss. Die Begutachtung hat\ninnerhalb eines Monats zu erfolgen.\nAuf Initiative der Studierenden kann eine Themenbörse eingerichtet werden und die Publikation von FAQ\nauf der Website eingerichtet werden.\nIII. Formaler Aufbau\nDie Bakkalaureatsarbeit enthält folgende Teile:\n1. Deckblatt\n Bakkalaureatsarbeit, Name der/des Autorin/Autors, Matrikelnummer, Titel der Bakkalaureatsarbeit,\n Name und Ort der Universität, Name und Adresse der/des Begutachterin/Begutachters, Titel der\n Lehrveranstaltung, Datum der Einreichung, Jahr der Vorlage.\n2. Ehrenwörtliche Erklärung: Sie dient als Nachweis der selbstständigen Leistung der Verfasserin/des Verfas-\nsers und der wissenschaftlichen Redlichkeit unter Berücksichtigung von AutorInnen- und UrheberInnenrech-\nten.\n Ehrenwörtliche Erklärung\n Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende Bakkalaureatsarbeit selbstständig und ohne fremde\n Hilfe verfasst habe, andere als die angegebene Quellen nicht verwendet habe und die den benutzten\n Quellen wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen als solche kenntlich gemacht habe.\n Weiters erkläre ich, dass ich diese Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prü-\n fungsbehörde vorgelegt habe.\n Graz, am… Unterschrift\n3. Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen\n4. Zusammenfassung\n5. Eine Gliederung der Bakkalaureatsarbeit in Einleitung – Methoden - Ergebnisse – Diskussion.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 14, "text": "- 15 -\n Einleitung: Begründung der Fragestellung, Zielsetzung\n Material und Methoden\n Ergebnisse – Resultate\n Diskussion: vergleichende Erläuterungen, Schlussfolgerungen, Ausblick\n6. Literaturangaben. Sie enthalten nur die zitierten Arbeiten; die Zitierregeln der Disziplin der jeweiligen\nLehrveranstaltung sind zu befolgen; wesentlich ist eine akkurate einheitliche Zitierung; die Quellen müssen\neindeutig bezeichnet sein.\n7. Anhang, z.B. Fragebogen\nSprache: Deutsch, in Einzelfällen Englisch\nUmfang: 30 - maximal 35 Seiten (exklusive Deckblatt, ehrenwörtliche Erklärung, Inhaltsangabe, Zusammen-\nfassung, Literaturangaben, Anhang)\nLayout: Times Roman, 12 Pkt., 1,5 zeilig, Seitenränder 2 cm, Seitenzahlen.\nDie Lehrveranstaltungsleiterin/Der Lehrveranstaltungsleiter erhält ein Exemplar in Spiralbindung.\nIV. Beurteilung\nGrundsätzlich ist nur ein Beurteilungsvorgang für eine Bakkalaureatsarbeit vorgesehen, d.h. sie wird der Be-\ngutachterin/dem Begutachter einmal vorgelegt und beurteilt.\nDie Beurteilung erfolgt in der Notenskala von „Sehr gut“ bis „Nicht genügend“.\nWesentlich für die positive Beurteilung sind Inhalt, Sprache und Aufbau der Arbeit. Dieser folgen einer wis-\nsenschaftlichen Arbeit. Die Nachvollziehbarkeit muss gegeben sein, die wissenschaftliche Belegung und die\nAngabe von verwendeten Quellen sind verpflichtend anzugeben.\nDie Beurteilungskriterien sind:\n• Begründung von Fragestellung, Methode, Ziel\n• Einhaltung der formalen Kriterien (z.B. Zitierregeln)\n• Methodische Korrektheit\n• Genauigkeit der Ausarbeitung\n• Klarheit, Argumentation, Sprache\n• Berücksichtigung der aktuellen Literatur.\nOtto Kruse. Keine Angst vor dem leeren Blatt. Frankfurt/Campus, 2000.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n19.\nLeitungen: Bestellungen als Bereichsleiterin/Bereichsleiter und deren Stellvertretung/en im nicht-\nwissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 5.2 und § 7.2 der\nSubgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur an der Medizinischen Universität Graz\ngemäß § 10 (3) Organisationsplan, veröffentlicht im 5. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Uni-\nversität Graz im Studienjahr 2006/07 vom 18.10.2006, RN 15, entsprechend dem Vorschlag des Leiters der\nOzI bzw. der zuständigen Bereichsleiterin/des zuständigen Bereichsleiters mit Wirkung ab Veröffentlichung\nim Mitteilungsblatt:\n • Frau Mag.a Dr.in Elke STANDEKER zur Leiterin des Bereiches Administration (B-AD)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau ADir. Ingeborg BAUER zur 1. stellvertretenden Leiterin des Bereiches Administration (B-AD)\n auf unbefristete Zeit\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 15, "text": "- 16 -\n • Frau HR Dr.in Ulrike KORTSCHAK zur 2. stellvertretenden Leiterin des Bereiches Administration (B-AD)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Klaus ZÖTSCH zum Leiter des Bereiches Finanzen (B-FI)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Gabriele HAAS zur stellvertretenden Leiterin des Bereiches Finanzen (B-FI)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Mag. Oliver SZMEJ zum supplierenden Leiter des Bereiches Technik (B-TE)\n bis zur Bestellung eines unbefristeten Bereichsleiters Technik\n • Herr Bernhard HAINISCH zum stellvertretenden Leiter des Bereiches Technik (B-TE)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Helmut STRASSER zum Leiter des Bereiches Einkauf (B-EK)\n auf unbefristete Zeit\n bestellt wurden.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n20.\nLeitungen: Bestellungen als Abteilungsleiterin/Abteilungsleiter und deren Stellvertretung im nicht-\nwissenschaftlichen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 6.2 und § 7.3 der\nSubgliederung der Organisationseinheit für Zentrale Infrastruktur an der Medizinischen Universität Graz\ngemäß § 10 (3) Organisationsplan, veröffentlicht im 5. Stück des Mitteilungsblattes der Medizinischen Uni-\nversität Graz im Studienjahr 2006/07 vom 18.10.2006, RN 15, entsprechend dem Vorschlag der zuständigen\nBereichsleiterin/des zuständigen Bereichsleiters bzw. der zuständigen Abteilungsleiterin/des zuständigen\nAbteilungsleiters mit Wirkung ab Veröffentlichung im Mitteilungsblatt:\n • Frau Mag.a Dr.in Elke STANDEKER zur Leiterin der Abteilung Recht (A-RE)\n auf unbefristete Zeit\n • Frau Mag.a Dr.in Iris ČURMAN zur stellvertretenden Leiterin der Abteilung Recht (A-RE)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Klaus ZÖTSCH zum Leiter der Abteilung Treasury (A-TR)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Bernhard HAINISCH zum Leiter der Abteilung IT-Applikationen (A-ITA)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Robert SCHRÖTTNER zum Leiter der Abteilung IT-Infrastruktur (A-ITI)\n auf unbefristete Zeit\n • Herr Mag. Oliver SZMEJ zum supplierenden Leiter der Abteilung Gebäude & Technik (A-GT)\n bis zur Bestellung eines unbefristeten Abteilungsleiter Gebäude & Technik\n bestellt wurden.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 16, "text": "- 17 -\n21.\nVollmacht für Frau Mag.a Dr.in Elke STANDEKER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Frau Mag.a Dr.in Elke STANDEKER mit Wirkung ab Veröffentlichung im\nMitteilungsblatt bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Mag.a Dr.in Elke STANDEKER\n (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 26.07.1974\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiterin des Bereichs Administration der OzI an der MUG.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates vorbehal-\n ten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von Kauf-,\n Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu be-\nlasten.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Proxy“)\nfür die MUG zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte\nausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder\neinem Vizerektor oder dem Universitätsdirektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rek-\ntor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeich-\nnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n22.\nVollmacht für Herrn Klaus ZÖTSCH\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF\nfolgende unbefristete Vollmacht für Herrn Klaus ZÖTSCH mit Wirkung ab Veröffentlichung im\nMitteilungsblatt bekannt:\n VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n Klaus ZÖTSCH\n (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n geboren am 24.06.1960\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 17, "text": "- 18 -\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Leiter des Bereichs Finanzen der OzI an der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht auf-\n grund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates vorbehal-\n ten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von Kauf-,\n Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist der BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu be-\nlasten.