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            "text": "-24-\n                                            4. Semester\nˆ   Pflichtfach: Humanwissenschaftliche Grundlagen                                       2 ECTS (2 SSt VU)\n      LV Ethische Fallbesprechungen                                                        2 ECTS (2 SSt VU)\nˆ   Pflichtfach: Gesundheitswissenschaften                                               4 ECTS (2 SSt SE)\n      LV Gesundheitspsychologie, Geschlechtsspezifisches\n      Gesundheitshandeln                                                                   4 ECTS (2 SSt SE)\nˆ   Pflichtfach: Spezielle Pflegewissenschaft                                    8 ECTS (6 SSt: 4 VO/2 SE)\n      LV Präventive und rehabilitative Aspekte der\n      Gesundheitsversorgung von Menschen im Kindes- und\n      Jugendlichen- und mittleren Alters                                                   2 ECTS (2 SSt VO)\n      LV Gemeinde und familiennahe Pflege                                                 2 ECTS (2 SSt VO)\n      LV Einführung in den interkulturellen Dialogprozess                                 2 ECTS (1 SSt SE)\n      LV Pflegediagnostik                                                                  2 ECTS (1 SSt SE)\nˆ   Pflichtfach: Pflegeforschung                                                 4 ECTS (3 SSt: 2 VO/1 SE)\n      LV Alternsforschung                                                                  2 ECTS (2 SSt VO)\n      LV Pflegeforschung in der Praxis                                                     2 ECTS (1 SSt SE)\nˆ   Praktikum                                                                                        4 ECTS\n      3 Wochen extramural                                                                            3 ECTS\n      1 Woche nach Wahl                                                                              1 ECTS\nˆ   Praktikumsbegleitung                                                                 1 ECTS (1 SSt VU)\n      LV Begleitung                                                                        1 ECTS (1 SSt VU)\n                                                              5\n                                        Pflegewissenschaft_Semesterplan_27.09.05\n Druck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-26-\n    Zeichenerklärung\n    * LV zwischen 5. und 6. Semester getauscht (Projektmanagement gegen Gesundheitsökon-\n    mie)\n        Lehrveranstaltung          ECTS vorher                             ECTS jetzt\n        5. Sem.                    4                                       2\n        6.Sem.                     2                                       4\n    Gesamtergebnis: 5. Semester zwei ECTS weniger, 6. Semester zwei ECTS mehr (Korrektur im\n    Studienplan und im Studienplan nach Fächern)\n    ** Korrektur: 5ECTS vorgegeben, ein ECTS zu wenig angegeben, korrigiert (Korrektur nur hier\n    notwendig)\n    *** Humanwissenschaftliche Grundlagen\n        Human       ECTS           VU/VO          SSt\n        Vorher      3              2 VU           2 SSt\n        jetzt       2              1 VO           1 SSt\n    Pflegeforschung\n        Forschung       ECTS       VU/VO          SSt\n        Vorher          2          1 VO           1 SSt\n        jetzt           3          2 VU           2 SSt\n    Änderung: ECTS gleich im 6. Sem., VU/VO gleich, SSt gleich (Korrektur hier, im Studienplan\n    nach Fächern und im Studienplan notwendig).\n                                    Stuko 16.1.2006, Bearbeitung März 2006\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 27 -\n                                 Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n104.\nStudienplan: Änderung des Studienplanes Humanmedizin\nDer Vorsitzende des Senates, Herr Univ.-Prof.Dr. Rudolf O. BRATSCHKO, gibt bekannt, dass der Senat der\nMedizinischen Universität Graz gemäß § 25 Abs. 1 Z 10 UG 2002 idgF in seiner Sitzung am 17.05.2006\nauf Beschluss der Studienkommission Humanmedizin vom 02.05.2006 folgende Studienplanänderungen\nbeschlossen hat:\nModul 28: Rechtsmedizin wird gestrichen\nModul 29: Rechtsmedizin wird hinzugefügt\nÄF Ärztliche Fertigkeiten: Rechtsmedizin wird integriert\nAnerkennungsrichtlinie:\nStudierende, welche im Studienpan Humanmedizin Version 2 die Module M1-M6 abgeschlossen haben.\nDie vollständige Absolvierung der Module M05 und M06 (Bezeichnungen laut Studienplan Version 3) ge-\nwährleistet die Anrechnung der Module M7 und M8 (Bezeichnungen laut Studienplan Humanmedizin\nVersion 2)\nDie Änderungen treten sofort in Kraft.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 28 -\n                                      105. Ausschreibung von Stellen\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt bekannt, dass er gemäß § 107 Universitäts-\ngesetz 2002 idgF folgende Stellen ausschreibt:\n105.1 Freie Stellen für das wissenschaftliche Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002) idgF am Institut für Hygiene voraussichtlich zu besetzen ab 24.08.2006 befristet auf die Dauer des\nBeschäftigungsverbotes vor und nach der Entbindung und eines allfälligen Mutterschutzkarenzurlaubes.