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            "text": "- 10 -\nBereits in dieser Phase sind die im Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen für die ProjektleiterInnen\nunterstützend tätig.\nDa bei Vertragsverhandlungen bereits Eckpunkte des späteren Vertrags festgelegt werden, ist es sinnvoll, die\nAnsprechpartnerInnen rechtzeitig einzubeziehen, damit größere Vertragsänderungen, die im Regelfall zu\nspürbaren Zeitverzögerungen und Kosten führen, zu einem späteren Zeitpunkt verhindert werden können.\nSo vorhanden und möglich, sollen jedenfalls Musterverträge der MUG verwendet werden, da dadurch der\nPrüfungs- und Abklärungsaufwand erheblich reduziert wird.\nNach Fertigstellung aller notwendigen Projektunterlagen wird das Projekt bei den in Punkt 4.1. genannten\nAnsprechpartnerinnen und Ansprechpartnern eingereicht.\n    4.2.2. Entscheidungsphase\n    4.2.2.1.       Einzureichende Unterlagen\n  -    Projektmeldeformular\n       Schriftliche Erklärung der jeweils zuständigen Abteilungsleiterin/des jeweils zuständigen Abteilungslei-\n       ters sowie der Leiterin/des Leiters der jeweiligen Organisationseinheit, dass die Voraussetzungen zur\n       Durchführung des Projekts gegeben sind.\n  -    Projektbeschreibung\n       Soweit die Projektbeschreibung vom/von der FördergeberIn oder AuftraggeberIn in gesonderter Form\n       verlangt wird, ist diese beizulegen. Eine zusätzliche oder weiterführende Darstellung ist nicht erforder-\n       lich. Die Projektbeschreibung ist auch dann nicht notwendig, wenn der Projektinhalt eindeutig aus\n       dem Projektvertrag ersichtlich ist.\nBei Forschungsförderungsprojekten ist dem Rektorat vor Einreichung beim Fördergeber jeweils nur die Pro-\njektmeldung und die Projektbeschreibung (Projektantrag) vorzulegen. Erst nach positiver Evaluierung durch\nden Fördergeber sind die im Folgenden genannten Unterlagen nachzureichen.\n  -    Sämtliche projektbezogenen Verträge (Projektvertrag, Konsortialverträge, Nebenverträge und Abspra-\n       chen wie zum Beispiel Versicherungsverträge, Letters of Intent, Side Letters, Miet- und Leasingverträ-\n       ge etc.)\nAn der MUG gelten folgende Unterschriftsregelungen für §27 Projekte:\nVerträge mit Dritten sind von dem jeweils zuständigen Mitglied des Rektorats und dem jeweiligen Leiter der\nOrganisationseinheit zu unterzeichnen.\n  -    Projektkalkulation\n       Hier werden alle das Projekt betreffenden Kosten und Erträge dargestellt.\n  -    Finanzplan\n       Bei längerfristigen (Laufzeit über 6 Monate) und größeren Projekten (Projektwert über EUR 20.000,-)\n       die die MUG als Vertragspartnerin haben, ist die Angabe der Einzahlungs- und Auszahlungszeitpunkte\n       erforderlich, um etwaige Vor- und Zwischenfinanzierungen bereitstellen zu können.\n       Bei § 26-Projekten ist die Vorlage eines Finanzplans nur dann notwendig, wenn an der MUG Dienst-\n       nehmerInnen für das Projekt angestellt werden und um eine Vor- oder Zwischenfinanzierung ange-\n       sucht wird. In der Regel hängt die Auszahlung von Beträgen von der finanziellen Bedeckung ab. Es be-\n       steht kein Anspruch auf Vor- oder Zwischenfinanzierung durch die MUG.\n  -    Personalbedarfsmeldung\n       Für den Fall, dass im Zuge der Projektabwicklung MitarbeiterInnen zusätzlich angestellt werden, sind\n       die Anzahl, die Qualifikation und das Tätigkeitsprofil der benötigten MitarbeiterInnen, die genaue Be-\n       schreibung der Leistung und die Dauer der jeweiligen Vertragsverhältnisse anzugeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 11 -\n  -    Investitionsplan\n       Auflistung aller voraussichtlich für das Projekt benötigten Investitionen unter Angabe der daraus ent-\n       stehenden Neben- und Folgekosten. Es ist darzustellen, ob und wie die Anschaffung nach Projektab-\n       schluss weiterverwendet wird. Wird die MUG bei § 26-Projekten verpflichtet, Eigentum zu erwerben,\n       ist dies gesondert zu vermerken.\n  -    Interne Leistungsverrechnung\n       Sollen interne Dienstleistungen verrechnet werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen\n       Organisationseinheiten zu regeln, wobei die Verrechnungspreise inkl. Kostenersatzforderung an die\n       MUG sein sollen. Die intern zu verrechnenden Leistungen sind in der Projektkalkulation als Kosten an-\n       zuführen.\n       Sofern im Rahmen von Auftragsforschung im Klinischen Bereich Leistungen anderer Organisationsein-\n       heiten benötigt werden, ist dies im Vorhinein zwischen den betroffenen Organisationseinheiten abzu-\n       klären und mit dem/der AuftraggeberIn ein gesonderter Servicevertrag abzuschließen. Die Einnahmen\n       sind auf zwei gesonderte Innenaufträge aufzuteilen.\n  -    Alle weiteren aus Projektsicht relevanten Unterlagen\n       Prüfplan, Ethikkommissionsantrag, Votum der Ethikkommission, Patienteninformation, behördliche\n       Auflagen, Hörsaalanforderung, etc.\nFür die Genehmigung durch das Rektorat bei Kleinprojekten sind lediglich ein Projektmeldeformular, ein\nVertrag und eine Kalkulation notwendig.\n    4.2.2.2.       