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            "text": "-7-\nden. Die zweitinstanzliche Behörde erhält ausschließlich folgende Informationen von den Einsprüchen zu\nTestfragen\n          a. Anzahl der Einsprüche zu dieser Frage\n          b. Die Begründungen aller Einsprüche zu den einzelnen Fragen\n(3) Die zweitinstanzliche Behörde beschließt die Reihungsliste, die wie die provisorische veröffentlicht wird,\nnach den in dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen. Die Reihungsliste erlangt mit Veröffentlichung\nRechtskraft.\n(4) Die KandidatInnen werden nach der Gesamtpunkteanzahl gereiht.\n(5) Die in dieser Verordnung genannte Studienplatzzahl kann durch einstimmigen Beschluss des Rektorates\nfür das Studienjahr 2006/2007 erhöht werden.\n(6) Nach den Verfahrensschritten dieser Verordnung werden die ersten 16 Personen der Zahnmedizinliste\nzum Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an der MUG aufgenommen.\n(7) StudienwerberInnen, die aufgrund der Reihungsliste einen Studienplatz erhalten, müssen spätestens bis\n13.10.2006 nachweislich und schriftlich erklären, dass sie ihren Studienplatz in Anspruch nehmen. Unter-\nbleibt eine fristgerechte Erklärung verfällt der Studienplatz und wird an die/den in der Reihungsliste\nnächstgereihte/nächstgereihten Studienwerberin/Studienwerber vergeben, welche/welcher noch keinen\nStudienplatz erhalten hat (Nachrückung).\n§ 8 Konsequenz des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\n(1) Die Zulassung zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG setzt voraus, dass die Stu-\ndienwerberin/der Studienwerber einen Studienplatz aufgrund der Reihungsliste erhalten hat und die Zulas-\nsungsvoraussetzungen gem. §§ 60 ff UG 2002 erfüllt.\n(2) Jene StudienwerberInnen, die nicht gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung das Grobauswahl-\nund Reihungsverfahren positiv abgeschlossen haben und sich daher nicht auf der Reihungsliste befinden,\nsind für das Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG nicht zulassungsfähig. Eine Aufnahme\nvon StudienwerberInnen erfolgt ausschließlich zu Beginn eines Studienjahres; eine Zulassung während des\nlaufenden Studienjahres erfolgt nicht.\n(3) Den StudienwerberInnen nach Abs. 2 steht die Möglichkeit offen, im darauf folgenden\nWintersemester 2007/2008 zum nächsten Termin des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\nanzutreten. Diesbezüglich gelten alle Regelungen wie bei einer/einem im Wintersemester 2007/08 für das\nDiplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG erstinskribierenden Studierenden.\nTeil III – Sonderregelungen für Erasmusstudierende und Gleichgestellte\n§ 9 Erasmusstudierende\n(1) Studierende aus dem ERASMUS-Mobilitätsprogramm oder aus gleichwertigen, internationalen, zeitlich\nbefristeten Austauschprogrammen müssen, unter der Voraussetzung, dass sie nach spätestens zwei Semes-\ntern die Medizinische Universität Graz wieder verlassen, nicht am Grobauswahl- und Reihungsverfahren\nteilnehmen.\nTeil IV – Behörden\n§ 10 Erstinstanzliche Behörde\n(1) In erster Instanz entscheidet gem. geltender Geschäftsordnung des Rektorates, veröffentlicht im MTBl\n19. Stk, RN 66 (Studienjahr 2004/2005) vom 1.6.2005, der Vizerektor für Studium und Lehre für das zu-\nständige Rektorat. Er entscheidet abschließend über die provisorische Reihungsliste.\n§ 11 Zweitinstanzliche Behörde\n(1) Diesbezüglich wird auf die §§ 15 bis 18 und 38 der Satzung der MUG, veröffentlicht im MTBl 23.Stk,\nRN 88 (Studienjahr 2004/2005) vom 6.7.2005 in der Fassung von MTBl 8. Stk, RN 38 (Studienjahr\n2005/2006) vom 21.12.2005, verwiesen.\n(2) Die zweitinstanzliche Behörde entscheidet über die Reihungsliste als zweite Instanz endgültig.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "bulletin": {
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            "text": "-8-\nTeil V - Allgemeine Bestimmungen\n§ 12 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen oder einzelne Teile dieser Verordnung ganz oder teilweise\nunwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen\nBestimmungen nicht berührt.\n§ 13 (1) Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt gem. § 124b UG\n2002 idgF bis 31.12.2007.\n(2) Diese direkt auf der gesetzlichen Bestimmung des § 124b UG 2002 idgF beruhende Verordnung über-\nschreibt während ihrer Gültigkeitsdauer sämtliche widersprechende Bestimmungen der Satzung der MUG –\ninsbesondere die §§ 1 bis 14 sowie 19 bis 37 und 39 bis 40 des Satzungsteiles Reihungsverfahren - sowie\ndes Studienplanes Zahnmedizin, veröffentlicht im MTBl 23. Stk, RN 90 (Studienjahr 2004/2005) vom\n6.7.2005 idgF – insbesondere die §§ 7 und 11 erster Satz.\n(3) Es wird festgestellt, dass es sich bei der Bestimmung des § 13 Abs. 2 dieser Verordnung um eine zeitlich\nbefristete Überschreibung, somit weder um eine Abänderung noch um eine Streichung iSd. § 40 des Sat-\nzungsteiles Reihungsverfahren handelt.\n(4) Mit In-Kraft-treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im\nDiplomstudium Zahnmedizin an der MUG, veröffentlicht im MTBl 9. Stk. RN 45 (Studienjahr 2005/2006)\nvom 3.1.2006 soweit außer Kraft, als Regelungsinhalte dieser Verordnung enthalten sind.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                        DER\n                  MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                             http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2005/2006                          Ausgegeben am 21.06.2006                       26. Stück\n110.     Mitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2007\n111.     Mitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2007\n112.     Ausschreibung von Stellen\n110.\nMitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2007\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, teilt mit, dass das Josef Krainer – Steirisches\nGedenkwerk folgenden Förderungspreis für 2007 ausschreibt:\n                           Ausschreibung des Josef-Krainer-Förderungspreises für 2007\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Nachwuchswis-\nsenschafter den „Josef-Krainer-Förderungspreis 2007“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 2.000 €.\nDer Förderungspreis stellt für junge Nachwuchswissenschafter eine erste Anerkennung ihrer Leistungen dar\nund ermutigt zu weiterer Arbeit auf wissenschaftlichem Gebiet.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine mit „Sehr Gut“ beurteilte Dissertation oder eine gleichwertige\nhervorragende wissenschaftliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung\nvorliegt, ist von der Verleihung des Josef-Krainer-Förderungspreises Abstand zu nehmen.\nBewerber müssen an einer der fünf steirischen Hochschulen studieren bzw. studiert haben oder ihren or-\ndentlichen Wohnsitz in der Steiermark haben. Die Arbeit muss 2005 oder 2006 approbiert worden sein.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2006 beim Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensge-\nschichte, zH Fr. Doris Mauthner Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz, einzureichen. Die Namhaftmachung\ndurch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die Dissertation bzw. eine entsprechende Dokumentation gleichwertiger Leistungen\n* wissenschaftliche Bewertung der Arbeit zusammen mit einem Nachweis der Benotung\n   (Gutachten des Betreuers und des Zweitbegutachters)\n* Nachweis der Noten des Rigorosums\n* kurzer Lebenslauf, ggf. mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende Arbeit eingereicht wurde\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 05. Juli 2006\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 28.06.2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Förderungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein An-\nspruch.