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nAbgeschlossene Turnusausbildung bzw. Gegenfächer; wissenschaftliches Interesse bzw. wissenschaftliche\nVorleistungen auf dem Gebiet der Virologie, Englisch- und EDV-Kenntnisse.\nÖsterreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der EU oder\nEWR, rechtliche Unbescholtenheit.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W468)\n1 Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung an der Universitätsklinik für Kinder- und Ju-\ngendheilkunde voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünschte Kenntnisse: Erfahrungen in Pädiatrie, Kompetenz im Bereich der Pädiatrie.\n          Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W469)\n1 halbe Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im For-\nschungs- und Lehrbetrieb am Institut für Physiologische Chemie, Zentrum für Physiologische Medizin, vor-\naussichtlich zu besetzen ab 01.07.2006.\nAufnahmebedingungen: Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Chemie oder eine dem Doktorat gleich zu\nwertende wissenschaftliche Befähigung.\nErwünschte Kenntnisse bzw. Qualifikationen: Erfahrung in biochemisch-analytischen Verfahren der Prote-\ninchemie (Isolierung von Peptiden aus biologischem Material; Bioassays) und in der HPLC-Analytik von\nStoffwechselprodukten (Nukleotide; reduziertes und oxidiertes Glutathion; Neurotransmitter; Aminosäuren\nusw.). Berufserfahrung. Forschungserfahrung in pathophysiologischen Fragestellungen (Ischämie, Reperfu-\nsion; insbesondere wissenschaftliches Arbeiten bezüglich der endothelialen Dysfunktion im\nHerz/Kreislaufgeschehen und möglicher Gegenmaßnahmen). Auslandserfahrung (Forschungsaufenthalte).\n          Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W470)\n1 Stelle einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters im Forschungs-\nund Lehrbetrieb (analog Abgeltungsgesetz bzw. analog VBG 49l) am Institut für Medizinische Informatik,\nStatistik und Dokumentation voraussichtlich zu besetzen ab sofort.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 29 -\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Diplom- oder Doktoratsstudium in Statistik, Mathematik, Technischer\nMathematik oder einem vergleichbaren Gebiet.\nGewünschte Qualifikationen: gute Statistikkenntnisse, Kenntnisse verschiedener Statistiksoftware (SAS, S-\nPlus, SPSS etc.), Interesse an praxisorientierter methodischer Forschung im Fachgebiet Biostatistik, Teamfä-\nhigkeit.\nAufgabengebiet: Selbständige statistische Planung und Auswertung von wissenschaftlichen medizinischen\nProjekten; Statistische Beratung bei der Durchführung von klinischen Studien, Forschung und Lehre im\nBereich biostatistischer Methodik und deren Anwendung im naturwissenschaftlichen/medizinischem Kon-\ntext.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W471)\n1 halbe Stelle einer Ärztin oder eines Arztes in Facharztausbildung (befristete Ersatzkraft gem. § 109 (2) UG\n2002) idgF an der Universitäts-Augenklinik voraussichtlich zu besetzen ab sofort bis 30.09.2006.\nAnforderungsprofil: Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\nErwünscht: Klinische Erfahrungen insbesondere im Bereich Ophthalmo-Onkologie. EDV-Kenntnisse sowie\nErfahrung auf dem Gebiet der Elektrophysiologie wären besonders wünschenswert.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: W477)\n1 Stelle einer Oberärztin oder eines Oberarztes am Institut für Anatomie voraussichtlich zu besetzen\nab 01. August 2006.\nAnforderungsprofil:\n-      Abgeschlossenes Studium der Humanmedizin\n-      Facharzt / Fachärztin für Gerichtsmedizin\n-      Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen\n-      Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten\n-      Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit\n-      Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit\n-      Ausgeprägte kommunikative Kompetenz und die Bereitschaft und Fähigkeit, in einem internationa-\n       len Projektkontext zu arbeiten\n-      Gute Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift\nNeben der Ausübung allgemeiner Aufgaben der forensischen Anatomie und Pathologie in Lehre und For-\nschung, umfasst die Tätigkeit insbesondere den Aufbau und die Leitung interdisziplinärer forensisch - ra-\ndiologischer Forschungsvorhaben mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Grundlagen für die Anwendung\nradiologischer Methoden in der gerichtsmedizinischen Routinetätigkeit zu legen. Der Stelleninhaber / die\nStelleninhaberin gewährleistet die Planung, Organisation und Umsetzung der Forschungsprojekte. Ferner\nist der Stelleninhaber / die Stelleninhaberin sowohl für die Erstellung der Forschungsdesigns innerhalb des\nProjekts als auch für die Publikation der Forschungsergebnisse bzw. die Betreuung der publizistischen Tä-\ntigkeit anderer Projektangehöriger verantwortlich. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der selbst-\nständigen Einwerbung von Drittmitteln.\nWir bieten eine eigenverantwortliche Tätigkeit in einer hervorragenden Infrastruktur mit modernster tech-\nnischer Ausstattung.\n         Ende der Bewerbungsfrist: 30. Juni 2006 (Kennzahl: D478)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 30 -\n105.2 Freie Stellen für das allgemeine Personal\nDie Medizinische Universität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktio-\nnen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation\nwerden Frauen vorrangig aufgenommen.\nBewerbungen sind unter der Kennzahl an die Personalabteilung der Medizinischen Universität Graz,\nHalbärthgasse 8, 8010 Graz, zu richten.\nBewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von allfälligen Reise- und Aufent-\nhaltskosten.\nDie Medizinische Universität Graz schreibt gemäß § 107 UG 2002 idgF folgende Positionen aus (Privatan-\ngestelltenverhältnis auf Grundlage des VBG):\n               1 Stelle als Serveradministrator/in der Medizinischen Universität Graz im Bereich\n                                  Informationstechnologie, ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten:\n• Installation und Betreuung der zentralen Serversysteme (Linux, Novell Netware, Sun Solaris, Windows)\n• Planung, Verwaltung und Überwachung der StorageAreaNetwork-Ressourcen\n• Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-\n   schen Union oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Fundierte EDV - Technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n• Kenntnisse in den Betriebssystemen Linux, Solaris, Windows\n• Erfahrung mit SAN-Systemen (HP EVA Kenntnisse von Vorteil)\n• Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n• Projektmanagementerfahrung\n• Gute Englischkenntnisse\n• Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n         Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: A472)\n       1 Stelle als Beauftragte/n für Studentenservices der Medizinischen Universität Graz im Bereich\n                                  Informationstechnologie, ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten:\n• Entwicklung, Implementierung und Betreuung von Services speziell für Studierende (wie z.B.: Mail, File-\n   Service, Web-Service)\n• Verantwortung des Betriebs der Studierendenhotline\n• Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-\n   schen Union oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Fundierte EDV - Technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n• Erfahrung mit den Betriebssystemen Linux und Windows\n• Erfahrung mit Standard Office Produkten\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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                "issue": "24",
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            "text": "- 31 -\n•  Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n•  Projektmanagementerfahrung\n•  Kommunikationsfähigkeit\n•  Gute Englischkenntnisse\n•  Freude im Umgang mit Menschen\n•  Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n   Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: A473)\n              1 Stelle als Webadministrator/in der Medizinischen Universität Graz im Bereich\n                                Informationstechnologie, ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten:\n• Betreuung der MUG Web-Server\n• Implementierung und Betreuung eines Content Management Systems\n• Planung, Implementierung und Betreuung des Intranet\n• Unterstützung der Organisationseinheiten bei der Erstellung/Pflege ihrer Internetseiten\n• Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-\n   schen Union oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Fundierte EDV - Technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n• Erfahrung mit Content Management Systemen ( Typo 3 Erfahrung von Vorteil)\n• Sehr gute Kenntnisse in HTML, CSS, JavaScript, PHP, MySQL, XML\n• Erfahrung mit Layout-Programmen (wie z.B. InDesign)\n• Erfahrung mit Bildbearbeitungssystemen (wie z.B. Photoshop)\n• Erfahrung mit Standard Office Produkten\n• Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n• Projektmanagementerfahrung\n• Kommunikationsfähigkeit\n• Gute Englischkenntnisse\n• Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\nEnde der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: A474)\n             1 Stelle als Systemadministrator/in der Medizinischen Universität Graz im Bereich\n                                Informationstechnologie, ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten:\n• Design, Installation und Betrieb des Mail-Systems (ca. 7000 Benutzer)\n• Installation und Betrieb von Spam-Filtern\n• Unterstützung des Netzwerkteams\n• Second Level Support\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-\n   schen Union oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Fundierte EDV - Technische Ausbildung oder adäquate Kenntnisse\n• Erfahrung im Umgang mit (großen) Mailsystemen (bevorzugt Novell Groupwise)\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 32 -\n• Erfahrung im Umgang mit Mail-Protokollen (SMTP,POP3, IMAP)und gängigen Mail-Clients (Groupwise,\n   Outlook, Eudora)\n• Grundlegende Kenntnisse von EDV-Netzwerken\n• Erfahrung in der Verwaltung von CISCO – Netzwerkkomponenten von Vorteil\n• Erfahrung im universitären Umfeld von Vorteil\n• Projektmanagementerfahrung\n• Gute Englischkenntnisse\n• Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n   Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: A475)\n             1 Stelle als EDV-Techniker-Lehrling der Medizinischen Universität Graz im Bereich\n                               Informationstechnologie, ab sofort zu besetzen\nTätigkeiten:\n• Servicierung von Hardware (Arbeitsplatzrechner, Notebooks, Workstations, Bildschirme, Drucker, Scan-\n   ner usw.)\n• 1st und 2nd Level Support im Bereich Infrastruktur\n• Wareneingangskontrolle bei EDV-Lieferungen\n• Abwicklung von Reparaturaufträgen\nAnforderungsprofil:\n• Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäi-\n   schen Union oder EWR\n• Rechtliche Unbescholtenheit\n• Englischkenntnisse\n• Interesse an EDV\n• Teamfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft sich laufend weiterzubilden\n   Ende der Bewerbungsfrist: 28. Juni 2006 (Kennzahl: A476)\n                                   Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "- 33 -\n                             106. Mitteilung über Stellenausschreibung Dritter\nDer Rektor, Herr Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER, gibt folgende Mitteilung über Stellenausschrei-\nbung Dritter bekannt:\nDie Karl-Franzens-Universität Graz sucht eine/einen Arbeitsmediziner/in (Vollzeit; voraussichtlich befristet\nauf 2 Jahre; zu besetzen ab sofort).\nNähere Informationen sind im Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität Graz vom 07.06.2006, 17.\nStück zu finden.\n                                  Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                    Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "MITTEILUNGSBLATT\n                                                     DER\n                 MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT GRAZ\n                            http://www.meduni-graz.at/services/mitteilungsblatt.html\n                                                8. SONDERNUMMER\n Studienjahr 2005/2006                        Ausgegeben am 14.06.2006                                         25. Stück\n107.   Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das Studienjahr 2006/2007\n108.   Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das Studienjahr 2006/2007\n107.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) für das Stu-\ndienjahr 2006/2007\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gem. § 124b UG 2002; BGBl I Nr. 120/2002\nidgF per Beschluss nach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen\nim Diplomstudium Humanmedizin (O 202) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige Regelung über\nden Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Diskriminierung aus\nGründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nationalrat am\n8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005) beschlossen, mit der es u.a. für die Diplomstu-\ndien Human- und Zahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder durch die\nAuswahl der Studierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken.\nSinn dieser Verordnung ist die klare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des § 124b UG 2002\nidgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1. Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für\ndas Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an der MUG.\n§ 2. Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für alle StudienwerberInnen,\n     • die im Studienjahr 2006/2007 erstmals zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der\n         Medizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen werden wollen,\n     • die im WS 2005/2006 zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG „bedingt zu-\n         gelassen“ waren und aufgrund der Bestimmungen des Auswahlverfahrens 2005/2006 im darauf\n         folgenden Semester nicht zulassungsfähig waren,\n     • die im Sommersemester 2006 „bedingt“ zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der\n         MUG zugelassen wurden und\n     • alle StudienwerberInnen, die einen Vorstudienlehrgang an der MUG zu besuchen haben/hatten,\n         und diesen nicht vor dem Wintersemester 2005/2006 abgeschlossen haben und das Diplomstudi-\n         um der Humanmedizin (O 202) an der MUG antreten wollen;\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\n_________________________________________________________________________________\nDas nächste Mitteilungsblatt erscheint am 21. Juni 2006\nE-mail-Adresse: mitteilungsblatt@meduni-graz.at"