Entscheidung\nWerden alle erforderlichen Unterlagen vollständig und inhaltlich richtig eingereicht, gilt das Projekt als ge-\nmeldet. Das Rektorat entscheidet innerhalb von 14 Tagen ab Vorlage des Antrags. Die Entscheidung erfolgt\nvorbehaltlich von gegebenenfalls notwendigen Entscheidungen der Ethikkommission und/oder des Kranken-\nanstaltenträgers.\nFür § 26-Projekte gilt:\nBei Verstreichen oben angeführter Frist ohne Antwort durch das Rektorat gilt der Antrag als nicht untersagt.\nBei Verletzung der gesetzlichen Voraussetzungen oder im Falle, dass der erforderliche Kostenersatz nicht\ngeleistet werden kann, wird das Projekt untersagt.\nFür Projekte unter den Vollmachtsbestimmungen der § 27 und § 28 gilt:\nAufgrund des Haftungsrisikos der MUG entsteht keine Genehmigung durch Fristablauf. Der Antrag gilt erst\nmit Vorliegen einer positiven schriftlichen Benachrichtigung als genehmigt. Wird der erforderliche Kostener-\nsatz entsprechend Punkt 5 nicht nachgewiesen oder entsteht der MUG ein nicht tragbares Haftungsrisiko\noder werden MUG - Richtlinien verletzt, wird das Projekt nicht genehmigt.\n    4.2.3. Projektabwicklungsphase\nDie Projektabwicklungsphase beginnt bei Projekten, in denen die MUG Vertragspartnerin ist, mit Vorliegen\nder Genehmigung und mit der rechtsgültigen Unterschrift des Projektvertrags durch Organe der MUG. Wird\nein § 26-Projekt nicht untersagt oder läuft die Entscheidungsfrist von 14 Tagen ab Einreichung der Unterla-\ngen ohne Benachrichtigung ab, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Abwicklungsphase.\nBei Forschungsförderungsprojekten beginnt die Projektabwicklungsphase mit der positiven Begutachtung\ndurch den Fördergeber. Im Anschluss sind alle noch ausständigen Einreichunterlagen nachzureichen (s. Punkt\n4.2.2.1.)\nEs wird dem Projekt ein Innenauftrag zugeordnet, auf dem alle projektbezogenen Kosten und Erlöse, Einzah-\nlungen und Auszahlungen erfasst und laufend verfolgt werden.\n  - Personalaufnahme\n    So erforderlich, wird das jeweilige Personalaufnahmeprocedere eingeleitet. Personalaufnahmen bedürfen\n    bei unbefristetem Dienstverhältnis jedenfalls einer öffentlichen Ausschreibung. Sind die Dienstverhältnis-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 12 -\n     se befristet, sieht der Gesetzgeber ein qualifiziertes Auswahlverfahren vor. Dies beinhaltet jedenfalls eine\n     Prüfung und Bewertung mehrerer KandidatInnen, wobei in der Reihung die beste Qualifikation begrün-\n     det werden muss. Festzuhalten ist, dass gemäß § 23 (1) Z9 UG 2002 ausschließlich der/die RektorIn die\n     Aufnahme von Personal sowie den Abschluss von Werkverträgen veranlassen kann.\n     Sämtliche MitarbeiterInnen an durch Drittmittel finanzierten Projekten, unabhängig davon ob § 26 oder\n     § 27, sind zwingend Angestellte der MUG. Deshalb sind die Entgelte entsprechend vergleichbarer Positi-\n     onen der MUG anzusetzen.\n  - Investitionen\n      Anschaffungen, die ins Eigentum der MUG übergehen, unterliegen der Beschaffungsrichtlinie. Anschaf-\n      fungen von § 26-Projekten werden, so kein Eigentum der MUG begründet wird, vom/von der Projekt-\n      verantwortlichen persönlich durchgeführt. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen ist die Spezifikation sei-\n      tens des/der Projektverantwortlichen ausschlaggebend. Die entsprechenden Stellen der MUG sind im-\n      mer dann in die Spezifikation einzubinden, wenn der Universität durch die Investition Neben- oder Fol-\n      gekosten entstehen.\n  - Interne Leistungsverrechnung\n      Das Formular die interne Leistungsverrechnung betreffend, wird dem Controlling übermittelt, kontrol-\n      liert und anschließend der Finanzbuchhaltung zur Buchung weitergeleitet.\n  - Berichte\n      Die Betreuung der Projektleiterin/des Projektleiters in der Abwicklungsphase sowie die Häufigkeit und\n      Inhalte notwendiger Projektberichte werden mit den in Punkt 4.1 genannten Ansprechpartnerinnen und\n      Ansprechpartnern vereinbart. Jedenfalls sind Umstände, die vermuten lassen, dass der MUG Schaden\n      durch das Projekt droht, unverzüglich und schriftlich dem Rektorat im Wege über die jeweiligen An-\n      sprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu melden.\n  - Haftung\n     Die finanzielle Abdeckung allfälliger Verpflichtungen richtet sich, unbeschadet des möglichen Regresses\n     auf den/der projektverantwortlichen DienstnehmerInnen der MUG, nach dem Verursacherprinzip. Rei-\n     chen die Projekteinnahmen nicht aus, um die Verpflichtungen aus dem Projekt abzudecken, wird zu-\n     nächst auf verfügbare Mittel der jeweiligen Suborganisationseinheit, in weiterer Folge auf die verfügba-\n     ren Mittel der jeweiligen Organisationseinheit zurückgegriffen. Letztlich haftet die Universität mit allen\n     ihr verfügbaren Mitteln.\n     4.2.4. Projektbeendigung\nDas Ende des Projektes ist bei den in Punkt 4.1. genannten AnsprechpartnerInnen zu melden. Erst nach Mel-\ndung der Projektbeendigung kann das Projekt abgerechnet und über die Ergebnisverwendung entschieden\nwerden.\n- Formular Meldung über die Beendigung des Projekts\n     5. Kostenersätze\n     5.1.     