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n111.\nMitteilung: Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2007\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, teilt mit, dass das Josef Krainer – Steirisches\nGedenkwerk folgenden Würdigungspreis für 2007 ausschreibt:\n                        Ausschreibung des Josef-Krainer-Würdigungspreises für 2007\nDas Josef Krainer - Steirische Gedenkwerk schreibt in Erinnerung an das Wirken des großen steirischen\nLandeshauptmanns von 1948 bis 1971 zur Würdigung hervorragender Leistungen junger Wissenschafter\nden „Josef-Krainer-Würdigungspreis 2007“ aus.\nDer Preis wird jährlich um den 19. März, den Steirischen Landesfeiertag, in feierlichem Rahmen überreicht.\nDie Dotation beträgt 3.500 €.\nDer Würdigungspreis stellt für junge, jedoch bereits durch Forschungsleistungen (z.B. Habilitation) ausge-\nwiesene Wissenschafter bei fortgeschrittener Laufbahn Anerkennung für bereits Geleistetes und Ansporn\nzu weiteren Höchstleistungen dar.\nDie geforderte Qualifikation ist durch eine auch nach internationalen Kriterien hervorragende wissenschaft-\nliche Leistung zu dokumentieren. Falls keine auszeichnungswürdige Leistung vorliegt, ist von der Verlei-\nhung des Josef-Krainer-Würdigungspreises Abstand zu nehmen.\nDie Bewerbung ist bis 1. September 2006 beim Institut für Wirtschafts-, Sozial- und Unternehmensge-\nschichte, zH Fr. Doris Mauthner Universitätsstraße 15/F2, 8010 Graz, einzureichen. Die Namhaftmachung\ndurch Dritte ist zulässig.\nDem Ansuchen sind in zweifacher Ausfertigung beizulegen:\n* die wissenschaftliche(n) Arbeit(en), mit der (denen) die\n   Auszeichnungswürdigkeit dokumentiert wird\n* kurzer Lebenslauf mit Publikationsliste und Nennung bereits zuerkannter Preise\n* Angabe anderer Preise, für die die betreffende(n) Arbeit(en) eingereicht wurde(n)\nDie Zuerkennung des Josef-Krainer-Würdigungspreises erfolgt durch den Vorstand des Josef- Krainer-\nGedenkwerks aufgrund der Bewertung und Reihung durch den Wissenschaftlichen Beirat. Ein Rechtsan-\nspruch besteht dabei nicht. Auf die Rückerstattung der eingereichten Unterlagen besteht ebenso kein An-\nspruch.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n                                       112. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n112.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\nBerichtigung der Ausschreibung vom 07. Juni 2006\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für\nPhysiologische Chemie, Zentrum für Physiologische Medizin, voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Juli 2006.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie oder eine dem Doktorat gleich zu\nwertende wissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrung in biochemisch-analytischen Verfahren der\nProteinchemie (Isolierung von Peptiden aus biologischem Material; Bioassays) und in der HPLC-Analytik\nvon Stoffwechselprodukten (Nukleotide; reduiertes und oxidiertes Glutathion; Neurotransmitter; Amino-\nsäuren usw.). Berufserfahrung. Forschungserfahrung in pathophysiologischen Fragestellungen (Ischämie,\nReperfusion; insbesondere wissenschaftliches Arbeiten bezüglich der endothelialen Dysfunktion im\nHerz/Kreislaufgeschehen und möglicher Gegenmaßnahmen). Auslandserfahrung (Forschungsaufenthalte).\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W470)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Zahn-, Mund und Kieferheilkunde voraussichtlich zu besetzen\nab 01. Oktober 2006\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin und abgeschlossenes Zahnmedizin-\nstudium bzw. Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\nErfahrung in Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W458)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Physiologische Chemie\nvoraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2006 auf die Dauer von 6 Monaten.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Doktoratsstudium Biologie oder dem Doktorat gleich zu wertende\nwissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen:\n1. Kenntnisse über die Präparation einzelner humaner Herzmuskelzellen\n2. Ionenstrommessungen mit der patch clamp Technik\n3. Simulation von Erregungsvorgängen durch Computermodelle\n4. Erfahrung in wissenschaftlicher Kooperation mit einer ausländischen Universität\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W479)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "index": 3,
            "text": "-4-\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb (analog Abgeltungsgesetz) am Institut für Systemphysiologie voraussichtlich zu\nbesetzen ab sofort für die Dauer von 7 Monaten.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünscht: Einschlägige praktisch-klinische Erfahrungen. Ausgezeichnete Englischkenntnisse. Möglichst\ninternationaler Background. Integrationsbereitschaft. Umfassende Kenntnis der Kreislaufuntersuchung beim\nMenschen mit besonderer Berücksichtigung synkopater Ereignisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W480)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie, Klinische\nAbteilung für Thoraxchirurgie und Hyperbare Chirurgie voraussichtlich zu besetzen ab 01. Oktober 2006\nbis zur Beendigung der Facharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, abgeleistete Gegenfächer oder Turnus,\nphysische Tauglichkeit für medizinische Tätigkeiten unter Überdruckbedingungen.\nErwünschte Qualifikationen: Chirurgische Grundkenntnisse oder Vorbildung, wissenschaftliche Vorleistun-\ngen bzw. Interesse an wissenschaftlicher Arbeit.\nWeiters erwünscht: abgeleisteter Grundwehrdienst/Zivildienst\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W481)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Chirurgie\n(Sektion Chirurgische Forschung) voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2006 bis zur Beendigung der\nFacharztausbildung, längstens 7 Jahre.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünscht: abgeleisteter Grundwehrdienst/Zivildienst\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W482)\n1 Stelle im Ausmaß von 26 Stunden/Woche einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaft-\nlichen Mitarbeiters im Forschungs- und Lehrbetrieb (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) an\nder Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab 01. August 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin/Facharzt für Kinder- und\nJugendheilkunde, Kenntnisse in Neonatologie.\nErwünschte Kenntnisse: Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Pädiatrie, speziell auf dem Gebiet der\nNeonatologie.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W490)\n1 Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb an der Universitätsklinik für Kinderchirurgie voraussichtlich zu besetzen\nab 01. August 2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, Fachärztin/Facharzt für Kinderchirurgie\nmit Erfahrung in Lehrtätigkeit, erwünscht wissenschaftliche Tätigkeiten und Publikationen, Fremdsprachen-\nund EDV-Kenntnisse.