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            "text": "-2-\nZahl der Studienplätze\n§ 3. (1) Die Zahl der Studienplätze ist gem. § 124b Abs. 2 UG 2002 idgF jedenfalls so zu bemessen, dass\nim jeweiligen Studium mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.\n(2) Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Grobauswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren umge-\nsetzt. Für das Studienjahr 2006/2007 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 144 Studienplätze vergeben,\ndavon 108 Plätze an StudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 1, 29\nPlätze an StudienwerberInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf den Studienzugang\ngleichgestellte Personen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 2, und 7 Plätze an\nsonstige ausländische StudienwerberInnen, die weder in Gruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\nTEIL II - Verfahren\n§ 4. Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n10.4.2006 begonnen hat und am 20.6.2006 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung\nüber den vom Rektorat eingerichteten Link teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die persönliche Anmeldung gem. § 5 dieser\nVerordnung. Eine elektronische Voranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne\nBenützung der vom Rektorat eingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig aus-\ngefüllte, wahrheitswidrige, nicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmel-\ndung ist ungültig und bleibt unberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist\nnicht zulässig.\n§ 5 Persönliche Anmeldung und Kennenlerninterview\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen erhalten eine\nEinladung für eine persönliche Anmeldung und Kennenlerninterview zu dem vom Rektorat mit 7.7.2006\nfestgelegten Termin. Ohne gültige elektronische Voranmeldung und Einladung ist eine persönliche Anmel-\ndung und Kennenlerninterview nicht zulässig.\n(2) Die persönliche Anmeldung und Teilnahme am Kennenlerninterview ist - schon aus der Natur der Sa-\nche - Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren und damit für die Zulassung zum Diplom-\nstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist aus-\nschließlich nach den Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Z 1 AVG 1991 idgF zulässig.\n(3) Die Entsendung anderer Personen als Vertretung ist unzulässig. Erscheint die Studienwerberin/der Stu-\ndienwerber nicht persönlich zum Termin, führt dies zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren. Ein persönli-\nches Erscheinen ist somit auch iSd. § 10 Abs. 1 AVG 1991 idgF ausdrücklich gefordert. Eine Fristerstre-\nckung zur persönlichen Anmeldung ist nicht zulässig.\n(4) Zur persönlichen Anmeldung und Kennenlerninterview sind jedenfalls mitzubringen:\n    a) Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) und\n    b) Reifeprüfungszeugnis (im Original und Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Ü-\n         bersetzung) oder\n    c) Schulbesuchsbestätigung für das aktuelle Studienjahr (gilt für jene StudienwerberInnen, die im\n         Schuljahr 2005/2006 die Reifeprüfung abgelegt haben, aber bis zum Zeitpunkt der persönlichen\n         Anmeldung noch kein Reifezeugnis erhalten haben.)\n(5) Das Kennenlerninterview dient der persönlichen Vorstellung der StudienwerberInnen. Soweit sich aus\ndem Kennenlerninterview zweifelsfrei und offensichtlich ergibt, dass StudienwerberInnen für das Diplom-\nstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG ungeeignet sind, ist der bescheidmäßige Ausschluss vom\nweiteren Aufnahmeverfahren möglich.\n§ 6 Verfahrensablauf\n(1) Das Grobauswahlverfahren findet gemeinsam, zeitgleich und unter einem mit dem\nReihungsverfahren zu dem vom Rektorat festgesetzten Termin am 1.9.2006 statt.\n(2) Weder das Grobauswahlverfahren noch das Reihungsverfahren sind Prüfungen iSd. §§ 72 ff UG 2002\nidgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG 2002 idgF finden keine Anwendung.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-3-\n(3) Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren besteht aus einem Multiple-Choice-Test, in wel-\nchem das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie,\nPhysik und Mathematik abgefragt wird.\n(4) Für die einzelnen Teilbereiche des Multiple-Choice-Tests werden Punkte vergeben und zu einer Ge-\nsamtpunkteanzahl addiert.\n(5) Nutzt eine Kandidatin/ein Kandidat unerlaubte Hilfsmittel oder wird auf andere Weise versucht, das\nErgebnis zu beeinflussen, ist dies vom Aufsichtspersonal genauestens zu dokumentieren. Die Kandida-\ntin/Der Kandidat ist jedoch berechtigt, das Auswahlverfahren komplett abzuschließen; sie/er wird jedoch\nunabhängig von den erreichten Punkten nicht in die Reihungsliste aufgenommen. Eine Berufung iSd § 7\nAbs.2 dieser Verordnung ist zulässig.