Gesetzliche Grundlage\nGemäß § 26 Abs. 3 und § 27 Abs. 3 UG 2002 ist für die Inanspruchnahme von Personal und Sachmitteln der\nMUG zur Durchführung von Aufträgen Dritter der volle Kostenersatz an die Universität zu leisten.\nKostenersätze dienen der Abdeckung der bei der MUG anfallenden Kosten, die durch die Zurverfügungstel-\nlung der für das Projekt notwendigen Infrastruktur und der Serviceleistungen entstanden sind.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 13 -\n     5.2.      Infrastruktur und Serviceleistungen der MUG\n     5.2.1. Nutzung bereits bestehender Infrastruktur\n     •    Personal (ausgenommen Drittmittelpersonal)\n     •    Büros, Forschungsflächen, Labors, Hörsäle\n     •    Heizung, Strom, Reinigung etc.\n     •    EDV-Ausstattung\n     •    Kommunikationseinrichtungen wie Telefon, Fax, E-mail etc.\n     •    Geräteausstattung\n     •    Bibliothek\n     •    ZMF\nDer Kostenersatz errechnet sich bei diesem Punkt vorwiegend über Stundensätze z.B. bei der Nutzung von\nPersonalressourcen. Die genauen Sätze können der aktuellen Kalkulationsrichtlinie entnommen werden.\n     5.2.2. Serviceleistungen\n     •    Projektberatung und -betreuung durch die jeweils zuständigen Stellen (Büro der VizerektorInnen, Fi-\n          nanzbuchhaltung, Controlling, Personalabteilung, Rechtsabteilung, EDV, Beschaffung, etc.)\n     •    Information, Beratung, Training und Coaching zur Beteiligung an nationalen und internationalen\n          Forschungsfinanzierungsprogrammen, Abwicklung von Forschungsprojekten, Verwertung von For-\n          schungsergebnissen, etc.\n     •    Beteiligung der MUG an Forschungseinrichtungen, wie zum Beispiel Kompetenzzentren, Science\n          Park und ähnlichem\n     •    Versicherungsschutz (Betriebshaftpflichtversicherung)\n     •    Risiko- und Haftungsübernahme\n     •    Image und Expertise der MUG: „Markenzeichen MUG“\nDie Kosten für die Serviceleistungen der MUG werden mittels eines prozentuellen Zuschlags auf die Kosten,\nder in der aktuellen Kalkulationsrichtlinie verankert ist, ersetzt.\n     5.3.      Kostenersätze je Drittmittelaktivität\nIn jedem Fall sind zumindest die direkten Kosten zB Anstellung von Drittmittelpersonal, Sachmittel, etc. der\nMUG in gleicher Höhe zu ersetzen.\nZusätzlich werden für Infrastruktur und Serviceleistungen sogenannte Kostenersätze verrechnet (siehe Über-\nsichtstabelle im Anhang).\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 14 -\n     6. Kalkulationsschema\nDie Kalkulation gliedert sich in 6 Kategorien:\n     a.      Gesamte Projekteinnahmen\n     b.       Für das Projekt gesondert anzuschaffende Investitionen, Sachmittel und Leistungen:\n              - Investitionen (Anschaffungswert inklusive Neben- und Folgekosten)\n              - Sachmittel (Chemikalien, Medikamente, Büromaterial, Sonstiges)\n              - Personal (Lohn- und Gehaltskosten inklusive Lohnnebenkosten und Sonderzahlungen)\n              - zusätzliche Vergütungen angestellter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Mehrarbeit\n              - Werkleistungen (fremdbezogene Dienstleistungen, Beratung etc.)\n              - Sonstiges (Miete, Leasing, Versicherungen, Reisekosten, Porti, etc.)\n              - Kostenersätze an KAGES\n     c.      Nutzung bereits bestehender Infrastruktur:\n             - Sachmittel (Chemikalien, Medikamente, Büromaterial, Sonstiges)\n             - Personal (Dienstzeit: Stunden x Stundensatz)\n             - Sonstiges (Raumsätze für Labor, Büro, Hörsaal, Gerätemieten etc.)\n     d.      Serviceleistung der MUG (als prozentueller Zuschlag auf o.a. Einzelkosten)\n     e.      Risiko (ist gesondert festzulegen)\n     f.      Ergebnis (a – Summe aus b,c,d,e)\nKalkulationsrichtlinien siehe Anhang\nAlle unter Punkt b. angeführten Aufwendungen und Investitionen sind sogenannte Durchläufer. Diese Kos-\nten werden für das Projekt, in der betreffenden Organisationseinheit, durch das in die MUG eingezahlte\nDrittmittelgeld bezahlt.\nDie Kosten für die unter Punkt c. angeführte Infrastruktur werden bereits im Rahmen des Globalbudgets von\nder MUG getragen und sind dieser zweckfrei zu ersetzen.\nDie Kosten für die unter Punkt d. angeführten Serviceleistungen werden ebenfalls im Rahmen des Global-\nbudgets von der MUG bezahlt und sind deshalb dieser zweckfrei zu ersetzen.\nUnter dem Titel Risiko in Punkt e. werden Projektwagnisse und –risken antizipiert. Nach Beendigung des\nProjekts wandelt sich diese Position entweder in tatsächliche Kosten um oder erhöht das Ergebnis. Die Kos-\nten sind entsprechend der Haftungsregelung unter Punkt 4.2.3. zu tragen.\n     7. Ergebnisverwendung\nIst das Ergebnis positiv, kann der/die Projektverantwortliche entweder das gesamte oder Teile des Ergebnis-\nses für Forschung und Lehre in der jeweiligen Organisationseinheit (zB für Reisekosten, Investitionen, …)\nverwenden bzw. Prämien für sich und seine MitarbeiterInnen ausschütten.\nAls Prämien gelten sämtliche Auszahlungen an wissenschaftliche Mitarbeiter der MUG. Die Abgeltung von\nÜberstunden und erbrachten Leistungen von nichtwissenschaftlichem Personal bzw. Landesbediensteten fällt\nhingegen nicht unter diesen Begriff, sondern ist bereits in der Projektkalkulation unter Punkt b. als Kosten\ndes Projektes anzusetzen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 15 -\nPrämien können max. bis zu einer Höhe von 25 % des Projektergebnisses ausgeschüttet werden, wobei in\ngleicher Höhe der Prämie der MUG Ersatz zur Einrichtung eines Forschungsförderungsfonds zu leisten ist.