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: W491)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n112.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Klinischen Institut\nfür Medizinische und Chemische Labordiagnostik voraussichtlich zu besetzen ab 21. Juli 2006.\nAnforderungsprofil:\nAbgeschlossene Ausbildung als Med.-Techn. AnalytikerIn; Nachweisliches Interesse für wissenschaftliche\nTätigkeit; Abarbeitung von Studien; Praktische Erfahrung bei folgenden Arbeitstechniken: Langzeit-\nZellkulturen, Anzüchten von Viren und intrazellulär wachsender Bakterien, immunhistochemische Färbe-\ntechniken, PCR, Enzyme-linked-Immunosorbet-Assay (ELISA)\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: A483)\n2 Stellen als FerialpraktikantInnen am Institut für Pathologie, Bereich Präparateabgabe und Präparateverar-\nbeitung (Laborhilfstätigkeit):\n                                    1 Stelle vom 10.07.2006 - 11.08.2006\n                                    1 Stelle vom 14.08.2006 - 15.09.2006\nTätigkeiten:\nInsbesondere Auspacken der übersandten Präparate, Vergabe von Untersuchungsnummern, Nummernbe-\nschriftung von Kunststoffkapseln, Abstellen der Präparate\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D484)\n4 Stellen als FerialpraktikantInnen am Institut für Pathologie, Bereich Histologisches Labor (Laborhilfstätig-\nkeit):\n                                   2 Stellen vom 10.07.2006 - 11.08.2006\n                                   2 Stellen vom 14.08.2006 - 15.09.2006\nTätigkeiten:\nInsbesondere Hilfsarbeiten im Rahmen der Paraffineinbettung der Gewebsproben, Färben und Eindecken\nder histologischen Schnitte, numerisches Ordnen der Schnitte, Vorsortierung der Schnitte und Paraffinblö-\ncke für die Archivierung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D485)\n2 Stellen als FerialpraktikantInnen am Institut für Pathologie, Bereich Archiv (Archivierungstätigkeit):\n                                    1 Stelle vom 10.07.2006 - 11.08.2006\n                                    1 Stelle vom 14.08.2006 - 15.09.2006\nTätigkeiten:\nArchivierung von Objektträgern, Paraffinblöcken und Befunden.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D486)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers (befristete Ersatzkraft\ngem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Pathologie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nFlexibilität und Teamfähigkeit\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D487)\n1 Stelle einer Biomedizinischen Analytikerin oder eines Biomedizinischen Analytikers am Institut für Patho-\nlogie voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nFlexibilität und Teamfähigkeit\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D488)\n1 Stelle einer Schreibkraft (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG 2002 idgF) am Institut für Pathologie\nvoraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil:\nHandelsschule oder Staatsprüfung oder kaufmännischer Lehrabschluss, Kenntnisse in medizinischer Termi-\nnologie, Englischkenntnisse, Integrationsfähigkeit (Großraumbüro)\n          Ende der Bewerbungsfrist: 12. Juli 2006 (Kennzahl: D489)\n                                    Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                         DER\n                  MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                              http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n Studienjahr 2005/2006                            Ausgegeben am 05.07.2006                                      27. Stück\n113.     Leitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Vorstandes im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n114.     Leitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Vorstandes im wissenschaftlichen klinischen Bereich\n115.     Ausschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2006 an der Medizinischen Universität Graz\n116.     Studienplan: Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplanes für das Diplomstudium Zahnmedizin\n117.     Studienplan: Universitätslehrgang für Dermoscopy\n118.     Szolomaier-Stiftung: Nominierung von Beiräten\n119.     Schiedskommission: Nominierung von Mitgliedern\n120.     Änderung Größe des Senates\n121.     Änderung Zusammensetzung des Senates\n122.     Ausschreibung von Stellen\n123.     Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\n113.\nLeitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Vorstandes im wissenschaftlichen klinischen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen des § 20 Abs. 5 iVm § 32 Abs. 2 UG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes\nder Medizinischen Universität Graz idgF\n     • Herrn Univ.-Prof.Dr. Hans TRITTHART zum ersten Stellvertreter des Vorstandes der Universitäts-\n         klinik für Neurochirurgie mit Wirkung ab 01.07.2006 – 28.02.2009\n         und\n     • Herrn Univ.-Prof.Dr. Michael MOKRY zum zweiten Stellvertreter des Vorstandes der Universitäts-\n         klinik für Neurochirurgie mit Wirkung ab 01.07.2006 – 28.02.2009\n     bestellt hat.\n                                         Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                             Rektor\n114.\nLeitungen: Bestellung zum Stellvertreter des Vorstandes im wissenschaftlichen klinischen Bereich\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass das Rektorat gemäß den\nBestimmungen des § 20 Abs. 5 iVm § 32 Abs. 2 UG 2002 idgF sowie des § 4 (2) des Organisationsplanes\nder Medizinischen Universität Graz idgF\n      • Herrn Ao.Univ.-Prof.Dr. Axel HABERLIK zum zweiten Stellvertreter des dzt. karenzierten zweiten\n          Stellvertreters des Vorstandes der Universitätsklinik für Kinderchirurgie für den Zeitraum\n          01.07.2006 – 31.03.2008\n          und\n      • Herrn Dr. Amulya SAXENA zum dritten Stellvertreter des Vorstandes der Universitätsklinik für\n          Kinderchirurgie mit Wirkung ab 01.07.2006 – 28.02.2009\n      bestellt hat.\n                                         Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                             Rektor\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19. Juli 2006\nRedaktionsschluss: Mittwoch, 12.07.2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "index": 1,
            "text": "-2-\n115.\nAusschreibung von Förderungsstipendien für das Kalenderjahr 2006 an der Medizinischen Universität\nGraz\nDer Studienrektor, Herr Univ.-Prof.Dr. Walther Wegscheider, gibt folgende Ausschreibung bekannt:\n                              Ausschreibung von Förderungsstipendien für\n                                         das Kalenderjahr 2006\n                                 an der Medizinischen Universität Graz\nAufgrund des StudFG 1992, BGBl.Nr.305/1992 idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 75/2003, werden\nFörderungsstipendien der Medizinischen Universität Graz im selbstständigen Wirkungsbereich ausge-\nschrieben.\nFörderungsstipendien dienen zur Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten\n(insbes. Diplomarbeiten und Dissertationen) von Studierenden.\nEs gelten die nachfolgenden Bedingungen:\n1.    Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit samt Kos-\n      tenaufstellung und Finanzierungsplan.\n2.    