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE hat in seinem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Pro-\nxy“) für die MUG zu zeichnen. Der BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäf-\nte ausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin\noder einem Vizerektor oder dem Universitätsdirektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom\nRektor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer\nzu zeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeich-\nnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\nDie Vollmacht vom 10.10.2005 wird hiermit widerrufen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n23.\nWiderruf der Vollmacht und Leitung von Herrn Mag. Dr. Herbert RACK\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF\niVm der Richtlinie für die Vergabe von Bevollmächtigungen, veröffentlicht im MTBl vom 18.02.2004, 23.\nStück, RN 57, die im MTBl vom 05.05.2004, 32. Stück, RN 123, an Herrn Mag. Dr. Herbert RACK erteilte\nVollmacht, sowie die übertragenen Leitungsfunktionen der stellvertretenden Leitung der OzI, der Bereichslei-\ntung des Administrativen Bereiches sowie der Abteilungsleitungen der Abteilung Recht und der Abteilung\nOrganisation mit sofortiger Wirkung widerrufen wird.\nGleichzeitig werden alle allfällig erteilten Delegations- und Approbationsbefugnisse widerrufen.\n Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER\n Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" }, { "bulletin": { "id": 143, "academic_year": "2006/07", "issue": "5", "published": "2006-10-18T00:00:00+02:00", "teaser": null, "url": "https://online.medunigraz.at/mug_online/wbMitteilungsblaetter_neu.display?pNr=143&pDocNr=4948&pOrgNr=1" }, "index": 18, "text": "- 19 -\n 24. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof. DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n24.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Psychiatrie voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007 befristet bis 31. Dezember 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse:\nPsychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse, praktische und wissenschaftliche Vorerfahrung im\nBereich Psychiatrie und Konsiliarpsychiatrie.\n Ende der Bewerbungsfrist: 08. November 2006 (Kennzahl: D595)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Psychiatrie voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Jänner 2007 befristet bis 31. Dezember 2007.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse:\nPsychotherapeutische Qualifikation bzw. Vorkenntnisse, abgeleistete Gegenfächer (Interne und Neurologie),\npraktische und wissenschaftliche Vorerfahrung im Bereich Psychiatrie, Interesse für forensische psychiatrische\nVersorgung (Halbtagstätigkeit in der Justizanstalt Graz-Karlau).\n Ende der Bewerbungsfrist: 08. November 2006 (Kennzahl: D596)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2)\nUG 2002) an der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Klinische Abteilung für Neuro-\nund Gesichtschirurgische Anästhesiologie und Intensivmedizin, voraussichtlich zu besetzen ab sofort befristet\nbis 28. Februar 2007 bzw. bis auf die Dauer einer eventuellen Verlängerung des Karenzurlaubes.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse:\nAbsolvierte Gegenfächer oder abgeschlossene Turnusausbildung, mehrjährige fachspezifische Ausbildung,\nNotarztdiplom, wissenschaftliche Vorerfahrung, fundierte EDV-Kenntnisse, Fremdsprachenkenntnisse.\n Ende der Bewerbungsfrist: 08. November 2006 (Kennzahl: W598)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie voraus-\nsichtlich zu besetzen ab sofort bis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz" } ] }