\nDas restliche Ergebnis steht der Organisationseinheit/Arbeitsgruppe für Forschung und Lehre zur freien Ver-\nfügung.\nPrämien können nur aus abgeschlossenen Projekten, nicht jedoch von Sammelaufträgen, Eigenforschung-,\nForschungsförderungsprojekten bzw. projektbezogenem Sponsoring ausbezahlt werden.\n     8. Gültigkeit und Anwendung\nDiese Regelung gilt ab Datum der Veröffentlichung. Laufende Projekte sind mit den Ansprechpartnerinnen\nund den Ansprechpartnern unter Punkt 4.1. abzuklären.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 16 -\n    9. Anhang\nKalkulationsrichtlinien\nFormulare:\n    •    Projektmeldeformular an VR für Forschungsmanagement und internationale Kooperation\n    •    Projektmeldeformular an VR für den klinischen Bereich\n    •    Projektmeldeformular an VR für Studium und Lehre\n    •    Projektmeldeformular an den/die UniversitätsdirektorIn\n    •    Projektkalkulation\n    •    Finanzplan\n    •    Personalbedarfsmeldung\n    •    Investitionsplan\n    •    Bedarfsmeldung Hörsäle und Seminarräume\n    •    Benachrichtigung der Genehmigung/Nicht-Untersagung\n    •    Monatliche Projektzeiterfassung\n    •    Meldung bei Beendigung des Projekts\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 17,
            "text": "- 18 -\nDie folgenden Kalkulationsrichtlinien gelten für sämtliche Drittmittelaktivitäten im Sinne der „Regelung von\nDrittmittelaktivitäten an der Medizinischen Universität Graz (MUG)“\n1.       Kalkulationsschema\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 18,
            "text": "- 19 -\n2.      Leistungsarten und Kostensätze\n2.1.    Personal inklusive Nutzung von Büroräumen und EDV-\n        Ausstattung\nDie Kosten für MUG - Stammpersonal werden mittels Durchschnittssätzen berechnet. Diese beziehen sich\nauf die jeweilige Verwendungsgruppe und beinhalten auch die Kosten der Infrastrukturausstattung (EDV\nund Arbeitsplatz), wobei von einer durchschnittlichen Raumgröße von 11,5 m² ausgegangen wird:\n•     UniversitätsprofessorIn / LeiterIn der\n      Organisationseinheit/AbteilungsleiterIn                              55,00 Euro/h\n•     UniversitätsdozentIn / UniversitätsassistentIn\n      AssistenzarztIn                                                      43,00 Euro/h\n•     VertragsassistentIn                                                  29,00 Euro/h\n•     Wissenschaftliche(r) MitarbeiterIn                                   27,00 Euro/h\n•     MTA, CTA                                                             25,00 Euro/h\n•     SekretärIn / Allgemeine(r) Bedienstete(r)                            20,00 Euro/h\n2.2.    Nutzung von Laborräumen\nFür die Nutzung von Laborräumen wird 3,20 Euro/Stunde berechnet, wobei wieder von einer Raumnutzung\nvon 11,5 m2 je Arbeitsplatz ausgegangen wird.\n2.3.    Nutzung von Hörsälen und Seminarräumen\nDie Kosten für die Nutzung von Hörsälen und Seminarräumen werden mittels Durchschnittssätzen je Quad-\nratmeter berechnet. Diese beinhalten neben der Miete auch die üblichen Betriebskosten.\nDerzeit werden diese Kosten pauschal mit 1,00 Euro/m2/Tag angesetzt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 20 -\n2.4.     Inanspruchnahme von Großgeräten\nDer Kostenersatz für die Nutzung von Großgeräten wird bei Bedarf individuell je Anlagennummer abhängig\nvom Anschaffungswert und der wirtschaftlichen Nutzungsdauer, inklusive einem Aufschlag für Wartung\nbzw. Reparatur, berechnet.\n2.5.     Serviceleistungen der MUG\nFür Serviceleistungen der MUG werden 7 % auf für das Projekt gesondert anzuschaffende Sachmittel und\nLeistungen sowie auf die Kosten der Nutzung bereits bestehender Infrastruktur aufgeschlagen. Für das Pro-\njekt gesondert anzuschaffende Investitionen sowie die Kostenersätze KAGes sind nicht Bestandteil der Be-\nrechnungsbasis.\n3.       Risiko\nUnter dem Titel Risiko werden Projektwagnisse und –risken antizipiert. Die Höhe dieses Werts ist mit den\njeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern gemäß der „Regelung von Drittmittelaktivitäten an\nder Medizinischen Universität Graz (MUG)“ festzusetzen.\nNach Beendigung des Projekts wandelt sich diese Position entweder in tatsächliche Kosten um oder erhöht\ndas Ergebnis.\n4.       Dauer und Gültigkeit\nDie vorliegende Richtlinie tritt ab Datum der Veröffentlichung in Kraft und ist bis zur Verlautbarung einer\nneuen Kalkulationsrichtlinie gültig.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 21 -\n                                        140. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n140.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Dezember 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossenes Humanmedizin- und Zahnmedizinstudium bzw. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde und Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, einschlägige Erfahrung in Mund-, Kiefer- und\nGesichtschirurgie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W546)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Hals-Nasen-Ohren-Universitätsklinik,\nKlinische Abteilung für Allgemeine HNO, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006 bis zur Beendi-\ngung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, abgeschlossener Turnus, abgeleistetes\nBundesheer bzw. Zivildienst, Kenntnisse und/oder Erfahrung in HNO-relevanten anderen klinisch-\nmedizinischen Fächern, gute Teamfähigkeit, Erfahrungen und Kenntnisse insbesondere auf dem Bereich der\nHNO-spezifischen Immunologie und Onkologie, Erfahrung in HNO-spezifischer studentischer Lehre und\npostpromotioneller Ausbildung, gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Medizin-orientierten EDV, Fremdspra-\nchenkenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W547)\n2 halbe Stellen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Oralchirurgie,\nLehre und wissenschaftlicher Tätigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W552)\n4 halbe Stellen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde, Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Zahnersatzkun-\nde (Prothetik, Restaurative, Implantologie, Parodontologie) und wissenschaftlicher Tätigkeit, gute Englisch-\nkenntnisse, ausgezeichnete EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W553)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 22 -\n1 Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs- und\nLehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische\nAbteilung für Zahnerhaltungskunde, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Zahnerhaltung\nund Kinderzahnheilkunde, Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftliche Arbeiten (Diplomarbeit\nund Veröffentlichungen) auf diesen Gebieten.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W554)\n2 halbe Stellen einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (Fachärztin/Facharzt) an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheil-\nkunde, Klinische Abteilung für Kieferorthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossene universitäre zahnmedizinische Ausbildung, Interesse an Kieferorthopädie\nund wissenschaftlicher Tätigkeit, ausreichende Englisch- und EDV-Kenntnisse, Diplomarbeit bzw. Dissertati-\non in Kieferorthopädie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W555)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002 idgF) am Institut für Anatomie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse: Interesse am anatomischen Unterricht und am wissenschaftlichen Arbeiten, Unter-\nrichtserfahrung, gute Anatomiekenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: W556)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 23 -\n140.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufenthalts-\nkosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatange-\nstelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nBerichtigung der Ausschreibung vom 02.08.2006:\n1 Stelle als designierte(r) Leiterin/Leiter der Core Facility Mikroskopie am Zentrum für Medizinische Grundla-\ngenforschung zu besetzen ab 01. Jänner 2007.\nIhre Aufgaben:\n     ƒ   Ausbau, Organisation und Führen der Core Facility Mikroskopie als Dienstleistungseinheit; dies um-\n         fasst insbesondere die wissenschaftliche und technische Betreuung der Gerätesysteme der Core Faci-\n         lity und deren Integration in einen gut funktionierenden Servicebetrieb (z. B. Probenaufbereitung,\n         immunhistochemische Färbungen, Laserscanning-Mikroskopie, FRET, etc.)\n     ƒ Aufbau und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in der Core Facility\n     ƒ Beratung und Unterstützung von Projektmitarbeitern in allen Phasen mikroskopischer Experimente,\n         von der Zellen- und Gewebeaufbereitung über Durchführung bis hin zur Dokumentation und Inter-\n         pretation von mikroskopischen Bildern und Spezialtechniken\n     ƒ Aus-, Fort- und Weiterbildung von akademischen und nichtakademischen MitarbeiterInnen\n     ƒ Investitionsplanung für den Bereich Mikroskopie, Lieferantenauswahl\n     ƒ Kosten/Preiskalkulationen für diverse Serviceleistungen der Core Facility\n     ƒ Evaluierung und Einführung neuer Analysemethoden und -techniken\nAnforderungsprofil:\n     ƒ   Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der EU oder EWR\n     ƒ   Rechtliche Unbescholtenheit\n     ƒ   Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Medizin, Biologie oder äquivalentes\n     ƒ   Mehrjährige fachliche Spezialisierung und Qualifikation in allen Aspekten der Mikroskopie, vorzugs-\n         weise abgeschlossene Facharztausbildung für Histologie oder Pathologie\n     ƒ   Erfolgreiche eigene Forschungstätigkeit, Erfahrung in der Führung von Arbeitsgruppen oder Service-\n         einrichtungen für den wissenschaftlichen Betrieb\n     ƒ   Teamfähigkeit, überdurchschnittliche Flexibilität und Bereitschaft, sich fachlich und persönlich wei-\n         terzubilden\n     ƒ   Ausgezeichnete Englisch- und EDV-Kenntnisse\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A542)\nFundraising\nDie Medizinische Universität Graz baut im Rahmen ihrer strategischen Zielsetzung den Bereich Fundraising\nauf. Gemeinsam mit Förderern sollen Projekte realisiert werden, die zur Profilschärfung und zum weiteren\nAusbau von Exzellenzbereichen der Universität beitragen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der Gewin-\nnung von GroßspenderInnen. Der Bereich Fundraising ist der Universitätsleitung unterstellt. In Ihren Aufga-\nben werden Sie anfangs von einer Fundraising-Beratung unterstützt.