Vorlage mindestens eines Gutachtens eines im § 23 Abs. 1 lit. a UOG oder in § 19 Abs. 2 Z 1\n      UOG 1993 genannten Universitätslehrers oder eines Hochschulprofessors zur Kostenaufstellung\n      und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen auf die Vor-\n      schläge für die Durchführung der Arbeit voraussichtlich in der Lage sein wird, die Arbeit mit ü-\n      berdurchschnittlichen Erfolg durchzuführen.\n3.    Die Einhaltung der Anspruchsdauer (das ist die gesetzlich vorgesehene Studienzeit zuzüglich\n      eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 18 und 19\n      StudFG)\nBei der Auswahl der Stipendiaten wird neben dem Notendurchschnitt auch die Anzahl der Teildip-\nlomprüfungen berücksichtigt.\nAnträge auf Zuerkennung eines Förderstipendiums samt seiner Dokumentation der Voraussetzungen\nsind an den Studienrektor der Medizinischen Universität Graz, Mozartgasse 12, 2. Stock, 8010 Graz,\nzu richten.\nEinreichtermin sind der 30. Juni 2006 für das Sommersemester 2006 und der 30. November 2006 für\ndas Wintersemester 2006/2007.\nEin Förderungsstipendium darf Euro 700,-- nicht unter- und Euro 3.600,-- nicht überschreiten.\nAuf die Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der oben genannten Bewerbungsvoraussetzungen\nkein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung.\nDie Stipendienempfänger sind verpflichtet, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über\ndie widmungsgemäße Verwendung vorzulegen. Beträchtliche Differenzen zwischen Kostenaufstel-\nlung und Abrechnung oder einer nicht zweckgebundenen Verwendung der Mittel zieht eine Rückfor-\nderung derselben nach sich. 25% des Förderungsstipendiums werden erst nach Vorlage des Berichts\nausbezahlt.\n                                   Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n116.\nStudienplan: Änderung und Wiederverlautbarung des Studienplanes für das Diplomstudium Zahnmedizin\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 21.06.2006\nauf Beschluss der Studienkommission Zahnmedizin vom 13.06.2006 nachfolgende Änderung und Wieder-\nverlautbarung des Studienplanes beschlossen hat:\n                         Studienplan für das Diplomstudium Zahnmedizin\n                                                 Studienkennzahl: 203\n                                                              Version 02\nBeschluss- und Änderungshistorie\nVersion     Datum des          Datum der                                                                Datum des\n            Beschlusses1       Genehmigung2      Kurzbeschreibung der Änderungen / Datum                Inkrafttretens\n01          25.06.2003                           Änderungen vom 25.06.2003                              01.10.2003\n            22.06.2004         06.10.2004                                                               01.10.2004\n            14.06.2005         22.06.2005        Änderungen vom 14.06.2005; Neues Reihungsverfahren für 01.10.2005\n                                                 die Platzvergabe, Änderungen im 2. Studienabschnitt\n02          13.06.2006         21.06.2006        Änderungen im 3. Studienabschnitt                      01.10.2006\n1\n  Beschluss durch die Studienkommission für Zahnmedizin\n2\n  Genehmigung des Senates\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\nALLGEMEINER TEIL.................................................................................................................................... 5\n      § 1 Ziele des Studiums ...................................................................................................................................5\n      § 2. Studiendauer, Studienabschnitte .........................................................................................................6\n      § 3. Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl....................................................6\n      § 4. Diplomarbeiten .........................................................................................................................................6\n      § 5. Akademische Grade................................................................................................................................7\n      § 6. Lehrveranstaltungen................................................................................................................................7\n      § 7. Prüfungen .................................................................................................................................................8\n      § 8. European Credit Transfer System (ECTS) ..........................................................................................8\nSPEZIELLER TEIL ......................................................................................................................................... 9\n   I. Studienabschnitt .............................................................................................................................. 9\n      § 9 Pflichtfächer des I. Studienabschnittes..................................................................................................9\n      § 10. Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes...................................................................................10\n      §11 Prüfungsordnung ...................................................................................................................................10\n      Die erste Diplomprüfung...............................................................................................................................10\n      § 12. Abschluss des I. Studienabschnittes ................................................................................................10\n      § 13. Kriterien der Reihung für die Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl im\n      II. Studienabschnitt........................................................................................................................................11\n      für Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Studium O 203 aufgenommen haben, und\n      sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplans im 1. Studienabschnitt befinden. ..........11\n   II. Studienabschnitt ........................................................................................................................... 12\n      § 14. Pflichtfächer des II. Studienabschnittes ...........................................................................................12\n      § 15. Freie Wahlfächer des II. Studienabschnittes...................................................................................13\n      § 16. Prüfungsordnung für die zweite Diplomprüfung..............................................................................14\n      § 17 Abschluss des II. Studienabschnittes ................................................................................................16\n      §18 Reihung zur Aufnahme in Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenanzahl des\n      III. Studienabschnittes ..................................................................................................................................16\n   III. Studienabschnitt .......................................................................................................................... 