\n§ 7 provisorische Reihungsliste, Einsprüche, Reihungsliste und Nachrückung\n(1) Bis spätestens 11.9.2006 wird eine provisorische Reihungsliste aller TeilnehmerInnen unter Transpa-\nrentmachung des Zustandekommens der Punkteanzahl ausgehängt und im Internet allgemein zugänglich\nveröffentlicht; gleichzeitig ist zu veröffentlichen, bei welchem Organ Einsprüche eingebracht werden kön-\nnen. Die Erhebung von Einsprüchen ist ausschließlich für TeilnehmerInnen des Grobauswahl- und Rei-\nhungsverfahrens möglich. Ein anderer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einspruch hat bis spätestens\n21.9.2006, 24:00 Uhr zu erfolgen. Über die Einsprüche entscheidet die zweitinstanzliche Behörde\nschnellstmöglich, aber jedenfalls bis zum 29.9.2006.\n(2) Einsprüche zum Ablauf des Verfahrens, Einsprüche zu einzelnen Fragen sowie Einsprüche über Fehler in\nder Punkteermittlung haben der zweitinstanzlichen Behörde anonymisiert zum Beschluss vorgelegt zu wer-\nden. Die zweitinstanzliche Behörde erhält ausschließlich folgende Informationen von den Einsprüchen zu\nTestfragen\n         a. Anzahl der Einsprüche zu dieser Frage\n         b. Die Begründungen aller Einsprüche zu den einzelnen Fragen\n(3) Die zweitinstanzliche Behörde beschließt die Reihungsliste, die wie die provisorische veröffentlicht wird,\nnach den in dieser Verordnung aufgeführten Bedingungen. Die Reihungsliste erlangt mit Veröffentlichung\nRechtskraft.\n(4) Die KandidatInnen werden nach der Gesamtpunkteanzahl gereiht.\n(5) Die in dieser Verordnung genannte Studienplatzzahl kann durch einstimmigen Beschluss des Rektorates\nfür das Studienjahr 2006/2007 erhöht werden.\n(6) Nach den Verfahrensschritten dieser Verordnung werden die ersten 144 Personen der Humanmedizin-\nliste zum Diplomstudium Humanmedizin (O 202) an der MUG aufgenommen.\n(7) StudienwerberInnen, die aufgrund der Reihungsliste einen Studienplatz erhalten, müssen spätestens bis\n13.10.2006 nachweislich und schriftlich erklären, dass sie ihren Studienplatz in Anspruch nehmen. Unter-\nbleibt eine fristgerechte Erklärung verfällt der Studienplatz und wird an die/den in der Reihungsliste\nnächstgereihte/nächstgereihten Studienwerberin/Studienwerber vergeben, welche/welcher noch keinen\nStudienplatz erhalten hat (Nachrückung).\n§ 8 Konsequenz des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\n(1) Die Zulassung zum Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG setzt voraus, dass die Stu-\ndienwerberin/der Studienwerber einen Studienplatz aufgrund der Reihungsliste erhalten hat und die Zulas-\nsungsvoraussetzungen gem. §§ 60 ff UG 2002 erfüllt.\n(2) Jene StudienwerberInnen, die nicht gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung das Grobauswahl-\nund Reihungsverfahren positiv abgeschlossen haben und sich daher nicht auf der Reihungsliste befinden,\nsind für das Diplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG nicht zulassungsfähig. Eine Aufnah-\nme von StudienwerberInnen erfolgt ausschließlich zu Beginn eines Studienjahres; eine Zulassung während\ndes laufenden Studienjahres erfolgt nicht.\n(3) Den StudienwerberInnen nach Abs. 2 steht die Möglichkeit offen, im darauf folgenden\nWintersemester 2007/2008 zum nächsten Termin des Grobauswahlverfahrens und Reihungsverfahrens\nanzutreten. Diesbezüglich gelten alle Regelungen wie bei einer/einem im Wintersemester 2007/08 für das\nDiplomstudium der Humanmedizin (O 202) an der MUG erstinskribierenden Studierenden.\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-4-\nTeil III – Sonderregelungen für Erasmusstudierende und Gleichgestellte\n§ 9 Erasmusstudierende\n(1) Studierende aus dem ERASMUS-Mobilitätsprogramm oder aus gleichwertigen, internationalen, zeitlich\nbefristeten Austauschprogrammen müssen, unter der Voraussetzung, dass sie nach spätestens zwei Semes-\ntern die Medizinische Universität Graz wieder verlassen, nicht am Grobauswahl- und Reihungsverfahren\nteilnehmen.\nTeil IV – Behörden\n§ 10 Erstinstanzliche Behörde\n(1) In erster Instanz entscheidet gem. geltender Geschäftsordnung des Rektorates, veröffentlicht im MTBl\n19. Stk, RN 66 (Studienjahr 2004/2005) vom 1.6.2005, der Vizerektor für Studium und Lehre für das zu-\nständige Rektorat. Er entscheidet abschließend über die provisorische Reihungsliste.\n§ 11 Zweitinstanzliche Behörde\n(1) Diesbezüglich wird auf die §§ 15 bis 18 und 38 der Satzung der MUG, veröffentlicht im MTBl 23.Stk,\nRN 88 (Studienjahr 2004/2005) vom 6.7.2005 in der Fassung von MTBl 8. Stk, RN 38 (Studienjahr\n2005/2006) vom 21.12.2005, verwiesen.\n(2) Die zweitinstanzliche Behörde entscheidet über die Reihungsliste als zweite Instanz endgültig.\nTeil V - Allgemeine Bestimmungen\n§ 12 Sofern eine oder mehrere Bestimmungen oder einzelne Teile dieser Verordnung ganz oder teilweise\nunwirksam sind oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen\nBestimmungen nicht berührt.