\nTätigkeiten:\n     - Aufbau des Bereichs Fundraising\n     - Gezielte Einbindung der Universitätsleitung\n     - Koordination und Mitarbeit bei der Ausarbeitung von Förderprojekten\n     - Erstellung schlüssiger Businesspläne und belastbarer Finanzpläne\n     - Erschließung des Kontaktnetzwerks der Universität\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 24 -\n     - Recherche potentieller SpenderInnen, Erstellung von Spenderprofilen\n     - Ausarbeitung einer Kontaktstrategie für die Spenderansprache\n     - Vertragsverhandlung\n     - Spenderpflege und Vertragscontrolling\n     - Begleitung realisierter Förderprojekte\n     - Interne und externe Kommunikation\n     - Aufbau eines Fördervereines\nAnforderungsprofil:\nFür die Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung und potentiellen GroßspenderInnen benötigen Sie ein\nsicheres Auftreten und hohe Überzeugungskraft. Ein universitärer Abschluss erleichtert Ihnen das Verständnis\nder überwiegend medizinischen Förderprojekte. Erfahrung im Großspenden-Fundraising sowie mit Universi-\ntäten wäre wünschenswert. Für die Recherche von SpenderInnen ist eine Vertrautheit mit wichtigen Perso-\nnen der Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im deutschsprachigen Raum von Vorteil. Da im Großspenden-\nFundraising viele Termine fremdbestimmt sind, ist Flexibilität bezüglich der Arbeitszeit notwendig.\nWas wir bieten:\nWir bieten Ihnen eine spannende Position in einem zukunftsweisenden und neuen Bereich unserer Universi-\ntät. Die Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit besetzt werden. Die Bezahlung richtet sich nach\nIhren Qualifikationen.\nBei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mag. Dr. Margit Lachmann unter +43 316 385 72017 oder\nmargit.lachmann@meduni-graz.at\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. September (Kennzahl: A544)\n1 Stelle einer Sekretärin oder eines Sekretärs (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an der\nMedizinischen Universitätsklinik, Klinische Abteilung für Angiologie, voraussichtlich zu besetzen ab 14. No-\nvember 2006.\nAnforderungsprofil:\nBeherrschung des MS Office Paketes, Organisatorische Fähigkeiten, Erfahrung in Sekretariatsarbeiten, Inte-\nresse an audiovisueller Technik und an der Arbeit mit MedizinstudentInnen – speziell Administration des\nMedizinstudiums, Kooperations- und Lernbereitschaft.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A545)\n1 Stelle einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Berufserfahrung, gute Kommunikations-\nund Teamfähigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A548)\n1 Stelle einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Kieferorthopädie, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Erfahrung im Klinischen Bereich, gute\nKommunikations-, Anpassungs- und Teamfähigkeit und Eigenständigkeit, seriöses, dem Heilberuf entspre-\nchendes Auftreten.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A549)\n2 halbe Stellen einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für\nZahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, voraus-\nsichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Erfahrung im Klinischen Bereich, gute\nKommunikations-, Anpassungs- und Teamfähigkeit und Eigenständigkeit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A550)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 25 -\n1 Stelle einer Zahnärztlichen Helferin oder eines Zahnärztlichen Helfers an der Universitätsklinik für Zahn-,\nMund- und Kieferheilkunde, Klinische Abteilung für Zahnerhaltungskunde, voraussichtlich zu besetzen ab\n01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,\ngute Kommunikations- und Teamfähigkeit.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A551)\n1 Stelle einer Zahntechnikerin oder eines Zahntechnikers an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde, Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahntechnikerin oder zum Zahntechniker, Erfahrung im Klinischen Bereich,\nErfahrung in selbständiger Arbeit, bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenzdienst.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A557)\n1 Stelle als Technischer Fachdienst an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Vorklinik,\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nTechnischer Fachdienst mit EDV-Kenntnissen und Kenntnisse im audiovisuellen Bereich.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A558)\n3 Stellen zu 67,50% als Zahnärztliche Ordinationshilfe an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund- und Kie-\nferheilkunde, Klinische Abteilung für Zahnersatzkunde, voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung zur Zahnärztlichen Ordinationshilfe, Erfahrung im klinischen Bereich, gute\nKommunikations- und Teamfähigkeit, Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, gute EDV-Kenntnisse.