16\n      § 19. Pflichtfächer des III. Studienabschnittes ..........................................................................................16\n      § 20. Freie Wahlfächer des III. Studienabschnittes..................................................................................18\n      § 21. Voraussetzungen für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, zu deren Verständnis ..............19\n      besondere Vorkenntnisse erforderlich sind ...............................................................................................19\n      § 22. Diplomarbeit .........................................................................................................................................22\n      § 23.Prüfungsordnung für den dritten Studienabschnitt ..........................................................................22\n      Prüfungsfächer der dritten Diplomprüfung.................................................................................................22\n      § 24. Abschluss des III. Studienabschnittes..............................................................................................22\n      § 25 Inkrafttreten ..........................................................................................................................................23\n      Anhang 1:.........................................................................................................................................................24\n      Qualifikationsprofil .........................................................................................................................................24\n      für Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin .............................................24\n      an der Medizinischen Universität Graz ......................................................................................................24\n      Anhang 2: .......................................................................................................................................................26\n      Mehraufwand durch Erhöhung der TeilnehmerInnenanzahl im 3. Studienabschnitt ..........................26\n      Anhang 3: Semesterübersicht mit ECTS ...................................................................................................27\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n                                        ALLGEMEINER TEIL\n                                                    Präambel\nDas Diplomstudium Zahnmedizin wurde eingeführt um die Vergleichbarkeit der Studiendauer mit der\nMehrzahl der europäischen Staaten herzustellen. Es löste in seinen Grundzügen die seinerzeitige Fachaus-\nbildung zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ab und orientiert sich in seinen Zielen an der 3\nJährigen Fachausbildung.\nDas Diplomstudium Zahnmedizin bereitet die Studierenden auf den zukünftigen Beruf als Zahn-\narzt/Zahnärztin vor. Es werden theoretische Grundlagen und praktische Fertigkeiten in integrativer, the-\nmenzentrierter und patienten-orientierter Form vermittelt. Besonderen Stellenwert nehmen humanwissen-\nschaftliche Aspekte im Sinne des biopsychosozialen Modells ein. Weiters werden die Grundzüge wissen-\nschaftlichen Denkens vermittelt.\nEs wird angestrebt, für die Studierenden auf Basis einer breiten medizinischen Bildung die besten Voraus-\nsetzungen für den Eintritt in das Berufsleben und optimale Grundlagen für die postpromotionelle Ausbil-\ndung in allen ärztlichen Fachbereichen zu schaffen. Zugleich sollen Sie befähigt werden, sich im Sinne eines\nlebenslangen Lernens mit den medizinischen Veränderungen im Laufe der Tätigkeit\nkritisch auseinander setzen zu können.\nDieses Curriculum erfordert auch eine inhaltliche Integration der postpromotionellen Weiterbildung, um ein\nin sich konsistentes Konzept der gesamten ärztlichen Ausbildung zu schaffen. Das Studium Zahnmedizin ist\nein Diplomstudium.\nDie Möglichkeit für ein anschließendes Doktoratstudium der medizinischen Wissenschaft ist vorgesehen.\nDie Gleichstellung der Geschlechter wird bei Lehrenden und Studierenden gewährleistet und durch den\nArbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen überwacht. Geschlechtsspezifische Aspekte werden inhaltlich\nwährend des gesamten Studiums berücksichtigt.\n                                                       §1\n                                             Ziele des Studiums\n     1. Die Ziele orientieren sich an den Ausbildungsinhalten und Profilen der seinerzeitigen Ausbildung\n          zum Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\n     2. Das Diplomstudium Zahnmedizin vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten in allen herkömmlichen\n          Teilgebieten der Zahnmedizin wie konservierende Zahnheilkunde, zahnärztliche Chirurgie, prothe-\n          tische und restaurative Zahnheilkunde, Parodontologie und Orthodontie in einem Ausmaß, wel-\n          ches der Sicherstellung der zahnärztlichen Grundversorgung einer allgemeinen zahnärztlichen Pra-\n          xis dient.\n     3. Das Diplomstudium dient als Grundlage für weiterführende Spezialausbildungen auf dem Gebiet\n          der Zahn- Mund- und Kieferheilkunde in universitären und außeruniversitären Bildungsinstitutio-\n          nen.\n     4. Das Diplomstudium bildet die Basis für die wissenschaftliche Tätigkeit in den Teilgebieten der\n          Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\n                                                    § 2.\n                                   Studiendauer, Studienabschnitte\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin besteht aus drei Studienabschnitten mit einer Studiendauer von 12\nSemestern.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester und ist mindestens zu 90 % identisch mit dem ersten\nStudienabschnitt der Studienrichtung Humanmedizin. Er hat die Aufgabe, das Wissen und grundlegendes\nVerständnis bezüglich des menschlichen Organismus zu vermitteln und soll den theoretischen Unterbau für\ndas Verstehen der klinischen Präsentationen liefern. Erstes Training ärztlicher Fähigkeiten und der Kommu-\nnikation finden ebenso Platz wie die Studieneingangsphase inkl. Berufsfelderkundung. Im Rahmen der\nBerufsfelderkundung wird auch auf die zahnärztlich relevanten Berufsbilder und auf die Überprüfung der\nhandwerklichen Fähigkeiten eingegangen. Wesentlicher Bestandteil ist die „Einführung in die Zahnmedi-\nzin“.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst vier Semester. In ihm erarbeiten sich die Studierenden das Wissen\nüber den gesunden und kranken Organismus. Als Grundlage dient, soweit möglich und sinnvoll, der the-\nmenzentrierte, patientInnenorientierte, fächerübergreifende Unterricht unter Einbeziehung der klinischen\nPräsentationen und Verwendung der neuen Lehrformen wie dem Problem-basierten Lernen. Die Grundla-\ngen der Funktion des Kauorgans und spezifisch zahnärztlicher Fertigkeiten werden vermittelt.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester und hat die Aufgabe, wissenschaftliche Kenntnisse und\npraktische Fertigkeiten für die fachspezifische zahnärztliche Tätigkeit zu vermitteln sowie die wissenschaftli-\nche Ausbildung zu vertiefen.\n                                                    § 3.\n                Untergliederung der Studienabschnitte und Gesamtstundenzahl\n(1) Das Diplomstudium Zahnmedizin umfasst insgesamt 230 Semesterstunden an Lehrveranstaltungen\n(Vorlesungen, Seminare, Exkursionen, Übungen, Seminare mit Übungen, Vorlesungen mit Übungen) sowie\nPraktika im Gesamtausmaß von 72 Wochen (255,6 SSt). Davon sind 23 SSt als Wahlfächer zu absolvieren.