\n§ 13 (1) Die Verordnung tritt mit Veröffentlichung im Mitteilungsblatt in Kraft und gilt gem. § 124b UG\n2002 idgF bis 31.12.2007.\n(2) Diese direkt auf der gesetzlichen Bestimmung des § 124b UG 2002 idgF beruhende Verordnung über-\nschreibt während ihrer Gültigkeitsdauer sämtliche widersprechende Bestimmungen der Satzung der MUG –\ninsbesondere die §§ 1 bis 14 sowie 19 bis 37 und 39 bis 40 des Satzungsteiles Reihungsverfahren - sowie\ndes Studienplanes Humanmedizin, veröffentlicht im MTBl 23. Stk, RN 89 (Studienjahr 2004/2005) vom\n6.7.2005 idgF – insbesondere die Punkte 1.14.1 sowie 2.8.1. erster Satz.\n(3) Es wird festgestellt, dass es sich bei der Bestimmung des § 13 Abs. 2 dieser Verordnung um eine zeitlich\nbefristete Überschreibung, somit weder um eine Abänderung noch um eine Streichung iSd. § 40 des Sat-\nzungsteiles Reihungsverfahren handelt.\n(4) Mit In-Kraft-treten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen im\nDiplomstudium Humanmedizin an der MUG, veröffentlicht im MTBl 9. Stk. RN 44 (Studienjahr\n2005/2006) vom 3.1.2006 soweit außer Kraft, als Regelungsinhalte dieser Verordnung enthalten sind.\n                                     Univ.-Prof.DDr. Gerhard Franz WALTER\n                                                     Rektor\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-5-\n108.\nVerordnung über die Zulassungsbeschränkungen im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) für das Stu-\ndienjahr 2006/2007\nDas Rektorat der Medizinischen Universität Graz (MUG) hat gem. § 124b UG 2002; BGBl I Nr. 120/2002\nidgF per Beschluss nach Anhörung des Senates folgende Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen\nim Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) erlassen, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist:\nPräambel\nDer Europäische Gerichtshof hat am 7.7.2005 (C-147/03) entschieden, dass die bisherige\nRegelung über den Zugang zu den österreichischen Universitäten EU-widrig ist, da sie eine mittelbare Dis-\nkriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit zur Folge hat. Aufgrund dieses Urteils wurde vom Nati-\nonalrat am 8.7.2005 eine Novelle des UG 2002 (BGBl I Nr. 77/2005) beschlossen, mit der es u.a. für die\nDiplomstudien Human- und Zahnmedizin ermöglicht wird, den Zugang durch ein Aufnahmeverfahren oder\ndurch die Auswahl der Studierenden bis längstens 2 Semester nach der Zulassung zu beschränken.\nSinn dieser Verordnung ist die klare Regelung der Zulassung nach den Vorgaben des §\n124b UG 2002 idgF.\nTEIL I - Geltungsbereich\n§ 1. Das in diesem Teil der Verordnung festgelegte Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für\ndas Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an der MUG.\n§ 2. Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren gilt für alle StudienwerberInnen,\n     • die im Studienjahr 2006/2007 erstmals zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der Me-\n          dizinischen Universität Graz (MUG) zugelassen werden wollen,\n     • die im WS 2005/2006 zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG „bedingt zuge-\n          lassen“ waren und aufgrund der Bestimmungen des Auswahlverfahrens 2005/2006 im darauf fol-\n          genden Semester nicht zulassungsfähig waren,\n     • die im Sommersemester 2006 „bedingt“ zum Diplomstudium der Zahnmedizin (O 203) an der\n          MUG zugelassen wurden und\n     • alle StudienwerberInnen, die einen Vorstudienlehrgang an der MUG zu besuchen haben/hatten,\n          und diesen nicht vor dem Wintersemester 2005/2006 abgeschlossen haben und das Diplomstudi-\n          um der Zahnmedizin (O 203) an der MUG antreten wollen;\nAusgenommen sind jene StudienwerberInnen, die in Teil III dieser Verordnung beschrieben werden.\nZahl der Studienplätze\n§ 3. (1) Die Zahl der Studienplätze ist gem. § 124b Abs. 2 UG 2002 idgF jedenfalls so zu bemessen, dass\nim jeweiligen Studium mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich ist.\n(2) Die gesetzlichen Vorgaben werden durch das Grobauswahlverfahren bzw. Reihungsverfahren umge-\nsetzt. Für das Studienjahr 2006/2007 werden gem. § 124b Abs. 5 UG 2002 16 Studienplätze vergeben,\ndavon 12 Plätze an StudienwerberInnen mit in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 1, 3\nPlätze an StudienwerberInnen aus EU-Mitgliedsstaaten und diesen im Hinblick auf den Studienzugang\ngleichgestellte Personen mit nicht in Österreich ausgestellten Reifezeugnissen als Gruppe 2, und 1 Platz an\nsonstige ausländische StudienwerberInnen, die weder in Gruppe 1 oder Gruppe 2 fallen.\nTEIL II - Verfahren\n§ 4. Elektronische Voranmeldung\n(1) Alle StudienwerberInnen, die sich um einen Studienplatz im Diplomstudium Zahnmedizin (O 203) an\nder MUG bewerben möchten, haben innerhalb der vom Rektorat vorgegebenen Anmeldefrist, die am\n10.4.2006 begonnen hat und am 20.6.2006 um 24:00 Uhr endet, an der elektronischen Voranmeldung\nüber den vom Rektorat eingerichteten Link teilzunehmen.