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 06. September 2006 (Kennzahl: A559)\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                          DER\n                   MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                             http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2005/2006                            Ausgegeben am 06.09.2006                             31. Stück\n141.     Leitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Leiters im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n142.     Forschungseinheit: Errichtung und Bestellung des Leiters\n143.     Vollmacht für Herrn Mag. Oliver SZMEJ\n144.     Stilllegung der Vollmacht von Herrn Mag.Dr. Herbert RACK für die Dauer der Karenzierung\n145.     Vollmacht für Frau ADir. Ingeborg BAUER\n146.     Ausschreibung von Stellen\n141.\nLeitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Leiters im wissenschaftlichen klinischen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß den Bestimmun-\ngen des § 20 Abs. 5 iVm § 32 Abs. 2 UG 2002 idgF sowie des § 4 (4) des Organisationsplanes der Medi-\nzinischen Universität Graz idgF Herrn Ao.Univ.-Prof.Dr. Michael TRAUNER zum 2. Stellvertreter des Ab-\nteilungsleiters der Klinischen Abteilung für Gastroenterologie und Hepatologie an der Medizinischen Uni-\nversitätsklinik mit Wirkung ab 01.09.2006 – 28.02.2009 bestellt hat.\n                                       Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                              Rektor\n142.\nForschungseinheit: Errichtung und Bestellung des Leiters\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß der Richtlinie über\ndie Errichtung von Forschungseinheiten, veröffentlicht im MTBl vom 03.08.2005, Studienjahr 2004/05,\n25. Stk, RN 103, folgende Forschungseinheit vom Rektorat mit Wirkung ab 01.09.2006 eingerichtet wur-\nde:\nForschungseinheit für immunologische und molekulare Grundlagen kindlicher Immundefekte (Research\nunit for immunologic and molecular biological basics of immunodeficiencies in children)\nLeiter: Herr Ao.Univ.-Prof.Dr. Wolfgang SCHWINGER\n                                       Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                              Rektor\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 20. September 2006\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 13.09.2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\n143.\nVollmacht für Herrn Mag. Oliver SZMEJ\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF für\nHerrn Mag. Oliver SZMEJ folgende unbefristete Vollmacht bekannt:\n                                                   VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.Prof.DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF iVm den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk., RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                                Mag. Oliver SZMEJ\n                                  (im Folgenden: „der BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                             geboren am 13.12.1970\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist Universitätsdirektor der MUG.\nDer BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n     • Alle privatrechtlichen Rechtsgeschäfte, die der MUG erlaubt sind und die nicht aufgrund zwingender\n         gesetzlicher Vorschrift dem Rektor vorbehalten sind bzw. von diesem ad personam gezeichnet wer-\n         den müssen.\nDabei ist der BEVOLLMÄCHTIGTE im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte berechtigt, für die\nMUG gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin/ einem Vizerektor zu zeichnen und die MUG dar-\naus rechtswirksam zu verpflichten,\nIm übrigen ist der BEVOLLMÄCHTIGTE auch berechtigt, mit einer/einem vom Rektor mit „Vollmacht“ oder\n„Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer gemeinsam zu zeichnen und die MUG\ndaraus rechtswirksam zu verpflichten; dies aber nur im Rahmen von deren/dessen im Mitteilungsblatt der\nMUG sowie im Internet veröffentlichten Vollmacht.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n144.\nStilllegung der Vollmacht von Herrn Mag.Dr. Herbert RACK für die Dauer der Karenzierung\nDer Rektor, Herr Univ.Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF\niVm den Richtlinien des Rektorats für die Vergabe von Bevollmächtigungen, veröffentlicht im MTBl vom\n18.02.2004, Studienjahr 2003/04, 23. Stück, RN 57, die im MTBl vom 05.05.2004, Studienjahr 2003/04,\n32. Stk, RN 123, an Herrn Mag.Dr. Herbert RACK erteilte Vollmacht für die Dauer der Karenzierung vom\n01.09.2006 bis 31.08.2007 stillgelegt wurde.\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n145.