\n(2) Der erste Studienabschnitt umfasst 2 Semester mit 46,3 Semesterstunden an Pflichtfächern; darin ist\neine Studieneingangsphase von 6,6 Semesterstunden enthalten.\n(3) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester mit 75,7 Semesterstunden an Pflichtfächern und 2\nWochen Praktikum.\n(4) Der dritte Studienabschnitt umfasst 6 Semester mit 85 Semesterstunden an Pflichtfächern sowie 70\nWochen Praktikum (248,88 SSt)\n                                                    § 4.\n                                               Diplomarbeiten\nDie Studierenden haben eigenständig unter Betreuung eines Hochschullehrers eine schriftliche Diplomarbeit\nzu verfassen. Das Thema der Diplomarbeit ist einem der im Studienplan festgelegten Prüfungsfächer zu\nentnehmen.\nMit einer Diplomarbeit soll der Verfasser/die Verfasserin zeigen, dass er/sie in der Lage ist, ein wissen-\nschaftliches Problem selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen. Ein\nwesentlicher Nachweis dieser Bearbeitung besteht in der Abfassung einer schriftlichen Arbeit, die eine Be-\nschreibung der Aufgabenstellung, ihre Einordnung in einen Gesamtzusammenhang sowie eine Darstellung\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-7-\nund Diskussion des Lösungswegs und der Ergebnisse enthält, Der ganzheitliche Ansatz der Medizin als\nGrundgedanke der Forschung, der Lehre und der Krankenbetreuung, wie er im Bio-Psycho-Sozialen Modell\nder Medizinischen Universität Graz vorgegeben wird, soll auch im Rahmen der Diplomarbeit befolgt wer-\nden. Die Begutachtung der Diplomarbeit erfolgt durch einen Hochschullehrer /eine Hochschullehrerin.\n                                                    § 5.\n                                            Akademische Grade\nDen Absolventinnen und Absolventen des Diplomstudiums Zahnmedizin ist der akademische Grad \"Dokto-\nrin der Zahnheilkunde\" bzw. \"Doktor der Zahnheilkunde\", lateinisch \"Doctor medicinae dentalis\", abge-\nkürzt „Dr.med.dent.“ zu verleihen.\n                                                    § 6.\n                                            Lehrveranstaltungen\n(1) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen (VO), Übungen (UE), Seminare (SE), Exkursionen (EX), Seminare\nmit Übungen (SU), Vorlesungen mit Übungen (VU) und Praktika (PR).\n(2) Vorlesungen (VO) dienen der Vermittlung von theoretischen Lerninhalten für eine nicht zu begrenzen-\nde Anzahl von Studierenden. Sie können teilweise oder vollständig als virtuelle Lehrveranstaltungen ange-\nboten werden.\n(3) Übungen (UE) dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten. Zu den Übungen zählen unter\nanderem Übungen an Präparaten, Phantomen, Modellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Be-\nhandlungsstuhl und in Labors. Im zweiten Studienabschnitt sollte zumindest die Hälfte der Übungen als\nBedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden. Übungen werden in Gruppen von maximal 12 Teil-\nnehmerinnen und Teilnehmern im 1. und 2. Studienabschnitt, im 3. Studienabschnitt in Gruppen von ma-\nximal 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgehalten.\n(4) Seminare (SE) sind als Lehrform vor allem zur Stimulation der eigenständigen Arbeit der Studierenden\nvorgesehen. Dies wird durch Problem-basiertes Lernen (PBL) gewährleistet, das im ersten Studienabschnitt\nmindestens 2 Semesterstunden umfasst. Seminare werden in Gruppen mit beschränkter TeilnehmerInnen-\nzahl abgehalten.\n(5) Seminare mit Übungen (SU): diese Lehrveranstaltungsform besteht aus Seminar und Übungseinheiten,\ndie den in den oben definierten entsprechenden LV-Typen (SE/UE) definierten Bedingungen unterliegen.\n(6) Vorlesungen mit Übungen im 3. Studienabschnitt dienen der Vermittlung von praktischen Fertigkeiten,\nbasierend auf theoretischen Lehrinhalten. Zu den Übungen zählen unter anderem Übungen an Phantomen,\nModellen, am Krankenbett bzw. am zahnärztlichen Behandlungsstuhl und in Labors. Im dritten Studienab-\nschnitt sollte zumindest drei Viertel der Übungen als Bedside- bzw. Chairside Teaching abgehalten werden.\nVorlesungen mit Übungen werden in Gruppen mit Teilnahmebeschränkung abgehalten.\n(7) Das zahnmedizinische Praktikum dient der Vertiefung und therapeutischen Anwendung der in den\nÜbungen und Vorlesungen vermittelten theoretischen und praktischen Lehrinhalte. Die Gruppengröße für\ndie Praktika besteht aus höchstens 6 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die erfolgreiche Absolvierung ist\ngebunden an die Fertigstellung der von den PraktikumsleiterInnen zu definierenden Behandlungsleistun-\ngen. Die Praktikumsleiterinnen und Praktikumsleiter sind jeweils von dem Vizerektor für Studium und Lehre\nbeauftragte bzw. betraute Personen.\n(8) Exkursion (EX): Exkursionen sind zur Berufsfelderkundung in den ersten Semestern vorgesehen. Im\ndritten Studienabschnitt können Exkursionen als Wahlfächer angeboten werden.\n(9) Der Erfolg der in Abs. 3 bis 8 genannten Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist an\nden erbrachten Leistungen und Beiträgen der Studierenden während der laufenden Teilnahme zu beurtei-\nlen.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-8-\n                                                      § 7.\n                                                   Prüfungen\nDie Prüfungsmethoden werden so gestaltet, dass sie nachvollziehbar, valide und zur Überprüfung der ver-\nschiedenen Lernziele – Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen – geeignet sind. Geprüft werden die in den\nLehrveranstaltungen vermittelten Lehrinhalte. Entsprechend der integrierten Unterrichtsform finden die\nPrüfungen in dieser Form statt. Es sind folgende Arten von Prüfungen vorgesehen:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter: Seminare(SE), Übungen (UE), Vorlesung mit\nÜbung (VU); Seminar mit Übung (SU); Praktikum (PK) sowie Exkursionen(EX) werden nach folgendem\nModus geprüft. Bewertet werden Mitarbeit und selbständige Beiträge der Studierenden. Begründete Ab-\nwesenheit kann bis zu einem Ausmaß von 15 % toleriert werden. Bei Überschreitung des erlaubten Abwe-\nsenheitsausmaßes wird nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zur selbständigen\nNacharbeit oder zur Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit(en) geboten. Bei einer Lehrveranstal-\ntung mit immanentem Prüfungscharakter müssen eindeutige Beurteilungskriterien (z.B. Punktesystem und\nPrüfungsmethoden) vor Beginn festgelegt und veröffentlicht werden.\nFachprüfungen (FP): Fachprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermittelten Stoff mehrerer Lehr-\nveranstaltungen eines Moduls. Fachprüfungen finden in der Regel schriftlich statt und werden entspre-\nchend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können\nauch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Die positive Absolvierung der\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter ist Zulassungsvoraussetzung für die entsprechen-\nde Fachprüfung. Für Fachprüfungen haben am Anfang eines Studienjahres die Anzahl und die Fragenart\nsowie der Notenschlüssel veröffentlicht zu werden. Der vorab definierte Notenschlüssel darf nur durch die\nStreichung von fehlerhaften, ungenauen oder mit anderen Mängeln behafteten Fragen verändert werden.\nBei der Benotung einer Fachprüfung ist es nicht zulässig, dass Teile dieser und Punkte/Ergebnisse in diesen\nfür die positive Absolvierung notwendig sind. Die Noten haben sich allein aus dem Gesamtpunkteergebnis\nzu ergeben – weitere Bedingungen sind nicht zulässig.