\n(2) Die elektronische Voranmeldung ist Voraussetzung für die persönliche Anmeldung gem. § 5 dieser\nVerordnung. Eine elektronische Voranmeldung außerhalb der vom Rektorat festgesetzten Frist oder ohne\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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            "text": "-6-\nBenützung der vom Rektorat eingerichteten formalen Hilfsmittel, ist nicht zulässig. Eine unvollständig aus-\ngefüllte, wahrheitswidrige, nicht den Formvorschriften entsprechende oder nicht fristgerechte Voranmel-\ndung ist ungültig und bleibt unberücksichtigt. Eine Fristerstreckung zur elektronischen Voranmeldung ist\nnicht zulässig.\n§ 5 Persönliche Anmeldung und Kennenlerninterview\n(1) Die mittels elektronischer Voranmeldung gültig vorangemeldeten StudienwerberInnen erhalten eine\nEinladung für eine persönliche Anmeldung und Kennenlerninterview zu dem vom Rektorat mit 7.7.2006\nfestgelegten Termin. Ohne gültige elektronische Voranmeldung und Einladung ist eine persönliche Anmel-\ndung und Kennenlerninterview nicht zulässig.\n(2) Die persönliche Anmeldung und Teilnahme am Kennenlerninterview ist - schon aus der Natur der Sa-\nche - Voraussetzung für die Teilnahme am Aufnahmeverfahren und damit für die Zulassung zum Diplom-\nstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausschließ-\nlich nach den Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 Z 1 AVG 1991 idgF zulässig.\n(3) Die Entsendung anderer Personen als Vertretung ist unzulässig. Erscheint die Studienwerberin/der Stu-\ndienwerber nicht persönlich zum Termin, führt dies zum Ausschluss vom Aufnahmeverfahren. Ein persönli-\nches Erscheinen ist somit auch iSd. § 10 Abs. 1 AVG 1991 idgF ausdrücklich gefordert. Eine Fristerstre-\nckung zur persönlichen Anmeldung ist nicht zulässig.\n(4) Zur persönlichen Anmeldung und Kennenlerninterview sind jedenfalls mitzubringen:\n     a) Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, o.ä.) und\n     b) Reifeprüfungszeugnis (im Original und Kopie, bei ausländischen Reifezeugnissen mit deutscher Ü-\n         bersetzung) oder\n     c) Schulbesuchsbestätigung für das aktuelle Studienjahr (gilt für jene StudienwerberInnen, die im\n         Schuljahr 2005/2006 die Reifeprüfung abgelegt haben, aber bis zum Zeitpunkt der persönlichen\n         Anmeldung noch kein Reifezeugnis erhalten haben.)\n(5) Das Kennenlerninterview dient der persönlichen Vorstellung der StudienwerberInnen. Soweit sich aus\ndem Kennenlerninterview zweifelsfrei und offensichtlich ergibt, dass StudienwerberInnen für das Diplom-\nstudium der Zahnmedizin (O 203) an der MUG ungeeignet sind, ist der bescheidmäßige Ausschluss vom\nweiteren Aufnahmeverfahren möglich.\n§ 6 Verfahrensablauf\n(1) Das Grobauswahlverfahren findet gemeinsam, zeitgleich und unter einem mit dem\nReihungsverfahren zu dem vom Rektorat festgesetzten Termin am 1.9.2006 statt.\n(2) Weder das Grobauswahlverfahren noch das Reihungsverfahren sind Prüfungen iSd. §§ 72 ff UG 2002\nidgF. Die Bestimmungen der §§ 72 bis 79 UG 2002 idgF finden keine Anwendung.\n(3) Das Grobauswahlverfahren und Reihungsverfahren besteht aus einem Multiple-Choice-Test, in wel-\nchem das schulische Vorwissen über medizinrelevante Grundlagenfächer, insbesondere Biologie, Chemie,\nPhysik und Mathematik abgefragt wird.\n(4) Für die einzelnen Teilbereiche des Multiple-Choice-Tests werden Punkte vergeben und zu einer Ge-\nsamtpunkteanzahl addiert.\n(5) Nutzt eine Kandidatin/ein Kandidat unerlaubte Hilfsmittel oder wird auf andere Weise versucht, das\nErgebnis zu beeinflussen, ist dies vom Aufsichtspersonal genauestens zu dokumentieren. Die Kandida-\ntin/Der Kandidat ist jedoch berechtigt, das Auswahlverfahren komplett abzuschließen; sie/er wird jedoch\nunabhängig von den erreichten Punkten nicht in die Reihungsliste aufgenommen. Eine Berufung iSd § 7\nAbs.2 dieser Verordnung ist zulässig.\n§ 7 provisorische Reihungsliste, Einsprüche, Reihungsliste und Nachrückung\n(1) Bis spätestens 11.9.2006 wird eine provisorische Reihungsliste aller TeilnehmerInnen unter Transpa-\nrentmachung des Zustandekommens der Punkteanzahl ausgehängt und im Internet allgemein zugänglich\nveröffentlicht; gleichzeitig ist zu veröffentlichen, bei welchem Organ Einsprüche eingebracht werden kön-\nnen. Die Erhebung von Einsprüchen ist ausschließlich für TeilnehmerInnen des Grobauswahl- und Rei-\nhungsverfahrens möglich. Ein anderer Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einspruch hat bis spätestens\n21.9.2006, 24:00 Uhr zu erfolgen. Über die Einsprüche entscheidet die zweitinstanzliche Behörde\nschnellstmöglich, aber jedenfalls bis zum 29.9.2006.\n(2) Einsprüche zum Ablauf des Verfahrens, Einsprüche zu einzelnen Fragen sowie Einsprüche über Fehler in\nder Punkteermittlung haben der zweitinstanzlichen Behörde anonymisiert zum Beschluss vorgelegt zu wer-\n__________________________________________________________________________________________\nDruck und Verlag der Medizinischen Universität Graz"
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