\nVollmacht für Frau ADir. Ingeborg BAUER\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt gemäß § 28 (1) letzter Satz UG 2002 idgF für\nFrau ADir. Ingeborg BAUER folgende unbefristete Vollmacht bekannt:\n                                                   VOLLMACHT\nDer Rektor der Medizinischen Universität Graz (im Folgenden: „MUG“), Hr. Univ.Prof.DDr. Gerhard Franz\nWalter, erteilt diese Vollmacht gemäß § 28 (1) UG 2002 idgF i.V.m. den Richtlinien des Rektorats der MUG,\nveröffentlicht im Mitteilungsblatt 23. Stk. RN 57 vom 18. Februar 2004 an\n                                                 Ingeborg BAUER\n                                   (im Folgenden: „die BEVOLLMÄCHTIGTE“)\n                                             geboren am 24.06.1951\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE ist zu folgenden privatrechtlichen Rechtsgeschäften ermächtigt:\n     • Abschluss aller gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die nicht\n         aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschrift dem Rektor oder einem Mitglied des Rektorates vor-\n         behalten sind und die der Betrieb einer Universität mit sich bringt (insbesondere Zeichnung von\n         Kauf-, Miet-, Werk-, Kredit-, Darlehens-, Besicherungs-, Arbeitsverträge aller Art).\nJedenfalls ist die BEVOLLMÄCHTIGTE nicht befugt, für die MUG Grundstücke zu verkaufen oder zu be-\nlasten.\nDie BEVOLLMÄCHTIGTE hat in ihrem Namen und mit dem vorangestellten Zusatz „ppy“ (für: „per Proxy“)\nfür die MUG zu zeichnen. Die BEVOLLMÄCHTIGTE ist im Rahmen der oben genannten Rechtsgeschäfte\nausschließlich berechtigt, für die MUG entweder (a) gemeinsam mit dem Rektor oder einer Vizerektorin oder\neinem Vizerektor oder dem Universitätsdirektor zu zeichnen oder (b) gemeinsam mit einer/einem vom Rek-\ntor mit „Vollmacht“ oder „Auftrag und Vollmacht“ betrauten Arbeitnehmerin/betrauten Arbeitnehmer zu\nzeichnen – in Variante (b) aber nur im Rahmen von Angelegenheiten, für die beide Unterzeichner zeich-\nnungsberechtigt sind – und die MUG rechtswirksam daraus zu verpflichten.\nDiese Vollmacht kann jederzeit durch den Rektor widerrufen werden. Der Widerruf wird im Mitteilungsblatt\nder MUG sowie im Internet veröffentlicht.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                      Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\n                                        146. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n146.1\nAn der Medizinischen Universität Graz ist zum ehest möglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines\n  Universitätsprofessorin/Universitätsprofessors für Innere Medizin mit Schwerpunkt Endokrinologie und\n                                                    Stoffwechsel\nan der Medizinischen Universitätsklinik zu besetzen.\nDie Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis nach\nden Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 idgF und des Angestelltengesetzes.\nDie Universitätsprofessorin/der Universitätsprofessor ist innerhalb des Klinischen Bereiches der Medizinischen\nUniversität Graz nach Maßgabe der universitätsrechtlichen Bestimmungen (d.h. u.a. zunächst befristet) als\nLeiterin/Leiter der Klinischen Abteilung für Endokrinologie und Stoffwechsel an der Medizinischen Universi-\ntätsklinik vorgesehen.\nVoraussetzungen für die Bewerbungen sind:\n1. Eine der Verwendung entsprechende abgeschlossene inländische oder gleichwertige ausländische Hoch-\n    schulausbildung mit Doktorat in Humanmedizin\n2. Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin\n3. Additivfachärztin/Additivfacharzt für Endokrinologie und Stoffwechsel\n4. Habilitation oder gleichzuhaltende herausragende wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre\n5. Pädagogische und didaktische Eignung\n6. Qualifikation zur Führungspersönlichkeit\n7. Auslandserfahrung\nProfil der Klinischen Abteilung:\nDas Profil der derzeitigen Klinischen Abteilung für Endokrinologie und Nuklearmedizin ist im Internet unter\nhttp://www.meduni-graz.at abrufbar.\nEntsprechend dem Entwicklungsplan der Medizinischen Universität Graz ist die Klinische Abteilung für Endo-\nkrinologie und Stoffwechsel die Nachfolgeabteilung der derzeitigen Klinischen Abteilung für Endokrinologie\nund Nuklearmedizin (http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html; 17. Stück vom\n29.03.2006 (5. Sondernummer)). Der nuklearmedizinische Geräteanteil soll organisatorisch mit der Klini-\nschen Abteilung für Nuklearmedizin der Radiologie und in einer gemeinsamen Raumeinheit untergebracht\nwerden. Für die Zusammenarbeit wird eine Vereinbarung getroffen.\nFür weitere fachliche Auskünfte im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle steht Herr Univ.-Prof.\nDr. Ernst Pilger, Vorstand der Medizinischen Universitätsklinik (Tel. 0034/316 385 2863, E-Mail:\nernst.pilger@meduni-graz.at) zur Verfügung.\nAnforderungsprofil und Aufgaben:\nVon der Bewerberin/ dem Bewerber wird umfangreiche Kompetenz in der Führung einer universitären Klini-\nschen Abteilung mit den damit verbundenen Aufgaben in Lehre, Forschung und in der Patientinnen- und\nPatientenversorgung gefordert.\nDarüber hinaus wird neben sozialer Kompetenz auch die Fähigkeit und das Streben nach interdisziplinärer\nZusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene in allen Aufgabenbereichen erwartet.\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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