\nLehrveranstaltungsprüfung (LP): Lehrveranstaltungsprüfungen umfassen den vorgetragenen bzw. vermit-\ntelten Stoff einer Lehrveranstaltung. Die Prüfungen finden in der Regel schriftlich statt. Sie werden entspre-\nchend den gesetzlichen Vorgaben angeboten. Nach Maßgabe der Inhalte der Lehrveranstaltungen können\nauch mündliche und praktische Prüfungselemente zur Anwendung kommen. Vor Beginn der Lehrveranstal-\ntung wird die Prüfungsart festgelegt.\nDie Gesamtbeurteilung eines Moduls als Diplomprüfungsfach entspricht der Beurteilung der Fachprüfung.\nFür die Gesamtbeurteilung eines Tracks werden die Bewertungen der entsprechenden Lehrveranstaltungen\nherangezogen.\nLehrveranstaltungen mit integriertem Übungsteil (VU): Diese können mit immanentem Prüfungscharakter\ngestaltet oder mit Lehrveranstaltungsprüfungen abgeschlossen werden. Der Prüfungsmodus ist nachweis-\nlich vor Beginn der Lehrveranstaltung den Teilnehmern/ Teilnehmerinnen vom Lehrveranstaltungsleiter\nbekannt zu geben.\nKommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studienabschnitt: Die kommissionelle Gesamtprüfung im 3. Studien-\nabschnitt ist eine integrierte Prüfung aller im folgenden Studienplan festgelegten Fächer. Wird eines dieser\nFächer negativ beurteilt, so ist bei einer Wiederholungsprüfung lediglich dieses eine Fach zu wiederholen.\n                                                      § 8.\n                                European Credit Transfer System (ECTS)\nZur internationalen Anrechenbarkeit wird der Umfang des Studiums und einzelner Studienleistungen in\nECTS-Punkten angegeben, welche auf dem tatsächlichen Arbeitspensum beruhen und die Zeit für den\nBesuch von Lehrveranstaltungen inkludieren. Entsprechend dem UG 2002 werden 60 ECTS-Punkte pro\nJahr vergeben, was einem Arbeitspensum von 1500 Echtstunden entspricht. Die ECTS-Punkte werden u.a.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-9-\nmittels Studierendenbefragung ermittelt. Im Anhang wird die ECTS-Punkte- Vergabe zu den einzelnen\nLehrveranstaltungen aufgelistet.\n                                           SPEZIELLER TEIL\n                                           I. Studienabschnitt\nDer erste Studienabschnitt besteht aus den ersten beiden Semestern mit 46,3 SSt und beinhaltet insbeson-\ndere die Tracks „Einführung in die Zahnmedizin“ und „ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten“, welche\n6,6 SSt umfassen und als Studieneingangsphase definiert sind.\n                                                      §9\n                                 Pflichtfächer des I. Studienabschnittes\nTrack EZM - Einführung in die Zahnmedizin: - 4,0 SSt\nTheoretische Einführung in die Grundlagen der Zahnmedizin ermöglichen Einblick in die verschiedenen\nEinzeldisziplinen der Zahnheilkunde; praktische propädeutische Übungen, die auf die besonderen manuel-\nlen und praktischen Erfordernisse zahnärztlicher Tätigkeiten hinzielen.\nModul 01 - Vom Naturgesetz zum Leben: - 4,7 SSt\nPhysikalische und chemische Grundlagen als notwendige Voraussetzung für ein medizinisches Verständnis\nim Kontext naturwissenschaftlichen Denkens; Einführung in die anatomische Terminologie\nModul 02 - Bausteine des Lebens: - 4,8 SSt\nMedizinisch relevante Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie, als Grundlage für Be-\nstandteile (Naturstoffe) von Zellen, Gewebe und Skelett; physikalische Grundlagen der Optik, physiologi-\nsche Wärmelehre, ionisierende Strahlung und Biomechanik sowie die Anatomie von Wirbel und Stützge-\nwebe\nModul 03 - Zelle, Gewebe, Gesundheit: - 6,6 SSt\nEinblick in Struktur und Funktion von Zellen und in die Grundlagen der Humangenetik; Entstehung, Bau\nund Vorkommen von verschiedenen Geweben aus denen der Körper zusammengesetzt ist; Erhaltung der\nGesundheit des Menschen\nModul 04 - Struktur und Funktion des Bewegungsapparats: - 8,2 SSt\nStruktur und Funktion des aktiven und passiven Bewegungsapparats (Arthrologie, Myologie, Osteologie\ndes Schädels, Gewebelehre und Biomechanik)\nModul 05 - Biologische Kommunikationssysteme:- 8,0 SSt\nStruktur (Makro- und Mikromorphologie) und Funktion (Physik und Physiologie) des peripheren und zent-\nralen Nervensystems und der Sinnesorgane (Haut, Auge, Ohr)\nModul 06 – Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle:- 7,4 SSt\nBiochemische-physiologische Grundlagen der Ernährung und Verdauung. Anatomie und Histologie der\nBauchorgane inklusive deren Entwicklung\nTrack Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten 2,6 SSt\nErste Hilfe, Physikalischer Status, fachspezifische Hospitation mit Begleitseminar\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 10 -\n                                                      § 10.\n                             Freie Wahlfächer des I. Studienabschnittes\nEs wird empfohlen, Lehrveranstaltungen aus dem human- oder naturwissenschaftlichen Bereich, insbeson-\ndere aus einer Fremdsprache zu absolvieren. Ebenso ist der Besuch aller Lehrveranstaltungen der Medizini-\nschen Universität inkl. jener bereits bestehenden mit Inhalten der Komplementärmedizin und Homöopathie\nmöglich.\n                                                      § 11.\n                                              Prüfungsordnung\nVoraussetzung für die Zulassung zu einer Fachprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstal-\ntungen mit immanentem Prüfungscharakter des entsprechenden Faches. Die Fachprüfungen erfolgen in\nder Regel in schriftlicher Form.\n                                         Die erste Diplomprüfung\nDie erste Diplomprüfung umfasst folgende Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter,\nLehrveranstaltungsprüfungen und Fachprüfungen des ersten Studienabschnitts:\nLehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben (SE u. UE)                                                0,8 SSt\n⇒ Bausteine des Lebens (SE u. UE)                                                     2,4 SSt\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit (SE u. UE)                                                0,5 SSt\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparats (SE u. UE)                              4,2 SSt\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme (SE u. UE)                                        4,0 SSt\n⇒ Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle (SE u. UE)                   3,4 SSt\n⇒ Ärztliche und zahnärztliche Fertigkeiten I (UE u. EX)                               2,6 SSt\n⇒ Einführung in die Zahnmedizin (UE)                                                  2,0 SSt\nLehrveranstaltungsprüfung\n⇒ Einführung in die Zahnmedizin (VO)                                                  2,0 SSt\nFachprüfungen:\n⇒ Vom Naturgesetz zum Leben                                                           4,7 SSt\n⇒ Bausteine des Lebens                                                                4,8 SSt\n⇒ Zelle, Gewebe, Gesundheit                                                           6,6 SSt\n⇒ Struktur und Funktion des Bewegungsapparates                                        8,2 SSt\n⇒ Biologische Kommunikationssysteme                                                   8,0 SSt\n⇒ Biosynthese, Funktion und Stoffwechsel der Biomoleküle                              7,4 SSt\n                                                      § 12.\n                                 Abschluss des I. Studienabschnittes\n(1) Mit der positiven Beurteilung aller Teile der ersten Diplomprüfung wird der erste Studienabschnitt abge-\nschlossen.\n(2) An alle Studierenden, die zum Stichtag 30.9. eines Jahres einen positiven Abschluss des ersten Studien-\nabschnitts vorweisen, werden Studienplätze für die Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharak-\nter des 2. Abschnitts vergeben.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "id": 129,
                "academic_year": "2005/06",
                "issue": "27",
                "published": "2006-07-05T00:00:00+02:00",
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            "index": 10,
            "text": "- 11 -\n                                                     § 13.\n              Kriterien der Reihung für die Lehrveranstaltungen mit beschränkter\n                            TeilnehmerInnenzahl im II. Studienabschnitt\n für Studierende, die vor dem Studienjahr 2005/2006 das Studium O 203 aufgenommen\n  haben, und sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Studienplans im 1. Studienab-\n                                               schnitt befinden.\n                                                Vergabemodus\n(1) Voraussetzung für die Aufnahme in den zweiten Studienabschnitt ist die positive Absolvierung des ers-\nten Studienabschnittes wie in der Prüfungsordnung (§ 11) vorgesehen.\n(2) Haben mehr als 8 Studierende zum Stichtag 30.9.2006 einen positiven Abschluss des ersten Studienab-\nschnittes vorzuweisen, so werden die Studienplätze an jene Studierende, vergeben, die nach einer Reihung\nauf Grund der Leistungen im ersten Studienabschnitt die höchsten Punktewerte zum Stichtag 30.9. erreicht\nhaben.\n(3) In diese Reihung gehen die Prüfungsleistungen der Module des ersten Studienjahres nach dem letztgül-\ntigen Studienplan mit 65 % gewichtet nach ECTS-Punkten und die Beurteilung der Tracks „Einführung in\ndie Zahnmedizin“ mit 20 % und die Einführung in die Medizin mit 15 % („ärztliche Fertigkeiten 1“ mit 4\n% und „Naturwissenschaften/Biomedizinische Technik/Informationswissenschaften I“ mit 1% und Stati-\nonspraktikum mit 10 %) ein.\n(4) Jene Studierende, welche trotz Erfüllung der Kriterien nicht in die Lehrveranstaltungen mit immanentem\nPrüfungscharakter des zweiten Abschnittes aufgenommen werden können, haben die Möglichkeit, freie\nWahlfächer im Ausmaß von bis zu 20,9 Semesterstunden zu absolvieren, und werden im darauf folgenden\nJahr nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze berücksichtigt.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 12 -\n                                          II. Studienabschnitt\n                                                        § 14.\n                                 Pflichtfächer des II. Studienabschnittes\n(1) Der zweite Studienabschnitt umfasst 4 Semester im Ausmaß von 73,6 Semesterstunden und 2 Wochen\nPraktikum.\n(2) Die Lehrveranstaltungen der einzelnen Fächer werden in Modulen als Blocklehrveranstaltungen ab-\ngehalten und umfassen VO und SU jedes Faches. Das Ausmaß des Seminar- bzw. Übungsanteiles ist vor\nBeginn jedes Studienjahres zu definieren. Die Module 7 und 8 umfassen VO, UE und SE jedes Faches.\n(3) Folgende Module und Track-Lehrveranstaltungen sind als Pflichtfächer zu absolvieren:\n                                                                                                 Semesterstunden\n Kurzbez.  Titel                               Fächer/Themen\n                                                                                        Vo   Ue    Se   Ex    SU   Total\n                                               Grundlagen der Vererbung; Anatomie\n                                               und Histologie des Urogenitaltrakes, der\n Modul     Vererbung, Urogenitaltrakt und\n                                               lymphatischen Organe und der endokri-    4,0  2,0   1,0              7,0\n 07        endokrine Organe                    nen Organe; Wirkungsweise der Hormo-\n                                               ne\n                                               Anatomie und Histologie (Makro- bzw.\n                                               Mikrostruktur) des Respirationssystems,\n                                               des Herzens und der Blutgefäße; Funkti-\n Modul     Sauerstoff-Transportsystem des      on der Atmung für die Sauerstoffauf-\n                                                                                        4,0  2,3   0,7              7,0\n 08        Menschen                            nahme; Charakterisierung des Herzens\n                                               von Seiten der Elektrophysiologie und\n                                               Herzmechanik als Pumporgan, sowie des\n                                               Kreislaufs als Transportsystem\n Modul\n           Pathophysiologie                    Pathophysiologie                         3,0                         3,0\n Z09\n                                               Die Ärztlichen Fertigkeiten im zweiten\n                                               Studienjahr besteht aus Erste Hilfe II,\n ÄF II     Ärztliche Fertigkeiten II           wobei 15 Unterrichtseinheiten in Form                          1,7   1,7\n                                               einer Einführung vor dem Plenum und\n                                               10 als Übung abgehalten werden.\n Modul\n           Pathologie                          Pathologie                               5,2                         5,2\n Z10\n Modul\n           Pharmakologie                       Pharmakologie & Toxikologie               2                    0,8   2,8\n Z11\n Modul                                         Hämatologie                              0,4                   0,2\n           Hämatologie und Immunologie         Immunologie                              0,4                   0,2\n                                                                                                                    1,2\n Z12\n Modul\n           Interne Medizin                     Innere Medizin                           4,9                   2,7   7,6\n Z13\n Modul     Sozialmedizin und Präventivmedi-    Sozialmedizin                            1,3  0,7                    2,0\n Z14       zin für Zahnmediziner\n freie\n           Anteil / Freie Wahlfächer\n Wahlf.\n Summe     2. Studienjahr                                                               25,2 5,0    1,7        6,6  37,5\n                                               Funktionsanalyse des Stomatognathen\n Modul                                         Systems\n           Ärztliche Fertigkeiten III          Kopfanatomie mit Sezierübungen\n                                                                                                              6,0   6,0\n Z15\n                                               Morphologie\n Modul     Hygiene und Infektionskrankhei-     Hygiene und Mikrobiologie                1,3                   0,7\n                                               Infektiologie                                                         3\n Z16       ten                                                                          0,7                   0,3\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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